Leasing - Neue Lernwelten

Transcription

Leasing - Neue Lernwelten
Leasing – Wikipedia
Seite 1 von 17
Leasing
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Leasing [ˈliːsɪŋ] (von engl. to lease = „mieten, pachten“) ist im zivilrechtlichen Sinn
ein Nutzungsüberlassungsvertrag oder ein atypischer Mietvertrag. Der Begriff hat in
der öffentlichen Kommunikation jedoch überwiegend eine umfassendere
Bedeutung als Finanzierungsalternative, bei der das Leasingobjekt vom
Leasinggeber beschafft und finanziert wird und dem Leasingnehmer gegen
Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts zur Nutzung überlassen wird. Eine
einheitliche Definition des Begriffs Leasing gibt es jedoch weder in der
Wirtschaftspraxis noch in der Literatur.
Inhaltsverzeichnis
1 Begriffliche Abgrenzung
2 Leasinggeschäft
Fast zwei Drittel des Leasingvolumens in
Deutschland entfallen auf
Straßenfahrzeuge
2.1 Typischer Ablauf
2.2 Klassifikation
2.2.1 Nach dem Leasinggeber
2.2.2
2.2.3
2.2.4
2.2.5
2.2.6
Nach dem Leasingnehmer
Nach speziellen Vertragsverhältnissen
Nach der Ausrichtung der Leasinggesellschaft
Nach den verleasten Objekten
Nach der Lokalität des Geschäftssitzes von Leasinggeber und Leasingnehmer
2.2.7 Nach der Vertragsbeziehung zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer
2.2.8 Nach dem Vertriebsweg
2.2.9 Nach dem Objektwert
3 Leasingvertrag
3.1 Grundtypen
3.2 Varianten
4 Steuer- und Bilanzrecht
4.1 Steuerrechtliche Abgrenzung
4.1.1 Deutschland
4.1.2 Schweiz
4.1.3 Österreich
4.2 Bilanzierung
4.2.1 US-GAAP
4.2.2 IFRS
5 Leasinggesellschaft
5.1 Organisation und Arbeitsweise
5.1.1 Besitzgesellschaft und Doppelstockmodell
5.1.2 Refinanzierung
5.2 Wettbewerbsbenachteiligung
5.3 Betrugsfälle
6 Leasingmarkt (Deutschland)
7 Leasingmarkt (Schweiz)
8 Bewertung aus Leasingnehmersicht
8.1 Vorteile
8.2 Nachteile
8.3 Alternativen
9 Sonstige Bedeutungen
10
11
12
13
14
Trivia
Siehe auch
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Leasing
24.10.2013
Leasing – Wikipedia
Seite 2 von 17
Begriffliche Abgrenzung
Leasingverträge haben einen ähnlichen Charakter wie Mietverträge. Von der Miete unterscheidet sich Leasing durch die
Tatsache, dass die mietvertraglich geschuldete Wartungs- und Instandsetzungsleistung bzw. der Gewährleistungsanspruch auf
den Leasingnehmer umgewälzt wird.
Dies geschieht im Austausch gegen die Abtretung der Kaufrechte seitens des Leasinggebers und die Finanzierungsfunktion
beim Leasing. Der Leasingnehmer trägt hierbei die Sach- und Preisgefahr. Leasingverträge sind somit „atypische“
Mietverträge.
Als Leasinggeber treten sowohl unabhängige Leasingunternehmen auf, als auch mit den Interessen einer Bank oder eines
Herstellers verbundene Leasingunternehmen. Leasingverträge können mit zusätzlichen Vereinbarungen wie der Übernahme
der Wartung des überlassenen Objekts durch den Leasinggeber gegen einen monatlichen Pauschalpreis verbunden sein. Seit
Ende 2008 ist Finanzierungsleasing in Deutschland eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung im Sinne des
Kreditwesengesetzes (KWG).[1]
Leasing ist populär, weil die psychologische Hemmschwelle beim Abschluss eines Vertrages niedriger ist als bei der Stellung
eines Kreditantrages bei einer Bank. Steuer- und Bilanzvorteile kommen je nach Einzelfall zum Tragen.
Das zivilrechtliche Eigentum und das wirtschaftliche Eigentum können bei Leasinggeschäften auseinanderfallen. Eine
besondere Schwierigkeit liegt darin, dass nationale steuerrechtliche Bestimmungen und internationale
Rechnungsführungsstandards wie US-GAAP und IFRS die wirtschaftliche Zuordnung des Leasingobjektes zum Leasinggeber
oder zum Leasingnehmer unterschiedlich treffen. Im deutschen Sprachraum wird unter Leasing meist ein
Nutzungsüberlassungsvertrag verstanden, bei dem der Leasinggeber wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjektes bleibt.
Andere Konstellationen werden als Mietkauf bezeichnet. Im internationalen Sprachgebrauch ist unabhängig von der Frage,
wem das wirtschaftliche Eigentum am Objekt zuzuordnen ist, die Bezeichnung Lease mit Unterscheidungen beispielsweise in
Operate Lease und Capital Lease üblich.
Leasinggeschäft
Typischer Ablauf
Beim Leasing von mobilen
Investitionsgütern bestellt meist eine
Leasinggesellschaft ein vom
Leasingnehmer gewünschtes Objekt
oder tritt in einen bereits
abgeschlossenen Kaufvertrag ein.
Der Leasingnehmer bestimmt
Fabrikat, spezielle
Ausstattungsoptionen und den
Lieferanten und hat im Allgemeinen
auch den Preis mit dem Lieferanten
ausgehandelt. Die Kosten der
Beschaffung und Finanzierung des
Objektes durch die
Leasinggesellschaft sind durch einen
gleichzeitig geschlossenen
Nutzungsüberlassungsvertrag über
das Objekt mit dem Leasingnehmer
mit garantierten Mindesterlösen
während der Laufzeit ganz oder zu
einem wesentlichen Teil
gegenfinanziert. Für die Annahme
eines Leasingantrages durch eine
Leasinggesellschaft sind
hauptsächlich die Bonität des
Antragstellers und die Bewertung
des Objektes entscheidend. Objekte,
die gebraucht schwer verkäuflich
sind, zu teuer vom Vertragsnehmer
eingekauft wurden oder die
technologisch veraltet sind oder eine
Veralterung unmittelbar bevorsteht,
stellen eine unzureichende
Sicherheit für den Leasinggeber dar.
Sicherheiten wie
Mietvorauszahlungen, Kautionen
Beispiel eines Leasing-Geschäftes
50.000 €
Kaufpreis eines Fahrzeuges
1019,61 €
monatliche Leasingrate
36 Monate
Laufzeit
22.500 €
Restwert
8,57 %
Effektivzins
Diese obige Sicht des Leasingnehmers kann sich für die Leasinggesellschaft etwas anders darstellen,
wenn sie zum Beispiel vom Lieferanten einen zusätzlichen Rabatt bzw. Skonto von drei Prozent gewährt
bekommt, den der Leasingnehmer nicht kennt, und andererseits an einen Vermittler eine Provision
bezahlt wird:
50.000 €
Kaufpreis eines Fahrzeuges
-1500 €
Rabatt, Skonto, Subvention
500 €
Provision
49.000 €
Berechnungsgrundlage des Vertrages
1019,61 €
monatliche Leasingrate
36 Monate
Laufzeit
22.500 €
Restwert
9,67 %
Effektivzins
Eine Refinanzierung durch die Leasinggesellschaft ergibt folgendes:
6,4 %
http://de.wikipedia.org/wiki/Leasing
Refinanzierungszins
24.10.2013
Leasing – Wikipedia
oder Depotzahlungen können zur
Reduzierung des Risikos des
Leasinggebers zur
Abschlussbedingung gemacht
werden.
Seite 3 von 17
2,86 %
51.895,74
€
2895,74 €
Zinsmarge
Barwert der Refinanzierung
Barwertmarge
Über Kauf und Leasing wird häufig
Der Barwert der verkauften oder sonst refinanzierten Forderung aus dem Vertrag zum
parallel verhandelt, wenn ein
Interessent ohne feststehende
Refinanzierungszins dient zum Bezahlen des Kaufpreises und sonstiger Kosten. Der
Finanzierung keinen Kaufvertrag
übersteigende Teil, die Barwertmarge, ist der Deckungsbeitrag der Leasinggesellschaft für
eingehen kann. Absprachen
Verwaltung, Steuern, Gewinn usw. Einen zusätzlichen Erlös kann die Leasinggesellschaft
zwischen Lieferant und
erzielen, wenn am Vertragsende mehr als der kalkulierte Restwert erwirtschaftet werden kann. Je
Leasinggesellschaft, von denen der
Interessent keine Kenntnis hat, sind
höher die Objektwerte und die Zinsmarge, desto höher ist für die Leasinggesellschaft die
üblich. So kann der Lieferant der
erwirtschaftete Barwertmarge. Qualitativ hochwertige Produkte, die marktgängig und
Leasinggesellschaft einen
technologisch zukunftsfähig sind, erhöhen die Chancen auf Erlöse zu Gunsten der
günstigeren Kaufpreis zur
Ermöglichung einer preiswerten
Leasinggesellschaft nach Vertragsende.
Finanzierung anbieten oder
Verpflichtungen zur Verwertung des
Objektes bei Vertragsende eingehen.
Falls der Lieferant den Kontakt zur Leasinggesellschaft hergestellt hat, bekommt er andererseits meist eine
Vermittlungsprovision.
Der Leasingnehmer zahlt Leasingraten, die die Kosten für den Verzehr des Objektes während der Leasingzeit, dessen
Finanzierung sowie einen Aufschlag für Verwaltungskosten und Gewinn des Leasinggebers decken. Vereinbarte
Nebenleistungen des Leasinggebers wie Versicherung des Objektes oder Wartung des Objektes werden in ServiceLeasingverträgen pauschaliert durch Aufschläge abgerechnet.
Nach Ende des Leasingvertrages und in der Annahme, dass der Leasingnehmer eine eventuelle Kauf- oder
Verlängerungsoption nicht ausübt, kann der Leasinggeber über das Leasingobjekt wieder verfügen. Verkauf an den
Leasingnehmer oder einen Dritten, Weitervermietung an den Leasingnehmer oder einen Dritten, Einlagerung und
Verschrottung sind mögliche Verwertungsoptionen. Häufig ist der ursprüngliche Lieferant des Objektes eingebunden. So
nehmen Autohändler meist im Auftrag der Leasinggesellschaft Zustand und sonstige für die Endabrechnung erforderliche
Daten bei Rückgabe des Fahrzeuges auf und kümmern sich um den Verkauf am Gebrauchtwagenmarkt.
An Leasinggeschäften können neben dem Leasinggeber, dem Leasingnehmer und dem Lieferanten des Leasingobjekts
weitere Parteien beteiligt sein. Beispiele sind Sicherheitengeber, die eine Kaution stellen oder eine Bürgschaft eingehen,
Vermittler, die von der Leasinggesellschaft eine Provision erhalten, und Banken, die die Forderung aus einem Leasingvertrag
ankaufen und das Bonitätsrisiko übernehmen.
Klassifikation
Nach dem Leasinggeber
Herstellerleasing: Der Hersteller des Leasinggutes ist der Leasinggeber. Diese Konstellation findet allerdings in
der Praxis so keine Anwendung. In der Regel unterhalten Hersteller eigene Leasinggesellschaften als
Tochterunternehmen. Über diese wird eine Art „Herstellerleasing“ realisiert. Ein typisches Beispiel hierfür sind die
Leasinggesellschaften der großen Automobilhersteller. Leasingunternehmen mit dem Namen eines Herstellers
müssen weder zu 100 % Tochterunternehmen des Herstellers, noch überhaupt Tochterunternehmen des
Herstellers sein. An dem Unternehmen Linde Leasing GmbH haben beispielsweise die Unternehmen IKB
Leasing GmbH und Dresdner Bank AG einen Firmenanteil von zusammen 55 %(Stand 2009).[2] Im Regelfall
handeln diese Gesellschaften jedoch durch vertragliche Vereinbarungen in Abstimmung mit den Interessen des
Herstellers.
Leasing bei Leasinggesellschaften ohne Herstellerbindung: Der Leasinggeber ist nicht der Hersteller des
Leasinggutes. Er ist eine rechtlich selbständige Leasinggesellschaft ohne Interessensverbindung mit einem
Hersteller, die einem Leasingnehmer ein bestimmtes Leasingobjekt zur Nutzung überlässt (Dreiecksbeziehung).
Der Leasinggeber finanziert das Leasingobjekt und bezieht aus der Finanzierung seinen Gewinn. Eine an keine
Herstellerinteressen gebundene Leasinggesellschaft kann bei dem Ersatz einer geleasten Ausrüstung durch die
eines anderen Herstellers ein kooperativerer Partner sein. Das Leasing von Fahrzeugflotten mit dem Einsatz von
Fahrzeugen verschiedener Hersteller bieten auch nur freie Leasinggesellschaften an.
Die Interessen von Leasinggesellschaften können unterschiedlich sein. Bei einem der Absatzförderung
verpflichteten Herstellerleasingunternehmen kann bei Vertragsende das Interesse an der Verleasung eines
http://de.wikipedia.org/wiki/Leasing
24.10.2013
Leasing – Wikipedia
Seite 4 von 17
neuen Objektes überwiegen, während eine ungebundene Leasinggesellschaft mit einer Vertragsverlängerung
Gewinne erwirtschaftet.
Finanzierungsgesellschaften großer Hersteller haben meist besseren Zugang zu preiswerten Finanzmitteln am
Kapitalmarkt als mittelständische Leasingunternehmen. Zur Absatzförderung der Produkte werden diese Vorteile
häufig in Form preiswerter Leasingangebote an Leasingnehmer weitergegeben.
Nach dem Leasingnehmer
Privatleasing
Gewerbliches Leasing
(Organisationen wie Freiberufler, Vereine, staatliche Institutionen usw. sind weder Privatpersonen noch
Gewerbetreibende, werden aber meist wie gewerbliche Leasingkunden eingeordnet.)
Nach speziellen Vertragsverhältnissen
Sale and Lease-Back:
Das Unternehmen verkauft Objekte aus seinem Besitz an eine Leasinggesellschaft und least sie dann zurück.
Dadurch gewinnt das Unternehmen kurzfristig Liquidität, hat aber in der Folge kontinuierliche
Liquiditätsbelastungen durch die Leasingraten. Bilanz- und Steuervorteile können weitere Gründe für Geschäfte
dieser Art sein.
Großobjekt-Leasing:
Für Großobjekte, beispielsweise ein Verkehrsflugzeug, wird eine Leasinggesellschaft gegründet, die nur dieses
eine Objekt verleast und die komplexe Finanzierung der Beschaffung organisiert.
Nach der Ausrichtung der Leasinggesellschaft
Je nach Ausrichtung der Leasinggesellschaft als reiner Finanzierer oder als Unternehmen mit aktivem Wissen in
Beschaffung und Verwertung bestimmter Produktgruppen unterscheidet man die angebotenen Leasingverträge in
Operatives Leasing und
Finanzierungsleasing
Nach den verleasten Objekten
Mobilienleasing
Immobilienleasing
Fahrzeugleasing (Spezialfall von Mobilienleasing)
Flottenleasing (Spezialfall von Fahrzeugleasing)
Nach der Lokalität des Geschäftssitzes von Leasinggeber und Leasingnehmer
Cross-Border-Leasing
inländisches Leasing
Wenn Leasinggeber und Leasingnehmer ihren Geschäftssitz in unterschiedlichen Ländern haben, spricht man
von Cross-Border-Leasing. Die übliche Konstellation des Geschäftssitzes beider Vertragspartner im selben
nationalstaatlichen Steuerraum wird normalerweise nicht gesondert bezeichnet, gelegentlich taucht der Begriff
Domestic Leasing auf. Die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Leasing in den verschiedenen Ländern
erlaubt zahlreiche steuersparende Varianten, die meist jedoch nach einiger Zeit durch die Finanzbehörden der
beteiligten Länder unterbunden werden. So war es beispielsweise bis 2009 für Österreicher attraktiv, Fahrzeuge
in Deutschland zu leasen. Durch eine Entscheidung der EU zur Umsatzsteuerbehandlung entfallen die Vorteile
zum 1. Januar 2010.
Nach der Vertragsbeziehung zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer
http://de.wikipedia.org/wiki/Leasing
24.10.2013
Leasing – Wikipedia
Seite 5 von 17
direkte Vertragsbeziehungen
indirekte Vertragsbeziehungen durch Untervermietung
Gelegentlich treten Händler wie Leasinggesellschaften gegenüber ihren Kunden auf. Wegen der besseren
Kundenbindung hat die gesamte Abwicklung durch einen Händler Vorteile; der Leasingnehmer hat zudem nur
einen Ansprech- und Vertragspartner. Der Händler least das Objekt seinerseits bei einer Leasinggesellschaft, die
das Bonitätsrisiko auf den Endkunden abstellt, ohne mit diesem selbst in Kontakt zu treten. Unterschieden
werden direkte Vertragsbeziehungen zu einem Leasingnehmer und indirekte Vertragsbeziehungen als
Händlerleasing mit Untervermietung und Risikoabstellung auf den Untermieter. Ist das Bonitätsrisiko hingegen
auf den Händler selbst abgestellt, dem ein Recht auf Untervermietung eingeräumt wird, handelt es sich um einen
direkten Leasingvertrag mit dem Händler, der dann auch bei Ausfall seines Untermieters an den Leasingvertrag
gebunden ist.
Auch einige kleinere Leasinggesellschaften und Leasingagenturen arbeiten nach diesem Modell. Es sind im
Prinzip Vertriebsorganisationen, die ihre Kunden selbst betreuen, aber das eigentliche Leasinggeschäft mit
Bonitätsprüfung, Anlagenverwaltung, Refinanzierung usw. und sämtliche Risiken einem Dritten überlassen.
Nach dem Vertriebsweg
direkter Vertrieb
Vendorleasing
Beim Vendorleasing arbeitet eine Leasinggesellschaft mit einem Händler zusammen, der bei vielen
Geschäftsvorfällen auf Grund von Kooperationsvereinbarungen an Stelle der Leasinggesellschaft agiert.
Beispielsweise kennt er die aktuell gültigen Konditionen und kann Leasing und Kauf in einem Angebot anbieten.
Bei einem Innovationswunsch kann der Händler häufig Ablösekosten eines eventuell noch laufenden alten
Vertrages ohne Einschaltung der kooperierenden Leasinggesellschaft ermitteln und in Angebote einbeziehen.
Beim direkten Vertrieb verhandelt die Leasinggesellschaft in jeder Geschäftsphase selbst mit dem
Leasingnehmer.
Nach dem Objektwert
Small-Ticket-Leasing
Big-Ticket-Leasing
Die Begriffe werden ohne genaue Definition verwendet. Unter Small-Ticket-Leasing werden meist Objekte unter
25.000 Euro Anschaffungswert wie kleine Computernetzwerke, Bürokopierer, Telefonanlagen für kleinere
Unternehmen, Medizintechnik usw. verstanden. Big-Ticket-Leasing meint Immobilien, Verkehrsflugzeuge,
Fahrzeugflotten usw. ist aber auch ohne Definition eines Mindestobjektwertes. Keinen eigenen Begriff gibt es für
Objektwerte dazwischen.
Leasingvertrag
Leasingverträge sind sogenannte Verträge sui generis, d. h., sie sind nicht ausdrücklich durch Gesetze geregelt.[3]
Grundtypen
Vollamortisation:
In diesem Fall werden innerhalb der vereinbarten Laufzeit die Anschaffungskosten des Leasinggegenstandes und die
Finanzierungskosten vollständig bezahlt, es erfolgt jedoch kein Eigentumsübergang. Der geleaste Gegenstand hat noch
einen Restbuchwert.
Teilamortisation (Restwert-Leasing):
Der Leasingnehmer bezahlt einen Teil der Anschaffungskosten des Leasingobjektes und dessen Finanzierungskosten.
Nach Auslaufen des Vertrages (Vertragsende) gibt es einen kalkulierten Restwert. Dieser Restwert kann mit
Vertragsoptionen des Leasinggebers oder des Leasingnehmers verbunden sein. Übliche Vertragsvereinbarungen sind:
Verlängerungsoption mit Leasingratenkalkulation auf Basis des Restwertes
Kaufoption des Leasingnehmers
http://de.wikipedia.org/wiki/Leasing
24.10.2013
Leasing – Wikipedia
Seite 6 von 17
Andienungsrecht des Leasinggebers
Klauseln zur Beteiligung des Leasingnehmers an einem Verwertungserlös über kalkuliertem Restwert bzw.
Pflicht zum Ausgleich der Differenz aus einem Verwertungserlös unter kalkuliertem Restwert
Um die Klassifizierung als Mietkaufgeschäft zu vermeiden, darf ein Eigentumsübergang an den Leasingnehmer bei
Vertragsabschluss nicht feststehen. Von einem Andienungsrecht wird der Leasinggeber nur Gebrauch machen, wenn
der Marktwert des Objektes zum Zeitpunkt des Vertragsendes kleiner als der kalkulierte Restwert ist.
Dadurch dass bei der Teilamortisation nicht der Leasinggegenstand gänzlich abbezahlt werden muss, sind die
Leasingraten bei identischer Laufzeit kleiner als bei der Vollamortisation. Bei gleichen Raten hat der
Vollamortisationsvertrag eine längere Laufzeit als der Teilamortisationsvertrag.
kündbare Leasingverträge:
Bei der vorzeitigen Beendigung eines Leasingvertrages ist ein Leasingnehmer auf das Angebot des Leasinggebers zur
Einwilligung in diese Vertragsveränderung angewiesen. Bei kündbaren Leasingverträgen stehen die Konditionen für
eventuelle vorzeitige Beendigungen hingegen bei Vertragsabschluss bereits fest. Um eine Klassifikation des Vertrages
als Mietkaufvertrag nach deutschem Steuerrecht zu vermeiden, ist eine Kündigung jedoch frühestens nach Ablauf von
40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Objektes möglich.
Varianten
Leasingverträge mit vereinbarten Depotzahlungen:
Hierbei handelt es sich häufig um eine Sonderform von Teilamortisationsverträgen. Schon bei Vertragsbeginn wird der
Restwert exklusive Umsatzsteuer in Form eines Depots hinterlegt. Durch diese Hinterlegung reduziert sich sowohl die
monatliche Leasingrate als auch das Bonitätsrisiko des Leasinggebers. Depotzahlungen müssen nicht mit einem
Restwert in Verbindung stehen und müssen auch nicht die Leasingraten reduzieren. Depotzahlungen des
Leasingnehmers oder eines Dritten können die Funktion einer Sicherheit analog einer verzinsbaren Kaution haben.
Leasingverträge mit einer vereinbarten Mietvorauszahlung:
Eine Mietvorauszahlung, die bei Vertragsbeginn oder bei Annahme des Leasingvertrages durch die Leasinggesellschaft
zu bezahlen ist, reduziert die während der Vertragslaufzeit zu leistenden Leasingraten. Eine Mietvorauszahlung senkt
zudem das Ausfallrisiko für die Leasinggesellschaft. Je nach Bonität des Leasingnehmers und Fungibilität des
Leasingobjektes wird eine Mietvorauszahlung häufig zur Abschlussbedingung gemacht. Bei Objektbeschaffungskosten
von 25.000 € und einer Mietvorauszahlung von 5000 € muss die Leasinggesellschaft lediglich 20.000 € finanzieren.
Gelegentlich werden auch während der Laufzeit eines Leasingvertrages Mietvorauszahlungen vereinbart, die dann die
Folgeraten reduzieren. Konzernstellen und Behörden nutzen diese Möglichkeit, um sonst verfallende Jahresbudgets
aufzubrauchen. Eine Mietvorauszahlung kann für Steuerpflichtige, die nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung
erstellen müssen, mit steuerlichen Vorteilen verbunden sein.
Leasingverträge mit einem Andienungsrecht:
Teilamortisationsverträge beinhalten häufig ein Andienungsrecht des Leasinggebers. Findet der Leasinggeber keine
den kalkulierten Restwert deckende Verwertung des Leasingobjektes bei Laufzeitende, kann er den Kauf des Objektes
durch den Leasingnehmer über das Andienungsrecht erzwingen. Der Leasingnehmer garantiert über das
Andienungsrecht praktisch den kalkulierten Restwert, hat aber seinerseits keine Möglichkeit, den Verkauf an ihn zum
kalkulierten Restwert zu verlangen. Ist der Verkehrswert bei Vertragsende höher als der kalkulierte Restwert, wird die
Leasinggesellschaft den höheren Preis verlangen.
Leasingverträge mit gestaffelten Leasingraten:
Nicht alle Vertragsnehmer sind an konstanten Leasingraten interessiert. Bei einem saisonalen Geschäft eines
Unternehmens kann dem „Pay as you earn“-Gedanken beispielsweise mit entsprechenden Leasingratenverläufen
Rechnung getragen werden. Eine Anlaufphase, in der eine Investition noch nicht ihre volle Produktivität entfaltet, kann
ein anderer sinnvoller Grund für gestaffelte Leasingraten sein.
Leasingverträge mit variablen Leasingraten:
Leasingverträge mit variablen Leasingraten werden selten angeboten. Wenn ein Leasingnehmer fallende Zinsen
erwartet, kann eine entsprechende Refinanzierung des Leasinggebers mit variablem Zins und laufender Anpassung der
http://de.wikipedia.org/wiki/Leasing
24.10.2013
Leasing – Wikipedia
Seite 7 von 17
Leasingraten eine attraktive Option sein. Manche Leasingnehmer sind nicht an planbaren Kosten in Euro, sondern an
planbaren Kosten in Dollar oder einer anderen Währung interessiert. Eine entsprechende Refinanzierung des
Leasinggebers und laufende Anpassung der vereinbarten Leasingrate an den aktuellen Devisenkurs ist dann eine
Option.
Leasingverträge mit einer Beteiligung des Leasingnehmers am Verwertungserlös:
Eine Beteiligung des Leasingnehmers am Verwertungserlös eines Objektes beziehungsweise bei
Teilamortisationsverträgen an dem den kalkulierten Restwert übersteigenden Anteil kann für beide Vertragspartner von
Vorteil sein, da es ein höheres Interesse des Leasingnehmers an einer guten Instandhaltung des Leasingobjektes
begründet. Um die steuerlichen Kriterien für Leasingverträge einzuhalten, ist die Beteiligung des Leasingnehmers auf
75 % des den kalkulierten Restwert übersteigenden Erlöses begrenzt.
Fahrzeugleasingvertrag mit Kilometerbegrenzung:
Bei dieser Art des Leasingvertrages wird vertraglich eine maximale Kilometerlaufleistung für das Leasingfahrzeug
festgelegt. Bei Rückgabe des Fahrzeuges wird dessen Kilometerstand abgerechnet. Wurde die festgelegte
Kilometerlaufleistung überschritten, so muss der Leasingnehmer eine Nachzahlung leisten. Umgekehrt erhält der
Leasingnehmer auch eine Auszahlung wenn die Kilometerlaufleistung unterschritten wurde. Leasingverträge dieser Art
beinhalten meist einen kalkulierten Restwert, den der Leasingnehmer aber nicht garantiert, sondern der ein Risiko des
Leasinggebers darstellt. Für den Leasinggeber hängt der kalkulierte Verkehrswert eines Fahrzeuges wesentlich von der
km-Leistung ab.
Fahrzeugleasingvertrag mit Restwertfixierung:
Schließt man einen Leasingvertrag mit Restwertfixierung ab, so wird der Verkehrswert des Leasingfahrzeuges bei
Vertragsende ermittelt. Somit werden bei der Rückgabe neben den gefahrenen Kilometern auch der äußere und
technische Zustand des Fahrzeuges sowie die Situation am Gebrauchtwagenmarkt berücksichtigt. Liegt der so
ermittelte Verkehrswert unter dem im Leasingvertrag vereinbarten Restwert, ist die Differenz vom Leasingnehmer zu
tragen. Bei einem Verkehrswert über vereinbarten Restwert kann eine Beteiligung des Leasingnehmers an dem
Mehrerlös vereinbart sein. Das Restwertrisiko liegt bei diesen Verträgen beim Leasingnehmer, insbesondere auch das
Risiko gestörter Gebrauchtwagenmärkte bei Leasingvertragsende.
Service-Leasing:
Bei Service-Leasing zahlt der Leasingnehmer zusätzlich zur Leasingrate eine fixe Pauschale für eine bestimmte
Serviceleistung wie Fahrzeuginspektion, Fahrzeugreparatur, Reifenersatz usw. Der Leasingnehmer hat dadurch
feststehende, fixe monatliche Kosten für die Kalkulation seines Geschäftes. Der Leasinggeber muss diese Kosten
kalkulieren und den asynchronen Anfall von Einnahmen und Aufwendungen finanziell managen. Die Kalkulation hat
Parallelen zum Versicherungsgeschäft, Eventualrisiken können nur über große Bestände ausgeglichen werden. Der
Leasinggeber muss ein intensives Produktwissen haben.
Flotten-Leasing:
Flotten-Leasing ist ein Spezialfall von Service-Leasing. Gegenstand des Leasingvertrages und seiner Kalkulation ist
nicht ein einzelnes Objekt, sondern eine Fahrzeugflotte. Die vereinbarten Serviceleistungen sind häufig sehr
weitreichend und schließen beispielsweise Tankabrechnungen oder Ersatzfahrzeuge ein. Vereinbarte
Kilometerleistungen der Fahrzeuge werden häufig unter den Fahrzeugen einer Flotte verrechnet. Oft handelt es sich
nicht um Leasing-Verträge im eigentlichen Sinn, sondern um komplexe Verträge im Bereich von Outsourcing, mit denen
Administration, Unterhalt, Finanzierung und kontinuierliche Erneuerung der Geschäftsfahrzeuge einem
Dienstleistungsunternehmen übertragen werden.
Null-Leasing:
Null-Leasing ist mehr ein
Marketingbegriff als eine
fundierte
Vertragsgestaltungsvariante.
Die Leasingraten enthalten
aus der Sicht des
Beispiel eines Null-Leasing Geschäftes
2700 €
Objektwert eines Computers
50 €
monatliche Leasingrate
http://de.wikipedia.org/wiki/Leasing
24.10.2013
Leasing – Wikipedia
Seite 8 von 17
Leasingnehmers keinen
54 Monate Laufzeit
Aufschlag für Finanzierung,
Verwaltung usw. Diese
0€
Restwert
Leasingbewerbung wird
0%
Effektivzins
insbesondere in der
Automobilbranche als ein
Formell gesehen ist das ein Null-Leasing-Angebot. Die Leasingrate enthält keinen Zins- und
Instrument der
Absatzförderung verwendet.
Null-Leasing ergibt sich häufig
in der Darstellung auch
dadurch, dass die
Berechnung von
Listenpreisen ausgeht.
Tatsächlich zahlt kaum ein
Käufer z. B. eines PKWs den
Listenpreis. Die Käufern
gewährten Rabatte dienen
gelegentlich zur
Verwaltungsaufschlag und ist mithin günstiger als das Kaufangebot, da man das nicht benötigte
Geld verzinst anlegen kann. Ist der Verkaufspreis hingegen überteuert oder droht wegen
Innovationen, die am Markt noch nicht allgemein bekannt sind, unmittelbar ein Preisverfall und ist
der faire Marktwert des Objektes mit 2000 € anzusetzen, gilt:
2000 €
Objektwert eines Computers
50 €
monatliche Leasingrate
54 Monate Laufzeit
0€
Restwert
13,87 %
Effektivzins
Hinzu kommen Kosten bei Vertragsende. Ehe man das Gerät aufwendig mit Transport,
Subventionierung der
Verpackung usw. zurückgibt und kleinere Defekte wegen der Instandhaltungspflicht reparieren
Finanzierung. Ausgehend von
lässt, kauft ein Leasingnehmer es in der Praxis lieber für 150 Euro und bringt es zum Elektromüll.
marktüblichen
Verkaufspreisen handelt es
sich mithin häufig nicht um
Damit sieht das Geschäft wie folgt aus:
2000 €
Objektwert eines Computers
Null-Leasing. Die Sicht der
Leasinggesellschaft,
Beschaffung zum
50 €
monatliche Leasingrate
marktüblichen Verkaufspreis
abzüglich eventueller
Großkundenrabatte und
Subventionen des Herstellers,
150 €
Restwert
15,74 %
Effektivzins
54 Monate Laufzeit
und die Sicht des Leasingnehmers, Objektwert gleich Listenpreis, führen zu unterschiedlichen Bewertungen des
Leasinggeschäftes. Manchmal werden Leasinggeschäfte von Herstellern zur Absatzförderung jedoch auch
subventioniert. Anders als eine Senkung von Listenpreisen oder hohe Rabatte auf Listenpreise beschädigt das ein
Qualitätsimage einer Marke nicht. Vorteile versprechen sich Hersteller durch die Subvention auch für Folgegeschäfte,
die sie durch eine dauerhafte Kundenbindung über den Leasingvertrag und die genaue Kenntnis des Datums einer
notwendigen Ersatzbeschaffung erleichtert sehen.
Der Begriff Null-Leasing wird manchmal auch für Vertragsgestaltungen insbesondere von Fahrzeugleasingverträgen
benutzt, bei der eine hohe Mietvorauszahlung, ein hoher kalkulierter Restwert und eine geringe maximale
Kilometerleistung die monatlichen Raten auf Null reduzieren. Der Verzehr des Objektes während der
Leasingvertragslaufzeit ist praktisch durch die Mietvorauszahlung bezahlt. Falls der Leasingnehmer das Risiko für den
meist hohen Restwert trägt, kann diese Variante mit erheblichen Kosten am Vertragsende verbunden sein.
Steuer- und Bilanzrecht
Steuerrechtliche Abgrenzung
Im nationalen Steuerrecht werden Kriterien definiert, die Leasingverträge von Mietkaufverträgen, Abzahlungsgeschäften usw.
abgrenzen. Die Kriterien sind von Land zu Land variierend. Werden die Kriterien für die wirtschaftliche Zuordnung des Objektes
zum Leasinggeber nicht erfüllt, wird ein zivilrechtlicher Leasingvertrag steuerlich wie ein Mietkaufvertrag oder ein
Abzahlungsgeschäft behandelt. In diesem Fall ist der Vertragsnehmer wirtschaftlicher Eigentümer des Objektes.
Gewerbetreibende können Steuer- und Bilanzvorteile mit der Beschaffung von Investitionsgütern durch Leasing nur dann
erzielen, wenn der Leasinggeber wirtschaftlicher Eigentümer der Objekte ist.
Ein Leasingvertrag, der steuerrechtlich wie ein Mietkaufvertrag oder ein Abzahlungskauf gewertet wird, bleibt zivilrechtlich ein
Leasingvertrag. Eine zivilrechtliche Übertragung des juristischen Eigentums am Laufzeitende erfordert die zivilrechtliche
Gestaltung als Mietkaufvertrag.
http://de.wikipedia.org/wiki/Leasing
24.10.2013
Leasing – Wikipedia
Seite 9 von 17
Deutschland
Eine Eigentumsübertragung an den Leasingnehmer darf nicht das fest vereinbarte oder wahrscheinliche Ziel eines
Leasingvertrages sein, der ansonsten steuerrechtlich als Mietkaufvertrag qualifiziert wird. Eine vereinbarte Kaufoption des
Leasingnehmers darf nicht günstig sein, also beispielsweise unter dem Buchwert des Objektes bei Vertragsende liegen, da der
Gesetzgeber in diesem Fall unterstellt, dass das Ausüben der Kaufoption bereits bei Abschluss des Vertrages feststeht und die
Eigentumsübertragung das eigentliche Ziel ist. Wenn das Vertragsobjekt durch eine Vertragsdauer nahe der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer praktisch verzehrt ist, ordnen die Finanzbehörden das wirtschaftliche Eigentum dem
Vertragsnehmer zu. Bei einem Vollamortisationsvertrag über eine kurze Laufzeit gehen die Finanzbehörden davon aus, dass
das wirtschaftlich unvernünftig ist und unterstellen verdeckte Nebenabreden zur Eigentumsübertragung.
Ein Nutzungsüberlassungsvertrag über ein mobiles Wirtschaftsgut wird steuerrechtlich wie ein Mietkaufvertrag mit Zuordnung
des wirtschaftlichen Eigentums am Objekt zum Vertragnehmer qualifiziert, wenn
bei Vollamortisationsverträgen die Laufzeit des Vertrages kleiner als 40 % oder größer als 90 % der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Objektes ist
eine Verlängerungsoption vereinbart ist, wobei der Barwert der Verlängerungsmiete kleiner ist als der Buchwert des
Objektes zum Optionszeitpunkt
eine Kaufoption vereinbart ist, wobei der Kaufoptionspreis kleiner ist als der Buchwert des Objektes zum
Optionszeitpunkt
eine Beteiligung des Vertragsnehmers an den kalkulierten Restwert übersteigenden Verwertungserlösen des
Vertragsgebers nach Laufzeitende von mehr als 75 % vereinbart ist
ein nicht fungibles Objekt Gegenstand des Vertrages ist
Trifft keines dieser Kriterien zu, wird das wirtschaftliche Eigentum am Objekt dem Leasinggeber zugeordnet, und der Vertrag
wird auch steuerlich als Leasingvertrag mit wirtschaftlicher Zurechnung des Objektes zum Leasinggeber qualifiziert. Für
Immobilienleasing gelten abweichende Kriterien.
Leasingfähige Güter mit Zuordnung zum Leasinggeber nach Steuerrecht oder Wirtschaftsrecht können Mobilien, Immobilien
und bedingt immaterielle Wirtschaftsgüter sein, sofern diese auch für Dritte von Nutzen sind und fungibel sind. Ein speziell für
ein Unternehmen hergestelltes und nur von diesem nutzbares Objekt ist steuerrechtlich allerdings immer dem Leasingnehmer
zuzuordnen (sog. Spezial-Leasing).
Bei einem Mietkaufvertrag ist das Objekt dem Mietkäufer wirtschaftlich zuzurechnen. Dieser muss sowohl das Objekt als auch
die Verpflichtungen aus dem Mietkaufvertrag in seine Bilanz aufnehmen. Die monatlichen Kosten bestehen aus dem Zinsanteil
der Mietkaufraten und der Abschreibung des Objektes.
Bei einem die steuerrechtlichen Bestimmungen erfüllenden Leasingvertrag ist das Objekt dem Leasinggeber wirtschaftlich
zuzurechnen. Die Leasingraten sind in voller Höhe die monatlich ansetzbaren Kosten eines gewerblichen Leasingnehmers, der
das Objekt weder als Anlagevermögen ausweist, noch Dauerschulden aus dessen Finanzierung bilanzieren muss.
20 % der Leasingraten für bewegliche Anlagegüter (§ 8 Nr. 1d) GewStG) und 50 % (bis 31. Dezember 2009: 65 %) der
Leasingraten für unbewegliche Anlagegüter (§ 8 Nr. 1e) GewStG) sind seit der Unternehmenssteuerreform 2008 von
gewerblichen Leasingnehmern dem Gewinn zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer wieder
hinzuzurechnen. Die gewerbesteuerlichen Vorteile von Leasing sind damit praktisch entfallen, zumal gleichzeitig die
Einbeziehung von bezahlten Zinsen für Kredite in den Gewerbeertrag reduziert wurde. In einer Publikation des
Forschungsinstitut für Leasing an der Universität zu Köln wird eine Benachteiligung von Leasing festgestellt.[4]
Schweiz
Leasing wird in der Schweiz als Gebrauchsüberlassung besonderer Art qualifiziert. Die Bilanzierung des Eigentums beim
Leasinggeber und vollständiger Ansatz der Leasingraten, dort Leasingzinsen genannt, als Betriebsausgabe des
Leasingnehmers ist die übliche Rechnungslegung dieser Geschäfte. Die Rechtsprechung und Empfehlungen des
Schweizerischen Leasingverbandes (SLV), der nach eigenen Angaben die meisten Schweizer Leasingunternehmen vertritt,[5]
definieren die Bedingungen für die vorgenannte Behandlung unscharf. Die Laufzeiten der Leasingverträge sind an den
Abschreibungszeiten zu orientieren und eine Steuerumgehungsabsicht muss ausgeschlossen sein. Ein
Finanzierungsleasingvertrag (nach Definition von Finanzierungsleasing in der Schweiz) soll nach einem Codex des SLV zwei
Drittel der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasingobjektes nicht unterschreiten. Nennenswerte Steuervorteile können
schweizerische Leasingnehmer nach Angaben des SLV nicht erzielen.[6]
Österreich
Das Bundesministerium für Finanzen trifft in den Einkommensteuerrichtlinien 2000 (EStR 2000; Rz. 135 ff.) eine der deutschen
Mietkaufdefinition entsprechende Abgrenzung zu Leasing, im Detail gibt es jedoch Abweichungen für die Festlegung der
Zurechnung eines Leasingobjektes zum Leasinggeber oder zum Leasingnehmer.
http://de.wikipedia.org/wiki/Leasing
24.10.2013
Leasing – Wikipedia
Seite 10 von 17
Eine Reihe von Besonderheiten gibt es im Fahrzeugleasing. Der Vorsteuerabzug ist sowohl bei Kauf als auch bei Leasing
ausgeschlossen. Eine Luxusgrenze begrenzt den maximal abschreibbaren Anschaffungspreis eines Fahrzeuges und mithin
den anteilig als Betriebsausgabe ansetzbaren Anteil einer Leasingrate.
Bilanzierung
Während steuerliche Vorteile des Leasings durch das jeweils nationale Steuerrecht und die dort getroffene Abgrenzung von
Leasing zu Kaufgeschäften bestimmt werden, gelten für internationale Rechnungslegungsstandards wie US-GAAP und IFRS
abweichende Definitionen. Dieses beschränkt die Gestaltungsmöglichkeiten von Leasingverträgen, wenn diese zur Erlangung
von Bilanz- und Steuervorteilen nach allen Rechnungslegungsstandards die Klassifikation Leasing mit wirtschaftlicher
Zuordnung des Objektes zum Leasinggeber erfüllen sollen.
Die steuerliche Zuordnung wird in Deutschland durch die Leasing-Erlasse des Bundesministeriums für Finanzen geregelt,
wobei zwischen Mobilien-Erlassen[7] und Immobilien-Erlassen unterschieden wird. Mietkauf und Leasing werden abgegrenzt.
US-GAAP
US-GAAP definiert in der Bestimmung SFAS 13 eine Unterscheidung in Capital Lease und Operate Lease. Während das
deutsche Steuerrecht eine maximale Laufzeit von Leasingverträgen über 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des
Objektes als Abgrenzung zu Mietkauf erlaubt, ist beispielsweise die Grenze für Operate Lease in SFAS 13 mit 75 % angesetzt.
Ein Leasingvertrag wird als Capital Lease qualifiziert, wenn eine der folgenden vier Bedingungen zutrifft, ansonsten handelt es
sich um Operate Lease:
Es erfolgt ein Eigentumsübertrag am Ende der Vertragslaufzeit.
Es gibt eine für den Leasingnehmer vorteilhafte Kauf- oder Verlängerungsoption am Ende der Vertragslaufzeit. (bargain
option)
Die Vertragslaufzeit ist 75 % oder mehr der wirtschaftlichen Nutzungszeit des Objektes.
Der Barwert aller vom Leasingnehmer zu leistenden Zahlungen, berechnet mit dem Effektivzins des Vertrages, beträgt
90 % oder mehr des Verkehrswertes des Objekts. (fair market value)
Es handelt sich um Spezialleasing, das Objekt ist ohne größere Modifikationen für Dritte nicht nutzbar.
Der Leasingnehmer muss bei Capital Lease als Anlagevermögen den Barwert der künftig an den Leasinggeber zu
entrichtenden Leasingzahlungen aktivieren. Diesem Aktivwert steht eine entsprechende Position als Verbindlichkeit aus dieser
Leasingverpflichtung auf der Passivseite der Bilanz gegenüber. Die laufenden Leasingzahlungen werden in einem
Tilgungsanteil und einen Zinsanteil gesplittet. Das Anlagegut selbst wird aktiviert und über die übliche Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Ein Nachteil dieser Bilanzierungsmethode für den Leasingnehmer ist die bilanzverlängernde Wirkung. Damit einher geht eine
Verschlechterung der Eigenkapitalquote. Kann ein Leasingvertrag hingegen als Operate Lease qualifiziert werden,
verschlechtert sich die Eigenkapitalquote nicht. Die Leasingraten sind Betriebsausgaben, Bilanzpositionen gibt es nicht.
IFRS
IFRS definiert in der Bestimmung IAS 17 eine Unterscheidung in Finance Lease und Operate Lease. Beispielsweise qualifiziert
IFRS einen Vertrag als Finance Lease, wobei das Objekt analog dem Mietkauf dem Anlagevermögen des Leasingnehmers
zugeordnet wird, wenn der Barwert aller vom Leasingnehmer garantierter Zahlungen aus dem Vertrag 95 % des Objektwertes
übersteigt. Eine analoge Bedingung kennt US GAAP für die Klassifikation als Capital Lease, definiert jedoch die Grenze des
Barwerts aller garantierter Zahlungen als 90 % des Verkehrswertes des Objektes bei Leasingbeginn.
Finance Leases (Capital Leases) sind wirtschaftlich als Finanzierungskäufe zu werten, während Operate Leases reine
Mietverhältnisse darstellen.
Die Rechnungslegung von Verträgen mit Klassifizierung Finance Leases erfolgt wie bei Capital Lease nach US GAAP mit
gleichen Nachteilen für den Leasingnehmer.
Ein Leasingvertrag wird nach IFRS als Finance Lease qualifiziert, wenn eine der folgenden fünf Bedingungen zutrifft,
ansonsten handelt es sich um Operate Lease:
Es erfolgt ein Eigentumsübertrag am Ende der Vertragslaufzeit.
Es gibt eine für den Leasingnehmer vorteilhafte Kaufoption am Ende der Vertragslaufzeit. (bargain option)
Die Vertragslaufzeit ist 75 % oder mehr der wirtschaftlichen Nutzungszeit des Objektes. (Die Regel spricht nur von
major part, was unterschiedlich ausgelegt wird.)
Der Barwert aller vom Leasingnehmer zu leistenden Zahlungen (minimum lease payments), berechnet mit dem
Effektivzins des Vertrages, beträgt nahezu den Verkehrswert des Objekts bei Vertragsbeginn. (substantially all of fair
market value) (meist mit 90 % angesetzt)
Es handelt sich um Spezialleasing, das Objekt ist ohne größere Modifikationen für Dritte nicht nutzbar.
http://de.wikipedia.org/wiki/Leasing
24.10.2013
Leasing – Wikipedia
Seite 11 von 17
Die Darstellung hier deckt nur die wesentlichen Klassifizierungsmerkmale ab. Es gibt umfangreiche Entscheidungen zu
spezifischen Vertragskonstellationen.
Es gibt Vorschläge, die Bestimmungen von US-GAAP und IFRS zu vereinheitlichen und insbesondere Verpflichtungen und
Nutzungsrechte aus Operate-Leasingverträgen auch zu bilanzieren. Die Aussagefähigkeit von Bilanzen ist reduziert, wenn zum
Beispiel Fluggesellschaften ganze Flugzeugflotten leasen können, ohne dass daraus resultierende Verbindlichkeiten bilanziell
dargestellt werden. Das International Accounting Standards Board (IASB) will bis Mitte 2011 neue Regeln beschließen, die
umfangreiche Änderungen für Leasingnehmer mit sich bringen, die Jahresabschlüsse nach IFRS erstellen müssen. Bilanzielle
Vorteile des Leasing werden dann vermutlich entfallen.
Leasinggesellschaft
Organisation und Arbeitsweise
Besitzgesellschaft und Doppelstockmodell
Einige Leasinggesellschaften arbeiten mit Besitzgesellschaften, die die Leasingobjekte erwerben und an die
Leasinggesellschaft verleasen, die sie dann an Endverbraucher weiter verleast. Besitz- und Leasinggesellschaften haben oft
denselben Eigentümer.
Diese Konstruktion hat zwei Vorteile.
Es entstehen Steuervorteile, weil die Besitzgesellschaften mit hohem Anlagevermögen in Gemeinden mit geringer
Gewerbesteuer oder im Ausland angesiedelt werden. Ferner können Gewinne durch entsprechende Gestaltung des
Leasingvertrages zwischen Besitz- und Leasinggesellschaft an den Ort der Besitzgesellschaft gesteuert werden. Diese
Konstruktionen sind aber teilweise auch aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit notwendig, um Steuerneutralität zu
Kreditfinanzierungen zu erreichen. Bis Ende 2008 waren Leasingunternehmen vom Bankenprivileg der Gewerbesteuer
ausgeschlossen, seither können lediglich reine Finanzleasingunternehmen dieses in Anspruch nehmen.
Zum anderen erleichtert diese Konstruktion die Finanzierung. Leasinggesellschaften finanzieren sich häufig durch Verkauf der
Forderungen aus Leasingverträgen an eine Bank, da dieses wegen der Gewerbesteuerbenachteiligung gegenüber Banken
steuerneutral ist. Der ausgezahlte Barwert dient dann zur Bezahlung des Leasingobjektes und deckt die Marge der
Leasinggesellschaft. Dabei spielt die Bonität des Leasingnehmers eine Rolle. In der Konstruktion mit einer Besitzgesellschaft
kann auch die Forderung des Leasingvertrages zwischen Besitz- und Leasinggesellschaft verkauft werden. Insbesondere
Leasinggesellschaften von Herstellern mit einem Interesse des Absatzes ihrer Produkte auch an bonitätsschwache Kunden
können die Refinanzierung so bewerkstelligen, tragen dann aber das Ausfallrisiko, denn der Vertrag zwischen Besitz- und
Leasinggesellschaft ist von Störungen des Vertrages zwischen Leasinggesellschaft und Endverbraucher nicht betroffen.
Günstigere Refinanzierungszinsen können ein anderer Grund für die Refinanzierung des Leasinggeschäftes zwischen Besitzund Mietgesellschaft sein.
Refinanzierung
Einige große Leasinggesellschaften haben Finanzierungsabteilungen oder eigenständige Finanzierungstöchter, die die neu
abgeschlossenen Leasingverträge in Pakete nach Laufzeiten und Risiken bündeln und über diese umfangreicheren Volumina
mit Banken verhandeln. Auch die Wandlung in verzinsliche Wertpapiere (Asset Backed Securities, Asset-backed Commercial
Papers) und deren Verkauf am Kapitalmarkt wird praktiziert.
Kleinere Leasingunternehmen suchen hingegen in jedem Einzelfall eine refinanzierende Bank oder ein auf die Refinanzierung
von Leasingunternehmen spezialisiertes Unternehmen und können erst im Erfolgsfall einen Leasingantrag annehmen. Meist
wird dabei die vom Leasingnehmer zu leistende Mindestzahlung aus einem Leasingvertrag verkauft.
Für Großobjekte werden spezielle Finanzierungen mit häufig mehreren beteiligten Banken aufgesetzt. Die Finanzierung durch
Anteilseigner als Investoren in das Objekt ist eine andere Variante.
Einige Gesellschaften arbeiten mit hohem Eigenkapital, welches über Leasingfonds und dem Status der Anleger als atypische
stille Gesellschafter realisiert wird, was Steuervorteile für die Anleger mit sich bringt, aber auch Risiken. Wegen Insolvenzen
von Leasingunternehmen und Problemen mit der Einhaltung der Prospektversprechen stehen einige dieser Fonds in der Kritik.
Infolge der Finanzkrise haben Banken auf Grund des Verlustes von Teilen ihres Eigenkapitals die Refinanzierung von
Leasinggeschäften reduziert oder ganz eingestellt, darunter Landesbanken wie die LBBW. Refinanzierungsmittel sind in der
Leasingbranche dadurch knapp und teurer geworden. Die Diskreditierung der Forderungsbesicherten Wertpapiere als
Alternative infolge der Finanzkrise kommt hinzu.
Wettbewerbsbenachteiligung
Die Leasingbranche in Deutschland beklagt eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber Banken und Kreditfinanzierungen.
Förderprogramme der Länder oder des Bundes für Investitionen bauen häufig auf subventionierte Kredite auf, die für eine
Leasingfinanzierung nicht offen sind.
http://de.wikipedia.org/wiki/Leasing
24.10.2013
Leasing – Wikipedia
Seite 12 von 17
Seit Ende 2008 ist Finanzierungsleasing in Deutschland eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung im Sinne des
Kreditwesengesetzes (KWG). Damit geht ein erhöhter bürokratischer Aufwand durch vorgeschriebene Berichte an die BaFin
einher, der die meist kleinen Leasingunternehmen vergleichsweise stärker beansprucht.
Steuerliche Benachteiligungen gegenüber Banken in Deutschland wurden hingegen nach Auffassung des BDL Bundes
Deutscher Leasingunternehmen nur unzureichend beseitigt. Bezahlte Zinsen können anteilig zu einem Viertel zum
Gewerbeertrag [siehe § 8 Nr.1 Buchst. d), e) GewStG] hinzuaddiert werden, der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer.
Die Refinanzierung von Banken ist im sogenannten Bankenprivileg § 19 GewStDV davon ausgenommen. Die Begünstigung
auch von Leasinggesellschaften wurde 2008 eingeführt, aber auf Gesellschaften beschränkt, die ausschließlich Finanzleasing
betreiben. Hilfs- und Nebengeschäfte (z. B. Serviceleistungen) sind bis zu einem Umfang von 50 % unschädlich, so dass die
überwiegende Mehrheit der Unternehmen die Erleichterung in Anspruch nehmen kann.
Für den Leasingnehmer ist die Organisation einer Leasinggesellschaft ohne Belang. Eine effiziente Arbeitsweise sollte sich in
fairen Vertragsbedingungen und günstigen Konditionen widerspiegeln.
Betrugsfälle
In der Vergangenheit gab es etliche Betrugsfälle, am bekanntesten wurden die Fälle Flowtex und Kronenberg (Flowtex mit
Klavieren). Gar nicht vorhandene Bohrgeräte wurden an Leasinggesellschaften verkauft und zurückgemietet. Bei Geräten, die
anders als Autos nicht mit eindeutigen Dokumenten wie einem Kraftfahrzeugbrief verbunden sind, ist Betrug dieser Art aus der
Informationslage einer Leasinggesellschaft schwer erkennbar. Auch in anderen Fällen haben Unternehmen sich betrügerisch
Kredite erschlichen, indem sie vorhandene Maschinen an mehrere Leasinggesellschaften zugleich verkauften und zurück
mieteten.
Das Verkaufen der geleasten Geräte und das Abtauchen der Leasingnehmer ist eine andere Betrugsvariante.
Wenn Lieferant und Leasingnehmer gemeinsam das Ziel verfolgen, eine Straftat gegen eine Leasinggesellschaft zu begehen,
ist das für eine Leasinggesellschaft besonders schwer zu erkennen. An den Leasingnehmer gelieferte Geräte werden vom
Lieferanten falsch deklariert und überteuert abgerechnet, andererseits bestätigt der Leasingnehmer gegenüber der
Leasinggesellschaft den Erhalt der deklarierten Geräte. Mit der Bezahlung der gar nicht oder nicht in der deklarierten Qualität
gelieferten Objekte an den Lieferanten haben sich Lieferant und Leasingnehmer einen Kredit erschlichen. Fälle dieser Art
werden meist erst bei Insolvenz und Sicherstellung der Objekte aufgedeckt. Da die Leasinggesellschaften Kaufrechte wie die
Abnahme der Geräte an den Leasingnehmer abtreten, hat die Abwicklung bei krimineller Energie der Vertragspartner
Schwachpunkte.
Leasingmarkt (Deutschland)
Den Angaben des Bundesverbandes Deutscher Leasingunternehmen sowie unabhängiger Wirtschaftsinstitute sind folgende
Zahlen zu entnehmen:[8]
Das Neugeschäftsvolumen mit Leasing wurde für 2009 wie folgt geschätzt:
Immobilien 2,8 Milliarden €
Mobilien 39,4 Milliarden €
Die Prognose beinhaltet einen durch die Finanzkrise verursachten Rückgang des Neugeschäfts um zirka 20 %. Nach Auskunft
des Verbandes liegt das nicht nur an der Nachfrage. Viele Leasingunternehmen haben Probleme mit der Beschaffung von
Refinanzierungsmitteln, da Banken ihr Kreditengagement reduzieren.
Der Gesamtbestand an leasingfinanzierten Ausrüstungen wird mit zirka 200 Milliarden Euro angegeben.
Die hauptsächlich geleasten Produktgruppen sind:
Straßenfahrzeuge 63,4 %
Produktionsmaschinen 12,1 %
Büromaschinen und EDV 9,6 %
Leasing soll in Deutschland einen Anteil von rund 21 % an den gesamtwirtschaftlichen Ausrüstungsinvestitionen haben. Diese
Leasingquote genannte Zahl differiert bei Betrachtung einzelner Branchen erheblich. Der Anteil der 2008 mit Leasing
finanzierten Investitionen in einigen Branchen:[9]
Baugewerbe 82,7 %
Handel 34,8 %
verarbeitendes Gewerbe 18,3 %
Dienstleistungen 12 %
Die Zahl der unabhängig voneinander operierenden und aktiv am Markt teilnehmenden Leasingunternehmen in Deutschland ist
schwierig zu bestimmen. Bei vielen Leasingunternehmen handelt es sich um Objektgesellschaften, die ausschließlich für die
Finanzierung eines bestimmten Leasingobjektes wie einer Immobilie gegründet wurden. Nach Fusionen kleinerer
http://de.wikipedia.org/wiki/Leasing
24.10.2013
Leasing – Wikipedia
Seite 13 von 17
Leasingunternehmen wurden eingeführte Firmennamen häufig beibehalten, obwohl es sich nicht mehr um unabhängig
voneinander tätige Unternehmen handelt. Leasingunternehmen sind vertriebsorientiert und gründen gelegentlich
Tochterunternehmen, um über Firmennamen wie X Autoleasing GmbH Kunden mit spezifischem Interesse anzusprechen.
Dem BDL Bund Deutscher Leasingunternehmen gehören zirka 190 Leasingunternehmen an. Eine von der Zeitschrift FLF
Finanzierung Leasing Factoring in Ausgabe 6/2009 veröffentlichte Liste nennt 2221 aktive Leasinggesellschaften. 344
Unternehmen haben nach einer Tabelle der Bundesbank mit Stand September 2009 die Erlaubnis zum Betreiben von
Finanzleasinggeschäften beantragt.[10]
Die Struktur der Leasinggesellschaften ist in Deutschland durch kleine Gesellschaften geprägt. Nach Information des BDL
Bund Deutscher Leasingunternehmen beschäftigt die Hälfte seiner Mitglieder weniger als 15 Mitarbeiter und nur ein Viertel der
im Verband organisierten Unternehmen beschäftigen mehr als 50 Mitarbeiter.[11] Nur drei Leasingunternehmen in Deutschland
sind börsennotiert.
Einige Wirtschaftjournalisten vermuten wegen des Umsatzrückgangs in der Finanzkrise und wegen der 2009 eingeführten
Beaufsichtigung von Leasingunternehmen durch die BaFin eine bevorstehende Konsolidierung der Branche durch Fusionen
und Übernahmen.
Die Branche verzeichnete erstmals 2009 in allen Objektbereichen rückläufige Abschlüsse. Der größte Objektbereich der
Straßenfahrzeuge ging um über 20 Prozent zurück. In der Mittel- und Oberklasse, dem klassischen Leasing-Segment, gingen
die Neuzulassungen um bis zu 20 Prozent zurück und damit einhergehend neue Leasingabschlüsse. Bestehende LeasingVerträge wurden in der Finanzkrise häufig verlängert, anstatt neue abzuschließen. Es findet bereits eine Marktkonsolidierung
des Leasinggeschäftes statt, wobei sich Banken in der Krise auf ihr Kerngeschäft und weniger auf Refinanzierungsaktivitäten
bei Leasinggesellschaften konzentrieren (Recherchen des Leasinginstituts). Banken müssen nach Basel II ein Rating auch bei
ihren Kunden, den refinanzierten Leasinggesellschaften, durchführen und darüber hinaus auch die Kunden der
Leasingunternehmen bewerten. Ein schlechtes Rating lässt unter Umständen keine weitere Refinanzierung neuer
Leasingverträge zu. Einige Leasinggesellschaften haben dadurch Probleme bei der Refinanzierung, da durch das schlechte
Rating die Zinskosten steigen. Diese Verteuerungen müssen von den betroffenen Leasinganbietern an die Leasingnehmer
weitergegeben werden, was vermutlich eine Marktkonsolidierung der Leasinganbieter zur Folge haben wird. Eine umfassende
Kreditklemme für Leasinggesellschaften soll es Anfang 2010 aber nicht geben.
Leasingmarkt (Schweiz)
Dem Geschäftsbericht 2011 des Schweizerischen Leasingverbandes (SLV) sind folgende Angaben per 31. Dezember 2011 zu
entnehmen, die sich auf die Verbandsmitglieder beziehen:
Neugeschäft (Umsatz in Milliarden CHF):[12]
PKW exkl. Flotten (privat und gewerblich) 6,00
Mobile Investitionsgüter exkl. Flotten (inkl. Nutzfahrzeuge) 3,08
Flotten 1,08
Immobilienleasing 0,15
Neugeschäft total 10,31
Bestand (in Milliarden CHF):[12]
PKW exkl. Flotten (privat und gewerblich) 10,69
Mobile Investitionsgüter exkl. Flotten (inkl. Nutzfahrzeuge) 8,77
Flotten 2,06
Immobilienleasing 1,17
Bestand total 22,69
Der Marktanteil nach Branchen:[13]
Captives (marken- oder importeurnahe Gesellschaften) 48 %
Schweizer Banken 37 %
Bankenzugehörige Gesellschaften 9 %
Unabhängige Gesellschaften 6 %
Nach Schätzungen des SLV decken die Mitglieder des SLV ca. 80–90 % des gesamten Schweizerischen Leasingmarkts ab,
der Gesamtmarkt dürfte einen Bestand von 26 Milliarden CHF Vertragsvolumen aufweisen.[13]
Bewertung aus Leasingnehmersicht
Eine Bewertung eines Leasinggeschäftes als vorteilhaft oder ungünstig ist nur im konkreten Einzelfall im Vergleich zu
existenten Alternativen möglich. Ferner spielt die individuelle Gewichtung von Vor- und Nachteilen sowie die individuelle
Einschätzung von Risiken eine Rolle.
http://de.wikipedia.org/wiki/Leasing
24.10.2013
Leasing – Wikipedia
Seite 14 von 17
Vorteile
Für einen Leasingnehmer kann Leasing folgende Vorteile haben:
a. qualitativ: Bilanzneutralität (keine Veränderung der Eigenkapitalquote), „Pay as you earn“-Effekt, klare und
transparente Kalkulationsgrundlage, bei KFZ/EDV/Maschinen: stets neue Modelle
b. quantitativ: Liquiditätsschonung bzw. -erhöhung, Eigenkapitalschonung, 100 % Fremdfinanzierung, geringerer
Verwaltungsaufwand (siehe auch Basel II)
Bei nicht bilanzierungspflichtigen Freiberuflern, Behörden, Vereinen usw. kommen im Unterschied zu gewerblichen
Leasingnehmern die Vorteile aber nur teilweise zur Geltung, bei Privatpersonen zum großen Teil gar nicht.
Detailliertere Betrachtung einiger möglicher Vorteile von Leasing:
Die Liquidität wird geschont (an Stelle eines einmalig höheren Liquiditätsabflusses findet ein kontinuierlicher niedrigerer
Liquiditätsabfluss statt).
Ein mit Banken vereinbarter Kreditrahmen bleibt uneingeschränkt erhalten und wird durch die Leasinginvestition nicht in
Anspruch genommen. Allerdings muss der Leasingnehmer dann sicherstellen, dass die Leasinggesellschaft den Vertrag
nicht bei der Hausbank des Leasingnehmers refinanziert.
In Deutschland sind die Leasingraten für die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer als Betriebsausgaben steuerlich
voll abziehbar, sofern der Leasingnehmer das Leasingobjekt nicht aktivieren muss (zur Aktivierung siehe sog.
Leasingerlasse des Bundesministeriums der Finanzen). Bei der Gewerbesteuer erfolgt jedoch gem. § 8 Nr.1 GewStG
teilweise eine Hinzurechnung dieser Betriebsausgaben.
Leasing ist für den Leasingnehmer bilanzneutral. Für steuerrechtlich den Leasingerlassen entsprechende
Leasingverträge, mit Aktivierung des Leasingobjekts beim Leasinggeber, gilt: Sie sind grundsätzlich bilanzneutral und
erscheinen somit nicht in der Bilanz des Leasingnehmers, der lediglich die Leasing- bzw. Mietaufwendungen in seiner
Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsausgaben verbucht. Der Leasinggeber aktiviert die Leasinggegenstände als
Anlage- bzw. Vermietvermögen und schreibt sie gemäß den AfA-Zeiten ab. Die Eigenkapitalquote des Leasingnehmers
wird nicht durch Bilanzverlängerung verschlechtert.
Die Leasingkosten sind periodisch wiederkehrende Zahlungen, die parallel zur Nutzung des Leasingobjekts anfallen.
Finanzielle Vorleistungen sind nicht notwendig, da das Objekt sich durch produktive Nutzung laufend selbst finanziert
(„Pay as you earn“-Effekt/Kostenkongruenz).
Die periodischen Leasingzahlungen dienen der innerbetrieblichen Planung als sichere Kalkulationsgrundlage.
Die Vorteile von Leasing schaffen Möglichkeiten für betriebliche Innovationen und Rationalisierungen.
Eine Entsorgung oder Verwertung bei Vertragsende durch den Leasingnehmer entfällt – das Leasingobjekt wird nach
Ablauf der Leasingzeit an den Leasinggeber zurückgegeben. Durch Rückgabe der Leasingobjekte und Neubezug
bleiben die Anlageobjekte eines Unternehmens stets auf dem neusten technischen Stand. Allerdings hängt es von der
Kompetenz der Leasinggesellschaft ab, ob dieser eine Verwertung erfolgreicher gelingt. Ein Schreiner, der eine
geleaste Holzbearbeitungsmaschine nicht mehr benötigt, kennt beispielsweise deren Wert und deren
Verkaufsmöglichkeiten eventuell besser. Die Zurückgabe an den Leasinggeber kann zudem mit Kosten für
Deinstallation und Transport verbunden sein.
Eventuelle geringere Einstandspreise des Leasinggebers, beispielsweise aufgrund von größeren Abnahmemengen,
können an den Leasingnehmer in Form von günstigen Leasingkonditionen weitergegeben werden.
Leasing mit entsprechendem Service durch den Leasinggeber spart für den Leasingnehmer Verwaltungsaufwand.
Nachteile
Dem stehen folgende Nachteile oder eventuelle Nachteile für den Leasingnehmer gegenüber:
Privatleasing:
Da Privatpersonen die Leasingraten nicht steuerlich geltend machen können, werden im privaten Bereich meist andere
Finanzierungsarten gewählt. Insbesondere ist ein Bankkredit normalerweise wirtschaftlich sinnvoller. Allerdings sehen
gerade Hersteller-Leasinggesellschaften im Privatleasing eine für sie hoffnungsvolle Marketing-Chance. Durch das
Bewerben einer niedrigen Leasingrate wird dem potenziellen Kunden eine liquiditätsschonende Fahrzeugbeschaffung in
Aussicht gestellt. Dazu kommt, dass es für große Autohersteller attraktiver ist, Rabatte in Leasingraten zu verstecken
als Listenpreise zu senken oder hohe Rabatte darauf zu geben. Letzteres würde Käufer, die zu höheren Preisen gekauft
haben, verärgern und die Verkehrswerte des Gebrauchtfahrzeugbestandes drücken. Für Privatkunden kann der
Abschluss eines Mietkaufvertrages bei einer Leasinggesellschaft eine attraktive Alternative zu einem Ratenkredit bei der
Hausbank sein, dies insbesondere dann, wenn das Angebot einer Hersteller-Leasinggesellschaft Subventionen als
http://de.wikipedia.org/wiki/Leasing
24.10.2013
Leasing – Wikipedia
Seite 15 von 17
Marketingmaßnahmen beinhaltet, die bei einem Kauf nicht verfügbar wären. Nach Meinung einiger Experten ist
Privatleasing nur dann sinnvoll, wenn der Leasingnehmer von vorneherein die Rückgabe des Leasingobjektes zum
Vertragsende plant. Welches Angebot für private Kunden das günstigste ist (Leasing, Finanzierung Herstellerbank,
Finanzierung Hausbank, Barkauf), lässt sich auf Grund der unerheblichen steuerlichen Aspekte relativ leicht durch
Aufsummierung des Barwerts aller Kosten (Anzahlung, Summe der Raten, ggf. Abschlusszahlung) ermitteln.
Der Leasingnehmer erwirbt kein Eigentum am Leasinggut und hat somit keine Möglichkeiten für einen eventuellen
Verkauf bei Nichtnutzung oder Liquiditätsproblemen.
Bei juristischen Streitigkeiten, z. B. aus den Bereichen Garantie und Gewährleistung kommt das Dreiecksverhältnis
Leasinggeber-Leasingnehmer-Hersteller zum Tragen. Der Leasingnehmer muss unter Umständen Ansprüche gegen
den Lieferanten oder Hersteller sozusagen „auf eigene Rechnung“ geltend machen. Eine Einstellung von Zahlungen an
den Leasinggeber ist in der Regel nicht ohne weiteres möglich.
Im Fall des Verlustes des Objektes während der Leasingvertragslaufzeit, beispielsweise bei Diebstahl oder Unfall eines
Fahrzeuges, ersetzt zwar meist eine abgeschlossene Versicherung den Objektverlust des Leasinggebers zum
Verkehrswert, der Leasingnehmer muss aber für die vorzeitige Beendigung des Leasingvertrages Gebühren und
Schadensersatz an die Leasinggesellschaft zahlen. Diese hat unter anderem für die vorzeitige Ablösung von
Refinanzierungen über eine feste Laufzeit ihrerseits Kosten. Zudem kann der Buchwert des Objektes höher sein als der
ersetzte Verkehrswert; eine Differenz muss der Leasingnehmer mit dem geforderten Schadensersatz ausgleichen.
Allerdings besteht bei der Finanzierung von Fahrzeugen mit Ratenkrediten ein analoges Problem. Der ersetzte
Verkehrswert des verloren gegangenen Objektes ist im Allgemeinen kleiner als der zu tilgende Restkredit. Beide
Wertströme verlaufen asynchron, da ein Fahrzeug gleich im ersten Nutzungsjahr einen starken Wertverlust hat,
während Kreditraten am Beginn der Laufzeit einen hohen Zinsanteil und entsprechend geringere Tilgungsanteile
beinhalten.
Die ungewissen Kosten bei Rückgabe der geleasten Geräte sind zu berücksichtigen. Vertragsbedingungen, wonach der
Leasingnehmer etwa die Geräte originalverpackt mit allen Bedienungsanleitungen bei einem Lager des Leasinggebers
abzugeben hat, können mit erheblichen Kosten verbunden sein. Ferner gibt es häufig Streit um die Unterscheidung von
normalem Verschleiß und vom Leasingnehmer zu tragende Instandhaltungskosten. Kleinere Mängel, die die
grundsätzliche Nutzbarkeit nicht beeinträchtigen, werden von einem Besitzer häufig akzeptiert und aus wirtschaftlichen
Gründen nicht repariert; ein Leasingnehmer ist hingegen an die Instandhaltungspflicht gebunden. Eine Entscheidung
zur Verschrottung bei einer unwirtschaftlichen umfangreicheren Reparatur kann ein Leasingnehmer nicht ohne
vorherige Einigung mit der Leasinggesellschaft über den Kauf des Objektes treffen, im Zweifelsfall muss er die
Reparatur ausführen lassen.
Bei komplexen Ausrüstungen, beispielsweise der IT eines Unternehmens, ergibt sich durch leasingfinanzierte Nachund Aufrüstungen häufig kein kongruentes Laufzeitende der Leasingverträge aller Komponenten mehr. Eine
Erneuerung der Gesamtausrüstung ist dann mit Kosten für die vorzeitige Beendigung noch laufender Leasingverträge
belastet.
Komplexe technologische Ausrüstungen können häufig nicht termingerecht am Tag des Endes eines Leasingvertrages
ersetzt werden. Unternehmen, die auf diese Ausrüstungen angewiesen sind, gehen mit dem möglichen Verlust der
Nutzungsrechte ein hohes Risiko ein, wenn sie keine Verlängerungsoption vereinbart haben.
Bei Liquiditätsproblemen und Verhandlungen über Stundungen kann eine Hausbank, zu der langjährige
Geschäftsbeziehungen bestehen, ein kooperativerer Partner sein. Leasingunternehmen besitzen mit der Drohung des
Entzugs der Objekte, die ein Unternehmen möglicherweise betriebsnotwendig benötigt, ein Mittel zur Durchsetzung
ihrer Interessen.
Alternativen
Leasing steht im Wettbewerb zu anderen alternativen Finanzierungsformen:
Beteiligungskapital
Mezzanine-Kapital
Factoring
Ratenkredit
Teilzahlungsgeschäft
Sonstige Bedeutungen
http://de.wikipedia.org/wiki/Leasing
24.10.2013
Leasing – Wikipedia
Seite 16 von 17
Der Begriff Leasing ist ein dem Zeitgeist entsprechender beliebter Anglizismus, mit dem häufig Geschäfte bezeichnet werden,
die keine Leasinggeschäfte sind. Ein Beispiel sind Zeitarbeitsfirmen, die die Entsendung von Arbeitnehmern in einen anderen
Betrieb häufig als Personalleasing bewerben.
Wenn Unternehmen Leasing von Weihnachtsbäumen oder Leasing von Toiletten für Veranstaltungen anbieten, kann es sich
im zivilrechtlichen Sinn um Leasingverträge handeln, wenngleich die Annahme normaler Mietverträge wahrscheinlicher ist. Der
Begriff Leasing hat in diesem Zusammenhang aber nicht die sonst übliche Bedeutung als Finanzierungsalternative von
Investitionsgütern.
Beim Leasing von Tischdecken für Restaurants und ähnlichen Angeboten steht meist die regelmäßige Dienstleistung des
Abholens und der Reinigung im Mittelpunkt der Wertschöpfung. Es ist fraglich, ob die geschlossenen Verträge zivilrechtlich als
überwiegende Miet- oder Leasingverträge zu werten sind.
Trivia
Gerhard Polt hat eine satirische Geschichte über Leasing geschrieben. Ein Video-Projekt, welches die von Polt selbst
gesprochene Geschichte einer Hitler-Rede hinterlegt, ist im Internet sehr populär geworden.
Siehe auch
Ballonkredit
Literatur
Albrecht Dietz: Betriebswirtschaftslehre und die Praxis der Leasing-Anwendung, in: ZfB, 50. Jg., 1980, Heft 9, S. 10171027.
Albrecht Dietz: Die betriebswirtschaftlichen Grundlagen des Leasing, in: Archiv für civilistische Praxis, 190. Band, Heft
3-4, 1990, gleichzeitig erschienen in der ZfB Zeitschrift für Betriebswirtschaft Nr.11, 1990
Hans J. Bender: „Kompakt-Training. Leasing.“ Friedrich Kiehl Verlag, Ludwigshafen (2001), ISBN 3-470-51501-8
Eck, Wolfgang: Interview mit dem Leasing-Pionier zu 50 Jahre FLF, in: FLF Finanzierung, Leasing, Factoring, 50. Jg.,
2003, Heft Nr. 6, S. 256
Klaus Feinen: „Das Leasinggeschäft“ Verlag Knapp, Frankfurt (2002), ISBN 3-8314-0736-3
Jost Kratzer: „Leasing kompakt.“ Bank-Verlag, Köln (2005), ISBN 3-86556-093-8
Martinek/ Stoffels/ Wimmer-Leonhardt: Handbuch des Leasingrechts, 2.Aufl., München 2008, Verlag C.H. Beck, ISBN
978-3-406-56398-0
Stefan Papst: „Leasing“ Verlag Österreich, Wien (2006), ISBN 3-7046-4855-8
FLF Finanzierung, Leasing, Factoring, Periodika, Verlag für Absatzwirtschaft, Herausgeber u. a. BDL Bundesverband
Deutscher Leasinggesellschaften) ISSN 0174-3163
Weblinks
Wiktionary: leasing – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Bundesverband Finanzierung und Leasing (BFVL) (http://www.bvfl.de)
Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) (http://bdl.leasingverband.de)
Leasing von A–Z (http://bdl.leasingverband.de/leasing/leasing-a-z) – Leasingglossar des BDL
Verband Österreichischer Leasing-Gesellschaften (VÖL) (http://www.leasingverband.at/)
Schweizerischer Leasingverband (SLV) (http://www.leasingverband.ch/)
Leaseurope – Europäischer Verband der Leasingindustrie (http://www.leaseurope.org/)
Einzelnachweise
1. Merkblatt – Hinweise zum Tatbestand des Finanzierungsleasings
(http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_090119_tatbestand_finanzierungsleasing.html).
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, 19. Januar 2009, abgerufen am 28. Mai 2013.
2. Mitgliederverzeichnis des BDL Bundes Deutscher Leasingunternehmen, Stand Dezember 2009
3. Silvia Schattenkirchner: Die Entwicklung des Leasingrechts von Mitte 2009 bis Ende 2011, NJW 04/2012, S. 197
4. Thomas Hartmann-Wendels, Patrick Wohl:Zur gewerbesteuerlichen Behandlung des Leasing im
Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 (http://www.leasing-verband.de/download/presse/publikationen/pdf/studiehartm-wendels.pdf) Vorababdruck aus Leasing - Wissenschaft und Praxis, April 2007, S. 22, PDF-Dokument, abgerufen
am 14. Dezember 2009
http://de.wikipedia.org/wiki/Leasing
24.10.2013
Leasing – Wikipedia
Seite 17 von 17
5. Portrait – Geschichte (http://www.leasingverband.ch/51/SLV/Verband.html). Website des Schweizerichen
Leasingverbands, abgerufen am 28. Mai 2013: „Der SLV vertritt die meisten im Leasing von Investitions- und
Konsumgütern sowie, Immobilien tätigen Unternehmen als wichtigste Interessengemeinschaft der Leasingbranche in
der Schweiz.“
6. Steuerfragen (http://www.leasingverband.ch/94/Rechtliches/SLV/Steuerliche_Aspekte.html). Website des
Schweizerichen Leasingverbands, abgerufen am 28. Mai 2013: „[…] der schweizerische Leasingnehmer kann jedoch im
Gegensatz zu seinen Kollegen im Ausland keine nennenswerten Steuervorteile erzielen.“
7. Leasing-Erlasse (http://www.leasing.de/leasing-erlasse/) abgerufen am 7. Dezember 2009
8. Leasing-Markt 2009 (http://www.leasing-verband.de/getDownload.php?file=2_-_pm_leasingmarkt2009_kurzfassung.pdf&fid=349&typ=8&fcat=1:) PDF-Dokument des Bundesverbandes Deutscher
Leasingunternehmen, abgerufen am 8. Dezember 2009
9. BDL Newsletter, Oktober 2009, S. 2
10. Liste Finanzleasing der Bundesbank, xls-Dokument
(http://www.bundesbank.de/download/meldewesen/bankenstatistik/kundensystematik/liste_finanzierungsleasing.xls),
abgerufen am 19. Dezember 2009
11. BDL Jahresbericht 2008/2009, S. 38
12. Geschäftsbericht 2011 (http://www.leasingverband.ch/wcms/ftp//l/leasingverband.ch/uploads/x1639807.pdf).
Schweizerischer Leaingverband, abgerufen am 28. Mai 2013, hier S. 10 (PDF; 266 kb).
13. Geschäftsbericht 2011 (http://www.leasingverband.ch/wcms/ftp//l/leasingverband.ch/uploads/x1639807.pdf).
Schweizerischer Leaingverband, abgerufen am 28. Mai 2013, hier S. 12 (PDF; 266 kb).
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Von „http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Leasing&oldid=122813820“
Kategorie: Leasing
Diese Seite wurde zuletzt am 23. September 2013 um 23:33 Uhr geändert.
Abrufstatistik
Der Text ist unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“ verfügbar; Informationen zum
Lizenzstatus eingebundener Mediendateien (etwa Bilder oder Videos) können im Regelfall durch Anklicken
dieser abgerufen werden. Möglicherweise unterliegen die Inhalte jeweils zusätzlichen Bedingungen. Durch
die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie
einverstanden.
Wikipedia® ist eine eingetragene Marke der Wikimedia Foundation Inc.
http://de.wikipedia.org/wiki/Leasing
24.10.2013