Mitteilungen Mitteilungen

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Mitteilungen Mitteilungen
S
anitzer
Mitteilungen
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Sanitz
mit den Orten Groß Freienholz, Groß Lüsewitz, Gubkow, Hohen Gubkow, Horst, Klein Freienholz,
Klein Wehnendorf, Neu Kokendorf, Neu Wendorf, Niekrenz, Oberhof, Reppelin, Sanitz, Teutendorf,
Vietow, Wendfeld, Wendorf
Jahrgang 24
Donnerstag, den 15. Mai 2014
Nummer 05
Inhalt
- Gedanken
des Bürgermeisters
- Satzungen,
Verordnungen & Wahlen
- Amtliche
Bekanntmachungen
aus dem Rathaus
- Amtliche
Bekanntmachungen
anderer Behörden
- Freiwillige Feuerwehr
- Schulen & Kitas
- Was - Wann - Wo
- Wir gratulieren
- Vereine
- Kirchliche Nachrichten
Gemeinde Sanitz
Der Bürgermeister · Rathaus
Rostocker Straße 19 · 18190 Sanitz
Tel. +49-38209 4800
Fax. +49-38209 48049
Fotos: Dagmar
Millahn
www.gemeinde-sanitz.de
[email protected]
Saisoneröffnung
am Groß Lüsewitzer See
Öffnungszeiten
Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Steuerverwaltung:
Dienstag:
13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 13:00 Uhr
Wohngeldbehörde
Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Gemeinde Sanitz
Nr. 05/2014
2
Gemeinschaftshäuser/gemeindeeigene Räume und deren Betreiber
Informationen für den Mai
Gerne begrüßen wir in unserer Gemeinde jede weitere
Einwohnerin, jeden weiteren Einwohner und aus diesem
Grund ermöglichen unsere gemeindliche Flächennutzungsplanung, unsere Bebauungspläne und die Abrundungs- und Innenbereichssatzungen neue Wohnbauten
in verschiedenen Orten unserer Gemeinde.
In Groß Lüsewitz ist es das Gebiet „An der alten Gärtnerei“, in Reppelin Flächen an der Stormstorfer Straße
und der Sanitzer Straße, in Sanitz sind es alle neuen
Wohngebiete und in Wendfeld ist es aktuell die zukünftige Bebauung an den Straßen Richtung Reppelin und
Teutendorf.
Neben diesen planungsrechtlichen Grundlagen wird natürlich auch sehr viel sogenannte „Lückenbebauung“ nach
Maßgabe des § 34 BauGB möglich.
Alles zusammen ermöglicht Bauwilligen neue Häuser zu
bauen und bringt unserer Gemeinde Zuzug.
Weiterer Zuzug erfolgt durch Mieterinnen und Mieter,
eine besondere Gruppe jedoch ehren wir besonders,
die Neugeborenen!
Mit großer Freude feiern wir mit den Eltern und weiteren
Angehörigen in diesem Jahr am 01. Juni den 13. Sanitzer
Kinderbegrüßungstag für alle Kinder, die in der Zeit von
Mai 2013 bis Mai 2014 geboren wurden. Dazu haben wir
44 Einladungen versandt und freuen uns auf zahlreiche
Gäste zur Übergabe der Urkunden, zu Gesprächen und
zum Pflanzen eines Baumes in der „Parkanlage Kirchsteig“ in Sanitz.
Beginnend mit unserem Sanitzer Kinderbegrüßungstag
werden in der Gemeinde Sanitz sehr gute Bedingungen
für die Kinder angeboten. Mit der ärztlichen Betreuung,
den vier Kindertagesstätten, den Horten, den Schulen
und den Freizeitangeboten verschiedener Vereine bietet
sich eine breite Palette.
Aber im Einzelfall gibt es natürlich auch offene Wünsche,
so wie mir in einer E-Mail und in einem Gespräch mit
Eltern zum Thema Räumlichkeiten für malende Kinder
berichtet wurde.
Die Gemeinschaftshäuser sind für dieses Anliegen offen
und ganz herzlich sollten wir den Vereinen, den Frauen
und Männern danken, die diese Häuser ehrenamtlich in
ihrer Freizeit betreiben. Die Gemeinde unterstützt diese
privaten Betreiber freiwillig jährlich mit Zuschüssen, ob
es dann jedoch für alle Interessenten passt, entscheiden
ausschließlich die Betreibervereine.
Zwei Informationen zum Schluss:
Für die Sanierung des gemeindeeigenen Mehrzweckgebäudes Ernst-Schneller-Straße 19/ASB-Küche und Kindertagesstätte „Sternenkinder“ hat die Gemeinde einen
Zuwendungsbescheid in Höhe von 178.750,- € erhalten.
Und für Modernisierung des Trainingsplatzes in Groß
Lüsewitz haben wir einen Antrag auf Zuwendung gestellt.
Nun wünsche ich Ihnen einen schönen Mai und grüße
Sie herzlich.
Joachim Hünecke
Bürgermeister
1. Gemeinschaftshaus Sanitz
Betreiber: Verein Sanitzer Gemeinschaft e. V.
Vorsitzender: Herr Dietmar Kielmann
Telefon: 038209 264
Ansprechpartner: Frau Behrens
Telefon: 0152 29625557
2. Dorfgemeinschaftshaus Groß Lüsewitz
Betreiber: Kulturhistorischer Verein
Groß Lüsewitz e. V.
Vorsitzender: Herr Dr. Armin Hofhansel
Telefon: 038209 80247
3. Bauernstube Gubkow
Betreiber: Förderverein FFw Gubkow e. V.
Vorsitzender: Herr Frank Rolbieski
Ansprechpartner: Herr Goslicki
Telefon: 0170 5577016
4. Vereinsgebäude Reppelin
Betreiber: Förderverein FFw Reppelin e. V.
Vorsitzender: Herr Frank Fechner
Ansprechpartner: Herr Puschert
Telefon: 0172 3240934
5. Sportler- und Vereinsheim Groß Lüsewitz
Betreiber: Gemeinde Sanitz
Ansprechpartner: Frau Godglück
Telefon: 038209 290
E-Mail: [email protected]
6. Kameradschaftsräume
Ortsfeuerwehr Sanitz
Ansprechpartner: Gemeinde- und Ortswehrführer
Wilfried Matisseck
Telefon: 038209 80155
E-Mail: [email protected]
Ortsfeuerwehr Vietow
Ansprechpartner: Ortswehrführer Nils Mocker
Telefon: 0176 72512452
Ortsfeuerwehr Groß Lüsewitz
Ansprechpartner: Frau Dagmar Millahn
Telefon: 038209 48013
Einladung - Wochenende
in der Partnergemeinde
Swidwin
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
im Rahmen der langjährigen Partnerschaft zwischen der Gemeinde Swidwin und unserer Gemeinde werden wir am Wochenende vom Freitag, den 19., ca. 13:00 Uhr - Sonntag, den
21. September 2014 nachmittags mit einer Delegation von ca.
45 Personen in einem Bus die Gemeinde Swidwin besuchen.
Erfahrungsgemäß wird uns ein interessantes und vielfältiges
Programm geboten. Das Wochenende wird finanziert von den
Gemeinden Swidwin und Sanitz, für die Teilnehmer verbleibt
lediglich ein geringer Anteil für die Hotelübernachtung. Herzlich
laden wir Sie ein, dabei zu sein und freuen uns auf ein schönes
Wochenende mit Ihnen und unseren Freunden in Swidwin.
Joachim Hünecke Bürgermeister Thomas Möller
Bürgervorsteher
Anmeldungen bitte unter 038209 4800 bei Frau Müller, Sekretariat
oder per E-Mail: [email protected].
Nr. 05/2014
Gemeinde Sanitz
3
Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
die Bezeichnung der Parteien und ihre Kurzbezeichnung bzw.
die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr
Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des
Vorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem
rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes
Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem
Wahlvorschlag sie gelten soll.
Der gekennzeichnete und gefaltete Stimmzettel ist vom Wähler
in die Wahlurne zu legen.
Der Wahlbezirk 3 der Gemeinde Sanitz ist in die repräsentative
Wahlstatistik der Europawahl einbezogen.
Die Wähler des aufgeführten Wahlbezirks erhalten für die Stimmabgabe einen Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck nach
Altersgruppen und Geschlecht.
Weitere Hinweise zur repräsentativen Wahlstatistik enthält die
Ergänzung zu dieser Wahlbekanntmachung.
4.2 Wahl des Kreistages
Gewählt wird mit amtlichen grünen Stimmzetteln. Jeder Wähler
erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat drei Stimmen.
Der Stimmzettel enthält unter fortlaufender Nummer die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge unter Angabe von Namen
und Anschrift der Bewerber der einzelnen Wahlvorschläge, die
Bezeichnung der jeweiligen Parteien und Wählergruppen bzw.
die Bezeichnung „Einzelbewerber“ und rechts daneben für jeden
Bewerber drei Kreise für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt seine Stimmen in der Weise ab, dass er in bis
zu drei Kreisen jeweils ein Kreuz setzt oder auf andere Weise
eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber die Stimme/n
gelten soll/en.
Dabei kann der Wähler seine drei Stimmen
- einem einzelnen Bewerber geben oder
- verschiedenen Bewerbern desselben Wahlvorschlages
geben, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlages gebunden zu sein oder
- Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge geben.
Bei der Abgabe von mehr als drei Stimmen sind alle abgegebenen
Stimmen ungültig.
Der gekennzeichnete und gefaltete Stimmzettel ist vom Wähler
in die Wahlurne zu legen.
4.3 Wahl der Gemeindevertretung
Gewählt wird mit amtlichen gelben Stimmzetteln. Jeder Wähler
erhält bei Betreten des Wahlraumes einen amtlichen Stimmzettel
ausgehändigt.
Jeder Wähler hat drei Stimmen.
Der Stimmzettel enthält unter fortlaufender Nummer die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge unter Angabe von Namen
und Anschrift der Bewerber der einzelnen Wahlvorschläge, die
Bezeichnung der jeweiligen Parteien und Wählergruppen bzw.
die Bezeichnung „Einzelbewerber“ und rechts neben jedem Bewerber drei Kreise für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt seine Stimmen in der Weise ab, dass er in bis
zu drei Kreisen jeweils ein Kreuz setzt oder auf andere Weise
eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber die Stimme/n
gelten soll/en.
Dabei kann der Wähler seine drei Stimmen
- einem einzelnen Bewerber geben oder
- verschiedenen Bewerbern desselben Wahlvorschlages geben, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlages
gebunden zu sein oder
- Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge geben.
Bei Abgabe von mehr als drei Stimmen sind alle abgegebenen
Stimmen ungültig.
Der gekennzeichnete und gefaltete Stimmzettel ist vom Wähler in die Wahlurne zu legen.
Wahlbekanntmachung
1. Am 25. Mai 2014 finden - in der Bundesrepublik Deutschland
die Wahl zum Europäischen Parlamentund - in MecklenburgVorpommern zeitgleich die Kommunalwahlen statt. Gewählt
werden in der Gemeinde Sanitz - die Abgeordneten des Europäischen Parlaments- der Kreistag- die Gemeindevertretung
Die zeitgleichen Wahlen dauern von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
2. Die Gemeinde ist in 6 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt:
Wahl- Bezeichnung Bezeichnung
bezirk des Wahl-
des Wahlraumes
Nr.
bezirkes
______________________________________________
1 Sanitz Kindertagesstätte
„Siebenbuche“ Ribnitzer
Straße 6
2
Sanitz Gemeinschaftshaus,
Hof Sanitz 1
3
Groß Lüsewitz Dorfgemeinschaftshaus,
Milchstraße 2
4
Gubkow Bauernstube, Am Hofsee 24
5
Reppelin Vereinsgebäude,
Sanitzer Straße 27 a
6
Niekrenz Feuerwehrgerätehaus Vietow,
An de Füerwehr 11
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten
bis 03. Mai 2014 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk
und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu
wählen hat.
3. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses für die Europawahl und für dieKommunalwahlen um
16:00 Uhr in Sanitz - Rathaus, Rostocker Str. 19 zusammen.
4. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung und ihren
Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis
oder Reisepass mitzubringen. Sie haben sich auf Verlangen des
Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Jeder Wähler erhält für die Europawahl und für die Kommunalwahlen, für die er wahlberechtigt ist, amtliche Stimmzettel.
Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlkabine des
Wahlraumes oder in einem dafür vorgesehenen besonderen
Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden,
dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Es ist darauf zu
achten, dass mehrere Stimmzettel zur Kommunalwahl getrennt
gefaltet und nicht ineinander gelegt werden dürfen.
Ein Blinder oder sehbehinderter Wähler kann sich im allgemeinen Wahlbezirk bei der Europawahl zur Kennzeichnung des
Stimmzettels einer Stimmzettelschablonebedienen. Die Stimmzettelschablone ist vom Wahlberechtigten für die Stimmabgabe
persönlich mitzubringen.
Zur Stimmabgabe bei den Kommunalwahlenwerden von Blindenvereinen keine Stimmzettelschablonen hergestellt. Gemäß
§ 34 Absatz 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO
M-V) bestimmt dann die oder der Wahlberechtigte eine andere
Person, deren Hilfe sie oder er sich bei der Stimmabgabe bedienen will. Die Hilfsperson, die nach § 34 Absatz 1 LKWO M-V
auch Mitglied des Wahlvorstandes sein kann, ist zur Wahrung
des Wahlgeheimnisses verpflichtet und hat die Hilfeleistung auf
die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken (§ 2
Absatz 2 LKWO M-V).
4.1 Wahl zum Europäischen Parlament
Gewählt wird mit amtlichen weißen Stimmzetteln. Jeder Wähler
erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Gemeinde Sanitz
5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk für die einzelnen Wahlen sind öffentlich.
Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des
Wahlgeschäfts möglich ist.
6. Wahlberechtigte mit Wahlschein/en und Briefwahlunterlagen
haben bei den zeitgleichen Europa- und Kommunalwahlen
nachfolgende Besonderheiten zu beachten.
6.1 Wähler, die einen weißen Wahlschein für dieEuropawahl
haben, können an der Wahl
- im Landkreis in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk
des Landkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
6.2 Wähler, die einen gelben Wahlschein für die Kommunalwahlen haben, können an der Wahl
- des Kreistages/der Gemeindevertretung in dem Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk
dieses Wahlbereiches oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen, soweit sie für die Wahl wahlberechtigt sind.
6.3 Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen/seine Wahlbrief/e
mit dem/den Stimmzettel/n (im jeweils verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem jeweiligen unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am
Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei
der angegebenen Stelle abgegeben werden.
7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht für die Europawahl und für die Kommunalwahlen nur einmal und nur
persönlich ausüben. Das gilt bei der Europawahl auch für
Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat
der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Nr. 05/2014
4
Die statistischen Auszählungen
- der Wählerverzeichnisse nach a) werden in den Gemeindebehörden, in denen ausgewählte Wahlbezirke liegen und
- der Stimmzettel nach b) im Statistischen Amt MecklenburgVorpommern
durchgeführt.
Nach § 6 des Wahlstatistikgesetzes dürfen die Wählerverzeichnisse und die gekennzeichneten Stimmzettel bei den wahlstatistischen Auszählungen nicht zusammengeführt werden.
2. In die repräsentative Wahlstatistik ist der allgemeine Wahlbezirk mit der Wahlbezirksnummer 3 der Gemeinde Sanitz
einbezogen.
3. In den ausgewählten repräsentativen Wahlbezirken werden nur
Stimmzettel verwendet, die einen für die repräsentative Wahlstatistik nachfolgend aufgeführten Zusatzaufdruck enthalten:
A. Mann, geboren 1990 bis 1996
B. C. D. E. F. Mann, geboren 1980 bis 1989
Mann, geboren 1970 bis 1979
Mann, geboren 1955 bis 1969
Mann, geboren 1945 bis 1954
Mann, geboren 1944 und früher
G. H. I. K. L. M.
Frau, geboren 1990 bis 1996
Frau, geboren 1980 bis 1989
Frau, geboren 1970 bis 1979
Frau, geboren 1955 bis 1969
Frau, geboren 1945 bis 1954
Frau, geboren 1944 und früher
Der Wähler erhält für die Stimmabgabe einen in Abhängigkeit
vom Geschlecht und Alter mit Unterscheidungsaufdruck versehenen Stimmzettel ausgehändigt.
Briefwähler in repräsentativen Briefwahlbezirken erhalten
mit den Briefwahlunterlagen ebenfalls Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck zugesandt.
Die repräsentative Wahlstatistik hat keinen Einfluss auf die
Ermittlung der Ergebnisse der Europawahl durch die Wahlvorstände in den repräsentativen Wahlbezirken.
Die Gemeindewahlbehörde
Ergänzung
zur Wahlbekanntmachung
Durchführung einer repräsentativen
Wahlstatistik zur Wahl der Abgeordneten des
Europäischen Parlaments am 25. Mai 2014
1. Auf der Grundlage § 3 des Wahlstatistikgesetzes vom 21. Mai
1999 (BGBl. I S. 1023), geändert durch Artikel 1a des Gesetzes
vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962) werden zur Europawahl
2014 unter Wahrung des Wahlgeheimnisses in ausgewählten
allgemeinen Wahlbezirken und Briefwahlbezirken repräsentative Auszählungen nach dem Wahltag durchgeführt.
Aus den Ergebnissen werden in den Folgemonaten repräsentative Wahlstatistiken über
a) die Wahlberechtigten, Wahlscheinvermerke und die Beteiligung an den Wahlen nach Geschlecht und 10 Geburtsjahresgruppen, sowie
b) die Wähler und ihre Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge nach Geschlecht und 6 Geburtsjahresgruppen
sowie die Gründe für die Ungültigkeit von Stimmen
als repräsentative Bundesstatistiken erstellt.
Die ausgewählten allgemeinen Stichprobenwahlbezirke müssen
mindestens 400 Wahlberechtigte und die ausgewählten Stichprobenbriefwahlbezirke mindestens 400 Wähler umfassen.
Beschluss über die Feststellung
des Jahresabschlusses 2012
Die Gemeindevertretung hat am 06.05.2014 den Jahresabschluss 2012 festgestellt und den Bürgermeister für das
Haushaltsjahr 2012 entlastet. Außerdem wurde beschlossen, das Jahresergebnis in Höhe von 485.722,10 € in die
sonstige zweckgebundene Ergebnisrücklage einzustellen.
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie
der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses sind in der Zeit vom 19.05. bis 27.05.2014
im Rathaus Zi. Nr. 2.3 während der Öffnungszeiten
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme ausgelegt.
Nr. 05/2014
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Gemeinde Sanitz
Benutzungs- und Entgeltordnung für Räume im Rathaus und
in den Schulen der Gemeinde Sanitz
Auf der Grundlage der §§ 99 Abs. 2 und 3 sowie 104 Abs.
3 Ziffer 10 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird nach der Beschlussfassung der
Gemeindevertretung vom 06.05.2014 folgende Benutzungsund Entgeltordnung erlassen.
§1
Geltungsbereich
(1) Diese Benutzungs- und Entgeltordnung regelt die Vermietung von Räumen im Rathaus und in den Schulen der
Gemeinde Sanitz. Die Nutzung der Sportstätten in Trägerschaft der Gemeinde sowie der Kameradschaftsräume der
Freiwilligen Feuerwehr Sanitz unterliegen gesonderter Regelungen.
(2) Im Rathaus sind folgende Räume vermietbar:
1. Rathaus, Großer Beratungsraum
2. Rathaus, kleiner Beratungsraum
(3) In folgenden Schulen sind Räume vermietbar:
1. Regionale Schule Sanitz
2. Grundschule Sanitz
- Allgemeine Unterrichtsräume
- Unterrichtsräume mit spezieller Ausstattung
§2
Umfang der Nutzung durch Dritte
(1) Das Rathaus und die Schulen dienen vorrangig Verwaltungszwecken und dem Schulbetrieb einschließlich Veranstaltungen in schulischer Verantwortung sowie der Arbeit der
Gemeindevertretung, seiner Ausschüsse und Fraktionen.
Eine Nutzung durch Dritte ist nur möglich, wenn Belange des
Verwaltungs- und Schulbetriebes oder andere öffentliche
Belange sowie die Sicherheit nicht beeinträchtigt werden.
Ein Anspruch auf eine Nutzung durch Dritte besteht nicht.
(2) Die Nutzung durch Dritte beschränkt sich auf:
- Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
(3) Antragsteller, deren Tätigkeiten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland
oder gegen die Gemeinde Sanitz richten, sind von der Nutzung ausgeschlossen. Der Ausschluss kann auch nach einer
bereits erfolgten Nutzungszusage erfolgen, wenn entsprechende Tatsachen erst später bekannt werden.
Schadenersatzansprüche entstehen durch den Nutzungsausschluss nicht.
§3
Antragsstellung und Nutzungszusage
(1) Anträge auf Raumnutzung im Rathaus und in den Schulen sind vom Veranstalter rechtzeitig schriftlich an die Gemeinde Sanitz, Der Bürgermeister zu richten.
(2) Im Antrag sind der Zweck der Veranstaltung, das Nutzungsobjekt, das Nutzungsdatum, die Nutzungszeit, die
voraussichtliche Anzahl der Teilnehmer und die verantwortlichen Personen anzugeben.
(3) Der Bürgermeister entscheidet über die Nutzung in Abwägung der Interessen nach § 2.
Die Entscheidung ist nicht zu begründen.
§4
Widerruf
(1) Die Gemeinde Sanitz behält sich das Recht des Widerrufs einer Nutzungszusage ausdrücklich vor. Die Nutzungszusage kann insbesondere widerrufen werden, wenn die
überlassenen Räume für dienstliche oder schulische Zwecke
kurzfristig anderweitig benötigt werden oder andere in der
Sache liegende Gründe bekannt werden.
(2) Aus einer widerrufenen Nutzungszusage können keine Schadenersatzsansprüche gegen die Gemeinde Sanitz
geltend gemacht werden.
§5
Benutzungszeit und Zweckverbindung
(1) Die Räume sind nur für die bewilligte Zeit und für den im
Antrag angegebenen Zweck zu benutzen.
(2) Eine Vergabe erfolgt in der Regel nur für die Dienstzeit
der Verwaltung bzw. für die Öffnungszeit der Schule.
(3) Die unter § 1 Punkt 2 genannten Räume können außerhalb der Öffnungszeiten der Schule genutzt werden,
wenn die erforderlichen Vorraussetzungen mit vertretbaren
Aufwand geschaffen werden können.
§6
Nutzungsentgelte
(1) Es wird ein Grundentgelt erhoben, das zur Nutzung der
Räume über einen Zeitraum bis zu drei Stunden berechtigt.
Für eine darüber hinaus gehende Nutzung wird für jede
angefangene Nutzungsstunde ein Zusatzentgelt erhoben.
(2) Nutzungsentgelt für Räume im Rathaus und in den Schulen
GrundentgeltZusatzentgelt
Beratungsräume, Rathaus 30,00 € 6,00 €
Unterrichtsräume, Schulen 30,00 € 6,00 €
Unterrichtsräume mit spezieller
Ausstattung
60,00 € 10,00 €
(3) Durch die Benutzerentgelte sind die Gebäudekosten
sowie allen üblichen Nebenkosten wie Heizung, Elektroenergie, Wasser/Abwasser, Abfall, Gebäudeversicherungen,
Hausmeister und Reinigung abgegolten.
(4) Abgegolten ist auch die Nutzung der vermieteten Ausstattung.
§7
Vertrag und Rechnung für die Benutzung
(1) Der Mietvertrag kommt mit der Bestätigung des Antrages,
der gleichzeitig die Annerkennung dieser Benutzungs- und
Entgeltordnung voraussetzt, zustande.
(2) Das Benutzerentgelt wird nach Benutzung der Räume
von der Gemeinde per Rechnung erhoben. Mit der Rechnungserstellung ist das Benutzerentgelt fällig.
§8
Verhalten in den Räumlichkeiten
(1) Der Mieter und seine Veranstaltungsteilnehmer sind
verpflichtet, die Gebäude, Räume, Anlagen, Einrichtungen
und Geräte schonend und pfleglich zu behandeln und in
einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten sowie die
geltenden Regelungen zur Gewährleistungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu beachten.
(2) Das Rauchen im Rathaus und in den Schulgebäuden
sowie auf den gesamten Schulgrundstücken der Gemeinde
Sanitz ist nicht gestattet.
(3) Alle bau- und sicherheitstechnischen Vorschriften sowie
bestehende Hausordnungen sind zu beachten. Den Anweisungen von Beauftragten der Gemeinde ist Folge zu leisten.
Gemeinde Sanitz
§9
Störungen/Mängel/Nutzungsausschluss
(1) Der Mieter ist verpflichtet, auftretende Schäden und Mängel sofort anzuzeigen. Er hat alles zu unternehmen um die
Vergrößerung eines Schadens zu verhindern.
(2) Bei Verstößen gegen geltende Sicherheitsvorschriften
für die genutzten Gebäude und Anlagen oder gegen diese Benutzungs- und Entgeltordnung erlischt eine erteilte
Nutzungsgenehmigung, ohne dass es dazu eines ausdrücklichen Widerrufs bedarf. Der Mieter und seine Veranstaltungsteilnehmer können in diesem Fall mit sofortiger
Wirkung von der Nutzung ausgeschlossen werden. Schadenersatzansprüche gegen die Gemeinde Sanitz entstehen
dadurch nicht.
§ 10
Haftung gegenüber der Gemeinde
(1) Der Mieter haftet gegenüber der Gemeinde Sanitz für
alle Beschädigungen, die durch ihn oder seine Teilnehmer
verursacht wurden und hat die von ihm vertretenden Schäden sofort zu beseitigen. Der Mieter haftet auch für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden
Sorgfalts- und Schutzpflichten entstehen.
(2) Die Gemeinde ist berechtigt, Schäden, die durch den
Mieter verursacht wurden, auf dessen Kosten beseitigen
zulassen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass der Mieter nicht kurzfristig selbst tätig wird um den entstandenen
Schaden zu beseitigen.
Nr. 05/2014
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und Gebäuden hat der Mieter die ihm dazu erteilten Anweisungen zu befolgen.
(2) Nach der Benutzung sind die Räume durch die verantwortliche Person an den Beauftragten der Gemeinde zu
übergeben.
§ 15
Bereitstellung Technik
(1) Bei der Gemeinde vorhandene Veranstaltungs- und
Schulungstechnik wie Beschallungsanlagen, Saalmikrofone, Rednermikrofone, fest installierte Leinwände, Tageslichtprojektoren, Schreibtafeln, Magnettafeln, Pinnwände
und dergleichen können ohne Aufpreis genutzt werden. Ein
Anspruch auf eine Nutzung besteht nicht.
(2) Soweit im Mietvertrag vereinbart kann auch weitere
Technik wie fest installierte Beamer, interaktive Tafeln oder
Computer in Computerkabinetten genutzt werden.
(3) Eine Vernetzung von IT-Geräten des Mieters mit entsprechenden Einrichtungen der Gemeinde ist ausdrücklich
untersagt. Ausnahmen können auf Antrag in Schulen für die
Nutzung von Computerräumen sowie von fest installierten
Beamern und interaktiven Tafeln genehmigt werden.
§ 16
Inkrafttreten
Diese Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am 01. September 2014 in Kraft. Am gleichen Tag treten alle bestehenden
Benutzerordnungen und Entgeltregelungen für das im § 1
genannte Rathaus und die Schulen außer Kraft.
§ 11
Haftungsausschluss
(1) Die Gemeinde Sanitz haftet nicht für Schäden, die dritten
Personen aus Anlass der Benutzung entstehen. Der Mieter
stellt die Gemeinde insofern von Schadenersatzansprüchen
jeder Art frei.
(2) Die Gebäudeversicherung erfolgt durch die Gemeinde
Sanitz. Für Gegenstände, die durch die Mieter eingebracht
werden, haftet die Gemeinde nicht.
§ 12
Überlassung der Mietsache an Dritte
Ohne ausdrückliche Genehmigung der Gemeinde Sanitz ist
der Mieter weder zu einer Untervermietung der Mietsache
noch zu einer sonstigen Gebrauchsüberlassung an Dritte
berechtigt.
§ 13
Aufsicht
(1) Die Benutzung der Räume darf nur in Anwesenheit der im
Antrag angegeben verantwortlichen Person erfolgen. Dieser
Person obliegt die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung vor, während und nach dem Ende der Veranstaltung.
(2) Die verantwortliche Person hat auch dafür zu sorgen,
dass im Zusammenhang mit der Veranstaltung keine unbefugten Personen Zutritt in die Gebäude der Gemeinde
erhalten.
(3) Beauftragten der Gemeinde ist der Zutritt zu den Veranstaltungen jederzeit zu gestatten.
§ 14
Schlüssel- und Raumübergabe
(1) Die Übergabe/Übernahme der Schlüssel erfolgt jeweils
während der Dienstzeiten an der von der Gemeinde bestimmten Stelle. Hinsichtlich des Abschließens von Räumen
Bekanntmachung
der Gemeinde Sanitz
Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs der
2. Änderung des Flächennutzungsplans
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am
06.05.2014 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans und der Entwurf der Begründung dazu liegen vom
26.05.2014 bis zum 30.06.2014 während der Dienst- und
Öffnungszeiten, im Rathaus, Bau- und Grundstücksverwaltung, Zi. 2.4 /2.5, Rostocker Straße 19, 18190 Sanitz.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann
Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während
der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die nicht innerhalb dieser Frist abgegeben
werden, können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.
Neben den genannten Unterlagen liegen auch folgende
umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen vor
und können ebenfalls eingesehen werden:
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr:
Nr. 05/2014
- Schutzgut Mensch (Hinweise zum Immissionsschutz; Schallschutz)
- Schutzgut Wasser, Boden, Landschaft (Hinweise zum Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Grundwassernnessstellen)
Landkreis Rostock, Der Landrat, Umweltamt, untere Bodenschutzbehörde:
- Schutzgut Boden, Grundwasser (Hinweise zum Umgang mit
verunreinigten Böden und Altablagerungen/ Altlasten)
- Einleitung in eine Vorflut)
EURAWASSER NORD GmbH Schutzgut Wasser, Boden (Hinweise zum Umgang mit Niederschlagswasser, Einleitung in
eine Vorflut)
Stadt Tessin, Der Bürgermeister:
- Schutzgut Boden, Landschaft (Hinweise zum Umgang und
Verbrauch landwirtschaftlichen Flächen
Sanitz, 07.05.2014
Gemeinde Sanitz
7
Staatliches Amt
für Landwirtschaft und Umwelt
Mittleres Mecklenburg
-FlurneuordnungsbehördeAz: 30a/5433.5-113-72-0005
Flurbereinigungsverfahren: Landkreise: Gemeinden: „Recknitz I“
Rostock, Vorpommern-Rügen
Stadt Tessin, Zarnewanz, Thelkow, Gnewitz, Stubbendorr, Dettmannsdorf
Öffentliche Bekanntmachung
Beschluss zur 3. Änderung des
Flurbereinigungsgebietes „Recknitz I“
Nach den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes in der
Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I
S.546) mit späteren Änderungen ergeht folgender Beschluss:
I.
Das Verfahrensgebiet wird durch Ausschluss folgender Flurstücke mit einem Flächenumfang von 0,5731 ha geändert:
Gemeinde Gemarkung Flur Flurstücke
__________________________________________________
Stadt Tessin Tessin 8
Stadt Tessin Vilz 2
274/2, 275/1, 276/1,
277/1
188/1, 189/3, 190/1,
192/1, 192/2
Das Verfahrensgebiet wird durch Zuziehung folgender Flurstücke mit einem Flächenumfang von 67,007 ha geändert:
Gemeinde
Gemarkung Flur Flurstücke
_________________________________________________
Thelkow Thelkow 1
382/1, 382/2, 408
Thelkow Liepen 1
90, 97, 98, 100
Thelkow Liepen 2
101/1, 101/2, 102
Thelkow Starkow 3
57, 58
Stubbendorf Stubbendorf 2 71, 72
Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter für die Außenstelle
der Rostocker Tafel in Sanitz
gesucht
Die Rostocker Tafel betreibt eine Außenstelle in Sanitz
in der Ernst-Schneller-Straße 19.
Jeden Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr werden
Lebensmittel an Bedürftige ausgegeben.
Die Außenstelle sucht ab November 2014 ehrenamtliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Frau Beverstorf,
mittwochs ab 13:00 Uhr in der Ausgabestelle.
Barbara Kirchhainer
Vorsitzende Sozialausschuss
Das Verfahrensgebiet „Recknitz 1“ umfasst nunmehr ca. 762,79 ha.
Das im 2. Änderungsbeschluss vom 15.06.2012 zugezogene
Flurstück 123/8, Flur 3, Gemarkung Vilz ist mit Erlass der Ausführungsanordnung im Bodenordnungsverfahren „Zarnewanz“
seit dem 06.10.2011 rechtlich untergegangen. Das Surrogat
Flurstück 90, Flur 4, Gemarkung Zarnewanz war im Anordnungsbeschluss zum Flurbereinigungsverfahren „Recknitz I“
vom 08.12.2011 bereits benannt.
Die genaue Abgrenzung nach Flurstücken kann beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg,
Dienststelle Bützow in einem Zeitraum von zwei Wochen, gerechnet vom ersten Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung,
zu den üblichen Dienststunden eingesehen werden.
II.
Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der nachträglich zum
Verfahren zugezogenen Flurstücke werden Teilnehmer der:
„Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens
Recknitz Landkreise Rostock und Vorpommern-Rügen“ mit
Sitz in Thelkow.
Nebenbeteiligte sind die Genossenschaften, die Gemeinden,
andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, Wasser- und
Bodenverbände und Inhaber von Rechten an Grundstücken im
Verfahrensgebiet. Nebenbeteiligte sind des Weiteren Eigentümer von nicht zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze
des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben.
Gemeinde Sanitz
III.
Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind,
die aber zur Teilnahme am Flurbereinigungsverfahren berechtigen,
werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 3 Monaten - gerechnet vom ersten Tag der Bekanntmachung dieses Beschlusses
- bei der Flurbereinigungsbehörde anzumelden.
Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde
innerhalb einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen.
Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde
die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.
Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso
gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte dem gegenüber die
Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf
gesetzt worden ist.
IV.
Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes dürfen ohne Zustimmung der
Flurbereinigungsbehörde
1. die Nutzungsarten der Grundstücke nicht verändert werden, soweit es nicht zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehört,
2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen und ähnliche Anlagen weder errichtet, wesentlich verändert noch beseitigt werden,
3. Bäume, Sträucher, Gehölze und Ähnliches nicht beseitigt werden.
Bei Zuwiderhandlungen können Maßnahmen zu 1. und 2. im
Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand wiederherstellen
lassen. Im Falle der Ziffer 3 müssen Ersatzpflanzungen angeordnet
werden (§ 34 FlurbG).
Ferner dürfen bis zur Ausführungsanordnung Holzeinschläge über
den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung hinaus
nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde vorgenommen
werden, andernfalls sie die Wiederaufforstung anordnen kann
(§ 85 Ziffer 5 und 6 FlurbG). Bei den zu treffenden Maßnahmen
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Nr. 05/2014
handelt die Flurbereinigungsbehörde im Einvernehmen mit der
Forstaufsichtsbehörde.
Verstöße gegen die im § 34 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und § 85 Nr. 5
FlurbG genannten Tatbestände können als Ordnungswidrigkeiten
mit Geldbußen geahndet werden (§ 154 FlurbG).
V.
Begründung
Für die von der Zuziehung betroffenen Flurstücke 382/1, 382/2,
408, Flur 1, Gemarkung Thelkow; Flurstücke 90, Flur 1 sowie
101/1, 101/2, 102, Flur 2, Gemarkung Liepen erfolgte im Bodenordnungsverfahren „Thelkow-Liepen“ eine Eigentumsregelung
(Verringerung der Anteilseigentümer).
Da diese Flurstücke unmittelbar von der Renaturierungsmaßnahme an der Recknitz betroffen sind, werden diese jetzt, nach
Erlass der Ausführungsanordnung vom 05.09.2013 im Bodenordnungsverfahren „Thelkow-Liepen“, zum Flurbereinigungsverfahren
„Recknitz I“ zugezogen.
Mit der Zuziehung aller anderen Flurstücke ergänzen sich die
Möglichkeiten des Landmanagements und erleichtern so die einvernehmlichen Regelungen von Landnutzungskonflikten.
Bei den auszuschließenden Flurstücken handelt es sich um einen
Teil des Radweges an der Bundesstraße 110, für die eine Eigentumsregelung nicht erforderlich ist.
Vl.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist als Rechtsbehelf der Widerspruch
gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb einer Frist von einem
Monat, die mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung beginnt, beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres
Mecklenburg, Erich-Schlesinger-Str. 35, 18059 Rostock schriftlich
oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann auch in
der Dienststelle Bützow, Schloßplatz 6, 1 8246 Bützow zur Niederschrift eingelegt werden.
Nr. 05/2014
Staatliches Amt
für Landwirtschaft und Umwelt
Mittleres Mecklenburg
-FlurneuordnungsbehördeAz.: 30a15433.3-2-51-0078
Bodenordnungsverfahren: „Damm-Reez“
Gemeinde
Dummerstorf
Landkreis
Rostock
Öffentliche Bekanntmachung
Ausführungsanordnung
1. Im Bodenordnungsverfahren „Damm-Reez“, Gemeinde Dummerstorf, Landkreis Rostock nach den Vorschriften des 8.
Abschnittes des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991
(BGBl. I S. 1418) mit späteren Änderungen in Verbindung
mit den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976
(BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen wird gemäß § 61
Abs. 1 LwAnpG die Ausführung des Bodenordnungsplanes
angeordnet.
2. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und
damit der rechtlichen Wirkungen des Bodenordnungsplanes
wird der 04.04.2014 festgesetzt.
Mit diesem Tage werden die Grundstücke Eigentum der neuen
Eigentümer. Eventuell bestehende Rechte, Beschränkungen
und öffentlich rechtliche Lasten gehen auf die neuen Eigentümer über. Hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken
treten die neuen Grundstücke an die Stelle der alten Grundstücke.
3. Der Übergang des Besitzes und der Nutzung der Grundstücke
erfolgt mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes.
4. Haben Festsetzungen des Flurneuordnungsplanes Einfluss
auf Nießbrauch und Pachtverhältnisse, können Anträge beim
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Bützow auf
a) Verzinsung einer Ausgleichzahlung, die der Empfänger
der neuen Grundstücke für eine dem Nießbrauch unterliegende Mehrzuteilung von Land zu leisten hat (§ 69 FlurbG),
b) Veränderung des Pachtzinses oder Ähnliches bei einem
Wertunterschied zwischen altem und neuem Pachtbesitz
(§ 70 FlurbG) und
c) Auflösung des Pachtverhältnisses bei wesentlicher Erschwerung in der Bewirtschaftung des Pachtbesitzes
aufgrund der Änderungen durch die Flurbereinigung (§
70 Abs. 2 FlurbG)
nur binnen einer Frist von 3 Monaten gestellt werden. In
den Fällen zu c) ist nur der Pächter antragsberechtigt.
Gründe:
Die Voraussetzungen für die Ausführungsanordnung nach
§ 61 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG)
liegen vor. Der Erlass der Ausführungsanordnung ist zulässig und sachlich gerechtfertigt, da Widersprüche gegen den Bodenordnungsplan nicht vorliegen und somit
der Bodenordnungsplan für die Beteiligten am 12.11.2013
unanfechtbar geworden ist.
Es liegt im öffentlichen Interesse, dem für das Verfahren
geltenden Beschleunigungsgrundsatz zu entsprechen und
ohne weiteren Zeitverlust die Ergebnisse der Bodenordnung für die Beteiligten wirksam werden zu lassen.
Ersuchen zur Berichtigung der öffentlichen Bücher sind
vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) aus katastertechnischen
Gründen im II. Quartal 2014 einzureichen.
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Gemeinde Sanitz
Überleitungsbestimmungen gemäß § 62 des FlurbG
Entsprechend der Ausführungsanordnung wird nach Anhörung der Teilnehmergemeinschaft hiermit die tatsächliche
Überleitung in den neuen Zustand - der Übergang von
Besitz und Nutzung auf die neuen Grundstücke - geregelt.
I. Termin zur Inbesitznahme der Landabfindungen
Die Teilnehmer nehmen ihre neuen Grundstücke in Besitz, sobald die darauf stehenden Früchte oder Gräser
von dem Vorbesitzer abgeerntet sind. Späteste Termine
für die Räumung
der bestellten Grundstücke sind bei:
1. Ackerflächen
30.09.2014
2. Grünlandflächen
30.09.2014
Nach den unter (I.) gesetzten Terminen gehen die noch
nicht abgefahrenen Reste der Ernte und etwa sonst auf dem
Grundstück befindlichen Gegenstände entschädigungslos
in das Eigentum des Zuteilungsempfängers über und können von diesem auf Gefahr und Kosten entfernt werden,
soweit nicht im Folgenden anders lautende Regelungen
festgesetzt sind.
Bestehende Rechte Dritter an den Ernteerträgen werden
hierdurch nicht berührt. Die zugeteilten Grundstücke müssen unverzüglich ordnungsgemäß übernommen werden.
Sie sind so zu übergeben, dass auf den Grundstücken
keine Einrichtungen oder Hindernisse vorhanden sind, die
geeignet sind, Menschen oder Tiere zu gefährden. Ackerflächen sind in geschältem Zustand zu übergeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Ausführungsanordnung und die Überleitungsbestimmungen ist als Rechtsbehelf der Widerspruch gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb einer Frist von einem
Monat, die mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung
beginnt, beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Erich-Schlesinger-Straße 35,
18059 Rostock schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Der Widerspruch kann auch in der Dienststelle Bützow,
Schloßplatz 6, 18246 Bützow zur Niederschrift eingelegt
werden.
Anordnung der sofortigen Vollziehung
Die sofortige Vollziehung der Ausführung des Bodenordnungsplans wird angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen sie keine aufschiebende Wirkung haben.
Gründe:
Sie beruht auf § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwG0) und soll vermeiden, dass durch
Widersprüche der im öffentlichen Interesse und im Interesse der Mehrheit der Beteiligten liegende Ausführung
des Bodenordnungsplanes gehemmt wird, wodurch für
die Mehrheit der Beteiligten schwerwiegende Nachteile
entstehen könnten.
Im Bodenordnungsverfahren „Damm-Reez ist keine Vorläufige Besitzeinweisung i.S.d. § 65 FlurbG noch eine Vorläufige Besitzregelung i.S.d. § 61a LwAnpG verfügt worden.
Gemeinde Sanitz
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Nr. 05/2014
Nr. 05/2014
Gemeinde Sanitz
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Wettkampf
der Jugendfeuerwehren 2014
um den Pokal des Bürgermeisters
Wann: Wo: Beginn: 31.Mai 2014
Sportplatz Sanitz
09:00 Uhr
außerdem Hindernislauf der Sanitzer Löschzwerge
Überraschung - RIESENHÜPFBURG
Kommt und unterstützt die Mannschaften
der Jugendfeuerwehren und Löschzwerge
Freiwillige Feuerwehr Sanitz
Impressum
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Sanitz
Verlag + Satz: Druck: Telefon und Fax:
Anzeigenannahme:
Redaktion:
Internet und E-Mail:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG
Röbeler Straße 9, 17209 Sietow
Druckhaus WITTICH
An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster
Tel. 03535/489-0
Tel.: 039931/57 90
Fax: 039931/5 79-30
Tel.: 039931/57 9-16
Fax: 039931/57 9-45
www.wittich.de, E-Mail: [email protected]
Das Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Gemeinde verteilt. Ein kos­tenpflichtiger
Bezug (Einzelausgabe oder Abonnement) über die Gemeinde Sanitz ist möglich.
Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages
für ein Einzel-exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich
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Verantwortlich:
Amtlicher Teil:
Gemeinde Sanitz, Der Bürgermeister
Außeramtlicher Teil:
Mike Groß (V. i. S. d. P.)
Anzeigenteil: Jan Gohlke
Erscheinungsweise:
monatlich, wird kostenlos an alle
erreichbaren Haushalte im Amtsbereich verteilt
Auflage:
3.000 Exemplare
VERLAG + DRUCK
LINUS WITTICH KG
Heimat- und Bürgerzeitungen
Gemeinde Sanitz
Nr. 05/2014
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5. Open Air am Gymnasium Sanitz
Das Open Air feiert nach einem Jahr Pause das fünfjährige
Jubiläum und bekommt einen Namen: GYMSA Open Air.
Am Freitag, den 27.06.2014 von 16 bis 22 Uhr ist auf dem
Schulhof des Gymnasiums in Sanitz für Ihr leibliches Wohl
und Ihre Unterhaltung gut gesorgt. Auch die kleineren Gäste
sind herzlich eingeladen, sie werden während der Veranstaltung durch eine Spaß bringende Betreuung beschäftigt.
Euer GYMSA-Open-Air-Team
P. S. Wir freuen uns über jede Unterstützung, sowohl künstlerisch als auch finanziell.
Kontakt unter [email protected]
Die regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen finden Sie auf unserer Internetseite unter www.sanitz.de,
Rubrik Freizeit, Veranstaltungen/Termin.
Wir gratulieren den Jubilaren der Gemeinde
Sanitz, die im Juni 2014 ihren Geburtstag feiern
in Groß Lüsewitz
Herrn Dr. Helmut Grieß Herrn Hans Schuldt Frau Lotte Schuldt Herrn Peter-Hans Gedack Frau Sigrun Glock Herrn Otto Pelikan Frau Helene Zastrow Frau Gertrud Hagemann Frau Christel Polifke Frau Ingrid Haentschke Herrn Jürgen Uhlig zum 86. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
in Gubkow
Frau Erika Hildebrandt Herrn Herbert Sadowski Frau Lisa Kühl Herrn Helmut Braßat zum 92. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
in Hohen Gubkow
Herrn Friedrich Stein zum 79. Geburtstag
in Klein Freienholz
Herrn Erich Leplow zum 79. Geburtstag
Nr. 05/2014
in Neu Wendorf
Frau Hildegard Bielicke zum 84. Geburtstag
in Niekrenz
Frau Rosemarie Kuchenbecker zum 74. Geburtstag
in Oberhof
Herrn Alfred Unützer zum 86. Geburtstag
Frau Marie Adomeit zum 80. Geburtstag
in Reppelin
Frau Erika Radke zum 74. Geburtstag
in Sanitz
Frau Olga Lepke Herrn Erich Schmidt Frau Irma Ehlert Herrn Wilhelm Rabe Frau Theodolinda Bliemeister Frau Helga Gancarek Frau Gerda Siems Herrn Heinz Schuldt Herrn Friedrich-Wilhelm Alban Frau Mia Braasch Frau Minna Wanagas Frau Rita Kühnel Frau Erika Hos Herrn Alois Reiko Frau Agnes Skorupski Frau Ingrid Kriegel Frau Roswitha Bennemann Frau Ursula Freitag Frau Gerda Görlich Herrn Dr. Walter Olschewski Herrn Wolfgang Zehe Herrn Adolf Lehner Frau Gisela Pröhl Frau Urte Raabe Herrn Heinz Ahrens Frau Herta Esselmann Frau Inge Lange Frau Nelly Schupp Frau Christa Betzelt Frau Gudrun Eichloff Herrn Rudi Kupper Herrn Gerhard Murr Herrn Dr. Dieter Bindernagel Frau Erika Reinboth Herrn Peter Betzelt Frau Renate Fischer Herrn Werner Kissmann Herrn Karl-Friedrich Kreplin Frau Johanna Tank Frau Rosemarie Adolph Frau Gisela Neitzke Herrn Gerhard Hacker Frau Elisabeth Machka zum 95. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
in Vietow
Herrn Horst Braun Frau Karin Glause zum 76. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Ihr Joachim Hünecke
Bürgermeister
Gemeinde Sanitz
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Wir laden herzlich ein zu
folgenden Veranstaltungen:
Gottesdienste
in der Kirche
18.05.2014 Kantate
10:00 Uhr Gottesdienst mit
Vorstellung der
Konfirmanden,
anschließend
Kirchenkaffee
25.05.2014 Rogate
10:00 Uhr Gottesdienst
29.05.2014 Himmelfahrt09:00 Uhr!! Gottesdienst
01.06.2014 Exaudi
10:00 Uhr Gottesdienst mit
Abendmahl und
Kindergottesdienst
08.06.2014 Pfingst-
10:00 Uhr Gottesdienst mit
sonntag
Konfirmation
und Abendmahl
Am Pfingstmontag wird eingeladen zum Hafengottesdienst
um 11:00 Uhr in Dierhagen
15.06.2014 Trinitatis 10:00 Uhr Gottesdienst
Seniorennachmittag
Der nächste Seniorennachmittag findet am 4. Juni um 14:30
Uhr!! wie gewohnt im Gemeindehaus auf dem Pfarrhof statt.
Gemeinde Sanitz
Nr. 05/2014
14
Das Thema wird sein: „Heiteres und Nachdenkliches von
Christian Morgenstern“.
Im Betreuten Wohnen sind wir am 10. Juni um 14:00 Uhr
im Gemeinschaftsraum zusammen. Diesmal wird uns ein
Märchen vorgespielt.
Grundkurs des Glaubens
An acht Abenden werden im Gespräch Themen des Glaubens behandelt. Der Kurs kann zur Vorbereitung auf die
Taufe genutzt werden, ist aber ebenso ein Angebot an alle,
die mehr über die christliche Tradition wissen wollen und
den Austausch mit anderen darüber suchen. Interessenten
melden sich bitte bei Pastor Voß. Die Termine werden dann
in der Gruppe abgestimmt.
Am Dienstag, dem 27.05.2014, steht der
Bundestagsabgeordnete Peter Stein interessierten Bürgerinnen und Bürgern in
einer Bürgersprechstunde für Probleme,
Fragen oder auch Anregungen zur Verfügung.
Die Bürgersprechstunde
findet statt am:
Dienstag,
27.05.2014
Konzert für Akkordeon
Alleine und zu zweit spielen Eleonora Rüße und ihre Mutter
Gertrud Uhlig bekannte und unbekannte Melodien in der Sanitzer Kirche am Sonntag, dem 15. Juni um 17:00 Uhr. Uns
erwartet eine musikalische Reise durch Zeiten und Länder.
Monatsspruch für Juni
Gott hat sich selbst nicht unbezeugt gelassen, hat viel Gutes
getan und euch vom Himmel Regen und fruchtbare Zeiten
gegeben, hat euch ernährt und eure Herzen mit Freude
erfüllt.
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in der Zeit von
16.00 bis 17.30 Uhr,
im Gemeindehaus
Sanitz, Hof 1
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390,00 € KM + 70,00 € NK (kalt)
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Gemeinde Sanitz
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Schicksale in der DDR - Uwe Bernd
Kein Stasi-Grusel, Grenzregime-Horror und
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doch gewährt dieses Buch seit dem Mauerfall den wohl detailiertesten Einblick in
den täglichen Wahnsinn DDR mit all seinen
Facetten. Drei 19-jährige Männer sind auf
Tramp-Tour quer durch die kleine Republik.
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Zeitlimit, mit dem Motto „Bei Langeweile vorsichtshalber Stellungswechsel“ begegnen
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Gemeinde Sanitz
Nr. 05/2014
16
Familienanzeigen
Wir sind dankbar, dass wir unsere
Eiserne Hochzeit
Foto: gänseblümchen_pixelio.de
Mein Geburtstag, 85 Jahre, ist vorüber.
Allen, die mir in diesen Tagen gratuliert
haben, danke ich ganz herzlich.
Bei so vielen guten Wünschen, vor allem für
meine Gesundheit, werde ich doch noch
eine schöne Zeit erleben. Ich bin dankbar
für alles Wohlwollen und voll Hoffnung
für die Zukunft.
feiern konnten und möchten uns auf diesem Wege
für die vielen Glückwünsche und Aufmerksamkeiten
herzlich bedanken.
Die Glückwünsche kamen vom Bundespräsidenten, dem
Ministerpräsidenten des Landes, unserem Landrat, dem
Bürgermeiser der Gemeinde Sanitz, dem Beirat Groß
Lüsewitz sowie von unseren Nachbarn und Bekannten.
Die einfühlsamen Worte von Pastor Voß bei der
Andacht in der Kirche, die Lieder des Kirchenchors
sowie das Abendständchen des Posaunenchors
haben uns sehr berührt und erfreut.
Ein besonderer Dank geht an unsere Kinder
nebst Familien für diesen gelungenen Tag.
Erika und Werner Pries
Groß Lüsewitz im April 2014
Dr. Bertin Effmert
Anfang Mai 2014
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Danksagung
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Mit frohen Herzen bedanke ich mich für all die guten
Wünsche, das herzliche Zusammensein, die herrlichen
Blumen und Geschenke bei meiner Familie, allen
Verwandten, Nachbarn, Freunden und Bekannten,
Pastor Voß und dem Posaunenchor,
Bürgermeister Hünecke, der Hauskrankenpflege Bockholt
und dem Restaurant "Mecklenburg".
Gertrud Beckmann
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Bei Schneckenbefall im Garten
sieht wohl jeder Gärtner rot. Denn
die schleimigen Schädlinge können in kurzer Zeit ein ganzes Beet
mit zarten Jungpflanzen vernichten. Alte Hausmittel sind oft eklig
oder wenig effektiv. Zudem scheuen sich die meisten Hobbygärtner davor, die „chemische Keule“
im eigenen Garten einzusetzen
– vor allem, wenn dort auch Kinder und Haustiere spielen.
Es geht auch anders: Ferramol
Schneckenkorn ist sehr wirksam
gegen die ungeliebten Schädlinge
und schont gleichzeitig Haustiere
und Igel. Mit dem Schneckenkorn
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und Tierfreund ein ebenso wirkungsvolles wie umweltgerechtes
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Denn es enthält den Wirkstoff
Eisenphosphat, der so auch in der
Umwelt vorkommt. Für Haustiere
wie Hund und Katze sowie freilebende Tiere wie Igel ist das Mittel
ungefährlich. Für pflanzenschädigende Schnecken hingegen ist
Ferramol Schneckenkorn sehr attraktiv – und hochwirksam. Schon
kurz nach der Köderaufnahme
bewirkt Ferramol einen Fraßstopp. Der neuartige Wirkmechanismus führt dazu, dass sich die
Schnecken in Verstecke im Erdboden zurückziehen und dort verenden. Schleimspuren treten nach
der Anwendung also nicht auf
und es sind keine toten Schnecken
sichtbar.
Wenn es regnet oder feucht
ist, nehmen die Ferramol-Körner
Wasser auf und quellen. Dadurch erhöht sich die Attraktivität für Schnecken, die bei feuchter Witterung ohnehin aktiver
sind. In trockenen Phasen geht
die Quellung zurück, das Korn
befindet sich wieder im Ausgangszustand. Dieser Vorgang
kann mehrfach wiederholt werden, ohne dass das Korn zerfällt
oder an Wirkung verliert.
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Unterstützung aus öffentlichen Fördertöpfen informieren können. Die
Rubrik „Sanierung in fünf Schritten“
zeigt zudem, wie die energetische
Sanierung am besten gelingt. (djd/pt)
Multifunktional und flexibel
Jedes Eigenheim ist anders. Nach
Wünschen und Bedürfnissen der
jeweiligen Baufamilie individuell
gestaltet, unterscheiden sie sich in
Form, Größe, Höhe und Ausstattungsdetails. Eines haben aber alle gemeinsam: Wer einen direkten
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Damit es nicht zu heiß wird:
Klimaanlage regelmäßig warten lassen
Große Hitze bedeutet für die meisten
Menschen Stress. Beim Autofahren
etwa sinkt die Konzentration, dafür
steigt die Aggression. Dass heute
rund 85 Prozent aller Neuwagen mit
Klimaanlage vom Band rollen, ist daher nicht nur gut für den Komfort,
sondern auch für die Sicherheit im
Straßenverkehr. Damit die Zufuhr
kühler Luft jederzeit wie gewünscht
funktioniert, muss die Klimaanlage
regelmäßig gewartet und gereinigt
werden. Bis zu zehn Prozent des
Kühlmittels können in einem Jahr
entweichen. Zudem unterliegen
auch Schläuche und Dichtungen
der natürlichen Alterung. Sinkt der
Flüssigkeitsstand des Kältemittels
zu stark ab, kann der Kompressor
beschädigt werden - eine teure Reparatur, die mit bis zu 1.000 Euro zu
Buche schlagen kann.
Zeit für einen Check der Klimaanlage wird es spätestens, wenn
deren Leistung spürbar nachlässt.
Weht das Lüftchen aus den Düsen
nur noch lau, werden beschlagene
Scheiben nur langsam klar, macht
sich unangenehmer Geruch im Auto
breit oder müssen manuelle Klimaanlagen immer kälter eingestellt
werden, dann stimmt etwas nicht.
Kfz-Meisterwerkstätten empfehlen
alle zwei Jahre eine regelmäßige Überprüfung der Klimaanlage.
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