Abgeordneter: Michael Schäfer (Bündnis 90 / Die Grünen)

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Abgeordneter: Michael Schäfer (Bündnis 90 / Die Grünen)
Drucksache 16 / 15
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Kleine Anfrage
16. Wahlperiode
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Michael Schäfer (Bündnis 90/ Die Grünen)
vom 22. Juli 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juli 2011) und Antwort
Wie klimafreundlich ist der Fuhrpark des Senats?
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Kleine Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung:
Grundlage für die Beantwortung der Kleinen Anfrage
ist die in Frage 5 erwähnte, Ende 2010 von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz durchgeführte Umfrage zum Fahrzeugbestand der
öffentlichen Einrichtungen in Berlin. Dabei wurde bei
Pkw nur zwischen Fahrzeugen kleiner als1,4 Liter, von
1,4 bis 2 Liter und größer als 2 Liter Hubraum unterschieden, weil eine Einteilung nach den in Frage 1 und 2
genannten Fahrzeugsegmenten aufgrund fehlender Eindeutigkeit schwer möglich erschien. Außerdem wurden
die neu beschafften Fahrzeuge nur bezogen auf ein
Kalenderjahr erfasst, sodass die nachfolgende Auswertung nicht ab dem 1. Juli 2007, sondern für den Zeitraum ab 2008 erfolgte.
1. Wie hoch liegt der durchschnittliche CO2-Ausstoß
bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen im Fuhrpark des
Landes Berlin in den Fahrzeugsegmenten Mini, Kompaktklasse, Mittelklasse, obere Mittelklasse, Oberklasse
und leichte Nutzfahrzeuge derzeit?
Zu 1.: Der durchschnittliche CO2-Ausstoß bei Pkw
und leichten Nutzfahrzeugen im Fuhrpark des Landes
Berlin liegt je nach Fahrzeugsegment zwischen 178 und
260 Gramm CO2 pro Kilometer (siehe nachfolgende
Tabelle). Gemittelt über alle Fahrzeuggruppen wurden
221 Gramm CO2 pro Kilometer ausgestoßen.
CO2 Ausstoß bei Fahrzeugen kleiner 3,5t
bis 1,4 l
mittlerer CO2
Ausstoß/km:
178
Pkw mit Hubraum
1,4 bis 2 l
219
2. Wie viele Fahrzeuge wurden für die Berliner
Senatsverwaltung und ihre nachgeordneten Einrichtungen
sowie den Bezirksämtern seit dem 1. Juli 2007 neu angeschafft oder geleast? Wie hoch ist deren durchschnittlicher CO2-Ausstoß (aufgeschlüsselt nach den in Frage 1
genannten Fahrzeugsegmenten)?
Zu 2.: Insgesamt wurden im Zeitraum 2008 bis 2010
für die Berliner Senatsverwaltung und ihre nachgeord-
größer 2 l
Leichte Nutzfahrzeuge
Gesamt
260
250
221
neten Einrichtungen sowie die Bezirksämter 1354 Neuanschaffungen gemeldet.
Davon entfielen 619 auf die Segmente Pkw und
leichte Nutzfahrzeuge. Der durchschnittliche CO2-Ausstoß liegt je nach Fahrzeugsegment zwischen 161 und 230
Gramm CO2 pro Kilometer (s. nachfolgende Tabelle).
Der durchschnittliche Ausstoß aller Fahrzeuggruppen
betrug 197 Gramm CO2 pro Kilometer.
Anzahl und CO2 Ausstoß von Neuanschaffungen 2008-2010
bis 1,4 l
durchschnittlicher CO2
Ausstoß:
165
gesamt
Pkw mit Hubraum
1,4 bis 2 l
198
größer 2 l
leichte Nutzfahrzeuge
Gesamt
226
218
197
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Abgeordnetenhaus Berlin – 16. Wahlperiode
bis 1,4 l
durchschnittlicher CO2
Ausstoß:
161
Hauptverwaltung
Pkw mit Hubraum
1,4 bis 2 l
größer 2 l
197
bis 1,4 l
durchschnittlicher CO2
Ausstoß:
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173
leichte Nutzfahrzeuge
Gesamt
223
197
leichte Nutzfahrzeuge
Gesamt
191
191
226
Bezirksverwaltung
Pkw mit Hubraum
1,4 bis 2 l
größer 2 l
210
230
Die etwas höhere CO2-Emissionsrate der durch die
Bezirksverwaltungen angeschafften Fahrzeuge ist durch
den höheren Anteil von Otto-Fahrzeugen bedingt, die
jedoch im Vergleich zu Dieselfahrzeugen sehr viel
weniger klima- und gesundheitsschädliche Rußpartikel
ausstoßen.
a) hybridbetriebenen,
b) erdgasbetriebenen und
c) elektrobetriebenen Fahrzeugen?
Zu 3.: Seit 2008 wurden ein Hybridfahrzeug, 57 Fahrzeuge mit Erdgasantrieb und sechs Elektrofahrzeuge neu
beschafft. Bezogen auf alle seit 2008 neu gekauften Fahrzeuge erreichen diese Antriebstechniken nur geringe
Anteile:
3. Wie hoch ist im Gesamtbestand des Berliner Fuhrparks und unter den Neuanschaffungen seit dem 1. Juli
2007 der jeweilige Anteil an
Neuanschaffungen 2008-2010
ab 2008
Hybride
Erdgasantriebe
Elektrofahrzeuge
Neubeschaffungen
insgesamt
absolut
1
57
6
1354
relativ in %
0,07
4,21
0,44
100
Zu 4.: Von insgesamt 3655 erfassten Fahrzeugen
wurden 1167 Pkw und Nutzfahrzeuge ermittelt, die nicht
die Kriterien der Stufe II der Umweltzone (grüne
Plakette) erfüllen.
4. Gibt es im Bestand des Fuhrparks des Landes
Berlin Pkw sowie Nutzfahrzeuge, welche die Kriterien
der Umweltzone (grüne Plakette) nicht erfüllen? Wenn ja:
wie viele?
Gesamtbestand
Schadstoffgruppe
4 (Grün)
Anzahl:
2488
Prozentanteil:
68,1
Summe Kriterien nicht erfüllt:
3 (Gelb)
674
18,4
2 (Rot)
Wie viele Fahrzeuge mit gelber Plakette wegen
fehlender Filtersysteme nicht auf die Schadstoffgruppe 4
nachgerüstet und deswegen in der Umweltzone noch
benutzt werden können, ist nicht bekannt.
1 (ohne Plakette)
173
300
4,7
8,2
1167
unbestimmt
20
0,5
Summe
gesamt
3655
fentlichen Hand betriebenen Fahrzeugflotte und den
daraus resultierenden Handlungsbedarf deutlich machen.
Abgefragt wurden Angaben zum Hersteller, Erstzulassung, Kraftstoffverbrauch und –art, Hubraum, Gewicht, Kilometerleistung, CO2-Emission, dem Abgasstandard und der Ausstattung mit Partikelfiltern.
Eine detaillierte, über die hier vorgestellten Ergebnisse
hinausgehende Auswertung der Daten ist noch im Gange
und wird im Rahmen der in Kürze abgeschlossenen Fortschreibung des Luftreinhalteplans fertig gestellt. Die
dafür erforderliche Zeitspanne übersteigt jedoch den im
Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur
Verfügung stehenden Zeitrahmen.
5. Trifft es zu, dass der Senat im Rahmen der
Aktualisierung des Luftreinhalteplanes eine Umfrage zum
Fahrzeugbestand der öffentlichen Hand gemacht hat und
wenn ja: Welche Daten wurden erhoben und welche Ergebnisse hatte die Umfrage zum Fahrzeugpark und den
Neuanschaffungen im Detail?
Zu 5.: Die Ende 2010 begonnene Umfrage soll den
gegenwärtigen Stand der Modernisierung der von der öf2
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6. Wie hoch ist der jeweilige CO2-Ausstoß der
Dienstwagen der Senatsmitglieder und Staatssekretäre
(mit Bitte um detaillierte Beantwortung)?
sekretärin Hartwig-Tiedt sind Elektrofahrzeuge ohne
direkten Schadstoffausstoß. Etwaige Emissionen durch
die Wasserstoff- bzw. Stromerzeugung konnten nicht
berücksichtigt werden.
Zu 6.: Die CO2-Emissionen der Dienstwagen sind der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Sie variieren
zwischen 92 und 298 Gramm CO2 pro Kilometer. Die
Dienstfahrzeuge von Herrn Senator Wolf und Frau Staats-
CO2-Austoß der Dienstwagen der Senatsmitglieder
Fabrikat
Fahrzeugnutzer
CO2
g/km
BMW 750 Li
Reg. Bürgermeister
298
MB B F-Cell
Sen WiTechFrau
MB E 220 CDl
SenInnSport
157
MB E 220 CDI
SenJust
157
MB E 250 CDl
SenFin
157
Audi A4 2.0 TDl
SenIntArbSoz
149
Toyota Prius
SenGesUmV
92
Audi A6 2.0 TDI
SenStadt
153
Audi A6 2.7 TDl
SenBWF
189
0
CO2-Austoß der Dienstwagen der Staatssekretäre
Fabrikat
Fahrzeugnutzer
CO2
g/km
MB E 220 CDI
Senatskanzlei
150
BMW 530d Gran Turismo
Senatskanzlei
183
Audi A6 2.0 TDI
Senatskanzlei
153
BMW 520d Touring
SenlnnSport
139
MB E 220 CDT
SenInnSport
157
Audi A6 3.0 TDI
SenJust
137
BMW 520d
SenFin
137
Audi A7 3.0 TDI
SenFin
158
Audi A6 2.0 TDI
SenlntArbSoz
153
Audi A4 2.0 TOI
SenlntArbSoz
149
Audi A4 2.0 TDI
SenGesUmV
149
MB E-Cell
SenWiTechFrau
0
Audi A6 3.0 TDI
SenWiTechFrau
158
Audi A6 2.0 TDI
SenStadt
153
Audi A6 2.0 TDI
SenStadt
153
Audi A6 2.0 TDI
SenStadt
153
Audi A4 2.0 TDI
SenBWF
149
Audi A6 2.0 TDI
SenBWF
153
um 23 % abgenommen. Auch der fahrzeugspezifische
CO2-Ausstoß sank bei Motoren unter 1,4 l Hubraum um
7 %; bei Motoren zwischen 1,4 bis 2 l Hubraum um 10 %
und bei Fahrzeugen mit großen Motoren sowie bei
leichten Nutzfahrzeugen um 13 %.
7. Wie bewertet der Senat den Erfolg des Rundschreibens der Umweltsenatorin zur Beschaffung von
Fahrzeugen?
Zu 7.: Die durchschnittliche CO2-Emission aller seit
2008 beschaffter Fahrzeuge ist 11 % geringer als im
Gesamtbestand des Fuhrparks. Verglichen mit den vor
2008 angeschafften Neufahrzeugen hat der CO2-Ausstoß
Der personengebundene Fuhrpark entspricht mit Ausnahme des speziellen Sicherheitsanforderungen unterliegenden Dienstfahrzeugs des Regierenden Bürger3
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meisters vollständig den Musskriterien und mit zwei
weiteren Ausnahmen auch den Sollkriterien des Rundschreibens. Beim restlichen Fuhrpark besteht jedoch
weiterer Investitionsbedarf in Fahrzeuge mit noch
weniger CO2-Ausstoß.
Im Rahmen der Anwendung des § 7 Abs. 1 des
Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vom 08.
Juli 2010 werden auch Regelungen zur Emissionsbegrenzung bei Kraftfahrzeugen zu treffen sein.
Berlin, den 26. September 2011
In Vertretung
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
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Senatsverwaltung für Gesundheit,
Umwelt und Verbraucherschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Sep. 2011)
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