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Rechenschaftsbericht MV 2016
- Jürgen Zaun
Sehr verehrte Gäste, liebe Mitglieder,
Auch ich möchte Sie, Ihre Gäste und unsere heutigen Ehrengäste, sowie die Vertreter der
Presse ganz herzlich hier in Landsberg und in diesem, wie ich meine, durchaus
repräsentativen Versammlungsraum zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung
willkommen heißen.
Auch wenn ich bei der letzten Versammlung aus privaten Gründen nicht anwesend sein
konnte, werden mich die Meisten von Ihnen noch aus unserer gemeinsamen Zeit bei
Dornier, oder den Mitgliederversammlungen von 2012 und 2013 kennen, nachdem ich das
Vorstandsamt und die Beratungsaufgabe von Wolfgang Sperling in 2012 übernommen
habe. Wolfgang, der sich damals etwas mehr ins Privatleben zurückzog, unterstützt uns
heute immer noch und ist stets treuer und gern gesehener Gast und Ratgeber auf unseren
Vorstandssitzungen. Dafür und für seine loyale Haltung zum heutigen Vorstand des BRV
möchte ich ihm hier an dieser Stelle ganz herzlich danken.
Denen, die mich nicht oder noch nicht kennen, will ich mich kurz vorstellen: Mein Name
ist H. Jürgen Zaun, ich bin wie viele von Ihnen Dornianer, nun aber auch schon seit mehr
als 3 Jahren im Ruhestand, immer noch verheiratet und seit 36 Jahren Bürger dieser
Stadt.
--Bevor wir nun zum nächsten Programmpunkt kommen, dem gemeinsamen Mittagessen,
das wir im Restaurant einnehmen werden, lassen Sie mich bitte noch einen Punkt
ansprechen, der vielleicht auch Einige von Ihnen noch betreffen und interessieren könnte.
Vor einiger Zeit trat ein Mitglied an uns heran und bat um Unterstützung bei der Klärung
seiner noch bestehenden Ansprüche gegenüber Fairchild-Dornier. Seit der Insolvenz sind
inzwischen 14 Jahre vergangen und das Unternehmen ist weder komplett aus dem
Unternehmensregister gelöscht, noch sind bis dato alle Gläubiger aus der in 2002 noch
bestehenden Insolvenzmasse bedient worden.
Einige der von der Insolvenz betroffenen Mitarbeiter hatten sich damals für einen
Auflösungsvertrag entschieden und eine schriftliche Abfindungszusage im Rahmen des
Insolvenz-Sozialplans erhalten. Seither erhielten sie - wenn überhaupt - nur vertröstende
Mitteilungen seitens des Insolvenzverwalters, die darauf hinwiesen, dass es zur
Befriedigung dieser Sozialplanzusagen noch keine endgültige Festlegung des dafür aus
der Insolvenzmasse noch zur Verfügung stehenden Anteils gebe. Das ist auch der Stand
von heute.
Sollten Sie als ebenso Betroffener ein Interesse daran haben, hier gemeinsam mit
anderen Betroffenen weitere Schritte zur Klärung unternehmen zu wollen, sprechen Sie
uns bitte nach Ende der Mitgliederversammlung dazu an.
Nun aber wünsche ich Guten Appetit und angenehme Unterhaltung während des
Mittagessens. Spätestens gegen 13:00 Uhr sehen wir uns hier wieder zum offiziellen Teil
der Mitgliederversammlung.
--Willkommen zurück im Vortragsaal und zum nun folgenden offiziellen Teil der MV, die ich
mit dem Rechenschaftsbericht des Vorstands eröffnen darf.
Als ich 2010 vom damaligen BRV-Vorstand gebeten wurde mitzuarbeiten, war mir nicht
klar, auf was ich mich da einlasse und was auf mich zukommen würde, zumal ich damals
noch sehr stark in meinem Job eingebunden war. Recht bald wurde aber deutlich, dass
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geplante Veränderungen in der Vereinsführung die Suche nach neuen Kräften befeuerte,
was aber offensichtlich schon immer keine einfache Angelegenheit mangels fehlenden
Interesses war, leider auch bei vielen Mitgliedern. Seither habe ich einige Kandidaten nach
mir kommen und auch wieder gehen sehen, ohne dass uns für ihr Abspringen eine
plausible Erklärung gegeben wurde.
Umso mehr freut es mich, dass wir Ihnen im Verlauf der heutigen Versammlung einen
neuen Bewerber für das bislang im Vorstand gemeinsam und kommissarisch verwaltete
Amt des Schatzmeisters präsentieren können. Falls sich aus Ihren Reihen nicht doch noch
ein Gegenkandidat meldet oder sich sogar mehrere noch um das Amt bewerben wollen,
hoffe ich, dass er Ihre Zustimmung findet, wenn Sie gehört haben, was er zu sich und
seinen Beweggründen zu sagen hatte.
Auch wenn zurzeit kein personeller Engpass im Vorstand besteht, stellt sich zumindest mir
hin und wieder mal die Sinnfrage für das Ausharren in diesem Gremium. Auch wundere
ich mich oft selbst über die eigene Ausdauer, auch bei der Bewältigung der mir ebenso
übertragenen Mitgliederberatung, die nicht nur Fach- und Sachkenntnis, sondern sehr oft
auch Geduld erfordert. Seit 2012 habe ich so ca. 120 Mitgliedern mehr oder minder helfen
oder einen Rat erteilen können, wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen oder durchsetzen
sollten. Fast ebenso viele Anfragen von Interessenten galt es zu beantworten, auch wenn
ich sie letztlich nicht zu einer Mitgliedschaft habe überreden können.
Rein statistisch betrachtet ist das mindestens ein Fall pro Woche, wobei es aber eher
Wochen und Monate gab, in denen sich die Fälle häuften und andere Zeiten, wo es
weniger geschäftig zuging.
Wir tauschen uns im Vorstand hin und wieder auch schon mal über die eigene Motivation
für die mitunter nicht immer einfache Vereinsarbeit aus, doch bislang sind alle noch mit
Elan bei der Sache, auch wenn es eine Zeit gab, in der es nicht einfach war, Begeisterung
aufkommen zu lassen.
Die Frage nach der Motivation stellt sich uns besonders dann, wenn sich nach Tagen oder
gar Wochen intensiver Beratungsarbeit das betreute Mitglied mit den Worten
verabschiedet, dass es in der Mitgliedschaft nun keinen weiteren Sinn mehr sehe und es
sie deshalb beenden wolle. Andere wiederum kündigen, weil ihnen der Weg nach
Landsberg zu weit ist, oder weil sie glauben, dort bei der MV die Kollegen von früher nicht
mehr anzutreffen.
Letzteres ist dann besonders schwer verdaulich, wenn dies als einziger Grund für die
Mitgliedschaft im BRV genannt wird. Austritte und solche Aussagen stimmen uns aber
immer traurig, auch weil sie leider oft ehemalige Dornier-Kollegen aussprechens, die
schlichtweg die Anfänge des BRV aus dem Auge verloren haben und denen offensichtlich
der Solidaritätsgedanke abhandengekommen ist.
Es trifft uns noch einmal mehr, wenn Kollegen den Verein verlassen, die man schon seit
mehr als 40 Jahren kennt und mit denen man sogar über viele Jahre gemeinsame
Interessen teilte. Sehr oft scheint gerade denen der Mut zu fehlen einzugestehen, wer
oder was sie bewogen hat, dies auszublenden und nicht nur dem BRV sondern auch allen
anderen Mitgliedern die Solidarität aufzukündigen.
Der Gedanke, dass nur diese Solidarität den BRV in seinem Fortbestand sichert und auch
nur dann die für viele BRV-Mitglieder wichtige ehrenamtliche Arbeit geleistet werden kann,
scheint aber allen Abtrünnigen zu fehlen.
An dieser Stelle möchte ich ganz auch darauf hinweisen, dass sachliche und fair
vorgetragene Kritik an Vorstand und Vereinsführung wichtig ist und auch geübt werden
sollte, so denn die handelnden Vorstände Anlass zu berechtigter Kritik geben.
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Wir sind als Vorstände alle austauschbar und kleben auch nicht an unseren Posten und
Funktionen und würden es uns sogar wünschen, wenn spätestens im nächsten Jahr, zur
Wiederwahl des gesamten Vorstands, einige aus Ihren Reihen bereit wären mitzuarbeiten
bzw. den ein oder anderen von uns sogar zu ersetzen, ehe auch uns der Altersstarrsinn
befällt und Sie erst recht Grund zur Kritik hätten. Die meisten von uns gehen stramm auf
die 70 zu, sofern wir sie nicht auch schon überschritten haben.
Glücklicherweise erhalten wir neben wenigen kritischen Anmerkung auch hin und wieder
einen netten Brief oder einen Anruf, worin sich ein Mitglied ganz allgemein für die vom
Vorstand geleistete Arbeit bedankt oder ein Beratungsergebnis würdigt. Das löscht dann
wieder alle Zweifel, gibt neue Kraft und motiviert uns dazu weiterzumachen.
Alle für Einen, Einer für Alle, so könnte auch unser Motto lauten und ich freue mich
darüber, dass zumindest Sie, die Sie heute hierherkamen, dem Verein treu geblieben sind
und es hoffentlich auch noch lange bleiben werden. Uns ist bewusst und wir begrüßen es
sogar, dass viele die MV auch dazu nutzen, hier die „alten Kollegen“ wiederzusehen. Wir
hoffen, dass Sie das heutige Zusammentreffen beflügelt auch im nächsten Jahr
wiederzukommen.
--Nun aber zu den wichtigen Themen und den Anliegen, die wir zusammen mit den
Kooperationspartnern zu bewegen versuchen, vor allem aber öffentlich und nicht nur
Ihnen bewusst zu machen.
Mit der stetigen Aushöhlung und Eliminierung der klassischen Betriebsrente, wird daher
die Arbeit des BRV und seiner Kooperationspartner zunehmend wichtiger und hier steht
die Aufklärung der heutigen Arbeitnehmer mit im Vordergrund, denen unter vielen anderen
Hilfslösungen zur Schließung der entstehenden Versorgungslücke z.B. eine Betriebsrente
2ter Klasse mit allen Nachteilen der ehemaligen Direktversicherungen „verordnet“ werden
soll. Auf Vorschlag der Versicherungswirtschaft, wollen die heute Regierenden gesetzlich
festlegen, dass mit jedem neuen Arbeitsvertrag der Arbeitnehmer gleichzeitig auch eine
betriebliche Altersversorgung nach dem DV-Muster abschließt. Er kann dem zwar
widersprechen (opting-out), wird dies aber nur dann tun, wenn ihm bei Vertragsunterschrift
die ihm drohenden Nachteile auch vollumfänglich bewusst sind. Es steht jedoch zu
befürchten, dass die Wenigsten die Tragweite dieser Pseudo-BAV kennen und auch nicht
immer umfassend über ihre Rechte aufgeklärt werden. Nutznießer dieser BAV-Verträge
sind in erster Linie die Versicherer, denen nicht nur Teile des Lohns der Arbeitnehmer
wieder in Form von Provisionen zufließen, sondern auch billiges Kapital zur Steigerung der
eigenen Gewinne.
Auch die Arbeitgeber profitieren, da sie ihren Anteil an den Beiträgen zur
Sozialversicherung sparen, der ansonsten für die nun als Beiträge zur BAV abfließenden
Lohnanteile angefallen wäre. Einzige Verlierer sind die Arbeitnehmer, die in der
Einzahlungsphase für die Versicherungsbeiträge zwar keine Steuern und keine Abgaben
zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten müssen, diese aber in der
Auszahlungsphase auf den gesamten Kapitalstock zu 100% zu leisten haben. Zudem wirkt
sich das um die BAV-Beiträge reduzierte Bruttogehalt negativ auf die Altersrente aus, d.h.
man erhält dafür keine Rentenpunkte.
In der Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern thematisieren wir wir aber auch
alle anderen Themen der Sozialen (Un)Gerechtigkeit und loten die richtigen Wege aus,
über die wir die Betroffenen mit den gemeinsam gefundenen Erkenntnissen und
Lösungsansätzen erreichen können.
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Dazu gehört auch, dass wir in unseren Infobriefen, aber auch heute aufzeigen, wo uns
Politik und Finanzwirtschaft schamlos in die Taschen greifen oder durch eine
unverantwortliche Politik auch die bislang noch sicher geglaubten Renten gefährden.
Leider überschatten andere Themen, wie die Flüchtlingskrise das, was zwar durchaus
deutlich kritisiert, aber in seinen Auswirkungen nicht so klar kommuniziert wird. Die Politik
des billigen Geldes raubt uns nicht nur die Lust am Sparen, sondern wirkt sich auch auf
die private Altersvorsorge aus, wobei schon fast ein Drittel der Bevölkerung Bayerns heute
nichts mehr auf die hohe Kante legt.
In den letzten beiden Jahren wurden aufgrund der niedrigen Zinsen z.B. 20 % mehr
Kredite in Anspruch genommen, auch, um damit deutlich überteuerte Immobilien zu
kaufen. Das betrifft sicher kaum diejenigen Arbeitnehmer, die schon seit Jahren in
prekären Beschäftigungsverhältnissen gefangen sind, die sich eine Immobilie weder heute
noch irgendwann sonst leisten können, Sie gehören ohnehin zu den Verlierern der
gegenwärtigen Arbeitsmarktpolitik mit einer auf sie zukommenden und aus eigener Kraft
nicht mehr abzuwendenden Altersarmut.
Die aber, die diesen Schritt in die eigenen 4 Wände auf Pump dennoch gewagt haben,
könnten bald auch zu den Verlierern gehören, nämlich dann, wenn die heute sich
bildenden Blasen des billigen Geldes und der teuren Immobilien wie 2008 in den USA
auch bei uns platzen. Spätestens dann rächt sich ein maßloser Konsumrausch und könnte
die Zahl der Privatinsolvenzen in die Höhe schnellen lassen. Bleibt zu hoffen, dass die
Rückzahlungskonditionen der neuen Immobilienbesitzer nicht wirklich „auf Kante genäht“
sind und für sie nach einer Zinserholung keine persönliche Immobilienblase platzt.
Hier ist die Politik auf nationaler und EU-Ebene gefordert, dem Treiben der EZB und des
Herrn Draghi möglichst bald ein Ende zu setzen. Es ist inzwischen mehr als offensichtlich,
dass die massenhaften Aufkäufe von Staatsanleihen heute schon klammer Eurostaaten,
dort nur noch als verdeckte Subventionierung der maroden Staatshaushalte anzusehen
sind, da das diesen Staaten zufließende Geld, wenn überhaupt, nur unzureichend für die
Stabilisierung oder Modernisierung deren Volkswirtschaften genutzt wird. Stattdessen
werden damit unverhohlen neue Staatsausgaben finanziert.
Damit aber nicht genug!
Wie Sie wissen, müssen alle Rentenkassen das ihnen anvertraute Kapital mehren, um
Kosten zu kompensieren, aber auch Risiken zu minimieren, trotz meist sicherer Anlagen.
Mit der zuletzt wider alle Vernunft und von den Zocker-Staaten im Euroraum getriebenen
Entscheidung der EZB, trifft Super-Mario nicht nur die privaten, sondern auch alle
betrieblichen Rentenfonds ins Mark und macht deren jetzt schon auf Kante genähte
Anlagestrategien vollends zunichte. Wenn angelegtes Kapital keinen Zins mehr abwirft,
geraten auch die Renten in Gefahr nach unten korrigiert zu werden, wenn
Schutzmechanismen nicht mehr greifen. Wollen wir hoffen, dass dann der Staat zumindest
unsere Rentenversicherung stützt und nicht den bisher angepeilten Mindestwert von 43%
eines durchschnittlichen Nettoeinkommens noch weiter absenkt. Dieser Willkür sind wir
leider immer ausgesetzt.
Das Plädoyer für eine alle Bundesbürger absichernde Altersversorgung in Form einer
Bürgerversicherung wird in Berlin bislang geflissentlich überhört. Dazu sei hier noch
erwähnt, was in der Bevölkerung so gut wie unbekannt ist, und hier zitiere ich aus einem
Kommentar von Herrn Eicher vom BRR zu Fragen eines unserer Mitglieder:
„2013 bildete sich eine „Staatsallianz“, bestehend aus dem Beamtenbund, dem
Bundeswehrverband und (man glaubt es kaum) auch dem Richterbund. Ein Ziel dieser
Staatsallianz ist es, die Bürgerversicherung unbedingt zu verhindern. Neben Vertretern
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und Lobbyisten der Legislative stellen sich nun auch die Vertreter der gesamten
Staatsorgane in der Exekutive und Judikative gegen diese gerechte Form der
Altersversorgung aller. Nun darf man wohl annehmen, das die Ungleichbehandlung von
solidarisch und nicht solidarisch Versicherten von der Lobby dieser Staatsbediensteten so
gewollt ist, was deshalb auch durch Klage vor unseren Gerichten nicht mehr zu verhindern
sein wird. Diese offensichtliche Ungerechtigkeit radikalisiert heute immer mehr Bürger, die
bisher allenfalls „nur“ frustriert waren. Wir meinen, dass es soweit kommen konnte ist
eines Rechtsstaats nicht würdig und politisch verantwortungslos“.
--In den letzten Monaten wurden die Klagen über die Aussetzung der Anpassung vieler
Betriebsrenten fast schon zum Tagegeschäft in der Beratungsarbeit, wobei man leider
festzustellen muss, dass es genügend gesetzlich zulässige Wege gibt, sich aus dieser
Verantwortung zu entziehen. Dies gilt insbesondere für Firmen, die in einen Konzern
eingebunden sind, aber auch für die, die im Wesentlichen aus steuerlichen Gründen die
Verantwortung für die Verwaltung und Auszahlung der Betriebsrenten auf Pensionskassen
verlagern.
Da zunehmend Controller und nicht mehr der „klassische Unternehmer“ heute die Firmen
finanziell steuern, sind aus deren Sicht die einst in guter Absicht zugesagten
Betriebsrenten zu einem erheblichen Finanzrisiko geworden. Die jährlich nach HGB mit
4,83% erforderliche Abzinsung der Versorgungsrücklagen führen bei der heutigen
Nullzinspolitik zu einem Realverlust des Barwerts dieser Rücklagen, was viele
Unternehmen nicht mehr schultern wollen und deshalb eigene Pensionskassen gründen
oder sich der Dienste bereits bestehender versichern.
Während
sich
die Einen
mit
dem
Hinweis
auf
Beherrschungsund
Ergebnisabführungsverträge oft auch vor Gericht erfolgreich aus der Verantwortung
ziehen können, gerät der Betriebsrentner im anderen Fall in die Nachweispflicht, dass der
ehemalige Arbeitgeber wohl in der Lage gewesen wäre, ihm direkt oder aber über die
Rentenkasse eine Anhebung zuzubilligen. Auch dies ist meist nur per Klage und mit
Bilanzexperten sowie dem Einsatz von Zeit und Geld möglich, sollte der Rentner - wie
leider so oft - seine Rechtschutzversicherung nicht mehr aufrechterhalten oder noch nie
eine besessen haben.
Die Arbeitgeber sind zwar auch mit der Auslagerung der Betriebsrenten in eine
Rentenkasse nicht von der Informationspflicht entbunden - sofern sie überhaupt ernst
genommen wird -, zwingt sie aber nicht zur Anpassung, selbst wenn sie dazu in der Lage
wären. Die Mehrung, zumindest aber die Erhaltung und die Risikoabsicherung des
Kapitalstocks zur Sicherung der Rentenzahlungen sind nun Aufgabe der Rentenkassen,
die wiederum selbst bei gutem Zinsertrag per Gesetz nicht anpassen müssen. Nur für den
Fall, dass ihr „Betriebsergebnis“ einmal negativ ausfallen sollte, wären die Arbeitgeber
zum Ausgleich des Fehlbetrages der Rentenkassen gesetzlich verpflichtet, um die Höhe
der als unverfallbar zugesagten Renten zu gewährleisten.
Erfreulich war für uns natürlich die Tatsache, dass dennoch einige zunächst von uns
vertretene und dann an die uns unterstützenden Anwälte übergebene Mitglieder vor
Gericht Erfolge erzielen und damit ihre Rechte gewahrt sehen konnten. Hier sei noch
erwähnt, dass wir in Herrn Dr. Metz, zu dem wir nach dem Tod von Herrn Dr. Bergmann in
Kontakt getreten sind, mehr als nur einen würdigen Nachfolger, sondern auch einen
Mentor gefunden und von ihm schon manch guten Rat erhalten haben. Herr Dr. Metz ist
heute anwesend und wird auch noch ein paar Worte an sie richten.
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Ich will nur kurz noch auf ein Thema eingehen, dass vielleicht auch bei Ihnen Fragen
aufgeworfen und uns in den letzten Monaten mehr beschäftigt hat, als es uns lieb war. Es
lässt uns auch heute noch nicht ganz los, würde uns aber auch keinen weiteren Schritt
voranbringen, wollten auch wir uns auf die Suche nach den Verantwortlichen machen.
Diese haben andere bereits zur Genüge ausgemacht und damit letztlich nur dem Verein
geschadet.
Dies ist auch der Grund dafür, dass wir uns erst heute, 19 Monate nach der letzten
Versammlung wieder zusammenfinden, sind aber der Meinung, dass wir uns hier in
Landsberg mit den örtlichen Gegebenheiten zumindest nicht verschlechtert haben. Einer
der Gründe für diesen Aufschub lag auch darin, dass dem BRV leider in Dießen viele
Türen zugeschlagen wurden, indem dort einige ehemalige Mitglieder ohne nähere
Angaben Anfang 2015 Ihren Austritt erklärten. Es gab aber auch andere Gründe für eine
Neuorientierung und so gab es im letzten Jahr nicht nur eine Zäsur im Vorstand, sondern
auch einen neuen Vereinssitz mit einer neuen Vereinsadresse.
Darüber hinaus waren Vereins- und Kassenverwaltung neu zu ordnen und sinnvoll zu
trennen, um beides wieder auf eine solide Basis zu stellen. Schon Anfang 2014 konnte der
erkrankte Schatzmeister seine Aufgaben nicht mehr im nötigen Umfang wahrnehmen.
Diese wurden dann kommissarisch bis zur beabsichtigten Festlegung einer Interimslösung
von einem anderen Vorstand parallel zu seinen eigenen Aufgaben übernommen. Leider
kam es auch zu keiner Interimslösung, da alle Vorgeschlagenen letztlich einen Rückzug
machten, auch weil Ihnen das Amt unsinnigerweise als zeitaufwendig und schwierig
geschildert wurde.
Gleichzeitig galt es das Vereinsrecht zu studieren, um die Anforderungen an Sitz und
Adresse des Vereins zu verstehen und deren Neufestlegung vor der heutigen
Beschlussfassung mit dem Notar und dem Gericht abzuklären. Dabei war es uns wichtig,
im Bereich der Zuständigkeit des Amtsgericht Augsburg zu bleiben, auch wegen des
inzwischen guten Einvernehmens mit den Rechtpflegern des Registergerichts. Damit war
Landsberg als neuer Vereinssitz relativ schnell ausgemacht, insbesondere aufgrund der
Tatsache, dass wir dort auch ein Postfach in der Hauptpost als neue Postadresse
einrichten konnten. Nun war auch wieder sichergestellt, dass der Posteingang zügig zur
Bearbeitung gelangt. Heute kümmern sich 2 Vorstände um die regelmäßige Leerung des
Postfachs und die Verteilung des Posteingangs.
Der Sitz eines Vereins ist ausreichend und eindeutig mit dem Namen des Ortes
beschrieben ist, der in der Satzung genannt wird. Dem Gericht mussten nur eine oder
mehrere zustellfähige Adressen mit dort amtlich gemeldeten Personen benannt werden,
die den Verein repräsentieren. Dies sind heute die Privatadressen der beiden Vorstände,
die den BRV im Sinne des §26 BGB vertreten.
Aufgrund der Rüge des Gerichts an den in der Mitgliederversammlung 2014 in
unzulässiger Form gefassten Beschlüssen, musste die Form der Einladung zur
Versammlung und auch die Satzung in den Aspekten neu gefasst werden, die das Gericht
als unzureichend ansah. Zudem empfahl das Gericht, die neu formulierten §§ nicht als
Änderungsantrag zur alten Satzung einzureichen, sondern als Neufassung. Beides haben
wir getan und Ihnen rechtzeitig in der mit dem Gericht zuvor abgestimmten Form mit der
Einladung zu der heutigen Mitgliederversammlung vorgelegt. Dies war uns insofern
wichtig, als eine weitere Rüge des Gerichts zu den heute erneut zu fassenden
Beschlüssen unbedingt vermieden werden sollte.
Viele der Anwesenden erinnern sind noch an die Gründungsmitglieder des Vorstands, die
sich in den Versammlungen von 2012 und 2014, vornehmlich aus privaten und auch
anderen, nachvollziehbaren Gründen aus den Verein zurückgezogen und von Ihnen
verabschiedet haben. Seither sind dem heutigen Vorstand, die Geschicke des Vereins in
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die Hand gelegt, der den BRV im gleichen Geist und mit der gleichen Leidenschaft führt,
wie es die Vorgänger im Amt getan haben. Heute legt der Vorstand aber den Fokus der
nach außen gerichteten Arbeit auf die Dinge, die heute wichtig sind angesprochen zu
werden. Dabei weiß er sich auch im Einvernehmen mit den Vereinen, mit denen er in einer
Kooperation zusammengeschlossen ist, in der die gleichen, zumindest aber vergleichbare
Ziele verfolgt werden. Der Vorstand will und wird dabei aber auch sicherstellen, dass der
BRV nicht für Dinge instrumentalisiert oder zu Aktionen gezwungen wird, die der Satzung
entgegenstehen oder vom Vorstand nicht als Zielführend angesehen werden.
--Ich komme nun zum Ende meines Rechenschaftsberichts und möchte noch ein paar
Worte zu Kosteneinsparungen sagen, die wir z.B. durch die Wahl einer neuen Druckerei,
mit diesem Versammlungsort und mit dem heutigen Bewirtungskonzept haben realisieren
können. Vielleicht ist damit auch denen eine Erklärung geben, die heute das Prozedere
etwas irritiert hat oder die es vielleicht immer noch etwas verwundert. Hier sei nochmals
daran erinnert, dass der Eigenbeitrag von bisher 12€ auf 5€ gesenkt werden konnte, auch
für die Gäste, von denen wir uns erhoffen, dass sie vielleicht sogar erwägen dem Verein
beizutreten, oder aber ein paar Euro als Spende übrighaben.
Wir haben heute das erste und sicher nicht das letzte Mal mit Herrn Ott einen externen
Gastwirt verpflichtet, der uns vom Einlass an bis zum Ende des offiziellen Teils der
Mitgliederversammlung zu einem Festpreis versorgt und sicherstellt, dass Sie auch nicht
verdursten. Dafür hat er sich von Ihnen den Verzehrbon erbeten, den Sie zusammen mit
den Getränkegutscheinen beim Eintritt erhalten haben. Letztere können Sie schon
während des Mittagessens und auch noch im Anschluss an diese Versammlung gegen
andere, auch alkoholische Getränke einlösen. Harte Drinks bitten wir Sie jedoch selbst zu
finanzieren.
Mit dem neuen MV-Konzept haben wir trotz der Absenkung des Eigenbeitrags die
Gesamtkosten für eine Mitgliederversammlung gegenüber 2014 um mehr als 1.000 €
senken können, bezogen auf eine in 2014 sogar geringere Anzahl von Mitgliedern und
Gästen. Das liegt auch an der Tatsache, dass uns die Stadt Landsberg diese
Räumlichkeiten, inklusive des Auf- und Abbaus der Tische und der Bestuhlung, sowie der
Projektions- und Tontechnik für lediglich 100 € zur Verfügung stellt.
Zudem lassen wir seit einem Jahr alle BRV-Drucksachen, wie z.B. die Infobriefe bei der
JVA in Landsberg drucken, was bis dato zu einer Senkung auch dieser Kosten um fast
40% führte.
Ein Teil der Einsparungen musste jedoch wieder in neue Bürotechnik und
Bearbeitungssoftware investiert werden, auch, weil uns ein Teil der bis 2014 vorhandenen
Anlagegüter heute nicht mehr zur Verfügung steht und uns die Rückforderung von den
bisherigen Nutzern nicht fair und opportun erschien. Zudem sind die meisten dieser
ehemaligen Hard- und Software-Produkte spätestens in 2017 vollends abgeschrieben und
die bereits Ende des vergangenen Jahres durchgeführten SW-Updates und der Austausch
von Hardware wären dann in diesem oder im nächsten Jahr fällig geworden.
Die letzte Herausforderung war Anfang 2016 mit dem Beitragseinzug zu bewältigen, da es
mit der nun finalen Umstellung auf das SEPA-Verfahren nicht nur mit einigen Banken,
sondern auch mit dem Softwarehersteller unserer Vereinssoftware Klärungs- und
Anpassungsbedarf gab, um den neuen SEPA-Richtlinien vollends gerecht zu werden.
Inzwischen haben wir aber alle die sich zu Beginn türmenden Problemfälle bereinigen
können.
Bevor wir nun zum gemütlichen Teil übergehen, möchte ich Sie bitte nochmals an die
gesetzlichen Vorgaben erinnern, die uns zur Aufrechterhaltung der Gemeinnützigkeit und
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damit auch der Steuerfreiheit verpflichten. Dies betrifft insbesondere den sorgsamen
Umgang mit den Beiträgen aller Mitglieder, vor allem derer, die heute nicht anwesend sein
können. Diese Vorgaben wollen wir Ihnen mit der Abstimmung über die neue Satzung
nochmals ganz besonders ans Herz legen. Mit dem Steuerberater wurde im Vorfeld
abgeklärt, was als Verzehraufwand im Rahmen einer Mitgliederversammlung vertretbar ist
und was nicht. Hieran will und muss sich der Vorstand halten, aber gleichzeitig auch das
nicht kritisieren, was bis dato als vertretbar angesehen wurde. Die Gästebewirtung können
wir als Werbemaßnahme vertreten, auch in der Hoffnung, dass sie zum erhofften
Mitgliederzuwachs führt.
An dieser Stelle möchte ich unserem Steuerberater, Herrn Draschka für seine bisherige
Unterstützung und die guten Ratschläge danken. Wir sind froh darüber, dass wir kurz nach
der Kündigung des ehemaligen Steuerbüros aus Dießen in ihm nicht nur einen guten
Steuerberater, sondern auch einen fähigen Rechtsbeistand gefunden haben.
Darüber hinaus haben wir mit Herrn Dr. Metz, der heute ebenfalls anwesend ist, einen der
besten Anwälte in Deutschland für Fragen zur Betrieblichen Altersversorgung an unserer
Seite. Auch ihm danke ich für seine bisherigen Ratschläge und seine Unterstützung.
Mein Dank gilt auch der Stadt Landsberg für die großzügige Unterstützung des Vereins
durch eine faire Saalmiete und den unentgeltlichen Service für die Bestuhlung und
Bereitstellung der Vortragstechnik.
Bitte gestatten Sie mir, dass ich mich zum Schluss noch stellvertretend für alle Mitglieder
des Vorstands auch bei unseren Frauen und Familien bedanke, die es uns heute nun
schon über viele Jahre erlauben, ihnen einen Teil der gemeinsamen Zeit zu entziehen, um
sie dem BRV zu widmen, auch wenn wir es manchmal selbst nicht ganz verstehen, warum
wir nicht anders können, zumindest derzeit noch nicht und auch so lange nicht, wie Sie
uns noch Ihr Vertrauen schenken.
Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihre Aufmerksamkeit.
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