Telefon Telefax Notrufnummer

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Telefon Telefax Notrufnummer
EU-Sicherheitsdaten blatt
Gemäß Verordnun g 1907 l2006lEG(Reach)
Berger Rinse
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Erstellungsdatum 02.1 I .2009
1
. Stoff-/Zu bereitu nqs-
u
nd Firmen bezeich
nu
nq
Bezeichnung der Zubereitung
Handelsname : Berger Rinse
Verwendung des Stoffes / oder der Zubereitung
Spülwasserzusatz für mobile Toiletten
Angaben zum Hersteller/Lieferanten
Fritz Berger GmbH
Fritz-Berger-Str.1
D-92318 Neumarkt
Telefon
Telefax
Notrufnummer
: ++491 (0)9181330137
'.
Auskunftgebender Bereich im
Notfall
++491(0)9181330159
. ++49/(0)9181330137
: Herr Reich / Geschäftsleitung
2. Zusammensetzung / Anqaben zu Bestandteilen
Zubereitung ohne zu nennende gefährliche lnhaltsstoffe
2.lChem.Bezeichnung
%
Gehalt Symbole R-Sätze
GAS
Einecs' Elincs
keine
Text der R-Sätze siehe Punkt 15
3.1 Für den Menschen
Siehe auch Punkt 1 1 und 16.
Zubereitung ist nicht gefährlich im Sinne der Richtlinie 1999/45/EG
3.2 Für die Umwelt
:
keine
Siehe Punkt
'12.
4. Erste-Hilfe-Massnahmen
4.1 Nach Einatmen:
keine erforderlich
4.2 Nach Augenkontakt :
Augen bei geöffnetem Lidspalt 3 Minuten unter fliessendem Wasser ausspülen. Bei Reizung Arzt konsultieren.
4.3 Nach Hautkontakt :
Mit viel Wasser abwaschen,verunreingte Kleidungsstücke sofort entfernen,bei Hautreizung / Rötung Arzt konsultieren.
4.4 Nach Verschlucken:
Mund mit Wasser ausspülen und Arzt konsultieren.
4.5 Hinweise für den AEt:
Erbrechen in Gegenwart des Arztes ggf. Magen auspumpen
5.
Massnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Geeignete Löschmittel:
Wassersprühstrahl, CO2, Löschpulver, Schaum
5.2 Ungeeignete Löschmittel:
keine bekannt
5.3 Besondere Gefährdungen durch die Zubereitung oder seine Verbrennungsprodukte:
lm Brandfall können sich reizende Gase bilden.
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung :
je nach Brandgröße; Einsatzkräfte mit umluftunabhängigem Atemschutz ausrüsten.
5.5 Zusätzliche Hinweise:
kontaminiertes Löschwasser vorschriftsmässig entsorgen.
5.4
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Massnahmen bei unbeabsichtiqter Frei
siehe Punkt 13. sowie persönliche Schutzausrüstung siehe Punkt 8.
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmassnahmen
Augen- und Hautkontakt vermeiden.
2 Umweltsch utzmassnahmen
Eindringen in das Oberflächen-sowie Grundwasser und den Boden vermeiden.
6.3 Verfahren zur Reinigung
Mitflüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen und gemäß Punkt l3vorschriftsmässig
entsorgen.
6.4 Zusätzliche Hinweise
Kontaminiertes Material als Abfall geordnet entsorgen.Restmenge mit viel Wasser spülen
6.
7. Handhabunq und Laqerung
7.1 Handhabunq
Hinweise zum sicheren Umgang
Siehe Punkt 6.1 .Hinweise auf dem Etikett sowie Gebrauchsanweisung beachten.Keine besonderen Massnahmen erforderlich
7.2 Laqerunq
Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälier dicht geschlossen halten.
Besondere Lagerbedingungen.
Zwischen 5 und 50'C lagern
8. Expositionsbeqrenzunq und persönliche Schutzausrüstung
8.1 Bestandteile mit arbeitsplatzbezoqenen' zu überwachenden Grenzwerten
MAK-,TRK-Wert
Chem. Bezeichnung % Bereich
BAT-Wert
CAS-Nr
keine
g.2 Krebserzeugende,erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe
Zubereitung enthält keine derartig eingestuften-Stoffe
8.3 Persönliche Schutzausrüstung
lm Normalfall nicht erforderlich
Atemschutz:
Handschutz:
Augenschutz:
Körperschutz:
empfohlen
empfohlen
aus Neopren PVC ( EN374 )
Schutzhandschuhe
'
Schutzbrille dichtschließend ( EN 166)
Schutzbrille
(EN344)
z.B.Sicherheitsschuhe
körperdeckende Arbeitskleidung
langärmelige Arbeitskleidung
8.4 Schutz und Hygienemassnahmen
Von Nahrungsmittäln, Getranken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort wechseln. Vor den Pausen und
bei Arbeitsende Hände waschen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
9. Phvsikalische und chemische Eiqenschaften
9.1 Erscheinunqsbild
Form:
Farbe:
Geruch:
Flüssigkeit
rosa
parfümiert
9.2 Sicherheitsrelevante Daten
Zustandsänderung/ Siedepunkt:
Schmelzpunkt / Schmelzbereich:
('C)
('C)
g/ ml
Dichte
Dampfdruck
Viskosität
pH-Wert unverdünnt
pH-Wert 5%ig in Wasser
(20'C)
hPa
mPa s
Flammpunkt
Zündtemteratur
Explosionsgrenzen
(
Wasserlöslichkeit
Löslichkeit in Lösemitteln
> 100
<0
(50'C)
(20'c)
,03
23
<10
2
1
DIN 51 157
DIN 51640
dynamisch Brookfield
DIN 19261
3,5
'C)
"C)
(Vol.%) obere
(Vol.%) untere
(20'C)
(20"C)
(
kein
keine
keine
keine
unbegrenzt
begrenzt
DIN 51755 AP
EGA. 16
DIN 51649
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10. Stabilität und Reaktivität
10.1 zu vermeidende Bedingungen
Erhitzung über 80'C
'l 0.2 Zu vermeidende Stoffe
Keine bekannt geworden
1 0.3 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Keine gefährliche Zersetzung bei sachgemässer Lagerung und Handhabung Siehe Punkt 5 3
Bei Bränd Entwicklung von Kohlenmonoxid, Kohlendioxid
.
11. Anqaben zur Toxikoloqie
11.1Akute Toxizität sowie sofort auftretende Wirkungen
:> 2000 mk/kg
11.1.1 Verschlucken, LD50 Ratte oral ( mg/kg)
: nicht bestimmt
11.1.2 Einatmen , LC50 Ratte inhalativ ( mg/l/4h )
: nicht bestimmt
11.1.3 Hautkontakt ,1D50 Ratte dermal (mg/kg)
: nicht bestimmt
1 1 .1 .4 Augenkontakt :
11.2 Verzögert auftretende sowie chronische Wirkung
11.2.1 Sensibilisierende
Wirkung
KrebserzeugendeWirkung
.1 .3 Erbgutverändernde wirkung
l l.l.4 Fortpflanzungsgefährdende Wirkung
.1 .5 Narkotisierende Wirkung
11.1.2
: keine
:keine
1 1
: keine
1 1
: keine
: keine
11.3 Sonstige Hinweise :
Einstufung gämass EG-Zubereitungsrichtlinie 8B/379/EWG / Berechnungsverfahren
> 90% abbaubar gemäß OECD Test
12.1 Biologische Abbaubarkeit (Tenside)
12.2 persistenz und Abbaubarkeit ( lnhaltsstoffe
)
1 ( leicht wassergefährdend ) ( VwVwS gemäss Anhang 4)
2.2 Wassergefährdungsklasse
1
12.4 Verhalten in
leicht eliminierbar gemäß OECD-Test
Abwasserbehandlungsanlagen
keine signifikannten Störungen bekannt
Nicht unverdünnt ins Abwasser b.z.w Vorfluter einleiien.
13. Hinweise zur Entsorgung
1
3.1 Für den Stoff / Zubereitung / Restmengen
Entsorgung
produkt-rest,e für den Einsatzzweck bestimmungsgemäss nutzen. (s.a. Verpackungsentsorgung)
20 01
EG-AV V / Produkt
30
(Reinigungsmittel
)
13.2 F üt verunreinigtes Verpackungsmaterial
ausspülen und
Verpackungen bitte äsflos enileeren-und, wenn möglich, zur ökonomischen Nutzung der Restanhaftungen
besiim m u n-gsgemäss n utzen. ö11ich behOrd liche Vorschriften beachten.
EG-AVVlVerpackung
gereinigt:
2OO1
39 (Kunststoffe)t 2001 99(sonstigeFraktionena.n.g.)
14. Angaben zum TransPort
Bezeichnung des Gutes
UN-Nummer
Straßen / Schienentransport (ADR/RlD/GGVSE)
Klasse / VerpackungsgruPPe
Klassifizierungscode
LQ
Beförderung mit Seeschiffen
(KlasseA/-Gruppe)
GGVSee /lM-DG-Code
EmS-Nr.
Meeresschadstoff ( Marine Pollutant)
Lufttransport
ICAO/IATA
Gefahrstoff:
Deklaration
:
(Klasse / NebengefahrA/-Gruppe)
kein Gefahrgut im Sinne der Vorschriften
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15. Vorschriften
15.1 Kennzeichnung gemäss EG-Richtlinien 67/548/EWG / und 1999/45EG / Gefahrstoffverordnung
Gefahrensymbole: keine
R-Sätze:
S-Sä2E
:
keine
keine
15.2 Nationale Vorschriften (D)
Keine Beschäftigungsbeschränkungen
Beschäftig u n gsbeschränku n g :
keine
VOC-Gehalt:
keine Einstufung
TA-Luft:
16. Sonstiqe Anqaben
Voller Wortlaut der unter Punkt 2) aufgeführten R-Sätze:
entfällt
Weitere Angaben
Die Angaben beziehen sich auf das Originalprodukt im Auslieferungszustand und stützen sich auf den
heutigen Stand unserer Kenntnisse. Sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und
beg rü nden kein vertrag liches Rechtsverhältnis.
Legende:
n.a-.
= nicht anwendbar/n. v. = nicht verfügbar/n. g. = nicht geprüfUn. b. = nicht bestimmt
VbF = Verordnung über brennbare Flüssigkeiten
MAK = Maximale Arbeitspla2konzentration in ml/m3 = ppm
TRbF = Technische Regeln brennbare Flüssigkeiten
WGK = Wassergefährdungsklasse
WGK = 1 (schwach wassergefährdend); WGK = 2 (wassergefährdend);
WGK = 3 (stark wassergefährdend); Einstufung nach dem VwVwS - Konzept gemäss Anhang
AW - Verordnung über das Eurpäische Abfallverzeichnis - Abfallverzeichnis-Verordnqlg_