amts blatt - Weimarer Land

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amts blatt - Weimarer Land
AMTS
12. Jahrgang
Ausgabe
Nächste 2007
ar
20. Janu
BLATT
KREIS
WEIMARER LAND
16. Dezember 2006
Öffentlicher Teil
Entsorgu
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kalende sbeilieg r
end !
Nummer 09/06
Seite 2
16. Dezember 2006 – Nummer 09/06
Kein Empfang
Das neue Jahr steht vor der Tür.
Wir nehmen uns vor oder versprechen,
uns zu bessern und vieles von dem,
was uns noch nicht gelungen ist,
anders zu machen.
Im neuen Jahr herrscht, was sehr schön
ist, eine datumsbestimmte Aufbruchsstimmung und es ist eine Tradition,
sich dazu im Schulterschluss zu üben.
Man gibt einen Neujahrsempfang.
Bürgermeister geben einen und Oberbürgermeister, Präsidenten und Vizepräsidenten, Landräte und Oberkreistierärzte.
Jemand hält eine Rede.
Alle sind hochgestimmt von den guten
Vorsätzen der Rede, es gibt ein bisschen Sekt, ein paar Häppchen.
In der Regel sind das Wichtigste die
guten Gespräche, die neugierig und
tapfer auf Neues machen.
Ich bin kein Mann der Empfänge.
Nicht, dass ich gute Gespräche, ein
Glas Wein oder gar Häppchen verschmähe.
Aber:
Wir wären immer dieselben, Menschen, die sich in der Regel aus gemeinsamer Verantwortung kennen und
sich zu diesem Anlass einmal mehr
treffen.
Und ich denke mir, wenn unsere gute
Zusammenarbeit und das weitere
Bemühen um unser Weimarer Land
davon abhängig wären, dass wir
Anfang des Jahres gemeinsam mit
einem Glas Sekt in der Hand herumstehen – es wäre schade.
Ich bin froh, dass es nicht so ist, dass
sich Zusammenarbeit auch ohne den
traditionellen Empfang begründen und
vertiefen lässt.
Termine
12. 12. 2006
12. 12. 2006
21. 12. 2006
09.00 bis 11.30 Uhr
09. 01. 2007
10. 01. 2007
15. 01. 2007
17. 01. 2007
Bau- und Vergabeausschuss
Kreistag
Sprechtag des Versorgungsamtes Erfurt
Ort: LRA, Sitzungszimmer 1. Obergeschoss
Kultur-, Bildungs- und Sportausschuss
Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
Finanzausschuss
Bau- und Vergabeausschuss
Änderungen vorbehalten
ACHTUNG: Aus organisatorischen Gründen hat die Kfz- und Führerscheinstelle
des Landratsamtes Weimarer Land am Freitag, dem 29. 12. 2006 geschlossen. Dafür
ist am Mittwoch, dem 27. 12. 2006 von 8.30 bis 11.30 Uhr geöffnet.
Das Sozialamt des Kreises
Weimarer Land ist umgezogen
Das Sozialamt des Kreises Weimarer Land,
welches sich bisher in der Robert-Koch-Straße
7 – 9 befand, sitzt ab sofort im Hauptgebäude
des Landratsamtes, Bahnhofstraße 28, Apolda.
Die Öffnungszeiten der Sachgebiete Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Asyl/
Spätaussiedler, Alten- und Behindertenhilfe
sowie voll- und teilstationäre Eingliederungshilfe, Unterhaltssicherungsbehörde, Seniorenbüro, Wohngeld und Betreuungsbehörde werden zukünftig denen der Kernverwaltung angepasst.
Montag
Dienstag
Donnerstag
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Die telefonische Vermittlung in die jeweiligen
Ämter erfolgt über die 0 36 44/540-0.
Sitzung
Die 1. Sitzung 2006 der Verbandsversammlung der Musikschule „Ottmar Gerster“ findet
am Donnerstag, dem 21. 12. 2006 um 17.00
Uhr im Raum 14 der Musikschule, Karl-Liebknecht-Straße 1, statt.
Tagesordnung
1. Begrüßung und Bestätigung der Tagesordnung durch den Verbandsvorsitzenden
Geschlossen
Das Erdstofflager „Küchelgrube“ bleibt am
23. 12. 2006 aus organisatorisch-technischen
Gründen geschlossen.
–––
Das Kreisarchiv des Kreises Weimarer Land in
der Lessingstraße 48, Apolda ist am Donnerstag, dem 28. 12. 2006 geschlossen.
–––
Die Fahrbibliothek legt zwischen den Feiertagen eine Pause ein.
Am Freitag, dem 22. Dezember, führt die letzte
Tour des Jahres nach Daasdorf a. B., Obergrunstedt, Troistedt und Nohra.
Im neuen Jahr startet der Bücherbus wieder am
Montag, dem 8. Januar, in Münchengosserstädt
und Eckolstädt.
Die Nutzer der Kreisbibliothek können sich vor
den Feiertagen noch bis Donnerstag, dem 21.
Dezember, mit Büchern, Filmen, Musik und
Spielen eindecken. An diesem Tag ist die
Bibliothek von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Auch interessierte Besucher sind herzlich
willkommen. Zwischen den Feiertagen ist die
Bibliothek geschlossen.
Der erste Öffnungstag im neuen Jahr ist Dienstag, der 2. Januar 2007.
XXI. Faschingsumzug in
Apolda formiert sich
Sie sehen es mir bitte nach: Es gibt dieses Jahr im Weimarer Land wieder keinen Neujahrsempfang des Landrates.
2. Genehmigung des Protokolls der Sitzung
vom 20. 12. 2005 und Protokollkontrolle
3. Bericht und Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2004
Für den XXI. Faschingsumzug am Samstag,
dem 17. Februar 2007, gibt es bereits zahlreiche Teilnahmemeldungen. Da diese Veranstaltung wieder zu einem Kulturhöhepunkt unserer
Stadt und des gesamten Landkreises werden
soll, rufen wir alle „Närrinnen und Narren“
auf, sich unter dem Motto:
Ich fühle mich verstanden. Bitte reden
Sie trotzdem weiter mit mir, auch
wenn Sie wieder keine Einladung zum
Neujahrsempfang erhalten haben.
In diesem Sinne auf ein gutes neues
Jahr und neue Anfänge.
4. Bericht und Beschlussfassung zum Entwurf
der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes 2007
„Mer machen uns nech en’s Hemd –
mer pfeifen of de 19 %“
Herzlichst
Ihr Landrat
5. Situationsbericht der Außenstellen
6. Informationen des Elternrates
7. Informationen des Personalrates
8. Information zur Arbeit des Fördervereins im
Jahr 2006
9. Musikschultermine / Sonstiges
in den großen Faschingsumzug einzureihen.
Auch der XXI. Faschingsumzug wird sich wie
in den letzten Jahren ab 13.00 Uhr durch die
Innenstadt zum Marktplatz bewegen.
Die notwendigen Informationen erhalten alle
Teilnehmer vom Zugmeister des FRA.
Die Tagesordnung kann erweitert werden.
Wir bitten um telefonische Anmeldung:
Klaus-Dieter Weilepp, Tel.: 0 36 44/56 23 38.
gez. M. Hasenbeck,
Verbandsvorsitzender
Mit närrischen Grüßen
Faschings-Regionalverein Apolda
16. Dezember 2006 – Nummer 09/06
Seite 3
Amtlicher Teil
Beschlüsse
Beschlüsse der XXI. und XXII.
Sitzung des Kreistages vom
05. 10. und 16. 11. 2006
Die Veröffentlichung der nachfolgenden
Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift durch den Kreistag.
Mit Beschluss Nr. 185-XXII/06 und 186XXII/2006 genehmigte der Kreistag die Niederschriften der öffentlichen und nichtöffentlichen
Sitzung des Kreistages vom 05.10.2006.
Beschluss-Nummer: 184-XXI/2006
Der Kreistag beschließt die Vergabe „Leasing
PC-Technik für 135 Arbeitsplätze“ für das
Landratsamt Weimarer Land, Lose 1 und 2 an
die Firma
Bechtle GmbH
Lindenallee 6
99438 Weimar-Legefeld
für 36 Monate (ab 01. 11. 2006) mit einer Leasingrate je Monat von insgesamt 2.894,00 €
zuzüglich Mehrwertsteuer.
***
Beschluss-Nummer: 187-XXII/2006
Der Kreistag beschließt die überplanmäßigen
Ausgaben in den Haushaltsstellen
48200.69100
1.346.600 €
Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende nach
§ 22 Abs. 1 SGB II (KdU)
41168.74210
224.000 €
Leistungen der Sozialhilfe in Einrichtungen
(Hilfe zur Pflege)
41258.74650
100.000 €
Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte
Menschen
Beschlüsse des Bau- und Vergabeausschusses vom 23. 08.,
27. 09., 04. 10. und 25.10.2006
Beschluss-Nummer: 108-17/2006
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die
Bauleistungen „Innentüren“ an der Regelschule Blankenhain, Haus B, an die
Schreinerei Ewald Wagner
Steinbacher Straße 48
98587 Rotterode
zum Angebotspreis von 61.891,80 € zu vergeben.
***
Beschluss-Nummer.: 116-18/2006
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die
Leistungen des Winterdienstes auf den Kreisstraßen für die Winterperioden 2006/2007 und
2007/2008 im Kreis Weimarer Land als
Gesamtauftrag (Los 1 bis Los 3) an die
Fa. TSI
Thüringer Straßenwartungs- und
Instandhaltungsgesellschaft GmbH
In der Wandersleber Straße 15
99192 Apfelstädt
zum geprüften Nettopreis von 248.914,94 €
inkl. 3 % Nachlass zu vergeben.
41290.73290
57.000 €
Sonstige Eingliederungshilfe außerhalb von
Einrichtungen
41500.78100
158.000 €
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerh. v. Einrichtungen
41500.78200
215.000 €
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Einrichtungen
41300.73140
29.000 €
Krankenhilfe außerhalb von Einrichtungen
41308.74140
17.000 €
Krankenhilfe in Einrichtungen.
gesamt
2.146.600 €
***
Beschluss-Nummer: 188-XXII/2006
Der Kreistag beschließt eine außerplanmäßige
Ausgabe in der Haushaltsstelle 51000.84800
in Höhe von 139.100 €.
***
Beschluss-Nummer: 189-XXII/2006
Der Kreistag beschließt eine überplanmäßige
Ausgabe in der Haushaltsstelle 40005.63000
in Höhe von 94.922,60 € zur Begleichung der
Rechnungen der ARGE von 46.586,95 € und
48.335,74 €.
***
Beschluss-Nummer: 190-XXII/2006
Der Kreistag beschließt die überplanmäßige
Ausgabe in der Haushaltsstelle 40005-63000
in Höhe von 54.230,59 € zur Begleichung der
Rechnung der ARGE für den Monat September
2006.
Beschluss-Nummer. 118-19/2006
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die
„Lieferung von Möbeln für den Fachraum Werken & Vorbereitungsraum“ für die Regelschule
Blankenhain, Haus B, an die Firma
WPO Objekt- und
Facheinrichtungen GmbH
Josef-Henle-Straße 9 D
89257 Illertissen
zum geprüften Angebotspreis von 29.571,46 €
zu vergeben.
***
Beschluss-Nr. 119-19/2006
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die
Erarbeitung eines Gutachtens zum Verkauf der
Immobilie in 99444 Blankenhain, Egendorf
Haus Nr. 1 (Mehrfamilienhaus mit Grundstück), Grundbuch von Egendorf, Blatt 1086,
Gemarkung Blankenhain, Flur 7, Flurstück Nr.
1327, an den Gutachter
Herr Hilmar Matz
Karl-Liebknecht-Straße 14
07749 Jena
zu vergeben.
***
***
Beschluss-Nummer: 191-XXII/2006
Der Kreistag beschließt die überplanmäßige
Ausgabe in Höhe von 69.360 € in der Haushaltsstelle 48100.78800.
***
Beschluss-Nummer: 192-XXII/2006
Der Kreistag beschließt:
1. Der Landrat wird gebeten, die Bildung von
Kreiswerken mit dem Ziel zu prüfen, in welcher
geeigneten Rechtsform die Aufgaben der Deponierekultivierung und der Abfallentsorgung im
Landkreis wahrgenommen werden können. Die
Ergebnisse der Prüfung sind dem Kreistag bis
31. 03. 2007 mitzuteilen und ein entsprechender Beschlussvorschlag vorzulegen.
2. Für die Begutachtung der unter Nummer 1
aufgeworfenen Prüffragen bewilligt der Kreistag im Haushaltsjahr 2006 eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von bis zu 50.000 €
(HH-Stelle 00100.65500).
3. In der Abfolge wird durch den Kreistag angeregt, dass dann den gegenwärtigen und früheren Aufsichtsräten (Beiräten) für deren Tätigkeit
für die und/oder bei der Entsorgungsgesellschaft
Landkreis Weimar mbH (EGW) vorbehaltlos
und uneingeschränkte Entlastung erteilt wird.
4. Der Landrat wird gebeten, mit der EGW in
Verhandlung zu treten, um die Möglichkeit der
Kündigungsfrist des Entsorgungsvertrages mit
der EGW bis zum 31.03.2007 aufrecht zu
erhalten, andernfalls ist der Entsorgungsvertrag
fristgemäß zum 31.12.2007 zu kündigen.
gez. Münchberg,
Landrat
KS
Beschluss-Nr.: 121-20/2006
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die
Erarbeitung von Flucht- und Rettungsplänen
sowie die Anpassung des Feuerwehrplanes für
Haus B der Regelschule Blankenhain an die
Firma
Wallisch Feuerschutz
An der Schwarza 45
99444 Blankenhain
zu vergeben.
***
Beschluss-Nr.: 122-20/2006
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die
Bauleistung Kreisstraße K 311 „Umfahrung der
Brücke Tonndorf“ an die Firma
B & V Hoch-, Kabel- und Tiefbau
GmbH
Beim Weidige 4
99510 Apolda
zum geprüften Angebotspreis von 43.660,78 €
zu vergeben.
gez. Gutheil,
Ausschussvorsitzender
Seite 4
16. Dezember 2006 – Nummer 09/06
Beschlüsse
In der 30. Gesellschafterversammlung der Apoldaer Wasser GmbH
vom 04. 09. 2006 wurden folgende
Beschlüsse gefasst:
8/2006
Wirtschaftsplan 2007 – Apoldaer Wasser
GmbH
9/2006
Bestellung Wirtschaftsprüfung 2006
1/2006
Feststellung ordnungsgemäße Ladung / Zustimmung zur Tagesordnung
2/2006
Zustimmung zum Protokoll der 29. Gesellschafterversammlung vom 14. 11. 2005
3/2006
Feststellung Jahresabschluss 2005
4/2006
Verwendung Jahresergebnis 2005
5/2006
Entlastung Aufsichtsrat und Geschäftsführung
für das Wirtschaftsjahr 2005
In der 31. Verbandsversammlung des
Abwasserzweckverbandes Apolda
am 04.09.2006 wurden folgende
Beschlüsse gefasst:
In der 31. Gesellschafterversammlung der Apoldaer Wasser GmbH
vom 20. 11. 2006 wurden folgende
Beschlüsse gefasst:
I/2006
Feststellung ordnungsgemäße Ladung/Zustimmung zur Tagesordnung
II/2006
Zustimmung zum Protokoll der 30. Verbandsversammlung vom 14.11.2005
III/2006
Feststellung Jahresabschluss 2005
IV/2006
Entlastung Verbandsausschuss und Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2005
V/2006
Verrechnung Verlustvortrag
6/2006
Feststellung ordnungsgemäße Ladung / Zustimmung zur Tagesordnung
7/2006
Zustimmung zum Protokoll der 30. Gesellschafterversammlung vom 04. 09. 2006
In der 32. Verbandsversammlung des
Abwasserzweckverbandes Apolda
am 20.11.2006 wurden folgende
Beschlüsse gefasst:
VI/2006
Feststellung ordnungsgemäße Ladung/
Zustimmung zur Tagesordnung
VII/2006
Zustimmung zum Protokoll der 31. Verbandsversammlung vom 04. 09. 2006
VIII/2006
Wirtschaftsplan, Haushaltssatzung 2007,
Abwasserzweckverband Apolda
IX/2006
Finanzplan 2006 – 2011
X/2006
Bestellung Wirtschaftsprüfung 2006 – Abwasserzweckverband Apolda
Die Preise sind 2007 für Trinkwasser im 12.
Jahr und für Abwasser im 14. Jahr unverändert.
Die nächsten Verbandsversammlungen des
Abwasserzweckverbandes Apolda finden am
Montag, dem 03. 09. 2007, 16.30 Uhr und am
Montag, dem 19. 11. 2007, 16.30 Uhr jeweils
im Versammlungsraum der Apoldaer Wasser
GmbH, Königstraße 10–14, 99510 Apolda,
statt.
Die Tagesordnung liegt jeweils 2 Wochen vor
Veranstaltung bei der Apoldaer Wasser GmbH
in Apolda, Königstraße 10–14, Zimmer 3.3.
aus.
Satzung
Die von der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Apolda vom 20. 11. 2006
beschlossene Haushaltssatzung für 2007
wurde in der nachstehend veröffentlichten Fassung mit Schreiben der Kommunalaufsicht vom
28. 11. 2006 genehmigt und wird hiermit
bekanntgegeben.
Haushaltssatzung
des Abwasserzweckverbandes Apolda für
das Haushaltsjahr 2007
Aufgrund des § 36, Abs.1 des Gesetzes über
die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KKG)
vom 11. Juni 1992 (GVBl. S. 232) i.V.m. §§ 3 ff.
der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) und der
§§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 15. Juli 1993 in der Fassung vom 15. Juli 2006 (GVBl. S. 432) erlässt
der Abwasserzweckverband Apolda folgende
Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für
das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Erfolgsplan
in den Erträgen mit
3.996.100 EURO
in den Aufwendungen
mit
3.996.100 EURO
und im Vermögensplan
in den Einnahmen
mit
3.332.000 EURO
in den Ausgaben
mit
3.332.000 EURO
ab.
§4
Umlagen gemäß § 14 der Verbandssatzung
werden nicht erhoben.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Wirtschaftsplan wird auf 500.000
EURO festgesetzt.
§6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar
2007 in Kraft.
§2
Kredite werden nicht aufgenommen.
Apolda, den 29.11.2006
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt.
gez. Eisenbrand
(Siegel)
Vorsitzender des
Abwasserzweckverbandes Apolda
Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung zur Feststellung
des Jahresabschlusses gemäß § 23
des Gesellschaftervertrages der
Apoldaer Wasser GmbH
Feststellung des Jahresabschlusses
der Apoldaer Wasser GmbH für das
Wirtschaftsjahr 2005
1. Die Gesellschafterversammlung hat mit
Beschluss vom 04. 09. 2006 den Jahresabschluss 2005 festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss im Jahr 2005 beträgt
197.273,30 €.
3. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk
der zum Abschlussprüfer bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young AG,
Niederlassung Erfurt, für den Jahresabschluss
lautet:
Erfurt, am 12. Juli 2006
(Siegel)
„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwänden
geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.“
Ernst & Young AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Fleischer
Wirtschaftsprüfer
gez. Kunz
Wirtschaftsprüfer
4. Der Jahresabschluss 2005 mit Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang
sowie der Lagebericht liegt vom 27. 12. 2006
bis 12.01.2007 während der Geschäftszeiten
bei der Apoldaer Wasser GmbH, Königstraße
10–14, im Zimmer 3.3., aus.
gez. Jens Baumbach, Geschäftsführer
16. Dezember 2006 – Nummer 09/06
Bekanntmachung zur Feststellung
des Jahresabschlusses gemäß § 25
Abs. 4 ThürEBV und gemäß § 12 der
Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Apolda
Feststellung des Jahresabschlusses
des Abwasserzweckverbandes
Apolda für das Wirtschaftsjahr 2005
1. Die Verbandsversammlung hat mit Beschluss
vom 04. 09. 2006 den Jahresabschluss 2005
festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss im Jahr 2005 beträgt
75.937,34 €.
3. Der Bestätigungsvermerk der zum Abschlussprüfer bestellten WirtschaftsprüfungsgeLiebe Bürgerinnen und Bürger
der Stadt Bad Berka,
die Stadt Bad Berka ist nach Gesetz verpflichtet, Abwassergebühren zu erheben. Dazu war
bis zum 30. 11. 2006 ein Beschluss über die
Vorankündigung zur voraussichtlichen Höhe
der Abwassergebührensätze der Stadt Bad
Berka ab 01. 01. 2007, gesplittet in Einlei-
Seite 5
sellschaft Ernst & Young AG, Niederlassung
Erfurt, für den Jahresabschluss lautet:
„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwänden
geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der
Satzung und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Verbandes.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.”
Erfurt, am 12. Juli 2006
(Siegel)
Ernst & Young AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
tungs-, Beseitigungs- und Niederschlagswassergebühr, zu fassen. Die Stadt Bad Berka
wurde mit Bescheid der Kommunalaufsicht zu
gesetzmäßigem Handeln aufgerufen und eine
Ersatzvornahme wurde angedroht. Ein Ermessen für die Kommunalaufsicht besteht in diesem Fall nicht.
Da der Stadtrat der Stadt Bad Berka die Aufforderung des Landratsamtes in seiner Sitzung
am 27. 11. 2006 nicht umsetzte, indem mehrheitlich der Beschlussvorlage hinsichtlich der
Vorankündigung zur voraussichtlichen Höhe
der Abwassergebührensätze ab 01. 01. 2007
nicht zugestimmt wurde, hat kraft Gesetz das
Landratsamt Weimarer Land als Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Bad Berka die mit
Bescheid vom 07.11.2006 angedrohte Ersatzvornahme zu vollziehen.
gez. Fleischer
Wirtschaftsprüfer
gez. Kunz
Wirtschaftsprüfer
4. Der Jahresabschluss 2005 mit Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang
sowie der Lagebericht liegt vom 27. 12. 2006
bis 12. 01. 2007 während der Geschäftszeiten
bei der Apoldaer Wasser GmbH, Königstraße
10 – 14 im Zimmer 3.3. aus.
gez. Rüdiger Eisenbrand
(Siegel)
Verbandsvorsitzender des AZVA
Bekanntmachung einer Vorankündigung
Nachstehend erfolgt die Bekanntmachung der
Vorankündigung zur voraussichtlichen Höhe
der Abwassergebührensätze der Stadt Bad
Berka ab 01. 01. 2007, gesplittet in Einleitungs-, Beseitigungs- und Niederschlagswassergebühr, durch das Landratsamt Weimarer
Land als Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Bad
Berka im Wege der Ersatzvornahme (§ 121
Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung) anstelle
und auf Kosten der Stadt Bad Berka.
Ab 01. 01. 2007 werden folgende Abwassergebühren mit der angegebenen voraussichtlichen
Höhe erhoben:
1. Die Einleitungsgebühr beträgt max. 2,62
€/m3 (Schmutzwassermenge).
2. Die Beseitigungsgebühr für abflusslose Gruben beträgt max. 8,26 €/m3 (Schmutzwassermenge).
3. Die Niederschlagswassergebühr beträgt
max. 0,66 €/m2 (entwässerte Grundstücksfläche).
Apolda, den 01. 12. 2006
gez. Münchberg
Landrat
BEKANNTMACHUNG
über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung Az. N0052/2006-1122-09
Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen – das Landesamt für Straßenbau,
Außenstelle Sondershausen – gibt bekannt,
dass die Energieversorgung Apolda GmbH,
Heidenberg 52, 99510 Apolda einen Antrag
auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die bestehenden
Transformatorenstationen sowie Mittel- und
Niederspannungskabelleitungen
mit einer Schutzstreifenbreite von 1,15 m bis
3,31 m für die Kabelstrecken sowie 1,0 m um
die Transformatorenstationen gemäß § 9 Abs. 4
Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom
20. Dezember 1993 (BGBl. S. 2182) gestellt hat.
Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der Gemarkungen
Apolda,
Flur 1, Flurstück 140/1, 360, 362, 363, 365,
371/1, 371/2,
Flur 2, Flurstück 405, 779,
Flur 3, Flurstück 955/19, 1872/1, 5110, 3148,
Flur 4, Flurstück 1167/2, 1174/8, 1181/1,
1189/6, 3387,
Flur 5, Flurstück 1173/4, 1173/5, 1195,
1196/2, 1205/1, 2884, 2885, 3028,
Flur 8, Flurstück 1618/12, 1622/6, 1624/6,
1625/2, 1627/1, 3041,
Flur 10, Flurstück 1775/5, 1778/5, 1779/6,
1779/8, 4663,
Flur 11, Flurstück 1872/4, 1872/6,
Flur 14, Flurstück 2116/292,
Flur 17, Flurstück 2304/7
Flur 19, Flurstück 4301, 4300/4,
Nauendorf Flur 4, Flurstück 86/4, 86/5,
können den eingereichten Antrag sowie die
beigefügten Unterlagen innerhalb von 4
Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an
beim Landesamt für Straßenbau, Außenstelle
Sondershausen, 99706 Sondershausen, Waldstraße 2 (im Gebäude der BIC Nordthüringen
GmbH, Telefon 03632 623-250), dienstags
zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr sowie
13.30 Uhr und 17.00 Uhr, donnerstags und
freitags zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr
bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen.
Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist
gem. § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7
Abs. 4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung – SachenR-DV – vom 20. Dezember
1994 (BGBl. I S. 3900).
Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von
Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche
Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990
bestehenden Energiefortleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen entstanden.
Die durch Gesetz entstandene beschränkte
persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur
den Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach
eingetretenen Veränderungen müssen durch
einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den
Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden.
Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit
begründet werden, dass kein Einverständnis
mit der Belastung des Grundbuches erteilt
wird.
Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf
gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass
ein Widerspruch sich nur dagegen richten
kann, dass das Grundstück gar nicht von einer
Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als
von dem Unternehmen dargestellt.
Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht
Gebrauch zu machen.
Der Widerspruch kann beim Landesamt für
Straßenbau, Außenstelle Sondershausen, Waldstraße 2 in 99706 Sondershausen schriftlich
oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende
Formulare liegen in der Bescheinigungsstelle
bereit.
Sondershausen, den 06. 11. 2006
Freistaat Thüringen
Landesamt für Straßenbau
Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen
Außenstelle Sondershausen
Im Auftrag
gez. Lampe
Außenstellenleiterin
Seite 6
16. Dezember 2006 – Nummer 09/06
Verordnung
VERORDNUNG
über die Verlängerung
zur einstweiligen Sicherstellung der künftigen geschützten Landschaftsbestandteile „Vier Linden/Steinkleber“,
„Schützenberg/Klinge“ und „Volksberg“
vom 06. 11. 2006
Aufgrund der §§ 22 Abs. 1 und 19, Abs. 3 des
Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft
(ThürNatG) in der Fassung vom 30. August
2006 (GVBl. S. 421) verordnet das Landratsamt
des Kreises Weimarer Land als Untere Naturschutzbehörde:
§1
Schutzgegenstand
Die Verordnungen zur einstweiligen Sicherstellung der künftigen geschützten Landschaftsbe-
standteile „Vier Linden/Steinkleber“, „Schützenberg/Klinge“ und „Volksberg“ vom
20. 09. 2004, veröffentlicht im Amtsblatt des
Kreises Weimarer Land vom 06. 11. 2004,
geändert durch die Verordnung zur Änderung
von Verordnungen über geschützte bzw. einstweilig geschützte Landschaftsbestandteile im
Kreis Weimarer Land vom 09. 01. 2006, veröffentlicht im Amtsblatt des Kreises Weimarer
Land vom 04. 02. 2006, werden um ein Jahr
verlängert.
§2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Apolda, den 06. 11. 2006
Landratsamt Weimarer Land
Der Landrat
gez. H.-H. Münchberg
Öffentlicher Teil
Informationen vom Veterinäramt – An alle Tierhalter im Landkreis
Pferdeseuche –
Die Lage entspannt sich
Ein sehr schönes Weihnachtsgeschenk für alle
Pferde, Pferdehalter und Tierärzte.
Das Veterinäramt geht momentan davon aus,
dass es gelungen ist, die am 22. 09. 2006 amtlich festgestellte anzeigepflichtige Tierseuche
bei Pferden (infektiöse Anämie der Einhufer)
zum Erlöschen zu bringen.
Momentan sind im Landkreis noch 3 Pferdebestände mit insgesamt 34 Pferden und 2 Eseln
gesperrt. Diese Tiere sind jedoch alle bereits
mindestens 2 mal mit negativem Ergebnis
untersucht, so dass die Wahrscheinlichkeit
doch sehr hoch ist, dass die abschließenden
Untersuchungen in diesen Beständen ebenfalls
mit negativem Ergebnis verlaufen werden.
Diese Untersuchungen werden ca. bis zum
20. 12. 2006 abgeschlossen sein, so dass wir
Weihnachten hoffentlich wieder in einem von
infektiöse Anämie freien Kreis verbringen können.
Zum Verlauf der Seuchenmaßnahmen ist zu
sagen, dass nach amtlicher Feststellung der
Erkrankung am 22. 09. 2006 im Kreis Weimarer
Land insgesamt 5 Bestände mit infizierten Tieren ermittelt wurden. Diese Bestände mussten
sofort nach Feststellung der Erkrankung kontrolliert und gesperrt werden. Im weiteren Verlauf war es erforderlich, die in diesen Beständen insgesamt 15 infizierten Pferde zu euthanasieren, welches für alle Beteiligten eine
außerordentliche Belastung darstellte.
Es mussten die Einhaltung der Sperrmaßnahmen kontrolliert werden, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen waren festzulegen und
Blauzungenkrankheit
Achtung beim Handel mit Rindern, Schafen
und Ziegen
Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung der Wiederkäuer, die mit Fieber und Ödemen infolge
die Entschädigungszahlungen für die betroffenen Pferdehalter waren einzuleiten.
Weitere Ermittlungen ergaben, dass allein im
Kreis für 14 Bestände mit insgesamt 147 Tieren
direkte Kontakte zu infizierten Beständen
nachgewiesen wurden, welches wiederum
eine Sperre dieser Bestände sowie die 2-malige
Blutuntersuchung der betroffenen Pferde erforderlich machte.
Parallel dazu musste eine Beprobung aller Pferde in einem Radius von 3 km um die infizierten und Kontaktbestände organisiert werden.
•
•
•
•
Insgesamt wurden im Zeitraum vom
19. 09. 2006 bis zum 27. 11. 2006 im Kreis
Weimarer Land in 185 Pferdebeständen 916
Blutproben bei Pferden entnommen, versendet
und untersucht.
Abschließend möchte sich das Veterinäramt
bei allen beteiligten und betroffenen Pferdehaltern, Tierärzten etc. für ihre Mitarbeit und
ihr Verständnis für die Situation bedanken. Vor
allem auch durch ihre Mithilfe ist es uns
gemeinsam gelungen, diese gefährliche Tierseuche so schnell zu bekämpfen.
Hier noch einige Hinweise an alle Pferdehalter,
wie solchen Erkrankungen zukünftig vorgebeugt werden kann:
• Sauberhalten der Boxen, Stallgassen sowie
der Geschirr- und Sattelkammern
• Vermeiden des gemeinsamen Nutzens von
Putz-, Sattel-, Geschirr- und Zaumzeug
• Bei Zahnbehandlungen darauf achten, dass
Maulgatter und z. B. Zahnraspeln nach je-
Gefäßschädigungen einhergehen kann.
Ihr Verlauf kann sehr schnell bis zumeist mild
sein. Das Virus ist für den Menschen nicht
gefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können
ohne Bedenken verzehrt werden. Die Blauzungenkrankheit ist eine nicht unmittelbar von Tier
zu Tier ansteckende, sondern von Stech-
dem Tier gründlich gereinigt und desinfiziert
werden. Gleiches gilt bei Nutzung von
Instrumenten und Thermometern; nur Einmalspritzen und Kanülen verwenden.
Vermeidung von Koppeln mit sumpfigem
Untergrund und schlechter Drainage
Durchführung der Quarantäne bei Einstallung importierter Pferde, insbesondere bei
solchen aus gefährdeten Gebieten
Durchführung von Bluttests mit entsprechender Dokumentation im Pferdepass vor
Exporten, Turnieren und Auktionen etc.
Anwendung von Repellentien bei bestimmten Wetterlagen, um Insekten von den Tieren
fernzuhalten.
Abschließend möchte ich an dieser Stelle
nochmals darauf hinweisen, dass für jedes
Pferd und auch für jeden Esel ein Equidenpass
vorliegen muss, so dass jeder, der sein Pferd
nicht dauerhaft in einer Pension hält (dann ist
das Tier über den Betreiber der Pension registriert), gesetzlich dazu verpflichtet ist, seine
Pferdehaltung beim Veterinäramt anzuzeigen.
Parallel dazu muss jedes Pferd bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Auch dieses kann
durch die Pensionsbesitzer bzw. direkt durch
die Pferdeeigentümer erfolgen. Jeder Pferdebesitzer sollte sich umgehend über den Istzustand
seines Pferdes informieren und sich bei Fragen
an das Veterinäramt (0 36 44/54 03 01) oder die
Thüringer Tierseuchenkasse (0 36 43/8 38 80)
wenden.
Dr. Steffen Hoffmann
mücken (Culicoides spp.) übertragene Infektionskrankheit, an der vor allem Schafe erkranken und verenden können. Daneben bilden
Rinder ein Reservoir für diesen Erreger, ohne in
der Regel selbst zu erkranken.
Die Blauzungenkrankheit kam bisher vor allem
Fortsetzung auf Seite 7
16. Dezember 2006 – Nummer 09/06
Fortsetzung von Seite 6
in warmen Ländern südlich des 44. Breitengrades vor. Durch die globale Erwärmung und die
damit verbundene Ausbreitung potenzieller
Vektoren wird aber inzwischen von einer weiteren Ausdehnung der Befallsgebiete ausgegangen. Die Blauzungenkrankheit ist vor
August 2006 in Deutschland noch nie nachgewiesen worden.
Jeder Ausbruch der Blauzungenkrankheit stellt
eine ernste Gefahr für die Tierhaltung in der
betroffenen Region dar.
Seite 7
Im Falle eines Ausbruches werden nach dem
einschlägigen EG-Recht ein Gefährdungsgebiet mit einem Radius von mindestens 20
km, ein Sperrgebiet mit einem Radius von mindestens 100 km sowie ein Beobachtungsgebiet
von weiteren 50 km festgelegt.
Aus diesen Gebieten heraus dürfen empfängliche Tiere (Wiederkäuer) grundsätzlich nicht
bzw. nur unter Auflagen verbracht werden.
Da mittlerweile Teile Thüringens (Weimarer
Land nicht), die Bundesländer Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
sowie große Teile anderer Bundesländer
Gefährdungsgebiet sind, ist es für alle Halter
von Klauentieren (Rinder, Schafe, Ziegen u. a.)
sehr wichtig zu wissen, dass der Tierhandel mit
Betrieben in diesen Regionen gar nicht bzw.
nur unter Auflagen möglich ist.
Für weitergehende Informationen wenden Sie
sich bitte an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises, Tel.
0 36 44/54 03 01.
Dr. Steffen Hoffmann
Das Sozialamt des Kreises informiert über …
Aktuelle Hinweise zur Änderung im Wohngeldrecht
durch die Einführung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten
Ab 06. 05. 2006 wurde das Einkommensteuergesetz (EstG) durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 26. 04. 2006 geändert. Ab dem Veranlagungsjahr 2006 können erwerbsbedingte
Kinderbetreuungskosten steuerrechtlich wie
Betriebsausgaben oder wie Werbungskosten
abgesetzt werden.
Damit ändert sich auch die Berechnung des zu
berücksichtigenden Einkommens beim Wohngeld ab Jahresanfang 2006 für den entsprechenden Personenkreis.
Zusätzlich zu den Werbungskosten bzw.
Betriebskosten können erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten bei der Einkommensermittlung nach § 10 Abs. 1 und 3 Wohngeldgesetz (WoGG) berücksichtigt werden. In diesen Fällen wird sich das zur Berechnung des
Wohngeldes anzusetzende Einkommen mindern und sich dadurch die Wohngeldleistung
erhöhen.
Welche Aufwendungen werden einkommensmindernd berücksichtigt?
Berücksichtigung finden Aufwendungen, die
wegen einer Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen zur Betreuung von Kindern anfallen und
nach dem 31. 12. 2005 erbracht worden sind
oder künftig erbracht werden.
Das sind z. B. Aufwendungen für Tagesmütter,
Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte
und Kinderkrippen.
Nicht darunter fallen Aufwendungen für Unterricht (z. B. Schulgeld, Essengeld, NachhilfeFremdsprachenunterricht), die Vermittlung
besonderer Fähigkeiten (z. B. Musikunterricht,
Computerkurse) sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen (z. B. Mitgliedschaft in
Sportvereinen, Tennis- oder Reitunterricht).
Können Aufwendungen für Kinderbetreuung
steuerlich lediglich als Sonderausgaben abgesetzt werden, ist eine Berücksichtigung beim
Wohngeld nicht möglich.
Für wen können Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden?
Ein Abzug ist möglich für Kinder, die zum
Haushalt des Steuerpflichtigen gehören und
das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
oder wegen einer vor Vollendung des 27.
Lebensjahres (ab dem Jahr 2007 bis Vollendung des 25. Lebensjahres) eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten.
Bis zu welcher Höhe können Kosten abgesetzt
werden?
Aufwendungen können in Höhe von zwei Dritteln der Ausgaben, höchstens jedoch 4.000 €
je Kind und Jahr von den Einkünften aus Landund Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder
selbstständiger Arbeit wie Betriebsausgaben
oder von den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit wie Werbungskosten abgezogen
werden.
In welchen Fällen kommt ein Abzug in
Betracht?
Ein Abzug der Kinderbetreuungskosten setzt
voraus, dass durch den allein erziehenden
Elternteil bzw. in allen anderen Fällen durch
beide Elternteile eine Erwerbstätigkeit ausgeübt
wird.
Zur Erwerbstätigkeit zählen grundsätzlich auch
Teilzeitbeschäftigungen, geringfügige Beschäftigungen (sogenannte Minijobs) und andere,
nicht sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten.
Die Aufwendungen sind vom Einkommen desjenigen Elternteils abzuziehen, der die Aufwendungen getragen hat. Auch in den Fällen,
in denen beide erwerbstätige Elternteile Aufwendungen getragen haben, werden nur 2/3
dieser Aufwendungen, insgesamt je Kind und
Jahr nur höchstens 4.000 €, berücksichtigt. Die
Aufwendungen sind steuerlich dann je zur
Hälfte bei beiden Elternteilen zu berücksichtigen, wenn die Eltern keine andere Aufteilung
wählen.
Auswirkungen auf das Wohngeld
Diese neue Regelung ist seit dem 06. 05. 2006
für Wohngeld-Bewilligungszeiträume anzuwenden, die mindestens teilweise in 2006
(oder später) liegen. Folgende Fallgestaltungen
sind denkbar:
Wurde Wohngeld bereits bewilligt und endet
der Bewilligungszeitraum im Jahr 2006 oder zu
einem späteren Zeitpunkt, kann sich durch den
Abzug der erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten das Gesamteinkommen aller zum
Haushalt rechnenden Familienmitglieder um
mehr als 15 v. H. verringern. In diesem Fall
kann durch den Wohngeldberechtigten ein
Erhöhungsantrag gestellt werden. Wohngeld
wird dann für die Zukunft neu berechnet.
Eine rückwirkende Wohngelderhöhung unter
Berufung auf die Neuregelungen zu den Absetzungsmöglichkeiten von Kinderbetreuungskosten ist nur möglich, wenn außerdem ein Antrag
auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
nach § 27 SGB X gestellt wird. Der Wiedereinsetzungsantrag muss innerhalb von zwei
Wochen nach Kenntnis der neuen rechtlichen
Regelung bei der Wohngeldstelle eingegangen
sein. Eine Information des Antragstellers durch
dieses Informationsblatt oder durch die Wohngeldstelle, z. B. im Rahmen einer Beratung oder
durch Hinweise in den Antragsunterlagen, löst
jedenfalls Kenntnis der neuen Regelung und
damit die 2-Wochen-Frist aus.
Wurde Wohngeld noch nicht bewilligt, werden
die Kinderbetreuungskosten einkommensmindernd berücksichtigt, wenn vor der Entscheidung über den Antrag solche Kosten glaubhaft
nachgewiesen werden. Als Nachweis ist die
Rechnung und der Kontobeleg vorzulegen, aus
dem hervorgeht, dass der Zahlbetrag tatsächlich erbracht wurde.
Bei weiteren Fragen zu dieser Regelung wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Wohngeldstelle
Seite 8
16. Dezember 2006 – Nummer 09/06
Öffentlicher Teil
Denkmalliste des Kreises Weimarer Land
– Fortsetzung –
München b. Bad Berka
Einzeldenkmale
– Tonndorfer Straße 3/4 ehemaliger Gutshof
– Tonndorfer Straße Wohnhaus
(ehemaliges Wasserwerk)
– Adolf-Tegtmeier-Allee 16
ehem. Sophienheilstätte
Hauptstraße
Hintergasse
Lindenplatz
Niederdorfgasse
Ratsgasse
Schäfereigasse
Schlossgasse
Vor dem Untertore
Münchengosserstädt
Einzeldenkmale
– Kirche
– Dorfstraße 61 Pfarrhaus
(Geburtshaus Försters)
– Dorfplatz 59 ehemalige Gutsanlage
Nauendorf
Einzeldenkmale
– Kirche mit Kirchhof
– Nr. 50 Gehöft
Neustedt
Einzeldenkmal
– Kirche
Niederreißen
Einzeldenkmal
– Kirche
Niederroßla
Nauendorf (OT Apolda)
– Ortslage Ilmbrücke
– Mattstedter Weg/Wickerstedter Straße
Wegweiser
Neckeroda
Einzeldenkmale
– Kirche
– Friedhof und Einfriedung
– Ortsstraße 19 Hofanlage
– An der B 87, Nähe Kirche Waidmühlstein
– Park am Ortseingang Waidmühlstein
– an der B 85 Richtung Teichel Grenzstein; schildhaltender Löwe auf
Sockel
Denkmalensemble
Ortslage mit:
Rundling mit Wallanlage
Scheunenring
Hofanlagen
Einzeldenkmale
– Kirche und Kirchhof
– Schlosshof 8 Wasserburg
– Arno-Müller-Straße Straßenpflaster und begrenzende Hofmauern
– Arno-Müller-Straße 12 Portal des Wohnhauses
– Buttstädter Straße (Ortsmitte) Ilmbrücke
– Mühlgasse 3 Mühlengehöft einschließlich Mahltechnik
– Mühlgasse 8 Haustür
– Mühlgasse 9 Gehöft
– Apoldaer Straße Wegweiser
– Buttstädter Straße Wegweiser
Denkmalensemble
Wasserburg, Gutshof, Mühle, Brücke und Gehöft
sowie einbezogener Straßenraum mit Pflasterung
Apoldaer Straße Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9
Buttstädter Straße Nr. 2
Mühlgasse Nr. 1, 2, 3, 8, 9, 10, 11
Schlosshof Nr. 1, 2, 8, 9, 10, 11, 12
Niedersynderstedt
Nermsdorf
Einzeldenkmale
– Kirche mit Kirchhof
– Im Dorfe 1 Gehöft (ehemaliges Gasthaus)
– Über dem kleinen Anger Turmwindmühle
Neudörnfeld
Einzeldenkmal
– Lotschener Weg ehemaliger Gutshof
Neumark
Einzeldenkmale
– Kirche
– Friedhof Grabstein Maria Christina Binger
– Friedhof Erdbegräbnis Luttich und Sperber
– Hauptstraße 83 Scheune
– Hauptstraße 96 Gebäude des ehem. Gutes (Herrenhaus, zwei Ställe,
Tor)
– Niederdorfgasse 107 Gehöft
– Niederdorfgasse 108 Gehöft
– Schlossgasse 91, 92 ehemaliges Gut, einschließlich Schäfereihof,
ehemalige Schmiede und ehemaliges Tagelöhnerwohnhaus mit
Nebengebäude
– Vippachedelhäuser Straße 21 Wappenstein
– Vor dem Obertor 30 Wohnhaus
– Markt Waidmühlstein
– Vor dem Untertore Waidmühlstein
Denkmalensemble
Stadtanlage und Niederdorf mit:
Berlstedter Straße
Einzeldenkmale
- Kirche mit Kirchhof
- Dorfstraße Pfarrhof
- Haus Nr. 2 Gehöft
- Haus Nr. 19 Gehöft
Niedertrebra
Einzeldenkmale
– Kirche
– Dorfstraße 30 Feierabendheim (ehem. Gutshaus)
– Dorfstraße 40 Hofanlage mit Wohnhaus, Stallungen und Scheune
– Dorfstraße 51 Gehöft (Pfarrhof mit Nebengebäuden)
– Dorfstraße 53 ehemalige Schule
– Schulgasse ehemalige Schmiede
– Wallgasse 3 Tagelöhnerhaus (am nördlichen Ortsrand)
– Weg an der Mühle nach Eberstedt Ilmbrücke
Niederzimmern
Einzeldenkmale
– Kirche mit Kirchhof
– Friedhof Trauerhalle
– Angergasse 1 Gasthaus mit Gehöft
– Angergasse 2/4 Gehöft
– Angergasse 5 Gehöft
– Angergasse 17 Wohnhaus und Stall
– Angergasse 23 Wohnhaus und Portal
– Angergasse 31 Gehöft
– Auf dem Sand 5 Gehöft
– Auf dem Sand 10 Wohnhaus, Tor und Portal
– Auf dem Sand 23 Gehöft (Pfarrhof)
– Enge Gasse 10 östliches Nebengebäude
Fortsetzung auf Seite 9
16. Dezember 2006 – Nummer 09/06
Fortsetzung von Seite 8
–
–
–
–
–
–
östlich des Ortes Wartturm
Steinstockgasse Brücke und Ufermauer
Steinstockgasse 8 Tor und Portal
Steinstockgasse 13 ehemaliges Mühlengebäude und Scheune
Töpfergasse 21 Mühlengebäude, Stall und Tor
Straße nach Ottstedt a.B./Ollendorf Wegweiserstein
Denkmalensemble: Gehöftzeile Angergasse 15, 17, 19, 23
Denkmalensemble: südliche Gehöftzeile der Erfurter Gasse, Nr. 1,3,5,9
Nirmsdorf
Einzeldenkmale
– Kirche mit Kirchhof
– Ortslage Waidmühlstein
Nohra
Einzeldenkmale
– Kirche mit Kirchhof und Leichenhalle
– Herrenstraße 18 Nebengebäude (ehem. Wohnstallhaus Nr. 20)
– Herrenstraße 21 Gehöft
– Herrenstraße 22 Gehöft
– Herrenstraße 32 Gehöft (Pfarrhof)
– Herrenstraße 41 Gehöft
Seite 9
– Ortslage Ilmbrücke
– Mellinger Straße Wasserwerk
– Grünfläche zw. Nr. 1 und Brücke Waidmühlstein
Denkmalensemble
Ortslage
Oßmannstedt
Einzeldenkmale
– Kirche
– Wielandgut mit Park und Wielandgrab
– Jahnplatz 7 Wohnhaus
– Karl-Liebknecht-Straße 13 Gehöft
– Karl-Liebknecht-Straße 14 Wohnhaus
– Wielandstraße 3 ehemaliges Gut
Ottmannshausen
Einzeldenkmal
– Kirche mit Kirchhof
Denkmalensemble
Ortskern mit:
Oberer Lindenplatz 34 – 41, Breite Gasse 30 – 33, 48 – 56
Unterer Lindenplatz 21, 29, 57 – 59, 61 – 63
Ottstedt am Berge
Denkmalensemble
Kasernenkomplex Obernohra
Einzeldenkmal
– Kirche
Obergrunstedt
Einzeldenkmale
– Kirche
– Am Friedhof sowjetisches Ehrenmal
– Am Bahnhof Scheune
– Dorfplatz Todesmarsch-Stele
– Im Oberdorfe 5 Backhaus und Tor
– Im Oberdorfe Waidmühlstein
Oberndorf (Ortsteil von Apolda)
Einzeldenkmal
– Kirche
Obernissa
Einzeldenkmale
– Kirche mit Kirchhof
– nördlich des Ortes Bockwindmühle
Obersynderstedt (Ortsteil von Blankenhain)
Einzeldenkmal
– Kirche mit Kirchhof
Oberreißen
Einzeldenkmale
– Kirche
– Turmwindmühle
– an der Straße nach Pfiffelbach Obelisk
Ottstedt bei Magdala
Einzeldenkmale
– Kirche mit Kirchhof
– Haus Nr. 10 Gehöft
Pfarrkeßlar siehe Drößnitz
Pfiffelbach
Einzeldenkmale
– Kirche
– an der Straße nach Buttstädt Obelisk
Pfuhlsborn
Einzeldenkmal
– Kirche
Ramsla
Einzeldenkmale
– Kirche mit Kirchhof
– Am Plan 60 Tor und Wirtschafsgebäude
– Am Plan 64 Ofenplatten (Reliefplatten)
– Am Plan Quelleneinfassung und Quellteich
– Kirchgasse 50 Gehöft (Pfarrhof)
– Am Plan Waidmühlstein
Rannstedt
Oberroßla (Ortsteil von Apolda)
Einzeldenkmal
– Kirche
Obertrebra
Einzeldenkmal
– Kirche
Einzeldenkmal
– Kirche
Reisdorf
Einzeldenkmale
– Kirche
– Kirchhof
– Nordseite der Kirche, vor dem Eingang
Grab für einen Buchenwaldhäftling
– Dorfstraße 1 ehemalige Mühle und zugehöriges Wohnhaus
– Dorfstraße 2 Gehöft
– Dorfstraße 66 Portal
llmbrücke
Oettern
Einzeldenkmale
– Kirche
– Friedhof Grabstätte für 1 sowjetischen Zwangsarbeiter und 1 Kind
– Haus Nr. 2 ehemaliges Wohnhaus
– Haus Nr. 30 Wohnstallhaus
– Haus Nr. 32 Bohlenstube
– Haus Nr. 38 Gehöft (ehemalige Mühle)
Rettwitz
Einzeldenkmale
– Kirche mit Kirchhof
– Haus Nr. 3 Wohnhaus, Tor
– Haus Nr. 4 Gehöft
– Über dem Hain 12 Gehöft
– Über dem Hain 13 Gehöft
Rittersdorf
Einzeldenkmale
– Kirche mit Kirchhof
– Anger 48 Wohnhaus
– Anger 49 Wohnhaus
– Mittlere Gasse 39 Gehöft
– Obere Gasse 9 Wohnhaus und Portal
– Untere Gasse 52 Gehöft
Fortsetzung auf Seite 10
Seite 10
16. Dezember 2006 – Nummer 09/06
Schöten (Ortsteil von Apolda)
Fortsetzung von Seite 9
Denkmalensemble
Ortslage mit: Kirchgasse 36, 49, 50, Neue Gasse 17, 18, 23 – 33, Obere
Gasse 5 –16, 68,
Mittlere Gasse 35 – 46, 69, Untere Gasse 51 – 64
Einzeldenkmale
– Kirche
– Dorfstraße 53 Pfarrhaus
Schoppendorf
Rödigsdorf (Ortsteil von Apolda)
Einzeldenkmal
– Kirche
Rohrbach
Einzeldenkmale
– Kirche
– Kirchhof mit: Kirchhofsmauer, Gefallendendenkmal mit
Einfriedung, Grabstein (Obelisk von dreieckigem
Querschnitt, ca. 1,20 m hoch, figürlich und ornamentale Reliefs, Ende 18. Jh.),
Grabstein (sitzende verhüllte Frauengestalt im
Trauergestus, eine Urne haltend, ca. 1,50 m
hoch, ursprünglich wohl im Gutspark aufgestellt
– Im Dorfe 35 und 36 ehem. Gut mit „Schloß”, Wirtschaftsgebäude
und Parkanlage
– Im Dorfe Fuhrwerkswaage
Rottdorf
Einzeldenkmale
– Kirche mit Kirchhof
– Haus Nr. 6 Tor
– Haus Nr. 19 Gehöft
– Haus Nr. 32 Gehöft
– Haus Nr. 33 Gehöft
Einzeldenkmal
– Kirche
– bei der Kirche Waidmühlstein
– bei der Kirche Waidmühlstein mit Verankerung
– südlich des Ortes Quellgewölbe
Schwabsdorf
Einzeldenkmal
– Kirche
Schwarza
Einzeldenkmal
– Kirche mit Kirchhof
Schwerstedt
Einzeldenkmale
– Kirche mit Kirchhof
– Nr. 38 ehemalige Schule
– Nr. 90 ehemaliges Gutshaus
Denkmalensemble
Gebäude und Park des ehemaligen Gutes Nr. 89, 90, 90 b
Sohnstedt
Einzeldenkmale
– Kirche mit Kirchhof
– Ringstraße 23 Gehöft
Denkmalensemble
Ortslage
Saalborn
Einzeldenkmale
– Kirche mit Kirchhof
– Haus Nr. 24 Tor und Portal
– Haus Nr. 31 Wohnhaus mit Nebengebäude, Brunnen und Einfriedung
(ehemalige Pfarrei)
Denkmalensemble
Kirche, Pfarrhaus, Schule und Armenhaus
Sachsenhausen
Einzeldenkmale
– Kirche mit Kirchhof
– Hintergasse 63 Gehöft
– Hirtengasse 79 Gehöft
Söllnitz
Einzeldenkmale
– Kirche mit Kirchhof
– Haus Nr. 19 Gehöft
– An der Magdel, Nähe Brücke Waidmühlstein
Stedten an der Ilm
Einzeldenkmale
– Kirche
– Haus Nr. 26 Wohnhaus (mit Raum mit Wandmalerei)
– Haus Nr. 32 Stedtener Mühle
– Ortslage Waidmühlstein
Denkmalensemble
Dorfstraße 5, 6, 7, 9 (Kirche), 10, 11, 19, 25
Denkmalensemble:
Gehöfte Buttelstedter Weg 8 –12
und Brücke Kirchgasse/Buttelstedter Weg
Schellroda
Einzeldenkmale
– Kirche mit Kirchhof
– Am Kreuz (südl. des Ortes) Steinkreuz
Stedten am Ettersberg
Einzeldenkmale
– Kirche
– Dorfstraße 1 Wohnhaus (ehem. Gasthaus)
– Dorfstraße (Nähe Kirche) Bodenreformdenkmal
Sonnendorf
– Dorfstraße 2 Hofanlage mit Wohnhaus, Stallungen und Scheune
– Dorfstraße 10 Hofanlage mit Wohnhaus, Stallungen und Scheune
Denkmalensemble
Ortslage als Rundling
Stobra
Schmiedehausen
Einzeldenkmale
– Kirche mit Kirchhof und Glockenhaus
– Bad Sulzaer Straße 5 Turmwindmühle
– Camburger Straße 3 Wohnhaus
– Dorfstraße 11 Hofmauer und Portal
– Dorfstraße 15 Gehöft
– Dorfstraße 17 Scheune
– Dorfstraße 26 Inschrifttafel
– Dorfstraße 28 Tor und Portal
– Dorfstraße 33 Tor
– Dorfstraße 34 Tor
– Gasse 8 Gehöft
Einzeldenkmale
– Kirche
– Dorfstraße 24 Portal
– Dorfstraße 46 Wappenstein
– Dorfstraße Transformatorenhaus
– Ortseingang aus Apolda kommend Waidmühlstein
– Dorfstraße; am Friedhof Wegweiserstein
– Dorfstraße; südl. Ortsrand Wegweiserstein
Denkmalensemble
Ortslage als Rundlingsdorf
Fortsetzung auf Seite 11
16. Dezember 2006 – Nummer 09/06
Fortsetzung von Seite 10
Sulzbach (Ortsteil von Apolda)
Einzeldenkmale
– Kirche
– Apoldaer Straße Brücke
– Sulzbacher Straße Brücke
– Kirchberg 203 ehemaliges Mühlengebäude und Tor mit Portal
– Kirchberg 204 Pfarrei
Denkmalensemble
Kirche, Kirchhof, Pfarrei, Kirchberg 204/205, ehemalige Schule
Tannroda
Einzeldenkmale
– Kirche
– Friedhof Grabstätte für 6 unbekannte KZ-Häftlinge
– Am Graben Untermühle
– Braugasse 1 ehemaliges Brauhaus
– Harthstraße Felsenkeller
– Lindenberg Schloß und Burgruine
– Lindenberg 2 Schützenkeller
– Lindenberg 4 Pfarrhaus
– Lindenberg 12 Gehöft (ehemaliges Forstamt)
Denkmalensemble
Markt und Marktstraße mit:
Marktstraße 5 – 14, 16, 18, 20, 22, 24, 26, 28, 30, 32
Am Graben
Berggasse 1 – 7
Braugasse 1, 2
Lindenberg 1, 3, 4, 5
Steinweg 2
Thalborn
Einzeldenkmal
– Kirche mit Kirchhof
Thangelstedt
Einzeldenkmale
– Kirche mit Kirchhof
– Im Dorfe Herrenhaus (ehemaliger Edelhof)
Seite 11
Denkmalensemble
Ortslage mit:
Brauhausstraße 7 –18, 129 –143
Breitenstraße 92 –102, 113 –125
Kirchstraße 19 –21, 77 – 82
Schenkenstraße 1, 3 – 6, 144 –152
Schwederich 83, 84, 86–90, 90 a, 91 a, 91 b, 126 –128
Töpferstraße 103 –112
Troistedt
Einzeldenkmale
– Kirche mit Kirchhof
– Im Dorfe 15 Gehöft (Pfarrhof)
– Nr. 35 ehemaliges Forst- und Jagdhaus
Denkmalensemble
Dorfstraße 7, 12 – 15, 31, 32, 37 – 39, 42 – 50
Tromlitz
Einzeldenkmale
– Kirche mit Kirchhof
– Friedhof Grabstätte für einen Zwangsarbeiter und einen
Kriegsgefangenen
– Anger Grabstätte für einen KZ-Häftling
– Nr. 33 Backhaus
Ulla
Einzeldenkmale
– Kirche
– Dorfstraße 7 altes Wohnhaus
– Dorfstraße 20 Tor und Portal
Umpferstedt
Einzeldenkmale
– Kirche mit Kirchhof
– Friedhof Grabstätte für 11 unbekannte KZ-Häftlinge
– an der B7 (Parkplatz) Gedenkstele für 11 unbekannte KZ-Häftlinge
(Grabstätte auf dem Friedhof)
– an der B 7 Richtung Frankendorf Preußischer Grenzmeilenstein
– Kirchplatz 3 Pfarrhaus und Grundstücksmauer
– Ortsmitte Taubenturm
Tiefengruben
Einzeldenkmale
– Kirche
– Friedhof Grabstein von 1852
– Dorfstraße Gefallenendenkmal am Dorfteich
– Dorfstraße 31 Wohnhaus
– Dorfstraße 61 Wohnhaus, Tor und Pforte
– Auf dem Angerborne Gebäude der Wasseraufbereitungsanlage
– Auf dem Angeborne Wasserpumpstation
Denkmalensemble
Ortslage als Rundlingsdorf
Tonndorf
Einzeldenkmale
– Kirche mit Kirchhof
– Friedhof Grabstätte für einen sowjetischen Kriegsgefangenen
– Schlossberg Burg- bzw. Schlossanlage
– Am Mühlgraben Brücke
– Breitenstraße 101 Wohnhaus
– Breitenstraße 123 Gehöft
– Brauhausstraße 9 Gehöft
– Brauhausstraße 14 Gehöft
– Brauhausstraße 16 Gehöft
– Brauhausstraße 18 Gehöft
– Im Weidenbach Pavillon
– Kirchstraße 21 Gehöft (Pfarrhof)
– Palmanger (bei Nr. 60) Brunnen
– Palmanger 51 Gehöft
– Palmanger 64 Gehöft
– Schenkenstraße 144 Wohnhaus (ehemalige Schule)
– Schenkenstraße 149 Gasthaus
– Schenkenstraße 150 „Burghof”, ehem. Gutshof
– Schenkenstraße, östl. Ortsrand zwei Steinkreuze
– Schwederich 91 ehemaliges Schützenhaus
Ulrichshalben
Einzeldenkmale
– Kirche
– Große Kirchgasse 17 ehemaliges Gutshaus
Utenbach (Ortsteil von Apolda)
Einzeldenkmale
– Kirche
– An der Mühle 16 Tor und Portal
– an der Weggabelung Straße nach Kösnitz Wegweiser
– Wormstedter Straße 9 Pfarrei mit Portal
Utzberg
Einzeldenkmale
– Kirche mit Kirchhof
– Am Teich ehemaliges Brauhaus
– Nr. 6 Scheune
– an der B 7 Napoleonstein
– Weimarer Straße 32 Portal und Tor
Vippachedelhausen
Einzeldenkmale
– Kirche mit Kirchhof
– Kirchhof Grab eines unbekannten jugoslawischen
Kriegsgefangenen
– Mühlgasse 76 Gutshaus
Vollersroda
Einzeldenkmal
– Kirche
Fortsetzung auf Seite 12
Seite 12
16. Dezember 2006 – Nummer 09/06
Willerstedt
Fortsetzung von Seite 11
Vollradisroda
Einzeldenkmal
– Friedhof Gedenkstätte für drei unbekannte KZ-Häftlinge
Weichau
Einzeldenkmale
– Jenaer Straße 1 Wohnhaus
– Jenaer Straße 8 Gehöft
– Jenaer Straße 12 Gehöft
– Jenaer Straße 14 Gehöft
Einzeldenkmale
– Kirche
– Buttstädter Straße Transformatorenhaus
– Franz-Magnus-Böhme-Straße 7 Tor und Portal
– Kirchberg 13 Gehöft
– Alter Markt 11 Wohnhaus
– Nr. 88 Hoftor
– Alter Markt Waidmühlstein
Wittersroda
Einzeldenkmale
– Kirche
– Nr. 13 Bauernhof
Denkmalensemble
Ortslage mit: Jenaer Straße 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14
Denkmalensemble
Gehöftzeile
Weiden
Einzeldenkmal
– Kirche mit Kirchhof
Wohlsborn
Einzeldenkmale
– Kirche mit Kirchhof
– Breitenstraße 6 Pfarrgehöft
– Herrengasse 35 Taubenturm
– Herrengasse 39 Portal
Denkmalensemble
Ortslage
Wersdorf
Einzeldenkmale
– Kirche
– Ortslage, vor Gaststätte Waidmühlstein
Wormstedt
Einzeldenkmale
– Kirche
– Dorfstraße 49 Wohnhaus und Tor
– Ortslage Waidmühlstein
Wickerstedt
Einzeldenkmale
– Kirche
– Hauptstraße ehemaliges Gasthaus
– Hauptstraße 12 Gehöft (Pfarrei)
– Hauptstraße 23 Wohnhaus und Tor
– Hauptstraße 33 Wohnhaus
– Hauptstraße 38/40 ehemalige Brauerei mit Gewölbekellern
– Hauptstraße 47 Wassermühle
– Hauptstraße 57 Haustür und Rahmung
– Hauptstraße 63 Wohnhaus
– Mittelstraße 24 Hofanlage
– Ortsausgang nach Flurstedt Ilmbrücke
– Ortslage Kriegerdenkmal 1870/71
Wiegendorf
Einzeldenkmale
– Kirche mit Kirchhof
– an B 87 zwischen Umpferstedt und Wiegendorf Preußischer
Meilenstein
Zottelstedt (Ortsteil von Apolda)
Einzeldenkmale
– Kirche
– Dorfplatz 18 Seierturm
– südl. Ortseingang Brücke
Nachmeldung:
Großheringen
Kulturdenkmale
– Kirche einschl. Ausstattung und Kirchhof Kirchgasse
– Brücke (überdachte Holzbrücke) Camburger Straße
– Tor und Portal Straße des Friedens 9
– Wohnhaus und Einfriedung mit Tor und Portal sowie Keller
Hofgebäude Straße des Friedens 10
– Gehöft Straße des Friedens 14
– Gehöft Straße des Friedens 16
– Tor und Portal einschl. Tor- und Türflügel Straße des Friedens 17
– Gehöft Straße der Genossenschaft 2
– Waidmühlstein Platz des Friedens
Informationen
Wir sagen danke …
Hiermit bedankt sich die Kirmesgesellschaft
Nauendorf bei allen tüchtigen Helfern, die
an der Kirmes 2006 in Nauendorf mitgewirkt haben!
Ein herzliches Dankeschön gilt dem Feuerwehrverein, vor allem Bodo Schlichting, für
die umfassende und weitreichende Unterstützung.
Weiterhin bedanken wir uns bei Frau
Leuschner, Frau Nicolai, Frau A. Kämmer,
Frau Schröder, Frau C. Thieme, … für die
Unterstützung beim Plaketten basteln;
Herrn H. Walther, Herrn T. Wilhelm, Herrn
A. Blazeowsky für die tatkräftige Beihilfe
beim Fichten setzen; Frau S. Kämmer, Frau
C. Schlichting, Frau Schleicher, Frau Zapfe,
Frau C. Thieme für die Mitgestaltung des
Programms.
Vor allem ist auch unseren zahlreichen
Sponsoren:
– Avenida Therme am Stausee Hohenfelden
– Sparkasse Mittelthüringen
–
–
–
–
–
–
–
–
tegut-Filiale Kranichfeld
REWE-Markt Kranichfeld
Neckermann Reisebüro Kranichfeld
Kaufland Leipziger Str. in Erfurt
Globus Linderbach
New Yorker
Installateurmeister Andreas Blazeowsky
Gaststätte „Zum Eichenberg“
für die erhebliche Unterstützung zur Ausgestaltung der Kirmes 2006 recht herzlich zu
danken!
G E S U C H T:
T:
Schulabgänger
des Jahres 1957
in Apolda
Fünfzig Jahre
sind seit unserer Schulentlassung
vergangen.
Für den 1. April 2007
organisieren wir dieses Jahrgangstreffen.
Uns fehlen noch viele Adressen.
Nochmals vielen Dank, auch an alle anderen nicht erwähnten Helfer!
Kirmesgesellschaft Nauendorf 2006
Meldet Euch bei:
Inge Lenzner
Herressener Straße 12
99510 Apolda
Tel.: 0 36 44/55 24 72
16. Dezember 2006 – Nummer 09/06
Seite 13
Informationen
LANDRATSAMT WEIMARER LAND
Ausschreibung von Ausbildungsplätzen
· Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten
Beginn: 01.09.2007, Voraussetzung: Realschulabschluss/
gleichwertiger Abschluss
· Verkürzte Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten
Beginn: 01.09.2007, Voraussetzung: allgemeine Hochschulreife (Abitur)/gleichwertiger Abschluss
Die Bewerbungsunterlagen, bestehend aus handschriftlichem Bewerbungsschreiben und tabellarischem Lebenslauf, Passbild und Zeugniskopien sind bis zum
15. Januar 2007
an das Haupt- und Personalamt des Landratsamtes Weimarer Land, Bahnhofstr. 28,
99510 Apolda, zu richten.
Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Diese verbleiben beim Landratsamt und werden nicht zurückgesandt.
Nach Abschluss des Verfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen vernichtet.
Bei gewünschter Rücksendung bitten wir um Beilage eines ausreichend frankierten
Rückumschlages. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
gez. Schneider, Amtsleiter Haupt- und Personalamt
Ausschreibung des Weimarer
Wirtschaftspreises 2007
Der Weimarer Wirtschaftspreis wird alle zwei
Jahre vergeben. Mit ihm sollen herausragende
Leistungen von Unternehmen und Unternehmern aus Weimar und dem Weimarer Land
ihre Anerkennung finden sowie die Wirtschaftsregion gefördert und in der Öffentlichkeit noch stärker positioniert werden.
Der Weimarer Wirtschaftspreis wird in vier
Kategorien ausgelobt:
– für Existenzgründer
– für innovative Produkte und Technologien
– für erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit
– für besonderes kommunales Engagement
von Unternehmen und Unternehmern
Einsendeschluss für die Bewerbungen ist der
28. Februar 2007.
Die Preisverleihung erfolgt am 24. April 2007
im großen Saal des congress centrum neue
weimarhalle im Rahmen einer Festveranstaltung.
Ihre Vorschläge und Bewerbungen richten Sie
an die:
Weimar GmbH
Stichwort:
„Weimarer Wirtschaftspreis 2007"
UNESCO Platz 1, 99423 Weimar
Weitere Informationen sowie Anmeldebogen
unter www.weimar.de/Wirtschaft.
Landrat Münchberg
Dank an Notfallretter
Ich danke den Notärzten des Kreises Weimarer Land den Mitarbeitern der Leitstelle und
den Besatzungen der Rettungs- und Krankenwagen für ihren aufopferungsvollen Einsatz im
vergangenen Jahr.
Kleiner Lebensretter geehrt
Sechsjähriger Alexander wählte die
Notrufnummer und half seinem
schwerverletzten Vater
Dass das System des Rettungsdienstes im Weimarer Land im letzten Jahr ohne Einbrüche und
nahezu fehlerfrei auch in Details funktioniert
hat, ist allein dem aufopferungsvollen Dienst
dieser Frauen und Männer zuzuschreiben.
Hier erweist es sich von Vorteil, dass im Kreis
Weimarer Land drei zum Teil hochspezialisierte Krankenhäuser unterschiedlicher Träger verantwortungsbewusst und zielorientiert zusammenarbeiten.
Während andere Landkreise bereits signalisieren, dass Notfallrettung nicht mehr voll gewährleistet oder vom Kollaps bedroht ist, sind
wir im Kreis Weimarer Land noch in einer vergleichsweise günstigeren Lage.
Wir haben Voraussetzungen geschaffen, unseren Rettungsdienst flächendeckend und dauerhaft zu sichern.
Hans-Helmut Münchberg
Landrat
Heute:
„Leben mit dem Krebs”
Krebskranke helfen Krebskranken
Die im Kreis Weimarer Land eingesetzten Helfer im Notfall und Rettungsdienst leisten
Außerordentliches.
Auf Grund der drastischen Kosteneinsparungen
im Gesundheitswesen leisten die Retter bis zu
60 Stunden in der Woche, zum Teil ohne entsprechende Vergütung.
Die Notärzte leisten ihren Dienst neben der
verantwortungsvollen Tätigkeit in ihren Praxen
und nach langandauerndem verantwortungsvollen Tagesdienst in den Krankenhäusern auf
Station oder am OP-Tisch.
Selbsthilfegruppen des Kreises stellen sich vor:
Alexander Martin, 6 Jahre alt, wohnt mit seiner
Familie in Neumark, spielt seit knapp zwei
Monaten Geige und liebt die „Wilden Kerle”.
Er ist ein aufgeweckter kleiner Mann, der am
Abend des 14. November 2006 Großes geleistet hat. Sein Vater, Dr. Peter Zimmermann, zog
sich bei einem Treppensturz so schwere Verletzungen zu, dass er selbst nicht mehr in der
Lage war, Hilfe zu holen. Alexander, der mit
seinem Papa und der kleinen Schwester allein
zu Hause blieb (die Mama ist Krankenschwester und hatte Dienst), war zutiefst erschrocken
und in großer Sorge um seinen Papa und tat
das einzig Richtige. Er griff zum Telefon und
wählte die 112. Trotz seiner Aufgeregtheit
schaffte er es, dem Rettungsassistenten in der
Leitstelle im Landratsamt ganz genau zu sagen,
was passiert ist, wie er heißt und wo er wohnt.
Durch sein beherztes und kluges Eingreifen
konnten die Rettungskräfte seinem Papa
schnell helfen.
Am 04.12. 2006 besuchte Landrat Münchberg
den kleinen Alexander im Kindergarten und
überreichte ihm im Beisein von Mama, Papa
und seinen Freunden eine Urkunde und ein
Geschenk.
Betroffene, die eine Krebserkrankung aus eigenem Erleben kennen, haben sich in unserer
Gruppe zusammengefunden. Wir möchten
unsere Erfahrungen weitergeben und Beispiel
dafür sein, dass man auch mit oder nach einer
Krebserkrankung ein sinnerfülltes Leben führen
kann. Unter Wahrnehmung strengster Diskretion helfen wir – ehrenamtlich – betroffenen
Frauen, Männern und deren Angehörigen.
Unser Programm beinhaltet die seelische Begleitung Krebskranker, Hilfe bei der Überwindung von Angst vor weiteren Behandlungen,
Vorschläge zur Festigung der Immunstabilität,
Hilfe zur Verbesserung der Lebensqualität und
Informationen über soziale Hilfen, Versicherungs- und Schwerbehindertenrecht.
Unsere Selbsthilfegruppe hat sich im November 2005 gegründet, z. Z. gibt es 45 Teilnehmer. Wir treffen uns jeden 2. Dienstag im
Monat um 14.00 Uhr im Seniorenclub in Bad
Berka, Hetschburger Str. 19. Jeden Montag um
16.00 Uhr findet in der Median Klinik II in Bad
Berka Trocken- und Wassergymnastik statt und
jeden 1. und 3. Dienstag im Monat um 14.00
Uhr ein Malkurs. Des Weiteren unternehmen
wir Wanderungen in die nähere Umgebung
und führen auch Tagesfahrten durch.
Mit Ihren Ängsten und Sorgen sind Sie nicht
allein. Rufen Sie uns an, wenn Sie Hilfe brauchen.
Ilona Böttner
Gruppenleiterin
Frauenselbsthilfe nach Krebs
Tel.: 0 36 43/42 41 57
Seite 14
16. Dezember 2006 – Nummer 09/06
Weihnachtsgrüße
Wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Kreisvolkshochschule Weimarer Land,
des Projektes Ost-West-Integration sowie
die Außenstellenleiterinnen und Außenstellenleiter
unserer Einrichtung
wünschen all’ unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern,
unseren Kursleiterinnen und Kursleitern
ein harmonisches, fröhliches Weihnachtsfest,
gleichzeitig ein erfolgreiches friedliches und
gesundes neues Jahr.
Wir bedanken uns sowohl für das Interesse und
gezeigte Vertrauen in unsere Tätigkeit als auch
für die gute Zusammenarbeit und freuen uns
auf eine erfolgreiche gemeinsame Fortsetzung im Jahr 2007.
Bei allem „Wie“ oder „Was“ man sieht und tut
muss immer „Etwas“ bleiben.
In diesem Sinne wünsche ich zum Jahresausklang allen
Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Weimarer Land und
allen Kolleginnen und Kollegen ein besinnliches Weihnachtsfest und
ein neues erfolgreiches Jahr 2007.
Ich möchte mich bei all denjenigen Menschen bedanken,
die mir ihr Vertrauen geschenkt haben und
freue mich auf das neue Jahr
Weihnachten steht vor der Tür
und ein Jahr voller Höhen und Tiefen
neigt sich dem Ende.
Die Zeit für einen Rückblick auf Vergangenes ist nun
gekommen und stärker als sonst verspüren wir den Wunsch
nach Ruhe und Frieden.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie eine gute „Rück-Sicht” auf Ihr
bisher Erreichtes nehmen können und die bevorstehenden
Festtage für Sie besinnlich und friedlich sind.
Mögen Sie meine guten Wünsche für ein glückliches und
gesundes neues Jahr überall erreichen –
wo immer Sie sind und was immer Sie tun.
Ihre Beate Wiedemann,
Ihre Silke Schmidt
Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte des Kreises Weimarer Land
Redakteurin des Amtsblattes
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interessiert?
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16. Dezember 2006 – Nummer 09/06
Seite 15
Wir gratulieren nachträglich
Herzlichen Glückwunsch
Marianne Eckner
Niedertrebra
zum 99. Geburtstag
Willy Klein
Hayn
Franz Leiter
Apolda
Elisabeth Stern
Bad Berka
zum 97. Geburtstag
Hildegard Möller
Blankenhain
Gertrud Förster
Apolda
Lisbeth Gottwald
Apolda
zum 96. Geburtstag
Martha Karwatzki
Bergern
Carl Fellmer
Bad Sulza
zum 95. Geburtstag
Hilma Ritter
Apolda
Gertrud Klingelstein
Apolda
Elsbeth Möbius
Herressen-Sulzbach
Thea Neupert
Apolda
Hildegard Belz
Bad Berka
Irma Reißner
Apolda
Lisbeth Jahns
Apolda
Alice Della-Putta
Hetschburg
zum 94. Geburtstag
Karla Mähler
Apolda
Charlotte Weisheit
Ettersburg
Alfred Herrmann
Apolda
Lisbeth Hüttenrauch
Mattstedt
Margarete Graul
Daasdorf
Elisabeth Rickert
Schwerstedt
zum 93. Geburtstag
Johanna Penschuck
Apolda
Luzia Fichtel
Daasdorf b. Bu.
Gerda Voigt
Ettersburg
Margarete Schröder
Apolda
Gertrud Wahrenberg
Pfiffelbach
Erna Forker
Umpferstedt
Erna Tränkler
Niederzimmern
Elsa Ebeling
Mechelroda
Hildegard Trillhose
Auerstedt
Liesbeth und Willi Meyer
Helene Wendrich
Großheringen
Karl Pokorny
Kleinromstedt
Kurt Meister
Wickerstedt
Annemarie Winkler
Frankendorf
zum 92. Geburtstag
Herta Ludwig
Ettersburg
Anna Dopytala
Apolda
Edith Weber
Blankenhain
Elfriede Müller
Apolda
Hans Streipert
Blankenhain
zum 91. Geburtstag
Erna Vogel
Apolda
Marie Lüder
Bad Berka
Wanda Lorenzen
Isseroda
Erna Rosenheinrich
Niedertrebra
Ilse Dietsch
Apolda
Hilde Stief
Hohenfelden
zum 90. Geburtstag
im Monat Dezember 2006
Wir gratulieren nachträglich
Gerda und Rolf Henkel
aus Apolda zur
Diamantenen Hochzeit
aus Apolda zur
Eisernen Hochzeit
die sie am 8. November 2006
gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Helga und Alfred Müller
aus Apolda zur
Diamantenen Hochzeit
die sie am 9. November 2006
gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Charlotte und August Pusch
aus Ballstedt zur
Diamantenen Hochzeit
die sie am 10. November 2006
gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
die sie am 29. Oktober 2006
gefeiert haben.
Erika und Walter Krüger
Wir gratulieren nachträglich
die sie am 13. November 2006
gefeiert haben.
aus Kranichfeld zur
Eisernen Hochzeit
Elsbeth und Siegfried Grafe
aus Berlstedt zur
Diamantenen Hochzeit
die sie am 6. November 2006
gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Hanne-Lore und Willi Dinter
aus Apolda zur
Diamantenen Hochzeit
die sie am 23. November 2006
gefeiert haben.
Impressum:
Herausgeber:
Kreis Weimarer Land
Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Landrat des Kreises Weimarer Land
Redaktion:
Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land
Silke Schmidt
Anschrift:
Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Telefon: 0 36 44/54 01 10
Fax: 0 36 44/54 01 15, e-mail: [email protected]
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land
Erscheinungsweise:
In der Regel 7 x im Jahr, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte
des Kreises Weimarer Land.
Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis von 1,00 Euro beim
LRA Weimarer Land, Pressestelle, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda
bestellt werden.
Redaktionsschluss:
In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes.
Druck:
Druckerei Friedr. Kühn, Bernhardstraße 43, PF 1151, 99501 Apolda,
Tel. 0 36 44/50 33-0, Fax: 0 36 44/50 33 99,
e-mail: [email protected]
Vertrieb:
Walter-Werbung, Schlachthofstraße 20, 99085 Erfurt
Seite 16
16. Dezember 2006 – Nummer 09/06
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