TECHNIK IM PARLAMENTARISCHEN DISKURS Die Enquete

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TECHNIK IM PARLAMENTARISCHEN DISKURS Die Enquete
Gerhard Vowe
TECHNIK IM PARLAMENTARISCHEN DISKURS
Die Enquete-Kommissionen des Deutschen Bundestages zum Verhältnis
von Technik und Politik
ANHÄNGE
Habilitationsschrift
Darmstadt/Berlin
1991
Inhalt Anhang
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INHALT
ANHANG A: ANMERKUNGEN
AI
Anmerkungen zu Teil I (Einleitung)
A II
Anmerkungen zu Teil II (Voraussetzungen)
A III
Anmerkungen zu Teil III (Institution Enquete-Kommission)
A IV/1
Anmerkungen zu Kapitel 1 des Teils IV (Vorbemerkung)
A IV/2
Anmerkungen zu Kapitel 2 des Teils IV (Erste Kernenergie -Enquete)
A IV/3
Anmerkungen zu Kapitel 3 des Teils IV (Zweite Kernenergie -Enquete)
A IV/4
Anmerkungen zu Kapitel 4 des Teils IV (Telekommunikations-Enquete)
A IV/5
Anmerkungen zu Kapitel 5 des Teils IV (Gentechnik-Enquete)
AV
Anmerkungen zu Teil V (Verallgemeinerung)
A VI
Anmerkungen zu Teil VI (Resümee)
ANHANG Q: QUELLEN
QL
Verzeichnis der zitierten Literatur
QZ
Zitiertitel der Periodika
QP
Verzeichnis der zitierten Parlamentsmaterialien
QG
Verzeichnis der Gesprächspartner
ANHANG O: ORIENTIERUNGSHILFEN
OA
Verzeichnis der Abkürzungen
OÜ
Verzeichnis der Übersichten
OD
Druckformat
Anmerkungen
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Einleitung
A I-1
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ANMERKUNGEN ZU TEIL I
1 Der schlechte Ruf ertönt zunächst einmal in der breiten Öffentlichkeit. So definiert die FAZ vom 03.06.1981
eine Kommission als "Umweg im Entscheidungsprozeß", und der Artikel "Politik mit Kommissionen" charakterisiert diese Politik dann im weiteren eindeutig als eine ausgesprochen schlechte Politik. Bezeichnend auch ein
vernichtendes Urteil in dem Wirtschaftsmagazin Impulse (1987/1, 20-22) unter der Überschrift: "Die Flucht der
Politiker aus der Verantwortung - für fast jedes Problem bildet Bonn eine Kommission".
Diese Position wird aber auch gerne von politischen Akteuren selbst vertreten, z.B. betont die CDU, die Bundesregierung habe "mehr Entscheidungsbedarf als Enquetebedarf" (FAZ vom 10.07.1981). KRETSCHMER (1982,
25) sieht bei Parlamentariern "Skepsis bis Unvernunft", wenn die Sprache auf EK kommt, und der MdB Neuhausen (FDP) dichtete: "... darum sei mehrfach auch verflucht / was der Ausschuß untersucht. / Einer 'Ja', der
andere 'Nein' / das soll nun die Wahrheit sein." (zit. n. DP vom 08.11.1986).
Auch in der Politikwissenschaft werden Kommissionen als untrügliches Zeichen für Attentismus, als Instrument
der "non-decision" angesehen (vgl. BACHRACH 1963), also dominiert hier ebenfalls eine eher negative Definition. Diesen schlechten Ruf teilen die Kommissionen mit anderen Institutionen der Politikberatung wie dem Experten-Hearing. Auch ihnen wird zumeist nur ein taktischer Stellenwert zugemessen. Vor allem den Untersuchungsausschüssen hängt das Odium des Vergeblichen an. "Hornberger Schießen" (Ludger Versteyl) ist eine
noch zahme Charakterisierung, die vielfach zitiert wird (vgl. PLÖHN 1985, 25).
Daß mit vielen Vorbehalten gegenüber Kommissionen schlichtweg antiparlamentarische Ressentiments einhergehen, wird beim Eintrag "Kommission" in Meyers Lexikon von 1939 deutlich: "Das parlamentarische System
begünstigte die Einsetzung von Kommissionen derart, daß fruchtbare Arbeit kaum noch geleistet werden
konnte." Ab und an aber gibt es aber auch Lob, wie z.B. von Theodor Eschenburg über eine Kommission zur
Verwaltungsreform in Baden-Württemberg, der bescheinigt wird, daß sie "nachgeschaut" und eine "respektable
Leistung zuwege gebracht" habe (DZ vom 02.08.1985).
2 Von dieser Sichtweise ist vor allem VOWE 1984 geprägt. Die in der vorliegenden Untersuchung verfolgte
Fragestellung habe ich letztlich deshalb gewählt, weil ich gegenüber einem empirisch nicht belegten und nicht
weiter begründeten Begriff von Diskurs, wie er meinen bisherigen Arbeiten zugrundelag, zunehmend skeptischer
wurde. Diese Untersuchung ist die Prüfung, ob man dennoch eine Kategorie wie Diskurs zum normativen
Ausgangspunkt wissenschaftlicher Arbeit nehmen kann.
3 LUHMANN 1971c, 341.
4 Ich frage im übrigen nicht danach, wie die Rolle von Diskurs in der Politik aufzuwerten sei; normative geprägte Schlußfolgerungen sind dem analytischen Interesse nach- und untergeordnet.
5 Siehe HABERMAS 1981a, insbesondere 25 ff.; siehe auch HABERMAS 1971b. Die folgende Begriffsbestimmung stützt sich auf die entsprechenden Ausführungen von Habermas vor allem in diesen beiden Quellen.
"Diskurs" ist sowohl für die erkenntnistheoretische Position der Kritischen Theorie (Konsenstheorie der Wahrheit) wie auch für ihre evolutionstheoretische Position (gesellschaftliche Aufklärung) die zentrale Kategorie (vgl.
die Diskussion in WEIHE 1979, 80 ff.).
6 HABERMAS (1981a, 42) differenziert allerdings diese drei "Diskurse" dahingehend, als er ästhetische Argumente für weniger zwingend hält und deshalb einer derartigen Argumentation nicht den Begriff des Diskurses
zuerkennt.
7 Siehe ebda., 45.
8 Vgl. HABERMAS 1971a und THEORIE 1973. Zuletzt hat MAUS (1987, 166) kritisiert, Habermas entwerfe
"ein demokratisches Diskursmodell, das nicht institutionalisiert werden kann." Die Partikularisierung der Interessen und die Pluralisierung der Moral setzten dem erhebliche Widerstände entgegen. Gerade in der "NichtKompatibilisierung aller gesellschaftlichen Teilbereiche" sei ein "wesentlicher Aspekt von Freiheit" zu sehen
(ebda., 168).
9 BREUER 1987 konstatiert eine "deutliche Parallele" zwischen Systemtheorie und Kritischer Theorie, da beide
auf den Kommunikationsbegriff als der "Schlüsselfigur des eigentlich Sozialen" (Luhmann) abstellten.
10 Eine eingehende Klärung dieser Kategorien wird im Teil III versucht.
A I-2
Anmerkungen zu Teil I
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11 In der Auseinandersetzung mit der kommunikationstheoretisch basierten Gesellschaftstheorie von Jürgen Habermas hat Luhmann die Diskurskategorie "nachkonstruiert" (LUHMANN 1971c, 316). Um sich auch terminologisch abzusetzen, schlägt er die Bezeichnung "Diskussionssystem" (ebda.) vor, betont aber, daß damit "ein und
dieselbe Realität gemeint" (ebda.) sei. Allerdings ist der Stellenwert in der Theorie ein unterschiedlicher. Luhmann räumt dem Konzept Diskurs Bedeutung für die Theorie psychischer und sozialer Systeme sowie für deren
Interdependenz ein; aber es ist ein "besonderes Sozialsystem" (ebda., 322), ein interessanter Spezialfall, nicht jedoch die Basis für Interaktion schlechthin, nicht der Schlüssel zum Verständnis von Gesellschaft. Folglich spielt
der Begriff in weiteren Arbeiten Luhmanns auch keine Rolle mehr. Sie ist aufgegriffen worden, "ohne sie als
Herzensangelegenheit zu traktieren" (Luhmann in der TAZ vom 14.10.1986). Aber diese Feinheiten der theoretischen Kontroverse brauchen uns hier nicht weiter zu kümmern. Wichtig für die weitere Argumentation ist der
Begriff in der hier dargelegten Fassung, in die auch Elemente einer konstruktivistischen Erkenntnistheorie eingegangen sind (vgl. MATURANA 1985; GLASERSFELD 1987).
12 Dies ist z.B. das Äquivalent zur Formulierung bei Jürgen Habermas, daß im Diskurs kein Zwang herrsche
außer dem des besseren Arguments (vgl. HABERMAS 1971b, 137).
13 Diese auf Kontinuität setzenden Prozeduren sichern z.B. bei der diskursiven Erörterung strittiger wissenschaftlicher Aussagen eine schrittweise Rückführung von Besonderheiten einer Aussage oder eines Handlungssystems auf verallgemeinerbare Momente, auf gesicherte Theorien oder anerkannte Normen. Verallgemeinerbar
sind diese Momente insofern, als sie auf ihre Begründung hin geprüft werden (vgl. dazu MÜNCH 1987, 179).
Die Kriterien für Diskurs decken sich weitgehend mit den Kriterien, die SARTORI (1984, 93) zur Definition von
Gremien verwendet: "Unmittelbarer Interaktionskontakt" und "kontinuierlicher Entscheidungskontext".
14 Vgl. LUHMANN 1971c, 330.
15 Vgl. dazu MÜNCH 1987, 178.
16 Die begriffliche Bindung an die Kontroverse verhindert einen harmonistischen Gebrauch des Diskursbegriffs.
Auch UEBERHORST (1980e, 296 ff.) verknüpft Diskurs immer mit Auswahl unter Alternativen. Diese Funktionsbestimmung von Diskurs vermeidet die Ausrichtung auf Wahrheit und stellt auf die "Lebensfähigkeit" von
Mustern ab. Sie enthält somit ein konstruktivistisches Moment (vgl. neben den in Anm. 11 zitierten Arbeiten
auch FOERSTER 1985. Zum Begriff des Musters oder des Schemas siehe NEISSER 1979).
17 LUHMANN 1971c, 336.
18 Ebda.
19 Dieser Aspekt der Kapazitätsbegrenzung, also der Grenzen in sachlicher Hinsicht, wird von Luhmann besonders betont (vgl. ebda., 337).
20 Ebda., 342.
21 "...(Es) kommt darauf an, Rolle und Position des Parlaments im Prozeß politischer Kommunikation zu bestimmen", wozu es eines "demokratie- und systemtheoretisch inspirierten Ansatzes (bedarf), gepaart mit dem
Mut zu detaillierter empirischer Analyse" (OBERREUTER 1984, 246). Zur demokratietheoretischen Bedeutung
von Gremien an "strategischen Kreuzungen" siehe SARTORI 1984, 99.
22 Zur Typologie und Struktur von Beratungsgremien in der Politik generell siehe die grundlegende Arbeit von
DIETZEL 1978. Enquete-Kommissionen scheinen in der Anlage dem "pragmatistischen Modell" von Habermas
(im Gegensatz zum technokratischen und zum dezisionistischen Modell) für das Verhältnis von Wissenschaft
und Politik zu entsprechen (vgl. HABERMAS 1968, 122).
23 Der Begriff "technikbezogene Enquete-Kommissionen" ist mittlerweile auch in den parlamentarischen
Sprachgebrauch eingegangen: so z.B. durch Catenhusen in TA 11-MATERIALIEN, 51.
24 Siehe dazu unten den Abschnitt 3.3. in Teil V.
25 Siehe GRUNDFRAGEN 1987; MACHT 1989. Das Thema "Institutionen" mußte in der Politikwissenschaft
erst wiederentdeckt werden (zur Geschichte der Behandlung von Institutionen in der bundesrepublikanischen
Einleitung
A I-3
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Politikwissenschaft siehe GÖHLER 1987b), während die Soziologie dieses Thema nie aufgab. Nunmehr kann
ein "aufgeklärter Institutionalismus" (SCHARPF 1985, 166) konstatiert werden, dem es um "kontingente Relationen zwischen institutionellen Bedingungen und Politik-Inhalten geht" (ebda.).
26 Siehe POLITIK 1986.
27 Siehe dazu Kap. 1. in Teil IV.
28 Diese Unterscheidung macht auch SCHARPF (1973, 43), wenn er analytisch in politischen Prozessen
"Informationsverarbeitung" und "Konfliktaustragung" bzw. "Konsensbildung" unterscheidet - m.E. sprachlich
nicht ganz trennscharf (vgl. dazu auch SCHARPF 1984, 398: "Steuerungsgröße im politischen Prozeß sind die
Konflikt-Konsensprozesse und nicht Informationsverarbeitungsprozesse.").
29 Vgl. z.B. THIENEN 1987a und 1989. Die Literatur zu den einzelnen Technik-Enqueten ist in Teil IV jeweils
aufgeführt.
30 Im Gegensatz zu den Untersuchungsausschüssen, zu denen eine Flut juristischer Literatur existiert, sind die
Enquete-Kommissionen eher im Schatten der wissenschaftlichen Aufmerksamkeit geblieben. Dies geschah in
Reflex auf die Gewichtung, wie sie in der rechtspolitischen und in der politischen Diskussion gesetzt wurden.
Untersuchungsausschüsse sind umstrittener als Enquete-Kommissionen und folglich auch ihre Regelung (vgl.
dazu RECHT 1988, 179 f.). Selbst das Untersuchungsrecht generell ist in der politologischen Diskussion im Ge gensatz zur juristischen ein untergeordnetes Thema. So sind z.B. "Enquete" und "Untersuchungsrecht" bei
BEYME 1970, einer grundlegenden Arbeit, kein Thema. Was zum Themenkreis des parlamentarischen Enqueterechts an Arbeiten nicht aus rechtswissenschaftlichen, sondern aus sozialwissenschaftlichen Fakultäten kommt,
entfaltet dennoch keine eigenständige politologische Perspektive, sondern verbleibt eher im staatsrechtlichen
Bereich (vgl. z.B. KIPKE 1985). Aus der bislang ungenügenden Aufarbeitung der einzelnen TEK folgt auch, daß
eine resümierende Betrachtung von EK aus rechts- wie auch aus politikwissenschaftlicher Perspektive, die
HOFFMANN-RIEM 1989 vorgelegt hat, sich auf die Erfahrungen mit der IKT stützen muß, da lediglich Ansätze
zu empirischen Analysen anderer Kommissionen vorliegen. Im angelsächsischen Raum ist das Instrument der
Kommission unter politischem Aspekt stärker in der Fachliteratur thematisiert (siehe dazu MANSFIELD 1968
und die dort zitierte Literatur sowie BULMER 1981 und 1983). Die Diskrepanz zwischen der Fülle an normativ
geprägten Arbeiten zum Bundestag (zu seiner "Sollstruktur") und empirischen Analysen (zu dessen "Iststruktur",
einschließlich der informellen Verfahren und der Einstellungen) hat zuletzt JANN (1987, 316) beklagt.
31 Bisweilen mag dabei das Schumann'sche Verdikt der "lange(n) Textwürste" gerechtfertigt sein
(SCHUMANN 1966b).
Voraussetzungen
A II-1
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ANMERKUNGEN ZU TEIL II
1 Zur Wahl des Ansatzes: Ein funktional-struktureller Ansatz fragt primär nach der Funktion von Strukturen bei
Systemen und sieht in der Aufrechterhaltung der Struktur nicht schon die Funktion eines Systems , die zugewiesen wird von der nächsthöheren Struktur. Die funktional-strukturelle Variante der Systemtheorie hat sich bei
meinen Konzeptualisierungen des hier bearbeiteten Ausschnitts politischer Realität leistungsfähiger gezeigt als
die kybernetische Systemtheorie eines DEUTSCH 1969 oder die strukturell-funktionale Theorie von PARSONS
1975 oder von dessen politikwissenschaftlichen Nachfolgern, denen vor allem EASTON 1965 zuzurechnen ist.
Hier bildet die relative Stabilität der Strukturen die dominierende Funktion. Einen Überblick über diese traditionellen Spielarten der Systemtheorie bietet NARR 1973, 103 ff. Die besondere Leistung von Luhmann besteht
darin, die Entwicklung in der Biologie (Theorie autopoietischer Systeme; vgl. MATURANA 1985) mit der soziologischen Tradition (Parsons) verbunden zu haben.
Wo die Fassung der Luhmann,schen Begrifflichkeit nicht befriedigte, z.B. in der Funktionsbestimmung des politischen Systems oder bei der Binnendifferenzierung des politischen Systems, wurden eigene Überlegungen
eingefügt und dabei vor allem auf die Begrifflichkeit der im engeren Sinn politikwissenschaftlichen Forschung
(insbesondere der Policy-Forschung - siehe dazu WINDHOFF-HERITIER 1987) zurückgegriffen.
Aber wie eingangs betont: Selbst wenn die Differenz zwischen einer funktionsorientierten systemtheoretischen
Sichtweise und konkurrierenden Ansätzen wie einem historisch-kritischen oder einem normativen oder einem
policy-Ansatz immer wieder zu Ausführungen verleitet - dies ist hier nicht das Thema, sondern lediglich ein
notwendiger Vorlauf. Um meine Wahl aber wenigstens andeutungsweise zu begründen: Sowohl der kybernetische Ansatz wie auch der policy-Ansatz gehen von einem Steuerungsinteresse und von einer Steuerungskompetenz aus, wie es nach den Erfahrungen der 60er und der 70er Jahre so nicht mehr aufrechterhalten werden kann,
zumal nach wie vor unbefriedigend bleibt, daß die Fragen nach dem Warum und dem Wozu der jeweiligen Politik, den Zielen von "Problembearbeitung", "Implementation" und "Evaluation" nicht aus dem Ansatz heraus zu
beantworten sind. Auf der anderen Seite ist auch - nicht zuletzt durch vergleichende policy-Forschung - die Position derjenigen Variante des historisch-kritischen Ansatzes nicht mehr haltbar, die von der Determination der
Politik durch sozio-ökonomische Prozesse ausgeht und keinen Spielraum für Handeln mehr sieht. Zum dritten ist
auch durch vergleichende Untersuchungen die Begrenztheit normativer Ansätze deutlich geworden. Ebensowenig kann ein polity-orientierter Ansatz, der die Institutionen nicht in ihr gesellschaftliches Umfeld hineinstellt,
sondern im Bereich staatlichen Handelns verbleibt, befriedigen. Von daher wird ein systemtheoretischer Ansatz
gewählt und die Gefahr in Kauf genommen, daß ab und an ein unangemessenes Abstraktionsniveau gewählt
wird.
Bei der Analyse der einzelnen Enquete-Kommissionen und bei ihrer Verallgemeinerung werde ich aber innerhalb eines systemtheoretisch abgesteckten Rahmens Raum für handlungstheoretisch begründete Momente lassen.
Ein funktional differenziertes Sozialsystem, das durch die Differenz zu seiner Umwelt definiert ist, bildet das
Gerüst für unterschiedliche Akteure mit unterschiedlichen Handlungsorientierungen, aus deren Entscheidungen
und Interaktionen innerhalb des funktional-strukturellen Rahmens sich die Entwicklung des Systems zusammensetzt. Ich folge insofern dem Versuch von MÜNCH (1982, 1984, 1987), die Systemtheorie mit der
Handlungstheorie zu verbinden, als ich in der Analyse die Entwicklung der Kommissionen über ihre Handlungsorientierungen, die Akteure und ihre Spielräume zu erklären versuche - aber im Rahmen einer systemischen
Struktur. In "Konsequenz der Handlungen von bestimmten Akteuren..." kommt es also "zur Ausdifferenzierung
bestimmter Subsysteme" (MÜNCH 1987, 181 f.), wobei die handlungsleitenden Orientierungen der Akteure
wieder von der systemischen Struktur und vor allem von der Funktion geprägt sind. MÜNCH (1984, 11) bezeichnet folglich die funktional differenzierten Subsysteme, deren Strukturen die modernen Gesellschaften prägen, als "Sphären des Handelns".
2 Zur Entwicklung des Systembegriffs bis zu dieser differenzierten Fassung siehe LUHMANN 1984, 27 (im
Gegensatz dazu bei Luhmann selbst: LUHMANN 1974a, 115). Ich kann weder in der gebotenen Gründlichkeit
auf die einzelnen Kategorien eingehen, noch kann ich die Entwicklung der Theorie selbst hier nachzeichnen. Der
klassische Systembegriff, der einem Teil-Ganzes-Paradigma verhaftet bleibt, ist alltagssprachlich und in angewandter sozialwissenschaftlicher Forschung weit verbreitet. Die historischen Arbeiten von Hughes zur Entwicklung technischer Systeme z.B. arbeiten mit einem Systembegriff, der den "Komponenten" und ihrem Verhältnis große Bedeutung, der Umwelt des Systems aber geringe Bedeutung zumißt (vgl. HUGHES 1986). Der
hier verwandte Systembegriff, der die Differenz von System und Umwelt in den Mittelpunkt stellt, hat dagegen
bislang eine weit geringere Verbreitung erfahren.
3 Vgl. LUHMANN 1986a, 23.
A II-2
Anmerkungen zu Teil II
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4 LUHMANN 1984, 43.
5 Ebda., 47.
6 "Kontingent" bedeutet hier "wählbar" (vgl. LUHMANN 1971d, 35). Bestehendes wird retrospektiv oder prospektiv unter dem Gesichtspunkt betrachtet, daß es einer Auswahl unter verschiedenen Möglichkeiten darstellt.
7 LUHMANN 1984, 250.
8 Vgl. FOERSTER 1985.
9 LUHMANN 1984, 258. Autopoietische Systeme sind also Systeme, die sich selbst aufrechterhalten und ihr eigenes Überleben in einer komplexen Umwelt organisieren. Der Begriff der Reproduktion wird vornehmlich mit
der Marx,schen Kritik der Politischen Ökonomie identifiziert (siehe MARX 1974). Hier ist auch für das Kapital
diese Bewegung des sich selbst verwertenden Werts beschrieben - eine Bewegung, die dann in einer Systemtheorie auf soziale Systeme schlechthin angewendet wird.
10 LUHMANN 1984, 59.
11 Die Bestimmung des Begriffs Funktion steht im Anschluß an LUHMANN 1984.
12 Die funktionale Analyse - aus einem Beobachterstatus heraus, also mit einer zusätzlichen Differenz - geht als
Rekonstruktion der Systembildung umgekehrt vor: Sie identifiziert Probleme und sucht nach möglichen Lösungen, die sich herausgebildet haben. Sie stellt also funktionale Äquivalente zusammen. Die Funktionsbestimmung
wird so zum Vergleichsrahmen, in den unterschiedliche Strukturvarianten gestellt und so auf Systemprobleme
hin relationiert werden können.
13 Dies sind insbesondere unterschiedliche Relationen von formalen und informalen strukturellen Verbindungen. Die gesellschaftliche Funktion eines Sozialsystems kann zumeist nicht durch eine Formalstruktur sichergestellt werden. Es bedarf weiterer informaler Verbindungen, um die Funktion zu sichern (vgl. LUHMANN 1973a,
281 ff.).
14 Da die Systembildung ein unwahrscheinlicher Vorgang ist, kann Evolution definiert werden als laufende
"Erzeugung von Unwahrscheinlichkeiten" (LUHMANN 1975c, 83). Der Vorwurf an die Systemtheorie, sie
wolle Bestandserhaltung um jeden Preis, verfängt nicht, da gerade die Systemtheorie aufgrund des System-Umwelt-Schemas die Evolution sieht und die Kontingenz. "Man muß schon ein sehr eigenwilliges Verständnis von
Konservativismus haben, um diese Position für konservativ zu halten" (BREUER 1987, 121).
15 Der Begriff der Kommunikation ist in der Soziologie eher unterbelichtet und den Begriffen Evolution und
Differenzierung nicht gleichrangig: Der Begriff wurde entweder psychologisch gefaßt, also individualisiert, oder
Teilbereichen zugeordnet (Massenkommunikation) oder idealisiert (Konsens, Verständigung), aber nicht als
Schlüsselbegriff gesehen. Bei Luhmann ist er das: Evolution markiert die zeitliche, Differenzierung die sachliche
und Kommunikation die soziale Dimension von Gesellschaft (vgl. LUHMANN 1975c, 5).
16 LUHMANN 1981a, 309.
17 LUHMANN 1986a, 24.
18 Ebda., 269.
Voraussetzungen
A II-3
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19 Von "De-humanisierung" kann m.E. folglich keine Rede sein, wie des öfteren von Kritikern der Systemtheorie geäußert wird (vgl. z.B. die Rezension von LUHMANN 1986a in DS vom 06.10.1986 durch
N.v.Fürstenberg). "Mensch" ist keine Kategorie, die einem System zuzurechnen wäre, wie es noch die aristotelische Definition des Menschen als "zoon politikon" nahelegte. Aus der Sichtweise, daß der "Einzelmensch als
Individuum Teil der politischen Gesellschaft" ist und die Gesellschaft folglich aus Individuen besteht (vgl.
LUHMANN 1971d, 36), ergeben sich Konsequenzen, die mit Erleben und Handeln in der Moderne nur schwer
zu vermitteln sind. Menschen sind in alle genannten Systeme einbezogen, aber immer nur mit funktionsrelevanten Ausschnitten ihrer Lebensführung, sie gehen nicht in einem der Systeme auf (vgl. LUHMANN 1981b, 20).
20 Bewußtsein und "organisch-physische Existenz" werden als Voraussetzung von Kommunikation gesehen
(LUHMANN 1984, 296 f.).
21 Die Gesellschaft "(kann) nicht länger vom Menschen her gedacht werden" (BREUER 1987, 118).
22 Damit wird auch klar, daß der Terminus "soziales System" hier nicht für eine gesellschaftliche Makroebene
reserviert ist, wie er auch bei Habermas (im Gegensatz zu "Lebenswelt") (vgl. HABERMAS 1981b, 171) oder
bei Offe ("Politisch-Administratives System"; vgl. OFFE 1973, 213) verwendet wird. In meinem Verständnis ist
"soziales System" eine basale Kategorie, die auch die gesellschaftliche Makroebene abdeckt, aber darauf nicht
beschränkt ist. Auch ein Hochschulinstitut grenzt sich durch Strukturen und Funktionen von seiner Umwelt auf
Dauer ab, auch eine Podiumsdiskussion zu einem politischen Thema läßt sich mit dem systemtheoretischen Inventar analysieren. Vgl. dazu auch DEUTSCH (1969, 283), der ein System durch das Kommunikationsgefälle
zwischen außen und innen definiert.
23 LUHMANN (1984, 194) faßt im übrigen den Informationsbegriff anders und kombiniert ihn folglich auf andere Weise mit dem Kommunikationsbegriff. Ich folge hier dem klassischen kybernetischen Informationsbegriff,
wie er bei SHANNON 1949 und WIENER 1963 entwickelt wurde. Luhmann differenziert nicht zwischen
"Selektion" bei sozialen und bei anderen Systemen (vgl. z.B. LUHMANN 1975b, 20). Diese Differenz versuche
ich mit meiner Fassung des Informationsbegriffs zu erhalten.
24 Insofern ist bereits auch ohne den vollzogenen Selektionsprozeß eines Hörers Kommunikation gegeben, weil
der Sprecher im Vorgriff auf diese Selektion des Hörers seine Selektion vornimmt ("Verstehen Sie mich nicht
falsch, ich meine..."). Aber damit ist die reflexive Wendung nur in die Rolle des Sprechers zurückverlagert.
"Intersubjektive Verständlichkeit", so definiert LUHMANN (1975c, 7), ist "das Erkennen der Selektion des je
anderen als Selektion."
25 Die Ablehnung von Selektionsofferten impliziert einen Konflikt zwischen Sprecher und Hörer (vgl. ebda., 5).
26 Zu den damit implizierten Dimensionen siehe unten Anm. 50.
27 Diese Definition des Kommunikationsbegriffs weicht von der bei der LUHMANN (1984, 193 ff.) ab. Die Definition von Luhmann läßt den spezifischen Zeichenbezug von Information außer acht. Information muß m.E.
von Selektion begrifflich unterschieden werden, denn Selektion ist keine spezifische Kategorie für die Analyse
sozialer Systeme, sondern von Systemen generell.
28 LUHMANN 1984, 245.
29 Ebda., 293.
30 Sie erzeugt damit Evolution. In der Evolution eines sozialen Systems bilden Integration und Differenzierung
komplementäre Prozesse. Die Differenzierung wird von der Kritischen Theorie hintangestellt. Sie behauptet eine
zunehmende Integration als Hauptkennzeichen sozialer Entwicklung, die sich z.B. als Subsumtion unter das Kapital und als Verschmelzung der gesellschaftlichen Machtzentren niederschlägt, sich vor allem also als Entdifferenzierung darstellt. Dagegen wird die Integration von der systemtheoretischen Spielart soziologischer Theorie
hintangestellt. Sie sieht die Differenzierung im Vordergrund. Aus wachsender Interdependenz sei nicht auf Entdifferenzierung zu schließen, sie sei gerade Ausdruck der Differenzierung.
A II-4
Anmerkungen zu Teil II
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31 Die Funktionssysteme "...aktualisieren Gesellschaft aus einem jeweils spezifischen Blickwinkel mit je spezifischen System-Umwelt-Perspektiven." (LUHMANN 1981b, 19). Daraus folgt eine "hohe Sensibilität für bestimmte Sachfragen mit Indifferenz für alles Übrige" (ebda., 21).
32 Mit dem Theorem der funktionalen Differenzierung trennt sich Luhmann von Parsons und dessen politikwis senschaftlichen Epigonen (Easton), bei denen alle Leistungen gesellschaftlicher Systeme sich auf das Gesamtsystem beziehen und mit dessen Maßstab - Stabilität - bewertet werden (ausgeführt bei WEIHE 1979, 112 f.). Die
funktionale Differenzierung ist nicht die einzige Möglichkeit gesellschaftlicher Differenzierung: Archaische Ge sellschaften sind in erster Linie segmentär differenziert, d.h., soweit größere gesellschaftliche Zusammenhänge
sich differenzieren, tun sie es in Form einer Bildung gleicher Subsysteme, zwischen denen wenig Kommunikation besteht. Dies geschieht zumeist - territorial bedingt - in regionale Einheiten und/oder in einzelne Familien.
Kommunikation ist differenziert in gleichartige Segmente, die wiederum in sich geschichtet sind und auch bereits Ansätze einer funktionalen Differenzierung aufweisen können.
Historisch gesehen, wird zur Leitdifferenzierung allmählich eine hierarchische Differenzierung nach Schichten:
Die Subsysteme sind nicht mehr gleich, sondern die gesellschaftliche Kommunikation differenziert sich in
höchst unterschiedlichen Schichten. Stratifikation ist die Leitdifferenz vor allem der mittelalterlichen Gesellschaft. Zwischen den Schichten ist nur geringe Durchlässigkeit (ständische Struktur). Einzelne Schichten sind
auf Dauerprobleme der Gesellschaft ausgerichtet, wie z.B. Kriegsführung oder Landwirtschaft. In zweiter Linie,
also innerhalb der Schichten und schichtenübergreifend, sind weiterhin segmentäre Differenzierung (regional
und nach Familien) und ausdifferenzierte Funktionen zu finden, insbesondere Religion und Wissenschaft.
Allmählich bildet sich dann die funktionale Differenzierung als Leitdifferenz heraus. Sie bildet das Primat, aber
sie läßt sich mit einer Differenzierung in Schichten bzw. in Segmenten kombinieren, "verweist sie aber in eine
untergeordnete Stellung, die selbst funktional gerechtfertigt werden muß" (LUHMANN 1975b, 65). Eine bestimmte Herrschaftsformation muß sich durch die funktionalen Vorteile dieser Organisationsvariante rechtfertigen. In der vormodernen Gesellschaft war der Mensch als soziales Wesen auf eine Schicht und ihren spezifischen Kommunikationsmodus festgelegt. Dem ist in der Moderne nicht mehr so (vgl. LUHMANN 1981b, 20 f.).
Zur detaillierten Analyse eines Funktionssystems, der Wirtschaft, siehe LUHMANN 1988.
33 So wird die Feststellung von Wahrheit nicht mehr dem "common sense" überlassen, sondern auf das Funktionssystem Wissenschaft delegiert und dort selektiv vollzogen.
34 Während in der hierarchisch geschichteten Gesellschaft die Oberschicht die Gesellschaft repräsentierte
(LUHMANN 1981b, 81), gibt es in der funktional differenzierten Gesellschaft keine Instanz, die Gesellschaft
auf ein "erwünschtes Gesamtresultat" hinsteuern könnte (ebda., 143). Die Funktionssysteme sind Ausdruck einer
spezifischen Funktion und nicht des Ganzen, also der Gesellschaft. Integration der Systeme kommt nicht dadurch zustande, daß sich die Systeme an übergreifenden Normen ausrichten, sondern daß "alle Teilsysteme füreinander immer gesellschaftliche Umwelt sind" und sie sich deshalb an der Umwelt ausrichten müssen
(LUHMANN 1982, 243 f.).
35 Interaktion bezeichnet hier das denkbare einfachste (und dennoch so komplexe) Kommunikationssystem,
nämlich die Kommunikation unter Anwesenden. Von anderen Kommunikationssystemen grenzt sich Interaktion
durch das Kriterium der Anwesenheit in räumlicher und zeitlicher Hinsicht, sowie von den verfügbaren Kommunikationsmitteln und -inhalten her ab (vgl. dazu LUHMANN 1984, 560 ff.).
36 Entfällt
37 Zum Stellenwert der selektiven "Realitätskonstruktionen" und ihrer Übertragung vgl. LUHMANN 1975c, 6.
38 LUHMANN 1975c, 70.
39 Siehe dazu GOFFMAN 1980.
40 Ich will mit dem Begriff des Funktionssystems Kultur auch zum Ausdruck bringen, daß die Trennung zwischen "Lebenswelt" und "System", die Habermas zur Grundlage der Theorie des kommunikativen Handelns
macht, m.E. zu grob ausfällt (vgl. HABERMAS 1981b, 171). Mit "Kultur" ist hier nicht die abendländische
Kunst gemeint, sondern in einem eher ethnologischen Sinne das grundlegende Geflecht aus Normen und Werten,
das unser Handeln und Erleben prägt und das sich auch in sogenannter Hochkunst, aber eben auch in Trivialkunst oder in Alltagsgesprächen niederschlägt.
Voraussetzungen
A II-5
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41 LUHMANN 1981a, 25 ff.
42 Ebda., 28. Luhmann unterscheidet - unter dem gemeinsamen Funktionsdach der Steigerung von Wahrscheinlichkeit der Kommunikation - "Sprache", "Verbreitungsmedien" und - im Anschluß an Parsons - "symbolisch
generalisierte Kommunikationsmedien" wie Geld, Macht, Liebe, Wahrheit, die er dann später zu den Codes seiner ausdifferenzierten Funktionssysteme macht.
43 Zum Verhältnis von Sprache und spezialisierten Medien siehe LUHMANN 1975c, 6 ff. Medien "ermöglichen
es, den Vorgang der Übertragung reduzierter Komplexität... von der Ebene expliziter Kommunikation auf die
Ebene des komplementären Erwartens zu überführen" und damit den Kommunikationsprozeß zu entlasten
(ebda., 36). Diese funktionssystemspezifischen Medien sind "symbolisch generalisiert", da sie über die Einzelkommunikation hinweg die Wahrscheinlichkeit der Annahme von Selektionsofferten erhöhen.
44 Vgl. LUHMANN 1986a, 75 ff. Ein Code ist eine Zuordnungsvorschrift für die Elemente zweier Zeichensysteme. Der funktionssystemspezifische Code erlaubt rasche und saubere Zurechnung von Selektionen zu Funktionssystemen und damit von Anschluß. Der Code ermöglicht so eine Selbstreproduktion der Funktionssysteme.
Er besteht aus einer Struktur von Regeln, "die in der Lage ist, für jedes beliebige Item in ihrem Relevanzbereich
ein komplementäres Anderes zu suchen und zuzuordnen" (LUHMANN 1975c, 33). Anhand der Umsetzung von
Texten in andere Datenträger kann man sich diese Struktur veranschaulichen. Beispiele für Codes sind Wahrheit
im Funktionssystem Wissenschaft, Macht im Funktionssystem Politik, Geld im Funktionssystem Wirtschaft,
Liebe im Funktionssystem Familie. Diese Medien können nicht beliebig ineinander überführt werden. So kann
Wahrheit nicht gekauft werden. Durch Finanzierung können Themen selektiert, aber die Selektion des Wahrheitscodes kann nicht außer Kraft oder umgetauscht werden. Darum beziehen sich Finanzierungen auf Organisationen und nicht auf Inhalte (LUHMANN 1975c, 102). Ebensowenig ist Macht in dem Sinne käuflich. Zur
"Materialität" der Medien, zur kommunikationstechnischen Grundlage siehe LUHMANN 1989a.
45 Viele Witze beruhen auf dem Prinzip, daß die Erwartungen an die Wahl des Codes in einer Situation enttäuscht werden und der Hörer durch die Wahl eines unerwarteten Codes verblüfft wird; dies ist z.B. der Fall,
wenn auf die Frage, die in einem Wissenschaftsjargon gestellt wird, in der Antwort ein Wirtschaftscode ausgewählt wird.
46 Allerdings haben z.B. Erziehung und alle andere "Bemühungen um Änderung von Personen" kein
"symbolisch generalisiertes Kommunikationsmedium" entwickelt. Dieser Bereich bleibt vollständig auf Sprache
angewiesen (LUHMANN 1981a, 31).
47 Hier löse ich mich von der Systemtheorie Luhmanns, in der die Differenz der Funktionssysteme betont wird,
während ich - ohne die Differenzen verwischen zu wollen - konstatiere, daß Individuen, Gruppen oder Organisationen nicht an ein Funktionssystem gebunden sind. Ähnlich SCHARPF (1989, 23): "Organisationen (und alle
anderen Aktorsysteme) können es sich also nicht leisten, nur eine einzige Funktionssprache zu sprechen - sie
müssen multilinguale Kommunikationskompetenz erwerben und je nach Bedarf zwischen Funktionslogiken
wechseln können." Er kann dies auch mit Zitaten aus Arbeiten von Luhmann selbst plausibel machen.
48 Eine Parallelität dazu findet sich ebda. Scharpf fordert eine "funktions- und akteurbezogene Matrix-Struktur
der Gesellschaft", von der Luhmann nur die eine, die funktionale Dimension thematisiere. Ich habe die andere
Dimensionen nach Graden von Öffentlichkeit, also als eine kommunikativ strukturierte Akteursdimension gefaßt.
49 Vgl. LUHMANN 1974b und JARREN 1989. EDER (1989, 123) stellt die These auf, daß der Primat des politischen Systems durch den Primat eines "massenkulturellen Kommunikationssystems" ersetzt wird, das sich aus
Politik, Wirtschaft und Kultur ausdifferenziert. Dem kann ich aus systematischen und aus empirischen Gründen
nicht folgen.
50 Die Differenzierung des sachlichen, sozialen und zeitlichen Aspekts in der Struktur sozialer Systeme wird im
Anschluß an LUHMANN (1975c, 74) vorgenommen. Die Pole der zeitlichen Dimension sind Vergangenheit und
Zukunft, die der sozialen Dimension sind Ego und Alter und die der sachlichen Dimension Ganzes und Teile.
Die Unterscheidung dieser Aspekte wird im folgenden noch des öfteren die Analyse strukturieren.
A II-6
Anmerkungen zu Teil II
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51 In Wissenschaft reflektiert sich die Gesellschaft und auch Wissenschaft selbst. Sie entzieht sich mit ihrer
Ausdifferenzierung allen Steuerungsversuchen durch Politik, Religion, Philosophie oder Moral (vgl. LUHMANN 1984, 87 f., LUHMANN 1974a, 232 f., LUHMANN 1986a, insbes. 237 ff.).
52 LUHMANN (1986a) hat an einem spezifischen Problem die Leistungsfähigkeit dieses Ansatzes deutlich gemacht: "Ökologische Gefährdung" ist in einer systemtheoretischen Kommunikationsperspektive nicht eine Wasserverschmutzung oder eine erhöhte Mortalität, sondern es ist "jede Kommunikation über Umwelt..., die eine
Änderung von Strukturen des Kommunikationssystems Gesellschaft zu veranlassen sucht" (ebda., 62) - eine
konsequent durchgehaltene Neudefinition von Begriffen aus soziologischer Perspektive. Mit dem Verweis auf
schwindende natürliche Ressourcen irritiert also die Politik die Reproduktion der Wissenschaft oder des Rechts,
und umgekehrt werden Politik und andere Funktionssysteme aber auch erst dieser Entwicklung gewahr, wenn sie
in ihrem Code decodierbar sind, Signale also machtsensitiv werden. Solange wir Stoffe nicht wahrnehmen (mit
welchen Sensoren auch immer) und nicht über die Wahrnehmung reden können, gibt es sie sozial auch nicht.
Alles, was wir sehen und beschreiben, sehen und beschreiben wir mit Hilfe der Sprache und der Unterscheidungen, also mit Hilfe der kognitiven Strukturen, und nur ein anderer Beobachter sieht, daß ein Beobachter etwas
nicht sieht.
53 Vgl. LUHMANN 1986a; 1974a, 154 ff.; 1975c, 154 ff.; 1981b.
54 Eine illustrative Darstellung der Umwelt des politischen Systems findet sich bei EASTON (1965, 23), differenziert nach verschiedenen Systembezügen. Eine metaphorische Formulierung von Politik als Kommunikation
bietet WEBER (1918, 60): "Schallwellen und Tintentröpfchen (sind) die physischen Träger des leitenden Handelns."
55 Politik ist "nichts außerhalb von Gesellschaft, es ist eines ihrer Funktionssysteme" (LUHMANN 1981b, 19).
Einen kommunikationsorientierten Ansatz bei der Analyse politischer Sachverhalte legen auch DEUTSCH 1969
und STAMMEN 1971 mit unterschiedlich akzentuierten kybernetischen Begriffen von Institution zugrunde.
Auch WASCHKUHN (1987, 71) definiert z.B. Institution als "Symbolnetze von Handlungsregelmäßigkeiten".
EASTON (1965, 21) versteht unter einem "political system": "Those interactions, through which values are autoritatively allocated for a society." Hingegen hat der Begriff des "politisch-administrativen Systems" (OFFE
1973, 213 und 1972, 124) einen stärker governementalen und bisweilen auch institutionellen Charakter. Zur
Kritik der klassischen Theorie von politischen Systemen siehe NARR 1973, 173.
56 Dies ist eine analytische Trennung, so wie ein Politikwissenschaftler sich zugleich als Politikwissenschaftler,
als Sozial- und als Wissenschaftler versteht und damit im ersten Fall auf Abgrenzung gegenüber z.B. der Pädagogik, im zweiten Fall gegenüber der Biologie und im dritten Fall gegenüber Religion und Alltagswissen achtet, je nachdem, was im jeweiligen Kommunikationszusammenhang gefordert ist.
57 Bei der Funktionsbestimmung des politischen Systems habe ich einige Veränderungen an der Luhmann,schen
Begrifflichkeit vorgenommen. Er sieht als Funktion von Politik das "machtgedeckte bindende Entscheiden"
(LUHMANN 1981b, 78). Solche bindenden Entscheidungen werden von allen Funktionssystemen bei all ihrer
Autonomie gebraucht. So braucht z.B. das Erziehungssystem die Garantie allgemeiner Schulpflicht. Bei dieser
Funktionsbestimmung kann man mit SCHARPF (1989, 25) fragen, was denn nun die Funktion dieser Entscheidungen wäre. Ich orientiere mich in der Antwort auf diese Frage, also in meiner Funktionsbestimmung eher an
EASTON 1965. POPITZ (1986, 52) kommt zu einer ähnlichen Aufgabenbestimmung für die Politik wie ich.
Politik löst bei him drei Probleme:
- Problem der Aufrechterhaltung sozialer Kontinuität in der Generationenfolge;
- Problem der Normierung von Sozialverhalten;
- Problem der Bedrohung von außen.
Für diese drei "Schlüsselfragen jeder Gesellschaft" sind drei Machtpositionen ausgebildet: "Patriarch", "Richter"
und "Heerführer".
58 Die Ausdifferenzierung des politischen Systems sichert die Leistungsfähigkeit, bietet aber keine Gewähr, daß
"die politische Kommunikationsstruktur Probleme erfassen kann, die im Verhältnis anderer Funktionssysteme
zu deren eigener Struktur, zur Gesellschaft und zur Umwelt des Gesellschaftssystems begründet sind."
(LUHMANN 1981b, 79).
59 Politik "beginnt mit der zweiten Position" (UEBERHORST 1984a, 246).
Voraussetzungen
A II-7
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60 LUHMANN 1971b, 39.
61 Ebda.
62 "Alles könnte anders sein, aber fast nichts kann ich ändern." (Ebda., 44).
63 Man hat sich oftmals Politik metaphorisch als Nervenzentrum, als Kopf des gesellschaftlichen Körpers, vorgestellt. Aber diese Vorstellung ist zumindest für eine funktional differenzierte Gesellschaft nicht mehr adäquat
(vgl. LUHMANN 1981b, 22 und 1986a, 177). Auch BECK (1986, 368) konstatiert den "Grundsachverhalt",
"daß die moderne Gesellschaft kein Steuerungszentrum hat". Hingegen sieht BUSSHOFF (1980, 15) auch aus
systemtheoretischer Warte noch die Politik als Zentrum der Gesellschaft. Die Behauptung der Unmöglichkeit
gesellschaftlicher Steuerung hat heftigen Widerspruch hervorgerufen; siehe zuletzt mit einer Reihe bedenkenswerter Argumente SCHARPF 1989, vor allem 19, 23. Luhmann räumt allerdings ein, daß demjenigen Teilsystem, das sich "mit jeweils höherer Eigenkomplexität ausdifferenzieren läßt", ein Primat in der gesellschaftlichen
Entwicklung zukommt. Dies sei Wirtschaft (LUHMANN 1974a, 226).
64 Ein Unternehmer wird, solange er als Unternehmer denkt, der Funktionslogik des Unternehmens folgen und
entsprechend selektiv die kollektiven Erfordernisse wahrnehmen. So wird er auch - solange er als Unternehmer
denkt! - nur selektiv ethischen Imperativen folgen können. Ebensowenig sind Entscheidungen an der Spitze einer
Hierarchie schon eine direkte Programmierung der Umsetzung. Vielfältige Variablen intervenieren, d.h. Systeme
mit Selektionsvermögen filtern die Entscheidungen bis zur "Umsetzung" - einer eigenständigen Leistung, keiner
bloßen Ausführung eines Befehls.
65 LUHMANN 1986a, 175. SCHARPF (1989, 18) referiert: "Politische Steuerungsintentionen können nicht
über Systemgrenzen hinweg kommuniziert werden, und die zu steuernden Funktionssysteme bleiben in ihrer
“Resonanz” weiterhin auf die durch den eigenen Code definierten “Frequenzbereich” beschränkt" (vgl. dazu
auch LUHMANN selbst in 1981b, 83).
66 Dies gilt im übrigen auch reflexiv, also für das politische System selbst. Auch es vollzieht seine Autopoiesis
ohne eingebaute Rücksicht auf die kollektiven gesellschaftlichen Erfordernisse. Und dies gilt auch für politische
Subsysteme. Daraus zieht SCHARPF (1989, 19) den Schluß, daß wenn dem so sei, Politikwissenschaft sich auf
die politics-Dimension beschränken müsse. Dem kann ich nicht folgen, denn es bleiben die Wirkungen politischer Selbstreproduktion auf die anderen gesellschaftlichen Funktionssysteme (policy-Dimension) und die institutionelle Strukturierung des politischen Systems (polity-Dimension). Eine mir nicht einleuchtende begriffliche Lösung dieses Dilemmas von allgemein und spezifisch hat BUSSHOFF (1980, 84 f.) geliefert: "Das politische Systems ist jenes Teilsystem der Gesellschaft, das sich prinzipiell mit allen weiteren jeweils antreffbaren
Teilsystemen in Kommunikation befindet."
67 LUHMANN 1984, 274.
68 Die Lösung von Politik und Religion zu Beginn der Neuzeit beschreibt sehr anschaulich KOSELLEK 1979,
23 ff. Zur Entdeckung des Prozeßhaften, des Gewordenen von Politik, Staat und Gesetz siehe NARR 1973, 96.
69 Ich folge bei dieser Binnendifferenzierung nicht Luhmann, der innerhalb des Funktionssystems Politik einen
Bereich der Politik im engeren Sinne und einen Bereich der Verwaltung differenziert (vgl. LUHMANN 1971d,
39).
70 Die Fassung des Legitimationsbegriffs folgt Luhmann. Siehe dazu 4.2.
71 Siehe WEBER 1956.
72 Siehe DEUTSCH 1969.
73 LUHMANN 1974a, 162.
74 Ebda.
75 Ebda.
A II-8
Anmerkungen zu Teil II
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76 LUHMANN 1975c, 23. Schon die explizite Drohung ist zuviel, selbst wenn sie glaubwürdig gedeckt ist
(ebda., 50). Denn je mehr sich Macht dem Zwang annähert, bei dem der Unterworfene keine Wahlmöglichkeit
mehr hat, desto mehr wird im politischen Kommunikationsprozeß auf die spezifischen Vorteile verzichtet, die
Macht bei der Beeinflußung der Selektivität des anderen hat. Macht soll den Selektionsraum von vornherein beschränken, sie soll die Kontingenz "regulieren" (LUHMANN 1975c, 12), sofern die "natürlich-situative Interessenkongruenz" (ebda., 14) nicht ausreicht, sie soll aber nicht einen artikulierten Willen brechen müssen. Macht
erfüllt ihre Funktion, wenn nicht befohlen werden muß (vgl. ebda., 36).
77 Ich hatte bereits oben bei der Auffächerung der Medien dargelegt, daß Kommunikationssysteme leistungsfähige Medien entwickeln, um die Wahrscheinlichkeit von Kommunikation zu erhöhen. Ein solches politikspezifisches Medium ist Macht. Hierüber läuft die "erfolgreichste und folgenreichste Kommunikation" (LUHMANN
1984, 222). Selbstverständlich gibt es gesellschaftliche Macht außerhalb des politischen Systems. Die ist aber
hier nicht von Interesse (vgl. dazu LUHMANN 1975c, 92 f.). Macht strukturiert die Wahrnehmung des politischen Systems. Da Macht das Medium der politischen Kommunikation bildet und die Kommunikation organisiert, wird im politischen System auch nur das prozessiert, was im Code von Macht ausdrückbar und verarbeitbar
ist (vgl. dazu LUHMANN 1986a, 170).
78 Gewaltfundierte Macht steht nicht im Gegensatz zur legitimationsfundierten Macht oder zu konsensfähiger
Macht, sondern dies sind interdependente Bedingungen für Macht. Sie wirken zusammen, und dieses Zusammenwirken ist "evolutionär variabel" (ebda., 69).
79 Vgl. HABERMAS 1973. Vgl. auch OFFE (1972, 57), der Legitimation als "institutionalisiertes Verfahren der
Organisation politischer Symbole und der Konsensbeschaffung" definiert und Legitimation synonym mit Anerkennung der Machtstruktur durch die "Herrschaftsunterworfenen" setzt (ebda., 108). Siehe dazu auch OFFE
1984, 153. Einen ähnlich pejorativ gefärbten und institutionenbezogenen Begriff von "Legitimität" hat BECK
(1986, 343), bei dem sie von der Politik "immer wieder im nachhinein hergestellt werden" muß. Auch HOFFMANN-RIEM (1989, 1288 und 1291) sieht "Legitimation" als "Sicherung von Massenloyalität" und stellt dies in
einen Gegensatz zur "Analyse- und Beratungsfunktion" von EK.
80 So definiert z.B. SCHÜTTEMEYER (1986, 229) Legitimation als "soziale Geltung als rechtens". Es sind
aber politische Begriffe von Legitimität und Legitimation notwendig, die den politischen Prozeß der Geltung
bloßlegen, der nicht über die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung erklärt werden kann. Warum wird eine politische Entscheidung akzeptiert? Woher kommt politische Unterstützung für Entscheidungen über Änderung oder
Nichtänderung von Recht? (Vgl. LUHMANN 1971d, 38).
81 Es steht dem auch eine empirische Sicht entgegen, die ich weiter unten kurz behandeln und unter dem Stichwort "Legitimationskrise" wieder aufgreifen werde.
82 LUHMANN 1975a, 28. Kritisch zum Luhmann,schen Begriff von Legitimität äußert sich OFFE (1972, 93
ff.). Zur historischen Dimension des Zusammenhangs von Stabilität und Legitimität siehe ROELLECKE 1987,
346.
83 LUHMANN 1975a, 82.
84 Ebda., 28.
85 Ebda., 199.
86 Ebda., 33. Dies kann verschiedene Formen annehmen, wie z.B. Änderung der Interpretation von Vergangenheit.
87 Ebda., 29 f.
88 Ebda., 30.
89 Ebda, 193. Funktional ist auch die Definition von RAMMSTEDT (1976, 111) - im Anschluß an Talleyrand angelegt: Legitimität als der "Grundlage der Rationalisierung des Gehorsams".
Voraussetzungen
A II-9
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90 Vgl. HENNIS 1976, 20; RECHTFERTIGUNG 19xx, 79.
91 WÜRTENBERGER 1973, 21.
92 Vgl. HENNIS 1976.
93 Vgl. ebda., 24.
94 Vgl. KIELMANNSEGG 1980.
95 KIELSMANNSEGG 1971, 367.
96 KIELMANNSEGG 1980, 257. "Ohne Legitmität ist es nicht möglich, ...das Privileg der Verbindlichkeit für
bestimmte Entscheidungen zu monopolisieren." (KIELMANNSEGG 1971, 371).
97 KIELMANNSEGG 1980, 14.
98 Vgl. ebda., 168, 90 f.
99 Vgl. ebda., 33.
100 Vgl. ebda., 47.
101 Ebda., 230.
102 Vgl. ebda., 147 f.
103 Vgl. ebda., 167, 178, 197.
104 Vgl. ebda., 243.
105 Ebda., 260.
106 Vgl. ebda., 248.
107 Vgl. ebda., 242 ff.
108 Ebda., 258.
109 Vgl. ebda., 264.
110 Vgl. ebda., 259, 267.
111 Ebda., 10.
112 Vgl. HABERMAS 1973, 39 und HABERMAS 1976, 44.
113 HABERMAS 1973, 46.
114 Vgl. ebda., 43.
115 Ebda., 45.
116 Ebda.; vgl. dazu MAUS 1987, 163 ff.
A II-10
Anmerkungen zu Teil II
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117 MATZ 1978, 30. Der normativ-finale Ansatz korreliert Zustimmung und Legitimität auf eine andere Weise
und setzt beide Seiten in eine Wechselbeziehung: Legitimität kann eine Ordnung erst dann beanspruchen, wenn
sie auf der Zustimmung des einzelnen basiert, die ihr aber nur bei Legitimität erteilt wird (siehe dazu KIELMANNSEGG 1980).
118 WÜRTENBERGER 1973, 279; zur Kritik des Begriffs der "legitimen Herrschaft" bei Max Weber (vgl.
WEBER 1956) aus normativer Position siehe HENNIS 1976, 14. In der Rechtsphilosophie hat sich parallel zu
Weber mit dem staatsrechtlichen Positivismus (Jellinek, Kelsen u.a.) ebenfalls eine empirisch ausgerichtete
Schule durchgesetzt, die Legitimität aus dem bestehenden Recht schloß und den staatlichen Handlungen die
Rechtfertigung zusicherte, sofern sie durch gesicherte Autorität faktischer Regeln gedeckt war (vgl. dazu:
WÜRTENBERGER 1973, 247). Zur Begriffsgeschichte siehe außerdem KOSELLECK 1979, 128.
119 Siehe dazu vor allem ALMOND 1963.
120 Siehe RECHTFERTIGUNG 1978, 93.
121 Vgl. EASTON 1965, 278 ff., 311 ff.
122 SPIEKER 1986, 345.
123 Vgl. dazu auch STEININGER (1984, 97), der eigenartigerweise den Begriff der Legitimation für die ethischen und normativen Aspekte von Rechtfertigung reserviert.
124 LUHMANN 1975a, 251.
125 Siehe WÜRTENBERGER 1973, 106.
126 LUHMANN 1975a, 156.
127 Der zur allseits bekannten Formel gewordene Titel "Legitimation durch Verfahren" (LUHMANN 1975a)
legt das Mißverständnis nahe, als werde damit eine Kausalbeziehung formuliert zwischen Legitimität und einem
technisch-organisatorisch geregelten Ablauf; als wäre dieser Ablauf Quelle der Legitimität eines politischen Systems. So wird dies in dieser Arbeit nicht verstanden. Das Mißverständnis rührt aus den zahlreichen Zitaten des
Titels in mehr oder weniger passenden Zusammenhängen. Statt dessen ist der Titel zunächst nicht als Kausalaussage zu verstehen: Nicht "Legitimität aufgrund von geregelten Abläufen", sondern "Legitimation durch Verfahren" ist als plakative Zusammenfassung von: "Reproduktion von Legitimität im Zuge ausdifferenzierter Handlungssysteme" zu verstehen. Verfahren sind nicht die Ursache von Legitimität, sondern das Medium des politischen Systems, in dem Legitimität ständig erzeugt wird.
Legitimation wird von mir nicht als eine instrumentelle Kategorie verstanden, sondern ist an prozeßhaft strukturierte Handlungssysteme gebunden. Die Verbindung von Parlament und Verfahrensbegriff hat auch ROTTER
1979 versucht. Er bezieht sich allerdings auf Untersuchungsausschüsse und auf den Aspekt der Öffentlichkeit
dabei.
128 So auch KIELMANNSEGG 1971, 373: "Legitimität... ist ein Vorgang, der sich ununterbrochen vollzieht."
129 Ich folge in meiner Argumentation LUHMANN (1975a), wenn ich auch bisweilen andere Akzente setze und
an einigen Stellen versuche, weiter zu differenzieren.
130 Es ist gerade bei Verfahren schwierig und nützlich zugleich, den Begriff des sozialen Systems anzuwenden.
Denn einem Verfahren entspricht kein materielles Substrat, das die Vorstellung von einem System illustrieren
könnte. Dem Sozialsystem der Schule, der Medien usw. ordnet man materielle Einheiten zu: ein Schulgebäude,
ein Fernsehgerät, eine Zeitung usw. Dies ist in erster Näherung hilfreich, letztlich aber irreführend. Dadurch, daß
diese didaktische Krücke bei Verfahren wegfällt, wird ihre Sicht als soziales System zunächst schwieriger, aber
insgesamt ergiebiger. Die Grenze eines sozialen Systems ist nicht materiell-energetischer Natur. Sie ist durch
den spezifischen Sinn gesteckt. Verfahren werden durch einen spezifischen Sinn zusammengehalten und nach
außen abgegrenzt. Grenzen sind nicht nur analytischen Zwecken geschuldet, sondern bilden sich auf der Grundlage eines gesellschaftlich anerkannten Sinns. Auch die rechtlichen Regelungen von Verfahren, Strafprozeßordnungen oder Geschäftsordnungen, geben lediglich Anhaltspunkte für Funktion und Struktur der Verfahren, sie
sind aber nicht die Verfahren. Sie "regeln... nicht die eigentliche Herstellung der Entscheidung, sondern allen-
Voraussetzungen
A II-11
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falls die Darstellung einer Herstellung von Entscheidung" (LUHMANN 1975a, 175). Eine Entscheidung wird
nicht durch den Verweis auf Verfahrensrecht legitimiert, sondern die Umstrukturierung der Erwartungen geschieht durch den verfahrensmäßig organisierten "faktischen Kommunikationsprozeß" (ebda., 37). Ein enger Zusammenhang besteht zum Begriff der Institution (siehe dazu GÖHLER 1987a, 8 ff. und GÖHLER 1987b, 17 f.).
Ich halte es für nicht sinnvoll, den Begriff der politischen Institution mit dem der staatlichen Organe in eins zu
setzen. Ich gehe vom Luhmann,schen Begriff der Institution aus. Er versteht darunter "zeitlich, sachlich und sozial generalisierte Verhaltenserwartungen", die die Struktur sozialer Systeme bilden und damit das Gefälle zwischen System- und Umweltkomplexität stabilisieren (vgl. LUHMANN 1965, 13).
131 Die Funktion von Verfahren ist von Zusammenhang zu Zusammenhang unterschiedlich. Sie lösen woanders
andere Probleme als das der Legitimation.
132 LUHMANN 1975a, 44.
133 Ein Verfahren ist folglich immer kontingent; es beruht selbst wiederum auf Entscheidungen: "to choose,
how to choose" (J.Elster, zit.n.: OFFE 1984, 152).
134 Vgl. LUHMANN 1975a, 102.
135 Vgl. ebda., 175.
136 Ebda., 112.
137 Vgl. ebda., 116, 129.
138 Vgl. ebda.
139 Vgl. ebda., 123, 125.
140 Ebda., 179.
141 Vgl. ebda., 149.
142 Ebda., 232.
143 Ebda., 120.
144 Vgl. ebda., 41, 43, 70.
145 Dies sind nicht die einzigen Verfahren; ein weiteres hier nicht behandeltes Verfahren ist die Festlegung von
Prozeduren der Beratung, also der Geschäftsordnung.
146 Vgl. ebda., 161.
147 Vgl. ebda., 163.
148 Vgl. ebda., 175.
149 Ebda., 186.
150 Ebda., 188.
151 Ebda., 176. Die Abstimmung auf Grundlage des Mehrheitsprinzips erübrigt, daß befohlen und daß bis zur
Übereinstimmung verhandelt werden muß.
152 Ebda., 177.
153 Dies war z.B. beim Mißtrauensvotum gegen Bundeskanzler Brandt 1972 der Fall (siehe BARING 1982).
A II-12
Anmerkungen zu Teil II
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154 LUHMANN 1975a, 190.
155 Ein gutes Beispiel bietet die Debatte um die Volkszählung vor einigen Jahren.
156 Vgl. LUHMANN 1975a, 194.
157 Vgl. ebda., 189.
158 Vgl. ebda., 60.
159 Vgl. RECHTFERTIGUNG 1978, 78.
160 "...selbst das Negieren... dient, wenn nicht der Erhaltung von Strukturen, so doch der Erhaltung der autopoietischen Reproduktion selbst" (LUHMANN 1984, 555 f.). Alles, was an Gesellschaft geändert wird, muß in
ihr geändert werden.
161 "Aus Problemen lassen sich noch keine Lösungen, aus Funktionen allein noch keine Strukturen und Prozesse deduzieren" (LUHMANN 1971d, 42).
162 Vgl. LUHMANN 1975a, 73.
163 Damit verbinde ich keine pejorativen oder instrumentellen Konnotationen, wie sie in den Bezeichnungen
"Legitimationsbeschaffer Bundestag" oder "Legitimationsspender Bundestag" (KIPKE 1985, 25) zum Ausdruck
kommen.
164 Einen Ansatz dazu findet man bei OBERREUTER 1984. Dort wird die "Klärung der Funktion" als das
"Kardinalproblem" der Parlamentsforschung bezeichnet (ebda., 247). Eine systemtheoretisch inspirierte Sicht
des Bundestages legt auch KISSLER (1976, 506) zugrunde.
165 Zit.n. RAUSCH 1976, 27. Vgl. zur Rolle der Opposition die noch immer aktuelle Übersicht von SCHUMANN 1966a. Hier sind einige Befunde zum empirischen Verhalten der Opposition und zu einigen grundlegenden Problemen, insbesondere zum Dilemma von Kontrolle und Mitwirkung, zusammengetragen. Vgl. auch
SCHUMANN 1976.
166 Vgl. damit die Entsprechung im Gerichtsverfahren: LUHMANN 1975a, 92.
167 Mehrheitsentscheidungen setzen voraus, daß es mehrere deutlich unterschiedene Entscheidungsalternativen
gibt (vgl. dazu PREUSS 1984, 237).
168 LUHMANN 1975a, 94.
169 Im § 46 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages heißt es: "Der Präsident stellt die Fragen so, daß
sie sich mit "Ja" oder "Nein" beantworten lassen."
170 Dieses Zugleich vor allem in inhaltlicher Hinsicht auszuhalten, erfordert den Verzicht auf Wahrheitsanspruch und eine hochentwickelte Konfliktkultur. Zum Verhältnis von Skeptizismus und Legitimität siehe
KIELMANNSEGG 1980, 208, und selbstverständlich POPPER 1957.
171 Alles dies sind Lektionen, die im Zuge ihrer Parlamentarisierung von der Partei "DIE GRÜNEN" hatten
gelernt werden müssen (vgl. KLOTZSCH 1989).
172 Vgl. LUHMANN 1975a, 105.
173 Ebda., 94.
Voraussetzungen
A II-13
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174 In Fortsetzung dieses Gedankens liegt die funktionale Definition von Demokratie als "Erhaltung der Komplexität trotz laufender Entscheidungsarbeit" (LUHMANN 1971d, 40). Der Selektionsbereich wird weit gehalten, z.B. indem die Dualität von Regierung und Opposition im Parlament bewahrt wird und die Alternativen
vorgehalten werden.
175 Eine Verfassung gibt nur Rechte, kann aber deren Ausübung nicht erzwingen (vgl. RAUSCH 1976, 220).
176 Der strukturierende, aber nicht determinierende Charakter von Rechtsnormen kann am Beispiel des Grundgesetzes deutlich gemacht werden: Das Grundgesetz hat eine flexible Struktur über die Tätigkeit der Verfassungsorgane gelegt. Es bildet nur den Rahmen, innerhalb dessen sich etwas abspielt. Es stellt kein starres Handlungsprogramm für die in der Verfassung aufgeführten Organe dar, sondern definiert eine "Relation beweglicher
Faktoren" (VITZTHUM 1978, 245). Es werden Grundrechte definiert und den Organen bestimmte Aufgaben
vorgegeben, mit denen sie sich voneinander abgrenzen. Durch Rechtsprechung, Rechtsanwendung und Erfahrung werden die Grundgesetzbestimmungen in normativer Weise konkretisiert. Dabei hat sich der Spielraum zunehmend verengt, ohne daß Änderungen des Wortlautes des Grundgesetzes notwendig wurden. Jederzeit können
einzelne Normen und besonders einzelne Einrichtungen neue Bedeutung gewinnen. Ein Beispiel ist der Bundesrat (siehe dazu STEIGER 1973, 23, 25). Wie die Grundwerte operationalisiert und wie die Aufgaben von den
Organen erfüllt werden, hängt von den politischen Kraftverhältnissen ab. Sowohl für die Fragen, wie ein bestimmtes politisches Problem behandelt werden soll (z.B. Stadterneuerung) als auch für die Fragen, wie politische Organe zueinander stehen (z.B. das Verfahren der Gesetzgebung) - für alle diese Fragen lassen sich aus der
Verfassung keine positiven Antworten ableiten, sondern nur Angaben darüber, ob eine bestimmte Regelung des
Sachproblems oder des Verfahrensproblems verfassungswidrig ist oder nicht. Das Grundgesetz erlaubt also nur
eine Selektion negativer Lösungen; es bietet nicht die Möglichkeit, aus dem Kranz an möglichen Lösungen die
eine positive Lösung auszuwählen. Dazu bedarf es des politischen Wechselspiels, in dem sich dann eine unter
den nicht-negativen möglichen Lösungen als politisch durchsetzbar erweist (vgl. VITZTHUM 1978, 274).
177 Siehe dazu die Interpretation der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Kompetenzverteilung
zwischen Regierung und Parlament (Kalkar-Entscheidung, Entscheidung zur Dislozierung der Pershing-Raketen,
Facharztentscheidung) durch Denninger, in: TA11-MATERIALIEN, 109.
178 STEIGER (1973, 28) unterscheidet ähnlich zwischen Verfassungsrecht, Verfassungsrechtswirklichkeit, also
der gelebten, angewandten Verfassung (aber noch im Bereich des Normativen) und der politisch-sozialen Wirklichkeit. Siehe dazu auch ELLWEIN 1976, 269 und ZEH 1983, 85. Überall in der Literatur finden sich
"Funktionskataloge", die zumeist auf Walter Bagehot fußen (siehe die Zusammenstellung bei SCHINDLER
1986, 986 ff.; vgl. insbes. RAUSCH 1976, 75 ff., STEFFANI 1967, 268)). Ich habe dies beim Bundestag aufgeteilt in rechtliche Kompetenzen, politische Aufgaben und die Funktion für das politische System, zu der sich dies
alles bündelt.
179 Zu einer "politologischen Gewaltenteilungslehre" im Anschluß an Fraenkel siehe STEFFANI 1964, 296 ff.
180 Die Grundlagen dazu wurden durch die schottische Moralphilosophie des 17. Jahrhunderts gelegt (siehe z.B.
HOBBES 1966).
181 Vgl. dazu STERNBERGER 1967, 186. Zu den Widersprüchen von Gewaltenteilung und Organverschränkung siehe PARLAMENTSREFORM 1974, 12 f.
182 Ein Beispiel ist das Verhältnis von Bund und Ländern.
183 Vgl. dazu ACHTERBERG 1984, 409; SCHNEIDER 1983, 278.
184 Vgl. ebda., 253.
185 Der unmittelbare Einfluß des Parlaments auf die personelle Zusammensetzung der Regierung scheidet das
parlamentarische vom präsidentiellen Regierungssystem (vgl. RAUSCH 1976, 17).
186 Parlamentarische Arbeit wird in der Bevölkerung weitgehend aus dieser Kompetenz heraus perzipiert und
entsprechend beurteilt (vgl. SCHÜTTEMEYER 1986, 177 und 182).
A II-14
Anmerkungen zu Teil II
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187 Vgl. OPPERMANN 1975, 61; ELLWEIN 1977, 460.
188 Darin ist keine politische Abweichung von einem rechtlichen Soll, kein "Funktionsverlust", keine Diskrepanz von Verfassungswirklichkeit und Verfassungswortlaut, sondern eine von der Verfassung gewollte Komposition zu sehen. Die zitierten Artikel des Grundgesetzes sind Teil des Abschnitts VII "Gesetzgebung des Bundes"
und nicht Teil der Abschnitte, die sich mit dem Bundestag (III), Bundesrat (IV) oder der Bundesregierung (VI)
beschäftigen. In der Gesetzgebung arbeiten diese Organe zusammen. Hinzu kommt noch vor allem unter dem
Gesichtspunkt der Prüfung der Verfassungsverträglichkeit das Bundesverfassungsgericht (vgl. in sbesondere
Art.93 GG). Dabei sollen nicht alle alles machen: Die Bundesregierung kann kein Gesetz beschließen, der Bundestag kann nicht für die Länder zustimmen, der Bundesrat keine eigenmächtigen Änderungen an den Gesetzen
vornehmen. Die Bundesregierung kann keine verbindliche Entscheidung darüber fällen, ob ein Gesetz mit dem
Grundgesetz vereinbar ist. Daß alle Beteiligten Vorlagen einbringen können, dieses Recht aber ungleichgewichtig ausgenutzt wird, ist nicht Angelegenheit des rechtlichen Rahmens, sondern geht auf Entscheidungen zurück,
die in der politischen Praxis gefällt wurden. Der rechtliche Kompetenzrahmen ließe auch andere Möglichkeiten
zu. Der rechtliche Kompetenzrahmen aber sieht eine Zusammenarbeit mehrerer Organe in der Legislative vor.
189 Art. 110 (2) GG.
190 Vgl. STEIGER 1973, 137.
191 Diese Mitwirkung ist in der Geschäftsordnung des Bundestages als detaillierter Ablaufplan der Beratung
von Vorlagen gesichert (vgl. Abschnitt VIII der GOBT). Vor allem die Regelung der Behandlung von Änderungsanträgen (vgl. § 82 ff. der GOBT) belegt, daß hier ein ausgebautes Recht des Parlaments als Plenum und
als Ausschuß besteht, an politischen Entscheidungen mitzuwirken. Über die Vorschriften der GOBT hinaus wird
das Recht der Mitwirkung deutlich an den Konventionen, die sich bei politischen Entscheidungen herausgebildet
haben: In welchem Maße Fraktionsvorstände, Vorsitzende der Fraktionsarbeitskreise der Koalitionsfraktionen,
aber auch der Oppositionsfraktionen im Vorfeld einbezogen werden, darin drückt sich ein gewohnheitsrechtlich
gesicherter Spielraum aus. Weil dieses Recht auf Mitwirkung vor allem über das Beratungsverfahren institutionalisiert ist, kommt vor allem der Arbeit in den Ausschüssen große Bedeutung zu. Zwar ist in ihnen der Proporz
gewahrt, aber die Mehrheit stellt nicht durchgehend den Vorsitzenden. Dafür ist ein kompliziertes Verfahren
verabredet - nicht in der GOBT festgelegt - (vgl. SCHÄFER 1975 und STEIGER 1973, 129). Die Teilung der
Ausschußvorsitze zwischen den Fraktionen impliziert ein kontinuierliches Recht auf Mitwirkung an Entscheidungen im Vorfeld, dessen Wahrnehmung nicht immer mit der Wahrnehmung des Rechts auf retrospektive
Kontrolle harmoniert.
192 Eine anregende Definition von "Kontrolle" stammt von LUHMANN (1989b, 14): "Kontrolle ist immer ein
Vergleich... von vergangenen Texten (Aufzeichnungen, Festlegungen, Normen, Zielen usw.) mit gegenwärtigen
Informationen".
193 Zur vergleichenden und historischen Dimension der Kontrollkompetenz siehe STEFFANI 1967, 267.
194 Vgl. ELLWEIN 1977, 272.
195 Die GOBT bildet die rechtliche Basis der Fraktionen. Sie sind der innerparlamentarische Zweig der Parteien,
die wiederum laut Art.21 GG an der Willensbildung des Volkes mitwirken.
196 Zur normativen Diskussion zum Verhältnis Bundestag und Bundespressekonferenz siehe RAUSCH 1976,
236.
197 Dieses Recht beruht auf Art.40 GG: "Der Bundestag... gibt sich eine Geschäftsordnung." Siehe dazu STEFFANI 1967, 268.
198 So auch SCHEUNER 1974, 423.
Voraussetzungen
A II-15
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199 Die Parlamentsgebundenheit von Regierungsmitgliedern hat zugenommen. Dies gilt einmal für ihre Amtszeit: Regierungsmitglieder (Minister und parlamentarische Staatssekretäre) sind in deutlich höherem Maße als
früher zugleich Mitglieder des Bundestages. Wenn jemand ohne parlamentarisches Mandat in die Regierung
kam, bemühte er sich um eine Kandidatur für die nächste Legislaturperiode (vgl. ELLWEIN 1977, 301). Es ist
also von Vorteil, eine eigene politische Basis in Fraktion und Partei zu haben und dies über den Parlamentssitz
zu dokumentieren. Die Bedeutung des Parlaments ist noch größer für die Aspiranten auf Regierungsämter. Die
Regel ist, daß nur diejenigen Minister werden, die sich als MdB einen Namen gemacht haben. Insbesondere der
Ausschußvorsitz gilt als Sprungbrett. Das Parlament erfüllt für alle Parteien die Aufgabe der Rekrutierung von
Führungskräften (vgl. ebda., 270; einschränkend: ebda., 296; vgl. auch LÖSCHE 1986, 45 f.).
200 Aber mehrere Bundeskanzler wurden während einer Legislaturperiode vom Bundestag gewählt, d.h. nicht in
unmittelbarer Folge einer Bundestagswahl (zuletzt die Bundeskanzler Schmidt und Kohl). Wahlen im Bundestag
werden in der Bevölkerung nicht als eigenständige Wahlen wahrgenommen. So werden "Machtwechsel" außerhalb der Bundestagswahlen von der Bevölkerung nicht goutiert, Bundestagswahlen werden als Bundeskanzlerwahlen wahrgenommen (vgl. dazu SCHÜTTEMEYER 1986, 203).
201 Die Bedeutung des Parlaments für den Zugang zu politischen Führungsämtern hat sich verstärkt, da Vertreter der Parteien die Ministerien führen und nicht Fachleute. Aber noch sind die verschiedenen Karrierewege
nicht zu einer Politikerlaufbahn verschmolzen (vgl. SCHEUNER 1974, 440 f.). Zum parlamentarischen Staatssekretär - einer dieser Laufbahnpositionen - siehe RAUSCH 1976, 222. Siehe dazu auch HOHN 1987, 138.
202 Das Prinzip der Mehrparteiendemokratie ist die Konkurrenz der Parteien um die Besetzung der Entscheidungspositionen. Der politische Erfolg ist an diese Besetzung geknüpft. Davon wird die Erreichung der
"Sachziele" abhängig gemacht (vgl. LUHMANN 1971d, 43).
203 SCHNEIDER 1983, 241. Siehe dazu auch DAMKOWSKI 1987, 81.
204 Die "faktische Gruppenstruktur" (Schütt-Wetschky) relativiert die Rolle des einzelnen Abgeordneten; die
Gewaltenintegration relativiert die Rolle des Parlaments als ganzem. Dennoch bleiben Fraktionsvorstand und
Regierung von der Parlamentsmehrheit abhängig. Daraus ergibt sich ein komplexes Ineinandergreifen (Beispiele
und weitere Belege bei SCHÜTT-WETSCHKY 1987, in den Kritiken daran und in seiner Replik, publiziert am
gleichen Ort). Dies schlägt sich z.B. in Regeln nieder, auf die sich die Unionsfraktion 1988 zur Koordination von
Bundesregierung und Mehrheitsfraktion geeinigt hat (siehe dazu die Ausführungen von Biedenkopf, in: Aus
Politik und Zeitgeschichte (1988)B 13, 48 f.), oder auch darin, daß Minister gut daran tun, sich vor Kabinettsbeschlüssen mit der Fraktion ins Benehmen zu setzen.
205 Man kann mit SCHÜTTEMEYER (1986, 167) sagen, daß man den Bundestag nur dann als
"Ratifikationsmaschine" sehen kann, wenn man die realen Kommunikationsströme negiert. Vgl. dazu die Studien von LOEWENBERG 1969 und SCHATZ 1970.
206 Ausschüsse ändern fünfzig Prozent der Gesetze in wesentlichen Punkten (vgl. ELLWEIN 1987).
207 Vgl. ELLWEIN 1977, 266. Die Stufung von erster, zweiter und dritter Lesung ermöglicht ein differenziertes
Vorgehen.
208 Wenn die Regierung auf eine sehr große Mehrheit zurückgreifen kann, bleibt die Opposition schwach, aber
dafür läßt die Disziplin in den Regierungsfraktionen nach (vgl. RAUSCH 1976, 40).
209 Siehe dazu KISSLER 1976, 280.
210 Vgl. ebda., 273.
211 Vgl. SCHEUNER 1974, 430.
212 Zur Differenzierung von parlamentarischer Kontrolle und Kontrolle durch den Rechnungshof siehe ELLWEIN 1977, 277. Vor allem dort, wo wenige Gesetzgebungskompetenzen gegeben sind, wie z.B. in der Außenpolitik, ist die Beratung der Budgetansätze ein wichtiges Kontrollinstrument.
A II-16
Anmerkungen zu Teil II
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213 Siehe dazu KISSLER 1976.
214 RAUSCH 1976, 147 ff.
215 Ich lehne mich an ein Schema bei STEFFANI (1976, 203) an. Beim parlamentarischen Regierungssystem
wird die Regierung vom Parlament gewählt und kann unter bestimmten Umständen vom Parlament wieder abberufen werden. Im präsidentiellen System wird der Regierungschef vom Volk direkt gewählt und steht dem Parlament gegenüber, das ebenfalls vom Volk gewählt wird und politisch nicht an den Regierungschef gebunden ist.
Beide Modelle sind nicht so trennscharf wie es klingt. So hat auch die parlamentarische Wahl eines Kanzlers
eine plebiszitäre Komponente erhalten (Spitzenkandidaten der Parteien). Auch im präsidentiellen System ist der
politische Erfolg eines Regierungschefs davon abhängig, daß er im Parlament immer wieder Mehrheiten für
seine Politik mobilisieren kann. Sie fallen ihm aber nicht fraktionsmäßig zu, sondern müssen von Fall zu Fall
gesichert werden.
216 So schlägt SCHÜTTEMEYER (1986, 235 f.) die Abgeordnetenrolle als Kriterium mit den Ausprägungen
"bürgernah/bürgerfern" vor; ich würde dies als "Rekrutierungsmodus" mit den Ausprägungen "Wahlkreis" und
"Liste" fassen.
217 OPPERMANN 1975, 111.
218 Diese Unterscheidung geht auf STEFFANI (1976) zurück.
219 SCHÜTT-WETSCHKY (1987, 13) schlug vor, das Plenum als "Arena politischer Gruppen" zur Begründung, Verantwortung, Konsensbildung und zur Stimmenmaximierung zu begreifen und sich am Leitbild der "fair
geführten Podiumsdiskussion" zu orientieren (in seiner Replik auf Kritik in: Aus Politik und Zeitgeschichte,
(1988)B 13, 53).
220 Zur Unterscheidung von abgeordneten- und fraktionsorientiertem Parlamentstyp siehe SCHÜTTWETSCHKY 1984. Vor allem die Fraktionsapparate haben sich zu Machtzentren herausgebildet. So ist der Apparat der SPD von 40 Mitarbeitern in der 3. Wahlperiode über 95 in der 5. auf 222 in der 10. Wahlperiode angestiegen. Davon sind 78 Referenten und davon wieder 33 von anderen staatlichen Stellen für diese Fraktionsmitarbeit beurlaubt. Dies ist jetzt nicht mehr finanzierbar (so Porzner, in: BERATUNG 1987). Ähnlich ist es bei der
Unionsfraktion. Sie hatte 1969 20, 1982 60 und 1987 75 Mitarbeiter im höheren Dienst. Die CSU hat davon
einen eigenen Anteil von 13 Mitarbeitern. Dies sind zumeist keine Lebenszeitbeamten. Diese Fraktionsmitarbeiter machen in hohem Maße Parteiarbeit. Hier liegt eine weitere öffentliche Finanzierungsquelle der Partei
(vgl. KABEL 1987). Zu den informellen Strukturen, wie z.B. zum Ältestenrat und zu den Fraktionsgeschäftsführern, siehe RAUSCH 1976, 77 f. Zu den Unterschieden von Parteien und Fraktionen, den "Parteien im Parlament" (KRETSCHMER 1984) siehe THAYSEN 1986.
221 Ich benutze diesen Terminus deshalb unter Vorbehalt, da ich einen anderen Funktionsbegriff habe; siehe
oben 1.2. Vgl. die Ausführungen zum "Funktionsverlust" von Roland Roth (in RITUAL 1980, 10) und von KITSCHELT 1980b, 103 und 113. An anderer Stelle wird behauptet, Wahl sei zur "Akklamation", "Gesetzgebung
zur Gesetzesverabschiedung verkommen" (AUFKLÄRUNG 1988, 47). Auch HAMM-BRÜCHER (1985, 5)
konstatiert eine "nicht mehr ausreichende Funktionsfähigkeit des Parlaments als Kontroll-, Initiativ- und Diskussionsforum". Massiert vertritt dies auch Mechtersheimer, Abgeordneter in der Fraktion "Die Grünen". Gesetzgebungsverfahren seien nicht mehr als eine "notarielle Beurkundung". Abstimmungen hätten lediglich
"symbolische Bedeutung" usw. (in seiner Kritik an SCHÜTT-WETSCHKY 1987, in: Aus Politik und Zeitgeschichte (1988)B 13, 50). Kritisch zu diesen Positionen: OBERREUTER 1984, 238 f. Siehe auch den Überblick
über die parlamentskritischen Positionen bei JESSE 1981, 116 f.
222 Vgl. OFFE 1972 und vor allem HABERMAS 1973, 96 ff. HABERMAS (ebda., 103 ff.) ist allerdings vorsichtig bei der Prognose, daß sich die "Legitimationsnöte" bis zur "Unlösbarkeit der Legitimationsprobleme",
also bis zur Legitimationskrise steigern. Offe sieht hingegen die Entwicklung klarer auf eine Krise zulaufen.
223 Standardwerk ist AGNOLI 1967, 62. Vgl. auch OFFE 1984, 157.
224 Zum Verhältnis korporatistischer Konfliktregulierung zum Parlament siehe BECK 1986, 308; LEHMBRUCH 1986.
Voraussetzungen
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225 Zur Politisierung der Bürokratie siehe ELLWEIN 1986.
226 Zur Rechtsprechung als Ersatz für parlamentarischen Interessenausgleich siehe BECK 1986, 318.
227 HABERMAS 1962.
228 Vgl. JÄGER 1973, 10 ff.; zusammenfassend 76 ff. Weitere historische Belege zur Widerlegung der Position
von Habermas siehe RITTER 1974, 33. Einwände gegen die Idealisierung des englischen Modells erhebt auch
SCHUMANN 1966a, 84 ff.
229 Vgl. HABERMAS 1962, 76 ff. Zum historischen Ablauf siehe unten III/2.2.
230 Zur Geschichte des deutschen Parlamentarismus am Beispiel des Enquete-Rechts siehe unten III/2.3. Zum
Bedeutungszuwachs des Parlaments im historischen Ablauf siehe JESSE 1981, 169.
231 Vgl. THAYSEN 1976.
232 Siehe dazu KISSLER 1976, 2.
233 Dies könnte auch anhand anderer Aufgaben illustriert werden, etwa der Kontrollaufgabe, bei deren Erfüllung dem Bundestag die Publikumsmedien und die Verwaltungsgerichte gegenüberzustellen sind. Vgl. ELLWEIN 1977, 271.
234 Vgl. STEFFANI 1976, 221.
235 Siehe SCHEUNER 1974, 431. Dies steht zunehmend im Widerspruch zu den Erwartungen der Öffentlichkeit. Wie der Bundestag seinen Beitrag zur Strukturierung der öffentlichen Meinung erbringt, wird von der Bevölkerung eher negativ beurteilt. Ausgehend von einem spezifischen Parlamentsbild (Plenumsorientierung) wird
der Bundestag kritisiert, so z.B. der Stil der Debatten, die leeren Sitzreihen im Plenarsaal, die Fraktionsdisziplin
u.a. (vgl. SCHÜTTEMEYER 1986, 218 ff.).
236 Siehe SCHNEIDER 1983, 261.
237 Undiskutiert bleibt die Prämisse für diese Variante, daß immer weitere Bereiche der Lebensführung politisch
durchdrungen werden. Damit folgt nicht notwendig eine Totalisierung des Lebens, denn die Steigerung der
gesellschaftlichen Komplexität insgesamt erlaubt eine Ausweitung der Funktionssysteme bei gleichzeitig
"größerem Repertoire an Möglichkeiten individueller Lebensführung" (LUHMANN 1981d, 30).
238 Auch über die Ergebnisse der Forschung zur politischen Kultur kommt man zu einer Schlußfolgerung, die
der These vom "Funktionsverlust" entgegensteht: So hat z.B. SCHÜTTEMEYER (1986, 267) auf Basis der Kategorien Eastons (diffuse und spezifische Unterstützung) differenziert das Wissen und die Einstellungen der
Deutschen über den Bundestag ermittelt. Ihr Fazit: "Trotz häufig unzutreffender normativer Vorstellungen und
trotz teilweise negativer Bewertungen aktueller Leistungen wird der Bundestag als Legitimationsinstanz politischen Handelns überwiegend anerkannt."
239 Schon 1970 konstatiert Offe eine Verschiebung der Widersprüche aus der Produktion in andere Lebensbereiche, die ihren Ausdruck in "neue(n) Organisations- und Kampfformen" findet. " (OFFE 1972, 188). Zu den
erhöhten Anforderungen an das Legitimationssystem aufgrund dieser Entwicklung vgl. ebda., 125.
240 Zusammenfassend dazu SCHMITT 1987.
241 Vgl. dazu die Charakterisierung der Plenumsdis kussion im Bundestag als deklaratorisch bei DIETZEL
(1978, 347).
242 Ich will dies mit einigen Begriffspaaren andeuten: Ökologie und/oder Ökonomie; Kooperation und/oder
Konfrontation im Weltmaßstab; Differenzierung und/oder Integration der Geschlechterrollen u.a.m.
A II-18
Anmerkungen zu Teil II
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243 Siehe dazu HARTKOPF 1983 und HUCKE 1986.
244 LUHMANN 1975c, 86.
245 Auch DIETZEL (1978, 343 ff.) sieht strukturelle Gründe für den "Funktionsverlust": Komplexität der Entscheidungen und Desinteresse der Parlamentsmehrheit an Stärkung der Rechte.
246 Die kurzen Horizonte entlasten von zu hoher Komplexität aufgrund der Interdependenz, die eine Programmierung der Entscheidungen unmöglich macht und zum Aufschub zwingt: "Nicht die Härte der Materie oder der
Köpfe, sondern die Uhr und der Kalender machen,s unmöglich" (LUHMANN 1975c, 85).
247 Siehe dazu unten Teil V.
248 "Neue Legitimitätskriterien" haben zur Konsequenz, daß der "Parteienstaat... in wachsendem Maße mit dem
Problem des Entzugs von Zustimmung konfrontiert (ist)" (GUGGENBERGER 1984, 185).
249 Vgl. MAYNTZ 1986.
250 Auch THAYSEN (1976, 88) spricht von "Funktionswandel" statt von "Funktionsverlust".
251 HABERMAS 1973, 10.
252 Ebda., 9.
253 Vgl. MARX 1974, 350.
254 Vgl. HERRSCHAFT 1973.
255 Vgl. RECHTFERTIGUNG 1978, 90.
256 Vgl. ebda., 90, 94, 95. Meiner Ansicht nach läßt sich ein so komplexes Geflecht wie Legitimität nicht an einem instrumentellen Verhältnis des Bürgers gegenüber dem Staat festmachen. Einen Schritt weiter geht das bereits genannte Legitimationsmodell von EASTON 1965, der zwischen diffuser und spezifischer Unterstützung
unterscheidet. Der "specific support" ist in erster Linie output-bezogen, vorrangig ökonomisch; der "diffuse
support" bezieht sich auf das politische System generell. Gegen den Ökonomismu s in der Legitimitätsdiskussion
wendet sich auch HENNIS 1976, 16.
257 Bis 1932 sei in Deutschland die Legitimität von politischer Herrschaft nie "tiefgreifend erschüttert worden",
schreibt HENNIS (1976, 13).
258 So konstatiert OFFE (1972, 62) einen "endogen vorangetriebenen Auflösungsprozeß gerade der legitimatorischen Ressourcen." Entgegen den empirischen Befunden aufgrund theoretisch-normativer Überlegungen dennoch eine Legitimationskrise als existent anzunehmen, wie es auch HABERMAS (1973) tut, ist mir aufgrund des
hier verwendeten funktionalen Legitimitätsbegriffs verwehrt. Dies ist nur bei einem Begriff von Legitimität
möglich, der auf einer kausal orientierten Definition beruht.
259 Vgl. SCHÜTTEMEYER 1986; THAYSEN 1976.
260 Siehe dazu DIETZEL 1978, 349. Die Reformlinien können hier nicht weiter ausgeführt werden. Siehe dazu
PARLAMENTSREFORM 1974; QUICK 1976, 148; ELLWEIN 1977, 461; OPPERMANN 1975, 62.
261 Die Grenzen von Systemen erlauben eine ständige Reproduktion von Systemen, selbst wenn sie nicht optimal an die Umwelt angepaßt sind oder sich der veränderten Umwelt nicht anpassen - bis zur Selbstgefährdung.
Also kann nicht von einer quasi automatischen Selektion der bestangepaßten Systeme durch die Umwelt ausgegangen werden (vgl. dazu LUHMANN 1986a). Auch soziale Bewegung als Indikator für soziale Veränderung ist
zunächst für ein politisches System nur Rauschen und keine Information, aber dennoch ist das politische System
auf sie zur Selbstbeobachtung angewiesen (vgl. LUHMANN 1986a). Folglich ist nicht Anpassung das Prinzip
der Evolution, sondern Autopoiesis. Dies beinhaltet die Möglichkeit, daß ein System eliminiert wird.
Voraussetzungen
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Den veränderten Herausforderungen kann also entsprochen werden durch verstärkte "Indifferenz und Autonomie", also durch Abschottung, oder durch gesteigertes "Potential für Informationsverarbeitung" oder durch
"geschickte Kombination" (LUHMANN 1971d, 38). Letzteres würde im vorliegenden Fall einen anderen theoretischen Vorlauf erfordern. Das Parlament ist Ausdruck der Theorie des 18. und 19. Jahrhunderts. Die heutigen
Legitimationsprobleme müssen durch veränderte Institutionen und durch veränderte Reflexionen gelöst werden.
der Verlust der Adaptionsfähigkeit politischer Institutionen ist etwas, was DEUTSCH 1969 beschäftigt hat.
Luhmann betont die andere Seite, den Schutz eines Systems vor dem Zwang zur Adaption.
262 Die Möglichkeiten sieht auch BECK (1986, 363): Die Risiken der verwissenschaftlichten Modernisierung
"...eröffnen... neue politische Optionen, die auch zu einer Rückgewinnung und Verstärkung demokratisch-parlamentarischer Einflußnahmen genutzt werden können."
263 Die im folgenden entwickelte Begriffsfassung wird in Abgrenzung gegen den systemtheoretischen Begriff
von Technik bei ROPOHL 1978 und HUGHES 1986 entwickelt. Auch der von LUHMANN (1975c, 71) vorgeschlagene Technikbegriff ist m.E. nicht konsequent aus dem System-Umwelt-Schema entwickelt.
264 Hier wird Technik in einem auf die Grenze zur materiellen Umwelt eingeschränkten Sinne verstanden; ein
weiter Begriff von Technik würde die Differenz von System und Umwelt allgemein erfassen, z.B. als
"Management" von Umwelt überhaupt (Soziotechnik!), aber auch des "Managements" von "motivationalen Ressourcen" (LUHMANN 1981b, 24).
265 In diese Richtung zielt auch MEYER-ABICH (1979, 242). Er sieht einen "Unschärfebereich" der menschlich verformten Umwelt und der inneren Sphäre des Menschen, den er nicht der Natur und nicht der Gesellschaft
zuordnen will. Gerade daraus erwachsen Probleme. Erhellend ist auch seine Formulierung von der "In-Formation der Materie durch Energie" (ebda., 244).
266 Von daher greift auch ein Ansatz zu kurz, der z.B. bei Kommunikationstechnik die "Sachperspektive" (vom
Werkzeug zum automatischen System) und die "Medienperspektive" (von der Schrift zur EDV) unterscheidet
(RAMMERT 1989). Dies gilt m.E. auch für die Unterscheidung von Real-, Sozial- und Intellektualtechnik
(JÄNICKE 1985), obgleich diese Unterscheidungen ohne Zweifel einen großen Fortschritt gegenüber einem undifferenzierten Technikbegriff darstellen.
267 "Eine leblose Maschine ist geronnener Geist" (WEBER 1918, 30).
268 Damit ist eine Änderung von Gefahrenquellen und in der Zurechnung von Risiken verbunden; vgl. BECK
1986, 300.
269 MEYER-ABICH (1986a, 24) hat dies - allerdings auf Grundlage eines anderen Technikbegriffs - in das Bild
der Spielregel gefaßt: Die technische Wirkung wirkt auf soziale Verhältnisse, wie wenn mitten in einem Spiel
neue Regeln eingeführt werden. Der Spielstand bekommt ein anderes Gewicht und die Akteure haben unterschiedlichen Gewinn von den veränderten Möglichkeiten.
270 Dies weist einen Ausweg aus den Problemen, die sich einstellen, wenn man versucht, Technik als "und-undund-System" darzustellen; ein technisches System, etwa eine Beleuchtungsvorrichtung, hat dann nicht "auch"
soziale Komponenten, wie es z.B. "auch" politische, organisatorische, kulturelle und ökonomische Komponenten
hat, sondern ein soziales System hat dann eine technische Komponente, nämlich die besagte Grenze zur
Materialität, dem politische, organisatorische, kulturelle, ökonomische Komponenten entsprechen. "Technik"
würde nicht ausufern und wäre dennoch in Bezüge gestellt. Eine Analyse kann nun diese oder auch jene Komponente zum Ansatzpunkt nehmen: Sie kann ein Stromversorgungssystem untersuchen und dabei das soziale System der Großstadt am Ende des 19. Jahrhunderts aufrollen (vgl. HUGHES 1983). Es ist ein interessanter Ansatz, aber mit jedem anderen Ansatz bekommt man auf diese Weise auch einen Zipfel des jeweiligen sozialen
Systems zu fassen.
271 BECK 1986, 25. Er stützt sich vor allem auf KOSELLECK 1979. Vgl. dazu auch WEBER 1918, 14 f.
A II-20
Anmerkungen zu Teil II
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272 BECK 1986, 14. Ein Teilaspekt der "reflexiven Modernisierung", die Globalisierung, Universalisierung und
Unvorhersehbarkeit von Risiken, hat sich in der Produktion und Rezeption der Arbeit von Beck nach vorne geschoben, wovon die Verbreitung des Terminus ,Risikogesellschaft , zeugt. Risiken sind nicht mehr schichtspezifisch oder territorial begrenzt oder zeitpunktabhängig; die Verteilung dieser neuen Art Risiken strukturiert die
Gesellschaft (ebda., 27).
273 Ebda., 26. Man kann sich dies am besten am Beispiel der Wissenschaft deutlich machen: Reflexiv wird die
Modernisierung dort, wo die institutionalisierte Skepsis der Wissenschaft auf sich selbst, z.B. in Form von Wis senschaftstheorie und -soziologie angewendet wird. Beck sieht "reflexive Modernisierung" als der "einfachen
Modernisierung" nachgeordnetes Stadium, das "die Konturen der Industriegesellschaft auf(löst)" (ebda., 14). Ich
betone demgegenüber mehr, daß das reflexive Moment immer in der Modernisierung angelegt ist und damit
notwendig auch die Tradition der Modernisierung aufgehoben wird.
274 Die Kontingenz drückt sich auch aus in der Tendenz zur ambivalenten Haltung gegenüber Technik, wie sie
aus einem Vergleich der Umfragen der letzten Jahrzehnte hervorgeht.
275 Vgl. BECK 1986, 259 ff.
276 In der Bezeichnung "Technologie" ist im Gegensatz zu "Technik" als einer Kunst eine Wissenschaftsbasierung enthalten. Von daher wäre es durchaus vertretbar gewesen, wenn ich die in den Fallstudien behandelten
Techniken der Energiegewinnung aus Kernspaltung, der Telematik und der Gentechnik als Technologien bezeichnet hätte, denn sie beruhen jeweils auf einem wissenschaftlichen Fundament (Reaktorphysik, Informationstheorie bzw. Informatik und Molekularbiologie). Ich habe dies nicht getan, um den Begriff der Technologie
der distanzierten Reflexion von Techniken, also einer allgemeinen Wissenschaft von der Technik vorzubehalten
(vgl. ROPOHL 1972 und POPITZ 1986).
277 Diese Nuance thematisiert BECK (1986, 260), wenn er das Dilemma der modernen Wissenschaftskritik beschreibt, die deutlich macht, wie sehr die Gesellschaft auf Wissenschaft angewiesen ist: in Wahrnehmung, Diagnose und Therapie. Mit Hilfe der Wissenschaftskritik vollzieht sich die "Verwandlung von Fehlern und Risiken
in Expansionschancen und Entwicklungsperspektiven von Wissenschaft und Technik" (ebda.). Die Aufdeckung
von Risiken und Chancen ist selbst wiederum ein systematischer Erkenntnisprozeß, den die einzelnen Disziplinen arbeitsteilig in Konkurrenz und Kooperation vorantreiben - beobachtet von einer mehr und mehr wissenschaftlich geschulten Öffentlichkeit und von den "Disziplinen der kritischen Selbstanwendung von Wissenschaft
auf Wissenschaft" (ebda., 269), wie Wissenschaftssoziologie und Wissenschaftstheorie.
278 Dies impliziert die "Demystifizierung" von Wissenschaft und Technik (vgl. ebda.). BECK (ebda., 259) unterscheidet allerdings auch hier - wie bei der Modernisierung - aufeinanderfolgende Phasen von Verwissenschaftlichung.
Konstruktionen
wie
"halbierte"
oder
"primäre
Verwissenschaftlichung"
und
"Durchwissenschaftlichung" helfen m.E. nicht dabei, das reflexive Moment in der Verwissenschaftlichung adäquat terminologisch zu fassen.
279 Ich kann hier nicht diskutieren, an welchem historischen Punkt dies einsetzt, und verweise auf die zahlreichen Arbeiten zur Wissenschafts- und Technologiegeschichte (z.B. BERNAL 1970, TOULMIN 1978, 424 ff.;
BOEHME 1978).
280 So auch GUGGENBERGER (1984, 190): "Wir stehen heute jedoch in vielen politisch nicht zu entscheidenden Fortschrittsfeldern, beispielsweise im Bereich der Kernenergie, der Genbeeinflußung, der Datenerfassung
und der Kommunikationssteuerung... vor politischen Entscheidungen eines historisch neuen Typs." Als besonderes Problem dieser Bereiche wird die Reversibilität gesehen, die Festlegung für Generationen.
281 Damit ist auch Regulierung einzelner Systemzusammenhänge gefordert und nicht "Zähmung der Technik"
oder "Technikdomestikation" (vgl. MÜLLER-BRANDECK-BOCQUET 1988, 146). Allerdings ist auch für Regulierungen ein realistischer Ansatz angebracht: Wir können den strukturellen Wandel nicht planen oder verhindern, wir können ihn noch nicht einmal angemessen in seinem Verlauf beobachten, da es ein zu komplexer Prozeß mit Interferenzen ist (vgl. LUHMANN 1989a, 12 f.).
282 LUHMANN 1975c, 84.
Voraussetzungen
A II-21
______________________________________________________________________________________________________________________
283 So wird in Zweifel gezogen, ob das Mehrheitsprinzip noch in der Lage sei, angesichts der Komplexität und
der Folgenintensität für Minderheiten als legitimationsstiftendes Prinzip von politischer Entscheidung zu dienen,
oder ob es komplementärer bzw. substitutiver Verfahren bedarf (vgl. WIENHOLTZ 1985).
284 Die Grundlinien der Technologiepolitik gehen aus dem jährlichen Bundesbericht Forschung (1984 in BT-DS
10/1543) hervor. Das Parlament hat einen vergleichsweise geringen Einfluß auf die Technologiepolitik: In
diesem Bereich werden kaum Gesetze verabschiedet. Haushaltsberatungen sind unzureichend, um aus dem Bundestag heraus gestaltend einzugreifen (vgl. CATENHUSEN 1987). Z.B. ist es bei technikbezogener Regulierung
nicht das Parlament, das entscheidet, sondern es hat seine Kompetenzen delegiert auf VDI, VDE oder auf Kommissionen der DFG (so hat eine Kommis sion der DFG über die Zulässigkeit von Asbest entschieden; vgl. TA11MATERIALIEN, 133).
285 Der spezifische Charakter der Herausforderungen, die von technischer Entwicklung ausgehen, wird in diesem Abschnitt nur angedeutet. Ausgeführt und zugespitzt wird dies anhand der einzelnen Technik-Enqueten und
bei der Verallgemeinerung in Teil V.
286 Noch weiter geht der Einwand, der aus der Tatsache, daß zukünftige Generationen an den Entscheidungen
nicht beteiligt sein können, den Schluß zieht, daß keine irreversiblen Festlegungen getroffen werden dürfen (vgl.
OFFE 1984, PREUSS 1984).
287 Die hohen Risiken aufgrund von Interdependenz lassen wahrscheinlicher werden, daß über Macht nur noch
negative Entscheidungsleistungen vermittelt werden (vgl. LUHMANN 1975c, 84).
288 Gerade dies wird aber weithin als ein Kriterium für die Akzeptabilität von politischen Entscheidungen über
technische Entwicklungen angesehen (siehe dazu PREUSS 1984, insbes. 238).
289 Ähnlich argumentiert WIENHOLTZ 1985 und schlägt einige Möglichkeiten vor, die z.T. über den Rahmen
des Parlaments hinausgehen (z.B. Volksbegehren oder "Volks-Enquete"). Enquete-Kommission sieht er als Ort
für "komplementäre Konsensprozesse" (ebda., 141), unterstützt von "sozialwissenschaftlicher Technikforschung".
290 So lautet die Alternative für Lösungen innerhalb des politischen Systems: Sollte das politische System die
Herausforderungen aus dem Verhältnis von Technik und Politik nicht aufgreifen können, so verstärken sich soziale Prozesse, die auf eine nicht-institutionalisierte Weise darauf antworten. Das Vakuum wird z.B. durch Angst
gefüllt: "eine in der Rhethorik aufgekochte Angst ohne empirisch verläßliches Fundament" (Luhmann in: TAZ
Nr. 2042/1986). Diese Angst ist nicht widerlegbar, nicht verbietbar, nicht bekämpfbar. Alle Versuche in diese
Richtung steigern sie lediglich (vgl. LUHMANN 1986a). Der politische Ausdruck dieser Angst, die neuen sozialen Bewegungen, werden erst ansatzweise von den politischen Institutionen zur Selbstbeobachtung und Veränderung genutzt. Die Technik-Enqueten sind m.E. einer dieser ersten Ansätze.
291 EASTON (1965, 279) weist auf folgende Diskrepanz hin: "The whole idea of legitimacy has played so central a part in reflexions on political life even though in empirically oriented perspectives it has received surprisingly little attention." Dem versuche ich, ein Stück weit abzuhelfen.
292 HOFFMANN-RIEM (1989, 1262) sieht die "Technikfolgenabschätzung" als charakteristischen Zweck der
EK an. Von daher seien die EK "Wegmarken bei der Verwissenschaftlichung der Gesellschaft" (ebda., 1285).
Institution Enquete-Kommission
A III-1
______________________________________________________________________________________________________________________
ANMERKUNGEN ZU TEIL III
1 Vgl. GOBT.
2 Zu diesem Zweck versuche ich, den Bedeutungsgehalt von "Enquete" und "Kommission" aus
Konversationslexika und allgemeinen Enzyklopädien des deutschsprachigen Raums zu extrahieren; ich
vergleiche dies mit den Gegenstücken aus dem französischen und englischen Sprachraum sowie mit der
gemeinsamen lateinischen Wurzel. Generell zum Verhältnis von Begriffsgeschichte und Sozialgeschichte siehe
KOSELLECK 1979, 107 ff.: "Begriffsgeschichte... (achtet) auf die Verwendung sozial oder politisch relevanter
Termini und (analysiert)... besonders zentrale Ausdrücke" (ebda., 114).
3 Ausgewertet wurden: Meyers Lexikon, Leipzig 1939; Meyers Lexikon, Mannheim 1954; Brockhaus
Enzyklopädie, Wiesbaden 1970. Meyers Lexikon, Leipzig 1972; Meyers Universallexikon, Mannheim 1983;
Duden-Deutsches Universalwörterbuch, Mannheim 1983. Kommission ist ein Begriff mit Tradition. Er kann in
seinen mehrfachen Bewertungsnuancen schon seit dem 15. Jahrhundert als Teil der Rechtssprache nachgewiesen
werden, wandert dann im 16. Jahrhundert in den kaufmännischen Bereich und ist ab dem 17. Jahrhundert
allgemein gebräuchlich (vgl. SCHULZ 1913).
4 Noch in den 50er Jahren (vgl. Meyers Lexikon, Mannheim 1954) stand der Aspekt der Bevollmächtigung im
Vordergrund und der Aspekt der Bevollmächtigten trat zurück; dies dreht sich in der Folgezeit dann um.
5 Vgl. z.B. Brockhaus Enzyklopädie, Wiesbaden 1970.
6 Diese Facetten des Begriffs finden sich auch im französischen und im englischen Sprachgebrauch. Nur sind sie
im Französischen stärker terminologisch getrennt ("commission" und "comité"). Interessant ist eine
entsprechende Verbalform im Englischen, nämlich "to commit". Damit lassen sich Akte des Übertragens,
Übergebens, Anvertrauens bezeichnen; aber mit "to commit" kann man die Überweisung einer Petition an ein
"committee" bezeichnen. Es macht den bereits sehr früh regulär ausgeprägten Charakter dieses Vorgangs
deutlich, daß dieser Prozeß mit einem Verb bezeichnet werden kann. Eine - sprachlich nicht mögliche - deutsche
Übersetzung in dieser Bedeutung von "to commit" wäre "verausschussen". Auch andere Bedeutungsnuancen von
"to commit" sind recht aufschlußreich, so z.B. "Parteien zusammenführen", "in Streit verwickeln", "für ein Spiel
engagieren" (vgl. Oxford Dictionary, Oxford 1933).
7 Es wurden folgende Lexika herangezogen: Brockhaus Konversationslexikon, Leipzig 1893; Meyers Großes
Konversationslexikon, Leipzig 19086; Meyers Lexikon, Leipzig 1937; Schweizer Lexikon, Bern 1946; Der
Große Herder, Freiburg 1954; Der Neue Brockhaus, Wiesbaden 1958; Der Neue Herder, Freiburg 1964; Meyers
Neues Lexikon, Leipzig 1972; Meyers Enzyklopädisches Lexikon, Mannheim 1973; Der Große Brockhaus,
Wiesbaden 1978; Der Neue Brockhaus, Wiesbaden 19796. Die Artikel zur Enquete wurden synoptisch
ausgewertet. Die Ausführungen können nicht den Anspruch an eine die Begriffshistorie überspannende
methodisch einwandfreie und inhaltlich umfassende Analyse erfüllen - dies würde den hier gegebenen Rahmen
sprengen.
8 So wird der Gegenstand in dem Artikel der Preußischen Verfassung von 1850 benannt, in dem zum ersten Mal
das Institut der Enquete-Kommission verfassungsurkundlich erwähnt wird. Vgl. ANSCHÜTZ 1960, 216 und
STERN 1980, 59.
9 Der Große Herder, Freiburg 1954.
10 Meyers Enzyklopädisches Lexikon, Mannheim 1973.
11 SCHULZ 1913, 174.
12 Ebda., 175. Diese Diskrepanz von über 30 Jahren ist um so erstaunlicher, als der Begriff der EnqueteKommission bereits 1850 in der Preußischen Verfassung auftaucht. Dies stützt die Vermutung, daß die
parlamentarische Untersuchungstätigkeit kein genuiner Bestandteil des politischen Lebens in Preußen geworden
ist (vgl. dazu unten 2.3.).
A III-2
Anmerkungen zu Teil III
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13 Verwendet wurden: Georges Lateinisch-Deutsches Handwörterbuch, Hannover 196211; Langenscheidts
Großes Schulwörterbuch Lateinisch-Deutsch, Berlin 1970; Oxford Latin Dictionary, Oxford 1982; Cassels New
Latin-English Dictionary.
14 Vgl. Georges Lateinisch-Deutsches Handwörterbuch, Hannover 196211.
15 Dieses findet sich auch bei den Nomen, die aus "inquirere" abgeleitet worden sind: Die "inquisitio" ist eine
Untersuchung im Zusammenhang philosophischen Denkens, vor allem aber auch in einem
Rechtszusammenhang. Damit wird die Beschaffung notwendiger Belastungszeugen und Beweismittel in einem
Verfahren bezeichnet. Die Facettierung tritt mehr noch bei den Rollen hervor: So kann mit "Inquisitor" ein Spion
bezeichnet werden, aber auch ein Häscher, ein Forscher und ein Untersucher, zunehmend aber ein Beschaffer
von Beweisen, um eine Klage zu begründen.
16 Verwendet wurden: L'Encyclopédie de Diderot (Paris 1755); Grand Dictionnaire Universel (Paris 1865);
Grande Encyclopédie (Paris 1885) sowie Dictionnaire Général de la Langue Française (Paris o.J.-1890).
17 Die Encyclopédie de Diderot führt als Beleg hierfür einen Erlaß des französischen Königs von 1354, in dem
es heißt: "Non obstante quod processus seu inquestae inchoatae fuerint in nostra dicta curia parlamenti." (Band 5,
697).
18 Weder englische Wörterbücher (Muret-Sanders) noch die herangezogenen Editionen der Encyclopedia
Britannica zwischen der 3. Edition (Edingburgh 1797) und der 15. Edition (Chicago 1977) verzeichnen
"Enquete" in einem eigenen Eintrag.
19 Die gemeinsame Wurzel der englischen und der französischen Bezeichnung ist lange deutlich geblieben: So
ist vor 1440 statt "inquiry" die Bezeichnung "enquery" (Oxford Dictionary, Oxford 1933) gebräuchlich: Länger
noch war statt "to inquire" die Bezeichnung "to enquire" gebräuchlich. Diese Begriffe tauchten zwischen dem
12. und dem 15. Jahrhundert im englischen Sprachraum auf. Viele Termini des Rechts haben französische
Quellen, da englische Rechtsanwälte des Mittelalters französisch schrieben und zudem aufgrund der
normannischen Eroberung das Recht vom westfränkischen Recht geprägt war (vgl. den Eintrag "jury" in:
Encyclopedia Britannica, 10. Ed. Edinburgh/London 1903).
20 Vgl. den Eintrag "coroner's inquest" in: Encyclopedia Britannica, 11. Ed. Edinburgh/London 1911. Diese
Ausprägung bezeichnet die Untersuchung von Verbrechensopfern.
21 Vgl. Muret-Sanders 1910, 1962.
22 Unter dem Enqueterecht verstehe ich die der Volksvertretung grundgesetzlich oder durch Geschäftsordnung
oder kraft Gewohnheit zukommende Befugnis, Tatsachen zu untersuchen, deren Kenntnis zur Wahrnehmung der
parlamentarischen Aufgaben erforderlich ist (nach Igor Zweig 1913, zit.n. STEFFANI 1960, 13).
23 Von einem politischen System kann man m.E. für die Herrschaftsorganisation des Mittelalters nicht sprechen,
da sich der Zusammenhang politischer Elemente noch nicht deutlich genug gegen eine Umwelt abgrenzte, wie
wir es bei neuzeitlichen Gesellschaften mit ihrem hohen Differenzierungsgrad gewohnt sind. Der König und die
Fürsten nahmen in hohem Maße rechtliche, wirtschaftliche und auch geistliche Funktionen wahr - ihre Aufgaben
sind überhaupt nicht voneinander zu trennen. Die Rollen in der Gesellschaft sind nicht in diesem funktionalen
Sinne differenziert.
24 MITTEIS 1953, 331.
25 Vgl. MÜLLER 1986, 25 ff.
26 Zur Synthese aus germanischem Stammesrecht und spätrömischem Recht im Germanenreich und im
Frankenreich siehe MITTEIS 1976, 43 f.
27 Zu den verschiedenen Formen beratender und beschließender Versammlungen bei den Germanen siehe ebda.,
24.
Institution Enquete-Kommission
A III-3
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28 Siehe zur Mischung römischer und germanischer Elemente MITTEIS 1953, 39 ff.
29 Siehe MÜLLER 1986, 26.
30 Vgl. MITTEIS 1976, 55.
31 Gerade unter Karl dem Großen wurde aber auch das Recht der einzelnen Stämme aufgezeichnet, z.B. als Lex
Saxonum (vgl. MÜLLER 1976, 30).
32 Vgl. MITTEIS 1976, 247 ff. Mit dieser erneuten Rezeption war dann auch eine Professionalisierung der
Rechtstätigkeit verbunden (ebda.).
33 Ein Ausdruck dessen ist der "Sachsenspiegel", in dem Volksrecht ausgeschrieben und allein dadurch schon
systematisiert wurde. Zu den Landfrieden siehe ebda., 180 f., 233 f.
34 Vgl. MÜLLER 1986, 37. Man darf sich darunter aber keine stetige Entwicklung vorstellen. MITTEIS (1953,
331 f.) macht darauf aufmerksam, daß einige der Prozeduren in Vergessenheit geraten und wieder durch
"altgermanische Verfahren" ersetzt wurden.
35 Einen historischen Überblick zur Inquisition bietet MITTEIS 1976, 92.
36 Vgl. BRISSAUD 1969, 121; LAUFS 1984, 109.
37 Vgl. zum folgenden MITTEIS 1976, 84ff., 294 f.; SCHLOSSER 1978, 379. Die Kombinationen sind
vielfältig und wechselten regional, zeitlich und von Delikt zu Delikt. So ist z.B. eine Variation der
Rechtsprechung überliefert, in der die Unschuld des Angeklagten dadurch bewiesen wurde, daß eine Jury von
Nachbarn sie beschwörte. Aus dieser Prozedur waren allerdings Instrumente wie die Wasserprobe nicht völlig
verschwunden (vgl. BRISSAUD 1969, 115). Auf die Bezüge des Inquisitionsverfahrens zur germanischen
Tradition weist auch KAUFMANN (1978, 377) hin.
38 Um die Entwertung des Geständnisses durch Widerrufe zu verhindern, wurde ersatzweise auch anerkannt,
wenn das ursprüngliche Geständnis durch die Inquisitoren bezeugt wurde (SCHLOSSER 1978, 380).
39 Zur Herkunft der Jury vgl. die Darstellung der widersprüchlichen Angaben in der Literatur bei MITTEIS
1953.
40 Encyclopedia Britannica, 7. ed., Edinburgh 1842.
41 Vgl. REPP 1832, 5.
42 So macht der "Sachsenspiegel" den König zum obersten Richter, der allerdings gebunden ist an das
bestehende Recht, und von dem alle unteren Rechtsprechenden ihre Macht zur Rechtsprechung erhielten. So
sprechen die Landbesitzer auf ihrem Territorium Recht und verfügen über entsprechenden Spielraum (vgl.
BRISSAUD 1969, 219).
43 Laut MITTEIS (1976, 64) ging schon im 6. Jahrhundert der Vorsitz in den Gerichten auf Grafen über. Siehe
dazu auch KAUFMANN 1978, 377.
44 Vgl. BRISSAUD 1969, 119.
45 Vgl. KAUFMANN 1978, 377.
46 NEUORDNUNG 1988, M 19.
47 Vgl. SCHLOSSER 1978, 380. Schon die Germanen kannten Mischungen aus autonomer Jury und fürstlichem
Richter, der dann im Anschluß an den Streit der Parteien "das Urteil (fragt), das ihm die autonome
Gerichtsgemeinde findet" (MITTEIS 1976, 37).
A III-4
Anmerkungen zu Teil III
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48 Zu frühen Formen von Kollegialorganen mit mehreren Aufgaben bei den Merowingern siehe MITTEIS 1953,
47.
49 Zu diesem sogenannten "Thronstreit" vgl. MÜLLER 1986, 55.
50 Zum Verhältnis von Mehrheitsregel und Einstimmigkeitsgebot in Juries und auf Reichstagen vgl. GIERKE
1984, 24 f.
51 ROELLECKE 1987, 348.
52 ROELLECKE (ebda., 333) definiert Stand als "rechtlich eingefrorene Schichtung des Lehenswesens".
53 An die Stelle des Vertrauens trat institutionalisiertes "Mißtrauen" (ebda., 341 ff.).
54 Zum angelsächsischen Recht siehe MITTEIS 1976, 183 und MITTEIS 1953, 79 ff. Die Sachsen waren nicht
von der Romanisierung betroffen, ebensowenig die Kelten. Zur wechselvollen und differenzierten Entwicklung
in Frankreich bis in die heutigen Tage vgl. BRISSAUD 1969, 378 ff. und HARTMANN 1985. Von besonderem
historischen Interesse ist in unserem Zusammenhang die "Chambre des enquêtes" des "parlement", einer
Gerichtsinstanz in Paris mit zentralen Komp etenzen und wachsender Autonomie, die seit dem 14. Jahrhundert
diejenigen Fälle behandelt, die Nachforschungen vor Ort erforderlich machten (ebda., 23 f.; siehe dazu auch
MITTEIS 1953, 370 f.). Diejenigen Angehörigen, die vom Präsidenten mit der Leitung und Untersuchung eines
Falles beauftragt worden waren, wurden "commissaires" genannt (vgl. BRISSAUD 1969, 439). Hier also ist
terminologisch die Wurzel der Verbindung von "Enquete" und "Kommission" zu finden.
55 Auch in England findet sich aber die Entwicklung, die oben für das Frankenreich beschrieben wurde:
Königsgerichtliche Prozeduren, insbesondere Elemente des Inquisitionsbeweises, wurden in die
volksgerichtliche Gerichtsverfassung, die von den Baronen bestimmt war, eingepaßt. Dies kam einer
Normannnisierung gleich (vgl. MITTEIS 1953, 304).
56 Der Kern aller dieser informellen Regeln für den politischen Alltag ist, daß Machtpositionen behutsam
genutzt werden (vgl. MORRISON 1954, 157).
57 Im Rückblick des 19. Jahrhunderts avancierte die Jury in ihrer Ve rbindung mit Untersuchung zum tragenden
Moment der englischen Verfassung und verkörperte ihr Denkmuster: Es sei - so die Encyclopedia Britannica von
1911 unter dem Eintrag "jury" - das letzte Ziel der englischen Verfassung "to get twelve good men into a box".
Mit Untersuchung und Jury soll nicht mehr und nicht weniger als der "common sense" (vgl. Encyclopedia
Britannica von 1860) zum rechtlich und politisch ausschlaggebenden Moment gemacht werden.
58 Dies war gegeben, wenn Angehörige des Adels von den Fällen betroffen waren oder wenn grundlegende
Rechte berührt waren, wie bei einer Enteignung, oder wenn Präzedenzentscheidungen gefällt werden sollten.
59 Die vom Hof ausgeschickten reisenden "Kommissäre ließen die Fragebögen von örtlichen Geschworenen
beantworten, die zur Hälfte Angelsachsen, zur Hälfte Normannen waren" (MITTEIS 1953, 213).
60 Diese Erhebungen waren aus der normannischen Tradition entstanden, die auch in der Normandie und
Süditalien ein hervorragendes Verwaltungswesen einschließlich von Verfahren, die eine Transparenz der
Vasallenpflichten sicherten, möglich gemacht hatte (vgl. MITTEIS 1953, 213 f., 280 f., 310 f.). Schon lange vor
den normannischen Reichen hatte es aber derartige Unternehmen gegeben: So führten die Gerichte Karls des
Großen in den Provinzen auf Grundlage genauer Instruktionen Untersuchungen durch (MITTEIS 1976, 89:
"Missi dominici"). Die Teilung des Frankenreichs 843 wurde vorbereitet durch eine Bestandsaufnahme des
Landes nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, die durch eine Kommission durchgeführt wurden; wir haben hier
sozusagen die erste Enquete-Kommission mit überregionaler Bedeutung, allerdings auch mit 300 Mitgliedern
(vgl. MITTEIS 1976, 94).
61 Aus einem inneren Kreis des Magnum Concilium, der "curia regis", ging das "privy council" hervor, eine in
das "parliament" eingebunde Vorstufe des Kabinetts (vgl. PUNNETT 1976, 164 ff.).
62 Vgl. ACHTERBERG 1984, 17; zum folgenden auch STAMMEN 1972, 57 f.
Institution Enquete-Kommission
A III-5
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63 Vgl. JENNINGS 1958, 114, 72. Weitere Ziele dieser - von "oben" lancierten - Erweiterung waren laut
Jennings: eine bessere Kontrolle der königlichen Verwaltung und eine verbesserte Information der
Herrschaftsspitze.
64 Siehe dazu LOEWENSTEIN 1964.
65 Vgl. PUNNETT 1976, 164 und MITTEIS 1953, 384 f. Erst die Magna Charta sah ein Exekutivkomitte von 25
Baronen vor, die eine Einhaltung der Magna Charta sichern sollten (ebda., 323).
66 Vgl. ACHTERBERG 1984, 17. Zum Begriff der "commons" siehe SETZER 1973, 12.
67 Dies geschah im Jahre 1265 (vgl. MITTEIS 1953, 386 ff.). Die Mitglieder des Unterhauses vertraten also
weder nur sich selbst wie die Lords, noch vertraten sie eine bestimmte Zahl von Bürgern oder das gesamte Volk,
sondern sie waren Abgeordnete von Graf- oder Ortschaften.
68 Zur Wurzel des Begriffes siehe den Eintrag "parliament" in Encyclopedia Britannica, 7. Ed., Edinburgh 1842.
69 Ebda., Band 17, S. 1814.
70 Vgl. RITTER 1972, 76. Sorgfältig beschrieben und begründet wird dieses Prinzip von Edmund Burke (vgl.
SCHUMANN 1964, 78).
71 Dies schränkt die Bedeutung des sonstigen Rechtswesens ein, das durch größere Unabhängigkeit an
politischer Kraft gewinnt (vgl. RITTER 1972, 366).
72 Vgl. den Eintrag "parliament" in Encyclopedia Britannica, 7. Ed., Edinburgh 1842; Encyclopedia Britannica
8. Ed., Edinburgh 1860.
73 Zur Verbindung von Recht und Politik in England siehe auch KLUXEN 1967. Das Parlament verstand sich
immer als oberster Rechtswahrer und als "grand inquest of the nation". Zu den Spuren dieser Rechtstradition im
heutigen Unterhaus siehe STEFFANI 1967, 250.
74 Vgl. SCHLEICH 1985, 9.
75 Auch im Wahlrecht für die Vertreter des House of Commons finden sich Bestimmungen, die ebenfalls für die
Juries gültig waren (Wahlberechtigung, Einstimmigkeit für die Bestimmung des Kandidaten u.a.); vgl. SETZER
1973, 15.
76 Vgl. RITTER 1972, 311.
77 JENNINGS 1958, 28.
78 Das House of Commons erließ Gesetze und bewilligte Steuern, die Krone bestellte die Regierung und löste
das House of Commons auf. Vgl. STAMMEN 1972, 57; RITTER 1972, 73. Zur Entwicklung hin zur
Parlamentarisierung vgl. auch PUNNETT 1976, 165 ff.
79 Vgl. PUNNETT 1976, 169 f. und BIRKE 1982, 23. Solange es keine Parteien und damit auch keine
Fraktionsdisziplin gab, blieb der Krone der Kauf des Parlamentssitzes und/oder der einzelnen Entscheidung als
einziges Mittel, um die Entscheidungen in den Häusern zu beeinflussen. Im Laufe des 18. Jahrhunderts
entwickelte sich ein breites Arsenal an Instrumenten der Verschränkung von Regierung bzw. Krone und dem
House of Commons. Das Verhältnis Krone-Parlament im 19. Jahrhundert wurde durch Edmund Burke
konzeptualisiert. Er gab der Herausbildung einer vom König unabhängigen parlamentarisch gebildeten
Regierung das begriffliche Rüstzeug (siehe dazu den Vergleich von normativer und realer Machtstruktur
SCHUMANN 1964, insbes. 62 ff.). Zur Sozialstruktur des House of Commons im 19. Jahrhundert vgl.
HERZOG 1982, 28. Zur weiteren Geschichte des House of Lords und seiner heutigen Funktion JENNINGS
1958, 82 f.
80 Vgl. JENNINGS 1958, Quellenband S. 16.
A III-6
Anmerkungen zu Teil III
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81 "Crown" steht für die Exekutive und "symbolizes both the sovereign and the government" (BRENNAN 1972,
316).
82 Siehe dazu SETZER 1973, 32 f. 1832 wurde eine Reform des Wahlrechts in Kraft gesetzt, die durch
Änderung der Wahlkreise (Berücksichtigung der neuen Verdichtungen von Bürgern in den industriellen
Gebieten), der Wahlberechtigung und des Verfahrens die Wählerschaft von 500.000 auf 813.000 erhöhte; damit
waren statt 5 % nunmehr 7,1 % der Bevölkerung wahlberechtigt. (Zur Diskrepanz zwischen industrialisierter
Struktur des Landes und Wahlsystem um 1830 siehe ebda., 21.) In dieser behutsamen Reform wurde ein
beschleunigter gesellschaftlicher Wandel deutlich und zugleich verstärkt: Wahlen konnten nicht mehr dadurch
beeinflußt werden, daß die Krone mit dem Adel verhandelte, sondern nur noch dadurch, daß an die öffentliche
Meinung der Mittelklasse appelliert wurde (vgl. STAMMEN 1972, 63). Damit war ein Einbruch der
"Industrieinteressen" "in das politische Machtmonopol des Großgrundbesitzes" (SETZER 1973, 44) gelungen.
Der Übergang zur parlamentarischen Demokratie war eingeleitet. Die britische Variante dieses Übergangs
bestand darin, daß Ergebnis der gesellschaftlichen Modernisierung nicht die Ablösung des Adels als politische
Kraft war, sondern sich dessen Mobilität in sozialer, kultureller, ökonomischer und normativer Hinsicht erhöhte.
Die Anpassungsfähigkeit und Weitsicht sicherten über das 19. Jahrhundert hinaus eine Hegemonie der
traditionellen Eliten (vgl. BIRKE 1982, 31). Die Angehörigen des Adels waren bereit, ihr politisches Instrument,
die Häuser des parliament, zu öffnen und weitere soziale Schichten in diese Institutionen einzubinden. Auf dem
Hintergrund des englischen Beispiels trifft SCHULZE (1982a, 17) die Einschätzung: "Revolutionen sind
insgesamt nicht Motoren des geschichtlichen Fortschritts, sondern lediglich ein mehr oder weniger lautes
Knirschen im Getriebe der europäischen Modernisierung".
83 Vgl. dazu mit vielen Details aus der Literatur SETZER 1973, 19. Dadurch ergab sich unter der Hand eine
Vertretung von industriellen und Handelsinteressen: "Es ist der Mangel an einer Verfassung, daß sie das, was
notwendig ist, dem Zufall überläßt und dasselbe auf dem Weg der Korruption, den die Moral verdammt, zu
erlangen nötigt." (G.F.Hegel: Über die englische Reformbill. 1831. Zit.n. SETZER 1973, 20). Es zeugt von der
gewachsenen politischen Bedeutung des Unterhauses, daß Bestechung überhaupt notwendig erschien (vgl. dazu
SCHULZE 1982a).
84 Bedeutung und Stellenwert von Gleichgewicht im Werk von Burke arbeitet SCHUMANN (1964, 2) heraus
und macht gleichzeitig deutlich, wessen Herrschaft im nationalen und internationalen Maßstab damit gesichert
wird (siehe zusammenfassend ebda., 144).
85 Neben dem Eisenbahnbau erforderte vor allem die Landreform im Zuge der Modernisierung der
Landwirtschaft im 18. Jahrhundert (Schafzucht!) eine Unmenge an Genehmigungen mittels eigens dafür
erlassener Parlamentsgesetze (siehe SETZER 1973, 52). Eine Vielzahl der Untersuchungen während der
Hochzeit des britischen Parlamentarismus betraf also strittige Rechtsfragen um Land und Besitz. Wenn eine
Petition mit der Geschäftsordnung vereinbar war, konnte sie dem Parlament vorgetragen werden, wurde nach
einer ersten Lesung an ein "select committee" verwiesen, wo dann wie in einem gerichtlichen Verfahren Zeugen
gehört, Gründe geprüft, Augenschein genommen und so nach Maßnahme der "evidence" ein Bericht ans Plenum
beschlossen wurde, das die Angelegenheit dann entschied (vgl. PUNNETT 1976, 232). Dies nahm oft den
Charakter einer umfangreichen Untersuchung an. Das Parlament hielt also weiterhin an seiner Wurzel fest: der
Ausübung "ausgesprochen richterlicher Aufgaben" (Ritter) durch die Kombination von Jury und Untersuchung.
Siehe auch die detaillierte Schilderung der Tätigkeit von Kommissionen der Regierung und des Parlaments zu
einem einzelnen Problemkreis (Eisenbahnbau) bei COHN 1874; siehe ebenfalls die Entzauberung des Nimbus,
der parlamentarischen "inquiries" bei COHN 1875a und 1875b anhand dieses Feldes.
86 Vgl.RITTER 1972, 116.
87 In Reaktion auf veränderte gesellschaftliche Herausforderungen wurden vom Parlament mehr und mehr
Probleme mit allgemeiner Bedeutung aufgegriffen, untersucht und der parlamentarischen Entscheidung
zugeführt. Die "select committees" hatten ihre Blütezeit (vgl. STEFFANI 1967, 250). Das Untersuchungsrecht
als "implied power" des Parlaments (vgl. ACHTERBERG 1984, 150) verkörperte sich in deren Tätigkeit: Sie
waren "frequent means of studying and reporting upon particular problems" (MOODIE 1971, 146). Es
entwickelte sich so eine in "select committees" vorbereitete Legislativtätigkeit des Parlaments (vgl. BIRKE
1982, 29). Dabei war allein schon die Untersuchungstätigkeit eine "scharfe Waffe des Unterhauses" (RITTER
1972, 356) - ob nun im Anschluß an die Untersuchung eine Gesetzgebung in Ga ng kam oder der Bericht zu
öffentlichem Aufsehen führte. Die Informationsgewinnung war kein Problem, da die Regierungen zu schwach
Institution Enquete-Kommission
A III-7
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waren, um sich ein Zögern oder Verschweigen gegenüber dem House of Commons zu erlauben. Weder
Parteiloyalität noch Fraktionsdisziplin wirkten bremsend auf die einzelnen Abgeordneten. Ein "select
committee" hatte deshalb in der Wahl seiner Untersuchungsgegenstände und Prozeduren freie Wahl (vgl. zur
Informationslage MACKINTOSH 1978, 139) und wurde selbst nicht kontrolliert - ein heute und auch schon
nach endgültiger Parlamentarisierung der Regierung in England gegen Ende des 19. Jahrhunderts undenkbarer
Zustand. Viele der großen sozialen Reformen im ausgehenden 19. Jahrhundert fußten auf Nachforschungen im
Rahmen von "select committees" (vgl. WHEARE 1955, 70). Einige der "committees" verstetigten ihre Tätigkeit.
So entstand 1861 das "Committee of public accounts" mit kontrollierender und bewertender Tätigkeit gegenüber
der Exekutive. Zum Ausschußsystem des britischen House of Commons und seiner Entwicklung insgesamt siehe
TREATISE 1976, 630 ff. Zu Einzelorganen siehe PUNNETT 1976, 239 ff. (zu: "Committee of the whole
House"); WHEARE 1955, 119 ff. (zu: "Standing committees"); MOODIE 1971, 119 ff. (zu: "Private bills");
RITTER 1972, 345 f. (zu: Fraktionskommissionen und Kabinettsausschüsse). Das britische Ausschußsystem
unterscheidet sich auch heute noch erheblich von dem des Bundestages.
88 Zur weiteren Entwicklung des Parteien- und Wahlsystems in England siehe SETZER 1973.
89 Zur Wahlrechtsreform 1867 siehe die Zusammenfassung der Literatur in ebda., 64 ff. Vgl. auch BIRKE 1982,
26. Noch 1884, als von der Reform auch die ländlichen Bezirke erfaßt wurden, sind erst 60 % der männlichen
Bevölkerung wahlberechtigt.
90 Mittlerweile hatte sich ein "inner cabinett" mit einem Premierminister herausgebildet (vgl. PUNNETT 1976,
165 und JENNINGS 1958, 19, 104 f.).
91 Vgl. MACKINTOSH 1978, 137. 1882 wurde durch eine Geschäftsordnung erstmals die Möglichkeit
geschaffen, eine Debatte zu beenden. Damit wurde eine Zeitplanung für Gesetzesvorhaben ermöglicht.
92 Die Parlamentarisierung der Regierung ist das Ende einer regen parlamentarischen Untersuchungstätigkeit
(STEFFANI 1967, 259). Zum Niedergang der Untersuchungstätigkeit des Parlaments gegenüber dem 19.
Jahrhundert siehe WHEARE 1955, 70 f.
93 Vgl. PUNNETT 1976, 170.
94 Zu den Gründen der geringeren Leistungsfähigkeit der parlamentarischen Untersuchungstätigkeit siehe aus
zeitgenössischer Perspektive COHN 1875a. Zur Reform des britischen Systems der Parlamentskommission siehe
WHEARE 1955, 155 f.
95 Das britische Regierungssystem zeigt eine enorme Flexibilität. Die britische Synthese von tradierter
Überlieferung und kodifiziertem römischen Recht brachte einen pragmatischen Umgang mit dem Recht, einen
weitgehenden Verzicht auf schriftliche Fixierung und auf festgefügte Institutionalisierungen mit sich. Damit
konnte die Entwicklung des Rechtssystems einschließlich der verfassungsmäßigen Grundlage weitgehend auf
kumulierende Erfahrung gebaut werden. Aus den induktiven Schlußfolgerungen folgten Konventionen, so daß
die Erfahrungen wieder normative Kraft gewannen (vgl. BIRKE 1982, 21). Auf dem Kontinent mußte die
Gewaltenteilung erst vollständig konzipiert und in eine kodifizierte Verfassung umgesetzt werden. Es mußte erst
der Rahmen weitgehend festgelegt sein, dann konnten die Institutionen im entsprechenden Sinne arbeiten. In
England hingegen ist über viele kleine Änderungen und Erfahrungen ein komplexes System der "checks and
balances" aufgebaut worden, das vorab nicht bekannt war. Die Institutionen arbeiten und schaffen dadurch mit
der Zeit einen Rahmen, der auf einige formale Vorschriften beschränkt ist, also einen Weg der
Entscheidungsfindung durch wechselnde Akteure bei wechselnden Problemen beschreibt, aber keine inhaltliche
Marschrichtung festlegt. Die grundlegenden Normen sind eher implizit in ein Verfahren eingeschrieben, also
nicht explizit in einer Art Grundrechtskatalog genannt. Mit der Verfassung sollen die Rechte des einzelnen
gesichert werden; und nach britischer Auffassung tun sie dies am besten, indem es eine explizit geschriebene
Verfassung gar nicht gibt (vgl. JENNINGS 1958, 15). Die Verfassung ist nicht am Tisch von Juristen konzipiert,
sie baut nicht auf einer spezifischen Analyse und Prognose auf, sondern bleibt wandelbar, anpassungsfähig, der
Kontinuität verpflichtet. Zwar bleiben bei einem solchen evolutionären Modell "pittoreske Überreste" (Jennings)
stehen, die scheinbar keine Bedeutung mehr haben, weil ihre Aufgabe nicht mehr erkennbar oder ihre Erfüllung
überflüssig geworden ist. Aber gerade diese Überreste können ihrer ursprünglichen Tradition entkleidet und für
andere Zwecke genutzt werden. Die englische Verfassung versucht nicht, jede erdenkliche Konstellation
vorwegzunehmen und zu regeln, sondern sie beschränkt sich auf ein "Rahmenwerk von Institutionen", deren
A III-8
Anmerkungen zu Teil III
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Verhältnis durch allgemeine Grundregeln und Präzedenzfälle geregelt wird. Diese Grundregeln entfalten ihre
Wirkung als allgemein anerkannte und überall vorausgesetzte Konventionen, die nur sehr begrenzt und im
allgemeinen Konsens geändert werden können. Auf dieser Grundlage können Einzelfälle entschieden werden.
Einige dieser Entscheidungen werden dann von der Öffentlichkeit als Präzedenzfälle anerkannt. Die Ge samtheit
dieser Entscheidungen ergibt eine detaillierte und ständig erweiterbare Sammlung von Vorschriften. Einen
interessanten neuen Zugang zu diesem politisch-kulturellen Zusammenhang eröffnet die Arbeit von MAYR
1987, der anhand des Vergleichs von technischen Leitbildern auf dem Kontinent und in England die
unterschiedlichen politischen Kulturen verdeutlicht (Uhrwerk versus Waage).
96 Vgl. die Überlegungen zu einem "social parliament" (RITTER 1974, 40).
97 Max Weber hat sich gegen Ende des 1. Weltkrieges vehement für eine Parlamentarisierung der Regierung
und für eine Verankerung des parlamentarischen Untersuchungsrechts als Minderheitsrecht eingesetzt. Er
begründete das Enqueterecht letztlich aus der umfassenden Modernisierung. Deren politischer Ausdruck sah er
in der Bürokratisierung. Die Träger der Bürokratisierung seien die Beamten, deren Macht auf Fachwissen beruht
und auf der Kenntnis der Mittel zur Erreichung politischer Ziele. Um sie zu kontrollieren, bedarf es des
Parlaments, aus dessen Schule auch die "Verwaltungsleiter", also die Ziele setzenden Politiker, stammen. Das
Parlament ist die Auslesestätte für politische Führer (WEBER 1918, 60). Das Parlament muß das Enqueterecht
ausprägen, schon um damit eine "Rute" zur Verfügung zu haben, die die Verwaltungen zwingt, Rede und
Antwort zu stehen, ohne daß die Anwendung nötig wird. WEBER (1918, 59) orientiert sich am englischen
Beispiel, nicht am "französisch-italienisch unorganisierten Parlamentarismus". Das englische Parlament habe es
vermocht, Politiker auszubilden und auszulesen, die ein Viertel der Menschheit zur größtenteils "freiwilligen
Unterordnung" unter die "Herrschaft einer... Minderheit" (ebda., 61) bringen. Demgegenüber bleibe der deutsche
Obrigkeitsstaat weit zurück. Die Einführung des Enqueterechts ist bei Weber eine "grundlegende Vorbedingung
aller weiteren Reformen" (ebda., 60). Die Schule der "Kommission eines mächtigen Arbeitsparlaments" (ebda.,
61) bringt das notwendige Führungspersonal hervor. Das Enqueterecht dient somit der Rationalisierung der
Wissensgrundlagen des Staates durch parlamentarische Kritik an Zielen und Mitteln und bildet zusammen mit
der Parlamentarisierung der leitenden Staatsämter und der Herausbildung einer Professionsethik, vermittelt in
der Ausschußtätigkeit, die Säulen der Modernisierung des Staates bei Max Weber (vgl. dazu auch die WeberInterpretation von HOHN 1987, 140).
98 Zur Vorgeschichte des Enqueterechts und zu den Vorläufern parlamentarischer Repräsentation in der
deutschen Geschichte vgl. MITTEIS 1976, 261 ff., ACHTERBERG 1984, BRISSAUD 1969, RITTER 1962,
RITTER 1974, ZEH 1983. Aus den Hoftagen des Deutschen Reichs entwickelten sich die Reichstage, auf denen
sich die drei Reichsstände (Kurfürsten, andere Fürsten und andere Stände) versammelten. Die Reichstage
wurden im 17. Jahrhundert in ein ständig tagendes Gremium überführt.
99 In den deutschen parlamentarischen Institutionen spielt das Untersuchungsrecht eine weniger große Rolle als
z.B. in England. In dieser Hinsicht grenzte man sich gegenüber Großbritannien und Frankreich ab: Den Ständen
sei zwar Aufklärung über die Angelegenheiten des Staates zu geben, es gehe aber nicht an, daß jemand anderes
als die Regierung die Verwaltung mit Untersuchungen beauftrage oder daselbst Untersuchungen mit allen
Rechten durchführe (vgl. die bei STERN 1980, 59 referierten Positionen). Vorreiter für ein parlamentarisches
Untersuchungsrecht waren die Verfassungen des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach (1816) und von
Kurhessen (1831) (vgl. ebda. sowie STEFFANI 1967, 25 und 1960, 44 ff.). Doch auch diese Paragraphen hatten
keine nennenswerten politischen Folgen. Politisch war es den Landtagen allenfalls möglich, die Regierung
aufzufordern, bestimmte Fragen zu untersuchen (vgl. ACHTERBERG 1984, 152).
100 Vgl. OPPERMANN 1975, 81. Zum Konstitutionalismus als eigenständiger Epoche, die nicht nur als ein
Übergang zwischen Absolutismus und Parlamentarismus zu sehen ist, vgl. RITTER 1974, 11.
101 Daraus ist aber kein deutscher "Sonderweg" zu konstruieren, denn es gibt in Europa nur Sonderwege,
folglich keinen Normalweg (vgl. SCHULZE 1982a, 9 ff.).
102 Vgl. SCHNEIDER 1983, 248.
103 Siehe zu den Hintergründen: ANSCHÜTZ 1960, LAMMERS 1932, RITTER 1974, SCHULZE 1982b. Im
deutschen Parlament wurde hingegen laut WEBER (1918, 55) "lediglich negative Politik" betrieben, also Kritik,
Beschwerde, Änderung von Vorlagen.
Institution Enquete-Kommission
A III-9
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104 Zum Paulskirchenparlament und zum § 95 des Entwurfs einer Reichsverfassung ("Recht der Erhebung von
Tahtsachen") siehe STEFFANI 1960, 47; RITTER 1974, 23 ff. Auf der Reichsebene ist diesem Vorstoß keine
Wirkung beschieden, er hat aber Signalwirkung auf einige Länder (vgl. LAMMERS 1932, 456).
105 Siehe dazu ANSCHÜTZ 1960, 216; STERN 1980, 59.
106 STEFFANI (1967, 249 f.) nennt als "Grundströmungen" des deutschen Enqueterechts neben der englischen
Entwicklung noch eine "amerikanisch-französisch-belgisch-preußische Entwicklungslinie", die sich beide in
Artikel 34 der Weimarer Reichsverfassung kreuzen.
107 Anders: SCHNEIDER 1984. Ein Ausführungsgesetz wurde nicht erlassen. Bis 1864 gab es vier
Untersuchungsfälle, wo der Preußische Landtag eine Kommission einsetzte, dann geriet die verfassungsmäßig
gegebene Möglichkeit ins Vergessen (vgl. LAMMERS 1932, 456).
108 Ein Beispiel für eine Enquete der Verwaltung zum Problem "Wucher auf dem Lande" ist bei SCHNAPPERARNDT 1888 beschrieben. Vgl. dazu auch STEFFANI 1960, 61 ff.
109 Vgl. RITTER 1974, 24 für die Zeit unter Bismarck. Die Reichsverfassung 1871 erwähnt kein Enqueterecht
(siehe dazu STEFFANI 1960, 47). Zur Parlamentarisierung der Regierung kurz vor dem Ende des Ersten
Weltkrieges - vorgenommen aus außenpolitischen Erwägungen - siehe RITTER 1974, 46 und STERNBERGER
1967, 197.
110 Dies war vor allem ein Erfolg der Sozialdemokratie, der "unermüdlichen Vorkämpferin des
parlamentarischen Untersuchungsrechts" (STEFFANI 1960, 63).
111 Die Weimarer Verfassung war die erste deutsche Verfassung, die vorsah, daß dem Antrag einer Minderheit,
einen Untersuchungsausschuß einzusetzen, stattgegeben werden mußte. Auch das Thema des Antrages durfte
von der Parlamentsmehrheit nicht abgeändert werden (siehe dazu: KISSLER 1976, 222); es sei denn, der Antrag
war verfassungswidrig, indem er z.B. über die Kompetenzen des Reichstages hinweggeht. Das Quorum wurde
bei einem Fünftel der Mitglieder festgesetzt; allerdings hat die Mehrheit die Möglichkeit, z.B. über
Verschiebung ihren Einfluß geltend zu machen (siehe dazu: LAMMERS 1932, 457). Innerhalb des
Untersuchungsausschusses entsprachen die Mehrheitsverhältnisse denen des Plenums. Minderheitsrechte waren
nicht abgesichert.
Daß das Enqueterecht als Minderheitsrecht gefaßt wurde, daran hat Max Weber als "geistiger Vater" (Lammers)
des Entwurfs erheblichen Anteil. Er hatte dies "unbedingt" gefordert (WEBER 1918, 66). Er hatte klar gesehen,
daß es trotz der präsidentiellen Elemente notwendig war, der Regierung, die sich auf die Parlamentsmehrheit
stützte, ein Kontrollrecht der Opposition entgegenzusetzen.
112 So gab es Gesetzgebungsenqueten (Vorbereitung von Gesetzen), Sozialenqueten (Untersuchung von
Tatbeständen aus Wirtschaft und Gesellschaft), Enqueten zur Vorbereitung einer Ministeranklage, Enqueten zur
Prüfung von Immunität u.a.m.
113 Erst die endgültige Version der Verfassung sah Vorschriften für das Verfahren vor (siehe LAMMERS 1932,
457). Stichworte dafür: Öffentlichkeit in verschiedenen Phasen, Beweispflicht, Auswahl der Beweismittel,
Erhebungsbefugnis, Amtshilfe, Akteneinsicht. Es galten "sinngemäß" die Strafprozeßordnung und die
Geschäftsordnung des Reichstages (vgl. ebda., 468).
114 Da in der deutschen parlamentarischen Tradition die Rechtsprechung nicht in dem Maße verankert ist wie in
England, ist die Frage der Abgrenzung gegenüber einem Gerichtsverfahren in gleicher Sache ein
verfassungsrechtliches Problem. Die herrschende Auffassung sah es nicht als unzulässig an, die gleiche
Angelegenheit vor Gericht und in einem Untersuchungsausschuß des Reichstages zu verhandeln, da
verschiedene Aspekte berührt wurden: Das Parlament könne keine juristischen Entscheidungen treffen, und das
Gericht könne das Problem nicht politisch bewerten (vgl. ebda.).
A III-10
Anmerkungen zu Teil III
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115 Das propagandistische Moment stand im Vordergrund. Zur Untersuchungstätigkeit in Preußen während der
Weimarer Republik siehe das negative Fazit bei STEFFANI 1960, 357 und 287 ff. Zur Untersuchungstätigkeit
im Deutschen Reich siehe ebda., 76 ff. und STEFFANI 1967, 262 f., 269 f. Einige der "Enqueten" der Weimarer
Zeit - vom Reichstag, von der Reichsregierung oder von wissenschaftlichen Gesellschaften veranlaßt - schildert
DIERKES 1986. Dabei arbeitet er jeweils den Technikbezug heraus. HOFFMANN-RIEM (1989, 1261) weist
auf den "Ausschuß zur Untersuchung der deutschen Wirtschaft" hin, der auf Grundlage eines eigenständigen
Gesetzes arbeitete.
116 Während das GG erheblich anders als die WRV ausfällt, ist die Geschäftsordnung des Parlaments
weitestgehend gleich geblieben (vgl. ZEH 1983, 98).
117 Das GG hat im Vergleich zur WRV die Minderheit geschwächt. So ist im GG das Quorum für die
Einsetzung höher (statt ein Fünftel wird ein Viertel benötigt); im Ausschuß selbst hatte die Minderheit laut WRV
mehr Rechte bei der Beweiserhebung (vgl. LANGER 1988, 12). Die Rechtssprechung hat dies dann noch einmal
restriktiv ausgelegt (ebda., 28) - in Sorge um eine Minderheitsherrschaft. Zur Regelung im HerrenchiemseerEntwurf siehe MANGOLDT 1964, 941.
118 Vgl. KISSLER 1976, 233. Eine Übersicht der UA auf Bundesebene gibt THAYSEN 1988, 21. Eine
Übersicht der UA und EK auf Bundes-und Landesebene bietet J.Plöhn in RECHT 1988, 279 ff. Er zählt von
1947 bis 1986 210 UA und EK. Eine Aufzählung nach Jahren findet sich auf den Seiten 279 ff. Plöhn versucht
mit einer Periodisierung die parlamentarische Untersuchungstätigkeit an die allgemeine politische Entwicklung
anzuknüpfen (vgl. ebda., 96 ff.). Zu den Landeserfahrungen, insbesondere zum Berliner
Untersuchungsausschuß-Gesetz siehe ebda., S. 116 f.
119 Die Geschichte der Untersuchungsausschüsse ist eine Geschichte ihrer Reform (siehe NEUORDNUNG
1988, M 9 ff.). Dies wird von manchem Verfassungsrechtler darauf zurückgeführt, daß die Konzeption von
vornherein wenig geglückt sei (siehe z.B. ACHTERBERG 1984, 154). Seit 1926 gilt das Recht der
Untersuchungsausschüsse als dringend reformbedürftig, und es hat zahlreiche Änderungsvorschläge aus der
Praxis und aus der Rechtswissenschaft gegeben (VERSTEYL 1974, 492). Die Gesetzentwürfe zu
parlamentarischen Untersuchungsausschüssen sind zusammengestellt in: RECHT 1988, 292 ff. (IPAGesetzentwurf, SPD-Entwurf aus der 11. Legislaturperiode, innerfraktionelle Entwürfe aus der 10. und 11.
Legislaturperiode). Zur jüngsten Debatte um ein Untersuchungsausschuß-Gesetz siehe DP vom 21.10.1988. Vgl.
dazu auch KIPKE 1985, 172 f.; SCHLEICH 1985, 88 f.
120 Einem entsprechenden Antrag wurde am 18.6.1969 vom Plenum des Bundestages bei Enthaltung der FDP
stattgegeben; siehe dazu Antrag der CDU/CSU und der SPD, BT-DS 5/4373 und Umdruck 5/713; BT-SB v.
18.6.1969, 13293-13329. Zum Hintergrund der "kleinen" Parlamentsreform vgl. die Debatte in ZPARL 12
(1981), S. 589 ff. Die Möglichkeit, eine Enquete-Kommission einzusetzen, war von dem Abgeordneten Fritz
Schäfer (SPD) immer wieder gefordert worden und wäre ohne ihn auch nicht durchgesetzt worden (DIETZEL
1978, 52). Für den entscheidenden Durchbruch sorgte laut SCHMITTNER (1972, 214) der BundestagsVizepräsident Karl Mommer (SPD). Auch hier zeigte sich folglich wieder die Sozialdemokratie als
Vorkämpferin des parlamentarischen Untersuchungsrechts.
121 Siehe die Ausführungen der EK "Verfassungsreform" zu "Enquete-Kommissionen" in ihrem Teilbericht zur
Parlamentsreform (BERATUNGEN 1976, 135 ff. und Sondervotum 166 f.); sowie KISSLER 1976, 248;
ACHTERBERG 1984, 701 ff.; SCHMITTNER 1972; STERN 1977. In Bezug auf das parlamentarische
Enqueterecht ging die Enquete-Komnmission zur Verfassungsreform von zwei Prämis sen aus:
Untersuchungsausschüsse beschäftigen sich mit der Aufklärung von Mißständen, Enquete-Kommissionen mit
der Vorbereitung von gesetzgebenden Vorhaben. Zum zweiten habe eine parlamentarische Untersuchung nicht
eine juristische Überprüfung eines Sachverhalts, sondern eine politische Kontrolle zum Ziel. Für die
Außenbeziehungen einer Enquete-Kommission reiche ihre Erwähnung in der Geschäftsordnung nicht aus.
Infolgedessen wird eine Absicherung des Instruments im Grundgesetz, und zwar im Anschluß an den Artikel 44
GG gefordert sowie ein Verfahrensgesetz vorgeschlagen, das an die Stelle der Regelung treten soll, derzufolge
die Strafprozeßordnung für Untersuchungsausschüsse und Enquete-Kommissionen "sinngemäß" übernommen
wird. Dieses Verfahrensgesetz soll für Enquete-Kommissionen allgemein gelten; dabei ist eine Stärkung der
Minderheitsrechte nicht nur bei der Einsetzung, sondern auch im Verfahren selbst vorzusehen. Andere
Institution Enquete-Kommission
A III-11
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Vorschläge, wie z.B. die Zuwahl von Richtern in das parlamentarische Gremium, wurden diskutiert, aber aus
verschiedenen Gründen verworfen. Ich will all diese Vorschläge und die Position der Enquete-Kommission
"Verfassungsreform" dazu nicht im einzelnen diskutieren. Ihre Arbeit kann als ein Indiz gelten, daß das
Enqueterecht auch in den 70er und 80er Jahren Gegenstand einer breiten Reformdiskussion war.
122 KRETSCHMER (1984, 419) resümierte die Umsetzung der Vorschläge: "Von den Empfehlungen der
Enquete-Kommission Verfassungsreform ist nach Maßgabe ihres Schlußberichts bisher noch keine verwirklicht
worden." Aber auch er sah wichtige Impulse für die Diskussion (vgl. auch KRETSCHMER 1987). Der Bund
folgte den Vorschlägen der Enquete-Kommission "Verfassungsreform" nicht; einige Länder haben verschiedene
Vorschläge berücksichtigt; so hat z.B. Berlin eine entsprechend novellierte Regelung der Minderheitsrechte (vgl.
STERN 1980, 59).
123 Nach all den Erfahrungen mit UA in den letzten Jahren hält SCHRÖDER (1988, E 124) eine Reform für
"unabweisbar", auch aufgrund der zahlreichen Gerichtsentscheidungen durch Kollision mit Rechten Privater.
Der Juristentag beschloß: "Eine gesetzliche Regelung des Rechts der parlamentarischen UA ist unerläßlich"
(dies wurde mit 51 gegen 5 bei 1 Enthaltung vom Juristentag angenommen - vgl. NEUORDNUNG 1988, M
245). Vgl. auch die Übersicht zur Rechtssprechung bei ENGELS 1988, 205 ff., insbes. die Synopse 241 ff.
Bachmann und Schneider (in: AUFKLÄRUNG 1988, 7) sprechen angesichts von 62 Gerichtsentscheidungen zu
UA von einer "Justizialisierung" des Untersuchungsrechts.
124 Siehe dazu DAMKOWSKI 1987, 143 ff. und RECHT 1988, 160 ff.
125 Vgl. dazu den von DAMKOWSI 1987, 187 geschilderten Fall.
126 Vgl. ENGELS 1988, 227 ff.
127 AUFKLÄRUNG 1988, 7.
128 Vgl. z.B. den Entwurf der CDU/CSU-Fraktion vom 14.11.1977 in BT-DS 8/1181.
129 Ein vom Ausschuß für Wahlprüfung, Geschäftsordnung und Immunität des Bundestages erarbeiteter
Gesetzentwurf liegt als Antrag vor (BT-DS 10/6587, neu eingebracht BT-DS 11/1896). Die SPD hat einen
eigenen, stärker die Minderheitenrechte sichernden Antrag eingebracht (BT-DS 11/2025) (vgl. dazu auch die
FAZ vom 06.04.1988). Sowohl eine Tagung der Deutschen Vereinigung für Parlamentsfragen (RECHT 1988)
als auch der Deutsche Juristentag (NEUORDNUNG 1988) haben sich mit dieser Frage beschäftigt.
130 Der Juristentag formuliert ausdrücklich in seinem Beschluß zu UA, daß die vorgesehenen Regelungen nur
für den UA im engeren Sinne gelten. Zwar sollen EK nach Meinung von Schneider (in: NEUORDNUNG 1988,
M 90) "ähnliche Befugnisse erhalten wie die Untersuchungsausschüsse". Dies ist aber umstritten (siehe ebda., M
146 f.). Und dazu wurden vom 57. Deutschen Juristentag auch keine Beschlüsse gefaßt (siehe ebda., M 245 f.).
Für die Reform des Verfahrens in den EK gibt es eigenständige Vorschläge; siehe zuletzt HOFFMANN-RIEM
1989, 1288 f. Seine Vorschläge haben die Stoßrichtung, die "Analyse- und Beratungsfunktion" zu stärken, indem
"Zugangsvorrechte für unabhängigen, insbesondere wissenschaftlich angeleiteten Sachverstand" geschaffen
werden. Dies würde bedeuten, daß auch Nicht-Parlamentarier den Vorsitz übernehmen können (ebda., 1290),
daß die Zahl der Parlamentarier beschränkt würde usw.
131 Vgl. LANGER 1988, 29. Selbst ein Verfechter der Minderheitsrechte wie H.P.Schneider übte an dieser
Stelle Zurückhaltung (vgl. SCHNEIDER 1985a).
132 Aus dieser Perspektive gesehen, gerät die Rede von den Aufgaben des Parlaments zum ideologischen
Rauchvorhang: Die Beschwörung des Gegensatzes von Parlament und Regierung ist Ideologie geworden, weil
damit das strukturelle Verhältnis von Regierungspartei und Opposition verborgen wird, mit dem Hinweis auf
gesamtparlamentarische Kompetenzen Machtpositionen bewahrt werden und die Reform des Minderheitsrechts
verschleppt wird. In einem parlamentarischen Regierungssystem mit der Frontlinie Mehrheit und Minderheit
kann das Ziel der Parlamentsreform nicht sein, das Parlament gegenüber der Regierung zu stärken, sondern die
Oppositionsrechte auszubauen. Politische Auseinandersetzungen finden zwischen den Gruppen im Parlament
statt. Allerdings stärkt ein Ausbau parlamentarischer Rechte vor allem die Opposition und die abweichenden
Meinungen in der Mehrheitsfraktion. Die jüngste Initiative zur Parlamentsreform hatte sich drei Schwerpunkte
A III-12
Anmerkungen zu Teil III
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gesetzt: 1. Stärkung des einzelnen Abgeordneten im Bundestag, 2. Stärkung des Plenums als dem Inbegriff des
Parlaments und 3. Stärkung des Parlaments als Verfassungsorgan. Dies bedeutet im Gegenzug 1. eine
Schwächung der Fraktionen und damit der Partei in ihrer Homogenisierungs- und Professionalisierungsrolle
("Verapparatung" - H.Hamm-Brücher); 2. Schwächung der Ausschußberatung und der innerfraktionellen
Willensbildung und 3. Schwächung der Regierung, insbesondere der Verwaltung. Strittig in der Beurteilung
dieser Initiative war, welcher Maßstab der Kritik am Parlament zugrundegelegt wird: ein Maßstab, der von einer
"klassisch-altliberalen Parlamentsvorstellung" (Schütt-Wetschky) oder von einer "faktischen Gruppenstruktur"
ausgeht. (Vgl. dazu die Diskussion in APZ (1988) B.13.) Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die
Änderung des § 13 der GOBT im Dezember 1986 aufgrund dieser "Initiative Parlamentsreform", mit der die
Unabhängigkeit des einzelnen Abgeordneten betont wurde (vgl. DP vom 20./27.12.1986).
133 Z.B. müßte dementsprechend die Minderheit im Plenum die Mehrheit im Ausschuß haben. "Die
Systemwidrigkeit umgekehrter Mehrheiten ist jedoch durch den Strukturwandel des Parlaments zu
rechtfertigen". (GRUNDGESETZ-KOMMENTAR 1974, 495). Das Dilemma, in das die fehlenden
Minderheitsrechte im UA führen, beschreibt MODEL 1981, 365 ff.
134 Wenn die Regierung im parlamentarischen System ein mit Mehrheit gebildeter Parlamentsausschuß ist, "wie
sollte denn ein Parlamentsausschuß einem anderen - mit der gleichen politischen Mehrheit - etwas am Zeuge
flicken wollen?" (ebda., 367).
135 Vgl. SCHNEIDER 1984, 392.
136 Eine zusätzliche Bedingung ist dabei, daß externe Kräfte eine hohe Definitionsmacht innehaben. Dies
können Staatsrechtler mit Einfluß sein, dies können auch elder statesmen sein. Unter diesen Bedingungen wäre
vielleicht eine "große Parlamentsreform" (Steffani) möglich, in der analog zum britischen Beispiel die Rechte
der Opposition, z.B. durch Nennung des Amtes eines Oppositionsführers in der Geschäftsordnung des
Bundestages, gesichert und ihre Stellung aufgewertet würde.
137 ACHTERBERG 1984, 154.
138 Die kleine Parlamentsreform war deshalb möglich, weil sie das Schwergewicht auf Steigerung der Effizienz
des Parlamentsgeschehens legte und demgegenüber Partizipation und Transparenz als Ziele zurückstellte. Ihre
Vorschläge wurden deshalb auch im Zuge der Beratung wenig verändert - die Verbesserung der
Arbeitsbedingungen leuchtete auch der Mehrheit ein, weniger hingegen eine verbesserte Teilhabe oder die
stärkere Öffnung nach außen (vgl. KISSLER 1976, 552, 561).
139 ACHTERBERG (1984, 18) sieht die Verfassungssituation z.B. nicht so, als daß den britischen
Körperschaften des Mittelalters und der frühen Neuzeit das Attribut "Parlament" zugestanden werden könnte.
Dieses sei erst dann der Fall, wenn es auf der Grundlage eines allgemeinen Wahlrechts zu einer Repräsentation
der Bevölkerung kommen könne. Das "parliament" sei bis in die Neuzeit hinein eine Konferenz der Krone mit
den führenden Sozialschichten geblieben, um diese einzubinden.
140 ROELLECKE (1987, 322) hat auf die Diskrepanz zwischen dem englischen und dem deutschen Verhältnis
zur mittelalterlichen Tradition hingewiesen: Während sich die Briten auf die Magna Charta berufen, spielen die
Gegenstücke der deutschen Verfassungsgeschichte (Freiheitsgarantien und Landfrieden) in der deutschen
Argumentation keine große Rolle. Die deutsche Staatslehre knüpft eher an ausländische Vorbilder an, an die
amerikanische Bill of Rights von 1776 oder an die französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. Zur
historis chen Entwicklung der politischen Institutionen aus marxistischer Sicht siehe EBBINGHAUSEN 1987,
69.
141 Vgl. THAYSEN 1988, 26 f.
142 Das Enqueterecht des Bundestages ist mit Art. 44 GG verfassungsmäßig abgesichert, es kann aber auch
durch andere Paragraphen der Verfassung (z.B. über die Autonomie des Parlaments) und gewohnheitsrechtlich
begründet werden (vgl. SCHNEIDER 1984, 379). Eine unabhängige parlamentarische Untersuchung kann also
erzwungen werden.
143 Siehe § 45b GG.
Institution Enquete-Kommission
A III-13
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144 Die Rechtsgrundlage dafür ist der Art.45a GG; siehe dazu ACHTERBERG 1984, 116. Durch Umgehung
des Plenums werden die Belange militärischer Sicherheit gewahrt (vgl. KIPKE 1985, 71).
145 Siehe zum Petitionsausschuß KISSLER 1976, 274: zum Hearing ebda., 236 ff. und RAUSCH 1976, 114.
146 Eine weitere Ausprägung ist die parlamentarische Kommission zur Kontrolle der Geheimdienste (siehe dazu
KIPKE 1985, 110). Zum Enqueterecht in den Landesverfassungen siehe DAMKOWSKI 1987, 21 f.
(Regelungen: 176 ff.; GO-Vorschriften 228 ff.). Ich gehe auch nicht auf die von der Bundesregierung
durchgeführten Enqueten ein, also z.B. nicht auf die Sozial-Enquete (1960), die Konzentrations-Enquete (1960)
oder die Psychiatrie-Enquete (1976). Ebenfalls unbehandelt bleiben Sachverständigenkreise und Beiräte der
Ministerien. Siehe dazu DIETZEL 1978, 112 f.
147 Der entscheidende Abs.1 des Art. 44 GG lautet: "Der Bundestag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels
seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuß einzusetzen, der in öffentlicher Verhandlung die
erforderlichen Beweise erhebt. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden." Die Gleichsetzung von UA und
parlamentarischer Enquete findet sich auch in Schriften, die den Anspruch haben, über den juristischen Rahmen
hinaus eine politologische Analyse zu liefern (so z.B. bei KIPKE 1985). Urteile und Gerichtsbeschlüsse zu
parlamentarischen UA sind zusammengestellt in RECHT 1988, 285 ff. (von Dieter Engels). Literatur zur
juristischen Seite der UA ist zusammengestellt ebda., 345 ff.
148 THAYSEN 1988, 27 F.
149 Nach STEFFANI 1967, 226. Ein UA kann in seinem Verfahren die Strafprozeßordnung sinngemäß
anwenden. Die entsprechenden Regeln sind abgedruckt in: RECHT 1988, 251 ff.
150 Sehr viel weniger eingeengt sieht dies SCHNEIDER (1984, 386), der zur Themenwahl meint, es sei dem
Ermessen des Antragstellers zu überlassen, was im öffentlichen Interesse läge. Zumindest ist hier auch ein
Unterschied zur britischen parlamentarischen Praxis angelegt: "Private bills" kann es im Bundestag nicht geben.
Grundlegend dafür ist die sogenannte Korollartheorie. Zur territorialen Eingrenzung siehe ACHTERBERG
1984, 452; historisch zum Verhältnis von Bund und Ländern siehe LAMMERS 1932, 467. Siehe dazu auch
zuletzt RECHT 1988, 81 f.
151 Außerdem sind diejenigen Institutionen zu respektieren, die für spezifische Anwendungen des Enqueterechts
stehen: z.B. werden Untersuchungen mit dem Charakter von Wahlprüfungen durch den entsprechenden
Ausschuß des Bundestages durchgeführt; der Militärbereich ist durch den Verteidigungsausschuß abgedeckt, der
im übrigen dem Plenum über seine Untersuchungen auch keinen Bericht erstatten muß. Siehe VERSTEYL 1974,
508.
152 Anders sieht dies STERN 1980, 63; KISSLER (1976, 222) spricht von "Mißstandsfixierung" (siehe dazu
unten 3.3.).
153 UA haben sich im Zuge der ersten Legislaturperioden mehr und mehr von der Untersuchung allgemeiner
gesellschaftlicher oder politischer Mißstände gelöst und ihr Profil durch Skandalthemen erhalten (vgl. KIPKE
1985, 95 f. und 117 ff.). Die Mißstände sind dann oft durch Enqueten der Verwaltung untersucht worden.
SCHNEIDER (1984, 380) spricht von einer "Erosion" des Untersuchungsrechts, da die Gesetzgebungsenquete
durch Anhörungen und die Kollegialenquete durch den Ausschuß für Wahlprüfung, das Bundestagspräsidium
und den Ältestenrat durchgeführt werden. Dadurch reduziert sich der Tätigkeitsbereich des UA auf
Skandalenqueten.
154 Vgl. dazu § 63 GOBT.
155 Vgl. TROSSMANN 1977, 436; VERSTEYL 1974, 487. Die Rechtsgrundlage für das Verfahren im UA
bilden die "IPA-Regeln", die bei jeder Einsetzung als maßgebend beschlossen werden (vgl. RECHT 1988, 73,
293).
156 Vgl. STERN 1980, 105.
A III-14
Anmerkungen zu Teil III
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157 Vgl. MODEL 1981, 365.
158 Untersuchungsausschüsse gelten in der verfassungsrechtlichen Literatur als klassische
Oppositionsinstrumente, wobei einige Differenzierungen gemacht werden. Während eine Seite betont, das
Grundgesetz stelle mehr auf die Mehrheit im Ausschuß ab (vgl. TROSSMANN 1977, 448), betont die andere
Seite die Rechte der Minderheit auch im Vollzug. Gemäß dieser Position müßte den Beweiserhebungsanträgen
der Minderheit stattgegeben werden, sofern sie sich im Rahmen des Auftrages halten (vgl. SCHNEIDER 1984,
389). Minderheitsrecht bedeutet in dieser Sichtweise: Ein Viertel der Ausschußmitglieder kann erzwingen, daß
seinen Anträgen auf Beweiserhebung stattgegeben wird (vgl. auch den Entwurf für IPA-Regeln in BT-DS
V/429). Unumstritten ist, daß die Minderheit das Recht hat, ihr Votum im Bericht zu verbreiten (vgl.
SCHNEIDER 1983, 274).
159 Vgl. STERN 1980, 109 und KISSLER 1976, 248 ff.
160 Die Liste ist zusammengestellt aus den Angaben bei SCHINDLER 1986 mit Ausnahme der EK aus der
laufenden 11. Legislaturperiode (Quelle hierfür: WIB).
161 Vgl. RAUHAUS 1979 und SCHINDLER 1983, 641. Weitere Beispiele nicht realisierter Enquete-Pläne
nennt KRETSCHMER 1982, 1 f.
162 Vgl. POHL 1984.
163 Vgl. dazu HOFFMANN-RIEM 1989, 1272 f. Es ist sogar die Verfassungsmäßigkeit der EK an sich
bestritten worden: So z.B. von Hans Meyer (in: NEUORDNUNG 1988, M 112 f.), der alle Themen außerhalb
von Mißständen für unzulässig hält (siehe unten Anm. 191).
164 BT-DS 5/4373; vgl. auch KISSLER 1976, 247.
165 TROSSMANN 1977, 544.
166 DIETZEL 1978, 233.
167 TROSSMANN 1977, 545.
168 Vgl. BT-DS 6/515.
169 Vgl. BT-DS 7/1148.
170 EK haben folglich kein Initiativrecht (vgl. TROSSMANN 1977, 532 und KRETSCHMER 1982, 6). Diesen
Punkt werde ich unten noch einmal aufgreifen (siehe V 3.3.).
171 Ebda., 539.
172 Deshalb hat eine EK auch kein Zitierrrecht; es besteht nach Meinung von HOFFMANN-RIEM (1989, 1275)
kein Zutrittsprivileg, sondern für die Anwesenheit von Mitgliedern der Bundesregierung (dies sind in der Regel
Ministerialbeamte) oder des Bundesrates ist ein ausdrücklicher Beschluß erforderlich.
173 Ebda., 532. Selbst dies ist noch verfassungsrechtlich umstritten: "Da die parlamentarische Untersuchung ein
genuin parlamentarisches Verfahren ist, haben Fremde dort nichts verloren" (Hans Meyer in: NEUORDNUNG
1988, M 137). Bei Abstimmungen in EK sind alle Mitglieder gleichberechtigt.
174 TROSSMANN (1981, 106) wendet sich deshalb auch gegen die mit der Reform der Geschäftsordnung
vorgenommene Einordnung der Enquete-Kommissionen in den Zusammenhang der Bestimmungen für
Ausschüsse.
175 HOFFMANN-RIEM (1989, 1266) räumt auf Grundlage von § 57 Abs. 2 GOBT in Verbindung mit § 74
GOBT die Benennung von Stellvertretern ein - dies ist bislang weder bei Sachverständigen noch bei
Parlamentariern üblich gewesen.
Institution Enquete-Kommission
A III-15
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176 HOFFMANN-RIEM (1989, 1267) sieht aufgrund dessen folgende Gefahr - in nicht ganz eindeutiger
Formu lierung: "Dies kann dazu führen, daß im Argumentations- und Abstimmungsverhalten den Erwartungen
der jeweiligen Fraktion im Regelfall entsprochen wird" (gemeint ist die einen Sachverständigen benennende
Fraktion; vgl. auch ebda., 1270 und 1277). Dies ist eine aus den Erfahrungen der IKT geprägte
Verallgemeinerung. Ich kann aus meinen Analysen keinen "Regelfall" ableiten. Die Interaktionen sind
wesentlich komplizierter; siehe dazu die einzelnen Analysen in Teil IV. Zu Abberufung, Rücktritt und Ersetzung
eines Mitgliedes siehe ebda., 1267 f.
177 Schon WEBER (1918, 57) hatte gewarnt, daß das Parlament ohne systematische Einvernahme von
Sachverständigen in Kommissionen zur "dilettantischen Dummheit" verurteilt sei.
178 Indizien dafür finden sich z.B. in der Plenardebatte im Vorfeld der Einrichtung: "Die Enquete-Kommission
soll uns... helfen, Tatsachen zu finden, Analysen zu erstellen und vom Sachverstand her die politische und
gesetzgeberische Arbeit vorzubereiten. Es soll zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft,
Erfahrung und Praxis auf der einen Seite und Politik auf der anderen Seite kommen." (So der SPD-Abgeordnete
Mommer; vgl. BT-SB vom 18.06.1969, 13294). Der "Gedanke der Erfinder" sei es gewesen, "daß sich die
Kommission fast ausschließlich aus Wissenschaftlern, Praktikern usw. zusammensetzen sollte." (ebda.) Die
Intention sah also die Enquete-Kommission außerhalb des parlamentarischen Geschehens als einen Ort des
Nachdenkens und der sachverständigen Vorbereitung. Die teilnehmenden MdB waren eher dazu da, die
Verbindung aufrechtzuerhalten, Fragen zu stellen, Antworten weiterzutragen usw. (vgl. ebda.).
179 Es wäre in der gegenwärtigen parlamentarischen Praxis nicht vorstellbar, daß einer Enquete-Kommission
ein externer Sachverständiger vorsitzt. Darüber ist zwar im Paragraphen der Geschäftsordnung nichts gesagt; die
Zentrierung um die sachverständigen Mitglieder läßt sogar eher die Vermutung zu, daß ursprünglich intendiert
war, ein Vorsitzender werde von dieser Gruppe gestellt. Allerdings sind Nicht-Parlamentarier zu
stellvertretenden Vorsitzenden und Vorsitzenden von Unterkommissionen gewählt worden (vgl. HOFFMANNRIEM 1989, 1269). In der parlamentarischen Praxis werden für die Bestimmung der Kommissionsvorsitzenden
die Vorschriften über die Wahl der Ausschußvorsitzenden entsprechend angewendet, d.h. nach d'Hondt bzw.
Hare/Niemeyer werden die Sitze und der Vorsitz unter den Fraktionen gemäß ihrer relativen Stärke aufgeteilt,
wobei die EK neben den Ausschüssen eine eigene Folge bilden (KRETSCHMER 1982, 6). Bei der geringen
Zahl von EK bedeutet dies, daß kleinere Fraktionen nie einen Vorsitz werden ergattern können (vgl. KIPKE
1985, 52). Zu den Aufgaben eines Vorsitzenden siehe HOFFMANN-RIEM 1989, 1272. WHEARE (1955, 125)
charakterisiert den Vorsitzenden als den "guide and guardian of the comitee rather than its leader".
180 Zu den Obleuten siehe HOFFMANN-RIEM 1989, 1270 ("Verhandlungsführer" der Fraktionen).
181 Die juristische Konstruktion und die Konventionen versuchen, die Lagergrenzen ein wenig zu neutralisieren:
durch das starke Gewicht der Sachverständigen; durch die Möglichkeit der Aufhebung des Proporzes bei den
MdB; durch die Ausrichtung auf Themen, die der unmittelbaren Tagesauseinandersetzung entzogen sind, so daß
keine Partei meint, unmittelbare Publizität erreichen zu müssen. Die EK ist angelegt auf eine Arbeit "jenseits der
Dichotomie von Regierung/Regierungsfraktion(en) und Opposition" (KISSLER 1976, 249). Die juristische
Anlage der EK bringt sie also in eine Zwischenposition: Sie ist nicht als Oppositionsinstrument gedacht, aber
auch nicht als ein Instrument zur Sicherung parlamentarischer Unterstützung der Regierung. Sie will die
Fraktionen neutralisieren und auf der anderer Seite Entscheidungen vorbereiten. Einsetzungsinitiativen kommen
zwar zumeist ursprünglich von Minderheiten, aber nicht unbedingt aus den Oppositionsfraktionen; maßgeblich
sind Gruppen aus den Mehrheitsfraktionen beteiligt. Außerdem werden die Anträge zumeist im Ausschuß so
verändert, daß alle Fraktionen den Antrag tragen können. Ein Pochen auf den Paragraphen der Geschäftsordnung
und ein Durchpeitschen eines EK-Antrages gegen alle Einwände und Beteiligungswünsche würden auf
Unverständnis und Widerstand stoßen.
182 TROSSMANN (1977, 532 f.) resümiert, eine EK habe "rechtlich ihren Standort nicht innerhalb des
parlamentarischen Raumes". Der Status eines "Fremdkörpers" (Steiger) zeigt sich auch an den
Auseinandersetzungen, ob in einer EK Beschlüsse gefaßt werden dürfen und von wem (vgl. ebda., 545 im
Gegensatz zu STERN 1980, 108).
A III-16
Anmerkungen zu Teil III
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183 In der Ausstattung wie auch in sonstiger verfahrensmäßiger Hinsicht sind EK den Ausschüssen
grundsätzlich gleichgestellt (vgl. KRETSCHMER 1982, 5; zu einem Konflikt zwischen Haushaltsausschuß und
der Enquete-Kommission "Jugendprotest" siehe ebda., 8). Allerdings sind die Sekretariate der EK im Vergleich
zu UA "stärker besetzt" (ebda., 9). Das Ausmaß des Einflusses der Parteien auf die Besetzung des Sekretariats ist
umstritten. HOFFMANN-RIEM (1989, 1269 f.) behauptet: "Meist wird darauf geachtet, daß der Leiter des
Sekretariats politisch dem Vorsitzenden der jeweiligen Kommission nahesteht." Dies kann ich nicht bestätigen.
Allerdings wird meinen Beobachtungen zufolge darauf geachtet, daß der Sekretär nicht dem politischen Gegner
nahesteht. Bei der Auswahl greifen außerdem andere Kriterien wie Loyalität, Organisationsvermögen,
Motivierbarkeit, Sachverstand - fachliche Kriterien eben.
184 § 74 GOBT. Von Belang sind insbesondere die Regelungen zur Öffentlichkeit (§ 69 GOBT), zu
Anhörungen (§ 70 GOBT) und zur Bildung von Unterkommissionen (§ 55 GOBT). Vgl. dazu auch
HOFFMANN-RIEM 1989, 1273 f., 1279 f. und 1270. Zur Finanzierung von Gutachten u.a. siehe ebda., 1270.
Auf den Widerspruch zwischen der Geschäftsordnung eines parlamentarischen Gremiums und dem Ziel
wissenschaftlicher Beratung hebt HOFFMANN-RIEM in seinen Arbeiten zu EK immer wieder ab.
185 Eine Begründung dafür liefert HOFFMANN-RIEM (1989, 1271): Der Bundestag kann dann über die
Einsetzung, den Auftrag und die Zusammensetzung neu entscheiden, ggf. nach Maßgabe neuer Mehrheiten und
der in der vorangegangenen Legislaturperiode gesammelten Erfahrungen.
186 Beide sind Ausprägungen des parlamentarischen Untersuchungsverfahrens, das nach der EK
Verfassungsreform der "Aufklärung tatsächlicher Sachverhalte mit parlamentarischen Mitteln zum Zwecke einer
politischen Bewertung" diene (BERATUNGEN
1976, 126). Die vielfach gebrauchte Typologie von
Kontrollenquete, Kollegialenquete, Gesetzgebungsenquete und politisch-propagandistischer Enquete geht auf
STEFFANI (1960, 315) zurück. Sie ist nicht trennscharf und ist im folgenden Argumentationszusammenhang
auch nicht erforderlich.
187 Vgl. STERN 1980, 61.
188 Verwischt würde diese Trennlinie, wenn in UA Richter einbezogen würden, etwa um Voruntersuchungen zu
führen. Vgl. das Sondervotum von Schäfer in: BERATUNGEN 1976, 159 ff. Auch KIPKE (1985, 108) sieht in
der "personale(n) Zusammensetzung" das"herausragende Merkmal" der EK. Daraus folgt, daß einige Rechte
gegeben sind wie Zitierungsrecht, Beweis erhebungsrecht u.a. (ebda., 109). Zur Typologie der externen
Mitglieder siehe unten IV/2.4.1.
189 § 56 GOBT, Abs. 1.
190 Auch KIPKE (1985, 193) sieht "formell" keinen Unterschied "hinsichtlich der gegenständlichen
Zuständigkeit".
191 Vgl. SCHNEIDER 1984, 380. Auch die Ausführungen von Schneider in NEUORDNUNG 1988, M 90
gehen davon aus, daß die "Sachstandsenqueten" in die EK "abgewandert" seien. Die Ausschließlichkeit der
Zuschreibung kann hier nicht befriedigen: Auch ein UA betreibt eine bestimmte Variante der Sachaufklärung, er
führt eine Beweisaufnahme mit Zeugen, Indizien, Akten und Augenschein durch. Auf der andern Seite ist auch
eine EK weithin von politischen Zielen geprägt, die Anlage, Auftrag, Vorgehen und Ergebnis beeinflussen.
Beide Institutionen agieren in einem parlamentarisch-politischen Rahmen, beide unterliegen von der Einsetzung
bis zur Diskussion um den Bericht dem Wettstreit der Fraktionen. Auch ein UA deckt gesellschaftliche Probleme
auf, wenn in ihm ein konkreter Mißstand untersucht wird: der Streit um die Parteienfinanzierung, die Neue
Heimat usw. Dies ist nur zu erklären aus einer gesellschaftlichen Einbettung der politischen Ereignisse. Zum
anderen hat auch eine EK oft einen Anlaß, der erst den politischen Schub für eine langjährige Untersuchung gibt.
Beispiele dafür sind die Finanzierung des Schnellen Brüters, die den Anlaß für die Kernenergie-Enquete, und die
Kooperation zwischen Zeitschriftenverlegern und Radio Luxemburg, die den Anlaß für die
Telekommunikations-Enquete gab. Richtig ist allerdings, daß die Schwergewichte der Thematisierung jeweils
anders liegen: Bei einem UA kann das Fehlverhalten von politisch exponierten Personen in den Mittelpunkt
rücken, während bei einer EK auch ein Problem zum Thema werden kann, bei dem noch keine Normverstöße
festzustellen sind. Ein wichtiger Hinweis zur Differenzierung der beiden Institutionen ist der unterschiedliche
Grad an parteipolitischer Brisanz. Eine EK ist gewöhnlich parteipolitisch weniger brisant als ein UA, aber eben
auch nicht ohne jegliche politische Brisanz. Außerdem ist richtig, daß, eben weil EK nicht
Institution Enquete-Kommission
A III-17
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so sehr im Brennpunkt öffentlichen Interesses stehen, sie auch die Möglichkeit haben, einige der Themen einer
umfassenden und weitgefächerten Prüfung zu unterziehen, die bei den eingeschränkten und zumeist sehr präzise
formulierten Fragestellungen eines UA nicht möglich ist (vgl. ACHTERBERG 1984, 161, 445 und 702).
Allerdings ist auch dies kein Kriterium mit Trennschärfe.
Zum dritten ist an der Unterscheidung von Sachlichkeit und politischem Engagement richtig, daß die EK sehr
viel "sachlicher" konzipiert war, als sie es mittlerweile geworden ist. Die ursprünglichen Pläne liefen auf eine
Distanz zum fraktionspolitischen Tagesgeschäft hinaus. Diese Distanz aber wird ständig verringert, und EK
stehen mehr als je zuvor in der politischen Kontroverse. D.h., die Unterscheidung trifft eine Intention, nicht aber
die demgegenüber bereits verschobene Praxis. Die EK sind stärker als geplant parteipolitischen Zwecken
unterworfen, allerdings ist es im Gegenzug nicht zu einer Verwissenschaftlichung oder "Entpolitisierung" bei
UA gekommen.
192 Auch die unterschiedlichen Adressaten können nicht als handhabbare Trennlinie fungieren (für die EK wäre
das Parlament der Adressat, für den UA die breite Öffentlichkeit). Dies ist aus rechtlichen Gründen (Bericht wird
in beiden Fällen dem Bundestag erstattet) und aus politischen Gründen (die Publizität mancher EK übersteigt oft
die von parallel laufenden UA) keine befriedigende Erklärung.
193 Daran ist falsch, daß diese Unterscheidung der EK einen Seminarcharakter zuspricht, während dem UA
Wahlkampfcharakter unterstellt wird. Beide Institutionen sind im politischen Raum angesiedelt und unterliegen
politischen Imperativen. Beide aber beschäftigen sich mit komplexen Zusammenhängen, die der Untersuchung
bedürfen und der Erkenntnis nicht unmittelbar zugänglich sind.
Richtig an dieser Behauptung ist allerdings, daß weder Kriminologen noch Staatsrechtler einen UA bestreiten,
sondern daß er von Parlamentariern gebildet wird, die eher Generalisten als Fachleute sind. Andererseits gilt in
der EK nicht die Strafprozeßordnung, und es ist ausdrücklich mit den EK die Tür zu spezialisiertem Wissen
geöffnet worden; Fachwissen ist über die EK, nicht über den UA in das politisch-parlamentarische Geschäft
einschleusbar. Es gibt aber UA, die "zum Teil eine EK gewesen" sind, so z.B. der Ausschuß des
Niedersächsischen Landtags zur Sonderabfallbehandlung mit seinem einstimmig verabschiedeten Bericht (vgl.
RECHT 1988, 136 f.).
Diese Unterscheidung trifft aber keine Scheidelinie, aber sie bündelt unterschiedliche Konstellationen von
Wissensarten und unterschiedliche Arten von Möglichkeiten, Fachwissen und politisches Wissen miteinander zu
kombinieren.
194 Falsch ist auch hier die Ausschließlichkeit, mit der die Zeitachse zum trennscharfen
Unterscheidungskriterium gemacht wird. Auch UA fordern Konsequenzen, die sich u.a. in zukünftiger
Gesetzgebung niederschlagen können. Auch EK beginnen ihre Arbeit nicht am Punkt Null: Sie fußen auf einer
längeren Phase der Sensibilisierung bei ihrem speziellen Problem, denn sonst wären sie nicht durchsetzbar. Sie
beziehen notwendigerweise ihre Empfehlungen in positiver oder negativer Form auf bisheriges politisches
Handeln. Richtig daran ist allerdings: UA bemühen sich mehr um die Aufdeckung dessen, was gewesen sein
könnte, als es eine EK tut. Die hingegen bemühen sich mehr um die Aufdeckung dessen, was zukünftig sein
könnte, als es ein UA tut. Beide ziehen aus der Bewertung dessen, was als wahrscheinlich eingeschätzt worden
ist, Konsequenzen für das politische Handeln. UA argumentieren dabei stärker aus der Vergangenheit und EK
stärker aus der Zukunft. Auf Grundlage einer anderen Klassifikation sieht auch THAYSEN (1988, 19), daß
Kontrollenqueten in Gesetzgebungsenqueten münden können.
195 So wurden im Antrag der SPD auf Einsetzung eines UA zum Transnuklear-Skandal (BT-DS 11/1683-neu)
dem Untersuchungsausschuß die Frage nach einer gesicherten Entsorgung und nach den Risiken des Umgangs
mit Kernbrennstoffen gestellt, also durchaus "Sachstandsfragen" (vgl. auch die Ausführungen von Schneider in
NEUORDNUNG 1988, M 63).
196 Nicht überzeugend ist der Vorschlag von DAMKOWSKI (1987, 90) der "Problemlösungsenquete" (statt
Gesetzgebungsenquete). Die EK zur Verfassungsreform hat u.a. folgende Bezeichnungen erwogen und
verworfen:
"Grundlagenkommission",
"Erforschungskommission",
"Vorbereitungskommission",
"Parlamentarische Kommission für..." (BERATUNGEN 1976, 136).
197 Eine hohe Belastung des Gremiums UA durch Gesetzgebungsenqueten wäre ein solcher Beleg. Dies aber ist
nicht der Fall (vgl. THAYSEN 1988, 21).
A III-18
Anmerkungen zu Teil III
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198 Noch weiter geht Hans Meyer (in: RECHT 1988, 82). Er lehnt jegliche "Gesetzgebungsenqueten" und
insbesondere etwaige Rechte für diesen Zweck ab: Gesetzgebung sei keine Aufgabe für UA. Dies stamme noch
aus der Zeit der konstitutionellen Monarchie, als das Parlament sich in Konkurrenz zur Exekutive ein
"Fakteneruierungsrecht" erkämpfen wollte. Durch den Übergang zur parlamentarischen Demokratie sei dies
hinfällig. UA hätten nun lediglich Kontrollaufgaben (siehe die Gegenposition des MdB Hirsch ebda., 91). Aus
dieser Logik dürfte Meyer auch die EK, zumindest aber jede Stärkung ihrer Rechte ablehnen.
199 Einen Beleg für die ausschlaggebende Kraft der politischen Mehrheitsverhältnisse bildet das Scheitern aller
Versuche, die EK entsprechend einem UA abzusichern und den Mitgliedern vergleichbare Rechte einzuräumen.
Vorbemerkung zu den Einzelanalysen
A IV/1-1
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ANMERKUNGEN ZU KAPITEL 1 des TEILS IV
1 Ich nutze die Enquete-Kommissionen als "mikroanalytische Fallstudien" (CONRAD 1981, 8) und versuche
damit, die Mikroebene der einzelnen Auseinandersetzung mit der Makroebene gesellschaftlicher Entwicklung zu verknüpfen.
2 Siehe dazu BÖHR 1984, BERATUNGEN 1976 und den Bericht der EK "Frau und Gesellschaft" (BT-DS
8/4461).
3 Siehe z.B. BERICHT 1983. Eine Übersicht bietet HAMPEL 1990.
4 "Eine staatswissenschaftliche Würdigung der Entstehung und Arbeit dieser Kommission steht noch aus..."
(UEBERHORST 1984a, 249). Hier ist die KE8 gemeint, dies läßt sich aber auf die anderen TEK ohne weiteres übertragen. "Im Hinblick auf analoge Problemlagen zu anderen... kontroversen technischen Entwicklungen böte sie Gelegenheit, die Bedeutung konsensorientierter Technikdiskussion... sowie die Folgen versäumter oder abgebrochener Diskurse zu reflektieren" (ebda.).
5 Um eine Vorstellung von der Größenordnung zu geben: Die Enquete-Kommission "Chancen und Risiken
der Gentechnologie" führt im Anhang ihres Berichts 206 "Kommissionsdrucksachen" und 413
"Kommissions-Arbeitsunterlagen" auf (vgl. GEN-BERICHT).
6 Interviews bringen die Zwischentöne zum Vorschein und verhüten "allzu simple Schematisierungen" ( so
Joachim Radkau in einer Rezension in: Soziologische Revue - 1985 - 3). Erst in Interviews ergeben sich die
Differenzierungen, während in den Dokumenten das Festgeschriebene, "Ideologische" und Öffentliche zutage tritt.
7 Mir ist bewußt, daß es sich um eine Rekonstruktion handelt, also um einen Versuch, die Vielfalt von
Fakten, Meinungen, Aspekten in eine überschaubare Darstellung zu zwingen. Mir ist folglich auch bewußt,
daß es sich um eine Modellierung der Wirklichkeit handelt, die ihre Eigendynamik entwickelt. Beides gilt es
auseinanderzuhalten, um nicht der Vorstellung zu erliegen, daß die "perfekte logische Geschlossenheit des
Systems" (BOURDIEU 1987, 25) eine Eigenschaft der Zusammenhänge selbst wäre. Die im folgenden entwickelten Modelle der einzelnen Kommissionen und ihre Verallgemeinerung zu einem allgemeinen Modell
sind Interpretationen der Signale, die auch anders ausfallen könnten. Mir ist die Gefahr eines "Panlogismus"
(Bourdieu) bewußt. Aber m.E. erlaubt erst eine derartige Modellierung, den Zusammenhang der Vielzahl von
Einzelheiten und die Entwicklung zu sehen. Die Modellierung muß sich daran messen lassen, ob sie ein tieferes Verständnis der Entwicklung erlaubt und ob sie eine bessere Ausleuchtung zukünftiger Möglichkeiten,
eine schlüssigere Beantwortung offener Fragen als bisher ermöglicht. Es ist auch nicht so, daß ich bei der
Modellierung mit Hilfe des Instrumentariums auf unausräumbare Widersprüche gestoßen wäre.
8 "Bei jeder inhaltlichen Kontroverse kann auch darüber gestritten werden, wie ihre Bearbeitung gestaltet
werden sollte" (UEBERHORST 1986c, 203). Dieser prozedurale Aspekt der Kommissionsarbeit steht im
Vordergrund meiner Beurteilung des politischen Einflusses von Enquete-Kommissionen.
9 Nicht differenziert wurde z.B. ein technischer Aspekt der sozialen Struktur. Er wird aber ab und an in der
Argumentation angedeutet. Die Bezeichnungen für die einzelnen Aspekte sind nicht immer einheitlich. So
wird bei der Gentechnik-Enquete ein "gruppendynamischer Aspekt" statt eines personellen Aspekts beleuchtet. Mit dieser Aspektklassifikation verbindet sich keine Spiegel-Metaphorik, sondern eine Darstellung,
die sich ihrer Perspektivität bewußt ist (in temporaler, sozialer und thematischer Hinsicht) (vgl. KOSELLECK 1979, 185 f.).
10 Die Unterscheidung von kognitivem und politischem Aspekt findet sich bei SCHARPF 1973 als Unterscheidung von Informationsverarbeitungs- und Konflikt-Konsensprozessen.
A IV/1-2
Anmerkungen zu Kapitel 1 des Teils IV
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11 In Form der Personen werden Interessen von Akteuren deutlich, die Entwicklungen vorantreiben oder
hemmen. Die Ergebnisse der TEK, aber auch die der jeweiligen Politikbereiche, sind nicht allein auf die zugrundeliegenden Strukturlogiken zurückzuführen (zur Bestimmung von Akteuren in der Technologieentwicklung siehe RAMMERT 1986). Die Betonung dieses Aspekts steht nicht im Gegensatz zu dem gewählten
systemtheoretischen Ansatz. Die Systemtheorie hält es nicht für sinnvoll, konkrete Individuen oder das abstrakte "Subjekt" zur Basis einer Theorie sozialer Zusammenhänge zu machen. Dies bedeutet nicht, daß die
Interaktion zwischen Anwesenden nicht als System oder daß eine Kommission nicht als ein Organisationssystem betrachtet werden könnte, das sich selektiv aus seiner Umwelt auch aus personellen Eigenschaften, Erwartungen und Verhaltensweisen abheben muß. Beides werde ich den folgenden Einzelstudien tun. Allerdings werde ich die genannten Kategorien eher implizit verwenden, um die Deskription nicht mit theoretischen Begriffen zu belasten (vgl. dazu oben die Argumentation in Teil II).
12 Auch hierbei gilt, daß nicht bei allen Technik-Enqueten alle Aspekte von Wirkungen behandelt werden.
Wo unter einem Aspekt keine validen Befunde sichtbar wurden, ist auf Ausführungen zu diesem Punkt verzichtet worden.
13 Zur "Elitenrekrutierung" allgemein siehe HERZOG 1982, 75 ff. Er definiert "Elitenrekrutierung" als einen
"komplexen... Prozeß der personellen Auswahl, Qualifizierung und Mobilität." Zur Elitenrekrutierung durch
UA siehe - in der Nachfolge Webers - THAYSEN 1988, 24 und KRETSCHMER 1982, 23 f.
14 Die Übersicht soll lediglich einen raschen Zugriff auf die grundlegenden Fakten ermöglichen. Die Kategorien sind nicht exakt definiert. So ist die "initiierende Fraktion" nicht gleichzusetzen mit dem Antragsteller,
denn dieses sind auch bei den Kernenergie-Enqueten die Regierungsfraktionen, also SPD- und FDP-Fraktion.
Zu den Abkürzungen siehe das Verzeichnis der Abkürzungen.
Erste Kernenergie-Enquete
A IV/2-1
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ANMERKUNGEN ZU KAPITEL 2 DES TEILS IV
1 "Seit Ende der 70er Jahre gilt: Wer aus einer friedlichen Abendgesellschaft eine Gladiatorenarena, aus einer
harmonischen Ehe einen Wildwest-Show-Down, aus Lämmern Wölfe und aus Freunden Feinde machen will, der
muß nur das Gespräch auf Fragen der Energieversorgung bringen... Wer nicht für eine bestimmte Energieerzeugung ist, ist gegen sie, und außerdem ist er, da alle moralischen Menschen... für diese Energieerzeugungsart sind,
dadurch, daß er gegen sie ist, auch ein schlechter Mensch." (Walter Zimmerli, zit.n. RENN 1983, 745).
2 Gemeinhin wird der Beginn am Energieprogramm der Bundesregierung festgemacht. Zur Vorsicht dabei
mahnt: RADKAU 1983b, 14. Zur Energiepolitik generell siehe MEYER-RENSCHHAUSEN 1981. Zur Ge schichte der Energiepolitik siehe MEYER-ABICH 1986a, 39 f.
3 Das nach wie vor gültige "Gesetz zur Förderung der Energiewirtschaft" (EnWG) stammt von 1935. Zur historischen Dimension siehe HENNICKE 1986a und vor allem RADKAU 1983a. Siehe dazu auch ABELSHAUSER
1984. Zu den umweltpolitischen Aspekten als Rahmenbedingung von Energiepolitik siehe HARTKOPF 1983
und HUCKE 1986.
4 RIESENHUBER (1980, 307) spricht von einer "Politisierung der internationalen Energiebeschaffungsmärkte".
Zur Energiesituation und zu den Energiepolitiken der europäischen Staaten im Vergleich siehe ENERGIEDISKUSSION 1979.
5 Vgl. dazu HANDLUNGSSPIELRÄUME 1980.
6 Dabei ist zu bedenken, daß zumindest bis zur Bundestagswahl 1980 die SPD-Politik von Schmidt und dessen
innerparteilicher Basis dominiert wurde.
7 Komplementär zum staatlichen Engagement blieben die Aufwendungen der EVU im Vergleich z.B. zur Elektrotechnik gering: Unter 1 % des Umsatzes im Vergleich zu 7 % (siehe die Ausführungen von Riesenhuber in
BER vom 03.12.1982).
8 Die Durchsetzung des Leichtwasserreaktors (LWR), die auf den zweiten Blick ein "verworrenes Bild" bietet,
ist, wie RADKAU (1984, 74) gezeigt hat, nicht von einer ökonomischen oder wissenschaftlich-technischen Rationalität geprägt, sondern nur aus einer sehr komplexen Gemengelage einander widersprechender Interessen von
staatlichen Institutionen, Unternehmen und Wissenschaftlergruppen zu erklären.
9 Die Bezeichnungen "Prototyp" und "Demonstrationsanlage" werden unterschiedlich gebraucht (vgl. z.B.
KECK 1984b oder KE9-ZWISCHENBERICHT, 32 und 7 oder die Ausführungen von Klaus Traube in der FR
vom 16.09.1985)). Ich halte mich an die offizielle Sprachregelung, wie sie in den Veröffentlichungen des BMFT
oder des KfK (vgl. z.B. BUNDESMINISTER 1983) gebraucht wird. Vgl. dazu auch RADKAU 1983a, 223. Er
führt an, daß man bei der SNR-Entwicklung auf einen Versuchsbrüter verzichtet habe, um möglichst rasch zur
Marktreife vorzustoßen; dabei ist allerdings zu bedenken, daß die Größe des SNR 300 in keiner Weise geeignet
ist, um die Eignung für kommerzielle Zwecke zu demonstrieren.
Daß sich um den SNR 300 ein Forschungsprojekt kristallisiert, muß noch einmal betont werden: RADKAU
(1983b, 50) gibt an, daß in einer Bibliographie über die Entwicklung des Brutreaktors in der Bundesrepublik drei
Viertel der Veröffentlichungen erst nach Baubeginn publiziert wurden, also Probleme behandeln, die erst im
Zuge des Baus des SNR 300 gelöst bzw. thematisiert wurden.
10 Von hier rührt die Kopplung von Brutreaktoren und Wiederaufarbeitung; bevor ein Brüter sich selbst trägt,
also eigenes Plutonium erbrütet, das wiederum eine eigene Aufbereitung benötigt, bedarf der Brutreaktor des
abgetrennten Plutoniums aus abgebrannten LWR-Brennelementen. Die Wiederaufarbeitung für die Brennelemente des SNR soll in Macoule (Frankreich) geschehen (vgl. dazu HIRSCH 1984, 38). Zur Größenordnung des
Plutoniumumlaufs siehe SCHMIDT-KÜSTER 1979, A 14.
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Anmerkungen zu Kapitel 2 des Teils IV
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11 Zur Geschichte des Projekts vgl. KECK 1984a, b; DS vom 09.10.1981 (auf Basis von Keck); KAMPE 1987;
MARTH 1981 und vor allem RADKAU 1983a, 220 f. Radkau arbeitet heraus, welche eigenartigen Konstellationen dafür verantwortlich waren, daß sich die Brutreaktorentwicklung im Karlsruher Kernforschungszentrum
durchsetzen konnte, auf welchen widersprüchlichen Interessen die Kooperation von KfK und Industrie basierte
und wie dies dann im Forschungsministerium durchgesetzt wurde. Später beeinflußten die EVU dann etwas
stärker die Entwicklung. Ebenso wie beim LWR läßt die Entwicklung des Brutreaktors keine steuernde Instanz
und keine vorab festgelegte Linie erkennen (RADKAU 1984, 74) und läßt sich folglich auch nicht zum Beleg für
Makrotheorien, wie z.B. der Stamokap-Theorie, stilisieren (vgl. RADKAU 1983b). Eine Übersicht zur Ge schichte des Projekts vom Baubeginn 1973 bis zur Finanzkrise 1982 findet sich im HB vom 18.02.1982.
12 Unter Widrigkeiten sind auch die konkurrierenden Projekte innerhalb der Kernenergie-Entwicklung zu verstehen. Vgl. dazu KECK 1984a und RADKAU 1983a, 287. Das Ende des Dampfbrüters z.B. beruhte auf einer
sehr komplexen Entscheidung, die nicht mit dem Hinweis auf technische oder (welt-)wirtschaftliche Rationalität
erklärt werden kann.
13 Die damit versprochene Unabhängigkeit war immer Häfeles energiepolitisches Credo: Die Brutreaktoren
seien die einzige Energiequelle, bei deren Nutzung keine endlichen Ressourcen verbrannt würden (vgl. zuletzt
HÄFELE 1984b). Die Brutreaktoren sind die logische Konsequenz aus der Antwort, die von der Kernenergie auf
die Ölkrise gegeben werden kann. Denn wenn der Energieverbrauch unvermindert anwächst und fossile Energiequellen geschont werden, dann würden bald auch die Uranvorräte ihre Endlichkeit zeigen - sofern nicht andere Energiequellen, wie z.B. rationelle Verwendung von Energie, substitutiv eingesetzt werden (siehe dazu
HAMPE 1982).
14 Siehe dazu zuletzt KECK 1985a.
15 Vgl. HÄFELE 1963a. Ich werde auf die mit diesem Begriff verbundenen Vorstellungen, die den Kern der
Motivation bei Häfele bilden, unten noch näher eingehen.
16 Vgl. MEYER-ABICH 1985b.
17 Der SNR 300 ist eine Maschine, die dem Atomgesetz unterliegt. Von daher durchläuft sie ein kompliziertes
Genehmigungsverfahren. Dieses ist hier im Vergleich zu der Genehmigung von Leichtwasserreaktoren wesentlich komplizierter angelegt, da es sich um eine neue Maschine handelt. Jeder einzelne Schritt muß geprüft, von
externen Gutachtergremien bewertet und staatlich genehmigt werden. Die Aufsichtsbehörden behalten sich
Schritt für Schritt ihre Zustimmung vor und verbinden sie jeweils mit Auflagen. Dies ist eine der Quellen für die
Kostensteigerung, von der die Geschichte des SNR 300 gezeichnet ist. Zum Ablauf und zu den wesentlichen Instanzen des Genehmigungsverfahrens siehe MICHAELIS 1983b, wo eine gutachterliche Studie zum SNR referiert wird.
18 Beim Bau des SNR 300 hatten sich vor allem die Niederlande und Belgien finanziell beteiligt. Auf diese
Weise sollte ein Gegengewicht zur französischen Brüterentwicklung gesetzt werden. Bei der Nachfolgeentwicklung, dem SNR 2, sollte mit Frankreich zusammengearbeitet werden. Anfangs war auch Großbritannien in
die Entwicklung des SNR 300 einbezogen, verfolgte dann aber eine eigene technische Entwicklungslinie.
19 Zum THTR vgl. RADKAU 1983a, RADKAU 1983b, 50 f., SCHMIDT-KÜSTER 1979, A 16, TRAUBE
1984, 166 f., AGNEW 1981. Das Pendant zu Häfele beim Brüter ist Schulten beim THTR. Beide kommen aus
dem Max-Planck-Institut für Physik und sind insofern durch Heisenberg geprägt (vgl. RADKAU 1983a, 234).
Zur Benennung gilt sinngemäß, was in Anm.9 für den SNR 300 gesagt wurde (vgl. WIB 82/10, 25).
20 Siehe dazu FASSBENDER 1981. Mit diesen Eigenschaften steht der THTR für die Möglichkeit, die sicherheitsbezogenen Einwände gegen die Kernenergie grundsätzlich zu entkräften, nämlich nicht wie beim LWR über
zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen, sondern über sogenannte inhärente Sicherheit.
21 Der THTR ist mittlerweile in Betrieb und wieder vom Netz genommen worden, er wird auch keinen Nachfolger mit kommerzieller Stoßrichtung haben. Gedacht wird in der Planung allenfalls an kleine Hochtemperaturreaktoren, die auf Stromerzeugung ausgerichtet sind.
Erste Kernenergie-Enquete
A IV/2-3
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22 Siehe dazu vor allem in unterschiedlicher Aufarbeitung des Geschehens: KITSCHELT 1980a, 175 ff; 1983;
RADKAU 1983a, b; FACH 1987; RUCHT 1980.
23 Während mit "Akzeptabilität" gemeint ist, daß eine Position, in diesem Fall zur Kernenergie, vom Bezug zu
anerkannten Werten und Zielen getragen ist, wird mit "Akzeptanz" bezeichnet, daß eine Position von empirisch
meßbaren zustimmenden Meinungen und Einstellungen zur Kernenergie getragen ist(vgl. MEYER-ABICH
1986b, 25). Beide Seiten des Akzeptanzproblems sind im "Sozialverträglichkeitsprojekt" parallel zueinander
untersucht worden (siehe zu diesem Projekt die Anm. 262). Zur Akzeptabilität von Kernenergie sind MEYERABICH 1986a und ROSSNAGEL 1983 grundlegend; zur Akzeptanz in der Bundesrepublik siehe RENN 1982,
RENN 1984 und ALBRECHT 1986. Siehe zu letzterem auch RIEDLE 1984.
24 Carl Friedrich von Weizsäcker (in: ENERGIESPAREN 1983, 7) sieht das Energieproblem als zweifaches
Problem: als Ölpreiskrise - Indiz für die Abhängigkeit von den internationalen Märkten - und als Kernenergiekontroverse - Indiz für einen Akzeptanzmangel im nationalen Rahmen.
25 Dabei entschied die denkbar knappe Mehrheit von 30.000 (50,47 % gegen 49,53 %) Stimmen über das
Schicksal der Anlage. Zum internationalen Vergleich der Auseinandersetzungen siehe ATOMKONFLIKT 1979.
26 Siehe zu dessen Position zur Kernenergie: GABRIEL 1981 (Gabriel war über seine persönliche Assistenz
beim Kommissionsmitglied Pfeiffer ein Quasi-Mitglied des Stabes). Siehe zum Verhältnis von Kernenergie und
Gewerkschaften auch KERNSPALTUNG 1978.
27 Siehe dazu WACHSTUM 1979.
28 Das Entsorgungszentrum Gorleben sollte die Entsorgungskomponenten Zwischenlager, Endlager und Wiederaufarbeitungsanlage integrieren. Daraus folgte, daß auch die Verantwortlichen für die einzelnen Komponenten des Entsorgungskonzepts, nämlich Länder, Bund und Betreiber, integriert werden mußten (vgl. HIRSCH
1984). Das Nein der niedersächsischen Landesregierung zwang die Betreiber, einen anderen Standort für die
WAA zu suchen, und ließ in Gorleben den Part von Bund und Ländern, nämlich Zwischenlager und Endlager.
Diese Entscheidung fiel auf dem Hintergrund des "Gorleben-Hearing", einer Anhörung von Experten zur Sicherheit der Wiederaufarbeitung mit internationaler Beteiligung ohne die nationalen Kontrahenten, moderiert
von C.F.von Weizsäcker, organisiert von Helmut Hirsch, einem Kernenergie-Kritiker. Das Review zeitigte eine
"Situation von einer unerwarteten Offenheit und Unbestimmtheit", in der der Ministerpräsident von Niedersachsen auch aus parteitaktischen Gründen (siehe dazu STEGER 1982b, 7) eine WAA für nicht mehr durchsetzbar
hielt. Für die KE8 bekam das Gorleben-Review in mehrerer Beziehung eine Art Vorbildcharakter. So sah UEBERHORST (1983, 120) darin eine "eindrucksvolle Inventarisierung von Streitfragen zur WiederaufarbeitungsTechnologie".
29 Grundlage für den Wechsel in der US-Politik gegenüber den Brutreaktoren war die Studie der Ford-Foundation (FORD 1977), die auf die Proliferationsproblematik aufmerksam machte. Daraufhin stoppte Präsident Carter das Clinch-River-Projekt. Zur Entwicklung in den USA siehe auch MARTH 1981, 73 ff.
30 Auf die Identifikation von Staat und SNR weist MEYER-ABICH 1985b warnend hin.
31 Die Auseinandersetzung setzt in den Parteien mit Brokdorf nach der Bundestagswahl 1976 ein und erreicht
ihren Höhepunkt im Sommer 1977 (vgl. KITSCHELT 1980a, 280 ff.). Laut Hauff (in: KOMMISSION 1986, 38)
konnte der Konsens in der SPD erst 1984 wiederhergestellt werden.
32 KITSCHELT (1980a, 280 und 304 ff.) setzt den Beginn des Niedergangs der "Anti-AKW-Bewegung" auf die
Jahreswende 1977/1978 an. Es gelang aber, aus der "Anti-AKW-Bewegung" Ansätze zu einer umweltpolitisch
profilierten Partei zu entwickeln. SCHMIDT-KÜSTER (1979) bezeichnet die Kernenergiedebatte im Jahre 1978
als "weiterhin kontrovers, aber im ganzen sachlicher".
33 Da die CSU auch keine Rücksicht auf regionale Kohleinteressen zu nehmen hatte, konnte sie um so nachdrücklicher für einen hohen Anteil von Atomstrom eintreten. Siehe dazu Die Welt vom 03.06.1980.
34 Die "Akzeptanz der Technik setzt vor allem Vertrauen voraus" (DUD vom 10.07.1981).
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Anmerkungen zu Kapitel 2 des Teils IV
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35 Vgl. FACH 1984, 180.
36 Zur frühen SPD-Energiepolitik siehe OPPELN-BRONIKOWSKI 1980.
37 Der Antrag 699 (in: ANTRAG 1977, 973) wurde mehrheitlich angenommen. Zum Hintergrund siehe DS vom
12.03.1979; FACH 1984, 217 f.
38 Eppler ("Ich bin nicht ganz unschuldig an diesem Satz" - WACHSTUM 1979, 122) und Hauff waren Stellvertreter Ehmkes in der Energiekommission beim Parteivorstand. Große Bedeutung für die Überbrückung der
scharfen Gegensätze in der Partei hatte das Eppler-Szenario (vgl. FR vom 27.06./29.06.1979, _FAZ vom
27.06.1979 und die Stellungnahme von Reuschenbach in der FR vom 19.07.1979), das zum ersten Mal von Seiten der Kernenergie-Gegner keinen Konsumverzicht forderte und die LWR bis auf weiteres akzeptierte. Von der
anderen Seite her räumte das Hauff-Szenario dem Energiesparen Vorrang ein, um zu verhindern, daß "die gegen
Kernenergie mobilisierten Bürger an den bisherigen Parteien vorbei in einer eigenen Partei politisches Gewicht"
erlangen (Volker Hauff, zit.n. DS vom 12.03.1979).
39 Herles nannte Ehmke einmal die "Inkarnation der Sowohl-als -auch-Partei" (zit.n. FACH 1984, 219).
40 Dies bedeutete z.B.: Nutzung der laufenden LWR, Förderung des Einsparens, Sicherung der Entsorgung
u.a.m.
41 "Entscheidende Vorgänge in der Kernenergie-Entwicklung wurden selbst von dem zuständigen Bundesausschuß (gemeint ist: Bundestagsausschuß; G.V.) nicht einmal wahrgenommen." (RADKAU 1984, 85). "Eine
parlamentarische Kontrolle gab es praktisch nicht." (Otto Keck, zit.n. KAMPE 1987). Vgl. dazu auch REHFELD
1981, 262.
42 So gab es z.B. bereits 1974 im Innenausschuß eine Diskussion mit Kritikern und Befürwortern der Kernenergie (vgl. RADKAU 1977, 341).
43 Eine Übersicht bietet ALBERS 1980. Siehe dazu auch RECHT 1984 und die Sammelbesprechung juristisch
relevanter Literatur bei RADKAU 1983b, 34 f. Die Rechtslage bei der Bürgerbeteiligung stellt UEBERHORST
(1983, 43 ff.) dar.
44 Siehe dazu die Ausführungen von H.B.Schäfer in SZ vom 10.02.1982. Die Stärke der Justiz, der Genehmigungsbehörden und der Wissenschaft in diesem Komplex ist also komplementär zur Schwäche der Politik (so
auch FACH 1984, 263).
45 Genaueres dazu siehe unten IV/2.2.2.
46 Die Zeittafel stellt Angaben aufgrund folgender Quellen zusammen: DS, DZ, Die Welt, SZ, FR, FAZ, HB,
Vorwärts, DUD, SDPD, PPP, sowie die in diesem Kapitel zitierte Literatur. Siehe auch die Zeittafel in IV/3.1.1.,
bei der ich mich im überlappenden Zeitraum der beiden Kernenergie-Enqueten auf die brüterspezifischen Ereignisse konzentriert habe.
47 Für den Monat Dezember wurden die Tagesdaten angeführt.
48 Siehe dazu SCHINDLER 1983, 641.
49 Vgl. dazu die Zeittafel. REUSCHENBACH (1981, 116) spricht von einer "mehr als anderthalbjährigen Vorarbeit". Das Vorfeld ist in den Veröffentlichungen über die KE8 unzureichend ausgeleuchtet. So sind bei REHFELD 1981 und NEBEL 1980 z.B. die entsprechenden Beschlüsse des Hamburger Parteitages nicht korrekt
wiedergegeben. Höhepunkte dieser Entwicklung hin zur KE8 sind der Mai 1977, als das Projekt zum ersten Mal
an die Öffentlichkeit gebracht wurde; der Oktober 1977, als in der SPD-Fraktion ein Doppelbeschluß analog
zum SPD-Parteitagsbeschluß gefällt wurde: Der SNR soll weitergebaut werden, aber die Entscheidung zur Inbetriebnahme behält sich der Bundestag vor - dadurch wurde die Front der Kritiker gespalten; schließlich der November 1977, als der Parteitag einen entsprechenden Beschluß faßte. Die entscheidende politische Voraussetzung waren die Entwicklung und Vermittlung der Optionsformel im Antrag 699 auf dem Hamburger
Parteitag. Dort wurde das Aufgabengebiet der späteren KE8 auch beschrieben, aber dies noch einer
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"Fachkommission auf Bundesebene der SPD" (ANTRAG 1977, 973) zugewiesen. Von Belang sind auch die
Anträge 703 und 704 (ebda.). Diese "Kommission Energiepolitik" wurde auch gebildet und gab 1979 einen
Zwischenbericht (ZWISCHENBERICHT 1979, 24), der nicht in Widerspruch zur KE8 stand, sondern auf deren
energiepolitischer Linie lag. Außer der Einrichtung der Fachkommission beschloß der Parteitag 1977 mit der
Annahme des Antrages 699 auch eine "parlamentarische Enquetekommission..., die die Zuständigkeit für die
Begutachtung von Anträgen und für die Erteilung von atomrechtlichen Genehmigungen überprüft." (ANTRAG
1977, 973). Eine solche Überprüfung sei notwendig, da bei den Gremien, die im Genehmigungsverfahren für die
Sicherheitsbeurteilung zuständig sind, die Unabhängigkeit von "Antragstellern und Interessen" nicht
gewährleistet sei. Die in der KE8 von Kernenergie-Befürwortern befürchtete Aushebelung des
Genehmigungsverfahrens und ihrer Säulen wie der RSK war also durchaus im Vorfeld angelegt. Eine wichtige
Rolle spielte im Vorfeld auch die Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung in Mülheim/Baden (siehe dazu
WACHSTUM 1979, 118). Den unmittelbaren Anstoß für die KE8 bildeten die Initiative des
Oberverwaltungsgerichts Münster und die daraus folgenden Verwicklungen (siehe oben).
50 Vgl. FAZ vom 30.09.1978. Die FAZ vom 24.11.1978 nennt auch innerparteiliche Gründe.
51 Von diesem Umnutzungsplan verblieb letztlich nur die nicht weiter beachtete Formulierung im Vorbehaltsbeschluß des Bundestages, daß der Bundestag erneut entscheiden müsse, wenn die Brutrate größer als 1 ausfiele.
Wieder in die Diskussion kam die Idee einer Umrüstung zehn Jahre später durch Jochimsen, der sich angeblich
auf ein Konzept von Häfele stützte (TAZ vom 24.02.1988).
52 Auch an anderen Brennpunkten der Kernenergie hatten die Länder versucht, den Bund zu expliziten Übernahmen politischer Verantwortung zu bringen, so z.B. Niedersachsen in der Gorlebenfrage und Schleswig-Holstein bei Brokdorf. Bei Kalkar trat noch durch das Urteil des OVG Münster die Frage einer parlamentarischen
Verantwortung hinzu.
53 Zu weiteren Details der Vorgeschichte des Vo rbehaltsbeschlusses siehe SCHMIDT-KÜSTER 1979, A 14.
54 BT-DS 8/1357. Grundlage der Plenumsberatung war eine Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft (BT-DS 8/2370), in der auch ein Junktim von Genehmigung und Entsorgungsnachweis vorgeschlagen
wurde.
55 Dies war bereits auf dem Hamburger SPD-Parteitag vorgeschlagen und angenommen worden (ANTRAG
1977, 972). Schon zuvor hatte die SPD-Fraktion eine parlamentarische Entscheidung zur Inbetriebnahme gefordert und die Zustimmung zum Weiterbau damit verbunden (vgl. Informationen aus der SPD-Bundestagsfraktion
vom 19.10.1977).
56 Die Einbindung der Fraktion erforderte den größten Aufwand: Einzelne Personen wie Ueberhorst wurden dadurch eingebunden, daß der Forderung nach einer EK stattgegeben wurde, andere wurden eher isoliert. Die SPDAbgeordneten aus Nordrhein-Westfalen wurden mit dem Junktim von SNR und HTR "im Boot gehalten". Dem
Zuckerbrot (Vorbehaltsentscheidung und Einsetzung einer EK) gesellte sich die Peitsche hinzu (Drohung mit
Vertrauensfrage durch Schmidt). Im Endeffekt brachte dies eine einstimmige Empfehlung innerhalb der Fraktion.
57 So drohten Abgeordnete der SPD für den Fall, daß die "Brüterrebellen" der FDP bei ihrem Nein blieben, für
den Antragsentwurf der Union zu stimmen, der weder Vorbehalt noch EK enthielt. Schließlich, und das war entscheidend, drohten die FDP-Minister mit Rücktritt, wodurch die Regierung auseinandergebrochen wäre. Detailliert ist der Ablauf der Querellen geschildert in DS v. 18.12.1978.
58 Anders: KOLLERT 1980b, 12.
59 Siehe dazu den Antrag der SPD und FDP auf Einsetzung einer Enquete-Kommission in BT-DS 8/2353. Vgl.
damit den Antrag der CDU/CSU-Fraktion in BT-DS 8/2374. Unterschiede bestanden in Laufzeit, Besetzung und
Titel der EK. Die Anträge wurden an den AFT überwiesen und dort verhandelt. Ergebnis war die später einstimmig angenommene Beschlußempfehlung des AFT (siehe BT-DS 8/2628).
60 Siehe SCHMIDT-KÜSTER 1979.
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Anmerkungen zu Kapitel 2 des Teils IV
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61 Siehe dazu HANSMEYER 1980, 100 ff. Am Tage der Eröffnung des Gorleben-Hearing fielen in Harrisburg
die Pumpen aus (HIRSCH 1984, 28).
62 Siehe REDE 1979. Diese Veranstaltung galt als der Höhepunkt der vielfältigen Versuche, aus der verfahrenen
Kontroverse mittels Expertendialog herauszukommen. Siehe dazu auch KOLLERT 1979.
63 Der Auftrag beinhaltete folgende Punkte: "Die Kommission hat die Aufgabe, die zukünftigen Entscheidungsmöglichkeiten und Entscheidungsnotwendigkeiten... darzustellen und Empfehlungen für entsprechende
Entscheidungen zu erarbeiten" (KE8-BERICHT, 3). Dies bedeutet insbesondere: "Kriterien und Maßstäbe für die
Akzeptanz der Kernenergie zu erarbeiten" (ebda., 4); die internationale Konferenz zur Bewertung der Brennstoffkreisläufe auszuwerten; "für die zukünftigen Entscheidungen des Deutschen Bundestages über die Brutreaktortechnologie, insbesondere für die mögliche Inbetriebnahme des SNR 300, Empfehlungen zu geben;
...mögliche Auswirkungen der Energietechnik auf das gesellschaftliche Leben darzustellen...; Möglichkeiten und
Konsequenzen eines zukünftigen Verzichts auf Kernenergie darzustellen und zu bewerten." (KE8-BERICHT, 4).
Konzessionen machte Ueberhorst gegenüber der CDU/CSU in der Benennung: Er hatte ursprünglich den Titel
"Zukünftige Energiepolitik" gewollt, um damit deutlich zu machen, daß eine breite Palette von Fragen behandelt
werden sollte. Es wurde, wie im CDU-Antrag gefordert, das Suffix "Kern-" davorgehängt, um den eingegrenzten
Bereich deutlich zu machen. Der SPD-Antrag legte das Schwergewicht auf die "Entscheidungsmöglichkeiten",
der CDU-Antrag auf die "Entscheidungsnotwendigkeiten". Beides taucht dann in der letztlich konsensfähigen
Antragsformulierung auf. Außerdem wurde die Laufzeit verkürzt.
64 Eine Zuordnung eines Sachverständigen zu einer ihn benennenden Bundestagsfraktion ist deshalb nicht möglich. Grundsätzlich hätte die Opposition das Vorschlagsrecht für vier der acht Sachverständigen gehabt (vgl.
UEBERHORST 1980c, 519). Umstritten waren in den Ausschußberatungen vor der Einsetzung sowohl die Zahl
als auch das Verhältnis der Mitglieder. Die Lösung trug deutlich die Handschrift Ueberhorsts. Die Opposition
wollte ursprünglich eine Mehrheit von Abgeordneten in der EK - eine Vorsichtsmaßnahme, deren Berechtigung
sich herausstellen sollte. Es kam damit zu folgender Zusammensetzung: Ueberhorst (SPD), Stavenhagen (CDU),
der zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt wurde, Gerstein (CDU), Gerlach (CSU), Schäfer (SPD), Reuschenbach (SPD) und Laermann (FDP). Außerdem wurden folgende Sachverständige berufen: Altner (einer der
Gründer des Öko-Instituts, Freiburg, und Professor für Theologie an der Fachhochschule Koblenz), Birkhofer
(Leiter der Gesellschaft für Reaktorsicherheit und Professor für Reaktortechnik und Reaktorsicherheit an der
Technischen Universität München), von Ehrenstein (Professor für Physik an der Universität Bremen und profilierter Gutachter der "Anti-AKW-Bewegung"), Häfele (Kopf der deutschen Brüterplanung und zum Zeitpunkt
der KE8 Leiter der Studie zum zukünftigen Weltenergieverbrauch am Internationalen Institut für Angewandte
Systemanalyse in Laxenburg/Österreich, später Vorstandsvorsitzender der Kernforschungsanlage Jülich), Knizia
(Vorstandsvorsitzender der Vereinigten Elektrizitätswerke Westfalen und Sprecher der Betreiber von Großkraftwerken), Meyer-Abich (Professor für Naturphilosophie an der Gesamthochschule Essen und Gründer der
Arbeitsgemeinschaft für Umwelt, Gesellschaft und Energie - AUGE), Pfeiffer (Mitglied des Vorstands des
Deutschen Gewerkschaftsbundes und dessen designierter Vorsitzender), Schaefer (Professor für Energietechnik
an der Technischen Universität München und ausgewiesener Experte für Energiesparen). Alle diese Sachverständigen hatten sich durch zahlreiche Publikationen profiliert. Entsprechende Verweise sind der Bibliographie
zu entnehmen.
65 So auch REHFELD 1981. Diese Einteilung ist sehr grob, denn die KE8 lebt von ihrer Differenzierung in individuell unterschiedene Positionen und deren Integration.
66 Oder eben gerade auch nicht: So war ein Mitglied des Sekretariats wohl auch deshalb vom RWE abgestellt
worden, um ein Gegengewicht zur Vertretung der VEW, eines gewichtigen Konkurrenten zum RWE, durch
Knizia zu bilden. Die RWE als Finanzier und zukünftiger Betreiber des SNR 300 wollte man nicht direkt in der
Kommission haben. Allerdings war Knizia schon allein dadurch, daß die VEW den THTR betreiben sollte, nicht
unbefangen in seinem Urteil. Aber dies gilt grundsätzlich und in verschiedenen Abstufungen für alle Mitglieder
der Kommission.
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67 Vgl. dazu KE8-PROTOKOLL 3. Wissenschaftliche Mitarbeiter des Sekretariats waren schließlich:
- L.Backhaus, der sich mit einschlägigen Arbeiten zum juristischen Aspekt der Problematik ausgewiesen hatte.
- R. Bauerschmidt, der vorab, begleitend und im Anschluß an die KE8 die beiden grundlegenden Energieversorgungsalternativen untersuchte.
- U. Höpfner, der aus der Ökologiebewegung kam.
- P. Jansen, der entscheidenden Anteil an der Erstellung und Berechnung der Szenarien hatte und der auf eine
langjährige Erfahrung in der Kernenergie-Debatte zurückblicken konnte.
- M. Schneider, der von der GRS kam und später vor allem dem Abgeordneten Gerstein zuarbeitete.
- K. Kasper, der, wie erwähnt, vom RWE für die Kommissionsarbeit abgestellt wurde.
- H. J. Wagner, der insbesondere dem Abgeordneten Laermann zuarbeitete und später in der Kernforschungsanlage Jülich tätig war.
Später stieß noch H. Grupp hinzu, der aber erst in der KE9 an Bedeutung gewann. Die Leitung des Sekretariats
oblag K. Schmölling. Die einschlägigen Veröffentlichungen der Mitarbeiter des Stabes sind der Bibliographie zu
entnehmen.
68 Bereits zu Beginn wurden Stimmen laut, die von "legislaturperiodenübergreifender" Arbeit sprechen.
69 An sich hätte von der Fraktionshierarchie her Schäfer zum Vorsitzenden gewählt werden müssen. Der aber
verzichtete zugunsten von Ueberhorst (vgl. DS vom 06.11.1978).
70 Relevante Aktivitäten entfalteten die Arbeitsgruppen 1 (Energiepfade) und 4 (SNR) mit neun bzw. sieben
Sitzungen.
71 Vgl. z.B. zum Stellenwert der Reise in die USA UEBERHORST 1980c.
71a Siehe MEYER-ABICH 1978. Die Kommissionsfassung der Kriterien wurde vorab 1980 veröffentlicht
(MEYER-ABICH 1980c).
72 Zu einem "Konsensdurchbruch" kam es bei der 12. Sitzung (vgl. KE8-PROTOKOLL 12). Auf Grundlage eines "Lernschocks" durch die erste Präsentation der Szenarien war einer der beiden CDU-Abgeordneten bereit,
die Energiepfade mitzutragen und signalisierte auch Offenheit für weitere Kompromisse. Siehe dazu unten
2.5.1.c. Es gab sogar Meldungen, daß die Unionsvertreter einen Teil des Sparkatalogs mittragen würden (vgl.
PPP vom 11.06.1980).
72a Vgl. NEBEL 1980, 214.
73 Vgl. PPP vom 26.06.1980.
73a So bei der Einschätzung der Sparpotentiale (vgl. KE8-BERICHT, 123 ff. und KE8-PROTOKOLL 20).
74 Die abschließende Sitzung mußte verschoben werden (vgl. KE8-PROTOKOLL 21).
75 "Eine Überraschung" überschreibt Wolfgang Mauersberg seine Beurteilung der KE8 im Kölner Stadtanzeiger
vom 27.06.1980. Die FAZ äußerte sich unterschiedlich: Rudzinski (FAZ vom 07.01.1981), ein profilierter Brüter-Kritiker, lobte einiges im Bericht, während Klaus Broichhausen (FAZ vom 03.06.1981) eher Unionspositionen vertrat: "Kein großer Wurf, sondern die bequemste Lösung".
76 Es wurde von einem "historischen Kompromiß" gesprochen (ENERGIESPAREN 1983, 34), und Ueberhorst
legte dem noch eins drauf: Die Diskussion um die Ergebnisse der KE8 werde zeigen, ob sich die Kontroverse
polarisiert oder konstruktiv entwickelt. Falls nicht konstruktiv, so "möchten wir nicht beschreiben müssen, wie
sich die Energiekontroverse weiter entwickelt" (UEBERHORST 1980d, 449). Die Euphorie am Ende schildert
Ueberhorst in: KOMPROMISS 1981, 58. Auch später halten die Mitglieder an dieser Einschätzung fest.
MEYER-ABICH (1986a, 18) spricht der KE8 eine "wegweisende Bedeutung" zu. Die Union hingegen relativierte ihre Niederlage damit, daß sie herausstrich, das Minderheitsvotum sei der realen Energiepolitik näher als
die Mehrheit (vgl. die Ausführungen von Stavenhagen in: KOMPROMISS 1981, 18 und 58).
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Anmerkungen zu Kapitel 2 des Teils IV
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77 Dennoch war das Echo im Vergleich zu anderen Kommissionen oder zu anderen Ereignissen im Zusammenhang der Kernenergie recht nachdrücklich. So wurde das Ergebnis in der Tagespresse vielfach behandelt und
kommentiert (siehe die bei REHFELD 1981, 274 ff. zitierten Meinungen); einzelne Teile, wie z.B. der Katalog
von Energiesparmaßnahmen, wurden nachgedruckt (z.B. FR vom 18./19.08.1980); der Bericht wurde mehrfach
in populärwissenschaftlichen Zeitschriften aufbereitet (z.B. BAUERSCHMIDT 1981b, siehe auch die Debatte in
Bild der Wissenschaft 17-1980-2); es wurden Tagungen zur Nachbereitung des Kommissionsergebnisses veranstaltet (u.a. KOMPROMISS 1981,BAUERSCHMIDT 1981a); nicht zuletzt wurde der Bericht vielfach in Fachzeitschriften behandelt (u.a. HARDER 1980, MICHAELIS 1980, HAMPE 1982). Das Stimmungsbild dieses
Echos ist gemischt: Es gab kritische Reaktionen (aus linker Position: ENGELL 1980 und KOLLERT 1980b, 12:
"Backwerk aus Konsens") und es gab positive Stimmen, wie z.B. die von BENNIGSEN-FOERDER 1981. Der
VEBA-Vorstandsvorsitzende machte sich die Empfehlungen der KE8 auf einer VEBA-Hauptversammlung zu
eigen (vgl. KE9-PROTOKOLL 10/75).
78 Vgl. dazu FR vom 24.02.1981 (Stellungnahme des BDI) sowie Die Welt vom 27.06.1980 und SZ vom
01.07.1980 (Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Forschungsinstitute) und KERNENERGIEPOLITIK 1981. Wichtig für die Einschätzung des Echos ist aber auch, wer sich nicht zu Wort gemeldet hat:
"Eindeutig negative Stellungnahmen der deutschen Elektrizitätswirtschaft, wie sie... zu erwarten gewesen wären,
sind ausgeblieben." (RIESENHUBER 1980, 309).
79 Vgl. die Formulierungen des Abgeordneten Reuschenbach in der Plenumsdebatte am 10.12.1981 (in: KE8BERATUNG, 94 f.) und in REUSCHENBACH 1981. Schon in der Kommission hatte Reuschenbach seine Distanz zum Sparkatalog deutlich gemacht (siehe z.B. KE8-PROTOKOLL 20). Zur Kritik der FDP an den Sparempfehlungen siehe NEBEL 1980, 215. Die CDU kritisierte an der Kommissionsarbeit das, was ihre Mitglieder
in der KE8 im Minderheitsvotum hatten zum Ausdruck bringen wollen: keine klaren Vorgaben für die Energiepolitik, marktinkonforme Einsparungsvorschläge, Mehrdeutigkeit der Szenarien, Aufschieben von Entscheidungen usw. (vgl. RIESENHUBER 1980). Häfele identifizierte sich noch im Oktober 1981 mit dem Mehrheitsvotum der KE8 (vgl. HB vom 19.10.1981).
80 Zu den vielfältigen Beratungen in den Ausschüssen und ihren Stellungnahmen siehe KE8-BERATUNG.
81 Siehe BT-DS 9/1147, 9/1150, 9/1163.
82 Vgl. KE8-BERATUNG, 91 ff.
83 In parlamentarischen Debatten zur Kernenergie wurde im folgenden dann oft auf die KE8 zurückgegriffen, so
z.B. bei der Entsorgung (vgl. WIB 85/6, 43).
84 Vgl. die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU in: BT-DS 8/4485.
85 Vgl. die Debatte um die Dritte Fortschreibung: BT-SB vom 14.01.1982, 4395 f.
86 Vgl. dazu unten IV/2.3.2 und IV/2.3.3.
87 "Die Empfehlungen der Enquete-Kommission des Bundestages (sind) weitaus bekannter als das Energieprogramm der Bundesregierung" (STEGER 1981b). Siehe zur innerparteilichen Wirkung auch PPP vom
17.02.1981.
88 So scheint die KfK den Bericht der ersten Kernenergie-Enquete nicht allzu ernst genommen zu haben, da der
SNR nicht im Mittelpunkt des Berichts stand. MARTH (1981, 25) konnte schreiben: "Den Vorsitz führte Dr.
Überhorst".
89 So wird die KE8 von HARTKOPF 1980 als Beispiel einer Politik übergreifender Technikfolgenabschätzung
genannt. Auch KITSCHELT (z.B. 1983, 181, 394 f.) nutzte die KE8 wiederholt als Beleg. Alle Beiträge in
HANDLUNGSSPIELRÄUME 1980 beziehen sich auf die KE8. Allerdings ortet KITSCHELT (1982, 166) den
Bericht "auf des Messers Schneide zwischen folgenreicher Innovation oder politischer Bedeutungslosigkeit und
intellektueller Stagnation."
Erste Kernenergie-Enquete
A IV/2-9
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90 Vgl. die grundsätzlichen Ausführungen von H.B.Schäfer in PPP vom 15.12.1978 und von UEBERHORST
1984a, 246.
91 Ansätze dazu finden sich in einem Schema für eine "Sozialkosten-Nutzen-Analyse alternativer Energiesysteme" von 1976, das 1978 von MEYER-ABICH (1978, 82) publiziert wurde. Endgültig entwickelt wurde dieser
Ansatz in MEYER-ABICH 1980a, 1 ff. TRAUBE 1982 greift dies auf und wendet sich gegen die Fixierung der
Energiepolitik auf Energieträger.
92 "Eine weiche Energiequelle wird immer hart, wenn sie in großem Stil betrieben wird" (HÄFELE 1981, 54).
93 Auf weitere Aspekte der Pfade kann ich hier nur gedrängt eingehen: Was die Originalität angeht, so ist der
KE8 vor allem anzurechnen, daß sie zahlreiche Vorläufer zusammengefaßt und in eine plurale Gemeinschaftlichkeit gebracht hat: Häfele (im Rahmen der Energiestudie am IIASA), Meyer-Abich (im Rahmen seiner Tätigkeit innerhalb der AUGE) und Altner (im Rahmen des Öko-Instituts) hatten bereits Szenarien erstellt bzw. an
ihnen mitgewirkt (vgl. BOSSEL 1980; GERWIN 1980; kritisch gegenüber der IIASA-Studie: THOMPSON
1984 und WYNNE 1984). Außerdem waren die Szenarien von Eppler und Hauff in der öffentlichen Diskussion
(vgl. das Gespräch mit Eppler in DS vom 25.06.1979 und FR vom 27.06./29.06.1979). Tragend für die Erstellung der Pfade der KE8 waren Meyer-Abich und Häfele; Ueberhorst hat die Arbeit vorangetrieben, der Mitarbeiter des Sekretariats Jansen war mit weiteren Mitarbeitern aus dem Kernforschungszentrum Karlsruhe (D.
Faude, der später in das Sekretariat der KE9 einrückte, und P. Klumpp) Dreh- und Angelpunkt der Erstellung,
Rechnung, Korrektur und Vermittlung der Szenarien. Auch viele andere Mitglieder der Kommission und Mitarbeiter des Stabes haben Beiträge geleistet: Altner und Schaefer bzw. deren Mitarbeiter die Sparszenarien; Knizia
eine Variante für Pfad 1; Stavenhagen den Terminus "Pfade" usw. (vgl. KOMPROMISS 1981, 5).
94 Die Annahmen waren entsprechend umstritten - wie der Charakter der Szenarien überhaupt. Insbesondere
waren die Annahmen über das zu erwartende Wirtschaftswachstum und über die Bevölkerungszahl bzw. -struktur strittig. Zum Teil stützte sich die Kommission auf Annahmen im "Deutschland-Modell" (siehe dazu PESTEL
1978).
95 Es gab zahlreiche Varianten und Vorversionen, wie z.B. die "Öl-Minimum-Variante", das "Lovins-Sparen"
u.a.m. Siehe dazu KE8-BERICHT, 40 f.
96 Genauer: Die Prognosen der wirtschaftswissenschaftlichen Institute für die Zweite Fortschreibung des Energieprogramms (vgl. NEBEL 1980, 209). Dies ergab zunächst abenteuerliche Zahlen: Hundertsechzehn Brüter
wurden bei der ersten Berechnung unter diesen Annahmen für das Jahr 2030 notwendig. Dies wurde dann nach
unten korrigiert (vgl. KE8-PROTOKOLL 12).
97 Vgl. UEBERHORST 1980c, 522, Anm.11; NEBEL 1980, 209.
98 Dieser Pfad folgte weitgehend dem Szenario bei BOSSEL 1980 (siehe dazu auch HAMPE 1982). Die erwähnte Variante zu Pfad 4, die sich an den Vorstellungen des US-amerikanischen Energieexperten A. Lovins
orientierte, wurde nicht quantifiziert. Zum Kontrast dazu siehe ENERGIEPROGNOSE 1984.
99 Ich kann hier die Entwicklung der Pfade im Kommissionsablauf nicht detailliert aufzeigen. Dazu sei auf die
KE8-MATERIALIEN 1/1 ff. (Modell und Rechnungen) und auf die Protokolle (Diskussion und Kontroversen)
verwiesen. Einige Stichworte seien aber genannt: Zuerst gab es ein Pro-Kernenergie-Szenario, das in etwa der
Variante 1C zu Pfad 1 entspricht (KE8-BERICHT, 41) und ein Spar-Szenario, das dem Pfad 4 entspricht. Das
Kernenergie-Szenario, das, wie erwähnt, die Vorstellungen des Energieprogramms der Bundesregierung von
1977 aktualisierte (vgl. MICHAELIS 1980, 660), entfaltete derart absurde und politisch unhaltbare Implikationen (187 Giga-Watt-Einheiten durch die erwähnten 116 Brüter im Jahre 2030!), daß es schleunigst variiert
wurde. Dies "(führte) innerhalb der Kernenergie-Befürworter zu großen Kontroversen" (JANSEN 1986, 55), die
noch an den Stellungnahmen ablesbar sind (insbesondere an der von Knizia, siehe KE8-BERICHT, 81 ff. Aufgrund interner Lernprozesse in technisch-ökonomischer und in politischer Hinsicht ergaben sich dann der gemäßigte Pfad 1 und der Pfad 2. Entsprechend wurde auf der Seite der Kernenergie-Gegner der Pfad 4 variiert und
der Pfad 3 ohne sofortigen Ausstieg aus der Kernenergie entwickelt (vgl. JANSEN 1986, 55).
A IV/2-10
Anmerkungen zu Kapitel 2 des Teils IV
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99a Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich alle Werte auf Millionen Tonnen Steinkohleneinheiten. Der
Strombedarf bezieht sich auf den Energiebedarf an Strom, nicht auf die Bruttostromerzeugung. Die Quelle der
Übersicht ist: KE8-BERICHT, 38.
100 Die Pfade führen die Implikationen der kernenergiepolitischen Varianten vor Augen, so die "enorm hohen
Zubauraten" bei Pfad 1 (UEBERHORST 1980c, 520). Bei einer späteren Anhörung der Verbände und Industrie
votierten die Industrievertreter für Pfad 1 und prognostizierten eine Entwicklung zwischen Pfad 1 und 2 (vgl.
KE9-PROTOKOLL 10/153).
101 Vgl. ENERGIESPAREN 1983, 30.
102 Siehe dazu UEBERHORST 1982, 36 und BAUERSCHMIDT 1983, 393. Die KE8 wählte einen
"Zeithorizont..., innerhalb dessen grundlegende Änderungen im Energiesystem möglich sind" (UEBERHORST
1984, 114).
103 Siehe dazu UEBERHORST 1984a, 111.
104 Allerdings war es das Bestreben der CDU/CSU-Vertreter, die Szenarien auf bloße "Denkmodelle"
(Stavenhagen) zu reduzieren, denen nicht allen ein Anspruch auf grundsätzliche Realisierbarkeit einzuräumen
ist.
105 Ein Szenario "präzisiert die Zielvorstellung" und signalisiert zugleich die Korrekturbereitschaft (JANSEN
1986, 54): "Die energiepolitischen Argumente sowohl der Kernenergie-Befürworter als auch -Gegner waren teils
unpräzise, teils seitens ein- und derselben Person inkonsistent, demzufolge schwer vermittelbar und dem Eindruck nach stark emotional beladen. Eine Annäherung der Standpunkte war so nicht zu erwarten... Die Fragestellung (war) ohne eine umfassende Durchleuchtung der energiepolitischen Zusammenhänge, also ohne probeweise Energiekonzepte, nicht zu klären." (ebda.). Die Pfade machten klar, daß auch die angebotsorientierten
Pfade eine "immense Einsparnotwendigkeit" (UEBERHORST 1980c, 520) mit sich bringen.
106 Mit den Szenarien war der Kernpunkt der Diskussion um die Kernenergie herausgearbeitet: "Sparausmaß
versus Kernenergie" (JANSEN 1986, 55).
107 Siehe dazu KE8-BERICHT, 99 ff.. JANSEN (1986, 56) bezeichnet "die Struktur des aus dem Pfaddenken
abgeleiteten Kompromisses" als das wichtigste Ergebnis der KE8.
108 Da im Rahmen der Phase "Kernenergie I" alle Bestandteile eines integrierten Entsorgungskonzepts, einschließlich der WAA, entwickelt werden konnten, war dieses Konzept auch für die FDP konsensfähig (vgl. NEBEL 1980, 212).
109 Es sollte erst praktisch erprobt werden, welche realen Erfolge eine Energiesparpolitik hervorbringen würde.
Dieses galt es erst zu ermitteln.
110 Das Stichwort ist hier Photovoltaik.
111 Auch bei diesem Bestandteil konnte die Kommission auf Vorgänger zurückgreifen: Die Benennung
"Kernenergie I"/"Kernenergie II" geht auf Alvin Weinberg zurück (vgl. UEBERHORST 1980c); aber auch in
der deutschen Energiediskussion finden sich zahlreiche Entsprechungen, wie z.B. der parallele Ansatz bei der
Entsorgung oder die sozialdemokratischen Kompromißformeln (die FAZ vom 03.06.1981 sah in diesem Teil der
Kommissionslinie eine "ungenierte" Übernahme von SPD-Parteitagsbeschlüssen). Aus diesen Ansätzen wurde
von Ueberhorst systematisch eine Grundlage der KE8 gemacht. Die Optionendoktrin wurde dabei ihres Leerformelcharakters entkleidet und energiepolitisch gefüllt. Unmittelbarer Vorläufer war in gewissem Sinne der
Vorbehaltsbeschluß des Bundestages: Auch darin wurde die Möglichkeit einer auf Brutreaktoren beruhenden
Energieversorgung aufrechterhalten und die Voraussetzung dessen, der Weiterbau des SNR 300, gewährleistet;
zugleich wurde aber in diesem Beschluß des Bundestages ein Zeitpunkt für die Entscheidung definiert und die
Zwischenzeit für Informationsgewinnung, in diesem Falle für die KE8, genutzt.
Erste Kernenergie-Enquete
A IV/2-11
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In der KE8 selbst wurde diese Möglichkeit schon früh erörtert (vgl. KE8-PROTOKOLL 6). Über die Sparszenarien I und II, die sich in der Sparintensität unterschieden, wurde eine Zeitdimension in diese Überlegungen einbezogen. Ab der 12. Sitzung wurde sie - nun auch in der Terminologie des "Kernenergie I"/"Kernenergie II" zur politischen Grundlage der KE8 und wurde besonders vehement von Häfele vertreten. Die Formel bewies ihre
Leistungskraft bei der Brüterdiskussion (vgl. KE8-PROTOKOLL 18). Daß dies alles mit heftigen Auseinandersetzungen einherging, versteht sich angesichts der Brisanz der Angelegenheit von selbst.
112 Umgekehrt ist die Durchsetzung der Parallelstrategie auch ein Prozeß der Isolierung der CDU/CSU-Parlamentarier von "ihren" Sachverständigen. Ihre ursprüngliche Taktik, die Widersprüche in der SPD aufzubrechen,
indem auf rasche Entscheidungen gedrängt wird, mußte die Unionsfraktion in der KE8 Stück für Stück aufgeben
und fand sich letztlich isoliert wieder. Dagegen hat die SPD mit der Parallelstrategie genau das erreicht, was sie
generell parteipolitisch wollte, nämlich ein Auseinanderbrechen zu verhindern.
113 Wie erwähnt, geht dies auf Arbeiten im Umfeld von Meyer-Abich zurück. In dieser ursprünglichen Fassung
(MEYER-ABICH 1978, 82, eine Publikation auf der Basis eines Radiovortrags vom Frühjahr 1977) trat noch
das Kriterium einer "technischen Verfügbarkeit" hinzu, das in der KE8-Diskussion stillschweigend vorausgesetzt
wurde (vgl. auch ENERGIE 1977, 131). Meyer-Abich führte die vier Kriterien in die Kommissionsdiskussion
ein und immunisierte sie gegen Kritik, indem er sie als allgemeinen Forschungsstand ausgab. Er verschwieg
wohlweislich, daß sie den Stand seiner Forschung darstellten. In der Tat gab es allerdings Wurzeln außerhalb
seiner Forschungstätigkeit. So geht der Terminus "Sozialverträglichkeit" auf Weinberg zurück (vgl. MEYERABICH 1978, 76 und 1986a, 33).
114 Siehe KE8-BERICHT, 50 ff. Die Positionierung im Bericht - hinter der gemeinsam getragenen Pluralität der
vier Pfade - zeigt die Ventilfunktion dieser Stellungnahmen. Zur Handhabbarkeit der Kriterien siehe KITSCHELT 1982, 167.
115 Besonders deutlich wurde dies bei der Stellungnahme der CDU/CSU-Abgeordneten (KE8-BERICHT, 56)
und bei der von Reuschenbach (ebda., 57).
116 Dies erforderte erhebliche Anstrengungen und Zug-um-Zug-Geschäfte. Siehe dazu KE8-PROTOKOLL 20
und 21.
117 Hier werden auch Unterschiede zwischen Ueberhorst und Meyer-Abich auf der einen und Altner auf der anderen Seite deutlich.
118 KE8-BERICHT, 164.
119 Ebda.
120 Siehe dazu detailliert unten IV/3.2.3.
121 Siehe KE8-BERICHT, 167 f. In zwei Vorstudien zum Bethe-Tait-Störfall wurde das Terrain sondiert. Häfele beauftragte eine Gruppe der KfK; von Ehrenstein die "Arbeitsgruppe Schneller Brüter" an der Universität
Bremen (KE8-MATERIALIEN 3, Anlage 24 und 25). Zunächst war an einen Auftrag an die Genehmigungsbehörde gedacht worden, dann aber wollte man doch für eine größere Entkopplung zum Genehmigungsverfahren
sorgen (siehe dazu die Diskussion in KE8-PROTOKOLL 14/86; vgl. auch WIB 80/6, 31).
122 RISIKOSTUDIE 1979. Schon bei dieser Studie war eine kritische Aufarbeitung durch das Öko-Institut aus
öffentlichen Mitteln finanziert worden (1,6 Mill.DM laut HAHN 1984).
123 "Die Kommission war der übereinstimmenden Meinung, daß das Risiko durch den Betrieb eines natriumgekühlten Brutreaktors keinesfalls größer sein dürfe, als das durch den Betrieb eines Leichtwasserreaktors moderner Bauart" (KE8-BERICHT, 172). "Die Kommission fordert, daß die Sicherheit schneller Brutreaktoren nicht
unter der eines mo dernen Leichtwasserreaktors liegen dürfe. Für den SNR 300 heißt das, daß die Kommission
eine risikoorientierte Analyse in Auftrag zu geben empfiehlt, die eine pragmatische Prüfung dieser Forderung
ermöglicht." (ebda., 174). Der Vergleich sollte zwischen dem SNR 300 und einem "Druckwasserreaktor vergleichbarer Leistungsgröße und moderner Bauart" (ebda., 173) erfolgen. Der Druckwasserreaktor vom Typ Biblis B, der sich unter den Leichtwasserreaktoren gegenüber dem Siedewasserreaktor durchgesetzt hatte, wurde
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Anmerkungen zu Kapitel 2 des Teils IV
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deshalb gewählt, weil anhand dieses Typs die "Deutsche Risikostudie Kernkraftwerke" durchgeführt worden war
und er von daher als besonders gut untersucht galt. In dem Vergleich sollten die Anlageneigenschaften der Reaktoren einander gegenübergestellt werden, es sollten Störfallabläufe und Unfallabläufe beschrieben werden, und
es sollten die mit den Störfällen verbundenen Freisetzungen von Spaltprodukten ermittelt werden. Schließlich:
"Explizite Angaben über mögliche Unfallfolgen werden dann für notwendig erachtet, wenn die vergleichende
Diskussion der Charakteristiken der unterschiedlichen Freisetzungskategorien keine eindeutige Bewertung der
zu erwartenden Folgen im Vergleich zu den Ergebnissen der Deutschen Risikostudie zuläßt." (Ebda., 173). Diese
ans Unverständliche grenzende Verklausulierung drückt den komplexen Charakter des Kompromis ses aus, der
an dieser neuralgischen Stelle gefunden wurde: Es ging darum, ob den Kernenergie-Kritikern Gelegenheit
gegeben werden soll, hypothetische Unfälle in ihren katastrophalen Folgen publizitätsträchtig auszuleuchten.
Diese sehr komplizierten Formulierungen führten in der Folge dann zu langwierigen Auseinandersetzungen,
wann nun Unfallfolgen zu untersuchen seien, was vergleichbare Leistungsgröße bedeute u.a.m. Das Ringen um
die Studie ist dokumentiert in KE8-PROTOKOLL 14/100 ff. Als der Begriff "risiko-orientierte Analyse"
gefunden wurde, vermerkt das Protokoll "Heiterkeit" (ebda. 14/114).
124 KE8-BERICHT, 174.
125 Für Häfele war die explizite Zustimmung zum Weiterbau entscheidend. Dafür schluckte er die Kröte einer
Studie, in die auch noch explizite Brüter-Gegner einbezogen werden sollten. Seine Devise hieß Zeitgewinn. Altner und von Ehrenstein machten enorme Zugeständnisse, billigten den Weiterbau und handelten sich dafür die
Beteiligung an der Risikoforschung ein.
126 Weiterer Dissens entstand über den Zeitraum der Studie: Das Genehmigungsverfahren und der Zeitplan des
Bundestages sollten nicht behindert werden. Dies wurde in der KE9 dann zur entscheidenden Frage.
127 Siehe KE8-BERICHT, 175 ff.
128 Ebda., 164.
129 Die Beteiligung an den entsprechenden Gremien war eine Forderung der Kernenergie-Kritiker, die bereits
1978 im "Expertengespräch Reaktorsicherheitsforschung" beim BMFT erhoben wurde (vgl. RADKAU 1983b,
31). Zum Verhältnis von "Counter-experts" und etablierter Wissenschaft bei der Kernenergie generell siehe
NOWOTNY 1979. In den USA hatte die Union of Concerned Scientists mit der Kritik am Rasmussen-Report
(dem Vorbild der "Deutschen Risikostudie Kernkraftwerke") die Folie für die deutsche Entwicklung geliefert
(vgl. RADKAU 1983b, 31).
130 Sogar die Union konnte insofern zufrieden sein, als sie bei dieser Frage nicht völlig isoliert dastand, sondern
drei der Sachverständigen auf ihr Minderheitsvotum verpflichten konnte.
131 Zwei Wege und der Vergleich dazwischen ergeben die drei Säulen des Entsorgungskonzepts der Bundesregierung (vgl. die Ausführungen des Staatssekretärs im BMFT, H.-H. Haunschild, vor der KE8: KE8-PROTOKOLL 5). In dem Konzept werden auch die zwei unterschiedlichen Verwendungszusammenhänge der Kernenergietechnik wieder verbunden: Die Wiederaufbereitung ist ein Verfahren, das der militärischen Wurzel der
Kernenergie entspringt; die Endlagerung hingegen ist eine Variante der Entsorgung mit ziviler Tradition. Die
DWK charakterisiert die direkte Endlagerung als "Wegwerfprinzip" und als Verzicht auf wertvolle Rohstoffe in
den Brennelementen (KE8-MATERIALIEN 5/1943).
132 Diese Variante wurde von Pfeiffer vertreten (diese Position schlägt sich nieder in der Empfehlung 7 in KE8BERICHT, 158). In der Entsorgungsdiskussion wurde die Notwendigkeit eines integrierten Kriteriensystems
deutlich (vgl. KE8-PROTOKOLL 5/126). Die Vor- und Nachteile der einzelnen Entsorgungsalternativen gingen
auch aus den verschiedenen Gutachten hervor, die von der KE8 - bei strenger Sicherung von Pluralität - vergeben wurden (zum einen an die Deutsche Gesellschaft für die Wiederverwertung von Kernbrennstoffen, zum anderen an den Kernenergie-Kritiker Hirsch; siehe KE8-MATERIALIEN 5). Aufgrund dieser Pluralität war von
diesen Gutachten keine Entscheidungshilfe zu erwarten. Hirsch hatte in seinem Gutachten auch mit einer DelphiUmfrage gearbeitet, derjenigen Methode, deren Anwendung durch die GRS bei der risiko-orientierten Analyse
später von Seiten der FGSB als unwissenschaftlich kritisiert wurde (vgl. ebda., 1645; zur Kritik an der DelphiMethode siehe unten IV/3.3.2.c).
Erste Kernenergie-Enquete
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133 Vgl. KE8-BERICHT, 159.
134 Vgl. ebda., 157. Es war fraglich, ob die auf den Entsorgungsnachweis pochenden Gerichte dies akzeptieren
würden (vgl. FR vom 23.06.1979). Das gestaffelte Junktim widersprach den strengen Bedingungen, wie sie noch
im Antrag 699 beim SPD-Bundesparteitag 1977 zwischen Genehmigungen und Entsorgungsnachweis geknüpft
worden waren. Vgl. dazu die Ausführungen von Schäfer in KOMPROMISS 1981, 135.
135 Vgl. KE8-BERICHT, 158 ff. "Konsensfähig" bedeutet auch hier nicht einstimmig. Aber das Minderheitsvotum wurde in dieser Frage lediglich von den Abgeordneten der Union unterschrieben; keiner der Sachverständigen stellte sich auf die Seite der CDU/CSU-Parlamentarier, obgleich deren Position nicht im Widerspruch
stand zum "integrierten Entsorgungskonzept" der Bundesregierung. Aber die Ausführungen der Unionsvertreter
legten den Schwerpunkt stark auf die Wiederaufarbeitung und sahen keine Probleme beim weiteren Verfahren
oder für den Entsorgungsnachweis. Damit lag die Union eher auf Linie des Bundeskanzleramtes als auf der des
BMFT oder des BMI.
136 Die Bandbreite reichte von 35 Tonnen Durchsatz pro Jahr (Ja/To) der Pilotanlage in Karlsruhe bis zu 1400
Ja/To des alten Konzepts für Gorleben. Dazwischen lagen Vorschläge mit 400 bis 800 Ja/To (Vorschlag Häfeles
in seinem späteren Gutachten), 350 Ja/To (Planung für Hessen und Plädoyer Rudzinskis aus ingenieurwissenschaftlichen Überlegungen heraus) und 100 Ja/To (späterer Vorschlag der Skeptiker zur Aufrechterhaltung der
Option) (vgl. FR vom 28.04.1980 und 26.05.1981 sowie FAZ vom 07.01.1981). Der AFT schloß sich in seiner
späteren Stellungnahme dem Vorschlag Häfeles an (WIB 81/12, 19).
137 Die Bundesregierung wies die KE8 darauf hin, daß ein solches Urteil durch die KE8 für Hessen erhebliche
Schwierigkeiten impliziere (FR vom 23.06.1979). H.B.Schäfer betonte (in: KOMPROMISS 1981, 136), daß eine
Wiederaufarbeitung im Rahmen von "Kernenergie I" nur entsorgungspolitische, keine versorgungspolitischen
Aufgaben übernehmen dürfe, also keine Brennelemente für den Brüter produzieren dürfe.
138 Zur Auseinandersetzung um ein zweites Gutachten siehe KE8-PROTOKOLL 5/214.
139 Daß Häfele und Birkhofer hier nicht konsequent die Linie der DWK - Vorrang für die Wiederaufarbeitung vertreten, ist von der DWK umgehend und personenbezogen kritisiert worden. Ein entsprechender Brief ist an
Birkhofer gegangen (Interviewaussage).
140 Vgl. KE8-BERICHT, 100 f.
141 Vgl. die Ausführungen von H.B.Schäfer in Vorwärts vom 23.04.1981. Zudem wurden viele sicherheitsrelevante Punkte ausgeklammert, z.B. Radioökologie (KE8-BERICHT, 151 und KE8-MATERIALIEN 1/Anlage 59) oder Gewalteinwirkungen (KE8-BERICHT, 143). Die KE8 hat achtzehn Punkte für Empfehlungen aufgelistet
und jeweils die Positionen dazu aufgeschrieben. Sie hat dabei die Stimmenverhältnisse nicht angegeben, sondern
nur angegeben, ob die Empfehlung einstimmig angenommen wurde ("die Kommission"), ob es zu Stimmengleichheit kam ("Teile der Kommission") oder ob sich die Kommission über eine Empfehlung in Mehrheit und
Minderheit teilte (dann heißt es: "Mehrheit der Kommission" und "Minderheit der Kommission"). Im letzten
Falle waren es zumeist knappe Stimmenverhältnisse von 8:7 oder 8:5:2. Dies macht deutlich, daß sich Ueberhorst in diesem Teil der Empfehlungen nicht bei jedem Punkt um einen Konsens mit den eher der Brüterseite
zuzurechnenden Experten bemühte. In diesen Abstimmungen wurde auch kein Koalitionszwang ausgeübt. Interessant ist z.B. die Auseinandersetzung darüber, welche Kriterien über eine Berufung in die Sicherheitsgremien
oder für die Fortsetzung der Risikostudie gelten sollten (KE8-PROTOKOLL 18/15 ff.). Kompromißvorschläge,
die darauf angelegt waren, die Bezeichnung "die Skeptiker" zu umgehen, wurden zwar geäußert (z.B. schlug
Schaefer vor: Beteiligung "sachverständiger Wissenschaftler..., die bisher nicht an der Risikostudie mitgearbeitet
haben"), jedoch nicht im Bericht aufgegriffen. In diesem Berichtsteil hat man im Vergleich zu anderen Teilen
nicht in dem Maße miteinander gerungen, daß konsensfähige Formulierungen gefunden worden wären.
142 Daneben haben sich einige konkrete Fragen im Konsens beantworten lassen: siehe die Punkte 3.1.1. und
3.2.4. des Abschnitts C2 im KE8-BERICHT.
143 Vgl. ebda., 142.
144 Ebda., 141.
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Anmerkungen zu Kapitel 2 des Teils IV
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145 "In dieser Phase... ist es erforderlich, die nuklearen Optionen auch versorgungs- und industriepolitisch zu
erhalten. Dies bedeutet, daß der Zubau von Leichtwasserreaktoren im Rahmen des Bedarfs möglich sein muß."
(Ebda., 165). Allerdings stellten Altner und von Ehrenstein noch weitere Bedingungen für einen Zubau (vgl.
ebda., 151). Diese Konzilianz der Kernenergie-Gegner hatte sich aber auch schon vor der K8 angedeutet: z.B.
wählt auch das Eppler-Szenario einen "Weg der Vernunft", indem es "pragmatisch" weniger rigide Maßstäbe
anlegt und keine Stillegung, sondern Modernisierung und Kapazitätsausbau in langen Zeiträumen für Leichtwasserreaktoren einräumt (vgl. FR vom 20.06. und 27.06.1979). Damit war auch eine Akzeptanz des Genehmigungsverfahrens verbunden, gegen das die Kernenergie-Kritiker immer mit besonderer Vehemenz aufgetreten
waren. Zu den Grundlagen und zum Ablauf des Genehmigungsverfahrens siehe den Bericht der Genehmigungsbehörde in KE8-MATERIALIEN 3/737 ff.
146 Der von der Sicherheitsforschung in die Diskussion eingebrachte Risikobegriff basiert auf der Produktformel von potentiellem Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit und stammt aus der Versicherungsmathematik: Zum gleichen Risiko multiplizieren sich kleine Schäden mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit und sehr
unwahrscheinliche große Schäden. Dieser Risikobegriff bildet die Grundlage für zahlreiche Argumente in der
Kernenergiediskussion, so z.B. für den Vergleich zwischen verschiedenen Lebensrisiken oder für den Begriff
des "Restrisikos". Von diesem Standpunkt aus gesehen ist die Kernenergie akzeptabel, da das große potentielle
Schadensausmaß sich durch die kleine Wahrscheinlichkeit zu einer vergleichsweise akzeptablen Größenordnung
des Risikos multipliziert (vgl. dazu RENN 1982).
147 Eine Position, die eher aus der alltagssprachlichen Verwendung des Risikobegriffs entstammt und von dort
aus in die Fachdiskussion gekommen ist, geht davon aus, daß bei einer bestimmten Größenordnung von potentiellen Schäden an die kleine Wahrscheinlichkeit des Eintritts keine Risikoverminderung bedeutet. Aus dieser Perspektive hilft es nicht zu wissen, die Vernichtung einer Region sei unwahrscheinlich, denn dies lindert nicht die
Angst davor. Auf Grundlage dieses Begriffs ist das "Restrisiko" untragbar, gleich, welch kleine Wahrscheinlichkeiten damit verbunden sind (vgl. dazu HENNEN 1989).
148 KE8-BERICHT, 14.
149 Vgl. KE8-PROTOKOLL 8/380 und KE8-BERICHT, 139.
150 Vgl. KE8-PROTOKOLL 8/404. Der Vorschlag wurde von Birkhofer und Meyer-Abich erarbeitet, von Häfele unterstützt und mehrfach in der Kommission diskutiert, konnte aber nicht fertiggestellt werden (vgl. KE8BERICHT 178 f.). Er hat für die konkrete Arbeit dann auch keine Rolle mehr gespielt; ohne ihn aber wäre der
geplante Vergleich von Energiesystemen nicht möglich gewesen: zu diesem Vergleich sah sich die KE8 aus
zeitlichen Gründen nicht mehr in der Lage (vgl. KE8-PROTOKOLL 8 und KE8-MATERIALIEN 1/Anlage 10).
Einen ähnlichen Vorschlag, der die Reduzierung von Risiken nach dem maximalen Schadensausmaß staffelt, hat
übrigens auch der Sicherheitsexperte Kuhlmann gemacht (in Rheinischer Merkur/Christ und Welt vom
19.12.1980).
151 Der Hintergrund der unterschiedlichen Sicherheitsansätze wird bei RADKAU 1983b, 29 deutlich. Bei konkreten Debatten, wie z.B. um die Frage, ob ein Berstschutz für Kernkraftwerke vorgeschrieben werden soll, treffen die skizzierten Ansätze aufeinander (vgl. dazu ROSSNAGEL 1979; der Stand der Diskussion geht auch hervor aus EXPERTENGESPRÄCH 1980).
152 Störfall wird von Unfall wie folgt abgegrenzt: Bei einem Störfall tritt Radioaktivität aus, dies bleibt aber
unterhalb der zulässigen Grenzwerte. Ein Unfall ist hingegen dadurch definiert, daß Radioaktivität in die Umgebung freigesetzt wird und dabei die gültigen Grenzwerte überschritten werden (SACHVERSTÄNDIGENRAT
1981, 41 f.).
153 Vgl. KE8-BERICHT, 147.
154 Ebda.
Erste Kernenergie-Enquete
A IV/2-15
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155 Der GAU, der größte anzunehmende Unfall, eine zentrale Kategorie der Sicherheitsdebatte, ist nicht der
"größte mögliche Reaktorunfall" (so lautet eine sehr frühe Definition), sondern seine Festlegung beruht auf
Wahrscheinlichkeitsüberlegungen. Der GAU ist derjenige Unfall, der diesseits einer festgelegten Wahrscheinlichkeitsmarge liegt, von dem man also annimmt, daß ihn nicht beherrschen zu können, nicht akzeptabel wäre.
Jenseits dieser Grenze liegt das Restrisiko. Diese Marge zwischen GAU und Restrisiko ist eine Wertentscheidung, die von der Sichtweise der zuständigen Experten und den Kräfteverhältnissen abhängt. Diese Marge ist
also kognitiv problematisch (die Kriterien der Beurteilung sind verwaschen, die Berechnungsmodalitäten sind
zweifelhaft und umstritten, es gibt hohe Unsicherheiten bei der Berechnung usw. - vgl. KE8-BERICHT, 142)
und diese Marge ist politisch umstritten, da verschiedene Akteure verschiedene Setzungen fordern. Was jenseits
dieser Marge liegt, das Restrisiko, ist "theoretisch möglich", aber "praktisch unmöglich" und muß - nach Aussage auch des Bundesverfassungsgerichts in seinem Kalkar-Urteil - toleriert werden.
Nun gibt es also eine Marge, d.h. dort ein Restrisiko, auf das sich nicht vorzubereiten, man für tolerabel hält, und
hier einen GAU, der als wahrscheinlich genug angesehen wird, um sich auf ihn einzustellen, d.h., daß die Anlage
darauf ausgerichtet ist, ihn zu beherrschen. Wenn also ein GAU eintritt, sollen auch dann keine Spaltprodukte
nach außen dringen. Sicherheit ist folglich nicht gegeben, sondern muß festgelegt werden, als die Marke, an der
etwas tolerabel erscheint. Wo diese Marke festgelegt wird, hat physikalische, mathematische, ökonomische, politische und kulturelle Momente. Der GAU wird so zu dem "Auslegungsstörfall", d.h. zu dem Ablauf von Ereignissen, der von der Anlage so beherrscht werden muß, daß kein Schaden in der Umgebung entsteht. Ohne den
Nachweis dieser Beherrschung kann keine Anlage genehmigt werden. Beim Leichtwasserreaktor ist der GAU
der Bruch der Hauptkühlleitung. Dann wird der Reaktor abgeschaltet; die Anlage muß dann das Problem der
Nachwärme lösen, da ansonsten die Kernschmelze droht. Folglich muß über eine Notkühlung die Nachwärme
abgeführt werden. Dadurch soll eine Verletzung des Containments durch einen schmelzenden Reaktor
(Wasserdampfexplosionen usw.) verhindert werden. Eine Kernschmelze aufgrund nicht abgeführter Nachwärme
und mit infolgedessen austretender Radioaktivität wäre beim Leichtwasserreaktor der "Supergau". Beim SNR ist
der GAU die Kernzerstörung, einschließlich dabei auftretender Explosionen bis zu einem gewissen Energiegrad
(siehe dazu genauer unten IV/3.2.3.).
156 Vgl. KE8-PROTOKOLL 1/ 13.
157 Vgl. ebda., 18/11.
158 Dieses Konzept war Grundlage der "Deutschen Risikostudie Kernkraftwerke" (RISIKOSTUDIE 1979). Entsprechende Empfehlungen finden sich in KE8-BERICHT, 147 f.
159 Aktiv wirkende Sicherheitstechnik setzt das Funktionieren menschlicher und maschineller Komponenten
voraus: Eine Klappe muß sich schließen, ein Angehöriger des Bedienungspersonals muß eine Maschine einschalten usw. Passiv wirkende Sicherheitstechnik besteht aus Vorkehrungen, die ohne aktiven Beitrag allein
aufgrund physikalischer Gesetzmäßigkeiten wirksam werden: inhärente Sicherheitseigenschaften, die aber oft
der Funktionsweise des Reaktors widersprechen (vgl. KE8-BERICHT, 149 f.), also ausgeschaltet werden müssen.
160 Vgl. KE8-PROTOKOLL 18.
161 Vgl. KE8-BERICHT, 149.
162 Zu einer Umsetzung entsprechender Untersuchungen kommt es erst nach Tschernobyl: Die Lüftungsklappen, die einen Druckabbau ermöglichen sollen, werden auf eine Kernschmelze hin orientiert. (Vgl. das Interview
mit Barthelt in DS vom 22.09.1986).
163 Im Detail konnte dann erst in der Folge und angestiftet durch die Arbeit der KE8 die Äquivalenz der beiden
Wege belegt und nachgewiesen werden. Siehe dazu BAUERSCHMIDT 1985 und MEYER-ABICH 1986a.
164 Vgl. KE8-BERICHT, 109.
165 Daß sich die Kernenergie-Gegner auf diese pragmatische Strategie einließen, war nicht unumstritten. Auch
dafür bildete die Eppler-Studie einen Schrittmacher (vgl. FR vom 19.06. und 20.06.1979).
A IV/2-16
Anmerkungen zu Kapitel 2 des Teils IV
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166 So Gerstein in KE8-PROTOKOLL 12/370. MEYER-ABICH (1986a, 55) hielt dagegen, daß Kernenergiesparen zwar nicht physikalisch, aber funktional eine Energiequelle darstelle.
167 C.F.von Weizsäcker (in: ENERGIESPAREN 1983, 8) hat dies als den Versuch bezeichnet, gegen den
Zweiten Hauptsatz der Thermodynamik mit Kapital anzukämpfen.
168 Es ist nicht gelungen, dafür einen neuen Namen zu kreieren, der nicht die Assoziation von Verlust und Hunger hat und der dennoch kurz und einprägsam ist. (Vgl. Meyer-Abich in KE8-PROTOKOLL 12/370).
169 Die Variante "starkes Sparen" stammte hauptsächlich von Schaefer, die Variante "sehr starkes Sparen" von
Meyer-Abich und Altner, wobei jeweils deren Mitarbeiter beteiligt waren (vgl. KOMPROMISS 1981, 137).
Vorläufer waren u.a. die Projekte unter Leitung von Meyer-Abich aus den Jahren 1974-1978 (vgl. ENERGIESPAREN 1983, 11).
170 Zu den Einsparraten vgl. KE8-BERICHT, 29.
171 Ebda., 109.
172 Vgl. ebda., 29.
173 Ebda., 30. Dies bestätigt z.B. auch CONRAD (1981, 31) und begründet dies aus dem relativ zum "K-Weg"
niedrigen Organisationsgrad der Akteure.
174 Z.B. wird bis zum Jahre 2030 bei der Variante "sehr starkes Sparen" bei der Raumheizung von Mehrfamilienhäusern eine Einsparung von 40 % der heute dafür aufgewendeten Energie angenommen. Dies soll allein
durch bauliche Maßnahmen zustandekommen; insgesamt sollen fast 60 %, bei Einfamilienhäusern 80 % der
Wärmeenergie eingespart werden können.
175 Siehe dazu allgemein ENERGIEEINSPARUNG 1979.
176 Zur Photovoltaik siehe GRÜTER 1983, 151.
177 Der Katalog sah nicht nur technikbezogene Maßnahmen, sondern auch organisatorische Innovationen vor,
wie z.B. die Änderung der Tarifordnung. Die Auswahl begründete Altner in: KOMPROMISS 1981, 66. Er kritisierte, daß die regionale Ebene zu wenig berücksichtigt worden sei. In dieser Richtung wurde in der Folge dann
auch
weitergedacht.
Stichworte
dabei
sind:
"Energiedienstleistungsunternehmen"
statt
"Energieversorgungsunternehmen" und "Rekommunalisierung" der Energieversorgung. Siehe dazu HENNICKE
1986a, b.
178 Insbesondere Schaefer, der über reiche Erfahrung mit rationeller Energieverwendung verfügte, warnte vor
einer Unterschätzung des Bedarfs an Kapital, Zeit, Information und Forschung, bis nennenswerte Beträge von
Energie gespart werden können (vgl. STRUKTUR 1980, 204).
179 Vgl. KE8-PROTOKOLL 9/392.
180 Der Kapitalbedarf bei "Sparen II" ist durch die Hausisolation sehr hoch (vgl. KE8-PROTOKOLL 16). Man
spricht von einer "Investitionslawine" (ebda., 9). Die Verwirklichung des von der KE8 in ihren Empfehlungen
angepeilten Programms, das sich in Richtung "Sparen I" oder "Sparen II" entwickeln kann, würde 450 bis 500
Milliarden DM in den nächsten Jahrzehnten kosten und die Beschäftigtenzahl um 700.000 bis 1.000.000 erhöhen
(KE8-BERICHT, 109).
181 Vgl. KE8-PROTOKOLL 12/15. Auch in der Anhörung von Lovins kommen ähnliche Dinge auf, wie
"Investitionsabwägungstests", um die energetische Intensität zu prüfen.
182 So die einflußreiche Schrift von JUNGK 1977.
183 Häfele in: KE8-BERICHT, 79. Vgl. auch MEYER-ABICH 1980b.
Erste Kernenergie-Enquete
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184 Die KE8 hat dies unter dem Einfluß von Häfele u.a. nicht nur rhetorisch genutzt, sondern auch zu rationalisieren versucht und hier Gutachten für Folgenabschätzung vergeben, nämlich zu den Risiken der Energieunterversorgung. Interessant ist bei einem dieser Gutachten (durchgeführt von der Firma Batelle, siehe KE8-MATERIALIEN 4/1270 ff.) die Zusammenstellung von bisherigen Erfahrungen mit Energieverknappung
(Stromausfälle, Bergarbeiterstreik u.a.).
185 Anlaß zur Skepsis gab das Schicksal der Sparvorschläge von Hauff (siehe FR vom 30.06.1979) und die
Wirkung des Sparprogramms des BMWi (siehe SZ vom 10.05.1979).
186 In der Tat aber bewirkten die Ölpreiserhöhungen erheblich größere Einspareffekte als alle Energiesparprogramme.
187 KE8-BERICHT, 32.
188 Vgl. KE8-PROTOKOLL 12/237. Maßnahmen sind:
- Technische Standards anheben (Wärmedämmung und Einbaupflicht von energiesparenden Zusatzeinrichtungen);
- Beseitigung von Hindernissen auf dem "S-Weg";
- Erleichterung des Kapitalzugangs und Steuervorteile für Schritte auf dem "S-Weg";
- Markteinführungshilfen bei Spargeräten;
- Verpflichtung staatlicher Institutionen, ihre Maßnahmen auf Energiesparen hin zu überprüfen;
- flankierende soziale Maßnahmen, um Härten bei Preiserhöhungen für Energie auszugleichen.
Der Katalog war ordnungspolitisch sehr sensibel, wie Schaefer (in: KOMPROMISS 1981, 72) hervorhebt. So
wurde z.B. kein Anschluß- und Benutzungszwang vorgeschlagen.
189 Ueberhorsts Darstellung der KE8 blendet immer den Brüter aus, ihren Fokus und ihren Anlaß (siehe z.B.
UEBERHORST 1980d und 1982); er stellt immer die große energiepolitische Linie heraus, denn auf die kam es
ihm bei der Kommission an.
190 Damit wird auch die Diskrepanz zur US-Diskussion um Kernenergie deutlich, in der beim Brutreaktor die
Proliferation das Hauptproblem darstellte (vgl. FORD 1977). Die KE8 hatte eine Arbeitsgruppe zu internationalen Aspekten des Plutoniumkreislaufs gebildet, die aber zu keinen Ergebnissen kam, da die internationale Konferenz zu diesem Thema (INFCE) erst im Februar 1980 zu einem Ende kam (vgl. MARTH 1981, 74; NEBEL
1980, 208; siehe auch dazu das Gespräch mit Popp - BMFT - in KE8-PROTOKOLL 15).
191 Zum Kenntnisstand der KE8 über das Strahlenrisiko siehe KE8-MATERIALIEN 1.
192 Zur rechtlichen Seite vgl. KE8-MATERIALIEN 3.
193 Die KE8 hat weder eine Interessenanalyse rund um den SNR in Angriff genommen, noch den Brutreaktor
ökonomisch bewertet, noch die ökonomischen Grundannahmen der Szenarien (Wachstum) in Frage gestellt.
Dies ist ihr bisweilen negativ angemerkt worden (z.B. bei CONRAD 1981, 27).
194 Damit entfallen einige Faktoren, die für das Kommissionsgeschehen und insbesondere für die Überbrückung
von Fraktionsgrenzen zweifellos von Bedeutung sind, wie z.B. das landsmannschaftliche Moment oder die religiöse Bindung.
195 Im Alter war eine größere Streuung gegeben - ein Faktor, dessen Wirkung ich nicht einschätzen kann. Zur
folgenden Typisierung vgl. die Klassifikation von WHEARE 1955, 12 f.
196 Aus diesen drei läßt sich sehen, daß der Typ des Delegierten durchaus mit eigenem Engagement verbunden
sein kann. So ist Knizia ein geradezu glühender Vertreter einer angebotsorientierten Energiepolitik, ein
"Religionskrieger" (DS 1986/29), umgetrieben von der Sorge vor Energieverknappung, die soziale Unruhe produzieren werde (vgl. auch THEMEN 1980). Die Position von Pfeiffer ist nachzulesen in ENERGIE 1977, 72 ff.
197 Auch Birkhofer stellt sich nach außen als ein Sachverständiger dar, für den die "Sicht des Technikers" maßgebend ist, der z.B. zu der Frage des Energiebedarfs keine sachkundigen Aussagen treffen kann (vgl. KOMPROMISS 1981, 109).
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Anmerkungen zu Kapitel 2 des Teils IV
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198 Der Leiter des begleitenden Fraktionsarbeitskreises der CDU/CSU, Michaelis, tendiert in Richtung auf diesen Typ.
199 Die Schwelle zwischen der zweiten und der dritten Legislaturperiode eines Abgeordneten ist höher als die
zwischen der ersten und der zweiten. Um ein drittes Mal aufgestellt zu werden, muß ein Abgeordneter doch erheblich mehr für seine Profilierung tun (vgl. LATTMANN 1977, 26).
200 Er konnte dabei auf spezifischen energiepolitischen Kenntnissen aufbauen, die er in seiner Studienzeit gesammelt hatte (vgl. STAVENHAGEN 1968).
201 Ähnlich auch CONRAD (1981, 22), der die drei durch eine "ausgeprägte protestantische Sozialisation" verbunden sieht (ebda., 20). Vgl. dazu auch ALTNER 1984a. Bei einer Troika gehen die Seitenpferde im Galopp,
das Mittelpferd hingegen im Trab.
202 Einen Beleg aus der Laufzeit der Kommission bildet die gemeinsame Autorenschaft in der Festschrift für
C.F.von Weizsäcker (PHYSIK 1982). Geradezu programmatisch sind dabei die Ausführungen MEYER-ABICH
(1982b, 15) über den Zusammenhang von Physik, Politik und Philosophie; erst aus dem Bewußtsein dieses Zusammenhangs heraus sei "die Trennung möglich".
203 Um dies an Häfele ein wenig mit biographischen Daten zu vertiefen: RADKAU (1983a, 220) schildert ihn
als "leidenschaftlichen Monomanen", der aus der "Astro-Physik" komme und für "Äonen-Perspektiven" emp fänglich sei (ebda., 222). In seinen Arbeiten im Anschluß an die Projektleitung für den natriumgekühlten
Schnellen Brüter ist deutlich zu spüren, wie er einerseits von dem engen Gleis der Brutreaktorentwicklung wegzukommen versucht, aber von dem Versprechen nicht lassen will, das mit dem Brutreaktor verbunden war und
ist: dem Versprechen auf eine grundlegende Lösung des Energieproblems. So entwirft er in den bis dahin ambitioniertesten Szenarien die Entwicklung der Weltenergiesituation für die nächsten fünfzig Jahre (vgl. GERWIN
1980). Oder er fügt dem Kernenergiesystem ein weltumspannendes "zweites Netz" auf Wasserstoffbasis hinzu
(vgl. HÄFELE 1982a). Bei all dem hält er ungebrochen weiter am Brüter fest, was ihm Bezeichnungen wie
"Brüterpapst" (Die Zeit vom 29.03.1985), "genialer Verkäufer und Zahlenspieler" (DS 1987/14) oder
"Schriftgelehrter der Reaktor-Theologie" (DS vom 19.10.1981) einträgt. Seine Antwort auf die von allen Seiten
prasselnde Kritik ist die Erinnerung an den Zeitpunkt, zu dem Aussagen getroffen werden und für den sie fairerweise auch bewertet werden müssen. Seine Ethik beruht sozusagen auf kognitiver Relativität: "(Man) wird
ständig lernfähig bleiben müssen, und sicher kann man aus dem Verlauf des Projektes Schneller Brüter lernen.
Aber man sollte das unter einem genügend weiten Horizont einer offenen Zukunft tun und nicht aus der verengenden Perspektive dessen, der geschehene Vergangenheit mit dem Wissen der Gegenwart glaubt belehren zu
können." (HÄFELE 1984b, 319). Auf diesem Hintergrund entwickelte Häfele eine geradezu charismatische
Gabe, entscheidende Gremien und Personen in seine Pläne einzubinden. (Zum Begriff des Charisma siehe im
Anschluß an Max Weber EISENSTADT 1979, 149 f.: Ihm zufolge "...ruft Charisma einen bestimmten moralischen Eifer hervor, der in scharfem Gegensatz zu den Formen der traditionellen Moralität und der nüchternen
Berechnung steht.")
Meyer-Abich hingegen richtete sich stärker auf die aktive Rolle in der Politik aus. Dies belegen seine zahlreichen SPD-nahen Veröffentlichungen (MEYER-ABICH 1985a; vgl. zum Hintergrund und zu den Motiven auch
MEYER-ABICH 1979; kritisch dazu: MICHAELIS 1983c), seine Beratertätigkeit für den SPD-Kanzlerkandidaten Vogel 1983 und die Ernennung zum Senator in der Landesregierung Hamburg. Aber auch er blieb in erster
Linie Philosoph, in zweiter Linie Wissenschaftler und erst in dritter Linie Politiker.
204 Zur Gemeinsamkeit der Interessen, also zur sozialen Basis dieser gruppendynamischen Konstruktion, vgl.
unten IV/2.4.2. (Die Sozialstruktur unter politischem Aspekt).
205 Diesen Ansatz verteidigt er erbittert gegen alle Angriffe, vor allem von der Seite, die auf rasche Entscheidungen drängt (vgl. z.B. KE8-PROTOKOLL 5/70 f.).
206 Die SZ vom 10.07.1981 lobte vor allem sein "taktisches Geschick". Ueberhorst sorgte vor allem dafür, daß
zunächst nicht abgestimmt wurde und Abstimmungen hinausgeschoben wurden, bis Konsenslinien absehbar waren.
207 Vgl. KE8-PROTOKOLL 8/23 f.
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208 Vgl. den Disput mit Altner in ebda. 6/250. Dies ist umso erstaunlicher, als er ein ausgewiesener Brüter-Kritiker war und ist, der schon früh in Bundestagsausschüssen die parlamentarische Routine bei der Brüterfinanzierung gestört hatte.
209 Vgl. die Diskussionen um den Kriterienkatalog auf der 8. Sitzung (KE8-PROTOKOLL 8).
210 Siehe oben Anm. 88.
211 Altner hat sich während und nach der KE8 mehrfach kritisch, aber nie abfällig über die Kommission geäußert (vgl. z.B. ALTNER 1979).
212 Die laut Anwesenheitsliste oder expliziter Entschuldigung ausgewiesene Nicht-Teilnahme ist nur ein unzuverlässiger Indikator für die tatsächliche Abwesenheit. Dies gilt vor allem für die Abgeordneten, die sich oftmals
nur in die Anwesenheitsliste eintragen und dann schon bald zu einem anderen Termin gehen. Bei den Sachverständigen allerdings kann man dann von einer Teilnahme ausgehen, wenn sie auch in der Anwesenheitsliste verzeichnet sind. Was die informellen Treffen angeht, so ist nur aus den anschließenden Reaktionen oder aus indirekten Indizien zu schließen, wer dabei anwesend war. So ist der Sachverständige von Ehrenstein an dem Termin, an dem in abendlicher Runde der Kompromiß über die zwei Phasen der Kernenergienutzung geschmiedet
wird, auf einer USA-Reise (vgl. KE8-PROTOKOLL 12).
213 So hat z.B. der CSU-Vertreter Gerlach versucht, noch gegen Ende durch Geschäftsordnungsanträge und
sonstige Verfahrenstricks das Blatt zu wenden, die politischen Pluspunkte der Union zu mehren und die Mehrheit in Schwierigkeiten zu bringen (vgl. KE8-PROTOKOLL 21 und 22). Daß ihn dabei seine eigenen Fraktionskollegen nicht sonderlich emphatisch unterstützten, weil sie ungleich mehr in das Konsensgeschehen eingewoben waren als er, zeigt, wie sehr er die Sitzung und die Atmosphäre falsch einschätzte, wie sehr er im Laufe der
Zeit zum Außenstehenden geworden war.
214 So ist insbesondere H.J.Jansen nicht auf eine Zuarbeitsrolle zu beschränken. Er hat sich theoretisch (vgl.
JANSEN 1987) und politisch (Beteiligung am Wiedenfelser Entwurf 1973, wiederabgedruckt in: UEBERHORST 1983) weit über die Wahrnehmung einer bloß technisch-instrumentellen Rolle hinaus engagiert.
215 So arbeiteten z.B. Gerstein und Schneider sehr eng zusammen.
216 Deutlich wurde die Bedeutung beim Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes, dessen Mitarbeiter in
der KE9 dann auch offiziell zum Sekretariat stieß. Gegen Ende der KE8 wurden die externen Assistenten wichtiger, als es um die Vorbereitung des Berichts und um die Abstimmung der Positionen ging. Da wurden sie auch
zur Sitzung zugelassen, zunächst als Zuhörer (vgl. KE8-PROTOKOLL 16), und sie erhielten in der Sitzung auch
Aufträge (vgl. KE8-PROTOKOLL 17). Darüber gab es Dispute (vgl. KE8-PROTOKOLL 18).
217 Der Arbeitskreis wurde durch Michaelis geleitet, der in der KE9 dann Mitglied der Kommission wurde (vgl.
H.Michaelis: Leitlinien für eine Diskussionsstrategie der Enquete-Kommission "Zukünftige Energiepolitik".
Mimeo 1979; vgl. zu den Fraktionsarbeitskreisen allgemein HOFFMANN-RIEM 1989, 1277 f.).
218 Beim Abend in der Bayerischen Landesvertretung erwiesen sich Ambiente und Atmosphäre als so berückend, daß der CDU-Parlamentarier Stavenhagen beginnt, den Einlassungen von Jansen, Häfele und Ueberhorst
mehr als bisher Gehör zu schenken, und er ist laut eigenem Bekunden am anderen Morgen bereit, einen gemeinsamen Weg zu suchen (vgl. KE8-PROTOKOLL 12).
219 Eine kurze Bemerkung zur "physikalischen Grundlage" der Interaktion: Die formelle Interaktion bevorzugt
die Sitzung (zumeist zwei Tage) mit Papieren als Tischvorlage oder vorab verschickt zur Vorbereitung. Gegen
Ende der Kommissionsarbeit häufen sich die Tischvorlagen. Dies bildet die Grundlage für intensive unvermittelte Kommunikation auf der Sitzung. Das Papier, die schriftliche Stellungnahme, das Statement, die Anmerkung, die Überarbeitung - dies alles war ein übliches und gepflegtes Instrument der Kommunikation, wodurch
aber in keiner Weise eine Substitution unvermittelter Kommunikation eintrat, sondern im Gegenteil: je intensiver
die Schriftkommunikation, desto intensiver auch die unvermittelte Kommunikation. Daneben läßt die
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Anmerkungen zu Kapitel 2 des Teils IV
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Sitzung jeweils über Mittag Zeit für Absprachen, über Abend bei den erwähnten semiformellen Gelegenheiten
ebenso. Ein ähnliches Verhältnis von Schriftkommunikation zu unvermittelter Kommunikation zeigt sich für die
bilateralen und trilateralen Absprachen. Auch hier ist die mündliche Kommunikation nicht die einzige Form,
sondern es werden intensiv Entwürfe und Anmerkungen ausgetauscht. Dazu tritt die Telekommunikation als
Kanal hinzu.
220 In der KE8 selbst wurde die Entwicklung hin zu einem Modus der Verständigung unterschiedlich bewertet.
Eine Gruppe begriff diese Entwicklung geradezu euphorisch als Durchbruch mit exemplarischer Bedeutung:
Geburt eines neuen Politikstils. Daneben finden sich andere Reaktionen von der Überraschung über die Gelassenheit und distanzierte Neutralität bis zur Ablehnung dieser unnötigen Verkomplizierung politischer Gegnerschaft. Es ist trivial: Was der eine als geglückte Veränderung positionellen Stils hin zu einem diskursiven Stil
feiert, ist für den anderen ein Beschwernis und undurchdringliches Gestrüpp beim Versuch, seine Position politisch hindurchzutragen und möglichst bald mehrheitsfähig zu machen. Die Verwischung und Vermischung, die
Unberechenbarkeit des Gegenüber und des Vorsitzenden, die Förderung unsicheren Kantonistentums und die
Stilisierung des Überläufers zum Überzeugungstäter, das Aushebeln von Positionen durch hyper-komplexe
Kompromisse und Verschiebungen, das Einbringen absurder Zeitleisten, Gesichtspunkte und Eventualitäten, das
Eingehen auf alles und nichts ohne Schlußstrich und ohne Feststellung von Mehrheiten - alles dies ist nicht unbedingt nach jedermanns Geschmack (ich stütze mich hier auf Aussagen verschiedener Interviewpartner).
221 Vgl. z.B. die Aufsätze von NEBEL 1980, REHFELD 1981, MICHAELIS 1980, ENGELL 1980 und die Berichte in der Tagespresse. Dort reduziert sich die interne Entwicklung zumeist auf einen durch faire Verhandlungsleitung ermöglichten nüchternen Überzeugungsprozeß der Sachverständigen, den die CDU/CSU nicht
mitmachen wollte. Als wäre es im Grunde ein ganz einfacher Prozeß: Jemand macht einen vernünftigen Vorschlag, und wenn alle lange und ehrlich darüber reden, dann einigt man sich auch. Dem ist aber ganz und gar
nicht so.
222 Zuvor stellt sich die Frage, inwieweit die Konstellation der Interessen in der KE8 repräsentativ für die Brüter- bzw. Kernkraftkontroverse war. Es gab einige im betreffenden Problembereich virulente Interessen, die nicht
explizit im Kommissionsspektrum vertreten waren, so z.B. die Administration und die Industrie als Nutzerin der
Energie. Ebenfalls nicht präsent war die kompromißlose Gegenposition, die eine Absenkung des Komfortniveaus durchaus in Kauf nehmen würde, um eine veränderte Energiepolitik durchzusetzen.
223 Als Beispiel dafür kann der Abgeordnete Laermann genommen worden. Als Mitglied der FDP-Fraktion ist
er einmal der Fraktions- und der Regierungsdisziplin verpflichtet. Andererseits ist er erklärter Kernenergiebefürworter und durch die WAA-Pläne des hessischen Wirtschaftsministers (Karry/FDP) auch Brüterbefürworter.
Andererseits stammt er aus einem Landesverband der FDP, der sich eher gegen den Brüter gewandt hat. Hinzu
tritt eine persönliche Dimension; einerseits fühlt er sich der Wissenschaft verpflichtet, andererseits aber der tätigen Politik (vgl. LAERMANN 1982).
Ein anderes Beispiel für derlei Spannungen gibt der Sachverständige Knizia. Auch er muß in mehrfacher Hinsicht einen Spagat vollführen: Er ist Vorstandsvorsitzender der Vereinigten Elektrizitätswerke Westfalen, kann
aber in der KE8 nicht nur "pro domo" sprechen, sondern vertritt die Energieversorgungsunternehmen und den
industriellen Energiebereich überhaupt. Einerseits ist sein Unternehmen Betreiber des THTR, und die Finanzierungskonkurrenz zum SNR ist absehbar; andererseits kann er aber nicht aus diesen Gründen gegen den SNR
Front machen. Zudem ist er auch von seinem Selbstbild her Wissenschaftler mit einem ethisch motivierten Anliegen und will sich nicht zu einem vordergründig ökonomisch oder politisch argumentierenden Interessenvertreter herabgewürdigt sehen (vgl. KNIZIA 1981).
224 Allerdings waren dabei nicht alle Parlamentarier einbezogen. Man war zumindest auf Seiten der CDU-Parlamentarier erstaunt darüber, daß die Sachverständigen den Tiefen der Arbeitsgruppenarbeit mit Konsensvorschlägen entstiegen. Hingegen hatten die SPD-Parlamentarier über den Vorsitzenden den Einblick in die Kreise
der Sachverständigen behalten.
225 So ist z.B. Birkhofer als Vorsitzender der Gesellschaft für Reaktorsicherheit durchaus ein Wissenschaftler,
der die Brüterplanung und -entwicklung für vertretbar hält. Aber damit sind seine Interessen noch nicht kongruent zu denen der Industrie oder der Betreiber. Jeder Fortschritt, den er in der Sicherheitsforschung erzielt, von
dem also sein Status und sein Prestige abhängen, führt zu Auflagen an die Betreiber und Errichter und damit zu
höheren Kosten bei den Kernenergieprojekten.
Erste Kernenergie-Enquete
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226 Vor allem die Differenzierung von Kernenergie-Gegnern und Kernenergie-Skeptikern ist von Belang (vgl.
GRUPP 1985, 186).
227 Die folgenden Ausführungen habe ich vor einiger Zeit bereits publiziert (vgl. VOWE 1986). Die Reaktionen
von Experten und Beteiligten haben mich in meiner Einschätzung weitgehend bestätigt.
228 Diese Bezeichnungen werden von mir für die energiepolitischen Alternativen der KE8 gebraucht, sie sind
aber erst jüngeren Datums: Bauerschmidt, Schefold und Meyer-Abich haben sie im Zuge ihrer Arbeiten in der
Nachfolge der Kernenergie-Enqueten entwickelt (vgl. BAUERSCHMIDT 1985 und MEYER-ABICH 1986a).
Das Begriffspaar "K-" und "S-Weg" rekurriert auf die Pfade 1 und 2 der KE8 (zur Begriffsverwendung vgl. auch
MEYER-ABICH 1981).
229 Bereits die Kommission kennt den Begriff "harte Sonne", eine zentralisierte, großtechnisch organisierte
Stromproduktion mit Sonnenkraft, distanziert sich aber nicht explizit davon.
230 Beide Szenarien oder Pfade/Wege bedürfen in hohem Maße der Politik, wenn auch mit unterschiedlichen
Zeithorizonten, Schwerpunkten und Zielgruppen (vgl. MEYER-ABICH 1986a, 181 ff.). Der S-Weg bedarf der
politischen Unterstützung, damit der Strom aus dem Wärmemarkt ferngehalten wird. Er bedarf massiver Förderung, wenn eine großtechnische Variante des S-Weges Bedeutung erlangen soll (Wasserstoff und Photovoltaik).
Der K-Weg bedarf der politischen Unterstützung, um einen großtechnischen Plutoniumbrennstoffkreislauf aufbauen zu können. Hierfür ist die Finanzierung des SNR 300 nur ein Anfang. Aber Politik ist bei beiden noch
mehr als nur flankierend oder vorlaufend finanzierend gefordert: Beide Entwicklungen sind nicht darauf angelegt, wirtschaftlich optimal die Energieversorgung zu sichern. Beide sind energiepolitisch bestimmt vor allem
von einem ausgeprägten Sicherheitsdenken und würden auch im laufenden Betrieb hohe Subventionen erfordern.
Wirtschaftlich optimal aber wäre statt dieser beiden Wege eine Mischung aus Elementen beider Szenarien (vgl.
BAUERSCHMIDT 1983 und MEYER-ABICH 1986a, 120). Diese Mischung sähe so aus, daß sich die Nutzung
der Kernenergie auf Leichtwasserreaktoren beschränkt und auf den Brüter verzichtet wird, daß andererseits
marktbedingtes Sparen ermöglicht und auf staatliche Programme verzichtet wird. Eine derartige Lösung hätte
durchaus in der historischen Tradition gelegen, da sie auch auf den Konsens der EVU und der Industrie hätte
bauen können. Diese wirtschaftlich optimale und politisch konsensfähige Mischung der Elemente ist die eigentliche Alternative zum K- und zum S-Weg. In der KE8 taucht diese Alternative als "Variante 3A" in den Pfadberechnungen auf. Diese Variante einer Energieversorgung ohne Brüter (vgl. KE8-BERICHT, 45; 47) war es nicht
wert, als eigener Pfad gerechnet zu werden. In späteren Arbeiten zu diesem Themenbereich (SCHEFOLD 1987)
wird diese Variante als "Z-Weg" berechnet und bewertet. Der große Vorteil dieser Alternative ist die "normative
Kraft des Faktischen" (ebda., 22). Wenn dieser Weg eingeschlagen werde, bedeute dies den "Verzicht auf das
gesellschaftliche Experiment", denn er "schreibt er die bestehende Verteilung leicht modifizierend fort" (ebda.)
und baut auf die "gesellschaftliche Koalition für das bestehende Energiesystem" (ebda., 296). Dabei wird der
Kernenergie-Anteil an der Stromerzeugung von 36 % im Jahre 1987 auf 51 % im Jahre 2030 steigen und im
Jahre 2000 ca. 25 Gigawatt-Einheiten betragen. Von jeder Seite enthält dieser Weg die sozusagen einfachsten
Elemente. Er beruht auf einer "Mischung der weniger exponierten und spekulativen Technologien der Referenzpfade" (SCHEFOLD 1987, 22). Wenn der "Z-Weg" also nicht bekämpft wird, setzt er sich durch, während
sowohl der K-Weg wie auch der S-Weg massiv politisch unterstützt werden müßte. Die "Gefahr" des "Z-Weges"
(SCHEFOLD 1987, 12) besteht also darin, daß kein alternatives Energiesystem aufgebaut wird. Von daher hat
dieser ökonomisch und politisch attraktive Weg bei den Meinungsführern der Energiedebatte weniger Anhänger:
"Der Vorschlag, ...wenige Leichtwasserreaktoren mit viel Einsparung zu verbinden, hat für mich einiges für sich,
aber konsequente Anhänger dieses Gedankens sind schwer zu gewinnen." (SCHEFOLD 1986a). Die Strategie
der Meinungsführer beider Seiten ist klar: Sie orientieren die Debatte auf die große Alternative, die Verzweigungssituation wird geradezu stilisiert. Beschwörend fordert MEYER-ABICH (1986a, 60), daß Entscheidungen zwischen K-Weg und S-Weg gefällt werden müssen, "obgleich Gegensätze noch nicht deutlich sichtbar
geworden sind" und Rückschläge im Aufbau des Plutoniumbrennstoffkreislaufs sowie Einsparerfolge die klare
Alternative verwischt hätten (vgl. auch die Einschätzung ebda., 142). Auch Häfele sieht es vor allem deterministisch: "Besondere Wahlmöglichkeiten, Alternativen gibt es im großen und ganzen nicht" (HÄFELE 1982b,
393). Vgl. dazu RADKAU 1983a und die Konstellation am Ende der KE9 - siehe unten IV/3.5.2.
231 Siehe dazu die in Anm. 230 zitierte Literatur.
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232 Die Union verfolgte ein klar geschnittenes fraktionspolitisches Kalkül und dementsprechend eine Konfrontationsstrategie. Ihr ging es darum, durch Konfrontation die Front der Regierungsparlamentarier aufzureißen und
die Mehrheit im Parlament zu erschüttern. Auch eine knappe Niederlage bei Abstimmungen hätte politischen
Gewinn für die Union gebracht, zumal sie sich damit gegenüber ihrer externen Klientel profiliert hätte. Sie
suchte von daher die Konfrontation.
233 Für Häfele - an sich der Unterstützung durch das politische Lager der Union sicher - hieß das, er mußte politische Unterstützung aus dem Lager der sozial-liberalen Koalition rekrutieren. Diese bildete in Sachen Kernenergie kein festes Lager.Die Vertreter in der Kommission würden sich aber im Zweifelsfalle hinter den gemeinsamen politischen Interessen versammeln. Häfele mußte also davon ausgehen, daß er eine die politischen Lager
übergreifende Mehrheit für den Brüter nicht dadurch erreichen würde, daß er das Regierungslager in dieser
Frage aufspalten könnte. Folglich mußte er einen Weg finden, wie er sich mit dem Regierungslager als ganzem
arrangiert. Bei der Beschickung der KE8 durch das Regierungslager und angesichts der Kräfteverhältnisse innerhalb dieser (politischen) Fraktion (nominal fünf Kernenergieskeptiker zu drei Kernenergiebefürwortern)
konnte es also an einem Arrangement mit der in Bezug auf die Kernenergie "anderen" Seite kein Vorbei geben.
Er konnte also zwischen dem politischen Pol "Regierungslager" und dem Interessenpol "Skeptiker bzw. Gegner"
nicht trennen - folglich ließ er sich auf ein Arrangement ein. Dabei wählte er Meyer-Abich zum Partner des Arrangements, und zwar aus mehreren Gründen: Er ist ihm von der langfristigen Interessenlage her verwandt. Er ist
von daher auch bereit, den Weg der Optionen mitzugehen. Und sie sind sich von der Persönlichkeit und von
Stücken gemeinsamer Biographie her bekannt (dies ist ausgeführt in VOWE 1986).
234 Das Motto Ueberhorsts war: "Kom-Position" statt "Position und Op-Position" (UEBERHORST 1985, 371).
235 Außerdem bestand ja weiterhin die Möglichkeit zur Äußerung in Form von Minderheitsvoten und Kommentierungen. Die Troika provozierte nicht durch Übersteuerung Gegendruck.
236 Vgl. UEBERHORST 1977, 1979a, b, c.
237 Siehe in diesem Zusammenhang auch die Versuche von KITSCHELT 1984 und FELDMAN 1981, die kognitive Struktur der Kernenergie-Debatte herauszuarbeiten (vgl. auch die Rezension von KITSCHELT 1984
durch Radkau in Soziologische Revue - 1985 - 3).
238 Z.B. führte sie in Form der Pfade Antworten der verschiedenen Mitglieder und Mitarbeiter des Stabes zusammen.
239 Ein Beispiel sind die Sparpotentiale: Hier ist die "S-Komponente" operationalisiert und damit in all ihren
Möglichkeiten und Schwierigkeiten deutlich geworden. Ein anderes Beispiel ist der Risiko-Indikator.
240 Vor allem im Sicherheitsbereich wurden Fragen ausgewählt, präzisiert und für eine Beantwortung durch
Studien vorbereitet.
241 So verfuhr sie z.B. in der Frage der Größenordnung einer Wiederaufarbeitungsanlage oder in der Frage der
Sozialverträglichkeit eines "S-Weges".
242 Siehe oben Anm. 228.
243 Ein weiteres Beispiel ist der gewählte Szenarienansatz. HÄFELE (1982b, 391) begründete diese Wahl des
Ansatzes aus der kognitiven Ungewißheit, nicht aus der normativen Vielfalt.
244 Anders ist es bei den Kriterien: Diese wurden von Meyer-Abich eingebracht und konnten recht bald und
ohne läuternde Diskussion zur Grundlage der KE8 avancieren.
245 Dieser Gegensatz ist von UEBERHORST 1985 aufgestellt worden.
Erste Kernenergie-Enquete
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246 Vgl. MEYER-ABICH 1981. Die Energiesysteme seien die Rüssel, aus denen die Elefanten, also die unterschiedlichen Lebensweisen zu rekonstruieren wären. Dieses Bild ist sehr suggestiv, aber ebenso irreführend.
Denn es unterscheidet nicht zwischen Vergangenheit und Zukunft. Die Rekonstruktion einer Lebensweise aus
den Spuren ist etwas völlig anderes als eine hypothetische Abschätzung möglicher zukünftiger Lebensweise aus
Detailkonzepten heraus, deren Verwirklichung noch in Frage steht. Auch Häfele sah die Energiekontroverse vor
allem als Kontroverse über grundsätzliche Orientierungen von Politik (vgl. HÄFELE 1981, 51). Die normative
Frage hat die persönlichen Überzeugungen der Beteiligten stark geprägt. Die Schriften fast aller Sachverständigen bemühen sich um eine normative Fundierung ihrer Position (vgl. neben den bereits genannten Arbeiten von
Altner, Meyer-Abich, Häfele auch KNIZIA 1979, BIRKHOFER 1983, EHRENSTEIN 1982, PFEIFFER 1977).
247 Über die Forderung nach einer ökologischen Erweiterung der sozialen Marktwirtschaft, die von einem Teil
der Mitglieder in zahlreichen Publikationen gestellt wurde, gab es keinen Dissens, was Divergenzen in der Frage
der Mittel nicht ausschloß. Aber wenn jemand gefordert hätte, z.B. nicht nur eine Wachstumsrate des Bruttosozialprodukts vorzugeben, sondern beispielsweise einen Gewässergüteindikator oder eine Marge für Waldschäden, dann wären allerdings - zum Teil verborgen unter dem Gewand kognitiver Schwierigkeiten - schärfere Divergenzen aufgebrochen.
248 Vgl. oben IV/2.3.1.d.
249 Vgl. Ueberhorsts Argumentation bei der Verabschiedung der Pfade (KE8-PROTOKOLL 17).
250 Anders als in der Gesamtkommission hatten in den Arbeitsgruppen Angehörige des Stabes und Mitarbeiter
der Kommissionsmitglieder ein Rederecht.
251 Der Etat sah in 1980 für Gutachten eine Summe von 200.000 DM vor. Zum Vergleich: Die Sachverständigen von KE8 und KE9 haben insgesamt Kosten in Höhe von 430.000 DM verursacht. Im Vergleich der freien
Mittel ist die KE8 weit unterdurchschnittlich; im Vergleich der Stäbe gegenüber der KE9 ist sie ebenbürtig, gemessen an der IKT privilegiert. Hinzuzurechnen ist in gewisser Weise noch, daß die auf Aufregung der KE8 entstandenen Gutachten zur Wiederaufarbeitungsanlage und später zum Risiko des SNR aus Mitteln des BMFT bezahlt wurden, die KE8 also noch weitergehende Finanzierungsquellen erschlossen hat.
252 So residierte Häfele in Wien, von Ehrenstein in Bremen.
253 Dies ist umso bemerkenswerter, als außer dem Vorsitzenden keiner der Parlamentarier in einem Maße nach
außen sichtbar werden kann, das den Aufwand rechtfertigen würde. Der Vorsitzende hat - wie betont - sich vollends der Kommissionsarbeit überantwortet und sämtliche anderweitigen politischen Verpflichtungen weitgehend
ruhen lassen. Es gibt keine anderen Verlautbarungen von ihm aus dieser Zeit als zum Thema der KE8. Er hat in
keinem anderen Ausschuß mitgearbeitet und hat auch die Partei- und Wahlkreisarbeit zurückgestellt - eine Strategie, die sich persönlich langfristig nicht unbedingt ausgezahlt hat.
254 Bei Gutachten spielen immer auch andere Momente mit als lediglich ihre kognitive Wirkung. Die Vergabe
von Gutachten bedeutet ein Instrument, mit dem Akteure innerhalb und außerhalb einer Kommission in eine
Strategie und in ein Konzept eingebunden werden können. Bei Informationsreisen spielen gruppendynamische
Momente eine große Rolle. Auch wenn man sich in einer Kommission unter kognitivem Aspekt stärker auf interne Quellen stützt, haben Gutachten und Reisen dennoch im Rahmen eines Kommissionsablaufs ihre Aufgabe.
255 Genauer: Man akzeptierte dies überwiegend. Zumindest ein Mitglied des Stabes zog daraus die Konsequenzen und verließ den Stab während der Laufzeit.
256 Selbst bei den informellen Kontakten hat man den Eindruck, daß sie durch bewußte Plazierung zustandekamen: Mitglieder trafen gezielt und arrangiert zu bestimmten Zeitpunkten zusammen, damit über den Punkt
X gesprochen und vor der Sitzung ein Übereinkommen getroffen werden konnte.
257 Vgl. das Interview mit Ueberhorst in PPP vom 23.04.1980.
258 Vgl. KE8-BERICHT, 5.
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259 Vgl. die in Anm. 76 zitierten Äußerungen. Die Beratungen in den Ausschüssen holten die Beteiligten wieder
auf den Boden der politischen Routine zurück. (Vgl. KE8-BERATUNG). Vgl. auch die Bilanz in Vorwärts vom
01.12.1980. Die Überschrift dieses Abschnitts geht im übrigen zurück auf eine Bewertung der KE8, die Preuss
aus Sicht der KWU formulierte (siehe KOMPROMISS 1981, 124).
260 Vgl. z.B. die "Aktualisierung der vier Pfade" in den Ausstiegsszenarien bei SCHEFOLD 1987, 296 oder das
Ausstiegsszenario, orientiert am Pfad 3, bei STEGER 1986, 144. Auch Beckurts (früher KFA Jülich, dann Siemens) stützte sich in seinem Vorschlag für eine Energiepolitik nach Tschernobyl auf die Befunde der KE8 (in:
DZ vom 18.07.1986); ebenso Traube in seinem Ausstiegsszenario (Der Tagespiegel vom 25.06.1980). Der Pfadgedanke wurde auch für die Telekommunikation genutzt (vgl. KUBICEK 1988) und sogar zum Paradigma der
Technologiedebatte schlechthin erklärt (RADKAU 1988, 360).
261 Vgl. vor allem KOMMISSION 1986. Bereits die Vorgaben zu der Hauff-Kommission "Übergang zu einer
sicheren Energieversorgung ohne Atomkraft" beziehen sich z.T. auf die KE8 (vgl. Vorwärts 31.05.1986). Auch
die innerparteiliche Diskussion um Brokdorf (vgl. die Ausführungen von Steger in SDPD vom 26.01.1981) und
um Entsorgung rekurrierte auf die Befunde der KE8 (vgl. SDPD vom 23.09.1981; FR vom 23.01.1981 - Brief
des energiepolitischen Sprechers der SPD-Südhessen an die SPD-Mitglieder über die Größenordnung der in
Hessen geplanten WAA). Wenn STEGER 1984 als "breite Mehrheitsmeinung" aus der Kernenergiedebatte festhält, "die Energiepolitik stärker vom Bedarf und von der Nachfrage her zu gestalten", so daran die KE8 einen
gewichtigen Anteil.
262 Einmal wurden die vier Pfade für unmittelbare Nachfolgeprojekte genutzt: So versucht in der KE9 die
"Arbeitsgruppe Modelle" die Pfade "ökonomisch anzusteuern" (siehe KE9-MATERIALIEN, 18 f.; das Ergebnis
blieb umstritten - vgl. ebda., 23. In der KE9 wurden die Pfade einer Bewertung durch die wirtschaftswissenschaftlichen Institute unterzogen; vgl. KE9-MATERIALIEN, 14). In Fortsetzung der Kernenergie-Enqueten
wurden zwei Forschungsprojekte zum Thema "Sozialverträglichkeit von Energiesystemen" vom BMFT finanziert, die beide in gewisser Weise auf dem Pfadmodell fußen (zur Projektorganisation und zur Projektgeschichte
siehe MEYER-ABICH 1986a, 199 f.). Eines der Projekte untersuchte die Akzeptabilität von Energiesystemen
(vgl. MEYER-ABICH 1981, 104, ROSSNAGEL 1983, MEYER-ABICH 1986a, 50: die Pfade seien "historische
Grundlage und konzeptioneller Rahmen"; SCHEFOLD 1987, 11 f.), das andere untersuchte die Akzeptanz von
Energiesystemen. In dem letzteren Projekt wurde u.a. mit Hilfe von Planungszellen (siehe dazu ENERGIEPOLITIK 1985) untersucht, welcher der vier Pfade am ehesten auf die Akzeptanz der Bevölkerung stößt und am
wenigsten die objektivierten Wertvorstellungen verletzt (vgl. zu den Ergebnissen KEENEY 1984, ALBRECHT
1986; kritisch dazu MICHAELIS 1986 und JANSEN 1986).
In beiden Projekten wurde zugleich deutlich, daß auch die Kriterien der KE8 die weitere Energiediskussion
prägten; wenn diese auch nicht von der KE8 entwickelt worden waren, so gab die Kommission diesem Bewertungsinstrument doch einen offiziösen Anstrich. Die Kriteriendiskussion wurde weitergeführt durch die Untersuchung von Hirsch zu den Alternativen in der Entsorgung, insbesondere in der Delphi-Umfrage (vgl. KE8-MATERIALIEN 5/1639 ff.). Eine Weiterentwicklung der Kriterien auf der Basis des KE8-Katalogs wurde ebenfalls
vorgenommen im Gutachten des Öko-Instituts, Freiburg, für die Enquete-Kommission zur Technikfolgenabschätzung (vgl. TA 10 - MATERIALIEN I/24 f.).
Auch andere Projekte von Kommissionsmitgliedern oder Mitarbeitern des Stabes nutzten - zumeist eher von der
methodischen Seite - den Sockel der Pfade und der Kriterien, so UEBERHORST (1983, 8 ff.) in der Studie über
die WAA in Hessen sowie in der von ihm geleiteten Enquete-Kommission über die Energiesituation in Berlin
(siehe BERICHT 1983) oder Jansen für Untersuchungen in Österreich (vgl. ENERGIEPFADE 1982).
Außerhalb der Nachfolgeprojekte wurden die Pfade vielfach zitiert, oft selektiv (KOLLERT 1980a, 1983; KNIZIA 1981, 210 f.) oder spöttisch-distanziert (so schildert GRÜTER 1983 die KE8 als "Pfadfinder-Kommis sion"),
aber auch dies bedeutet, daß sich das Schema der vier Pfade in die gesellschaftliche Wahrnehmung in der
Energieproblematik eingegraben hat. Es gab außerdem mehrere Nachfolgeprojekte zur KE8 mit indirektem Bezug, so z.B. die Untersuchung einer "Expertengruppe Energieszenarien" in der Schweiz (vgl. Neue Züricher
Zeitung vom 06.02.1988).
263 Allerdings erwiesen sich auch die Annahmen der Szenarien bald als unzutreffend. So war schon 1983 der
Energieverbrauch gegenüber 1980 gesunken (vgl. GRÜTER 1983).
264 Dies zeigt sich an der Häufigkeit, mit der der Bericht auch heute noch zitiert wird.
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265 Als Beispiel sei Häfele angeführt: "Mein Mitarbeiter Jansen und ich denken heute über das Sparen anders
als früher; und ich erkenne an, daß ich etwas gelernt habe. Ich schäme mich eigentlich dessen nicht, etwas gelernt zu haben." (HÄFELE 1981, 142).
266 Dies war vor allem aufgrund der Implikationen des Pfades 1 der Fall. Hier gab es ausgesprochene Aha-Effekte, als deutlich wurde, mit wievielen Kernenergie-Standorten eine Fortschreibung des Energieprogramms der
Bundesregierung von 1977 verbunden sein würde (vgl. CONRAD 1981, 21).Siehe dazu auch die Äußerungen
von Stavenhagen in KE8-PROTOKOLL 12/110; 12/166; 12/243 und 12/258. Die Bereitschaft, aufgrund der gemeinsamen Lernprozesse auf einen Konsens zuzusteuern, währte einen Moment, dann war, wie beschrieben,
wieder ein Konfrontationskurs eingeschlagen (vgl. zu dieser erneuten Konfrontation KE8-PROTOKOLL 15/144;
57 f.; 76).
267 Bei der "K-Seite", die sich bislang als einzig machbarer Ausweg aus der Ölkrise gerierte, zeigte sich eine
Reihe von Unsicherheiten und unerwünschter Nebeneffekte: so z.B. der hohe Anteil an Importenergie, die geringe Mineralölsubstitution, der Zwang, gleichzeitig erhebliche Energie einsparen zu müssen u.a.m.
268 Vgl. KOMPROMISS 1981. Auch Außenstehende wie RENN (1982, 320) würdigten die KE8 als einen
"beispielhaften Schritt" im Rahmen "einer Strategie der Konfliktüberwindung". Ganz sicher nicht richtig ist die
Einschätzung, daß die "Kernenergie-Kritiker auf breiter Linie den Sieg davontrugen" (SZ vom 10.07.1981).
Selbst KITSCHELT (1982, 189) hält die Enquete für einen "vorsichtigen Schritt", um die "Paralyse in diesem
Politikbereich" zu überwinden. Mit dem "Enquete-Report" öffne sich "das Feld zu einer politischen Selbstreflexion der politisch-ökonomisch festgefahrenen Energiepolitik erstmals vorsichtig" (ebda., 185).
269 Siehe dazu den Gang der parlamentarischen Beratung, dokumentiert in KE8-BERATUNG.
270 Vgl. ebda., 98: "...der Konsens der Mehrheit der Kommission (hat) für die praktische Energiepolitik der
Bundesregierung keine Bedeutung" (der Oppositionsabgeordnete Gerstein in einer Bundestagsrede im Rahmen
der Beratung des Berichts).
271 Dies läßt sich bis zum Münchener Parteitag der SPD 1982 verfolgen, auf dem der Leitantrag des Parteivorstandes über Energiepolitik vorgeschlagen wurde, eine "endgültige Entscheidung" über Kernenergie auf das
Ende des Jahrzehnts zu verschieben (PPP vom 22.04.1982). Erst recht wurde die Wirkung in der TschernobylDebatte deutlich. Siehe dazu oben die Belege in Anm. 261 und 262.
272 Die Regierung entzog sich dem Dialog. Das apodiktische Urteil Ueberhorsts, "die Bundesregierung müsse...
die Empfehlungen der Enquete-Kommission... entweder widerlegen oder umsetzen" (laut Die Welt vom
26.03.1981), stimmte so nicht, denn die Bundesregierung ignorierte die Empfehlungen weitgehend und verhinderte eine Reflexion der Umsetzung im Rahmen der KE9.
273 Die Dritte Fortschreibung behandele die KE8 "à la bagatelle" und stelle eine "indirekte Mißachtung des
Parlaments" dar (SZ vom 07.11.1981).
274 BT-DS 8/1357.
275 Vgl. DUD vom 09.11.1981.
276 Vgl. DS vom 09.11.1981 und die gegensätzliche Einschätzung der Dritten Fortschreibung durch Traube (DS
vom 30.11.1981) und durch Steger (FR vom 03.11.1981).
277 Vgl. HB vom 05.11.1981. Allerdings revidierte die Bundesregierung ihre bisherigen Prognosen nach unten
und akzeptierte als energiepolitische Grundlage, daß das Wachstum des Energieverbrauchs sich vom Wachstum
des Bruttosozialprodukts entkoppelt hatte (vgl. HAMPE 1982, 3).
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278 Ein Indikator für den materiellen politischen Erfolg der KE8 war das Schicksal des Sparkatalogs. Hauff sah
ihn (KOMMISSION 1986, 41) "zum größten Teil bis heute nicht umgesetzt". Eine Bilanz des Wirtschaftsministeriums ergab, daß die Hälfte der Empfehlungen umgesetzt, drei weiterzuverfolgen, da marktkonform, und zwei
erstrebenswert seien. Streitpunkt war, inwieweit zukünftige Energiepreiserhöhungen sich bereits vorab in Subventionen von Energiesparmaßnahmen niederschlagen sollten. UEBERHORST (1982, 41) sah fünfzig Prozent
als ganz oder teilweise übernommen, dreißig Prozent als abgelehnt und zwanzig Prozent als erledigt an.
279 "Es ist... nicht erkennbar, daß von Seiten der Bundesregierung eine energiepolitische Strategie verfolgt wird,
wie sie von der Mehrheit der Enquete-Kommission im Frühjahr 1980 empfohlen worden war" (UEBERHORST
1983, 185). Siehe auch die Ausführungen von Altner und von Ehrenstein in FR vom 05.11.1981, ALTNER
1982a, 246 und die Beurteilung des Energieberichts 1986 der Bundesregierung in UEBERHORST 1986a.
280 Vgl. Vorwärts vom 05.02.1981. Weitere Belege zur Brokdorf-Diskussion finden sich in Anm. 261. Anders
herum nahm die Union die Auseinandersetzung um Brokdorf als Indiz, daß von der KE8 keine pazifizierende
Wirkung ausgegangen sei: Auch von Ehrenstein lasse sich durch seine Unterschrift unter die Kommissionsemp fehlungen nicht davon abhalten, Brokdorf aus Sicherheitsgründen abzulehnen (vgl. KOMPROMISS 1981, 15).
281 Vgl. die Kontroverse zwischen Bayern und dem DGB über die Ergebnisse der KE8 (SZ vom 11.12.1980).
282 So wurde gemäß der Empfehlung der KE8 ein Gutachten über die Größenordnung der Wiederaufarbeitungsanlage eingeholt, das dann das Entsorgungskonzept der Bundesregierung bestätigte. Entsprechend negativ
fällt auch das Urteil einiger Kernenergiekritiker über die KE8 aus, die in der KE8 nur das Alibi für einen verstärkten Ausbau der Kernenergie sehen (vgl. z.B: GRUMBACH 1982 und ENGELL 1980).
283 In der KE8 deutete sich eine konditionierte Zustimmung auch der Kernkraft-Kritiker in der SPD zum Zubau
bei LWR an - ein Schritt über die Konfrontation auf dem Berliner Parteitag 1979 aus.
284 So auch FACH 1984, 242.
285 Siehe REHFELD 1981, 263 und ENERGIE 1977, 465.
286 Vgl.DS vom 25.9.1978.
287 Dabei sieht RADKAU (1983b, 6) die "Gefahr, daß sich die fachmännische Auseinandersetzung mit der
Kerntechnik von der ökologischen Massenbewegung immer weiter entfernt und von offiziösen Legitimationsprozessen absorbiert wird." Aus der allgemeinen Auseinandersetzung über Natur und Mensch werde eine Fachdiskussion um Risiken. Diese Gefahr wird auch von Vertretern der Ökologiebewegung selbst gesehen (vgl.SZ
vom 02.07.1980). So kann Häfele die Zustimmung zu den Kompromissen als einen "für einen Kernenergiegegner... beinahe sich selbst enteignende(n) Schritt" kennzeichnen (HÄFELE 1981, 141). Gemeinhin galt in Kreisen
der Ökologiebewegung, daß es in Fragen des Lebens und des Überlebens keine Kompromisse gegen könne
(siehe dazu KLOTZSCH 1989, 264). Angesichts dessen wiegt die Konzessionsbereitschaft auf dieser Seite doppelt schwer.
288 Dieses Ergebnis - eine eindrucksvolle Bestätigung von BOSSEL 1980 - wird besonders von ALTNER
(1981, 1982a, b) hervorgehoben. Auf der anderen Seite hob dies auch Häfele als Lerneffekt heraus: "Dadurch,
daß sich alle Beteiligten in der Enquete-Kommission dazu gezwungen haben, quantitativ zu werden, ist deutlich
geworden, unter welchen Umständen das eine ginge und unter welchen Umständen das andere. Insbesondere ist
beispielsweise deutlich geworden, daß eine Option ohne Kernenergie nicht durchführbar ist, wenn nicht durchgreifende strukturelle Änderungen in der Wirtschaft stattfinden, entweder mit marktwirtschaftlichen oder mit
anderen Mitteln, d.h. eine starke Hinwendung zum tertiären Sektor." (HÄFELE 1981, 47). Immerhin wird aber
von ihm damit konzediert, daß eine solche Option vielleicht nicht wünschbar, so doch aber möglich wäre.
289 Die damit möglichen Kompromisse trafen dementsprechend auch auf den erbitterten Widerstand von Angehörigen der konsequenten Brütergegner außerhalb der KE8. Die Kritik an der KE8 aus marxistischer Sicht gerät
oberflächlich und fehlerhaft. So versteigt sich ENGELL 1980 zu der Position, die Interessen seien so klar, daß
die Verfolgung von Pfad 1 "unvermeidlich" sei. Auch KITSCHELT (1982, 183) meint - bei aller sonst recht differenzierten Argumentation -, "daß die Chancen für eine Verwirklichung aller anderen als des Pfades 1 politischpraktisch unwahrscheinlich sind".
Erste Kernenergie-Enquete
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290 Zum Hintergrund dieser Entwicklung siehe u.a. RUCHT 1980, ALTERNATIVEN 1976.
291 "Selbst die von Atom-Skeptikern durchsetzte Enquete-Kommission... wußte sich darin einig, daß der
Kalkar-Brüter gebaut werden müsse" (DS vom 19.10.1981).
292 Dies pielte in der KE9 noch eine Rolle. Siehe unten unter IV/3.3.2.
293 So auch CONRAD 1981, 7. Oft gebrauchte Stichworte sind dabei: Kanalisierung und Befriedung.
294 So auch FACH 1984, 219: "Die Enquete-Kommision stellt... den großangelegten Versuch dar, den parteiinternen Kompromiß zu einem sozialdemokratischen Angebot einer konsensfähigen Energiestrategie für die bundesdeutsche Gesellschaft zu machen." Auch Ueberhorst selbst sah die KE8 als Bestätigung, daß die SPD "an ihrer Lehre der zwei Optionen festhalten kann" (KOMPROMISS 1981, 10; vgl. dazu auch die Geschichte der Kernenergiedebatte bei KOMMISSION 1986; hier wird auch der innerparteiliche Stellenwert der KE8 noch einmal
herausgestrichen).
295 Programmatisch kommt dies im Titel eines Aufsatzes von Ueberhorst zum Ausdruck: "Wollen wir die Partei
der ökologischen Bewegung sein oder sie erzeugen?" (UEBERHORST 1979b). Die Einbindung der Kernenergiekritiker in eine sozialdemo kratische Strategie war von Anfang an das politische Ziel Ueberhorsts - und zwar
Einbindung durch das Angebot einer fairen und rationalen Diskussion.
296 So der Eindruck, der sich aus der Lektüre z.B. von CONRAD (1981, 35 und 6f.) ergibt ("Ihr war zugedacht...").
297 Die Erklärung der CDU für die Niederlage läuft darauf hinaus, daß die Sachverständigen zu stark politisiert
waren: Sie wären "zu politischen Entscheidungen gezwungen" worden und hätten "unter den Kriterien politischtaktischer Kompromisse entscheiden" müssen, "...die außerhalb ihrer fachlichen Expertise" gelegen hätten
(RIESENHUBER 1980, 314).
298 Ueberhorst wurde am 28. Januar 1981 Senator. Davor und danach galt er als Autorität auf dem Gebiet der
Kernenergie, was ihm nach wie vor erhebliche Publizität einbrachte. Zum Auftrag im Zusammenhang der hessischen WAA siehe DS vom 06.09.1982, UEBERHORST 1983 und DRUMMER 1983.
299 Im PPP vom 17.04.1980 ist dann auch von der "Überhorst-Kommission" die Rede.
300 So Erhard Eppler in einem Vortrag (SPRACHE 1989, 173). Dies ist im übrigen ein schönes Beispiel für ein
sprachliches Vexierbild: Henne und Brüter.
301 Vgl. RADKAU 1983a. Die Schwierigkeiten dabei sind in DS v. 30.3.1987 geschildert.
302 Für die einzelnen Motive bzw. Kalküle sind im folgenden Namen nur beispielhaft genannt. Dies läßt sich im
Einzelfall nicht trennscharf differenzieren, zumeist ist eine Mischung erforderlich: Abgeordnete werden ausgesucht, wenn sie mehrere Gründe erfüllen; Abgeordnete bemühen sich um einen Sitz, wenn eine Enquete-Kommission in mehrerer Hinsicht in ihren Motiven entspricht.
303 Zumindest eine Zeit lang und bezogen auf Stavenhagen sah es so aus, als ob er die Chance zur Profilierung
in einer etwas riskanteren Weise nutzen würde, indem er auf Ueberhorsts Strategie einschwenkt und einen
"historischen Kompromiß" mitträgt.
304 Ein Beispiel ist Schaefer, der in die Berliner-Energie-Enquete berufen wurde (vgl. BERICHT 1983).
305 Ein Mitglied stieg frühzeitig aus, ein weiteres ist heute in der Rechtsprechung tätig. Es bleiben einschließlich des Leiters des Sekretariats sechs Mitarbeiter im Bereich Wissenschaft und Politik.
306 Jansen ist zum Professor für Energiewirtschaft an die Technische Universität Wien berufen worden. Er
wurde außerdem - und das ist wohl direkt auf die Arbeit in der KE8 zurückzuführen - Mitglied der EnqueteKommission des Berliner Abgeordnetenhauses unter dem Vorsitzenden Ueberhorst (siehe BERICHT 1983).
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Anmerkungen zu Kapitel 2 des Teils IV
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307 Gemeint ist Qualifizierung für eine Tätigkeit, die in Abwandlung eines Zitats von RADKAU (1983b, 27)
darin besteht, einen Typus von Wissenschaftler herauszubilden, "der die Erkenntnismöglichkeiten mit den politischen Handlungsmöglichkeiten synoptisch zu begreifen sucht."
308 Die empirische Basis ist zu schmal, aber es klingt plausibel, daß für Stabsmitarbeiter vermutlich allenfalls
ein Aufstieg in Führungspositionen über die Wissenschaftskarriere möglich ist, nicht über die Politikerkarriere.
309 Vgl. UEBERHORST 1982, 41.
310 Beispiele im Zusammenhang von Technik-Enqueten sind die Berliner Energie-Enquete (BERICHT 1983)
und die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages zur Technikfolgenabschätzung in der 10. Legislaturperiode (vgl. TA 10-MATERIALIEN).
311 Eine Lockerung war auch notwendig, um den in der Bundestagsverwaltung bereits vorhandenen Sachverstand heranzuziehen, also Schmölling in die Leitung des Sekretariats einzusetzen. Die personelle Flexibilität aber
ging nicht soweit, daß man als Sekretär einen externen Experten akzeptiert hätte. Hier war die
"Schmerzschwelle" des Apparats erreicht.
312 Dabei spielen auch personelle Kontinuitäten eine Rolle. Wer die Vorteile eines flexiblen Instruments, wie
z.B. der zeitlich begrenzten Einstellung von hochspezialisierten Fachleuten, einmal kennengelernt hat, wird dies
auch in anderen Kommissionen oder im Sekretariat von Ausschüssen praktizieren wollen.
313 Vgl. KE8-PROTOKOLL 12/390.
314 Bereits sehr früh hatte Ueberhorst die Notwendigkeit gesehen, die KE8 dadurch zu entlasten, daß einige
Fragen auf eine anschließende Kommission würden verschoben werden können. Bereits da wurde deutlich, daß
diese Etablierung einer Kommission von der Union nicht gewünscht wurde (vgl. KE8-BERICHT, 158 und RIESENHUBER 1980). Sie propagierte vielmehr eine Weiterbehandlung der Frage in den Ausschüssen, eventuell
die Bildung eines Ausschusses für Energiefragen, der dann nicht den Unwägbarkeiten der Sachverständigen
ausgesetzt wäre, sondern fest im Griff des Proporzes ruhen würde. Damit isolierte sich die Union jedoch weiter,
da kein Sachverständiger die Fortsetzung der KE8 als überflüssig ansah - vor allem beim Brüter, aber auch bei
der Entsorgung und bei den offenen Punkten der Pfade. Diese Forderung ist nicht durchgesetzt worden. Eine
Verstetigung in dieser Richtung hätte auch einen Verzicht auf den spezifischen Charakter der Enquete-Kommis sion bedeutet.
315 Ein direkter Nachfolger ist die Energie-Enquete des Berliner Abgeordnetenhaus (BERICHT 1983). Zu den
anderen Versuchen Ueberhorsts, das Modell der KE8 auf Konflikte im Energiebereich zu übertragen, siehe
DRUMMER 1983.
316 In diesen Zusammenhang gehört auch, daß es neben der Enquete-Kommission Verfassungsreform vor allem
die KE8 ist, die das Interesse von Politikwissenschaftlern angezogen hat und auch dadurch eine reflexive Komponente gegeben ist (siehe vor allem die in Anm. 77 und 89 zitierte Literatur).
317 Ähnlich: SCHEFOLD 1987, 300.
Zweite Kernenergie -Enquete
A IV/3-1
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ANMERKUNGEN ZU KAPITEL 3 DES TEILS IV
1 Zu den Quellen der Zeittafel siehe Anm. 46 in IV/2. Daten zur generellen energiepolitischen Entwicklung sind
in der ersten Zeittafel detaillierter aufgeführt.
2 Der Verbrauch an Primärenergie sank, er lag 1985 auf gleichem Niveau wie 1973. Der Stromverbrauch aber
stieg um ca. ein Drittel gegenüber 1973. Die Sparerfolge drückten auf den Ölpreis, was wiederum die Marktchancen anderer Energieträger und energiesparender Techniken sinken ließ. 1983 wurde ca. ein Drittel des
Stroms in Kernkraftwerken produziert (vgl. ZIESING 1986).
3 So ist auch die Einschätzung der Kommission selbst; vgl. dazu KE9-ZWISCHENBERICHT, 2; vgl. dazu auch
die Umfrageergebnisse zu politischen Streitfragen, wie sie z.B. in Christ und Welt vom 22.01.1982 referiert
werden.
4 Siehe dazu FR vom 10.04.1981, DS vom 11.05.1981, FAZ vom 16.04.1981. Die "Straffung der Genehmigungsverfahren" war in der Regierungserklärung Schmidts angekündigt worden, führte aber in den folgenden
Monaten zu interministeriellen Kontroversen und Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern. Vgl. den
Beschluß des Nuklearkabinetts vom 14.10.1981 (Bulletin der Bundesregierung vom 31.10.1981) und FR vom
08.09.1981. Siehe dazu auch ALTNER 1982a, 248.
5 So zitiert die FR vom 27.04.1982 die resignative Äußerung eines Kernenergie-Gegners, daß viele AKW-Aktivisten in die Friedensbewegung "abgewandert" seien. Anläßlich der "enttäuschenden Teilnehmerzahlen" einer
Demonstration in Kalkar konstatiert die TAZ vom 03.11.1982 ein Tief der "Anti-AKW-Bewegung". Eine Erklärung für das Abflauen versucht Oskar Negt in: RITUAL 1980, 162.
6 Vgl. BT-DS 9/983. Gegenüber den Prinzipien "Kohlevorrang" und "Kernenergie für den Restbedarf" wurde
nun der Ausbau der Kernenergie in der Grundlast propagiert. Kohle sollte stabilisiert, Öl weiter substituiert,
Fernwärme ausgebaut werden. An den fortgeschrittenen Reaktorlinien wurde festgehalten. Vgl. dazu auch FR
vom 17.10.1981. Die Gegenposition zur KE8 wird betont im Vorwärts vom 05.11.1981. Die Dritte Fortschreibung folgt auch nicht den Grundsätzen des energiepolitischen Leitantrages zum SPD-Bundesparteitag 1982 (vgl.
KOMMISSION 1986).
7 Zur internationalen Situation für Brutreaktoren siehe BUNDESMINISTER 1983, III/20.
8 Bereits lange zuvor hatte sich die Finanzierung als großes Problem herausgestellt. Bei seinem Amtsantritt im
November 1980 wurde von Bülow damit konfrontiert. Er versuchte umgehend, die EVU und die Industrie an der
Finanzierung stärker zu beteiligen (zur Diskussion um eine "Forschungsabgabe" der EVU siehe HB vom
16.12.1980; auch Ueberhorst engagierte sich in dieser Diskussion - vgl. Vorwärts vom 02.04.1981). Aber erst im
Juni spitzte sich die Lage erstmals richtig zu (siehe dazu die Rückschau durch von Bülow in einem Interview mit
der TAZ am 11.03.1983.
9 Der Verlauf der beiden Finanzierungskrisen wird hier nicht in allen Details nachgezeichnet und belegt. Siehe
dazu die Zeittafel.
10 Vgl. Die Welt vom 12.02.1981.
11 Vgl. FAZ vom 27.08.1981, HB vom 28.08.1981. Zu den Details dieser Entwicklung siehe die Zeittafel. Ich
werde auf den Zusammenhang von Finanzkrise und parlamentarischem Vorbehalt noch zurückkommen. Vorab
soviel: Von politischer Relevanz in unserem Zusammenhang war, daß die KE9 im Zuge des Finanzdebakels eine
finanzielle Schlüsselrolle bekam. Von ihrem Votum hing die Finanzierung ab. Der "Vorbehaltsbeschluß ... sei
ein ,ernstzunehmendes Hindernis , auf dem Wege zu einer höheren Kostenbeteiligung durch die Unternehmen"
(von Bülow laut HB vom 24.09.1981). Die EVU forderten eine "Entlastung vom politischen Risiko"
(Benningsen-Foerder laut HB vom 19.10.1981).
12 "Die bisherigen Ergebnisse und Empfehlungen stehen für die neue Kommission weder zur Diskussion noch
zur Disposition" (der neue Kommissionsvorsitzende Harald B. Schäfer in KE9-PROTOKOLL 1/7).
13 Der Vergleich war der KE8 in einem Fragenkatalog vorgeschlagen und von ihr aufgegriffen worden (vgl.
KE8-MATERIALIEN 2/513).
A IV/3-2
Anmerkungen zu Kapitel 3 des Teils IV
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14 Zum Zeitablauf der "Risikoorientierten Studie" siehe KE9-ZWISCHENBERICHT und KALKAR-REPORT
1983, 149 ff.
15 Eine dritte Studie, die von der KE8 empfohlen worden war, bezog sich auf die Größenordnung einer WAA.
Diese wurde von Häfele durchgeführt. Die Finanzierung einer Parallelstudie mit öffentlichen Mitteln konnte
nicht durchgesetzt werden, sondern dies wurde aus Mitteln des Öko-Instituts und einer privaten Stiftung ermöglicht (vgl. ALTNER 1982a, 242; KOLLERT 1982, 13 und HIRSCH 1982, 83). Die Ergebnisse der Studien
konnten nicht in der KE9 behandelt werden (siehe unten Anm. 21).
16 Siehe z.B. den Bericht über ein Gespräch zwischen der Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute
und von Bülow in SZ vom 03.04.1981 und die Darstellung der Vereinbarung zwischen Ueberhorst und dem
BMFT in KE9-ZWISCHENBERICHT, 19, 27 sowie die der KE9 überlassene diesbezügliche Unterlage des
parlamentarischen Staatssekretärs im BMFT, Stahl (KE9-KOMMISSIONSVORLAGE I/K/37 und I/K/38). Bei
einer Tagung (siehe KOMPROMISS 1981, 132 f.) im Frühjahr 1981 war noch nicht klar, wie die Skeptiker zu
beteiligen wären. Birkhofer sollte dem BMFT dazu Vorschläge unterbreiten. Der Zeitraum von einem Jahr für
die Untersuchung war bereits damals als problematisch angesehen worden.
17 Die FGSB ging aus einer "Arbeitsgruppe Schneller Brüter" hervor, aus der vor allem Donderer und Kollert zu
nennen sind (vgl. KE8-BERICHT, 195). Die "AGSB" hatte bereits im Genehmigungsverfahren Gutachten zum
SNR erstellt (vgl. KE9-KOMMISSIONSVORLAGE I/K/32). Das Mitglied der FGSB Höpfner war bereits im
Sekretariat der KE8. Der Leiter der FGSB, Prof. Jochen Benecke, kam vom Max-Planck-Institut für Physik und
Astrophysik. Er hatte sich durch einige Artikel als professoraler Kernenergiekritiker profiliert, so z.B. zur Kernfusion (siehe z.B. Bild der Wissenschaft - 1980 - 10, S. 68-87). Die FGSB hatte die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Neben den Genannten waren noch von Ehrenstein und Franke im Vorstand. Die FGSB vergab
zahlreiche Unteraufträge, so z.B. an Spezialisten für Erdbeben und für Wahrscheinlichkeitsberechnungen und
auch an Mitarbeiter der Firma Messerschmidt-Bölkow-Blohm zu Fragen der Systemorganisation; letzteres führte
zu einer harschen Stellungnahme aus dem Hause Siemens - vgl. DS vom 20.09.1982. Zur Organisation der
FGSB siehe FORSCHUNG 1984, 15 ff.
18 Vgl. dazu ebda., 23. Dabei ging es vor allem darum, wie tief die Einblicke sein sollten, die die FGSB in das
Genehmigungsverfahren nehmen konnte, um ihren Auftrag zu erfüllen. Letztlich ging es also darum, wie eng die
Untersuchung an das Genehmigungsverfahren heranrückt (vgl. FAZ vom 16.03.1982). In der KE8 war eine der
Bedingungen für die Zustimmung Häfeles zur Parallelforschung gewesen, daß die Untersuchung keinen verzögernden Einfluß auf das Genehmigungsverfahren haben dürfte. In den damaligen Beratungen wie auch im Vorfeld der KE9 hatte die Union keinen Hehl aus ihrer Auffassung gemacht, daß sie Thema und Design der Untersuchung nicht nur für sinnlos, sondern auch für gefährlich hielt (vgl. die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion
in BT-DS 8/4485).
19 Vgl. BT-DS 9/504. Weitere ausdrücklich genannte Punkte waren Proliferation und Radioaktivität. Die Union
hatte gegen die Einsetzung gestimmt und stattdessen den Antrag gestellt, den Vorbehalt aufzuheben (siehe dazu
BT-DS 9/442, 9/440, 9/441; vgl. dazu auch WIB 81/10, 28 und DUD vom 08.07.1981).
20 Auch die Befürworter betonten in ihrem Votum am Ende deutlich diese Trennung (vgl. KE9-ZWISCHENBERICHT, 6, 7, 11). Die Union sah keinen Grund, den Bedarf an Brüterkraftwerken zu untersuchen, sondern
wollte dies der Industrie überlassen (vgl. MICHAELIS 1982, 1).
21 Die Einbeziehung der Wiederaufarbeitung war bis zuletzt umstritten (vgl. FAZ vom 23.05.1981 und FR vom
19.05.1981; noch die SZ vom 16.04.1981 und die FR vom 05.05.1981 sahen die Wiederaufarbeitung im Auftrag
der KE9). Für die Herausnahme wurde die Hessische Landesregierung verantwortlich gemacht (vgl. ALTNER
1982a, 242).
22 Vgl. BT-DS 9/904 und 9/1861. Siehe dazu FR vom 08.09.1981 und Bulletin der Bundesregierung vom
21.10.1981 (Beschluß des Nuklearkabinetts vom 14.10.1981).
23 Dafür war die FDP bzw. das Bundeswirtschaftsministerium verantwortlich. Auch während der Kommissionsarbeit sorgte Laermann dafür, daß keine Begutachtung der laufenden Regierungsarbeit stattfand, da der Auftrag
darauf abziele, "sich mit der zukünftigen Entwicklung zu befassen" (KE9-PROTOKOLL 8/21). Reuschenbach
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interpretierte die Dritte Fortschreibung im übrigen als eine Erfüllung der Forderungen der KE8 (vgl. SDPD vom
04.11.1981; dagegen argumentierte H.B.Schäfer in FR vom 23.10.1981 und in SCHÄFER 1982).
24 Darum heißt es auch im Bericht, daß die Sachverständigen von den Fraktionen benannt worden waren (KE9ZWISCHENBERICHT 17, 23), wobei allerdings SPD und FDP einem gemeinsamen Vorschlag folgten. Im
Vorwort des Zwischenberichts beteuert der Vorsitzende, daß die "Sachverständigen ... unabhängig davon entschieden (haben), welche Fraktionen des Deutschen Bundestages sie als Sachverständige für die Kommission
vorgeschlagen haben." (ebda., 2). Die "Strafaktion" der Unionsfraktion war bereits kurz nach Beendigung der
KE8 von RIESENHUBER (1980, 314) angekündigt worden: "Es ist ... völlig offen, wie die Kommission auf der
Seite der Parlamentarier wie auf der Seite der Sachverständigen besetzt wird ... und ob insofern Kontinuität in
der personellen Zusammensetzung und in der sachlichen Arbeit zu erwarten oder überhaupt sinnvoll ist."
25 Vgl. FAZ vom 27.05.1981 und 29.04.1981; kritisch dazu ALTNER 1982a, 244.
26 Im Gespräch waren noch Spöri (SZ vom 16.04.1981) und Catenhusen, der aber als ausgewiesener Brüterkritiker (und als Kritiker des THTR) nicht konsensfähig war (vgl. Die Neue vom 23.04.1981 und FAZ vom
23.05.1981). Weitere Namen finden sich in Vorwärts vom 02.04.1981.
27 "Ich bin nach dem Willen meiner politischen Freunde in der SPD-Bundestagsfraktion zum Vorsitzenden dieser Enquete-Kommission bestimmt worden. Wie Sie wissen, habe ich mich nicht danach gedrängt." (KE9-PROTOKOLL 15/186).
28 Geblieben waren im Stab: Schmölling als Leiter, Grupp, Schneider und Wagner als Mitarbeiter - sozusagen
die "Bänke" der Fraktionen. Neu hinzu kamen Faude, der schon bei den Pfadberechnungen in der KE8 assistiert
hatte, Gabriel (Mitarbeiter von Pfeiffer), Recker (RWE) und (ab Oktober 1982) Kübler, der vom Bundeswirtschaftsministerium für die Modellrechnungen abgeordnet wurde.
29 Häfele war nunmehr Vorstandsvorsitzender der KFA Jülich (vgl. KE9-ZWISCHENBERICHT, 17).
30 Die ALKEM war an einer Inbetriebnahme des SNR 300 unmittelbar interessiert, da diese Firma die Brennelemente für den SNR herstellte und Forschungsmittel aus dem Brüterprogramm bekam (vgl. KECK 1984a,
236). Als Tochter von NUKEM war die Firma in den Streit um das Genehmigungsverfahren in Hessen einbezogen (siehe FR vom 14.07.1981).
31 Dessen programmatische Position tritt deutlich genug im Titel des SVR-Gutachtens 1977 hervor: "Mut zur
marktwirtschaftlichen Energiepolitik" (zit. n. RIESENHUBER 1980).
32 Aber auch die Seite der Kernenergie-Gegner scheint die Zügel etwas straffer gehalten zu haben: So ließ im
Vorfeld ein Vorstandssprecher des Öko-Instituts verlauten: "Altner (werde) als Mitglied des Instituts zurückgezogen, wenn nicht die zweite Kernenergie-Kommission eine kritische Diskussion über die Wiederaufarbeitung
führt." (FAZ vom 30.01.1982; vgl. auch FR vom 27.01.1982). Aber auch aus den Verlautbarungen von Altner
selbst spricht Enttäuschung: Er bezeichnet die Kernenergie-Enquete als "Alibi-Kommission", die die ihr
"vollmundig zugesprochene Vermittlerfunktion" bereits eingebüßt habe. Die Weichen seien längst gestellt, und
alle Versuche der Konsensfindung seien entwertet durch ungebremste Forcierung des Atomkurses. Der jetzige
"Durchbruchsversuch" in der Wiederaufarbeitung mache einen Zubau von Atomkraftwerken wieder möglich und
versorge den SNR mit Brennstoff. Allerdings sieht auch er noch weiteren Klärungsbedarf und spricht von einer
"fraglos noch nicht geklärten Option für eine Energieversorgung ohne Kernenergie" (ALTNER 1979).
32a Mit den Worten eines Akteurs, der der Union zuzurechnen ist: "Von dem Mehrheitsvotum der ersten Enquete-Kommission (gingen) nicht die von einigen Befürwortern erwarteten positiven Impulse für die deutsche
Kernenergiepolitik aus" (MICHAELIS 1982, 1).
33 Immerhin war die Einsetzung der KE9 der FAZ einen Kommentar auf der Titelseite wert (03.06.1981).
34 Vgl. die Liste der Mitglieder der UK1 (KE9-ZWISCHENBERICHT, 23) und die der anderen Unterkommis sionen (KE9-BERICHT 5 ff.). Die Diskussion um die Zusammensetzung der Unterkommissionen findet sich in
KE9-PROTOKOLL 2/20.
A IV/3-4
Anmerkungen zu Kapitel 3 des Teils IV
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35 Vgl. die Verfahrensregeln in KE9-PROTOKOLL 4/Anlage. In den Unterkommissionen hatten die Mitarbeiter
des Stabes Rederecht (vgl. ebda.).
36 Die Aktivitäten der Unterkommissionen gehen hervor aus KE9-BERICHT, 7. Ihr Arbeitsstand ist ersichtlich
aus KE9-MATERIALIEN.
37 Auch dies erschien einigen zu spät angesichts der Zuspitzung der Finanzierungskrise. So forderte Laermann
ein Vorziehen der Empfehlung (lt. FAZ vom 28.09.1981).
38 Die KE9 hatte sich im Juni 1981 konstituiert und im Juli erstmals das Arbeitsprogramm beraten. Im Juli und
August nahmen einige Unterkommissionen ihre Arbeit auf (vgl. WIB 81/12, 19 und WIB 81/16, 36).
39 Altner spricht von "schwindender Liberalität" (KE9-PROTOKOLL 4/7).
40 Dies wird ersichtlich aus der Diskussion auf der 2. Kommissionssitzung (KE9-PROTOKOLL 2).
41 Zum Stand der Diskussion um das Zwischenlager Anfang 1982 siehe FAZ vom 26.01.1982; zur Baugenehmigung für neue LWR siehe FAZ vom 15.05.1982, 15.07.1982 (Teilerrichtungsgenehmigung für Lingen) sowie
Die Welt vom 09.08.1982 und DS vom 24.05.1982; zum Stand der Planung für eine Wiederaufarbeitungsanlage
zu Beginn der Kommissionsarbeit siehe SZ vom 07.11.1981.
42 Dies zeigte sich auch daran, daß die Dritte Fortschreibung relativ unbeschadet die Fraktionsdiskussionen passieren konnte (vgl. SZ vom 08.10.1981, Die Welt vom 24.10.1981, SZ vom 15.01.1982 sowie DP vom
30.01.1982).
43 Für die Knüpfung der Zahlung an die Aufgabe des parlamentarischen Vorbehalts sind verschiedene Gründe
maßgebend: So erwartete das RWE, daß es aus dem produzierten Strom des SNR 300 einen Teil seiner investierten Mittel zurückbekommen würde. Andere EVU betrachteten das Junktim eher als ein taktisches Mittel, um
nicht oder noch nicht zahlen zu müssen. Im Hintergrund dürfte aber auch ein politisches Kalkül stehen: Der
parlamentarische Vorbehalt wurde als ein Skandal angesehen, und nun war eine Gelegenheit gekommen, diese
unzulässige Einmischung in die Kreise der Energieversorgung zurückzuweisen (vgl. dazu DZ vom 22.01.1982
und die Ausführungen von Stavenhagen zum Junktim in DZ vom 09.10.1981). Die Aufgabe des Vorbehalts war
im übrigen nicht die einzige Bedingung der EVU. So knüpften die süddeutschen EVU ihre Zusage an eine politische Unterstützung des Baus des Kernkraftwerkes in Whyl durch die Bundesregierung (vgl. KOLLERT 1982,
13). Wiederum eher taktischer Natur dürfte eine weitere Forderung gewesen sein: Der parlamentarische Staatssekretär des BMFT, Stahl, antwortete auf eine parlamentarische Anfrage, die süddeutschen EVU hätten angekündigt, "die zusätzlichen Zahlungen werden eingestellt, wenn aufgrund der erwarteten Empfehlungen der Enquete-Kommission zur weiteren Brüternutzung keine Folgeanlagen gebaut werden können". (SDPD vom
16.12.1981; siehe dazu auch Informationen der SPD-Bundestagsfraktion 1981/42 und FAZ vom 17.12.1981).
44 Von dieser Bürgschaft war bereits im April 1981 die Rede (FAZ vom 29.04.1981). Zunächst wollte der
BMFT das Finanzierungsproblem über eine Staatsbürgschaft (1,3 Mill. DM) lösen, die vom Parlament bewilligt
werden sollte. Es war klar, daß mit der Zustimmung dazu der Bundestag "praktisch" den Vorbehalt aufheben
würde (Laermann lt. HB vom 26.11.1981). Dies mündete am 23.09.1981 in einen Kabinettsbeschluß (siehe
Bulletin der Bundesregierung vom 26.09.1981 und FAZ vom 24.09.1981). Die Verhandlungen zogen sich dann
aber noch längere Zeit hin; (siehe zum Fortgang der Verhandlungen Die Welt vom 26.11.1981; DS vom
21.12.1981; SZ vom 21.01.1982 und Bulletin der Bundesregierung vom 25.02.1982). In dem Beschluß des Bundeskabinetts zur Finanzierung wird unter Punkt 4 ausgeführt: "Bis zur Aufhebung des Vorbehalts des Deutschen
Bundestages zur Inbetriebnahme des SNR 300 müssen weitere projektnotwendige Verpflichtungen eingegangen
werden". Hier wurde also die Entscheidung des Bundestages vorweggenommen.
45 Die genauen Modalitäten der fiskalischen Konstruktion kann ich hier nicht schildern (vgl. dazu DS vom
22.02.1982 und FAZ vom 18.02.1982).
46 Entsprechend optimistisch waren die Vertreter der EVU, daß der Vorbehalt fallen würde (vgl. die Äußerungen des RWE-Vorstandsvorsitzenden laut FR vom 07.11.1981 und vom 16.12.1981). Als erster hatte Laermann
im März 1981 vor einer Knebelung des Bundes durch eine Bürgschaft gewarnt (FAZ vom 23.03.1981). Vgl.
auch die Ausführungen von Bülows im Bundestag am 29.04.1982 (BT-SB vom 29.04.1982, 5890 ff.).
Zweite Kernenergie -Enquete
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47 Eine Liste der Termine findet sich in KE9-ZWISCHENBERICHT, 18. Neben den Anhörungen der Forschungsgruppen wurden weitere Experten und Vertreter des BMFT zum Problem der Sicherheit angehört. Außerdem wurde eine Besichtigung der Baustelle, einschließlich einer Anhörung von Kommunalpolitikern und
Bürgervertretern anberaumt.
48 FISCHER 1982.
49 Dem "cand. phys.", wie es immer mit einer gewissen Süffisanz hieß (siehe z.B. KE9-ZWISCHENBERICHT,
58).
50 Siehe dazu KE9-PROTOKOLL 15 und unten IV/3.2.3. (bb) bzw. die Anm. 134 und 135. Siehe außerdem die
Stellungnahme der Gutachter in KE9-KOMMISSIONSVORLAGE I/K/19, 27, 40, 41 sowie die Stellungnahme
des amerikanischen Brüterkritikers Webb in KE9-KOMMISSIONSVORLAGE I/K/66. Weitere Gutachter im
Zusammenhang der Obergrenzenstudie waren die amerikanischen Wissenschaftler Cochran und Loewenstein,
deren Anhörung aber nicht die Brisanz des Zusammentreffens von Maier-Leibnitz und Donderer hatte (siehe zu
den Anhörungen der amerikanischen Experten KE9-PROTOKOLL 21).
51 Zur Reihenfolge und zu Terminen der Anhörungen siehe Zeittafel. Zur Anhörung zum Thema Proliferation
siehe KE9-PROTOKOLL 19. Zur Anhörung zum Thema Auswirkungen von Energieversorgungsstrukturen auf
die Volkswirtschaft siehe WIB 81/24, 29 und KE9-PROTOKOLL 10: In dem Wortprotokoll finden sich z.T.
abenteuerlich vordergründige, politisch gefärbte Äußerungen der Industrievertreter. Relevante Stellungnahmen
zum Fragenkatalog über die volkswirtschaftlichen Aspekte finden sich in KE9-KOMMISSIONSVORLAGE
IIIa/K/5, 6, 7, 8, 12. Eine Zusammenfassung der Diskussion findet sich in KE9-MATERIALIEN, 8 ff. Wichtigstes Ergebnis waren die Relativierung der Energiekosten in der volkswirtschaftlichen Bilanz und die reduzierten
Ausbaupläne für LWR.
Bei der Anhörung zum Thema Schutz der Kernkraftwerke gegen Eingriffe von außen kam es zu Auseinandersetzungen um die Verpflichtung der Sachverständigen zur Geheimhaltung (siehe FR vom 13.10.1981).
Zum Ergebnis der Anhörung über den THTR siehe HB vom 09.09.1981.
Zur Anhörung zum Thema Umweltverträglichkeit siehe KE9-PROTOKOLL 13; zusammenfassend: WIB 82/5,
29 und KE9-MATERIALIEN, 24 ff.
52 Die "AG-Modelle" betreute zwei Studien, die von der KE9 zur ökonomischen Dimension der Pfade vergeben
worden waren. Die Arbeitsgruppe setzte sich aus externen Experten (u.a. Bertram Schefold, Universität Frankfurt) und Mitgliedern der Kommission zusammen. Siehe dazu KE9-BERICHT, 8 und KE9-MATERIALIEN, 20.
53 Siehe KE9-MATERIALIEN, 17 ff. und unten Anm. 124.
54 Vgl. die Darstellung der Kommissionsmehrheit in KE9-ZWISCHENBERICHT, 20 und die der FGSB in
KALKAR-REPORT 1983.
55 Vgl. WIB 81/22, 27. Es war wiederum Laermann, der früh auf klare Terminierung drängte (vgl. KE9-PROTOKOLL 8/10 ff.).
56 Vgl. Vorwärts vom 17.12.1981 und ALTNER 1982a, 245.
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Anmerkungen zu Kapitel 3 des Teils IV
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57 Einige Beobachter (siehe z.B. FAZ vom 16.03.1982) und auch die Abgeordneten der Union argwöhnten, daß
dies Teil einer bewußten Verschleppung sein könnte. Der immense Zeitaufwand für die empirische Arbeit der
FGSB (Rechnersimulation) geht hervor aus: BENECKE 1985, 265. Hinzu kommt, daß die Studien - entgegen
dem Votum der KE8 (vgl. KE8-PROTOKOLL 22/10) - nicht noch während der 8. Legislaturperiode, sondern
wesentlich später vergeben wurden. Insbesondere der Auftrag an die FGSB ließ lange auf sich warten. Bereits
zum damaligen Zeitpunkt hatte es skeptische Äußerungen von Altner gegeben (ebda.), was den Zeitbedarf anging. Ueberhorst hatte im Vorfeld der KE8 sechzehn Monate für eine derartige Studie ins Auge gefaßt
(UEBERHORST 1977). Wie ironisch klingt angesichts dieser Querelen und Probleme das Weizsäcker-Zitat:
"Die Verzögerung, die ein solches Verfahren mit sich bringt (gemeint ist Parallelforschung zu kontroversen Problemen; G.V.), ist zwar manchmal technisch von Nachteil, macht sich aber politisch gleichwohl bezahlt." (CarlFriedrich von Weizäcker, zit.n. KE8-BERICHT, 148).
58 Vgl. WIB 82/3, 25. Im Dezember 1981 hatte der Bundestag im Zuge der Beratung des Berichts der KE8 noch
einmal die Terminplanung bekräftigt, wobei zwischenzeitlich der BMFT den Abgabetermin der Gutachten vom
Januar 1982 auf den April 1982 verschoben hatte (vgl. KE9-ZWISCHENBERICHT, 26, sowie WIB 81/23, 23).
Allerdings hatte auch die KE9 schon vor dieser Verschiebung nicht mehr vor April bzw. Mai 1982 mit Ergebnis sen aus den Risikostudien gerechnet (vgl. KE9-PROTOKOLL 2/6 ff. und 8/19) und wollte im Januar 1982 die
offenen Fragen und gemeinsamen Standpunkte der beiden Studiengruppen formulieren.
59 Vgl. zu den Details der weiteren Entwicklung der Terminkrise KE9-PROTOKOLL 11 und 12 sowie KE9KOMMISSIONSVORLAGE I/K/5, I/K/8, I/K/9. Die Begründung der FGSB für den Rückzug findet sich noch
einmal zusammengefaßt in KOLLERT 1982, 12 f. Die weitere Diskussion der Kommission um die Terminierung spiegelt sich in einer Vielzahl von Kommissionsvorlagen: siehe KE9-KOMMISSIONSVORLAGE I/K/10,
11, 12, 17, 20, 21, 22, 23, 24, 28.
60 Vgl. Rheinischer Merkur vom 02.04.1982.
61 Vgl. KE9-PROTOKOLL 12 (Kurzfassung in WIB 82/3, 25).
62 Vgl. KE9-KOMMISSIONSVORLAGE I/K/13 und KE9-PROTOKOLL 14. Zur Kritik des BMFT an den
Vorhaben siehe WIB 82/5, 30 und WIB 82/7, 29.
63 Dies hatte sich bereits im November 1981 angedeutet: vgl. die Äußerungen von Altner in KE9-PROTOKOLL
8/17.
64 Vgl. FAZ vom 16.03.1982 und SZ vom 03.04.1982. Zum Medienecho auf die Auseinandersetzungen der KE9
siehe auch FORSCHUNG 1984, 25.
65 So z.B. bei Laermann: "Ich will nicht verhehlen, daß ich persönlich den Eindruck hatte, zumindest von Einzelpersonen erpreßt zu werden oder unter Druck gesetzt worden zu sein." (BT-SB vom 29.04.1982, 5880; vgl.
auch ebda., 5892 f.).
66 Siehe WIB 82/7, 29.
67 Vgl. DS vom 29.03.1982.
68 Dies geschah auch mit Blick auf bevorstehende Parteitage, nämlich aufden SPD-Bundesparteitag in München
und auf den FDP-Landesparteitag Nordrhein-Westfalen in Siegen (vgl. FAZ vom 20.03.1982). Reuschenbach
begründete seine Entscheidung für eine Verlängerung ausdrücklich mit "taktischen Gesichtspunkten" (KE9PROTOKOLL 15/211).
69 Vgl. KE9-PROTOKOLL 15.
70 Vgl. WIB 82/7, 29.
71 Vgl. BT-DS 9/1600 (neu) und FAZ vom 30.04.1982.
72 "Empfehlung ... zur Inbetriebnahme unter Sicherheitsgesichtspunkten" (BT-DS 9/1600 -neu-).
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73 Siehe KE9-ZWISCHENBERICHT, 28. Der Vergabe des neuen Auftrages gingen erhebliche Auseinandersetzungen voraus. Zugleich wurden die vertraglichen Voraussetzungen bei der GRS geschaffen, damit bis zum
05. September ein gemeinsamer Abschlußbericht erstellt werden konnte. Dazu kam es aber nicht.
74 GRS 1982. Die FGSB gab im April einen Zwischenbericht ab: KE9-KOMMISSIONSVORLAGE I/K/34. Zu
diesem Zwischenbericht gab es zahlreiche Kommentare von der GRS, von Interatom und von der KfK (vgl.
KE9-KOMMISSIONSVORLAGE I/K/61, 67, 69).
75 FGSB 1982.
76 Der gemeinsame Abschlußbericht kam nicht zustande, allerdings die bereits zitierte Stellungnahme der GRS
zum Zwischenbericht der FGSB (Anm. 74).
77 Sicherlich hatte die Auseinandersetzung um die Abgabefrist einen substantiellen Hintergrund; denn: ohne
Gutachten kein Bericht, ohne Bericht keine Stellungnahme, ohne Stellungnahme keine Aufhebung des politischen Vorbehalts, ohne Aufhebung keine Finanzierung, ohne Finanzierung nur noch tageweise Bereitstellung
von Mitteln für den SNR 300 (so der Abgeordnete Gerstein am 10.12.1981 im Bundestag - KE8-BERATUNG,
96). Aber auch ungeachtet der 100 Mio. DM, die jeder Monat Verzögerung kostete (so von Bülow im Bundestag: BT-SB vom 29.04.1982, 5884 und WIB 82/6, 12), wurde der Terminstreit von beiden Seiten als eine symbolische Auseinandersetzung gesehen, die für die Auseinandersetzung um die Inbetriebnahme selbst stand. Entsprechend charakterisierte die FAZ vom 25.03.1982 die Haltung der Koalition als typisch: "kuschen und zagen,
verzögern und vertagen." Dies korrespondierte damit, daß der SNR selbst auch nur noch symbolisch genommen
wurde - er stand für die Kernenergie und deren politischer Überlebensfähigkeit.
78 Die Landtagswahlergebnisse der SPD im Frühjahr 1982 hatten die Strömung in der FDP bestärkt, die ihr Heil
in einem Koalitionswechsel suchten. Es ging letztlich nur noch um die taktische Ausgestaltung, vor allem darum,
den Wechsel gegenüber der eigenen Parteibasis und der Öffentlichkeit möglichst verträglich zu halten. Dem kam
Schmidt mit seiner Verschärfung des Tempos ab dem Spätsommer zuvor, was sich bei den Ergebnis sen der
Landtagswahlen in Hessen und Hamburg zunächst auch auszahlte (vgl. dazu die Ausführungen von Lehnert in
BUNDESREPUBLIK 1984, 30 f.).
79 Siehe DS vom 05.04.1982, PPP vom 03.05.1982, BER (1982)12, 19.
80 Vgl. FAZ und SZ vom 08.09.1982. Dabei verschärfte sich auch die Konkurrenz von THTR und SNR. Diese
hatte immer schon bestanden (vgl. RADKAU 1983a, 249). Für den SNR und gegen den THTR trat die zuständige Ministerialbürokratie im BMFT ein (dies beschreibt anschaulich der FDP-Abgeordnete Zumpfort in: BER
vom 30.06.1982). Hingegen trat das Land Nordrhein-Westfalen vehement für den THTR ein, u.a. aufgrund der
Sicherheitsargumente (siehe dazu PPP vom 27.05.1982 und vom 28.05.1982 - Interview mit dem SPD-MdB Vo sen über die Präferenz für den THTR).
81 Die Erstellung dieser neuen Bewertung wurde von Ziegler, dem Leiter des Ministerbüros im BMFT, koordiniert (vgl. ZIEGLER 1985) und außerhalb des Gestaltungsbereichs von Haunschild (beamteter Staatssekretär im
BMFT) gehalten. Die Neubewertung stützte sich teilweise auf eine Studie bei Beratungsfirmen über die Gründe
für die Kostensteigerungen und für die Verzögerungen beim SNR und beim THTR. Ein Bericht über die Studie
zum SNR findet sich bei MICHAELIS 1983b. Vgl. außerdem zur Entwicklung von Bülows: FAZ vom
21.06.1982, 08.09.1982, 10.09.1982 und 22.09.1982; URBAN 1985, 162 und DZ vom 19.03.1985.
82 Diese Darstellung beruht auf einer Interviewaussage, die teilweise gestützt wird durch den BER vom
18.11.1982. Die Verhandlungen sollten bis Ende Oktober abgeschlossen sein, um dann in einen Kabinettsbeschluß zu münden (DS vom 13.09.1982). Daß Schmidt die Brüterfinanzierung beenden wollte, findet sich auch
bei KECK (1984a, 293).
83 Vgl. dazu auch BER vom 01.11.1982.
84 "Wir haben praktisch nicht nur die beiden Reaktoren ständig auf dem Prüfstand - wir erproben gleichzeitig,
wie das Genehmigungsverfahren ... bei einer unerforschten Technik abläuft." (Wieczorek - MdB/SPD - in: BER
vom 30.06.1982).
A IV/3-8
Anmerkungen zu Kapitel 3 des Teils IV
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85 Zumal auch das Argument des "technologischen Fadenrisses" nicht mehr stach, da kein Nachfolgeprojekt in
Sicht war und ist. Eine Einstellung des Brüterbaus würde einen Fadenriß allenfalls um wenige Monate vorziehen.
86 Die Einbettung der Abstimmung in den Regierungswechsel war von erheblichem Einfluß: Noch am 15.09.
erwartete der ansonsten gut informierte Klaus Broichhausen in der FAZ eine Auseinandersetzung innerhalb der
Koalitionsparteien und in der Regierung über die Aufhebung des Vorbehalts. Über die Mehrheitsverteilung innerhalb der KE9 und über den Stand der Verhandlungen zwischen den verschiedenen Gruppen konnte er wenig
Substantielles kolportieren.
87 Überdies lief auch die Entwicklung der risikoorientierten Studien auf völlige Trennung hinaus, was Stavenhagen zu der Bemerkung veranlaßte, der Vorsitzende lege die Antwort dissensorientiert an: zwei Risikostudien
und zwei Berichterstatter innerhalb der Kommission (von Ehrenstein und Birkhofer) bedeuteten auch zwei Berichte (vgl. KE9-PROTOKOLL 20/12).
88 Reuschenbach hatte sich wiederholt für eine Aufhebung des Vorbehalts ausgesprochen, so im März für einen
"Probelauf" des SNR (vgl. Informationen aus der SPD-Bundestagsfraktion 10/82, 13).
89 "Ich war und ich bin für Kalkar" (Pfeiffer in: KE9-PROTOKOLL 15/195). Pfeiffer war fasziniert von der Sicherheit, die ein Brüter versprach. Kernenergie sollte durch Brutreaktoren zur heimischen Energiequelle werden
(vgl. PFEIFFER 1981, 108).
90 Laermann hatte bereits im Oktober 1981 öffentlich mit einer Mehrheit in der Koalition für eine Aufhebung
des Vorbehalts gerechnet (HB vom 02.10.1981).
91 Bei den Begründungen für das Mehrheitsvotum ergibt sich somit eine komplizierte Situation: Reuschenbach
und Pfeiffer tragen das Votum mit, begründen es aber eigenständig (KE9-ZWISCHENBERICHT, 20 f.), während Laermann Votum und Begründung mitträgt (ebda., 7 ff.). Birkhofer und Laermann unterschreiben aber
nicht die Bewertung der Arbeit der FGSB durch die Kommissionsmehrheit, die Teil der Begründung für das
Votum ist (ebda., 12 f.).
92 Es war im Juli 1982 noch ein gemeinsamer Strukturvorschlag für den Vergleich von SNR und DWR in Zusammenarbeit von Meyer-Abich und Häfele erstellt worden (siehe KE9-KOMMISSIONSVORLAGE I/K/62 in
mehreren Fassungen). Bei diesen Anzeichen einer gemeinsamen Berichtsvorbereitung schrillten, wie man sich
denken kann, die Alarmglocken in der CDU/CSU-Fraktion. Die Kooperation der beiden wurde aber nicht fortgeführt (vgl. KE9-PROTOKOLL 23 und 24). An der Erstellung des Minderheitenvotums waren außerdem vor allem Grupp und Schäfer selbst beteiligt. Meyer-Abich hatte sich aber noch einmal mit Birkhofer fachlich beraten
(Interviewaussage).
93 Das Minderheitsvotum wurde mit 5:10 abgelehnt. Pfeiffer enthielt sich, Reuschenbach stimmte gegen das
Minderheitsvotum (vgl. KE9-PROTOKOLL 28).
94 Entsprechend fiel auch die Berichterstattung aus. Vgl. z.B. FAZ vom 25.09.1982: "Auf Antrag der Professoren Häfele und Michaelis sowie des stellvertretenden Vorsitzenden des DGB, Pfeiffer, hat sich die EnqueteKommission ... mit 11 gegen 5 Stimmen für die Inbetriebnahme ... ausgesprochen." Pfeiffer galt im übrigen als
designierter Vorsitzender des DGB (PPP vom 22.01.1982) und wäre es ohne die Verstrickung in die Neue Heimat-Affaire auch geworden.
95 Im September war die Empfehlung lediglich an die Ausschüsse überwiesen worden (WIB 82/16, 19). Sie war
dann im Wirtschafts-, im Innen- und im Ausschuß für Forschung und Technologie behandelt worden (vgl. KE9BERATUNG, 152 ff.)
96 Dies wurde als ein "kleiner Sieg" gewertet, wie Altner in seinem Tagebuch notierte (ALTNER 1984a, 15).
97 Siehe BT-DS 9/2130 bzw. eine geänderte Version in BT-DS 9/2227. Siehe dazu auch die Begründung von
Steger in der Bundestagsdebatte (KE9-BERATUNG, 168 f.), der sich der Begründung von Reuschenbach und
Pfeiffer grundsätzlich anschließt (ebda., 171).
Zweite Kernenergie -Enquete
A IV/3-9
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98 Laut Michaelis (1983d, 12) schied er aus Protest gegen die Abstimmung seiner Fraktion aus. Als Nachfolger
wurde der SPD-Abgeordnete Vosen bestimmt. Zu dessen Position, die aber keinerlei Bedeutung mehr für die
KE9 hatte, siehe PPP vom 13.10.1982.
99 Grundlage war die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Forschung und Technologie (BT-DS 9/2205), in
der sich auch die Minderheitsposition der SPD findet (keine Aufhebung des Vorbehalts). Zur Diskussion im
Ausschuß für Forschung und Technologie vgl. WIB 82/19, 29. Vgl. dazu auch SZ vom 04./05.12.1982. Außer
der SPD-Fraktion stimmten auch einige Abgeordnete der FDP gegen die Aufhebung des Vorbehalts (vgl. die
Bundestagsdebatte vom 03.12.1982 in: KE9-BERATUNG, insbes. die Ausführungen des FDP-Abgeordneten
Gärtner, 183 f.).
100 Außer dem unmittelbaren Presseecho blieb die Reaktion dürftig: Weder Stürme der Entrüstung noch Jubel
wurden laut. Diskutiert wurde das Ergebnis ausführlich in: Bild der Wissenschaft 20(1983)1.
101 In der Bundestagsdebatte über den Zwischenbericht und im Zwischenbericht selbst schien es keine offene
Frage zu sein, daß die KE9 ihr Programm noch abarbeiten würde (vgl. KE9-ZWISCHENBERICHT, 4; BT-DS
9/2205 und die Ausführungen von Laermann in der Bundestagsdebatte - KE9-BERATUNG, 143).
102 Vgl. die Diskussion auf der 30. Sitzung am 04.11. (KE9-PROTOKOLL 30). Die letzte Sitzung fand am
13.12.1982 statt (vgl. dazu auch SZ vom 15.01.1983).
103 Vgl. WIB 82/18, 29 und 82/22, 25.
104 Der Bericht wurde an die Ausschüsse verwiesen und erst im November 1985 auf Grundlage einer nichtssagenden Beschlußempfehlung des Ausschusses für Forschung und Technologie im Plenum diskutiert (vgl. BT-DS
10/3409 und DP vom 20.11.1985). Ab und an wurden die Verlautbarungen der KE9 noch parlamentarisch genutzt, so z.B. in einer kleinen Anfrage der GRÜNEN zum THTR (vgl. BT-DS 10/1875).
105 Siehe die Sitzungstermine in KE9-MATERIALIEN, 18.
106 Siehe KE9-BERICHT, 9 und KE9-PROTOKOLL 31/8; die SPD werde "mit Sicherheit" wieder eine Kommission beantragen (Schäfer).
107 Vgl. WIB 84/2, 27. In der SPD-Fraktion gebe es dazu "sehr differenzierte" Auffassungen, bekundete ein
SPD-Vertreter. Vgl. zur weiteren Diskussion um eine Fortsetzung WIB 85/21, 45 und BT-DS 10/3409 und
10/4122.
108 Siehe BER vom 01.02.1983 und GRUPP 1985, 196. Einen Baustopp aber wollten sie auch dann noch nicht
verordnen (vgl. WIB 85/7, 37 und 85/21, 45), sondern sahen nur einen Mittelstopp vor (HB vom 09.10.1985).
Beim THTR gab es in der Endphase noch erhebliche Finanzierungsschwierigkeiten (vgl. BER vom 17.02.1983
und vom 05.05.1983).
109 Es geht dabei um die entscheidenden Genehmigungen für die Einlagerung der Brennelemente und für die
Inbetriebnahme. Vgl. zur Diskussion u.a. Bild der Wissenschaft 23(1986)9, FR vom 26.11.1985, DZ vom
25.07.1986 und FAZ vom 22.07.1986. Einer der Brütermanager, Eitz, rechnet nicht mit einer Inbetriebnahme vor
1991, also vor den Bundestags- und Landtagswahlen 1990 (SZ vom 24.08.1988). Für die SPD in NordrheinWestfalen ist die Verschleppung beim SNR das Opfer, das gebracht wird, um die Ausstiegsforderung glaubwürdig zu halten und dennoch keine Reaktoren stillegen zu müssen oder in anderer Weise den Pakt Kohle und Kernenergie zu gefährden (vgl. DS v. 30.3.1987).
A IV/3-10
Anmerkungen zu Kapitel 3 des Teils IV
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110 Vgl. zur Entwicklung der Diskussion FAZ vom 21.10.1982, FR vom 25.11.1982, HB vom 13.12.1982, BER
vom 31.12.1982, FAZ vom 17.03.1983, FR vom 21.04.1983, DS vom 04.04.1983, schließlich die FAZ vom
28.04.1983 und BER vom 18.04.1983. Dabei wurde von der CDU/CSU-Fraktion versucht, dem Bundesforschungsminister den Weg zu verlegen und ihn auf Fertigstellung einzuschwören (vgl. DUD vom 02.11.1982 und
BER vom 18.11.1982).
Insgesamt stellte sich die Sachlage nun so dar, daß ein Projekt, angelegt auf sechs Jahre Laufzeit und 1,5 Milliarden Kosten, sich nun über achtzehn Jahre hinzieht und bislang 6,5 Milliarden erfordert, von denen die öffentliche Hand zwei Drittel und Private ein Drittel aufbrachten (geplant war ein Verhältnis von 92 % zu 8 %). Vgl.
auch die Übersicht in HB vom 29./30.04.1983.
111 Personell: So wurde der für den SNR verantwortliche Beamte im BMFT, Schmidt-Küster (Abteilungsleiter
seit 1976), von seinen Pflichten entbunden, was bereits seit Juli 1982 im Gespräch war (BER vom 15.07.1982).
Nicht entlassen wurde der Staatssekretär Haunschild, den schon von Bülow für die Reibungsverluste im Ministerium verantwortlich gemacht hatte (BER vom 18.11.1982; vgl. dazu auch DS v. 30.3.1987). Zu den fiskalischen
Konsequenzen siehe FR und FAZ vom 28.04.1983 und das Gespräch mit Riesenhuber in DS v. 20.5.1983. Es
wurden neue Referate im BMFT mit der Kostenüberwachung betraut und die Hersteller in die Kostenentwicklung anders eingebunden.
112 Eine Begründung dafür gibt die Pressemitteilung des BMFT vom 27.04.1983 (abgedruckt in BUNDESMINISTER 1983). Eine kritische Analyse dieser Entscheidung findet sich bei KECK 1984b, 304. Im weiteren
nahm auch die CDU ihren energiepolitischen par force-Ritt etwas zurück; um den LWR-Zubau wurde es ruhiger,
der Kohlevorrang wurde betont (GERSTEIN 1984b).
113 Nachdem die substantielle Argumentation für den Brüter stark an Überzeugungskraft eingebüßt hatte, blieb
eigentlich lediglich die Stellvertreterrolle des SNR für die Kernenergie überhaupt.
114 Siehe MEYER-ABICH 1986a und Anm. 260.
114a Siehe Informationen der SPD-Bundestagsfraktion 7/1982, 24.
115 Auch Schäfer sah dies so: In der Debatte um die Verlängerung am 29.04.1982 führte er aus: "Ich weiß aber,
daß ... unsere Empfehlung an den Deutschen Bundestag nur den Sicherheitsaspekt umfassen wird."
(Informationen der SPD-Bundestagsfraktion 14/1984, 34). Eingrenzungen ("Bounding") werden in der Technology-Assessment-Literatur als ein generelles Problem gesehen (vgl. das Gutachten von Paschen in TA11-MATERIALIEN, 245 ff.).
116 Häfele wollte in Fortführung der Diskussion der KE8 die energiepolitische Notwendigkeit des SNR beweisen, und zwar durch Szenarien. Wenn man MICHAELIS 1982, der sich davon absetzt, Glauben schenkt, wollte
er durch die Schlüssigkeit der Argumentation innerhalb der Kommission werben. Dies aber wollten die anderen
auf der Befürworterbank nicht: Sie wollten ihre Auffassungen durchsetzen, aus Gründen, "für die es keiner detaillierten - und bestreitbaren - Rechtfertigung durch Szenarien bedarf" (vgl. ebda., 3). Folglich wollte die CDU
keine Fortsetzung der Szenarien; die "AG-Modelle" wurde am kurzen Zügel gehalten. Auch an den Kriterien
wurde nicht explizit weitergearbeitet, allerdings findet sich in den Anhörungen zur Umweltverträglichkeit und
zur Wirtschaftlichkeit entsprechendes Material (vgl. KE9-MATERIALIEN, 25).
117 Wie erwähnt, war explizit die WAA aus dem Diskussionsspektrum herausgenommen worden. Dies führte
auch während der KE9 zu Protesten von Kommissionsmitgliedern, insbesondere von Altner (vgl. FR vom
27.01.1982 und FAZ vom 30.01.1982), der maßgeblich dafür gesorgt hatte, daß ein Gegengutachten zu Häfeles
Schätzung der Größenordnung für die WAA erstellt wurde.
118 Z.B. wurde vor allem von dem SNR-Kritiker Rudzinski (Wissenschaftsredakteur bei der FAZ) immer der
Hochkonverter als Alternative ins Spiel gebracht (vgl. RUDZINSKI 1981).
Zweite Kernenergie -Enquete
A IV/3-11
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119 Zur Anhörung mit dem Thema Proliferation siehe WIB 82/8, 35 und 82/10, 26 sowie KE9-PROTOKOLL
19 und KE9-MATERIALIEN 36 ff. Zur Proliferation generell siehe GRUPP 1983 und KERNENERGIE 1982;
speziell auf den SNR 300 bezogen: KOLLERT 1983. Die Argumentation der KE9 bezog sich weitestgehend auf
bundesrepublikanische Verhältnisse. Ab und an aber kam auch eine weltweite Perspektive zum Tragen (siehe
Protokoll einer Anhörung am 22.09.1981 zum Thema Weltenergieversorgung - KE9-PROTOKOLL 4 - und die
Zusammenfassung in WIB 81/17, 30).
120 Was zum THTR und dessen Brennstoffkreislauf verarbeitet wurde, stellt der Abschnitt in den KE9-MATERIALIEN, 8 ff. zusammen. Einen Überblick über den THTR gab Schulten mit der KE9-Kommissionsvorlage
II/K/1. Die weitere Entwicklung der THTR-Politik ist der Neubewertung der fortgeschrittenen Reaktorlinien zu
entnehmen (vgl. BUNDESMINISTER 1983, II).
121 Zum sozialstrukturellen Hintergrund einer Energiepolitik, die den "S-Weg" verfolgt, siehe in vergleichender
Sicht von Nationen KITSCHELT 1983, 372 ff.
122 Siehe z.B. die Studie zur Kostenüberschreitung und Neubewertung BUNDESMINISTER 1983. Zu den historischen Wurzeln der Kostenexplosion (Verzicht auf Versuchsanlage und Genehmigungsverfahren) siehe
RADKAU 1983a, 225.
123 KECK 1984a, TRAUBE 1984.
124 Die "AG-Modelle" sollte mit verschiedenen makroökonomischen Modellen die Pfade 2 und 3 "ansteuern"
und ihre innere Konsistenz prüfen bzw. ihre ökonomischen Implikationen ausleuchten. In diesem Rahmen wurde
ohne Zweifel von der Arbeitsgruppe etliches geleistet. So verbesserte Faude, ein Stabsmitarbeiter, die Pfadberechnungen und reduzierte in Anpassung an das veränderte Uranangebot z.B. den Brüterbedarf bei den Pfaden 1
und 2 (vgl. dazu auch MEYER-ABICH 1981, 86 f.). Die Berechnungen der "AG-Modelle" ergaben, daß die
Pfade 2 und 3 ökonomisch beide begehbar und mit der Wirtschaftsentwicklung verträglich sind. Einige Befunde
der Arbeitsgruppe ließen mehrere Betrachter schließen, daß der Pfad 3 die günstigsten volkswirtschaftlichen Implikationen hätte. Dies führte wiederum zu internen Auseinandersetzungen (vgl. BER vom 15.01.1983).
Die Präferenz für Pfad 3 wird ökonomisch gestützt durch die Ergebnisse der detaillierten Analyse von BAUERSCHMIDT 1983. Politisch entspricht dieser Präferenz, daß dem Pfad 3 in der Akzeptanzuntersuchung der KFA
Jülich im Rahmen des Sozialverträglichkeitsprojekts die geringsten Wertverletzungen zugemessen wurden
(ALBRECHT 1986, 48).
Die Arbeit der "AG-Modelle" wurde weitergeführt in MEYER-ABICH 1986a. Daß die Kombination der Pfade 2
und 3 die ökonomisch günstigste Lösung ist (so BAUERSCHMIDT 1983), habe ich bereits oben dargelegt
(siehe Anm. 230 in Kapitel 2 von Teil IV). Die Diskussion in der "AG-Modelle", ob Lebensstilszenarien (unter
der Hypothese des Wertwandels) zur Grundlage von Prognosen gewählt werden könnten, setzte sich auch in
ähnlichen Zusammenhängen weiter fort ( vgl. die Schweizer Diskussion um zukünftige Energiepolitik in: Neue
Züricher Zeitung vom 06.02.1988).
125 Wörtlich hatte die KE8 formuliert: "Die Kommission fordert, daß die Sicherheit Schneller Brutreaktoren
nicht unter der eines modernen Leichtwasserreaktors liegen dürfe" (KE8-BERICHT, 174). Die KE8 als Akzeptanzkriterium festgelegt, "daß das Risiko durch den Betrieb eines natriumgekühlten Brutreaktors keineswegs
größer sein dürfe als das durch den Betrieb eines Leichtwasserreaktors moderner Bauart" (KE8-BERICHT, 172).
Um dies festzustellen, empfahl sie einen "Risikovergleich von SNR 300 und Leichtwasserreaktor vom Typ Biblis B" (ebda., 172). Dieser Vergleich soll sich auf eine streckenweise qualitative Analyse stützen, d.h. auf eine
risiko-orientierte Analyse. Diese solle "vergleichende Sicherheitsbetrachtungen zwischen SNR 300 und LWR
unter Einbeziehung probabilistischer Aspekte" (ebda., 173) beinhalten. Dazu soll u.a. eine "vergleichende Darstellung der sicherheitstechnisch relevanten Anlageneigenschaften des SNR 300 und eines Druckwasserreaktors
vergleichbarer Leistungsgröße und moderner Bauart" (ebda.) durchgeführt werden. Im Ergebnis sollen die vergebenen Studien "eine pragmatische Prüfung der Frage ermöglichen, ob die Sicherheit des SNR 300 der eines
modernen Leichtwasserreaktors entspricht" (KE9-ZWISCHENBERICHT, 26). Diese Formulierungen gaben
Anlaß zu vielen Auseinandersetzungen um Vergleichsmaßstab und Vergleichsmethode. Das Design der Untersuchung hatte eine lange Geschichte und war bereits 1978 in einem Expertengespräch angeregt worden (vgl.
EXPERTENGESPRÄCH 1980).
A IV/3-12
Anmerkungen zu Kapitel 3 des Teils IV
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126 Strenggenommen wird keine Explosion befürchtet, da diese im Mikrosekundenbereich abläuft; der
"unkontrollierte Leistungsanstieg" eines Brutreaktors benötigt aber Zehntelsekunden (vgl. KE8-PROTOKOLL
14/16). Alle Vermutungen über derartige Abläufe beruhen nicht auf der Auswertung realer Unfallverläufe, sondern auf Simulationen in Rechnern, deren Codes durch aufwendige Experimente teilweise verifiziert worden
sind.
127 Der Bethe-Tait-Störfall ist also der"Auslegungsstörfall", allerdings nur bis zu einer Höhe von 370MJ (siehe
dazu die Antwort des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, der Genehmigungsbehörde, auf Fragen von Mitgliedern der KE8 in: KE8-MATERIALIEN 2/679). Der Bethe-Tait-Störfall ist also
der GAU, d.h., seine Auswirkungen müssen so beherrscht werden, daß keine höheren Dosen von Radioaktivität
austreten, als es die Strahlenschutzverordnung zuläßt. Kritiker haben dieses Konzept deshalb als "Produkt bürokratischer Selbstabsicherung" bezeichnet (RADKAU 1984, 89), denn auch der GAU beim LWR, der Bruch der
Hauptkühlleitung, ist - auf der Basis von Wahrscheinlichkeitsberechnungen - für das Genehmigungsverfahren
festgelegt (vgl. RADKAU 1986).
Jenseits des Auslegungsstörfalls liegen die "hypothetischen Störfälle", deren Wahrscheinlichkeit als zu klein angesehen wird, als daß sie in die Auslegung einbezogen werden. Der Streit geht darum, ob auch für diese Störfälle
Schadensbegrenzungen vorgesehen werden (Alarmpläne, Berstschutz usw.; vgl. dazu ENERGIE 1977, 433).
Hypothetisch ist also beim SNR, daß er explodiert, und beim LWR, daß der Kern auch nach der Abschaltung
nicht gekühlt werden kann und sich in die Erde frißt ("China-Syndrom").
Für die LWR änderte sich einiges nach dem Unfall in Tschernobyl. Im Anschluß daran wurde vom Umweltminister Wallmann veranlaßt, daß in den Leichtwasserreaktoren Lüftungsklappen bzw. Filter eingebaut werden, die
für Unfälle jenseits des Auslegungsstörfalls ausgelegt sind - auch dies ein Ergebnis der Debatte um Kernenergiesicherheit, an der die Forschung um den SNR einen großen Anteil hat. Die Kosten dieser Nachrüstung belaufen
sich auf ca. 100 Mio.DM pro Kernkraftwerk. Schwerwiegender aber noch sind die administrativ-politischen
Folgen: Denn mit diesem Vorgehen wird am Genehmigungsverfahren vorbei die Kernschmelze zum Auslegungsstörfall und somit die gesamte bisherige Sicherheitsphilosophie politisch hinfällig (vgl. dazu das Interview
mit dem KWU-Vorstandsmitglied Barthelt in DS vom 22.09.1986; vgl. auch DS v. 25.8.1986, 8.9.1986 und
21.9.1987; zur Geschichte des GAU-Konzepts siehe RADKAU 1986).
128 Die Festlegung geschah 1972 unter erheblichen Auseinandersetzungen bei der ersten Teilerrichtungsgenehmigung. Dementsprechend wurde er von den Brüterkritikern als Ansatzpunkt für die Kritik des gesamten Ge nehmigungsverfahrens genommen (vgl. KE8-MATERIALIEN 3/908). Zur Geschichte der Sicherheitsdebatte um
den Brüter siehe ebda. 919 ff.
129 FISCHER 1982.
130 Dabei wurde auch auf die brüterkritischen Arbeiten, einschließlich der Vorlage der "Arbeitsgruppe Schneller
Brüter" aus der KE8 (KE8-KOMMISSIONSVORLAGE IV/K/10), eingegangen und deren Annahmen bzw.
Schlußfolgerungen bewertet. Diesen Arbeiten wurden aber keine Hinweise entnommen, die eine Überprüfung
der Auslegung des SNR 300 nahelegen würden.
131 Vgl. die Auswertung der Anhörung durch Faude in KE9-KOMMISSIONSVORLAGE I/K/72 und das Protokoll der Anhörung selbst in KE9-PROTOKOLL 15.
132 Prominentester Außenseiter ist Richard Webb.
133 So z.B. in der Frage, ob ein Erdbeben zu einem hochenergetischen Bethe-Tait-Störfall führen könnte (vgl.
KE9-PROTOKOLL 15).
134 KALKAR-REPORT 1983, 19.
135 Ebda.
136 Siehe dazu KE9-PROTOKOLL, 21 und die Zusammenfassung der Anhörung in WIB 82/11, 27. Zu Cochran, einem der amerikanischen Brüterexperten, siehe auch RADKAU 1983b, 41 f.
137 Die Obergrenzenstudie sei "... für die Urteilsfindung der Kommission von eher untergeordneter Bedeutung
gewesen" (KE9-ZWISCHENBERICHT, 50).
Zweite Kernenergie -Enquete
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138 Ebda., 8.
139 Ebda., 7. Die "risiko-orientierte Analyse" war in ihrem Anspruch wesentlich gegenüber einer
"Risikoanalyse" zurückgenommen. Die wiederum war in Ergebnis und Methode wesentlicher bescheidener als
eine Risikoberechnung (vgl. RISIKOSTUDIE 1979).
140 Vgl. WIB 80/6, 31 und oben Anm. 125.
141 1980 beauftragte Volker Hauff das Öko-Institut, für 1,6 Mio.DM die GRS-Studie zum Risiko deutscher
Kernkraftwerke methodisch weiterzuentwickeln (vgl. HAHN 1984).
142 Neben den in Anm. 17 genannten Mitgliedern und Auftragnehmern gehört dem Kreise der FGSB anfangs
noch der amerikanische Brüterexperte Webb an, der im Jahr 1977 als Gutachter für die Bürgerinitiative gegen
den SNR 300 fungiert hatte (vgl. KE8-MATERIALIEN 5/2145). Webb distanzierte sich dann aber von der
FGSB mit recht harschem Urteil (vgl. KE9-KOMMISSIONSVORLAGE I/K/1).
143 GRS 1982 und FGSB 1982.
144 Zum Risikobegriff generell siehe CONRAD 1986. Die GRS sollte zu ihrer risikoorientierten Analyse einen
sogenannten "Risikovorspann" erstellen, in dem der Risikobegriff selbst darzulegen war. Dies sollte dann ebenfalls durch die FGSB kritisiert werden (siehe die Ergänzung zu KE9-KOMMISSIONSVORLAGE I/K/33 und
KE9-ZWISCHENBERICHT, 31). Zur kommissionsinternen Diskussion um den Risikobegriff siehe KE9-PROTOKOLL 20.
145 Die "Rasmussen-Studie" und die "Deutsche Risikostudie Kernkraftwerke" (RISIKOSTUDIE 1979) markieren den Durchbruch der Probabilisten in der Sicherheitsdebatte. Hierdurch war es möglich geworden, Katastrophen zu thematisieren, statt sie völlig zu verdrängen (vgl. RADKAU 1986).
147 Benecke wollte die Methoden untersuchen, statt sie einzusetzen. Unfallabläufe beim SNR seien so kompliziert, daß es "nutzlos und sogar irreführend" wäre, "den Politikern eine Wahrscheinlichkeitszahl zu nennen.
Zahlen täuschen eine Aussagesicherheit vor, die gar nicht besteht." (BENECKE 1983, 112; vgl. auch BENECKE
1985). Ihm ging es folgerichtig eher um Fragen wie Risikobegriff, Berechnungsmethoden, Unzulässigkeit von
Quantifizierungen und anderes mehr. Würde man diese Argumentation der FGSB auf andere Technikbereiche
übertragen, wäre jegliche statische Berechnung etwa für eine Brücke oder für einen PKW unmöglich. Die FGSB
entgegnete auf diesen Einwand, daß gerade beim SNR ein derartig grundsätzlicher Ansatz durch das Schadstoffinventar gerechtfertigt wäre (vgl. dazu auch FORSCHUNG 1984, 17).
148 Im ursprünglichen Papier der AGSB, die sich aus den Bremer Brütergegnern zusammensetzte, war keineswegs eine Beschränkung auf bloße Methodenkritik angelegt, sondern durchaus neben der grundsätzlichen Kritik
aus einem erkenntnistheoretischen Vorbehalt heraus eine eigenständige Beantwortung der Frage nach Wahrscheinlichkeiten und Unfallfolgen angelegt. (Vgl. KE8-MATERIALIEN 3/950 f.). Allerdings hatte auch das
Gegengutachten zur "Deutschen Risikostudie Kernkraftwerke", an dem Benecke nicht beteiligt war, die Angabe
einer Wahrscheinlichkeit verweigert. Beide Flügel finden sich auch in dem US-amerikanischen Bericht der
"Union of Concerned Scientists" zur Kernkraftfrage (Besprechung bei: RADKAU 1983b, 28).Im übrigen ist die
Überlegung, daß klassische ingenieurwissenschaftliche Methoden bei einer Frage wie dem Brüterrisiko obsolet
geworden wären, dem Gedanken der "Hypothetizität" Häfeles nicht allzu fern (HÄFELE 1974).
A IV/3-14
Anmerkungen zu Kapitel 3 des Teils IV
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149 Die Brücke zwischen beiden Gruppen bestand nicht nur in der Gegnerschaft zum Brüter. In gewisser Weise
stellten die Versuche der Bremer Gruppe, die Methoden anzuwenden, die Empirie für die Theorie Beneckes dar.
Die ungeheuer aufwendigen Computersimulationen für kleinste Phasen eines Brüterstörfalls sollten den Beleg
für Beneckes These der "mangelnden Durchschaubarkeit" (BENECKE 1985, 262) und der unzureichenden Basis
für jedwede Entscheidung bilden. Auch die mühsame empirische Arbeit der Bremer Gruppe bildete einen Beleg
für die Benecke-These, daß angesichts der ungeheuren Komplexität nur spekuliert werden könne. Nicht zu denken war daran, über die Kritik am Brüter hinaus, die Prinzipien eines anderen, inhärent sicheren Reaktorsystems
zu entwerfen. Auch die FGSB war somit negativ auf den SNR fixiert. Die Gemeinsamkeiten verhinderten nicht,
daß mit zunehmendem Druck von außen und Erkenntnisfortschritt innen die Spannungen auch innerhalb der
Gruppe wuchsen. Denn: "Das Weltende ist nur solange ein Integrationsfaktor, als es in einem geschichtlich-politischen Sinne unbestimmbar bleibt" (KOSELLECK 1979, 22).
150 Die Angaben sind zusammengestellt nach KE9-ZWISCHENBERICHT, insbesondere 51 ff., FGSB 1982,
KALKAR-REPORT 1983, GRS 1982 und KE9-KOMMISSIONSVORLAGEN I/K/87.
151 Vgl. KE9-KOMMISSIONSVORLAGE I/K/87, 14. Vgl. zu der Differenzierung der möglichen Brennstoffmischungen die Übersicht bei MICHAELIS 1983d, 7.
152 Quellen dieser sehr gerafften Darstellung sind: die in Anm. 150 genannte Literatur sowie WIB 82/10, 27 und
82/15, 21.
153 Zum Ablauf eines UKDS vgl. KE9-ZWISCHENBERICHT, 34.
154 Kurz: Der Brüter explodiert. Man kann es aber auch so ausdrücken: "Sofern es zu starker Verdampfung von
Kernmaterial in kurzer Zeit kommt, wird durch die daran anschließende Expansion eine mechanische Belastung
verursacht." (Empfehlung Kernkraftwerk Kalkar (SNR 300) - Beratungsergebnisse der Reaktorsicherheitskommission zur 5. Teilerrichtungsgenehmigung. Anlage 4 zum Ergebnisprotokoll der 111. RSK-Sitzung. In: KE9KOMMISSIONSVORLAGE I/K/7, A4-18).
155 Vgl. KE9-ZWISCHENBERICHT, 40.
156 Vgl. ebda., 53.
157 Eine Zusammenfassung der in Betracht gezogenen Störfallabläufe gibt KÖBERLEIN 1982.
158 BENECKE 1985, 264. Die Verteidigung von Birkhofer gegenüber den Angriffen Beneckes findet sich im
Anschluß an BENECKE 1985 auf den Seiten 284 ff.
Im von Unsicherheit geprägten Bereich der Kernenergiediskussion ist die Delphi-Methode nichts Ungewöhnliches. So wurde sie von Hirsch zur Ermittlung der Entsorgungsprobleme und -möglichkeiten benutzt (vgl. sein
Gutachten für die KE8 in: KE8-MATERIALIEN 5/1597). Sie wurde auch später bei der Erstellung möglicher
Ausstiegsszenarien herangezogen (vgl. zu einer Schweizer Studie: Neue Züricher Zeitung vom 06.02.1988). Dabei wurde jeweils eine ähnliche Kritik von konservativer Seite laut, wie sie hier von Kernenergiekritikern gegenüber der Verwendung der Delphi-Methode geäußert wurde (vgl. ebda.).
159 "Diese Werte sind aber trotz aller Kleinheit von Null verschieden, und wir haben es nicht in der Hand, den
Zeitpunkt für den Eintritt eines solchen Ereignisses zu bestimmen." (Der Sicherheitsexperte Kuhlmann über die
Zumutbarkeit von Risiken, in: Rheinischer Merkur/Christ und Welt vom 19.12.1980).
160 10-8 je Person und Jahr ist auch der Risikowert für den Todesfall, den Kuhlmann (ebda.) für noch akzeptabel hält.
161 Dies ist eine um den Faktor 20 höhere Angabe gegenüber dem Wert der GRS (vgl. KE9-KOMMISSIONSVORLAGE I/K/87, 2).
162 KE9-ZWISCHENBERICHT, 53. Die FGSB verzichtet hier also auf probabilistische Überlegungen und legt
das Schadenspotential ihrer Untersuchung zugrunde. Vgl. dazu die Ausführungen von Birkhofer in KE9-KOMMISSIONSVORLAGE I/K/87.
Zweite Kernenergie -Enquete
A IV/3-15
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163 Siehe zu den Unfallabläufen KE9-ZWISCHENBERICHT, 35 f.
164 Ebda., 45.
165 Genauer dazu die Ausführungen von Koch und Franke in KALKAR-REPORT 1983, 92 ff. Zur Kritik daran
siehe G.Heusener: Bewertung der von der FGSB berechneten Zahl von 2,7 Mio. späten Todesfällen (KE9 KOMMISSIONSVORLAGE I/K/82). Die Angabe von 2,7 Mio. Spät-Toten sei extrem unwahrscheinlich und
widerspreche der Kenntnis der Naturgesetze. Aber: "Der mathematisch exakte Beweis der Unmöglichkeit kann
aber nicht erbracht werden."
166 Siehe dazu KE9-ZWISCHENBERICHT, 39.
167 Vgl. ebda., 8 ff. Das Mehrheitsvotum rührte nicht an den Vorgaben der KE8, insbesondere nicht an deren
Einordnung des SNR in ein energiepolitisches Gesamtkonzept. Es war Stavenhagen, der bei der Bewertung auf
die Gültigkeit der Kriterien aus der KE8 verwiesen hatte (vgl. KE9-PROTOKOLL 2/10). Es gab allerdings einige Interpretationsdifferenzen, was die Sicherheitsmarge und die Vergleichsanordnung anging.
168 KE9-ZWISCHENBERICHT, 3. Die Stellungnahme des Ausschusses für Forschung und Technologie interpretierte dies dahingehend, die Mehrheit der KE9 habe festgestellt, daß der SNR 300 mindestens ebenso sicher
sei wie der in der "Deutschen Risikostudie Kernkraftwerke" untersuchte Druckwasserreaktor (vgl. KE9-BERATUNG, 155).
169 Siehe oben IV/3.1.5.(b).
170 Vgl. KE9-PROTOKOLL 27/Anhang. Diese ursprüngliche Formulierung hätte exakt der Marge der KE8 und
dem abschließenden Urteil der GRS entsprochen.
171 Denn in dieser Formulierung wird das Risiko des SNR 300 mit dem aus allen bereits betriebenen LWR
verglichen. 1985 waren dies 16 Reaktoren (vgl. ALBRECHT 1985). Außerdem vermeidet diese Fassung die Zuordnung von "größer" und "kleiner". Sie behilft sich stattdessen mit "Bandbreite", um den Berechnungs- und
Vergleichsproblemen zu entgehen.
172 Vgl. KE9-ZWISCHENBERICHT, 20 ff. Neben einigen allgemeinen Formulierungen zur Notwendigkeit besonderer Sorgfalt und zum energiepolitischen Hintergrund enthält die Sonderbegründung eine gewundene Aussage zum Vergleich: "Die ... Studien ... erbringen ... etwa gleiche Risikoergebnisse für den SNR 300 und einen
Leichtwasserreaktor." Unter Einbeziehung des hohen Schadenspotentials und der Möglichkeit des Eingriffs
Dritter sei "die vorsichtige Bewertung vertretbar, daß das gesamte Risiko aus dem Betrieb des SNR 300 in der
gleichen Bandbreite liegt wie jenes der in Betrieb befindlichen Leichtwasserreaktoren. Damit ist weder eine
Hochrechnung auf z.B. zehn Leichtwasserreaktoren noch eine vergleichende Begrenzung auf einen Leichtwasserreaktor zulässig. Die Wahrheit wird dazwischen liegen." (Ebda., 21). Da das Risiko der LWR akzeptiert
wurde, müsse nun auch das des SNR 300 akzeptiert werden.
173 Vgl. ebda.
174 Ähnlich argumentiert auch H.B.Schäfer am 30.09.1982 im Bundestag (vgl. KE9-BERATUNG, 133).
175 Diese Schwachstellen sind genannt in KE9-ZWISCHENBERICHT, 44. Damit war belegt, daß das Verdienst
probabilistischer Studien darin besteht, Schwachstellen zu identifizieren, aber nicht die Sicherheit bewiesen zu
haben (vgl. RADKAU 1983b, 33).
176 Sicherheitsprobleme im großtechnischen Einsatz sollten im Abschlußbericht behandelt werden. Stufenweise
Inbetriebnahme sei, so Lenzer (MdB/CDU) in der Bundestagsdebatte, eine "Selbstverständlichkeit": "Keine
Kraftwerksanlage wird gleich mit Vollast angefahren." (KE9-BERATUNG, 163).
177 KE9-ZWISCHENBERICHT, 4-5; 22-55. Die Antwort fällt etwas verwirrend aus. Dies ist den vielen Wiederholungen geschuldet. Man merkt dem Text an, daß er recht schnell und aus verschiedenen Vorlagen zusammengestellt wurde.
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Anmerkungen zu Kapitel 3 des Teils IV
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178 Diese Kopplung von Sicherheit, Vergleich von SNR und DWR, Risiko und doppeltem Risikoindikator hatte
die KE8 aber nicht explizit vorgenommen.
179 KE9-ZWISCHENBERICHT, 29.
180 Ebda., 40 f.
181 MEYER-ABICH (1984a, 240) warf der Kommissionsmehrheit vor, sie habe die GRS-Studie zur Grundlage
genommen, weil ihr die Bewertung darin gepaßt habe. Die Minderheit hingegen halte Distanz zu beiden Gutachten, da die "kritischen Gutachter ... auch nicht notwendigerweise selbstkritisch" seien. Vgl. auch seine Ausführungen zu den Kernenergie-Gegnern in MEYER-ABICH 1981, 18. Das FGSB-Gutachten wird im Minderheitsvotum auch nicht explizit zitiert.
182 KE9-ZWISCHENBERICHT, 47.
183 Vor allem Teile des 4. Abschnitts (ebda., 76 ff.) wurden von Hariolf Grupp entworfen.
184 Ebda., 48 ff.
185 Das Minderheitsvotum drückt dies negativ aus: Da es in der Zeit nach der KE8 nicht zu deutlichen Schritten
auf dem "S-Weg" gekommen sei, die sich ja an dem Katalog möglicher Energiesparmaßnahmen hätten orientieren können, wären auch weitergehende Schritte auf dem "K-Weg", z.B. eine Inbetriebnahme des SNR 300, von
seiten der Kernenergiekritiker nicht zustimmungsfähig.
186 KE9-ZWISCHENBERICHT, 49. Dies führte Meyer-Abich in einer Monitor-Sendung (ARD, 14.09.1982)
weiter aus: "Ich kann mir sehr schwer vorstellen, daß man ein maximales Schadensausmaß einer technischen
Anlage von an die 1 Mio. Todesfällen und einem Kostenaufwand von vielen Milliarden ... politisch vertreten
kann. Die einzige Möglichkeit ... wäre, daß ... wenigstens ein vergleichbarer Aufwand auch für Sonnenenergie
und für Energieeinsparungsmaßnahmen betrieben wird." (zit. n. MICHAELIS 1983c, 3). Laermann zitiert ohne
Quellenangabe in einer Bundestagsdebatte Meyer-Abich mit der Aussage, daß, wenn 2 Milliarden DM für "die
Erforschung alternativer Energiequellen ... bereitgestellt würden, ... er einer Inbetriebnahmeempfehlung zustimmen (könne)." (KE9-BERATUNG, 174). Meyer-Abich bekräftigte dies noch einmal später: Wenn sich der Bundestag die Linie der KE8, so führte er 1985 aus, zu eigen gemacht und "die Mehrheit der zweiten Kommission ...
sie nicht wieder verlassen hätte, hätte es schließlich wohl auch zu einer einvernehmlichen Lösung der Detailfrage des SNR 300 kommen können." (GRUPP 1985, 186).
187 KE9-ZWISCHENBERICHT, 49.
188 Dabei verschoben sich auf eine eigenartige Weise die Fronten: Zu Beginn waren es insbesondere Abgeordnete der CDU und ihnen nahestehende Sachverständige gewesen, die eine kostenbezogene Abschätzung der Energiepfade forderten und die entsprechenden Anhörungen durchsetzten. Später war es gerade diese "Bank", die
für eine Beschränkung auf Sicherheit plädierte (vgl. SZ vom 09.07.1981).
189 In den Kommissionsberatungen wird dieses oft als "engineering judgement" bezeichnet.
190 Es war von Beginn an ein großes Anliegen der CDU/CSU und einiger ihr nahestehender Sachverständiger
gewesen, eine "Spaltung der pro-Front" (Michaelis) zu verhindern. Von daher wurde z.B. in internen Papieren
gefordert, die Gigawatt-Anforderungen so hoch anzusetzen, daß niemand auf die Idee kommen könne, auf
Brutreaktor und Wiederaufarbeitung könne verzichtet werden (vgl. MICHAELIS 1982, 1). Historisch gesehen,
wäre eine Linie: "Ja zum LWR, Nein zum SNR" in keiner Weise ungewöhnlich: Von Beginn an war das Interesse der Industrie an diesem "hochgradig spekulativen Projekt" (Radkau) begrenzt (siehe dazu RADKAU 1983b,
5). Die SNR-Planung hatte sich getrennt von dem technisch-industriellen kernenergetischen "main-stream" entwickelt: Der LWR war uninteressant für die Wissenschaftler, der SNR uninteressant für die Industrie (siehe für
die Entwicklung in den USA: BOPP 1978, 183 ff.; für die Bundesrepublik: RADKAU 1983a, 221 ff.). Die soziale Basis der Kernenergiepolitik ist also in keiner Weise homogen.
Daß in einer politisch angespannten Situation Kernenergie-Befürworter den "Physiker-Reaktor" (Radkau) opfern
könnten, war also nicht unwahrscheinlich. Rudzinski hat - aus anderen Gründen - in seiner FAZ-Berichterstattung diese gespaltene Haltung zur Kernenergie verfolgt. Auch die amerikanische Ford-Studie (FORD 1977)
Zweite Kernenergie -Enquete
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legte - aus wiederum anderen Gründen - diese Entscheidung ebenfalls nahe. Am ehesten wäre diese Linie politisch zum Tragen gekommen, indem die ursprünglich den Brüter fördernden Kräfte in der SPD auf ein "Aus" für
den Brüter eingeschwenkt wären. Aus allgemeinem politischen Kalkül - Parteiraison - (vgl. die Schilderung der
technokratischen Linie der SPD bei FACH 1984, 263 f.), aber auch aus energie- und technologiepolitischen
Gründen rückten diese Kreise, für die Ulrich Steger steht, deutlich vom SNR ab (vgl. STEGER 1981a, 1981b,
1982a, 1982b; siehe auch seine Ausführungen im Bundestag in KE9-BERATUNG, 172). Dies hätte Wirkungen
bis auf die KE9 haben können, vor allem auf die Sachverständigen und auf diejenigen Abgeordneten der Regierungsfraktionen, die auf ein pro-Brüter-Votum verpflichtet werden konnten (Reuschenbach und Laermann).
Reuschenbach wandte sich zumindest gegen zusätzliche Mittel für den SNR, wenn auch erst nach dem Votum
der KE9 (vgl. SDPD vom 08.02.1983).
Von der Gegenseite hätte dies unter bestimmten Umständen Meyer-Abich (oder gar Ueberhorst, der eigentlich
engagiert in der KE9 mitarbeiten wollte - vgl. KOMPROMISS 1981, 13) mit einem Kompromißangebot verbinden können, in dem eine Art Tolerierung des LWR-Zubaus hätte angeboten werden können (vgl. seine Ausführungen zu den Überlegungen von Steger in: MEYER-ABICH 1985, 221).
Daß diese für den Brüter tödliche Konstellation verhindert werden konnte, ist neben der sorgfältigen Regie des
Kerns der Brüterbefürworter auch auf die verspannte Situation in der KE9 zurückzuführen, die derlei Arrangements nicht zustandekommen ließ.
191 Dies ist bei der Charakterisierung des Minderheitsvotums deutlich geworden: Eine grobe Näherung bildet
die Einteilung in "Gegner" (Altner und von Ehrenstein) und "Skeptiker" (Meyer-Abich und Schäfer) (vgl. TAZ
vom 21.09.1982).
192 Dies bedeutete also eine "Frontbegradigung" nicht durch Blockierung der Inbetriebnahme, wie in der Anm.
190 geschildert, sondern durch eine Ermöglichung der Inbetriebnahme, und damit Abwälzung der Verantwortung auf die Industrie bzw. auf die EVU (vgl. die Ausführungen von Steger in BER vom 15.01.1983)..
193 "Wir sollten Sie, Herr Kollege Schäfer, aus dieser Pflicht auch nicht entlassen, indem wir mit der
Nichtaufhebung dieses Vorbehalts nun unsererseits das Scheitern der gesamten Entwicklung zu verantworten
haben" (MdB Laermann - FDP - am 03.12.1982 im Bundestag; KE9-BERATUNG, 175).
194 Dies zeigten die zahlreichen Auflagen, die von der Reaktorsicherheitskommission ausgingen und gegen die
Industrie und EVU Sturm liefen. Die Reaktorsicherheitsforschung "(hatte) sowohl vom Kernkraftboom als auch
von der Kernkraftkontroverse profitiert." (RADKAU 1986, 43).
195 Ein anschauliches Beispiel für Möglichkeiten und Schwierigkeiten der Auseinandersetzung ist der Briefwechsel zwischen Maier-Leibnitz und dem Kernkraftgegner Kafka (vgl. KAFKA 1982).
196 So wäre es z.B. nicht vorstellbar, daß ein Sachverständiger der Klägerseite in einem Verfahren um die Ge nehmigung eines Kernkraftwerks beim nächsten Verfahren für den Beklagten gutachtet.
197 Insbesondere die etablierte Reaktorsicherheitsforschung hatte einen beeindruckenden Apparat ausgebildet.
Das faktische Moratorium Ende der 70er Jahre "ließ bedenkliche Überkapazitäten und Karriere-Frustrationen
entstehen" (RADKAU 1983b, 43).
198 Vgl. KE8-BERICHT, 143 f..
199 Birkhofer wollte Untersuchung und politische Bewertung möglichst weit getrennt halten. Er war politisch
sensibel genug, um die Akzeptanzeffekte einer Einbindung nicht zu übersehen, aber dies mußte seines Erachtens
ja nicht im eigentlichen Forschungsprozeß, als "Parallelforschung", geschehen. Vielleicht schwebte ihm eher ein
Verfahren vor, wie es bei der Obergrenzenstudie praktiziert wurde - eine Art nachträgliche Bewertung der Forschungsergebnisse, die er aber alleine verantwortete (vgl. dazu KOMPROMISS 1981, 136).
200 Immerhin bedeutete dies ein Volumen von 1,2 Mio.DM für die FGSB (inklusive der Vorstudie vor Beginn
der Kommissionsarbeit), wozu noch 650.000 DM für die Zusatzaufgaben im Verlängerungszeitraum traten
(DUD vom 19.03.1982). Das Gutachten der GRS kostete 2.000.000 DM (KALKAR-REPORT 1983, 153). Zusammen beträgt dies "merklich weniger als 1 Promille der derzeit veranschlagten Baukosten des SNR 300"
(ebda.).
201 Auf dem Papier hatte jede der Forschergruppen einen Vertreter auf der Sachverständigenbank innerhalb der
Kommission: die GRS mit Birkhofer und die FGSB mit von Ehrenstein. Aber die GRS hatte dadurch, daß sie die
Oberleitung der Studie hatte, von den organisatorischen Voraussetzungen und von den Persönlichkeiten der
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Anmerkungen zu Kapitel 3 des Teils IV
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beiden Protagonisten her einen stärkeren Stand innerhalb der Kommission. Von Ehrenstein war viel zu vorsichtig, um sich rückhaltlos und in jeder Situation mit einer FGSB zu identifizieren, die von Benecke koordiniert
wurde. Das Arbeitsprogramm für die Verlängerungsphase brachte dann auch Altner in die Kommission ein (vgl.
die vorsichtige Haltung, wie sie sich z.B. in EHRENSTEIN 1980 zeigt).
202 Vor allem war man sich einig, was den Zeitpunkt von Entscheidungen angeht. Die CDU/CSU drängte auf
möglichst rasche Beschlußfassung (vgl. die Ausführungen von Riesenhuber in HANDLUNGSSPIELRÄUME
1980, 155).
203 Meyer-Abich und Ueberhorst sprechen sogar von "bewußt betriebene(r) Polarisierung" (im Vorwort zu
AUSGEBRÜTET 1985, 10 f.).
204 Zumindest in der Öffentlichkeit betrieb die CDU/CSU von Anfang an eine strikte Abgrenzung. In der
Pressearbeit achtete man auf Eigenständigkeit, die Verlautbarungen selbst ließen keinen Zweifel daran, daß auf
dieser Seite ein harter Kurs verfolgt werden würde. So führte Gerstein gegenüber dem Handelsblatt (09.07.1981)
aus: "Man wolle keine faulen Kompromisse mehr wie in der vorangegangenen Kommission." Und Stavenhagen
(ebda.): "Es sei nicht sinnvoll, einen Schulterschluß zu demonstrieren, den es nicht gebe." Diese öffentliche
Konfrontation konnte nicht ohne Rückwirkung auf das Binnenverhältnis bleiben. (Vgl. auch FAZ vom
10.07.1981).
205 Die Machtprobe in der Terminkrise schwächte also die Kommission als ganze (vgl. die Ausführungen in der
Bundestagsdebatte um die Verlängerung: BT-SB vom 29.04.1982, insbesondere die Ausführungen von Kraus
- CSU -ebda., 5884 f.).
206 Die Kommission zerfiel dann auch sehr rasch nach dem Votum zur Inbetriebnahme. Vgl. dazu die Zusammenfassung der Diskussion auf der 24. Kommissionssitzung (KE9-PROTOKOLL 24).
207 Vgl. KEENEY 1984; KITSCHELT 1984.
208 Dies ist von Beginn an spürbar gewesen und folglich Ausdruck eines Kalküls und weniger Produkt eigendynamischer Konfliktentwicklung; vgl. z.B. die Auseinandersetzung auf einer der ersten Sitzungen um die eher
sekundäre Frage, wann ein Schriftstück den Status einer Kommissionsvorlage bekommt (KE9-PROTOKOLL
8/20 ff.). Auch interne Papiere beschwören die Notwendigkeit der frühen Konfrontation (vgl. MICHAELIS
1982).
209 Entsprechend marginalisiert wurden die Auslassungen von Benecke in der Kommissionsdiskussion.
210 Die Unterscheidung der Aktivitätsgrade (in der Übersicht durch die unterschiedliche Schrifttype dargestellt)
bedeutet nicht, die nicht in Versalien geschriebenen Mitglieder und Mitarbeiter der Faulheit zu bezichtigen. Im
Gegenteil: Obgleich das Engagement der Mitglieder der KE8 so nicht weiterzuführen war, ist in der KE9 eine
gleichmäßig hohe Intensität der Arbeit erreicht worden, die sich weniger in Form von Arbeitsgruppenarbeit und
Vorlagenproduktion durch die Sachverständigen als vielmehr in Form ausgiebiger Begleitung der Studien auf
zahlreichen Kommissionssitzungen niederschlug. Aber bei aller Intensität gab es dennoch einen Kreis von
Mitgliedern, die mehr am Kommissionsgeschehen beteiligt waren als andere.
Zweite Kernenergie -Enquete
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211 Die erheblichen Differenzen innerhalb des Sekretariats werden deutlich in der Darstellung des Arbeitsstandes beim Problemfeld Radioaktivität. Hier können sich die Stabsmitarbeiter Grupp und Schneider nur auf
eine kontroverse Gegenüberstellung ihrer Standpunkte einigen (siehe KE9-MATERIALIEN, 41 ff.). Der Stab
war nach vier Gesichtspunkten zusammengesetzt (ich folge hier Ausführungen von Hariolf Grupp in einem
Vortrag an der TH Darmstadt):
- Fachgebietsvielfalt
- Parteienproporz
- Repräsentanz gesellschaftlicher Gruppen
- Einstellung zur Kernenergie ("nein, sondern"; "ja, aber"; "jawohl" - so Grupp).
Die Mitglieder des Stabes sind jeweils durch Kombinationen der möglichen Ausprägungen dieser Gesichtspunkte charakterisiert, so daß sich insgesamt eine halbwegs ausgewogene Mischung des Sekretariats ergab.
212 Daß dieser Formierungsprozeß zumindest bei Häfele schmerzhafte Kompromisse erforderte, die in diesem
Falle noch nicht einmal durch eine intellektuell spannende Arbeit in einer Aufbruchsituation kompensiert werden
konnte, sei hier am Rande nur deshalb erwähnt, um deutlich zu machen, welche Dimensionen in meinen
Ausführungen (nicht) behandelt werden.
213 Das dadurch entstandene Klima schildert MAIER-LEIBNITZ (1982). Eine Entgegnung von Schäfer findet
sich in BENECKE 1983.
213a Siehe dazu die Ausführungen von Donderer in KALKAR-REPORT 1983, 87.
214 Siehe Anm. 200 und BT-SB vom 29.04.1982, 5874 ff.
215 Hinzu kommt, daß sich der Vorsitzende nicht nach dem Vorbilde Ueberhorsts mit Haut und Haaren der
Kommission verschrieb, sondern einen eigenen Weg beibehielt. Er blieb Obmann der Arbeitsgruppe der SPDFraktion im Innenausschuß ("Darum hat er in der Fraktion kämpfen müssen" - FAZ vom 06.08.1981). Entsprechend breit gefächert war sein Äußerungsspektrum während der 9. Legislaturperiode - von Innerer Sicherheit bis
zum Öffentlichen Dienst (vgl. SCHÄFER 1983b, sowie PPP, SDPD und die Informationen der SPD-Bundestagsfraktion aus den Jahren 1981 und 1982).
216 KE9-ZWISCHENBERICHT, 4.
217 Allerdings wurden andere Momente auch in späteren Auseinandersetzungen gebraucht: So interpretiert
STEGER (1982b, 17) die Ergebnisse der Anhörung der KE9 zu den volkswirtschaftlichen Implikationen der Energieversorgung dahingehend, daß 25.000 Megawatt an Kernkraftkapazität ausreichend seien.
218 Damit erreichte diese Mehrheit eine Qualität, wie sie vom Bundestag für Verfassungsänderungen und vom
UN-Sicherheitsrat für substantielle Beschlüsse vorgeschrieben ist. Eine zusätzliche Parallele zu den Usancen des
UN-Sicherheitsrates ergibt sich durch die Vorschrift, daß bei substantiellen Beschlüssen keines der fünf ständigen Mitglieder dagegen stimmen darf, die Mehrheit also noch einmal zusätzlich qualifiziert ist. (Vgl. HÜFNER
1986).
219 "Die Enquete-Kommission hat in Kenntnis beider Studien mit Zweidrittel-Mehrheit empfohlen, daß der
Parlamentsvorbehalt aufgehoben wird. Und zwar mit der Mehrheit der Sachverständigen und mit den Stimmen
von Abgeordneten aus allen Fraktionen. Damit bin ich der Ansicht, daß fair, soweit überhaupt die Möglichkeiten
unseres politisch-parlamentarischen Systems reichen, diese Sache wirklich ausgeprüft ist." (Riesenhuber in einem Spiegel-Gespräch; in DS vom 02.05.1983, 113). Die zitierte Formel findet sich auch in parlamentarischen
Ausführungen von Gerstein (am 30.09.1982; vgl. KE9-BERATUNG, 125) und von Riesenhuber anläßlich der
Debatte um den Bericht im November 1985 (siehe DP vom 30.11.1985). Vgl. auch z.B.: Statement von Bundesminister für Forschung und Technologie Dr. Hans Riesenhuber vor der Bundespressekonferenz am
27.04.1983 zur Finanzierung der fortgeschrittenen Reaktorlinien. Mimeo 1983, 4; BUNDESMINISTER 1983,
I/9, III/6, III/19.
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Anmerkungen zu Kapitel 3 des Teils IV
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220 So wurde in der öffentlichen Diskussion die Uneinigkeit der Experten zum Beleg dafür genommen, daß die
Inbetriebnahme problematisch sei (vgl. das Spiegel-Gespräch mit Riesenhuber - Anm. 219). Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen nahm diese Uneinigkeit zum Anlaß - bestärkt durch eine entsprechend zusammengesetzte Anhörungsrunde vor dem Landtag -, um die Genehmigung der Inbetriebnahme des SNR 300 hinausschieben zu können (vgl. FR vom 26.11.1985).
221 Dies war inner- und außerparlamentarisch der Fall, z.B. im Zusammenhang der Diskussion um Nachfolgereaktoren (siehe WIB 85/8, 33) oder in Verlautbarungen gesellschaftlicher Gruppen zur Kernenergie (siehe z.B.
BDI: Informationen und Meinungen - 1985 - 10). Siehe auch DZ vom 29.03.1985, DS vom 30.03.1987. Auch
das Votum der KE8 zur Wiederaufarbeitung wurde im folgenden wieder mehrfach zitiert, als sich die Diskussion
um die WAA-Planung in Bayern intensivierte, so z.B. von der FDP im Ausschuß für Forschung und Technologie
(vgl. WIB 85/6, 44).
222 Entsprechend gespalten war auch das Presseecho auf die Empfehlung: kritisch die SZ vom 24.09.1982, befürwortend HB vom 24. und 27.09.1982 - um nur zwei profilierte Pressestimmen zu nennen.
223 In welchem Maße sich dies in einer Steigerung der Akzeptanz für Kernenergie der Bevölkerung oder bei
unmittelbar vom SNR Betroffenen niederschlägt, ist nicht festgestellt und dürfte wenn, dann verschwindend gering sein. (Vgl. zur Akzeptanz von Kernenergie: SAXER 1986; bezogen auf Elitensegmente: WILDENMANN
1983, 81 ff.
224 DZ vom 29.03.1985 ist da optimistischer: "Die Aufhebung des Bundestags-Vorbehalts im Jahr 1982 hat den
Bauherrn seither offensichtlich beflügelt."
225 Auf der anderen Seite wurde die Einhaltung des Zeitplans bzw. dessen Beschleunigung entscheidend für die
Pläne, die einen Ausstieg aus der Förderung des SNR vorsahen. Hier hat die KE9 insoweit die Entscheidung
beeinflußt, als es von ihrem Zeitplan abhing, wie die Entscheidungen zur Finanzierung sich tarnen bzw. durchsetzen ließen. Die KE9 hat die fiskalischen Entscheidungen nicht inhaltlich beeinflußt, das sie das Problem gar
nicht behandelt hat, aber sie hat einen Teil der Dramaturgie dargestellt. Deshalb kam es auf ihren Ablauf an und
sicherlich auch darauf, welche Empfehlung sie in der Vorbehaltsfrage gab.
226 Ein Gegenstück auf der Befürworterseite kann ich nicht entdecken. Ich kann nicht sehen, daß Kräfte in der
Union oder in der SPD, bei den EVU oder beim BDI von Aktionen zugunsten des Brüters Abstand genommen
hätten, weil sie auf die KE9 setzten. Eine Absorptions- und Einbindungsfunktion kann ich folglich nur zur skeptischen Seite hin sehen, die mit der KE9 stärker auf eine parlamentarische Entscheidungsfindung hin orientiert
wurden.
227 Vgl. das düstere Szenario, das Altner für den Fall entwirft, daß die Forderung auf Verlängerung nicht erfüllt
werde: Die Entfremdung der jüngeren Generation werde unvermeidlich (ALTNER 1982a,249).
228 Damit gab es auch keine Fortsetzung der Entwicklung, die anhand der KE8 noch beschworen worden war:
die Annäherung von Umweltbewegung und Arbeiterbewegung (vgl. REHFELD 1981, 275).
229 So auch das Urteil von MÜLLER-BRADECK-BOCQUET (1988, 153): "Wissenszugewinne". Daneben
konstatiert sie aber auch einen erheblichen Gewinn an Prozedur- und Metawissen. Die Befunde der GRS trugen
unmittelbar dazu bei, Schwachstellen beim SNR zu ermitteln und zu beheben; sie bewirkten langfristig, auch für
hypothetische Vorfälle Vorkehrungen zu treffen (siehe oben Anm. 127).
230 UEBERHORST (1983, 119) nennt das die "Inventarisierung" von Streitfragen.
231 Vgl. zu diesem Aspekt die Ausführungen von Kollert in KALKAR-REPORT 1983, 32 ff. und RADKAU
1986. Die KE9 und die Parallelforschung haben sicherlich auch dazu beigetragen, daß Hauff nach Tschernobyl
sagen konnte: Es gebe kein neues Argument für oder gegen die Kernkraft, man habe "gewußt", was "Restrisiko"
bedeutet, aber durch die Ereignisse in der Ukraine habe man dies erfahren und erlebt (in: DS vom 09.06.1986).
Zweite Kernenergie -Enquete
A IV/3-21
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232 "Die Mitwirkung dieser Forderungsgruppe Schneller Brüter war insbesondere auch deshalb von Bedeutung
..., weil die Disputationen, die Stellungnahmen und Gegenstellungnahmen, die die Auseinandersetzung mit den
Vorlagen der beiden Gruppen hervorgebracht haben, viele der kritischen und wichtigen Punkte ganz wesentlich
verdeutlicht haben, in einer Reihe von problematischen Fragen Klarheit gebracht haben ... Ich weiß nicht, ob dies
mit dem gleichen Nachdruck und der gleichen Deutlichkeit erfolgt wäre, wenn hier nicht kritische Ansatzpunkte
... dies hervorgebracht hätten. (Gerstein - CDU/CSU -: Da haben Sie recht!)" (Laermann in der
Bundestagsdebatte vom 30.09.1982; KE9-BERATUNG, 138). Dies kann man als Teil einer allgemeinen Wirkung der Kernenergie-Kontroverse sehen: Die Herausforderung durch die "Anti-AKW-Bewegung" führte allgemein zur Vorsicht, was Ausbau, Geschwindigkeit und Sicherheitsvorkehrungen anging (vgl. RADKAU 1983a,
1983b, 29).
233 Den Forschergruppen gelang es nicht, einen gemeinsamen Bericht zu erstellen, und die Politiker vermochten
es ebensowenig, die Befunde zu integrieren (vgl. die Ausführungen von Schäfer im Bundestag am 30.09.1982;
KE9-BERATUNG, 131).
Aber allein die Diskussion zwischen den beiden Forschergruppen am 01.09.1982, in denen die Befunde miteinander konfrontiert wurden, zeigte, welche Möglichkeiten in der Kommunikation lagen. Die detailfreudige Debatte der Forschergruppen im Rahmen der UK1 hat zu zahlreichen Änderungen, zumindest im Bericht der FGSB
geführt (vgl. KE9-KOMMISSIONSVORLAGE I/K/81 und I/K/87). Auch im Vorfeld dieser Diskussion kurz vor
Ende der Kommission gab es eine Flut von Papieren, die aufeinander Bezug nahmen, und Konfrontationen im
Rahmen von Anhörungen, die durchaus Lerneffekte zeigten. (Vgl. z.B. R. Donderer/E. Tränkle: Zur Kritik des
KfK (W. Maschek) vom 09.09.1982 an den Rekritikalitätsberechnungen der FGSB mit SIMMER 2. KE9KOMMISSIONSVORLAGE 1/K/79, 7). Einige Momente in dieser Debatte zwischen den Forschergruppen lassen die Möglichkeiten eines produktiven Parallelforschungsprozesses ahnen.
234 Dies steht im Gegensatz zur Vehemenz, mit der Parallelforschung immer wieder gefordert worden war.
Erste Erfahrungen damit liegen weit im Vorfeld der KE8 und der KE9, so z.B. in der Vorbereitung des Gorleben-Hearings (REHFELD 1981, 266) und bei der "Deutschen Risikostudie Kernkraftwerke". Die Forderung
nach Parallelforschung ist so alt wie die Kernenergiedebatte (vgl. z.B. den "Wiedenfelser Entwurf" von Mitte der
70er Jahre, wieder abgedruckt in: UEBERHORST 1983, 263 ff.). Eine Chance zur Realisierung gewann diese
Konzeption erstmals durch die Unterstützung seitens Volker Hauffs (vgl. seine Ausführungen im Bundestag:
BT-SB vom 14.12.1978, 9832).
235 Die Rezeption des GRS-Gutachtens durch die parlamentarische Mehrheit gründete sich auf Vertrauen Vertrauen in die parlamentarischen Kommissionsmitglieder, in die ihnen attachierten Sachverständigen und in
die Reputation der Gutachter. Auf diese Weise bedurfte es keines eingehenden Vergleichs mit den Befunden des
"Studenten-Gutachtens" (Stavenhagen in KE9-BERATUNG, 179).
236 Die "(alte) Forderung nach Parallelforschung" wird z.B. wieder erhoben im Gutachten des Öko-Instituts für
die Enquete-Kommission Technikfolgenabschätzung (siehe TA10-MATERIALIEN I/26) und im Rahmen der
Untersuchung einzelner Technikfelder auch von dieser EK praktiziert (ebda., I/343 f.). Aus dem pluralen
"review" der Literaturstudie in der KE9 wurden in der TA10 mehrere "Kommentargutachten" zu einer Studie
(vgl. ebda., 323). "Parallelforschung" fordert RADKAU (1988, 358) auch für die Gentechnik.
237 Vgl. z.B. die Kriterien für Parallelforschung in: UEBERHORST 1984a, 256.
238 Denn die Gegenseite zur brüterfeindlichen Position besteht nicht nur aus Befürwortern des Vorbehalts, also
aus Brütergegnern: In der KE8 hatten sich beide Seiten positiv definiert und jeweils eigene Vorstellungen von
der Bewältigung des Energieproblems entwickelt. Davon ist in der KE9 nicht mehr allzuviel zu spüren.
239 Siehe unten Anm. 245.
A IV/3-22
Anmerkungen zu Kapitel 3 des Teils IV
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240 Vor allem wurde deutlich, wie dünn trotz jahrelanger Arbeit die Schicht der Counter-Experten geblieben
war. Dabei ist die KE9 kein Einzelfall. HENNEN (1989, 51) beziffert das Verhältnis von etablierten zu alternativen Sicherheitsexperten mit 15 zu 1. Anhand eines vom BMFT veranstalteten "Expertengesprächs Reaktorsicherheitsforschung" (EXPERTENGESPRÄCH 1980) konstatiert RADKAU (1983b, 29): "Innerhalb der Bundesrepublik war es nicht möglich, dem geballten Expertentum aus Kernforschungszentren und Industrie ein auch
nur annähernd gleichgewichtiges Corps von Gegen-Fachleuten gegenüberzustellen. Der deutschen Contra-Seite
merkte man immer wieder eine gewisse Unbeholfenheit und mangelndes Zusammenspiel an." "Es (fehlt)... noch
an einer kritischen Wissenschaft mit Eigenkompetenz... Selbst innerhalb der Universität Bremen scheinen Ansätze zu einer als Wissenschaft organisierten kritischen Kompetenz disparat und individuell geblieben zu sein."
(ebda., 38).
241 Entsprechend scharf war auch das Urteil, das Richard Webb über die FGSB fällte (vgl. Die Welt vom
20.03.1982, Rheinischer Merkur/Christ und Welt vom 02.04.1982).
242 Ein Dokument des Versuchs, das Monopol zurückzugewinnen, stellt der bereits zitierte Vorschlag von
MAIER-LEIBNITZ (1982) dar (vgl. auch SCHEUCH 1976). Dieser Vorschlag fand ein gewisses Echo (vgl. die
Reaktion des Präsidenten der TU München, Wild, wie sie bei BENECKE 1983 geschildert wird).
243 Dies bezeugt das breite Echo, das das Gutachten der FGSB in der Presse gefunden hat (siehe z.B. die Ausführungen von Martin Urban in SZ vom 08.09.1982; außerdem TAZ vom 21.09.1982; SZ vom 24.09.1982; DS
vom 20.09.1982).
244 Ausdruck dessen war, daß sich aus dem Kreise der FGSB auch die Kritiker des Brüters rekrutierten, die zu
der Anhörung des Düsseldorfer Landtages über den SNR 300 geladen wurden (vgl. FR vom 17.10.1980). Die
Aussagen von Donderer und Benecke sowie die von Keck und Traube veranlaßten die Landesregierung in NRW,
einen Expertendissens zu konstatieren und die Genehmigung der Inbetriebnahme nicht zu erteilen. Auch wenn
sonst in der Diskussion um den SNR kritische Stimmen zu hören waren, stammten sie zumeist aus dem Kreise
der FGSB (so z.B. in Bild der Wissenschaft - 1983 - 9).
245 Die Brüter-Gegner konnten fast die gesamte SPD-Fraktion auf ein ablehnendes Votum verpflichten (vgl. FR
vom 14.01.1983), während vor dem Regierungswechsel noch eine Mehrheit der SPD-Fraktion für die Aufhebung des Vorbehalts eingetreten war (laut FAZ vom 25.11.1982). Auf dem Essener Parteitag 1984 wurde ein
Antrag angenommen, demzufolge Kernenergie nur für eine Übergangszeit vorgesehen werden sollte. 1986
schließlich rückte die SPD von der Wiederaufarbeitung ab und setzte auf direkte Endlagerung. Dieser Distanzierungsprozeß setzte sich bis zu dem Punkt fort, daß der Parteivorstand in seinen Vorgaben für die Hauff-Kommission nach Tschernobyl forderte, daß die Option des Brutreaktors nicht weiterverfolgt werde und auch die
Forschungsarbeiten nicht mehr gefördert werden sollten (siehe Vorwärts vom 31.05.1986 und zum historischen
Ablauf: KOMMISSION 1986).
246 HB vom 23.02.1982.
247 Damit stellte der Bundestag den "Normalzustand" im Bereich Kernenergie wieder her: "In keinem der untersuchten Fälle wurde eine vom Ministerium getroffene Entscheidung von anderen politischen Institutionen wie
dem Finanzministerium, dem Kabinett und dem Parlament wesentlich modifiziert." (KECK 1984a, 292).
248 Er verlegte sich fürderhin auf Europafragen, blieb aber zunächst dem Bereich Technologie treu. Siehe als
eine der ersten Äußerungen im neuen Amt: STAVENHAGEN 1985.
249 Gerstein wurde daraufhin Obmann der CDU/CSU-Fraktion im AFT und hatte zeitweise den Vorsitz in diesem Ausschuß inne (vgl. KE9-BERATUNG, 2).
250 Die Öffentlichkeitswirksamkeit einer Tätigkeit in der EK ist auch für Sachverständige verhältnismäßig
niedrig. Sie ist nicht vergleichbar mit der Publizität, die Stoll durch die Verwicklung in den ALKEM-Skandal erreichte (vgl. DZ vom 20.02.1987 und das Porträt in DS vom 30.03.1987), oder mit derjenigen, die der Sachverständige Schneider als Mitverantwortlicher eines Gutachtens nach Tschernobyl bekam, das den Ausstieg aus der
Kernenergie nicht ganz von vornherein ausschließen mochte (vgl. DZ vom 03.10.1986).
Zweite Kernenergie -Enquete
A IV/3-23
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251 In der Folge blieb Häfele allerdings bei einigen zentralen Projekten ohne Fortune: So kam die Inbetriebnahme des SNR 300 bis heute nicht zustande und wird es wohl auch nicht geben; ein Nachfolgereaktor ist außer
Sicht geraten. Mit seinem Projekt, in der KFA Jülich eine Spallationsneutronenquelle einzurichten, die als Quelle
für Kernbrennstoff und für die Grundlagenforschung würde dienen können, scheiterte er an der Skepsis der
Fachgemeinschaft und des BMFT (vgl. WIB 85/11, 31).
252 Meyer-Abich wurde umweltpolitischer Berater des SPD-Kanzlerkandidaten Vogel vor der Bundestagswahl
1983 und Mitglied dessen Schattenkabinetts (siehe BER vom 15.01.1983). Er wurde (mit Ueberhorst) zum
Mitglied der Hauff-Kommission nach Tschernobyl bestellt und dann in der 11. Legislaturperiode Mitglied der
Enquete-Kommission zur Klimaentwicklung. Kritisch zu seiner Entwicklung, insbesondere zu seiner energiepolitischen Position, äußert sich MICHAELIS (1983c).
253 Nicht eigens aufgeführt habe ich die Wirkungen unter dem personellen Aspekt für die Angehörigen der
Forschungsgruppen (dies läßt sich weitgehend aus dem Abschnitt IV/3.4.3-b ableiten) und für die Mitarbeiter
des Stabes. Von denen konnte sich in und mit der Arbeit der KE9 vor allem Grupp profilieren (vgl. GRUPP 1982
und 1983).
254 "Es kann nicht Sache des Gesetzgebers sein, technische Einzelheiten zu empfehlen, von denen neun Zehntel
der Parlamentarier nicht wissen, wie man es schreibt, und das andere Zehntel nicht weiß, was es ist."
(Stavenhagen in: KE8-PROTOKOLL 14/131).
255 MEYER-ABICH (1984, 239 ff.) sah die Parallelforschung als "faktisch gescheitert" (239) an, aber als ein
Vorbild, da nicht nur zwei Gutachten vergeben würden, sondern "mit größtem Eifer" (239) versucht wurde, aus
den Konflikten zwischen Wissenschaftlern, auch denen zwischen Physikern und Technikern, die wahren Aussagen herauszufiltern, also in einem guten Sinne des Wortes Wis senschaft zu betreiben.
256 UEBERHORST (1983, 162 f.) schlägt die Parallelforschung als Organisationsform für ein Bürgergutachten
bei aktuell strittigen Projekten wie der Wiederaufarbeitung vor und weitet auf diese Weise den Einsatzbereich
noch aus (zur Kritik daran siehe DRUMMER 1983). Unter dem Eindruck von Tschernobyl wurden in einer Art
Parallelforschung Gutachten zur Möglichkeit eines Ausstiegs aus der Kernenergie an das Öko-Institut bzw. an
das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung auf der einen und an das Rheinisch-Westfälische Institut für
Wirtschaftsforschung (Vorsitz: Prof. Schneider) vergeben.
257 Auch UEBERHORST (1983, 166) konstatiert "Diskurs- und Integrationsdefizite", geht aber nicht auf die
Gründe dafür ein. Diese änderten aber seiner Meinung nach nichts an der Wünschbarkeit und Notwendigkeit der
Parallelforschung.
Einen ersten Versuch der Aufarbeitung stellt die Arbeit von MÜLLER-BRADECK-BOCQUET 1988 dar. Bei
ihr beginnt das Projekt Parallelforschung 1978 mit Hauff (ebda., 147).
258 So wurde z.B. 1982 beim Münchener Parteitag der SPD die Energiekommission beim Parteivorstand aufgelöst. Der innerparteiliche Konflikt schien weitgehend beruhigt.
259 Tschernobyl führte die globale Dimension des Energieproblems drastisch vor Augen: Nicht nur die Brennstoffe und das Wissen, sondern auch die Folgen und die Angst haben eine globale Dimension (vgl. TRAUBE
1986). Die Berichterstattung nach Tschernobyl griff oft auf Elemente der KE8 und der KE9 zurück (vgl. z.B. DZ
vom 09.05.1986, 30.05.1986, 17.10.1986, 24.10.1986). Eine Übersicht über die verschiedenen Ausstiegsszenarien, die nach Tschernobyl mehr oder weniger gründlich erstellt wurden, bietet SCHEFOLD (1987, 245 ff.).
Hervorzuheben ist vor allem das Szenario des Öko-Instituts bzw. des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (vgl. JÄNICKE 1986a).
Von großer politischer Bedeutung war die Kommission innerhalb der SPD unter Hauff. Sie wurde 1984 auf dem
Parteitag der SPD gegründet, ist aber erst nach Tschernobyl reaktiviert worden (siehe dazu KOMMISSION
1986). Ihre Ergebnisse erhielten weithin Plubizität (vgl. z.B. BENNINGSEN-FOERDER 1986a).
A IV/3-24
Anmerkungen zu Kapitel 3 des Teils IV
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260 Das Sozialverträglichkeitsprojekt war bereits 1981 an Meyer-Abich im Anschluß an die KE8 vergeben
worden (vgl. KE9-PROTOKOLL 7/3 und FR vom 22.10.1981). Das Jülicher Teilprojekt (Leitung: Häfele und
Renn) wurde erst später vergeben. Es konzentrierte sich mehr auf die empirische Akzeptanz der Kernenergie
(vgl. ALBRECHT 1986), während das Interesse von Meyer-Abich sich mehr auf die Akzeptabilität von Energieversorgungsstrukturen richtete. Das Sozialverträglichkeitsprojekt von Meyer-Abich und Schefold (vgl.
MEYER-ABICH 1986a; Kurzfassung: MEYER-ABICH 1986b; Vorauszug in DZ vom 28.03.1986 - noch vor
Tschernobyl! - und Besprechung in DZ vom 06.06.1986) kommt zu dem Schluß, daß der "S-Weg" nicht nur
machbar, sondern auch wesentlich sozialverträglicher ausfiele als der "K-Weg" und ihm deshalb der Vorzug zu
geben sei. Der "K-Weg" sei doch der Weg der "Atomenergie" und nicht sozialverträglich zu beschreiten. Dieses
eindeutige Urteil wird z.T. dadurch erreicht, daß die Phantasie bei den diffusen sozialen oder politischen Wirkungen eines "S-Weges" eher begrenzt bleibt, während sie beim "K-Weg" recht kräftig blüht. Bei den konkreten
ökonomischen Eigenschaften ist die Gegenüberstellung gut nachvollziehbar. Zusätzliche Publizität erreichte dieses Gutachten dadurch, daß Carl-Friedrich von Weizsäcker in einem Vorwort zu MEYER-ABICH 1986a ebenfalls dem "S-Weg" den Vorzug gab - eine Entscheidung, die Häfele besonders schwer getroffen haben muß.
Diese Studie ist ohne die KE8 bzw. KE9 nicht denkbar. Zwar zieht sie sich aus dem Kompromiß der KE8 zurück, aber inhaltlich und prozedural ist in dem Diskussionsprozeß der KE8 und der KE9 das Vorbild zu sehen.
Das Sozialverträglichkeitsprojekt konnte in seinem ökonomischen Teil an der Arbeit der "AG-Modelle" aus der
KE9 anknüpfen; dies gilt auch für die weiteren Arbeiten aus diesem Kreis (vgl. SCHEFOLD 1987).
Auch andere energiewirtschaftliche Berechnungen greifen auf die Ergebnisse der "AG-Modelle" zurück, so z.B.
Fritsch in seiner Ausleuchtung möglicher Energiezukünfte (MEYER-ABICH 1986a, 109).
261 Vgl. KECK 1985a, 336 ff. Diese symbolischen Qualitäten der Auseinandersetzung kommen in den Ausführungen des CSU-MdB Kraus gut zum Ausdruck: "Wir warnen davor, einer Minderheit in unserem Staat die
Chance zu geben, über die Kosten den Schnellen Brüter zu Fall zu bringen und damit für die Zukunft den Einsatz von Kernenergie schlechthin in Frage zu stellen." Es würde "geradezu als Modell für die erfolgreiche Bekämpfung von Kernkraftwerken angesehen werden" (BT-SB vom 29.04.1982, 5884). Den Verlust an realer Bedeutung führt RAMMERT (1986, 34) darauf zurück, daß der SNR das Ergebnis sich überkreuzender Handlungslogiken sei, das keinem mehr so recht passe: "Der Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
ist weder für die Politiker ein Stück gelungener Energiepolitik, noch für die Industrie ein profitabel
vermarktbares Produkt, noch für die Techniker und Wissenschaftler ein Paradebeispiel für ein sicheres und
effizientes technologisches System zur Stromversorgung."
262 Die Initiativen für eine Aufgabe des SNR-Projekts lagen an anderer Stelle und rekurrierten in keiner Weise
auf die KE9 (vgl. KECK 1984a, 294).
263 Ich teile die Auffassung von Keck (ebda.), daß die Beantwortung der Frage, ob der SNR weitergebaut
werden oder in Betrieb gehen soll, nicht ins Belieben der KE9 gestellt war.
264 Eine Parallele findet sich in der IKT: mit der Unterkommission Recht versuchte der Sachverständige
Hoffmann-Riem eigene Zeichen zu setzen. Siehe dazu unten Kap. 4 des Teils IV.
265 So KECK 1984a, 319. Dies wird illustriert durch einige Ereignisse im Verlauf der KE9: Z.B. wurden selbst
die grundlegenden Studien, die vom BMFT zur Bewertung des SNR in Auftrag gegeben worden waren, nur auf
nachträgliches Drängen und indirekt bekannt (vgl. WIB 82/5, 30).
266 Insofern hat die Sicherheitsorientierung in der KE9 dazu beigetragen, daß der SNR 300 nicht aufgegeben
wurde, denn gerade in der Sicherheitsfrage wollte man auf keiner Seite, auch nicht auf seiten derjenigen, die
vom Brutreaktor aus ökonomischen Gründen nicht überzeugt waren, den Kernenergiegegnern Boden überlassen
- aus Sorge um den Bestand der Kernenergie schlechthin. Die Sicherheitsorientierung hat also die Front zusammengeschweißt. (Vgl. KECK 1985a). Und so wie die Brutreaktorentwicklung Forschungskapazität vom LWR
abgezogen hat (RADKAU 1983b, 17), so hat die Diskussion um die Sicherheit die Diskussionskapazität um die
Kernenergieentwicklung generell zurückgedrängt.
Zweite Kernenergie -Enquete
A IV/3-25
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267 Ich sehe auch nicht, daß eine gemeinsame Befürwortung des THTR eine allseits attraktive Kompromißlinie
gewesen wäre; daß man also den Vorbehalt beim SNR aufrechterhält, eine Inbetriebnahme des THTR aber
gemeinsam begrüßt. Die Genehmigungspraxis der nordrhein-westfälischen Landesregierung (vgl. FAZ vom
25.03.1981) und auch einiger Verlautbarungen aus der KE9 legten eine solche Politik nahe. So stellt Altner z.B.
zu Beginn der KE9 in Aussicht, daß ein Betrieb des TTR auch bei Pfad 3 und 4 möglich wäre (vgl. KE9-PROTOKOLL 3/73). Häfele jedoch reagiert auf alle Versuche, den TTR auf Kosten des SNR zu profilieren, ausgesprochen prompt und sensibel (vgl. z.B. KE9-PROTOKOLL 4/7). Auch außerhalb der KE9 wäre ein Kompromißangebot, den TTR zu befürworten, nicht auf sonderliche Begeisterung gestoßen (vgl. z.B. die Äußerung von
Benningsen-Foerder zum HTR in KE9-PROTOKOLL 10/109).
268 Vgl. KE9-BERICHT, 48.
269 Es liegen Ansätze zu einer Neubewertung ohne Anspruch auf politische Konsensfähigkeit vor (vgl. die
Darstellung der vom BMFT in Auftrag gegebenen Studie bei MICHAELIS 1983b, 10 ff.).
Telekommunikations-Enquete
A IV/4-1
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ANMERKUNGEN ZU KAPITEL 4 DES TEILS IV
1 Zur Entstehung einer neuen Schriftkultur siehe COY 1989, 54 und FLUSSER 1987.
2 Zur technischen Grundlage siehe TELEKOMMUNIKATION 1982.
3 Angesichts der sich abzeichnenden Möglichkeiten, die von der Intellektik kognitiv und technisch hervorgebracht werden, dürften die bisherigen Erschütterungen der Verhältnisse durch Informations- und Kommunikationstechnik erst der Anfang gewesen sein. Siehe zum Stand der Intellektik (auch "Künstliche Intelligenz" genannt): FEIGENBAUM 1984, DREYFUS 1985. Zu den sogenannten Expertensystemen, bei denen erstmals eine
anwendungsrelevante Entwicklung aus der Intellektik heraus versucht wurde, siehe SCHNUPP 1986 und ALTY
1984.
4 Die KtK definierte Telekommunikation als "Kommunikation zwischen Menschen, Maschinen und anderen Systemen mit Hilfe von nachrichtentechnischen Übertragungsverfahren" (KOMMISSION 1976, 21).
5 Unter Informationstechniken fallen Techniken für einzelne funktionale Bereiche der Datenverarbeitung wie
Speichertechnik, Ein- und Ausgabetechnik, Prozessortechnik; unter Kommunikationstechniken fallen Techniken
für einzelne funktionale Bereiche der Datenübertragung wie Vermittlungstechnik, Übertragungstechnik, Endgerätetechnik. Die Systeme, bestehend aus Komponenten der Informations- und Kommunikationstechniken, bedürfen einer steuernden Systemtechnik. Zur historischen Entwicklung dieses Technikbereichs siehe OBERLIESEN
1982.
6 Bahnbrechend für diese Bezeichnung war die Diskussion in Frankreich; vgl. NORA 1979. Die technische
Vielfalt der Telematik zeigt WERSIG 1985 auf.
7 Die Digitalisierung der Übertragungstechnik im Fernsprechnetz der Bundesrepublik kostet insgesamt 58 Milliarden DM, die der Vermittlungstechnik insgesamt 78 Milliarden DM (SEEGER 1988, 127). Dabei sind weder
die Digitalisierung der Teilnehmeranschlußleitung noch die Veränderung bei den Endgeräten berücksichtigt und
folglich auch nicht der enorme Markt für innerbetriebliche Telekommunikation (vgl. ebda., 140 f.).
8 Die Bundespost sah sich 1979 gezwungen, die nationale Kartellierung aufzuheben. Die bislang auf den deutschen Markt ausgerichteten traditionellen Vertragsfirmen orientieren sich von nun an an der Welttechnik und am
Weltmarkt. Siehe dazu METTLER-MEIBOM 1986, 233 ff., 299 ff. und 305; SEEGER 1988, 25 f.
9 Vgl. den Artikel "Strukturpolitik" in: WÖRTERBUCH 1985, Band 1, 1001 ff.
10 Grundlegend zur politischen und rechtlichen Dimension der Entwicklung: SCHERER 1985a. HOFFMANNRIEM (1988, 63) verwendet den Terminus "industriepolitisch" statt "strukturpolitisch" und differenziert diesen
Aspekt der Telekommunikationspolitik ebenfalls von dem medienpolitischen.
11 Grundlegend dazu: SCHERER 1985a, 310 ff.; ARNOLD 1984, 4 ff.
12 Dies läßt sich am Beispiel des Übergangs von der elektronischen zur rechnergesteuerten digitalen Fernmeldevermittlung studieren (vgl. dazu SEEGER 1988, 7 ff. und die Angaben unten in Anm. 71).
13 Zur Medienpolitik siehe vor allem RONNEBERGER 1978, 1980, 1986. Zu der Entdeckung der Medienpolitik durch die Parteien siehe JARREN 1989.
14 Siehe dazu unten Anm. 22.
15 Zum "Etatismus" der sozial-liberalen Koalition siehe BUNDESREPUBLIK 1984 und SCHMIDT 1980, 129
ff. (bezogen auf Möglichkeiten und Grenzen sozialdemokratischer Politik).
16 Ich kann diesen Aspekt hier nicht hinreichend diskutieren und muß auf SCHERER 1985a verweisen. Dieser
Diskussionsstrang tritt in der IKT hinter die medienpolitischen Streitpunkte im engeren Sinne zurück.
AIV/4-2
Anmerkungen zu Kapitel 4 des Teils IV
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17 Siehe ebda.
18 Aus der Wissenschaft wurden hingegen Bedenken von Sozialwissenschaftlern geäußert: Politologen wie
B.Mettler-Meibom, Soziologen wie H.Kubicek, Rechtswissenschaftler wie A.Roßnagel oder Wirtschaftswissenschaftler wie A.Zerdick. Der weitgehende Konsens zur Breitbandvermittlung wird beklagt von KUBICEK 1988,
30.
19 Bürgerinitiativen im Zusammenhang von Telekommunikation hat es lediglich im Zusammenhang mit den
Kabelpilotprojekten gegeben. Ihnen war allerdings kein langes Leben gegeben. Eine Erklärung dafür bietet
SEEGER 1988, 9 und 102: "Digitalisierung wurde zumindest in den 70er Jahren als Prozeßinnovation durchgesetzt, denen in den 80er Jahren als Produktinnovationen neue Telematik-Dienste folgten. Auf diese Weise war
schon das meiste investiert und implementiert, bevor es die Nutzer merkten."
20 Siehe dazu SCHÖNBOHM 1985.
21 Zum Fehlen einer medienpolitischen Zentrale siehe SZ vom 25.09.82. Zwar hatte das medienpolitische Referat in der Bundesgeschäftsstelle der CDU Ende 1979 größeren Spielraum erhalten, aber eine leistungsfähige
Führungseinheit war daraus nicht erwachsen (vgl. EPD vom 27.10.1979).
22 1976 war man sich innerhalb der Union einig, daß die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die
Wahlniederlage der CDU gegenüber der sozialliberalen Koalition verantwortlich zu machen waren (vgl. z.B. DZ
vom 14.12.1979); 1980 war es eher die CSU, die in den "elektronischen Medien" den Verursacher der Niederlage des Kanzlerkandidaten Strauss sah, während die CDU den Verursacher eher in der Person des Herausforderers ortete (vgl. FAZ vom 10.09.1982, 20.09.1982 und DS vom 07.02.1983; von Interesse auch die entsprechenden Passagen der medienpolitischen Grundsätze der Union in: EPD vom 14.06.1980). Großen Einfluß auf dieses
Denkmuster hatten die Analysen von NOELLE-NEUMANN (1980, 1982) und ihrer Schule (siehe z.B.
KEPPLINGER 1982, DONSBACH 1982). Vgl. zum Verhältnis von Union, Wahlen und Fernsehen auch
BERGSDORF 1980.
23 Beispiele sind die Teilung des NDR und der Streit um "ARD-aktuell" (Vorwärts vom 08.10.1981 und HB
vom 30.11.1981).
24 So akzeptierte man das mit den Kabelpilotprojekten (KPP) verbundene Stillhalteabkommen nur unter der Bedingung, daß im Kabelpilotprojekt Ludwigshafen private Anbieter zugelassen würden (vgl. SDPD vom
02.04.1981).
25 Zum Dissens zwischen den Ländern mit einem vorgesehenen Kabelpilotprojekt und denen ohne vgl. FAZ
vom 05.02.1983 und RICKER 1983. Dabei ist an der Telekommunikationspolitik von Lothar Späth in BadenWürttemberg vor allem bemerkenswert, daß er ausdrücklich versuchte, Struktur- und Medienpolitik zu verbinden, zum Teil sogar die Infrastrukturseite der Telekommunikation bevorzugt entwickelte - im Vergleich zu anderen Konzeptionen in der Union, besonders im Vergleich zu Niedersachsen. Allerdings ist umstritten, ob die
Betonung der sogenannten Individualkommunikation nur ein Alibi für die Medienpläne von Späth waren (vgl.
FR vom 19.08.1981).
Insgesamt sollte durch die geraffte Darstellung der CDU-Medienpolitik nicht der Eindruck entstehen, als sei die
Telekommunikationspolitik der Union aus einem Guß gewesen. Im Gegenteil, sie war in sich stark zersplittert.
So plante Albrecht in Niedersachsen medienpolitisch etwas anderes als Späth in Baden-Württemberg oder als die
CDU-Opposition in Hessen (Stichwort: Binnenpluralismus versus Außenpluralismus - vgl. FR vom 18.11.1982).
Auch die Konzeptionen von CDU und CSU drifteten weit auseinander: Verfassungsrechtlich und machtpolitisch
war die CSU an das öffentlich-rechtliche System gebunden (Bayerischer Rundfunk). Sie konnte über diese
Achse effektiv auf Programm und Personal Einfluß nehmen, den sie bei einer wachsenden Privatisierung eher
schwinden sah (siehe dazu: Die Welt vom 05.07.1983 und DS vom 10.08.1981). Eine weitere Quelle internen
Dissenses ergab sich aus einer eher konservativen Familienpolitik, die einem vermehrten Angebot an
Programmen kritisch gegenüberstand. Entsprechend äußerte sich z.B. der CDU-Politiker Waldburg-Zeil aus Baden-Württemberg, der im übrigen auch für einen Sitz in der IKT im Gespräch war (vgl. sein Referat auf dem
Forum "Kinder und Fernsehen" der SPD - FREP vom 23.12.1981). Entsprechend kritische Äußerungen sind
auch von Strauß (HB vom 30.07.1979) oder vom Stuttgarter Oberbürgermeister Rommel (FAZ vom 09.12.1980)
überliefert. Die Union ging folglich in ihrer Medienpolitik nicht im Gleichschritt.
Telekommunikations-Enquete
A IV/4-3
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26 Vorher, so wird weitgehend einhellig betont, habe ein medienpolitischer Grundkonsens zwischen den beiden
großen Parteien bestanden - auf Basis der KtK (siehe dazu unten IV/4.1.5b). Stellvertretend für diese Wahrnehmung: die Ausführungen des SPD-MdB Nöbel laut HB vom 30.06.1980.
27 Die Karriere des Medienthemas läßt sich an den Parteitagen der SPD ablesen; vgl. dazu SIEPMANN 1989.
Immer war dabei eine "defensive Grundhaltung" maßgebend.
28 Vgl. REICHARDT 1979; früh dazu auch: WIEBECKE 1972.
29 Zum Vorhaben in Kassel siehe FAZ vom 14.12.1978 sowie SZ und FR vom 16.02.1978. Siehe auch KABELFERNSEHEN 1976. Übriggeblieben von dieser offensiven Variante sozialdemokratischer Medienpolitik ist
das Kabelpilotprojekt in Dortmund.
30 Siehe HAUFF 1975.
31 Ausdruck dessen war das gemeinsame Programm von BMP und BMFT (KOMMUNIKATION 1979). In diesem Programm war auch Folgenforschung bei Kabelfernsehen vorgesehen. (Siehe auch FAZ vom 21.12.1978).
32 Vgl. dazu KOPPER 1979; AKTIONSPROGRAMM 1981; GRUNDSÄTZE 1981.
33 Dies drückte sich vor allem in der forcierten Entwicklung und rechtlichen Absicherung von Bildschirmtext
und der ISDN-Planung aus (vgl. METTLER-MEIBOM 1983b).
34 Eine offensive Komponente war noch bei den Rundfunkanstalten der sozialdemokratisch regierten Länder zu
spüren. So versuchte der WDR, durch Regionalisierung den privaten Anbietern zuvorzukommen (HB vom
08.12.1981). Die Besetzung von Programmplätzen (Satellitenfernsehen und die Einrichtung eines Vormittagsprogramms) geht ebenfalls in diese Richtung.
35 Es treten persönliche Momente und innerparteiliche Entwicklungen hinzu. So stand Helmut Schmidt aus
grundsätzlichen Überlegungen dem Fernsehen und seiner Entwicklung sehr reserviert gegenüber (vgl. seinen
Vorschlag eines fernsehfreien Tages in DZ vom 26.05.1978). Der Planungschef im Bundeskanzleramt, Albrecht
Müller, war ebenfalls strikt gegen eine Zulassung privater Anbieter (vgl. MÜLLER 1979a; vgl. auch seine Besprechung von Neil Postman's Bestseller "Wie amüsieren uns zu Tode" in DS v. 16.12.1985).
36 Siehe DS vom 09.07.1979 und 01.10.1979 sowie SZ vom 27.09.1979, DP vom 30.08.1980. Zur Begründung
der restriktiven Politik, die im medienpolitischen Beschluß des Kabinetts vom September 1979 gipfelte, siehe
HAUFF 1980. Der Kabinettsbeschluß vom September 1979 beinhaltete, daß die von der Bundespost geplante
Vollverkabelung mit Kupferkoaxialkabeln in elf Großstädten nicht realisiert wurde. Stattdessen gestattete die
Bundesregierung lediglich die weitere "bedarfsorientierte" Verkabelung. Insofern enthielt der Beschluß implizit
die erste positive Entscheidung für ein Breitband(verteil)netz, wenn auch in einer Inselstruktur (so SCHERER
1985a, 524). Dies war auch durch die Beschlüsse der KtK nicht gedeckt und ohne die Länder oder das Parlament
zu fragen. Die Bundespost entwickelte in der Folge ein neues Planungskonzept für die Breitbandverkabelung, in
der sie den "Bedarf" definierte (siehe ebda., 525 f.). Die Länder hatten gegen die geplante Verkabelung aufgrund
einer befürchteten Präjudizierung der Netzträgerschaft durch die Post bei den KPP protestiert (ebda., 519). Die
medienpolitisch weniger relevanten Telekommunikationsentwicklungen, wie z.B. Bildschirmtext, wurden ungeachtet dieses Beschlusses vorangetrieben.
37 Die SPD versuchte weiter, "im magischen Viereck von Arbeitsmarkt, Medienpolitik, Datenschutz und Technologieentwicklung die Balance... zu finden." (MdB Nöbel - SPD - in: BT-SB vom 24.06.1983, 1143).
38 Der Verweis auf die Glasfaserplanung diente als medienpolitisches Argument, nicht in Koaxialkabelnetze zu
investieren (so auch MEYN 1985, 30).
39 Vgl. Liberale Leitlinien Neue Medien. In: Berliner Liberale Zeitung vom 28.12.1979.
40 Vgl. FDK (Pressekorrespondenz der FDP) vom 11.04.1979 und 26.04.1979, sowie das Wahlprogramm der
FDP (EPD vom 19.01.1980).
AIV/4-4
Anmerkungen zu Kapitel 4 des Teils IV
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41 Siehe z.B. die Auseinandersetzungen im Anschluß an die Kooperation von BDZV und RTL (FR vom
08.03.1981; FAZ vom 26.03.1981) und im Vorfeld des "Verkabelungsstopps" (SZ vom 28.09.1979). Siehe zur
liberalen Medienpolitik auch HIRSCH 1981. Selbstverständlich gab es auch in der FDP unterschiedliche Ge wichtungen. So divergiert die Position von Baum und Verheugen erheblich von der des damaligen Bundeswirtschaftsministers Graf Lambsdorff (EPD vom 13.05.1981).
42 Dies betrifft nicht nur den administrativen Bereich - das Bundespresse- und Informationsamt hat in dem
Sinne keine medienpolitische Kompetenz (vgl. WALKER 1982) -, sondern auch den nachgeordneten Bereich:
Die Vorschläge zu einer "Bundesanstalt für Kommunikationswesen" sind nicht aufgegriffen worden (vgl. JARREN 1979, 1011).
43 Zur Geschichte und Struktur der Bundespost siehe SEEGER 1988, 63 f.
44 Beispiele finden sich bei SCHERER 1985a, 503.
45 "Die direkte ministerielle Anbindung der Unternehmensführung an die Bundesregierung... macht die Deutsche Bundespost zum „effizientesten“ politischen Instrument für unterschiedliche Politikstrategien einer Bundesregierung." (SEEGER 1988, 6).
46 Unter den 24 Mitgliedern sind 5 Bundestagsabgeordnete und 5 Mitglieder des Bundesrates. Allein die Tagungsfrequenz und das Fehlen eines eigenen Apparates verhindern, daß der Postverwaltungsrat als ein Äquivalent zu einem parlamentarischen Ausschuß fungieren kann (vgl. PATERNA 1987).
47 So auch HOFFMANN-RIEM 1988, 58.
48 Dies hat sich durch die Poststrukturreform noch verstärkt (vgl. KUBICEK 1988, 43 f.).
49 Vgl. in diesem Zusammenhang das Programm Technische Kommunikation des BMP und des BMFT
(KOMMUNIKATION 1979). Vgl. dazu auch SCHERER 1985a, 301. Das Breitbandnetz und die ISDN-Planung
haben insofern keine parlamentarische Grundlage (ebda., 744).
50 So erteilte das Kabinett im Rahmen des Beschlusses zum sogenannten "Verkabelungsstopp" im September
1979 den Ressorts einen umfassenden Prüfauftrag zu Fragen wie politische Folgen, Wirkung auf Familien,
Rechtslage, Finanzen usw. (vgl. Bulletin der Bundesregierung vom 10.10.1979). Dies zeugt ebenso vom Ausgreifen des Bundes in die Medienpolitik, wie es die forcierte Verkabelung zuvor getan hatte.
51 So wehrten sich die Länder vehement gegen die Absicht der Bundesregierung, ein "Mustergesetz" für Bildschirmtext zu verabschieden (FAZ vom 07.05.1981).
52 Es gab folglich auch keine Koalitionen zwischen Postminister und einzelnen Ländern (vgl. die Ausführungen
von H.Börner in FR vom 14.11.1983).
53 Vgl. SCHERER 1985a, 746.
54 Merkmale dafür sind (ebda., 395 ff, im Anschluß an Scharpf): Entscheidungen auf kleinstem gemeinsamen
Nenner, Segmentierung von Entscheidungen, Verminderung der Alternativen, hoher Zeitbedarf durch Aufschieben, negative Koordination.
55 Im Urteil 1981 wurde die Möglichkeit des außenpluralen Modells eingeräumt, der Gesetzgeber muß aber die
publizistische Vielfalt gewährleisten (vgl. MEYN 1985, 40).
56 Dies hat Tradition; große medienpolitische Bedeutung hatten die "Michel"- und die "Günther-Kommission"
(siehe RATZKE 1982, 355). Letztes Glied in der Kette ist die "Kommission Fernmeldewesen" (vgl. dazu FunkKorrespondenz vom 04.04.1985).
57 Der Doppelminister Ehmcke (Post und Forschung/Technologie) hat dieser Kommis sion den Weg gebahnt.
Vgl. METTLER-MEIBOM 1986, 21.
Telekommunikations-Enquete
A IV/4-5
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58 Siehe zur KtK: KOMMISSION 1976 (Auszüge in: TELEKOMMUNIKATIONSBERICHT 1976); SCHMIDBAUER 1982, 48 ff.; RATZKE 1982, 355; REICHARDT 1980; Medien (1980)5/6, S. 75-81; METTLER-MEIBOM 1983b; SEEGER 1988, 172 ff.. SCHERER (1985a, 309 ff. und 505 ff.) sieht in ihr einen Ansatz für nationale Planung.
59 Vgl. ebda., 314.
60 Einen Überblick mit einer Chronik der KPP bietet SCHMIDBAUER 1983b; siehe dazu auch SCHÄFER
1983c. Die KPP hatten also ihren Zweck dann erfüllt, wenn man sie nicht gemacht hätte. Daß es dennoch dazu
kam, beruhte auf verschiedenen Gründen, wie der Eigendynamik der Apparate oder des Standortwettbewerbs der
Städte. Zu den Profilen der vier KPP siehe MEYN 1985, 31 ff.; zu den Problemen (Größe, Rückholbarkeit, Kosten) siehe ebda., 39. Die A-Länder (SPD-regierte Bundesländer) beharrten im folgenden darauf, daß die Rundfunkanstalten als Träger der KPP fungieren. Die B-Länder (unionsregierte Länder) forderten, daß auch private
Anbieter in den KPP zum Zuge kommen könnten. Der Kompromiß war, daß ein KPP (Ludwigshafen) private
Anbieter beteiligte.
61 Entfällt
62 Offiziell hieß es, sie sei vom baden-württembergischen Landtag und von der Landesregierung eingesetzt.
Siehe zur EKM EXPERTENKOMMISSION 1981; SPÄTH 1981, 78 f.; RATZKE 1982, 356 f.; HOFFMANNRIEM 1980b, 1981a. Das öffentliche Echo ist nachzulesen in: EPD vom 18.10.1980; FREP vom 17.12.1980;
FAZ vom 20.02.1981; SZ vom 18.und vom 20.02.1981.
Interessant ist beim Bericht der EKM vor allem der methodisch-innovative Kommunikationsatlas (vgl. die Besprechung bei JARREN 1983). Auch die IKT regte an, daß vom BMI ein Medienatlas erstellt wurde (vgl. IKTPROTOKOLL 3/5, 9/7).
63 Bayernkurier vom 07.03.1981. Zu den internen Problemen siehe FAZ vom 05.12.1980.
64 Siehe EXPERTENGRUPPE 1982 und EPD vom 12.05.1982.
65 Siehe BERICHT 1984.
66 Siehe dazu EPD vom 10.12.1980.
67 Siehe EPD vom 25.02.1981.
68 Siehe SZ vom 07.02.1983. Zu ihrer Auflösung siehe EPD vom 12.07.1986. Die Vorgänge um ihr Ende zeigten (vgl. Funk-Korrespondenz vom 14.02.1986), daß die Länder trotz aller Aufregung um die Neuen Medien
keine organisatorisch abgesicherte Lösung der Medienprobleme zustande bringen konnten. Zusammenfassend zu
den Ergebnissen der Begleitforschung siehe TEICHERT 1988.
69 Vgl. Journalist 1986/3, S. 22 f.; FR vom 24.02.1986; EPD vom 18.12.1985 und vom 08.02.1986 sowie die
Ausführungen von H.-E. Schleyer in Media-Perspektiven (1985)5, S. 355 ff.
70 Aus sozialdemokratischem Blickwinkel sieht es so aus, als ob "die Bereitschaft schwindet, diese komplizierten Kontroversen durch komplizierte Kompromisse zu entschärfen. Doppelbeschlüsse... werden immer mehr in
Hohn und Spott ertränkt." Aus der "Lust am Stromlinienförmigen" erwachse die "Diffamierung" des Kompromisses als "Opportunismus" (so Glotz laut FREP vom 09.07.1981).
71 Siehe dazu Die Welt vom 16.03.1979 und FAZ vom 22.06.1979.
72 Das Scheitern der Umstellung auf das EWS (elektronisches Wählsystem) markiert einen tiefen Einschnitt in
der bundesrepublikanischen Telekommunikationsentwicklung. Es steht nicht nur für den Übergang von der
Analog- zur Digitaltechnik in der Fernmeldevermittlung, sondern auch für den Übergang von der klassischen
Beschaffungspolitik zur modernen Strukturpolitik, für den Einzug eines effektiven Projektmanagements an
Stelle der Wahrnehmung von Hoheitsaufgaben und für die bereits erwähnte Orientierung auf den Weltmarkt
(vgl. SCHERER 1985a, 278 ff. und 290).
AIV/4-6
Anmerkungen zu Kapitel 4 des Teils IV
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73 Innerhalb der Bundespost wiederum war keine Einhelligkeit gegeben: Techniker, Ökonomen und Politiker
rangen innerhalb der Organisation um die Vorherrschaft bei der Festlegung der Linie; vgl. z.B. FAZ vom
26.07.1980.
74 Quellen sind die überregionale Tagespresse (FR, FAZ, SZ, Die Welt), WIB, die kirchlichen Mediendienste
(FREP, EPD) und die Pressedienste der Parteien (DUD, FDK, SDPD, PPP).
75 Die Arbeit der Kommission wird am 30.06.1986 beendet.
76 Der Staatsvertrag über den Ordnungsrahmen für Neue Medien wird aber endgültig erst im Frühjahr 1980 geschlossen.
77 Siehe BAUSCH 1979 und EPD vom 04.07.1979.
77a Zuerst in EPD vom 19.05.1979.
78 Siehe EPD vom 14.11.1979, SZ vom 24./25.11.1979 und EPD vom 01.12.1979.
79 Zuerst in FDK vom 05.09.1979. Siehe auch EPD vom 12.09.1979.
80 Die Pläne dazu wurden auf einer medienpolitischen Fachtagung bekannt. Siehe FAZ vom 23.11.1979. Laut
EPD vom 01.12.1979 führte Helmut Schmidt auf dieser Tagung aus: "Wenn ich auch sonst kein Anhänger von
Kommissionen bin, so scheint mir angesichts der für die neuen Medien geforderten Milliarden durchaus angebracht, einige Zeit, einiges Geld und einige Energie auf solche Untersuchungen zu verwenden."
81 Laut Mitteilung von F.Wiebecke, zum damaligen Zeitpunkt wissenschaftlicher Mitarbeiter in der SPD-Bundestagsfraktion.
82 Vgl. EPD vom 01.12.1978. Der ursprünglich vorgesehene Titel der EK lautete "Neue Medien und humane
Gesellschaft" (PPP vom 27.11.1979).
83 Siehe SZ vom 15.12.1979.
84 Die Solidarität der Länder gegen den Bund stand nie in Frage: Ein Zugeständnis bei den Kompetenzen sollte
kein Land machen (vgl. z.B: Die Welt vom 19.06.1981, FAZ vom 12.11.1980), auch nicht die sozialdemokratischen Ministerpräsidenten ließen einen Zweifel an ihrer Auffassung von der Kompetenzverteilung (vgl. z.B.
Koschnick laut FAZ vom 01.03.1980).
85 Vor allem ging es dabei um Baden-Württemberg (vgl. DS vom 10.11.1980, FAZ vom 29.08.1980, FR vom
14.01.1981). Lothar Späth kam dem aber geschickt mit der EKM zuvor.
86 Neben der Frage der Zulassung Privater war es vor allem der grenzüberschreitende Informationsfluß, in dessen Beurteilung sich SPD und FDP medienpolitisch unterschieden (siehe zur FDP-Position SZ vom 08.11.1979,
03.12.1979 und 26.03.1981).
87 Laut SZ vom 15.12.1979 war die FDP gegen eine EK (aus Gründen der Rücksicht auf Länderkompetenzen,
Zeitpunkt und aufgrund der Doppelarbeit). Die Berliner Liberale Zeitung vom 28.12.1979 wandte sich im Zusammenhang mit der Vorstellung der "Liberalen Leitlinien Neue Medien" strikt gegen eine EK: "Die FDP hält
eine Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages für kein geeignetes Gremium, um die notwendigen Entscheidungen über die Einführung der Neuen Medien zu beschleunigen." Und die FAZ vom 12.11.1980 meinte
zurückblickend: "Ein Versuch der SPD-Fraktion, eine Medien-Kommission zu berufen, war schon in der letzten
Legislaturperiode am Koalitionspartner gescheitert."
88 Vgl. EPD vom 02.02.1980 und vom 13.02.1980.
89 Dies beginnt bereits bei den Personen: So hätte z.B. ein Kommissionsmitglied Bausch besser die Verbindung
von CDU und Bewahrung des Status quo herstellen können.
Telekommunikations-Enquete
A IV/4-7
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90 Vgl. die Ausführungen des FDP-Sprechers Gerwald laut EPD vom 01.03.1980 und von Schäfer laut FDK
vom 20.03.1980, sowie von Koschnick laut EPD vom 21.05.1980. Vgl. auch DP vom 30.08.1980 und die Äußerungen von Nöbel (FREP vom 03.01.1980).
91 Die Niederlage der Union wurde vor allem in der CSU auf die öffentlich-rechtlichen Anstalten zurückgeführt
(siehe Bayernkurier vom 11.10.1980). In den Koalitionsverhandlungen war das Thema Medienpolitik und auch
die Frage einer EK nicht abschließend behandelt worden (FAZ vom 12.11.1986; vgl. dazu auch die Ausführungen Schwarz-Schilling am 20.03.1981 im Bundestag - BT-SB vom 20.03.1981, 1293).
92 Siehe EPD vom 22.10.1980.
93 Siehe Anm. 31.
94 Vgl. EPD vom 29.10.1980 und vom 19.11.1980.
95 DUD vom 23.01.1981.
96 Vgl. SZ vom 25.10.1980 und FAZ vom 16.10.1980. Das Konzept der EKM, das von der KPP-Planung abwich, wurde im übrigen von der FDP begrüßt (Schäfer laut EPD vom 18.10.1980; siehe auch FAZ vom
28.11.1980).
97 Vgl. die medienpolitischen Ausführungen in der Regierungserklärung von Schmidt (EPD vom 29.11.1980).
98 Vgl. "Grundsätze zur Medienpolitik" der SPD-Fraktionsvorsitzenden aus Bund und Ländern in FREP vom
03.12.1981. Zum "Aktionsprogramm" siehe EPD vom 04.04.1981.
99 Siehe FAZ vom 27.02.1981 und EPD vom 28.02.1981, 25.03.1981. Das Vorhaben erwies sich in der Folge
als problematischer als anfangs erwartet. Insbesondere die Ausgestaltung der Kooperation und die Abstimmung
mit Frankreich brachten Schwierigkeiten mit sich. Zur weiteren Entwicklung des Satellitenfernsehens siehe
SCHMIDBAUER 1983a.
100 Der Bundeskanzler erfuhr von der Beteiligung bei einem "Höflichkeitsbesuch" und wurde wie die gesamte
sozialdemokratische Medienpolitik überrascht (PPP vom 27.02.1981).
101 So Verheugen (FDP) laut HB vom 02.03.1981. Glotz sprach von "Kriegserklärung" (EPD vom 28.02.1981);
Kohl von einer "medienpolitischen Jahrhunderttat".
102 Verheugen laut DS vom 09.03.1981. Siehe auch Anm. 41. Die Ankündigung der Kooperation ließ auch die
medienpolitischen Konflikte innerhalb der FDP eskalieren (vgl. DUD 13.02.1981).
103 Vgl. FAZ vom 05.03.1981. Es mehrten sich die Koalitionsgespräche und Klausurtagungen der Fraktionen.
104 Vgl. den Bericht über eine Klausurtagung der Medienexperten der SPD aus verschiedenen Bundesländern in
EPD vom 11.03.1981; sowie Glotz laut FAZ vom 06.03.1981 und von Nöbel laut FREP vom 13.03.1981.
105 Auch ohne eine solche Kommission beschloß die Medienkommission beim SPD-Parteivorstand ein weitgehend defensives Aktionsprogramm zu den Technologien im Medienbereich (siehe AKTIONSPROGRAMM
1981; EPD vom 04.04.1981; FREP vom 09.04.1981; FAZ vom 31.03.1981).
106 Die Bundesregierung plane in Reaktion auf die Verlegerentscheidung eine "medienpolitische Bestandsaufnahme" und daraus folgende Entscheidung über den weiteren Kurs (FR vom 05.03.1981). Vgl. dazu die Ausführungen von Nöbel in: SDPD vom 06.03.1981 und von Glotz in: DS vom 22.06.1981. Diese Verzögerungswirkung wurde dann auch den Befürwortern einer IKT vorgeworfen: Statt "ordnungspolitischer Rahmenentscheidungen" werde getagt (Stellungnahme des DIHT in: Arbeitgeber vom 12.03.1981). Ebenso fragte "Die Neue" am
03.04.1981: "Wie wehrt sich der Bundestag gegen das Verlegerfernsehen?" und antwortete: "Erstmal eine
Kommission bilden."
AIV/4-8
Anmerkungen zu Kapitel 4 des Teils IV
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107 "Jetzt ist der Bundestag gefragt" forderte Dübber (SPD) im März 1981. "Den Bundestag kann das Gerangel
der Interessenten nicht länger unberührt lassen." Eine EK "(müßte) einen Vorschlag für den Bereich erarbeiten,
auf dem der Bund zuständig ist. Er wäre sodann als faires Angebot den Ländern zu überreichen." (SDPD vom
05.03.1981).
108 Siehe z.B. PPP vom 17.03.1981.
109 Späth verfolgte weiter seine Pläne eines eigenen Landesmediengesetzes als Grundlage für eine eigene Erprobung (vgl. EPD vom 02.05.1981).
110 Dies geschah auch laufend, z.B. in Form der Kabinettsklausur zu Medienfragen (vgl. EPD vom 13.05.1981).
111 Vgl. die Kabinettsentscheidung zu Medienpolitik vom 24.06.1981 (SZ vom 26.06.1981 und FREP vom
09.07.1981).
112 Es bestand z.B. durchaus Anlaß zu der Hoffnung, daß einige Entwicklungen mit der Zeit an Bedeutung verlieren würden: Satellitenfernsehen würde vielleicht dem Kabelfernsehen den Boden entziehen und die Frage des
Netzausbaus überflüssig machen. Eine Verzögerung würde somit bewirken, daß sich das Problem von selbst reduziert (vgl. z.B. Die Welt vom 15.06.1978). Oder es würde in der gewonnenen Zeit den öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten gelingen, die freien Sendeplätze zu besetzen: so geschehen beim Vormittagsprogramm (SZ
vom 11.06.1979), bei den freien Frequenzen auf Satelliten (SZ vom 23.03.1981) und bei der Regionalisierung
(FAZ vom 26.06.1981 und vom 28.10.1981).
113 Vgl. DUD vom 20.03.1981.
114 "Wir werden nicht zulassen, daß sich der Bund auf Umwegen Kompetenzen anmaßt, die ihm nicht zustehen.
...Wir werden auch den Trick nicht mitmachen, den die FDP hier anzuwenden versucht: daß sie Länderpositionen unterlaufen will, indem sie Kompetenzen nach Bonn holt." (Rau laut FREP vom 30.05.1983). Siehe dazu
auch FAZ vom 12.11.1980, DUD vom 12.03.1981 und KLATT 1981.
115 Allerdings haben die Ministerpräsidenten der Länder dem Bundeskanzler eine Kommission vorgeschlagen,
in die der Bund ebenso wie die Länder drei Vertreter entsendet (Schwarz-Schilling in BT-SB vom 20.03.1981,
1296).
116 Laut verschiedenen Interviewaussagen. Diese Gruppe war an einem Einstieg in eine Kompetenzerweiterung
des Bundestages interessiert, die ein neues Betätigungsfeld auf Bundesebene und innerhalb der Fraktion geöffnet
hätte. Nicht von ungefähr betont der SPD-Abgeordnete Nöbel die Notwendigkeit eines "konstruktiven, kooperativen Föderalismus", der "bei aller Anerkennung der grundsätzlichen Kompetenzen der Länder" doch eine gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern zu sichern habe: "Diskussionen (seien) im Zentrum der politischen Entscheidungen anzusiedeln" (EPD vom 08.04.1981; vgl. auch FREP vom 22.06.1981).
117 So auch METTLER-MEIBOM 1983c und SZ vom 23.03.1981. DS vom 16.08.1982 nennt Herbert Wehner
als den Urheber dieses Verfahrens.
118 "Zeitgewinn" ist auch nach METTLER-MEIBOM (1986, 397) das Hauptmotiv bei der SPD. Die CDU will
ihr zufolge mit der EK "öffentlichen medienpolitischen Druck erzeugen". Im Vordergrund stand m.E. bei der
CDU ebenfalls eher eine defensive Position: verhindern, daß über den Bundestag die Länder-Medienpolitik behindert wird. Schwarz-Schilling meinte im Bundestag, die EK solle den "Eklat innerhalb der Koalition um weitere zwei Jahre vertagen" (BT-SB vom 20.03.1981, 1293). Nach dem "Paukenschlag" von Luxemburg werde
von der SPD ein Dammbruch befürchtet, und sie strebe ein "Stillhalteabkommen" an (ebda.).
119 HOFFMANN-RIEM (1988, 61) ist folglich zuzustimmen, wenn er konstatiert, daß es "keinen von den Akteuren als dringend empfundenen Bedarf" gab.
120 BT-DS 9/245; vgl. WIB 81/7, 5 und EPD vom 08.04.1981.
121 Federführend war der Innenausschuß; siehe seinen Bericht in: BT-DS 9/314. In der SPD-Fraktion wurde die
EK begleitet durch den Arbeitskreis "Inneres, Bildung, Sport" (siehe SDPD vom 14.04.1982).
Telekommunikations-Enquete
A IV/4-9
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122 Siehe die Debatte in: BT-SB vom 09.04.1981, 1631 ff. Begrüßt wurde die Einsetzung besonders vehement
durch von Hase, Intendant des ZDF ("Schritt auf dem Weg... zu nationalem Konsens" - laut EPD vom
30.05.1981). Positiv äußerte sich auch der Deutsche Journalistenverband (siehe EPD vom 08.04.1981).
123 BT-DS 9/245.
124 "Die Enquete-Kommission hat in der Formulierung ihres Auftrags dem (gemeint sind die Kompetenzgrenzen in der Rundfunkpolitik; G.V.) Rechnung zu tragen versucht - ob das voll gelungen ist, darüber will ich keinen Streit anfangen." (der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Rau laut FR vom 30.05.1981).
125 Dies betraf sogar Auskunftsbegehren zum Thema Datenschutz und zu anderen Rechtsfragen (vgl. IKTPROTOKOLL 7/7; IKT-PROTOKOLL 11/22 und IKT-UKR-PROTOKOLL 5/1). Die Länder pochten nach wie
vor auf "alleinige Zuständigkeit" beim Rundfunk. "Das wissen nicht alle beim Bund". "Auch die Ministerpräsidenten und die Parlamente, die in ihrer politischen Orientierung... der Bonner Regierung näher stehen,
...(werden) dennoch den Konflikt in dieser Frage mit der Bundesregierung aufnehmen..., wenn es um Substanzfragen geht. Für mich war die Enquete-Kommission noch keine Substanzfrage, obwohl es auch hier Vorbehalte
der Länder gegen Art und Weise der Arbeit dieser Enquete-Kommission gegeben hat." (Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident J.Rau vor dem Gesprächskreis "Politik und Medien" der Friedrich-Ebert-Stiftung, zit.n.
FR vom 11.01.1982). Immerhin benannte der Hessische Wissenschaftsminister eine Beamtin für die Anhörung
Wirtschaft der IKT und wünschte im entsprechenden Schreiben der Arbeit der IKT "viel Erfolg" (vgl. IKTUKW-PROTOKOLL 5/Anl.3).
126 Vgl. SELL 1982.
127 Die Gewerkschaften waren bis auf die deutsche Postgewerkschaft weitgehend desinteressiert an medienpolitischen Fragen und argumentierten wenn, dann wenig differenziert: vgl. DS vom 09.03.1981 und HB vom
26.01.1979. Dies änderte sich erst ab 1983: siehe ZERDICK 1982, BLEICHER 1983, 1984; INFORMATIONSUND KOMMUNIKATIONSTECHNIKEN 1984.
128 Paterna hat dieses Politikfeld erfolgreich im Parlament und in der SPD besetzt, insbesondere die Aspekte
Medien und Arbeitsplätze (vgl. PATERNA 1983b, 1985).
129 Hoffmann hatte sich vor allem durch seine kulturpolitische Arbeit in Frankfurt profiliert und seine Erfahrungen publizistisch verallgemeinert (siehe HOFFMANN 1981, 1985).
130 Schon von daher ist die Analogie zur Kernkraft nicht sonderlich weiterführend. Sie wird z.B. gebraucht von
KUBICEK 1986.
131 Dies sieht auch METTLER-MEIBOM 1986, 407 so.
132 Denninger gilt als renommierter Staatsrechtler (siehe DENNINGER 1973). Die Bedeutung von HoffmannRiem in diesem Zusammenhang ist allein durch die zahlreichen einschlägigen Publikationen zu genau dem
Thema der Kommission belegt. Siehe vor allem HOFFMANN-RIEM 1980a, 1981a, b, 1983b. Ricker ist erst im
Zuge der IKT zu übergreifender politischer Bedeutung gelangt. Siehe RICKER 1983.
133 Es ergab sich folgende Konstellation: Die CDU entsandte die Abgeordneten Schwarz-Schilling (zu dessen
medienpolitischer Position siehe SCHWARZ-SCHILLING 1982b), Weirich und Krey; die CSU war durch Linsmeier vertreten; die SPD ("die einen Sitz an die FDP abtrat" - EPD vom 30.05.1981) entsandte die Abgeordneten
Paterna, Nöbel und Dübber; die FDP die MdB Hirsch und Schäfer.
Für den zum Regierungswechsel im Oktober 1982 ausgeschiedenen Vorsitzenden Schwarz-Schilling rückte Paul
Laufs (CDU), für den SPD-Abgeordneten Dübber rückte Arne Börnsen - nicht zu verwechseln mit Gert Börnsen
- nach.
134 So waren in der IKT alle medienpolitischen Sprecher der Fraktionen vertreten (vgl. u.a. SDPD vom
11.01.1983). Alle Unionsabgeordneten und Ricker gehörten dem Koordinierungsausschuß für Medienpolitik der
CDU/CSU an (vgl. FR vom 19.11.1981). Sie waren also alle "vom Fach".
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Anmerkungen zu Kapitel 4 des Teils IV
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135 Zunächst unter der Leitung von Gerald Kretschmer, dann von Winfried Heymer leisteten wissenschaftliche
Zuarbeit die Bundestagsbeamten Wolfhard Bender und Sabine Hadamik. Zeitweise waren dem Sekretariat noch
weitere wissenschaftliche Mitarbeiter aus anderen Abteilungen des Bundestages zugeordnet. Der Haushaltsausschuß bewilligte dreihunderttausend DM für Gutachten.
136 Vgl. FREP vom 19.11.1981 und SZ vom 31.10.1981.
137 Es war schon im Oktober 1981 abzusehen, daß der ursprünglich vorgesehene Termin der Berichtsabgabe
zum 01.09. nicht zu halten sein würde. Man ging aber noch von Ende September aus (IKT-PROTOKOLL
4/Anlage). Es wurde bald klar, daß auch dies nicht realistisch war (ebda., 7).
138 Vgl. IKT-PROTOKOLL 2/7.
139 Vgl. ebda., 3/7 ff., insbesondere 3/11.
140 Vgl. ebda., 3/12.
141 Zunächst erhielt der FDP-Abgeordnete Hirsch den Vorsitz in der UK-Recht (ebda.).
142 Anschaulich wird dies in dem Gerangel um die personelle Austarierung der Unterkommissionen (siehe
ebda.).
143 Dies wurde prototypisch beim Bericht der UK-Technik festgelegt. Siehe dazu die Diskussion in: ebda., 6/14
ff.
144 Diese Grenzziehung von Sachaufklärung und Wertung erwies sich als überaus problematisch: Jede Seite
hoffte und/oder fürchtete, daß aus einer spezifischen Formulierung im Analyseteil eine bestimmte Empfehlung
folgt (vgl. zu diesem Problem PATERNA 1983a, 32 und METTLER-MEIBOM 1983c, 12 ff.). Auf diese Weise
ergeben sich überall versteckte Empfehlungen (siehe z.B. IKT-BERICHT, 34). Dies wird z.B. von Weirich in
der 11. Sitzung thematisiert (siehe IKT-PROTOKOLL 11/156): Er finde in dem Entwurf zum Technikberichtsteil bei den Erläuterungen zu den Feststellungen mehrfach das Wort "sinnvoll". Das Fehlen einer trennscharfen
Grenze zwischen Sachaufklärung und Wertung führte immer wieder zu Auseinandersetzungen innerhalb der
Kommission (vgl. z.B. IKT-PROTOKOLL 13/4).
145 Siehe EPD vom 16.01.1982 und - im Rückblick - KUBICEK 1984, 81. SCHERER (1985a, 325) sieht für
das grüne Licht, das dem Breitband-ISDN durch die Kabinettsentscheidung vom April 1981 gegeben wurde, vor
allem medienpolitische Gründe.
146 IKT-BERICHT, 26.
147 Siehe dazu SCHERER 1985a, 553 f.
148 Siehe dazu ebda., 541 f.
149 Ebda., 318. Dies wiegt besonders schwer bei der Finanzierung des Breitbandvermittlungsnetzes, da diese
Entscheidung eine Revision der KtK-Linie bedeutete.
150 Siehe dazu EPD vom 24.06.1981 und FAZ vom 27.06.1981.
151 Im sozialdemokratisch regierten Nordrhein-Westfalen wurde aber weiterhin die Vorbereitung für das KPP
Dortmund betrieben (EPD vom 26.06.1982).
152 Zum Landesmediengesetzentwurf Baden-Württembergs siehe EPD vom 20.03.1982 und FAZ vom
18.03.1982.
153 Siehe zum Streit um das Gutachten der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs: EPD vom
20.01.1982 und vom 23.01.1982 und vom 17.04.1982.
Telekommunikations-Enquete
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154 Siehe dazu EPD vom 23.12.1981 und vom 27.01.1982 sowie JARREN 1985.
155 Vgl. EPD vom 04.02.1981.
156 Siehe Anhänge zu IKT-PROTOKOLL 5.
157 Einige der Experten haben ihre Stellungnahme publiziert. Siehe z.B. SEETZEN 1982; ZERDICK 1982;
EPD vom 03.07.1982 (Stellungnahmen von Verbänden).
158 Vgl. IKT-PROTOKOLL 4.
159 Siehe dazu IKT-PROTOKOLL 8 und die Berichte von MÖLLER 1982 und STANKIEWITZ 1982.
160 Siehe IKT-PROTOKOLL 10. Zur Auswertung insbesondere der Technik-Anhörung unter eindeutig medienpolitischen Gesichtspunkten siehe auch ZWISCHENBILANZ 1982.
161 Polemisch dazu: SCHEUCH 1982.
162 Von Interesse war dabei insbesondere die Auseinandersetzung zwischen Arnold, Abteilungsleiter im Bundespostministerium und eines der ersten Opfer der Wende innerhalb der Ministerialbürokratie, und SchwarzSchilling (siehe IKT-PROTOKOLL 4/42 ff.). Sie wurde daher von der SPD-Fraktion als ein politischer Erfolg
verbucht (vgl. DS vom 16.08.1982). Daraufhin wurden die weiteren Anhörungen durch die Union stringenter
vorbereitet.
163 Vgl. IKT-PROTOKOLL 11/39. Zum Echo außerhalb der IKT vgl. FAZ vom 02.11.1981 und EPD vom
04.11.1981 (Anhörung Technik); FAZ vom 29.03.1982 (Anhörung Nutzung); FAZ vom 16.02.1982 und EPD
vom 17.02.1982 (Anhörung Wirtschaft).
164 Vgl. dazu METTLER-MEIBOM 1983c, 12.
165 Siehe IKT-PROTOKOLL 5/6. Die Kosten sind aufgeführt in IKT-PROTOKOLL 6/8 ff.; siehe dazu auch
IKT-PROTOKOLL 11/3 ff. Schon im November 1981 war klar, daß Unterstützung von außen notwendig sein
würde. Im Dezember sollten die ausgewählten Institute dann die einschlägige Literatur, die eingegangenen
schriftlichen Stellungnahmen und die Anhörung auswerten und darstellen (IKT-UKW-PROTOKOLL 3/5). Im
Februar 1982 sollten sie "ergänzend" auf "Schwerpunkte" eingehen und sie sollten "Hinweise auf den ihrer Meinung nach bestehenden Regelungsbedarf geben" (ebda.).
166 Ohne die Person Schrape als Projektleiter wäre dies wohl nicht möglich gewesen. Er verband ein fundiertes
Fachwissen mit ausgeprägten kommunikativen und Managementfähigkeiten. Die Auswertung einer Anhörung
entwickelte er zu einem regelrechten Gutachten weiter (vgl. IKT-PROTOKOLL 11/16). Aus dem stenographischen Protokoll der 11. Sitzung geht hervor, welchen Einfluß er mittlerweile gewonnen hatte (vgl. IKT-PROTOKOLL 11/20 ff.; zu den späteren Stufen seines Avancements vgl. IKT-PROTOKOLL 14/142 und 14/128).
Vgl. auch ITIN 1981; SCHRAPE 1979, 1983.
167 Ein weiteres Gutachten ging - nicht unumstritten - im Bereich Auswirkungen an das Heinrich-Hertz-Institut
(vgl. IKT-PROTOKOLL 14/2 und IKT-UKN-PROToKOLL 6; zu den weiteren Stufen des Engagements von
Prognos vgl. IKT-PROTOKOLL 17/9). Nach Entwurf und Überarbeitung der Erläuterungen für den Berichtsteil
Wirtschaft (vgl. IKT-UKW-PROTOKOLL 14) folgte dann bald der Auftrag für den Gesamtbericht: Prognos
legte eine Gliederung für den Gesamtbericht vor, die zu großen Teilen übernommen wurde (vgl. IKT-UKWPROTOKOLL 14/TOP 3), und sollte ein "Gesamtpapier mit Vorschlägen zur Konsensbildung und Harmonisierung" erarbeiten (IKT-PROTOKOLL 16). Im November 1981 werden auch unbehandelte und kontroverse Teile
des Berichts der Prognos AG zur Überarbeitung übergeben (IKT-PROTOKOLL 17).
AIV/4-12
Anmerkungen zu Kapitel 4 des Teils IV
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168 Zunächst war kein eigenständiger Rechtsteil im Bericht vorgesehen; stattdessen sollten in den einzelnen Kapiteln die Rechtsfragen beantwortet werden (vgl. IKT-PROTOKOLL 6/16 und IKT-UKR-PROTOKOLL 7/TOP
6). Später dann war eine eigenständige Behandlung "nicht ausgeschlossen" (ebda., 9/1). Schließlich gab es dann
doch einen Querschnittsteil "Rechtliche Rahmenbedingungen" (ebda., 10/1). Dementsprechend entwickelte sich
die UK Recht von einem "Service-Unternehmen"(Hoffmann-Riem in: IKT-PROTOKOLL 11/23; vgl. auch die
Problemkataloge der Unterkommissionen in IKT-UKR-PROTOKOLL 3/Anlage 3) zu einer eigenständig arbeitenden UK, die sich allerdings dann selbst blockierte. SCHERER (1985a, 328) sieht die Rechtsfragen durch die
ursprüngliche Aufgabenstellung in einer Randposition. Die grundlegenden Rechtsfragen, z.B. die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, konnten dadurch im Rahmen der IKT nicht bearbeitet werden.
169 Zu den Teilnehmern und Zielen siehe IKT-PROTOKOLL 5/15. Die Diskussion darüber, wer wielange wohin fahren könne, nahm großen Raum in den Sitzungen ein. Die substantielle Vorbereitung scheint darüber ein
wenig ins Hintertreffen geraten zu sein. So wird das Sekretariat beauftragt, "drei bis fünf präzise Fragen auszuarbeiten, die an die japanischen Gesprächsteilnehmer gestellt werden können" (IKT-PROTOKOLL 9/TOP 2).
170 Dessen Verlautbarungen finden sich z.B. in: SDPD vom 11.01.1983 oder in: FR vom 22.01.1983. Mitglied
war z.B. der ISDN-Kritiker Kubicek (Vorwärts vom 21.07.1983); den Vorsitz hatte Karl Liedtke inne (vgl. auch
dessen Ausführungen in: Informationen der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion 12/82, 6 f.).
171 Siehe dazu das stenographische Protokoll der akribischen Diskussion des Berichtsentwurfs: IKT-PROTOKOLL 11/101 ff.
172 Die Relativierungen der Möglichkeiten von Glasfaser, z.B. in IKT-BERICHT, 16, 28 und 33, wurden alle
nachträglich in den Entwurf eingefügt. Ebenso wurden die Möglichkeiten von Rundfunksatelliten relativiert
(IKT-BERICHT 21 f.), um die Notwendigkeit eines verstärkten Ausbaus des Kupferkoaxialkabelnetzes zu unterstreichen. Schwarz-Schilling hat seine Vorstellungen in einem Brief an die Unterkommission Technik niedergelegt (vgl. IKT-PROTOKOLL 11/133).
173 Siehe IKT-PROTOKOLL 13/173.
174 Siehe dazu das stenographische Protokoll der Diskussion des Berichtsentwurfs in IKT-PROTOKOLL 13/5
ff. und IKT-PROTOKOLL 14. Die Unterkommission stand unter Leitung der Abgeordneten Paterna und Linsmeier. Hier zeigte sich, daß auch eine in der Unterkommission weitgehend einmütig verabschiedete Berichtsvorlage im Kommissionsplenum nicht einfach akzeptiert wurde, sondern Satz für Satz geprüft wurde (siehe IKTPROTOKOLL 13/171 ff.). Bei hier schon spürbarer Verhärtung des Klimas wurde dann sogar Satz für Satz dieser bereits in der Unterkommission langwierig diskutierten Vorlage abgestimmt (siehe IKT-PROTOKOLL
14/211 und 220). Noch aber war das Bemühen um Einvernehmlichkeit spürbar. Der Vorsitzende war um effiziente Leistungen besorgt und achtete besonders auf die Einhaltung der Kompetenzgrenzen gegenüber den Ländern.
175 Vgl. PATERNA 1983a, 31 und ZWISCHENBILANZ 1982. Allerdings waren die Auseinandersetzungen
über den Berichtsteil Wirtschaft stark von medienpolitischen Überlegungen auch im Hinblick auf die Empfehlungen bestimmt; in einer Art, daß Schrape seiner "Entrüstung über diese Art der Diskussion kundtun" konnte,
d.h. über die Art und Weise, wie die Stellungnahmen und Berichte "aufgrund politischer Vormeinungen... selektiv ausgeschlachtet" wurden (IKT-PROTOKOLL 13/59). Es häuften sich auch die Zwistigkeiten in der Abgrenzung von Unterkommissionen und Gesamtkommission und infolgedessen die Debatten um die Geschäftsordnung. Das Problem war dabei, daß die Unterkommissionen Nutzung und Wirtschaft von jeweils zwei Parlamentariern bestimmt wurden (effektiv arbeitende Tandems von je einem Sozialdemokraten und einem Abgeordneten
der Unionsfraktion), in der Gesamtkommission dann aber Hoffmann-Riem und andere über einzelne Formulierungen ihrer auf Kompromißfähigkeit getrimmten Berichtsvorlagen stritten. (Zur Autonomie der Unterkommis sionen vgl. IKT-PROTOKOLL 14/5 und 14/257). Ein Indiz für die Verhärtung des Klimas ist es, daß es in der
14. Sitzung erstmals zu fraktionsmäßigen Abstimmungen und zur Ankündigung von Minderheitsvoten kommt
(vgl. IKT-PROTOKOLL 14/273).
Telekommunikations-Enquete
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176 Diese UK wurde von Weirich und Nöbel gelenkt. Nach einer ersten Stoffsammlung und Gliederung des Berichtsteils (vgl. IKT-UKN-PROTOKOLL 1 und 2) wurde auf Basis der Anhörung zum Thema "Nutzung" ein
"interfraktioneller Entwurf" für die Feststellungen des Berichtsteils vorgelegt (IKT-UKN-PROTOKOLL
5/Anlage). Die Erläuterungen dazu fertigte zum großen Teil das Heinrich-Hertz-Institut auf Basis der Stellungnahmen an.
177 Vgl. z.B. IKT-BERICHT, 65.
178 So führte der Abgeordnete Paterna (SPD) aus: "...wir (reflektieren ständig)... denkbare Empfehlungen, die
wir... aus der jeweiligen politischen Sicht für wünschenswert halten, und sagen uns: jetzt müssen wir aber bei
den Feststellungen, d.h. bei der Erkenntnis von Fakten - ganz egal, was man daraus für Schlußfolgerungen zieht höllisch aufpassen, damit wir uns nicht mit dem, was wir eigentlich wollten, nachträglich in Widersprüche
verwickeln." (IKT-PROTOKOLL 13/70).
179 Diese Liberalisierung hatte einen explizit hervorgehobenen medienpolitischen Hintergrund (vgl. FAZ vom
26.10.1982).
180 Vor allem die Ministerpräsidenten von Niedersachsen (zu dem niedersächsischen Entwurf für ein Landesmediengesetz siehe SDPD vom 04.11.1982) und Baden-Württemberg (vgl. die Ankündigung eines telekommu nikationspolitischen Gesamtkonzepts für Baden-Württemberg in: EPD vom 30.10.1982) haben auf einer Forcierung bestanden.
181 Vgl. IKT-PROTOKOLL 16. Es wurde auch noch der Berichtsteil "Nutzung" andiskutiert (siehe ebda. und
IKT-PROTOKOLL 17).
182 In der UK wurde erwartet, daß es in der Gesamtkommission Kontroversen geben werde. "Es sei jedoch eine
Frage des Stils und des Selbstverständnisses der Unterkommissionen, daß die Mitglieder der UK 3 die gemeinsam gefundene Position im Plenum nicht wieder in Frage stellten." (IKT-UKN-PROTOKOLL 8/20).
183 "Abgeordneter Weirich führt aus, daß er zu dem in der Unterkommission beschlossenen Text noch Änderungswünsche habe. Er sehe in dem in der letzten Sitzung der UK am 10./11.09. behandelten Text nur die Wiedergabe eines zeitweiligen Meinungsstandes, da über den Text nicht abgestimmt sei. Der Vo rsitzende meint
hierzu, daß der von der UK beschlossene Text vom Abgeordneten Weirich mitgetragen worden sei." Man einigt
sich dann in der UK darauf, daß Weirich schriftlich Änderungen ausweist, die neben den Text gestellt werden.
Strittig war, ob dies noch einmal in der UK diskutiert werden solle. Daraufhin stiegen auch die SPD-Vertreter
aus den Kompromißformulierungen aus und schlugen rigidere Töne an (IKT-UKN-PROTOKOLL 9/3).
184 Angaben aus IKT-UKR-PROTOKOLL 5/9; 8/12; IKT-PROTOKOLL 9/3; 10/11.
185 Dies wurde auch dadurch versucht, daß die Kompetenzen der UK Recht eng gefaßt wurden (vgl. oben Anm.
168 und IKT-PROTOKOLL 12/TOP 4).
186 So kann man sich im Juni 1981 nicht über bereits vereinbarte Änderungen an Vorlagen einigen (siehe IKTUKR-PROTOKOLL 8/1 ff.).
187 So versuchte er die Verfahrensregelung durchzusetzen, daß nur Texte, die in der UK Recht eine Mehrheit
finden, in den Bericht aufgenommen werden. Da am Ende immer zuviel debattiert und abgestimmt wurde
(Hoffmann-Riem und Denninger versus Ricker und Linsmeier), hätte dadurch kein Text die UK Recht verlassen
können (vgl. IKT-UKR-PROTOKOLL 11/1).
188 Siehe die Diskussion um "Terminschwierigkeiten" in IKT-UKR-PROTOKOLL 11/14.
189 Diese Aussage stützt sich auf Interviewaussagen. Der Informationsgehalt der letzten Protokolle ist zu dürftig, als daß sie als Beleg dienen könnten.
190 So vereinbarten Hirsch und Biedenkopf in Nordrhein-Westfalen, bei der Novellierung der Grundlagen für
den WDR zusammenzuarbeiten (vgl. FAZ vom 23.03.1983).
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Anmerkungen zu Kapitel 4 des Teils IV
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191 Als Beleg nur ein Zitat: "Auf den Antrag von Prof.Dr.Ricker, die Beschlußunfähigkeit festzustellen, zählt
der Vorsitzende acht Mitglieder der Enquete-Kommission und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Zehn Minuten
später wird diese Feststellung korrigiert und die Beschlußunfähigkeit der Kommission zum Zeitpunkt der Antragstellung festgestellt. Es folgen nunmehr für ca. vierzig Minuten persönliche Erklärungen der anwesenden
Mitglieder." (IKT-PROTOKOLL 18).
192 Ein Beispiel ist die "Aktuelle Stunde" zur Netzausbaustrategie der Bundespost am 08.12.1982 (BT-SB vom
08.12.1982, 8349). In diesem Zusammenhang wurden persönliche Vorwürfe gegen Schwarz-Schilling erhoben:
erst nach Ausscheiden aus der Kommissison wird bekannt, daß Schwarz-Schilling über die Firma
"Sonnenschein" an einer Kabelverlegegesellschaft beteiligt war. Daß er dies nicht vor der Beratung entsprechender Postpläne im Wirtschaftsausschuß und vor den EK-Beratungen bekannt gegeben hat, ist ein Verstoß gegen
die Verhaltensregeln des Bundestages. Paterna griff Schwarz-Schilling deshalb vehement an. (Vgl. BT-SB vom
10.11.1982, 7677 ff. und die Ausführungen von Paterna in FR vom 04.12.1982; vgl. auch SZ vom 02.12.1982,
DS vom 07.02.1983 und METTLER-MEIBOM 1983c, 15).
193 Vgl. IKT-PROTOKOLL 18, insbesondere 18/8.
194 Vgl. IKT-PROTOKOLL 17/11 und IKT-PROTOKOLL 18/6. Noch am 10.09. wurde von einem Bericht mit
Empfehlungen gesprochen (vgl. IKT-PROTOKOLL 15) und eine entsprechende Zeitplanung erstellt. Prognos
hatte bei der Kompilation des Sachstandsberichts einen großen Freiraum: Durch "Einschübe und Akzentuierungen" entstand eine praktisch neue Berichtsversion, "so daß im Text häufig als Kommissionserkenntnis das steht,
was eigentlich Institutsmeinung ist." (RATZKE 1983).
195 Vgl. IKT-PROTOKOLL 19/6. Der Bericht enthält somit vier "Textsorten": einen Basistext, konsensfähige
- Technik, Wirtschaft -, teilweise konsensfähige - Nutzung - Texte und nicht diskutierte Texte - Recht; dann
Konsensvorschläge von Prognos; Anmerkungen der Mitglieder; das Vorwort des Vorsitzenden (vgl. IKTPROTOKOLL 19). Durch dieses Verfahren fühlte sich zumindest Hoffmann-Riem aus dem Geschehen gedrängt, wie seine Ausführungen (insbesondere HOFFMANN-RIEM 1988, 69 f.) deutlich machen. Die anderen
Sachverständigen sahen das gelassener (laut verschiedener Interviewaussagen).
196 HOFFMANN-RIEM (1988, 74) schreibt ihm die Rolle eines "Superexperten" zu. Im Januar wurde dann
wiederum ein neuer Auftrag an Prognos erteilt, um die nach dem 03.12. eingegangenen Stellungnahmen in den
Sachstandsbericht einzuarbeiten (IKT-PROTOKOLL 19). Hier wurde das Produkt dann "Arbeitsdokumentation"
genannt.
197 Zum Verzicht auf Abstimmungen, also auf die Ausweisung von Mehrheits- und Minderheitsvoten siehe
PATERNA 1983a, 31.
198 Die Gesamtkommission traf sich nach dem 24.01. nur noch zu einem "Unterschriftstermin" (IKT-PROTOKOLL 19/7) am 10.03.1983 (siehe zu dieser letzten Sitzung IKT-PROTOKOLL 20).
199 Dies geht bis zu dem Punkt, daß er einen Entwurf für das Vorwort vorlegen soll (vgl. IKT-PROTOKOLL
17).
200 Vgl. SZ vom 04.12.1982.
201 Vgl. IKT-PROTOKOLL 19/4. Der "Zwischenbericht" verzichtet auf Empfehlungen und ist überschrieben
mit "Feststellungen und Erläuterungen zu den technischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen
Aspekten der Informations- und Kommunikationstechniken" (IKT-BERICHT, 5).
202 Zum Verfahren bei den Anmerkungen siehe IKT-PROTOKOLL 20/5 f. Die Kommentare wirken "auf den
unbefangenen Leser... wie das Gezänk eines Ehepaares" (SZ vom 04.12.1982).
203 IKT-PROTOKOLL 20/5 f.
204 Siehe dazu IKT-BERICHT, 9 f. Aus diesen Auseinandersetzungen wird bei HOFFMANN-RIEM (1988, 62
und 80) gleich eine "Dethematisierungsstrategie" - es ist wohl eher ein taktierendes Reagieren auf eine
Thematisierungsstrategie.
Telekommunikations-Enquete
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205 In dieser Debatte sah sich jeder in seiner Position bestätigt (vgl. SZ vom 29.03.1983). DIE GRÜNEN, die
nun auch an der parlamentarischen Debatte über die Medienpolitik beteiligt waren, sahen die Ministerialbürokratie als ein Drahtzieher des Kommissionsgeschehens ("...hatte die Kommission fest im Griff" - BT-SB vom
24.06.1983, 1145).
206 Schon auf der 11. Sitzung hatte Schwarz-Schilling eine Fortsetzung abgelehnt (vgl. IKT-PROTOKOLL
11/17). Auf der 17. Sitzung schlug Schrape (!) vor, im Vorwort des Berichts die Weiterarbeit zu empfehlen. Dies
wurde abgelehnt. (Vgl. IKT-PROTOKOLL 17). Hirsch ist der einzige, der in der Parlamentsdebatte die Frage
der Fortsetzung streifte (vgl. BT-SB vom 24.06.1983, 1144). Auch aus der Fraktion DIE GRÜNEN ist nicht auf
eine Fortsetzung gedrängt worden, sondern ein "gesellschaftlicher Dialog" über die Telematik gefordert worden.
(Vgl. ebda., 1145).
207 Dies geschah im Zusammenhang mit einer Anfrage zur Mikroelektronik (vgl. BT-DS 10/545). Im Register
des Jahrgangs 1984 der WIB findet sich kein diesbezüglicher Eintrag.
208 Laut HOFFMANN-RIEM (1988, 70) hat das Bundestagspräsidium verhindert, den Bericht in der Schriftenreihe "Zur Sache" und damit gleichgestellt mit den Berichten von KE8, GEN und anderen Enquete-Kommis sionen zu publizieren. In einem Briefwechsel mit dem Bundestagspräsidenten drängte Hoffmann-Riem mehrfach
auf diese Weise der Veröffentlichung.
209 Selbst eine Themenausgabe von DP vom 30.08.1986 zum Thema "Neue Medien - Neuer Wettbewerb" erwähnt die IKT mit keinem Wort.
210 Laut THOMAS 1988.
211 Eher in Chronistenmanier: ACKERMANN 1983; ein durchweg negatives Urteil fällen z.B. BARSIG 1983
und WIESAND 1982. Bedauern mischt sich in dieses Fazit bei KIEFER 1983. Die Materialfülle hebt KLATT
1984a hervor. Bei dieser eher dokumentarischen Anerkennung werden die kritischen Auslassungen gegenüber
den Neuen Medien besonders von METTLER-MEIBOM 1983c und PATERNA 1983a betont.
212 Dabei ist das Echo in der Politikwissenschaft und in der Soziologie noch vernehmlicher als z.B. in der
Rechtswissenschaft. Keinen Bezug auf die IKT nimmt z.B. STERN 1982. Die Mitglieder selbst zitieren in ihren
Schriften des öfteren den Bericht; so z.B. in kritischer Weise RATZKE 1982, 436 f., WEIRICH 1983, PATERNA 1983b ("Nützliche Materialien", aber "unvorstellbarer Arbeitsaufwand").
213 Die Welt vom 29.03.1983, FAZ vom 29.03.1983, Rheinischer Merkur vom 25.03.1983 ("Höchstes Stadium
der Verschwendung" - F.Barsig); DPA vom 27.06.1983 kennzeichnete den Bericht als "Verlegenheitslösung".
214 Nöbel in BT-SB vom 08.12.1982, 8353. Vgl. zur Medienpolitik auch die Ausführungen des Vorsitzenden
der Deutschen Postgewerkschaft, van Haaren, in FR vom 10.11.1982 und vom 08.12.1982.
215 SCHERER 1985a, 527. Es war aber nicht so, daß zuvor keine Medienpolitik betrieben worden sei. Die Post
hat auch unter sozialdemokratischer Führung eindeutig medienpolitische Entscheidungen getroffen. Beispiele
sind die Einspeisung von Programmen in Breitbandnetze (vgl. ebda., 531 ff.) oder die Erarbeitung von Suchhilfen für Bildschirmtext (ebda., 553 ff.).
216 MEYN 1985, 27.
217 Ebda. Zur Akzeptanz der Neuen Medien siehe zusammenfassend ebda., 55. Kritik an dem Preisgebaren übte
auch der Bundesrechnungshof in einem Gutachten Juni 1984, das der Haushaltsausschuß des Bundestages angeregt hatte (siehe BUNDESRECHNUNGSHOF 1984).
218 Die Kooperation von RTL mit dem BDZV wurde 1983 durch eine Kooperation zwischen RTL und Bertels mann abgelöst. Daraus entstand das neben SAT1 zweite bundesweite Privatprogramm RTL-plus.
219 Der 01.01.1984 läßt sich als der "Urknall" des privaten Fernsehens in der Bundesrepublik bezeichnen.
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220 Zur Akzeptanz gibt es unzählige Untersuchungen. Etwas außerhalb der Reihe: BEYER 1983. Die fiskalische
Seite der Investititonen beleuchtet BUNDESRECHNUNGSHOF 1984.
221 Einen Überblick zum Stand der Einführung privaten Rundfunks bietet HEGEMANN 1988. Durch die intensivierte Suche nach neuen Übertragungstechniken werden vor allem neue private lokale Sender ermöglicht,
die wiederum in verschiedener Form mit zentralen Programmanbietern verbunden sind.
222 Diese drückten sich später in dem Entwurf der EG für eine europäische Medienordnung aus (vgl. DZ vom
04.04.1986).
223 Dies geschah zuerst in einem Interview mit der Hannoverschen Neuen Presse. Vgl. auch DZ vom
15.07.1983; Die Welt vom 13.04.1983. Die Verweigerungsstrategie war damit nicht obsolet geworden (vgl. Johannes Rau laut FAZ vom 22.12.1982 oder die Verlautbarungen der Fraktionsvorsitzenden der SPD aus den
Länderparlamenten in FR vom 28.01. und 31.01.1983).
224 Vgl. FAZ vom 20.06.1983 und die Ausführungen des damaligen Bürgermeisters von Hamburg, Klaus von
Dohnanyi, in DZ vom 02.11.1984. Demgegenüber ließen "SPD-Bundestagsfraktion und Mitarbeiter beim Parteivorstand nur vorsichtige Überlegungen zu einer möglichen Abkehr von medienpolitischen Grundpositionen
der SPD erkennen." (I.Scheithauer in FR vom 14.11.1983). Kritisch von rechts äußerte sich J.Linsmeier in Bayernkurier vom 30.04.1983; kritisch von links G.Börnsen in Vorwärts vom 23.06.1983.
225 Siehe dazu BÜSSOW 1985, 21 f.; SIEPMANN 1989a. Zur entsprechenden Diskussion auf dem SPD-Parteitag 1984 siehe OEHLKE 1984. Vorausgegangen war dem ein "Medienpolitisches Aktionsprogramm 1984", in
dem eine vorsichtige Öffnung gegenüber privaten Anbietern angedeutet wurde (Abdruck in FR vom
24.03.1984).
226 Siehe dazu SIEPMANN 1989b.
227 Kern des konsensfähigen Konzepts war eine Zulassung privater Anbieter, verbunden mit einer Bestandsund Entwicklungsgarantie für die öffentlich-rechtlichen Anstalten. Siehe dazu FR vom 09.08.1984, FREP vom
25.07.1984, SZ vom 29.10.1984, EPD vom 10.11. und 19.12.1984. Dem waren langwierige Streitigkeiten und
mehrfache Anläufe vorausgegangen. So war eine Einigung auf der Jahrestagung der Ministerpräsidenten 1982 in
Travemünde gescheitert (vgl. EPD vom 23.10.1982). Ebensowenig konnte auf der Sondersitzung der Ministerpräsidenten über Medienfragen am 04.02.1983 in Bonn eine Einigung über einen ordnungspolitischen Rahmen
erzielt werden (FR vom 04.02. und 07.02.1983). Auch das Gespräch des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidenten am 30.09.1983 brachte kein dementsprechendes Ergebnis (SZ vom 30.09.1983). Allerdings war es den
Ministerpräsidenten gelungen, sich bei einem medienpolitisch weniger relevanten Teilbereich der neuen Medien
auf einen Staatsvertrag zu einigen, nämlich bei Bildschirmtext (FAZ vom 21.03.1983).
228 Vgl. MEYN 1985, 27.
229 Vgl. ARNOLD 1984, 84. Hierfür gab es wie bislang keine parlamentarische oder öffentliche Beteiligung.
Ich sehe dabei in keiner Weise, daß, wie SEEGER (1988) behauptet, die Post "technologiepolitisch instrumentalisiert" worden sei. Eher haben umgekehrt die Verantwortlichen in der Post die politischen Entschlüsse
nach Maßgabe ihrer Vorstellungen herbeigeführt.
230 Vgl. dazu KUBICEK 1988, 34 f. Zu den ausländischen Erfahrungen mit Deregulierung siehe SEEGER
1988, 13.
231 Vgl. z.B. TECHNIKEN 1985. Dies schließt nicht aus, daß die Mitglieder der IKT weiterhin an führender
Stelle die Medienpolitik ihrer Organisationen mitbestimmten (z.B. Paterna als Opponent gegen die Öffnungspolitik von Dohnanyi in Hamburg).
232 IKT-BERICHT, 9.
233 Ebda., 8. Daß sie dieser Prämisse in ihrem eigenen Vorgehen nicht gefolgt sei, wurde ihr verschiedentlich
vorgehalten. So z.B. von A.J.Wiesand in seiner Kritik aus kultureller Perspektive, die IKT habe bei der Technik
angesetzt und nicht beim Bedarf ("Hardware-Fetischisierung") (EPD vom 20.02.1982).
Telekommunikations-Enquete
A IV/4-17
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234 Im Bericht der IKT wird die Bezeichnung "Neue IuK-Techniken" verwendet.
235 IKT-BERICHT, 90.
236 Ebda., 89.
237 Ebda., 90.
238 Ebda., 91.
239 Ebda., 90.
240 Ebda.
241 Ebda., 91.
242 Ebda., 92. Damit war auch eine Abgrenzung gegen links verbunden, gegen eine Position, die meinte, die
Einführung grundsätzlich in Frage stellen zu können. Der Einsatz in der gewerblichen Wirtschaft ist Summe einzelwirtschaftlicher Entscheidungen. Die Vorstellung von einer Option für oder gegen einen Einsatz sei "Fiktion".
Es gelte vielmehr, vertretbare Rahmenbedingungen zu schaffen (ZWISCHENBILANZ 1982, 7 f.).
243 Vgl. IKT-BERICHT, 92 f.
244 Ebda., 92.
245 Ebda., 90.
246 Ebda., 3.
247 Ebda., 93.
248 Ebda., 91.
249 Ebda., 90.
250 Ebda., 7.
251 Vgl. ebda., 72.
252 Vgl. ebda., 30. Eine Zwischenstufe sind die Netze, in denen über Wandler z.B. digitale in analoge Signale
umgewandelt werden können. Dies ist z.B. für das Fernsprechen oder für Datenübertragung im Fernsprechnetz
notwendig.
253 Die Kommission hat länger darüber diskutiert, ob und wie sie die militärische Anwendung der Telematik
ausgrenzt (vgl. IKT-PROTOKOLL 13/ 20).
254 Strittig war in der Kommission, inwieweit bestimmte Dienste wie Fernwirken oder Fernmessen auch über
Schmalband möglich sind oder ob sie auf Breitbandnetze angewiesen sind (vgl. dazu ARNOLD 1984, 12).
AIV/4-18
Anmerkungen zu Kapitel 4 des Teils IV
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255 Zu den Netzalternativen siehe KUBICEK 1984. Darauf stützt sich auch die folgende Übersicht:
Typologie der Netzeigenschaften
Übertragungsmodus
Übertragungskapazität
Netzstruktur
Physikalische
Grundlage
Vermittlungstechnik
analog
Schmalband
Baum
Kupfer
elektromechanisch
digital
Breitband
Stern
Kupferkoaxial
elektronisch/
digitalisiert
Glasfaser
256 Zur weiteren Entwicklung der BIGFON-Versuche siehe ARNOLD 1984, 260 f.
257 Auch die Technikanhörung hat "nicht zweifelsfrei" ergeben, "ob Entwicklung der Telekommunikation zu
einem Netz führt, das alle verteilten und vermittelten Kommunikationsdienste umfaßt." (B.Wieland u.a. - DIW Bericht für die Unterkommission Wirtschaft. S. 244 f.). Zum IBFN siehe SCHERER 1985a, 507 ff.
258 Vgl. IKT-BERICHT, 29 f.
259 Ebda., 16.
260 Ebda., 24.
262 Vgl. ebda., 19.
262 Ebda., 19.
263 Ebda., 24.
264 Der Berichtsteil zur Technik enthält zahlreiche Relativierungen der Koax-Netze (siehe z.B. IKT-BERICHT,
24: Beschränkung auf tatsächlichen Bedarf), die nur unter dem Vorbehalt von der Union akzeptiert wurden, daß
diese Passagen bei der Formulierung von Empfehlungen noch einmal überprüft werden würden, die aber dann
doch im Bericht blieben (vgl. IKT-PROTOKOLL 12/5). Allerdings wurden auch Relativierungen der Glasfaser
in den Bericht hineingenommen. So wandelte sich die Aussage "Die industrielle Fertigung der Glasfaser sowie
der Glasfaserkabel wird beherrscht" (Entwurf der UK Technik in IKT-PROTOKOLL 12) zu: "Die industrielle
Fertigung der Glasfaser läuft... bereits an." Schwarz-Schilling versuchte, das Glasfaserargument der SPD zu entkräften, indem er die Leistungsfähigkeit der Glasfaser relativierte, die der Koaxialkabeltechnik aber stärkte und
indem er einen Zeitplan für die Einführung forderte, den es bei der Bundespost zu dem Zeitpunkt noch nicht gab
(vgl. die Stellungnahme von Schwarz-Schilling zum Berichtsentwurf der UK-Technik in IKT-UKT-PROTOKOLL vom 23.04.1982/Anlage 2).
265 IKT-BERICHT, 3.
266 Ein Vergleich der Entwürfe des Berichts der UK-Technik, wie sie sich aus den Anlagen zu IKT-UKT-PROTOKOLL 6, 7, 8 ergeben, zeigt eine Fülle von Relativierungen mit medienpolitischer Zwecksetzung (vgl. insbesondere die schriftlichen Anmerkungen von Schwarz-Schilling vom 19.04.1982 in IKT-UKT-PROTOKOLL
vom 23.04.1982/Anlage 2).
267 Siehe dazu die Diskussion in IKT-PROTOKOLL 13.
Telekommunikations-Enquete
A IV/4-19
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268 Dabei gingen von 100 um Auskunft gebetenen deutschen Experten 65 schriftliche Stellungnahmen ein (vgl.
IKT-UKW 7).
269 Vgl. IKT-BERICHT,35 f.
270 Vgl. ebda., 129 ff.
271 Vgl. ebda., 133 f.
272 Vgl. ebda., 138 f.
273 Vgl. ebda., 131 f. Die Diskussion zu diesem Punkt ist dokumentiert in IKT-PROTOKOLL 14/101 ff. Die
Unterkommission hatte die zurückhaltenden Äußerungen von Prognos zu den Kaufkraftspielräumen akzeptiert,
die Gesamtkommission tat dies in keiner Weise. Dort wurde der entsprechende Passus des Vorschlags Satz für
Satz diskutiert und die eher pessimistische Aussage relativiert. Das Dilemma der Unterkommission schildert
Linsmeier mit folgenden Worten: "(Wir) waren in der Unterkommission der Meinung, daß man an so einem
Gutachten einerseits nicht vorbeigehen kann, daß wir uns aber andererseits den Inhalt des Gutachtens auch nicht
zu eigen machen können, weil wir es mit der eigenen Kapazität nicht nachvollziehen können... Hier hatten wir
einfach Unsicherheit und haben gesagt: Das ist mit wissenschaftlichen Methoden erarbeitet, wir können nicht
völlig daran vorbeigehen." (IKT-PROTOKOLL 14/105). Akzeptanzuntersuchungen wurden von der Union auch
nur dann akzeptiert, wenn sie ihre medienpolitische Position stützten (siehe z.B. die Einschätzung der Prognosen
für das Bildtelefon in IKT-PROTOKOLL 14/168). Vgl. zu der von Prognos veröffentlichten Studie zu den
Kaufkraftspielräumen auch PÄTZOLD 1983. Allerdings sah WEIRICH (1983, 21) das Problem der "Entfaltung
einer kaufkräftigen Nachfrage" ebenfalls als "nicht gelöst an".
274
Die Debatte um die volkswirtschaftlichen Prioritäten von "Massenkommunikation" und
"Individualkommunikation" findet sich in IKT-PROTOKOLL 13/43 ff. Auch Gissel versuchte, deutlich zu machen, daß die Investitionen im Koaxialkabelbereich unter 5 % dessen liegen, was für den Ausbau der Vermittlungsnetze veranschlagt werden muß (siehe dazu ebda., 14/107 und 14/114).
275 Zur Presse siehe IKT-BERICHT, 46.
276 Solche Kriterien nannte die IKT für die Bewertung von Technikeinsatz in der Verwaltung (vgl. ebda., 65).
277 Vgl. ebda., 97.
278 Vgl. ebda., 100.
279 Vgl. ebda., 102. Ein düsteres Bild der Konsequenzen für die Beschäftigung malt vor allem ZERDICK 1983,
350.
280 Vgl. IKT-BERICHT, 106. Auf der anderen Seite treibt der Dissens absurde Blüten: So kann sich die Kommission nicht über die Interpretation einer in Auftrag gegebenen Studie einigen und dokumentiert im Bericht
unterschiedliche Auslegungen. (Vgl. ebda.).
281 Ebda., 116.
282 Ebda., 120.
283 Ebda.
284 Ebda., 124.
285 Ebda., 125.
286 Ebda., 7.
287 Vgl. ebda., 146 und 154.
AIV/4-20
Anmerkungen zu Kapitel 4 des Teils IV
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288 Ebda., 154.
289 Ebda., 167. Heftige Auseinandersetzungen gab es in der UK-Recht zum Problem von demoskopischen und
plebiszitären Umfragen über Telekommu nikation (IKT-UKR-PROTOKOLL 8/TOP 3).
290 Zur hier zentralen Frage von Substitution von Medien oder Komplementarität siehe BERG 1982.
291 Siehe dazu IKT-BERICHT, 85 ff. Auch hier liegt ein aussagekräftiges Beispiel dafür vor, wie aus einem generellen Problem der Telematik ein medienpolitisches gemacht wurde. Der Punkt, der an dieser Stelle des Berichts diskutiert wird, ist überschrieben mit "Grenzüberschreitender Datenverkehr" (ebda., 85); in der Argumentation von Denninger und Hoffmann-Riem wird aber lediglich auf den grenzüberschreitenden Rundfunk eingegangen. In keiner Weise werden Probleme diskutiert, die etwa aus grenzüberschreitendem Datenverkehr von
Unternehmen oder Banken herrühren. (Siehe zu letzterem HÜTTIG 1989 mit weiteren Literaturangaben und zur
Frage der internationalen Abhängigkeit bei wissenschaftlich-technischen Datenbanken DZ vom 02.11.1984).
292 Vgl. IKT-BERICHT, 75.
293 Vgl. ebda., 175. Von SCHERER (1985a, 59 f.), SEEGER (1988, 124) u.a. wird ein "Konzept der Deutschen
Bundespost zur Weiterentwicklung der Fernmeldeinfrastruktur" (Bonn 1984) der Planung zugrundegelegt. Es hat
die Stufen:
- Digitalisierung der Vermittlung und Übertragung im Fernsprechnetz;
- Digitalisierung der Teilnehmeranschlußleitung (Schmalband-ISDN);
- Aufbau des Breitband-ISDN (auf Glasfaserbasis) und
- IBFN (Universalnetz).
Diese Stufen wurden mit diesem Konzept festgeschrieben und mit einem Zeitplan versehen, der mittlerweile
verändert ist. Präsentiert wurden Grundzüge dieses Konzepts aber bereits in der IKT.
294 IKT-BERICHT, 77.
295 Vgl. ebda., 174.
296 Vgl. ebda., 178.
297 Ebda., 179. Zwar sieht auch ARNOLD (1984, 3) kein "entweder/oder" zwischen den verschiedenen Netzgrundlagen, sondern nur die Frage, "wie und wo die Technologien eingesetzt werden sollen", aber auch er sieht
eine Konkurrenz um Ressourcen (ebda., 21 und 175 ff.).
298 Vgl. IKT-BERICHT, 175. Dies bezieht sich auf eine Stellungnahme des Postministeriums vom 25.06.1982.
Vgl. damit die Angabe in EPD vom 26.04.1980, wo der Aufwand mit 50-60 Milliarden DM beziffert wird. In einer späteren Veröffentlichung wurde die Investitionssumme für eine "Glasfaser-Vollverkabelung" mit 150
Milliarden DM angesetzt (EPD vom 15.04.1981).
299 Vgl. IKT-BERICHT, 179.
300 Vgl. ebda., 229. Diese Angabe machte er, obgleich er die ursprüngliche Berechnung im Bericht mitgetragen
hatte (vgl. IKT-PROTOKOLL 14/134). Dies wird auch von der SZ vom 29.01.1983 zitiert. Er macht dabei sehr
optimistische Zeitangaben. Auch Paterna zufolge erfordert die Digitalisierung des Fernmeldenetzes 35 bis 40
Milliarden DM über zwanzig Jahre hinweg; ein breitbandiges integriertes, flächendeckendes Glasfasernetz erfordere 200 bis 300 Milliarden DM (in: TA 11-MATERIALIEN, 106).
301 Dies stützt sich auf eine Interviewaussage.
302 Vgl. IKT-BERICHT, 179. Dies bezieht sich auf Angaben aus der EKM. Laut EPD vom 25.06.1980 sind 25
Milliarden DM für ein "bundesweites Kabelfernsehnetz" erforderlich.
Telekommunikations-Enquete
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303 Vgl. EPD vom 23.10.1982 (Bericht über eine Pressekonferenz von Schwarz-Schilling, in der er seine Investitionspläne verkündete). Das gesamte Investititonsvolumen der Bundespost betrug 1986 17 Mrd. DM, davon
14,7 Mrd. DM für Fernmeldeanlagen (SEEGER 1988, 78). Ebda. wird - ohne Quellenangabe - der
"Konstendeckungsgrad" der Breitbandverteilnetze mit 18 % (1984) bzw. 15 % (1985) beziffert. Das Defizit betrug - nach von ihm zitierter Schätzung von nicht genannten Experten - 650 Mill.DM (1985) bzw. 1,2 Mrd.DM
(1987). Dadurch wurden Gebührenerhöhungen und Ressourcenkonkurrenz unausweichlich (vgl. DZ vom
19.04.1985).
304 Vgl. IKT-BERICHT, 30.
305 Ebda., 229 f.
306 Vgl. ebda., 95.
307 Siehe dazu ebda., 182. Zur seit der KtK umstrittenen Netzträgerschaft siehe auch SCHERER 1985a, 330 und
510 ff.
308 Vgl. IKT-BERICHT, 180.
309 Vgl. ebda., 184.
310 Vgl. ebda., 182. Die ursprüngliche Fassung findet sich in IKT-UKR-PROTOKOLL 10/Anlage 2. Dies
wurde dann gestrichen - vgl. ebda., 11/TOP 1. Vgl. dazu auch ARNOLD 1984, 205.
311 Die Kompetenzfrage wurde kontrovers beantwortet - wobei allein die Fragestellung bereits kontrovers war
(vgl. IKT-PROTOKOLL 11/23 ff.). Auch dies trieb einige absonderliche Blüten: So stritt man sich darüber, ob
bei der Italienreise auch Rundfunkprogramme angeschaut werden könnten, denn Programme lägen eindeutig in
der Kompetenz der Länder; folglich könne eine Bundes-Kommission auf einer Dienstreise keine Rundfunkprogramme zur Kenntnis nehmen (vgl. ebda., 11/37).
312 Vgl. IKT-BERICHT, 192 ff.
313 In der Frage von Personalinformationssystemen greift die IKT der allgemeinen Diskussion voraus: Die Literatur dazu erschien erst im Anschluß an die Kommission (siehe u.a. ORTMANN 1984, SCHATTEN 1983).
Mittlerweile ist die Diskussion darüber wieder abgeklungen.
314 Man muß sich deutlich machen, wie eng der behandelte Technikausschnitt gefaßt wurde: "IuK-Technik"
wurde als Telekommunikationstechnik, dies als Massenmedientechnik, und die als Übertragungstechnik und die
schließlich als Netztechnik begriffen und behandelt. Dabei fielen bei jeder Stufe der Verengung politisch durchaus relevante technische Bereiche aus dem Wahrnehmungsraum der Kommission. Die Fixierung auf zentrale
Lösungen wie Kabel und Satellit war so groß, daß Entwicklungen wie Lokalradios nicht gesehen wurden. Diese
Optik erwies sich bald als obsolet, auch und gerade wenn man die Rundfunklandschaft verändern wollte.
315 Es ist daher recht merkwürdig, wenn Weirich bei der Debatte im Bundestag zum Bericht der IKT ausführt:
"Die Digitalisierung des Telefonnetzes und sein Ausbau zu einem schmalbandigen schnellen Datenkommunikationsnetz sind daher die erste vordringliche Forderung, die wir an die Deutsche Bundespost stellen." (BT-SB
vom 24.06.1983, 1141).
316 Die Nutzung der Netze interessierte in der Kommission nur soweit, wie es rundfunkrelevant war. Verteilprogramme standen derart im Vordergrund, daß selbst interaktive Dienste, die im Kabelnetz technisch möglich
würden, auf der Agenda der IKT keinen Platz hatten (siehe zu diesen innovativen Formen der Nutzung von Kabelnetzen: BREITBANDKOMMUNIKATION 1982). Vgl. auch die Diskussion um die ökonomischen Effekte
einer Kupferkoaxialverkabelung in IKT-PROTOKOLL 13/126.
AIV/4-22
Anmerkungen zu Kapitel 4 des Teils IV
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317 Dabei trifft genau, was Dieter Guhl in DZ vom 08.03.1985 über die CDU schrieb: "Das Fernsehen ist es,
was die Phantasie der Unionspolitiker offenbar weitgehend besetzt." Die neuen Formen der technischen Kommunikation seien ein weites Feld, "die Union jedoch begrenzt... ihr Augenmerk vornehmlich auf einen schmalen
Ackerstreifen der Medienlandschaft". Auch HOFFMANN-RIEM (1988, 62) konstatiert, daß "hinter diesem medienpolitischen Streit die Diskussion um sonstige Folgewirkungen der IuK-Techniken zurück(trat)."
318 Interviewaussagen von CDU-Parlamentariern.
319 Dieses instrumentelle Verhältnis zur Wissenschaft wird besonders offen durch die Union artikuliert: So verzichtete der Entwurf für ein Landesmediengesetz, den die CDU-Hessen vorlegte, auf einen wissenschaftlichen
Beirat für die neuen Aufsichtsgremien, da keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Soziologen gewünscht
werde und die "theoretische Schwerlastigkeit" ein Ende haben müsse (Die Welt vom 13.09.1982).
320 Umso ausgiebiger wurden auf SPD-Seite die Verlautbarungen unverdächtiger Zeugen zitiert, die nicht als
Parteipolitiker denunziert werden konnten. So wurden die Äußerungen des Vorstandsmitglieds von SEL, Gerhard Zeidler, in denen er eine Priorität für die Glasfaser befürwortete, mehrfach kolportiert. (Vgl. z.B. DS vom
11.08.1982, EPD vom 30.10.1982).
321 "Wir haben kein linkes Meinungsidyll in den augenblicklichen elektronischen Medien zu verlieren"
(WEIRICH 1981, 644; Hervorhebung: G.V.).
322 Deshalb funktionierten auch die Gespanne aus Parlamentariern recht gut (Paterna und Linsmeier; Weirich
und Nöbel), von denen die Unterkommissionen "Wirtschaft" und "Nutzung" geleitet wurden.
323 Selbstverständlich gab es Versuche in der IKT, dem entgegenzusteuern. So hielt man es in der UK-Wirtschaft z.B. für nötig, die Autoren des Fragebogens, der Grundlage für die Anhörung sein sollte, auf die thematische Vielfalt hinzuweisen: "Bei der Abfassung der Fragen soll darauf geachtet werden, daß sie sich nicht nur...
auf Probleme der Medienkommunikation, insbesondere des Rundfunks, beschränken." (IKT-UKW-PROTOKOLL 2/5). Dies wurde dann auch so gehandhabt (vgl. IKT-UKW-PROTOKOLL 3/Anlage 1; vgl. auch die
Diskussion, ob Mikroelektronik zum Bereich der IuK-Techniken gehört, in: IKT-UKW-PROTOKOLL 8/Anlage
6). Aber diese Versuche zeigen nur auf, wie stark die Kraft der Selektion nach medienpolitischer Relevanz war.
324 HOFFMANN-RIEM (1988, 75) hat dies als "instrumentell-strategische Nutzung bzw. Nicht-Nutzung des
wissenschaftlichen Arguments" beschrieben und dies damit illustriert, daß positiv eingeschätzte Prognosen deutlich weniger relativiert wurden als negativ bewertete Entwicklungen.
325 Die IKT wurde auch außen einheitlich als medienpolitische Kommission wahrgenommen. Dies zeigen die
Benennungen, mit denen sie außen belegt wurde: "Enquete-Kommission des Bundestages über die Problematik
neuer Medien" (KABEL 1985, 129); "Enquete-Kommission Medienpolitik des Deutschen Bundestages" (SZ
vom 04.09.1981); "Medienenquete-Kommission des Bundestages" (Die Welt vom 13.09.1982); "EnqueteKommission für Medienpolitik" (FAZ vom 01.04.1981); "Sogenannte Medienkommission des 9. Deutschen
Bundestages"
(HB
vom
07.02.1983);
"Enquete-Medienkommission"
(FAZ
vom
07.05.1981);
"Medienkommission" (FAZ vom 19.05.1981); "Enquete-Kommission “Neue Medien" (EPD vom 31.03.1982).
Vgl. auch KLATT 1984 ("Neue Medien"). Selbst in der Pressekorrespondenz des Bundestages ist von der
"Medien-Enquete" die Rede (WIB 81/10, 27).
326 Entfällt
327 Beispiele wurden in der Anm. 25 genannt.
328 "Ein gewisser Gegensatz des bewährten föderalistischen Prinzips und der medienpolitischen Notwendigkeit
kann nicht geleugnet werden." (WEIRICH 1984, 26).
329 Ein prominentes Opfer war der Abteilungsleiter Arnold, der dann zum Berater in telekommunikationspolitischen Angelegenheiten avancierte (siehe ARNOLD 1984).
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A IV/4-23
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330 HOFFMANN-RIEM 1985. Wenn ich es richtig sehe, hat Hoffmann-Riem diesen Begriff nicht weiter verwendet (HOFFMANN-RIEM 1988). In der Zusammenfassung des Vortrags ist von "Parteipolitisierung" die
Rede (vgl. POLITIK 1986, 345 f.).
331 Einige Kommissionsmitglieder setzten ihre Prioritäten so, daß Termine des begleitenden CDU/CSU-Fraktionsarbeitskreises bevorzugt wahrgenommen wurden gegenüber denen der UK-Recht (vgl. Auseinandersetzung
in: IKT-UKR-PROTOKOLL 9/4).
332 Erfreulich deutlich dazu Weirich zit.n. DS vom 16.08.1982: Die Union wolle aus "medien-, wenn man will:
machtpolitischen Gesichtspunkten" den schnellen Durchbruch zu "freien und privaten Programmen". Dies gehe
schnell nur über Kupfer.
333 Vgl. IKT-BERICHT, 135.
334 Dies betrifft alle Punkte, die einen Bezug zur Veränderung der Rundfunklandschaft haben.
335 Wie STEFFANI (1964) generell herausarbeitet, steigt die Konfliktintensität in dem Maße, wie Parteiinteressen durch den Untersuchungsgegenstand eines Ausschusses tangiert werden.
336 Ein Moratoriumsvorschlag in diesem Falle unterschied sich von denen in der Kernenergie oder späteren in
der Gentechnik dadurch, daß nicht klar war, wozu die damit gewonnene Zeit würde genutzt werden können. Der
Verweis auf Wirkungsforschung ist nicht annähernd so überzeugend, wie es der auf Sicherheitsforschung war
und ist, zumal beim SNR parallel der Bau weitergeführt wurde.
337 Die Bundespostadministration war an einer Öffnung der Rundfunklandschaft nur insoweit interessiert, als
damit auch kurzfristig der Einfluß der Post gesteigert werden konnte (auf Kosten der Länderkompetenzen) und
als die langfristigen Ziele im für die Post sehr viel wichtigeren Bereich der Individualkommunikation nicht berührt wurden. In der IKT war die Post massiv präsent und machte eigene Vorlagen, z.B. zur Ausbauplanung.
338 So plädierte z.B. Zeidler (SEL) mehrfach für eine Konzentration der Postinvestitionen auf Glasfasernetze.
Dies geschah nicht deshalb, weil er an den Kabeln ein übergroßes Interesse hatte, sondern weil ein auf Optoelektronik beruhendes Netz zahlreiche Bauelemente zur Umwandlung und Weiterverarbeitung der Signale
benötigt (vgl. ZEIDLER 1986, 476 f., FR vom 18.12.1982). Daß die Unionspläne den Wirtschaftsinteressen regelrecht zuwiderlaufen würden, ließ sich zumindest zu dem Zeitpunkt nicht nachweisen. Dies wäre der Fall,
wenn nachgewiesen werden könnte, daß der "von Rentabilitätsüberlegungen völlig losgelöste Aufbau erweiterter
Übertragungskapazitäten" (SEEGER 1988, 11) kollidiert mit dem ISDN-Ausbau, da Ressourcen gebunden und
Defizite in Kauf genommen würden (vgl. ebda., 76, 84, 180 f.; aber auch dort ohne befriedigende Beweisführung).
339 HOFFMANN-RIEM (1988, 65) vermutet auf Seiten der Wirtschaft eine "Einschätzung von der begrenzten
Bedeutung der Kommission", die sie dazu brachte, daß sie "nur wenig... in die Kommissionsarbeit intervenierte".
Immerhin war der forschungspolitische Referent des BDI in den Beraterkreis der CDU/CSU-Fraktion integriert
(Interviewaussage).
340 Bei RATZKE (1982, 359) z.B. sind die Sachverständigen nicht alphabetisch geordnet, sondern nach Parteien. Auch das Sekretariat war fraktionsmäßig polarisiert. Dies beklagt RATZKE 1983, woraufhin sich ein Leserbrief der Bundestagsverwaltung gegen den Vorwurf der Parteipolitisierung verwahrt (FAZ vom 21.06.1983).
Allein schon die Unterstellung wechselseitiger parteipolitischer Bindung führte zu Auseinandersetzungen über
die Arbeit von Sekretariatsmitgliedern. So wird in IKT-UKN-PROTOKOLL 9 eine Sekretariatsvorlage zum bis herigen Beratungsstand diskutiert, bei der etliche Teile unrichtig wiedergegeben seien (falsche Autoren, nachträgliche Einfügungen usw.).
341 Schrape wurde von beiden parlamentarischen Seiten akzeptiert und achtete auf seine Unabhängigkeit.
342 Vgl. hierzu die Protokolle der Unterkommission "Recht".
343 Beide profilierten sich in der Folge auch in anderen Politikbereichen, nicht bevorzugt in der Medienpolitik.
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Anmerkungen zu Kapitel 4 des Teils IV
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344 Dies betrifft die Abgeordneten Börnsen, Dübber, Schäfer und Laufs.
345 Dies betrifft die Sachverständigen Hoffmann und von Sell sowie die Abgeordneten Krey und Hirsch.
346 Dies bezieht sich auf Hoffmann-Riem und Ricker. Hoffmann-Riem war bereits unter Protest aus der IKM
ausgeschieden; siehe seine Erklärung in FREP vom 21.10.1980. Ricker war parteipolitisch profiliert; er war
Mitglied des Koordinierungsausschusses für Medienpolitik der CDU/CSU (FREP vom 19.11.1981). Auch hier
gilt: "...ein nachdrückliches Nein (siegt) in aller Regel gegen zwei schwache Jas" (SARTORI 1984, 91).
347 Dies bezieht sich auf Linsmeier, Nöbel, Weirich und Ratzke.
348 Dies beziehe ich auf Gissel und Paterna. Ansätze zu einer umfassenden Perspektive finden sich bei Denninger.
349 Durch die "Tandems" bei der Leitung der Unterkommis sionen war die personelle Struktur nicht durchgehend fraktioniert.
350 Schrape nahm auch an Unterkommissionssitzungen teil und vermutlich auch an Obleutesitzungen. Demgegenüber fallen die anderen Auftragsforscher soweit ab, daß sie hier erst in der dritten "Schale" aufgeführt sind.
351 Hingegen bemühte sich Hoffmann-Riem um eine grundlegende und konsequente Relativierung des Stellenwerts ökonomischer Gesichtspunkte bei der Beurteilung medienpolitischer Entwicklungen.
352 Vgl. IKT-BERICHT, 8.
353 Unter dieser pragmatischen Vereinnahmung auch der Sachverständigen aus dem Wissenschaftsbereich und
ihrer eigenen Rationalität hat besonders HOFFMANN-RIEM (1988, 72 f.) gelitten.
354 Zu dem parallel mit der Einsetzung der IKT erarbeiteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Zulassung privater Veranstalter siehe EPD vom 24.06.1981 und FAZ vom 27.06.1981. Gerade in normativer Hinsicht hätte die Möglichkeit bestanden, der Diskussion um die Informations- und Kommunikationstechnik ein
Fundament zu geben, aber auch dies wurde der Jurisdiktion überlassen: Den Medienurteilen fügte das Bundesverfassungsgericht später mit seinem Urteil zur Volkszählung noch den Grundsatz der "informationellen Selbstbestimmung" hinzu (vgl. SELBSTBESTIMMUNG 1984).
355 Mittlerweile hat in der Medienpolitik der wirtschaftspolitische und regionalpolitische Aspekt an Boden gewonnen. Zum Sozialstaatsgebot von Medienpolitik siehe JARREN 1989. Auf die Verknüpfung von Länderkompetenz und Kulturaspekt beim Rundfunk hat wiederholt von Sell hingewiesen (z.B. SELL 1982).
356 Parteien sind grundsätzlich überaus heterogen; geeint werden sie durch den Kampf um die politische Macht:
Daher rührt, organisationssoziologisch gesehen, der zentrale Stellenwert der Macht für die Parteien (siehe dazu
zuletzt LÖSCHE 1986).
357 Dies ist alles andere als eine neue Erfahrung: "Nur um das Zeitliche, nicht ums Ewige scherten sich die Politiker, wie ihnen von den Rechtgläubigen vorgeworfen wurde." (KOSELLECK 1979, 23). Zum Primat der
politischen Opportunität im politischen Denken siehe auch LATTMANN 1977, 66.
358 Die Reihe der kognitiven Subfunktionen soll andeuten, daß die Wirkung unter dem Gesichtspunkt einer kognitiven Subfunktion bereits die Erfüllung der jeweils vorausgegangenen Subfunktionen voraussetzt.
359 Vgl. z.B. den Versuch von WITTE 1982 oder die Diskussion zur Entwicklung des Rundfunksystems in RUF
30(1982)2 und 29(1981)4 oder die Analyse von RONNEBERGER 1978, 1980, 1986..
360 In der UK-Wirtschaft wurden durchaus ernüchternde Befunde zum Kaufkraftspielraum präsentiert, die aber
in der Gesamtkommission ins Positive verkehrt wurden (vgl. IKT-PROTOKOLL 14/102).
361 Dies hatte Bestand bis zur Publikation von EFFEKTE 1986.
Telekommunikations-Enquete
A IV/4-25
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362 Er wurde entgegen einem Kommissionsbeschluß (vgl. IKT-PROTOKOLL 5/5) noch nicht einmal in der
Bundestagsreihe "Zur Sache" veröffentlicht. Im November 1981 waren zwei Bände für 1982 und vorsorglich ein
Band für 1983 in dieser Reihe reserviert worden (Berichtsbände und Datenband). Vgl. ebda. 5/1.
363 Ausgerechnet vom IKT-BERICHT erwartete ZERDICK (1983, 338), daß er die falschen Gewichte in der
öffentlichen Diskussion in Richtung auf ökonomische Aspekte verschieben würde. Zum Einsatz von Telematik
in der Bürokommunikation vgl. WELTZ 1983. Zu anderen Einsatzfeldern von Telematik vgl. z.B. ENGFER
1984 (Einzelhandel) und SORGE 1985 (Industrielle Fertigung).
364 Vgl. z.B. die Zitierung des Berichts bei KORTE 1986, 28. METTLER-MEIBOM 1983c warnt vor dem daraus folgenden Desinteresse. Auf die Anhörung der IKT stützt sich auch BECHMANN 1982.
365 Der streckenweise oberflächliche Charakter der Argumentation und die starke normative Prägung verhinderten, daß im Bericht die Folgendiskussion im Zusammenhang der Telematik vorangetrieben wurde. Vgl. im
Kontrast zum Bericht: RONNEBERGER 1982. Von neueren wissenssoziologischen Ansätzen ist im Bericht
noch nichts zu sehen: vgl. TURKLE 1984, ECKERT 1986, HORX 1984. Einen Überblick über den Stand der
Diskussion bietet MEDIENWIRKUNGSFORSCHUNG 1986 und vorher bereits MAYNTZ 1983.
366 Dann hätten die zahlreichen Studien zur Mikroelektronik herangezogen werden müssen, um deutlicher die
Gestaltbarkeit der politischen Potentiale zu bestimmen (vgl. z.B. MIKROELEKTRONIK 1984, HALFMANN
1984, SCHNEPEL 1984, um nur einige Arbeiten zu nennen, die parallel zur IKT entstanden sind).
367 Die entsprechenden Berichtsteile fallen hinter den Stand der Diskussion zurück, wie er an anderer Stelle erreicht wurde. Siehe z.B. zur Frage, in welcher Form und mit welchen Konsequenzen die Telekommunikation für
die kommunale Verwaltung genutzt werden kann: KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIEN 1982. In der Folgezeit wurde vor allem ausgelotet, inwieweit es konkrete Gestaltungsalternativen gibt (vgl. KUBICEK 1988).
368 Die Thematisierung von ISDN als der eigentlich brisanten Entwicklung setzt dann erst mit METTLERMEIBOM 1986 und KUBICEK 1985 ein. Der Ansicht von METTLER-MEIBOM (1983c, 16), die IKT hätte bei
der SPD die Ausweitung der Perspektive auf Probleme der Individual- und Geschäftskommunikation bewirkt,
kann ich nicht folgen.
369 KIEFER 1983. Soviel hat in etwa auch die EKM erfordert.
370 Von daher ist das politische Ergebnis, das METTLER-MEIBOM (1986, 399) hervorhebt, die IKT habe der
Modernisierung der Telekommunikationsinfrastruktur eine "öffentliche Legitimierung" verschafft, die "sie vorher nicht gehabt hatte", nicht politisch relevant geworden. Die "Präferenz für die Glasfaser" (HOFFMANNRIEM 1988, 68) ergab sich bei der SPD eher aus einer negativen Technikfolgenabschätzung für die Kupferkoaxialverkabelung. Diese Präferenz wurde im Rahmen der IKT nicht in Zweifel gezogen, sondern bestärkt, aber
dies zog wiederum keine Wirkung nach sich.
371 Auch im "Regierungsbericht "Informationstechnik" 1984 spielt die IKT keine Rolle. Vgl. TECHNIKEN
1985, 43 ff.
372 Broichhausen nennt die IKT einen "Trick, Entscheidungen zu verzögern" FAZ vom 11.04.1981). HOFFMANN-RIEM 1988 hat dies unter den schön formulierten Titel "Schleichwege zur Nicht-Entscheidung" gestellt
- wobei er dabei nicht nur die alte Regierungskoalition als Nutznießerin und Urheberin sieht.
373 KUBICEK (1988, 44) empfiehlt "eine parlamentarische und/oder eine unabhängige Expertenkommission"
mit Kontroll- und Beratungsfunktion im Bereich Telekommunikation - eine nach dieser Erfahrung nicht ganz
einleuchtende Forderung.
374 So auch HOFFMANN-RIEM 1988, 79.
374a Das gleiche Problem stellte sich bei der Einsetzung der Bildungs-Enquete 1988, war aber längst nicht so
heftig umstritten (siehe WIB 88/4, 39).
AIV/4-26
Anmerkungen zu Kapitel 4 des Teils IV
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375 "DerVersuch, mit einer Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages weitere Planungsentscheidungen
(auch bezüglich des breitbandigen Vermittlungsnetzes) vorzubereiten, scheiterte" (SCHERER 1985a, 323). Auch
HOFFMANN-RIEM (1988, 60) konstatiert die "Hilflosigkeit der parlamentsinternen Politikberatung". Daß sich
mit der IKT die Politikberatung durch Wissenschaftler in der Wahrnehmung der Parlamentarier diskreditiert hat,
ist nicht zuletzt auf seinen Widerstand gegen die Dominanz parlamentarischer Gepflogenheiten zurückzuführen
(Interviewaussagen).
376 Linsmeier ist selbst im Lokalradiogeschäft engagiert (DZ vom 05.07.1985). Er wurde allerdings aufgrund
einer Affaire von seiner Partei nicht mehr für den 11. Bundestag nominiert. In dieser Zusammenstellung von
Motiven sind auch diejenigen berücksichtigt, die nach dem Zenit kommen; die Elitenforschung betrachtet gemeinhin bei der Analyse von Karrieren nur den Aufstieg (vgl. HERZOG 1982, 90).
377 Ricker profilierte sich parallel durch die Arbeit am Mediengesetzentwurf der CDU-Opposition in Hessen
(vgl. FR vom 05.06.1984, Die Welt vom 06.09.1982 und EPD vom 08.09.1982). Auch Weirich profilierte sich
eher durch einen scharfen Kurs in einer Konfrontationsphase, hielt aber die parlamentarischen Verbindungen
auch nach der Wende zur Opposition offen, insbesondere zu Nöbel. Weirich ist mittlerweile Intendant der Deutschen Welle. Seine ungebrochen optimistische Sicht des Kabelfernsehens geht aus zahlreichen Publikationen
hervor (siehe WEIRICH 1982, 1983, KABEL 1985).
378 Bestes Beispiel dafür ist Bender, der mit Schwarz-Schilling als dessen persönlicher Referent ins Postministerium überwechselte (zum Trubel um seine Eingruppierung siehe DZ vom 06.09.1985). Dies gilt ebenso für
Schrape, der die Arbeit für die IKT auch anderweitig publizistisch und akademisch nutzen konnte (vgl.
SCHRAPE 1982 und 1983).
379 Von Sell würde ich zu dieser Gruppe rechnen, er war am Ende der Kommission durch eine persönliche Finanzaffaire ein wenig absorbiert (vgl. Rheinischer Merkur vom 18.02.1983). Der SPD-Obmann Nöbel festigte
seinen Ruf als Medienexperte der Fraktion (vgl. DZ vom 18.05.1984) und sicherte dieses Gebiet den Innenpolitikern vor den Postpolitikern im Bundestag.
380 Die schnöde Behandlung der Sachverständigen durch den Bundestag beklagt RATZKE 1983.
381 So z.B. in DZ vom 15.07.1983: ein "trauriges Werk".
382 Außerhalb des Möglichkeitsraums liegt eine Alternative, die von der Medienfixierung abgeht und
"Informations- und Kommunikationstechnik" im breiten Sinne thematisiert. Dies lag ursprünglich in der Intention einiger Abgeordneter und Mitarbeiter der SPD-Fraktion. Aber damit wäre eine Änderung des Themenprofils
in der IKT verbunden gewesen, die letztlich eine völlig andere Konstellation impliziert hätte.
383 So hatte z.B. Hirsch gehofft, ein "vernünftiges Kooperationsmodell zwischen Bund und Ländern" in der
Kommission erarbeiten zu können (laut SZ vom 04.12.1982). Notwendig wäre ein solches Konzept gewesen.
Denn: "Für eine zwischen Bund und Ländern koordinierte, den verfassungskompetenzrechtlichen Steuerungszusammenhang zwischen Fernmeldewesen und Telekommunikations-Medienwesen gewährleistende Planung und
Errichtung der künftigen Telekommunikationsnetze, die Individual- und Massenkommunikation (Rundfunk)
ermöglichen werden, fehlt es an Kompetenz" (SCHERER 1985a, 540).
384 Ein entsprechender methodischer Weg wird in KUBICEK (1988, 45 ff.) gewiesen, wo nach dem Vorbild der
KE8 alternative Entwicklungspfade für die Telekommunikation beschrieben werden.
385 Allerdings ist auch dies ein bereits reduzierter Anspruch gegenüber dem, was verschiedentlich unter dem
Stichwort "Medienökologie" gefordert wurde (vgl. JARREN 1979).
386 Die Tradition der KtK wurde bei der Bewertung der IKT des öfteren beschworen: So sieht SCHERER
(1985a, 309) durchaus die Möglichkeit, daß die IKT die KtK mit "Blick auf das breitbandige integierte Vermittlungsnetz" hätte fortsetzen und Planungsentscheidungen vorbereiten können. Allerdings wirkte sich der
Mythos der KtK auch hemmend aus: Das "unerreichte Vorbild" führte "offenbar zu hohen Erwartungen", die in
die anderen Kommissionen gesetzt wurden (Funk-Korrespondenz vom 14.02.1986).
Telekommunikations-Enquete
A IV/4-27
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387 Dies wäre ein Bestandteil der Parlamentarisierung von Telekommunikationspolitik allgemein gewesen. Ein
"Parlamentsvorbehalt" beim Auf- und Ausbau neuer Netze und Einführung neuer Dienste wird von KUBICEK
(1988, 46) zur Diskussion gestellt. Allerdings hätte eine Ablösung der korporatistischen Prozeduren bei strukturpolitisch relevanten Entscheidungen sehr viel mehr als ein konsensfähiges medienpolitisches Konzept erfordert.
388 Es gab allerdings gerade, was die Stärkung des Bundestages anging, durchaus entsprechende Verlautbarungen. So beabsichtigte Wehner sehr wohl mit der IKT, "in der Medienpolitik einen “Fuß in die Tür” zu setzen"
(laut DS vom 16.08.1982).
389 Zu bedenken ist, daß eine klare Absage an die Telematik von niemandem in der IKT formuliert wurde. Dies
wäre anders gewesen, wenn DIE GRÜNEN bereits im Bundestag gewesen wären. Dann hätte sich eventuell eine
ähnliche Frontstellung wie in der Gentechnik-Enquete ergeben. Als Diskussionsgrundlage wurde auf der Hagener Bundesversammlung der GRÜNEN am 15./16.02.1986 ein "Einführungsstop für neue IuK-Techniken"
beschlossen, bis der "gesellschaftliche Nutzen und ihre soziale Unschädlichkeit von den Befürwortern eindeutig
nachgewiesen sind."
390 HOFFMANN-RIEM (1988, 58) resümiert: "Die Kommission ist gescheitert". Dies ist sie dann, wenn man
dies mit dem - in seinen Arbeiten zur IKT ausgewiesenen - Maßstab mißt, daß die IKT "Vorschläge zur Gestaltung der Technologieentwicklung" erarbeiten und entsprechende Entscheidungen des Bundestages vorbereiten
soll. Dieses "Scheitern", das auch SCHERER (1985a, 724 und 732) konstatiert, macht die IKT nicht wirkungslos
und auch nicht unwichtig (so auch HOFFMANN-RIEM - 1988, 59 -: "Folgenreiche Vorarbeit für Nicht-Entscheidung").
391 Schon die SPD-Ziele waren alle negativ bestimmt:
- "Verdeutlichung der komplizierten Zusammenhänge..., insbesondere im Medienbereich";
- Auseinandersetzung mit Thesen vom "Selbstlauf der Technik" und "wirtschaftlichen Sachzwängen";
- Aufzeigen der Risiken und Chancen;
Anregung
einer
öffentlichen
Diskussion
zur
"Zukunft
unserer
Medienordnung".
Dabei solle vor allem deutlich werden, daß die "CDU/CSU Medienpolitik als Machtpolitik versteht".
(ZWISCHENBILANZ 1982, 7). Und auch die Ziele von Schwarz-Schilling sind laut Die Welt vom 14.04.1981
in doppelter Negation bestimmt: "Er kann sich nur gegen die Tendenz stemmen, die neuen Medien ausschließlich zu problematisieren, d.h. er muß dafür sorgen, daß auch die Chancen dargestellt werden - bei voller Respektierung der Länderkompetenzen."
392 Sehr klarsichtig sah dies bereits zu Anfang das HB vom 27.05.1981: "Daß die sicher zu Folianten anschwellenden Beratungsprotokolle der Kommission jemals in ein griffiges medienpolitisches Konzept umgewandelt werden können, ist... nicht mehr als ein vages Fünkchen Hoffnung."
393 So auch SCHERER (1985a, 334): "Der Zwischenbericht blieb telekommunikationspolitisch folgenlos; die
Chance zu einer parlamentarischen Fortschreibung des nationalen Telekommunikationsplans, den die KtK entworfen hatte, war vertan."
394 Vgl. oben Anm. 116. Siehe auch WIB 80/5 und FDK vom 03.04.1980.
395 So sah DZ vom 23.08.1985 die Technikfolgen-Enquete als "neuen Anlauf", nachdem die IKT ihre Arbeit
"glücklos" abgebrochen habe.
396 Dies deckt sich mit dem Fazit von HOFFMANN-RIEM (1988, 59 und 81), der aber in seiner Bewertung der
IKT den Schwerpunkt auf das Fehlen von Entscheidungen zwischen telekommunikationspolitischen Alternativen legt und nicht auf das Verhältnis der Akteure. Hoffmann-Riem sieht die IKT als eine telekommunikationspolitische Kommission unter vielen, ich sehe sie als eine Bundestagskommission unter vielen anderen Bundestagskommissionen.
397 "Die stark segmentierende Entscheidungstätigkeit der Medienverwaltungen der Länder - deutlicher: ihre
Politik des muddling through - hat die Erarbeitung des... telekommunikationsrechtlichen Rahmens... verhindert..." (SCHERER 1985a, 540).
398 Siehe dazu die Ausführungen von Kopper in FR vom 20.07.1987.
AIV/4-28
Anmerkungen zu Kapitel 4 des Teils IV
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399 Vgl. SIEPMANN 1983a, b.
400 "Media policy discussions carried out near the seats of power generate more heat than light" (J.N.Rosse,
zit.n. IKT-UKW-PROTOKOLL 7/Anlage 1).
Gentechnik-Enquete
A IV/5-1
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ANMERKUNGEN ZU KAPITEL 5 DES TEILS IV
1 GEN-MATERIALIEN V/2305 ff. (Wortprotokoll der nicht-öffentlichen Anhörung am 05.02.1986).
2 Ebda., V/2308.
3 Vgl. ebda., V/2324.
4 Die "Richtlinien zum Schutz vor Gefahren durch in-vitro neukombinierte Nukleinsäuren" bilden die rechtliche
Grundlage für die gentechnische Arbeit. Sie sind abgedruckt in: GEN-BERICHT, 382 ff. Vgl. auch ebda. S. 286
ff.
5 GEN-MATERIALIEN V/2332.
6 Ebda., V/2333.
7 Ebda., V/2331.
8 Bereits bei der Kernenergie versuchte Riesenhuber als BMFT, seine forschungspolitischen Entscheidungen öffentlich akzeptanzfähig zu halten. Vgl. "Politische Rahmenbedingungen für die Entsorgung von Kernkraftwerken". Ansprache des BMFT Dr.H.Riesenhuber auf dem Symposium "Entsorgung von Kernkraftwerken. Politische und technische Probleme" des Sozialwissenschaftlichen Forschungsinstituts der Konrad-Adenauer-Stiftung
am 07.06.1983 in Bonn. In: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Hrg.): Wohin mit dem nuklearen
Abfall? Bonn 1983. S. 11.
9 Eine gut aufbereitete Einführung ist z.B. GASSEN 1986. Beispiele für Einführungen mit akzentuierter politischer Bedeutung: BIOTECHNIK 1981 und CHARGAFF 1985. Von Interesse sind nicht zuletzt die Arbeiten des
Kommissionsmitgliedes E.L.Winnacker, zum Beispiel das von ihm geschriebene Einführungskapitel in GENBERICHT, 5 ff. oder WINNACKER 1984.
10 Wieweit sie dabei gediehen ist, bleibt strittig: "Ich glaube nicht, daß tatsächlich ein Gen mit Beginn- und
Stopzeichen isoliert wurde." (CHARGA FF 1985, 11).
11 Vgl. WINNACKER 1987a. Kritisch dazu und im historischen Zusammenhang HOHLFELD 1988.
12 Die Definition von Gentechnik durch die Enquete-Kommission betont den "gezielten und gesteuerten Transfer spezifischer Gene" (GEN-BERICHT, 7) und beschränkt damit den Begriff der Gentechnik auf "die Gesamt heit der Methoden zur Charakterisierung und Isolierung von genetischem Material, zur Bildung neuer Kombinationen genetischen Materials sowie zur Wiedereinführung und Vermehrung des neukombinierten Erbmaterials in
anderer biologischer Umgebung."(ebda.) Dies findet sich ähnlich auch in anderen Publikationen Winnackers
(vgl. WINNACKER 1985a, 78).
13 Siehe GEN-BERICHT, 209.
14 Ob eine engere oder weitere Definition von Gentechnik gewählt wird, ist nicht nur von akademischem Interesse, sondern hat auch juristische Folgen. So ist z.B. ein Freilandversuch mit genetisch manipulierten Bakterien
in Bayreuth der ZKBS nur gemeldet worden, da die Bakterien "in vivo" und nicht "in vitro" verändert wurden
(DS vom 27.07.1987). Darum forderte die Fraktion "DIE GRÜNEN" auch in einem Antrag, der Bundestag möge
beschließen, alle Freisetzungen von genetisch manipulierten Organismen - auch solchen, deren Genom durch
Zellfusion verändert worden seien - bis zum Abschluß der Beratungen der GEN zu verbieten (WIB 87/19, 29).
Die Bezeichnung "Gentechnologie" zu verwenden, wäre im übrigen insofern berechtigt, als die Verfahren aus
der Mikrobiologie heraus entstanden sind, gerade also in diesem Fall eine Verwissenschaftlichung der Technik
stattgefunden hat.
15 Viele gentechnische Aufgaben sind mittlerweile automatisiert, z.B. in Form von Genmaschinen, die DNAAbschnitte sequentieren, Proteine synthetisieren usw. (vgl. EWE 1984). DEUTSCH (1989, 166) sieht den Bei-
A IV/5-2
Anmerkungen zu Kapitel 5 des Teils IV
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trag der Informatik nicht in der instrumentellen Hilfestellung, sondern in der theoretischen Fundierung durch die
Informationstheorie: "Die Gentechnologie ist ein Produkt sowohl der Biologie wie auch der Informatik".
16 Der "einzige Bereich, der bislang wirklich durch die Genmanipulation revolutioniert worden ist, (ist) die
Grundlagenforschung selbst." (DAELE 1982, 141). Es wird immer deutlicher, daß viele Versprechungen auf
Nutzen lediglich ein propagandistisches Geläut darstellten, stattdessen die Triebfeder für die Entwicklung gentechnischer Methoden im Wissenschaftsbereich selber liegt. "The recombinant DNA-technology was developed
by scientists to solve their own scientific problems." (Sinsheimer zit.n. RADKAU 1988, 361).
17 Quantitative Angaben finden sich in GEN-PROTOKOLL 10/23.
18 Vgl. ebda. 3/14.
19 Auch hierzu gibt es zahlreiche Veröffentlichungen, zumeist etwas zu optimistisch. Siehe. z.B. DAELE 1982,
insbes. 144 f. Zu den ökonomischen Relationen vgl. auch GEN-BERICHT, 240 ff.
20 Siehe FR vom 08.11.1986. Der gegenwärtige Stand in der Bundesrepublik: eine gentechnische Produktion
(Thomae in Biberach); drei Anträge auf Produktion; neunhundertfünfzig Forschungslabore; ein Antrag auf Freisetzungsversuch mit Pflanzen; im internationalen Maßstab sind neun "gentechnisch entwickelte Produkte" im
Handel und ca. zweihundert in der Entwicklung oder Erprobung (FAZ vom 04.12.1989).
21 Siehe z.B. Financial Times v. 29.07.1987; WIB 84/6, 30. In der Bundesrepublik haben die etablierten Unternehmen immer stärker das Forschungsfeld in der Gentechnik bestimmt, aber auch sie ließen eher Vorsicht walten (vgl. STEGER 1985, 20 sowie die Beiträge von Nordhoff und von Eichborn in HERSTELLUNG 1985). Dies
liegt z.T. daran, daß die deutschen Pharmaunternehmen von Chemikern geleitet werden. Biologen nahm man in
einer derart geprägten Unternehmenskultur nicht sonderlich ernst (so Harry Meier vom IFO-Institut München
laut Christ und Welt vom 20.02.1987).
22 Vgl. GEN-PROTOKOLL 5/142. Zu den kleinen Firmen vgl. EWE 1984. Die US-amerikanische Gründerwelle der späten 70er Jahre setzte sich nicht fort, stattdessen wurde sie gegen Mitte der 80er Jahre durch eine
starke Konzentrationswelle abgelöst. Vgl. dazu W.Gehrmann: Multis in der Mutation. In: DZ vom 08.04.1988
und DS vom 05.01.1987.
23 Zu qualitativen Veränderungen in der Forschungslandschaft durch Gentechnik ("Akadamisch-industrieller
Komplex") siehe HACK 1985.
24 Gentechnik ist Gegenstand vieler Politikbereiche; eine "Gentechnikpolitik" (siehe REHERMANN 1988) halte
ich für ein Konstrukt, das wenig weiterhilft. Gentechnik ist zur Zeit in erster Linie Gegenstand staatlicher
Entwicklungsförderung bzw. -regulierung, also Gegenstand von Forschungspolitik und (noch) nicht von anderen
Politiken. Zwar ist Forschungspolitik eng mit anderen Politikbereichen verknüpft, aber sie wird nicht von Wirtschafts- oder Umwelt- oder Agrarpolitik bestimmt, sondern hat einen spezifischen Spielraum und eine spezifische Akteursarena.
25 Zur Forschungsförderung im Bereich Gentechnik siehe CATENHUSEN 1985a, 31 ff.; NEUMEISTER 1985,
68 f. und WALTER 1985.
26 Vgl. WIB 84/6, 30. Das "Forschungsdefizit" in der Bundesrepublik beklagt auch NEUMEISTER 1985, 67.
27 Vor allem um den Engpaß qualifizierten Nachwuchses zu umgehen, sind die Genzentren gemeinschaftlich
von Bund, Ländern (Universitäten) und von den - in Fortführung deutscher Forschungsförderungstradition großen Firmen gegründet worden. Zu den Leitlinien der Förderungspolitik im Bereich Gentechnik vgl. HB vom
17.07.1986; zu den Genzentren selbst vgl. GEN-PROTOKOLL 5/109. Zu der raschen Steigerung der BMFTFörderungsmittel vgl. WIB 84/8, 28 - im Takt mit der Aktivierung der großen Chemiefirmen.
28 Zum Verlauf und zum Hintergrund der Auseinandersetzung in den USA vgl. KRIMSKY 1984, DAELE 1982
und RADKAU 1988, 334 f. mit weiteren Angaben.
Gentechnik-Enquete
A IV/5-3
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29 Vgl. EWE 1984; GEN-PROTOKOLL 6/19 ff. Zum Verlauf der Debatte in der Bundesrepublik siehe RADKAU 1988, 340 ff.
30 Vgl. GEN-BERICHT, 297 ff. und das von der Enquete-Kommission in Auftrag gegebene Gutachten zu
Ethikkommissionen von Schreiber (GEN-MATERIALIEN VI/2616 ff.).
31 Vgl. z.B. FAZ vom 15.04.1986.
32 Vgl. IN-VITRO-FERTILISATION 1985.
33 Den symbolischen Charakter der Regulierung hat zuletzt van den Daele hervorgehoben (Vortrag auf der Jahrestagung der Vereinigung deutscher Wissenschaftler "Demokratische Verantwortung für Wissenschaft - Ja.
Aber wie?" Berlin 28.-30.10.1988).
34 Laut DS v. 23.09.1985 war der Bekanntheitsgrad des Terminus Gentechnik in der Bundesrepublik niedrig.
Auch zum jetzigen Zeitpunkt ist unwahrscheinlich, daß in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit zwischen Gentherapie und Leihmutterproblem, zwischen Klonierung von Säugetieren und künstlicher Befruchtung differenziert wird. Die Parallelität der technischen Entwicklungsstränge und ihre Verknüpfung im öffentlichen Bewußtsein sind einer zügigen Entwicklung der Gentechnik bei Bakterien, Hefen, Pflanzen und niederen Säugern nicht
sonderlich zuträglich, da derartige Anwendungen immer mit der ethisch weit problematischeren Anwendung
beim Menschen identifiziert werden.
35 "Niemand (ergeht) sich stärker in Visionen von der Omnipotenz der neuen Gentechnik als ausgerechnet manche ihrer schärfsten Gegner; mit wohligem Gruseln schwelgen sie in der ins Negative verkehrten Utopie"
(RADKAU 1988, 353).Dies gilt zumindest für die Bundesrepublik und in anderer Weise auch für die USA. In
anderen Ländern ist die Debatte anders strukturiert. Zu England siehe TAZ vom 11.08.1988 und zu Spanien
siehe TAZ vom 18.08.1988.
36 Dies war dann der Fall, als durch eine Änderung der Rechtslage die Genehmigung einer gentechnischen Produktionsanlage dem Bundesimmissionsschutzgesetz unterlag, und dessen Vorschriften über Verfahren und Beteiligung der Öffentlichkeit galten. So ist durch ein baurechtliches Verfahren die Einrichtung einer gentechnischen Produktionsabteilung des Hoechst-Konzerns für das erste gestoppt (siehe FISCHER 1989). Ein Indiz für
Akzeptanzprobleme ist außerdem die wachsende Bereitschaft zu militanten Aktionsformen (siehe ANSCHLAG
1989).
37 Einige Facetten des Begriffs beleuchtet PETERMANN 1988b (dort auch weitere Literaturhinweise). Eine systematische Verknüpfung des Akzeptanzbegriffes mit dem von mir verwendeten Legitimationsbegriff kann hier
nicht geleistet werden.
38 Das oft bemühte Beispiel Kernenergie (vgl. z.B. die Ausführungen von G.Altner vor dem Ausschuß für Bildung und Wissenschaft des Bundestages am 02.03.1988 - WIB 88/5, 34) ist nur bedingt lehrreich und hat sicherlich keinen paradigmatischen Charakter: So sind die Ausgangsbedingungen andere, da die Kernenergie auf
einer Zwecksetzung mit breitem politischen Konsens aufbaut und der Streit erst beim Vergleich mit funktionalen
Äquivalenten ansetzt (vgl. GILL 1988). Diese Zwecksetzung ist die Substitution fossiler Energie. Das Schadensausmaß der Kernenergie ist umstritten, aber die Positionen dazu sind bekannt; die einzelnen Projekte sind lokalisierbar. Es gibt eine etablierte Sicherheitsforschung mit politisch abgesichertem Einfluß auf die Regulierung.
Das Genehmigungsverfahren und die entsprechenden Behörden haben Tradition. Es gibt eine ausgeprägte
Counter-Elite u.a.m. Zum Verhältnis der Kontroverse um Gentechnik und der Kernenergiekontroverse siehe zuletzt RADKAU 1988 mit zahlreichen Hinweisen. Er mißt der Kernenergiekontroverse paradigmatische Bedeutung zu. Ich halte im Gegensatz zu Radkau den Vergleich für anregend, eine Analogie für Analyse und Strategie
aber aus vielen Gründen für irreführend. Der in vieler Hinsicht wichtige Vergleich der Kontroversen um Telematik und Gentechnik, der einige Verallgemeinerungen und Parallelisierungen relativieren würde, wird von
Radkau angesprochen (ebda., 331). Er ist schon deshalb nicht systematisch möglich, weil es keine grundlegende
Aufarbeitung der (zahlreichen) Kontroverse(n) um Telematik gibt.
39 Dies zeigt eine Durchsicht der Jahresregister der WIB unter den Stichworten Kernenergie und Gen- bzw.
Biotechnik.
A IV/5-4
Anmerkungen zu Kapitel 5 des Teils IV
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39a Die forschungspolitische Position der CDU/CSU-Fraktion in Sachen Gentechnik wird deutlich aus den
Verlautbarungen von Lenzer im HB vom 25.01.1989 und bei NEUMEISTER 1985.
40 Vgl.FRAUEN 1986.
41 Als Quellen für die Zeittafel dienen: WIB; DS; DZ; FR; FAZ; SZ; HB; Pressemitteilungen der Parteien.
42 Zur "Interministeriellen Arbeitsgruppe" oder "Benda-Kommission" siehe IN-VITRO-FERTILISATION
1985..
43 Parallel zu diesen parlamentarischen Aktivitäten konstituiert sich die "Bundesarbeitsgemeinschaft Gentechnik", in der Grüne und Sozialdemokraten mit kritischer Haltung zur Gentechnik zusammenarbeiten.
44 Eine dieser Aktivitäten Catenhusens ist die Forderung nach einem Biotechnologieprogramm durch die SPDBundestagsfraktion (WIB 84/14, 30). Catenhusen hatte dabei auch das Beispiel der KE8 vor Augen, zumal er im
Ausschuß für Forschung und Technologie die Diskussion über den Bericht der KE8 zu koordinieren hatte. Die
IKT wurde nicht im gleichen Maße wahrgenommen, auch weil der Ausschuß für Forschung und Technologie in
diesem Falle nicht zuständig war.
Die Publikation des Sammelbandes HERSTELLUNG 1985 dokumentierte, daß die Forschungspolitiker der SPD
hinter der Thematisierung der Gentechnik standen und daß sie sich um Bündnispartner innerhalb und außerhalb
der Fraktion bemühten.
45 Vgl. die Stellungnahme der CDU/CSU-Fraktion zu den Anträgen von SPD und DIE GRÜNEN in: HERSTELLUNG 1985, 205 ff. Die CDU/CSU-Fraktion wollte den SPD-Antrag unterstützen, in der Hoffnung auf ein
"Anreichern" der "Aufgabenstellung" (ebda., 208).
46 Das Stichwort hierzu "Positivliste" - gentechnische Experimente nur mit expliziter Genehmigung. Vgl. BTDS 10/1388.
47 Vgl. BT-DS 10/1581.
48 CATENHUSEN 1985a, 42.
49 Die Obleute sorgten für die Organisation, die Koordinierung und für die Verbindung zu den Fraktionen (vgl.
z.B: GEN-PROTOKOLL 38/1).
50 Diese Gruppe hat den Bereich erst im Zusammenhang mit dem Embryonenschutzgesetz aufgegriffen. Siehe
die Ausführungen von Herta Däubler-Gmelin: Eine schlimme Entwicklung verhindern. In: SDPD vom
10.10.1986; sowie von N.Mappes: Bald Kinder zum Aussuchen? In: Vorwärts vom 24.05.1986.
51 Die Zahl der Sachverständigen war im Zuge der Verhandlungen erhöht worden.
52 Damit wurde die Repräsentation der betroffenen Einzelgewerkschaft einer Vertretung gewerkschaftlicher Positionen durch den DGB vorgezogen.
53 Zur Biographie von Regine Kollek siehe J.Albrecht: AIDS-Mäuse und Schlimmeres. In: DZ vom 01.04.1988.
54 Vgl. ihre Positionen zur Behandlung der Alternativen zur Gentechnik in GEN-PROTOKOLL 36/Anlage 3
oder bei der Diskussion um Krebsursachen (ebda., 42/TOP 6).
55 Hinzu traten noch zwei Schreibkräfte und ein Sachbearbeiter. Damit wird wiederum deutlich, daß eine TEK
eine recht aufwendige Organisation darstellt, zumal wenn man noch die anteiligen Verwaltungskapazitäten des
Bundestages einbezieht. Hinzu kommen noch die individuellen Assistenten der Parlamentarier und der Sachverständigen. So wird Walter in seiner Kommissionsarbeit vom wissenschaftlichen Referenten der IG-Chemie unterstützt (vgl. HB vom 22.01.1987). SCHMÖLLING 1987 kritisierte in seiner Bilanz die parteipolitische Orientierung des Sekretariats und plädierte für strikte Arbeitsteilung (hie Fakten, dort Bewertung).
56 Zum Arbeitsprogramm siehe GEN-PROTOKOLL 2/21.
Gentechnik-Enquete
A IV/5-5
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57 Die Erstellung des Fragenrasters als Grundlage für die Sachstandsberichte war ein sehr aufwendiger Prozeß
(siehe GEN-PROTOKOLL 7/9 ff.).
58 Zu den Aufgaben der Berichterstatter und zu der Arbeitsteilung zwischen den insgesamt sechs Arbeitsgruppen siehe GEN-PROTOKOLL 8/18. Die Arbeitsgruppen sichteten ihr Themenfeld und schlugen dann Sachverhalte und Teilnehmer für die Anhörungen vor (siehe z.B. GEN-PROTOKOLL 10/11). Zum Verfahren der Anhörungen siehe GEN-PROTOKOLL 10/16. Siehe dazu auch die Wortprotokolle der Anhörungen in GEN-MATERIALIEN.
59 Zu biologischen Waffen und zur Rolle der bundesdeutschen Molekularbiologie siehe WAFFEN 1990.
60 Vgl. GEN-PROTOKOLL 7/13.
61 Vgl. GEN-PROTOKOLL 7 und GEN-PROTOKOLL 8.
62 Vgl. u.a. GEN-PROTOKOLL 10/5. Ich gehe auf die angeschnittenen Probleme noch intensiver ein.
63 Vgl. z.B. die Auseinandersetzung um die Teilnahme von Behindertenvertretern an einer Anhörung in: GENPROTOKOLL 10 und GEN-PROTOKOLL 11.
64 Siehe dazu GEN-PROTOKOLL 12/3.
65 Siehe DIE GRÜNEN 1986.
66 Wie eingangs mit Originalzitaten geschildert, war der BMFT nicht bereit, mit der Novellierung der Sicherheitsrichtlinien (siehe Anm. 5), d.h. vor allem mit ihrer Lockerung, auf das Votum der GEN zu warten. Dies aber
war mit den parlamentarischen Spitzen der GEN abgesprochen (lt. mehreren Interviewaussagen). Siehe dazu
unten die Ausführungen in IV/5.6.2.
67 WINNACKER 1987b. Einige Mengenangaben: Die Kommission tagte an 55 Terminen. Davon waren 18 Anhörungen (vier davon öffentlich), hinzu kamen 46 Sitzungen der Arbeitsgruppen.
68 Vgl. GEN-PROTOKOLL 40/19.
69 Das professionelle Vorgehen bei der Berichtserstellung mit zahlreichen Vo rgaben aus den Kommissionsplena, arbeitsteiligen Entwürfen, mehrmaligen Lesungen und Überarbeitungen kann hier nicht im einzelnen geschildert werden.
70 In diesem Punkte hatten sich einige Mitglieder bereits vorab festgelegt, so z.B. der Vorsitzende am
17.01.1985 in einer Bundestagsdebatte (vgl. DP vom 02.02.1985).
71 Gegen Ende war auch van den Daele Mitglied dieser Arbeitsgruppe - Ausdruck seiner gestärkten Position in
der Kommission (vgl. in Kontrast dazu die Auseinandersetzung mit Deutsch in GEN-PROTOKOLL 37/TOP 5).
72 Vgl. GEN-PROTOKOLL 47/6. Die Bekräftigung erfolgte aufgrund des Sondervotums der GRÜNEN, angesichts dessen Winnacker es nicht mehr für geboten hielt, mit der eigenen Meinung zurückzuhalten (GEN-PROTOKOLL 47/5).
73 Vgl. GEN-PROTOKOLL 46.
74 Siehe z.B. die Abstimmung zum Sachstandsbericht "Gesundheit" (GEN-PROTOKOLL 42/TOP 5).
75 Vgl. z.B. den Gliederungsentwurf in GEN-PROTOKOLL 25/Anlage 4 und die Diskussion auf der 27. Sitzung
(GEN-PROTOKOLL 27). Noch in der 51. Sitzung erwartete van den Daele, daß Sondervoten abgegeben würden
(siehe GEN-PROTOKOLL 51/Anhang 1).
76 Siehe GEN-BERICHT, 153. Der katholische Moraltheologe Reiter votierte in dieser Frage gesondert von der
Kommission.
A IV/5-6
Anmerkungen zu Kapitel 5 des Teils IV
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77 Siehe ebda., 238 ff.
78 Vgl. die Diskussion auf der 49., 53. und der 54. Sitzung (GEN-PROTOKOLL 49, 53, 54), insbesondere die
Vermittlungsversuche von Catenhusen und von van den Daele.
79 Die Vertreterin der Fraktion "DIE GRÜNEN" wurde aus dem Sekretariat der GEN heraus unterstützt und erhielt weitere Zuarbeit von dafür abgestellten Mitarbeiterinnen der Fraktion "DIE GRÜNEN". Es war ein Dilemma dieser Gruppe, daß sie innerhalb der Kommission mit ihrem vergleichsweise schwächsten Mitglied vertreten war. Alle Versuche, den Mitarbeiterinnen Anwesenheits- bzw. Rederecht im Kommissionsplenum zu
verschaffen, schlugen fehl - ein Geschäftsordnungsproblem, das übrigens in anderen Enquete-Kommissionen
anders gelöst wurde. (Vgl. DAMKOWSKI 1987, 56 und 164; HOFFMANN-RIEM - 1989, 1276 - bejaht das
Recht der Mitarbeiter auf Anwesenheit). Dies ging übrigens so weit, daß die Kommission beschloß, Fraktionsmitarbeiter könnten nicht am Mittagessen auf der Klausurtagung teilnehmen (GEN-PROTOKOLL 42/1).
80 Siehe z.B. die Stellungnahmen der GRÜNEN in GEN-PROTOKOLL 38/Anlage 5 (somatische Gentherapie)
oder GEN-PROTOKOLL 40/Anlage 1; Anlage 3 (Umwelt bzw. Freisetzung).
81 Vgl. GEN-PROTOKOLL 38/5; 47/4. Der Vorsitzende ließ den Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung des Bundestages prüfen, welchen Umfang und welchen Charakter ein Minderheitsvotum haben kann (GEN-PROTOKOLL 42/1). Aus der Antwort wurden dann Regeln entwickelt; z.B., daß sich ein Minderheitsvotum am Gesamtbericht orientieren muß und kein eigener Bericht sein darf (GEN-PROTOKOLL 47/4).
82 Es war angekündigt als "gesonderter Bericht der Fraktion DIE GRÜNEN" (GEN-PROTOKOLL 38/5).
83 Vgl. WIB 89/3, 27.
84 Vgl. WIB 87/17, 23; 87/7, 21; 88/2, 32.
85 Vgl. u.a. WIB 87/19, 29; 884, 37 f.; 88/5, 33, 34; 88/6, 5; 88/23, 28. Diese Anhörungen hatten wiederum ein
eigenes öffentliches Echo. Vgl.z.B. FAZ vom 26.02.1988 und FR vom 02.03.1988.
86 Die SPD suchte ihr Profil u.a. am Punkt der militärischen Nutzung zu zeigen: Sie plädiert im Anschluß an die
Enquete für ein Verbot jeglicher gentechnischer Forschung im militärischen Zusammenhang, während die Gentechnik-Enquete Ausnahmen für Wehrmedizin vorgesehen hatte (vgl. WIB 88/9, 41 und 89/7, 48). Für Profil
sorgten auch Gruppen, die nicht in den Konsens eingebunden waren. So reklamieren die Frauen in der SPDFraktion den Bereich der Reproduktionsmedizin für sich und äußern sich dann auch zu Problemen der Humangenetik, nicht immer auf der Linie der Gentechnik-Enquete (vgl. die Äußerungen von H.Däubler-Gmelin in der
FR vom 23.09.1988 oder in der Bundestagsdebatte am 26.02.1988 - DP vom 11.03.1988). Auch vonanderen
Gruppen der SPD-Fraktion wurde der Bereich entdeckt. So sah die SPD-Fraktion im Ausschuß für Bildung und
Wissenschaft den Bericht getragen von einer stark technischen Sicht der Gentechnik (WIB 88/7, 41); gewerkschaftsorientierte Mitglieder der Fraktion plädierten für eine schärfere Gangart bei der Genomanalyse (so
O.Schreiner in der Bundestagsdebatte am 19.10.1989, der in diesem Zusammenhang auch den Terminus
"Alibiveranstaltung" zur Kennzeichnung der Gentechnik-Enquete gebraucht - vgl. DP vom 10.11.1989). Auch in
anderen Fraktionen war in der Folge eine Distanzierung von der Gentechnik-Enquete zu sehen: DIE GRÜNEN
relativierten ihr kategeorisches Nein, das zu fraktionsinternen Auseinandersetzungen geführt hatte. Bei der
CDU/CSU-Fraktion schließlich trat erschwerend hinzu, daß die stellvertretende Vorsitzende der Gentechnik-Enquete Neumeister nicht mehr für den Bundestag kandidiert hatte. Als Mitglieder der Regierungsfraktion mußten
die mit Problemen der Gentechnik befaßten Abgeordneten im Gesetzgebungsprozeß nach mehreren Seiten hin
Rücksichten nehmen. Die CDU/CSU-Fraktion hielt nicht mehr an der Konsensformel in der Freisetzungsfrage
fest und rückte vom Moratorium ab.
87 Vgl. BT-DS 11/5320 (der Beschlußentwurf der Ausschußmehrheit) und BT-DS 11/5468 (SPD-Antrag) sowie
die FAZ vom 22.06.1989. Zur Beratung im AFT siehe auch WIB 87/14, 39.
88 Siehe DP vom 10.11.1989 und FAZ vom 27.10.1989, WIB 89/19, 50.
89 Catenhusen führte im Bundestag aus: "(Wir) streiten nicht so sehr über das Ziel, sondern über die Wege hin
zu diesem Ziel." (DP vom 10.11.1989).
Gentechnik-Enquete
A IV/5-7
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90 Siehe Die Welt vom 20.01.1987; HB vom 20.01./21.01.1987; FAZ vom 18.12.1986 und 20.01.1987
(Aufmacher auf Seite 1); FR vom 21.01.1987, 13.12.1986 und 19.03.1987 (die FR dokumentierte die Empfehlungen am 02.02.1987); DZ vom 23.01.1987.
91 Kritisch äußert sich DS vom 26.01.1987. Die FR vom 21.01.1987 hingegen konstatiert eine "gewaltige Fülle"
und mutmaßt, daß "...dieser Bericht als ein Dokument angesehen wird, das einen neuen Zeitabschnitt markiert."
Immer wieder wurde im folgenden auch auf das Moratorium verwiesen (so z.B. FR vom 18.02.1989) - also die
Empfehlung, die sich nicht umsetzen ließ.
92 So ist das GRÜNEN-Votum z.B. in DZ vom 23.01.1987 gut repräsentiert und steht praktisch gleichberechtigt
neben dem Bericht. "Farbe erhält das umfangreiche Werk... insbesondere durch ein Sondervotum der GRÜNEN." (ebda.). Hier fänden sich "Gegenargumente, die der Hauptbericht vermissen läßt." Anläßlich der Veröffentlichung übte die IG-Chemie scharfe Kritik am GRÜNEN-Votum (siehe HB vom 22.01.1987). Immer wieder
wurde auch von Gentechnik-Kritikern in der GEN ein Indiz für das Erwachen der Öffentlichkeit gesehen, so z.B.
von der Gentechnik-Kritikerin Ditta Bartels (nach FR vom 10.03.1986).
93 Die DFG hielt den Enquete-Bericht für "nicht ganz emotionsfrei" und wandte sich gegen eine gesetzliche Regelung (SZ vom 15.04.1987). Auch der BDI hielt laut FR vom 04.08.1987 das Moratorium für "übertrieben".
Vgl. z.B. die zurückhaltende Wertung von G.H.Altenmüller in: Deutsche Universitäts-Zeitung 43(1987) 3, S. 1415. "Man kann damit leben", so faßt G.Zehm in Die Welt vom 21.01.1987 die Meinung der scientific community
zur GEN zusammen.
94 "Bahnbrechendes Werk, das in der Parlamentsgeschichte der Bundesrepublik seinesgleichen suchen dürfte" so beurteilt die bayerische Justizministerin Berghofer-Weichner am 11.05.1990 im Bundesrat den Bericht (DP
vom 25.05.1990). Das BMJ sah seine Linie bei der Humangenetik bestätigt (vgl. HB vom 21.01.1987). Der
Bundespräsident zeigte sich so interessiert an der Arbeit, daß er die Kommission zum Abschluß empfing.
95 So z.B. WINNACKER 1987b: Der Bericht "(reflektiert) die Essenz dessen, was die Gentechnologie wirklich
ist."
96 Weder DFG noch VCI trugen die Kompromisse der GEN um das Moratorium und um die gesetzliche Regelung (vgl. den Bericht über eine Tagung der Evangelischen Akademie Tutzing in: FR vom 17.12.1987).
97 Vgl. SZ vom 15.04.1987 und FR vom 28.12.1987. Auch Molekularbiologen wie Winnacker hatten ein Interesse daran, daß an dieser Stelle scharfe Restriktionen griffen, um nicht von dort die Genforschung insgesamt gefährden zu lassen. Er hielt ein Verbot für konsensfähig, aber die DFG wandte sich dagegen (SZ vom
18.04.1987).
98 SZ vom 15.04.1987 und FR vom 28.12.1987. Dissens gab es zwischen den Mitgliedern außerdem darüber, ob
ein Verbot strafrechtlich oder standesrechtlich sanktioniert werden sollte. Zur jetzigen Regelung der Embryonenforschung, für die eine Richtlinie der Bundesärztekammer maßgebend ist, siehe FR vom 09.12.1987.
99 Bayern legte einen Gesetzentwurf vor (SZ vom 26.11.1988). Auch Hessen plädierte für scharfe Restriktionen
(FR vom 05.11.1988).
100 BT-DS 11/5469. Auch hier gibt es Schwierigkeiten bei der Kompetenzverteilung (siehe FR vom 29.10.1988
und WIB 89/29, 118). Zum letzten Stand siehe WIB 90/2, 5 und 90/9, 7.
101 Vgl. BT-DS 11/5710 und WIB 89/22, 11 f.
102 - 105 Entfällt
106 Vgl. SZ vom 14.01.1988. Allerdings hatte schon 1986 das BMJFFG vom Kabinett den Auftrag erhalten, gesetzliche Regelungen zu prüfen (vgl. WIB 89/3, 15 und den Bericht des BMJFFG als BT-DS 11/3908).
107 Vgl. zum damaligen Diskussionsstand DS vom 27.07.1987, FR vom 17.12.1987 und Deutsches Allgemeines
Sonntagsblatt vom 06.03.1988.
A IV/5-8
Anmerkungen zu Kapitel 5 des Teils IV
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108 Siehe dazu den Bayernkurier vom 29.07.1989.
109 Vgl. DZ vom 07.04.1989.
110 Die in diesem Zeitraum erfolgte Verlagerung des Standorts des BASF-Gentechnik-Forschungszentrums
hatte aber zumindest noch weitere Gründe. Vgl. DZ vom 18.11.1988 und TAZ vom 15.11.1988. Zur Position des
BMWi gegenüber dem Gesetz vgl. DZ vom 07.04.1989.
111 Vgl. FR vom 07.07.1989. Die akademischen Wissenschaft hingegen war weiterhin eher gegen eine gesetzliche Regelung und sah weniger den regulierenden als vielmehr den symbolischen Charakter eines GentechnikGesetzes. Vgl. die Ausführungen Winnackers laut FR vom 25.03.1989.
112 Vgl. FR vom 10.11. und vom 16.11.1989 sowie SZ vom 29.03.1990 (die Urteilsbegründung befindet sich in
FR vom 11.11.1989). Das Gericht erwähnt die GEN, hält sie aber nicht für ausreichend als Nachweis einer
rechtlichen Grundlage.
113 Siehe BT-DS 11/5622.
114 So mutmaßt G.H.Altenmüller in der FAZ vom 04.08.1989. "Es sieht so aus, als ob man um ein eigenen Ge setz zur Regelung humangenetischer Verfahren nicht herumkommt".
115 Vgl. TAZ vom 19.01.1990.
116 Anfangs bezog es sich auf "gentechnische Arbeiten". Der Bezug auf "Anlagen" war eine Veränderung im
Zuge der Diskussion, die die Länder bzw. die SPD erreichten.
117 Vgl. DP vom 25.05.1990. Allerdings hatte der ursprüngliche Entwurf des BMJFFG ein noch liberaleres Verfahren vorgesehen (vgl. TAZ vom 10.03.1989 und vom 13.07.1989). Auf die Frage der Freisetzung gehe ich
unten gesondert ein: vgl. den Abschnitt IV/5.4.4.
118 Vgl. WIB 90/6, 18 und DP vom 25.05.1990. Für die Freisetzung wurde die Formel gefunden, daß Öffentlichkeit zu beteiligen sei, wenn die Ausbreitung des ausgesetzten Organismus nicht begrenzt werden kann
(ebda.).
119 Die akademische Wissenschaft und das BMJFFG votierten für eine zentrale Lösung, die sich auf die ZKBS
stützt (vgl. FAZ vom 18.01.1990), da nur dort das notwendige Fachwissen zu finden sei (TAZ vom 19.01.1990).
Die Industrie setzte in Sorge vor mehreren Genehmigungsverfahren gemeinsam mit den Umweltverbänden, den
Parteien und den Ländern auf eine föderale Lösung (ebda., FAZ vom 24.01.1990 und vom 01.02.1990 sowie
TAZ vom 22.09.1989).
120 Der Bundesumweltminister wollte ursprünglich an der alten Regelung festhalten (Zuständigkeit gemäß dem
Bundesimmissionsschutzgesetz) und drang dann auf eine Einbindung des Umweltbundesamtes (vgl. TAZ vom
10.03.1989 und FAZ vom 28.03.1989).
121 Vgl. Die Welt vom 20.04.1989, HB vom 21.04.1989 und DP vom 25.05.1990. Weitere Streitpunkte waren
die vorgesehene Gefährdungshaftung und ihre Ausgestaltung (vgl. FAZ vom 24.01.1990), die Zusammensetzung
der ZKBS (vgl. TAZ vom 29.03.1990 und DZ vom 07.04.1989), die Fülle an Ermächtigungen für Verordnungen
im Gesetz (WIB 90/6, 18) und das von der SPD geforderte Verbot jeglichen militärischen Bezugs (ebda.).
122 Vgl. DP vom 06./13.10.1989; TAZ vom 22.09.1989. Auch die Anhörungen des Ausschußes für Jugend,
Familie, Frauen und Gesundheit standen unter sehr großem Zeitdruck (vgl. WIB 90/1, 21 und TAZ vom
24.01.1990).
123 Vgl. DZ vom 26.01.1990. Im Innenausschuß stimmte die SPD auch dem Gesetzentwurf zu (WIB 90/3, 20).
124 Die Sprecherin des BMFT hielt laut DS vom 27.07.1987 den Enquete-Bericht nicht für eine "Bibel", auf deren Grundlage die Gesetzentwürfe gefertigt würden.
Gentechnik-Enquete
A IV/5-9
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125 Am Moratorium wurde nicht allzu lange festgehalten: Der Vorsitzende der ZKBS, Goebel, hielt es für
"wissenschaftlich unsinnig" (DS vom 27.07.1987). Auch im Bundesrat und im Bundestag war diese Forderung
nicht konsensfähig (vgl. DP vom 06./13.10.1989; WIB 89/7, 48 und 89/20, 41.) Auch bei der Einigung des Kabinetts auf Grundzüge des Gentechnik-Gesetzes hatte es eine "klare Absage" an ein Moratorium gegeben (FR
vom 23.11.1988).
126 Es gab zahlreiche harsche Urteile über das Gesetz. Beispiele: "Mit heißester Nadel"; "reinster Offenbarungseid" (DP vom 06./13.10.1989); "das Gesetz ist einfach schlecht" (M.Greffrath in DZ vom 26.01.1990).
127 Die Kommission hatte sich ein enormes Pensum vorgenommen. Aus der Fülle von Sachverhalten und
Aspekten kann hier nur exemplarisch ein winziger Teil und der auch nur in seinem Ergebnis, nicht in der Entwicklung dargestellt werden.
128 Vgl. GEN-BERICHT, 184 ff.
129 Vgl. ebda. 177, 184.
130 zur Problematik der Versuche siehe ebda., 171.
131 Vgl. ebda., 186.
132 Vgl. ebda., 185. Oft zitiertes frühes Dokument der Visionen einer durch Molekularbiologie optimierten
Menschheit: MAN 1963.
133 Vgl. GEN-BERICHT, 187; DAELE 1985.
134 Vgl. GEN-BERICHT, 188 ff.
135 Ebda., 188.
136 Ebda., 187.
137 Allerdings sind auch in der Sache noch Differenzierungen vorgenommen worden. So empfahl die Kommis sionsmehrheit, Eingriffe in die menschliche Keimbahn dann nicht strafrechtlich zu verfolgen, sondern durch
verbindliche Richtlinien auszuschließen, wenn die Weiterentwicklung der befruchteten Eizelle zu Individuen
nicht vorgesehen ist, der Eingriff in die Keimbahn also im Zusammenhang der Embryonenforschung stattfindet.
Ein Verbot der Forschung, wie auch immer sanktioniert, wurde von WINNACKER (1985a, 81) ursprünglich
nicht in Betracht gezogen (vgl. auch die Haltung der DFG zum Embryonenschutzgesetz - FAZ vom
14.04.1987). Die genauen Positionen zu dieser Frage innerhalb der GEN lassen sich der Anmerkung im Bericht
entnehmen (GEN-BERICHT, 190; vgl. auch die Schlußdiskussion dazu in GEN-PROTOKOLL 38/7). Die Position der GEN in der Frage des forschenden Eingriffs in die Keimbahn ist rigider als die der Benda-Kommission
(vgl. dazu WIB 85/24, 39 und WIB 86/4, 33). (Kritisch zur Benda-Kommission unter dem Aspekt der Reproduktionsmedizin äußerte sich P.Bradish im Nachwort zu COREA 1986, 287 ff.). Mit dem klaren Votum gegen
Eingriffe in die Keimbahn ist die Verbindung von Gentechnik und Reproduktionstechnik gekappt: Die Verfahren
der Reproduktionstechnik sind notwendige Voraussetzungen für den Zugriff auf die Keimbahn. Ein strafrechtlich bewährtes Verbot der KG war auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht strittig (vgl. FR vom
28.12.1987). Mit der Embryonenforschung hat sich GEN nicht auseinandergesetzt, da dies über den Bereich der
Gentechnik hinausreicht.
138 GEN-BERICHT, 321.
139 Ebda.
140 Ebda., 322.
141 Ebda., 41.
142 Ebda., 55.
A IV/5-10
Anmerkungen zu Kapitel 5 des Teils IV
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143 Vgl. ebda., 53 f.
144 Zum folgenden vgl. ebda., 99 ff.
145 Vgl. ebda., 104.
146 In der umweltschutzbezogenen Biotechnik ist die Bundesrepublik verglichen mit anderen Nutzungen nach
Meinung nach Meinung von Christ und Welt vom 20.02.1987 "im Rückstand".
147 GEN-BERICHT, 109.
148 Dem war eine Auseinandersetzung in der Arbeitsgruppe mit der Autorin aus dem Sekretariat vorausgegangen, die damit endete, daß ein neuer Entwurf geschrieben wurde, dieses Mal aber nicht von der Autorin. Die
neue Fassung beurteilte das Kommissionsmitglied Quadbeck-Seeger als "sachlich sorgfältig überarbeitet, wenngleich von der Stimmung her nicht ganz ausgewogen." (GEN-PROTOKOLL 40/5). Darum enthielt er sich der
Stimme bei der Verabschiedung dieses Berichtsteils.
149 Ebda., 113.
150 Zum folgenden vgl. ebda., 203 ff.
151 Siehe dazu RADKAU 1988, 359.
152 GEN-BERICHT, 208.
153 Präzise formuliert: Die Kommissionsmehrheit mit 16 Mitgliedern gegenüber dem Sondervotum, getragen
von einem Mitglied.
154 Ebda., 207.
155 Vgl. ebda., 209.
156 Ebda.
157 So formuliert van den Daele in: GEN-PROTOKOLL 11/8.
158 GEN-BERICHT, 209. Auf die Problematik dieser "additiven" Sicherheitsauffassung konzentrierte sich die
Abgeordnete der Fraktion DIE GRÜNEN, B.Rust, in ihrem Beitrag zur Debatte um den Bericht der GEN (vgl.
DP vom 10.11.1989).
159 GEN-BERICHT, 209.
160 Z.B. in Form des Moratoriums für bestimmte Freisetzungsexperimente. (Siehe dazu unten IV/5.4.4.).
161 Um die Sicherheit in biologischer Dimension zu erhöhen, schlägt sie u.a. eine präzisere Klassifikation der
Organismen für die Richtlinien und eine Weiterentwicklung von Testverfahren vor. Andere Vorschläge betreffen
das biologische und physikalische Containment, die Schulung des Personals und die rechtliche Grundlage
(Verbindlichkeit der Richtlinien)(siehe dazu GEN-BERICHT, 210 ff.).
162 Entsprechendes Gewicht erhält an diesem Punkt der Schulterschluß zwischen den Vertretern der Tarifparteien in der GEN, Walter und Quadbeck-Seeger.
163 GEN-BERICHT, 211.
164 Vgl. zum folgenden GEN-BERICHT, 213 ff. Catenhusen bezeichnete laut FR vom 04.08.1987 die Freisetzung "nächste Schwelle" bei der Gentechnik und damit als die "Nagelprobe" für den politis chen Einfluß auf
die Gentechnik. Vgl. zum folgenden GEN-BERICHT, 213 f..1985 verzeichnet eine Liste 87
Forschungsvorhaben in den USA, in deren Zusammensetzung Freisetzungen geplant sind (ebda., 215).
Gentechnik-Enquete
A IV/5-11
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165 Siehe dazu KAMPHUIS 1989.
166 Mündliche Mitteilung von H.-J.Buhk, Leiter des Sekretariats der ZKBS, am 21.09.1989.
167 Bereits 1987 hat im Rahmen eines EG-Sicherheitsforschungsprogramms ein Freilandexperiment mit genetisch veränderten Pflanzen an der Universität Bayreuth stattgefunden, das nicht unter den engen Begriff von
Gentechnik fiel (vgl. DS vom 27.07.1987 und FR vom 18.02.1989).
168 Vgl. GEN-BERICHT, 232.
169 Vgl. ebda. Hier läuft ein größeres Projekt der Europäischen Gemeinschaften an (mündliche Mitteilung durch
H.-J.Buhk, Leiter des Sekretariats der ZKBS). Auch bei den CMV-Viren wird eine Ausnahme empfohlen, obgleich in der Anhörung zur Freisetzungsproblematik von der damit beabsichtigten "Prä-Immunisierung" von
Pflanzen "dringend" abgeraten wurde (vgl. GEN-MATERIALIEN IV/1736, 1740 und vor allem 1909). Die GEN
hat die Anhörung zur Freisetzung eher dahingehend ausgewertet, daß die warnenden Stimmen auf dieser Anhörung in den Hintergrund gerieten.
170 Zur problematischen Situation von Sicherheitsforschung zwischen Spekulation und Empirie siehe RADKAU 1988, 357 (Mit den Begriffen "phantasievolle Kombinatorik" und "gewagte Experimente" wird der Gegensatz dort benannt).
171 Die Gefahr eines horizontalen Gentransfers durch Viren wird eingeräumt, aber gegenüber den in der entsprechenden Anhöru ng geäußerten Befürchtungen stark relativiert (vgl. GEN-MATERIALIEN IV/1741).
172 Siehe z.B. die Einlassungen zum Containment in GEN-PROTOKOLL 40/9 und 46/TOP 8.
173 Vgl. GEN-PROTOKOLL 40.
174 Auch dies ist in den Anhörungen nicht unumstritten gewesen.
175 Ein anschauliches Beispiel für die konsensstiftende Rolle der beiden und für ihre interne Arbeitsteilung
bietet die Diskussion über die Freisetzung von Viren (vgl. GEN-PROTOKOLL 50). Ähnlichen Charakter hat die
Einigung auf Verfahren und Experimentierstadien bei Mikroorganismen (siehe GEN-PROTOKOLL 40).
176 Vgl. GEN-PROTOKOLL 40/TOP 4.
177 Vgl. GEN-PROTOKOLL 50/5 ff.. Vgl. auch ihre Ankündigung von Änderungsvorschlägen zur Laborsicherheit in GEN-PROTOKOLL 43/TOP 4 und 49/5.
178 GEN-BERICHT, 347.
179 Vgl. den § 19 der Sicherheitsrichtlinien (GEN-BERICHT, 388).
180 So der Ökologe B.Heydemann, der fünfzehn Jahre als notwendig erachtete (laut FR vom 17.12.1987).
181 So sah der Molekularbiologe P.Meyer in einem Moratorium einen Widerspruch in sich. Sinn eines Aufschubs wäre der Wissensgewinn, so daß man hinterher mehr wisse als vorher und auf einer fundierten Basis entscheiden könne. Dann aber brauche man ja die Freisetzungsexperimente (Interview in TAZ vom 10.11.1988).
182 Siehe oben die Zeittafel, den Abschnitt IV/5.3.7. und die dort angeführten Belege. Es mußte auch die in
IV/5.3.7. erwähnte EG-Richtlinie zur Freisetzung in nationales Recht umgesetzt werden.
183 Ein erster Entwurf stammt vom 24.04.1989. Der parlamentarische Beratungsprozeß wurde, wie geschildert,
von zahlreichen Anhörungen begleitet, bei denen auch die Freisetzung behandelt wurde. Eine wesentlich überarbeitete Version des Gesetzentwurfs stammt vom 12.07.1989. Generell kann man sagen, daß die Vorschriften zur
Freisetzung gelockert wurden (vgl. z.B. die Anforderungen an die Unterlagen beim Antrag auf Ge nehmigung
einer Freisetzung - im alten Entwurf § 11, im neuen § 14 Abs. 1). Einiges wurde im neuen Entwurf ergänzt, wie
z.B. die explizite Erwähnung der Haftung bei Freisetzungsexperimenten.
A IV/5-12
Anmerkungen zu Kapitel 5 des Teils IV
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184 Vgl. § 12 des Entwurfs vom 24.04.1989. Die Entwürfe sehen weitere Details des Verfahrens vor, die ich hier
nicht wiedergebe. Der Bundesumweltminister konnte sich mit seiner Forderung nach einer Genehmigung durch
die Länder und durch das Umweltbundesamt auf der Basis des Naturschutzgesetzes nicht durchsetzen (vgl. TAZ
vom 10.03.1989).
185 Vgl. § 11 des Entwurfs vom 24.04.1989.
186 Ebda., § 10 Satz 2. Bedingung ist, daß die Risiken nach dem Stand der Wissenschaft unerheblich sind.
187 Dies betrifft Freisetzungen von Mikroorganismen und von Organismen, "deren Eigenschaften bei einer
Freisetzung zu unkontrollierter Ausbreitung führen können" (Entwurf vom 24.04.1989, § 13). Diese werden
durch Rechtsverordnung bestimmt (!). Die überarbeitete Fassung faßt dies andersherum: Die Bundesregierung
bestimmt in einer Rechtsverordnung, bei welchen Organismen, deren Freisetzung zur Debatte steht, keine Anhörung stattzufinden hat, bei denen also das Risiko als hinreichend gering eingeschätzt wird (§ 16). Außerdem
kann das Genehmigungsverfahren auf die Freisetzung gezielt gezüchteter, also nicht gentechnisch veränderter
Mikroorganismen ausgedehnt werden, wenn die Gefahren vergleichbar sind mit der Freisetzung gentechnisch
veränderter Mikroorganismen (vgl. § 10 Abs. 2 Satz 2 des Entwurfs vom 24.04.1989 und die Erläuterungen
dazu). Damit wurde die Diskussion um das Bayreuther Freilandexperiment berücksichtigt (vgl. oben Anm. 167).
Diese Ausdehnung ist in der überarbeiteten Fassung weggefallen.
188 Vgl. den Abschnitt E des Berichts (GEN-BERICHT, 282 ff.).
189 Vgl. ebda., 286 ff.
190 Zu den Kompetenzen von Bund und Ländern siehe ebda., 183 f. und 288. Davon ist man im weiteren dann
abgerückt.
191 Ebda., 289.
192 Vgl. in diesem Zusammenhang auch die Übersicht der verschiedenen Vorschläge zur rechtlichen Regelung
der Reproduktionstechnologie in: Vorwärts vom 24.05.1986.
193 GEN-BERICHT, 289.
194 Zum Laborunfall in Heidelberg siehe FR vom 10.03.1986.
195 In den Abstimmungen machten sich die Divergenzen bemerkbar. Die Entscheidung, ob Artikelgesetz oder
eigenständiges Gentechnikgesetz, fiel mit 10:3 für ein Artikelgesetz aus (GEN-PROTOKOLL 46/7). Die Emp fehlung, im Bundesseuchengesetz eine Verordnungsermächtigung zu verankern, wurde mit 7:3:2 verabschiedet
(ebda.).
196 Zwar stimmte Winnacker letztlich dagegen, und drei weitere Mitglieder enthielten sich (ebda., 49/7). Aber
aufgrund der Vereinbarung, daß die Abstimmungen nicht dokumentiert werden, ist dies aus dem Bericht selbst
nicht ersichtlich. Die Empfehlung ist aber zumindest so gehalten, daß Winnacker sich nicht zu einem Minderheitsvotum gedrängt sieht.
197 GEN-BERICHT, 349.
198 Die SPD beantragte 1990 im Zuge der parlamentarischen Beratung des Gentechnik-Gesetzes im Rechtsausschuß die Einführung einer Ursachenvermutung, wonach so lange davon ausgegangen wird, daß der Verursacher
eines festgestellten Schadens eine gentechnische Anlage ist, bis die Vermutung entkräftet ist (WIB 90/6, 19).
199 GEN-BERICHT, 292.
200 Ebda., 293. Seit Beginn der Kontroverse um die Gentechnik gibt es deshalb an diesem Punkt heftige Debatten (vgl. RADKAU 1988, 336).
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201 GEN-BERICHT, 294. Der Gesetzentwurf folgte dem und legte die Höchstgrenze auf 160 Mill.DM fest (DP
vom 25.05.1990).
202 GEN-BERICHT, 295.
203 Die ersten Entwürfe zur Gefährdungshaftung wie auch die zu den anderen rechtlichen Regelungen wurden
durch die (plural zusammengesetzte) juristische Arbeitsgruppe der GEN erstellt. Sie stießen auf harten Widerstand Winnackers. Er sah in den Papieren einen "unerträglichen reglementierenden Tenor". Die Vorschläge seien
"nicht akzeptabel" (GEN-PROTOKOLL 41/1). Er wurde darin von H.Neumeister unterstützt (ebda., 41/2). Daraufhin erging die Auftrag an die juristische Arbeitsgruppe, die Vorlagen so zu überarbeiten, "daß der politische
Wille der Kommission und deren differenzierte Betrachtungsweise der Gentechnologie in den Vorlagen besser
zum Ausdruck komme." (ebda.).
204 Die "differenzierte Gefährdungshaftung" wird mit 7:2:2 verabschiedet (GEN-PROTOKOLL 46/6; vgl. auch
ebda. 45/Anlage 1).
205 GEN-BERICHT, 350.
206 Ebda., 302.
207 Siehe ebda., 298.
208 Ebda., 303.
209 Ebda.
210 Diesen Vorschlag nahm die SPD-Fraktion im Zuge der Beratung des Gentechnik-Gesetzes wieder auf.
211 Siehe GEN-MATERIALIEN VI/2616 ff.
212 Diese Studie wird im Verlauf der Diskussion über den Auftrag für ein entsprechendes Gutachten erwähnt
(vgl. GEN-PROTOKOLL 10/37).
213 Vgl. GEN-BERICHT, 349.
214 Ebda., 289.
215 Vgl. ebda., 305 ff.
216 Noch in der 41. Sitzung erging der Auftrag an die juristische Gruppe, den Bereich "mit einer klar erkennbaren Empfehlung" abzuschließen und "nicht nur Fragen auf(zu)werfen" (GEN-PROTOKOLL 41/2).
217 GEN-BERICHT, 307.
218 Ebda.
219 Vgl. ebda., 308.
220 Ebda. Vgl. auch die Debatte um Tierschutz in GEN-PROTOKOLL 44/4 ff.
221 GEN-BERICHT, 308. Der Berichtsabschnitt wurde mit 10:3 verabschiedet (GEN-PROTOKOLL 46/6). Kritisch zur Kommission in diesem Punkt äußert sich R.Meng in FR vom 19.03.1987. Der ihm zugeworfene Ball
wurde vom Rechtsausschuß mit einer Anhörung am 03.02.1988 wieder aufgenommen (vgl. WIB 88/3, 36 und
TAZ vom 04.02.1988).
222 Siehe oben Anm. 177.
223 Vgl. die Diskussion in: GEN-PROTOKOLL 2/17, 3/13, 5/63.
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Anmerkungen zu Kapitel 5 des Teils IV
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224 Dies war auch der erste Punkt einer Erklärung von zweitausend Wissesnchaftlern und Ärzten, die im Zuge
der Verabschiedung des Gentechnik-Gesetzes an die Bundesregierung gerichtet wurde (FAZ vom 16.01.1990).
225 GEN-BERICHT, 245.
226 Siehe GEN-MATERIALIEN I/30 ff.; I/135 ff.
227 Siehe GEN-BERICHT, 278 ff.
228 Auch als "manpower-Barriere" bezeichnet (vgl. EWE 1984, 106).
229 GEN-BERICHT, 247.
230 Ebda., 246.
231 Ebda.
232 Strukturpolitische Effekte - gleich welcher Intensität - sind nicht nur in der Industrie zu erwarten; auch das
Krankenhaussystem steht vor Veränderungen: Noch ist offen, ob entsprechende Therapien ohne weiteres in das
Krankenhaussystem einzubinden sind - wie es mit der Abtreibung oder dem AIDS-Test geschehen ist - oder in
welchem Maße es gesondert finanzierte und betriebene Spezialkliniken geben muß - wie es bei der In-Vitro-Fertilisation der Fall ist.
233 Vgl.GEN-BERICHT, 276 ff.
234 So vermißt O.Tolmein in der TAZ vom 30.01.1987 eine Analyse der Interessen in diesem Bereich durch die
Kommission.
235 Dies ist bereits im Antrag für die GEN so angelegt (vgl. BT-DS 10/1581, Abschnitt I/4).
236 Vgl. GEN-BERICHT, 126.
237 Vgl. ebda., 282 ff.
238 Siehe ebda., 277.
239 Dies war von der Kommission vor allem unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit diskutiert worden.
240 Diese Unterscheidung berücksichtigte die GEN im Zusammenhang mit der Freisetzung (siehe oben Anm.
187).
241 Sogar bei RADKAU (1988, 360) findet sich, wenn auch in indirektem Zitat, ein Begriff wie "naturnähere
Wege" als Bezeichnung für derartige Alternativen.
242 Vgl. z.B. die Anhörung zur Freisetzung in GEN-PROTOKOLL 21/151 ff.
243 Siehe dazu TA10-MATERIALIEN V.
244 Diese Position ist von externen Beobachtern aufgegriffen und unterstützt worden. So meint auch RADKAU
(1988, 354), daß der Entwurf von Alternativen in der GEN möglich gewesen sei.
245 Altner sieht hingegen keinen Widerspruch zwischen Ablehnung der Gentechnik und Erkundung von Alternativen. Nur derjenige, der ein grundsätzliches Nein formuliert, bekomme die Chance, auch die bessere Alternative zu formulieren. Allerdings beurteilt das Ergebnis recht vorsichtig: Das Sondervotum "(liegt) in der Perspektive generell richtig". (nach FR vom 09.10.1988).
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246 Die Gentechnik ist charakterisiert durch die Vielgestaltigkeit der Einsatzbereiche. Darauf baut auch die Begründung der Kommission, daß Alternativen nicht entwickelt werden konnten. Das Problem sehen auch DIE
GRÜNEN (vgl. GEN-BERICHT, 320). Das Argument von RADKAU (1988, 351), auch die Kernenergie sei
"unübersichtlich" gewesen, trägt m.E. nicht, denn das Spektrum der Anwendungsbereiche der Gentechnik ist um
Größenklassen breiter als das der Kernspaltung. Ähnlich argumentiert Catenhusen auch in einem Interview mit
der TAZ am 20.01.1987.
247 Es ging um ein Wurzelraumverfahren zur Abwasserreinigung (vgl. dazu auch DS v. 03.10.1988).
248 Vgl. GEN-BERICHT, 118.
249 Es hat zwar bei einigen Berichtsabschnitten Gegenstimmen gegeben, die wurden aber laut Kommissionsbeschluß nicht ausgewiesen (siehe Anm. 196).
250 Die Darstellung des programmatischen Fazits ist stark gerafft und pointiert als ein Credo formuliert.
251 Die Zielrichtung "öffentliche Akzeptanz" wurde selbst bei Anordnung der Kapitel im Bericht berücksichtigt:
So wurde der Anwendungsbereich "Humangenetik" nach hinten gerückt, um der Verbindung von Reproduktionstechnik und Gentechnik bzw. der Identifikation gentechnischer Möglichkeiten und ihrer Anwendung am
Menschen keinen Vorschub zu leisten (vgl. GEN-PROTOKOLL 13/7). Dies wurde auch in der Wahl der Problemfelder und in der unterschiedlichen Sorgfalt bei ihrer Bearbeitung deutlich. Vgl. dazu auch NEUMEISTER
1985.
252 Dies wäre noch historisch einzuordnen: Der Faktor Akzeptanz gewinnt im Laufe der Zeit an Bedeutung: Bei
der Einführung der Elektrizitätsversorgung war die Akzeptanz kein bewußt diskutiertes Problem; bei der
Individualmotorisierung sah man den Markt als Regulativ für Akzeptanz an; bei der Kernenergie sollte eine
Intensivierung der PR-Arbeit die Akzeptanz verbessern; bei der Gentechnik greift der Faktor Akzeptanz bis in
die Gestaltung der Technik ein. Am Ende dieser Kette steht die Entscheidung für die bemannte Raumfahrt und
gegen unbemannte Raumfahrt, die lediglich mit Blick auf die öffentliche Akzeptanz begründet werden kann.
253 GEN-BERICHT, 260 ff.
254 Das Sondervotum führt hingegen die militärische Anwendung als siebten Anwendungsbereich. Diese eher
kosmetische Korrektur in der Berichtsgliederung war die Kompromißlösung zwischen denjenigen in der Kommission, die militärische Aspekte überhaupt nicht behandeln wollten, und denjenigen, die darauf nicht verzichten
wollten. Zum Umfang der militärischen Forschung mit gentechnischem Akzent in der Bundesrepublik siehe
WIB 87/20, 44.
255 Siehe dazu die Argumentation im Zusatzvotum der SPD, in dem eine Sozialbindung von Forschung gefordert wird (GEN-BERICHT, 278 ff.).
256 Vgl. GEN-PROTOKOLL 6/26.
257 Empfohlen wird z.B. die Einrichtung eines "Zentralen Beirats für die Gentechnologie" beim BMFT oder
beim Bundestag (siehe GEN-BERICHT, 303 ff., GEN-PROTOKOLL 52/Anlage 2 und GEN-PROTOKOLL
25/3). Zur Position des Sondervotums in ethischer Hinsicht vgl. GEN-BERICHT, 349.
258 Siehe zum letzten Punkt DAELE 1985.
259 Ich hatte beide Argumentationsweisen bereits in der Schilderung der Kommissionsdiskussion zur KG behandelt; siehe oben IV/5.4.2.
260 Eine generelle Befürwortung der Gentechnik könnte aus der Prämisse heraus begründet werden, daß jegliches neue Instrument zur Erkenntnis unverzüglich anzuwenden sei.
261 Vgl. GEN-BERICHT, 188 f.
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262 Vgl. die Argumentation des Sondervotums beim Anwendungsbereich Gesundheit, insbesondere zum AIDSProblem (ebda., 326) - ein eindeutiges Abrücken vom "Hagener Beschluß" (DIE GRÜNEN 1986), in dem noch
ein "sofortiger Stop für jegliche gentechnische Forschung, Produktion und Anwendung" gefordert worden war.
Die differenzierten Positionen im Sondervotum sind auf Regine Kollek zurückzuführen, die sich in einer schwierigen Zwischenposition befand: zwischen Stab und Mitgliedschaft, zwischen Molekularbiologie und Sozialwis senschaft, zwischen GRÜNEN und SPD. Sie tritt nicht für ein generelles Verbot der Gentechnik ein und begründete ihre Position mit pragmatischen Argumenten, nicht mit kategorischen. (Vgl. das Interview mit ihr in der
TAZ 16.02.1989 und ihren Beitrag zu einem Kongreß der Ökologiebewegung im Juli 1988 - FR vom
04.07.1988).
Auch Altner hob in einem Gespräch mit FR (vom 09.07.1988) heraus, daß eine strikte Ablehnung schwierig sei,
da es bei der Gentechnik nicht um ein technisches Instrumentarium gehe, sondern um die Molekulargenetik
überhaupt, die einen zentralen Stellenwert in der Biologie einnehme. Dies sei anders als in der Frage der Kerntechnik.
Die massiven argumentativen Probleme kategorischer Ablehnung drücken sich auch in konkreten Entscheidungssituationen aus: So kolportierte DS vom 19.07.1987, wie Mitglieder der Fraktion DIE GRÜNEN in Bedrängnis kamen, als H.Wilms -Kegel, ebenfalls Abgeordnete der GRÜNEN, in der Fraktionssitzung die Frage
stellte: "Wollt ihr wirklich die gentechnische Entwicklung eines Impfstoffs gegen AIDS verbieten?" Im Anschluß an die Gentechnik-Enquete lockerte sich die Front kategorischer Ablehnung bei den GRÜNEN sichtlich.
So argumentierte B.Rust bei der Schlußdebatte im Bundestag (vgl. DP vom 10.11.1989) durchaus pragmatisch.
Zwar lehnte sie die Gentechnik weiterhin ab, aber sie begründete dies aus den gegenwärtigen Umständen, da es
"gegenwärtig kein demokratisches Konzept für den gesellschaftlichen Umgang mit dieser Technik gibt." Sie
machte dies durchaus konkret: Umweltverträglichkeitsprüfung, Öffentlichkeitsbeteiligung, Verbandsklagerecht
u.a.; sie substantiierte also ihre Zustimmungsbedingungen. "Solange das so bleibt, werden wir dagegen sein".
Dem Zwischenrufer Catenhusen ist folglich zuzustimmen: "Und es bewegt sich doch." (ebda.).
263 Die Handlungsmöglichkeiten sind nicht mit den beschriebenen Argumentationsmustern identisch, aber es
gibt selbstverständlich Korrespondenzen. Zu Steuerungsstrategien und Laissez-faire-Strategien im Zusammenhang mit Innovationen siehe JÄNICKE 1985.
264 Diese Position macht allenfalls semantische Geständnisse an die Öffentlichkeit. So hat ein führender Mediziner laut FR vom 02.07.1988 vorgeschlagen, statt Embryonenforschung den korrekten Begriff der
"Zygotenforschung" zu verwenden, dann werde auch die Emotionalität aus der öffentlichen Diskussion entweichen.
265 Auch dies wird durch die Äußerungen von Riesenhuber gut illustriert (vgl. GEN-MATERIALIEN V/2304).
Gerade im Bereich Gentechnik hatten aber vor allem die Forscher selbst Restriktionen festgelegt, um Regulierung von außen abzuwehren (Stichwort Asilomar); vgl. RADKAU 1988, 334.
266 Ebda., 342.
267 Dies geht vom Interesse am Aufbau einer gentechnikspezifischen Sicherheitsbürokratie (vgl. den vom GENMitglied Walter verfaßten Katalog möglicher Vorkehrungen in: GEN-PROTOKOLL 54/Anlage 4; vgl. außerdem die Forderungen bei WALTER 1985, 179 ff. und STEGER 1985, 18; sowie den Vorschlag einer
"Bundesanstalt für biologische Sicherheit" durch verschiedene Verbände laut DZ vom 26.01.1990) bis zur Profilierung von Abgeordneten mit einer öffentlichkeitsorientierten Forschungspolitik (vgl. CATENHUSEN 1985a).
268 So sieht auch NEUMEISTER (1985, 74) die Sicherung öffentlicher Akzeptanz als zentrale Aufgabe von
Politik in diesem Feld.
269 Da die SPD zwar den Vorsitzenden stellte, aber der linke Flügelmann (Müller) wenig präsent war, fiel die
Rolle des Gegenpols weitgehend der Vertreterin der Fraktion "DIE GRÜNEN" zu.
270 Vgl. GEN-BERICHT, 285, 351 ff.; im Vergleich dazu: ESER 1984.
271 Einige Mitglieder hatten ihre normative Position in diesem Bereich bereits vorab expliziert und publiziert.
Siehe z.B. REITER 1984, 438 f.
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272 DEUTSCH 1989, 175.
273 Ebda.
274 Diese Zweckbindung stieß auf die Kritik der Vertreterin der Fraktion "DIE GRÜNEN" (vgl. GEN-BERICHT, 351).
275 Nur als Beispiel sei die "Kleiderordnung" innerhalb der Sachverständigen allgemein oder die Hierarchieabstufungen innerhalb der Universitätsangehörigen erwähnt.
276 Dies war vor allem für die Frage der Öffentlichkeit relevant (zur Position von MdB zur Öffentlichkeit von
Ausschüssen siehe BADURA 1976, 45).
277 Während sich die Verteterin der Fraktion "DIE GRÜNEN" stark nach außen orientierte und sich sozusagen
in einem imperativen Mandat sah (ein Beispiel ist die Entstehung und die Benennung des Sondervotums), versuchten die anderen Mitglieder der Kommission Außen- und Binnenbezüge auszutarieren und orientierten sich
mehr und mehr auf die GEN als Bezugsgröße.
278 Dies wurde an der Frage akut, ob die Mitarbeiterinnen der Vertreterinnen der Fraktion "DIE GRÜNEN" Anwesenheits- oder gar Rederecht in den Kommissionssitzungen erhalten sollten.
279 Einige Mitglieder des Sekretariats haben eigenständige Aktivitäten entfaltet, was auf das Mißfallen von
Kommissionsmitgliedern traf, die sie eher in einer Zuarbeitsfunktion sahen. Der Vorsitzende hat diesen vergrößerten Radius aber gedeckt.
280 Als Beispiel für die gezielte Unterrichtung der Presse siehe DP vom 08.11.1986.
281 So auch der Vorsitzende im Interview mit der TAZ am 20.01.1987. HOFFMANN-RIEM (1989, 1282) sieht
anders herum in der Zulassung von Öffentlichkeit ein "gewisses Korrektiv" gegenüber den Interaktionsbeziehungen der Mitglieder und bewertet dies positiv. Er hofft, dadurch die parteipolitische Fraktionierung aufbrechen
zu können.
282 Entsprechend heftig war die Reaktion auf die Vorwürfe im Sondervotum, man sei nicht fair vorgegangen.
283 Vgl. z.B. den Rückblick auf die Entwicklung der Atmosphäre, der in der 50. Sitzung versucht wird (GENPROTOKOLL 50/9 f.). Hinzu kommt, daß es auch keine Einflußnahme von außen auf die Kommission gab (so
Catenhusen in einem Interview mit Die Welt am 26.01.1987).
284 Wichtiger Auftakt war die Entscheidung über die KG. Dies "verhinderte eine Konfrontation zwischen
CDU/CSU und SPD" (RADKAU 1988, 343), schloß aber auch die übrigen Mitglieder ein.
285 Dies soll nicht heißen, daß alles auf den Vorsitzenden zentriert gewesen wäre. Es ergaben sich stabile Zweierbeziehungen, wie z.B. zwischen dem Gewerkschafts- und dem Industrievertreter (zum Interessenhintergund
siehe W.Mauersberg: Die Geheimnisse vom Ursprung des Lebens. In: Der Tagesspiegel vom 03.08.1986) oder
Gruppenbeziehungen wie die zwischen den Mitgliedern der juristischen Arbeitsgruppe.
286 WINNACKER (1987b) hob im Anschluß besonders die "Fähigkeit zum Dialog" hervor. Er konnte sich auch
nach Abschluß der Kommission "als Wissenschaftler... ganz und gar damit identifizieren." (ebda.).
287 Nicht eigens behandelt, aber grundsätzlich nach dem gleichen Schema zu beschreiben, ist der organisatorische Aspekt. Für diesen Aspekt hat sich bei der GEN eine eigenständige Thematisierung nicht gelohnt.
288 Der Bericht der GEN wurde im Laufe des Jahres 1988 in den Ausschüssen beraten (vgl. WIB 5/88 32 ff. und
13/88 27, 39).
289 Der Bericht hat vielfach Diskussionen in den Verbänden und Parteien angestoßen. Beispiele für die SPD
gibt Catenhusen in der FR vom 17.12.1987. Dies gilt auch für DIE GRÜNEN. Zur anfangs eher ignoranten
Haltung dieser Partei gegenüber der Gentechnik siehe RADKAU 1988, 340 f.
A IV/5-18
Anmerkungen zu Kapitel 5 des Teils IV
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290 Dies bedeutet nicht, daß damit die Positionen der Gruppen festgeschrieben wären; im Gegenteil, die
Sensibilisierung der Akteure durch die GEN führt eher zu einer Differenzierung der Positionen als zu einer
Homogenisierung. So weicht die strikte Ablehnung durch DIE GRÜNEN in der Folge der GEN, wie
beschrieben, auf. Die akademische Wissenschaft entwickelt zum Teil mit, zum Teil ohne Winnacker mehrere
Varianten, wie auf die öffentliche Skepsis zu reagieren ist. Und auch die SPD hielt sich nicht spurtreu an die Linie des Kommissionsberichts, sondern es ergab sich ein Spektrum unterschiedlicher Positionen. So hat der nordrhein-westfälische Landwirtschaftsminister Matthiesen bei der Beratung des Gentechnikgesetzes in den Bundesratsausschüssen durchaus eigene Vorstellungen von der Regulierung der Gentechnik entwickelt, die eher in
Richtung Union gingen (TAZ vom 22.09.1989), während andererseits die Frauen in der SPD um H.DäublerGmelin die Position Catenhusens eher von der grundsätzlichen Seite her attackierten. Die GEN führte so bei den
Akteuren zu einer Sensibilisierung.
291 Der Bericht habe "fast alles angesprochen, was man sich denken könne" (E.L.Winnacker im Interview in:
Die Welt. Sonderdruck: Gentechnik - Fluch oder Segen? Bonn 1988, 14).
292 So wird die GEN vielfach als Übersicht über die verschiedenen Aspekte der Gentechnik genutzt: vgl. z.B.
SCHÖPFUNG 1988, 19 oder auch: R.Bader, C.Albrecht, H.Weßler (Red.): Gentechnologie in der Landwirtschaft. Eine Materialsammlung. JWB-Materialien Nr. 5. Berlin (Journalistenweiterbildung an der FU Berlin)
1989. Ähnlich urteilt RADKAU (1988, 344): Wenn der "Schlußbericht" auch "eher lehr- und handbuchartig als
diskussionsfördernd" sei, so habe er dennoch der "kritischen Erörterung der Gentechnik in den Medien einen
deutlichen Impuls" gegeben.
293 Sie wurde aber oft genug als Beispiel angeführt, wie in diesem Bereich "der Dialog mit der Öffentlichkeit"
aussehen sollte: also differenziert, distanziert und distingiert. Vgl. z.B. die Erwähnung der GEN in der Erklärung
von zweitausend Wissenschaftlern und Ärzten zur Gentechnik in FAZ vom 16.01.1990.
294 "Wohl kaum ein Ausschuß des Bundestages (bleibt) von unserem Bericht verschont." (Catenhusen laut Die
Welt vom 20.01.1987). Zu einem ähnlichen Schluß kommt GREFFRATH 1988. Allerdings verbindet er dies mit
massiver Kritik der GEN im Grundsatz und im Detail.
295 Das Thema wurde weiterverfolgt in zwei Gutachten für die parallel laufende Technikfolgen-Enquete zu Alternativen landwirtschaftlicher Produktionsweise (vgl. TA10-MATERIALIEN V) und zu nachwachsenden Rohstoffen (ebda. IV).
296 Entfällt.
297 Die Wirkung der GEN auf die politische Bedeutung einer Verbotsorientierung ist kompliziert und kann in
diesem Zusammenhang nicht aufgefächert werden: Selbstverständlich ist auch für das Sondervotum ein Propagandaeffekt zu verbuchen, und die Position konnte sich auch weiterentwickeln, z.B. inhaltlich gefüllt werden.
Aber sie hat sich als koalitionsunfähig erwiesen, und dies deutet auf eine schwache Bündnisfähigkeit auch in
weiteren Kämpfen hin. Zumindest hat sich gezeigt, daß eine Verbotsorientierung fast ausschließlich auf öffentliche Skepsis als politische Ressource verwiesen ist und nur auf diesem Hintergrund Einfluß in Institutionen gewinnen kann.
298 Den Vorsitz im Unterausschuß des Ausschusses für Jugend, Frauen, Familie und Gesundheit zum Gentechnik-Gesetz übernahm das Kommissionsmitglied Seesing und den stellvertretenden Vorsitz der Kommissionsvorsitzende Catenhusen (vgl. WIB 89/23, 21). Diese beiden sorgten für einen zügigen Gesetzgebungsprozeß (siehe
auch DP vom 25.05.1990).
299 Sogar der amerikanische Gentechnik-Kritiker Rifkin verweist lobend auf die "Deutschen", die "als erste Industrienation der Welt eine Parlamentskommissdion (hatten), die ein fünfjähriges Moratorium für Freilandversuche gefordert hat." (DS v. 13.07.1987).
300 Das deutlichste Beispiel ist die Nichtberücksichtigung des Moratoriumsvorschlags. In der Einschätzung des
Vorsitzenden selbst: "Die Vorschläge der Enquete-Kommission hatten zweifellos Entscheidungen bewirkt; der
Konsens der Experten ist jedoch nur mit Abstrichen in die Parlamentsarbeit überführt worden." (CATENHUSEN
1990).
Gentechnik-Enquete
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301 Zu den zahlreichen Anhörungen im Januar und Februar 1988 siehe vor allem WIB 88/5, 33 und 88/3, 36.
302 Dies kann in mehrfacher Hinsicht interpretiert werden. So wurden der GEN-BERICHT und seine intensive
parlamentarische Behandlung von der Union als Begründung dafür genannt, daß es durchaus vertretbar sei, wenn
der Gesetzentwurf zur Gentechnik mit einer Rekordzahl von Änderungen durch Bundesrat und Bundestag in nur
einem Jahr alle parlamentarischen Stationen durchläuft: "Seit über drei Jahren ist damit die Problematik der
Gentechnik umfassend analysiert und aufbereitet, der Regelungsbedarf war aufgezeigt, und Regelungsvorschläge
lagen auf dem Tisch" (die bayerische Justizministerin Berghofer-Weichner am 11.05.1990 im Bundesrat - laut
DP vom 25.05.1990).
303 Diese Auseinandersetzung kann hier nicht aufgerollt werden; vgl. GEN-PROTOKOLL 27 und DS v.
26.05.1986.
304 Vgl. die Antwort Riesenhubers auf einen Diskussionsbeitrag von Gisela Naß-Hennig in GEN-MATERIALIEN V, 2331 f..
305 Ebda.
306 Andererseits gibt es keinen Akteur, der durch die GEN an politischem Einfluß verloren hätte.
307 So stellte die GEN auch ein parlamentarisches Gegenstück zur Benda-Kommission dar; vgl. die Ausführungen von H.Däubler-Gmelin in SDPD vom 25.11.1985, aus denen zugleich die Aufforderung an die GEN und an
Catenhusen herauszulesen war, mehr sozialdemokratisches Profil zu zeigen (siehe dazu auch DZ vom
29.11.1985).
308 Aus Sicht der SPD äußerte sich Catenhusen zufrieden mit den Ergebnissen und meinte, daß nur in der Frage
der militärischen Nutzung eine "umfassendere Lösung" aus SPD-Sicht wünschenswert gewesen wäre (in einem
Interview mit dem Vorwärts vom 24.01.1987). Dabei haben sich rasch innerfraktionelle Differenzen gezeigt. Die
GEN und die eskalierende öffentliche Diskussion hatten auch andere Gruppen in der SPD-Fraktion sensibilisiert,
so den Gewerkschaftsflügel, der Probleme der Genomanalyse thematisierte, und die Frauen, die die Schnittstelle
von Gentechnik und Reproduktionsmedizin besetzten. Zwischen diesen Gruppen und den
"Forschungspolitikern" um Catenhusen gab es Unterschiede und Rivalitäten, die aber nur begrenzt nach außen
drangen (siehe z.B. FR vom 23.09.1988; auch die "Eckpunkte eines Gesetzentwurfs der SPD zur künstlichen Befruchtung und zur Gentechnologie" bieten dafür einige Hinweise - siehe FR vom 19.12.1986).
309 Catenhusen ist in der Verfolgung seines weitergehenden Ziels, Einfluß auf die Forschungsförderung zu gewinnen, ein Stück weitergekommen: Es sei notwendig (CATENHUSEN 1985a, 44), in das Kartell der Sachverständigenkreise aus Industrie- und Wissenschaftsvertretern auch Gewerkschafter einzubeziehen. Der Einfluß auf
die Forschungspolitik über das Haushaltsrecht sei schwierig, also müsse ein "Forschungsförderungsgesetz" her,
wodurch auch zu sichern sei, daß positive Schwerpunktsetzung und z.B. auch Sicherheitsforschung durchgesetzt
werden könnten. Dies alles klingt im GEN-BERICHT bereits an. (Vgl. auch die Forderungen der entsprechenden
Arbeitsgruppe in der SPD-Fraktion, Sicherheitsforschung zu initiieren, in: HERSTELLUNG 1985, 201).
310 Es wird daher noch dauern, bis die Forderung von RADKAU (1988, 358) nach Professionalisierung der Sicherheitsforschung verwirklicht ist: "Der Ehrgeiz derer, die die neue Technologie um jeden Preis vorantreiben
wollen, muß durch den Ehrgeiz derjenigen ausbalanciert werden, deren Sache es ist, potentielle Gefahren theoretisch nachzuweisen." - Wobei mit "theoretisch" hier vermutlich "nicht-experimentell" gemeint ist. Dies aber
widerspräche der Professionalisierung im Rahmen einer naturwissenschaftlichen scientific community.
311 Unter dem Strich hat die GEN auch in persönlicher Hinsicht keinem der Beteiligten geschadet, einigen
nachweislich genutzt. Zwar bleibt die GEN das Beispiel einer Team-Leistung, in der individuelle Beiträge nicht
in dem Maße hervorstechen; aber bei den Parlamentariern konnte insbesondere der Vorsitzende reüssieren. So
wird Catenhusen gefragt, wenn es im Bundestag um Gentechnik geht (siehe z.B. die TAZ vom 09.12.1987 oder
SZ vom 27.06.1988). Allerdings hält er sich zurück, was die Reproduktionsmedizin angeht; da überläßt er das
feld seiner Fraktionskollegin H.Däubler-Gmelin. Auch in der Öffentlichkeit wurde er zu dem parlamentarischen
Gentechnik-Experten, "dessen Wort als ehemaliger Vorsitzender Enquete-Kommission zu diesem Thema schwer
wiegt" (FR vom 23.09.1988). Auch anderen Parlamentariern waren Profilierungseffekte vergönnt. Einige Sachverständige haben ihre Stellung in der Debatte um die Gentechnik gefestigt. Einige Mitglieder des Sekretariats
A IV/5-20
Anmerkungen zu Kapitel 5 des Teils IV
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- wozu ich auch den Stab der Fraktion "DIE GRÜNEN" zähle - haben sich durch ihre Arbeit profiliert und an
Rang gewonnen.
Auch wenn man die individuellen Karrierefortschritte daraufhin prüft, inwieweit hier Rekrutierung für Führungsaufgaben vorgenommen werden konnte, so bleibt einiges, was sich die GEN auf die positive Seite ihrer
Bilanz schreiben kann: Dem Vorsitzenden wurden nach Abschluß der GEN höhere Aufgaben zugewiesen, der
Obmann der CDU wurde Vorsitzender einer innerfraktionell heiklen Enquete-Kommission, der AIDS-Enquete;
dem CDU-Abgeordneten Seesing oblag es, die parlamentarische Beratung des Gentechnik-Gesetzes zu koordinieren, auch deshalb, weil die stellvertretende Vorsitzende der GEN nicht mehr für den Bundestag kandidiert
hatte. Auch bei den Sachverständigen hat sich durch die GEN das Reservoir für Führungsaufgaben erweitert. Einige hatten ihre Bedeutung schon durch die Doppelberufung in die Benda-Kommission und in die GEN bestätigt. Andere wurden durch die GEN in den Kreis der Politikberatung kooptiert: So z.B. Winnacker, dem zur
fachlichen Qualifikation noch die politische Erfahrung fehlte und der die neu gewonnene Position mit dem Status eines Sprechers für die zweitausend Unterzeichner einer Wissenschaftler-Resolution zur Gentechnik dokumentierte (siehe SZ vom 16.01.1990); van den Daele, der durch seine Aktivität den damaligen Mangel an Status
wettmachen konnte; andere konnten über den Kreis der GEN hinaus fruchtbare Kooperationsbeziehungen knüpfen, wie z.B. Quadbeck-Seeger und Walter.
Das Sekretariat hat die Rekrutierungsaufgabe selektiv erfüllt. Einmal hat sich der Sekretär selbst für die noch
weitaus aufreibendere Arbeit des Sekretärs des Ausschusses für Forschung und Technologie qualifiziert. Zum
anderen ist mit der Sekretariatstätigkeit auf der Kritikerseite eine differenzierte Gruppe von Counter-Experten
herangebildet bzw. weiterqualifiziert worden, ohne die der weitere Verlauf der Gentechnikdebatte schwer vorstellbar ist. Andererseits ist aus den Anhörungen und Gutachten kein Beitrag zur Bildung einer Counter-Elite
erwachsen - im Gegenteil, es wurde deutlich, wie dünn die Personaldecke in diesem Falle noch ist.
312 Vgl. GEN-PROTOKOLL 39/1.
313 So konnte CATENHUSEN (1985a, 40) schon zu Beginn stolz verkünden: Die GEN "stellt den weltweit ersten Versuch dar, auf parlamentarischer Ebene die Forderung nach demokratischer Steuerung der Entwicklung
der Gentechnologie aufzunehmen."
314 Dies reicht bis hinunter in die Niederungen, welchen finanziellen Spielraum der Stab einer Beratungsinstanz
haben darf (vgl. die Diskussion um Reisekosten in: GEN-PROTOKOLL 12/1).
315 So z.B. GREFFRATH 1988.
316 Vgl. HOHLFELD 1987.
317 Vgl. GREFFRATH 1988 und DAELE 1987 und auch die Beurteilung der GEN durch das "Komitee für
Grundrechte und Demokratie" in einer Stellungnahme zum Gentechnik-Gesetz (vgl. FR vom 10.05.1990). Der
Verwaltungsgerichtshof Kassel schloß sich der GEN nicht an und kritisierte, daß die Frage der grundsätzlichen
Zulässigkeit der Gentechnik nicht thematisiert worden sei, obgleich dies im Auftrag vorgesehen gewesen wäre.
Die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung werde von der GEN nicht aus der Rechtsposition der potentiell
Gefährdeten gefolgert (vgl. FR vom 11.11.1989). Diese Linie der Kritik reicht also weit über das fachliche Echo
im engeren Sinne hinaus.
318 Hierauf zielten die Kritik der Fraktion "DIE GRÜNEN" (vgl. Sondervotum in GEN-BERICHT, 314 ff.), einige Pressestimmen sowie HICKEL 1985. RADKAU (1988, 362) konstatiert, daß die GEN "im Verlauf ihrer
Arbeit.. sich... ganz der Empfindung von der Unabänderlichkeit des Fortschreitens der Technik (überließ)". Ich
kann dies nicht teilen und habe nicht den Eindruck, daß sich die Mitglieder "Empfindungen" überließen, und
meine, in der Kommission im Gegenteil ein erstes Bemühen um differenzierte Regulierung, also um Auswahl
und Gestaltung zu sehen; ich sehe folglich in der Kommissionsarbeit und im Kommissionsbericht die Dokumentation einer Einsicht in Veränderlichkeit.
Gentechnik-Enquete
A IV/5-21
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319 Von den Verteterinnen der Fraktion "DIE GRÜNEN" ist als Grund für die unzulängliche Aufklärung der Alternativen die systematische Behinderung durch die Kommissionsmehrheit angeführt worden. Dies ist sicherlich
von Belang, aber daß es nicht nur ein Problem der Behinderung durch die Mehrheit war, zeigt auch der Fortgang
der Debatte unter den GEN-Kritikern. So meinte Altner nach dem Kongreß in Köln, daß "es uns in den vergangenen Jahren... nicht gelungen ist, die Alternativen deutlich zu bezeichnen." Wo es um "eine Zukunft der Medizin", der Umwelt, der Landwirtschaft ohne Gentechnik geht, da "sind wir eigentümlich sprachlos". Es sei notwendig, dafür Forschungsgelder zu erhalten, aber dafür "müßten entsprechende Ansätze und Forschungsprojekte
erst einmal formuliert werden, und daran fehlt es weitgehend." (FR vom 09.07.1988).
320 Vgl. GREFFRATH 1988 und HOHLFELD 1987.
321 Vgl. UEBERHORST 1986c und UEBERHORST 1984b, 480. Ueberhorst bekräftigte dies im Anschluß an
die Kommission auf einer Tagung in der Evangelischen Akademie Tutzing (vgl. FR vom 17.12.1987).
322 UEBERHORST 1986c. Der ursprüngliche Antrag der Fraktion "DIE GRÜNEN" auf Einrichtung einer Enquete-Kommission ist in ablehnender Weise ganz auf Gentechnik ausgerichtet (vgl. BT-DS 10/1388).
323 Auch die in diesem Zusammenhang immer wieder zitierte KE8 hat keine magischen Kräfte zur Verfügung
gehabt: Sie hat in einem furiosen Durchgang Bestehendes zusammengebunden und dabei auf einer entfalteten
Kontroverse zu einem einzelnen Anwendungsfeld, der Energieversorgung bzw. dem Energieverbrauch, aufbauen
können. (Siehe dazu oben Kapitel 2 des Teils IV).
Verallgemeinerung
A V-1
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Anmerkungen zu Teil V
1 Bei den einzelnen TEK ist im jeweiligen Fazit zumeist eine Beurteilung angeklungen: Wie wird die TEK eingeschätzt? Welchen Wert mißt man ihr bei? Dies müßte jedoch reflektierter und systematisierter geschehen, und
dafür bedarf es eines allgemeinen Begriffs. Denn eine Beurteilung einer TEK bedarf eines Urteilsrahmens, der
Schattierungen erkennen, Widersprüche auflösen und Prioritäten setzen läßt. So werden z.B. bei der KE8 widersprüchliche Beurteilungen gegeben, da der Rahmen der Beurteilung wechselt. Wird der Maßstab der kurz-, mittel- oder langfristigen Wirkungen angelegt? Wird die KE8 beurteilt im Hinblick auf das Parlament oder auf die
Kernenergie-Kontroverse generell? Ein gleiches Bild bietet sich für die KE9: Soll zur Grundlage ihrer Beurteilung die Parallelforschung oder soll die Umsetzung ihrer Empfehlung herangezogen werden?
2 Der - analytische und/oder wertende - Vergleich bedürfte des allgemeinen Begriffs der TEK als eines gemeinsamen Maßstabes. Ein solcher gemeinsamer Nenner, der die verschiedenen TEK gleichnamig machen könnte,
ohne ihnen ihre Unterschiedlichkeit zu nehmen, und der den Grad ihrer Unterschiedlichkeit transparent machen
würde, könnte mit einem allgemeinen Begriff gefunden werden. Erst in Bezug auf einen allgemeinen Begriff
könnte deutlich werden, daß die GEN stärker an der Peripherie des Parlaments arbeiten konnte als die KE9. Ich
werde diesen Vergleich nicht führen, werde mit dem im folgenden erarbeiteten allgemeinen Begriff jedoch eine
mögliche Grundlage dafür legen.
3 Noch sind etliche Phänomene aus den einzelnen Analysen ungeklärt. Nur drei Beispiele: Warum sind es vor
allem jüngere Abgeordnete mit unterdurchschnittlich langer parlamentarischer Laufbahn, die den Vorsitz bei einer TEK übernehmen? Warum sind es gerade Fragen mit Technikbezug, die in besonderer Weise in den TEK
thematisiert werden? Welche Wirkung hat die Berufung von Sachverständigen aus sozialen Bewegungen auf den
Parlamentsbetrieb? Auch hierfür ist ein allgemeiner Begriff hilfreich, denn dadurch würde die Entwicklung von
Hypothesen zu dieser Art von Fragen erleichtert.
4 Ohne einen allgemeinen Begriff ist es nicht möglich, plausible Hypothesen über die zukünftige Entwicklung
der TEK abzugeben: Welche Themen werden mehr als andere konsensfähig sein? Auf welche Wirkungen wird
es in zukünftigen Konstellationen ankommen? Genausowenig ist es möglich, ohne einen Begriff der TEK begründete Empfehlungen zur Nutzung oder Verbesserung des Instruments zu entwickeln: Welche Felder sollte
man meiden? Welche Instrumente haben sich als hinreichend effektiv, welche als verbesserungsnotwendig erwiesen?
5 Schließlich ist eine systematische Entwicklung eines allgemeinen Begriffs notwendig, um die bisherige Verwendung der übergreifenden Kategorien, wie "EK", "TEK", "Funktion", "Struktur" usw. zu überprüfen. Am
Ende der Überlegungen zu einem allgemeinen Begriff sollte zumindest geklärt sein, welche der bislang bereits
gebrauchten übergreifenden Begriffe sinnvoll weiterzuverwenden sind.
6 Rechnet man die 11. Legislaturperiode hinzu, so hat der Bundestag bislang elfmal eine Enquete-Kommission
eingesetzt. Dabei waren einige Fortsetzungen aus der vorangegangenen Legislaturperiode (vgl. SCHINDLER
1986, 601 ff.).
7 Die Untersuchung deckt drei Legislaturperioden ab.
8 Vgl. TOULMIN 1981, 21.
9 EISENSTADT (1979, 168 f.) definiert Tradition als "routinisierte Symbolisierung von Modellen der sozialen
Ordnung und der Konstellation von Codes oder Richtlinien", und an anderer Stelle (ebda., 372) als "Reservoir
der zentralsten sozialen und kulturellen Erfahrungen einer Gesellschaft". Wenn man sich dies vor Augen führt,
wird die Virulenz der entsprechenden Kontroversen erklärlich.
10 Dies ist genauer ausgeführt in Kapitel 6 des Teils II.
A V-2
Anmerkungen zu Teil V
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11 Auch die erste Technikfolgen-Enquete (TA10) sieht Technik als ein "Moment des gesamtgesellschaftlichen
Wandels" und entsprechend die "Notwendigkeit für das Parlament, hierauf zu reagieren". Mit den EK habe das
Parlament eine "erste Antwort" gegeben (TA10-BERICHT, 6 f.). Siehe zu den beiden Technikfolgen-Enqueten
in der 10. und 11. Legislaturperiode die Anm. 129.
12 Vgl. die Unterscheidung von programmiertem und nicht-programmiertem Entscheiden bei MARCH 1958.
13 Vgl. DÖRNER 1979, 10 f. Dort werden "Aufgabe" und "Problem" unterschieden. BUSSHOFF (1980, 23) definiert Routine als "formalisierte Leistungen, deren Sinn man sich nicht von neuem vergewissert, wenn sie erbracht werden."
14 Vgl. die Unterscheidung zwischen Interpolationsproblemen und synthetischen Problemen bei DÖRNER
1979.
15 Die Unterscheidung von Routinefrage, problematischer Frage und tückischer Frage ist sehr grob und die Darstellung auf das Mindestmaß verkürzt. So ist z.B. die Wahrnehmung einer Organisation nicht als eigener Faktor
berücksichtigt. Wenn Umweltanforderungen sich ändern, dann reagiert eine politische Organisation zunächst mit
"Mengenanpassungen der Routineprogramme "(SCHATZ 1975, 315). Dies führt dann zu Schwierigkeiten.
16 Dies kann man z.B. dort beobachten, wo sicherheitspolitis che Probleme zu militärischen bzw. waffentechnischen Fragen transformiert werden.
17 Vgl. JÄNICKE 1986b.
18 So wird beispielsweise eine gerade eingedämmte Kokainwelle von einer Crackwelle abgelöst..
19 OFFE (1980, 28) formuliert dieses Phänomen wie folgt: Es "(tauchen) gesellschaftliche Konflikte auf, die mit
den etablierten Verfahrensregeln weder ,verfaßt, noch ,verdrängt, werden können." Bei BAUMHEIER (1988,
165) z.B. ist es die "neuartige Problemstruktur" eines Problems wie Altlasten, die für die Kommune zu einer
"Überforderung der kommunalen Problemverarbeitungskapazität" führt, zu einer Situation..., in der routinemäßige Handlungsstrategien nicht mehr ausreichen."
20 Analoge Wortschöpfungen sind Adjektive aus der Beurteilung von Technologien wie "gutmütig" (RADKAU
1988, 349), "fehlerfreundlich" (E.U.v.Weizsäcker in GEN-MATERIALIEN III/1094 ff.).
21 So wird in TA10-BERICHT, 16 formuliert: "Die gesellschaftlichen Folgen wissenschaftlich-technischer Probleme und deren Ursachen sind heute zumeist so langfristig und tiefgehend, daß sie die Logik von Politikkonzepten sprengen, welche lediglich an Wahlterminen und Legislaturperioden orientiert sind."
22 Simitis drückte dieses Problem wie folgt aus: "Ungewißheit wird zum Gesetzgebungsprinzip", zum
"konstitutiven Element gesetzgeberischer Reaktion". Deshalb spielen "Verfahrensregeln eine so große Rolle"
(TA10-MATERIALIEN II, 328).
23 In der Formulierung der TA11: "Die querschnittartigen Untersuchungsfelder von Enquete-Kommissionen
sind in der Regel noch völlig unstrukturiert, die zentralen Fragestellungen unklar, der parlamentarische Entscheidungsbedarf offen." Folglich komme den Enquete-Kommissionen eine "Sondierungsfunktion" zu (TA11BERICHT, 14).
24 Ein anderer Versuch, der Offenheit etwas in der politischen Entscheidung entgegenzusetzen, ist die zeitlich
begrenzte Regelung, d.h. eine Gesetzesvorlage nur für fünf Jahre zu verabschieden ("sunset-regulation"). (Vgl.
HANDBUCH 1984). Daß dies auch eine Durchsetzungsstrategie bei strittigen Vorhaben sein kann, darauf weist
Kloepfer hin (TA10-MATERIALIEN II, 355).
25 Es entstehen dann "politische Patt-Situationen", "Situationen des ...»Nichts geht mehr«. (GUGGENBERGER
1984, 184).»
26 THIENEN (1989, 37) nennt dies "ein sperriges, oft in der eigenen Fraktion umstrittenes, vielleicht... in Zukunft politisierungsfähiges Thema".
Verallgemeinerung
A V-3
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27 Es bedarf dann der "Vitalisierung parlamentarischer Politik" (TA10-BERICHT, 16).
28 Eine Entsprechung dazu hat BAUMHEIER (1988, 165) für die kommunale Ebene herausgearbeitet. In bestimmten Problemsituationen (hier: Altlastensanierung im kommunalen Bereich), sozusagen "in Streß-Situationen" (182), kann die Verwaltung aufgrund tiefer eigener Verstrickung in die Problemgenese nicht mehr die
"meist vertrauensvollen Beziehungen" zu anderen kommunalpolitischen Akteuren aufrechterhalten. Aus dem
kooperativen Verhältnis wird ein Konkurrenzverhältnis, das nicht in der Lage ist, das Problem in angemessener
Weise zu lösen.
29 Selbst die Einschätzungen spezialisierter Experten erweisen sich bekanntlich regelmäßig als unzureichend,
um die Dynamik komplexer Problemlagen zu erfassen. Wechselwirkungen, zeitverzögerte und kumulative Effekte menschlichen Eingreifens oder Nicht-Eingreifens - alles dies läßt Probleme wie Waldsterben, Klimaveränderungen, AIDS usw. zu tückischen Fragen auch für die Antwortkapazität von Wissenschaft werden (vgl. HENNEN 1989).
30 Zu den Möglichkeiten und Defiziten solcher Strategien der "Objektzerstückelung" siehe NEDELMANN
1986.
31 Dies ist insbesondere deshalb problematisch, weil unser Politikstil entscheidend von "Optionalität" geprägt ist
(VOLLRATH 1987, 206). Unsere Kultur habe, so Vollrath, eine "Entscheidung für die Entscheidung" getroffen
und sei folglich eine "spezifisch politische". Entsprechend formal seien auch die Entscheidungsprozeduren angelegt, z.B. beruhend auf dem Mehrheitsprinzip. Das tückische Moment an den hier interessierenden Fragen ist
aber, daß ihre "Optionalität" nicht klar genug wird, um Entscheidungen treffen zu können. Sie sind in einem Zustand, in dem politische Entscheidungen noch nicht möglich sind.
32 Ich differenziere jetzt nicht zwischen dem Ausschnitt, den sich die KE8, und dem, den sich die KE9 gewählt
hat.
33 Die Bedrohung des Gleichgewichts von Macht und Status durch neue Probleme und Einrichtungen schildert
für die kommunale Ebene FÜRST 1975, 145.
34 Zur informellen Struktur des Bundestages siehe HOHN 1987, 220 f. HOFFMANN-RIEM (zuletzt 1989,
1283) hat wiederholt darauf hingewiesen, daß die "Verwendungstauglichkeit" für die fraktionspolitischen Interessen das entscheidende Kriterium in der Entwicklung einer EK ist.
35 Siehe dazu unten V/3.3.6.
36 Vgl. KRETSCHMER 1987. Siehe zu den Koordinierungsforen der Fraktionen auch SCHÜTT-WETSCHKY
1984.
37 So auch CATENHUSEN 1987; siehe dazu auch KIPKE 1985, 105.
38 Ein Bedarf nach qualifizierten Analysen von Technik und Technikfolgen ist gerade im ökonomischen Bereich
gegeben; an denkbaren Themen für Enquete-Kommissionen wäre kein Mangel. Zu denken wäre z.B. an "Soziokulturelle Auswirkungen der Arbeitszeitverkürzung aufgrund technischer Entwicklung" - so ein Projektvorschlag
des Öko-Instituts in einem Gutachten für die TA10 (in: TA10-MATERIALIEN I/69 f.).
39 Der Bundestag ist von einer ausgeprägten Ausschußhierarchie geprägt. Ganz unten steht der einflußlose Petitionsausschuß. Eine mittlere Ebene bilden die von Lobbyisten dominierten Ausschüsse wie Landwirtschaft, Arbeit und Soziales sowie Verteidigung, die in sich wieder gestaffelt sind nach der Größe des Kuchens, der jeweils
zu verteilen ist. Ganz oben in der Hierarchie stehen die Ausschüsse, die klassischen Ministerien zugeordnet sind,
wie Haushalt, Äußeres, Recht und Inneres. Hier folgt der Rang des Ausschusses dem der Minister. Der Ausschuß für Auswärtige Angelegenheiten steht ganz oben, weil demjenigen, der zum Außenminister ernannt wird,
damit die Befähigung zum Regierungschef zuerkannt wird (vgl. RAUSCH 1976, 105 ff. und HOHN 1987, 233
f.).Erkennbar ist die Hierarchie an der Zugriffsabfolge bei der Verteilung der Ausschußvorsitze unter die Fraktionen.
A V-4
Anmerkungen zu Teil V
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40 Technologiepolitik ist nur ein untergeordneter Politikbereich in der parlamentarischen Arbeit. Catenhusen
bezeichnete den Forschungs- und Technologieausschuß als "einflußschwächeren" Ausschuß (in: TA11-MATERIALIEN, 48). Er hat kaum Gesetzgebungsarbeit und wenige Haushaltsbefugnisse. Da die Technikfolgenabschätzung auch nur als Angelegenheit des Ausschusses für Forschung und Technologie gesehen wurde und nicht
als Angelegenheit des Parlaments oder anderer Ausschüsse, wird es seiner Meinung nach auch keine "heftige
Bewegung zur Schaffung eines Instruments Technikfolgenabschätzung beim Parlament" geben (ebda.). Andere
Indikatoren für die relative Schwäche des Ausschusses für Forschung und Technologie sind der häufige Wechsel
des Vorsitzenden (allein während der 10. Legislaturperiode dreimal) und die Tatsache, daß der Vorsitz in der 10.
Legislaturperiode den GRÜNEN und der stellvertretende Vorsitz der FDP überlassen wurde (vgl. WIB 7/85, 38).
41 Dies hat sich mittlerweile geändert, da der Ausschuß die Kompetenz zur Technikfolgenabschätzung zugesprochen bekam (siehe unten V/3.3.5).
42 Karriere definiere ich mit HERZOG (1982, 89 f.) als "Sequenz von Positionen, die Personen typischerweise
auf ihrem ,Weg zur Spitze , durchlaufen". Ich würde dem allerdings auch noch die Positionen anhängen, die nach
dem Erreichen der "Spitze" kommen (siehe oben IV/4.5.3.). Für die Karriere ist ein Wechselspiel von Organisation und Person verantwortlich. Die gesicherten Befunde bei der Analyse von Bundestagskarrieren finden sich
bei HERZOG 1982, 92 ff.
43 Karrierechancen durch die Teilnahme an einer TEK bieten sich für diejenigen Abgeordneten, die am Anfang
ihrer parlamentarischen Laufbahn stehen; zumeist kann nur der Vorsitzende sichtbare persönliche Erfolge erzielen (zusammenfassend dazu: THIENEN 1989, 36 f.).
44 Diese Entlastung hat THIENEN (1989, 37) im Auge, wenn er als das wesentliche Motiv von Fraktionsführungen, eine EK zu beantragen, ansieht, "Zeit für die non-decisions gewinnen zu können." Darum ist es auch für
die Fraktionsführungen mit der Einsetzung weitgehend getan. WHEARE (1955, 89) sieht als den Hauptgrund,
ein Komitee einzusetzen: "to pacify", aber damit gehe eine Regierung erhebliche Risiken ein. WHEARE (ebda.,
91) unterscheidet die bloße Befriedung vom Anzetteln künstlichen Aufruhrs, der einen Vorschlag durch die Auseinandersetzung im Komitee erledigt. Weitere Motive zur Einsetzung sind bei Wheare Camouflage und Abdeckung bereits entschiedener Politik. Auch HOFFMANN-RIEM (1989, 1287) hebt die "symbolisch-rituelle Funktion" von EK heraus.
45 REUSCHENBACH (1981, 117) betont, daß das Parlament mit der KE8 eines der zentralen Themen an sich
gezogen habe. Es habe eine Brücke geschlagen zwischen der Diskussion außerhalb und der innerhalb des Parlaments. Dieses habe bislang stellvertretend von der SPD geleistet werden müssen (ebda., 127).
Politisch von einer anderen Seite weist in ähnlicher Weise von Gizycki (Öko-Institut) auf einem Symposium der
Enquete-Kommission "Technikfolgenabschätzung" darauf hin, daß der Bundestag nicht nur "gegenüber Regierung, Administration, Wirtschaft und Wissenschaft ins Hintertreffen zu geraten (droht)", sondern "darüberhinaus
... auch zunehmend gegenüber der fortschrittskritischen Öffentlichkeit." (TA10-MATERIALIEN II, 294) Immerhin klingt aus seinen Ausführungen noch die Hoffnung, daß dies geändert werden kann, wenn dem Bundestag ein "wirksames Instrumentarium" zugestanden werde.
In ähnlicher Weise argumentiert auch der Bericht der TA10. Dem Parlament wird "mangelnde Reaktionsfähigkeit" auf Ansprüche und Anforderungen hinsichtlich eines verantwortlichen gesellschaftlichen Umgangs mit
Techniken zugesprochen. Das Ziel des Parlaments solle es werden, "sich selbst zum Zentrum eines öffentlichen
Dialogs" zu machen und dabei eine "konstruktive und transparente Diskussion über ... Alternativen" zu führen
(TA10-BERICHT, 14 f.).
46 Sie dienen, um ein anderes Beispiel zu gebrauchen, als "informationeller Schutzwall", der insbesondere durch
die Verwissenschaftlichung der Diskussion mit entsprechender sprachlicher und inhaltlicher Spezialisierung
aufgebaut wird (vgl. BAUMHEIER 1988, 167). KITSCHELT (1982, 180) hat dies kritisch zusammengefaßt:
"Solche befristeten Einrichtungen (werden) aus kurzatmigen politischen Kalkülen heraus einberufen. Sie dienen
dazu, aufgebrachten Interessengruppen zu suggerieren, daß ihre Probleme schon beachtet werden, kontroverse
politische Entscheidungen mit der Aura von Wissenschaftlichkeit zu legitimieren, nicht kompromißfähige Themen durch langwierige Untersuchungen aus dem politischen Tageskampf hinauszubefördern...".
47 Neue Themen und Akteure werden nicht abgewiesen, sondern "abgearbeitet". Sie werden einem "Prozeß des
Durchschleusens" (STEGER 1982b, 5) unterzogen, der die Inhalte entschärft und modifiziert.
Verallgemeinerung
A V-5
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48 So führte der Abgeordnete Apel bereits 1969 in der Debatte um die Einführung der Enquete-Kommission aus,
daß EK dazu beitragen sollen, das Parlament in die Lage zu versetzen, grundsätzlich und im voraus zu diskutieren und zu klären, was das Parlament politisch will (vgl. BT-SB v. 27.03.1969, 12391). Laut Paschen in seinem
Gutachten für die Technikfolgen-Enquete in TA10-MATERIALIEN, I/257) besteht "weitgehende Übereinstimmung zwischen allen Bundestagsfraktionen darüber, ...daß insgesamt das Informationsniveau parlamentarischer
Debatten und Beratungen über komplexe forschungs- und technologiepolitische Fragestellungen eher beklagenswert ist." Renate Mayntz arbeitet in einer Einlassung vor der TA11 heraus, daß sich die Funktion von "TA-Einrichtungen" generell von der "unmittelbaren Politikberatung" zur "breiten öffentlichen Diskussion um Konsensbildung" gewandelt habe. Ich halte es für notwendig, dies zuzuspitzen auf den speziellen Part, den das Parlament
in dieser öffentlichen Diskussion spielt. Die Aufgabe einer parlamentarischen Einrichtung wandelt sich also von
einer unmittelbaren Entscheidungsvorbereitung hin zu einer Sensibilisierung und Strukturierung der parlamentarischen Diskussion - die natürlich darüberhinausgeht, denn das Parlament ist prädestiniert dazu, in seinem Konsens auch den Konsens der Akteure zu repräsentieren (vgl. TA11-MATERIALIEN, 93).
49 Zu den Folgen einer Parlamentarisierung der "neuen sozialen Bewegungen" siehe KLOTZSCH 1989: Die
Allzuständigkeit, der Kompromißdruck und die Anforderungen an die Machbarkeit sind erhebliche Belastungen
für die parlamentarischen Vertreter der Ökologiebewegung. Der Spielraum der Ökologiebewegung in dieser
Hinsicht erlaubt immerhin die Entwicklung unterschiedlicher Profile der verschiedenen grünen Fraktionen
(ebda., 230). Daß aber die Einbindung auch erhebliche Belastungen für die jeweiligen Parlamente zeitigt, wird
schon an der Verlängerung der Sitzungszeiten im Berliner Abgeordnetenhaus nach Einzug der AL deutlich
(ebda., 188). Auch KITSCHELT (1980b, 105 ff.) warnt vor einer Parlamentarisierung der Ökologiebewegung.
Er sieht eine Zerreißprobe auf die Bewegung zukommen, die vor allem darin begründet liegt, daß man eine Fülle
von Fragen verbindlich beantworten muß, die zuvor kein Thema für die Bewegung waren (single-point-movement). Er will aber eine erfolgreiche "Teilparlamentarisierung" (ebda., 119) nicht ausschließen. Ge rade am
Ausgang der 70er Jahre war die Ökologiebewegung hin- und hergerissen zwischen Großdemonstrationen und
Fraktionsarbeit. In der Tendenz zeigten sich eher die Einbindungs- und Übertragungseffekte als prägend, begleitet von Marginalisierungen (terroristischer Flügel). Auf alle Fälle hatten etablierte politische Kräfte und neue
soziale Bewegungen mehr miteinander zu tun und voneinander zu lernen, als es beiden Seiten zunächst klar war.
Den Mythos von den "zwei Gesellschaften, die miteinander immer weniger zu tun haben, ...vielfach nicht mehr
dieselbe Sprache sprechen..., die von gänzlich unvereinbaren Sehnsüchten, Erwartungen und Aspirationen umgetrieben werden", nährt auch GUGGENBERGER 1984, 184. Die Grundlage für den fruchtbaren Konnex bildeten die Herausforderungen der politischen Umwelt und der gemeinsamen Tradition ( so hat SCHUMANN
1976 die deutschen Traditionslinien in der außerparlamentarischen Opposition deutlich gemacht). Vor allem ist
es der gemeinsame kulturelle und politische Rahmen, der beide Seiten zur Kommunikation zwingt. "Die neuen
sozialen Bewegungen müssen ihr Beobachten und Beschreiben in der Gesellschaft praktizieren; sie tun es, aber
so, als ob es von außen wäre." (LUHMANN 1986b). "Sie ist, wogegen sie ist", sie ist nämlich genuiner Bestandteil der modernen Gesellschaft. Um das zu verdecken, wird das andere Auftreten betont und mit der
"moralischen Invektive" gearbeitet (ebda.). Von einem systemtheoretischen Standpunkt aus können die neuen
sozialen Bewegungen als "kontingente, als artifizielle Formen der Selbstbeobachtung des Gesellschaftssystems"
beschrieben werden. Dort sind sie fruchtbar, von dort führen sie Themen in die öffentliche Diskussion ein.
50 Es kommt damit zur Einbindung der "Counter-Elite" (ein Begriff, der auf Suzanne Keller zurückgeht; vgl.
HERZOG 1982, 22) und zugleich zur Pluralisierung bzw. Differenzierung der politischen Elite (ebda., 23 f.). In
welchem Verhältnis die wissenschaftlichen Ansätze auch immer zueinander stehen, die "Suprematie" der wis senschaftlichen Funktionselite ist auf jeden Fall gestärkt - gleich ob die etablierte Sicherheitsforschung ihr Terrain verteidigt oder ob die skeptische Sicherheitsforschung Einbrüche erzielen kann. Die Einbindung der Counter-Elite ist von großer politischer Bedeutung; denn wenn es stimmt, daß sich die grundlegenden Spannungslinien der bundesrepublikanischen Gesellschaft, die "cleavages", um den Gegensatz von "neuer" und "alter" Politik erweitert haben, dann bedarf es gerade der Konsultationsgremien, in denen Elitenverbindungen geknüpft
werden können (vgl. zu ausländischen Beispielen wie Belgien, Holland und Kanada ebda., 120).
51 Einen Sonderfall davon bildet die Konsensfindung, die immer nur für Teile möglich ist. Dieser Sonderfall
wird oft als Aufgabe der TEK gesehen (so z.B. von DIETZEL 1978, 324: "...besondere Chance..., Konsensprozesse... anzuregen oder... zu vermitteln"). Selbst bei weitgehendem Konsens ist es aber m.E. die Aufgabe der
TEK, die Antworten auf eine Frage auf Alternativen hin zuzuspitzen. Allerdings fällt es Parlamentariern auch in
einer TEK schwer, "grundlegende Gestaltungsalternativen zu thematisieren" (HOFFMANN-RIEM 1989, 1287).
Die Beispiele zeigen aber, daß dies gelingt.
A V-6
Anmerkungen zu Teil V
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52 Die strukturierende Wirkung der KE8 auf die Energiediskussion in der Öffentlichkeit, in den Parteien und im
Parlament sieht auch THIENEN (1989, 35).
53 KLOTZSCH (1989, 189) hat die inhaltliche Transformation der Ökologiebewegung durch parlamentarisches
Handeln mit der Maxime gekennzeichnet: "Stelle deine Anträge so, daß sie zur verbindlichen Leitlinie des
Staatshandelns werden könnten." Damit ist ein erheblicher Anpassungsdruck verbunden.
54 Daß dennoch auch dabei eine Integration der AKW-Bewegung gelang, wird im Zerrspiegel von Äußerungen
der Militanten deutlich. In einem Aufruf der Revolutionären Zellen wird beklagt, daß die "Gewaltfreien" die
Kalkar-Demonstration am 02.10.1982 als Beeinflußung der Bundestagsentscheidungen und als Unterstützung
der "kritischen Enquete-Mitglieder" begriffen hätten. Die Militanten hingegen kündigen in dem Aufruf an, sich
nicht einbinden zu lassen und mit direkten Angriffen gegen die "Atommafia" zu mobilisieren und die Fertigstellung von Kalkar zu verzögern (vgl. Revolutionäre Zellen: Kalkar - und wie weiter? In: Atomexpreß, Januar
1983, 38 f.).
55 Im Zusammenhang mit der von der SPD-Fraktion und der Fraktion "DIE GRÜNEN" beantragten EnqueteKommission "Bildung 2000" kam es erneut zu Auseinandersetzungen über Kompetenzen im Bund-Länder-Verhältnis (vgl. WIB 87/18, 37 und 88/4, 39). Die EK zur Bildungspolitik wurde am 09.12.1988 eingesetzt (BT-DS
11/1448).
56 Die aber bleibt dennoch im parlamentarischen Rahmen. Mit den Minderheitenvoten im Bericht ist sie Teil des
parlamentarischen Prozeßes. Zum Recht der Minderheit auf Darstellung im Bericht siehe SCHLEICH 1985, 86.
57 Es ist insbesondere in der Diskussion um die Institutionalisierung parlamentarischer Technikfolgenabschätzung deutlich geworden, daß das Parlament hier neuer Formen bedarf. So fordert HARTKOPF (1980) neue
institutionelle Formen der Technikfolgenabschätzung; die Bearbeitung neuer Fragen und Themen in alten Routinen sei nicht zielführend. Die TEK sind folglich ein Teil der Antwort des Bundestages auf die wachsende Dis krepanz von politischen Anforderungen und verfestigten Machtstrukturen. Die "cross cleavages", die quer zu den
herkömmlichen Fronten stehenden politischen Spannungslinien, erfordern einen "neuen Mix territorial repräsentativer, funktional repräsentativer und plebiszitärer politischer Partizipationschancen zusammen mit einer
Steigerung politischer Handlungskapazität" (KITSCHELT 1983, 398). Vgl. dazu auch SCHMITT 1987.
58 Die Enquete-Kommission wird als Vorbild für den Brückenschlag zwischen Wissenschaft und Politik von
MEYER-ABICH (1982b, 460 f.) gesehen. Er entwickelt daraus weitreichende Pläne für Institutionalisierungen
dieses Brückenschlages. KRETSCHMER (1984, 418 f.) sieht die Enquete-Kommission als Beispiel für parlamentarische Evaluierung von Maßnahmen.
59 So wird der Szenarienansatz bei Gutachten für die TA10 herangezogen, und zwar zur Untersuchung von alternativen landwirtschaftlichen Produktionsweisen (vgl. TA10-MATERIALIEN V) und zur Auslotung von
Möglichkeiten und Grenzen beim Anbau nachwachsender Rohstoffe für Energieerzeugung und chemische Industrie (ebda. IV). Hierbei werden jeweils auch Kommentargutachten vergeben - aus unterschiedlicher Sicht, was
eine Neuauflage des Review aus der KE9 darstellt. Zuvor wurde bei beiden Gutachten jeweils durch eine Arbeitsgruppe der TA10 der Begutachtungsprozeß abschließend ausgewertet, aber auch hier galt, daß "der zwischen politischen Entscheidungsträgern und Wissenschaftlern angestrebte interaktive Prozeß (sich nicht) hinreichend realisieren (ließ)". (Ebda. IV, 2).
60 Auch KITSCHELT (1982, 165) sieht die Möglichkeit, daß in derartigen Gremien "eingefahrene Machtverhältnisse in politischen Arenen umgangen werden und ein neuer Zugriff auf ein Problem gesucht wird". Er beurteilt dies kritisch: durch "prozedurale Einbindung" werden Kritiker "zu kooptieren" und damit die "realen
Herrschaftsverhältnisse" zu "verschleiern" versucht (ebda., 180). Auf die Ökologiebewegung selbst haben die
Erfahrungen mit den Risikostudien nicht abschreckend gewirkt. So fordert der wissenschaftliche Arm der Ökologiebewegung (vor allem das Öko-Institut) auch weiterhin die "verstärkte Vergabe von Gutachten, Parallel- und
vor allem Review-Studien an ökologisch orientierte Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen" und eine verbesserte Partizipation in den vorgesehenen Gremien des Bundestages zur Technikfolgenabschätzung (vgl. TA10-
Verallgemeinerung
A V-7
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MATERIALIEN II, 296 f.). Auf der andern Seite schätzte in einer Antwort auf eine Große Anfrage der Fraktion
"DIE GRÜNEN" zur Technikfolgenabschätzung auch die Bundesregierung die Erfahrungen mit der Parallelforschung als "positiv" ein (vgl. BT-DS 11/4323). Dies dürfte aber der tatsächlichen Einschätzung nicht entsprechen.
61 Ebensowenig hat die IKT den Ausbruch aus dem parteipolitischen Horizont der Legislaturperioden und der
unmittelbar anstehenden Probleme vermocht (vgl. HOFFMANN-RIEM 1988, 67 f.). Sie hat auch unter diesem
Aspekt keine Möglichkeiten für parlamentarische Politik jenseits des Status-Quo aufgezeigt.
62 Zum Einsatz professioneller Arbeitsstäbe und dessen Entwicklung vgl. PLÖN 1988, 107. Eine flexible Einbindung von Stabsmitarbeitern wird auch im TA10-BERICHT, 21 gefordert. Sie sollen "von externen wissenschaftlichen Einrichtungen abgeordnet" werden. Zum Stellenwert des Sekretariats und dessen fraktioneller Zusammensetzung siehe DAMKOWSKI 1987, 65 f. sowie WHEARE 1955, 219 ff. ("it is not enough for a commitee to be wisely led; it must also be wisely fed." - ebda., 184). Die Übertragungen dieser Erfahrung auf den
Normalbetrieb bedurfte vor allem der Haushaltsflexibilität bei der befristeten Einstellung kompetenter Mitarbeiter. So sind nunmehr Leerstellen im Haushalt vorgesehen, die bei Bedarf besetzt werden können. Für die Finanzreform z.B. wurden auf Zeit mehrere Stellen für die parlamentarische Zuarbeit eingerichtet, und auch im
Rechtsausschuß sind entsprechende Möglichkeiten für spezielle Gesetze vorgesehen. Auch die Unterstützung
durch Beratungsfirmen wurde für Untersuchungsausschüsse eingeräumt. Zur Stärkung der Ausschußsekretariate
mit dem Ziel vermehrter Evaluierung von Gesetzesvorhaben und Gesetzen siehe LENZ 1984, 445. Er spricht
sich eher für fraktionsbezogene Verbesserungen der Arbeitsmöglichkeiten aus.
63 Ein weiterer Fall ist die Hinzuziehung von Bürgern anderer Staaten. Hier hat die Klima-Enquete mit dem USWissenschaftler Paul Crutzen Pionierdienste geleistet.
64 Jeder Wandel in Organisationen setzt einen Wandel in den Einstellungen und Wertpositionen der führenden
Beteiligten voraus. In den TEK verändert sich unter den Erfahrungen mit Debatten die Elitenkultur und mit ihr
die Auffassungen von parlamentarischer Arbeit. Die Einstellungen und Verhaltensdispositionen verändern sich
durch die mehrjährige intensive Arbeit in den TEK - was auch in der weiteren Arbeit der Beteiligten Spuren
hinterläßt und eine weitergehende Modernisierung ermöglicht (vgl. HERZOG 1982, 132 ff.). Die TEK bilden
somit ein Instrument des Innovationstransfers.
65 Zur Karriere- und Qualifizierungseffekten der EK siehe KRETSCHMER 1982, 24. Es ist eine zentrale Frage
der Elitenforschung, wie Elitentransformationen vor sich gehen. Gesichert ist dabei, daß zur Bewältigung fundamentaler Krisen neue Führungsgruppen mit neuen Fähigkeiten erforderlich sind (vgl. HERZOG 1982, 21).
Schon Max Weber hatte das Untersuchungsrecht als "unentbehrliche Voraussetzung" dafür angesehen, "daß das
Parlament zur Auslesestätte für politische Führer wird." (WEBER 1918, 60). Die Organisationsforschung koppelt die Modernisierungsfähigkeit von Organisationen in starkem Maße an die veränderte Sozialisation einzelner
Entscheidungsträger an, die in der Organisation als "Brückenköpfe" fungieren können (vgl. dazu BRUDER
1980, 150; BADURA 1984, 594 f.).
66 Unter dem Gesichtspunkt der Öffentlichkeitswirksamkeit schneiden die Enquete-Kommissionen mit ihrem
sensibilisierenden und strukturierenden Einfluß auf die Technikdiskussion im Ganzen recht gut ab (so Dierkes,
zit.n. TA11-MATERIALIEN, 16). Umgekehrt sieht Schneider (in: RECHT 1988, 113) die intensivierte Nutzung
des Enquete-Rechts als Reaktion "auf eine Vertrauenskrise mit dem Ziel, verlorengegangenes Vertrauen in der
Bevölkerung wiederherzustellen".
67 Dies wird z.B. durch die TA10 zur Norm erhoben: Demgemäß soll das Parlament zum "Zentrum eines öffentlichen Dialogs" über Fragen des Wandels und Folgen von Technik werden (TA10-BERICHT, 14). Auch
Ueberhorst zieht aus den Erfahrungen mit TEK normative Schlußfolgerungen: ein "diskursives Defizit" liege
dann vor, wenn eine Diskrepanz zwischen "politischer Kontroverse" und "offiziellem politischem Prozeß" vorliegt (UEBERHORST 1984b, 479). Ein parlamentarisches System verhält sich ihm zufolge dann rational, wenn
es kommunikative Prozesse organisiert, die dazu führen, daß "die in der Gesellschaft diskutierten oder zu diskutierenden Alternativen politisch erörtert und abgewogen werden" (UEBERHORST 1984a, 255; vgl. auch UEBERHORST 1984b, 479). Dies bedeutet nicht, daß alle Beratungen der EK selbst öffentlich zu sein hätten.
Wichtiger ist es, einen Lernprozeß zu organisieren, der öffentlich Wirksamkeit haben kann und ihn nicht vorzeitig durch Schlagzeilen zu belasten (so auch CATENHUSEN 1987). Zur Regelung der Öffentlichkeit von UA
und EK siehe DAMKOWSKI 1987, 61 und 167.
A V-8
Anmerkungen zu Teil V
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68 Dies deckt sich mit anderen Erfahrungen zum Verhältnis von Wissenschaft und Politik: Aus Studien über die
Verwendung sozialwissenschaftlichen Wissens in der Politik geht hervor, daß "Forschung in einem beträchtlichen, jedoch unbekanntem Umfange nicht so sehr durch instrumentelle Problemlösungen oder Sozialtechniken
beeinflußt wird, sondern durch das, was Morris Jannowitz ,Aufklärung, genannt hat". Die "Hauptwirkung der
Forschung auf Politik" ist die "allmähliche Ablagerung von Einsichten, Theorien, Konzepten, Perspektiven und
Weltanschauungen" (WEISS 1984, 545). Ich werde darauf in Teil VI noch einmal eingehen.
69 Wie Entwicklungen in anderen politischen Zusammenhängen zeigen, ist die Veränderung von Organisationsstrukturen aufgrund von Konflikten die letzte Möglichkeit, dem eine mehrstufige Konflikteskalation vorausgehen muß (vgl. für kommunale Verwaltung: FÜRST 1975).
70 Rossnagel (lt. TA11-MATERIALIEN, 17) billigt dem Parlament aufgrund von dessen "integrativer Sichtweise" sogar den Part der "legitimierten Techniksteuerung" zu.
71 CATENHUSEN 1990 hat dieses Argument aufgegriffen: "Wenn Parlamente auf eine solche Entwicklung
(gemeint ist die der Gentechnik; G.V.) nur reagieren und die Frage nach Maßstäben für verantwortliches Handeln ausblenden, entstehen auf die Dauer Legitimationsprobleme für unsere parlamentarische Demokratie."
72 Dies ist m.E. nicht korrelierbar mit der Klassifikation von politischen Problemen, wie sie die policy-Forschung entwickelt hat, etwa die Unterscheidung von distributiven, regulativen und redistributiven Politiken (vgl.
WINDHOFF-HERITIER 1987).
73 Vgl. LUHMANN 1975a, 41 f.
74 So ist auch die Rolle des Autors von Minderheitsvoten vorgeschrieben - worüber es zu Auseinandersetzungen
in der GEN gekommen ist. Dennoch steht am Ende dieser Auseinandersetzung eine Rollenzuschreibung, die die
Äußerungen der Minderheiten beschränkt (siehe dazu Anm. 56).
75 Vgl. LUHMANN 1975a, 28.
76 Zu den genannten Aspekten von Politik siehe die Begriffsbestimmung von Politik in VOWE 1990. Abgesehen von der Aufhebung des Vorbehalts beim Schnellen Brüter muß der direkte und unmittelbare Umsetzungserfolg von Empfehlungen als eher gering eingeschätzt werden (vgl. THIENEN 1989, 32 f. und die von ihm hierzu
zitierte Literatur). Ich habe dies bei den vier analysierten TEK im einzelnen aufgeführt. Die Unterscheidung der
Wirkungsdimensionen trifft auch LUHMANN (1975a, 7): Die Funktion von Verfahren besteht darin, daß sie ein
Problem lösen, "das allzu leicht übersehen wird, weil es nicht identisch ist mit denjenigen Problemen, die man
durch die Entscheidungen in den Verfahren zu lösen versucht."
77 So ist die "Setzung von Prioritäten von Zielkonflikten" z.B. eine genuin parlamentarische Aufgabe. Das Parlament entzieht sich dem, z.B. beim Widerspruch von Ökonomie und Ökologie. "Seine verfassungswidrig nicht
wahrgenommene Aufgabe wird im Wege einer Notkompetenz von der Verwaltung und den erichten wahrgenommen." Ossenbühl, zit.n. TA11-MATERIALIEN, 15). Vgl. auch die Kritik von Nicklisch an der Rolle, die
obere Gerichte als Ersatzgesetzgeber im Bereich Technik spielen (ebda., 95).
78 Auch Massing sieht, daß "andere Medien im Untersuchen besser, schneller, öffentlichkeitswirksamer
(sind)"". (In: RECHT 1988, 134).
79 Z.B. sucht OFFE (1980, 28) im Korporatismus den Ausweg des politischen Systems und konstatiert eine
"post-parliamentary-democracy". Ich sehe die funktionalen Äquivalente nicht in den koordinierenden Gremien
der Exekutive, wie z.B. den interministeriellen Ausschüssen und den Ausschüssen der Staatssekretäre (siehe
dazu RAUSCH 1976, 231). Hier herrscht gegenüber den parlamentarischen Gremien Rivalität, aber keine funktionale Äquivalenz.
Verallgemeinerung
A V-9
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80 Nicht funktional äquivalent sind Vorkehrungen und Maßnahmen, die eher einem klassischen Politikberatungsmuster folgen, die eine wissenschaftlich aufgeklärte Politik erlauben sollen, aber nicht mit Einbindungsprozessen oder mit Öffentlichkeitswirksamkeit einhergehen. Dies bedeutet nicht, daß man auf sie verzichten
könnte, aber sie sind eben kein Äquivalent. So z.B. erreichen die vom Vorsitzenden der TA10, Bugl, anläßlich
des Symposiums "Das Parlament und die Herausforderung durch die Technik" genannten Wirkungsanalysen im
Gesetzgebungsverfahren nicht das Funktionsspektrum einer TEK. Bugl verweist auf § 40 der gemeinsamen Ge schäftsordnung der Bundesministerien, der eine Alternativabwägung bei Vorhaben verlangt, und schlägt vor, alle
Gesetzesvorhaben auf ihre Umweltverträglichkeit hin zu prüfen. (Vgl. TA10-MATERIALIEN II, 637 f.).
81 Mit allen TEK versuchte der Bundestag, seine Position im Verhältnis zu anderen Instanzen zu verbessern:
-
mit der KE8 und der KE9 gegenüber den Genehmigungsbehörden der Länder und der Judikative ("Läuft der
Schnelle Brüter am Parlament vorbei?" - H.B.Schäfer in der SZ vom 10.02.1982);
mit der IKT gegenüber der Mediengesetzgebung der Länder, der Bundespost und dem Bundesverfassungsgericht;
mit der GEN gegenüber der Administration (ZKBS) und den Ministerien (BMFT; BMJ) und den Ländern.
82 Entfällt
83 Diese Sicherung ist umso wichtiger, zumal die empirisch meßbare Anerkennung des Bundestages in der Bevölkerung zwar stabil, aber "auf schmaler kognitiver, normativ häufig unzutreffender, zumeist positiv verschwommener evaluativer Basis" beruht (SCHÜTTEMEYER 1986, 269).
84 Damit ist die Verbindung von Institutionenanalyse und Legitimationsbegriff neu geknüpft, und es wird ein
Stück dessen eingelöst, was GÖHLER (1987b, 29) gefordert hat, nämlich, "den institutionentheoretischen Ertrag
der großen Diskussionen der 70er Jahre, etwa der Legitimations-Debatte, aufzuarbeiten".
85 Die Darstellung ist angeregt durch Kategorien, die in der Organisationssoziologie verwendet werden. Insbesondere sei hingewiesen auf: KIESER 1983, BLAU 1968, BOSETZKY 1980.
86 Die strukturelle Einordnung in den Bundestag steht im Vordergrund dieses Kapitels. Ich werde aus diesem
Grunde die Befunde zur internen Struktur der TEK nicht noch einmal explizit zusammenfassen. Ein generelles
Muster der Struktur unter kognitivem, politischem, normativem, personellem und organisatorischem Aspekt ist
bei den Kapiteln zu den einzelnen TEK jeweils deutlich geworden (siehe z.B. zum personellen Aspekt die generellen Ausführungen im Abschnitt 2.4.1. des Teils IV).
87 Zur "Überforderung durch Eilzuständigkeit" siehe DIETZEL 1978, 392.
88 Zur Arrangierung der politischen Tagesordnung generell siehe WINDHOFF-HERITIER 1987 und RUSSMOHL 1981.
89 Die idealtypische Persönlichkeit für diesen Zusammenhang bestimmt UEBERHORST (1982, 27) mit folgenden Eigenschaften: unabhängig, artikulationsfähig, positionsfähig, bündnisfähig, fähig zur Herausarbeitung von
Alternativen.
90 Dementsprechend kann LATTMANN (1977, 58) bei der Ministerialbürokratie, dem Hort der Sachrationalität
im politischen Bonn, ein "ironisches Zucken um die Mundwinkel" konstatieren, wenn "Abgeordnete sich zur Sache äußern".
91 Andererseits wird der persönliche Lerneffekt durch die Teilnahme an TEK von den Beteiligten fast durchweg
als hoch veranschlagt (vgl. THIENEN 1989, 32).
92 Denn: "Prozedurale Fragen sind Interessenfragen". "Sie legen fest, wer wann was thematisieren kann, wer
wann welche analytische und konzeptionelle Kapazität für seine Fragestellung erschließen kann."
(UEBERHORST 1983, 5).
93 Siehe oben Anm. 39. Die formale Gleichstellung der Ausschüsse erhöht die Bedeutung der informellen
Strukturen für das Verhältnis der Auschüsse. Dies gilt auch für das Verhältnis der Abgeordneten, die einander
formell ebenfalls gleichgeordnet sind. Vgl. BADURA 1976, 29.
A V-10
Anmerkungen zu Teil V
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94 KISSLER 1976, 249.
95 Die Eigendynamik einer EK fordert politische Wachsamkeit: "...in diesem kleinen Zirkel von Parlamentariern
und Sachverständigen (werden) nicht nur Materialien aufgearbeitet und verschiedene Meinungen abgewogen.
Die Kommission macht auch politisch Vorgaben, denen sich hinterher Regierung und Parlament bei ihren Entscheidungen nur schwer entziehen können." Die "Vorformulierung" einer Position durch die Kommission bleibe
nicht folgenlos, warnt die FAZ vom 03.06.1981.
96 Die Abgeordneten bemühen sich, den Ablauf zu bestimmen. Dabei haben die Obleute hohes Gewicht. Sie bestimmen die Tagesordnung zusammen mit dem Vorsitzenden (vgl. z.B. TA10-PROTOKOLL 2/4).
97 Dies soll bedeuten, sie ist an einen Auftrag gebunden, der vom Plenum des Bundestages ausgesprochen wird.
Sie kann sich nicht ihre Aufgabe oder ihr Thema selbst wählen. Auf die politische Bedeutung dieser Abhängigkeit einer EK von einer Zuweisung durch das Plenum, die immer auch die Kontrollmöglichkeit durch die Fraktionsführungen impliziert, hat Kabel wiederholt hingewiesen (vgl. seine Ausführungen in TA11-MATERIALIEN,
53 ff. und KABEL 1987).
98 Der Bundestag hat keine mittlere Ebene. Unterhalb des Plenums bzw. der Fraktion sind die Ausschüsse und
parallel dazu in der Fraktion die Arbeitsgruppen oder Arbeitskreise. Wenn ein Thema quer zur Gliederung der
Ausschüsse liegt, so behilft man sich, indem ein federführender Ausschuß benannt wird und die anderen betroffenen Ausschüsse mitberatend tätig werden. Letztere haben eine schwache Stellung (sie geben ihr Votum
schriftlich ab, und der federführende Ausschuß ist lediglich verpflichtet, das Votum der mitberatenden Ausschüsse zu erwähnen, nicht unbedingt zu berücksichtigen). Diese Struktur ist festgefügt und wird wohl auch nur
schwer aufzubrechen sein (vgl. die Ausführungen von Kabel zu diesem Problem in TA11-MATERIALIEN, 72).
Einigkeit besteht, daß diese Regelung für komplexe Probleme nicht ausreichend sei (vgl. die Ausführungen der
Abgeordneten Catenhusen und Paterna, ebda., 62 bzw. 105).
99 Aber auch der Haushaltsausschuß reproduziert wiederum die Arbeitsteilung der Ausschüsse, da er die
Ministerialstruktur in sich als Berichterstatterstruktur erneut abbildet. Deshalb kann es dann wiederum der Fall
sein, daß technologiepolitis che Fragestellungen nicht adäquat aufgehoben werden. (Vgl. die Ausführungen von
Catenhusen in TA11-MATERIALIEN, 47 f.). Man stelle sich im Kontrast zur gegenwärtigen Praxis einmal folgende Organisation vor, mit der Querschnittsfragen behandelt werden: In jeder Legislaturperiode werden fünf
von zehn insgesamt möglichen Projektkommissionen neu eingesetzt, die jeweils die Aufgabe haben, bestimmte
Projekte mit Querschnittscharakter und hoher politischer Priorität wie Rentenversicherung, Frauen usw. zu verfolgen und die entsprechenden Aktivitäten der Ausschüsse zu koordinieren.
100 Zur Koordination durch Geschäftsordnung siehe HOHN 1987, 241.
101 Abgeordnete reagieren entsprechend empfindlich, wenn Sachverständige so tun, als wären Empfehlungen
einer EK direkte Aufträge an das Parlament (vgl. LAERMANN 1982, 63 f.).
102 Die Mischung aus Sachverständigen und Parlamentariern sorgt für eine "spannungsreiche Arbeitssituation"
(HOFFMANN-RIEM 1989, 1284), obgleich "Konsensrestriktionen schon in den Beratungsprozeß der Kommis sion hineingenommen wurden und dort als Erkenntnisrestriktion gewirkt haben." (SCHARPF 1984, 400 mit
Blick auf die EK Verfassungsreform).
103 So KABEL 1987; vgl. auch HOHN 1987, 188 f.
104 Auf diese Weise ist die TEK in ihrer jetzigen Struktur zu einer "organisationsverträglichen" Institutionalisierungsvariante geworden: die "innerorganisatorische Konfiguration von Macht und Einfluß (werden) so nicht gestört." (Th.Petermann/P.Franz: Warten auf TA. Mimeo 1988; zit.n. THIENEN 1989, 44).
105 "Für Parteien besitzen Argumente kein Eigengewicht. Ihre Relevanz stellt sich vielmehr erst nach der parteipolitischen Gewichtung heraus. Gewichtet wird mit Wahlchancen, die sich den Argumenten (vermutlich)
beiordnen lassen." (FACH 1984, 224).
106 Grundlegende Probleme bei der Zusammensetzung der Sachverständigenseite (Stichwort: Repräsentativität)
auf dem Hintergrund von Umsetzungschancen hat THIENEN (1989, 41) diskutiert.
Verallgemeinerung
A V-11
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107 Die Kosten für Enquete-Kommissionen sind erheblich angestiegen. So erforderte die EK zur Auswärtigen
Kulturpolitik einen Etat von DM 200.000, die für IKT einen von DM 1.000.000 (vgl. RAUHAUS 1979). Eine
Vorstellung von der Größenordnung des Finanzierungsaufwandes für die einzelnen EK vermitteln die Ansätze
im Einzelplan 02 des Bundeshaushaltsplans unter den Titeln 42704 (Stab) und 52603 (Reisekosten und Entschädigungen für Sachverständige). Die unter diesen Titeln ausgewiesenen Ist-Beträge der Ausgaben lassen aber
keine Aufschlüsselung auf einzelne EK zu. Nicht enthalten in diesen Haushaltsansätzen sind die Ausgaben für
das Personal im Stab, das nicht eigens für die EK eingestellt wird, für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Bundestagsverwaltung, für die Drucklegung und den Vertrieb des Berichts usw.
108 So auch THIENEN 1989, 37.
109 Aus dem engeren Umfeld von Franz-Josef Strauß heraus kann - und auch das nicht unbeschadet - der Milliardenkredit für die DDR eingefädelt werden, aber kein CSU-Abgeordneter im Innerdeutschen Ausschuß kann
auch nur Vorschläge in diese Richtung unterbreiten.
110 Unter "parlamentarischer Sozialisation" verstehe ich im Anschluß an BADURA (1976, 32) den Prozeß, in
dem das Repertoire des Parlaments an Regeln, Wissen, Überzeugungen, Selektionen und Fähigkeiten den neuen
Parlamentsangehörigen vermittelt wird. Dem Stellenwert parlamentarischer Regeln für die TEK entspricht die
zentrale Stellung des Obleutegremiums als Konsensfindungsorgan für den jeweiligen Kommisssionsverlauf (vgl.
RECHT 1988, 88). Dies wurde besonders deutlich in der IKT.
111 Die "Integrations- und Kooperationskraft" des Deutschen Bundestages haben Badura und Reese (BADURA
1976) anhand von jungen Parlamentariern nachgewiesen: Neugewählte Bundestagsabgeordnete übernahmen erstaunlich schnell die formellen und informellen Regeln der Kommunikation, Information und Entscheidung (bei
BADURA 1976, wird dies die "herrschende Subkultur" genannt; bei LOEWENBERG 1969, heißt dies "Stil" und
"Chorgeist"), ohne daß dabei prä-parlamentarische Faktoren, wie z.B. Bildungsstand, eine signifikante Rolle
spielen würden.
112 Diese Bestimmung eines Spielraums deckt sich mit der Charakterisierung der Rolle politischer Institutionen
im politischen Prozeß generell: Sie schränken das politische Handeln ein, determinieren es aber nicht, so daß der
politische Prozeß nicht allein aus den Institutionen, aber auch nicht ohne sie erklärt werden kann (vgl.
WASCHKUHN 1987, 86 sowie SCHARPF 1985, 166).
113 Die Analyse der einzelnen TEK hat eine Änderung der Sichtweise bewirkt: wo ein unbedarfter Beobachter
vorher das strategische Kalkül von Akteuren vermutet hätte, die mittels der EK ihre Planungen umsetzen, da
fand sich eine komplexe Interaktion, die Ergebnisse zeitigte, die keiner so gewollt hatte (ähnliche Erfahrungen
hat BOURDIEU 1987 als Ergebnisse ethnologischer Feldforschungen beschrieben).
114 Dabei hat "Zentrum" nichts mit Geometrie und sehr wenig mit Geographie zu tun (nach: EISENSTADT
1979, 167).
115 Dies gilt vor allem für die Entwicklung eines Modells alternativer Parlamentsarbeit, was nur am Rande der
Institution geschehen kann. In anderen Zusammenhängen hat DEUTSCH 1969 auf die Bedeutung derartiger Anstöße von der sozialen Peripherie her hingewiesen: Er sah "marginal men" als eine wichtige Innovationsinstanz
an, da sie wenig in die Routine integriert und auf Kreativität angewiesen seien.
115a Siehe zu den verschiedenen Reaktionen auf Wandel in makrosoziologischer Perspektive EISENSTADT
1979, 344 f.
116 Die Evolution des Parlaments ist also umweltabhängig, aber nicht durch die Umwelt determiniert:
"Innovationen werden erforderlich, nicht damit, sondern weil sich die Verhältnisse ändern." (LUHMANN 1978,
70).
A V-12
Anmerkungen zu Teil V
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117 Für den Wandel und für die Modernisierung gibt es weder makrosoziologisch noch organisationssoziologisch einen direkten Weg oder ein Endziel. Es gibt verschiedene Reaktionen auf Herausforderungen, die von den
Ausgangsbedingungen, insbesondere der Tradition, und von den Umweltbedingungen abhängig sind. Diese Reaktionen können auf verschiedenen Ebenen unterschiedlich ausfallen. Unterschiede in einer Organisation oder
Gesellschaft gibt es bereits bei der Wahrnehmung der Probleme (vgl. dazu auf makrosoziologischer Ebene EISENSTADT 1979, 373).
118 Vgl. SCHÜTT-WETSCHKY 1987.
119 Zum Konzept eines "social parliament" siehe RITTER 1974, 40. So sah auch WHEARE (1955, 248 ff.) in
den Komitees bereits den Ausdruck einer "functional representation", in der an die Stelle territorialer Repräsentation eine nach Wissens- und Arbeitsbereichen tritt.
120 Den Übergang von einer Vision in eine "kontinuierliche soziale Organisation" ("Routinisierung des Charis mas") beschreibt EISENSTADT 1979, 151 f.
121 Eine Neuerung anderer Qualität ist die Erweiterung des Parlaments um die Fraktion "DIE GRÜNEN" (vgl.
KLOTZSCH 1989 und die dort zitierte Literatur).
122 Deshalb ist dieser Evolutionsprozeß auch besser als eine "assemblage of components" darzustellen statt als
eine "sequence of steps" (vgl. MÜLLER-MERBACH 1979).
123 Das Manuskript wurde im Frühjahr 1990 abgeschlossen. Eine systematische Behandlung der Konzeptionen,
Möglichkeiten und Wünschbarkeiten hätte auch ein anderes Design der Untersuchung erfordert. Von daher muß
dieser Abschnitt skizzenhaft bleiben. Ich verweise auf die reichliche Literatur im Umkreis der Diskussion um
parlamentarische Technikfolgenabschätzung: TA10-BERICHT, TA10-MATERIALIEN; TA11-BERICHT,
TA11-MATERIALIEN; THIENEN 1986a, b, 1987a, 1989; BOEHRET 1986; TECHNIK 1986a. Die Rückblicke
auf die bundesdeutsche parlamentarische TA-Diskussion sind zahlreich. Siehe zuletzt JAEGER 1990. Zur Ge schichte der institutionalisierten Technikfolgenabschätzung als Politikberatung siehe DIERKES 1986.
124 Bei HUGHES 1986 ist "momentum" ein entscheidendes Element im Entwicklungsprozeß technologischer
Systeme.
125 Es ist gesichertes Wissen in der Organisationssoziologie, daß Organisationen dazu neigen, eigene Wahrnehmungsmuster und Verhaltensorientierungen zu entwickeln, die sich verselbständigen und gegenüber Veränderungen in der Umwelt resistent werden (vgl. BLAU 1968).
126 Vgl. DEUTSCH 1969.
127 Zur Rolle von Machtstrukturen bei der Reaktion von Organisationen auf Umweltveränderungen vgl. BENZ
1985, 96 ff.
128 Vorbild dessen ist das"Office of Technology Assessment" beim Kongreß der USA. Vgl. zuletzt die Darstellungen des "OTA" durch John Gibbons beim Symposium zum Thema "Das Parlament und die Herausforderung durch die Technik" am 30.09./01.10.1986, Berlin, in: TA10-MATERIALIEN II/89 ff. Das "OTA" bemüht
sich darum, über Studien einen kognitiven Einfluß auf die Entscheidungen zu gewinnen. Dabei wird dem jeweiligen Bericht weniger Gewicht zugemessen als der Forschungsgruppe selbst, die über persönliche Kontakte zu
den Abgeordneten wirken soll (vgl. ebda., 203).
Zu der parlamentarischen Technikfolgenabschätzung in Frankreich siehe TA10-MATERIALIEN II/207 ff.; in
den Niederlanden ebda., 218 ff.; im Europäischen Parlament ebda., 226 ff. Zu "technology assessment" generell
siehe BOEHRET 1982 und HUISINGA 1985.
129 Ihr vollständiger Titel lautet: "Einschätzung und Bewertung von Technikfolgen; Gestaltung von Rahmenbedingungen der technischen Entwicklung" (vgl. BT-DS 10/2937). Zur TA10, der Technikfolgen-Enquete in der
10. Legislaturperiode unter dem Vorsitz des Abgeordneten Bugl (CDU/CSU-Fraktion) siehe TA10-BERICHT
und die in Anm. 123 zitierte Literatur. Zur TA11, der zweiten Technikfolgen-Enquete unter dem Vorsitz des Abgeordneten Rüttgers (CDU/CSU-Fraktion) siehe die Anträge auf Wiedereinsetzung: BT-DS 11/403 - CDU/FDP
-; BT-DS 11/311 - SPD -; BT-DS 11/220 - Fraktion "DIE GRÜNEN"; WIB 87/3, 31 f.; TA11-BERICHT.
Verallgemeinerung
A V-13
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130 Siehe TA10-BERICHT. Eine Einschätzung der Resonanz findet sich in PETERMANN 1988a. Vgl. insbesondere FAZ vom 04.06.1986 und 12.07.1986 sowie FR vom 05.04.1986. Der Institutionalisierungsvorschlag ist
von der Technikfolgen-Enquete einstimmig angenommen worden. Sie formulierte dafür die "Zielvorgabe": "Der
Deutsche Bundestag soll in die Lage gesetzt werden, seinen spezifischen Beitrag zur Kontrolle, Bewertung und
Gestaltung der Rahmenbedingungen technisch-wissenschaftlicher Entwicklungen zu leisten." (TA10-BERICHT,
18). Die TA10 hat neben der Erarbeitung des Institutionalisierungsvorschlages exemplarisch drei technikbezogene Problemfelder untersuchen lassen:
- Expertensysteme (TA10-MATERIALIEN III)
- Nachwachsende Rohstoffe (ebda., IV)
- Alternativen der landwirtschaftlichen Produktionsweise (ebda., V).
Kritisch zu den Ergebnissen und Verfahren bei den Untersuchungsfeldern der TA10 äußern sich F.Büllingen und
Th.Petermann: Erste Erfahrungen mit der Durchführung beispielhafter Technikfolgen-Abschätzung und -Bewertung
beim
Deutschen
Bundestag.
In:
TA10-MATERIALIEN
I,
301
ff.
Die Fortsetzung der Technikfolgen-Enquete in der 11. Legislaturperiode führte Fallstudien durch zu:
- Landwirtschaftliche Produktionweisen
- Rinderwachstumshormone
- Künstliche Intelligenz
- Solare Wasserstoffwirtschaft (siehe dazu DP vom 31.08./07.09.1990).
Auch die Folgenabschätzung der beiden Technikfolgen-Enqueten fiel eher risiko-orientiert als chancen-orientiert
aus. Nicht in der Palette ihrer Untersuchungsfelder war z.B. Umwelttechnik enthalten. Dies ist ein Indiz dafür,
daß der Bundestag eher auf Probleme im Zusammenhang mit Technik reagiert, statt zu orientieren, also
Technologieentwicklungspolitik zu betreiben (vgl. die Übersicht in TA10-MATERIALIEN I, 208).
131 Weitere Einzelheiten des Vorschlages der TA10: Eine "Kommission zur Abschätzung und Bewertung von
Technikfolgen" wird vom Bundestag zu Beginn jeder Legislaturperiode eingesetzt. Sie soll "dem Deutschen
Bundestag Beschlüsse empfehlen" können. Sie setzt sich wie eine Enquete-Kommission aus Abgeordneten und
Sachverständigen zusammen. "Beschlüsse über das jeweilige geschäftsordnungsrechtliche Verfahren, insbesondere also die Frage der Vorlage einer Beschlußempfehlung an den Deutschen Bundestag" (TA10-BERICHT, 20)
bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten in der Kommission. Ansonsten sind alle Mitglieder
gleichberechtigt. Rechtliche Grundlage für die vorgeschlagene Kommission ist eine Änderung der Ge schäftsordnung des Bundestages. Nach Vorstellungen der TA10 soll die Kommission "Grundsatzentscheidungen
über das Programm" der parlamentarischen Technikfolgenabschätzung treffen, den wissenschaftlichen Leiter
vorschlagen, die Berichte und Empfehlungen der wissenschaftlichen Einheit entgegennehmen u.a.m. (vgl. ebda.,
19).
Die "ständige wissenschaftliche Einheit" ist Teil der Bundestagsverwaltung. Sie soll "auf das vorhandene, umfangreiche Netz von Forschungseinrichtungen" (ebda., 17) zugreifen; Kern ihrer Aufgabe ist die Durchführung
oder Betreuung der für nötig gehaltenen Studien sowie die Vermittlung der Ergebnisse (ebda., 20). Sie setzt sich
aus ca. fünfzehn "unbefristet angestellten" (ebda.) Wissenschaftlern mit Daueraufgaben und ebenfalls ca. fünfzehn zeitweise angestellten Wissenschaftlern mit programmfeldspezifischen Aufgaben zusammen.
Zum dritten sieht der Vorschlag "Beiräte" für einzelne Programmfelder vor, in denen Abgeordnete
- "insbesondere aus den von der Thematik berührten Ausschüssen" - und Vertreter gesellschaftlicher Gruppen
zusammenarbeiten. Die Kosten für die Realisierung dieses Gesamtvorschlages werden auf zehn Millionen DM
pro Jahr veranschlagt. Das Instrument der Enquete-Kommission werde damit nicht überflüssig (ebda., 18).
132 So schlägt DAMKOWSKI (1987, 96 ff.) vor, das Enqueterecht stärker auf die Fachausschüsse zu verlagern
und sie mit den Rechten eines UA oder aber einen "Evaluations- und Innovationsausschuß" ebenfalls mit den
Rechten eines UA auszustatten. UA wären dann nur noch dazu da, Skandale aufzudecken. Dadurch würden EK
entbehrlich.
133 Zunächst lehnte der Haushaltsausschuß am 03.12.1986 den Vorschlag der TA10 ab - sogar mit einigen
Stimmen aus der SPD-Fraktion. Die Begründung war, daß ein Haushaltsansatz von zehn Millionen DM pro Jahr
zuviel für diese Aufgaben sei (WIB 86/23, 56). Damit war klar, daß der Vorschlag der TA10 im Bundestag
scheitern würde. Er wurde z.B. auch nicht von der parallel zur TA10 laufenden Gentechnik-Enquete unterstützt,
sondern von ihr explizit mit einem Vorschlag gekontert, der auf eine Konsolidierung des Instruments der TEK
hinauslief (vgl. GEN-BERICHT, 310 ff.).
A V-14
Anmerkungen zu Teil V
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134 So z.B. in der Stellungnahme des BDI: dort wurde staatsrechtlich argumentiert, nämlich dahingehend, daß
Verschiebungen in den Kompetenzen bei technikpolitischen Fragen die Position der Regierung schwächen könnten (vgl. THIENEN 1989, 43 f.). Auch in den diesbezüglichen Ausführungen eines BDI-Vertreters (FREYEND
1987) wurde klar, daß der BDI gegen größere Partizipation, Vermischung der Verantwortlichkeiten, Einbeziehung der Wissenschaftler in Parlamentsgremien und für die Rücknahme der Technikfolgen in die Ausschüsse
und für die Beibehaltung der arbeitsteiligen Struktur votierte. Schon im Anschluß an die KE8 hatte sich der BDI
gegen die Vermischung von fachlichen und politischen Gremien gewandt. Es werde dadurch die Entscheidung
über einzelne Techniken unzulässigerweise an Sachverständigengremien übertragen. Daß der Vorschlag der
TA10 - auf Augenmaß und Rücksichtnahme angelegt - von seiten des BDI und von seiten der Fraktionsführungen heftig bekämpft wurde, zeigt, wie eng die Spielräume für innerparlamentarische Innovationen sind.
Die einstimmig verabschiedete Empfehlung der TA10 hat der Bundestag nicht weiterverfolgt (siehe dazu schon
den Zwischenbericht der TA10 am Ende der Legislaturperiode: BT-DS 10/6801), sondern die TA erneut eingesetzt mit dem expliziten Auftrag, die Einwände gegen den gemachten Vorschlag zu prüfen. Die folgende TA11
hatte dann in ihrem Bericht mehrere Modelle der Institutionalisierung vorgeschlagen (vgl. TA11-BERICHT).
Der Vorschlag, der auf eine Apparatbildung hinauslief, konnte schon innerhalb der EK keine Mehrheit bekommen.
135 So Catenhusen in: TA11-MATERIALIEN, 74 ff.
136 Vgl. die Ausführungen von Kabel, ebda., 53 ff. In dieser Diskussion bewahrheitete sich der Satz von HENNIS (1964, 28), daß es nicht die Inhalte oder Ziele sind, die dem Politiker Kopfzerbrechen bereiten, sondern die
Art der Durchsetzung, positiv und negativ. Mit dem erreichten Stand scheint die institutionelle "Schmerzgrenze"
erreicht zu sein, was die Position von Sachverständigen in der parlamentarischen Beratung angeht. Zunächst war
Sachverständigenberatung als Anhörung ab 1952 in der GOBT verankert, dann ab 1969 als detaillierte Regelung
mit Minderheitsrechten. Die GOBT von 1949 und die Geschäftsordnung des Reichstages kannten dies nicht. Mit
der Einrichtung der Enquete-Kommission 1969 war eine erweiterte Mitwirkung von Sachverständigen, aber damit noch kein Recht zur Beschlußempfehlung verbunden.
137 Eine Ausnahme ist die Europakommission (vgl. POHL 1984 und die Einschätzung von Kabel in TA11MATERIALIEN, 57). An der Regelung für die Europakommission knüpfte der Vorschlag der TA10 an.
138 Dieser Einfluß wäre allerdings durch die von der TA10 vorgeschlagene Vorschrift begrenzt worden, daß
Verfahrensbeschlüsse nicht gegen die Mehrheit der Abgeordneten getroffen werden dürfen. Ein Initiativrecht der
Enquete-Kommission gegenüber dem Plenum forderte WIENHOLTZ 1985.
139 KABEL (1987) argumentierte vor allem mit der zu erwartenden Vergrößerung der "Unübersichtlichkeit" im
Parlament.
140 Kabel (in: TA11-MATERIALIEN, 57) illustrierte dies an der ernüchternden Bilanz der Europakommission,
die auch auf ihrem ureigenen Gebiet der Europapolitik die skizzierte Stellung hatte. Die Bilanz in ihrer Politik ist
- gemessen am Schicksal ihrer Vorlagen - nahe der Bedeutungslosigkeit (vgl. TA11-MATERIALIEN, 57).
141 So Kabel in: ebda., 73. Diese Bedenken hat die neu eingesetzte TA11 weitgehend und einhellig geteilt (vgl.
TA11-BERICHT, 4). THIENEN (1989, 43) referiert den parlamentspolitischen Hintergrund der Einwände Kabels (auf Grundlage von dessen Vortrag in Tutzing; vgl. KABEL 1987) wie folgt: Die Empfehlungen der TA10
seien "bundestagsintern ... deshalb gescheitert, weil sie eine zu weitgehende Veränderung bestehender Machtstrukturen im Parlament und bei den Fraktionen zumindest befürchten lassen konnten."
142 Die Anhörung von Catenhusen und Kabel in der TA11 am 28.11.1988 machte noch einmal deutlich, daß
sowohl die Mehrheitsfraktion als auch der zuständige Fachausschuß - dem ein Abgeordneter der Opposition vorsaß - den Vorschlag der TA10 nicht tragen würden. Bei den Positionen mag über die referierten Argumente hinaus mitspielen, daß erstens der neue Vorsitzende des Fachausschusses, der SPD-Abgeordnete Catenhusen, anders als seine Vorgänger in eben diesem Feld große Ambitionen hatte und keinen Anlaß sah, das profilträchtige
Gebiet der Technikfolgenabschätzung einem "Lenkungsgremium" zu überantworten; zweitens, daß andererseits
der Sachwalter der Mehrheitsfraktion in Sachen Geschäftsordnung keine Veranlassung sah, der Opposition eine
zusätzliche Bastion mit unwägbaren Folgen einzuräumen.
Verallgemeinerung
A V-15
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143 Catenhusen in: TA11-MATERIALIEN, 50. Unter seiner Leitung war schon im Bericht der Gentechnik-Enquete ein entsprechender Vorschlag lanciert worden (GEN-BERICHT, 310 ff.). Auch Kabel (vgl. TA11-MATERIALIEN, 59) will für parlamentarische Technikfolgenabschätzungsprozesse das Instrument der EnqueteKommission weiter nutzen.
144 So vor allem Kabel (in: ebda., 59; siehe auch ebda., 36). Catenhusen hielt sich zurück, was die konkrete
Anbindung der vorgeschlagenen Technikfolgenabschätzungsstudien an die Fachausschüsse angeht, denn er wäre
ja unmittelbar Nutznießer einer Federführung des Auschusses für Forschung und Technologie für die parlamentarische Technikfolgenabschätzung (vgl. die Ausführungen von Catenhusen in: ebda., 51).
145 Siehe dazu in diesem Teil die Abschnitte 1.1.6 und 1.1.7.
146 Zur AIDS-Enquete vgl. WIB 87/4, 17 und 88/19, 17; zur Enquete über eine Krankenversicherungsreform
vgl. WIB 87/20, 9; zur EK "Zukünftige Bildungspolitik - Bildung 2000" siehe WIB 88/12, 31 und 89/3, 41; zur
EK "Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre" siehe WIB 89/3, 17 und 88/11, 26.
147 "Enquete-Kommissionen sind in dieser 11. Wahlperiode ... schon Inflation... Wir können uns gar keine neue
mehr leisten." (Der Justitiar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Langner, in einer Diskussion um die Reform des
Untersuchungsrechts - vgl. RECHT 1988, 59). Die zweihunderttausend DM, die für die fünf Jahre Laufzeit der
EK "Auswärtige Kulturpolitik" notwendig waren, reichen heute nicht einmal für ein Jahr einer EK (vgl. RAUHAUS 1979). Die Prognose von KRETSCHMER (1982, 25), daß der "Bundestag künftig weniger bereitwillig
Enquete-Kommissionen einsetzen wird", hat sich folglich nicht bestätigt.
148 TA11-BERICHT; vgl. auch die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Forschung und Technologie (BTDS 11/5489), angenommen vom Bundestag am 16.11.1989. Zu den Minderheitsvorschlägen (SPD: Ausschuß für
parlamentarische Technikberatung und wissenschaftliche Einheit mit Minderheitsrecht auf Durchführung von
Technikfolgenabschätzungen; DIE GRÜNEN: Stiftung für Technikfolgenabschätzung mit Lenkungsgremium
und Beratungsinstitution beim Bundestag) siehe TA11-BERICHT, 16 f.
149 Dabei soll kein Recht der Ausschußminderheit gegeben sein, einen Technikfolgenabschätzungsprozeß zu
verlangen. Die parlamentarische Minderheit wird auf das Instrument der EK verwiesen (TA11-BERICHT, 15).
150 Der Zuschlag unter den sieben Bewerbern ging an die "Arbeitsgruppe für angewandte Systemanalyse" des
KfK. Sie wird eine Institution mit dem Namen "Technikfolgenabschätzung Deutscher Bundestag" in Bonn einrichten, der ein Sockelbetrag von 2 Mill.DM im Jahr 1990 und für Studien weitere 540000 DM zur Verfügung
stehen. (WIB 90/6, 43 und 90/11, 53). Die Grundzüge der Vereinbarung zwischen der externen Beratungsinstanz
und dem deutschen Bundestag schildert MELDER 1990.
151 Bei diesem Vorschlag ist fraglich, ob Themen wie ISDN, Transrapid, Weltraum - akute Themen mit übergreifender Bedeutung - auch adäquat zu ihrem Querschnittscharakter behandelt werden können - es sei denn, sie
würden Gegenstand einer TEK.
152 Selbst die Arbeit der Untersuchungsausschüsse ist bis heute nicht gesetzlich geregelt (laut Häfner ein
"Skandalon"; vgl. RECHT 1988, 63). Dies ist darauf zurückzuführen, daß die jeweilige Mehrheit eine Stärkung
der Minderheit im Ausschuß nicht zulassen wollte - und daß die Mehrheit immer hoffte, dies auch nach der
nächsten Wahl zu bleiben. Hier ist ebensowenig wie bei der Institutionalisierung von
Technikfolgenabschätzungskompetenz noch weiterer Klärungsbedarf für das Parlament gegeben; es bedarf der
politischen Entscheidung, ob die Minderheit im Ausschuß gestärkt werden soll (vgl. ebda., 75 f.). Sarkastisch
könnte man das Dilemma so formulieren: Der einzig mögliche Zeitpunkt für grundlegende Stärkungen der Minderheitsrechte wäre am Ende einer Legislaturperiode, wenn die Mehrheit weiß, daß sie die Bundestagswahl verlieren wird - aber diese Konstellation ist zumindest bislang so nicht vorgekommen (vgl. dazu die Ausführungen
von Paterna in: TA11-MATERIALIEN, 151).
153 Die Richtung ist mit der skizzierten Entscheidung vorgegeben, aber damit ist noch nicht vorherbestimmt,
wie sich die Bearbeitung technikbezogener Sachverhalte im einzelnen darstellen wird. Auf jeden Fall aber wird
dieser Weg wohlvorbereitet gegangen: Naschold legt in einer Anhörung dar (vgl. TA11-MATERIALIEN, 221),
daß es zu einer Entscheidung über die Institutionalisierung keinerlei zusätzlichen Wissens mehr bedarf. Alle Erfahrungen seien aufgearbeitet, alle Argumente gewendet, nun könne und müsse entschieden werden.
A V-16
Anmerkungen zu Teil V
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154 Darüber kann es, wie die Diskussion um die Vorschläge der TA10 gezeigt hat, zu erheblichen Auseinandersetzungen kommen. Wo Innovationen auf institutionalisierte Strukturen treffen, finden sie eine informierte,
schlagkräftige und wache Opposition vor ("Tendenz zum institutionellen Demobilismus" SCHARPF 1973, 67).
Innovation wäre demzufolge nur in Krisensituationen möglich.
155 Der allgemeine Begriff versucht, die durch die Aspektbildung getrennten Momente der Rekonstruktion der
TEK wieder zu verbinden: So zieht sich durch die gesamte Arbeit der Versuch, mit zwei "grundlegenden Operatoren" (BOURDIEU 1987, 390), nämlich vereinen und entzweien, ein komplexes Bild von den TEK zu zeichnen.
156 "Objektivierungsinstrumente" (Bourdieu) wie ein derartiges Schema dienen lediglich der möglichst ökonomischen Rekonstruktion (vgl. oben IV/1); ich behaupte nicht, daß eine derartige Logik den Handlungen der Akteure zugrundeläge. Die ist vielmehr geprägt von einer in alltäglicher Praxis erworbene Logik, in die allerdings
Elemente dieses Modells als Randbedingung eingehen (vgl. BOURDIEU 1988, 32).
157 TEK sind in dieser Sicht Vorläufer eines "postklassischen parlamentarischen Betriebs" (HOHN 1987, 137),
Teil eines "Modernisierungsparlament(s)" (BECK 1986, 365).
Resümee
A VI-1
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ANMERKUNGEN ZU TEIL VI
1 KOSELLECK 1979, 301.
2 Vgl. WEBER 1918, 34.
3 Dies betont LUHMANN 1977, 30: Von der "kommunikativen Interaktion" zwischen Wissenschaft und Politik
sei nicht zu erwarten, "daß sie die Differenzen aufhebt durch Konsens im Wahren und Guten".
4 Nur diese Seite sieht PETERMANN (1988a, 415), wenn er resümiert: "Die Kommunikation und Interaktion
zwischen Politik und Wissenschaft (ist) keinesfalls ein herrschaftsfreier Diskurs."
5 Vgl. LUHMANN 1975a, 14.
6 "...der systematische Zweifel als strukturtragendes Prinzip des wissenschaftlichen Diskurses (ist) kein Privileg
desselben mehr." (BECK 1986, 276).
7 HOHN 1987, 142.
8 Die TEK profilieren sich als eines der "Vermittlungssysteme in ... Interpenetrationszonen" (MÜNCH 1987,
184), hier zwischen der wissenschaftlichen Analyse und der politischen Entscheidung. Eine systemanalytisch
ähnliche Rolle hat das Bundesverfassungsgericht (vgl. ebda.). Diese Ähnlichkeit drückt sich auch in dessen Entscheidungen aus, die immer begründet werden und denen ein eventuelles Minderheitsvotum jeweils beigefügt
ist.
9 Selbst HOFFMANN-RIEM (1989, 1282 f.) resümiert, daß die "realen Chancen der sachverständigen Aufbereitung, »umfassender und bedeutsamer Sachkomplexe«.. größer sein (dürften) als in sonstigen
Bundestagsaus_schüssen, in denen die Parlamentarier nicht der Kommunikation mit Externen ausgesetzt sind."
Eine EK kann sogar mehr noch als ein Untersuchungsausschuß diskursive Elemente entwickeln, da sie dem
pol»tischen Tages geschäft ein Stück weit mehr entzogen ist. So ist beim UA sogar noch die Befragungszeit der
Zeugen nach Parteiproporz geregelt, so daß der Vertreter der Fraktion DIE GRÜNEN immer erst als sechster
Fragesteller an der Reihe ist. (Vgl. RECHT 1988, 68 f.)
10 Als sich die SPD-Fraktion in der TA11 in ihrem Minderheitsvotum darüber beschwerte, daß die Mehrheit sie
mit einem Instituionalisierungsvorschlag überrumpelt und auf Beratung keinen Wert gelegt hätte, hat sie dies an
einem Bild von EK gemessen, das einige Momente der Diskursdefinition enthält: "Zweck von Enquete-Kommissionen ... ist der Versuch überparteilicher, konsensorientierter Entscheidungshilfe für den Deutschen Bundestag. Ihr typisches Vorgehen besteht darin, unterschiedliche Voraussetzungen, Wahrnehmungen, Analyseergebnisse, Daten, Beurteilungen usw. offenzulegen, um auftretenden Dissens mit Hilfe von Alternativen und
Kompromissen überbrücken oder dessen letztliche Unüberbrückbarkeit begründen und bewerten zu können."
(TA11-BERICHT, 17)
11 Und sei es aus einer gewissen Trotzhaltung heraus: "Selbst dann, wenn es erwiesen ist, daß der Beweggrund
zur Niedersetzung eines Ausschusses oder einer königlichen Kommission nichts anderes war als ein Ausweg, um
einer dringenden Reform auszuweichen, selbst dann mag dieses noch ein gutes Mittel zu einem zweifelhaften
Zwecke sein: denn es hat keine Noth, daß man zuviel wisse über die öffentlichen Zustände in irgendeiner Richtung." (COHN 1875a).
12 Erst das Ringen um Sachverständige schafft die Mehrheiten, die nötig sind. Die Sachverständigen aber zeichnen sich zumeist durch eine gewisse Unsicherheit in politischen Dingen, durch hohe Konsensorientierung und
hohe Ansprüche an den inhaltlichen Charakter von Begründungen aus (vgl. dazu CATENHUSEN 1987). Dafür
aber ist eine Distanz zum Fraktionsapparat erforderlich.
13 Auch UEBERHORST (1984c, 104) stellt die "skeptische Frage, ob unsere Parlamente die technologischen
Entwicklungen in ihrer alternativen Entwicklungsmöglichkeiten noch hinreichend wahrnehmen und in dieser
Kenntnis demokratisch-politisch steuern." Zu dieser Skepsis sind hinreichend Anlässe gegeben.
A VI-2
Anmerkungen zu Teil VI
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14 "Unser Politikbetrieb kennt viel Position und Opposition, aber wenig Komposition." (UEBERHORST 1986a,
88).
15 Ein basales Element im Luhmann,schen Gebäude is t die "Unwahrscheinlichkeit von Kommunikation" (so
LUHMANN 1981a, 25 ff.). Demzufolge gilt es zu erklären, auf welche Weise ein derart Unwahrscheinliches in
Erwartbares transformiert wird.
16 Aber schon die Orientierung am Diskurs, an dieser "regulativen Idee" (Münch), sorgt für einen Veränderungsdruck auf die politischen Debatten (vgl. MÜNCH 1987, 184).
17 Daraus folgt m.E. nicht, daß die Steuerungsgröße im politischen Prozeß die Konflikt-Konsens-Prozesse seien
und nicht die "Informationsverarbeitungsprozesse". Diese Prioritätensetzung vertritt SCHARPF 1984, 398. Abgesehen von der Terminologie meine ich, belegt zu haben, daß kognitive Prozesse keine abhängige Variable und
politische Prozesse nicht die unabhängige Variable in den betrachteten Entwicklungen waren.
18 Laut EDER (1989, 124) "glauben" die "realistischen" Politikwissenschaftler nicht mehr an eine "diskursive
Rationalität". Ich hoffe, gerade mit ein wenig Realismus aus der Vermutung diskursiver Momente in der Politik
ein Stück Gewißheit gemacht zu haben.
19 Eine Lanze für die Gremien und Kommissionen am Beispiel des Deutschen Bildungsrats bricht BECKER
(1980, 179 ff.), der aus einer aufklärerischen Position heraus den Sachverständigengremien hohe Bedeutung für
die Politik zumißt.
20 H.P.Schneider sieht im "investigativen Parlamentarismus" einen Gradmesser für die Qualität der politischen
Kultur (in: RECHT 1988, 112). BECK (1986, 365) sieht die institutionelle Entwicklung unter dem
"Grundgedanken": "Die Mit- und Gegenregierungen der technisch-ökonomischen Subpolitik - Wirtschaft und
Forschung - sollen in die parlamentarische Verantwortung hereingeholt werden."
21 Ich sehe weder prozedural noch themenspezifisch, weder für den Bundestag noch für das Gemeinwesen
überhaupt Veranlassung für apokalyptische Positionen, wie sie in diesem Zusammenhang z.B. bei ULLRICH
1985 durchschimmern.
22 Auf dem Hintergrund der gesammelten Erfahrungen in den TEK kann ich eine Position wie die von HIRSCH
(1980, 143) nicht mehr nachvollziehen: "Politik mit und in den Institutionen der bürgerlichen Gesellschaft" sei
"nicht mehr als eine im Kern taktische und instrumentelle Angelegenheit." Damit will ich keinesfalls bestreiten,
daß nicht auch dis kursive Elemente Teile einer "do ut des"-Strategie sein können, mit der Kompromisse ausgehandelt werden (vgl. dazu SARTORI 1984).
23 Es geht hier um repräsentative Modelle von Diskurs, nicht um Bürgerbeteiligung. Zu diskursiven Verfahren
in diesem Zusammenhang siehe:
- "Wiedenfelser Entwurf" von 1973 (abgedruckt in: UEBERHORST 1983, 263 ff.);
- Bürgerdialog Kernenergie;
- Planungszelle (vgl. DIENEL 1978);
- Prüf- und Bürgerbeteiligungsprozesse (vgl. UEBERHORST 1983, 145 ff.).
Und ganz neu auf dem "Markt":
- Mediation (zuletzt dazu: FIETKAU 1990 und dort weitere Nachweise).
24 Renate Mayntz entnimmt ihren vergleichenden Politikstudien, daß in der Bundesrepublik - im Kontrast zu
Frankreich etwa - der "Konsensbildung vor einer politischen Entscheidung" hohe Bedeutung zukommt. Lieber
werde eine Blockade hingenommen, als eine einsame Entscheidung der Exekutive akzeptiert. Von daher könne
man sagen, daß unsere politische Kultur "zunehmend auf Konsensbildung eingestellt ist" (TA11-MATERIALIEN, 118).
25 Im Verbund mit anderen Institutionen sorgen institutionalisierte Diskurse wie die in den TEK dafür, daß Politik etwas anderes ist als das "Resultat eines gesellschaftlichen Machtprozesses" (BÄRSCH 1987, 124). Sie sorgen dafür, daß nicht das eintritt, "was schon sowieso der Fall ist." (ebda.).
26 SARCINELLI 1987.
Resümee
A VI-3
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27 "Der politische Entscheidungsprozeß ist ein politischer Prozeß mit dem vordringlichen Ziel, unterschiedliche
Interessen auszuhandeln, und nicht, um Logik und Wahrheit in der Praxis zum Durchbruch zu verhelfen."
(WEISS 1984, 542 f.). Zu den differierenden Rationalitäten von Politik und Wissenschaft siehe THIENEN 1989,
38 f. mit weiteren Nennungen. MAYNTZ 1986 hat diese Diskrepanz auf das terminologisch vielleicht nicht ganz
geglückte Paar von "substantieller" und "politischer" Rationalität gebracht. Damit werden zwei Muster divergierender Normen und Denkweisen unterschieden: hier Machterhaltung, Konfliktbewältigung, Durchsetzbarkeit;
dort Theoriebezug, Disziplinorientierung, Erklärbarkeit. Aber wie die Enquete-Kommissionen zeigen, ist die
Beziehung zwischen den beiden Seiten wesentlich komplizierter, als daß die "substantielle Rationalität" nur
instrumentell durch Politik genutzt würde. In Gremien wie den TEK ergeben sich infolgedessen Rollenkonflikte
für alle beteiligten Personen: Lassen sich die Wissenschaftler z.B. zu sehr auf normative Schlußfolgerungen ein,
so geraten sie ins Kreuzfeuer politischer Konflikte; halten sie zu sehr auf Distanz, verlieren sie den Bezug zum
politischen Handeln (vgl. dazu zuletzt das Gutachten von Paschen für die TA10 in TA10-MATERIALIEN
I/228 f.).
28 Eine Übersicht zu diesen Studien mit weiteren Nachweisen geben Paschen (ebda.,) und WEISS 1984.
29 WEISS 1984, 545.
30 Ebda., 544.
31 Ich teile nicht die Ansicht über Untersuchungsausschüsse: "Nirgendwo ist die Aussicht geringer, der Wahrheit oder jedenfalls den konkreten Sachverhalten auch nur einigermaßen nahezukommen" (Die Welt vom
25.06.1988, zit.n. THAYSEN 1988, 11). Vielmehr: Nirgendwo im politischen System ist die Aussicht dafür
größer als in einer EK.
32 Legitimation ist hier in keiner Weise pejorativ gemeint. Eine etwas andere Konnotation hat dieser Begriff,
wenn z.B. Hoffmann-Riem mit der Feststellung, eine Kommission diene nur "Legitimationszwecken", seinen
Austritt aus der EKM begründet (vgl. FREP vom 21.10.1980). In diesem Zusammenhang sei noch einmal an die
Unterscheidung "specific support" und "diffuse support" von EASTON erinnert (1965, 279). Ohne einen Sockel
von "diffuse support" reicht auch die Leistungsfähigkeit eines Regierungssystems in einzelnen Politikfeldern
nicht aus, um Stabilität zu gewährleisten.
33 So auch aus normativer Position heraus UEBERHORST (1982, 1984a, 246ff.): "Diskursgebot" sei
"prozessuale Maxime insbesondere für die legislative Arbeit" (UEBERHORST 1984a, 249). Aus entgegengesetzter Richtung kommt BECK (1986, 373) zum gleichen Schluß: "Die bewahrenden, schlichtenden, diskursiven, symbolischen Funktionen von Politik... könnten zum Kern ihrer Aufgabe werden."
34 Deshalb teile ich ganz und gar nicht die Vorstellung, daß dies alles keine politische Bedeutung habe, daß es
gerade "die Machtlosigkeit" sei, die "die Streitlust steigert", wie DZ vom 15.07.1983 zur IKT schrieb. Kommis sionen sind mehr als ein "Schleiertanz" (Burkhard Hirsch) oder ein "Legitimationsbeschaffer" (Claus Offe).
35 Die Medien haben sich an einigen Stellen als funktionale Äquivalente profiliert, z.B. in der Diskussion um
Technikfolgen. Zur Entwicklung der Thematisierung unter der Bewertung von Technik in den Medien siehe
KEPPLINGER 1988, vor allem 122 f.
36 Die Arbeit hat damit nicht nur den Wandel und die Entstehung neuer Varianten von Institutionen erklärt, sie
hat sie auch normativ zu begründen versucht - nämlich aus der Diskursivität heraus. Diese zwei Ziele politikwis senschaftlicher Auseinandersetzung mit Institutionen sieht auch GÖHLER (1987a, 8) als maßgebend für die entsprechende Forschung an.
37 Lohnend wären auch ein internationaler Vergleich und damit die Beantwortung der Frage, ob die TechnikEnqueten als einem Teil des Profils des Deutschen Bundestages, so wie es beim Wahlrecht, bei der Verfassungsgerichtsbarkeit und bei den föderalen Regelungen der Fall ist, Vorbildcharakter für demokratisch-liberale Regierungssysteme haben können (vgl. GÖHLER 1987b, 53).
38 Die Fruchtbarkeit detaillierter Analysen von "Kommunikationsprozessen in den entsprechenden Gremien" für
weitergehende Fragestellungen in den jeweiligen Politikfeldern betont RADKAU 1988, 332.
A VI-4
Anmerkungen zu Teil VI
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39 JANN (1987, 318) bedauert das Fehlen von "Fallstudien über neuere Entwicklungen und ihrer Einordnung in
längerfristige Trends" - ein Mangel, der auch von der Berichterstattung über das Parlament in den Medien nicht
wettgemacht wird, die "sich mehr für Episoden als Regelmäßigkeiten (interessieren)" (ebda., 316).
40 Reizvoll wäre es, stärker noch handlungstheoretisch fundierte Methoden einzubeziehen, etwa mit einem
Netzwerkansatz einzelne Kommissionen und ihr Umfeld zu analysieren (vgl. LAUMANN 1976).
41 Die entscheidende Frage ist, wie eine Systemtheorie beschaffen sein muß, die das diskursive Moment auch
theoretisch aufnimmt, die also z.B. Sprache systematisch in einer Theorie gesellschaftlicher Differenzierung berücksichtigt. Dies läuft letztlich auf eine Integration von Handlungstheorie und Systemtheorie hinaus (vgl. dazu
EDER 1989, MÜNCH 1984).
42 Der systemtheoretische Ansatz konnte dies leisten, weil er in der Analyse um handlungstheoretisch begründete Momente ergänzt werden konnte: Innerhalb des systemtheoretischen Rahmens wurden Akteure - Kommis sionen, Parteien, Personen u.a. - und ihre Handlungsorientierungen - Karrieren, politische Ziele, Macht - behandelt (vgl. EDER 1989, 111: "Die komplementären Perspektiven diskurstheoretischer und systemtheoretischer
Ansätze ... schneiden und verschränken (sich in) ... politische(n) Institutionen").
43 Mit einem schönen Bild hat Markl (in: Christ und Welt vom 27.05.1988) die Diskussion um Wissenschaft
und Technik gekennzeichnet: Er verglich Wissenschaft, deren Quelle das "brennende Verlangen nach Erkenntnis" sei, mit dem Feuer, das "sorgfältig gehandhabt, klug genutzt und wachsam behütet" werden müsse.
Wer am schnellsten in Panik gerate, tauge als Feuermelder, nicht aber als Feuerwehr. Aber er sei auch kein
Brandstifter.
44 So resümiert auch THAYSEN (1988, 27) über den Untersuchungsausschuß, wobei er deutlich macht, daß die
Urteile über parlamentarische Enqueten oftmals geprägt seien von antidemokratischen Ressentiments wie
"Parteienstreit", "Zerreden der Wahrheit" u.a.m. Dies gilt sinngemäß auch für die hier behandelte Ausprägung
des Enquete-Rechts.
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Zitiertitel der Zeitschriften und Zeitungen
Q Z-1
______________________________________________________________________________________________________________________
Verzeichnis der abgekürzt zitierten Periodika
APZ
Aus Politik und Zeitgeschichte
BDIP
Blätter für deutsche und internationale Politik
BDW
Bild der Wissenschaft
BER
Bonner Energie -Report
DP
Das Parlament
DS
Der Spiegel
DUD
Deutschland-Union-Dienst
DZ
Die Zeit
EPD
Evangelischer Pressedienst - Kirche und Rundfunk
FAZ
Frankfurter Allgemeine Zeitung
FDK
Freie Demokratische Korrespondenz
FR
Frankfurter Rundschau
FREP
Funk-Report
HB
Handelsblatt
NZZ
Neue Zürcher Zeitung
PPP
Politisch-Parlamentarischer Pressedienst
PVS
Politische Vierteljahresschrift
RUF
Rundfunk und Fernsehen
SDPD
Sozialdemokratischer Pressedienst
SZ
Süddeutsche Zeitung
TAZ
die tageszeitung
ZPARL Zeitschrift für Parlamentsfragen
Verzeichnis der zitierten Parlamentsmaterialien
Q P-1
______________________________________________________________________________________________________________________
Verzeichnis der zitierten Parlamentsmaterialien
Zitiertitel
Vollständiger Titel
BT-DS
Drucksache des Deutschen Bundestages1
BT-SB
Stenographische Berichte des Deutschen Bundestages2
GEN-BERICHT
Deutscher Bundestag (Hrg.): Chancen und Risiken der Gentechnologie.
Bericht der Enquete-Kommission des 10. Deutschen Bundestages
"Chancen und Risiken der Gentechnologie". Zur Sache - Themen parlamentarischer Beratung (1987)1. Bonn (Deutscher Bundestag) 1987. 3
GEN-MATERIALIEN
Deutscher Bundestag. 10. Wahlperiode. Enquete-Kommission "Chancen und Risiken der Gentechnologie": Materialienband I - VI zum
Bericht der Enquete-Kommission "Chancen und Risiken der Gentechnologie" - Drucksache 10/6775. Bonn (Deutscher Bundestag) 1987. 4
GEN-PROTOKOLL
Deutscher Bundestag. 10. Wahlperiode. Enquete-Kommission "Chancen und Risiken der Gentechnologie": Kurzprotokoll der [..] Sitzung
der Enquete-Kommission "Chancen und Risiken der Gentechnologie". 5
GOBT
Verwaltung des Deutschen Bundestages (Hrg.): Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages. Bonn (Deutscher Bundestag) 1987.
IKT-BERICHT
Deutscher Bundestag - 9. Wahlperiode: Zwischenbericht der EnqueteKommission "Neue Informations- und Kommunikationstechniken"
gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages vom 09. April 1981 Drucksachen 9/245, 9/314.
BT-DS 9/2442 vom 28.03.19836 .
IKT-PROTOKOLL
Deutscher Bundestag - 9. Wahlperiode - Enquete-Kommission "Neue
Informations- und Kommunikationstechniken": Kurzprotokoll der
[..] Sitzung der Enquete-Kommission "Neue Informations- und Kommunikationstechniken"7
1
2
3
4
5
6
7
.
Die Zitierung erfolgt nach folgendem Schema: Die Quellenangabe BT-DS 6/429 verweist auf eine Bundestagsdrucksache aus der 6. Legislaturperiode mit der laufenden Nummer 429.
.
Die Zitierung erfolgt nach folgendem Schema: Die Quellenangabe BT-SB vom 08.12.1980, 1239 verweist auf die
stenographischen Berichte der Bundestagsplenarsitzung vom 08.12.1980, Seite 1239.
.
Die Zitierung erfolgt nach folgendem Schema: Zitiertitel, Seitenzahl.
.
Die Zitierung erfolgt nach folgendem Schema: Die Quellenangabe GEN-MATERIALIEN II/423 verweist auf die Seite
423 des Materialienbandes II zum Bericht der Gentechnik-Enquete.
.
Die Zitierung erfolgt nach folgendem Schema: Die Quellenangabe GEN-PROTOKOLL 40/13 verweist auf die Seite 13
des Protokolls der 40. Sitzung der Gentechnik-Enquete.
.
Die Zitierung erfolgt nach folgendem Schema: Zitiertitel, Seitenzahl.
.
Die Zitierung erfolgt analog zu Anm. 5.
Q P-2
Quellen
_________________________________________________________________________________________________________________
IKT-UKN-PROTOKOLL
Deutscher Bundestag - 9. Wahlperiode - Enquete-Kommission "Neue
Informations- und Kommunikationstechniken" - Unterkommission
"Nutzungsmöglichkeiten und Auswirkungen": Kurzprotokoll der [..]
Sitzung der Unterkommission "Nutzungsmöglichkeiten und Auswirkungen". 8
IKT-UKR-PROTOKOLL
Deutscher Bundestag - 9. Wahlperiode - Enquete-Kommission "Neue
Informations- und Kommunikationstechniken" - Unterkommission
"Recht": Kurzprotokoll der [..] Sitzung der Unterkommission "Recht"9 .
IKT-UKT-PROTOKOLL
Deutscher Bundestag - 9. Wahlperiode - EnqueteKommission
"Neue Informations- und Kommunikationstechniken" - Unterkommission "Technik": Kurzprotokoll der [..] Sitzung der Unterkommission
"Technik". 10
IKT-UKW-PROTOKOLL
Deutscher Bundestag - 9. Wahlperiode - Enquete-Kommission "Neue
Informations- und Kommunikationstechniken" - Unterkommission
"Wirtschaft, Kosten, Finanzierung und Organisationsstruktur": Kurzprotokoll der [..] Sitzung der Unterkommission "Wirtschaft, Kosten,
Finanzierung und Organisationsstruktur". 11
KE8-BERATUNG
Deutscher Bundestag - Presse- und Informationszentrum (Hrg.): Zukünftige (Kern-)Energie -Politik. Ergebnisse parlamentarischer Meinungsbildung und Entscheidungsfindung. Bericht des Ausschusses für
Forschung und Technologie. Aussprache und Beschluß des Plenums.
Zur Sache - Themen parlamentarischer Beratung (1982)2.
Bonn (Deutscher Bundestag) 1982. 12
KE8-BERICHT
Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode. Bericht der Enquete-Kommission "Zukünftige Kernenergie -Politik" über den Stand der Arbeit und
die Ergebnisse gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages - Drucksache 8/2628. BT-DS 8/4341 vom 27.06.1980. 13
KE8-MATERIALIEN
Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode - Enquete-Kommission
"Zukünftige Kernenergie -Politik": Materialband 1 - 5 zum Bericht der
Enquete-Kommission "Zukünftige Kernenergie -Politik" über den Stand
der Arbeit und die Ergebnisse - Drucksache 8/4341 - gemäß Beschluß
des Deutschen Bundestages - Drucksache 8/2628.
Bonn (Deutscher Bundestag) 1980. 14
KE8-PROTOKOLL
Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode - Enquete-Kommission
"Zukünftige Kernenergie -Politik": Protokoll der [..] Sitzung der Enquete-Kommission "Zukünftige Kernenergie -Politik".15
8
9
.
Die Zitierung erfolgt analog zu Anm. 5.
.
Die Zitierung erfolgt analog zu Anm. 5.
10
11
12
13
14
15
. Die Zitierung erfolgt analog zu Anm. 5.
. Die Zitierung erfolgt analog zu Anm. 5.
. Die Zitierung erfolgt nach folgendem Schema: Zitiertitel, Seitenzahl.
. Die Zitierung erfolgt nach folgendem Schema: Zitiertitel, Seitenzahl.
. Die Zitierung erfolgt analog zu Anm. 4.
. Die Zitierung erfolgt analog zu Anm. 5.
Verzeichnis der zitierten Parlamentsmaterialien
Q P-3
______________________________________________________________________________________________________________________
KE9-BERATUNG
Deutscher Bundestag - Presse- und Informationszentrum (Hrg.): Zukünftige (Kern-)Energie-Politik. Ergebnisse parlamentarischer Meinungsbildung und Entscheidungsfindung. Bericht des Ausschusses für
Forschung und Technologie. Aussprache und Beschluß des Plenums.
Zur Sache - Themen parlamentarischer Beratung (1983)2. Bonn
(Deutscher Bundestag) 1983. 16
KE9-BERICHT
Deutscher Bundestag - 9. Wahlperiode. Bericht der Enquete-Kommission "Zukünftige Kernenergie -Politik" über den Stand der Arbeit gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages vom 26. Mai 1981 - Drucksache 9/554.
BT-DS 9/2438 vom 24.03.1983. 17
KE9-KOMMISSIONSVORLAGE
Deutscher Bundestag - 9. Wahlperiode.
(Vorlagen für die Beratung der KE9).18
KE9-MATERIALIEN
Deutscher Bundestag - 9. Wahlperiode. Materialien zum Bericht der
Enquete-Kommission "Zukünftige Kernenergie -Politik" über den Stand
der Arbeit.
BT-DS 9/2439 vom 24.03.1983. 19
KE9-PROTOKOLL
Deutscher Bundestag - 9. Wahlperiode - Enquete-Kommission
"Zukünftige Kernenergie -Politik": Protokoll der [..] Sitzung der Enquete-Kommission "Zukünftige Kernenergie -Politik".20
KE9-ZWISCHENBERICHT
Deutscher Bundestag - 9. Wahlperiode:
Zwischenbericht und Empfehlungen der Enquete-Kommission
"Zukünftige Kernenergie -Politik" über die Inbetriebnahme der Schnellbrüter-Prototypanlage SNR 300 in Kalkar gemäß Beschlüssen des
Deutschen Bundestages vom 26. Mai 1981, 10. Dezember 1981 und 29.
April 1982 - Drucksachen 9/504, 9/1147 und 9/1600 (neu) -.
BT-DS 9/2001 vom 27.09.1982. 21
TA10-BERICHT
Deutscher Bundestag - 10. Wahlperiode: Bericht der Enquete-Kommission "Einschätzung und Bewertung von Technikfolgen; Gestaltung von
Rahmenbedingungen der technischen Entwicklung" gemäß Beschluß
des Deutschen Bundestages vom 14. März 1985 - Drucksachen
10/2937, 10/3022.
BT-DS 10/5844 vom 14.07.1986. 22
16
17
18
19
20
21
22
. Die Zitierung erfolgt nach folgendem Schema: Zitiertitel, Seitenzahl.
. Die Zitierung erfolgt nach folgendem Schema: Zitiertitel, Seitenzahl.
. Eine Liste der Kommissionsvorlagen findet sich im Anhang zu KE9-ZWISCHENBERICHT und KE9-BERICHT. Die
jeweils zitierte Angabe (z.B.: I/K/17) folgt der kommissionsinternen Numerierung.
. Die Zitierung erfolgt nach folgendem Schema: Zitiertitel, Seitenzahl.
. Die Zitierung erfolgt analog zu Anm. 5.
. Die Zitierung erfolgt nach folgendem Schema: Zitiertitel, Seitenzahl.
. Die Zitierung erfolgt nach folgendem Schema: Zitiertitel, Seitenzahl. Ein "Zwischenbericht" der Technikfolgen-Enquete
erschien als BT-DS 10/6801 ("Zum Stand der Arbeit").
Q P-4
Quellen
_________________________________________________________________________________________________________________
TA10-MATERIALIEN
Enquete-Kommission "Einschätzung und Bewertung von Technikfolgen; Gestaltung von Rahmenbedingungen der technischen Entwicklung": Materialien zu Drucksache 10/6801. Band I - V.
Bonn (Deutscher Bundestag) 1987. 23
TA10-PROTOKOLL
Deutscher Bundestag - 10. Wahlperiode - Enquete -Kommission
"Technologiefolgenabschätzung": Kurzprotokoll der [..] Sitzung der
Enquete-Kommission "Technologiefolgenabschätzung". 24
TA11-BERICHT
Deutscher Bundestag - 11. Wahlperiode: Bericht und Empfehlung der
Enquete-Kommission "Gestaltung der technischen Entwicklung; Technikfolgen-Abschätzung und - Bewertung" gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages vom 05. November 1987 - Drucksachen 11/220,
11/311, 11/403, 11/979. "Zur Notwendigkeit und Ausgestaltung einer
ständigen Beratungskapazität für Technikfolgen-Abschätzung und -Bewertung beim Deutschen Bundestag".
BT-DS 11/4606 vom 30.05.1989. 25
TA11-MATERIALIEN
Enquete-Kommission "Gestaltung der technischen Entwicklung; Technikfolgen-Abschätzung und -Bewertung" des 11. Deutschen Bundestages: Materialien zum Bericht "Zur Notwendigkeit und Ausgestaltung
einer ständigen Beratungskapazität für Technikfolgen-Abschätzung und
-Bewertung beim Deutschen Bundestag" (BT-DS 11/4606). Band I.
Bonn (Deutscher Bundestag) 1989. 26
WIB
Presse- und Informationszentrum des Deutschen Bundestages (Hrg.):
Woche im Bundestag. Parlamentskorrespondenz. 27
23
24
25
26
27
. Die Zitierung erfolgt analog zu Anm. 4.
. Die Zitierung erfolgt analog zu Anm. 5.
. Die Zitierung erfolgt nach folgendem Schema: Zitiertitel, Seitenzahl.
. Die Zitierung erfolgt nach folgendem Schema: Zitiertitel, Seitenzahl.
. Die Zitierung erfolgt nach folgendem Schema: Die Quellenangabe WIB 88/12,33 verweist auf die Seite 33 der Ausgabe
12 im Jahre 1988.
Verzeichnis der Gesprächspartner
Q G-1
______________________________________________________________________________________________________________________
*
Verzeichnis der Gesprächspartner
Prof.Dr.Dr. Günther Altner
Sachverständiger in der KE8 und KE9
Dr. Rolf Bauerschmidt
Mitarbeiter im Stab der KE8
Prof.Dr. Adolf Birkhofer
Sachverständiger in der KE8 und KE9
Paula Bradish
Mitarbeiterin der Fraktion DIE GRÜNEN mit dem
Schwerpunkt Gentechnik
Dr. Andreas von Bülow
BMFT während der KE9
Wolf-Michael Catenhusen
Vorsitzender der GEN
Prof.Dr. Wolfgang van den Daele
Sachverständiger in der GEN
Heidemarie Dann
MdB (DIE GRÜNEN) in der GEN
Prof.Dr. Erhard Denninger
Sachverständiger in der IKT
Richard Donderer
Mitarbeiter bei der Risikostudie (FGSB)
Prof.Dr. Dieter von Ehrenstein
Sachverständiger in der KE8 und KE9
Ludwig Gers tein
MdB (CDU) in der KE8 und KE9
Dr.-Ing. Hans Gissel
Sachverständiger in der IKT
Dr. Hariolf Grupp
Mitarbeiter im Stab der KE8 und KE9
Sabine Hadamik
Mitarbeiterin im Stab der IKT
Prof.Dr. Wolf Häfele
Sachverständiger in der KE8 und KE9
Dr. Ulrike Heiroth
Mitarbeiterin im Stab der GEN
Dr. Winfried Heymer
Leiter des Stabes der IKT
Karsten Hiestermann
Mitarbeiter im Stab der GEN
Prof. Hilmar Hoffmann
Sachverständiger in der IKT
Prof.Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem
Sachverständiger in der IKT
Dr. Rainer Hohlfeld
Mitarbeiter im Stab der GEN
Dr. Otto Keck
Experte für den SNR
Prof.Dr.-Ing. Klaus Knizia
Sachverständiger in der KE8
*
In dem Verzeichnis ist lediglich der Bezug des Gesprächspartners zu den Enquete-Kommissionen dargelegt,
nicht ihr Status oder ihre sonstigen Aufgaben. Die entsprechenden Angaben sind ggf. dem Text zu entnehmen.
Q G-2
Quellen
_________________________________________________________________________________________________________________
Dr.-Ing. Klaus Köberlein
Mitarbeiter bei der Risikostudie (GRS)
Dr. Regine Kollek
Mitarbeiterin im Stab der GEN
Rudolf Kraus
MdB (CSU) in der KE9
Franz Heinrich Krey
MdB (CDU) in der IKT
Dr. Klaus Kübler
MdB (SPD) in der KE9
Prof.Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann
MdB (FDP) in der KE8 und KE9
Dr. Paul Laufs
MdB (CDU) in der IKT
Josef Linsmeier
Vorsitzender der IKT
Prof.Dr.Klaus M. Meyer-Abich
Sachverständiger in der KE8 und KE9
Prof.Dr. Hans Michaelis
Sachverständiger in der KE9
Dr. Hanna Neumeister
Stellvertretende Vorsitzende der GEN
Peter Paterna
Stellvertretender Vorsitzender der IKT
Gisela von Raczeck-Blatt
Mitarbeiterin im Stab der GEN
Dietrich Ratzke
Sachverständiger in der IKT
Prof.Dr. Johannes Reiter
Sachverständiger in der GEN
Prof.Dr. Reinhard Ricker
Sachverständiger in der IKT
Prof.Dr. Helmut Schaefer
Sachverständiger in der KE8
Harald B. Schäfer
Vorsitzender KE9, Mitglied der KE8
Dr. Manfred Schneider
Mitarbeiter im Stab der KE8 und KE9
Prof.Dr. Hans K. Schneider
Sachverständiger in der KE9
Dr. Klaus Schmölling
Leiter des Stabes der KE8, KE9 und GEN
Friedrich Wilhelm von Sell
Sachverständiger in der IKT
Dr. Lutz Stavenhagen
Stellvertretender Vorsitzender der KE8 und KE9
Prof.Dr. Wolfgang Stoll
Sachverständiger in der KE9
Volker von Thienen
Mitarbeiter im Stab der TA10
Reinhard Ueberhorst
Vorsitzender der KE8
Dr.-Ing. Herrmann Josef Wagner
Mitarbeiter im Stab der KE8 und KE9
Dieter Weirich
MdB (CDU) in der IKT
Dr. Friedrich Wiebecke
Mitarbeiter in der SPD-Bundestagsfraktion
während der KE8 und KE9/IKT
Verzeichnis der Abkürzungen
O A-1
______________________________________________________________________________________________________________________
Verzeichnis der Abkürzungen
*
Abs.
Absatz
AJFFG
AFT
Art.
BaWü
BDA
BDI
BDZV
BGA
BMFT
BMJ
BMJFFG
BMP
BMPT
BMWi
DFG
DGB
DIW
DPA
DWK
DWR
EG
EK
EKM
EVU
FGSB
FuE
GAU
GEN
GG
GOBT
GRS
Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
Ausschuß für Forschung und Technologie
Artikel
Baden-Württemberg
Bundesverband Deutscher Arbeitgeberverbände
Bundesverband der deutschen Industrie
Bund Deutscher Zeitungsverleger
Bundesgesundheitsamt
Bundesministerium für Forschung und Technologie
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen
Bundesministerium für Post und Telekommunikation
Bundesministerium für Wirtschaft
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Deutscher Gewerkschaftsbund
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung
Deutsche Presseagentur
Deutsche Gesellschaft für die Wiederverwertung von Kernbrennstoffen
Druckwasserreaktor
Europäische Gemeinschaften
Enquete-Kommission
Expertenkommission Neue Medien
Elektrizitätsversorgungsunternehmen
Forschungsgruppe Schneller Brüter
Forschung und Entwicklung
Größter Anzunehmender Unfall
Gentechnik-Enquete
Grundgesetz
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Gesellschaft für Reaktorsicherheit
*
Die Kurztitel der zitierten Periodika werden im Anhang QZ, die der zitierten Parlamentsmaterialien
im Anhang QP aufgelöst.
O A-2
Orientierungshilfen
_________________________________________________________________________________________________________________
GT
HHA
IBFN
IKT
ISDN
KE8
KE9
KFA
KfK
KG
KKW
KPP
KtK
KWU
LP
LWR
MdB
MJ
MW
NDS
NRW
OVG
RSK
RTL
RWE
SDR
SNR
SV
SWF
TA10
TA11
TEG
TEK
THTR
TÜV
UA
UK
VCI
VDE
Gentechnik
Haushaltsausschuß
Integriertes Breitbandglasfaserfernmeldenetz
Telekommunikations-Enquete
Integrated Digital Services Network
Erste Kernenergie -Enquete
Zweite Kernenergie -Enquete
Kernforschungsanlage Jülich
Kernforschungszentrum Karlsruhe
Keimbahngentherapie
Kernkraftwerk
Kabelpilotprojekt
Kommission für technische Kommunikation
Kraftwerksunion
Legislaturperiode
Leichtwasserreaktor
Mitglied des Bundestages
Megajoule
Megawatt
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Oberverwaltungsgericht
Reaktorsicherheitskommission
Radio-Télévision-Luxembourg
Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerke
Süddeutscher Rundfunk
Schneller Natriumgekühlter Reaktor
Sachverständige(r)
Südwestfunk
Erste Technikfolgen-Enquete
Zweite Technikfolgen-Enquete
Teilerrichtungsgenehmigung
Technikbezogene Enquete-Kommission
Thorium-Hochtemperatur-Reaktor
Technischer Überwachungsverein
Untersuchungsausschuß
Unterkommission
Verband der chemischen Industrie
Verband Deutscher Elektroingenieure
Verzeichnis der Abkürzungen
O A-3
______________________________________________________________________________________________________________________
VDI
VEW
WA
WAA
WRV
zit.n.
ZKBS
Verband Deutscher Ingenieure
Vereinigte Elektrizitätswerke Westfalen
Wiederaufarbeitung
Wiederaufarbeitungsanlage
Weimarer Reichsverfassung
zitiert nach
Zentrale Kommission für biologische Sicherheit
Verzeichnis der Übersichten
O Ü-1
______________________________________________________________________________________________________________________
Verzeichnis der Übersichten
Übersicht 1:
Funktionssysteme und Mediensysteme ..................................................................38
Übersicht 2:
Binnenstruktur gesellschaftlicher Kommunikation .................................................42
Übersicht 3:
Differenzierung des Legitimationsbegriffs .............................................................70
Übersicht 4:
Strukturaspekte von Parlamenten..........................................................................99
Übersicht 5:
Enquete-Kommission als Institution .................................................................... 126
Übersicht 6:
Die vier Technik-Enqueten im Überblick............................................................. 190
Übersicht 7:
Die Ergebnisse der Pfadberechnungen................................................................. 228
Übersicht 8:
Kognitive Leistungen nach einzelnen inhaltlichen Bereichen................................ 295
Übersicht 9:
Polit ischer Gewinn und Verlust........................................................................... 309
Übersicht 10:
Wirkungen der ersten Kernenergie -Enquete unter einzelnen Aspekten................... 325
Übersicht 11:
Ergebnisse der risiko-orientierten Analyse .......................................................... 368
Übersicht 12:
Interaktionsnetz der Personen............................................................................. 395
Übersicht 13:
Soziale Struktur der zweiten Kernenergie -Enquete ............................................... 401
Übersicht 14:
Veränderungen im Verhältnis der politischen Akteure.......................................... 417
Übersicht 15:
Planung der deutschen Bundespost zur Entwicklung
der Telekommunikationsstruktur ......................................................................... 517
Übersicht 16:
Interessenstruktur in der Telekommunikations-Enquete ........................................ 532
Übersicht 17:
Personelle Struktur der Telekommunikations-Enquete.......................................... 540
Übersicht 18:
Zusammenhang der Aspekte............................................................................... 546
Übersicht 19:
Schwerpunkte der Wirkung unter kognitivem Aspekt........................................... 548
Übersicht 20:
Medienpolitische Wirkungen.............................................................................. 553
Übersicht 21:
Politische Effekte............................................................................................... 557
Übersicht 22:
Mögliche personelle Konsequenzen von Technik-Enqueten.................................. 561
Übersicht 23:
Sanktionierung von Verstößen gegen die Sicherheitsbestimmungen ...................... 627
Übersicht 24:
Differenzierung von Argumentationsweisen ........................................................ 648
Übersicht 25:
Politische Handlungsmöglichkeiten..................................................................... 654
Übersicht 26:
Tableau exemplarischer Fragen........................................................................... 696
Übersicht 27:
Tücke und Technikbezug als Kriterien für die Themen
von Technik-Enqueten ....................................................................................... 705
Übersicht 28:
Technikbezug, Tücke und Thematisierungsbasis als Kriterien für
die Themen von Technik-Enqueten..................................................................... 710
Übersicht 29:
Differenzierung der Funktion von Technik-Enqueten ........................................... 711
Übersicht 30:
Beispiele für Technik-Enqueten als Ventil........................................................... 713
Übersicht 31:
Beispiele für Technik-Enqueten als Schleuse ....................................................... 716
Übersicht 32:
Beispiele für Technik-Enqueten als Modell.......................................................... 719
Übersicht 33:
Funktionsleistungen der Technik-Enqueten.......................................................... 722
O Ü-2
Orientierungshilfen
_________________________________________________________________________________________________________________
Übersicht 34:
Beispiele für Legitimationswirkungen .................................................................726
Übersicht 35:
Unterschiede in der Sachstruktur .........................................................................729
Übersicht 36:
Unterschiede in der Prozeßstruktur ......................................................................733
Übersicht 37:
Spielraum der Technik-Enqueten ........................................................................746
Übersicht 38:
Versionen außerhalb des Spielraums ...................................................................747
Übersicht 39:
Auflösungsgrad 1 - Stadien der Differenzierung und
Selektion von Innovation ....................................................................................755
Übersicht 40:
Auflösungsgrad 2 - Etappen der Erprobung der
Variante Technik-Enquete ..................................................................................756
Übersicht 41:
Allgemeiner Begriff der Technik-Enquete............................................................775