Allerlei der Umsatzsteuer Teil II

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Allerlei der Umsatzsteuer Teil II
Lerninsel
Umsatzsteuer-Allerlei Teil II
Umsatzsteuer
Übungsfall 1:
Anna Bolika ist Inhaberin einer Zahnarztpraxis in Berlin-Prenzlauer Berg. Im Jahr 01 hat Anna B. für
zahnärztliche Leistungen im Rahmen ihrer Zahnarztpraxis insgesamt Honorare in Höhe von
300.000,00 € vereinnahmt. Anna B. hat kein eigenes Labor und stellt somit keine Zahnprothesen oder
kieferorthopädische Apparate selbst her. Im Jahr 01 hat Anna B. unter anderem eine Rechnung des
Lieferanten Lool über die Lieferung eines Behandlungsstuhles erhalten.
1 Behandlungsstuhl Marke Superschmerz
20.000,00 €
+ 19 % USt
3.800,00 €
zahlbar netto innerhalb von 10 Tagen
23.800,00 €
Auf Einladung der zahnärztlichen Vereinigung hielt Anna B. außerdem am 28.02.01 bei einem
Zahnärztekongress in München einen Vortrag über Zahnhygiene. Dafür erhielt sie sofort ein Honorar
in Höhe von 5.000,00 €. In den Vorjahren hatte Anna B. nie andere Einnahmen außer ihren
Zahnarzthonoraren.
Anna B. möchte wissen, was sie für 01 umsatzsteuerrechtlich zu beachten hat, ob sie Umsatzsteuer
abführen muss und ob sie Vorsteuerbeträge geltend machen kann.
Beurteilen Sie folgenden Sachverhalt umsatzsteuerlich unter Angabe der gesetzlichen Vorschriften!
Übungsfall 2:
Mona Lisa, Berlin, ist Herstellerin von Spezialstaubsaugern für Allergiker. Am 20.12.01 schließt sie auf
der Messe in Hannover einen Kaufvertrag mit dem Kunden V. Dreck aus Wolfenbüttel über einen
fabrikneuen Staubsauger zum Messe-Sonderpreis von 1.0000,00 € netto ab. Liefertermin ist der
25.02.02. Am 25.02.02 erhält V. Dreck den Staubsauger sowie die folgende Rechnung von Mona L.:
1 Staubsauger „mega-saug“ –Messepreis
1.000,00 €
+ 19 % USt
190,00 €
gesamt
1.190,00 €
Da der Staubsauger einen Kratzer hat, überweist V. Dreck unter Abzug von 90,00 € nur 1.100,00 €
an Mona L.. Diese Zahlung geht am 31.03.02 bei Mona L. ein. Aufgrund der verspäteten Zahlung
(Vereinbarung 10 Tage nach Erhalt der Ware) berechnet Mona L. dem Kunden V. Dreck im April 02
15,00 € Verzugszinsen. V. Dreck bezahlt diese noch im April 02.
Nehmen Sie begründet zur Unternehmereigenschaft von Mona Lisa sowie zur Steuerbarkeit und
Steuerpflicht des Staubsaugerverkaufs Stellung. Erläutern Sie, wie viel Umsatzsteuer Mona L.
gegebenenfalls aus diesem Sachverhalt in den Voranmeldungszeiträumen Dezember 01 und
Februar bis April 02 jeweils an das Finanzamt abführen muss (Sollbesteuerung).
Übungsfall 3:
Jack Daniels eröffnet am 15.11.01 einen Whiskeyladen in Berlin-Prenzlauer Berg. Für das
Rumpfwirtschaftsjahr 01 legt er folgende Zahlen vor:
geschuldete Umsatzsteuer
44.726,00 €
abziehbare Vorsteuer
41.404,00 €
Steuerzahllast
3.322,00 €
geleistete Vorauszahlungen
3.080,00 €
Abschlusszahlung 01
242,00 €
3.1 Ermitteln Sie die Sondervorauszahlung für das Kalenderjahr 02!
3.2 Bis wann muss die Umsatzsteuererklärung 01 spätestens abgegeben sein (§-Angabe)?
3.3 Wann ist die Abschlusszahlung fällig, wenn das FA nicht von der Berechnung abweicht
(§-Angabe)?
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Umsatzsteuer
Lösungen:
Übungsfall 1:
Unternehmereigenschaft gem. § 2 (1) S. 1+3 UStG
Rahmen des Unternehmens: Praxis gem . § 2 (1) S.2 UStG
steuerbare und steuerfreie Leistungen gem. § 4 Nr. 14 UStG (keine Laborumsätze)
USt 01 = 0 €
Vorsteuer nicht abzugsfähig gem. § 15 (2) UStG, keine Optionsmöglichkeit gem. § 9 UStG
Vortragstätigkeit steuerbar und steuerpflichtig (keine Heilbehandlung, Humanmedizin),
Kleinunternehmereigenschaft gem. § 19 UStG anwendbar, da Umsätze ohne steuerfreie Umsätze
kleiner 17.500 / 50.000,00 €
Übungsfall 2:
Unternehmereigenschaft gem. § 2 (1) S. 1+3 UStG
Rahmen des Unternehmens: Staubsaugerherstellung gem . § 2 (1) S.2 UStG
Lieferung § 3(1)
O/L: Hannover § 3 (6)
steuerbar § 1 (1) Nr.1
steuerpflichtig mangels Steuerbefreiung § 4
Umsatzsteuer für 12/01 = 0 € (Abschluss Kaufvertrag ohne Auswirkung)
2/02: Entstehung USt § 13: 190 e
3/02: Änderung Bemessungsgrundlage § 17 USt-Minderung 14,37 €
4/02: keine Änderung – Verzugszinsen = echter Schadenersatz
Übungsfall 3:
3.1 Umsatzsteuervorauszahlung 3.080,00 € für 2 Monate (Nov. + Dez. 01)
3.080 : 2 x 12 = 18.480 (Hochrechnung für 01), davon 1/11 = 1.680,00 € Sondervorauszahlung
3.2 31. Mai 02
§ 149 (2) AO
3.3 spätestens 1 Monat nach Eingang der Steuererklärung beim FA
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§ 18 (4) S.1 UStG