Die Immobilienmarktlage im Jahre 2014 aus Sicht

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Die Immobilienmarktlage im Jahre 2014 aus Sicht
Die Immobilienmarktlage im Jahre 2014 aus Sicht des Gutachterausschusses
für Grundstückswerte im Kreis Mettmann
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist als Einrichtung des Landes ein unabhängiges Gremium deren Mitglieder von der Bezirksregierung Düsseldorf jeweils auf die Dauer
von 5 Jahren bestellt werden. Hauptberuflich sind die Mitglieder des Ausschusses in den
Bereichen Architektur, Vermessungs- und Liegenschaftswesen, Bau- und Immobilienwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft und Steuerrecht tätig. Sie verfügen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit über besondere Sachkenntnisse auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung.
Der Gutachterausschuss im Kreis Mettmann ist zuständig für 8 der 10 kreisangehörigen
Städte.
Ratingen und Velbert haben als sogenannte Große kreisangehörige Städte eigene Gutachterausschüsse (zuständig also für Langenfeld, Monheim am Rhein, Hilden, Haan, Erkrath,
Mettmann, Wülfrath und Heiligenhaus).
Hauptaufgabe: Markttransparenz auf dem Grundstücksmarkt.
Hierzu werden jährlich einmal Bodenrichtwerte für die Städte im Kreis Mettmann durch den
Ausschuss beschlossen und in Bodenrichtwertkarten veröffentlicht
-
für Wohngrundstücke
-
für gewerbliche Bauflächen
-
für Geschäftsgebiete.
Ergänzend hierzu wird ein Grundstücksmarktbericht herausgegeben, der eine Übersicht
über das Marktgeschehen des letzten Jahres gibt.
Außerdem werden vom Ausschuss Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und
unbebauten Grundstücken auf Antrag gefertigt.
Zur Kurzinformation für die Bürger wird ein Faltblatt herausgegeben.
Informationen
zum
Gutachterausschuss
sind
auch
im
Internet
unter
www.gutachterausschuss.nrw.de oder unter direkt unter http://www.gars.nrw.de/ga-kreismettmann erhältlich. Neben allgemeinen Informationen zum Gutachterausschuss und seinen
Leistungen können Sie hier die aktuellen Bodenrichtwertkarten einsehen. Der Grundstücksmarktbericht ist nur in seinem allgemeinen Teil im Internet zur kostenlosen Einsicht freigegeben. Der gesamte Marktbericht insbesondere mit dem Teil der für die Wertermittlung erforderlichen Daten kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschuss zum Preis von 52
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€ bestellt werden oder aber im Internet unter der Adresse www.borisplus.nrw.de gegen Gebühr als Download bezogen werden.
Ferner sind u.a. alle Bodenrichtwerte im neuen Immobilienwert-Portal der Gutachterausschüsse in NRW. BORISpus.NRW für das gesamte Land Nordrhein – Westfalen unter der
Adresse www.borisplus.nrw.de mit oder ohne wählbarem Kartenhintergrund einsehbar.
Downloads sind gegen Gebühr abrufbar.
BORISplus.NRW ist auch als App für Smartphones kostenlos downloadbar. In Kürze wird
ein Immobilienpreisrechner für Wohneigentum für den Zuständigkeitsbereich des GAA des
Kreises Mettmann unter http://www.gars.nrw.de/ga-kreis-mettmann einsehbar sein.
Grundlage für die Bodenrichtwerte und den Grundstücksmarktbericht ist die gesetzlich vorgeschriebene Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses. Eine Kopie jedes notariellen Kaufvertrages wird dem Gutachterausschuss zugeleitet. Die Auswertung geschieht unter
strengster Wahrung des Datenschutzes anonymisiert. Die seit 1994 automatisiert geführte
Kaufpreissammlung beinhaltet bis etwa 55.000 Kauffälle.
Wie sah es nun auf dem Grundstücksmarkt im Jahre 2014 aus?
Im vergangenen Jahr wurden im Zuständigkeitsbereichs des Gutachterausschusses 3.178
Kauffälle registriert mit einem Geldumsatz von rd. 777 Mio. € und einem Flächenumsatz
von rd. 282 ha. Damit ist die Zahl der Kauffälle um 4 % zurückgegangen, der Geldumsatz um rd. 6 % gestiegen, und der Flächenumsatz um rd. 5% gegenüber dem Jahr 2013
zurückgegangen. Der Auswertezeitraum geht dabei immer vom 16.11. des Vorjahres bis
zum 15.11. des Berichtsjahres.
Das Marktgeschehen wird wie in den vergangenen Jahren durch den Geschäftsverkehr
zwischen Privatpersonen geprägt. 92% der Erwerber waren natürliche Personen.
55% der Käufer hatten ihren Wohnsitz in den Städten, wo sie die Grundstücke bzw.
Eigentumswohnungen erworben haben.
Der Kauf ist nach wie vor die häufigste Form des Eigentumswechsels von Immobilien. Er
wurde mit einem Anteil von rd. 96 % registriert. Es gab 74 Zwangsversteigerungen.
Rd. 24% des Geldumsatzes im Zuständigkeitsbereich entfällt auf die Stadt Langenfeld,
gefolgt von Heiligenhaus (rd. 18%) und Haan (rd. 15%). Auf Wülfrath fällt nur rd. 5 %!
Generell ist festzustellen, dass im Zuständigkeitsgebiet für unbebaute Wohngrundstücke
nach wie vor ein Nord-Süd-Gefälle beim Preisniveau besteht. Während im Norden die Preise
im Durchschnitt um 10 €/m² stiegen (Ausnahme Alt-Erkrath) sind im Süden die Preise im
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Jahr 2014 für unbebaute Wohngrundstücke in Hilden um durchschnittlich 30€/m² und
in Langenfeld um durchschnittlich 20€/m gestiegen). Beim Geschosswohnungsbau
zogen nach langer Phase der Stagnation die Preise parallel mit an..
Beim durchschnittlichen Preisniveau für baureife Gewerbe- und Industriegrundstücke im
Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses ist in 2014 gegenüber 2013 eine Stagnation festzustellen. Damit hält die Tendenz der vergangenen Jahre an.
Das höchste Preisniveau für Wohngrundstücke liegt in Hilden, Haan und Langenfeld. Die
Städte liegen innerhalb der „Top 10“ im Land NRW. In Hilden bewegen sich die Bodenrichtwerte maximal um 440,- €/m² im Bereich Luisenstr./Augustastr., während sie in Haan
zwischen maximal bei 470,- €/m² im Haaner Süden im sog. Musikantenviertel liegen.
Insgesamt liegen die durchschnittlichen Bodenrichtwerte für Wohngrundstücke, und zwar für
erschließungsbeitrags- und kanalanschlussbeitragsfreie Wohngrundstücke (für den ein- und
zweigeschossigen Eigenheimbau) in
• Haan
zwischen 265,- €/m² und 405,- €/m².
• Hilden
zwischen 305,- €/m² und 430,- €/m²,
Dem steht aber auch Langenfeld nicht viel nach. Hier bewegen sich die durchschnittlichen
Bodenrichtwerte, je nach Lage, zwischen 305,- €/m² und 385,- €/m².
Das durchschnittliche Preisniveau liegt in
• Mettmann
zwischen 245,- €/m² und 325,- €/m²
• Monheim a.R.
zwischen 275,- €/m² und 320,- €/m²
• Erkrath
zwischen 255,- €/m² und 295,- €/m²
• Wülfrath
zwischen 210,- €/m² und 265,- €/m².
• Heiligenhaus
zwischen 190,- €/m² und 320,- €/m²
Die Bodenrichtwerte beziehen sich jeweils auf Zonen mit im wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Der Wert des einzelnen Grundstücks kann sich jedoch vom
Bodenrichtwert je nach Lage, Größe, Form, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstückstiefe und vor allem Erschließungszustand unterscheiden. Der Verkehrswert kann im
Einzelfall ggf. nur durch ein Wertgutachten ermittelt werden.
Es sind lediglich 8 Verträge mit Erbbaurechten geschlossen worden (diese Form des
Eigentums scheint unattraktiv zu sein, vermutlich, weil die Differenz zwischen Erbbauzinsen und Hypothekarzinsen kontinuierlich kleiner wurde). Bei den Verkäufen des Grund und
Bodens an die Erbbauberechtigten (rd. 75% der Fälle) wurde ein Vergleich der Kaufpreise
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mit den jeweiligen erschließungsbeitragsfreien Bodenrichtwerten durchgeführt. Dabei wurde
festgestellt, dass die Preise im Schnitt 15 % unter dem jeweiligen erschließungsbeitragsfreien Bodenrichtwert lagen.
Die Bodenrichtwerte für Gewerbe- und Industriebauland liegen in guten Lagen
• Mettmann bei
145,- €/m²
• Langenfeld und Hilden bei
105,- €/m²
• Monheim a.R. bei
100,- €/m²
• Erkrath bei
95,- €/m²
• Haan bei
85,- €/m²
• Heiligenhaus bei
80,- €/m²
• Wülfrath bei
85,- €/m²
Die Bodenrichtwerte für Citygrundstücke, d.h. für Geschäftsgrundstücke in den Innenstädten, sind im wesentlichen auf dem gleichen Niveau geblieben. Die Spitzenwerte liegen
in der Mittelstraße in Hilden und reichen bis 1.100,- €/m² (Spanne: 340,- bis 1.100,- €/m²).
In Langenfeld reicht die Spanne von 350,- dagegen nur bis 850,- €/m². Die Spanne der
Richtwerte reicht in Erkrath von 280,- bis 500,- €/m², in Monheim a.R. von 280,- bis 500,€/m², in Haan von 280,- bis 500,- €/m², in Mettmann von 245,- bis 500,- €/m², in Heiligenhaus von 210,- bis 480,- €/m² und in Wülfrath von 260,- bis 410,- €/m².
Die Bodenrichtwerte werden jahrgangsweise ermittelt und mit dem Stichtag 01.Januar von
den Gutachterausschüssen nach eingehender Beratung beschlossen. Zum 01.01.2011 wurden die Bodenrichtwerte zum ersten Mal als zonale Bodenrichtwerte abgeleitet. Dabei werden Gebiete mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen flächendeckend in einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst. Bodenrichtwerte beziehen sich
grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den
wertbestimmenden Eigenschaften wie Erschließungszustand, Grundstücksgestaltung (Zuschnitt, Größe, Lage usw.) Bodenbeschaffenheit, Ausnutzbarkeit und Lage bewirken Abweichungen seines Wertes vom Bodenrichtwert.
Wer nähere Auskünfte erhalten möchte, kann sich an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Verwaltungsgebäude II der Kreisverwaltung Mettmann, auf dem Hüls 5 wenden. Hier sind die Karten auch während des ganzen Jahres einzusehen. Mündliche Bodenrichtwertauskünfte sind kostenfrei. Vollständige Bodenrichtwertkarten der einzelnen Städte
können zum Preis von ab 50,- €/Stück erworben werden. Für Auszüge aus den Karten in
DIN A 4 Format werden Gebühren von 8,- € erhoben, Downloads im Internet sind deutlich
günstiger, da keine „Handarbeit“ erfolgen muss.
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Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist im übrigen auch per Email unter [email protected] erreichbar.
Einen generellen und zusammenfassenden Überblick über die Marktsituation bei unbebauten Grundstücken ermöglicht auch der Grundstücksmarktbericht 2014 des Gutachterausschusses, der zum Preis von 52,- € bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erworben werden kann.
Im Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses wurden in 2014 für rd. 59 Mio. € unbebaute Grundstücke umgesetzt (- 34% zum Vorjahr). Dies waren natürlich nicht ausschließlich Baugrundstücke. Zu diesem Marktsegment zählen auch land- und forstwirtschaftliche Flächen, Bauerwartungsland, Rohbauland, Flächen für den Gemeinbedarf (Verkehrsflächen, öffentliche Grünflächen) und auch Wasserflächen, Dauerkleingärten und ähnliches.
Ein großer Marktanteil der verkauften unbebauten Grundstücke fällt natürlich auf baureife
Grundstücke für den Wohnungsbau und für Büro- und Geschäftshäuser. Mit rd. 24 % bzw.
17 % der Kauffälle liegen hier Langenfeld und Heiligenhaus an der Spitze, gefolgt von
Haan mit rd. 15 % der Kauffälle. Der Anteil in den übrigen Städten schwankt zwischen 6 und
13 %.
Der größte Geldumsatz ist mit rd. 513,5 Mio. € (+15%) für 1.243 Kauffälle (-2%) bei bebauten Grundstücken zu verzeichnen. Der Flächenumsatz ist mit rd. +4% gestiegen.
Umsatzmäßig liegt bei bebauten Grundstücken Langenfeld mit rd. 140 Mio. € an der
Spitze (269 Kauffälle) gefolgt von Mettmann und Monheim a.R. mit 72 Mio. € bzw. 67
Mio. € (200 bzw. 155 Kauffälle). Das Schlusslicht bildet hier Wülfrath mit einem Umsatzvolumen von rd. 24 Mio. € (93 Kauffälle).
Die folgende Tabelle veranschaulicht die prozentualen Marktanteile der einzelnen Teilmärkte
bezogen auf die Anzahl der Kauffälle (keine wesentliche Veränderung zu den Vorjahren). Der Schwerpunkt der veräußerten bebauten Grundstücke liegt dabei sichtbar bei den
Ein- und Zweifamilienhäusern.
Ein- und Zweifamilienhäuser
82%
Mehrfamilienhäuser
Gewerbe- und Industrieobjekte
Geschäfts- und Verwaltungsgebäude
Sonstige bebaute Grundstücke
7%
4%
4%
3%
Das Marktgeschehen bei bebauten Grundstücken wird überwiegend durch den Geschäftsverkehr zwischen Privatpersonen geprägt. Veräußerer sind zu 82 % Private und zu 13 %
Wohnungsbaugesellschaften. Der Rest wird über sonstige juristische Personen (5 %) und
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die öffentliche Hand (0 %) abgewickelt. Die Erwerber sind zu 94 % Private. Etwa 68 % des
Immobilienhandels findet innerhalb des Kreisgebietes statt, mindestens 28 % der
Kaufverträge kommen durch die Vermittlung einer Immobilienfirma zustande.
Die Kaufpreise für Ein- und Zweifamilienhäuser lagen überwiegend zwischen 200.000
und 400.000 €, bei Mietwohnhäusern ist keine einheitliche Preistendenz erkennbar.
a)
Neubauten
In der Regel wurden die bebauten Grundstücke über Bauträger verkauft. Es werden
überwiegend Doppelhaushälften errichtet. Die niedrigsten Preise für Grundstücke mit
Neubauten für nicht unterkellerte Reihenhäuser sind in Erkrath-Hochdahl., die höchsten
in Mettmann für Doppelhaushälften zu verzeichnen. In Hilden wurden keine Kaufpreise
für Neubauten registriert.
In der folgenden Tabelle sind die Durchschnittspreise im Einzelnen dargestellt:
Stadt
Erkrath
Haan
Gebäudeart
Ø Kaufpreis
[€]
RMH
231.000,-
Langen-
RMH
Ø Kaufpreis
[€]
303.000,
REH
276.000,-
feld
REH
323.000,
DHH
−
DHH
360.000,-
Einzel
−
−
Einzel
RMH
RMH
−
−
REH
−
REH
−
DHH
393.000,-
DHH
451.000,-
Einzel
−
Heiligen-
RMH
haus
REH
−
−
DHH
374.000,-
Einzel
542.000,-
RMH
−
REH
−
DHH
−
Einzel
−
Hilden
Stadt
Mettmann
Gebäudeart
Einzel
−
Monheim
RMH
312.000,-
am Rhein
REH
271.000,-
DHH
294.000,-
Einzel
RMH
−
−
REH
−
DHH
338.000,-
Einzel
389.000,-
Wülfrath
Preisvergleiche zu den Vorjahren sind i.d.R. nicht aussagekräftig, da die Baugebiete
bzw. Baugrundstücke nicht gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt sind und auch
die Neubauten in ihrer Bauweise häufig nicht vergleichbar sind.
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b)
Gebrauchtimmobilien (Ein- und Zweifamilienhäuser)
Für das Datenmaterial für Gebrauchtimmobilien wurde neben einer Differenzierung nach
Gebäudearten auch eine Differenzierung nach Baujahresgruppen wie bei Wohneigentum durchgeführt, um eine gewisse Vergleichbarkeit zu erhalten.
Die niedrigsten Preise für Gebrauchtimmobilien sind für Reihenhäuser in Heiligenhaus,
die höchsten in Haan zu verzeichnen. Bei gebrauchten Doppelhaushälften sind die niedrigsten Preise in Wülfrath, die höchsten in Erkrath gezahlt worden.
Im Durchschnitt wurden in den Städten des Zuständigkeitsbereiches folgende Werte erzielt:
Stadt
Erkrath
Haan
Heiligenhaus
Hilden
Langenfeld
Mettmann
Monheim
Wülfrath
Gebäudeart
RMH
REH
DHH
Einzel
RMH
REH
DHH
Einzel
RMH
REH
DHH
Einzel
RMH
REH
DHH
Einzel
RMH
REH
DHH
Einzel
RMH
REH
DHH
Einzel
RMH
REH
DHH
Einzel
RMH
REH
DHH
Einzel
Ø Kaufpreis [€]
258.000,265.000,358.000,385.000,278.000,282.000,304.000,405.000,181.000,333.000,286.000,340.000,244.000,263.000,316.000,418.000,266.000,290.000,300.000,377.000,246.000,284.000,262.000,346.000,227.000,268.000,277.000,331.000,246.000,294.000,215.000,259.000,-
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Beim Teilmarkt Wohnungs- und Teileigentum wurde in 2014 mit 1.584 Fällen ein Geldumsatz von 204 Mill. € erreicht. Gegenüber dem Jahr 2013 ist die Zahl der Kauffälle um rd.
4 % zurückgegangen. Der Geldumsatz ist leicht um rd. 2% gegenüber dem Vorjahr
gestiegen.
In mindestens 24 % aller Fälle der registrierten Kaufverträge waren Makler am Vertragsabschluß beteiligt.
Die Relation zwischen den Marktsegmenten Wiederverkäufen zu Umwandlungen und Neubauten beim Wohn- und Teileigentum ist in etwa gleich geblieben.
•
Weiterverkäufe 80 %
•
Neubauten 17 %
•
Umwandlungen 3 %
Fast zwei Drittel des gesamten Geldumsatzes werden in Hilden, Monheim a.R., Langenfeld und Mettmann erzielt. Beim Preisniveau für Wohnungseigentum ist in der Kategorie Erstverkäufe, d.h. Neubauwohnungen, ein Anstieg von 8%, bei Weiterverkäufen
eine Steigerung von 2 % zu verzeichnen. Im Durchschnitt kostet eine Eigentumswohnung 3.160,-€/m² im Erstverkauf, 1.340,-€/m² im Weiterverkauf.
Während die niedrigsten Durchschnittspreise für Neubauwohnungen in Haan bei 2.910,€/m² Wohnfläche liegen (für Heiligenhaus und Wülfrath lagen keine Preise vor), lagen die
Preise für Erstverkäufe von Eigentumswohnungen in Langenfeld mit einem Durchschnittswert von rd. 3.330 €/m² auf dem höchsten Niveau im Zuständigkeitsbereich des
Gutachterausschusses gefolgt von Monheim a.R. (3.140,- €/m²) sowie Mettmann und
Hilden mit je 3.020,- €/m².
Die Durchschnittspreise für gebrauchte Eigentumswohnungen sind sehr differenziert in
den einzelnen Städten und bewegen sich je nach Gebäudealter zwischen durchschnittlich 830,- (Wohnungen 1950 bis 1959) und 2.750,- €/m² Wohnfläche (Wohnungen aus
2000-2012). Im Mittel lagen sie bei 1.340,- €/m².
Die hohe Korrelation zwischen Kaufpreisen je m² Wohnfläche und Alter des Gebäudes lässt
sich aus den Tabellen unmittelbar ablesen, wobei die niedrigsten Preise häufig in der
Baujahresgruppe 1970 bis 1979 erzielt werden. Dies ist vor allem auf einen schlechten
Ruf dieser Objekte zurückzuführen, die in vielen Gemeinden die sog. Brennpunkte
bilden. Eine weitere Untersuchung hat zudem gezeigt, dass Eigentumswohnungen in
Hochhäusern im Schnitt 40 % günstiger sind als Wohnungen in kleinen Einheiten.
Es ist davon auszugehen, dass langfristig das Interesse an Durchschnitts- bzw. einfachen Wohnungen sinkt. Die Käufer achten verstärkt auf Qualität und attraktives Ambi8
ente in kleineren Häusern mit angenehmer Architektur und guter Infrastruktur. Zudem
werden verstärkt größere Wohnungen bevorzugt. Bei erstverkauften Neubauten erhöhte sich die durchschnittliche Wohnungsgröße gegenüber dem Jahr 2000 um ca.
18% (von 78m² auf 92m²). Neben der Entwicklung der Wohnungsgröße ist auch die Veränderung der durchschnittlichen Zimmeranzahl interessant.
Die meisten Eigentumswohnungen wurden für 100 – 200.000 € bei einer Wohnungsgröße von durchschnittlich 60 - 100 m² veräußert. Die meisten Eigentumswohnungen
haben drei Zimmer, ETW mit mehr als 4 Zimmern werden kaum gehandelt. Interessant
ist allerdings die Entwicklung bei Neubauten. Während bis 2000 vorwiegend 2–3 Zimmer–Wohnungen gebaut wurden, geht der Trend in den letzten Jahren deutlich in
Richtung 3 - 3½- Zimmer-Wohnungen.
Einen separaten Markt bilden zunehmend Wohneinheiten in Seniorenzentren. Das
sind im wesentlichen Renditeobjekte, für die Mietgarantien übernommen werden. Im
Jahr 2014 wurden allerdings nur 2 Objekte gehandelt.
Das Preisniveau für Garagen, Tiefgaragen- und Stellplätze für den Erstverkauf und
den Wiederverkauf ist 2014 gegenüber 2013 in etwa gleich geblieben. Preise für Neubauten von Garagen und Tiefgaragenplätze in Neubauten lagen im Durchschnitt bei
14.000 € bzw. 15.000 €. Stellplätze wurden dagegen durchschnittlich mit 7.000,- € im
Erstverkauf gehandelt.
Die Monatsmieten für Garagen und Stellplätze sind im letzten Jahr etwa gleich geblieben
und lagen durchschnittlich bei:
•
Tiefgarage: 40,- €
•
Garage: 45,- €
•
Stellplatz: 25,- €
Weitere detaillierte Aussagen zum Grundstücksmarkt im Kreis Mettmann können dem
Grundstücksmarktbericht 2015 entnommen werden. Er enthält u.a. weitere Angaben zu den
Umsätzen auf dem Immobilienmarkt, zum Preisniveau und zur Preisentwicklung der einzelnen Teilmärkte. So sind z.B. weitere Statistiken, mittlere Kaufpreise für Eigentumswohnungen pro m² Wohnfläche jahrgangsklassenweise für Weiterverkäufe und Umwandlungen in den einzelnen Städten und Preisspannen mit Minimal- und Maximalpreisen
angegeben, wobei Extremwerte nicht berücksichtigt wurden.
Der Grundstücksmarktbericht wendet sich an alle Interessenten und Teilnehmer am Grundstücksmarkt, vor allem
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• an die Wohnungswirtschaft
• an Banken und Versicherungen
• aber auch an Gewerbe und Industrie
• und an Wertermittlungssachverständige
• an die öffentliche Hand und an private Grundstückseigentümer.
Die Qualität des Grundstücksmarktberichtes hängt neben der Tätigkeit der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ganz entscheidend von dem Rücklauf der an die Neueigentümer versendeten Fragebögen ab. Ich möchte mich daher auch an dieser Stelle ganz
herzlich sowohl bei den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle für die
geleistete Arbeit bedanken, aber auch den Dank an die Eigentümer richten, die über einen
zurückgesandten Fragebögen zur Aussagefähigkeit des Marktberichtes beigetragen haben.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass der Gutachterausschuss auf Antrag
auch kostenpflichtige Einzelgutachten erstellt. Antragsteller sind Privateigentümer,
Behörden und Gerichte.
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