Amtsblatt - Nr. 1 - Januar 2015

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Amtsblatt - Nr. 1 - Januar 2015
Mittwoch, den 21. Januar 2015
01. Ausgabe 01/2015
Neujahrsgrüße des Bürgermeisters
Ich wünsche allen Schmalkalder Bürgerinnen und Bürgern für das neue Jahr alles Gute,
vor allem Gesundheit und Zufriedenheit.
Mögen all Ihre Wünsche im privaten und auch im beruflichen Bereich in Erfüllung gehen.
Ihr Thomas Kaminski
Bürgermeister
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Amtsblatt der Stadt Schmalkalden
01. Ausgabe 01/2015
§2
Steuerfreiheit
Inhaltsverzeichnis
Amtlicher Teil
Steuerfrei ist bei entsprechender Nachweisführung gemäß § 8 das
Halten von:
Amtliche Bekanntmachungen
1. Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt
Schmalkalden (Hundesteuersatzung)
2. Flurbereinigungsverfahren
3. Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im
Stadtgebiet
4. Vollzug des § 34 c der Gewerbeordnung (GewO) und des § 16
der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) – Abgabe der
Prüfberichte
5. Vollzug des § 34 f der Gewerbeordnung (GewO) und des § 24
der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) – Abgabe der Prüfberichte
Amtliche Mitteilungen
1. Hochzeitsjubiläen
2. Vereinsförderung
3. Aktualisierung Vereinsdatenbank
Nichtamtlicher Teil
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Schmalkalder Herrscheklasmarkt – Dankeschön
Schließzeiten der Sporthallen
Sportveranstaltungen in Schmalkalden
Spiel- und Kleiderbasar in der Mehrzweckhalle
Multivisionsshow „Schottland“
Aus den Ortsteilen
• Stadtgebiet Walperloh
• Asbach
• Wernshausen
Veranstaltungskalender
Amtlicher Teil
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der
Stadt Schmalkalden (Hundesteuersatzung)
I. Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt
Schmalkalden (Hundesteuersatzung)
Aufgrund der §§ 19 Absatz (1) und 21 der Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) vom
28.01.2003 in der zur Zeit gültigen Fassung, sowie aufgrund der §§
1, 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG)
vom 19.09.2000 in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Stadtrat der
Stadt Schmalkalden in seiner Sitzung vom 15.12.2014 folgende Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer beschlossen:
§1
Steuertatbestand
(1) Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gebiet der
Stadt Schmalkalden unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe dieser Satzung. Maßgebend ist das
Kalenderjahr.
(2) Kann das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen werden, so ist
davon auszugehen, dass der Hund älter als vier Monate ist.
(3) Wird ein Hund gleichzeitig in mehreren Gemeinden gehalten, so
ist die Stadt Schmalkalden steuerberechtigt, sofern und solange
der Hundehalter seinen Hauptwohnsitz im Gebiet der Stadt
Schmalkalden hat.
a) Hunden, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
dienen oder nach der Erfüllung ihrer Aufgaben auf Grund alters- oder krankheitsbedingter Aussonderung in Pflege gehalten
werden;
b) Hunden, die als Schul- und Therapiehunde zum Einsatz kommen, allerdings nur für den Zeitraum des Einsatzes;
c) Hunden des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariterbundes, des Malteser-Hilfs-Dienstes, der Johanniter-Unfallhilfe
und des Technischen Hilfswerkes, die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen;
d) Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose, das heißt für Schwerbehinderte, die laut Schwerbehindertenausweis Anspruch auf die im Sozialgesetzbuch (SGB) IX geregelten Merkzeichen haben, unentbehrlich sind;
e) Hunden, die zur Bewachung von Herden notwendig sind;
f) Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in
Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind;
g) Hunden, die die für die Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zur
Verfügung stehen oder nach der Erfüllung ihrer Aufgaben auf
Grund alters- oder krankheitsbedingter Aussonderung in Pflege
gehalten werden;
h) Hunden in Tierhandlungen;
i) Hunden, die aus der Tierauffangstation eines im Gebiet der
Stadt Schmalkalden ansässigen Tierschutzvereins übernommen
werden, für den Zeitraum von zwölf Monaten, gerechnet ab
dem ersten Kalendertag des auf die Übernahme folgenden Kalendermonats.
§3
Steuerschuldner und Haftung
(1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer
einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält.
(2) Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
(3) Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des Hundes für
die Steuer gesamtschuldnerisch.
§4
Wegfall der Steuerpflicht sowie Anrechnung
bereits erhobener Steuer
(1) Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei aufeinanderfolgenden Monaten erfüllt werden.
(2) Wurde das Halten eines Hundes für das Steuerjahr oder für einen Teil des Steuerjahres bereits in einer anderen Gemeinde der
Bundesrepublik Deutschland nachweislich besteuert, so ist die
erhobene Steuer auf die Steuer anzurechnen, die für das Steuerjahr nach dieser Satzung zu zahlen ist. Mehrbeträge werden
nicht erstattet.
§5
Steuermaßstab und Steuersatz
(1) Die Steuer beträgt:
a) für den ersten Hund:
b) für jeden weiteren Hund:
80,00 € pro Jahr
100,00 € pro Jahr.
(2) Abweichend von der Regelung unter Absatz (1) beträgt die
Steuer für jeden gefährlichen Hund 400,00 € pro Jahr.
(3) Ein Hund unterliegt dem Steuermaßstab und dem Steuersatz
01. Ausgabe 01/2015
Amtsblatt der Stadt Schmalkalden
nach Absatz (2), sofern er gemäß dem Thüringer Gesetz zum
Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren in der jeweils gültigen
Fassung als gefährlicher Hund gilt.
(4) Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind
bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen.
(5) Hunde, für die die Steuer nach § 6 Absätze (1), (2) und (4) Satz 1
ermäßigt wird, gelten steuerlich als Hunde nach Absatz (1)
Buchstabe a).
§6
Steuerermäßigungen
(1) Die Steuer kann auf Antrag um die Hälfte ermäßigt werden für:
a) Hunde, die in Einöden gehalten werden;
b) Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern
eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden, sofern nicht die Hundehaltung steuerfrei ist; für Hunde, die
zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die jagdrechtlich normierte Brauchbarkeitsprüfung oder eine gleichgestellte Prüfung mit Erfolg abgelegt haben.
(2) Als Einöde im Sinne des Absatzes (1) Buchstabe a) gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 200 Meter von jedem anderen Wohngebäude entfernt ist. Der Steuerschuldner hat mit
dem Antrag auf Steuerermäßigung eine den Tatbestand der Einöde bestätigende Bescheinigung des Bauamtes vorzulegen.
(3) Die Steuer kann auf Antrag um 20,00 € ermäßigt werden, wenn
der Hundehalter bis zum 31.12. des Vorjahres unaufgefordert einen gültigen und aktuellen Nachweis über eine vom VDH anerkannte Übungsleiterlizenz vorlegt. Außerdem kann die Steuer auf
Antrag um 20,00 € ermäßigt werden, wenn der Hundehalter bis
zum 31.12. des Vorjahres unaufgefordert einen von einem VDH
anerkannten Prüfer ausgestellten Hundeführerschein oder Leistungsnachweis über abgelegte Prüfungen vorlegt. Das Ausstellungsdatum des Hundeführerscheins oder der Leistungsnachweise darf nicht länger als zwölf Monate zurückliegen. Die Ermäßigung wird dann ab dem 01.01. des Folgejahres berücksichtigt.
Die Steuer beträgt in den in den Sätzen 1 bis 4 genannten Fällen:
a) für den ersten Hund:
b) für jeden weiteren Hund:
60,00 € pro Jahr
80,00 € pro Jahr.
(4) Ein Ermäßigungsgrund nach Absatz (1) kann jeweils nur für einen Hund des Steuerpflichtigen beansprucht werden. Ein Ermäßigungsgrund im Sinne des Absatzes (3) Satz 2 muss für jeden
Hund separat nachgewiesen werden. Für gefährliche Hunde im
Sinne des § 5 Absätze (2) und (3) finden die Absätze (1) bis (3)
keine Anwendung.
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Beginn des Kalenderjahres. Beginnt die Hundehaltung erst im
Laufe des Kalenderjahres, so ist dieser Zeitpunkt entscheidend.
(2) Eine Steuervergünstigung wird nur gewährt, wenn die Hunde
für den angegebenen Verwendungszweck geeignet sind, entsprechende Nachweise für den Einsatz bzw. den Aufenthaltsort
erbracht werden und wenn es sich bei den Hunden nicht um solche im Sinne des § 5 Absätze (2) und (3) handelt.
(3) In den Fällen des § 2 Buchstabe g) reichen eine Vereinsmitgliedschaft und das Ablegen der Prüfungen alleine für eine Steuervergünstigung nicht aus. Der tatsächliche Einsatz als Rettungshund ist nachzuweisen.
(4) Der Antrag auf Steuervergünstigung ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes bzw. nach Eintreten des Vergünstigungstatbestandes schriftlich bei der Stadtverwaltung
Schmalkalden einzureichen.
(5) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg,
so ist dies spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem
Wegfall des Steuerbegünstigungstatbestandes bei der Stadtverwaltung Schmalkalden anzuzeigen.
§9
Entstehen und Ende der Steuerpflicht
(1) Die Steuerpflicht entsteht zu Beginn des Jahres, in welchem der
Steuertatbestand im Sinne des § 1 verwirklicht wird. Beginnt die
Steuerpflicht erst während des Kalenderjahres, erfolgt die Festsetzung mit einem Zwölftel des Jahressteuersatzes pro Kalendermonat; beginnt die Steuerpflicht im laufenden Monat, erfolgt
die Festsetzung mit Wirkung zum ersten Tag des darauffolgenden Monats. Hierüber wird ein Steuerbescheid erteilt.
(2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem
die Voraussetzungen nach § 1 der Satzung nicht mehr vorliegen.
Kann der Steuerpflichtige keinen Nachweis über den Verbleib
des Hundes nach § 11 Absatz (2) vorlegen, so erlischt die Steuerpflicht erst am Ende des Monats, in dem die Abmeldung des
Hundes erfolgt.
§ 10
Fälligkeit der Steuer
(1) Die Steuer wird in Höhe des nach § 5 geltenden Steuersatzes für
ein Kalenderjahr festgesetzt.
(2) Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach der Bekanntgabe
des Abgabenbescheides und sodann jeweils vierteljährlich zum
15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrages fällig.
(3) Die Steuer kann auf Antrag auch für das ganze Jahr jeweils zum
01.07. entrichtet werden.
§7
Züchtersteuer
(1) Von Hundezüchtern, die mindestens zwei reinrassige Hunde
der gleichen Rasse in zuchtfähigem Alter, darunter mindestens
eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für Hunde dieser Rasse in der Form der Züchtersteuer erhoben. § 2
Buchstabe h) bleibt unberührt.
(4) Der Steuerbescheid gilt gemäß § 3 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) auch für die Folgejahre, solange keine
Neufestsetzung aufgrund geänderter Besteuerungsgrundlagen
von Amts wegen oder auf Antrag des Steuerschuldners erfolgt.
In den Folgejahren ist die Steuer zu den in dem zuletzt ergangenen Abgabenbescheid ausgewiesenen Fälligkeiten der Folgejahre zu entrichten.
(2) Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken
im Sinne des Absatzes (1) gehalten wird, die Hälfte des nach § 5
geltenden Steuersatzes.
§ 11
Anzeigepflicht
(3) Hunde werden in der Regel dann nicht zu Zuchtzwecken gehalten, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren keine
Hunde mehr gezüchtet wurden. § 8 Absatz (5) gilt entsprechend.
§8
Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiung und
Steuerermäßigung (Steuervergünstigung)
(1) Maßgebend für die Steuervergünstigung sind die Verhältnisse zu
(1) Wer einen über vier Monate alten Hund anschafft oder mit einem solchen Hund zuzieht, hat ihn unverzüglich bei der Stadtverwaltung Schmalkalden schriftlich anzumelden. Die schriftliche Anmeldung hat unter Angabe von
– Name, Vorname und Adresse des Hundehalters,
– Alter bzw. Wurfdatum, Rasse, Farbe, Name und Geschlecht
des Hundes sowie
– Beginn der Haltung des Hundes im Gebiet der Stadt Schmalkalden
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Amtsblatt der Stadt Schmalkalden
zu erfolgen. Wird der Hund von einem Vorbesitzer übernommen, so sind zusätzlich zu den in Satz 2 aufgeführten Daten der
Vor- und Zuname sowie die vollständige Adresse des Vorbesitzers anzugeben. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des
vierten Monats nach der Geburt als angeschafft.
Das Wurfdatum ist nachzuweisen, z. B. mit einer Kopie des
Impfausweises oder der Ahnentafel. Kann dieser Nachweis
nicht geführt werden, gilt die Bestimmung des § 1 Absatz (2).
(2) Der steuerpflichtige Hundehalter im Sinne des § 3 soll den
Hund unverzüglich bei der Stadtverwaltung Schmalkalden
schriftlich abmelden, wenn er ihn veräußert oder auf andere Art
und Weise abgeschafft hat, wenn der Hund abhandengekommen oder verendet ist, oder wenn der Halter aus der Stadt
Schmalkalden weggezogen ist. Hinsichtlich der in Satz 1 aufgeführten und eine Abmeldung des Hundes erfordernden Tatbestände hat der steuerpflichtige Hundehalter einen geeigneten
Nachweis zu erbringen, wie z. B. in Form der Angabe der vollständigen Adresse des neuen Halters oder der vollständigen
neuen Adresse bei Umzug des Hundehalters selbst. Sollte der
Hund eingeschläfert worden sein, ist eine Bescheinigung vom
Tierarzt oder eine Rechnung über die ordnungsgemäße Tierkörperbeseitigung vorzulegen. Sofern der Hundehalter keinen geeigneten Nachweis im Sinne des Satzes 2 erbringt, gilt die Bestimmung des § 9 Absatz (2) Satz 2.
(3) Stellt sich die Gefährlichkeit eines Hundes im Sinne des Thüringer
Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren in der jeweils gültigen Fassung heraus, so hat dies der Halter des Hundes
unverzüglich der Stadtverwaltung Schmalkalden anzuzeigen.
§ 12
Auskünfte und Nachweise
(1) Der Steuerschuldner im Sinne des § 3 hat die für die Steuererhebung und die Steuervergünstigung nach dieser Satzung erheblichen Umstände der Stadt Schmalkalden unverzüglich schriftlich
mitzuteilen und auf Anforderung in geeigneter Form nachzuweisen.
(2) Die Stadt Schmalkalden ist berechtigt, zur Feststellung aller
Hunde, die der Steuerpflicht unterliegen, in unregelmäßigen
Zeitabständen territorial begrenzte oder flächendeckende Hundebestandsaufnahmen im Gebiet der Stadt Schmalkalden
durchzuführen. Eine Beauftragung privater Unternehmen zur
Durchführung von Hundebestandsaufnahmen ist unter Wahrung des Steuergeheimnisses zulässig. Auf Nachfrage sind die
volljährigen Einwohner der Stadt Schmalkalden verpflichtet,
den Beauftragten der Stadt Schmalkalden Auskünfte über die in
§ 11 Absatz (1) Satz 2 genannten Daten zu erteilen, soweit in ihrem Haushalt Hunde gehalten werden.
§ 13
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der
Stadt Schmalkalden tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung
im Amtsblatt der Stadt Schmalkalden in Kraft.
(2) Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Schmalkalden vom 15.10.2012 außer Kraft.
Schmalkalden, den 23.12.2014
Stadt Schmalkalden
Siegel
Kaminski
Bürgermeister der
Stadt Schmalkalden
01. Ausgabe 01/2015
Hundesteuer in der Stadt Schmalkalden (Hundesteuersatzung)
beschlossen.
2. Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen als Untere Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 22.12.2014 die Genehmigung zur öffentlichen Bekanntmachung der Satzung über die
Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Schmalkalden (Hundesteuersatzung) erteilt und folgenden rechtsaufsichtlichen Bescheid erlassen:
Die vom Stadtrat der Stadt Schmalkalden am 15.12.2014 beschlossene Hundesteuersatzung wird nach § 2 Abs. 4 Satz 1 des
Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) rechtsaufsichtlich genehmigt.
Schmalkalden, den 23.12.2014
Stadt Schmalkalden
Siegel
Kaminski
Bürgermeister
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Amt für Landentwicklung und
Meiningen, den 11.12.2014
Flurneuordnung Meiningen
– Flurbereinigungsbehörde –
Frankental 1, 98617 Meiningen
Flurbereinigungsverfahren Schwallungen
Az.: 3-3-0340
Öffentliche Bekanntmachung
Im Flurbereinigungsverfahren Schwallungen, Landkreis Schmalkalden-Meiningen, ist mit Datum vom 11.12.2014 der Änderungsbeschluss Nr. 3 zum Anordnungsbeschluss vom 20.02.2004 erlassen
worden.
Zum Flurbereinigungsgebiet wurden zugezogen:
Gemarkung:
Flurstücke Nr.:
Schwallungen
967/30 und 1318/2
Niederschmalkalden
976/6
1. Anmeldung von Rechten:
Die Beteiligten werden aufgefordert, Rechte, die aus dem
Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, innerhalb von drei Monaten
nach dem ersten Tage dieser Bekanntmachung bei dem
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen, Frankental 1, 98617 Meiningen
Postanschrift:
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen, PF 10 06 53, 98606 Meiningen,
anzumelden.
Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann
das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines o. a. Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen
wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe
des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
2. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung
Nach § 34 FlurbG ist von der Bekanntgabe des Beschlusses ab bis
zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes in folgenden
Fällen die Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich:
II. Beschluss und Genehmigungsvermerk
1. Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden hat mit Beschluss vom
15.12.2014, Nr. 098/14S die Satzung über die Erhebung einer
a) wenn die Nutzungsart der Grundstücke im Flurbereinigungsgebiet geändert werden soll; dies gilt nicht für Änderungen,
die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören;
01. Ausgabe 01/2015
Amtsblatt der Stadt Schmalkalden
b) wenn Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen errichtet, hergestellt, wesentlich
verändert oder beseitigt werden sollen;
c) wenn Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke,
einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze beseitigt werden sollen. Die Beseitigung ist nur in Ausnahmefällen möglich,
soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden;
Sind entgegen den Absätzen a) und c) Änderungen vorgenommen, Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Verfahren unberücksichtigt bleiben; die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gemäß § 137
FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist.
Sind Eingriffe entgegen dem Absatz c) vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen.
Wer den Vorschriften zu Buchstabe b), c) zuwiderhandelt, begeht nach § 154 FlurbG eine Ordnungswidrigkeit, die mit
Geldbuße geahndet werden kann.
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lee, Straße der DSF, An der Rosa, Heyersgasse, Heyersleite, Neuer
Weg, Karrenweg, Am Heyer, Pfingstgasse, Mühlgasse, Gartenstraße,
Neue Gasse, Pfarrgasse, Rudolf-Breitscheid-Straße, Kirchberg, Schöne Aussicht, Breitunger Straße, Weberstor, Unterm Schwicher,
Schwichersweg, Büßertal, Rosagrund, Roßdorfer Straße, Im Berlesgraben, Breiter Weg, Heinzenleite, Am Gänsberg, Thomas-MannStraße, Heinrich-Heine-Straße, Wolfstal, Schiller Straße, Steinerne
Wiese 4, Goethestraße, Theodor-Storm-Weg, Im Heufeld, Alexander-Puschkin-Straße.
Der Betriebssitz ist in 98597 Fambach, Wennebach 10, unter der Telefonnummer 036848 / 31449 zu erreichen.
Schmalkalden, im Januar 2015
Lochner
AL Ordnungsamt
Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
(bBSF)
Mit Wirkung vom 01.01.2015 bis 31.12.2021 wird
Gez. Knut Rommel
Amtsleiter
(DS)
Herr Steffen Schmidt
zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den
BEKANNTMACHUNG DES GEWERBEAMTES
DER STADT SCHMALKALDEN
Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
(bBSF)
Mit Wirkung vom 01.01.2015 bis 31.12.2021 wird
Herr Heiko Bonß
zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den
Kehrbezirk Schmalkalden-Meiningen – 002 –
bestellt.
Der Kehrbezirk – 002 – umfasst in der Stadt Schmalkalden folgende
Teilbereiche (mit OT Wernshausen/Helmers und Grumbach):
Alte Schmalkalder Straße, Breitenbacher Straße, Am Hauck, Die
Delle, Dorfplatz, Alte Näherstiller Straße, Notstraße, Trift, Rosatalstraße, Breitunger Tal, Neue Straße, Kirchstraße, Fischbachstraße,
Rothebergstraße, Brunnenleite, An der Leite.
Der Betriebssitz ist in 98574 Schmalkalden, Schlossgartenstraße 37,
unter der Telefonnummer 03683 / 780066 zu erreichen.
Schmalkalden, im Januar 2015
Kehrbezirk Schmalkalden-Meiningen – 015 –
bestellt.
Der Kehrbezirk – 015 – umfasst in der Stadt Schmalkalden folgende
Teilbereiche (OT Asbach):
Alter Fahrweg (Käbach), Am alten Fahrweg (Käbach), Am Christ,
Am großen Stück, Am Oberen Christ, Am Pfaffenrain, Am Unteren
Christ, Am Unteren Pfaffenrain, An der Dreschhalle, Asbacher
Weg/Näherstiller Straße, Feldstraße, Hammergasse, Heilig Grab,
Herrenäcker, Hüttenwiese, Hutweide, Käbach, Kothenwiese, Maienluft, Mühlberg, Neue Reihe, Obere Herrenwiese, Oberer Pfaffenrain, Reitershohle, Roter Grund, Schmalkalder Straße, Schulgasse,
Talstraße-Schöntal, Talstraße, Tiergarten, Untere Herrenwiese, Unterer Pfaffenrain, Ziegelhütte, Zum Stillen Feld.
Der Betriebssitz ist in 98574 Schmalkalden, Ludwigsweg 8, unter
der Telefonnummer 0173 / 8612489 zu erreichen.
Schmalkalden, im Januar 2015
Lochner
AL Ordnungsamt
Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
(bBSF)
Mit Wirkung vom 01.01.2015 bis 31.12.2021 wird
Lochner
AL Ordnungsamt
Herr Nico Sorg
zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den
Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
(bBSF)
Kehrbezirk Suhl – 003 –
bestellt.
Mit Wirkung vom 01.01.2015 bis 31.12.2021 wird
Herr Werner Truthan
zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den
Kehrbezirk Schmalkalden-Meiningen – 006 –
Der Kehrbezirk Suhl – 003 – umfasst in der Stadt Schmalkalden folgende Teilbereiche (OT Niederschmalkalden):
Pappenholzweg, Ernst-Thälmann-Straße, Töpfergasse, Karl-Marx-Straße, Friedhofstraße, Am Roland, Wilhelm-Pieck-Straße, Leninstraße.
Der Betriebssitz ist in 98553 Schleusingen, Weidig 2, unter der Telefonnummer 036841 / 54353 zu erreichen.
bestellt.
Schmalkalden, im Januar 2015
Der Kehrbezirk – 006 – umfasst in der Stadt Schmalkalden folgende
Teilbereiche (OT Wernshausen und Niederschmalkalden):
Werraweg, Unterm Bahnhof, Am Bahnhof, Am Gries, Bahnhofsal-
Lochner
AL Ordnungsamt
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Amtsblatt der Stadt Schmalkalden
Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
(bBSF)
Mit Wirkung vom 01.01.2015 bis 31.12.2021 wird
Herr Jan Taube
zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) für den
Kehrbezirk Schmalkalden-Meiningen – 001 –
bestellt.
Der Kehrbezirk – 001 – umfasst in der Stadt Schmalkalden folgende
Teilbereiche (Schmalkalden):
Körnbach (Möckers), Am Floßgarten, Am Otterborn (Baude), Am
Stieg, Brunnenweg, Dörnbergweg, Mühlenweg, Schulberg, Straße
der Einheit, Straße der Freundschaft, Suhler Straße, Wiesengrund,
Allendestraße, Altmarkt, Am Alten Graben, Am Bad, Am Boden, Am
Neuen Teich, Am Rosenweg, Am Sonnenhof, Am Steinrück, Am
Volksgarten, Am Walperloh, Amalienufer, Annaweg, Auer Gasse,
Auer Weg, Auf dem Gries, Bahnhof, Bahnhofstraße, Bergstraße,
Blechhammer, Bohrmühle, Bohrmühlenweg, Brackstraße, Braugasse,
Concordia, Damaschkeweg, Dr- Fuckel-Straße, Ehrental, Eichelbach,
Eichelbachhöhe, Eichenrain, An der Elisenbrücke, Entenplan, Famberg, Famberghohle, Fuchsenkothe, Gartenweg, Genossenschaftsweg, Geschwister-Scholl-Straße, Am Gespringrain, Gespringweg,
Gieselsberg, Gillersgasse, Grasberg, Grenzweg, Grüner Weg, Gut
Röthof, Haargasse, Haindorfsgasse, Hedwigsweg, Heimstättenweg,
Helenenweg, Herrengasse, Herrentälchen, Hinter der Stadt, Hölzersgasse, Hoffnung, Hofstatt, In der Klinge, Johannesgasse, Judengasse,
Kanonenweg, Karlstraße, Kasseler Straße, Katzensprung, Kibitzenburg, Kirchhof, Kirschenkehle, Klostergasse, Kothersgasse, Krötengasse, Krumme Hohle, Künkelsgasse, Kurzer Weg, Leere Tasche,
Leimbacher Weg, Linkgasse, Lohweg, Ludwigsweg, Luisenweg, Lutherplatz, Martin-Luther-Ring, Marienweg, Mönchsgasse, Mohrengasse, Mühlengasse, Näherstiller Straße, Neumarkt, Notstraße, Nougat-Allee, Am Nürnberger Räsle, Obertor, Pfaffenbach, Pfaffengasse,
Pfaffenwiese, Am Pulverturm, Quellenweg, Questenstieg, Questenweg, Walther-Rathenau-Straße, Reihersgasse, Reiherstor, Renthofstraße, Rötberg, Rötbergrain, Rötbergtreppe, Rötweg, Rückersberg,
Rückersgasse, Salinenweg, Salzbrücke, Sandgasse, Schillerhöhe,
Schlossberg, Schlossgartenstraße, Schlossküchenweg, Schmiedhof,
Schulweg, Schweizerweg, Siechenrasen, Siedlerweg, Soldatensprung, Sonnenweg, Steinerne Wiese, Steingasse, Stiller Gasse, Stiller
Tor, Stumpfelsgasse, Sybillenburg, Teichstraße, Über dem Welgerstal,
Über den Erbsäckern, Über der Krummen Hohle, Unterm Johanneshof, Volkers, Volkerser Straße, Wilhelm-Külz-Straße, Waldhausstraße, Am Walperloh, Walrabstraße, Weibachswand, Weidebrunner
Gasse, Weidebrunner Tor, Welgerstal, Westendstraße, Wolfsberg,
Wollwebergasse, Ziegelrain, Ziegengasse, Zum Johanneshof, Zum
Röthof, Hochbehälter, Fambacher Weg, Haindorfer Straße, Haindorfer Weg, Hauptstraße, Hirtengraben, Möckerser Berg, Schulstraße,
Steinbruchweg, Struthweg, Gothaer Straße, Im Heufeld.
Der Betriebssitz ist in 98617 Meiningen/OT Herpf, Wiebersgasse 111
zu erreichen.
Schmalkalden, im Januar 2015
01. Ausgabe 01/2015
Kasseler Straße, Alte Gasse, Am Auerberg, Am Hochbehälter, Am
Sportplatz, An der Auehütte, An der Schmalkalde, An der Wiese,
Auer Straße, Auerberg, Dippachsgraben, Dippachsgrund, Dippachshof, Dippachsweg, Fambacher Weg, Feldweg, Gänserasen,
Haindorfer Siedlung, Haindorfer Straße, Haindorfer Weg, Hauptstraße, Haus Hohe Tanne, Hinter der Kirche, Hirtengraben, Johannes-Saal-Straße, Kirchweg, Koppisrain, Körnbach, Möckerser Berg,
Mühlenecke, Mühlweg, Oberdorf, Quergasse, Rentenmarkstraße,
Roßbach, Roßbach-Hütte, Schützenstraße, Schulstraße, Sportplatz,
Steinbruchweg, Struthweg, Unter der Linde, Unterdorf, Volkers,
Volkerser Straße, Wiesenweg.
Der Betriebssitz ist in 98634 Unterweid, Grabental 21c zu erreichen.
Schmalkalden, im Januar 2015
Lochner
AL Ordnungsamt
Anordnung der Vertretung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (bBSF)
Die Ausschreibung des Kehrbezirkes Schmalkalden-Meiningen – 003 – blieb erfolglos.
Gemäß § 11 Abs. 2 Schornsteinfegerhandwerkgesetzes (SchfHwG)
wurde angeordnet, dass die bBSF Herr Heiko Bonß, Ronny Hildenbrandt, Steffen Schmidt und Werner Truthan, die Aufgaben
und Befugnisse nach §§f 13 bis 16 SchfHwG, für die Dauer bis zum
Abschluss eines erneuten Ausschreibungsverfahrens und der Bestellung eines neuen bBSF vorübergehend wahrnehmen.
Der Kehrbezirk – 003 – umfasst folgende Orte: Teilbereiche der Stadt
Schmalkalden-Näherstille, Ortsteil Breitenbach und OT Weidebrunn.
Schmalkalden, im Januar 2015
Lochner
AL Ordnungsamt
Vollzug des § 34 c der Gewerbeordnung (GewO)
und des § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung
(MaBV)
Abgabe der Prüfberichte
Die Stadt Schmalkalden möchte alle Gewerbetreibende im Sinne des
§ 34c GewO an die Pflichtprüfung nach § 16 MaBV für das Jahr 2013
erinnern.
Die der MaBV unterliegenden Bauträger und Baubetreuer sind gemäß
§ 16 Abs. 1 Satz 1 MaBV einer jährlichen Pflichtprüfung unterworfen.
Das bedeutet, der Prüfbericht für das Kalenderjahr 2013 musste bis
zum 31.12.2014 bei der unteren Gewerbebehörde eingegangen sein.
Sofern sich der Gewerbetreibende im Berichtszeitraum nicht einschlägig gewerblich betätigt hat, muss er anstatt des Prüfberichts eine so genannte Negativerklärung abgeben (§ 16 Abs. 1 Satz 2 MaBV).
Lochner
AL Ordnungsamt
Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
(bBSF)
Mit Wirkung vom 01.01.2015 bis 31.12.2021 wird
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass ordnungswidrig im Sinne
des § 18 Abs. 1 Nr. 12 MaBV in Verbindung mit § 144 Abs. 2 Nr. 6 GewO handelt, wer entgegen § 16 Abs. 1 Satz 1 oder 2 MaBV einen
Prüfbericht, nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Herr Daniel Deißenroth
zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den
Kehrbezirk Schmalkalden-Meiningen – 005 –
bestellt.
Der Kehrbezirk – 005 – umfasst in der Stadt Schmalkalden folgende
Teilbereiche (OT Möckers und Mittelschmalkalden):
Wir möchten die betreffenden Gewerbetreibenden daran erinnern,
diesen Prüfbericht bis spätestens 28.02.2015 bei der unteren Gewerbebehörde einzureichen.
01. Ausgabe 01/2015
Vollzug des § 34 f der Gewerbeordnung (GewO)
und des § 24 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)
Amtsblatt der Stadt Schmalkalden
| 7
Vereinsförderung
Gemäß der Richtlinie zur Förderung der Vereine können diese ihre
Anträge bis zum
Abgabe der Prüfberichte
28. Februar 2015
Die Stadtverwaltung Schmalkalden möchte erstmals alle Gewerbetreibende im Sinne des § 34 f GewO an die Pflichtprüfung nach § 24
Abs. 1 FinVermV für das Jahr 2013 erinnern.
Die der FinVermV unterliegenden Finanzvermittler nach § 34 f GewO sind erstmals der Prüfpflicht für das Jahr 2013 unterworfen. Das
bedeutet, der Prüfbericht für das Kalenderjahr 2013 musste spätestens bis zum 31.12.2014 bei der unteren Gewerbebehörde eingegangen sein.
Gewerbetreibende im Sinne des § 34 f GewO, die im Berichtszeitraum keine nach § 34 f Abs. 1 GewO erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ausgeübt haben, haben anstelle des Prüfberichtes unaufgefordert und schriftlich eine entsprechende Erklärung zu übermitteln
(Negativerklärung).
Nach § 26 Abs. 1 Nr. 14 FinVermV handelt derjenige ordnungswidrig, wer entgegen § 24 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 4 FinVermV einen
Prüfbericht oder eine Erklärung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt.
Diese Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 26 Abs. 1 FinVermV i. V.
m. § 34 g sowie § 144 Abs. 2 Nr. 6 GewO mit einer Geldbuße bis zu
5.000 Euro geahndet werden.
Die Stadtverwaltung Schmalkalden bittet um Beachtung dieser Hinweise und fordert umgehend, jedoch spätestens bis 28.02.2015, die
Abgabe der erforderlichen Unterlagen.
Gleichzeitig fordern wir alle Erlaubnisinhaber auf, den Nachweis
über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung „Geprüfter Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“ nach § 34 f Abs. 2
Nr. 4 der GewO i. V. m. § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der GewO (offene
Investmentvermögen) einzureichen. Bei Nichteinreichung der geforderten Unterlagen verliert die Erlaubnis mit sofortiger Wirkung
ihre Gültigkeit.
Im Auftrag
gez. Lochner
AL Ordnungsamt
AMTLICHE MITTEILUNGEN
Hochzeitsjubiläen
Eine langlebige Ehe ist ein wahrhaftiges Geschenk. Gerade,
wenn zwei Menschen auf 60 bzw. 65 Jahre Eheglück zurückblicken, dann gebührt es sich in Tradition unserer Stadt, dass
der Bürgermeister dem Hochzeitspaar persönlich und im Namen der gesamten Stadt die besten Glückwünsche überbringt.
Leider kann ein Bürgermeister aus Gründen des Datenschutzes nicht über jedes 60- bzw. 65-jährige Ehejubiläum im Bilde
sein. Aus diesem Grund möchte ich Angehörige der Jubilare
oder die Jubilare selbst bitten – sofern mein Besuch erwünscht
ist – mir dies mitzuteilen. Hierzu wenden Sie sich bitte an das
Büro des Bürgermeisters, Frau Erdenberger, unter: 03683/
667114.
Ihr Bürgermeister
Kaminski
in der Stadtverwaltung Schmalkalden einreichen. Dazu bitte das
entsprechende Antragsformular benutzen. Sie erhalten dieses am
Info-Point im Rathaus oder können es bequem von der Homepage
unter www.schmalkalden.de downloaden.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Bogen-Wendt unter 667 154 gerne
zur Verfügung.
(Formular siehe auch Seite 9/10 in dieser Ausgabe)
Aktualisierung Vereinsdatenbank
Sehr geehrte Vereinsvorstände,
die Stadtverwaltung ist stets bemüht, die Übersicht aller in Schmalkalden und den Ortsteilen ansässigen Vereine auf einem möglichst
aktuellen Stand zu halten. Wir möchten Sie daher bitten, uns eventuelle Veränderungen (Wechsel des Vorstandes/Ansprechpartners,
neue E-Mail-Adresse etc.) mitzuteilen. Dies können Sie der Verwaltung bitte telefonisch unter 667 154 mitteilen oder Sie senden eine
kurze Mail an [email protected]!
Schmalkalder Herrscheklasmarkt 2014
„Dankeschön“
Zunächst möchte ich allen Bürgerinnen und Bürgern von
Schmalkalden ein gesundes neues Jahr wünschen.
Unser kleiner feiner Schmalkalder Herrscheklasmarkt 2014
war über drei Wochen im Dezember ein Höhepunkt, der mit
vielen unterschiedlichen Veranstaltungen zahlreiche Gäste
aus nah und fern nach Schmalkalden geholt hat. Ich möchte
mich an dieser Stelle bei all denjenigen bedanken, die sich bei
der Gestaltung und Durchführung mit eingebracht haben. Eine Aufzählung der vielen Mitwirkenden möchte ich vermeiden, da eine lückenlose Benennung meistens nicht gelingt.
Wir sind auf dem richtigen Weg, unseren Herrscheklasmarkt
in Schmalkalden auch über die Grenzen unserer Region hinaus als Geheimtipp zu etablieren und bekannter zu machen.
Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit in diesem Jahr.
Silvia Erdenberger
Büro des Bürgermeisters und
Stadtmarketing
Wichtige Bekanntgabe aus der Stadtverwaltung
Abt. Kultur & Sport
Die Sporthallen in Schmalkalden und Ortsteilen
sind in der Zeit vom 02.02. bis 08.02.2015
für jeglichen Vereinssport geschlossen!
Wir wünschen allen Vereinen und Mitgliedern
viele Erfolge im neuen Jahr 2015 !
DAS NÄCHSTE AMTSBLATT
ERSCHEINT AM
Kerstin Herrmann-Girnth
8
|
Amtsblatt der Stadt Schmalkalden
Wichtige Veranstaltungen aus den Reihen
der Sportvereine Schmalkalden
Wernshausen Sporthalle
30.1. – 01.02.2015
(am Freitag ab 16.00 Uhr und Samstag und Sonntag ganztägig)
Hallenturniere Alte Herren, Kinder & Jugend
des SV 19 Wernshausen e. V.
Mehrzweckhalle Schmalkalden
31.01.2015 (ganztägig)
Volleyballturnier des Volleyballvereins e. V.
01.02.2015 (von 14.00 bis 18.00 Uhr) und
am 15.02.2015 (von 14.00 bis 18.00 Uhr)
Fußballhallenturnier des FSV Schmalkalden e. V.
Hans-Dieter-Clemen-Halle Schmalkalden
31.01.2015 (ganztägig)
Turnier des SV 04 Schmalkalden e. V., Abt. Judo
01. Ausgabe 01/2015
AUS DEN ORTSTEILEN
STADTTEIL
WALPERLOH
Bürgerbüro Walperloh
Allendestraße 30
Mobil:
0157-30051576
Telefon:
03683/6467300
Sprechzeiten/Öffnungszeiten
Dienstag
09.00 Uhr – 12.00 Uhr (Sprechzeit)
Donnerstag 10.00 Uhr – 12.00 Uhr (Veranstaltungen laut Plan)
13.00 Uhr – 17.00 Uhr (Sprechzeit)
Spiel- und Kleiderbasar
VERANSTALTUNGEN (Treffpunkt Bürgerbüro)
immer donnerstags von 10.00 bis 12.00 Uhr
Der Spiel- und Kleiderbasar des Familienzentrums Schmalkalden e.V. findet bereits am 24.01.2015, und nicht – wie ursprünglich geplant – am 31.01.2015 in der Schmalkalder
Mehrzweckhalle statt!
03.02.2015, 10:00 Uhr – Minimeisterschaften Tischtennis für
Kinder im Alter von sieben bis zwölf
Jahren in der Sporthalle Walperloh
05.02.2015, 10:00 Uhr – Spielevormittag im Jugendhaus Walperloh
12.02.2015, 10:00 Uhr – Basteln zum Valentinstag
19.02.2015, 10:00 Uhr – Workshop Teil 1: Wie bewältige ich meinen Alltag? Wie lass ich mich auf Veränderungen ein?
26.02.2015, 10:00 Uhr – Workshop Teil 2: Wie bewältige ich meinen Alltag? Wie lass ich mich auf Veränderungen ein?
TISCHTENNIS
Thüringenliga Damen
Sa. 14.02.15, 14.00 Uhr
TTV 48 Schmalkalden – Post SV Mühlhausen
Old Man of Storr, Skye
Multivisionsshow „Schottland“
Leinwanderlebnis der besonderen Art
In ihrer Live-Multivisionsshow berichten Sandra Butscheike und
Steffen Mender am
Samstag, den 28.02.2015, um 19:30 Uhr,
in der Mehrzweckhalle Schmalkalden
über ihre Reisen durch Schottland. Brillant fotografiert und mit Videosequenzen bereichert, präsentieren die Fotojournalisten dieses
raue Land am Rande Europas in HDAV Qualität.
Mehrere Monate waren Sandra Butscheike und Steffen Mender im
rauen Nordwesten Europas unterwegs. Ihre Erwartungen wurden
bei Weitem übertroffen. Denn Schottland ist weitaus mehr als Whisky, Kilt und Dudelsack.
Auf ihren Reisen bot sich eine einzigartige Mischung aus atemberaubenden Landschaften, lebendiger Kultur und tausendjähriger
Geschichte. Einzigartig ist auch die Gastfreundschaft und Herzlichkeit der Menschen. All das macht eine Schottlandreise zu einem unvergesslichen Erlebnis.
Karten gibt es in der Tourist-Information Schmalkalden, Tel.: 03683/
403182 sowie an der Abendkasse. Weitere Informationen unter
www.outdoorvisionen.de
Herzliche Grüße
Sandra Butscheike und Steffen Mender
Verbandsliga West Herren
Sa. 14.02.15, 18.00 Uhr
TTV 48 Schmalkalden – TTV Bleicherode
2. Bezirksliga St. 1 Südthüringen Herren
Sa. 14.02.15, 14.30 Uhr
TTV 48 Schmalkalden 2 – TSG Ruhla
1. KKl. Schmalkalden Suhl/Meiningen/Schmalkalden Herren
So. 08.02.15, 09.30 Uhr
TTV 48 Schmalkalden 3 – SV 77 Näherstille 4
Impressum: Amtsblatt der Stadt Schmalkalden
Herausgeber:
Stadt Schmalkalden, Altmarkt 1, 98574 Schmalkalden
Gesamtherstellung:
Bauer & Malsch GmbH
Kasseler Straße 52a, 98574 Schmalkalden
Tel. 03683 4666-111, Fax 03683 4666-222
Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Der Bürgermeister der Stadt Schmalkalden
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Bauer & Malsch GmbH
Ansprechpartner: Frau Cornelia Rosa, Tel. 03683 4666-190
Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zzt. gültige Anzeigenpreisliste für
Anzeigenveröffentlichungen.
Erscheinungsweise:
4-wöchig; wird kostenlos an alle Haushalte im Verbreitungsgebiet der Stadt Schmalkalden verteilt.
Einzelne Exemplare sind ggf. in der Stadtverwaltung Schmalkalden kostenlos erhältlich.
Amtsblattder
derStadt
StadtSchmalkalden
Schmalkalden x| 3
9
Amtsblatt
01.
11. Ausgabe 01/2015
09/2012
....................................................
....................................................
....................................................
....................................................
............................................
Ort, Datum der Antragstellung
Abrechnungstermin/Verwendungsnachweis 2014 und
Abgabetermin Antrag 2015 = 28.02.2015!
Absender Kontaktperson/Antragsteller
Eingangsvermerk Stadtverwaltung, Hauptamt
Stadtverwaltung Schmalkalden
Hauptamt
Altmarkt 1
98574 Schmalkalden
10/3 - Kultur und Sport
10/4 – Soziales
Förderung I + II
Förderung III
(siehe Punkt 1)
ANTRAG AUF FINANZIELLE ZUWENDUNG FÜR VEREINE
2015
der Stadt Schmalkalden und der Ortsteile
Zutreffendes bitte ankreuzen!
1. Förderbereich
Kultur, Sport, Sonstige
Soziales
Förderung I + II
2. Antragsteller
nur Förderung III
....................................................................................................
Name des Vereins
2.1. Anschrift
Geschäftsstelle
2.2. Rechtsform/Träger
...................................................................... Name des Vorsitzenden
...................................................................... Anschrift
....................................................................... Fon / Fax / E-Mail / HP
.......................................................................
.......................................................................
gegründet:
2.3. Gemeinnützigkeit
2.4. Bankverbindung
Verein, Zweigverein,
Nr. Vereinsregister
..............
vom Finanzamt anerkannt:
letzter Bescheid vom:
..........................
ja
nein
......................................................................
Datum
Name des Kreditinstitutes
................................. ..................................
Bankleitzahl
Konto-Nummer
3. Förderung I – Mitgliederförderung und Statistik
3.1. Mitglieder
Bitte zur Info auch für Förderung III ausfüllen!
gesamt ....... davon ....... Erwachsene und
....... Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre oder
behinderte Menschen
Für Förderung I und II ist diesem Antrag eine Liste mit Name, Anschrift, Art der Mitgliedschaft,
Geburtsdatum oder der jährliche Meldebogen für den Kreissportbund beizufügen!
Grundlage: RICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG DES VEREINSLEBENS IN DER STADT SCHMALKALDEN UND IHREN ORTSTEILEN
10
x
Amtsblatt der Stadt Schmalkalden
3.2. Mitgliedsbeiträge
01. Ausgabe 01/2015
....... €/Jahr
Erwachsene
Vereinsförderung setzt immer eine
angemessene Eigenbeteiligung voraus!
Kinder/Jugendliche ....... €/Jahr.
3.3. Vereinstreffpunkt
......................................................................
Vereinsraum, Sporthalle, Gaststätte
......................................................................
Wochentag(e) / Uhrzeit
3.4. Vereinshöhepunkte/
Veranstaltungen 2015
.................................................................................................
.................................................................................................
.................................................................................................
.................................................................................................
.................................................................................................
4. Förderung II oder III – Finanzielle und sonstige Förderung oder Förderung Soziale Vereine
Kurzbeschreibung, eventuell Anlage beifügen!
4.1. Antragsgegenstand
.................................................................................................
.................................................................................................
.................................................................................................
.................................................................................................
.................................................................................................
4.2. Finanzierungsplan
Gesamtaufwand:
.................................................................................................
gegebenenfalls Kostenangebote als Anlage beifügen!
davon
Eigenmittel
.................................................................................................
Drittmittel/Spenden/
Sponsoring
.................................................................................................
öffentliche Mittel
= ANTRAGSSUMME
Für Förderung II der Vereine in den Ortsteilen
Empfehlung Ortschaftsrat:
……......... €
........................................................
Datum, Unterschrift des Ortsbürgermeisters
Die Richtlinie zur Förderung des Vereinslebens in der Stadt Schmalkalden und ihren Ortsteilen
(Förderkriterien, Termine usw.) sind dem Antragsteller bekannt. Er bestätigt mit seiner Unterschrift die
Richtigkeit der im Antrag gemachten Angaben.
................................................................
..................................................................................
Ort, Datum
Unterschrift des autorisierten Vereinsvertreters
Anlagen
...................
Grundlage: RICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG DES VEREINSLEBENS IN DER STADT SCHMALKALDEN UND IHREN ORTSTEILEN
01. Ausgabe 01/2015
Amtsblatt der Stadt Schmalkalden
21.01. – 23.01.2015
ASBACH
Der Ortsteilbürgermeister ist unter folgender Handy-Nummer
erreichbar: 0175 / 9149381.
21. 01. 2015
x
11
Projekttage Berufsorientierung
9a, 9b, 9d
08.45 Uhr Unterrichtspraktikum BBZ SM
Kl. 10a
26.01. – 30.01.2015
Konsultationen Projektarbeit
Klasse 10
28.01./11.02.15
08.45 Uhr Unterrichtspraktikum BBZ SM
Kl. 9a
WERNSHAUSEN
30. 01. 2015
6. Std.
02.02. – 07.02.2015
Winterferien
Bürgerbüro Wernshausen
bis 30. 01. 2015
Genehmigung der eingereichten
Themen Projektarbeit
bis 30. 01. 2015
Information der Schüler und
Eltern gemäß ThSchO, § 127
(gymnasialer Übertritt)
bis 06. 02. 2015
– Anträge auf Zurücktreten in die
nächstniedrigere Klassenstufe
– Anträge IAP Klasse 9d
bis 11. 02. 2015
Abgabe Anträge Eltern auf Empfehlung gymnasialer Übertritt für
die Klassen 5, 6, 10
Sprechzeiten: Dienstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und
13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Telefon:
Fax:
036848 / 383451 oder 036848 / 383452
036848 / 383455
Sprechstunde des Ortsteilbürgermeisters, Herrn Kremmer:
Dienstag von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr
im Rathaus A.-Puschkin-Straße 1
18.02./25.02.15
UNSERE JUBILARE
Zeugnisausgabe
08.45 Uhr Unterrichtspraktikum BBZ SM
Kl. 9b
Liebe Jubilarinnen und Jubilare,
auch im neuen Jahr möchten wir im Rahmen unseres Amtsblattes
die Gelegenheit nutzen und Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Ehrentag gratulieren (zum 70., 75., 80., 85. und ab dem 90. Geburtstag
jährlich).
Hierzu dürfen wir Sie jedoch auf Folgendes hinweisen:
Das Thüringer Meldegesetz räumt die Möglichkeit ein, in o. g. Fällen
der Übermittlung von persönlichen Daten zum Zweck der Ehrung
von Altersjubiläen ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Im
Bürgerbüro in der Stadtverwaltung Schmalkalden sowie der Außenstelle Wernshausen bieten wir Ihnen dazu ein entsprechendes Formblatt an. Bitte beachten Sie die jeweiligen Sprechzeiten.
Bereits ausgefüllte Widersprüche gelten selbstverständlich weiterhin.
Der Bürgermeister und der Ortsteilbürgermeister gratulieren recht herzlich in
Wernshausen
Gerhard Heym
Dietmar Staroski
Karl Ender
Albert Storandt
Charlotte Meß
Günter Schart
Monika Heller
am 21.01.2015
am 25.01.2015
am 27.01.2015
am 29.01.2015
am 05.02.2015
am 16.02.2015
am 18.02.2015
zum 80. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 95. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Niederschmalkalden
Hannelore Glöckner am 28.01.2015
zum 75. Geburtstag
Helmers
Erich Röder
am 31.01.2015
zum 85. Geburtstag
REGELSCHULE BREITUNGEN –
TERMINPLAN JANUAR 2015
21. 01. 2015
Einreichen eigener Themenvorschläge Projektarbeit Klasse 9 bzw.
Themenwahl aus Katalog und
Gruppenbildung (4 – 5 Schüler)
über Klassenleiter an SL
gez. H. Klee
Schulleiter
Jahr des Schulsports 2014
Wettbewerb „Sport bewegt“ – Ergebnisse –
04. 04. 2014 – 19. 12. 2014
Sportlichste Klasse
Platz
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
Stärkster Schüler
1. Maurice Rauh
2. Yannis Michael Pfaff
3. Ben Reum
Klasse
6s
8s
5s
9a
7s
5b
5a
9b
10a
6b
8a
8b
6a
9d
10b
7a
Punkte
173
162
133
132
114
102
98
70
58
52
51
49
30
23
8
7
Klasse 8s
Klasse 8s
Klasse 6s
147 Punkte
124,5 Punkte
118,5 Punkte
Stärkste Schülerin
1. Stacey Larisa Kästner Klasse 5s
2. Kathrin Dehler
Klasse 5b
3. Lucia Ragusa
Klasse 5s
94,5 Punkte
92,5 Punkte
76,5 Punkte
Sportlichster Schüler
1. Yannis Michael Pfaff
2. Ben Reum
3. Toni Grüßung
Klasse 8s
Klasse 6s
Klasse 9a
56 Punkte
43 Punkte
40 Punkte
x
Amtsblatt der Stadt Schmalkalden
Sportlichste Schülerin
1. Erja Fleischmann
Klasse 6s
2. Jennifer Wagner
Klasse 9d
3. Charlotte Wilke
Klasse 9a
34 Punkte
24 Punkte
22 Punkte
H. Klee
Schulleiter
Mitteilung der Fernsehantennengemeinschaft
Wernshausen e. V.
Werte Mitglieder,
ab dem 31.01.2015 gibt es Veränderungen in der Programmbelegung
des Kabelnetzes. Die Sender Eurosport, QVC, HSE24, Euro News,
Deutsches Musikfernsehen, VIVA usw. sind ab sofort auf der Frequenz 346 MHz, 256 QAM, SR 6,9 zu empfangen. Die Veränderung
betrifft nur die SD-Programme. Die ursprünglichen Kanäle werden
nach dem 31.01.2015 neu belegt.
Der Schritt ist notwendig, um mehr Kapazität im Kabelnetz zu
schaffen. Weitere Informationen sind auch unter www.fag-wernshausen.de abrufbar.
In der Mitgliederversammlung 2014 wurde festgelegt, dass die Revisionskommission wieder eingeführt werden soll. Hierzu werden
interessierte Mitglieder gesucht, die diese Aufgabe übernehmen
wollen. Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum 31.01.2015 bei
den bekannten Vorstandsmitgliedern oder nutzen Sie unser Kontaktformular auf der Internetseite.
Die Mitgliederversammlung 2015 wird am 12. März 2015 stattfinden.
Die fristgerechte Einladung mit der Tagesordnung wird in der nächsten
Ausgabe des Amtsblattes und in unserem Info-Kanal veröffentlicht.
Wir möchten nochmals alle Mitglieder darauf hinweisen, dass Störungen der Antennenanlage ausschließlich unter 0163 / 6406252
oder 402540 zu melden sind.
01. Ausgabe 01/2015
ÖFFNUNGSZEITEN UND REGELMÄSSIGE
ÖFFENTLICHE FÜHRUNGEN AUF EINEN BLICK
IN EIGENER SACHE
12
Veranstaltungsmeldungen senden Sie bitte
per Fax oder E-Mail an:
Tourist-Information
Mohrengasse 1a, 98574 Schmalkalden
Tel. 03683 / 403182, Fax 03683 / 604014
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Nov. – März: MO – FR 10:00 – 17:00 Uhr
SA+feiertags 10:00 – 13:00 Uhr
Veranstaltungen Schmalkalden
Januar / Februar 2015
immer aktuell unter www.schmalkalden.com
SEHENSWERTES
**Schloss Wilhelmsburg
November – März: DI – SO 10:00 – 16:00 Uhr
Gruppen jederzeit auf Anmeldung
**Besucherbergwerk Finstertal
Sonderöffnungszeiten im Februar während der Winterferien
02.02. – 21.02.15 jeweils montags, mittwochs und samstags von
12:00 – 16:00 Uhr (letzte Einfahrt) geöffnet
**Technisches Museum „Neue Hütte“
Nov. – März MI – FR 10:00 – 16:00 Uhr, SO 12:00 – 16:00 Uhr sowie an
gesetzlichen Feiertagen
Gruppen jederzeit auf Anmeldung
Informationen über die Kanalbelegung finden Sie auf
www.fag-wernshausen.de/Kanalliste.html
**Stadtkirche St. Georg
Nov – April MO – SA 11:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:00 Uhr
sonn- u. feiertags nach dem Gottesdienst bis 12:00 Uhr
Öffentliche Führungen: MO – SA 14:00 Uhr und auf Anfrage
Gruppen jederzeit auf Anmeldung
gez. Martin Jung
1. Vorsitzender
**Viba Nougat-Welt
Kernöffnungszeiten: täglich 10:00 – 18:00 Uhr,
Restaurant zusätzlich FR – SA 10:00 – 22:00 Uhr, SO 10:00 – 21:00 Uhr
Kirchgemeinde Wernshausen/Helmers
Gottesdienste in Wernshausen:
Le. Sonntag
25.01. 14 Uhr Gottesdienst mit
nach Epiphanias
anschließendem Kaffeetrinken
im Gemeindehaus
Septuagesimae
01.02. 10 Uhr Gottesdienst
Sexagesimae
08.02. 10 Uhr Gottesdienst
Estomihi
15.02. 10 Uhr Gottesdienst
(Die Gottesdienste finden alle im Gemeindehaus statt.)
Gottesdienste in Helmers:
Le. Sonntag
25.01. 13 Uhr Gottesdienst
n. Epiphanias
Sexagesimae
08.02. 13 Uhr Gottesdienst
Kirchgemeinde Niederschmalkalden
Sonntag
01.02.
15 Uhr Gottesdienst
**Historicum Zinnfigurenmuseum
MO, DI, DO, FR 10:00 – 13:00 Uhr und 15:00 – 18:00 Uhr
MI 10:00 – 18:00 Uhr, SA 10:00 – 12:00 Uhr
Führungen: auf Anfrage
**Weidebrunner Gasse 13 – das Fachwerkerlebnishaus
DI – FR 11:00 – 17:00 Uhr,
DO 22.01. + 29.1.: 11:00 – 14:00 Uhr, SA 24.1.: 14:00 – 17:00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten können Hausbesichtigungen und
Führungen angemeldet werden bei Günter Pfaff, Tel. 03683/7322,
mobil 0170/1916801 oder bei Eckhard Simon Tel. 03683/467943
TICKETS
Vorverkauf der Tourist-Information Schmalkalden
(eine Auswahl)
28.01.2015
03.02.2015
06.02.2015
22.02.2015
25.02.2015
07.03.2015
10.03.2015
17.03.2015
11.04.2015
11.04.2015
The Glory Gospel Singers, Waltershausen
Das Fest der Feste, CCS Suhl
Paul Panzer, CCS Suhl
ABBA the show, Messehalle Erfurt
Olaf Schubert und seine Freunde, CCS Suhl
Dance Masters!
Best Of Irish Dance, Mehrzweckhalle Schmalkalden
Adoro, Messehalle Erfurt
Die Nacht der Musicals, CCS Suhl
Stahlzeit – Das Rammstein Tribute Konzert,
Mehrzweckhalle Schmalkalden
Letz Zep, Gotha
01. Ausgabe 01/2015
05.05.2015
09.07.2015
02.08.2015
16.10.2015
30.10.2015
02.12.2015
all you need is love, Messehalle Erfurt
Thomanerchor Leipzig, Kirche St. Marien Suhl
Philharmonie der Nationen,
Landesgartenschau Schmalkalden
Andreas Gabalier & Band, Messehalle, Erfurt
Phudys, CCS Suhl
SIDO, Messehalle Erfurt
Amtsblatt der Stadt Schmalkalden
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21. Februar| ab 14:00 Uhr| Besucherbergwerk Finstertal,
Feier zum I. Bergquartal und Aschermittwochszeche
mit Bergmannsschmaus und Schatzsuche
28. Februar | 19:30 Uhr | Mehrzweckhalle
Multivisionsshow „Schottland“
06. März | 17:00 Uhr | Stadtkirche St. Georg
Weltgebetstag
AUSSTELLUNGEN
**Kunsthaus am Markt
geöffnet zu den Veranstaltungen und nach Vereinbarung
Immer aktuell unter www.kunst-geniessen.de
**Museum Schloss Wilhelmsburg
bis 30. Juni 2015 – Sonderausstellung
„Leben und Sterben – der Dreißigjährige Krieg aus der Perspektive von unten“
bis 01. März 2015 – Sonderausstellung
„experi nickel“–
unter dem Motto „Malen, Zeichnen, Experimentieren“ findet in der
Kleinen Galerie eine Ausstellung der vhs Schmalkalden statt
06. März bis 10. Mai 2015 – Sonderausstellung
„Melanchthon würde staunen“ – eine Ausstellung des Schmalkalder Gymnasiums in der Kleinen Galerie
**Technisches Museum „Neue Hütte“
Dauerausstellung
„Eisen- und Stahlwarenproduktion in der Region Schmalkalden vom 8. Jhd. bis zur Gegenwart“
bis Februar 2015
„Kinderspiele“ – und Werkzeuge aus Schmalkalden
VERANSTALTUNGEN
JANUAR/FEBRUAR 2015
07. März | 20:00 Uhr | Mehrzweckhalle
Dance Masters! Best Of Irish Dance
21. März | 21:00 Uhr | Mehrzweckhalle
FINGER & KADEL zerfeiern Schmalkalden
@TANZEN MIT FREUNDEN
28. März
Aktion Frühjahrsputz in Schmalkalden
28. März | 19:00 Uhr | Viba Nougat-Welt
Buchvorstellung- und Lesung –
Bernd Lutz Lange liest aus seinen erfolgreichsten Büchern
HIGHLIGHTS:
05. April
MDR-Osterspaziergang
25. April – 04. Oktober
3. Thüringer Landesgartenschau Schmalkalden
GOTTESDIENSTE
Evangelische Kirchengemeinde Schmalkalden,
Kirchhof 3, Tel.: 03683 / 407432
www.kirchengemeinde-schmalkalden.de/
www.kompass-schmalkalden.de
(immer aktuell unter www.schmalkalden.com)
Stadtkirche St. Georg
24. Januar | 15:00 Uhr | Heinrich-Heine-Bibliothek
Buchpräsentation von Dr. Marina Moritz
„Für Kaiser, Gott und Vaterland – Das kurze Leben des Ernst Heller
(1884 – 1916)“
24. Januar | 13:30 – 16:00 Uhr | Mehrzweckhalle
Spiel- und Kleiderbasar
31. Januar | 11:00 – 17:00 Uhr | Mehrzweckhalle
Volleyballturnier
07. Februar | 22:00 Uhr | Mehrzweckhalle
Schmalkalder Karnevals Club Night
mit Mashup Germany
08. Februar | 16:00 Uhr | Röthof
Puppentheater „Der Kasper und der Besendieb“
12. Februar | 20:00 Uhr |Wunderbar MZH
Weiberfastnacht
14. Februar | Mehrzweckhalle
Schmalkalder Kinderkarneval
15. Februar | Viba Nougat-Welt
Viba Express-Tour –
mit der Dampflok in die Nougat-Welt
VORSCHAU
21. Februar | Beginn: 16:00 Uhr |Mehrzweckhalle
Einlass: 15:30 Uhr
Show „Pittiplatsch und seine Freunde“
Vom 04.01.2015 bis zum Palmsonntag finden die Gottesdienste im
Reinhard-Naumann-Haus statt.
25.01.15
01.02.15
08.02.15
15.02.15
22.02.15
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|
10.15 Uhr
10.15 Uhr
10.15 Uhr
10.15 Uhr
10.15 Uhr
|
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|
Gottesdienst
Abendmahlsgottesdienst
Gottesdienst
Gottesdienst
Gottesdienst
Kirchsaal Weidebrunn
sonntags
| 09:00 Uhr | Gottesdienst
mittwochs
| 15.00 Uhr | Frauenhilfe im
„Dragoner“
Kirchsaal Näherstille
sonntags
| 10.00 Uhr | Gottesdienst
(bitte GB beachten)
Kirchsaal Mittelstille
sonntags
| 09.00 Uhr
27.01.15
| 19.30 Uhr
1. Mi./Monat
| 15:00 Uhr
donnerstags
| 17:00 Uhr
|
|
|
|
Gottesdienst
Gesprächskreis
Frauenkreis
Kinderstube
Kirchsaal Breitenbach
14-tägig sonntags | 14:00 Uhr | Gottesdienst
letzter Mi./Monat | 15:00 Uhr | Frauenkreis
23.01.15
| 15.30 Uhr | Kinderarche 1. – 6. Klasse
Kirchsaal Grumbach
14-tägig sonntags | 09:00 Uhr | Gottesdienst
Kirche Haindorf
sonntags
| 10:30 Uhr | Gottesdienst
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Amtsblatt der Stadt Schmalkalden
14-tägig montags | 14:15 Uhr | Frauenhilfe
1. Montag/Monat | 20:00 Uhr | Frauenkreis
Montag
| 19:30 Uhr | Bibelstunde Kapelle
Christliche Wohnstätten
Dienstag
| 19:00 Uhr | Kirchenchor
Donnerstag
| 17:00 Uhr | Konfirmandenstunde
| 20:00 Uhr | Gesprächskreis über
Glaubensfragen
1. Freitag/Monat | 19:30 Uhr | Gemeindegebet
in der Seitenkapelle Kirche
Freitag
| 19:30 Uhr | Junge Gemeinde
1x monatlich Sa. | 10:00 Uhr | Kinderkirche
Kirche Asbach
sonntags
montags
jeden 3. Die/Mo.
dienstags
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2./3./4. Mittwoch |
1. Mittwoch
|
Donnerstag
1. Donnerstag
Freitag
Samstag
10:30 Uhr |
|
15:00 Uhr |
17.00 Uhr |
19.30 Uhr |
20.00 Uhr |
19.30 Uhr |
20.00 Uhr |
| 19.30 Uhr |
| 15.00 Uhr |
| 19.30 Uhr |
|
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Gottesdienst
Spinnstube
Frauenhilfe
Konfirmandenunterricht
Gemeindeabend (20.01.15)
Posaunenchor
Bibelgespräch
Gesprächskreis
Erwachsener
Kirchenchor
Seniorentreff 55+
Jugendkreis
Jugendkreis nach Absprache
Gottesdienste der Landeskirchlichen Gemeinschaft:
sonntags 14.30 Uhr
01. Ausgabe 01/2015
Anfragen unter:
Tel. 03683 / 40 74 32
FAX 03683 / 40 74 33
www.kirchengemeinde-schmalkalden.de
Katholische Kirche
St. Helena, Waldhausstr. 8, Schmalkalden, Tel.: 03683 / 402860
St. Michael, Bahnhofsallee 5, OT Wernshausen
22.01.2015
23.01.2015
24.01.2015
25.01.2015
25.01.2015
27.01.2015
29.01.2015
30.01.2015
01.02.2015
01.02.2015
02.02.2015
Hospitalskapelle
Montagsandachten jeweils 13.00 Uhr
05.02.15
| 20.30 Uhr | Nacht der Lichter
02.02.2015
03.02.2015
Seniorenpark Krötengasse
Gottesdienst jeweils 10.15 Uhr montags
Evangelische Seniorenpflege „Am Schloss“
Andachten jeweils 14.00 Uhr donnerstags
Reinhard-Naumann-Haus
03.02.15
| 17.00 Uhr | Frauen im
Gespräch
28.01.15
| 14.30 Uhr | Seniorenkreis
„Vergissmeinnicht“
05.02.15
| 14.00 Uhr | Kinderkreis 1. Kl.
05.02.15
| 10.00 Uhr | Kinderarche 2. Kl.
05.02.15
| 10.00 Uhr | Kinderarche 3. Kl.
05.02.15
| 10.00 Uhr | Kinderarche 4. Kl.
28.02.15
| 10.00 Uhr | Teenyarche 5. Kl.
21.02.15
| 15.30 Uhr | Teenyarche 6. Kl.
24.01.15
| 09.30 Uhr | Konfirmanden 7. Klasse
19. – 21.01.15
|
| Rüstzeit Konfirmanden
8. Klasse
wöchentl.
| 14:30 Uhr | Seniorentanzkreis
mittwochs
(außer letzter Mittwoch)
Gemeindehaus Bohrmühle
10.02.15
| 14.30 Uhr
11.02.15
| 20.00 Uhr
dienstags
| 19:30 Uhr
14-tägig
| 17.00 Uhr
03.02.15
| 10.00 Uhr
24.01.15
| 10.00 Uhr
12.02.15
| 16.00 Uhr
13.02.15
| 15.30 Uhr
|
|
|
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|
|
Café Bohrmühle
Männergespräch
Studierendengemeinde
Konfirmanden 8. Klasse
Kinderkr. 1.+2. Kl
Kinderar. 3+4 Kl.
Teenyarche Mädchen
Teenyarche Jungen
Öffnungszeiten Stadtkirche St. Georg
Mai, Juni, Oktober MO – SA
10.30 – 15.30 Uhr
Juli – September
MO – SA
10.30 – 17.00 Uhr
November – April
MO – SA
11.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 15.00 Uhr
Sonn- und feiertags nach dem Gottesdienst bis 12.00 Uhr
Voranmeldungen sind jederzeit möglich.
Kirchenführungen täglich 14.00 Uhr und auf Anfrage
Öffnungszeiten der Türmerstube
Mai – Oktober: Montag bis Freitag 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr
November bis April ist die Türmerstube geschlossen.
07.02.2015
08.02.2015
08.02.2015
| 16.30 Uhr | Rosenkranzandacht
in Schmalkalden
| 17.00 Uhr | stille Anbetung
in Schmalkalden
| 9.00 Uhr | Heilige Messe in Wernshausen
| 10.30 Uhr | der 1. Kommunion-Kurs
| 9.00 Uhr | Eucharistiefeier
in Wernshausen
| 10.30 Uhr | Hochamt in St. Helena
| 8.45 Uhr | Senioren-Gottesdienst
in St. Helena SM
| 16.30 Uhr | Gebet zur
Barmherzigkeit Gottes
| 17.00 Uhr | Stille Anbetung
| 9.00 Uhr | Heilige Messe
in Wernshausen
| 9.00 Uhr | Eucharistiefeier
in Wernshausen
| 10.30 Uhr | Hochamt in St. Helena
in Schmalkalden
| 10.15 Uhr | Gottesdienst im Pflegeheim
an der Krötengasse
| 18.00 Uhr | „Maria Lichtmess“
Hochamt mit Kerzen-Weihe
| 8.45 Uhr | Heiliger Blasius mit
„Blasius-Segen
| 19.30 Uhr | Fasching in St. Helena
| 9.00 Uhr | Eucharistiefeier
in Wernshausen
| 10.30 Uhr | Hochamt in St. Helena
in Schmalkalden
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Schmalkalden
Geschwister-Scholl-Straße 24, Tel. 03683 / 469050
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sonntags
montags
montags
erster Dienstag
erster/dritter
Dienstag
| 10:45 Uhr | Gottesdienst
| 18:15 Uhr | „Montagsmahler“ –
Mahlzeit für alle
| 19:00 Uhr | „Montagsrunde“ –
Gespräche mit der Bibel
| 20:00 Uhr | Gebetsabend
| 15:00 Uhr | Seniorenkreis
Help!Team (Kostenlose Nachbarschaftshilfe):
Termine nach Vereinbarung unter 03683 / 646416
EVANGELISCH-FREIKIRCHLICHE GEMEINDE Schmalkalden
Kanonenweg 14, Tel.: 03683 / 606220
sonntags
mittwochs
| 10:00 Uhr | Gottesdienst
mit Kindergottesdienst
| 19:00 Uhr | Bibelgespräch
JESUS-GEMEINDE Schmalkalden e. V.
Werksgebäude Hachelstein, Asbacher Straße 2a
Tel.: 03683 / 600081
sonntags
| 10:00 Uhr | Gottesdienst
jeder letzte
| 20:00 Uhr | Jugendcafé
Samstag im Monat
01. Ausgabe 01/2015
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