Einlagerungshinweise für Flüssiggasbehälter Unterirdisch

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Einlagerungshinweise für Flüssiggasbehälter Unterirdisch
In den meisten Bundesländern der BRD sind ortsfeste Flüssiggas-Behälter mit einem
Fassungsvermögen von weniger als 3 t genehmigungsfrei (nach der Musterbauordnung
MBO § 61 (1) 5 a).
Wenige Bundesländer wie z.B. Nordrhein-Westfalen bis 5 m3 ( 2,1 t Füllgewicht ) und
Bremen bis 0,3 m3 ( 150 kg Füllgewicht ) sind von der MBO - Vorgabe abgewichen.
Einlagerung von unterirdischen Flüssiggastanks im Freien (z.B. Garten)
Schutzabstände für Flüssiggasbehälter „Unterirdisch“
Bezugsquelle: Betriebsicherheitsverordnung
Bei unterirdisch gelagerten Flüssiggasbehältern tritt der Schutzbereich außerhalb des Tanks nur bei geöffnetem
Schacht in Kraft (z.B. zum Zeitpunkt der Befüllung). Der Abstand zu Öffnungen geringeren Ausmaßes unter Erdgleiche
(Schächte, Kellerlichtschacht usw.) beträgt mindestens 3 m, der Abstand zu Öffnungen größeren Ausmaßes unter
Erdgleiche (Schwimmingpool, offener Lichthof, Kellerabgang usw.) beträgt mindestens 5 m. Die Abstandangaben
beziehen sich auf ebenes Niveau, bei Gefälle sind größere Abstände einzuhalten, hierzu sollte eine fachmännische
Berechnung erfolgen. Soll der Schutzbereich auf Ihr Grundstück eingegrenzt werden, so ist eine Schutzwand zu
errichten (maximal zwei Seiten, hierzu sollte ebenfalls eine fachmännische Berechnung erfolgen). Mindestabstände zu
brennbaren Gegenständen wie z.B. Holzhütten oder Holzstapel gibt es bei unterirdischen Tanks in der angebotenen
Form nicht. Die Tanks dürfen jedoch nicht mit PKW oder LKW befahren werden (ein Rasenaufsitzmäher mit geringem
Gewicht ist erlaubt). Im weiteren darf der Tank nicht überbaut werden und Sicherheitsabstände zu elektrischen
Einrichtungen sind einzuhalten (z.B. Elektrizitätsverteiler des örtlichen Stromversorgers 3 m) . Der Tank muss frei
zugänglich sein. Pflanzen mit starkem Wurzelwerk (z.B. Bäume) sollten wegen dem Schutz der Epoxidharzbeschichtung in ausreichendem Abstand gepflanzt werden (Feinwurzeln von Rasen oder Blumen usw. sind
selbstverständlich möglich)
Einlagerungshinweise für Flüssiggasbehälter Unterirdisch
Bezugsquelle: Betriebsicherheitsverordnung
Die Erdüberdeckung muss mindestens 50 cm betragen. Der eingelagerte Behälter muss mit einem Sandbett von mindesten 20
cm umgeben sein. Der Sand für das Sandbett muss steinfrei sein und darf die nachstehende Korngröße nicht überschreiten z.B.
Flußsand mit max. 3 mm Korngröße, Sand der Lieferkörnung 0/2 nach DIN 4226-100.
1. Der Flüssiggaslagerbehälter muss durch fachkundige Personen geliefert, eingelagert und verfüllt werden (Fachspedition,
Baggerbetrieb, Bauunternehmen usw.)
2. Die gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen sind einzuhalten (z.B. Betriebsicherheitsverordnung, TRF 2012,
Gewerbeverordnung, VGB 21)
3. Die Baugrube ist rechtzeitig vor dem Anlieferungstermin des Behälters für die jeweilige Behältergröße herzustellen ( 20 cm
Umsandung einrechnen) Achtung: Bei der Grubentiefe ist unbedingt das später endgültige Erdreichniveau zu beachten
4. Der Boden der Grubensohle ist vor dem Einlagern des Behälters zu verdichten und mit einem Sandbett von mindestens 20 cm
zu versehen.
5. Der Behälter muss stoßfrei in die Grube gelegt werden. Schleifen oder Rollen ist unzulässig.
6. Der Behälter ist so einzulagern, dass die Erdüberdeckung mindestens 50 cm beträgt, mit einem Gefälle von 1 - 3 cm auf die
gesamte Grubenlänge zum Domschacht. Eine Neigung in die entgegen gesetzte Richtung ist nicht zulässig. Der Behälter muss
allseits von einer mindestens 20 cm dicken steinfreien Sandschicht umgeben sein.
7. Der Behälter ist mindestens 0,8 m entfernt von unterirdischen Kabeln, fremden Leitungen und Gebäudefundamenten einzulagern.
8. Bei Grundwasser oder stark aufkommendem Oberflächenwasser ist der Behälter mit mindestens 1,3 fachen Sicherheit gegen
Auftrieb zu sichern (Auftriebsicherungssysteme können mitgeliefert werden)
9. Der Behälter ist unmittelbar vor der Einlagerung wie auch direkt nach erfolgter Einlagerung auf Isolationsschäden zu prüfen
und ggf. auszubessern. Die Durchführung des ISO-Tests wie auch der einwandfreie Zustand des Behälters ist zu protokollieren.
Die Bescheinigung wird den Behälterpapieren beigefügt.
Achtung: Bei der Baugrubentiefe ist unbedingt das später endgültig geplante Erdreichniveau zu beachten !
Maße der Behältergrube nach Behältergrößen:
Behältergröße
Maße ( m ) der Grube
LxBxT
2.700 l
4.850 l
6.400 l
( T mit 20 cm Sandbett eingerechnet )
2,90 x 1,65 x 1,75
4,70 x 1,65 x 1,75
5,90 x 1,65 x 1,75
( 1,95 )
( 1,95 )
( 1,95 )
Sandfüllmenge
in m3
6
10
12