Große Anfrage und Antwort des Senats

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Große Anfrage und Antwort des Senats
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
20/12845
20. Wahlperiode
23.09.14
Große Anfrage
der Abgeordneten Karin Prien, Robert Heinemann, Wolfhard Ploog,
Birgit Stöver, Katharina Wolff (CDU) und Fraktion vom 28.08.14
und
Betr.:
Antwort des Senats
Schulen in freier Trägerschaft als Bereicherung der Hamburger Schullandschaft
Schulen in freier Trägerschaft bilden einen wichtigen Bestandteil der Hamburger Schullandschaft. Sie erweitern das staatliche Angebot durch besondere konfessionell oder pädagogisch geprägte Schulkonzepte und stehen in
einem positiven Wettbewerb mit den staatlichen Schulen. Insgesamt besuchten im Jahr 2013 10,6 Prozent der Hamburger Schülerinnen und Schüler
eine Schule in freier Trägerschaft. Die Nachfrage nach Plätzen an Schulen in
freier Trägerschaft ist in den vergangenen Jahren gestiegen.
Die wirtschaftliche Basis der Ersatzschulen wurde unter dem CDU-geführten
Senat im Jahr 2003 deutlich verbessert. So ist die finanzielle Unterstützung
der Privatschulen schrittweise gesteigert worden und liegt seit 2011 bei
85 Prozent der Schülerjahreskosten im staatlichen Bildungssystem. Die Kostenkennzahlen der Schülerjahreskosten setzen sich aus drei Kostenblöcken
zusammen: den Personalkosten, den Sachmitteln und der sogenannten kalkulatorischen Miete, die seit 2002 unverändert 7 Euro x 85 Prozent pro m2
Nutzfläche beträgt. Letztere dient zur Finanzierung der Raumkosten, einschließlich Neubau, Sanierung und Unterhalt der Bausubstanz der Schulen
in freier Trägerschaft. Sie ist zustande gekommen, weil es zum Zeitpunkt der
Festsetzung 2002 noch keine Mietzahlungen für die Hamburger staatlichen
Schulen an Schulbau Hamburg gab, die konkret als Berechnungsgrundlage
hätten dienen können. Für die Schulen in freier Trägerschaft dürfte die kalkulatorische Miete, insbesondere unter Berücksichtigung der durch die Hamburger Politik vorgegebenen veränderten Rahmenbedingungen, zum Beispiel
Ausbau GBS und Ganztag, Vorschule et cetera, nicht mehr auskömmlich
sein. Inzwischen gibt es eine reale Miete, die von der Schulbehörde an
Schulbau Hamburg zu zahlen ist. Zielorientierung ist eine Brutto-Warmmiete
von durchschnittlich 12 Euro/m2 pro Monat. Dennoch werden auch nach der
Veranschlagung tatsächlich zu zahlender Mieten in den Haushaltsplänen die
Kennzahlen weiterhin unter Verwendung fiktiver Mieten berechnet.
In diesem Zusammenhang fragen wir den Senat:
en Schulen in freier Trägerschaft entstehen immer wieder Impulse für
und schulorganisatorische Innovationen und erfüllen besondere Bedarfe der Hamburger Eltern und Schülerinnen und Schüler. Sie sind damit ein wichtiger Bestandteil des
Schulwesens in der Freien und Hansestadt Hamburg. Deshalb hat der Senat die Mittel
für die Schulen in freier Trägerschaft deutlich erhöht. Das von der Vorgängerregierung
beschlossene Sparprogramm in Höhe von 7,5 Millionen Euro wurde nicht umgesetzt.
Während die Schulen in freier Trägerschaft im Jahr 2010 noch einen Zuschuss in
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Höhe von rund 115 Millionen Euro erhalten haben, ist der Zuschuss im Jahr 2014 auf
rund 138 Millionen Euro gewachsen. Die Finanzierung liegt damit im bundesweiten
Vergleich auf einem äußerst hohen Niveau.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:
1.
Welche Bedeutung haben die Schulen in freier Trägerschaft nach
Ansicht des Senats im Hamburger Schulwesen?
2.
Hat der Senat vor Ende der Legislaturperiode noch vor, eine Neufassung
des Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft vorzulegen?
Wenn ja, welche Veränderungen sind aus heutiger Sicht der zuständigen
Behörde erforderlich?
Wenn nein, warum nicht?
Das Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (HmbSfTG) hat sich bewährt. Daher
besteht kein Anlass, das Gesetz in der zu Ende gehenden Legislaturperiode zu
ändern.
3.
Wie ist die Aufsicht über Schulen in freier Trägerschaft in der Schulbehörde organisiert? Gibt es ein besonderes Konzept zum Umgang mit
den Schulen in freier Trägerschaft?
Wenn ja, bitte beifügen.
Wenn nein, warum nicht?
Die Aufsicht über die allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft wird von zwei
Schulaufsichtsbeamtinnen in der für Bildung zuständigen Behörde wahrgenommen.
Die einzelnen Schulen in freier Trägerschaft sind jeweils einer Beamtin zugeordnet,
schulaufsichtliche Querschnittsaufgaben wie die Abiturprüfung oder sonderpädagogische Förderung werden übergreifend wahrgenommen.
Die Aufsicht über die beruflichen Schulen in freier Trägerschaft wird durch Schulaufsichtsbeamtinnen wahrgenommen, die Expertinnen der jeweils an den Schulen vermittelten beruflichen Qualifikationen sind und auch entsprechende staatliche Schulen
beaufsichtigen.
Die Schulaufsicht ist keine Dienstaufsicht. Sie überwacht die Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen hinsichtlich des Schulbetriebes anhand der Mittel und Verfahren, die das HmbSfTG vorsieht. Dazu zählen die Bewertung von Personalqualifikationen, die Auswertung schulleistungsbezogener Daten sowie Schulbesuche und
Unterrichtshospitationen. Einmal pro Schulhalbjahr werden Träger und Schulleitungen
zu einer halbtägigen Konferenz eingeladen, auf der die Schulaufsicht über aktuelle
bildungs- und schulpolitische Entwicklungen, geplante Neuerungen und für den allgemeinen Schulbetrieb konstitutive Vorgaben und Verordnungen informiert. Im Übrigen
werden ausgewählte Fachthemen der Schul- und Unterrichtsentwicklung durch Referenten vorgestellt. Den Schulen in freier Trägerschaft wurde im Schulintranet eine
eigene Serviceplattform eingerichtet, die wichtige Dokumente und Vordrucke enthält.
4.
Werden Schulen in freier Trägerschaft in Evaluationen des staatlichen
Schulwesens einbezogen?
Wenn ja, welche Rolle spielen die Ergebnisse für die Aufsicht über die
Schulen in freier Trägerschaft?
Wenn nein, warum nicht?
5.
Sind Schulen in freier Trägerschaft verpflichtet, an Lernstandserhebungen teilzunehmen?
Wenn ja, wie geht die zuständige Behörde mit den Ergebnissen der
Lernstandserhebungen um?
Wenn nein, warum nicht?
Den Schulen steht es frei, an Lernstandserhebungen teilzunehmen. Ein Großteil der
Schulen in freier Trägerschaft nimmt freiwillig an den Erhebungen teil, weil sie die
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
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Instrumente (KERMIT und schriftliche Überprüfungen Klasse 10) zur Weiterentwicklung der eigenen Schulqualität wertschätzen. Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen ermöglichen ihnen, sich hinsichtlich der Schülerleistungen im Vergleich zum
staatlichen System einzuordnen. Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen sind
Bestandteil der Gespräche zwischen Schulaufsicht und Schulleitung beziehungsweise
Träger der Schulen bei Schulbesuchen. Ferner dienen die Lernstandserhebungen als
Datengrundlage im Anerkennungsverfahren der weiterführenden Schulen in freier
Trägerschaft.
Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht immer dann, wenn berechtigte Zweifel an
der Qualität des Unterrichts bestehen. Zeigen sich auffällige Befunde und steht zu
befürchten, dass die Anschlussfähigkeit der Schülerinnen und Schüler (Akzessorietät)
nicht gegeben ist, fordert die Schulaufsicht den Träger auf, entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Unterrichts- und Personalqualität zu ergreifen. Sie begleitet und beobachtet die Umsetzung der Vorgaben. Sollten sich keine positiven Veränderungen ergeben, wird nach einer Fristsetzung der Widerruf der Genehmigung
angedroht.
6.
Werden Schulen in freier Trägerschaft im Rahmen der Schulinspektionen besucht und bewertet?
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Wenn, nein, warum nicht?
Wie in der amtlichen Begründung zu Nummer 46 der sechsten Novelle zum Hamburgischen Schulgesetz (HmbSG) dargestellt, stellt die Schulinspektion kein Mittel der
Schulaufsicht dar (siehe Drs. 18/3780). Die Schulen in freier Trägerschaft unterliegen
deshalb grundsätzlich nicht der staatlichen Schulinspektion der Freien und Hansestadt
Hamburg. Es steht den Schulen in freier Trägerschaft frei, die Qualität ihres Unterrichtsbetriebes auf andere Weise, durch Zertifizierungen oder die Inanspruchnahme
von Schulinspektionen eines Verbandes von Schulträgern, dem sie angehören, zu
sichern.
7.
Der Senat ist für alle Schulen, die staatlichen und die nicht staatlichen
Schulen, verantwortlich. Inwieweit werden Schulen in freier Trägerschaft
daher auch in Publikationen der Schulbehörde (zum Beispiel „Den richtigen Weg wählen“) berücksichtigt? In welchen Publikationen werden sie
warum nicht berücksichtigt?
In der Publikation „Den richtigen Weg wählen“ werden alle anerkannten Schulen in
freier Trägerschaft aufgeführt. Auf dem Internetportal „hamburg.de“ ist seitens der
Schulaufsicht eine Informationsseite für die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet worden (http://www.hamburg.de/privatschulen/).
8.
Wie viele und welche Schulen in freier Trägerschaft sind als Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept organisiert, wie viele und welche Schulen
bieten ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen von
GBS an und wie viele und welche Schulen bieten gar keine Ganztagsangebote an?
Von den allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft sind insgesamt 36 Schulen
als Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept organisiert, 21 Schulen in freier Trägerschaft bieten ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen von GBS an
und 22 Schulen in freier Trägerschaft werden als Halbtagsschulen geführt, siehe hierzu Anlage 1 .
9.
Wie viele und welche Schulen in freier Trägerschaft nehmen Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf auf?
Alle Schulen in freier Trägerschaft können bei nachgewiesener fachlicher, personeller
und räumlicher Ausstattung Schülerinnen und Schüler nach § 12 HmbSG aufnehmen.
Über die Aufnahme entscheidet auf Antrag die zuständige Schulaufsicht. Für die
Schulen, die am Stichtag der Schuljahreserhebung 2013 Schülerinnen und Schüler
nach § 12 HmbSG beschulten, siehe Anlage 1. Weitere Schulen wurden im Schuljahr
2013/2014 nicht von Schülerinnen und Schülern nach § 12 HmbSG besucht, diese
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haben aber in Vorjahren bereits Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem
Förderbedarf beschult.
10. Wie hat sich in den Jahren 2010 bis 2014 die Summe der Zahlungen an
die Schulen in freier Trägerschaft entwickelt?
Siehe Vorbemerkung und Anlage 2.
11. Seit 2011 betragen die Schülerkostensätze für allgemeine Ersatzschulen
85 Prozent der Schülerjahreskosten für Schüler an staatlichen Schulen.
a.
Welche Ausgaben/Kosten aus dem Haushaltsplan der Schulbehörde werden als Kosten einer Schülerin/eines Schülers angesehen?
Welche Ausgaben/Kosten fließen dagegen nicht in die Berechnung
der Schülerjahreskosten ein? Warum nicht?
Die im Haushaltsplan veranschlagten Erträge und Aufwendungen werden bei der Kostenberechnung eines Schülers einbezogen, soweit sie direkt dem Betrieb der staatlichen Schulen dienen. Die einbezogenen Kostenarten der zu berücksichtigenden Produktgruppen und Aufgabeneinheiten und die herausgerechneten Kostenpositionen
sind der Anlage 3 zu entnehmen.
Grundsätzlich nicht in die Berechnung der Schülerjahreskosten unmittelbar einbezogen werden folgende Haushaltspositionen:
 Personalaufwendungen und -erträge der Aufgabenbereiche 238 „Steuerung und
Service“ und 241 „Staatliche Schulen“,
 Kaltmieten im Aufgabenbereich 241,
 der gesamte Aufgabenbereich 239 „Bildungsbezogene Dienstleistungen“ (Aufwand
für IfBQ und LI),
 der gesamte Aufgabenbereich 240 „Soziale Leistungen“,
 der gesamte Aufgabenbereich 243 „Schulen in freier Trägerschaft“,
 der gesamte Aufgabenbereich 244 „Jugendmusikschule“ sowie
 der gesamte Aufgabenbereich 245 „Amt für Weiterbildung“.
Die Ansätze der Aufgabenbereiche 239, 240, 243, 244 und 245 werden in die Berechnung der Schülerjahreskosten nicht mit einbezogen, da es sich nicht um Mittel für den
Betrieb Schule handelt, sondern um Aufwendungen der Schulaufsicht, Lehrerbildung,
Beiträge zur Unfallkasse Nord oder anderer ministerieller Aufgaben, die auch den
Ersatzschulen oder ihren Schülerinnen und Schülern zugutekommen.
Personalmittel und Raumkosten werden im Rahmen der Berechnung der Schülerjahreskosten gesondert ermittelt, siehe auch Drs. 20/5144:
 Der Personalkostenanteil der Schülerjahreskosten wird auf Basis der Lehrerstellenbedarfe und der Bruttopersonalkostenwerte aus der Personalkostentabelle der
Finanzbehörde ermittelt. Dabei werden die Bruttopersonalkosten bezogen auf die
schulischen Produktgruppen des Haushaltsplanes nach der Anzahl der vorhandenen Stellen gewichtet. Dieses Vorgehen verhindert Sprünge der Kostensätze durch
Verschiebungen der Kostenstruktur aufgrund des demographischen Wandels der
Lehrerschaft und bezieht den tatsächlich gewollten Einsatzumfang nach dem Lehrerbedarf ein.
 Statt der im Haushaltplan veranschlagten pauschalen Globalmiete wird auch nach
der Umstellung auf den doppischen Haushalt eine kalkulatorische Miete verwendet. Die kalkulatorische Miete der allgemeinbildenden Schulen errechnet sich mit
7 Euro/m² auf Grundlage des Musterflächenprogramms und der Orientierungsfrequenz. Hinzu kommen die tatsächlichen Kosten der Gebäudeunterhaltung und
Gebäudebewirtschaftung.
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b.
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Um welchen Betrag würden sich die Kosten einer Schülerin/eines
Schülers in Euro pro Jahr erhöhen, wenn auch diese Kosten in die
Kennzahlen einbezogen würden?
Die erfragten Daten liegen der zuständigen Behörde nicht vor. Im Übrigen beantwortet
der Senat hypothetische Fragen grundsätzlich nicht.
c.
Die gezahlte Miete, die die BSB an die Schulbau Hamburg zahlt,
fließt nicht in die Berechnung der Schülerjahreskosten ein. Stattdessen kommt eine seit 2002 unveränderte kalkulatorische Miete zum
Ansatz. Warum werden auch nach der Veranschlagung tatsächlich
zu zahlender Mieten in den Haushaltsplänen die Kennzahlen weiterhin unter Verwendung fiktiver Mieten berechnet?
Der den Schulen in freier Trägerschaft zukommende Finanzierungsanteil für Raumkosten ist vor dem Hintergrund zu bewerten, dass diese Schulen nicht an die Höchstfrequenzen des § 87 HmbSG gebunden sind und deshalb zum Teil erheblich niedrigere Flächen pro Schülerinnen und Schüler aufweisen als die staatlichen Schulen.
d.
Wie werden die Mieten für die Schulimmobilien ermittelt? Wie hoch
liegen die Mietkosten an Schulbau Hamburg insgesamt und bezogen auf die einzelnen Schulimmobilien? Welche durchschnittliche
Miete ergibt sich daraus pro m2?
Die Ermittlung der Mieten für die Schulimmobilien ergibt sich aus der Drs. 20/5317.
Die Spezifizierung auf einzelne Schulstandorte ist noch nicht erfolgt, da die standortspezifischen Analysen der jeweiligen Schulstandorte zu Mietfläche und Gebäudeklassen noch nicht abgeschlossen sind.
e.
Wie stellen sich die Kosten einer Schülerin/eines Schülers für die
verschiedenen Schulformen für das Jahr 2014 dar, wenn die veranschlagten statt der kalkulatorischen Mieten berücksichtigt werden
(bitte auch den Rechenweg darstellen)?
Die erfragten Daten liegen der zuständigen Behörde nicht vor. Im Übrigen beantwortet
der Senat hypothetische Fragen grundsätzlich nicht.
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Anlage 1
Träger
Schule
Schulform
Ganztagsform
Domschule St. Marien
Katholische Schule St. Paulus
Katholische Schule Altona
Franz-von-Assisi Schule
Katholische Schule Harburg
Bonifatiusschule
St. Ansgar-Schule
Sophie-Barat-Schule
Niels-Stensen-Gymnasium
Ev. Stiftung Alsterdorf
Bugenhagen Sonderschule
Bugenhagen Stadtteilschule
Bugenhagen Hessepark
Bugenhagen Grundschule
Bugenhagen Groß Flottbek
Bugenhagen Hamm
Bugenhagen Hessepark
Bugenhagen Osterkirche
Brecht-Schule Hamburg Brecht Stadtteilschule
GmbH
Brecht Grundschule
Brecht Gymnasium
Stiftung das Rauhe Haus Wichern - Stadtteilschule
Wichern-Gymnasium
Privatschulpädagogische Jenisch-Gymnasium
Gesellschaft mbH
Stadtteilschule St. Georg
Jüdische Gemeinde in
Joseph-Carlebach-Schule
Hamburg
Joseph-Carlebach-Schule
Freie Christliche BeAugust-Hermann-Franckekenntnisschule Hamburg Schule Uhlenhorst
e.V.
Neue Schule Hamburg
Neue Schule Hamburg
e.V.
Neue Schule Hamburg
Alsterbildungsring e.V.
Alsterring-Gymnasium
Moderne Schule HamModerne Schule Hamburg
burg gGmbH
Rudolf-SteinerRudolf-Steiner-Schule Bergedorf
Schulverein Bergedorf
e.V.
ChristophorusChristophorus-Schule
Schulverein e.V.
Raphael-Schule e.V.
Raphael-Schule
Friedrich-Robbe-Institut
Friedrich-Robbe-Institut
e.V.
Michael-Schule Harburg Michael-Schule
e.V.
Stadtteilschule
Stadtteilschule
Stadtteilschule
Stadtteilschule
Stadtteilschule
Stadtteilschule
Gymnasium
Gymnasium
Gymnasium
Sonderschule
Stadtteilschule
Grundschule
Grundschule
Grundschule
Grundschule
Stadtteilschule
Grundschule
Stadtteilschule
Grundschule
Gymnasium
Stadtteilschule
Gymnasium
Gymnasium
Stadtteilschule
Grundschule
Stadtteilschule
Stadtteilschule
GTS teilgebunden
GTS offen
GTS offen
GTS offen
GTS offen
GTS offen
GTS offen
GTS offen
GTS offen
GTS voll gebunden
GTS voll gebunden
GTS offen
GTS voll gebunden
GTS voll gebunden
GTS voll gebunden
GTS voll gebunden
GTS offen
GTS offen
GTS voll gebunden
GTS offen
GTS teilgebunden
GTS offen
GTS voll gebunden
GTS voll gebunden
GTS voll gebunden
GTS voll gebunden
GTS offen
Grundschule
Stadtteilschule
Gymnasium
Grundschule
GTS voll gebunden
GTS voll gebunden
GTS voll gebunden
GTS voll gebunden
x
x
Stadtteilschule
GTS teilgebunden
x
Sonderschule
GTS voll gebunden
x
Sonderschule
Sonderschule
GTS voll gebunden
GTS voll gebunden
x
x
Sonderschule
GTS voll gebunden
x
Katholischer Schulverband
Grundschule
Grundschule
Grundschule
Grundschule
Grundschule
Grundschule
Grundschule
Grundschule
Grundschule
Grundschule
Grundschule
Grundschule
Grundschule
Grundschule
Grundschule
GBS
GBS
GBS
GBS
GBS
GBS
GBS
GBS
GBS
GBS
GBS
GBS
GBS
GBS
GBS
Katholischer Schulverband
Montessorischule Hamburg-Bergedorf gGmbH
6
Schule Bei der Hammer Kirche
Katholische Schule St. Paulus
Katholische Schule Altona
Katholische Schule St. Marien
Katholische Schule Am Weiher
Katholische Schule Hochallee
Sophienschule
Katharina-von-Siena Schule
Katholische Schule St. Joseph
Katholische Schule Bergedorf
Katholische Schule Harburg
Bonifatiusschule
Katholische Schule Neugraben
Domschule St. Marien
Montessorischule Bergedorf
Schulen, die lt. Schuljahreserhebung 2013
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen
haben.
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
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Träger
Schule
Schulform
PHORMS Hamburg
gGmbH
Freie Christliche Bekenntnisschule Hamburg
e.V.
Bilinguale Grundschule Phorms Hamburg
Grundschule
Ganztagsform Schulen, die lt. Schuljahreserhebung 2013
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen
haben.
GBS
x
August-Hermann-Francke-Schule Farmsen
August-Hermann-Francke-Schule Bahrenfeld
August-Hermann-Francke-Schule Berne
August-Hermann-Francke-Schule Bergedorf
Stiftung das Rauhe Haus Wichern-Grundschule
Grundschule
Grundschule
Grundschule
Grundschule
Grundschule
GBS
GBS
GBS
GBS
GBS
Katholischer Schulverband
Katholische Schule Blankenese
Katholische Schule St. Antonius
Katholische Schule Farmsen
Stadtteilschuloberstufe Nord-Ost an der St.
Ansgar-Schule
Stadtteilschuloberstufe Nord-West an der
Sophie-Barat-Schule
Stadtteilschuloberstufe Süd
am
Niels-Stensen-Gymnasium
Katholische Schule Neugraben
Lycée Francais de Hambourg
Lycée Francais de Hambourg
Grundschule
Grundschule
Grundschule
Stadtteilschule
ohne
ohne
ohne
ohne
Stadtteilschule
ohne
Stadtteilschule
ohne
Stadtteilschule
Gymnasium
Grundschule
ohne
ohne
ohne
Rudolf Steiner Schule Wandsbek
STS mit Grundschule
ohne
Rudolf Steiner Schule Nienstedten
STS mit Grundschule
ohne
Rudolf-Steiner-Schule Bergstedt
ohne
x
ohne
x
Christian-Morgenstern-Schule
Christian-Morgenstern-Schule
STS mit Grundschule
STS mit Grundschule
STS mit Grundschule
Grundschule
Stadtteilschule
ohne
ohne
x
x
monaddrei
Zukunftsschule Alsterpalais
Zukunftsschule Alsterpalais
Moderne Schule Hamburg
Grundschule
Grundschule
Stadtteilschule
Gymnasium
ohne
ohne
ohne
ohne
x
OKO Private School Talent-Schule Hamburg
Gymnasium
ohne
Haus des Lernens
Stadtteilschule
ohne
Bilinguales Gymnasium Phorms Hamburg
Gymnasium
ohne
Verein der Freunde und
Förderer des Lycée
Francais de Hambourg
e.V.
Rudolf Steiner Schulverein Hamburg-Wandsbek
e.V.
Rudolf Steiner Schule
Hamburg-Nienstedten
e.V.
Rudolf-Steiner-Schule
Hamburg-Bergstedt e.V.
Rudolf Steiner Schule
Hamburg - Altona e.V.
Rudolf Steiner Schule
Harburg e.V.
Freie Schule und Kita
Hamburg Innere Stadt
e.V.
monaddrei gGmbH
Flachsland Zukunftsschulen gGmbH
Moderne Schule Hamburg gGmbH
OKO Private School
Talent-Schule Hamburg
Eltern, Freunde und
Förderer e.V.
Die Schul- und Lerngemeinschaft Hamburg
e.V.
PHORMS Hamburg
gGmbH
Rudolf Steiner Schule Altona
Rudolf Steiner Schule Harburg
x
x
x
x
x
x
x
ohne
x
Quelle: Daten der Behörde für Schule und Berufsbildung
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Drucksache 20/12845
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Anlage 2
Schulen in freier Trägerschaft - Entwicklung der Zahlungen
Art des Zuschusses
Finanzhilfezahlungen nach
dem Hamburgischen Gesetz
über Schulen in
freier Trägerschaft
(HmbSfTG)
Jahr
EUR
111.384.000
90.481.000
Zuwendungen für Bauinvestitionen und Infrastrukturmaßnahmen an
allgemeinen SfT
("Bürgermeister-RundeProgramm")
(Drs. 16/6353 II)
sowie aus Sonderinvestitionsprogramm
2002 (Drs. 17/269)
ab 2002
EUR
1.010.000
1.010.000
2010
dav. allgemeine Schulen
dav. Sonderschulen
14.400.000
dav. berufl. Schulen
6.503.000
2011
118.108.000
dav. allgemeine Schu95.151.000
len
dav. Sonderschulen
15.725.000
dav. berufl. Schulen
7.232.000
2012
120.207.000
dav. allgemeine Schu98.182.000
len
dav. Sonderschulen
13.984.000
dav. berufl. Schulen
8.041.000
2013
128.033.000
dav. allgemeine Schu105.773.000
len
dav. Sonderschulen
13.308.000
dav. berufl. Schulen
8.810.000
dav. Betreuungsleis142.000
tungen
2014 *)
133.721.000
dav. allgemeine Schu110.183.000
len
dav. Sonderschulen
13.882.000
dav. berufl. Schulen
9.314.000
dav. Betreuungsleis342.000
tungen
*) Bewilligte Finanzhilfe, endgültige Festsetzung erfolgt im Dezember
2014
Quelle: Daten der Behörde für Schule und Berufsbildung
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Zuwendungen aus
Sonderinvestitionsprogramm
"Hamburg 2010"
Bereich "Innovative
Medienausstattung
für Schulen"
(Drs. 18/1146,
18/5746)
ab 2008
EUR
203.000
197.000
Zuwendungen aus
"Hamburger Konjunkturoffensive
2009/2010 - Nachhaltiges Wachstum"
(Drs. 19/2250)
Zuwendungen nach der
Summe
Förderrichtlinie zur Gewährung von Investitionszuschüssen für die
Ganztagsbetreuungsangebote an Schulen in freier Trägerschaft
vom 26.08.2013 (in
Anlehnung an Drs.
20/3642)
ab 2009
ab 2014
EUR
EUR
EUR
2.324.000
114.921.000
2.229.000
93.917.000
6.000
52.000
43.000
204.000
195.000
147.000
141.000
6.000
-
-
14.458.000
6.546.000
118.459.000
95.487.000
15.731.000
7.241.000
120.207.000
98.182.000
-
-
-
-
-
-
13.984.000
8.041.000
128.033.000
105.773.000
-
-
-
13.308.000
8.810.000
142.000
-
-
-
-
9.000
4.400.000 138.121.000
4.400.000 114.583.000
-
13.882.000
9.314.000
342.000
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/12845
Anlage 3
Produktgruppe
241.01 - 214.04
Aufgabeneinheit / Kostenart
97013001
Beschreibung
Zweckbestimmung
Nicht in SJK enthalten
R-Erträge a. Gebühren,
Beitr.,Aufw.erst. (Teilansatz)
R-Ertr.aus privatrechtlichen
Entgelten
Entgelte für die Mitbenutzung von
Räumen und Einrichtungen
Einnahmen aus Vermietung,
Verpachtung und Nutzung von
Grundstücken
Sonstige Einnahmen aus Vermietungen (Kfz-Stellplätze, Dienstwohnungen)
Bewirtschaftung der Grundstücke
ab 2015 ohne Gebühren GBS
241.01 - 214.04
97015001
241.01 - 214.04
97041001
R-Sonstige Erträge - zahlungswirksam
241.01 - 214.04
97061001
241.01 - 214.04
97063001
241.01 - 214.04
97065001
241.01 - 214.04
238.01 Steuerung
und Service
238.01 Steuerung
und Service
238.01 Steuerung
und Service
238.01 Steuerung
und Service
238.01 Steuerung
und Service
238.01 Steuerung
und Service
97300111
Beförderungsdienste
97063001
Beförderungsdienste
97300113
Unternehmensdaten / IT
97300111
Zentralbewirtschaftung
97063001
Zentralbewirtschaftung
97300111
Amt B
97063001
R-Aufw.f.Miete,Pachten, Erbbauzinsen
R-Übrige Aufwendungen für
Verwaltungsbedarf
R-Aufwendungen für Lehr- und
Lernmittel
IT-Kosten (zw)
R-Übrige Aufwendungen für
Verwaltungsbedarf
übrige Rechtshilfe u.a.b.Leistg.
(zw)
IT-Kosten
238.01 Steuerung
und Service
238.01 Steuerung
und Service
238.01 Steuerung
und Service
238.01 Steuerung
und Service
Zentralbewirtschaftung
97063001
Zentralbewirtschaftung
97063001
Zentralbewirtschaftung
97300113
Zentralbewirtschaftung
97013001
ohne Kaltmiete
Geräte und Ausstattungsgegenstände
Unterrichtsmittel und sonstige
schulbezogene Ausgaben
IT-Kosten
Haltung von Fahrzeugen
Haltung von Fahrzeugen
IT-Kosten
R-Übrige Aufwendungen für
Verwaltungsbedarf
IT-Kosten
Unterrichtsmittel und sonstige
schulbezogene Ausgaben
IT-Kosten
ohne Gema, VG-Wort und ZFS
R-Übrige Aufwendungen für
Verwaltungsbedarf
Unterrichtsmittel und sonstige
schulbezogenen Ausgaben,
Sächliche Ausgaben (VSKVorstellungsverfahren, Projekt
Tusch, Kooperation Schule und
Verein, Dolmetscher f. Eltern
ausl. Schüler)
ohne Ganztagsschulprojekt, Musikinstrumente JMS, Projekt Familienerziehung, Fachtagungen Schulaufsicht,
Fortbildung Schulaufsicht, Deutsches
Sprachdiplom für Schüler, Curriculum,
Bildungsplan, Handreichungen, wissenschaftliche Begleitung Inklusion,
Projekt D 23, Sachmittel Alles>Könner,
ETEP-Qualifizierung, Module vertiefte
Berufsorientierung, Schülerlabor Astronomiewerkstatt, Projekt KinderForscher, Interkulturelle Maßnahmen
(zweckgebunden durch HerbertQuandt-Stiftung), Senatsinitiative
Hamburg lernt Nachhaltigkeit, Musikalische Breitenbildung, Lizenzgebühren
Software Schulbibliotheken, Choreographieren mit SuS, Sprachfeststellungsprüfungen, Sprachförderung
VHS, HAVAS 5, Projekt MercatorFörMig, PISA-Projekt, OECD- und
KMK-Projekte, Evaluation der Implementierung der Bildungspläne, Auswertung der zentralen Abschlussprüfungen, KERMITKompetenzermittlung, Aktualisierung
Sozialindex, Schulinspektion, Regionalmonitoring, Qualitätskonzepte,
Hamburger Bildungsbericht, Klimaschutztag, Programm Umweltschulen
in Europa, HWWI-Planspiel Finanzen
der Zukunft, Junior-Akademie St.
Peter-Ording
R-Übrige Aufwendungen für
Verwaltungsbedarf
R-Übrige Aufwendungen für
Verwaltungsbedarf
übrige Rechtshilfe u.a.b.Leistg.
(zw)
R-Erträge
a.Gebühren,Beitr.,Aufw.erst.
Sonstige sächliche Ausgaben
Umzugs- und Verlegungskosten
Schulschwimmen
Kostenerstattung von Ländern
9
Drucksache 20/12845
Produktgruppe
238.02 Zentrale
Ansätze
238.02 Zentrale
Ansätze
238.02 Zentrale
Ansätze
238.02 Zentrale
Ansätze
238.02 Zentrale
Ansätze
238.02 Zentrale
Ansätze
238.02 Zentrale
Ansätze
238.02 Zentrale
Ansätze
238.02 Zentrale
Ansätze
Aufgabeneinheit / Kostenart
Zentrale Mittel Schule
97063001
Päd. Baubudget
97300109
Zentrale Mittel Schule
97300111
Zentrale Mittel Schule
97063001
Zentrale Mittel Schule
97065001
Zentrale Mittel Schule
97300113
Zentrale Mittel Schule
97063001
Zentrale Mittel Schule
97300113
Beförderungsdienste
97063001
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Beschreibung
Zweckbestimmung
R-Übrige Aufwendungen für
Verwaltungsbedarf
Bewirtsch. u. Unterhalt der
Grdst. / Ba (zw)
IT-Kosten (zw)
Geräte und Ausstattungsgegenstände
Unterhaltung der Grundstücke
und baulichen Anlagen
IT-Kosten
R-Übrige Aufwendungen für
Verwaltungsbedarf
R-Aufwendungen für Lehr- und
Lernmittel
übrige Rechtshilfe u.a.b.Leistg.
(zw)
R-Übrige Aufwendungen für
Verwaltungsbedarf
übrige Rechtshilfe u.a.b.Leistg.
(zw)
R-Übrige Aufwendungen für
Verwaltungsbedarf
Unterrichtsmittel und sonstige
schulbezogene Ausgaben
Unterrichtsmittel und sonstige
schulbezogene Ausgaben
Unterrichtsmittel und sonstige
schulbezogene Ausgaben
Sonstige sächliche Ausgaben
Nicht in SJK enthalten
Sonstige sächliche Ausgaben
Sonstige sächliche Ausgaben
Wirtschaftsplan
HIBB
241.05
Postenbezeichnung
Zweckbestimmung
4 sonstige betriebliche
Erträge
241.05
5 Materialaufwand
241.05
8 sonstige betriebliche
Aufwendungen
Erträge aus Vermietung und
ohne Erträge aus Auflösung SonderVerpachtung, sonstige betr.
posten und Rückstellungen
Erträge
Unterrichtsmaterialien, Kopierkosten, Lebensmittel, Schulbücher,
Kleingeräte, Berufsbekleidung,
Arbeitsschutzmaterialien, sonstiger Materialaufwand, Dozentenkosten, Aufwand aus Abfall und
Entsorgung, Transport- und
Frachtkosten, Instandhaltung
Gebäude, Aufwendungen für
bezogene Leistungen, Erstattung
Dienstleistungen ZPD
Mieten, Pachten, Beratung und
ohne Kaltmiete
Rechtsschutz, Inanspruchnahme
von Rechten und Diensten, sonstige Gebäudebewirtschaftung,
Mietnebenkosten, Büromaterial,
Drucksachen, Geschäftsbedarf,
Zeitungen und Fachliteratur,
Porto, Versandkosten, Zustelldienste, Telekommunikation, ITAufwand, Reisekosten, Fahrtkosten, Gästebewirtung, Öffentlichkeitsarbeit, Kraftfahrzeugkosten,
Versicherungen, Migliedsbeiträge, andere sonstige betriebliche
Aufwendungen, Kraftfahrzeugsteuer
Quelle: Daten der Behörde für Schule und Berufsbildung
10
Nicht in SJK enthalten