PDF zum Herunterladen - Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

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PDF zum Herunterladen - Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
2 D 10 762 E
ISSN: 1436 - 9818
DIE ZEITSCHRIFT FÜR
DEN KASSENARZT
Offizielles Mitteilungsblatt der KV Sachsen-Anhalt
DMP – Serie / Teil 7
Fördermaßnahmen für die
vertragsärztliche Versorgung
12 · 2011
5. Dezember 2011 · 20. Jahrgang
Postvertriebsstück - Entgelt bezahlt - 10762 - Heft 12/2011
KV Sachsen-Anhalt - Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg
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zu
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Telefonnummer/Fax
Vorsitzender des Vorstandes
Herr Dr. John
0391 627-6403/-8403
stellv. Vorsitzender des Vorstandes
Herr Dr. Grüning
0391 627-6403/-8403
geschäftsführender Vorstand
Herr Tronnier
0391 627-7403/-8403
Vorsitzender der Vertreterversammlung
Herr Dipl.-med. Andreas Petri 0391 627-6403/-8403
Hauptgeschäftsführer
Herr Wenger
0391 627-7403/-8403
Assistentin Vorstand/Geschäftsführung/
Personalverwaltung und -entwicklung
Frau Dr. Güttler
0391 627-6405/-8403
Assistentin Vorstand/Geschäftsführung
Frau Wenzel
0391 627-6412/-8403
Referent Grundsatzangelegenheiten/Projekte
Herr Paul
0391 627-6406/-8403
Sekretariat
Frau Schlesener
Frau Andrzejewski
Frau Elbe
0391 627-6403/-8403
0391 627-7403/-8403
0391 627-6408/-8403
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Abteilungsleiterin
Frau Günther
0391 627-6505/-8509
Informationstechnik
Abteilungsleiter
Herr Wenzel
0391 627-6322/-8699
Rechtsabteilung
Justitiar
Herr Hens
0391 627-6450/-8436
Sicherstellung
Hauptabteilungsleiterin
Frau Brumm
0391 627-6459/-8459
Zulassungswesen
Abteilungsleiter
Herr Irmer
0391 627-6543/-8544
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses
- Zulassungen
- Ermächtigungen, Nebenbetriebsstätten
Frau Obermeit
Frau Camphausen
0391 627-6536/-8544
0391 627-6487/-8459
Geschäftsstelle des Berufungsausschusses
Frau Rothe
0391 627-6545/-8544
Geschäftsstelle des Disziplinarausschusses
Frau Rothe
0391 627-6545/-8544
Geschäftsstelle des Landesausschusses
Herr Becker
0391 627-6461/-8459
Rettungsdienst/Versorgungssteuerung
Abteilungsleiter
Herr Steil
0391 627-6462/-8459
Niederlassungsberatung
Frau Brase
0391 627-6537/-8544
Bereitschaftsdienst/Patientenservice
Abteilungsleiter
Herr Fischer
0391 627-6534/-8544
Qualitätssicherung und -management
Abteilungsleiterin
Frau Zimmermann
0391 627-6458/-8459
Beratende Ärztin
Frau Dr. Kunze
0391 627-6437/-8436
Beratende Apothekerin
Frau Müller
0391 627-6439/-8436
Abrechnung/Prüfung
Hauptabteilungsleiterin
Frau Zunke
0391 627-7108/-8108
Abteilungsleiterin Abrechnungsadministration
stellv. Hauptabteilungsleiterin Abrechnung/Prüfung
Frau Albrecht
0391 627-6207/-8108
Abrechnungsstelle Halle
Frau Heilmann
0345 299800-20/3881161
Abteilung Prüfung
Abteilungsleiterin
Frau Köpping
0391 627-6307/-8304
Vertragsabteilung
Abteilungsleiterin
Frau Werner
0391 627-6341/-8341
Koordinierungsstelle für das Hausarztprogramm
Frau Dressler
Frau Hillesheim
0391 627-6344
0391 627-6343
Honorarabrechnung/Vertragsausführung
Abteilungsleiterin
Frau Winckler
0391 627-6337/-8341
Buchhaltung/Innere Verwaltung/Hausverwaltung
Abteilungsleiter
Herr Käßner
0391 627-6422/-8423
Formularstelle
Frau Thrun
Frau Bröse
0391 627-6031
0391 627-7031
E ditorial
Landesausschuss: Richtige Signale für junge Kollegen
Dr. med. Holger
Grüning,
stellv. Vorsit­
zender des
Vorstandes
Dr. Burkhard
John,
Vorsitzender des
Vorstandes
Sehr geehrte Kollegin,
sehr geehrter Kollege,
wenn Sie diese Ausgabe in den Händen
halten, ist das Versorgungsstrukturgesetz – zumindest besagt das der gegenwärtige Zeitplan – vom Bundestag
beschlossen. Aktuell werden allerdings
viele Änderungsanträge diskutiert, die
noch kurzfristig in das Gesetz eingearbeitet werden sollen. So ist vorgesehen, das Kapitel der spezialfachärztlichen Versorgung komplett zu
überarbeiten. Es ist sehr wahrscheinlich, dass hier viele Forderungen des
KV- Systems übernommen werden.
Beispielsweise soll die Abrechnung
dieser Leistungen über die KV möglich werden. Der gesamte Katalog der
Leistungen wird wesentlich kleiner
als ursprünglich vorgesehen. Unsere
Kernforderung – die Angleichung der
Mittel für die ambulante Versorgung
an das Morbiditätsniveau der zu versorgenden Versicherten im Jahr 2012
- wird allerdings heftig diskutiert und
es ist nicht sicher, ob eine entsprechende Regelung aufgenommen wird.
Erfolgt dies nicht, könnte das perspektivisch erhebliche negative Auswirkungen auf die ambulante Versorgung
­haben. Diese sind unseres Erachtens
noch gar nicht komplett abzusehen.
Auf jeden Fall wäre die Versorgung
in den derzeit unzureichend finanzierten KV- Bereichen nicht mehr im gewohnten Umfang und in gewohnter
Intensität gewährleistet und es käme
zunehmend zu regionalen Unterschieden in der Versorgung. Je nach Ausprägung dieser Unterschiede wäre zu
hinterfragen bzw. sogar gerichtlich zu
klären, ob diese mit unserer Verfassung
noch im Einklang stehen, haben doch
gesetzlich Versicherte im gesamten
Bundesgebiet den gleichen Anspruch
auf eine adäquate und ausreichende
medizinische Versorgung.
In dieser Ausgabe finden Sie Informationen zu den neuen Beschlüssen des
Landesausschusses der Ärzte und
Krankenkassen Sachsen-Anhalt. Basierend auf den Beschlüssen aus den
Jahren 2004 und 2007 ist die Förderung für die Aufnahme der Tätigkeit
in schlecht versorgten Bereichen
Sachsen-Anhalts für Haus- und Augenärzte neu aufgelegt worden. Wir
hoffen damit neue Kollegen zu gewinnen und für vakante Praxen Nachfolger zu finden. Die Krankenkassen
sind verpflichtet, eine Hälfte der Ausgaben für Fördermaßnahmen zu tragen, die andere Hälfte muss die KVSA
finanzieren.
Mit den verschiedenen Fördermaßnahmen werden breit gefächerte Möglichkeiten angeboten, in der vertragsärztlichen Versorgung tätig zu werden.
Mit der Förderung der Anstellung
von Kollegen und der Unterstützung
Mathias
Tronnier,
geschäftsführender
Vorstand
der Gründung von Nebenbetriebsstätten auf Ausschreibung der KV
sind neue Wege beschritten worden.
Positiv bewerten wir, dass für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
eine Verbesserung und in der Augenheilkunde erstmals eine Weiterbildungsförderung beschlossen werden
konnte. Das dafür die Kollegen als
Fachärzte in einem Bereich in Sachsen-Anhalt tätig werden, in dem ein
besonderer Bedarf besteht, wird sich
sowohl auf die Versorgung der Patienten als auch für die Kollegen positiv
auswirken.
Neben den Informationen zum Beschluss des Landesausschusses finden
Sie in dieser Ausgabe dazu ebenfalls
eine Pressemitteilung und eine kurze
Zusammenfassung der Maßnahmen
sowie die Ansprechpartner der KV.
Auf unserer Homepage unter www.
kvsa.de können Sie hierzu weiter­
gehende Informationen und Antragsformulare abrufen.
Wir hoffen auf ein positives Echo der
jungen Kollegen.
Wir wünschen Ihnen eine schöne
­Adventszeit und frohe Weihnachten
Ihre
Burkhard John
Holger Grüning
Mathias Tronnier
PRO
Nr. 12/2011
437
I nhaltsverzeichnis
Landesausschuss:
Richtige Signale für junge Kollegen
Inhalt, Impressum
437
338 - 339
Mehr Morbidität – mehr Geld!
440
Ärztemangel hausgemacht? 441
DMP-Qualitätsindikator: Blutdruck
49,6
1. HJ 2010
DM 2
DMP – Serie / Teil 7 442
DM 1
2. HJ 2009
49,9
1. HJ 2009
49,4
2. HJ 2008
49,7
1. HJ 2008
49,5
1. HJ 2010
55,7
2. HJ 2009
56,5
1. HJ 2009
59,0
2. HJ 2008
58,4
59,0
1. HJ 2008
0
10
20
30
40
50
60
70
Zielerreichungsgrad in %
PRO
Nr. 12/2011
438
Fördermaßnahmen für
Hausärzte und Augenärzte
443
Aktuell
444
Rundschreiben
445 - 446
Verordnungsmanagement
447 - 455
80
90
100
I nhaltsverzeichnis /I mpressum
Mitteilungen
456 - 460
Sachsen-Anhalt Aktuell
461
Bedarfsplanung
462 - 465
Ermächtigungen
466 - 469
Fortbildung
470
KV-Fortbildung
470 - 476
Beilage: Beschlüsse des Landesausschusses
Impressum
PRO-Die Zeitschrift für den Kassenarzt in
Sachsen-Anhalt – Offizielles Mitteilungsblatt der
Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt
Körperschaft des Öffentlichen Rechts
ISSN: 1436 - 9818
Herausgeber
Kassenärztliche Vereinigung
Sachsen-Anhalt
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg, Tel. 0391 627-6000
Redaktion
Ursula Günther, gü (verantw. Redakteurin)
Bernd Franke, bf (Redakteur)
Anschrift der Redaktion
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
PF 1664; 39006 Magdeburg
Tel. 0391 627-6509 / Fax 0391 627-8509
Internet: www.kvsa.de
E-Mail: [email protected]
Druck
Schlüter Print Pharma Packaging GmbH,
39218 Schönebeck · Grundweg 77,
Tel. 03928 4584-13
Herstellung und Anzeigenverwaltung
Pegasus Werbeagentur
Bleckenburgstraße 11a
39104 Magdeburg
Tel. 0391 53604-10 / Fax 0391 53604-44
E-Mail: [email protected]
Internet: www.werbeagentur-pegasus.de
Gerichtsstand
Magdeburg
Vertrieb
Die Zeitschrift erscheint 12-mal im Jahr, jeweils um
den 5. des Monats. Die Zeitschrift wird von ­allen
sachsen-anhaltischen Kassenärzten im Rahmen
ihrer Mitgliedschaft zur Kassenärztlichen Vereinigung bezogen. Der Bezugspreis ist mit dem Verwaltungskostensatz abgegolten. Bezugsgebühr
jährlich: 61,40 EUR; Einzelheft 7,20 EUR.
Bestellungen können schriftlich bei der Redaktion
erfolgen.
Kündigungsfrist: 4. Quartal des laufenden Jahres
für das darauffolgende Jahr.
Zuschriften bitte ausschließlich an die Redaktion.
Für unaufgefordert zugesandte Manuskripte und
Fotos wird keine Haftung übernommen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge decken sich nicht
immer mit den Ansichten des Herausgebers. Sie
dienen dem freien Meinungsaustausch der Kassenärzteschaft. Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt; mit Ausnahme gesetzlich zugelassener Fälle ist eine Verwertung ohne Einwilligung
des Herausgebers strafbar.
Wir drucken auf chlorfreiem Papier.
Titelfoto: © Karin Jähne / shotshop.com
PRO
Nr. 12/2011
439
G esundheitspolitik
Mehr Morbidität – mehr Geld!
Gemeinsame Pressemitteilung
der Arbeitsgemeinschaft LAVA –
„Länder­übergreifender Angemessener VersorgungsAnspruch“, ein
Zusammenschluss der Kassenärztlichen Vereinigungen Brandenburg, Nordrhein, Rheinland-Pfalz,
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe vom 11. November 2011
Unmissverständlich und mit Nachdruck forderten die Vertreter der
acht LAVA-KVen auf ihrer gestrigen
Zusammenkunft in Berlin die Politik
auf, gesetzlich zu regeln, dass die
Gelder der Krankenkassen dorthin
fließen, wo sie aus medizinischen
Gründen auch benötigt werden; wo
die Menschen älter und kränker sind.
„Ohne eine Regelung im Gesetz gelingt es nicht, die Kassen müssen
dazu verpflichtet werden“, stellte
Brandenburgs KV-Vorsitzender, Dr.
med. Hans-Joachim Helming, fest.
Denn obwohl die Krankenkassen aus
dem Gesundheitsfonds entsprechend
der Morbidität ihrer Versicherten
Gelder erhielten, würden diese nicht
im vollen Umfang an die KVen weiter-
gegeben. Das habe zur Folge, dass
die medizinische Versorgung der
Versicherten in unverantwortlicher
Weise gefährdet würde.
Die bisherige Diskussion des neuen
GKV-Versorgungsstrukturgesetzes
lasse bislang nicht erkennen, dass
der Gesetzgeber bereit ist, sich für
eine sachgerechte Verteilung der
­Finanzmittel per Gesetz zu entscheiden. Sollte diese Chance einer gerechten Finanzierung erneut vergeben werden, strengen die LAVA-KVen
über die jeweiligen Landesregierungen einen Normenkontrollantrag beim
Bundesverfassungsgericht an. Es sei
politisch kurzsichtig, wenn jetzt die
Chance, die sich mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz für eine Korrektur der Verteilung der Gelder für
die ambulante Medizin biete, wieder
einmal vertan würde.
„Diese Aussitzerei von Problemen
seit vielen Jahren muss endlich ein
Ende haben! Das Finanzdefizit in den
Ländern der LAVA-KVen verschärft
sich von Jahr zu Jahr weiter und muss
dann mit einem viel größeren Aufwand
als heute gelöst werden“, so Dr. Helming im Namen der LAVA-Vertreter.
Zum Hintergrund:
Die acht LAVA-KVen vereint die gemeinsame Situation, dass sie aufgrund
der Demographie und Morbidität der
Bevölkerungsstruktur einen überdurchschnittlichen medizinischen
Behandlungsbedarf der Versicherten
abdecken, dafür aber nur unterdurchschnittliche Finanzmittel von den
Kassen bereitgestellt bekommen.
Im Bundesdurchschnitt zahlen die Kassen für ambulante Medizin 344 Euro
pro Versicherten und Jahr.
In Westfalen-Lippe sind es 318 Euro,
in Sachsen-Anhalt 322 Euro, in Nordrhein 328 Euro, in Schleswig-Holstein
333 Euro, in Brandenburg, RheinlandPfalz und Sachsen je 336 Euro und in
Thüringen 337 Euro.
KV Sachsen-Anhalt präsentiert Filialpraxen bei KBV-Messe
Mit dem Projekt „Vernetztes Versorgungszentrum (VVZ)“ beteiligt sich
die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) gemeinsam mit
ihren Projektpartnern, dem Ministe­
rium für Arbeit und Soziales (MfAS)
und der AOK Sachsen-Anhalt, im
kommenden Jahr an der dritten Versorgungsmesse der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV).
Messestand der KVSA 2011
PRO
Nr. 12/2011
440
Foto: KVSA
Die seit dem Jahr 2010 veranstaltete
Messe präsentiert innovative, strukturverbessernde Lösungen für die
medizinische Versorgung der Bürger.
Der Gedanke der Vernetzung verschiedener Anbieter steht dabei im
Mittelpunkt, im Februar 2012 wird
die wohnortnahe Versorgung Schwerpunktthema sein. Die Messe findet
vom 27. bis 29. Februar 2012 im dbb
forum Berlin in der Friedrichstraße
statt.
Die KVSA ist in jedem Jahr mit verschiedenen Partnern als Aussteller
präsent gewesen. 2012 zeigt sie mit
dem sachsen-anhaltischen Ministe­
rium für Arbeit und Soziales und der
AOK, wie Filialpraxen in einem Vernetzten Versorgungszentrum funk­
tionieren: Nicht mehr zu besetzende,
aber wichtige Praxisstandorte werden
durch eine Filialpraxis ersetzt, in der
Haus-, aber zunehmend auch Fach­
ärzte anderer Fachgruppen zeitversetzt tätig sind. Die Koordinierung
­aller administrativen Aufgaben für
die Filialpraxen wird vom VVZ mit
Sitz in der KV gesteuert. Besonders
qualifizierte Filialpraxis-Assistentinnen unterstützen die Ärzte in der
Praxis, der Arzt kann sich ganz auf
seine Patienten konzentrieren.
Ziel des Projektes ist es, dass die Filialpraxen in der Zukunft wieder als niedergelassene Praxis geführt werden
können. Für junge Ärzte ist es die
Chance, den Praxisbetrieb ohne eigenes Risiko zu testen und in die Aufgaben der Praxisführung hineinzuwachsen.
KVSA
G esundheitspolitik
Ärztemangel hausgemacht?
Diese provokante These stellte die
Ärztekammer Sachsen-Anhalt
(ÄKSA) ihrer Pressekonferenz am
9. November 2011 voran. Es war die
erste Pressekonferenz, die die neugewählte Präsidentin der Ärztekammer, Dr. Simone Heinemann-Meerz,
niedergelassene Kardiologin in Halle, bestritt. Sie stellte sich gemeinsam mit ihrem Stellvertreter, Dr.
Lutz Lindemann-Sperfeld, Facharzt
für Orthopädie und Unfallchirurgie,
Chefarzt am Krankenhaus MarthaMaria Halle-Dölau, den Medienvertretern vor und schickte voraus,
dass die ÄKSA daran arbeite, noch
öffentlichkeitswirksamer aufzu­
treten.
Die Präsidentin erläuterte, warum
das Thema Ärztemangel ein zentrales in der Arbeit der ÄKSA ist und
löste die These mit der Aussage auf,
dass die Bewertung – es seien genügend Ärzte im Land da – eine rein
statistische ist. Die genauere Ana­
lyse zeige, dass die Medizin zunehmend weiblich werde und die Zahl
Teilzeitbeschäftigter zunehme. Man
müsse künftig nicht die Arztanzahl,
sondern die Anzahl der Arbeitsstunden zugrunde legen.
Weitere Gründe seien in der demografischen Struktur des Landes zu
erkennen. Mit der abnehmenden
Zahl der Einwohner in Sachsen-Anhalt werde der Altersdurchschnitt
immer höher. Durch diesen steigenden Altersdurchschnitt gebe es mehr
Patienten mit höherem Behandlungsbedarf bzw. häufigerer und längerer
Behandlungsdauer. Daraus resultiere,
dass die Belastung der praktizierenden
Ärzte trotz Rückgangs der Anzahl der
Einwohner deutlich anwachse.
Dr. Heinemann-Meerz informierte die
Medienvertreter über zahlreiche Maßnahmen der Kammer, die – zum großen
Teil mit mehreren Partnern – helfen
sollen, dem Ärztemangel im Rahmen
der eigenen Möglichkeiten zu begegnen. Hierzu gehören die Koordinierungsstelle für die Weiterbildung zum
Facharzt für Allgemeinmedizin (KOSTA) und auch die verstärkte Förderung und Orientierung von Medizinstudenten, das Fach Allgemeinmedizin
zu wählen. Aber um junge Menschen
im Land zu halten, sind geeignete Maßnahmen der Politik erforderlich, um
die Rahmenbedingungen für junge
Ärzte zu verbessern und die Standorte
attraktiver zu machen.
gü
Lehrprojekt zur Sicherung der Hausarzt-Versorgung
Die „Klasse Allgemeinmedizin“ der
Medizinischen Fakultät der MartinLuther-Universität startet als innovatives Lehrprojekt zur Förderung des
landärztlichen Nachwuchses mit den
20 Studierenden des ersten Jahrganges ins Wintersemester 2011/12. Mit
einer Auftaktveranstaltung im November 2011 gaben Studierende, Mentoren
und Förderer einen Ausblick auf die
ersten beiden Semester der „Klasse
Allgemeinmedizin“. 20 ausgewählte
Studierende – 40 hatten sich beworben – bereiten sich im Rahmen des
Projektes auf eine spätere Tätigkeit
als Haus- bzw. Landarzt vor. Während
des Semesters gibt es eigene Schulungen, in der Semesterpause werden
zwei Praktikumstage absolviert. Die
„Klasse“ wird ergänzend zum Regelstudiengang Medizin angeboten und kann
als Wahlfach ab dem ersten vorklinischen Semester belegt werden.
Das besondere, speziell für die „Klasse
Allgemeinmedizin“ erstellte Curriculum
beinhaltet vier Teilbereiche: das haus­
ärztliche Fertigkeitentraining, das
Kommunikationstraining, ein Seminar für ärztliche Fallarbeit und das
Mentorenprogramm. Im hausärztlichen Fertigkeitentraining werden ab
dem ersten vorklinischen Semester
die Abläufe in einer Praxis geschult.
Dazu gehören einfache Techniken
wie Blutdruckmessen oder auch die
Organisation einer Praxis als wirtschaftliches Kleinunternehmen. Im
Kommunikationstraining erlernen
die Teilnehmer wichtige Fähigkeiten
zur Anbahnung, Verbesserung und
Erhaltung der Arzt-Patient-Beziehung.
Aktive und problemorientierte Lehrmethoden bilden die Basis dieses
­Moduls. In der Fallarbeit bekommen
die Studierenden die Möglichkeit, mit
Hilfe von Rollenspielen und Video­
beispielen Anamnesegespräche zu
üben.
Ein ausgesuchter Mentor begleitet
die Studierenden über das gesamte
Studium hinweg. Die Mitglieder der
Allgemeinmedizin-Klasse erhalten
dadurch nicht nur Einblicke in das
Leben eines Hausarztes, sondern
knüpfen beständige Beziehungen
zu den Patienten, den Praxismitarbeitern und dem Umfeld.
Med. Fak. MLU
PRO
Nr. 12/2011
441
F ür
K assenarzt
den
DMP – Serie / Teil 7
DMP – Qualitätsindikator: Blutdruck
Wir setzen die Serie zur Versorgungsqualität im Disease Management Programm Diabetes mellitus (DMP) in
dieser Ausgabe mit dem siebten und
letzten Thema zum Bluthochdruck
fort und schließen sie damit ab.
das Risiko für alle diabetischen Folgeerkrankungen zusammengenommen
um 24 Prozent, für diabetische Todes­
folgen um 32 Prozent und für Schlaganfälle um 44 Prozent.
Diabetes mellitus und Bluthochdruck
sind häufige Partner einer sich gegenseitig verstärkenden Erkrankung.
­Immerhin ist das Risiko für kardiovaskuläre Ereignbisse, wie etwa einen
Herzinfarkt oder plötzlichen Herztod
zu erleiden, um das Vierfache erhöht.
Qualitätsziel
Im DMP Diabetes mellitus gilt ein Blutdruck unter 140/90 mmHg bei Patienten mit arterieller Hypertonie als
Therapieziel. Von den Patienten mit
DMP Diabetes mellitus Typ 2 sollen mindestens 40 Prozent und von
den Patienten mit DMP Diabetes
mellitus Typ 1 sollen mindestens
50 Prozent dieses Ziel erreichen.
Die Höhe des Blutdrucks spielt bei
Typ 1 und Typ 2 Diabetikern eine
entscheidende prognostische Rolle.
Der Bluthochdruck bei gleichzeitig
bestehendem Diabetes mellitus stellt
eine besondere Gefährdung dar, da
der Diabetiker schon allein durch den
Diabetes ein erhöhtes Risiko hat, eine
Arteriosklerose zu entwickeln. Weiterhin kann er aufgrund der diabetischen
Spätfolgen eine diabetische Retinopathie bis zum Sehverlust und eine diabetische Nephropathie bis zur Notwendigkeit einer Dialyse erleiden. Die
Entstehung dieser Folgeerkrankungen
wird durch erhöhte Blutdruckwerte
zusätzlich erheblich beschleunigt.
Aus diesen Gründen ist es gerade für
Diabetiker unerlässlich, die Blutdruckwerte unter den Bereich von 140/90
zu senken. Sind bereits Nieren- oder
Augenhintergrundschäden vorhanden,
muss der Blutdruck noch weiter gesenkt werden.
In der United Kingdom Prospective
Diabetes Study (UKPDS) konnte
­gezeigt werden, dass die Behandlung
des erhöhten Blutdrucks ebenso wichtig ist wie die Blutzuckersenkung.
Unabhängig von der Blutzuckereinstellung verminderte bereits eine Blutdrucksenkung unter 140/80 mmHg
PRO
Nr. 12/2011
442
Auswertung und Diskussion
Bei Typ 2 Diabetikern weisen durchgängig fast 50 Prozent der Patienten
mit Hypertonie einen Blutdruck von
unter 140/90mmHg auf. Die Zielmarke
von 40 Prozent wurde damit erreicht.
Wegen der nachgewiesenen großen
Bedeutung einer guten Blutdruckeinstellung bei Typ 2 Diabetikern ist zu
diskutieren, ob dieses Qualitätsziel in
Zukunft weiter erhöht werden sollte.
Auch bei den Typ 1 Diabetikern wurde
mit fast 58 Prozent der Patienten ein
Blutdruck von unter 140/90 mmHg
erreicht. Der Zielerreichungsgrad von
50 Prozent konnte auch hier erfüllt
werden.
Die aus Sachsen-Anhalt vorliegenden
Ergebnisse lassen ableiten, dass die
bundesweiten Zielvorgaben realistisch
angesetzt sind und das reale Versorgungsbild bereits jetzt widerspiegeln.
Nachfolgend sind die Auswertungen
über den prozentualen Zielerreichungsgrad für das jeweilige Qualitätsziel
dargestellt, die aus den Erst- und
Folgedokumentationen aller Ärzte in
Sachsen-Anhalt resultieren. Die vertikale Linie beschreibt die anzustrebende Zielquote gemäß DMP-Vertrag.
Claudia Scherbath,
Tel. 0391 627-6339
DMP-Qualitätsindikator:
Blutdruck
DMP-Qualitätsindikator: Blutdruck
49,6
1. HJ 2010
DM 2
DM 1
2. HJ 2009
49,9
1. HJ 2009
49,4
2. HJ 2008
49,7
1. HJ 2008
49,5
1. HJ 2010
55,7
2. HJ 2009
56,5
1. HJ 2009
59,0
2. HJ 2008
58,4
59,0
1. HJ 2008
0
10
20
30
40
50
60
70
Zielerreichungsgrad in %
80
90
100
F ür
den
K assenarzt
Fördermaßnahmen für Hausärzte und Augenärzte
Der Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen hat eine Reihe von
Fördermaßnahmen für Hausärzte und
Augenärzte beschlossen.
Diese können auch bereits niedergelassenen Kollegen gewährt werden,
die einen Kollegen oder eine Kollegin
anstellen oder eine Nebenbetriebsstätte eröffnen wollen.
Vordringlich sollen mit einer Reihe
von Sicherstellungszuschlägen die
Praxisneugründung oder die Praxisübernahme und die hiermit verbundenen Aufwendungen mit Beträgen
von bis zu 60.000 Euro unterstützt
werden.
Hierbei handelt es sich nicht um ein
zinsgünstiges oder zinsverbilligtes Darlehen, sondern um einen echten, bei
Erfüllung der Förderbedingungen
nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Folgende Fördermittel können gewährt werden:
a) die freiberufliche Aufnahme einer
vertragsärztlichen Tätigkeit durch
Gründung einer neuen Vertragsarztpraxis oder die Fortführung
einer bestehenden Vertragsarztpraxis mit bis zu 60.000 Euro
b) die dauerhafte Anstellung von
Ärzten für die vertragsärztliche
Tätigkeit mit 10.000 Euro
c) ein aufgrund einer vertragsärztlichen Statuserteilung nach a) oder
b) erforderlicher Wohnsitzwechsel mit bis zu 10.000 Euro
d) die vorübergehende Tätigkeit eines persönlichen Vertreters oder
durch die Kassenärztliche Vereinigung genehmigten Arztes im
Krankheits-, Schwangerschafts-,
Elternzeit- oder Todesfall mit bis
zu 4.800 Euro
im Härtefall durch Beschluss der
KV
e) die aufgrund des örtlichen beziehungsweise lokalen Bedarfs auf
Ausschreibung der KV erfolgende
Einrichtung einer zusätzlichen
Betriebsstätte mit 15.000 Euro
Hierbei ist zu beachten, dass oben
genannte Förderungen auf die Planungsbereiche beschränkt sind, für
die der Landesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen dringlich Sicherstellungsbedarf festgestellt hat.
Dies sind
für Hausärzte:
die unterversorgten Planungsbe­
reiche
- Dessau-Bitterfeld, Altmarkkreis
Salzwedel, Saalkreis;
die drohend unterversorgten Planungsbereiche
- Aschersleben-Staßfurt, Bernburg,
Halberstadt, Jerichower Land, Sangerhausen, Stendal, Wernigerode
nicht die Städte:
Aschersleben, Bernburg, Bitterfeld,
Burg, Dessau, Gardelegen, Genthin,
Halberstadt, Havelberg, Klötze,
Oschersleben, Osterburg, Salzwedel,
Sangerhausen, Staßfurt, Stendal,
Wanzleben, Wernigerode
für Augenärzte:
die Städte
Aschersleben, Zerbst, Magdeburg –
beschränkt auf die Stadtteile Berliner
Chaussee, Cracau, Brückfeld und
Friedensweiler
Neben der finanziellen Förderung
von Praxisexpansion, Praxisübernahme oder Praxisneugründung war es
dem Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen ein besonderes Anliegen, den ärztlichen Nachwuchs, angehende Hausärzte und Augenärzte,
finanziell zu fördern und für die ambulante vertragsärztliche Tätigkeit in
Sachsen-Anhalt zu gewinnen.
Während die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in
Sachsen-Anhalt bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen um 1.000 Euro/
Monat aufgestockt wurde, erhalten
Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung
zum Facharzt für Augenheilkunde für
jeden Monat ihrer Weiterbildung
3.500 Euro.
Voraussetzung ist auch hier, dass Sie
sich im Gegenzug zu einer späteren
ambulanten vertragsärztlichen Tätigkeit in Sachsen-Anhalt verpflichten.
Nähere Informationen, die konkreten
Förderbedingungen sowie Antragsvordrucke entnehmen Sie bitte dem
Internetauftritt der Kassenärztlichen
Vereinigung Sachsen-Anhalt unter
www.kvsa.de >> Praxis.
Ansprechpartnerinnen:
Silva Brase,
Tel. 0391 627-6537
Marlies Fritsch (Förderung
Weiterbildungs­assistenten),
Tel. 0391 627-7461
S. a. S. 460: Pressemitteilung des
Landesausschusses
PRO
Nr. 12/2011
443
A ktuell
DIMDI veröffentlicht endgültige Fassung OPS
Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information
(DIMDI) hat die endgültige Fassung
der Version 2012 des Operationenund Prozedurenschlüssels (OPS) veröffentlicht. Über 300 Vorschläge aus
Fachgesellschaften und von Fachleuten aus Ärzteschaft, Krankenkassen
und Kliniken sowie zusätzliche Anforderungen aus der Weiterentwicklung
des Entgeltsystems für Krankenhausleistungen sind in die neue Version eingeflossen. Viele Prozeduren können
mit der neuen Version präziser und
differenzierter verschlüsselt werden.
Prozeduren müssen im ambulanten
und stationären Bereich nach dem
OPS verschlüsselt werden. In der vertragsärztlichen Versorgung sind ausschließlich die im Anhang 2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM)
aufgeführten Kodes zu verwenden.
Ärzte und Dokumentare in den Krankenhäusern sind verpflichtet, Ope­
rationen und Prozeduren nach den
Deutschen Kodierrichtlinien (DKR)
zu kodieren. Weiterentwicklung und
Pflege des Vergütungssystems und
der Kodierrichtlinien liegen in der Verantwortung des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK),
dem deutschen DRG-Institut. Die
­Kodierung von Operationen und sonstigen Prozeduren erfolgt auf Basis des
Systematischen Verzeichnisses des
OPS, den das DIMDI herausgibt. Das
zugehörige Alphabetische Verzeichnis
erleichtert die Arbeit mit dem OPS in
der Praxis.
Wichtige Änderungen im Systematischen Verzeichnis des OPS 2012:
• Aufnahme eines neuen Zusatzkodes
für die Reoperation an Lunge, Bronchus, Brustwand, Pleura, Mediastinum und Zwerchfell und Streichung
der Kodes für die Rethorakotomie
und die Rethorakoskopie
Überarbeitung der Kodes für die
Implantation, den Wechsel, die Entfernung und die Korrektur eines
Herzschrittmachers oder Defibril­
lators
Ergänzung der Kodes für die Art
der Markierung bei der Exzision
von Lymphknoten und Unterteilung der axillären Lymphadenek­
tomie nach der Anzahl der Level
• Umfangreiche Überarbeitung der
Kodes für die Osteosyntheseverfahren an der Wirbelsäule
• Neustrukturierung des Bereichs
Operationen an der Mamma
• Überarbeitung des Pflegekomplexmaßnahmenscores [PKMS]
Der Kommentar im Vorspann des
Systematischen Verzeichnisses enthält eine Zusammenfassung der
wichtigsten Neuerungen („Was ist
neu im OPS Version 2012?“). Alle
­Änderungen im Detail finden Sie in
der Aktualisierungsliste. Die Differenzliste enthält die Veränderungen der endgültigen OPS-Fassung
­gegenüber der Vorabversion.
DIMDI
Forschungsprojekt zur Versorgung älterer Diabetes Patienten
An der Medizinischen Fakultät der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) ist durch die Sektion
Allgemeinmedizin ein Forschungsprojekt zur Verbesserung der hausärztlichen Versorgung geriatrischer
Patienten gestartet worden. Der
Name BAIDIA steht für „Betreuungsprobleme Aelterer Insulinpflichtiger
Diabetiker in der Allgemeinmedizin“.
Das Projekt widmet sich der hausärztlichen Versorgung älterer Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 (ab
60 Jahre). Hintergrund des Projektes
ist der demografische Wandel und
die damit einhergehende veränderte
Altersstruktur in Sachsen Anhalt: Die
Zahl älterer und hausärztlich versorgter Patienten mit Diabetes mellitus
Typ 2 nimmt deutlich zu. Jeder zweite
Diabetiker beim Hausarzt ist bereits
älter als 65 Jahre. Viele Patienten benötigen zudem Unterstützung in der
Behandlungspflege durch professionelle Pflegekräfte oder Familienangehörige.
PRO
Nr. 12/2011
444
Gerade ältere Patienten sind oft mit
den hohen Anforderungen einer komplexen Insulintherapie überfordert.
Der Behandlungserfolg dieser Diabetiker ist häufig schwierig sicherzustellen. Die Ärzte müssen stärker als bei
anderen Patienten die medizinische
Therapie in Einklang mit der spezifischen Lebenssituation des Patienten
bringen. BAIDIA untersucht, wie eine
einfach zu handhabende Insulintherapie in der hausärztlichen Versorgung
geriatrischer Patienten durchgeführt
werden kann.
Wichtige Impulse werden dabei vor
allem von den beteiligten Hausärzten
erwartet – wie sie die Betreuung insulinpflichtiger Patienten durch professionell Pflegende einschätzen und
welche Maßnahmen sie für die Verbesserung der Zusammenarbeit mit
Pflegediensten und medizinischen
Fachangestellten (MFA) vorschlagen.
Hausärztliche Therapieziele (DMP)
und individuelle Lebensqualitätsvorstellungen sollen berücksichtigt und im
Sinne erfolgreichen Krankheits- bzw.
Lebensstilmanagements aufeinander
abgestimmt werden. Am Ende des Projekts, geplant für das Jahresende 2012,
stehen Therapieempfehlungen zur Diabetes- und Insulintherapie geriatrischer
Patienten im hausärztlichen Praxis­
alltag.
BAIDIA ist ein Projekt der halleschen
Universität in Kooperation mit dem Förderverein Allgemeinmedizin SachsenAnhalt. In diesem Verein treffen sich
Partner, die Verantwortung für die
medizinische Versorgung der Patienten in Sachsen-Anhalt – insbesondere
im Bereich der Allgemeinmedizin –
übernehmen. Die Partner für BAIDIA
sind der Hausärzteverband und die
Kassenärztliche Vereinigung SachsenAnhalt, die AOK Sachsen-Anhalt und
seitens der forschenden Pharmaindustrie die Firma Sanofi.
Medizinische Fakultät der MLU
Dr. Andreas Klement
R undschreiben N r .
18/2011
Hinweise zur Abrechnung 4/2011
Die Abgabe für die Abrechnung des Quartals 4/2011 ist
vom 02.01.2012 bis 12.01.2012
möglich.
Ihre Abrechnung können Sie bei folgenden Stellen einreichen:
Kassenärztliche Vereinigung
Sachsen-Anhalt
Am Kirchtor 9
06108 Halle/Saale
Kassenärztliche Vereinigung
Sachsen-Anhalt
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg
Die Öffnungszeiten von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr gelten vom 02.01.2012 bis
05.01.2012 und vom 09.01.2012 bis 12.01.2012.
Für den Fall, dass Sie Ihre Abrechnung
Samstag, den 07.01.2012,
abgeben möchten, sind beide Dienststellen in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00
Uhr geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass beide Dienststellen am Freitag, dem 06.01.2012,
­wegen des Feiertages nicht besetzt sind.
Sollten Sie Ihre komplette Abrechnung bereits vor dem Abgabetermin erstellt
haben, können Sie diese selbstverständlich auch vor den o. g. Terminen bei
uns einreichen.
Die Abgabetermine sind verbindlich und einzuhalten. Ist eine Einhaltung im
Ausnahmefall nicht möglich, ist dieses mit der Abrechnungsabteilung vor Ablauf der Frist zu klären.
Erfolgt die Abgabe der Abrechnung ohne Genehmigung nach dem festgelegten Zeitraum, ist der Vorstand der KVSA auf der Grundlage der Abrechnungsanweisung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt Paragraf 4 (3)
berechtigt, eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von drei Prozent festzulegen.
Sollte die Abrechnung am Quartalsbeginn nicht persönlich abgegeben werden,
hat die Praxis bei Inanspruchnahme eines Kuriers ebenfalls dafür Sorge zu tragen, dass die Abrechnung zu den im Rundschreiben festgesetzten Terminen
bei der KVSA eingeht.
Auch bei der Versendung der Abrechnung per Post ist darauf zu achten, dass
die Abrechnung zu den angegebenen Zeiten in der KVSA eingegangen sein
muss. Maßgeblich für die Prüfung ist generell der Posteingang bei der KVSA,
nicht der Poststempel.
Ansprechpartnerin:
Brigitte Zunke, Tel. 0391 627-6108
PRO
Nr. 12/2011
445
Nr.
18/2011 R undschreiben
Neue Heilmittelpreise für Logopädie
Für die logopädische Heilmittelversorgung hat der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zum 1. November 2011 mit den nach Paragraf
125 SGB V zugelassenen Leistungserbringern eine neue Vergütungsvereinbarung mit Wirkung für alle LKK-Versicherten mit Wohnort in Sachsen-Anhalt
abgeschlossen.
Übersicht auf www.kvsa.de
Eine vollständige aktuelle Übersicht der Heilmittelpreise können Sie der Homepage www.kvsa.de >> Praxis >> Verordnungsmanagement >> Heilmittel entnehmen. Bei Bedarf stellen wir diese Vergütungslisten per Fax zur Verfügung.
Diese Informationen sollen helfen, das vertragsärztliche Verordnungsverhalten
für den Heilmittelbereich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu steuern.
Ansprechpartnerin:
Heidi Reichel, Tel. 0391 627-7340
Schließung der BKK für Heilberufe zum 31. Dezember 2011
Die BKK für Heilberufe wird mit Ablauf des 31. Dezember 2011 geschlossen.
Die Versicherten sind aufgefordert, sich bis zum 1. Januar 2012 eine neue
Krankenkasse zu suchen. Für die Fälle, bei denen das nicht sofort möglich ist
oder der Versicherte noch nicht über die neue Krankenversichertenkarte (KVK)
verfügt, gilt Folgendes:
Einlesen der KVK
bis 31. März 2012 möglich
Für den Fall, dass ehemalige Versicherte der BKK für Heilberufe im 1. Quartal
2012 (noch) keine Krankenversichertenkarte der neu gewählten Krankenkasse
erhalten haben, kann die Abrechnung über die KVK der BKK Heilberufe noch
im 1. Quartal 2012 erfolgen. Das Einlesen der Krankenversichertenkarte ist
noch bis zum 31. März 2012 möglich.
Ab dem 1. April 2012 ist das Einlesen der Krankenversichertenkarten der BKK
für Heilberufe und eine Abrechnung zu Lasten der BKK für Heilberufe (auch
im Ersatzverfahren) ausgeschlossen.
Dies gilt auch für ärztliche Behandlungen auf Grundlage von Überweisungsscheinen, die bis zum 31. März 2012 für Versicherte der BKK für Heilberufe
ausgestellt, aber erst ab dem 1. April 2012 in Anspruch genommen werden.
Auftragnehmende Vertragsärzte ohne Arzt-Patienten-Kontakt benötigen eine
Neuanforderung des Überweisungsscheins mit den Angaben zur neuen Krankenkasse.
Abrechnung spätestens
mit Quartal 1/2012
Die Abrechnung noch nicht abgerechneter Behandlungsfälle aus den Vorquartalen ist mit der Abrechnung des 4. Quartals 2011, spätestens jedoch mit der
Abrechnung des 1. Quartals 2012, einzureichen.
Legt ein Patient der BKK für Heilberufe ab dem 1. April 2012 dennoch eine
Krankenversichertenkarte der BKK für Heilberufe vor und kann keine Versicherung über eine andere Krankenkasse nachweisen, stellen Sie die erbrachten Leistungen dem Patienten privat in Rechnung.
Ansprechpartner:
Sekretariat Abrechnung, Tel. 0391 627-6108 / -7108
PRO
Nr. 12/2011
446
V erordnungsmanagement N r .
18/2011
Arzneimittel
Arzneimittel-Richtlinie
Gemeinsamer Bundesausschuss – Teil 3
Die Serie gibt einen Überblick über wichtige Inhalte und Anlagen der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) i.d.F. vom 22. Januar 2009, zuletzt geändert am
12.Oktober 2011.
Anlage II: Verordnungsausschluss von Arzneimitteln zur Erhöhung
der Lebensqualität gemäß Paragraf 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V (Lifestyle
Arzneimittel)
Nach Paragraf 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V dürfen Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht, nicht zu Lasten
der GKV verordnet werden. Ausgeschlossen sind Arzneimittel zur
• Abmagerung oder Zügelung des Appetits,
• Regulierung des Körpergewichts,
• Raucherentwöhnung,
• Verbesserung des Haarwuchses und
• Behandlung der erektilen Dysfunktion und der Steigerung der sexuellen
­Potenz.
Patienten, bei denen der Einsatz der genannten Arzneimittel aus medizinischer
Sicht empfehlenswert ist, müssen diese aufgrund des bestehenden Verordnungsausschlusses selbst finanzieren.
Anlage II: Verordnungsausschluss von Arzneimitteln zur Erhöhung
der Lebensqualität
Wirkstoff
Fertigarzneimittel, alle Wirkstärken
Abmagerungsmittel
Phentermin
Fenfluramin
Amferamon
Regenon®; Tenuate retard®
Dexfenfluramin
Mazindol
Etilamfetamin
Cathin
Antiadipositum X-112 T®
Clobenzorex
Mefenorex
Sibutramin
Reductil®
Phenylpropanolamin
Antiadipositum® Riemser,
Boxogetten S®, Recatol mono®
Rimonabant
Acomplia®
Orlistat
Xenical®
PRO
Nr. 12/2011
447
Nr.
18/2011 V erordnungsmanagement
Arzneimittel
Wirkstoff
Fertigarzneimittel, alle Wirkstärken
Sexuelle Dysfunktion
Alprostadil
(Ausnahme als Diagnostikum)
Caverject®, Caverject Impuls®, Muse®,
Viridal®
Papaverin
Sildenafil
Viagra®
Yohimbin
Yocon Glenwood®, Yohimbin Spiegel®
Phentolamin
Moxisylyt
Apomorphin
Ixense®, Uprima®
Tadalafil
Cialis®
Vardenafil
Levitra®
Papaverin Kombinationen
Dapoxetinhydrochlorid
Priligy®
Nikotinabhängigkeit Niquitin®, Nicopass®, Nicopatch®,
Nicotin
(nicht verschreibungspflichtig) Nicorette®, Nicotinell®, Nikofrenon®
Bupropion
Zyban®, Wellbutrin®
Varenicline
Champix®
Steigerung des sexuellen Verlangens
Testosteron
Intrinsa®
Verbesserung des Haarwuchses
Minoxidil
Regaine®
Finasterid
Propecia®, Finahair®, Finapil®, alle generischen Finasterid Fertigarzneimittel
Estradiolbenzoat; Prednisolon,
Salicylsäure
Alpicort F®
Ell Cranell alpha®, Pantostin®
Alfatradiol
(nicht verschreibungspflichtig)
Dexamethason; Alfatradiol
Ell Cranell dexa®
Thiamin; Calciumpantothenat; Pantovigar N®, Pantovigar®
Hefe, medizinisch; L-Cystin;
Keratin
(nicht verschreibungspflichtig)
Verbesserung des Aussehens
Ansprechpartnerinnen:
Josefine Müller,
Tel. 0391 627-6439
Dr. Maria-Tatjana Kunze,
Tel. 0391 627-6437
PRO
Nr. 12/2011
448
Clostridium botulinum Toxin
Typ A
Azzalure®; Viastbel®, Bocouture Vial®
In der nächsten Ausgabe informieren wir über die Anlage III (Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse) der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen
Bundesausschusses.
V erordnungsmanagement N r .
18/2011
Arzneimittel
Aktualisierung der Schnellübersicht zur
Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln
Die Schnellübersicht zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln auf der Grundlage der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wurde aktuell überarbeitet. Diese Übersicht erleichtert Ihnen den
Umgang mit der AM-RL bei Fragen zur Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln.
Die Aktualisierung zu folgenden Themen bezieht sich auf Beschlüsse des G-BA,
die seit der letzten Fassung vom 9. September 2010 in Kraft getreten sind:
• Alkoholhaltige Arzneimittel
• Amantadin
• Antidiarrhoika
• Besondere Arzneimitteltherapie (gestrichen)
• Cilostazol
• Clopidogrel Kombination mit ASS
• E. Coli Stamm Nissle 1917
• Erythropoese stimulierende Wirkstoffe (zur Behandlung der symptomatischen renalen Anämie)
• Fludarabin
• 5-Fluorouracil (gestrichen)
• Ginkgo biloba-Blätter Extrakt
• Glitazone zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2
• Harn- und Blutzuckerteststreifen
• Interleukin-2 inhalativ
• Otologika
• Reboxetin
• Stimulantien
• Valproinsäure
• Verbesserung des Aussehens
Die aktualisierte Arzneimittel-Schnellübersicht (Stand 14.10.2011) kann unter
www.kbv.de/ais/22990.html oder unter www.kvsa.de >> Praxis >> Verordnungsmanagement >> Arzneimittel abgerufen werden.
Ansprechpartnerinnen:
Josefine Müller,
Tel. 0391 627-6439
Dr. Maria-Tatjana Kunze,
Tel. 0391 627-6437
Verordnung von Flunitrazepam
auf Betäubungsmittel-Rezept
Arzneimittel, die das Benzodiazepin Flunitrazepam (z.B. Rohypnol®) enthalten, sind aufgrund einer Änderung des Betäubungsmittelrechts ab dem
1. November 2011 auf einem Betäubungsmittelrezept zu verordnen. Damit sind auch Zubereitungen, die bis zu 1 mg Flunitrazepam enthalten, nunmehr betäubungsmittelrezeptpflichtig und können nicht mehr auf Muster 16
rezeptiert werden. Wegen seines Missbrauchs- und Abhängigkeitspotentials
nutzen insbesondere Heroinabhängige diesen Wirkstoff, um Entzugserscheinungen zu mindern oder Rauschzustände zu verstärken. Mit der nun vollzogenen Verschärfung des Betäubungsmittelrechts soll der Missbrauch von Flunitrazepam erschwert werden.
Ansprechpartnerinnen:
Josefine Müller,
Tel. 0391 627-6439
Dr. Maria-Tatjana Kunze,
Tel. 0391 627-6437
PRO
Nr. 12/2011
449
Nr.
18/2011 V erordnungsmanagement
Arzneimittel
Änderung der Arzneimittel-Richtlinie
in der Anlage V
(verordnungsfähige Medizinprodukte)
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2011
folgende Änderungen der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie beschlossen:
In der Anlage V wird unter der Zeile zu der Produktbezeichnung „Saliva natura“
folgende Zeile zu „Sentol®“ eingefügt:
Produktbezeichnung
Medizinische notwendige Fälle
Befristung der Verordnungsfähigkeit
Sentol®
Zur Irrigation im Rahmen extraokulärer und
intraokulärer Eingriffe.
27. Januar 2016
In der Anlage V wird zu dem Medizinprodukt „Laxatan® M“ das Datum der
Befristung der Verordnungsfähigkeit „30. November 2011“ ersetzt durch
„6. Oktober 2016“.
Ansprechpartnerinnen:
Dr. Maria-Tatjana Kunze,
Tel. 0391 627-6437
Josefine Müller,
Tel. 0391 627-6439
Die Änderung ist mit Wirkung vom 1. Dezember 2011 in Kraft getreten.
www.g-ba.de >> Informationsarchiv >> Beschlüsse >> Arzneimittel >> Anlage V.
Die Anlage V ist Bestandteil der Arzneimittel-Richtlinie und abrufbar unter
www.g-ba.de >> Informationsarchiv >> Richtlinien.
Arzneimittelvereinbarung 2011 –
Änderung der Liste patentgeschützter
Analogpräparate
Ansprechpartnerinnen:
Dr. Maria-Tatjana Kunze,
Tel. 0391 627-6437
Josefine Müller,
Tel. 0391 627-6439
Wir weisen darauf hin, dass von der als Anlage zur Arzneimittelvereinbarung
2011 vereinbarten Liste patentgeschützter Analogpräparate das Präparat Zyprexa® mit Wirkung vom 1. Oktober 2011 gestrichen wurde. Die Liste ist abrufbar unter www.kvsa.de, weiter unter Praxis >> Verordnungsmanagement >>
Arzneimittel.
Kennzeichnung von Rezepten –
Erkennbarkeit des ausstellenden Arztes
(Hinweis zur PRO 8/2011)
Ansprechpartnerinnen:
Dr. Maria-Tatjana Kunze,
Tel. 0391 627-6437
Josefine Müller,
Tel. 0391 627-6439
PRO
Nr. 12/2011
450
In PRO 8/2011 hatten wir darüber informiert, welche Angaben Rezepte enthalten müssen, damit der ausstellende Arzt eindeutig erkennbar ist.
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass auf Rezepten, die von angestellten Ärzten einer Vertragsarztpraxis ausgestellt werden, der Name des angestellten
Arztes nicht im Arztstempel enthalten sein muss. Es ist ausreichend, wenn der
Name zusätzlich in Druckbuchstaben oder mittels Stempel auf dem Rezept
eingetragen wird. Im LANR-Feld des Rezeptes ist die LANR des ausstellenden
Arztes einzudrucken.
V erordnungsmanagement N r .
18/2011
Arzneimittel / Heilmittel
Arzneimittel-Richtlinie Teil 2 – Erratum
In PRO 11/2011, S. 405, wurde die OTC-Liste zu den verordnungsfähigen Ausnahmen für die nicht verschreibungspflichtigen Abführmittel (Punkt 1) nicht
korrekt zitiert. Richtig muss es heißen:
1. Abführmittel
nur zur Behandlung von Erkrankungen im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon, Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, vor
diagnostischen Eingriffen, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie
Opioidtherapie und in der Terminalphase
Ansprechpartnerinnen:
Dr. Maria-Tatjana Kunze,
Tel. 0391 627-6437
Josefine Müller,
Tel. 0391 627-6439
Verordnung eines Vielfachen
einer Arzneimittelpackung auf einem Rezept?
Nach der Arzneimittel-Richtlinie soll der behandelnde Arzt die zu verordnende
Menge (Packungsgröße) der Art und Dauer der Erkrankung anpassen. Bei
akuten Erkrankungen ist daher die N1-Packung und bei chronischen Erkrankungen die N3-Packung zu rezeptieren. Die Frage, ob chronisch kranken Pa­
tienten auch ein Vielfaches einer Packung verordnet werden kann, ist grundsätzlich zu bejahen.
Gemäß Rahmenvertrag zur Arzneimittelversorgung kann der Apotheker auch
ein Vielfaches von Packungen auf einem Rezept abgeben, soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge
hingewiesen hat. Beispiele für den Vermerk sind: Ausrufezeichen „!“, Hinweis
„exakte Menge“, Wiederholung der Zahl der Menge als ausgeschriebenes Wort,
z.B. „dreißig“.
Besonderer Vermerk erforderlich
Fehlt dieser Vermerk, kann der Apotheker nur die größte Packungsgröße abgeben, die für das verordnete Arzneimittel nach der Packungsgrößenverordnung zulässig ist.
Die alltägliche Praxis zeigt jedoch, dass in vielen Fällen ein besonderer Vermerk nicht ausreicht, da die größte im Handel befindliche Packung oftmals
nicht der größten aufgrund der Messzahl bestimmten größten Packung entspricht.
Damit die Verordnungen eines Vielfachen einer Packung vom Apotheker pro­
blemlos beliefert werden können, ist die Ausstellung mehrerer Rezepte grundsätzlich sinnvoll. Sie ersparen sich unnötige Rückfragen und Änderungen der
Rezepte von Seiten der Apotheke und der Patient erhält die von Ihnen gewünschte Arzneimittelmenge.
Auf den Verordnungen empfehlen wir auch weiterhin, die N-Kennzeichnung
(N1, N2, N3) und die Stückzahl anzugeben, da es ansonsten auch hier zu
Rückfragen von Apotheken kommen kann. Enthält die Verordnung die NKennzeichnung und die Stückzahl, entscheiden die Apotheken über die abzugebende Packungsgrößen derzeit aufgrund der Abgabebestimmungen nach
den mit den Krankenkassen aktuell vereinbarten Rahmenverträgen.
Ansprechpartnerinnen:
Dr. Maria-Tatjana Kunze,
Tel. 0391 627-6437
Josefine Müller,
Tel. 0391 627-6439
PRO
Nr. 12/2011
451
Nr.
18/2011 V erordnungsmanagement
Arzneimittel
Hinweise auf Patienten mit Verdacht
auf einen Arzneimittelmissbrauch
Folgende Meldungen eines möglichen Arzneimittelmissbrauchs liegen uns
­aktuell vor:
Fall 1 (Börde)
Bei einer ca. 60-jährigen Patientin, wohnhaft in Samswegen, versichert bei der
AOK Sachsen-Anhalt, besteht der Verdacht eines Arzneimittelmissbrauchs
von Alprazolam® 1mg oder ähnlichen Präparaten (Diazepam, Faustan etc.).
Die Patientin leide an Angstzuständen und Sorgen des täglichen Lebens, was
sich durch nervöse Spannungszustände, Depressionen und Schlafstörungen
bemerkbar mache. Sehr auffällig sei der häufige Arztwechsel und die dauerhafte Abforderung von Alprazolam® für sich und auch für Familienangehörige.
Fall 2 (Halle)
Bei einem ca. 40-jährigen Patienten, wohnhaft in Halle, versichert bei der IKK
gesund plus, besteht der Verdacht eines Arzneimittelmissbrauchs von Tryasol®
Codein, Tranxilium® und Zolpidem® 10.
Der Patient leide an Angst- und Panikattacken sowie an Schlafstörungen infolge
ständigen Hustens. Er werde unabhängig davon wegen Restless-Legs-Syndroms
von einem Neurologen mit Lyrica® behandelt. Auffällig sei die Konsultation
von zwei verschiedenen Hausärzten und das häufige Aufsuchen des Notdienstes mit der Bitte um Verordnung der o.a. Arzneimittel. Es seien bereits Gespräche mit dem Patienten wegen der Einweisung in eine Entzugsklinik geführt
worden.
Wir bitten Sie um erhöhte Aufmerksamkeit, da es sein kann, dass sich
diese Patienten auch in anderen Vertragsarztpraxen vorstellen.
Ansprechpartnerinnen:
Dr. Maria-Tatjana Kunze,
Tel. 0391 627-6437
Josefine Müller,
Tel. 0391 627-6439
PRO
Nr. 12/2011
452
Allgemeine Hinweise:
Sollten sich bei Ihnen Patienten vorstellen, bei denen sich der Verdacht auf
­einen Arzneimittelmissbrauch ergibt, teilen Sie uns dies bitte mit. Dafür steht
Ihnen ein Meldebogen zur Verfügung. Für den Umgang mit arzneimittelabhängigen Patienten hat die KVSA einen einseitigen Stufenplan erstellt.
Meldebogen und Stufenplan können telefonisch (Anke Rößler, Tel. 0391 6276438) oder online unter www.kvsa.de >> Verordnungsmanagement >> Arzneimittel >> Verdachtsfälle Arzneimittelmissbrauch abgefordert werden.
V erordnungsmanagement N r .
18/2011
Heilmittel
Genehmigungsverzicht für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls
Nach der Heilmittel-Richtlinie sind Verordnungen außerhalb des Regelfalls vom
Vertragsarzt auf dem Verordnungsvordruck besonders medizinisch zu begründen. Gleichzeitig hat er eine prognostische Einschätzung über die noch erforderlichen Behandlungseinheiten abzugeben.
Begründungspflichtige Verordnungen sind der zuständigen Krankenkasse vom
Patienten zur Genehmigung vorzulegen. Einige Praxen von Heilmittelerbringern bieten ihren Patienten die Weiterleitung der Verordnung an die Krankenkasse als Service an. Wird die Verordnung bei der Krankenkasse vorgelegt,
übernimmt sie die Kosten für die verordneten Heilmittel bis zum Zugang der
Entscheidung über den Genehmigungsantrag. Im Falle einer Ablehnung endet
die Kostenübernahme mit dem Tag des Zugangs des ablehnenden Bescheides.
Verzichtet eine Krankenkasse auf ein Genehmigungsverfahren für die Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls, entspricht dies rechtlich gesehen
­einer Genehmigung gegenüber den Heilmittelerbringern. Patienten oder
Heilmittelerbringer müssen Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls
der zuständigen Krankenkasse dann nicht mehr vorlegen. Damit können die
Heilmittelerbringer die von ihnen gemäß ärztlicher Verordnung erbrachten
Leistungen ohne vorherige Genehmigung mit der Krankenkasse abrechnen.
Die Krankenkasse ist verpflichtet, die Kassenärztliche Vereinigung über den
Gemehmigungsverzicht zu informieren.
Vertragsärzte erhalten diese Informationen, damit sie ihre Patienten entsprechend beraten können. Im Falle von Änderungsmitteilungen der Krankenkassen werden diese aktualisiert.
Aktuelle Hinweise
Die AOK Sachsen-Anhalt beendet den Verzicht auf die Genehmigung von
Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalles zum 31. Dezember 2011. Die
Patienten müssen daher Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls für
bestimmte Leistungen der Physiotherapie und die gesamte Ergotherapie
mit ­einem V
­ erordnungsdatum ab dem 1. Januar 2012 bei der AOK SachsenAnhalt zur G
­ enehmigung einreichen. Im Bereich der Physiotherapie bezieht
sich der G
­ enehmigungsvorbehalt auf folgende Leistungen:
-- klassische Massagetherapie
-- manuelle Therapie, ausgenommen Indikationsschlüssel EX4
-- manuelle Lymphdrainage, ausgenommen Indikationsschlüssel LY3
-- standardisierte Heilmittelkombinationen D1
Damit haben derzeit der VdAK/AEV, die Knappschaft, die Seekrankenkasse,
die IKK BIG Gesundheit, die IKK Hamburg und 35 Betriebskrankenkassen einen Genehmigungsverzicht erklärt. Zu den Betriebskrankenkassen
gehören:
Bahn BKK
Bayer BKK
BKK 24
BKK A.T.U.
BKK advita
BKK Aktiv
PRO
Nr. 12/2011
453
Nr.
18/2011 V erordnungsmanagement
Heilmittel
Ansprechpartnerinnen:
Dr. Maria-Tatjana Kunze,
Tel. 0391 627-6437
Josefine Müller,
Tel. 0391 627-6439
BKK ALP plus
BKK Axel Springer
BKK BVM
BKK der MTU Friedrichshafen GmbH
BKK E.on
BKK FTE
BKK für Heilberufe
BKK Gesundheit
BKK Gildemeister Seidensticker
BKK MEDICUS
BKK Merck
BKK Mobil Oil
BKK RWE
BKK Victoria-D.A.S.
BKK Wirtschaft & Finanzen
Bosch BKK
Daimler BKK
Deutsche BKK
energie-BKK (bis 31.12.2012)
HypoVereinsbank BKK
Metro AG Kaufhof BKK
mhplus BKK
pronova BKK
R+V BKK
Sercurvita BKK
Siemens BKK
TAUNUS BKK
Vaillant BKK
Genehmigungsverzicht für die Indikationsschlüssel ZN1, ZN2, AT3,
LY2, LY3 und EX4:
IKK gesund plus (Bereich Ost und West)
Preistransparenz bei Verbandmitteln
Die Kosten für die Verordnung von Verbandmitteln gehören wie die der Arzneimittel zu den richtgrößenrelevanten Ausgaben einer Vertragsarztpraxis.
Daher wäre es wünschenswert, wenn die Apothekenverkaufspreise für Verbandmittel in den Praxissoftwareprogrammen hinterlegt wären.
KBV-Initiative: Einbeziehung
von Preisen für Verbandmittel,
Teststreifen, bilanzierte Diäten
zur enteralen Ernährung in
Praxissoftwareprogramme
PRO
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Die Software-Anbieter können aus rechtlicher Sicht derzeit jedoch nicht verpflichtet werden, Informationen zu Leistungen nach Paragraf 31 SGB V (Verbandmittel, Testreifen, bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung) in die
Software der Arztpraxen zu integrieren. Dies teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) aufgrund zahlreicher Anfragen von ambulant tätigen
Ärzten mit. „...Die Rechtsgrundlage für die Anforderungen an die Software
(Zertifizierung) findet sich im Paragraf 73 Abs. 8 Satz 7 SGB V. Danach muss
der Arzt zur Verordnung von „Arzneimitteln“ eine zertifizierte Software einsetzen. Eine rechtliche Gleichstellung der sonstigen Leistungen nach Paragraf 31
SGB V mit Arzneimitteln im Sinne des Paragraf 73 Abs. 8 Satz 7 SGB V ist nicht
gegeben. Daher kann derzeit keine Empfehlung ausgesprochen werden, von
V erordnungsmanagement N r .
18/2011
Heilmittel
den Software-Anbietern den Einbezug der sonstigen Leistungen nach Paragraf
31 SGB V zu fordern. Es ist mit Klageverfahren zu rechnen, soweit die wirtschaftlichen Interessen von Softwareherstellern beeinträchtigt werden. Dies
könnte der Fall sein, wenn durch eine Verpflichtung zur Aufnahme dieser Produktgruppen in die Software eine Einnahmequelle der Softwarehersteller wegfiele. Beispielsweise hat ein Verbandmittelhersteller der KBV mitgeteilt, dass
die Listung seiner Produkte kostenpflichtig ist...“
Wegen des Klagerisikos der Software-Hersteller beabsichtigt die KBV, im Gesetzgebungsverfahren zur bevorstehenden Arzneimittelgesetz (AMG)-Novelle
eine Klarstellung des Paragrafen 73 Abs. 8 Satz 7 SGB V im Hinblick auf die
Einbeziehung der o.g. Produktgruppen einzubringen. Die Software-Anbieter
könnten dann über eine Neuregelung im Anforderungskatalog verpflichtet
werden, Informationen für Verbandstoffe, Teststreifen und bilanzierte Diäten
zur enteralen Ernährung bereit zu stellen.
Bei entsprechenden Änderungen wird die KVSA dazu informieren.
Ansprechpartnerinnen:
Dr. Maria-Tatjana Kunze,
Tel. 0391 627-6437
Josefine Müller,
Tel. 0391 627-6439
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M itteilungen
Die „Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung“
kann den Arzt im Praxisalltag deutlich entlasten
Im März 2010 hat der Vorstand der
Bundesärztekammer einstimmig die
Aufstiegsqualifikation „Fachwirtin
für ambulante medizinische Versorgung” in Ablösung der Weiterqualifizierung zur Arztfachhelferin
beschlossen. Die Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung der
Ärztekammer plant diese Fortbildung
ab 2013 bei Bedarf in Magdeburg in
der Ärztekammer anzubieten.
Jeder niedergelassene Arzt kennt das:
Hektischer Sprechstundenbetrieb, wie
gut, wenn jetzt eine leitende Kraft im
Team der Helferinnen da wäre, die
sich um einige dieser Probleme eigenständig kümmern kann. Eine solche
speziell qualifizierte Mitarbeiterin soll
die „Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung“ sein, eine Medizinische Fachangestellte (MFA) mit
zusätzlichen Qualifikationen. Die Fachwirtin soll anspruchsvolle Aufgaben in
den Bereichen Patientenbegleitung,
Koordination und Praxisführung wahrnehmen.
Die Attraktivität der Fortbildung für
den Arzt besteht in der spezifischen
Kombination von unterschiedlichen
Qualifikationen, die ansonsten einzeln
von der MFA erworben werden müssten. So können der Fachwirtin im Pra-
xisalltag zum Beispiel folgende Aufgaben und Positionen übertragen werden:
• Nicht-ärztliche QM-Beauftragte
• Datenschutzbeauftragte
• Inhaberin der „Sachkunde Medizinproduktegesetz“
• Begleitung der Auszubildenden
Darüber hinaus kann im medizinischen
Wahlteil eine praxisspezifische Zusatzqualifikation erworben werden. Die
Akademie der Ärztekammer bietet hier
den Wahlteil „Onkologie“ ab Februar
2012 an.
Die Fortbildung umfasst insgesamt
420 Unterrichtsstunden, die sich in
einen administrativ-organisatorischen
Pflichtteil von 300 Stunden und einen
medizinischen Wahlteil von 120 Stunden untergliedern. Die Tabelle unten
liefert einen Überblick über die Themen des Pflichtteils.
Pflichtteil:
Modul 7:
Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz
40 Std.
Modul 8:
Risikopatienten und Notfall­
management
40 Std.
Wahlteil im Bereich Medizin:
Im Rahmen des Wahlteils müssen 120
Unterrichtsstunden medizinische Qualifikation nachgewiesen werden. Dies
kann mittels eines oder mehrerer
Module erfolgen. Die Einzelmodule
müssen einen Mindestumfang von 40
Stunden haben. Ob der Wahlteil vor,
während oder nach dem Pflichtteil
absolviert wird, bleibt der Teilnehme­
rin überlassen. Der zeitliche Abstand
zum Pflichtteil darf jedoch maximal
drei Jahre betragen. Anrechenbar sind
z.B. die Qualifizierungslehrgänge nach
den Curricula der Bundesärztekammer:
Ernährungsmedizin für Medizinische
Fachangestellte
Ambulante Versorgung älterer Menschen
60 Std.
Patientenbegleitung und Koordination
40 Std.
80 Std.
Modul 1:
Arbeits- und Lernmethodik
20 Std.
Prävention bei Jugendlichen und
­Erwachsene
Modul 2:
Patientenbetreuung und
Teamführung
40 Std.
Prävention im Kindes- und Jugendalter
Modul 3:
Qualitätsmanagement
40 Std.
Modul 4:
Durchführung der Ausbildung
40 Std.
Modul 5:
Betriebswirtschaftliche Praxis- 40 Std.
führung
Modul 6:
Informations- und Kommunikationstechnologien
MFA/Arzthelferin in der Onkologie
40 Std.
120 Std.
84 Std.
120 Std.
Auf Antrag können auch extern erworbene medizinische Qualifikationen, die den inhaltlichen und formalen Anforderungen der Ärztekammer
entsprechen, anerkannt werden.
Bei Interesse an einer Kursteilnahme bitten wir Sie um Rücksendung per Fax an die Ärztekammer
0391 60547750. Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0391 60547700 zur Verfügung.
Absender:
Titel, Name, Vorname _ ____________________________________________________________ Adresse/Praxis __________________________________________________________________
__________________________________________________________________
________________ Datum
________________________________________
Unterschrift
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M itteilungen
Qualitätszirkel – Neugründungen
Teilnahmevoraussetzungen:
Teilnahmevoraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung als Arzthelferin oder Medizinische Fachangestellte.
Darüber hinaus wird auch zugelassen,
wer eine Ausbildung in einem anderen
medizinischen Fachberuf mit anschließender einschlägiger Berufserfahrung
als Arzthelferin / Medizinische Fach­
angestellte vorweisen kann. Die Gleichwertigkeit des beruflichen Abschlusses
stellt die Ärztekammer Sachsen-Anhalt auf Antrag fest.
Kurstag:
Samstags (nicht in den Schulferien
und an „Brückensamstagen“),
jeweils vormittags, i. d. R. 6 Unterrichtsstunden
Kursbeginn ist 08:30 oder 09:00 Uhr
Fördermöglichkeiten:
Meister-BAföG, Bildungsscheck,
­Bildungsprämie, Bildungsfreistellung
nach Bildungsfreistellungsgesetz
Akademie für medizinische Fortund Weiterbildung der
Ärztekammer Sachsen-Anhalt
Peter Jonzeck, Abteilungsleiter
Fachgebiet /
Thema
Moderator
Ort
Datum
Psychotherapeutischer
Qualitätszirkel
Dipl.-Psych. Antje Herden
und Dr. phil. Wolfgang Pilz,
Kinder- u. JugendlichenPsychotherapeut
Bernburg
24.10.2011
Hausärztlicher
Qualitätszirkel
Dipl.-Med. Barbara Anthes,
FA für Innere Medizin
Lutherstadt
Wittenberg
16.11.2011
Information: Annette Müller, Tel. 0391 627-6455, E-Mail: [email protected]
Ausschreibungen
Die Kassenärztliche Vereinigung
Sachsen-Anhalt schreibt folgende
Vertragsarztsitze aus:
Fachgebiet:
Praxisform:
Praxisort:
Anästhesiologie
Einzelpraxis
Wolmirstedt
Fachgebiet:Haut- und
Geschlechts­
krankheiten
Praxisform:
Einzelpraxis
Planungsbereich: Ohrekreis
Fachgebiet:
Psychologische
Psychotherapie
Praxisform:
Einzelpraxis
Planungsbereich: Saalkreis
Bewerbungen richten Sie bitte an:
Kassenärztliche Vereinigung
Sachsen-Anhalt
Abt.: Zulassungswesen
Postfach 1664
39006 Magdeburg
Die Ausschreibung endet am 25.
diesen Monats. Wir weisen darauf hin,
dass sich die in der Warteliste eingetragenen Ärzte ebenfalls um den Vertragsarztsitz bewerben müssen.
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M itteilungen
Wir gratulieren …
...zum 94. Geburtstag
MR Dr. med. Max Winter aus
Friedrichsbrunn, am 21. Dezember
2011
...zum 89. Geburtstag
Prof. Dr. med. habil. Eberhard
Sander aus Halle, am 21. Dezember
2011
...zum 85. Geburtstag
SR Dr. med. Wolfgang Kunz
aus Aue-Fallstein/OT Hessen,
am 7. Januar 2012
MR Dr. med. Hans-Ulrich Trebst
aus Genthin, am 9. Januar 2012
...zum 84. Geburtstag
Prof. Dr. med. habil. Peter Heinrich aus Magdeburg, am 26. Dezember 2011
MR Dr. med. Günter Denck aus
Stendal, am 12. Januar 2012
SR Dr. med. Arndt Nitzsche aus
Staßfurt, am 13. Januar 2012
...zum 83. Geburtstag
Dr. med. Claus Karnop aus Magdeburg, am 26. Dezember 2011
...zum 75. Geburtstag
Dr. med. Horst Scholz aus Bad
Bibra, am 4. Januar 2012
Alfred Weigelt aus Calbe, am
4. Januar 2012
MR Dr. med. Rosmarie Schütte
aus Magdeburg, am 7. Januar 2012
Dr. med. Siegfried Wilde aus
Stendal, am 10. Januar 2012
Dr. med. Vera Stackfleth aus
Stendal, am 11. Januar 2012
SR Dr. med. Bernd Koppatz aus
Bernburg, am 14. Januar 2012
...zum 70. Geburtstag
Dr. med. Jürgen Metker aus Wernigerode, am 17. Dezember 2011
MR Dr. med. Manfred Temme aus
Halberstadt, am 24. Dezember 2011
Dr. med. Renate Neubert aus
Dessau, am 28. Dezember 2011
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Dipl.-Med. Heide Luderer aus
Teutschenthal, am 28. Dezember 2011
Dr. med. Wolfgang Zacher aus Halle,
am 29. Dezember 2011
Dr. med. Günther Hoffmann aus
Droyßig, am 29. Dezember 2011
Dr. med. Bärbel Schütze aus Halle,
am 1. Januar 2012
Dr. med. Roswitha Kögler aus
Mansfeld, am 1. Januar 2012
Dr. med. Wolfgang Heinz aus Haldensleben, am 5. Januar 2012
Dr. med. Martina Scherff aus Dessau, am 6. Januar 2012
Dr. med. Siegfried Kammler aus
Bernburg, am 7. Januar 2012
MR Dr. med. Helmut Mahler aus
Jerichow, am 7. Januar 2012
Dr. med. Gerhard Wojna aus Coswig, am 9. Januar 2012
Dieter Menzel aus Osterburg, am
9. Januar 2012
MR Dr. sc. med. Jürgen Dan aus Elbe-Parey/OT Parey, am 11. Januar 2012
Dr. med. Frank-Ulrich Leimbrock
aus Halle, am 12. Januar 2012
Monika Klein-Hinz aus Langen­
bogen, am 13. Januar 2012
...zum 65. Geburtstag
Dipl.-Med. Christa Lampe aus
Magdeburg, am 22. Dezember 2011
PD. Dr. med. habil. Helmut Fiedler aus Halle, am 30. Dezember 2011
Christine Heine aus Magdeburg,
am 6. Januar 2012
Dipl.-Med. Heidrun Juschkat aus
Aschersleben, am 7. Januar 2012
Dr. med. Klaus Kretschmer aus
Schönebeck, am 9. Januar 2012
Dipl.-Med. Brunhild Junge aus
Magdeburg, am 11. Januar 2012
...zum 60. Geburtstag
Dipl.-Med. Gisela Bange aus Staßfurt, am 17. Dezember 2011
Dipl.-Med. Christine Grönick aus
Thale, am 19. Dezember 2011
Dr. med. Anselma Schober aus
Wettin-Löbejün/OT Domnitz, am
20. Dezember 2011
Steffi Böttcher aus Braunsbedra,
am 21. Dezember 2011
Dr. med. Christian Meffert aus
Salzwedel, am 25. Dezember 2011
Dr. med. Bernd Hannig aus Halle,
am 25. Dezember 2011
Dipl.-Med. Corry Aspe aus Halle,
am 1. Januar 2012
Dr. med. Renate Seidel aus Magdeburg, am 5. Januar 2012
Thea Domröse aus Halle, am
6. Januar 2012
Dr. med. Regina Dietrich aus Zeitz/
OT Theißen, am 12. Januar 2012
...zum 50. Geburtstag
Dr. med. univ. Debrecen Gyula
János Éliás aus Aschersleben, am
17. Dezember 2011
Dipl.-Med. Simone Dörfer aus
Zeitz, am 19. Dezember 2011
Dr. med. Uta Richter aus Halle,
am 19. Dezember 2011
Dipl.-Psych. Cornelia Wagner
aus Halle, am 20. Dezember 2011
Dr. med. Torsten Nahrstedt aus
Tangerhütte, am 22. Dezember 2011
Dipl.-Med. Thomas Hey aus Bernburg, am 24. Dezember 2011
Dr. med. Dr. med. dent. Oliver
Knauer aus Weißenfels, am
26. Dezember 2011
Dr. med. Marion Haase aus
Naumburg, am 30. Dezember 2011
Dipl.-Med. Christian Typke aus
Naumburg, am 31. Dezember 2011
Dr. med. Hendrik Kröning aus
Magdeburg, am 2. Januar 2012
Dipl.-Med. Christina Schramm
aus Wittenberg, am 4. Januar 2012
Dr. med. Birgitta Nabbe aus Magdeburg, am 5. Januar 2012
Dr. med. Christiane Lange aus
Wolmirstedt, am 5. Januar 2012
Dr. phil. Steffen Dauer aus Halle,
am 6. Januar 2012
Dr. med. Hasko Eckstein aus
Dessau-Roßlau/OT Dessau, am
6. Januar 2012
Dipl.-Med. Andreas Blodau
aus Dessau-Roßlau/OT Dessau,
am 10. Januar 2012
Dipl.-Med. Annette Reinhardt
aus Belsdorf, am 12. Januar 2012
M itteilungen
Praxiseröffnungen
Beschluss des Landesausschusses
Frank Fronzeck, FA für Diagnostische Radiologie,
Dipl.-Med. Marion Dörner-Wallstab, FÄ für Radiologische Diagnostik,
Dipl.-Med. Peter Bönicke, FA für
Diagnostische Radiologie,
angestellte Ärzte am AMEOS Poliklinikum Halberstadt MVZ, Gleimstr. 5,
38820 Halberstadt, Tel. 03941 642722
seit 01.10.2011
Bekanntmachung eines Grund­
lagenbeschlusses zur Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
bei Hausärzten im Planungsbereich Weißenfels
Dipl.-Med. Erland Güllmeister,
Praktischer Arzt, Markt 4, 06456 Arnstein/OT Sandersleben, Tel. 034785
906670
seit 05.10.2011
Dipl.-Sozialpäd. Michael Bauer,
Kinder- u. Jugendlichen-Psychotherapeut, Edvard-Grieg-Weg 17, 06124
Halle, Tel. 0345 20879981
seit 01.10.2011
Ingo Pretzlaff, FA für Innere Medizin/Pneumologie, angestellter Arzt
am Johann Christian Reil gGmbH
Diak. Gesundheitszentrum Halle,
Reilstr. 129a, 06114 Halle, Tel. 0345
5294213
seit 06.10.2011
Dr. med. Evelyn Weinstrauch, FÄ
für Strahlentherapie, angestellte Ärztin am Johanniter-Zentrum f. Medizinische Versorgung in der Altmark
GmbH, Wendstr. 31, 39576 Stendal,
Tel. 03931 661010
seit 06.10.2011
Wilmar Müller, FA für Allgemeinmedizin, angestellter Arzt am Medi­
zinischen Versorgungszentrum Ärzte­
haus Zerbst, Breite 34, 39261 Zerbst,
Tel. 03923 788133
seit 14.10.2011
Kerstin Tinnefeld, FÄ für Kinderheilkunde/Neonatologie, angestellte
Ärztin am MVZ Börde in der Nebenbetriebsstätte, Feldstr. 13, 39448
Börde-Hakel/OT Westeregeln, Tel.
039268 30417
seit 01.11.2011
Der Landesausschuss hat heute folgenden Beschluss gefasst:
In der Fachgruppe der Hausärzte
werden für den Planungsbereich
Weißenfels ab dem 6. Dezember
2011 Zulassungsbeschränkungen
an­geordnet, wenn der Versorgungsgrad der Fachgruppe der
Hausärzte im Planungsbereich
Weißenfels 105 Prozent übersteigt.
Der vorstehende Beschluss wird hiermit ausgefertigt und ist in der PRO,
dem offiziellen Mitteilungsblatt der
Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, zu veröffentlichen.
Magdeburg, 15.11.2011
Michael Löher
Vorsitzender des Landesausschusses
der Ärzte und Krankenkassen
des Landes Sachsen-Anhalt
Kostenpflichtiges Eintragungsangebot
Nach Mitteilung einer Praxis in
Sachsen-Anhalt werden von einer
Firma, die im Handelsregister Düsseldorf eingetragen ist, an Ärzte
„Eintragungsangebote zur Empfehlung Ihres Betriebes“ versandt.
Durch die Rücksendung des ausgefüllten und unterzeichneten Antrags
zur Aufnahme eines „Basiseintrags“
wird eine verbindliche Bestellung
für zwei Jahre ausgelöst. Der damit
geschlossene Vertrag beinhaltet die
Erhebung eines „Marketingbeitrages“
in mittlerer dreistelliger Höhe p.a.
Es empfiehlt sich deshalb, vor einer
eventuellen Antwort den Auftrags­
inhalt und die allgemeinen Geschäftsbedingungen einer genauen Prüfung
zu unterziehen.
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Nr. 12/2011
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M itteilungen
Förderpaket für eine nachhaltige Sicherung der ambulanten
medizinischen Versorgung bei Haus- und Augenärzten ab 2012
Pressemitteilung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Sachsen-Anhalt / Dezember 2011
Gemeinsam fördern die Kassenärzt­
liche Vereinigung Sachsen-Anhalt
(KVSA) und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Sachsen-­
Anhalt bereits seit Jahren die Niederlassung vor allem von Hausärzten in
unterversorgten Gebieten des Landes.
Zukünftig liegt der Fokus der Förderung u. a. auf der Einrichtung neuer
Arztpraxen, der Gründung von Nebenbetriebsstätten oder der Anstellung von Ärzten.
Hierfür hat der Landesausschuss Ärzte
und Krankenkassen Sachsen-Anhalt
ein Förderpaket mit verschiedenen
Einzelmaßnahmen in Höhe von bis zu
60.000 EUR zur Ansiedlung von Hausund Augenärzten in ländlichen bzw. genau geplanten Regionen beschlossen.
„Wir wollen mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket nachhaltig
die ­ambulante medizinische Versorgung in allen Regionen Sachsen-­
Anhalts sichern“, erklärte Michael
Löher, Vorsitzender des Landesausschusses Ärzte und Krankenkassen.
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Ziel dieses Maßnahmenpaketes ist es,
die ärztliche Versorgung in SachsenAnhalt flächendeckend und nachhaltig zu sichern.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist, dass eine
dauerhafte vertragsärztliche Tätigkeit in einer der vorgenannten Arztgruppen in einer als unterversorgt
oder als von Unterversorgung bedrohten Region des Landes aufgenommen
wird. Die Festlegung dieser Regionen
nimmt der Landesausschuss nach bundesweit einheitlichen Kriterien vor.
Um den ärztlichen Nachwuchs für die
ambulante Versorgung gezielt für den
Standort Sachsen-Anhalt zu gewinnen,
können Ärzte in der Weiterbildung
zum Facharzt für Allgemeinmedizin
zusätzlich zu der auf Bundesebene
vereinbarten monatlichen Förderung
einen weiteren monatlichen Zuschuss
in Höhe von 1.000 Euro erhalten.
Ebenfalls wird in die Weiterbildung
von Augenärzten in Sachsen-Anhalt
investiert. Dazu wird – bundesweit
erstmalig – auch die Weiterbildung von
Augenärzten im ambulanten Bereich
mit einem monatlichen Fördergeld
unterstützt.
Dem Landesauschuss der Ärzte und
Krankenkassen gehören neben Vertretern der AOK Sachsen-Anhalt – Die
Gesundheitskasse, des BKK-Landesverbandes Mitte, der IKK ­gesund
plus, der LKK Mittel- und Ostdeutschland, der vdek-Landesvertretung
Sachsen-Anhalt und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt
drei unparteiische Mitglieder sowie
Patientenvertreter an. Der Landesausschuss hat gem. §§ 99 ff SGB V
u.a. über die Anordnung und Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen
für Vertragsärzte zu entscheiden.
­Neben der Feststellung von Überund Unterversorgung sowie zusätz­
licher lokaler Versorgungsbedarfe
­obliegt ihm nach § 105 SGB V die
Auslobung und Ausgestaltung von
­Sicherstellungszuschlägen, mit denen
eine bedarfsgerechte, wohnortnahe
Versorgung der Versicherten gefördert werden soll.
Geschäftsstelle des Landesausschusses
Tel. 0391 627-6461
Fax 0391 627-8459
E-Mail: [email protected]
S achsen -A nhalt A ktuell
Selbsthilfegruppe „Akustikus Neurinom“ gegründet
Eine regionale Selbsthilfegruppe „Vereinigung Akustikus Neurinom e.V.“
hat sich Anfang des Jahres 2011 in
Sachsen-Anhalt gegründet. Die Vereinigung ist bundesweit organisiert und
gliedert sich in 12 Regionalgruppen.
Die gemeinnützige Patienten-Selbsthilfe-Vereinigung will Betroffene in
allen Fragen und Phasen der Erkrankung unterstützen und vor allem Kontakte knüpfen zu Ärzten, die Patienten
mit Akustikus Neurinom behandeln.
Ingeborg Wachsmuth, Gründerin
der sachsen-anhaltischen Gruppe, möchte Arztpraxen über die
Selbsthilfegruppe informieren:
„Ich denke vor allem an Fachrichtungen wie HNO, Neurochirurgen, Strahlentherapeuten und Hausärzte, die in
ihrer Praxis mit dieser Diagnose zu
tun haben. Ich bin selbst betroffen,
wurde 2005 operiert und bin seit 2004
Mitglied in der Vereinigung Akustikus
Neurinom. Als Regionalgruppe Sachsen-Anhalt möchten wir noch mehr
AN-Betroffene im Land erreichen, aber
auch Ärzte ansprechen, die Patienten
auf uns aufmerksam machen, uns mit
ihrer Kompetenz zur Seite stehen und
unsere Treffen bei Bedarf thematisch
begleiten. Aufgrund eigener Erfahrun-
gen machen wir denen Mut, die nach
der Diagnose eines AN vor der Entscheidung für eine Therapie – Operation oder Bestrahlung – stehen.
beidseitiger AN schon in jungen Jahren das Gehör vollständig verlieren.
Der Rundbrief bietet auch Platz für
Anfragen und Kontaktwünsche.
Unsere Vereinigung wurde 1987 nach
dem Vorbild der amerikanischen Acoustic Neuroma Association gegründet.
Die Mitgliederzahl hat im Jahr 2010
die 1.100 überschritten. Wir dürfen
weiteres Wachstum erwarten, denn
wir sind inzwischen in der Ärzteschaft
besser bekannt. Ratsuchende können
uns im Internet finden.
Wir veranstalten bundesweite und
­regionale Treffen. Es ist mittlerweile
die Regel, dass daran kompetente
Fachärzte und Therapeuten teilnehmen, die im direkten Kontakt mit
unseren Patienten-Mitgliedern ihre
Erfahrungen darlegen und Rat geben. Es hat sich gezeigt, dass die
Auswirkungen und Probleme eines
AN bzw. einer Therapie so vielfältig
sind, dass bei solchen Kontakten auch
Ärzte etwas von ihren ­Patienten lernen können.“
Ein wichtiges Bindeglied der Vereinigung ist der „VAN-Rundbrief“, eine
Zeitung, die viermal im Jahr erscheint.
Darin berichten z.B. Ärzte und Therapeuten, aber auch VAN-Mitglieder
über Fortschritte bei der Diagnose
und Therapie des AN, über mögliche
Folgeerscheinungen einer Therapie
und deren Bewältigung oder über
verbesserte Methoden der Krankengymnastik bei der Behandlung einer
Gesichtslähmung. Oder es erzählen
AN-Betroffene, wie sie trotz ernsthafter Beschwerden ein erfülltes Leben
gestalten. Das ist ein besonders wichtiges Thema für Patienten mit Neurofibromatose Typ 2 (NF2), die oft wegen
Kontakt:
Ingeborg Wachsmuth
VAN-Regionalgruppe
Sachsen-Anhalt / Sachsen
Fasanenweg 24
06184 Kabelsketal
(OT. Zwintschöna)
Telefon: 0345 5819991
E-Mail:
[email protected]
Mehr Informationen unter
www.akustikus.de
Damit schwer behandelbare Wunden heilen können –
Symposium über Vakuumtherapie
Die Vakuumtherapie ist seit der Einführung in Deutschland vor mehr als
20 Jahren ein wichtiger Stützpfeiler in
der Behandlung problembehafteter
Wunden in allen chirurgischen Fächern. Dabei reicht das Anwendungsspektrum von infizierten Implantaten,
Wundinfektionen und Wundheilungsstörungen bis hin zu chronischen
Wunden etwa bei diabetischen Fußsyndromen. Die hallesche Universitätsklinik und Poliklinik für Unfall- und
Wiederherstellungschirurgie zählt zu
den Vorreitern der Vakuumtherapie in
Deutschland. Am 18. November 2011,
führte die Klinik das vierte V.A.C.
Instill-Symposium durch. Eingeladen
waren dazu internationale Experten.
Auf dem Programm standen neben
Vorträgen aus der Forschung und der
klinischen Anwendung auch LiveSchaltungen in den Operationssaal.
Die Wundbehandlung hat eine lange
Tradition in Halle.
Die Weiterentwicklung der Vakuumtherapie, die zusätzliche Instillation
von antiseptischen Spüllösungen
(V.A.C. Instill), kam zeitgleich mit
­ihrer Einführung in Deutschland im
Klinikum Halle zum Einsatz. Die Unfallchirurgische Uniklinik gilt als eine
der Referenzkliniken in Deutschland.
So führt sie seit 2006 zweitägige OPKurse durch. Zudem veranstaltet sie
im Wechsel mit der Uniklinik Heidelberg diesen Kongress. Die im Zentrum
stehende neue VeraFlo™-Technolo­
gie wurde durch die Uniklinik in Pilotprojekten unterstützt. Die Ergebnisse
flossen in die aktuelle Geräteentwicklung ein, so dass diese zweite Generation der Instillationstechnik einen
weiteren Gewinn an Sicherheit und
Komfort für Ärzte und Patienten
bringt.
Med. Fak. der MLU
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B edarfsplanung
Zulassungsbeschränkungen (197. Fortschreibung)
Der Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen in Sachsen-Anhalt hat am
01.11.2011 gemäß § 103 Abs. 1 SGB V in
folgenden Planungsbereichen (identisch
mit den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten per 30.06.2007) und bei
folgenden Fachgruppen eine Überversorgung festgestellt und deshalb bzw. aufgrund seines Beschlusses vom 06.10.2005
Zulassungsbeschränkungen angeordnet:
Planungsbereich Altmarkkreis Salzwedel
Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen,
Fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte,
Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen
Planungsbereich Anhalt-Zerbst
Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen,
Fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte,
Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen
Planungsbereich Aschersleben-Staßfurt
Anästhesisten, Chirurgen, Fachärztlich
tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte,
Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen
Planungsbereich Bernburg
Anästhesisten, Chirurgen, Fachärztlich
tätige Internisten, Frauenärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen
Planungsbereich Bördekreis
Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen,
Fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Kinderärzte, Ortho­
päden, Psychotherapeuten, Radiologen,
Urologen
Planungsbereich Burgenlandkreis
Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen,
Fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte,
Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen
Planungsbereich Dessau, Stadt /
Bitterfeld
Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen,
Fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte,
Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen
PRO
Nr. 12/2011
462
Planungsbereich Halberstadt
Anästhesisten, Chirurgen, Fachärztlich
tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte,
Hautärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen,
Urologen
Planungsbereich Saalkreis
Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen,
Fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, Hautärzte, Orthopäden, Psycho­
therapeuten, Radiologen, Urologen
Planungsbereich Halle
Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen,
Fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte,
Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen
Planungsbereich Sangerhausen
Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen,
Fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten,
Radiologen, Urologen
Planungsbereich Jerichower Land
Anästhesisten, Chirurgen, Fachärztlich
tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte,
Hautärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen,
Urologen
Planungsbereich Schönebeck
Anästhesisten, Chirurgen, Fachärztlich
tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-­
Ärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen,
Urologen
Planungsbereich Köthen
Anästhesisten, Chirurgen, Fachärztlich
tätige Internisten, Frauenärzte, Kinderärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten,
Radiologen, Urologen
Planungsbereich Stendal
Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen,
Fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinder­
ärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen
Planungsbereich Magdeburg
Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen,
Fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinder­
ärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten,
Radiologen, Urologen
Planungsbereich Mansfelder Land
Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen,
Fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten,
Radiologen, Urologen
Planungsbereich Merseburg-Querfurt
Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen,
Fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinder­
ärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen
Planungsbereich Ohrekreis
Anästhesisten, Chirurgen, Fachärztlich
tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte,
Hautärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen,
Urologen
Planungsbereich Quedlinburg
Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen,
Fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte,
Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen
Planungsbereich Weißenfels
Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen,
Fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinder­
ärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen
Planungsbereich Wernigerode
Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen,
Fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinder­
ärzte, Nervenärzte, Psychotherapeuten,
Radiologen, Urologen
Planungsbereich Wittenberg
Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen,
Fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Ortho­
päden, Psychotherapeuten, Radiologen,
Urologen
Der Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen in Sachsen-Anhalt hat am
01.11.2011 gemäß § 103 Abs. 3 SGB V in
folgenden Planungsbereichen und bei
­folgenden Fachgruppen keine Überversorgung mehr festgestellt und deshalb ­
die folgenden Planungsbereiche für die
betreffenden Fachgruppen entsperrt:
Keine.
B edarfsplanung
Aktualisierung der ehemaligen Aufhebungsbeschlüsse
Planungsbereich AscherslebenStaßfurt
Fachgruppe: Kinderärzte
Der Aufhebungsbeschluss der 156. Fortschreibung wird dahingehend geändert,
dass nunmehr eine Zulassung erfolgen
kann.
Planungsbereich Burgenlandkreis
Fachgruppe: Hausärzte
Der Aufhebungsbeschluss der 124. Fortschreibung wird dahingehend geändert,
dass nunmehr zwanzig Zulassungen
­erfolgen können.
Planungsbereich Halberstadt
Fachgruppe: Hausärzte
Der Aufhebungsbeschluss der 114. Fortschreibung wird dahingehend geändert,
dass nunmehr sechzehn Zulassungen
­erfolgen können.
Planungsbereich Halle (Saale)
Fachgruppe: Hausärzte
Der Aufhebungsbeschluss der 189. Fortschreibung wird dahingehend geändert,
dass nunmehr zwei Zulassungen erfolgen
können.
Planungsbereich Köthen
Fachgruppe: HNO-Ärzte
Der Aufhebungsbeschluss der 107. Fortschreibung wird dahingehend geändert,
dass nunmehr zwei Zulassungen erfolgen
können.
Planungsbereich Saalkreis
Fachgruppe: Nervenärzte
Der Aufhebungsbeschluss der 155. Fortschreibung wird dahingehend geändert,
dass nunmehr eine Zulassung erfolgen
kann.
Bedarfsplanung Psychotherapeuten
Auf Grund der von den übrigen Fachgruppen abweichenden Berücksichtigung der Psychotherapeuten in der Bedarfsplanung hat der Landesausschuss trotz Anordnung von
Zulassungsbeschränkungen für die Fachgruppe der Psychotherapeuten am 01.11.2011
folgende Zulassungsmöglichkeiten festgestellt:
Planungsbereich
Anzahl
ärztlicher
Psychotherapeuten
Altmarkkreis Salzwedel
Anhalt-Zerbst
Aschersleben-Staßfurt
Bernburg
Bördekreis
Burgenlandkreis
Dessau-Bitterfeld
Halberstadt
Jerichower Land
Köthen
Magdeburg
Mansfelder Land
Merseburg-Querfurt
Ohrekreis
Quedlinburg
2
1
3
2
2
2
5
2
2
2
5
2
4
1
1
Saalkreis
Sangerhausen
Schönebeck
Stendal
Weißenfels
Wernigerode
Wittenberg
2
1
3
2
3
1
2
Anzahl
nur Kinder und
­Jugendliche
betreuender
­ sychotherapeuten
P
1
2
3
1
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an
die Geschäftsstelle des Landesausschusses
der Ärzte und Krankenkassen SachsenAnhalt im Hause der Kassenärztlichen
Vereinigung Sachsen-Anhalt, Postfach 1664, 39006 Magdeburg, Telefon
0391 627-6461, Fax 0391 627-8459.
PRO
Nr. 12/2011
463
B edarfsplanung
Versorgungsstand in den einzelnen
Landkreisen von Sachsen-Anhalt
(197. Fortschreibung)
Grundlage: Bedarfsplanungsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
Altmarkkr. Salzwedel
Anhalt-Zerbst
Aschersl.-Staßfurt
Bernburg
Bördekreis
Burgenlandkreis
Dessau-Bitterfeld
Halberstadt
Halle
Jerichower Land
Köthen
Magdeburg
Mansfelder Land
Merseburg-Querfurt
Ohrekreis
Quedlinburg
Saalkreis
Sangerhausen
Schönebeck
Stendal
Weißenfels
Wernigerode
Wittenberg
Arztbestand
zum 05.10.2011
Keine Anordnung von Zulassungsbeschränkungen*
Anordnung von Zulassungsbeschränkungen**
Anordnung von Zulassungsbeschränkungen**,
dennoch Zulassungen von Psychotherapeuten möglich
*da rechnerisch gem. § 101 I 2 SGB V
i.V.m. §§ 15, 20 Bedarfsplanungsrichtlinie nicht überversorgt bzw. aufgrund
des Beschlusses des Landesausschusses
vom 06.10.2005
**da rechnerisch gem. § 101 I 2 SGB V
i.V.m. §§ 15, 20 Bedarfsplanungsricht­linie überversorgt bzw. aufgrund des
Beschlusses des Landesausschusses vom
06.10.2005
PRO
Nr. 12/2011
464
Zahl der überversorgten Fachrichtungen: Neu gesperrte Planungsbereiche
(inkl. Psychotherapeuten, wenn keine Zulassung möglich)
Neu entsperrte Planungsbereiche
Neu gesperrte Planungsbereiche Psychotherapeuten
272
1
0
0
Hausärzte
Urologen
Radiologen
Psychotherapeuten
Orthopäden
Nervenärzte
Kinderärzte
Hautärzte
HNO-Ärzte
Frauenärzte
Fachärztlich tätige
Internisten
Chirurgen
Augenärzte
Planungsbereich
Anästhesisten
Fachgebiet
in Prozent
1
202,7
102,8
81,3
80,8
67,4
88,9
77,0
104,7
103,0
87,1
64,3
96,6
102,0
77,6
125,1
195,4
132,1
80,3
95,3
107,8
91,8
132,8
96,1
Faktischer
Versorgungsgrad
in Prozent
2
245,6
137,1
117,4
129,4
112,4
114,3
118,5
156,0
111,2
139,3
128,7
111,5
153,1
122,8
132,5
209,3
176,2
133,8
143,0
161,8
137,8
164,9
134,6
Versorgungsgrad
3
1,0369
1,0720
1,0789
1,0835
1,0422
1,0893
1,1036
1,0641
1,0675
1,0542
1,0664
1,0732
1,0964
1,0709
1,0222
1,0917
1,0835
1,0191
1,0905
1,0444
1,0858
1,0812
1,0777
Demografiefaktor
in Prozent
4
210,1
110,2
87,7
87,6
70,3
96,8
85,0
111,4
109,9
91,8
68,6
103,7
111,9
83,1
127,9
213,3
143,1
81,8
104,0
112,6
99,7
143,6
103,6
Korrigierter
Faktischer
Versorgungsgrad
in Prozent
5
254,7
146,9
126,7
140,2
117,2
124,5
130,8
166,0
118,7
146,9
137,2
119,7
167,8
131,5
135,4
228,5
140,2
179,5
156,0
168,9
149,6
178,3
145,0
Korrigierter
Versorgungsgrad
6
2
1
3
2
2
2
5
2
0
2
2
5
2
4
1
1
2
1
3
2
3
1
2
Ärztliche
Psychotherapeuten
Anzahl
7
0
0
1
1
0
0
2
1
6
1
2
5
1
3
0
0
0
1
1
1
1
1
0
nur Ki. u. Ju. betr.
Psychotherapeuten
Anzahl
Planungsbereich gesperrt –
noch mögliche Zulassung
aufgrund des § 47 Abs. 2 Bedarfsplanungsrichtlinie derzeit keine Zulassungsmöglichkeit für Leistungserbringer, die psychotherap. Leistungen nur bei
Kindern und Jugendlichen erbringen
bestehende Zulassungsmöglichkeiten für Leistungserbringer, die psychotherap. Leistungen nur bei Kindern und Jugendlichen erbringen
In Kraft getreten am 1.11.2011
0
Altmarkkreis Salzwedel
Anhalt-Zerbst
Aschersl.-Staßfurt
Bernburg
Bördekreis
Burgenlandkreis
Dessau-Bitterfeld
Halberstadt
Halle
Jerichower Land
Köthen
Magdeburg
Mansfelder Land
Merseburg-Querfurt
Ohrekreis
Quedlinburg
Saalkreis
Sangerhausen
Schönebeck
Stendal
Weißenfels
Wernigerode
Wittenberg
Planungsbereich
Kassenärztliche
Vereinigung: Sachsen-Anhalt
Planungsblatt: korrigierte Werte bei Anwendung des Demografiefaktors bei Psychotherapeuten
B edarfsplanung
Nr. 12/2011
PRO
465
E rmächtigungen
Beschlüsse des Zulassungsausschusses
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Olaf Mues, Facharzt für Chirurgie/
Proktologie, Oberarzt am Zentrum für
Chirurgie am Krankenhaus Köthen
GmbH, wird ermächtigt (Übertragung
eines Teils der Ermächtigung von
Herrn Dr. Marcy),
- zur Behandlung von Patienten mit
koloproktologischen Krankheitsbildern
auf Überweisung von niedergelassenen Vertragsärzten mit der Zusatz­
bezeichnung Proktologie, Gastro­
enterologen sowie niedergelassenen
Chirurgen
befristet vom 07.09.2011 bis zum
30.09.2013
Davon ausgenommen sind die Leistungen, die auf der Grundlage des § 115 a
SGB V erbracht werden können.
Landkreis Börde
Dipl.-Med. Romy König, Fachärztin
für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
Chefärztin der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Sana-­
Ohre-Klinikum, Haldensleben, wird
ermächtigt
- zur Durchführung urodynamischer
Messungen bei Harninkontinenz der
Frau nach den Nummern 01320,
01602 und 08310 des EBM
auf Überweisung von niedergelassenen Gynäkologen und Urologen
- zur Planung der Geburtsleitung durch
den betreuenden Arzt der Entbindungsklinik gemäß der Mutterschafts­
richtlinien nach der Nummer 01780
des EBM
auf Überweisung von niedergelassenen Vertragsärzten
befristet vom 01.01.2012 bis zum
31.12.2013
Davon ausgenommen sind die Leistungen, die auf der Grundlage des § 115 a
SGB V erbracht werden können.
Landkreis Burgenlandkreis
Dr. med. Beatrice Amaya, Fachärztin für Diagnostische Radiologie, Ask-
PRO
Nr. 12/2011
466
lepios Kliniken Weißenfels-Hohenmölsen GmbH, wird ermächtigt
- zur Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen gemäß der
EBM-Nummern 01758, 40852
- zur Durchführung von Stanzbiopsien
unter Röntgenkontrolle gemäß der
EBM-Nummern 01755, 01759,
40852, 40854 und 40855
auf Veranlassung durch die Programmverantwortlichen Ärzte im Rahmen
des Mammographie-Screening-Programms in Sachsen-Anhalt als radiologisch tätige, angestellte Krankenhausärztin
- zur Durchführung der interventionellen Mammadiagnostik gemäß
den Nummern 02341, 08320, 33041,
33091, 34271, 34273, 34274 sowie
in diesem Zusammenhang die Nummern 01320, 40454, 40455 des EBM
auf Überweisung von niedergelassenen Gynäkologen und des ermächtigten Gynäkologen Herrn Dr. Lampe,
Frauenklinik Weißenfels
- zur Durchführung der interventionellen Mammadiagnostik bei Männern gemäß den Nummern 02341,
08320, 33041, 33091, 34271, 34273,
34274 sowie in diesem Zusammenhang die Nummern 01320, 40454,
40455 des EBM
auf Überweisung von niedergelassenen Hausärzten und Urologen
befristet vom 01.10.2011 bis zum
30.09.2013
Davon ausgenommen sind die Leistungen, die auf der Grundlage des § 115 a
SGB V erbracht werden können.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Stadt Halle
Dipl.-Med. Ralph Boldemann,
Facharzt für Innere Medizin/Rheumatologie, Oberarzt am Krankenhaus
Martha-Maria Halle-Dölau, wird ermächtigt
- für spezielle Fragestellungen auf
dem Gebiet der Rheumatologie
auf Überweisung von Vertragsärzten
mit Schwerpunkt Rheumatologie
­sowie der am Krankenhaus Martha-
Maria ermächtigten Orthopädin Dr.
med. Sabine Schmitt
befristet vom 01.10.2011 bis zum
30.09.2013
Ausgenommen sind die Leistungen,
die auf der Grundlage des § 115 a
SGB V erbracht werden können.
Dr. med. Sabine Schmitt, Fach­
ärztin für Orthopädie, Chefärztin der
Klinik für Orthopädie am Krankenhaus
Martha-Maria Halle-Dölau gGmbH,
wird ermächtigt
- zur Diagnostik und Therapie orthopädischer Problemfälle
auf Überweisung von niedergelassenen
Orthopäden sowie FÄ für Orthopädie
und Unfallchirurgie und niedergelassenen Vertragsärzten mit dem Schwerpunkt Unfallchirurgie und Rheumatologie
Die bereits anbehandelten Patienten
können weiterhin in der Behandlung
von Frau Dr. Schmitt verbleiben.
befristet vom 01.10.2011 bis zum
30.09.2013
Davon ausgenommen sind die Leistungen, die auf der Grundlage der
§§ 115 a und b SGB V erbracht werden können.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Prof. Dr. med. Sylva Bartel-Friedrich, Fachärztin für Hals-Nasen-OhrenHeilkunde/Phoniatrie/Pädaudiologie,
Abteilungsleiterin an der Klinik und
Poliklinik für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde am Universitätsklinikum
Halle (Saale), wird ermächtigt
- zur Durchführung der Kindersprachaudiometrie gemäß der Nummer 20336 EBM
- zur Durchführung der Pneumographie gemäß der Nummer 20350 EBM
- zur Durchführung der Elektroglottographie gemäß der Nummer 20351
EBM
- zur Durchführung der Schallspektrographie gemäß der Nummer 20352
EBM
- zur Durchführung der Palatographie
gemäß der Nummer 20353 EBM
- zur Abklärung einer Störung der
zentral-auditiven Wahrnehmung
­gemäß der Nummer 20370 EBM
E rmächtigungen
und in diesem Zusammenhang die
entsprechenden Zuschlagsnummern
und die EBM-Nummern 01321,
01430, 01435, 02512 sowie 01602
EBM
auf Überweisung von niedergelassenen Hals-Nasen-Ohren-Ärzten
befristet vom 07.09.2011 bis zum
30.09.2013
Davon ausgenommen sind die Leistungen, die auf der Grundlage des § 115 a
SGB V erbracht werden können.
Dr. med. Frank Schmidt, Facharzt
für Kinder- und Jugendmedizin/Kindergastroenterologie, Oberarzt am Zentrum für Kinderheilkunde am Universitätsklinikum Halle, wird ermächtigt
- zur Betreuung von Kindern mit gastroenterologischen Erkrankungen
bzw. Ernährungsstörungen einschließlich der allergologischen Diagnostik (jedoch nur, sofern im Zusammenhang mit dem
Leistungsinhalt der Ermächtigung
erforderlich) sowie die in diesem
Zusammenhang erforderlichen Leistungen des EBM
auf Überweisung von niedergelassenen Hausärzten und Fachärzten für
Kinder- und Jugendmedizin
befristet vom 01.10.2011 bis zum
30.09.2013
Davon ausgenommen sind die Leistungen, die auf der Grundlage des
§ 115 a SGB V erbracht werden können.
Dr. med. Julian Hering-Sobottka,
Facharzt für Transfusionsmedizin,
Ärztlicher Leiter der Einrichtung für
Transfusionsmedizin/Blutspendedienst an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Halle (Saale),
wird ermächtigt
- zur Durchführung der folgenden
EBM-Nummern 01804 bis 01809,
32504, 32531 32540, 32541, 32542,
32543, 32544, 32545, 32546, 32550,
32551, 32552, 32553, 32554, 32555,
32556 einschließlich der Nummer
12220 EBM
auf Überweisung von Laborärzten,
Fachwissenschaftlern der Medizin
und hämatologisch fachärztlich täti-
gen Internisten sowie auf Überweisung von Frau Dipl.-Med. D. Wand
(gültig bis zum 31.12.2011) sowie des
am Universitätsklinikum Halle ermächtigten Arztes Herrn Dr. Lutz Peter
Müller
befristet vom 07.09.2011 bis zum
31.12.2011
- zur Durchführung der folgenden
EBM-Nummern 32504, 32531
32540, 32541, 32542, 32543, 32544,
32545, 32546, 32550, 32551, 32552,
32553, 32554, 32555, 32556 einschließlich der Nummer 12220 EBM
auf Überweisung von Laborärzten,
Fachwissenschaftlern der Medizin
und hämatologisch fachärztlich tätigen Internisten sowie auf Überweisung von Frau Dipl.-Med. D. Wand
sowie des am Universitätsklinikum
Halle ermächtigten Arztes Herrn Dr.
Lutz Peter Müller
befristet vom 01.01.2012 bis zum
30.09.2013
- zur Durchführung von labordiagnostischen Leistungen nach den Nummern 32510, 32528, 32529, 32530,
32531 des EBM im Zusammenhang
mit der Vorbereitung und Transplantation solider Organe und von Knochenmarktransplantationen
auf Überweisung von niedergelassenen Vertragsärzten und ermächtigten
Dialyseeinrichtungen sowie des am
Universitätsklinikum Halle ermächtigten Arztes Herrn Dr. Lutz Peter Müller
- zur Durchführung von Analysen zu
HLA-Antikörpern sowie HLA-Antigenen bei Patienten mit Thrombozytensubstitution nach den Nummern 32504, 32510, 32529, 32530
und 32531
sowie
- zur Durchführung der Leistungen
nach den Nummern 11320 bis
11322 des EBM für folgende Indikationen:
a) Thrombozytentransfusion für
­Patienten, bei denen mit überdurchschnittlicher Wahrscheinlichkeit Komplikationen auftreten können
b) Vorbereitung von hämatologisch erkrankten Patienten
­sowie deren Blutsverwandten
für eine Knochenmark-/
Stammzelltransplantation im
Rahmen einer geplanten
Transplantation und den dabei
erforderlichen Typisierungen
von humanen Leukozytenantigenen (HLA)
auf Überweisung von niedergelassenen Laborärzten, Hämatologen, Onkologen, fachärztlich tätigen Internisten,
Dialyseärzten und ermächtigten Dialyseeinrichtungen sowie des am Universitätsklinikum Halle ermächtigten
Arztes Herrn Dr. Lutz Peter Müller
- zur Durchführung der Leistungen
nach Nummer 32528 des EBM
auf Überweisung von niedergelassenen Laborärzten, Mikrobiologen und
ermächtigten Ärzten
- zur Durchführung der HIT-Diagnostik für die Heparin-induzierte
Thrombozytopenie vom immunologischen Typ nach der Nummer
32504 des EBM
auf zusätzliche Überweisung von niedergelassenen Laborärzten, Onkologen und Dialyseärzten sowie ermächtigte Dialyseeinrichtungen und des
am Universitätsklinikum Halle ermächtigten Arztes Herrn Dr. Lutz Peter
Müller
befristet vom 07.09.2011 bis zum
30.09.2013
Davon ausgenommen sind die Leistungen, die auf der Grundlage des
§ 115 a SGB V erbracht werden können.
Landkreis Harz
Dr. med. Frank Eder, Facharzt für
Chirurgie/Visceralchirurgie, Chefarzt
der Klinik für Allgemein-, Visceralund Gefäßchirurgie am AMEOS Klinikum St. Salvator Halberstadt GmbH,
wird ermächtigt
- zur Durchführung von Leistungen
auf dem Gebiet der Proktologie
nach den Nummern 30600, 30601,
30610, 30611 EBM
auf Überweisung von niedergelassenen Chirurgen, Hautärzten, endoskopisch tätigen Vertragsärzten, Urologen und Gynäkologen
PRO
Nr. 12/2011
467
E rmächtigungen
- zur Nachsorge von Patienten mit
malignen Tumorerkrankungen des
Fachgebietes
- zur Behandlung von sekundär heilenden Wunden nach der Nummer
07240 des EBM
auf Überweisung von niedergelassenen Chirurgen, fachärztlich tätigen
Internisten und Hautärzten
- zur Behandlung des diabetischen
Fußes nach der Nummer 02311 EBM
auf Überweisung von niedergelassenen Vertragsärzten, die über die Genehmigung zur diabetischen Wundversorgung gemäß der Nummer
02311 EBM verfügen
- zur Durchführung von Endosonographien des Rektum und Anus
auf Überweisung von niedergelassenen Vertragsärzten
- für dermato-chirurgische Eingriffe
nach den OPS-Nr 5-895.2a bis 2g
und 5-895.20 bis 5-895.29 sowie
5-895.4a bis 4g und 5-895.40 bis
5-895.49 (EBM-31101, 31102,
31103, 31502, 31503, 31504, 31602,
31609)
auf Überweisung von niedergelassenen Chirurgen
im Zusammenhang mit der Ermächtigung die Leistungen nach den Nummern 01321 und 01602 des EBM
befristet vom 01.10.2011 bis zum
30.09.2013
Ausgenommen sind die Leistungen,
die auf der Grundlage des § 115 a
SGB V erbracht werden können.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Dipl.-Med. J. Nehrkorn, Facharzt
für Innere Medizin/Nephrologie, Ober­
arzt am Harz-Klinikum WernigerodeBlankenburg GmbH, wird ermächtigt
- für die Durchführung einer nephrologischen Sprechstunde für Patienten außerhalb des Versorgungsauftrages der PHV
auf Überweisung von niedergelassenen Vertragsärzten
befristet vom 01.11.2011 bis zum
30.10.2013
Davon ausgenommen sind die Leistungen, die auf der Grundlage des § 115 a
SGB V erbracht werden können.
PRO
Nr. 12/2011
468
Dr. med. Melanie Hübener, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Oberärztin an der Klinik
für Gynäkologie und Geburtshilfe am
Klinikum Dorothea Christiane Erx­
leben Quedlinburg gGmbH, wird ermächtigt
- zur Durchführung der ambulanten
adjuvanten und neoadjuvanten Chemotherapie
auf Überweisung von niedergelassenen Gynäkologen
befristet vom 01.10.2011 bis zum
30.09.2013
Davon ausgenommen sind die Leistungen, die auf der Grundlage des § 115 a
SGB V erbracht werden können.
Dr. med. Torsten Mildner, Facharzt für Chirurgie/Gefäßchirurgie/
Phlebologie, Leitender Oberarzt der
Klinik für Allgemein-, Visceral- und
Gefäßchirurgie am Klinikum Dorothea Christiane Erxleben Quedlinburg GmbH, wird ermächtigt
- zur Diagnostik von Gefäßerkrankungen einschließlich der apparativen Diagnostik
- zur Therapie von Gefäßerkrankungen
- zur Durchführung der ambulanten
Prostavasin-Infusionstherapie
auf Überweisung von niedergelassenen Hautärzten, Chirurgen, Internisten, Orthopäden, Neurologen, Neurochirurgen und Augenärzten
- für die Portsystempflege
auf Überweisung von niedergelassenen Vertragsärzten
im Zusammenhang mit der Ermäch­
tigung die Leistungen nach den Nummern 01321 und 01602 EBM
befristet vom 01.01.2012 bis zum
31.12.2013
Ausgenommen sind die Leistungen,
die auf der Grundlage des § 115 a
SGB V erbracht werden können.
Stadt Magdeburg
PD Dr. med. Michael Görtler,
Facharzt für Neurologie, Oberarzt am
Universitätsklinikum Magdeburg
A.ö.R., wird ermächtigt
- zur Durchführung der Sonographie
der intrakraniellen hirnversorgenden Gefäße mittels Duplexverfahren (33071 EBM einschließlich des
Zuschlages gemäß der 33075
EBM)
auf Überweisung von niedergelassenen Neurologen, Nervenärzten, Internisten und Chirurgen
- zur sonographischen Untersuchung
extrakranieller hirnversorgender
Gefäße, der Periorbitalarterien, der
Aa. subclaviae und Aa. vertebrales
mittels CW-Dopplerverfahren in
Problemfällen, 33060 EBM
- zur sonographischen Untersuchung
der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße mittels Duplexverfahren in Problemfällen, 33070 EBM
- zur sonographischen Untersuchung
der intrakraniellen Gefäße mittels
PW-Dopplerverfahren in Problemfällen, 33063 EBM
auf Überweisung von niedergelassenen Vertragsärzten, die über die Genehmigung zur Durchführung sonographischer Untersuchungen
extrakranieller hirnversorgender Gefäße im Doppler- bzw. im Duplexverfahren verfügen
befristet 01.10.2011 bis zum
30.09.2013
Davon ausgenommen sind die Leistungen, die auf der Grundlage des
§ 115 a SGB V erbracht werden können.
Dr. med. Daniela Göppner, Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten/Medikamentöse Tumor­therapie,
Oberärztin am Universitätsklinikum
Magdeburg A.ö.R., wird ermächtigt
- z ur Tumornachsorge bei Patienten
mit fortgeschrittenem Malignen Melanom und fortgeschrittenem weißen
Hautkrebs (ausgenommen ist die
Durchführung von Sonographien)
auf Überweisung von niedergelassenen Dermatologen
befristet vom 07.09.2011 bis zum
30.09.2013
Davon ausgenommen sind die Leistungen, die auf der Grundlage des
§ 115 a SGB V erbracht werden können.
E rmächtigungen
Landkreis Mansfeld-Südharz
Dr. med. Helga Krull, Fachärztin
für Kinderheilkunde, Chefärztin der
Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin an der Helios Klinik Sangerhausen, wird ermächtigt
- zur Ableitung und Auswertung von
Elektroencephalogrammen nach
der Nummer 04434 des EBM als
Konsiliaruntersuchung sowie in diesem Zusammenhang die Nummer
01321 des EBM
auf Überweisung von niedergelassenen Vertragsärzten
befristet vom 01.10.2011 bis zum
30.09.2013
Davon ausgenommen sind die Leistungen, die auf der Grundlage des § 115 a
SGB V erbracht werden können.
Dr. med. Michael Müller, Facharzt
für Chirurgie/Unfallchirurgie, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie, HELIOS
Klinik Sangerhausen, wird ermächtigt
- zur Diagnostik und Therapie unfallchirurgischer und orthopädischer
Problemfälle einschließlich ggf. erforderlicher Verbände
auf Überweisung von niedergelassenen Chirurgen und Orthopäden
befristet vom 07.09.2011 bis zum
30.06.2013
Davon ausgenommen sind die Leistungen, die auf der Grundlage der
§§ 115 a und b SGB V erbracht werden können.
Landkreis Salzlandkreis
Dr. med. Andreas Mersdorf, Facharzt für Urologie, Chefarzt der Klinik
für Urologie und Kinderurologie an
der Kreisklinik Aschersleben-Straßfurt gGmbH, wird ermächtigt
- zur Diagnostik und Therapie von
fachgebietlichen Problemfällen, ausgenommen sind die Leistungen
nach den Nummern 02322, 02323,
26324, 26325, 26340 des EBM
auf Überweisung von niedergelassenen Urologen
befristet vom 01.10.2011 bis zum
30.09.2013
Davon ausgenommen sind die Leistungen, die auf der Grundlage der
§§ 115 a und b SGB V erbracht werden können.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Dipl.-Med. Horst Kramer, Facharzt
für Innere Medizin, Chefarzt der Inneren Klinik I an der Kreisklinik
Aschersleben-Staßfurt gGmbH, wird
ermächtigt
- zur Durchführung der einmaligen
Herzschrittmacher- und ICD-Kon­
trolle entsprechend der EBM-Nummer 13552 bei Patienten nach Implantationen, die in der Klinik für
Innere Medizin I der Kreisklinik
Aschersleben-Staßfurt gGmbH
­erfolgt sind
auf Überweisung von niedergelassenen Vertragsärzten
- zur Durchführung von Herzschrittmacherkontrollen entsprechend der
EBM-Nummer 13552 EBM
auf Überweisung von Herrn Dr. Westermann
und im Zusammenhang mit der Ermächtigung die Leistungen nach den
Nummern 01321 und 01602
befristet vom 01.10.2011 bis zum
30.09.2013
Davon ausgenommen sind die Leistungen, die auf der Grundlage des § 115 a
SGB V erbracht werden können.
Dr. med. Christine Lehmann,
Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe, Oberärztin der Frauenklinik am Klinikum Bernburg gGmbH,
Schönebeck, wird ermächtigt
- zur Durchführung ambulanter Chemotherapien bei gynäkologischen
Malignomen (einschließlich MammaCa) und der medikamentösen Therapie damit verbundener Komplikationen wie z.B. Myelosuppression
auf Überweisung von niedergelassenen Gynäkologen und Hausärzten
befristet vom 01.10.2011 bis zum
30.09.2013
Davon ausgenommen sind die Leistungen, die auf der Grundlage des
§ 115 a SGB V erbracht werden können.
Landkreis Stendal
Dr. med. Ralph Netal, Facharzt
für Innere Medizin, Oberarzt der
­Inneren Abteilung am AGAPLESION
Diakoniekrankenhaus Seehausen,
wird ermächtigt
- zur Durchführung der Duplexsonographie der Arterien und/oder Venen
der Extremitäten nach den Nummern 33072 und 33075 des EBM
- zur Durchführung der Duplexsonographie der extracraniellen hirnversorgenden Gefäße nach den Nummern 33070 und 33075 des EBM
sowie im Zusammenhang mit der
­Ermächtigung die Nummern 01321,
01602 des EBM
auf Überweisung von niedergelassenen Vertragsärzten sowie des/der am
Diakoniekrankenhaus Seehausen ermächtigten Chirurgen/Chirurgin
befristet vom 07.09.2010 bis zum
30.06.2012
Davon ausgenommen sind die Leistungen, die auf der Grundlage des
§ 115 a SGB V erbracht werden können.
Landkreis Wittenberg
Dipl.-Med. Enawgaw Mengistae,
Facharzt für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe, Oberarzt am Evangelischen Krankenhaus Paul Gerhardt
Stift, Lutherstadt Wittenberg, wird
ermächtigt
- zur Durchführung ambulanter Chemotherapien bei gynäkologischen
Malignomen, mit Ausnahme von
Chemotherapien bei Erkrankung
der Mamma
auf Überweisung von niedergelassenen Gynäkologen
befristet vom 01.10.2011 bis zum
30.09.2013
Davon ausgenommen sind die Leistungen, die auf der Grundlage des
§ 115 a SGB V erbracht werden können.
PRO
Nr. 12/2011
469
KV-F ortbildung
Termine+++Termine+++Termine+++Termine+++Termine+++
Regional
11. Januar 2012
Halle
15. Februar 2012
Klötze
25931835, Fax 030 25294296
www.traumazentrum-berlin.net
Ringvorlesung Rehabilitation: Sport und
Bewegung bei Rheumakranken
Information: Forschungsverbund Rehabilitationswissenschaften Sachsen-Anhalt/ Thüringen, Wissenschaftliche Koordinierungsstelle, Institut für
Rehabilitationsmedizin, Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Magdeburger Str. 8,
06097 Halle (Saale), Tel. 0345 557-4204
/-1632, Fax 0345 557-4206, E-Mail:
reha-verbund.geschaeftsstelle@medizin.
uni-halle.de
Schmerzkonferenz: Oberes gekreuztes
Syndrom
Information: Dipl.-Med. Bernd Hesse,
Regionales Schmerzzentrum DGS, Wallstr. 3 B, 38486 Klötze, Tel. 03909 2123,
Fax 03909 510739
18. bis 19. Januar 2012
Kiel
12. Januar 2012
Wernigerode
Onkologischer Arbeitskreis (Qualitäts­
zirkel der KVSA): Operative Therapie
und Möglichkeiten der Rehabilitation bei
Kopf-Hals-Tumoren
Information: Dr. B. Dargel, Harz-Klinikum Wernigerode-Blankenburg GmbH,
Ilsenburger Straße 15, 38855 Wernige­
rode, Tel. 03943 611205
E-Mail: [email protected]
18. Januar 2012
Klötze
Schmerzkonferenz: Cervicooccipital­
beschwerden
Information: Dipl.-Med. Bernd Hesse,
Regionales Schmerzzentrum DGS, Wallstr. 3 B, 38486 Klötze, Tel. 03909 2123,
Fax 03909 510739
25. Januar 2012
Halle
Reanimation – Notfalltraining in der Praxis
Information: Dr. Ingunde Fischer,
Deutsche Ges. für Schmerztherapie, Regionales Schmerzzentrum Halle, Kröllwitzer Str. 40, 06120 Halle, Tel. 0345
5505282, Fax 0345 6829678
26. bis 28. Januar 2012
Ballenstedt
19. Ballenstedter Endoskopieseminar:
„Thorakale Endoskopie“
Information: Lungenklinik Ballenstedt/
Harz gGmbH, Robert-Koch-Str. 26/27,
06493 Ballenstedt, Chefarztsekretariat,
Frau Rieckmann, Tel. 039483 700, Fax
039483 70200, E-Mail: [email protected]
PRO
Nr. 12/2011
470
29. Februar 2012
Halle
Minimalinvasive Therapieoptionen an
der Wirbelsäule
Information: Dr. Ingunde Fischer,
Deutsche Ges. für Schmerztherapie,
Regionales Schmerzzentrum Halle, Kröllwitzer Str. 40, 06120 Halle, Tel. 0345
5505282, Fax 0345 6829678
22. bis 24. Juni 2012
Blankenburg
Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für ärztliche Hypnose und autogenes Training
Kurse in Autogenem Training, Biofeedback, Hypnose und anderen Entspannungsverfahren
Generalthema: Psychoonkologie
Information: Harz-Klinikum Wernigerode-Blankenburg, Thiestraße 7-10, 38889
Blankenburg, Chefarztsekretariat, Frau
Falkner, Tel. 03944 96-2187, Fax 03944
96-23 50, E-Mail: [email protected]
Überregional
12. Dezember 2011
Dresden
Rehaforum Schlaganfall
Information: Agentur WOK GmbH,
­Palisadenstraße 48, 10243 Berlin, Tel.
030 49855031/-32, Fax 030 49855030
E-Mail: [email protected]
17. bis 18. Dezember 2011
Berlin
Fortbildungsinstitut für Spezielle Psychotraumatherapie und traumazentrierte
Fachberatung: Aufbauseminar, TraumaDissoziation-Persönlichkeitsstörung /
Behandlung komplexer PTBS II
Information: Trauma Zentrum Berlin,
Stresemannstr. 21, 10963 Berlin, Tel. 030
Kongress „Vernetzte Gesundheit – Versorgung gestalten? Neue Perspektiven
für Gesundheit
Information: Agentur WOK GmbH,
­Palisadenstraße 48, 10243 Berlin, Tel.
030 49855031/-32, Fax 030 49855030
E-Mail: [email protected]
21. Januar 2012
Celle
Symposium: Entzündliche und dege­
nerative Erkrankungen des Bewegungs­
apparates
Information: Niedersächsische Akademie für Homöopathie und Naturheilverfahren, Tel. 05141 12173, Fax 05141
12174
E-Mail: [email protected]
18. Februar 2012
Celle
Weiterbildung Homöopathie Fallseminar
Information: Niedersächsische Akademie für Homöopathie und Naturheilverfahren, Tel. 05141 12173, Fax 05141
12174
E-Mail: [email protected]
14. bis 15. März 2012
Köln
Gesundheitskongress des Westens 2012:
„Kampf um Kluge Köpfe – Arbeiten im
Zukunftssektor Gesundheit“
Information: c/o welcome Veranstaltungs GmbH, Bachemer Str. 6-8, 50226
Frechen, Tel. 02234-953 22-32, Fax
02234-953 22-29
E-Mail: [email protected]
23. bis 24. März 2012
Erfurt
Thüringer Kursreihe Mammasonographie:
Abschlusskurs nach den Richtlinien von
KBV und DEGUM
Information: www.thueringer-kursreihemammasonographie.de/
Dr. med. Ellen Marzotko, Am Anger
19/20, 99084 Erfurt, Tel. 0361 65383434,
Fax 0361 78919881
F ortbildung
Dezember 2011
Fortbildung für Ärzte/Psychotherapeuten und Medizinische Fachangestellte
Strukturiertes Hypertonieund Schulungsprogramm
07.12.2011
14:00 – 20:00
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Referenten: Dr. Thomas Kluge, Ulrike Götze
Kosten: 100,00 € p.P.
Fortbildungspunkte: 6
Anmerkung: für Ärzte und Medizinische Fachangestellte
10.12.2011
09:00 – 14:00
Anmerkung: nur Medizinische Fachangestellte
Fortbildung für Medizinische Fachangestellte
Bausteine einer reibungslosen Praxisorganisation
10.12.2011
10:00 – 16:00
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Referent: Herr Klatt
Kosten: 50,00 €
Januar 2012
Fortbildung für Ärzte/Psychotherapeuten und Medizinische Fachangestellte
Diabetes Typ 2 –
mit Insulin
(nur für Pat. mit konven­
tioneller Insulintherapie)
18.01.2012
14:00 – 20:00
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Referenten: Dr. Thomas Kluge, Ulrike Götze
Kosten: 100,00 € p.P.
Fortbildungspunkte: beantragt
Anmerkung: für Ärzte und Medizinische Fachangestellte
21.01.2012
09:00 – 16:00
Anmerkung: nur Medizinische Fachangestellte
Patientengespräch leicht
gemacht – oder was aus
schwierigen Patienten
Freunde macht
28.01.2012
09:00 – 14:00
Veranstaltungsort: Classik-Hotel, Magdeburg
Referentin: Joachim Hartmann
Kosten: 65,00 € p.P.
PowerPoint für Einsteiger
28.01.2012
09:00 – 16:00
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt Magdeburg
Referenten: Mitarbeiter der Euroschulen Magdeburg
Kosten: 45,00 € p.P.
Fortbildung für Medizinische Fachangestellte
KVSA INFORMIERT
für Med. Fachangestellte
20.01.2012
15:00 – 18:15
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt Magdeburg
Referenten: Mitarbeiter der KVSA
Kosten: kostenfrei
*VERAH®Besuchsmanagement
27.01.2012
15:00 – 19:00
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Referentin: Annette Nießing
Kosten: 105,00 € p.P.
Februar 2012
Fortbildung für Ärzte/Psychotherapeuten
KVSA INFORMIERT
17.02.2012
14:30 – 19:00
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Referenten: Mitarbeiter der KVSA
Kosten: kostenfrei
Fortbildungspunkte: beantragt
Der Arzt als „Ausbilder“
24.02.2012
14:00 – 19:00
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Referent: Joachim Hartmann
Kosten: 65,00 € p.P
Fortbildungspunkte: beantragt
Qualitätsmanagement für
Psychotherapeuten
25.02.2012
09:00 – 17:00
Veranstaltungsort: Classik-Hotel, Magdeburg
Referentin: Dipl.-Psych. Julia Bellabarba
Kosten: 95,00 € p.P.
Fortbildungspunkte: beantragt
* Institut für hausärztliche Fortbildung
PRO
Nr. 12/2011
471
KV-F ortbildung
Februar 2012
Fortbildung für Ärzte/Psychotherapeuten und Medizinische Fachangestellte
Diabetes Typ 2 –
ohne Insulin
15.02.2012
14:00 – 20:00
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Referenten: Dr. Thomas Kluge, Ulrike Götze
Kosten: 100,00 € p.P.
Fortbildungspunkte: beantragt
Anmerkung: für Ärzte und Medizinische Fachangestellte
18.02.2012
09:00 – 16:00
Anmerkung: nur Medizinische Fachangestellte
Hygiene in der Arztpraxis
18.02.2012
09:00 – 13:00
Veranstaltungsort: Mercure-Hotel, Halle
Referent: Jürgen Reich-Emden
Kosten: 95,00 € p.P.
Fortbildungspunkte: beantragt
PowerPoint für Fortgeschrittene
18.02.2012
09:00 – 16:00
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt Magdeburg
Referenten: Mitarbeiter der Euroschulen Magdeburg
Kosten: 45,00 € p.P.
Diabetes Typ 2 –
mit Insulin (nur für Patienten
mit konventioneller Insulintherapie)
24.02.2012
13:30 – 21:30
Veranstaltungsort: Diabetes-Schulungszentrum, Hohenmölsen
Referenten: Praxis Dr. Milek
Kosten: 100,00 € p.P.
Fortbildungspunkte: beantragt
Anmerkung: für Ärzte und Medizinische Fachangestellte
25.02.2012
08:00 – 14:00
Anmerkung: nur Medizinische Fachangestellte
Fortbildung für Medizinische Fachangestellte
Notfalltraining
17.02.2012
14:00 – 18:00
Veranstaltungsort: Mercure-Hotel, Halle
Referent: Jürgen Reich-Emden
Kosten: 55,00 € p.P.
*VERAH®Praxismanagement
17.02.2012
18.02.2012
14:00 – 18:30
09:00 – 18:00
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Referentin: Annette Nießing
Kosten: 165,00 € p.P.
Qualitätsmanagement für
Arzthelferinnen
24.02.2012
09:00 –16:00
Veranstaltungsort: Classik-Hotel, Magdeburg
Referentin: Dipl.-Psych. Julia Bellabarba
Kosten: 120,00 € p.P.
*VERAH®Casemanagement
24.02.2012
25.02.2012
09:00 – 20:00
09:00 – 20:00
Veranstaltungsort: Mercure-Hotel, Halle
Referentin: Annette Nießing
Kosten: 250,00 € p.P.
März 2012
Fortbildung für Ärzte/Psychotherapeuten
Kurs nach der Rehabilitations-Richtlinie
24.03.2012
09:00 – 17:30
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Referenten: Prof. Mau, Dr. Bartoszek, Dr. Montanus
Kosten: kostenfrei
Fortbildungspunkte: beantragt
Fortbildung für Ärzte/Psychotherapeuten und Medizinische Fachangestellte
Diabetes Typ 2 –
mit Insulin (nur für Patienten
mit konventioneller Insulintherapie)
Hygiene in der Arztpraxis
09.03.2012
14:00 – 20:00
Veranstaltungsort: Diabetes-Schulungszentrum, Hohenmölsen
Referenten: Praxis Dr. Milek
Kosten: 100,00 € p.P.
Fortbildungspunkte: beantragt
Anmerkung: für Ärzte und Medizinische Fachangestellte
10.03.2012
09:00 – 14:00
Anmerkung: nur Medizinische Fachangestellte
03.03.2012
09:00 – 13:00
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Referent: Jürgen Reich-Emden
Kosten: 85,00 € p.P.
Fortbildungspunkte: beantragt
* Institut für hausärztliche Fortbildung
PRO
Nr. 12/2011
472
F ortbildung
März 2012
Fortbildung für Ärzte/Psychotherapeuten und Medizinische Fachangestellte
Word für Einsteiger
03.03.2012
09:00 – 16:00
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Referenten: Mitarbeiter der Euroschulen Magdeburg
Kosten: 40,00 € p.P.
Buchhaltung in der
Arztpraxis
21.03.2012
14:30 – 18:30
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Referentin: Sabina Surrey
Kosten: 60,00 € p.P.
Strukturiertes Hypertonie –
und Schulungsprogramm
21.03.2012
14:00 – 20:00
Veranstaltungsort: Classik-Hotel, Magdeburg
Referenten: Dr. Thomas Kluge, Ulrike Götze
Kosten: 100,00 € p.P.
Fortbildungspunkte: beantragt
Anmerkung: für Ärzte und Medizinische Fachangestellte
24.03.2012
09:00 – 14:00
Anmerkung: nur Medizinische Fachangestellte
Der Praxismanager – ein
Leitfaden für den sicheren
Job zwischen Distanz und
Nähe
23.03.2012
13:30 – 19:30
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Referent: Joachim Hartmann
Kosten: 70,00 € p.P
Fortbildungspunkte: beantragt
Word für Fortgeschrittene
24.03.2012
09:00 – 16:00
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Referenten: Mitarbeiter der Euroschulen Magdeburg
Kosten: 40,00 € p.P.
Fortbildung für Medizinische Fachangestellte
Notfalltraining
02.03.2012
14:00 – 18:00
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Referent: Jürgen Reich-Emden
Kosten: 55,00 € p.P.
*VERAH®Gesundheitsmanagement
02.03.2012
03.03.2012
15:00 – 19:00
09:00 – 17:00
Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Referent: Dr. Torsten Kudela
Kosten: 165,00 € p.P.
Wundversorgung –
Workshop
14.03.2012
14:00 – 18:30
Veranstaltungsort: MVZ Herderstraße, Magdeburg
Referent: Dr. med. Hans-Herrmann Ladetzki
Kosten: 40,00 € p.P.
* Institut für hausärztliche Fortbildung
Allgemeine Hinweise zur Anmeldung für Fortbildungsseminare
Bitte nutzen Sie für die Anmeldung zu einem Seminar ausschließlich die am Ende jeder PRO-Ausgabe
befindlichen Anmeldeformulare.
Auf dem Formular können Sie wählen, ob für den Fall der Berücksichtigung der angegebenen Teilnehmer die
­Seminargebühren von Ihrem Honorarkonto abgebucht werden sollen oder eine Rechnungslegung erfolgen soll.
Bitte kreuzen Sie in jedem Falle eines der vorgesehenen Felder an.
Sofern eine Teilnahme an einem Seminar trotz Anmeldung nicht möglich ist, informieren Sie
uns bitte unverzüglich, um möglicherweise einer anderen Praxis den Platz anbieten zu können.
Ansprechpartnerinnen:
Annette Müller, Tel. 0391 627-6455
Ingrid Zielinski, Tel. 0391 627-7455
PRO
Nr. 12/2011
473
KV-F ortbildung
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Abteilung Qualitätssicherung und –management
Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg
per Fax: 0391 627-8459
Verbindliche Anmeldung zur Fortbildung
„KVSA INFORMIERT für Medizinische Fachangestellte“
Termin:
Freitag, 20. Januar 2012, 15:00 Uhr bis 18:15 Uhr
KVSA, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg, Raum E. 78
Themen:
15:00 Uhr - 15:45 Uhr
Aufgaben der KV Sachsen-Anhalt
...................................................................................................................................
15:50 Uhr - 16:35 Uhr
Internetauftritt der KV Sachsen-Anhalt
...................................................................................................................................
16:40 Uhr - 17:25 Uhr
Häufige Fragen zur Abrechnung
...................................................................................................................................
17:30 Uhr - 18:15 Uhr
Qualitätsmanagement – ein Überblick
Die Veranstaltung ist kostenfrei
...................................................................................................................................................................
Ansprechpartner:
Annette Müller, Tel.: 0391 627-6455
Ingrid Zielinski, Tel.: 0391 627-7455
E-Mail: [email protected]
Teilnehmer:
__________________________________________________
__________________________________________________
_________________________
Betriebsstättennummer
PRO
Nr. 12/2011
474
______________________________
Arztstempel und Unterschrift
F ortbildung
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Abteilung Qualitätssicherung und –management
Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg
per Fax: 0391 627-8459
Verbindliche Anmeldung zur Fortbildung
„KVSA INFORMIERT“
Termin:
Freitag, 17. Februar 2012, 14:30 - 18:00 Uhr
Ort:
KVSA, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg, Raum E. 78
Themen:
14:30 Uhr - 15:15 Uhr
Aktuelle Entwicklungen in der vertragsärztlichen Versorgung
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15:20 Uhr - 16:10 Uhr
Kooperationsmöglichkeiten in der vertragsärztlichen Versorgung
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16:10 Uhr - 17:05 Uhr
Abrechnung – Wie lese ich meine KV-Abrechnung?
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17:10 Uhr - 18:00 Uhr
Qualitätssicherung – mehr als die Erteilung einer Genehmigung
Ich bitte um Kontaktaufnahme bezüglich eines persönlichen Beratungstermins zum Thema:
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Ansprechpartner:
Annette Müller, Tel.: 0391 627-6455
Ingrid Zielinski, Tel.: 0391 627-7455
E-Mail: [email protected]
Teilnehmer:
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Betriebsstättennummer
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Arztstempel und Unterschrift
PRO
Nr. 12/2011
475
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Abteilung Qualitätssicherung und –management
Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg
KV-F ortbildung
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Abteilung Qualitätssicherung und –management
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg
per
Fax:Qualitätssicherung
(03 91) 6 27 – 84
Abteilung
und59
–management
Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg
Fax:
91)627-8459
6 27 – 84 59
per
Fax: (03
0391
Verbindliche
Anmeldung für Fortbildungsveranstaltungen
per Fax: (03 91) 6 27 – 84 59
(Bitte
in Druckbuchstaben
ausfüllen)
Verbindliche
Anmeldung
für Fortbildungsveranstaltungen
Verbindliche Anmeldung für Fortbildungsveranstaltungen
(Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen)
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(Bitte
in Druckbuchstaben ausfüllen)
Veranstaltungsthema
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Veranstaltungsthema
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Termin
Veranstaltungsthema
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Termin
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Ort:
Termin
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Ort:
Teilnehmer
(bitte vollständigen Namen und Anschrift angeben):
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Ort:
Teilnehmer
(bitte vollständigen Namen und Anschrift angeben):
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Teilnehmer
(bitte vollständigen Namen und Anschrift angeben):
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Für den Fall der Berücksichtigung der o. a. Teilnehmer für das benannte Seminar und des
Zustandekommens des Trainings bin ich damit einverstanden, dass mein Honorarkonto bei der
Kassenärztlichen
Sachsen-Anhalt
mit Teilnehmer
den Kosten belastet
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Für
den Fall derVereinigung
Berücksichtigung
der o. a.
für das wird.
benannte Seminar und des
Zustandekommens des Trainings bin ich damit einverstanden, dass mein Honorarkonto bei der
Ja, ich bin
damit einverstanden.
Kassenärztlichen Vereinigung
Sachsen-Anhalt
mit den Kosten belastet wird.
Für den Fall der Berücksichtigung
der
o.
a.
Teilnehmer für das benannte Seminar und des
Nein, ich bitte um Rechnungslegung.
Ja,Trainings
ich bin damit
Zustandekommens des
bin einverstanden.
ich damit einverstanden, dass mein Honorarkonto bei der
Kassenärztlichen
Vereinigung
mit den Kosten belastet wird.
Ihre
Ansprechpartnerinnen:
Nein, ichSachsen-Anhalt
bitte um Rechnungslegung.
Annette Müller, Tel.: 0391 627-6455
Ja, ich
bin damit einverstanden.
Ingrid
Zielinski, Tel.: 0391
627-7455
Ihre Ansprechpartnerinnen:
[email protected]
Müller, Tel.: 0391
627-6455
E-Mail:
Nein,
ich bitte um Rechnungslegung.
Ingrid Zielinski, Tel.: 0391 627-7455
E-Mail:
[email protected]
Ihre
Ansprechpartnerinnen:
Annette Müller, Tel.: 0391 627-6455
Ingrid Zielinski, Tel.: 0391 627-7455
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E-Mail:
[email protected]
Betriebsstättennummer
Arztstempel und Unterschrift
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Betriebsstättennummer
Arztstempel und Unterschrift
PRO
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Nr. 12/2011
Betriebsstättennummer
476
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Arztstempel und Unterschrift
KVSA – Ansprechpartner der Abteilung Qualitätssicherung und -management
Abteilungsleiterin
Sekretariat
Beratende Ärztin /
Beratende Apothekerin
-- Verordnungsmanagement
-- Pharmakotherapie
-- Impfleistungsberatung
Sekretariat
Fortbildungskoordination
genehmigungspflichtige Leistung
Akupunktur
Akuter Hörsturz
Ambulantes Operieren
-- ambulante Katarakt-Operationen
Apheresen als extrakorporale Hämotherapieverfahren
Arthroskopie
Balneophototherapie
Belegärztliche Tätigkeit
Chirotherapie
Chronische Wunde
Computertomographie
Dialyse
DMP Asthma bronchiale/COPD
DMP Brustkrebs
DMP Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2
DMP Koronare Herzerkrankung
Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2
Hallo Baby - Willkommen Baby
Handchirurgie
Hautkrebs-Screening
Hautkrebsvorsorge-Verfahren (BARMER GEK/TK)
Herzschrittmacher-Kontrolle
Histopathologie beim Hautkrebs-Screening
HIV-Aids
Homöopathie
invasive Kardiologie
Knochendichte-Messung
Koloskopie
künstliche Befruchtung
Labordiagnostik
Langzeit-EKG-Untersuchungen
Mammographie
Mammographie-Screening
Medizinische Rehabilitation
Molekularpathologie, Molekulargenetik
MR-Angiographie
MRT allgemein
MRT der Mamma
Nuklearmedizin
Onkologisch verantwortlicher Arzt
Otoakustische Emission
Photodynamische Therapie
Phototherapeutische Keratektomie
Physikalische Therapie
Praxisassistentin
Psychosomatische Grundversorgung
Psychotherapie
Radiologie - allgemein
Radiologie - interventionell
Schlafbezogene Atmungsstörungen
Schmerztherapie
Schwangerschaftsabbrüche
Sozialpsychiatrische Versorgung von Kindern/Jugendlichen
Stoßwellenlithotripsie
Strahlentherapie
substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger
Tonsillotomie
Ultraschalldiagnostik
Urinzytologie
Vakuumbiopsie der Brust
Zervix-Zytologie
Ansprechpartnerin
Frau Zimmermann
Frau Hanstein
Frau Dr. Kunze
Frau Müller
Telefonnummer
0391 627-6458
0391 627-7459
0391 627-6437
0391 627-6439
Frau Rößler
Frau Zielinski/ Frau Müller
0391 627-6438
0391 627-7455/ -6455
Frau Schönemeyer
Frau Schönemeyer
Frau Schmidt
Frau Schmidt
Frau Irmer
Frau Schönemeyer
Frau Schmidt
Frau Hahne
Frau Kuntze
Frau Hahne
Frau Schönemeyer
Frau Irmer
Frau Irmer
Frau Münzel
Frau Hahne
Frau Irmer
Frau Hahne
Frau Schmidt
Frau Schmidt
Frau Schmidt
Frau Schmidt
Frau Irmer
Frau Schmidt
Frau Nitsche
Frau Schönemeyer
Frau Schönemeyer
Frau Münzel
Frau Kuntze
Frau Schmidt
Frau Schmidt
Frau Irmer
Frau Münzel
Frau Münzel
Frau Nitsche
Frau Schmidt
Frau Schönemeyer
Frau Schönemeyer
Frau Schönemeyer
Frau Münzel
Frau Platenau
Frau Münzel
Frau Schmidt
Frau Schmidt
Frau Rößler
Frau Hahne
Frau Rothe/ Frau Költsch
Frau Rothe/ Frau Költsch
Frau Schönemeyer
Frau Schönemeyer
Frau Schmidt
Frau Münzel
Frau Schmidt
Frau Rothe/ Frau Költsch
Frau Münzel
Frau Münzel
Frau Nitsche
Frau Schmidt
Frau Kuntze/ Frau Platenau
Frau Schmidt
Frau Münzel
Frau Schmidt
0391 627-7453
0391 627-7453
0391 627-6453
0391 627-6453
0391 627-7440
0391 627-7453
0391 627-6453
0391 627-6454
0391 627-7444
0391 627-6454
0391 627-7453
0391 627-7440
0391 627-7440
0391 627-6441
0391 627-6454
0391 627-7440
0391 627-6454
0391 627-6453
0391 627-6453
0391 627-6453
0391 627-6453
0391 627-7440
0391 627-6453
0391 627-6440
0391 627-7453
0391 627-7453
0391 627-6441
0391 627-7444
0391 627-6453
0391 627-6453
0391 627-7440
0391 627-6441
0391 627-6441
0391 627-6440
0391 627-6453
0391 627-7453
0391 627-7453
0391 627-7453
0391 627-6441
0391 627-6443
0391 627-6441
0391 627-6453
0391 627-6453
0391 627-6438
0391 627-6454
0391 627-6545/ -6546
0391 627-6545/ -6546
0391 627-7453
0391 627-7453
0391 627-6453
0391 627-6441
0391 627-6453
0391 627-6545/ -6546
0391 627-6441
0391 627-6441
0391 627-6440
0391 627-6453
0391 627-7444/ -6443
0391 627-6453
0391 627-6441
0391 627-6453
schluss
BewerBungs
ler:
für Ausstel
2011
15. novemBer
27. Bis 29. feBruAr 2012 Berlin
www.versorgungsmesse.net
sehr geehrte dAmen, sehr geehrte herren,
f Innovative Weiterentwicklungen von Versorgungsstrukturen und
-prozessen sind für den Fortschritt in der medizinischen Versorgung
von grundlegender Bedeutung, wenn nicht sogar die Voraussetzung
und Rahmenbedingung für eine nachhaltige Versorgung.
Vernetzung, Kooperation und Koordination werden für die ärztliche
Tätigkeit und die Versorgung immer wichtiger. Wir möchten innovative
Beispiele aus der Praxis vorstellen und neue Ideen für Kooperationen