Checkliste: Optimale Nutzung der Riester

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Checkliste: Optimale Nutzung der Riester
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Checkliste: Optimale Nutzung der Riester-Zulagenförderung
1. Überprüfung der Zulagenberechtigung von Herrn/Frau
Name
Ich bin unmittelbar zulagenberechtigt.
Erläuterungen: Zum förderberechtigten Personenkreis gehören alle, die von der Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus beziehungsweise der Beamtenversorgung betroffen sind. Unmittelbar zulagenberechtigt sind alle Personen, die im aktuellen Kalenderjahr zumindest zeitweise in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert gewesen sind. Dies sind zum Beispiel:
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Arbeitnehmer und Auszubildende
versicherungspflichtige Selbstständige
arbeitnehmerähnliche Selbstständige mit nur einem Auftraggeber
Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte
Mütter oder Väter in Kindererziehungszeit/Elternzeit in den ersten drei Jahren nach dem Geburtsmonat des Kindes
geringfügig Beschäftigte („400-Euro-Kräfte“), die in der Vergangenheit auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben und
selbst Rentenversicherungsbeiträge entrichten; wer ab dem 01.01.2013 ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis
(bis 450 Euro) aufnimmt, unterliegt grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und ist
damit direkt förderberechtigt
Bundesfreiwilligendienstleistende
Bezieher von Arbeitslosen- oder Krankengeld
Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit
Beamte, Richter und Berufssoldaten und diesen gleichgestellte Personen, wenn sie ihrer zuständigen Dienststelle fristgemäß
die Einwilligung zur Übermittlung der Einkommensdaten an die zuständige Stelle erteilt haben.
Ich bin über meinen Ehepartner mittelbar zulagenberechtigt.
Erläuterung: Wer nicht selbst zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis gehört (z.B. Hausfrauen/-männer, die nicht in
Kindererziehungs-/Elternzeit sind, freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte, Bezieher einer Altersrente, Studenten, geringfügig Beschäftigte, die auf Antrag von der ab 2013 geltenden Versicherungspflicht befreit worden sind), kann unter
bestimmten Umständen trotzdem die staatliche Riesterförderung erhalten.
Voraussetzung für die sog. mittelbare oder abgeleitete Förderberechtigung ist, dass ein Ehepartner unmittelbar förderberechtigt
ist und seinen Vertrag mit dem Mindesteigenbeitrag bespart.
Soweit der mittelbar Förderberechtigte dann selbst einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließt und mit mindestens 60 Euro
pro Jahr bespart, kann auch der nur mittelbar förderberechtigte Ehepartner die staatliche Zulagenförderung erhalten.
Ich bin nicht zulagenberechtigt.
Soweit Sie nicht zum unmittelbar bzw. mittelbar zulagenberechtigten Personenkreis gehören, können Sie die staatliche RiesterFörderung derzeit nicht nutzen.
Gleichwohl empfehlen wir, sich über andere Möglichkeiten zur Geldanlage bzw. zum Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge
zu informieren und beraten zu lassen. Gerne können Sie hierzu das neutrale Beratungsangebot der Verbraucherzentrale nutzen.
Achtung: Bei Fragen rund um die Förderberechtigung können Sie sich direkt an die Deutsche Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder unter der Telefonnummer 0800-10004800
(Mo – Do von 7.30 bis 19.30 Uhr, Fr von 7.30 bis 15.30 Uhr) wenden.
Alle unmittelbar förderberechtigten Personen können jetzt auf der Rückseite dieser Checkliste
den notwendigen Zahlbeitrag zur optimalen Ausnutzung der Riester-Zulagenförderung ermitteln.
© Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V., Herrenstr. 14, 30159 Hannover
Gefördert durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr im Rahmen des Projektes Finanzdienstleistungen. Stand Dezember 2012.
2. Berechnung des optimalen Zahlbeitrages bei unmittelbarer Zulagenberechtigung
(Hinweis für Ehepartner: Soweit beide Ehepartner unmittelbar zulagenberechtigt sind, bitte jeweils eine eigene Checkliste ausfüllen.)
Um die volle Zulagenförderung zu erhalten, müssen mindestens 4 % des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des
Vorjahres (bei Beamten: Besoldung/Amtsbezüge) in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden. Diese Information können
Sie u. a. Ihrer Einkommensteuerbescheinigung entnehmen.
Rentenversicherungspflichtiges Einkommen im Jahr
20
=
Euro
Euro Mindestbeitrag.
davon 4 % =
Höchstbeitrag = 2.100 Euro
Berechnung der Zulage(n):
Ihre persönliche Grundzulage beträgt 154 Euro.
Kinderzulage(n):
Erläuterung: Für jedes noch kindergeldberechtigte und vor 2008 geborene Kind gibt es eine Zulage von 185 Euro. Für ab 2008 geborene Kinder beträgt die Kinderzulage 300 Euro. Jede Kinderzulage kann nur dem Vertrag eines Elternteils zugeordnet werden.
In der Regel erhält der Kindergeldempfänger die Kinderzulagen. Bei Verheirateten wird sie jedoch grundsätzlich dem Vertrag der
Mutter zugeordnet. Nur auf Antrag beider Eltern ist eine andere Zuordnung möglich.
Kinder vor 2008 geboren:
(Anzahl) x 185 Euro =
Euro
Kinder ab 2008 geboren:
(Anzahl) x 300 Euro =
Euro
Ist Ihr Ehepartner mittelbar zulagenberechtigt und besteht für ihn ein eigener Riester-Vertrag bzw. wird dieser noch in diesem Jahr
abgeschlossen? (Erläuterungen zur mittelbaren Zulagenberechtigung s. Vorderseite.)
Nein
Ja
Falls ja, wird bei der Berechnung Ihres Mindestbeitrages zusätzlich eine Grundzulage in Höhe
von 154 Euro für den Ehepartner berücksichtigt.
Kinderzulage(n), die dem Vertrag Ihres mittelbar zulagenberechtigten Ehegatten zugeordnet werden sollen:
Erläuterung: Jede Kinderzulage kann nur dem Vertrag eines Elternteils zugerechnet werden. Beachten Sie bitte die vorstehenden
Erläuterungen.
Kinder vor 2008 geboren:
(Anzahl) x 185 Euro =
Euro
Kinder ab 2008 geboren:
(Anzahl) x 300 Euro =
Euro
Ermittlung des Mindesteigenbeitrages zur Ausschöpfung der vollen Zulagenförderung
im aktuellen Kalenderjahr:
Der zuvor oben ermittelte Mindestbeitrag beträgt: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Euro
abzüglich der persönlichen Grundzulage: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . –
154,00Euro
abzüglich der dem unmittelbar Zulagenberechtigten zugeordneten Kinderzulage(n): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . –
Euro
abzüglich der Grundzulage in Höhe von 154 Euro für den mittelbar zulagenberechtigte Ehepartner:
(soweit zuvor „Ja“ angekreuzt worden ist) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . –
Euro
abzüglich der dem mittelbar Zulagenberechtigten zugeordneten Kinderzulage(n): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . –
Euro
Der förderfähige Mindesteigenbeitrag für das laufende Kalenderjahr beträgt: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . =
Euro
Achtung: Liegt der errechnete Mindesteigenbeitrag bei weniger als 60 Euro, muss immer als jährlicher Mindesteigenbeitrag ein
sog. Sockelbetrag von 60 Euro angesetzt werden.
Wer weniger als den geforderten Mindesteigenbeitrag einzahlt, bekommt die Zulage(n) nur anteilig.
Der förderfähige Höchstbetrag zur Sicherung der vollen Zulagen und des zusätzlich möglichen Sonderausgabenabzugs beträgt
– einschließlich der Zulagen – maximal 2.100 Euro. Soweit ein mittelbar zulagenberechtigter Ehepartner einen eigenen RiesterVertrag bespart, erhöht sich der Höchstbetrag um 60 Euro auf 2.160 Euro. Ein Steuerberater kann Ihnen ausrechnen, ob es sich
lohnt, den Maximalbetrag einzuzahlen, um weitere Steuervorteile nutzen zu können.
© Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V., Herrenstr. 14, 30159 Hannover
Gefördert durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr im Rahmen des Projektes Finanzdienstleistungen. Stand Dezember 2012.