Neues Haushaltswesen Hamburg

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Neues Haushaltswesen Hamburg
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
19. Wahlperiode
19/2068
27. 01. 09
Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
Neues Haushaltswesen Hamburg (NHH):
Einführung einer ergebnis- und ressourcenverbrauchsorientierten
Haushaltssteuerung
1.
Haushaltsmodernisierung und Einführung
der kaufmännischen Buchführung (Doppik)
in der Hamburger Verwaltung – Projekte Doppik und
Neues Ressourcenverfahren (NRV)
1.1 Bisherige Reformschritte in Hamburg
Im Haushalts- und Rechnungswesen der Freien und Hansestadt Hamburg sind bereits seit Mitte der 1990er Jahre
ergebnisorientierte Elemente eingeführt worden. Seit 1997
liegen in Hamburg Produktinformationen („gelbe Seiten“)
flächendeckend vor. Sie sind nicht verbindlich und dienen
in erster Linie der Information von Parlament und Öffentlichkeit, in Teilen auch der Steuerung des Verwaltungshandelns.
Durch den Beschluss zur Einführung der Doppik in der
Verwaltung (vgl. Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
Nr. 17/3161 vom 5. August 2003) hat der Senat, dem
Ersuchen der Bürgerschaft (vgl. Drucksache Nr. 17/1898
vom 3. Februar 2002) folgend, die Grundlage für ein ressourcenverbrauchsorientiertes Finanz- und Rechnungswesen gelegt. Der Senat hat zwischenzeitlich eine
Eröffnungsbilanz (vgl. Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Nr.18/4810 vom 15. August 2006) sowie einen
kaufmännischen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2006 (vgl. Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Nr.
18/6741 vom 14. August 2007) vorgelegt. Das Projekt zur
Einführung der kaufmännischen Buchführung wurde
planmäßig im August 2007 beendet und die Erstellung
zukünftiger doppischer Jahresabschlüsse als Linienaufgabe in der Hamburger Verwaltung verankert. Der Jahres-
abschluss wird im Jahr 2008 wie angekündigt um einen
ersten Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2007 erweitert.
Die notwendige Optimierung und doppische Ausrichtung
der Bewirtschaftungs- und Buchhaltungsprozesse sowie
die Entwicklung einer flächendeckenden Kosten- und
Leistungsrechnung werden im Rahmen der Fortentwicklung der Ressourcensteuerungssysteme in einem eigenen
Organisationszusammenhang (Projekt „Neues Ressourcenverfahren – NRV“) weiter verfolgt. Dem Projekt NRV
obliegt zudem die Einführung von doppisch ausgerichteten Planungs- und Controllingprozessen durch ein sogenanntes Business-Intelligence-System (vgl. Ziffer 4). In
diesem Rahmen werden auch die notwendigen Anpassungen und Weiterentwicklungen des für die Ressourcensteuerung eingesetzten SAP-Systems überprüft und organisiert.
Hamburg hat mit der Einführung der Doppik als Methode
der Rechnungslegung einen ersten bedeutenden Schritt
getan, Transparenz über das Vermögen der Stadt herzustellen und über dessen jährliche Entwicklung Rechenschaft
abzulegen. Die kaufmännische Rechnungslegung steht
aber zunächst noch neben der weiterhin kameralen Aufstellung und Bewirtschaftung des Haushalts und ist deshalb noch nicht systematisch in den Haushalt integriert.
Es ist im nächsten Schritt notwendig, diese Zweiteilung zu
überwinden und die Haushaltsplanung, -steuerung und
-bewirtschaftung vollständig auf die Ressourcenverbrauchsorientierung umzustellen. Senat und Bürgerschaft
können dann von der Planung über die Steuerung und
1
Drucksache 19/2068
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode
wurden im gemeinsamen Leitbild der Projekte NHH und
NRV wie folgt konkretisiert:
Bewirtschaftung bis hin zur Rechnungslegung in einem
doppisch orientierten, auf Nachhaltigkeit ausgerichteten,
System arbeiten.
Hamburg richtig steuern, heißt . . .
Um die Einführung der Doppik in eine langfristige Strategie zur Modernisierung des Haushaltswesens einzubinden,
wurden bereits zu Beginn des Modernisierungsprozesses
strategische Eckpunkte einer wirkungsorientierten Steuerung erarbeitet. Über diese Eckpunkte wurde dem Unterausschuss des Haushaltsausschusses „IuK-Technik und
Verwaltungsmodernisierung“ im September 2004 im Rahmen einer Selbstbefassung nach § 53 der Geschäftsordnung (GO) der Hamburgischen Bürgerschaft unter der
Bezeichnung Zielszenario „20XX“ berichtet. Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 25. Januar 2005
von diesen Eckpunkten Kenntnis genommen und mit der
Drucksache 18/1695 der Bürgerschaft in ihrer Sitzung am
23. Februar 2005 berichtet. Eine detaillierte Präsentation
und Erörterung der Planungen des Senats zur Einführung
eines ergebnis- und ressourcenverbrauchsorientierten
SAP-Systems erfolgte zudem im Unterausschuss „IuKTechnik und Verwaltungsmodernisierung“ am 13. September 2006.
– das parlamentarische Budgetrecht um Elemente der
Ziel- und Wirkungssteuerung zu ergänzen und damit zu
stärken.
Die Einführung der kaufmännischen Buchführung ist
nur ein erster Schritt. Im Rahmen der Projekte zur
Haushaltsmodernisierung soll das Haushaltswesen über
die heutigen Produktinformationen hinaus mit Daten
zu Zielen, Ergebnissen und Wirkungen angereichert
werden. Die heutigen Produktinformationen stehen als
Informationswerk „neben“ dem entscheidungsleitenden kameralistischen Zahlenwerk. Im Rahmen des
Neuen Haushaltswesens soll der Produkthaushalt künftig mit Daten zur Ziel- und Wirkungssteuerung zur
Grundlage für Haushaltsentscheidungen werden. Dazu
wird der Haushalt nach Aufgaben gegliedert. Die politischen Zielsetzungen für einen Aufgabenbereich bilden
die Grundlage für die Budgetansätze.
– transparente Entscheidungsgrundlagen für mehr Generationengerechtigkeit im Haushalt zu schaffen.
1.2 Projekt „Neues Haushaltswesen Hamburg (NHH)“
Generationengerechtigkeit ist ein wichtiger Aspekt des
öffentlichen Haushaltswesens. Entscheidungen über
den Haushalt erfordern daher auch im Planwerk Informationen über Abschreibungen und Pensionsrückstellungen sowie langfristige Finanzierungsstrukturen.
Die doppische Ausrichtung des Haushaltswesens ist vor
diesem Hintergrund eine unerlässliche Voraussetzung
zur Verbesserung der Datenbasis und Datenqualität.
Der Senat hat Mitte 2006 das Projekt „Neues Haushaltswesen Hamburg (NHH)“ eingerichtet. Das Projekt NHH
wurde beauftragt, bis 2008 Entscheidungsgrundlagen zu
entwickeln, wie künftig Leistungen und Ressourcenverbrauch der Stadt im Interesse von Zukunftssicherheit und
Generationengerechtigkeit besser analysiert und gesteuert
werden können. Vorgabe war eine Ausrichtung der gesamten Haushaltsplanung am wirkungsorientierten Einsatz
der knappen öffentlichen Mittel, an mehr Transparenz
über politische Schwerpunkte und Wirkungen staatlicher
Maßnahmen sowie an der Entwicklung des Vermögens der
Stadt.
– die Planung und Steuerung der Fachaufgaben durch
Ziel- und Ergebnisorientierung wirtschaftlicher zu
gestalten und die dezentrale Ressourcenverantwortung
zu stärken.
– durch Ausrichtung an anerkannten Standards sich mit
anderen messen zu können.
Die Zielsetzungen eines neuen ergebnis- und ressourcenverbrauchsorientierten Haushalts lassen sich wie folgt
zusammenfassen:
Das neue Haushaltswesen soll die Vergleichbarkeit und
Transparenz öffentlicher Haushalte national und international nachhaltig verbessern. Vergleiche zu anderen
Metropolen und Ländern in Deutschland, Europa und
der Welt sollen ermöglicht oder zumindest unterstützt
werden. Hamburg will mit seinem neuen Haushaltswesen einen Beitrag zur Entwicklung moderner und
international kompatibler Standards des Haushaltsund Rechnungswesens in Deutschland leisten.
Ein künftiger Haushaltsplan richtet seine Planungs-,
Steuerungs- und Kontrollmechanismen an den erwarteten
und erzielten Ergebnissen und Wirkungen aus, d.h.
Menge, Wert und Folgen der Leistungen bzw. der Produkte, aggregiert zu Produktgruppen, werden ins Verhältnis zu den eingesetzten Ressourcen gesetzt. Eine nach Produktgruppen gegliederte Darstellung des Haushaltsplanes
und der Haushaltsrechnung, ergänzt um leistungsbezogene Messgrößen, ermöglicht es, das Leistungsergebnis
hinsichtlich seiner betriebswirtschaftlichen und auch
gesellschaftspolitischen Wirkungen zu bewerten.
Während das Projekt NHH sich auf die mit der Wirkungsorientierung verbundenen Veränderungen der politischen
Haushaltsplanung und Budgetgewährung konzentriert,
stehen bei dem Projekt NRV – wie oben beschrieben – die
durch die Einführung der Doppik erforderlichen technischen Veränderungen im Haushalts- und Rechnungswesen
der Freien und Hansestadt Hamburg im Vordergrund. Der
Senat beabsichtigt, die beiden Projekte zukünftig stärker
miteinander zu verbinden und ab dem 1. Januar 2009 als
gemeinsame Projektorganisation „Neues Haushaltswesen
Hamburg (NHH)“ zu führen.
1.3 Leitbild der Haushaltsmodernisierung
Die Anforderungen und Zielsetzungen an einen neuen
ergebnis- und ressourcenverbrauchsorientierten Haushalt
2
– das kameralistische durch ein doppisches Haushaltswesen zu ersetzen.
Die Entscheidung zugunsten des doppischen Jahresabschlusses verlangt eine Ausrichtung von Haushaltsplanung, -steuerung und -bewirtschaftung an den später
in der Öffentlichkeit präsentierten Ergebnissen. Senat
und Bürgerschaft müssen wissen, wie sich Haushaltsentscheidungen im doppischen Jahresabschluss auswirken.
2.
Rahmenbedingungen
2.1 Internationale und nationale Reformtendenzen
Die internationale Entwicklung weist auf staatlicher wie
auf kommunaler Ebene seit längerem in die Richtung, die
bloße Abbildung von Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan durch ergebnis- und ressourcenverbrauchsorientierte Informationen zu ergänzen oder zu ersetzen.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/2068
So erfolgt die Haushaltsführung u.a. in Frankreich, Großbritannien, Schweden, der Schweiz und Spanien sowohl
auf kommunaler wie auf staatlicher Ebene inzwischen
nach doppischen und in weiten Teilen auch wirkungsorientierten Grundsätzen, in Italien und den Niederlanden gilt dies zumindest für die kommunale Ebene. Auch
die Europäische Union hat zu Beginn des Haushaltsjahres
2005 auf ein periodengerechtes Rechnungsführungssystem
auf Grundlage einer doppelten Buchführung umgestellt.
Zudem hat sie mit ihrer Vorgabe an die Mitgliedstaaten,
eine vierteljährliche Vermögensstatistik einzuführen (EUVerordnung Nr. 501/2004 vom 10. März 2004), auch dort
erste ressourcenverbrauchsorientierte Elemente verbindlich vorgegeben und plant weitere Schritte in diese Richtung. Darüber hinaus machen Weltbank, Internationaler
Währungsfonds, die OECD und die Europäische Gemeinschaft ihre Förderprogramme zunehmend davon abhängig, dass die jeweiligen Nationalstaaten ihre Haushalte
ergebnisorientiert („performance budgeting“/„programme
budgeting“) ausrichten.
ebene zum Ziel. Beim Bundesministerium der Finanzen
wurde im Jahr 2006 eine Projektgruppe zur Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens gegründet.
Aktueller Anlass der Reformüberlegungen beim Bund war
ein Sonderbericht des Bundesrechnungshofes, in dem dieser die systembedingten Schwächen der Kameralistik thematisiert und fordert, dass, „weitergehende Ansätze zur
Modernisierung bis hin zur Einführung der doppelten
Buchführung geprüft werden, um einen umfassenden
Reformprozess möglichst zügig in Gang zu setzen.“ (vgl.
Bundesrechnungshof, Bericht nach § 99 Bundeshaushaltsordnung über die Modernisierung des staatlichen Haushalts- und Rechnungswesens vom 17. August 2006).
Auf der Ebene der Bundesländer wird seit längerem diskutiert, die bisherige haushaltssystematische Gliederung
nach Funktionen und Titeln durch eine betriebswirtschaftliche Systematik abzulösen. Außer in Hamburg
haben auch in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen Projekte die Einführung eines betriebswirtschaftlich orientierten Haushaltswesens auf Landes-
Die nachfolgende Darstellung des Bundesministeriums
der Finanzen gibt ausschnittsweise den Stand der internationalen und nationalen Haushaltsreform auf staatlicher
Ebene wieder. Hierbei ist auf der Abszisse die Umstellung
auf die Ressourcenverbrauchsorientierung und auf der
Ordinate der Grad der Einführung wirkungsorientierter
Elemente abgetragen.
Im Übrigen haben sich auf Bundesebene die Arbeitsgruppen Haushalt der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP
und Bündnis 90/Die Grünen nachdrücklich für die Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens im Bund
und im bundesstaatlichen Verhältnis ausgesprochen (vgl.
Haushaltsausschuss 16. Wahlperiode, Drucksache 4243).
Titel
Haushalts- und
Rechnungssysteme
Bund
Bayern
EU
Schweiz
USA
RheinlandPfalz
BadenWürttemberg
Doppik
Kameralistik
Rechnungswesen +
Haushalt
Rechnungswesen +
Haushalt
Niedersachsen
Berlin
Frankreich
Nordrhein-Westfalen *)
Niederlande
Schweden
Bremen
Österreich *)
Hamburg *)
Hessen *)
Grossbritannien
Australien
.
Ergebnis
*) in Umsetzung
Abbildung 1: Staatliche Haushalts- und Rechnungssysteme im internationalen Vergleich
3
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode
und Kontenrahmen verabschiedet und damit den Weg zu
einem modernen Haushalts- und Rechnungswesen vorgezeichnet. Auf dieser Grundlage werden zurzeit in den
meisten Ländern die Gemeindehaushalte schrittweise auf
doppische Verfahren umgestellt.
Im kommunalen Bereich ist in Deutschland die Entwicklung zu einem ergebnis- und ressourcenverbrauchsorientierten Rechnungswesen seit Ende der 1990er Jahre weit
fortgeschritten. Die Innenministerkonferenz hat im
November 2003 die Grundlagen für ein doppisches
Gemeindehaushaltsrecht und für kommunale Produkt-
Bundesland
Baden-Württemberg
Doppik/Kameralistik
Doppik
Bayern
Wahlrecht
Brandenburg
Doppik
Hessen
Wahlrecht
Gesetz
verabschiedet
Umstellung
zum 01.01.2016
X
ab 01.01.2007
X
zum 01.01.2009
2008 bis 2012
Mecklenburg-Vorpommern
Doppik
Niedersachsen
Doppik
X
zum 01.01.2012
Nordrhein-Westfalen
Doppik
X
zum 01.01.2009
Rheinland-Pfalz
Doppik
X
zum 01.01.2012
Saarland
Doppik
X
zum 01.01.2009
Sachsen
Doppik
Sachsen-Anhalt
Doppik
X
zum 01.01.2011
Schleswig-Holstein
Wahlrecht
X
ab 22.12.2006
Thüringen
Wahlrecht
zum 01.01.2012
2008 bis 2012
zum 01.01.2009
Abbildung 2: Stand der Einführung der Doppik im kommunalen Bereich
Der dargestellte internationale und nationale Trend stellt
mittelfristig alle Gebietskörperschaften vor die Frage,
wann sie ihre Ressourcensteuerung an solchen Standards
ausrichten, um für den nationalen wie internationalen
Standortwettbewerb und eine Orientierung an den besten
Ergebnissen anderer gerüstet zu sein.
2.2 Anpassung von Rechtsgrundlagen
Für die doppische Veranschlagung, Bewirtschaftung und
Abrechnung der Auswahlbereiche wurde mit § 15a Landeshaushaltsordnung (LHO) übergangsweise eine Rechtsgrundlage geschaffen. Ziel ist es, spätestens zum 1. Januar
2011 eine doppische LHO in Kraft zu setzen. Die doppische LHO wird Übergangsbestimmungen für die zu diesem Zeitpunkt noch kameralistisch wirtschaftenden Bereiche enthalten. Die doppische LHO wird die Vorgaben
zuständiger Bund-Länder-Arbeitskreise zur Neuordnung
des Haushaltswesens, z. B. den bundeseinheitlichen Verwaltungskontenrahmen und den Integrierten Produktrahmen berücksichtigen.
Weiterhin ist eine Anpassung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) erforderlich. Die leistungsbezogene Planaufstellung und Bewirtschaftung wird durch § 6a HGrG
ermöglicht. § 33 a HGrG lässt derzeit ein doppisches Haushaltswesen jedoch lediglich zusätzlich zur Kameralistik
zu. Die Länder Hamburg und Hessen haben eine Bundesratsinitiative zur Änderung des HGrG mit dem Ziel der
Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für das neue
Haushaltswesen ergriffen. Am 17. Dezember 2008 hat das
Bundeskabinett den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur
4
Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes beschlossen. Angestrebt wird eine Änderung des Bundesrechts in 2009 (zu weiteren Einzelheiten vgl. Anhang 3).
3.
Grundkonzeption des Neuen Haushaltswesens
Hamburg
3.1 Zielsetzung
Das Neue Haushaltswesen ist ergebnisorientiert. Das
heißt, der künftige Haushalt richtet seine Planungs-,
Steuerungs- und Kontrollmechanismen an den erwarteten
und erzielten Ergebnissen und Wirkungen aus.
Im neuen Haushalt werden erstmals Ziele, Kennzahlen,
Kosten und Leistungen an einer Stelle, in einem Dokument zusammengeführt. Es soll ein in sich konsistentes
Werk entstehen, welches die beiden Aspekte Ziel- und
Ergebnisorientierung einerseits und Ressourcenorientierung andererseits in strukturierter Form verbindet und in
einen fach- und finanzpolitischen Zusammenhang stellt.
Dieses stellt gegenüber der heutigen Situation, in der
steuerungsrelevante Informationen an unterschiedlichen
Stellen im Haushaltsplan zu finden sind und nebeneinander gelegt werden müssen (Vorwort, Produktinformationen, Zahlenwerk, Erläuterungen) eine spürbare Verbesserung dar.
Aber nicht nur die Darstellung steuerungsrelevanter
Informationen wird verbessert. Finanzielle Ressourcen
werden zur Erreichung konkreter politischer Ziele zur
Verfügung gestellt. Daraus folgt, dass erwünschte Wirkungen und Zielsetzungen so konkret beschrieben werden
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode
In der einheitlichen Grundausprägung kommt der KLR
die Rolle zu,
müssen, dass sie mittels Kennzahlen und Indikatoren messbar und kontrollierbar gemacht werden können. Diese
Bestimmtheit weisen die heutigen Produktinformationen
vielfach nicht auf. Häufig handelt es sich bei Ihnen um
eine bloße Darstellung der Tätigkeit der jeweiligen Verwaltungseinheit und die Kenngrößen beschränken sich
auf reine Mengenangaben (Anzahl der Schüler, Anzahl der
Gremiensitzungen o.ä.) oder Inputinformationen (Kosten
pro Schüler, Anteil der Personalkosten an den Gesamtkosten). Künftig sollen Zielformulierungen den Zweck des
Ressourceneinsatzes und des Verwaltungshandelns in den
Vordergrund stellen und benennen. Bestimmte Kennzahlen mit Steuerungsrelevanz könnten z. B. sein: die Reduzierung des Anteils von Wiederholern an der Gesamtschülerschaft oder die Erhöhung des Anteils der Schulabgänger mit Abitur.
– die Strukturen für die Haushaltsplanung zur Verfügung
zu stellen,
– das Ergebnis der Haushaltsplanung abzubilden,
– Budgetierungs- und Kontierungsobjekte für die nachfolgenden Bewirtschaftungsprozesse zur Verfügung zu
stellen,
– die (Teil-) Ergebnisrechnungen abzubilden und Strukturen zur Erstellung der Vermögens- und Finanzrechnung zur Verfügung zu stellen.
Die KLR enthält eine Kostenartenrechnung zur Erfassung
der Ressourcenarten (Welche Kosten sind entstanden?),
eine Kostenstellenrechnung zur Erfassung des Ortes der
Kostenentstehung (Wo sind die Kosten entstanden?) und
eine Kostenträgerrechnung zur Erfassung des Verbrauchszwecks (Wofür sind die Kosten entstanden?). Es wird eine
Vollkostenrechnung eingeführt, das heißt, dass zum Periodenabschluss alle Kosten den Kostenträgern (Produkten)
zugerechnet werden. Hierbei stellt die KLR auch Werkzeuge zur Verfügung, um Leistungsbeziehungen innerhalb
der Verwaltung darstellen und verrechnen zu können.
Die Abbildung von Ziel- und Wirkungsorientierung soll
im neuen Haushalt nicht nur für Maßnahmen möglich
sein, die ausschließlich einem Aufgabenbereich zugeordnet werden können. Es gibt Themenfelder, die Berührungspunkte zu unterschiedlichen Politikbereichen
aufweisen. Solche Querschnittsaufgaben sind beispielsweise die Politikfelder „Integration“ oder „Innere Sicherheit“. Das neue Haushaltswesen will bereichsübergreifende Planungen und Auswertungen möglich machen,
indem auf die in den einzelnen Aufgabenbereichen vorhandenen Fach- und Finanzdaten zurückgegriffen und
diese entlang der konkreten Fragestellung bzw. Zielsetzung elektronisch zusammengestellt und verknüpft werden. Die Erstellung der Themenberichte wird erst möglich
sein, wenn die Daten aller betroffenen Budgetbereiche im
vereinheitlichten IT-System enthalten sind und die Budgetbereiche ihre Haushalte nach doppischen Grundsätzen
unter Berücksichtigung der internen Leistungsverrechnung bewirtschaften.
Unterhalb dieser Grundausprägung der KLR ist je nach
Behörde und Art der Leistungserbringung ein weitergehender Detaillierungs- bzw. Ausbaugrad möglich. KLREinführung bedeutet daher nicht die Einführung einer
flächendeckend identischen KLR in allen Behörden Hamburgs, sondern – bei einheitlicher Basisstruktur – ein
zweck- und nutzenorientiertes Vorgehen mit individuellen
Gestaltungsspielräumen für die Behörden. Die KLR dient
in fortgeschrittenen Ausbaustufen insbesondere auch der
Unterstützung behördenindividueller Steuerungserfordernisse. Dazu zählen z. B. Investitionsentscheidungen,
Leistungs-, Preis- oder Gebührenkalkulationen.
Mit der im Neuen Haushaltswesen vorgesehenen Integration der Fach- und Finanzplanung werden die Möglichkeiten für eine effektive („Tun wir die richtigen
Dinge?“) und effiziente („Tun wir die Dinge richtig?“)
Steuerung des Mitteleinsatzes deutlich erhöht.
Exkurs 2: Gender Budgeting
Die Bürgerschaft hatte den Senat im Dezember 2007
ersucht, bei der Implementierung des Neuen Haushaltswesens zu prüfen, inwiefern Kennzahlen im Sinne des
Gender Budgeting zur geschlechtergerechten Darstellung
bei der Verwendung der finanziellen Mittel entwickelt
werden können und dabei die Erkenntnisse einer Machbarkeitsstudie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einfließen zu lassen.
Darüber hinaus soll das Neue Haushaltswesen das Budgetrecht der Bürgerschaft stärken, indem
– die kleinteilige Titelbetrachtung durch die Betrachtung
von Aufgabenbereichen abgelöst wird,
– je Aufgabenbereich aggregierte Informationen zu Zielen, Leistungen und Ressourcenverbräuchen geliefert
werden,
Das BMFSFJ hat im April 2005 eine Machbarkeitsstudie
zum Gender Budgeting in Auftrag gegeben und im März
2006 vorgelegt. Gegenstand der Studie war die Benennung
von Ansatzpunkten und die Entwicklung konzeptioneller
Vorschläge zur Implementierung von Gender Budgeting
im Bundeshaushalt.
– Beschluss gefasst wird über Aufgabenbereiche und
nicht über eine Vielzahl von Einzeltiteln,
– Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit des
Haushaltes transparent werden.
Als Gender Budgeting wird nach der umfassenden Definition des BMFSFJ die systematische Prüfung aller Erlöse
und Kosten, Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsprozess bei der Aufstellung, Ausführung und Rechnungslegung sowie aller haushaltsbezogenen Maßnahmen auf die
ökonomischen Effekte für Frauen und Männer sowie auf
die gesellschaftlichen Geschlechterverhältnisse bezeichnet. Gender Budgeting ist die Anwendung von Gender
Mainstreaming auf den Haushalt, d.h. die Analyse seines
Hierzu ist ein breit angelegter Diskussionsprozess im parlamentarischen Raum unter Beteiligung aller politischen
Entscheidungsträger, d.h. von Fachpolitikerinnen und
Fachpolitikern als auch von Finanzpolitikerinnen und
Finanzpolitikern, wünschenswert.1)
Exkurs 1: Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
Die KLR wird als zentrales Element des Neuen Haushaltswesens in allen Bereichen der Hamburger Verwaltung eingeführt. Sie ist unabdingbares Instrument für die ergebnisund ressourcenverbrauchsorientierte Haushaltsplanung,
Bewirtschaftung, Steuerung und Haushaltsrechnung.
Drucksache 19/2068
1)
vgl. hierzu und zu weiteren Aspekten der Neugestaltung des
Haushaltswesens: Rechnungshof der Freien und Hansestadt
Hamburg: Jahresbericht 2008, Textzahlen 481–491
5
Drucksache 19/2068
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode
Beitrags zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung und Beseitigung bestehender Nachteile. Zu
Einzelheiten wird auf die Internet-Seiten des BMFSFJ
verwiesen.
Das Neue Haushaltswesen Hamburg ist mit seiner Produktorientierung und der Integration der KLR geeignet,
geschlechterspezifische Haushaltsinformationen zur Verfügung zu stellen und damit die instrumentelle Grundlage
für Gender Budgeting zu schaffen. Geschlechterspezifische Aspekte werden im Neuen Haushaltswesen Hamburg
vor allem auf der Leistungsseite berücksichtigt. So sind im
Rahmen des Neuen Haushaltswesens Strukturmerkmale
zur Differenzierung des Geschlechts bei allen fachlich
geeigneten Daten obligatorisch vorgesehen. Hiermit lässt
sich zukünftig insbesondere der budgetierte Leistungszweck im Hinblick auf Gleichstellungsaspekte analysieren. Entsprechende Kennzahlen werden – wo sinnvoll –
jeweils mit den Plänen der Aufgabenbereiche, die auf das
neue Haushaltwesen umgestellt werden, dargestellt.
3.2 Gliederung des zukünftigen Haushaltes
Der künftige Haushalt ist in einen Gesamtplan, die Einzelpläne und – neu – die Budgetbereiche (Oberbegriff für Aufgabenbereiche und Besondere Budgetbereiche) gegliedert.
Die Budgetbereiche – nach derzeitigen Überlegungen bis
zu 100 – sind Organisationseinheiten, welchen im Haushalt unmittelbar von der Bürgerschaft ein Budget zugeordnet wird. In der Regel ist ein Budgetbereich identisch mit
einem Aufgabenbereich und nur einem Einzelplan, d.h.
einer Fachbehörde zugeordnet. Aufgabenbereiche der
Behörde für Schule und Berufsbildung sind z. B. die Allgemeinbildenden Schulen, die Beruflichen Schulen, die
Schulen in freier Trägerschaft oder die politische Bildung
und Weiterbildung. Ausnahmen bilden die sogenannten
Besonderen Budgetbereiche (vgl. Seite 11).
Die Aufgabenbereiche werden im neuen Haushalt die
zentralen Gliederungselemente für die Zuweisung von
Finanzmitteln sein.
Die Haushaltspläne der Aufgabenbereiche enthalten
u.a. folgende steuerungsrelevante Informationen (vgl.
Anhang 1):
– Politische Ziele: Hier werden die übergeordneten politischen Ziele des Aufgabenbereiches beschrieben, die sich
in der Regel aus dem Regierungsprogramm oder übergeordneten Leitbildern ableiten.
– Aufgabenschwerpunkt: Hier werden die Kernaufgaben
des Aufgabenbereichs beschrieben.
– Zugeordnete Produktgruppen: Jedem Aufgabenbereich
sind grundsätzlich mehrere Produktgruppen zugeordnet. In Produktgruppen werden gleichgerichtete Leistungen, die die Aufgabenbereiche erbringen, gebündelt.
Für jede Produktgruppe werden Erlöse und Kosten
(Erträge und Aufwendungen zuzüglich interner Verrechnungen) und der daraus resultierende Saldo ausgewiesen.
– Rechtsgrundlagen: Hier sollen die für den Aufgabenbereich relevanten Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen usw.) aufgeführt werden.
– Übergeordnete Grunddaten: Übergeordnete Grunddaten (z. B. im Aufgabenbereich „Kindertagesbetreuung“ Angaben zur Geburtenentwicklung oder zur
Quote Alleinerziehender) sollen eine Vorstellung vom
Umfeld vermitteln, in dem der Aufgabenbereich agiert
6
und die er bei seiner Leistungserbringung berücksichtigen muss.
– Ziele und Kennzahlen des Aufgabenbereichs: Hier werden die für den gesamten Aufgabenbereich relevanten
Zielsetzungen und Kennzahlen aufgeführt. Diese Darstellung wird spezifiziert durch die
– Ziele, Kennzahlen, Kosten und Erlöse der zugehörigen
Produktgruppen: Auf dieser Ebene werden Ziele und
Kennzahlen konkret miteinander verbunden, so dass
eine Überprüfung der Zielerreichung nach Abschluss
der Betrachtungsperiode möglich ist. In der Produktgruppe „Haupt- und Realschulen“ ist z. B. eines der
Ziele, die Anzahl der Schulabgänger ohne Abschluss zu
verringern. Hiermit korreliert die Kennzahl „Anteil der
Schulabgänger ohne Abschluss an der Gesamtzahl der
Schulentlassenen der Haupt- und Realschule“, für die
Ist-Werte zweier Jahre sowie Planwerte für fünf Jahre
dargestellt werden. Für den gleichen Zeitraum werden
die wesentlichen Erlös- und Kostenpositionen abgebildet.
Budgets werden für den Aufgabenbereich veranschlagt
und ermächtigt. Das Budget (hierzu im Einzelnen und zu
den Budgetarten vgl. Ziffer 3.3) ergibt sich als Saldo der
Erlöse und Aufwendungen des Ergebnisplans (entspricht
der Gewinn- und Verlustrechnung in der Privatwirtschaft)
für den Aufgabenbereich. Der Ergebnisplan entspricht der
Summe der Salden aus den zugehörigen Produktgruppen.
Der Zuschussbedarf für Investitionen leitet sich ebenso
wie ein evtl. Zuschussbedarf für Darlehen aus dem Finanzplan des Aufgabenbereiches ab. Der Finanzplan gibt weiterhin Auskunft über den Finanzbedarf an liquiden Mitteln für die Budgetzuweisungen. Er bleibt bis zur vollständigen Umstellung auf einen doppischen Haushalt
Grundlage für den Zuschuss für die laufende Verwaltungstätigkeit des jeweiligen Aufgabenbereiches gemäß § 15a
LHO (für die Struktur der zukünftigen Haushalte der Aufgabenbereiche vgl. Anhang 1 „Musterhaushaltsstruktur
Aufgabenbereich“ und Anhang 2 „Erläuterungen zur
Gestaltung des neuen Haushaltsplans“).
Ziele, Kennzahlen, Erlöse und Kosten stellen im zukünftigen System die Grundlage für die Ressourcenzuweisung
dar. Der künftige Haushaltsplan ist damit im Gegensatz
zum heutigen Plan mit seiner Kapitel- und Titelstruktur
strategisch ausgerichtet und fokussiert auf die Steuerungsinteressen von Bürgerschaft und Senat. Der Gesamtplan,
die Einzelpläne sowie die Haushalte für die Aufgaben/Budgetbereiche werden als „Politikhaushalt“ bezeichnet
(zu den Haushaltsermächtigungen vgl. Ziffer 3.4).
Unterhalb des Politikhaushaltes gibt es den „Verwaltungsmanagementhaushalt“, der der Binnensteuerung
dient. Er ist eine differenzierte Ausprägung des Politikhaushalts, in dem die den Budgetbereichen bewilligten
Mittel einzelnen Budgeteinheiten zugeordnet werden, die
verwaltungsseitig für die Bewirtschaftung verantwortlich
sind.
Die folgende Darstellung fasst die künftige Haushaltsstruktur zusammen. Sie entspricht derjenigen, die die Bürgerschaft mit der Drucksache Nr. 18/1695 vom 4. Februar
2005 unter dem Begriff „Zielszenario 20XX“ bereits zur
Kenntnis genommen hat.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode
1
Gesamtplan
Drucksache 19/2068
Politikhaushalt
Ziele, Kennzahlen
10
100
100
Einzelpläne
Budgetbereiche
Ergebnis- und
Wirkungsorientierung
+
haushaltsrelevante
Produkte
+
Ergebnis- und
Finanzrechnung
VerwaltungsmanagementHaushalt
Detailaufteilung
XXXX
Produkte, Leistungen,
Kennzahlen
+
Kosten- und
Leistungsrechnung
Abbildung 3: Künftige Struktur des Neuen Haushaltswesens
Eine Ausnahme von der Regel, dass ein Budgetbereich
einem Aufgabenbereich entspricht, sind die so genannten
Besonderen Budgetbereiche, z. B. die aufgabenbereichsübergreifenden Organisationseinheiten der Behörden.
Besondere Budgetbereiche erhalten ein eigenständiges,
aus der Veranschlagung der Aufgabenbereiche abgeleitetes
Budget, das sich in der Regel aus Anteilen verschiedener
Aufgabenbereiche zusammensetzt. Zwischen den Aufgabenbereichen und den Besonderen Budgetbereichen werden Ziel- und Leistungsvereinbarungen abgeschlossen.
Die Budgets der Besonderen Budgetbereiche sind Teil des
Politikhaushaltes und werden von der Bürgerschaft eigenständig ermächtigt. Die Besonderen Budgetbereiche können im Rahmen ihrer Ermächtigung Ressourcen auch zwischen Leistungsbereichen umschichten, solange sie sich
an die Leistungszwecke und die mit den Aufgabenbereichen abgeschlossenen Ziel- und Leistungsvereinbarungen
halten.
Die Hamburger Bezirksämter nehmen in ihrem jeweiligen
Zuständigkeitsbereich Aufgaben wahr, für die verschiedene Senatsmitglieder fachpolitisch verantwortlich sind.
Die Abbildung der Bezirke im Neuen Haushaltswesen
wird derzeit in einer Projektgruppe unter Beteiligung von
Fachbehörden mit Bezug zu bezirklichen Aufgaben sowie
Vertretern der Bezirksämter, der Bezirksaufsicht und des
Projektes NHH erarbeitet. Ziel ist, die beschlossene
Bezirksverwaltungsreform fortzuführen und das Haushaltswesen in den Bezirken auf der Grundlage des geltenden Bezirksverwaltungsgesetzes nach den Grundsätzen
eines ergebnis- und ressourcenverbrauchsorientierten
Haushaltes weiterzuentwicklen. Bevor das Neue Haushaltswesen in der Bezirksverwaltung eingeführt werden
kann, sollen die vorgesehenen Weiterentwicklungen von
ausgewählten Fachbehörden und Bezirken „unter Laborbedingungen“ erprobt werden.
7
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/2068
Haushaltsplan
Teil A – Aufgabenbereiche (AB)
= 100% des Haushaltsvolumens
AB I
AB II
AB III
Ergebnisplan
Ergebnisplan
Ergebnisplan
Finanzplan
Finanzplan
Finanzplan
Investitionen/Transfers
Projekte
Investitionen/Transfers
Projekte
Investitionen/Transfers
Projekte
Produkte/Kennzahlen
Produkte/Kennzahlen
Produkte/Kennzahlen
Teil B – Besondere
Budgetbereiche (BB)
Zusammenfassung
anteiliger Budgets der
Aufgabenbereiche
BB I
Ergebnisplan
Finanzplan
Investitionen/Transfers
Projekte
Leistungszwecke
Abbildung 4: Schematische Darstellung des künftigen Politikhaushalts
3.3 Budgets und Finanzmitteldeckungsrahmen
Das Neue Haushaltswesen Hamburg sieht für jeden
Budgetbereich die Möglichkeit vor, drei unterschiedliche
Budgets zu bilden, und zwar das Regelbudget, das Spezialbudget und das Projektbudget.
– Regelbudget
Dem Regelbudget sind alle Kosten und Erlöse zuzuordnen, auf die der jeweilige Budgetbereich einen steuernden Einfluss ausüben, d.h. deren Höhe er vollständig
oder teilweise beeinflussen kann. Auf Basis der fachlichen Planungen eines Budgetbereichs wird der geplante
Saldo aus Erlösen und Kosten für den Budgetbereich
ausgewiesen und mit Beschluss des Haushaltsplans dem
Budgetbereich zugewiesen. Der Budgetbereich ist damit
zur Inanspruchnahme von Budgetmitteln in der
beschlossenen Höhe ermächtigt. Das Budget ist zur
Erfüllung der im Haushaltsplan des Bereiches genannten Aufgaben und Zielsetzungen einzusetzen. Einzelne
Kosten- und Erlösarten werden im Haushaltsplan dargestellt, sie haben regelhaft aber lediglich erläuternden
Charakter. Die Bürgerschaft wird jedoch auch zukünftig
die Möglichkeit haben, Erläuterungen zum Haushalt
und damit auch einzelne Kostenarten für verbindlich zu
erklären.
– Spezialbudget
Die Zuweisung eines „globalen“ Budgets zur Finanzierung der Aufgabenerfüllung beruht auf der Vorstellung,
8
dass ein Budgetbereich vollkommen selbständig über
den Einsatz der zugewiesenen Mittel entscheiden kann.
Diese Annahme ist beispielsweise dann nicht zutreffend, wenn Erlöse und Kosten auf gesetzlichen Verpflichtungen beruhen, die keinen Entscheidungsspielraum bei der Budgetsteuerung zulassen oder bei deren
Anwendung zwar Ermessensspielräume bestehen, die
aber unabhängig von Budgetrestriktionen ausgeübt
werden sollen. Aus diesem Grund sieht das Neue Haushaltswesen vor, dass Kosten und Erlöse außerhalb des
Regelbudgets in einem Spezialbudget dargestellt werden können. Die Zuweisung eines Spezialbudgets im
Rahmen der Budgetierung eines Budgetbereichs bedeutet, dass Kosten- und Erlösanteile aus dem Regelbudget
ausgegrenzt und somit der freien Verwendung für die
Aufgabenerfüllung entzogen werden. Hierdurch wird
dokumentiert, dass dieser Budgetanteil nicht oder nur
in geringem Maße durch den Budgetbereich beeinflusst
werden kann.
– Projektbudget
Es sind grundsätzlich zwei Arten von Projekten zu
unterscheiden: interne Projekte und haushaltsrelevante
Projekte. Interne Projekte werden aus dem Regelbudget
finanziert und können durch die Behörden und Ämter
in eigener Verantwortung eingesetzt werden. Sie sind
den Budgeteinheiten des jeweils betroffenen Budgetbereichs zugeordnet und werden nicht separat im Haushalt ausgewiesen. Wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung und der Ermächtigung von einem Projekt-
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode
budget gesprochen, so ist hierunter eine Budgetierung
auf der Ebene des Politikhaushalts zu verstehen.
– Finanzmitteldeckungsrahmen
Regel-, Spezial- und Projektbudget stellen zusammen
die in Ergebnisplan und -rechnung veranschlagten bzw.
nachgewiesenen Erlöse und Kosten dar. Darüber hinaus
wird bei den Budgetbereichen ein zahlungsorientierter
Finanzmitteldeckungsrahmen, bestehend aus Mitteln
für Investitionen und Darlehen, veranschlagt, ermächtigt und in Finanzplan und Finanzrechnung nachgewiesen:
Investitionsmittel werden separat vom Regelbudget des
Budgetbereichs veranschlagt und bewirtschaftet. Investitionen schaffen Ressourcen (Vermögensgegenstände
wie Gebäude und Brücken) und verbrauchen diese
(zunächst) nicht. Sie werden daher über eine Finanzmittelermächtigung gesteuert und umfassen keinerlei
ergebniswirksame Bestandteile. Trotzdem haben sie
einen mittelbaren Einfluss auf den Ressourcenverbrauch und damit auf das Regelbudget, das durch die
entstehenden Abschreibungen belastet wird. Die in den
Investitionen liegende Mittelbindung wird im Regelbudget durch kalkulatorische Zinsen auf die gebundenen und nicht anderweitig verfügbaren Mittel belastet.
Die Finanzmittelermächtigung für Darlehen umfasst
die Aufnahme und Tilgung von Krediten sowie die Vergabe und Rückführung von Darlehen. Kredite und
Darlehen wirken sich – vergleichbar mit den Investitionszahlungen – nicht direkt auf den Ressourcenverbrauch und damit auf das Ergebnis aus. Das Ergebnis
wird lediglich von den aus diesen Vorgängen resultierenden Zinsbelastungen bzw. -erträgen oder etwaig notwendigen Abschreibungen (z. B. beim Zahlungsausfall
des Schuldners) beeinflusst.
Die Finanzplanung umfasst nicht allein die Finanzmittelermächtigungen, sondern auch die Zahlungsströme
aus dem Ressourcenverbrauch des Regel-, Spezial- und
Projektbudgets. Sie stellt damit – wie ein kameralistischer Haushalt – vollständig alle Zahlungsströme dar,
die zur Finanzierung des Verwaltungshandelns erforderlich sind. Die aus der Finanzierungsplanung resultierenden Salden stellen daher im engeren Sinne kein
Budget dar. Sie schaffen die insgesamt notwendige
finanzielle Grundlage für die Umsetzung aller Maßnahmen in den zuvor aufgeführten Budgetarten. Die
Finanzierungstätigkeit verläuft damit quer über alle
Budgetarten.
3.4 Ermächtigungen
Gemäß Artikel 66 Absatz 2 Hamburger Verfassung hat der
Senat der Bürgerschaft für je ein Rechnungsjahr einen
Haushaltsplan vorzulegen. Er wird durch Beschluss der
Bürgerschaft festgestellt. Der Haushaltsplan ermächtigt
die Exekutive, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen
einzugehen.
Im heutigen kameralen Haushalt werden die konsumtiven
und investiven Titel innerhalb der in den Einzelplänen
abgebildeten Kapitel einzeln von der Bürgerschaft
ermächtigt. Damit ist grundsätzlich eine gegenseitige
Deckungsfähigkeit der Haushaltstitel ausgeschlossen.
Diese wird erst unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen (§ 20 LHO) oder durch die Definition von
Deckungskreisen im Haushalt ermöglicht.
Die zentralen „Bausteine“ des künftigen Haushaltes sind
die Aufgabenbereiche (und die Besonderen Budgetberei-
Drucksache 19/2068
che), die sich wiederum aus einer Reihe von Produktgruppen zusammensetzen. Für jeden Aufgabenbereich ermächtigt die Bürgerschaft ein Regelbudget, mit dem der Saldo
zwischen den Erlösen und Kosten des Budgetbereichs
beschlossen wird. Der Aufgabenbereich darf die ihm per
Haushaltsbeschluss der Bürgerschaft zugewiesenen Mittel
nur zur Erbringung der in seinem Teilplan nach Art und
Umfang konkretisierten Leistungen und zur Erfüllung der
dargelegten fachlichen Ziele einsetzen. Eine Ermächtigung einzelner Kostenpositionen ist im neuen Haushaltswesen grundsätzlich nicht vorgesehen. Im Rahmen des
Haushaltsvollzugs müssen die zugewiesenen Mittel „frei“
im Sinne der bestmöglichen Zielerreichung eingesetzt
werden können. So ist es grundsätzlich zulässig, Einsparungen im Bereich der Personalkosten zur Finanzierung von Sachkosten oder auch Investitionen zu nutzen.
Auch der umgekehrte Weg ist möglich, nämlich Einsparungen bei Sachkosten für zusätzliches Personal zu
verwenden. Hierbei wie auch bei der Finanzierung von
Investitionen hat der Verantwortliche für den Budgetbereich jedoch Folgekosten zu berücksichtigen, die dauerhaft – ggfs. durch Einsparungen an anderer Stelle – finanziert werden müssen. Einschränkungen der Flexibilität
der Exekutive im Haushaltsvollzug sind auch im neuen
Haushaltswesen möglich. Dieses kann durch generelle
Bewirtschaftungsregeln in einer neuen Landeshaushaltsordnung oder aber durch individuelle Haushaltsvermerke
geschehen.
Die Bürgerschaft kann darüber hinaus – wie dargestellt –
weitere Budgets für einen Aufgabenbereich ermächtigen,
nämlich Spezial- und Projektbudgets.
Investitionsmittel werden generell separat vom Regelbudget veranschlagt und ermächtigt. Die Investitionsermächtigung soll nach Maßnahmen differenziert werden.
Es werden zwei Arten von Maßnahmen unterschieden:
– Investive Einzelmaßnahmen
– Investive Sammelmaßnahmen
Investitionsmaßnahmen von besonderer finanzieller oder
politischer Bedeutung sollen als Einzelmaßnahme veranschlagt werden. Sie sind nicht deckungsfähig mit anderen
Investitionen. Sammelmaßnahmen bündeln in der Veranschlagung gleichartige, meist wiederkehrende Investitionsvorhaben (z. B. Beschaffung von Fahrzeugen oder
Büromobiliar) oder nicht näher spezifizierte Kleininvestitionen (z. B. kleinere Baumaßnahmen). Als Sammelmaßnahmen veranschlagte Investitionen sind nach dem Budgetgedanken dagegen grundsätzlich mit anderen, nicht als
investive Einzelmaßnahmen veranschlagten Investitionen
deckungsfähig.
Die Budgets der Besonderen Budgetbereiche werden
ebenfalls eigenständig durch die Bürgerschaft ermächtigt.
Verpflichtungsermächtigungen müssen auch im neuen
Haushalt von der Bürgerschaft ermächtigt werden. Verpflichtungsermächtigungen sind nach § 38 LHO im Haushaltsplan erforderlich, um beim Haushaltsvollzug Verpflichtungen eingehen zu dürfen, die erst in künftigen
Haushaltsjahren zu Ausgaben führen. Damit wird das
Etatrecht des Parlaments im Hinblick auf Vorbelastungen
in späteren Haushaltsjahren gesichert. Verpflichtungsermächtigungen müssen im neuen Haushaltswesen für künftige Kosten bei den Regel-, Spezial- und Projektbudgets
und für künftige Zahlungsverpflichtungen aus Investitionen und Darlehen beim „Investitionsbudget“ ausgewiesen
und ermächtigt werden. Sollen Verpflichtungen zulasten
mehrerer Haushaltsjahre eingegangen werden, müssen im
9
Drucksache 19/2068
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode
abschluss für das Jahr 2012 außer Betrieb genommen werden kann.
zu ermächtigenden Haushaltsplan die Gesamtsumme der
geplanten Ermächtigungen sowie die entsprechenden
Jahresbeiträge ausgewiesen werden.
Über die Zielerfüllung und die Zweck entsprechende Verwendung der ermächtigten Budgets wird der Senat wie bisher im Rahmen der Haushaltsrechnung Rechenschaft
ablegen. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Bürgerschaft
auch unterjährig durch Quartalsberichte über die Budgetentwicklung und Zielerreichung zu unterrichten. Hierzu
soll in der Bürgerschaftskanzlei ein Büro für Haushaltsinformationen (Budgetbüro) aufgebaut werden, in dem
Experten der Bürgerschaftskanzlei Zugriff auf vierteljährlich aufbereitete Informationen über die Budgetbereiche
erhalten und auf diese Weise die Arbeit der Angeordneten
unterstützen können.
4.
5.
5.1 Organisationsentwicklung
Im Neuen Haushaltsverfahren sind integrierte Prozesse
erforderlich, um die Leistungsziele, benötigte Ressourcen,
Leistungsergebnisse und Wirkungen ganzheitlich planen,
steuern und gegenüber der Bürgerschaft darstellen zu können. Zur Umsetzung dieser Prozesse sind innerhalb der
Verwaltung Anpassungen der Ablauf- und der Aufbauorganisation sowie der Organisationskultur erforderlich. Veränderungen sind insbesondere in folgenden Bereichen zu
erwarten:
– Haushalt und Controlling verändern sich durch die
Zusammenführung von Fach- und Ressourcenverantwortung und die Delegation dieser Verantwortung auf
die operative Ebene. Dies bedingt auch eine organisatorische Integration und hat erhebliche Rückwirkungen
auf die Organisationskultur und die Rolle der
Führungskräfte, Haushälterinnen und Haushälter
sowie des Controllings.
Technische Umsetzung
Mit dem Projekt NRV wird das Ziel verfolgt, für die Ressourcenverfahren der Freien und Hansestadt Hamburg
eine weitestgehend einheitliche Daten- und IT-Struktur zu
schaffen, die Doppik technisch und verfahrensmäßig als
führendes Rechnungslegungssystem abzubilden und das
ERP-System2) unter Einbeziehung von BI-Lösungen3)
grundsätzlich zu erneuern und zu modernisieren. Ziele des
Projekts NRV sind
– die Steigerung der Effizienz und Effektivität des eingesetzten ERP-Systems
– die Verbesserung der Effektivität und Effizienz der
Gesamtverwaltung durch mehr Entscheidungstransparenz
– die Sicherung der technologischen Zukunftsfähigkeit
der eingesetzten Verfahren der Ressourcensteuerung
sowie
– durch weitgehende Standardisierung eine größere
Herstellerunabhängigkeit zu erreichen.
Die technische Modernisierung nutzt moderne Verfahren
und Instrumente, um damit eine hohe Stabilität der technischen Lösung zu erreichen. Relevante Vor- und Fachverfahren werden an eine hamburgweit standardisierte
Schnittstelle angeschlossen.
– Buchhaltung und Bewirtschaftung müssen zukünftig
doppische Standards einhalten (z. B. bei der Erfassung
und Bewertung von Rückstellungen) und gleichzeitig
zusätzliche Prozesse (z. B. bei der Erfassung von Fachkennzahlen oder der Bebuchung der Kosten- und
Leistungsrechnung) etablieren.
– Das neue Haushalts- und Rechnungswesen erfordert ein
verändertes und erweitertes IT-System (z. B. Kostenund Leistungsrechnung sowie Business-Intelligence),
weshalb die Anforderungen an die Anwenderinnen und
Anwender anzupassen und neue Supportstrukturen
aufzubauen sind.
– Die neuen Prozesse im Haushalts- und Rechnungswesen und die Anforderungen an die Qualität des
Buchungsstoffes stellen höhere Anforderungen an ein
noch zu etablierendes Internes Kontrollsystem; dies hat
auch Konsequenzen für die Prüfungs- und Kontrolltätigkeit von Rechnungshof und Innenrevision.
Den Kern der technischen Lösung bildet ein neues ERPSystem, das über Standardmethoden an ein BI-System
gekoppelt ist.
Im neuen ERP-System werden alle Bewirtschaftungs- und
Kassenprozesse sowie die KLR-Prozesse und Teile der Jahresabschlussprozesse abgebildet. Das BI-System unterstützt den Haushaltsplanungsprozess sowie Teile der
Steuerungs- und Jahresabschlussprozesse. Daneben werden im BI-System zukünftig alle haushaltsrelevanten
Berichte generiert. Das BI-System stellt zukünftig
Berichte sowohl für die verwaltungsinterne Steuerung als
auch für die Information der Bürgerschaft zur Verfügung.
Eine weitere Kernaufgabe des BI-Systems ist die Zusammenführung von Fach- und Finanzinformationen in Form
von Kennzahlen. Die Kennzahlen werden aus Fachverfahren extrahiert und über ein vorgeschaltetes FachDatawarehouse an das BI-System übergeben. Das FachDatawarehouse bildet dabei die technische Normierungs-,
Prüfungs- und Qualitätssicherungsinstanz für alle Kennzahlen. Es ist zukünftig zu einem verwaltungsweiten
Fachinformationssystem erweiterbar.
Die genannten Verfahren werden das bestehende kamerale
SAP System für Hamburg schrittweise ablösen, so dass es
nach derzeitiger Planung nach dem kameralen Haushalts-
10
Unterstützung des Veränderungsprozesses
NHH und NRV begleiten den skizzierten Organisationsentwicklungsprozess aktiv. Sie analysieren die sich aus
dem Neuen Haushaltswesen abzuleitenden Anforderungen an die künftigen organisatorischen Strukturen, geben
den Umsetzungsbehörden geeignete Hilfsmittel an die
Hand und stellen die notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen und Kommunikationsinstrumente zur Verfügung.
5.2 Schulungen
Die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
den Behörden und Ämtern spielt für den Erfolg der
Einführung des Neuen Haushaltswesens eine besonders
wichtige Rolle. Grad und Qualität der Umsetzung der fach2)
Das Kürzel ERP steht für Enterprise-Ressource-Planning
und wird anbieterübergreifend für die Kennzeichnung
integrierter betriebswirtschaftlicher Steuerungssoftware eingesetzt.
3)
Das Kürzel BI steht für Business Intelligence und bezeichnet
anbieterübergreifend eine datentechnische Lösung zur Aufbereitung managementrelevanter Berichtsdaten (Datawarehouse), die Planungsprozesse technisch unterstützt.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode
lichen Konzeption in die tägliche Arbeitspraxis sind in
hohem Maße abhängig von der Kompetenz der Fachkräfte,
die mit dem neuen ERP- und BI-System und den neuen
betriebswirtschaftlichen Instrumenten arbeiten werden.
Bei den Schulungen wird deshalb besonderer Wert darauf
gelegt, den Teilnehmenden den Nutzen der neuen Instrumente für das Erreichen der Ziele zu vermitteln, um sie
von der Notwendigkeit des Neuen Haushaltswesens zu
überzeugen. Dies soll z. B. durch die Integration von fachlicher und technischer Schulung und über die Ergänzung
der Präsenzseminare durch den Einsatz weiterer Lernund Kommunikationsmethoden erreicht werden. Insbesondere für Führungskräfte aus Verwaltung und Politik
wurde dazu eine Managementsimulation entwickelt, die
Auswirkungen und Wechselwirkungen strategischer Entscheidungen auf die Budgets der Aufgabenbereiche, aber
auch auf andere Indikatoren wie Entwicklung von Einwohnerzahlen, Hochschulabsolventen, Zufriedenheit der
Bevölkerung und andere erlebbar macht.
Für die Schulungskonzeption der Projekte NHH und
NRV wurden im ersten Schritt die von den Änderungen
betroffenen Zielgruppen in den Behörden und Ämtern
identifiziert, für die im zweiten Schritt Anforderungsprofile erstellt wurden. Daraus wurde der Schulungsbedarf –
beschrieben in Schulungsblöcken – abgeleitet, Lernziele
und Lerninhalte näher definiert und in eine Zeitplanung
gefasst, die sich an der Projektplanung orientiert.
Für die weitere Sicherung der Qualität des Schulungsangebots in Bezug auf Didaktik und Praxisnähe werden für das
– speziell für diese Schulungen – zu erstellende Kursmaterial hohe Qualitätsstandards gesetzt. Mit Blick auf die
große Anzahl an Teilnehmenden, die in den nächsten Jahren das umfangreiche Schulungsprogramm durchlaufen
müssen, werden zusätzliche Dozenten speziell für diesen
Zweck ausgebildet und in die Besonderheiten des Neuen
Hamburger Haushaltswesens, das Schulungskonzept und
die Unterrichtsmaterialien eingeführt.
Das inhaltliche Schulungskonzept, die technische Unterstützung und die Schulungsmaterialien werden im Verlauf
der Schulungswellen in enger Kooperation mit dem
Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF) konsequent
evaluiert und bis zum Ende der Einführung des Neuen
Haushaltswesens stetig weiter entwickelt.
5.3 Kommunikation
Verlauf und Akzeptanz der Projekte hängen wesentlich
davon ab, dass alle Gruppen, die den Projekterfolg beeinflussen, regelmäßig informiert und beteiligt werden.
Daher ist für die interne und externe Projektkommunikation ein entsprechendes Informations- und Beteiligungskonzept entwickelt worden. Ziel der Kommunikationsstrategie soll es sein, einen möglichst umfassenden Konsens zu fördern, um damit Unterstützung für die
Umsetzungsprozesse zu gewinnen. Dabei wird die Kommunikationsstrategie eine möglichst breite und frühzeitige Information der unterschiedlichen Zielgruppen
– Politik, Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Personalvertretungen – sicherstellen und sich
an deren individuellem Informationsbedarf ausrichten.
6.
Auswahlbereiche
6.1 Auswahl und Darstellung der Bereiche
Die rechtlichen Voraussetzungen zur Erprobung des
neuen Haushaltswesens in ausgewählten Bereichen sind
Drucksache 19/2068
bereits 2007 mit § 15a LHO geschaffen worden. Danach
kann der Senat zur Erprobung einer Veranschlagung des
Haushaltes, die den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung in sinngemäßer Anwendung
folgt, Aufgabenfelder festlegen (Auswahlbereiche). Die
Auswahlbereiche haben einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der dem Haushalt als Anlage beizufügen ist. In den
Auswahlbereichen wird der Mittelbedarf nach Leistungsart und -umfang festgestellt. Der Zuschuss an die Auswahlbereiche wird netto im bisherigen kameralen Haushaltsplan veranschlagt.
Für die Erprobung sind folgende Auswahlbereiche vorgesehen:
– Aufgabenbereich Allgemeinbildende Schulen
– Aufgabenbereich Berufliche Schulen
– Aufgabenbereich Schulen in freier Trägerschaft
– Aufgabenbereich Polizei
– Aufgabenbereich Staatsanwaltschaften
– Aufgabenbereich Ordentliche Gerichte
– Aufgabenbereich Strafvollzug
Im Hinblick auf die beabsichtigte Umstellung der Auswahlbereiche zum 1. Januar 2010 auf leistungsorientierte
doppische Bewirtschaftung sind vorbereitend Leertitel je
Auswahlbereich im Haushaltsplan-Entwurf 2009/2010 eingerichtet worden:
– 685.xx – Zuschuss für laufende Verwaltungstätigkeit
(konsumtiv) an den Auswahlbereich
– 894.xx – Zuschuss für Investitionsmittel an den Auswahlbereich
– 861.xx – Zuschuss für Darlehen an den Auswahlbereich
Die doppischen Auswahlbereiche und weitere Aufgabenbereiche der Justizbehörde und der Behörde für Schule
und Berufsbildung sollen im Herbst 2009 im Rahmen
einer Nachtragsdrucksache zum Haushaltsplan 2009/2010
mit ihrem Wirtschaftsplan vorgestellt und in den Haushaltsplan integriert werden. Hierzu gehört nach derzeitiger Planung entsprechend dem Bürgerschaftlichen Ersuchen aus der Drucksache 18/7306 auch das „Landesinstitut
für Lehrerbildung und Schulentwicklung“. Die Planungen für die Einführung des neuen Haushaltswesens in der
BSB und die Planungen zur Umsetzung der Schulstrukturreform sind so aufeinander abzustimmen, dass die
geplanten Termine zur Umsetzung der Schulstrukturreform nicht gefährdet werden.
6.2 Weiteres Vorgehen
Der Senat beabsichtigt, die Vorbereitungen für die Einführung des neuen Haushaltswesens in der gesamten
Hamburger Verwaltung fortzusetzen und über die endgültige flächendeckende Einführung einer ergebnis- und wirkungsorientierten Ausrichtung des Haushalteswesens
(Projekt NHH) zusammen mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012 im Sommer 2010 auf der Basis der Auswertungen der Erfahrungen mit dem Betrieb des Neuen Haushaltswesens in den Auswahlbereichen zu entscheiden. Es
ist nach derzeitiger Planung vorgesehen, folgende Einzelpläne zu folgenden Zeitpunkten nach doppischen
Grundsätzen und ergebnisorientiert zu bewirtschaften:
11
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/2068
Einzelplan
Bewirtschaftungsbeginn
2.0 - Justizbehörde
01.01.2010
*)
3.1 - Behörde für Schule und Berufsbildung
*)
8.1 - Behörde für Inneres (Polizei)
01.01.2010
3.2 - Behörde für Wissenschaft und Forschung
01.01.2011
3.3 - Behörde für Kultur, Sport und Medien
01.01.2011
7.0 - Behörde für Wirtschaft und Arbeit
01.01.2011
8.1 - Behörde für Inneres (außer Polizei)
01.01.2011
9.1 - Finanzbehörde
01.01.2011
1.2 - Bezirksamt Hamburg-Mitte
01.01.2012
1.3 - Bezirksamt Altona
01.01.2012
1.4 - Bezirksamt Eimsbüttel
01.01.2012
1.5 - Bezirksamt Hamburg-Nord
01.01.2012
1.6 - Bezirksamt Wandsbek
01.01.2012
1.7 - Bezirksamt Bergedorf
01.01.2012
1.8 - Bezirksamt Harburg
01.01.2012
4.0 - Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und
Verbraucherschutz
01.01.2012
6.0 - Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
01.01.2012
1.1 Senat und Senatsämter
01.01.2013
1.0 Bürgerschaft, Verfassungsgericht, Rechnungshof
01.01.2013
9.2 - Allgemeine Finanzverwaltung
01.01.2013
Die Planungen für die Einführung des Neuen Haushaltswesens in der
BSB und die Planungen zur Umsetzung der Schulstrukturreform
werden so aufeinander abgestimmt, dass die geplanten Termine zur
Umsetzung der Schulstrukturreform nicht gefährdet werden.
Im gesamten Einführungsprozess werden die Erfahrungen
aus den jeweiligen Umstellungsphasen analysiert und
ausgewertet, um im Zuge der gewonnenen Erkenntnisse
gegebenenfalls nachzusteuern.
7.
Auswirkungen auf den Haushalt
und die Vermögenslage der Stadt
In der Mittelfristigen Finanzplanung 2009 – 2013 sind für
die Umsetzung der Projekte NHH und NRV insgesamt rd.
37,3 Mio. Euro vorgesehen, davon im Entwurf des Doppelhaushaltes 2009/2010 (Einzelplan 9.1, Kapitel 9020, Titelgruppe Z 67 Haushaltsmodernisierung) 8,66 Mio. Euro für
2009 und 8,28 Mio. Euro für 2010. Im Haushaltsplan
2007/2008 waren für die Projekte der Haushaltsmodernisierung Kassenmittel für beide Jahre in Höhe von
14,9 Mio. Euro und Verpflichtungsermächtigungen von
9,7 Mio. Euro veranschlagt.
Die für die Haushaltsmodernisierung erforderlichen Mittel stellen Aufwand in der Ergebnisrechnung der Stadt in
den jeweiligen Jahren dar.
12
Die Bürgerschaft hat mit der Drucksache 17/3161 von der
Einführung der Doppik im Hamburger Haushalt und
ihren erheblichen Vorteilen gegenüber der Kameralistik
Kenntnis genommen. Die in diesem Zusammenhang
durchgeführte Nutzwertanalyse hat ergeben, dass die
Doppik die Kameralistik im Nutzwert um mehr als das
Doppelte übertrifft. Das Projekt NRV schafft „lediglich“
die technischen Voraussetzungen für eine flächendeckende kaufmännische Haushaltsplanung, -steuerung,
-bewirtschaftung und -kontrolle, ohne die eine erfolgreiche Umsetzung der Doppik nicht möglich wäre.
Das Projekt NHH verfolgt demgegenüber den Ansatz,
Planungs- und Steuerungsmechanismen zu entwickeln,
um künftige Haushalte an vereinbarten Zielen, politisch
vereinbarten Leitbildern oder dem Regierungsprogramm
auszurichten. Gegenüber dem derzeitigen System der
„Produktinformationen“, die bereits optisch einen eigenständigen vom Ressourcenverbrauch isolierten Teil des
Haushaltsplanes bilden und ohne unmittelbaren Bezug
zum Zahlenwerk die Aktivitäten der jeweiligen Verwal-
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode
– Nachhaltigkeit politischen Handelns
tungseinheit verbal oder numerisch beschreiben, entwickelt das Projekt NHH ein einheitliches in sich konsistentes System, in dem die Budget begründenden
Leistungszwecke mit den finanziellen Ressourcen fachlich
und technisch zusammengeführt werden. Dieses ermöglicht Bürgerschaft und Senat, die Umsetzung politischer
Leitlinien zu steuern und einem Soll-Ist-Vergleich zu
unterwerfen, Effizienz des Mitteleinsatzes und Nachhaltigkeit politischen Handelns zu überprüfen oder den
Fokus ihrer Steuerung auf ausgewählte Politikfelder oder
Zielgruppen zu legen. Ein auch technisch integriertes
System von fachlichen und finanziellen Daten („BISystem“) liefert transparente, aktuelle, reproduzierbare
und prüffähige Informationen, die zur Zielerreichungskontrolle, aber auch für Zeit- und Quervergleiche herangezogen werden können.
– Zielgruppenorientierung politischen Handelns
– regionale/soziale Effekte
– interkommunale Positionierung
b) Qualität der Steuerungsinstrumente hinsichtlich
– Transparenz
– Aktualität
– Reproduzierbarkeit
– Überprüfbarkeit
c) Kosten für
Die dargestellten Vorteile der wirkungs- und ergebnisorientierten Ausrichtung des Haushaltes lassen sich nicht
unmittelbar monetär beziffern. Es ist aber davon auszugehen, dass die neue Ausrichtung zu einem effizienteren Ressourceneinsatz führt, weil nachprüfbar festgestellt werden
kann, welche Wirkungen mit dem Einsatz von Haushaltsmitteln erzielt werden. Weiterhin ist damit zu rechnen,
dass die Möglichkeit, unterjährig auf Daten eines integrierten Systems zurückgreifen zu können statt sie aufwändig manuell aufzubereiten, zusätzliches Potential eröffnet.
– Implementierung
– laufenden Betrieb
Für jedes Entscheidungskriterium können Punkte von 0
bis 10 vergeben werden, wobei 10 Punkte den höchsten
Nutzen bzw. die geringsten Kosten ausdrücken. Die unterschiedliche Bedeutung der Kriterien wird durch eine entsprechende Gewichtung der Kriterien berücksichtigt. Die
Steuerungseignung wird mit insgesamt 40%, die Qualität
der Steuerungsinstrumente sowie die Kosten werden mit
jeweils 30% berücksichtigt. Für die gegenüber gestellten
Alternativen „wirkungsorientiertes Haushaltswesen“ und
„derzeitiges Haushaltswesen“ wird aus den gewichteten
Teilwerten ein Gesamtnutzenwert ermittelt.
Für eine qualitative Bewertung des wirkungs- und ergebnisorientierten Haushaltswesens werden die beiden Alternativen „Parallelität von Fach- und Finanzdaten unter
Beibehaltung der derzeitigen Produktinformationen“
(„derzeitiges Haushaltswesen“) und „Zusammenführung
von Fach- und Finanzdaten in einem integrierten Haushaltssystem“ („wirkungsorientiertes Haushaltswesen“) im
Rahmen einer Nutzwertanalyse einander gegenübergestellt.
Aus der tabellarischen Nutzwertbetrachtung (vgl. Anhang
4) wird erkennbar, dass ein wirkungsorientiertes Haushaltswesen auch unter Berücksichtigung der Kosten für
die Implementierung einen Nutzen generiert, der den des
jetzigen Haushaltswesens um rund 50 % übersteigt.
Betrachtet werden die Kriterien
a) Steuerungseignung in Bezug auf
– Umsetzung politischer Leitlinien
– effizienten Mitteleinsatz
Drucksache 19/2068
8.
Petitum
Die Bürgerschaft wird gebeten, von den Ausführungen in
dieser Drucksache Kenntnis zu nehmen.
13
Drucksache 19/2068
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode
Anhang 1
Anhang 1: Musterhaushaltsstruktur
Einzelplan >Bezeichnung<
I. Allgemeine Erläuterungen zum Aufgabenbereich >Bezeichnung<
I.1 Politische Ziele
Text
I.2 Aufgabenschwerpunkt
Text
I.3 Zugeordnete Produktgruppen
Produktgruppen
Ist 2006
Ist 2007 Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 Plan 2012
Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR
>Bezeichnung<
Erlöse
Kosten
Saldo Produktgruppe >Bezeichnung<
>Bezeichnung<
Erlöse
Kosten
Saldo Produktgruppe
Summe der Produktgruppenerlöse
Summe Produktgruppenkosten
Saldo über alle Produktgruppen =
Budgetzuweisung zum Regelbudget /
Spezialbudget
I.4 Beteiligte Besondere Budgetbereiche
Text
I.5 Rechtsgrundlagen
Text
I.6 Übergeordnete Grunddaten
Text (Begründung der Auswahl)
Grunddaten
Bezeichnung
Bezeichnung
14
Ist 2006
Ist 2007
Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 Plan 2012
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/2068
noch Anhang 1
I.7 Überregionale Vergleichsdaten
Text (Begründung der Auswahl)
Vergleichsdaten
Hamburg
Berlin
München
Frankfurt
Stuttgart
Köln
Bezeichnung
Bezeichnung
II. Veranschlagung und Ermächtigung für den Aufgabenbereich >Bezeichnung<
II.1 Veranschlagung der konsumtiven Budgetzuweisungen
Ist 2006
Ist 2007 Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 Plan 2012
Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR
Budgetzuweisung zum Regelbudget
Budgetzuweisung zum Spezialbudget
Budgetzuweisung zum Projektbudget
Summe Budgetarten
Summe der konsumtiven
Verpflichtungsermächtigungen Regelbudget
Summe der konsumtiven
Verpflichtungsermächtigungen Spezialbudget
Summe der konsumtiven
Verpflichtungsermächtigungen Projektbudget
II.2 Veranschlagung der investiven Zuschussbedarfe
Ist 2006
Ist 2007 Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 Plan 2012
Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR
Zuschussbedarf für Investitionsmittel
Summe der investiven
Verpflichtungsermächtigungen
Zuschussbedarf für Darlehen
Summe der Verpflichtungsermächtigungen für
Darlehen
II.3 Budgetanteile der Besonderen Budgetbereiche
Ist 2006
Ist 2007 Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 Plan 2012
Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR
Bezeichnung Besonderer Budgetbereich 1
Budgetzuweisung zum Regelbudget
Budgetzuweisung zum Projektbudget
Summe Budgetarten
Summe der konsumtiven
Verpflichtungsermächtigungen Regelbudget
Summe der konsumtiven
Verpflichtungsermächtigungen Projektbudget
Zuschussbedarf für Investitionsmittel
Summe der investiven
Verpflichtungsermächtigungen
15
Drucksache 19/2068
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode
noch Anhang 1
II.4 Ermächtigung der konsumtiven Budgetzuweisungen des Aufgabenbereichs
Ist 2006
Ist 2007 Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 Plan 2012
Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR
Budgetzuweisung zum Regelbudget
Budgetzuweisung zum Spezialbudget
Budgetzuweisung zum Projektbudget
Summe Budgetarten
Summe der konsumtiven
Verpflichtungsermächtigungen Regelbudget
Summe der konsumtiven
Verpflichtungsermächtigungen Spezialbudget
Summe der konsumtiven
Verpflichtungsermächtigungen Projektbudget
II.5 Ermächtigung der investiven Zuschussbedarfe des Aufgabenbereichs
Ist 2006
Ist 2007 Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 Plan 2012
Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR
Zuschussbedarf für Investitionsmittel
Summe der investiven
Verpflichtungsermächtigungen
Zuschussbedarf für Darlehen
Summe der Verpflichtungsermächtigungen für
Darlehen
II.6 Haushaltsrechtliche Regelungen
Text
III Haushaltsplanung des Aufgabenbereichs >Bezeichnung<
III.1 Besonderheiten des Ergebnisplans in den Planjahren 2009/2010
Text
16
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/2068
noch Anhang 1
III.2 Ergebnisplan des Aufgabenbereichs
Kostenarten
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Ist 2006
Ist 2007 Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 Plan 2012
Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR
Erlöse aus Verwaltungstätigkeit
Erlöse aus Transferleistungen
Aktivierte Eigenleistungen
Sonstige Erlöse
Erlöse aus verrechneten Leistungen
Kosten aus Verwaltungstätigkeit
Personalkosten
a) Kosten für Entgelte
b) Kosten für Bezüge
c) Kosten für Sozialleistungen
d) Kosten für Versorgungsleistungen
8. - Kosten für Transferleistungen
9. - Kosten für Abnutzung - Abschreibungen
10. - Sonstige Kosten
11. - Kosten aus verrechneten Leistungen
Ergebnis der laufenden
12. =
Verwaltungstätigkeit
13.
Erlöse aus Beteiligungen
Erlöse aus anderen Wertpapieren und
14. + Ausleihungen des
Finanzanlagevermögens
15. + Sonstige Zinsen und ähnliche Erlöse
+
+
+
+
-
16. 17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
Abschreibungen aus Finanzanlagen und
Wertpapiere des Umlaufvermögens
- Zinsen und ähnliche Kosten
= Finanzergebnis
= Ordentliches Ergebnis
Außerordentliche Erlöse
- Außerordentliche Kosten
= Außerordentliches Ergebnis
= Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
17
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noch Anhang 1
III.3 Besonderheiten des Finanzplans in den Planjahren 2009/2010
Text
III.4 Finanzplan des Aufgabenbereichs
Kostenarten
1.
2.
-
3.
=
4.
18
5.
+
6.
+
7.
+
8.
-
9.
-
10.
-
11.
-
12.
-
13.
14.
15.
16.
17.
=
18.
=
=
Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Einzahlungen aus empfangenen
Investitionszuschüssen
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachanlagen
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Finanzanlagen
Sonstige Investitionseinzahlungen
Auszahlungen für geleistete
Investitionszuschüsse
Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken/Gebäuden
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichen Anlagevermögen
Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzanlagen
Sonstige Investitionsauszahlungen
Zuschussbedarf für Investitionsmittel
Einzahlungen aus gegebenen Darlehen
Auszahlungen aus gegebenen Darlehen
Zuschussbedarf für Darlehen
Finanzbedarf an liquiden Mitteln für
die Budgetzuweisungen
Ist 2006
Ist 2007 Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 Plan 2012
Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR
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Drucksache 19/2068
noch Anhang 1
III.5 Erläuterung der Investitionsmaßnahmen
Investitionsmaßnahmen
Ist 2006
Ist 2007 Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 Plan 2012
Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR
Bezeichnung Investition 1
Einzahlungen aus empfangenen
Investitionszuschüssen
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachanlagen
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Finanzanlagen
Sonstige Investitionseinzahlungen
Auszahlungen für geleistete
Investitionszuschüsse
Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken/Gebäuden
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen
Anlagevermögen
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
Sonstige Investitionsauszahlungen
Zuschussbedarf für die Investitionsmaßnahme
1
Verpflichtungsermächtigung für die
Investitionsmaßnahme 1
Nicht einzeln ausgewiesene
Investitionsmaßnahmen
Einzahlungen aus Investitionen
Auszahlungen für Investitionen
Zuschussbedarf für nicht einzeln
ausgewiesenen Investitionsmaßnahmen
Verpflichtungsermächtigung für nicht einzeln
ausgewiesene Investitionsmaßnahmen
Zuschussbedarf für Investitionsmittel
III.6 Erläuterung des Spezialbudgets
Spezialmaßnahme
Ist 2006
Ist 2007 Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 Plan 2012
Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR
>Bezeichnung<
Erlöse
Kosten
Saldo für Spezialmaßnahme 1
Summe Erlöse für Spezialmaßnahmen
Summe Kosten für Spezialmaßnahmen
Budgetzuweisung zum Spezialbudget
19
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III.7 Erläuterung der gesondert veranschlagten Projekte
Projekte
Ist 2006
Ist 2007 Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 Plan 2012
Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR
>Bezeichnung<
Erlöse
Kosten
Budgetzuweisung Projekt 1
Verpflichtungsermächtigung Projekt 1
Summe der Projekterlöse
Summe Projektkosten
Budgetzuweisung zum Projektbudget
III.8 Erläuterung der im Haushalt veranschlagten Darlehen
Darlehen
Ist 2006
Ist 2007 Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 Plan 2012
Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR
>Bezeichnung<
Einzahlungen
Auszahlungen
Zuschussbedarf Darlehen 1
Verpflichtungsermächtigung für Darlehen 1
Summe Einzahlungen
Summe Auszahlungen
Zuschussbedarf für Darlehen
IV. Abbildung der Ziele, Kennzahlen und Produktgruppen des Aufgabenbereichs >Bezeichnung<
IV.1 Ziele und Kennzahlen des Aufgabenbereichs
Text
Kennzahlen
Bezeichnung
Bezeichnung
20
Ist 2006
Ist 2007
Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 Plan 2012
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Drucksache 19/2068
noch Anhang 1
IV.2 Ziele, Kennzahlen, Kosten und Erlöse der Produktgruppen
IV.2.1 Produktgruppe >Bezeichnung<
Beschreibung der Produktgruppe
Text
Zugeordnete Produkte:
Text
Ziele der Produktgruppe
Ziel
Kennzahlenummer (X.###) und Bezeichnung der dem jeweiligen Ziel zugeordneten Kennzahlen
Kennzahlen
Ist 2006
Ist 2007
Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 Plan 2012
Kennzahlenummer (X.###) und Bezeichnung
Kennzahlenummer (X.###) und Bezeichnung
Kosten und Erlöse
Ist 2006
Ist 2007 Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 Plan 2012
Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR
Gesamterlöse
Gesamtkosten
Davon Erlöse aus dem Spezialbudget
Davon Kosten aus dem Spezialbudget
Saldo
V. Übersicht über die Vollzeitäquivalente des Aufgabenbereichs >Bezeichnung<
Ist 2006
Ist 2007
Plan 2008 Plan 2009 Plan 2010 Plan 2011 Plan 2012
Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und
Richter
Tarifbeschäftigte
Sonstige
Summe
Höherer Dienst und Äquivalent
Gehobener Dienst und Äquivalent
Mittlerer Dienst und Äquivalent
Einfacher Dienst und Äquivalent
Summe
VI. Wirtschaftspläne >Bezeichnung<
Text
21
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Drucksache 19/2068
Anhang 2
Erläuterungen zur Gestaltung des neuen Haushaltsplans
1.
Berichtsblock I – Allgemeine Erläuterungen
zum Aufgabenbereich
I.1
Politische Ziele
Hier werden die übergeordneten politischen Ziele des
Aufgabenbereichs beschrieben. Die Ziele leiten sich in
der Regel aus dem Regierungsprogramm und aus Leitbildern ab. Im Hinblick auf eine nähere Erläuterung der
Ziele in Abschnitt IV.2 sollen hier nur Zusammenhänge
verdeutlicht werden.
I.2
chen. Die Vergleichsdaten können von den Grunddaten
abweichen. Es ist zu erläutern, warum welche Städte oder
Länder zu Vergleichszwecken ausgewählt wurden.
2.
Berichtsblock II – Veranschlagung und Ermächtigung
für den Aufgabenbereich
II.1
Veranschlagung der konsumtiven Budgetzuweisungen
In diesem Abschnitt werden die insgesamt veranschlagten Budgets des Aufgabenbereichs inkl. der Budgetanteile der Besonderen Budgetbereiche dargestellt. Die
in der Tabelle aufgeführten konsumtiven Budgetarten
ergeben sich aus der Ergebnisplanung (Berichtsblock
III.2, Ergebnisplan des Aufgabenbereichs). In der Addition bilden sie den Saldo des Ergebnisplans eines Aufgabenbereichs ab.
Aufgabenschwerpunkt
In diesem Textfeld sind die Kernaufgaben des Aufgabenbereichs zu beschreiben. Es geht hier nicht um die Erläuterung der Produktgruppen.
I.3
Zugeordnete Produktgruppen
Das Regelbudget ergibt sich aus dem Saldo der Ergebnisplanung (Zeile 23) abzüglich des Spezialbudgets und
etwaiger Projektbudgets. Das Spezialbudget ergibt sich
aus dem Saldo der Erlöse und Kosten, die auf den Spezialmaßnahmen geplant werden. Das Projektbudget wird
aus dem Saldo der Erlöse und Kosten berechnet, die mit
den Projekten verbunden sind. An dieser Stelle wird ausschließlich der Saldo abgebildet, der im hinteren Berichtsteil detailliert aufgeführt wird (vgl. Kapitel 3).
Die Tabelle sieht die Auflistung der Produktgruppen vor.
Für jede Produktgruppe werden die Erlöse, die Kosten
und der sich ergebende Saldo ausgewiesen. Die letzten
drei Zeilen der Tabelle enthalten zusammenfassend die
Werte sämtlicher Produktgruppen. Die Information an
dieser Stelle soll für die zu beschließenden Haushaltsjahre einen schnellen Überblick über den Produktgruppenumfang der jeweiligen Aufgabenbereiche ermöglichen. Daher werden an dieser Stelle nur die Werte dieser beiden Jahre aufgeführt.
I.4
Beteiligte Besondere Budgetbereiche
In diesem Textfeld sollen die Besonderen Budgetbereiche, die mit dem Aufgabenbereich in einer Beziehung
stehen, aufgeführt werden. Ziel ist, den Leser schnell in
den Aufgabenbereich einzuführen und Verbindungen zu
Besonderen Budgetbereichen transparent zu machen.
Welche Budgetanteile auf die Budgetarten der Besonderen Budgetbereiche in Summe entfallen, ist im künftigen
Haushalt im Berichtsblock II.3 zu ersehen.
I.5
Die Summe der konsumtiven Verpflichtungsermächtigungen aus allen Teilbudgets wird bezogen auf jede
Budgetart ausgewiesen.
II.2
Im Berichtsblock II.2 werden die Investitionen des Aufgabenbereichs dargestellt. Die Budgetzuweisung (Saldo)
für Investitionsmittel ergibt sich aus Zeile 14 der Finanzplanung (Berichtsblock III). Der Saldo setzt sich aus den
Ansätzen der Zeilen 4 bis 13 zusammen.
In der Tabelle unter II.2 wird nur der Saldo ausgewiesen.
Er ergibt sich ebenfalls aus den Detailtabellen zu den
Investitionsvorhaben unter III.5 „Erläuterung der Investitionsmaßnahmen“.
Rechtsgrundlagen
Hier sollen die für den Aufgabenbereich relevanten
Rechtsgrundlagen aufgeführt werden, z. B. das Gesetz
zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
(SOG).
I.6
I.7
Überregionale Vergleichsdaten
Die überregionalen Vergleichsdaten ermöglichen es,
Hamburg mit anderen Städten oder Ländern zu verglei-
22
Der Zuschussbedarf für Darlehen wird aus der Finanzplanung (Zeile 17) übernommen. Der Zuschussbedarf
errechnet sich aus den Zeilen 15 „Einzahlungen aus gegebenen Darlehen“ und 16 „Auszahlungen aus gegebenen
Darlehen“.
Übergeordnete Grunddaten
Die übergeordneten Grunddaten (z. B. Basisdaten zu
Schülerzahlen, Beschäftigten, relevanten Bevölkerungsgruppen) sollen dem Leser die Möglichkeit geben, sich
eine Vorstellung vom Aufgabenbereich zu machen. Der
Text muss verdeutlichen, warum gerade die ausgewählten
Grunddaten geeignet sind, Budgetvolumen und Ziele des
Aufgabenbereichs zu legitimieren. Ebenso sind spätere
Veränderungen bei der Auswahl zu begründen. Dabei ist
hinsichtlich der Auswahl der darzustellenden Grunddaten zu beachten, dass ein Zeitreihenvergleich ermöglicht werden soll.
Veranschlagung der investiven Zuschussbedarfe
Auch für die Darlehen gibt es eine Detailtabelle, die im
Berichtsblock III.8 „Erläuterung der im Haushalt veranschlagten Darlehen“ abgebildet wird.
Die Summe der investiven Verpflichtungsermächtigungen wird ebenso wie die Summe der Verpflichtungsermächtigungen für Darlehen ausgewiesen.
II.3
Budgetanteile der Besonderen Budgetbereiche
Im Berichtsblock II.1 wird das insgesamt für den Aufgabenbereich veranschlagte Budget ausgewiesen. Darin
enthalten sind auch die Budgetanteile der Besonderen
Budgetbereiche. Diese Anteile werden in diesem
Berichtsblock dargestellt.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode
II.4
Ermächtigung der konsumtiven Budgetzuweisungen des
Aufgabenbereichs
III.3 Besonderheiten des Finanzplans in den Planjahren
2009/2010
Die Tabelle weist den zu ermächtigenden Budgetanteil
des Aufgabenbereichs aus. Die ermächtigten Beträge
leiten sich aus der Veranschlagung abzüglich der darin
enthaltenen Budgetanteile der Besonderen Budgetbereiche ab.
In diesem Textfeld sind Besonderheiten, wie z. B. auffällige Zahlenentwicklungen für einzelne Plankostenarten
darzustellen und zu erläutern.
Die Summe der konsumtiven Verpflichtungsermächtigungen aus allen Teilbudgets wird bezogen auf jede
Budgetart ausgewiesen.
II.5
Ermächtigung der investiven Zuschussbedarfe des Aufgabenbereichs
Die Tabelle weist die zu ermächtigenden Investitionsmittel und Darlehen aus. Die ermächtigten Beträge leiten
sich ab aus den veranschlagten Beträgen abzüglich der
darin enthaltenen Budgetanteile der Besonderen Budgetbereiche.
Die Summe der investiven Verpflichtungsermächtigungen wird ebenso wie die Summe der Verpflichtungsermächtigungen für Darlehen ausgewiesen.
II.6
Haushaltsrechtliche Regelungen
II.6 enthält Regelungen für die Bewirtschaftung des
Haushaltsplans, z. B. über die Deckungsfähigkeit, die
Übertragbarkeit und Verwendungsmöglichkeiten von
Mehrerträgen und Minderaufwendungen.
3.
Drucksache 19/2068
Berichtsblock III – Haushaltsplanung
des Aufgabenbereichs
Im dritten Berichtsblock werden die doppischen Plandaten des Aufgabenbereichs dargestellt. Der Ergebnisplan gibt Aufschluss über das Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeit. Im Finanzplan werden die konsumtiven und investiven Ein- und Auszahlungen abgebildet. Die sich anschließenden Detailansichten enthalten Informationen zu den Investitionsmaßnahmen,
Spezialmaßnahmen, Projekten und Darlehen.
In der Darstellung der Aufgabenbereiche wird durchgehend das Begriffspaar Kosten/Erlöse verwendet. Das
Begriffspaar Aufwand/Ertrag findet nur im Gesamtergebnisplan Verwendung, da erst mit der Aufsummierung
aller Aufgabenbereiche die (internen) Verrechnungen
abgeschlossen sind.
III.1 Besonderheiten des Ergebnisplans in den Planjahren
2009/2010
In diesem Textfeld sind Besonderheiten, wie z. B. auffällige Zahlenentwicklungen für einzelne Plankostenarten
darzustellen und zu erläutern.
III.4 Finanzplan des Aufgabenbereichs
Der Finanzplan umfasst regelmäßig fünf Größen:
Zeile 3
= Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
Zeile 14
= Zuschussbedarf für Investitionsmittel
Zeile 17
= Zuschussbedarf für Darlehen
Zeile 18
= Finanzbedarf an liquiden Mitteln für die
Budgetzuweisungen
Während der Übergangszeit bis zur Verabschiedung
einer doppischen LHO werden aus den dargestellten
Summen die kameralen Zuschusstitel nach § 15a LHO
abgeleitet. Es sind drei Zuschusstitel vorgesehen:
Zuschussbedarf für laufende Verwaltungstätigkeit an den
Auswahlbereich xxx gem. § 15a LHO,
Zuschussbedarf für Investitionsmittel an den Auswahlbereich xxx gem. § 15a LHO,
Zuschussbedarf für Darlehen an den Auswahlbereich xxx
gem. § 15a LHO.
Die Höhe der Zuschusstitel lässt sich unmittelbar aus
den Salden des Finanzplans ermitteln. Der Zuschussbedarf für laufende Verwaltungstätigkeit (konsumtiv) enthält keine Differenzierung nach den einzelnen Budgetarten.
III.5 Erläuterung der Investitionsmaßnahmen
Jede einzeln dargestellte Investitionsmaßnahme des Aufgabenbereichs wird anhand der Tabelle erläutert. In der
ersten Zeile der Tabelle wird die Maßnahme benannt. In
den darunter liegenden Zeilen wird die Maßnahme näher
erläutert. Die Abbildung zeigt die denkbaren Angaben zu
einer Investition. Im Haushalt werden nur Zeilen mit
Beträgen ausgewiesen, Zeilen ohne Angaben werden ausgeblendet.
Die einzeln ausgewiesenen Investitionen sind grundsätzlich nicht mit anderen deckungsfähig.
Nicht gesondert auszuweisende Investitionen werden
zusätzlich in einer Summe abgebildet, so dass eine vollständige Darstellung sämtlicher Investitionen eines Aufgabenbereichs beim Zuschussbedarf für Investitionsmittel sichergestellt ist. Der Saldo der in der Tabelle dargestellten Investitionen entspricht somit der Zuweisung
zu den Investitionsmitteln.
III.2 Ergebnisplan des Aufgabenbereichs
Der Ergebnisplan umfasst regelmäßig fünf Größen:
Zeile 12
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
Zeile 18
= Finanzergebnis
Zeile 19
= Ordentliches Ergebnis (Saldo aus Zeile 12
und 18)
Zeile 22
= Außerordentliches Ergebnis
Zeile 23
= Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
aus Zeile 19 und 22)
(Saldo
III.6 Erläuterung der Spezialmaßnahmen
In der Tabelle wird die Höhe des Spezialbudgets des Aufgabenbereichs durch die Angabe der Maßnahmen erläutert. Es werden Erlöse, Kosten und Budgetzuweisung
nach auszuweisenden Einzelmaßnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen jeweils betragsmäßig in
voller Höhe dargestellt. Die Summe entspricht der Höhe
der Budgetzuweisung zum Spezialbudget.
Die einzeln ausgewiesenen Spezialmaßnahmen sind
grundsätzlich nicht mit anderen deckungsfähig.
23
Drucksache 19/2068
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode
Die Übersicht stellt neben der Differenzierung der
Beschäftigungsart auch eine Differenzierung nach Laufbahngruppen dar:
III.7 Erläuterung der gesondert veranschlagten Projekte
In der Tabelle werden Erlöse, Kosten und Budgetzuweisung nach auszuweisenden Einzelprojekten sowie
Verpflichtungsermächtigungen jeweils betragsmäßig in
voller Höhe dargestellt. Die Summe entspricht der Höhe
der Budgetzuweisung zum Projektbudget.
Höherer Dienst und Äquivalent,
Gehobener Dienst und Äquivalent,
Mittlerer Dienst und Äquivalent,
Die einzeln ausgewiesenen Projekte sind grundsätzlich
nicht mit anderen deckungsfähig.
Einfacher Dienst und Äquivalent.
Die abgebildeten VZÄ stellen Jahresdurchschnittswerte
im Haushaltsjahr dar. Eine Stichtagsbetrachtung erfolgt
demnach nicht.
III.8 Erläuterung der im Haushalt veranschlagten Darlehen
Darlehen werden wie Investitionen, Spezialmaßnahmen
und Projekte dargestellt. Der Saldo aus den Ein- und
Auszahlungen wird ebenfalls als Ermächtigungsgegenstand übernommen.
Die einzeln ausgewiesenen Darlehen sind grundsätzlich
nicht mit anderen deckungsfähig.
4.
Berichtsblock IV – Abbildung der Ziele, Kennzahlen
und Produktgruppen des Aufgabenbereichs
IV.1 Ziele und Kennzahlen des Aufgabenbereichs
In diesem Abschnitt werden die für den Aufgabenbereich
insgesamt bedeutsamsten Ziele und Kennzahlen den
Produktgruppen vorangestellt. Wiederholungen (vgl.
Berichtsblock I.1) sind zu vermeiden.
Es ist ggf. durch Erläuterungen klarzustellen, wann Ziele
als erreicht gelten. Änderungen bei der Auswahl der
Kennzahlen sollen ebenfalls erläutert werden, damit die
Nachvollziehbarkeit insgesamt gewahrt bleibt.
IV.2 Ziele, Kennzahlen, Kosten und Erlöse der Produktgruppe
Im ersten Textfeld sollen die für die Produktgruppe maßgeblichen Aufgabenschwerpunkte erläutert werden. Das
nächste Textfeld enthält die Ziele und Kennzahlen, die
für diese Produktgruppe vereinbart wurden.
Die zwei nachfolgenden Tabellen dienen der Darstellung
der relevanten Kennzahlen und der Kosten und Erlöse.
Sie sollen die Zielsetzungen der budgetrelevanten Produkte in Form von Messgrößen ausweisen.
Das Schema wiederholt sich für jede Produktgruppe.
5.
Berichtsblock V – Übersicht über die
Vollzeitäquivalente des Aufgabenbereichs
Es werden zunächst folgende Daten (Vollzeitäquivalente)
im Haushalt abgebildet:
Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter,
Tarifbeschäftigte,
Sonstige.
24
6.
Berichtsblock VI – Wirtschaftspläne
Im neuen Haushaltswesen werden Landesbetriebe nach
§ 26 (1) LHO innerhalb des Haushalts der Freie und Hansestadt Hamburg ausschließlich mit ihrem Zuschussbedarf bzw. der geplanten Ablieferung an den Haushalt
dargestellt. Hierbei wird der Zuschussbedarf/die Ablieferung in dem Aufgabenbereich dargestellt, dem die
Geschäftstätigkeit des Landesbetriebs inhaltlich zuzurechnen ist. Der Landesbetrieb informiert in Form eines
eigenen Wirtschaftsplans (Erfolgs- und Finanzierungsplan) über die für das Haushaltsjahr geplante Geschäftstätigkeit. Dieser Wirtschaftplan wird im Haushaltwesen
des Landesbetriebes geplant und bewirtschaftet. Er wird
dem Haushaltsplan der Freie und Hansestadt Hamburg
als Anlage beigefügt.
Zuschüsse an den Landesbetrieb werden in der Produktstruktur der Freie und Hansestadt Hamburg abgebildet.
Es muss deshalb mindestens ein Produkt für den Landesbetrieb vorhanden sein. Es können auf diesem Produkt
Kennzahlen geplant und bewirtschaftet werden.
Im neuen Haushaltswesen werden Sondervermögen und
rechtlich unselbständige Stiftungen innerhalb des Haushalts der Freie und Hansestadt Hamburg ausschließlich
mit ihrem Zuschussbedarf bzw. der geplanten Ablieferung an den Haushalt dargestellt. Hierbei wird der
Zuschussbedarf/die Ablieferung in dem Aufgabenbereich dargestellt, dem die Geschäftstätigkeit des Sondervermögens bzw. der Stiftung inhaltlich zuzurechnen ist.
Zuschüsse an das Sondervermögen/die Stiftung werden
in der Produktstruktur der Freie und Hansestadt Hamburg abgebildet. Es muss deshalb mindestens ein Produkt für das Sondervermögen/die Stiftung vorhanden
sein. Es können auf diesem Produkt Kennzahlen geplant
und bewirtschaftet werden.
Das Sondervermögen bzw. die Stiftung informiert in
Form eines eigenen Wirtschaftsplans (Erfolgs- und
Finanzierungsplan) über die für das Haushaltsjahr
geplante Geschäftstätigkeit. Dieser Wirtschaftplan wird
im Haushaltwesen des Sondervermögens bzw. der Stiftung geplant und bewirtschaftet. Er wird dem Haushaltsplan der Freie und Hansestadt Hamburg als Anlage beigefügt.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/2068
Anhang 3
Erforderliche Anpassung von Rechtsgrundlagen:
1.
die Anwendung der Doppik lediglich „zusätzlich“ zu
einem kameralistischen Rechnungswesen.
Haushaltsgrundsätzegesetz
Nach Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz können für Bund
und Länder gemeinsam geltende Grundsätze für das Haushaltsrecht aufgestellt werden. Auf dieser Rechtsgrundlage
wurde am 19. August 1969 das Haushaltsgrundsätzegesetz
(HGrG) als Grundlage des staatlichen Haushaltsrechts von
Bund und Ländern verabschiedet. Es sieht die Kameralistik als vorherrschende Systematik von Haushaltsplanung, Haushaltsausführung und Rechnungslegung vor.
Die Länder Hamburg und Hessen haben vor diesem Hintergrund eine Initiative zur Änderung des HGrG ergriffen
mit dem Ziel, eine Koexistenz beider Systeme zu ermöglichen. Am 17. Dezember 2008 hat nun das Kabinett den
Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des
HGrG beschlossen. Danach wird die zwingende Verpflichtung, das Haushalts- und Rechnungswesen kameral und
titelorientiert zu gestalten, aufgehoben. Als Alternative
wird das doppische Rechnungswesen bzw. der Produkthaushalt zugelassen. Für die Ausgestaltung des doppischen Rechnungswesens und des Produkthaushaltes werden klare und einheitliche Regeln verankert. Unabhängig
von der Ausrichtung des Haushalts- und Rechnungswesens müssen auch in Zukunft die notwendigen finanzstatistischen Daten auf einheitlicher Grundlage geliefert
werden. Mit einer entsprechenden Novellierung des
HGrG wird noch im Laufe dieser Legislaturperiode des
Bundes gerechnet.
Am 27. Dezember 1997 wurde die Basis für die Modernisierung des Rechnungswesens in Ländern und Kommunen durch die Novellierung des HGrG geschaffen: Zur
Stärkung des Wirtschaftlichkeitsprinzips wurde die Möglichkeit eröffnet, Haushaltsmittel ergebnis- und wirkungsorientiert zu bewirtschaften. Im Zuge der Reform sind die
§§ 6a und 33a HGrG eingefügt worden.
§ 6a Absatz 1
Leistungsbezogene Planaufstellung und
-bewirtschaftung
Die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen können im Rahmen eines Systems der dezentralen Verantwortung einer Organisationseinheit veranschlagt werden. Dabei wird die Finanzverantwortung
auf der Grundlage der Haushaltsermächtigung auf die
Organisationseinheiten übertragen, die die Fach- und
Sachverantwortung haben. Voraussetzung sind geeignete Informations- und Steuerungsinstrumente, mit
denen insbesondere sichergestellt wird, dass das jeweils
verfügbare Ausgabevolumen nicht überschritten wird.
Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen sind
durch Gesetz oder den Haushaltsplan festzulegen.
2.
Die Bürgerschaft hat 2007 den § 15a Landeshaushaltsordnung (LHO) beschlossen1), der die Erprobung eines ergebnis- und ressourcenverbrauchsorientierten Haushalts- und
Rechnungswesens in Auswahlbereichen erlaubt. Damit
besteht eine hinreichende Grundlage für die Einführung
doppischer Produkthaushalte in ausgewählten Bereichen.2)
Die Planungen zur Haushaltsmodernisierung sehen vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft vor, für den
Doppelhaushalt 2011/2012 die Kernverwaltung überwiegend auf das neue Haushalts- und Rechnungswesen umzustellen. Der Senat plant daher, der Bürgerschaft im Jahr
2010 einen Entwurf für eine Neufassung der Landeshaushaltsordnung zuzuleiten, die zum Haushalt 2011/2012 bei
Vorliegen der bundesgesetzlichen Voraussetzungen im
HGrG in Kraft treten könnte. Die neue Landeshaushaltsordnung wird Übergangsbestimmungen für die zu diesem
Zeitpunkt noch kameralistisch wirtschaftenden und Rechnung legenden Bereiche enthalten.
㤠33a
Buchführung und Bilanzierung nach den Grundsätzen
des Handelsgesetzbuchs
Die Buchführung kann zusätzlich nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des
Handelsgesetzbuches erfolgen. Die §§ 33 bis 41 bleiben
unberührt.“
§ 6a HGrG erlaubt eine ergebnisorientierte Haushaltswirtschaft und ist eine hinreichende Grundlage für die Produkthaushalte und Budgetierungsstrukturen des Neuen
Haushaltswesens Hamburg. § 33a HGrG dagegen gestattet
Landeshaushaltsordnung (LHO)
1)
2)
Vgl. Siebtes Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung vom 20. November 2007, HmbGVBl. S. 402 ff.
Vgl. hierzu die Begründung in Bürgerschaftsdrucksache
18/7131 vom 8. Oktober 2007
25
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/2068
Anhang 4
Gegenüberstellung der Nutzwerte wirkungsorientiertes Haushaltswesen / derzeitiges Haushaltswesen
wirkungsorientiertes
derzeitiges
Haushaltswesen
Haushaltswesen
Kriterien
Gewichtung
Punktwert
Produkt
Punktwert
Produkt
0-10
0-10
26
Steuerungseignung in Bezug auf
•
Umsetzung politischer
Leitlinien
•
effizienten Mitteleinsatz
•
Nachhaltigkeit politischen
Handelns
•
Zielgruppenorientierung
politischen Handelns
•
regionale / soziale Effekte
•
interkommunale
Positionierung
40 %
10 %
10
1,0
06
0,6
10 %
08 %
10
07
1,0
0,56
06
03
0,6
0,24
04 %
08
0,32
04
0,16
04 %
04 %
08
06
0,32
0,24
04
03
0,16
0,12
Qualität der Steuerungsinstrumente
hinsichtlich
•
Transparenz
•
Aktualität
•
Reproduzierbarkeit
•
Überprüfbarkeit
30 %
10 %
04 %
08 %
08 %
08
07
09
09
0,8
0,28
0,72
0,72
03
07
06
06
0,3
0,28
0,48
0,48
Kosten für
•
Implementierung
•
laufenden Betrieb
30 %
10 %
20 %
00
08
--1,6
10
03
1,0
0,6
Summe
100 %
7,56
Gestaltung und Layout: Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, Tel. (0 40) 23 51 29-0
5,2