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BG - INFOBLATT
 Stand: 03/2010
 Best.-Nr. 429
Betriebsanweisungen für den Betrieb von Gabelstaplern
Beim Umgang mit Gabelstaplern sind Unfälle keine Seltenheit - das zeigen die Unfallanzeigen, die bei
der Berufsgenossenschaft eingehen. Daher ist es wichtig, die Beschäftigten über die Gefährdungen
beim Umgang mit Gabelstaplern zu informieren. In der Praxis haben sich Betriebsanweisungen
bewährt, die am Arbeitsplatz ausgehängt und für Unterweisungen verwendet werden können. Aus
diesem Grund fordert die Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge" (BGV D27) in § 5:
"(1) Der Unternehmer hat für den Betrieb von Flurförderzeugen eine Betriebsanweisung in schriftlicher Form zu erstellen.
(2) Der Unternehmer hat die Betriebsanweisung in verständlicher Form und Sprache
abzufassen und an geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte bekannt zu machen.
(3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Betriebsanweisung beachtet wird.
(4) Die Versicherten haben die Betriebsanweisung zu beachten."
Die Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge" weist darauf hin, dass die Betriebsanweisung unter
anderem folgendes beinhalten soll:
 Festlegung der bestimmungsgemäßen Verwendung (hierzu zählt auch die Benutzung einer
Fahrerrückhalteeinrichtung, z. B. Fahrersitzgurt) und Hinweise auf unzulässige Verwendung,
Angaben über Lagerung, Lagerflächen und Stapelung,
 Regelungen über die Mitnahme von Versicherten, gegebenenfalls das Verbot der Mitnahme,
 Hinweise auf den Betrieb von Regalanlagen mit Schmalgängen,
 Hinweise über die Verwendung von Anbaugeräten oder Anhängern,
 Hinweise über die Verwendung von Arbeitsbühnen,
 Verpflichtung der Fahrer, die vom Hersteller oder Lieferer mitgelieferte Betriebsanleitung zu
beachten.
Grundlage einer Betriebsanweisung für Gabelstapler sind:
 Betriebsanleitung des Herstellers,
 betriebliche bzw. örtliche Gegebenheiten.
Ein Muster für eine Betriebsanweisung für Gabelstapler finden Sie als Anlage. Diesen Vordruck
(Best.-Nr. 146) können Sie bei uns unter der Fax-Nr. 0611/131-8222 bestellen oder von der
Homepage (www.bgetem.de) herunterladen.
Dieses Muster ist nur ein Vorschlag und muss auf die Gegebenheiten im Betrieb angepasst werden.
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Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, www.bgetem.de
Medienbestellung Wiesbaden, Tel. (0611) 131-8221, Fax:(0611) 131-8222, email: [email protected]
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Weitere Punkte, die bei den Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln noch in Frage kommen könnten:

Sind Gabelstapler mit Gabelzinken ausgerüstet, dann dürfen damit nur palettierte Lasten oder
Stückgüter wie z.B. Kisten transportiert werden. Zum Transport nicht palettierter Lasten sind
Ladungsträger oder entsprechende Anbaugeräte zu verwenden.
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Lasten dürfen hängend mit Gabelstaplern nur nach Freigabe durch Herrn/Frau .................transportiert werden.

Reparaturarbeiten an hochgelegenen Stellen dürfen mit Gabelstaplern nur bei Verwendung der
,,Stapler-Arbeitsbühne" durchgeführt werden. Der verwendete Gabelstapler muss mindestens eine
Nenntragfähigkeit von ... kg haben. Der Gabelstapler darf hierbei nur von den Herren ..............
oder ............... gesteuert werden.

Auf den gekennzeichneten Verkehrswegen und im Bereich der Ladezonen dürfen sich außer dem
Ladepersonal keine Personen aufhalten. Dies gilt nicht, wenn ihr Aufenthaltsort mit einer (z.B.
gelb/schwarzen) Kette deutlich erkennbar gesichert ist..

Lasten dürfen nur in einem Abstand von .... m (z. B. 5 m) von Türen, Toren und Kreuzungen abgestellt werden. Dies gilt nicht bei Regalen und den als Stellflächen besonders gekennzeichneten
Bereichen.

Im Regallager dürfen die Schmalgänge nur unter Beachtung der dort festgelegten
Verkehrsregelung betreten bzw. befahren werden.

An der Laderampe abgestellte Lkw dürfen nur mit Mitgänger-Flurförderzeugen befahren werden
und nur dann, wenn an der betreffenden Rampenlampe das grüne Licht leuchtet. (Dies signalisiert,
dass der Lkw durch das Lkw-Rückhaltesystem gesichert ist.)

An Steigungen muss die Ladung bergseitig geführt werden.

Die Gefällstrecke zwischen ................ (z B. der Halle A) und ................ (z. B. der Kantine) darf nur
mit Kriechgeschwindigkeit d. h. mit maximal 2,5 km/h befahren werden.

Außerhalb unseres Betriebsgeländes, d.h. auf der Straße, dürfen nur die Herren/Frauen
......................................und ...................................mit dem hierfür zugelassenen (Kfz-Nummernschild) Gabelstapler fahren.

Dieselstapler dürfen im Gebäude nur mit integriertem Rußfilter eingesetzt werden.
Informationen:
Broschüre "Sicherheit durch Betriebsanweisungen" (BGI 578), erhältlich bei Wolters Kluwer GmbH,
Heddesdorfer Str. 31, 56564 Neuwied oder unter www.arbeitssicherheit.de
Muster Betriebsanweisung für Gabelstapler
(gemäß § 5 BGV D27)
Betrieb: Wellpappenfabrik Kloster
Abteilung: Lager und Versand
Arbeitsplatz: Gabelstapler
Tätigkeit: Ein- und Auslagern von Paletten/ Beladen von LKW’s
Fahren mit Gabelstapler in der Lager- und Versandhalle
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Um- und Abstürzen des Gabelstaplers
Herabfallen von Transportgut
Anfahren von Personen und Einrichtungen
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Der Gabelstapler darf nur durch Personen bedient werden, die schriftlich beauftragt und im
Besitz eines gültigen Fahrausweises sind. Die Benutzung durch Unbefugte ist verboten.
Vor Arbeitsbeginn ist eine Sicht- und Funktionsprüfung durchzuführen.
Der Fahrersitzgurt ist stets zu benutzen.
Für Gabelstaplerfahrer ist das Tragen von Sicherheitsschuhen vorgeschrieben.
Das Mitnehmen von Personen ist nicht erlaubt.
Die Fahrgeschwindigkeit ist den Umgebungsbedingungen anzupassen.
In der Lagerhalle darf nur auf den (z.B. mit gelben Streifen) gekennzeichneten Verkehrswegen gefahren werden.
Der Gabelstapler darf nur vom Fahrersitz, nicht vom Boden aus, in Bewegung gesetzt werden.
Vor Verlassen des Gabelstaplers Feststellbremse anziehen und Schlüssel abziehen
(es sei denn, der Fahrer bleibt in Sichtweite).
Absteigen vom Gabelstapler wie vom Hersteller vorgesehen, nicht abspringen.
Bei Arbeitsende muss der Gabelstapler auf der gekennzeichneten Fläche abgestellt werden.
Der Schlüssel ist in den abschließbaren Schlüsselkasten zu hängen.
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Bei Gefahr des Umstürzens unbedingt im Führerhaus sitzen bleiben, nicht abspringen.
Bei Unfällen ist der Gabelstapler sofort stillzusetzen.
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Ersthelfer für die Lager- und Versandhalle: Frau Hofmann (Tel.: 2345)
Bei einem Unfall zuerst die Unfallstelle sichern und den Verletzten bergen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen.
Den Unfall melden (Telefon: 1234) oder Rettungswagen/Notarzt rufen (Notruf 112).
Kleinere Verletzungen selbst versorgen. Jede Erste-Hilfe-Leistung ist in das Verbandbuch einzutragen.
Wartungs- und Reinigungsarbeiten sind nur bei stillstehendem Motor durchzuführen.
Werden am Gabelstapler technische Mängel festgestellt, so sind diese sofort Herrn Müller
(Tel.: 3456) zu melden. Technische Mängel nicht selbst beheben.
Das Laden der Batterie darf nur von den hierfür unterwiesenen Mitarbeitern Herr Müller,
Herr Freimuth durchgeführt werden.
Datum:
10.03.2010
Unterschrift:
Klaus Burkhard (Lagerleiter)