Servicebrief 82

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Servicebrief 82
Mai 2013 | ZKZ: 77344
Infos der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. für Pferdebetriebe und Pferdesportvereine.
www.pferd-aktuell.de
Servicebrief 82
»Übergabe an Präsidenten des Deutschen Städtetags«
523.000 Unterschriften gegen die Pferdesteuer.
Dr. Ulrich Maly, Präsident des Deutschen Städtetages und Nürnberger Oberbürgermeister, war
sichtlich beeindruckt, als ihm am 15. Mai 25 Kisten mit rund 523.000 Unterschriften gegen die
Einführung der Pferdesteuer ins Nürnberger Rathaus gestellt wurden. Die Deutsche Reiterliche
Vereinigung (FN), der Bund der Steuerzahler, der Deutsche Bauernverband sowie der Deutsche
Olympische Sportbund hatten hochrangige Vertreter nach Nürnberg entsandt, um den Städtetagspräsidenten von der Unsinnigkeit der Pferdesteuer zu überzeugen.
Dr. Ulrich Maly gab zu erkennen, dass auch er
nicht von der Pferdesteuer überzeugt ist. „Die
Pferdesteuer ist eine Bagatellsteuer, und Bagatellsteuern können die finanziellen Probleme
der Städte und Gemeinden nicht lösen.“ Er
fügte lächelnd hinzu: „Ich hätte nicht gedacht,
dass eine meiner ersten Amtshandlungen als
Präsident des Deutschen Städtetages die Auseinandersetzung mit dem Thema Pferdesteuer
sein würde.“ Maly hatte erst Ende April den
Münchner Oberbürgermeister Christian Ude
in dieser Funktion abgelöst. Dass der Termin
der Übergabe so kurzfristig zustande kam, ist
Hans-Peter Schmidt, dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Nürnberger Versicherungsgruppe
und Präsidiumsmitglied der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) zu verdanken. Schmidt
betonte, dass die Pferdesteuer für eine Neiddebatte nicht tauge. „Die Reiter sind durch die
Anhebung der Mehrwertsteuer und drastisch
gestiegene Preise für Pferdefutter und Einstreu
schon genug gebeutelt.“ Schmidt hob zudem
die Bedeutung des Pferdes als eines der wichtigsten deutschen Kulturgüter hervor.
Wie ungerecht die Pferdesteuer sei, betonte
Gisela Hinnemann, Mitglied der DOSB- Präsidialkommission Breitensport und FN-Präsidiumsmitglied: „Es ist total absurd, dass der
Sport einerseits von der öffentlichen Hand
gefördert wird und andererseits besteuert werden soll. Eine Sportart zu besteuern, wäre ein
Schlag ins Gesicht all jener Ehrenamtler, die
sich in Vereinen für die Arbeit mit Kindern und
Jugendlichen engagieren.“
Auch der Bund der Steuerzahler sprach sich
vehement gegen die Pferdesteuer aus. Bundes­
geschäftsführerin Birga Köhler wandte sich
an Dr. Maly mit den Worten: „Bagatellsteuern
werden willkürlich erhoben, und wir beobachten inflationäre Tendenzen. Heute ist es die
Pferdesteuer, kommt morgen die Wellensittichsteuer? Wir müssen der zunehmenden Gängelei der Bürger durch die Behörden energisch
entgegentreten.“
Für den Bauernverband stellt die Pferde­
steuer eine existentielle Bedrohung dar. Der
Vize-Präsident des Bayerischen Bauernverbandes, Günther Felßner, sagte: „Pferde
tragen maßgeblich zur Grünlandpflege bei,
Pferdehaltung hat einen hohen ökologischen
Wert. Unsere bäuerlichen Familienbetriebe mit
Betriebszweig Pferdehaltung brauchen eine
vernünftige Auslastung. Es geht um Arbeitsplätze und Existenzen, die von der Pferde­
steuer zerstört würden.“
FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach
bedankte sich bei Städtetagspräsident Maly für
die Bereitschaft, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen und zog ein positives Fazit des
Nürnberger Termins: „Ich bin zuversichtlich,
dass die Politik erkennt, was sie mit der Einführung der Pferdesteuer anrichten würde.“
In den beiden hessischen Kommunen
Bad Sooden-Allendorf und Kirchheim ist die
Pferdesteuer bereits beschlossene Sache. Im
Rahmen eines Normenkontrollverfahrens vor
dem Hessischen Gerichtshof soll nun geprüft
werden, ob die Satzung zur Einführung der
Abgabe rechtmäßig ist. Lauterbach: „Mit der
Petition und der heutigen Übergabe haben wir
hoffentlich erreicht, dass nicht noch weitere
Städte und Gemeinden mit der Pferdesteuer
ihre Löcher im Haushalt stopfen wollen.“ hen
FN-News
1 Gegen die
Pferdesteuer
2FN-Präsidium
neu gewählt
3LPO-Änderungen
4 APO 2014
FNverlag
5Neuerscheinungen
Pferdesportvereine
6 SEPA-Lastschriftver fahren ab 1.2.2014
7 Neues Gesetz zur
Stärkung des
Ehrenamtes
8 Schadenfall des
Monats
9 Wettbewerbe für
Jugendliche und
Turnierveranstalter
Pferdebetriebe
10 Krankheiten
vorbeugen
13 Ermittlung des Mindestpensionspreises,
IN Betriebe haben
Vorteile
14 Die Landwirtschaft liche Unfallversiche rung informiert
FN-News
16 VorreiterDeutschland
17 Top Horse of the
Year 2013
18 Gemeinsam gegen
Missbrauch
19 Betriebsleiter und
PM zu Gast bei Fendt,
Ausbildung zum
Vereinsmanager
20 FN-Bildungs konferenz 2013
1
FN-News
»FN-Tagungen«
Breido Graf zu Rantzau
für weitere vier Jahre im Amt bestätigt.
v.l.n.r.: Das fast vollständige FN-Präsidium
mit Theo Leuchten,
Gisela Hinnemann, Axel
Milkau, Dieter Medow,
Dr. Christiane Müller,
Gerhard Ziegler, Heidi
van Thiel, Petra Wilm,
Breido Graf zu Rantzau,
Karl-Heinz Groß, HansPeter Schmidt, Rudolph
Erbprinz von Croy.
Im Rahmen der FN-Tagungen in Münster hat die Mitgliederversammlung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) Breido Graf zu Rantzau (Breitenburg) das Vertrauen ausgesprochen und
für weitere vier Jahre als Präsident bestätigt.
Neu: Position für
Tierschutz im
Präsidium
2
Wiedergewählt wurde auch Theo Leuchten
(Ratingen). Als einer von drei Vize-Präsidenten
vertritt er im FN-Präsidium den Bereich Zucht.
Neuer Vize-Präsident für den Bereich Sport ist
Axel Milkau (Braunschweig). Der 50-jährige
Unternehmer, Vorsitzender des Pferdesportverbands Hannover und Veranstalter der Löwen
Classics in Braunschweig wurde am Tag zuvor
bereits zum stellvertretenden Vorsitzenden des
Vorstands Sport der FN und des Deutschen
Olympiade Komitees (DOKR) gewählt. Für den
Bereich Persönliche Mitglieder wurde der neue
PM-Vorsitzende Dieter Medow (63, Hamburg), Vorsitzender des Pferdesportverbandes
Schleswig-Holstein, ins Präsidium berufen.
Neu ins Präsidium gewählt wurde außerdem der baden-württembergische Landesverbandspräsident Gerhard Ziegler. Der 60-jährige Wirtschaftsprüfer aus Ditzingen vertritt
die Interessen der AG Landesverbände. Als
weiteres Mitglied für den Bereich Zucht wählte
die FN-Mitgliederversammlung die 57-jährige
Vorsitzende des Trakehner Zuchtverbandes,
Petra Wilm (Tasdorf).
Für eine weitere Legislaturperiode wiedergewählt wurden Karl-Heinz Groß (Saar­
brücken) als Finanzkurator, Gisela Hinnemann (Voerde) für das Ressort Breitensport,
Made­leine Winter-Schulze (Wedemark) für
die Belange des Spitzensports sowie Bundes­
jugendwartin Heidi van Thiel (Essen). Als
weitere Mitglieder wählte die Versammlung
Hans-Peter Schmidt (Nürnberg) und Rudolph
Erbprinz von Croy (Dülmen) ins Präsidium. Als
kooptierte Mitglieder gehören weiterhin auch
Peter Hofmann (Mannheim) als Interessensvertreter der Turnierveranstalter sowie Jürgen
Laue (Gerbstedt) als Repräsentant der Ostverbände dem Präsidium an.
Die neu geschaffene Position der Tierschutz-Beauftragten im Präsidium bekleidet
künftig Dr. Christiane Müller (54, Trenthorst).
Die gebürtige Westfälin studierte Agrarwissenschaften an der Georg-August-Universität in
Göttingen und ist als öffentlich bestellte und
vereidigte Sachverständige für Pferdehaltung,
-zucht und -sport tätig. Sie ist Mitglied im FNTierschutzbeirat, in der Prüfungskommission
FN-Kennzeichnung und seit Jahren Jurymitglied im FN-Wettbewerb „Unser Stall soll
besser werden“.
Nicht mehr zur Wahl stellten sich Friedrich
Witte (Burscheid), Ruth Klimke (Münster) sowie Gustav Meyer zu Hartum (Herford). Allen
drei wurde die FN-Ehrenmitgliedschaft verliehen, ebenso wie der 96-jährigen AusbilderLegende Paul Stecken (Münster).
Hb
FN-News
»FN-Beirat Sport«
LPO-Änderungen beschlossen.
Im Rahmen der Jahrestagung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in Münster wurden
vom FN-Beirat Sport kleine Veränderungen an der 2013 verabschiedeten Leistungs-PrüfungsOrdnung (LPO) vorgenommen.
Ab 1. Juni 2013 gilt eine Änderung der Durchführungsbestimmungen zu § 70. So ist die Gebissstärke bei Unterlegtrensen von Kandaren
statt auf 14 mm Durchmesser nun auf maximal
16 mm begrenzt. Die Mindeststärke bleibt bei
10 mm. Die Maximal-Vorgaben für den Durchmesser der Gebissringe der Unterlegtrense
wurden gestrichen.
Eine weitere wichtige Neuerung betrifft
den Zugang zu „offenen“ und geschlossenen“
Prüfungen. Ab 1. Januar 2014 werden statt wie
bisher die Erfolge der letzten zwei Jahre nur
noch die der letzten Saison (in der Zeit vom 1.
Oktober des vorletzten bis 30. September des
zurückliegenden Jahres) zur Kategorisierung
angerechnet. Reiter, die in diesem Zeitraum
mehr als drei verschiedene Pferde in der
betreffenden Disziplin (inklusive Aufbau-LP)
platziert haben und in die Leistungsklasse vier
(LK 4) und höher eingestuft sind, sind in „geschlossenen“ Prüfungen Dressur beziehungsweise Springen nicht teilnahmeberechtigt. Eine
Ausnahme machen Platzierungen in reinen
Pony-LP oder – auf Antrag – in MannschaftsLP und mit Ponys. Weiterhin nur in „offenen“
Prüfungen startberechtigt sind außerdem
Reiter mit Erfolgen in Leistungsprüfungen der
Klasse S*** und/oder höher sowie Reiter der
Leistungsklassen D1 oder S1 in der jeweiligen
Disziplin. Weiterhin gilt, dass 20 Prozent der
Leistungsprüfungen (LP) als „geschlossen“
ausgeschrieben werden müssen, als nur für
Teilnehmer mit einem Reitausweis (Jahresturnierlizenz) mit der Option „A“. Um die Zahl
der auszuschreibenden „geschlossenen“ LP zu
ermitteln, werden zunächst von allen Leistungsprüfungen eines Turnieres die AufbauPrüfungen, reinen Junioren- und JungeReiter-Prüfungen sowie neu ab 2014 auch alle
Prüfungen, die nur für die Leistungsklassen
fünf und sechs (LK 5 und 6) ausgeschrieben
sind, abgezogen. Die verbleibende Zahl an
Prüfungen gilt als Basis zur Berechnung der
geforderten 20 Prozent.
Anrechnungszeitrum
für „offene” und
„geschlossene”
Prüfungen verkürzt
Zuletzt wurde beschlossen, den Überarbeitungszeitraum der FN-Regelwerke vom
bisherigen Vier-Jahres- auf einen SechsJahres-Rhythmus zu verlängern: „Man hatte
gelegentlich den Eindruck, dass viele Neuerungen gerade dann wirklich überall im Lande
angekommen sind, wenn wieder eine neues
Regelwerk in Kraft tritt. Daher wollen wir das
Ganze ‚entschleunigen’“, sagte Friedrich OttoErley, Leiter der FN-Abteilung Turniersport.
Die nächste LPO und WBO soll nun im Januar
2018 in Kraft treten, die folgenden Ausgaben
dann 2024, die APO jeweils zwei Jahre später.
Neu ist auch, dass die Regelwerke künftig mit
einjährigem Vorlauf im Rahmen einer Sondersitzung des FN-Beirats Sports verabschiedet
werden sollen. „Damit soll der Zeitraum für
Schulung, Beratung, Kommunikation und technische Umsetzung der Neuerungen verbessert
werden.“
Hb
3
FN-News
»FN-Beirat Sport«
APO 2014 verabschiedet.
Ein komplett überarbeitetes Abzeichensystem, ein Mentorensystem für Ausbilder und flexiblere
Wege ins Richteramt: die neue Ausbildungs-Prüfungs-Ordnung (APO), die Anfang Mai in Münster
beschlossen wurde, wartet mit Neuerungen in allen Bereichen auf. Nachfolgend die Änderungen
und Neuerungen im Überblick, die mit der APO 2014 am 1. Januar in Kraft treten:
Abzeichensystem
reformiert
Die größten Veränderungen finden sich bei
den Abzeichen. Aus dem vormals in Motivations- und Leistungsabzeichen unterteilten Abzeichen wird ein zehnstufiges System mit Reit-,
Fahr- oder Voltigierabzeichen. Der Einstieg
beginnt bei den Reitabzeichen mit Stufe 10.
Wer alle Abzeichen abgelegt hat, ist schließlich
Inhaber des RA 1. Die alten Motivationsabzeichen sind in das neue System integriert. Mit
dem inhaltlich und strukturell überarbeiteten
System werden ab 2014 Fähigkeiten und
Fertigkeiten in kleineren Ausbildungsschritten
vermittelt und abgefragt.
Mit dieser Novellierung will der Verband
die Abzeichen als Ausbildungsanreiz und
Ausbildungshilfe wieder attraktiver machen.
Mit dem Schritt soll das Image der Abzeichen
weiter gestärkt und als „Marke“ besser genutzt
werden. Denn der Ruf der Abzeichen als Qualifikation ist sehr gut, gewähren die Abzeichen
doch eine fachlich qualifizierte Begleitung
auf dem Ausbildungsweg. Indem das neue
Abzeichensystem attraktiver für die Reiter,
Fahrer oder Voltigierer geworden ist, stärkt es
die Vereine und Institutionen im organisierten
Pferdesport, die damit ein attraktives Angebot
machen können.
Neue Kennzeichnungsmöglichkeiten für
Pferdebetriebe
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In der Ausbildung der Ausbilder (APO-Abschnitt E – Lehrkräfte) gibt es ebenfalls diverse
Neuerungen. Mithilfe von Mentoren sollen
Ausbilder auf Trainerprüfungen vorbereitet,
in der Prüfung begleitet und auf aufbauenden
Trainerprüfungen vorbereitet werden. Was
gerade berufstätige Menschen als potenzielle
Ausbilder freuen wird: Mit der neuen APO werden Modullehrgänge möglich, um Berufsleben
und Trainerausbildung besser zu vereinbaren.
Weiter soll durch veränderte Zulassungsbedingungen und eine verstärkte inhaltliche Differenzierung der Trainer C Leistungssport und
Basissport deutlicher definiert und differenziert
werden. Neue Ergänzungsqualifikationen zu
Spezialthemen optimieren die Ausbildung und
das Know how von Trainern. In allen Ausbildungsangeboten für die Ausbilder wurde
erneut der Praxisbezug vertieft. Zudem wurde
die Neuordnung des Berufes Pferdewirt in die
APO aufgenommen. Alle Neuerungen folgen
dem Anspruch der Qualitätssicherung, schließlich sind die Trainer und Ausbilder Garanten
einer fachlich fundierten Ausbildung und damit
eines qualitativ guten Pferdesports.
Steigerung der Attraktivität und Individualität des Einstiegs in das Richter- und Parcourschefamt sowie die Sicherstellung der praxisorientierten Ausbildung von Turnierfachleuten
waren die Leitgedanken für die Neuerungen im
Abschnitt F der APO. So wurden die Zulassungsvoraussetzungen insbesondere in den
Disziplinen Vielseitigkeit, Fahren und Voltigieren angepasst. Mit der APO 2014 gibt es
künftig eine Prüfer-, Richter- und Parcourscheflizenz – Anerkennungszeitraum vier Jahre. Neu
aufgenommen sind der Richter Breitensport,
der Technische Delegierte und der Assistent
Vorbereitungsplatz. Für Turnierfachleute soll
es zudem mehr Lehrgangs- und Prüfungsorte
für Grund- und Zusatzprüfungen geben und
die Lehrgangs- und Prüfungsformen in den
verschiedenen Prüfungsstätten sollen homogenisiert werden.
Qualitätssicherung war der zentrale Leitgedanke für die Überarbeitung der FN-Kennzeichnungen (Abschnitt B). So wurden die Vorgaben
zur Pferdehaltung präzisiert, die Qualifikation
des Betriebsleiter um Fortbildungsnachweise
erweitert wie zum Beispiel die DOSB/BLSVTrainerlizenz. Von der FN kennzeichnen lassen
können sich künftig auch Meisterbetriebe aller
Schwerpunkte, Islandpferde-Reitschulen und
Haltungsbetriebe für Gnadenbrotpferde.
Bo
FNverlag
»Aufgabenheft Reiten 2012«
Jetzt auch als App.
Künftig haben Reiter die Dressur-Aufgaben immer griffbereit – eine neue App des FNverlags
macht es möglich. Über iTunes oder Googleplay können Smartphone- und Tabletnutzer die
App „Aufgaben Reiten“ herunterladen. Neben
den verschiedenen Aufgaben zu Basis- und
Aufbauprüfungen, Dressurprüfungen, Vielseitigkeitsprüfungen finden sich auf der App
auch Standardparcours sowie Abbildungen
der Dressurvierecke und Hufschlagfiguren.
„Voll cool“ und „Da müssen wir nicht immer
das Aufgabenheft suchen“ lauteten die ersten
Reaktionen auf Facebook. Den mehrfach nachgefragten Rabatt für Inhaber der gedruckten
Version gibt es allerdings nicht. „Das ist aus
technischen Gründen leider nicht möglich“,
sagt Verlagsleiter Siegmund Friedrich. Auch
Fahrsportfreunde und Voltigierer müssen sich
noch ein bisschen gedulden. „Wir müssen jetzt
erstmal abwarten, wie die neue App läuft“, so
Friedrich.
Das App „Aufgabenheft Reiten 2012”
kostet 7,99 Euro.
»Beruf: Pferd«
Informationsbroschüre zum Traumberuf.
Ein Beruf, der mit Pferden zu tun hat, ist für
die meisten Reiter ein Traum. „Beruf Pferd“
wendet sich an alle, die sich eine Ausbildung
rund um den Partner Pferd wünschen oder sich
weiterbilden möchten. Die Broschüre bietet
einen Überblick über vielfältige Berufsbilder im
Hinblick auf Ausbildungswege und Abschlüs-
se, Qualifikationen, Verdienstmöglichkeiten
und Aufstiegschancen. Übersichtlich dargestellt mit vielen Hintergrundinformationen und
praktischen Tipps, Adressen und Links.
Die Informationsbroschüre „Beruf: Pferd“
kostet 5 Euro.
»Meilensteine«
Heilpädagogische Förderung.
Endlich ist es soweit – die besten Abschlussarbeiten aus den ersten beiden Jahrgängen
(Bielefeld 2010, Dortmund 2011) des Aufbau­
bildungsganges zur staatlich geprüften
Fachkraft für heilpädagogische Förderung mit
dem Pferd werden in diesem Buch veröffentlicht. Die Umsetzung der Projekte in die Praxis
zeigt die Bandbreite der Praxisfelder in der
Heilpäda­gogischen Förderung mit dem Pferd.
Das Buch „Meilensteine“ kostet 12 Euro.
Alle Werke sind im FNverlag (Telefon 02581/6362-154, E-mail: [email protected],
Internet www.fnverlag.de) sowie im Buchhandel und in Reitsportfachgeschäften erhältlich.
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Pferdesportvereine
»So bereiten Sie Ihren Verein vor«
SEPA-Lastschriftverfahren ab 1.2.2014.
Ab dem 1.2.2014 wird das herkömmliche Lastschriftverfahren durch das SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. Ab diesem Zeitpunkt ist auch der Einzug der Beiträge nicht mehr mit Datenträgern
wie Diskette, CD-ROM und USB-Stick oder gar mit beleghaften Lastschriften möglich, das heißt,
Online-Banking wird Pflicht! Um das neue Verfahren im Verein termingerecht einzuführen, müssen Sie rechtzeitig eine ganze Menge an Maßnahmen ergreifen und Vorbereitungen treffen.
Vertrag mit der Bank
notwendig
Verein muß Satzung,
Beitragsordnung und
Aufnahmeformulare
prüfen
Was ist SEPA?
SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro Payment Area“ und heißt so viel wie „einheitlicher
Euro-Zahlungsverkehrsraum“. Dieses Verfahren wird also EU-weit zum 1.2.2014 eingeführt
und dient dazu, den Zahlungsverkehr – vor
allem auch den Lastschriftverkehr und die
Überweisungen – innerhalb der EU einheitlich
zu regeln. Grundlage für dieses Verfahren ist
eine EU-Verordnung. Das Verfahren gilt auch
für alle betroffenen Vereine, Sonderregelungen gibt es hier nicht. Auch dann nicht, wenn
der Verein keinen Zahlungsverkehr mit dem
Ausland tätigt, was bei den meisten Vereinen
der Fall sein dürfte.
Diese Maßnahmen sind für die Umstellung
erforderlich:
Rechtsgrundlagen prüfen!
Grundlage für das Beitragswesen ist die Satzung des Vereins. Dazu gehören u. a. auch die
Regelungen zur Erhebung der Beiträge und die
Festlegung der Fälligkeit. Im Rahmen der Einführung des SEPA-Verfahrens muss der Verein
zunächst also die Satzung, und in der Folge die
Beitragsordnung und die Aufnahmeformulare, prüfen und ggf. anpassen. Eine Pflicht zur
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats kann
sich nur aus der Satzung des Vereins ergeben.
Erforderliche Daten beschaffen
Das SEPA-Verfahren setzt voraus, dass der
Verein eine Gläubiger-ID hat und die Bankdaten der Mitglieder auf die IBAN und die BIC
umgestellt worden sind. Hinzu kommt, dass
der Verein für jedes Mitglied eine Mandatsreferenz vergeben haben muss. Wenn diese Daten
nicht vorliegen, kann der Verein nicht am
SEPA-Verfahren teilnehmen.
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Inkassovereinbarung mit Hausbank
abschließen
Das künftige Verfahren und dessen Abwicklung
muss mit der Hausbank des Vereins auf der
Grundlage einer sog. Inkasso-Vereinbarung
fixiert werden. Dazu muss der Vorstand nach
§ 26 BGB einen entsprechenden Vertrag mit
der Bank abschließen.
Information der Mitglieder zwingend
erforderlich
Die Mitglieder müssen rechtzeitig auf geeignete Art und Weise über die Einführung des
SEPA-Verfahrens informiert und hingeführt
werden. Dies betrifft sowohl die Altmitglieder,
die bereits dem Verein eine Einzugs- und/oder
Lastschriftermächtigung erteilt haben, als
auch die neu eintretenden Mitglieder bis zum
1.2.2014. Nach dem 1.2.2014 müssen die
Mitglieder vorab rechtzeitig vor dem Lastschrifteinzug vom Verein informiert werden.
Neue Lastschriftmandate mit den
Mitgliedern vereinbaren
Die Einführung des SEPA-Verfahrens sollte
generell dazu genutzt werden, den Beitragseinzug auf Grundlage einer Satzungsregelung
nur noch per Lastschrifteinzug bei den Mitgliedern zu erheben. Ggf. müssen fehlende
Lastschriftmandate schriftlich mit den Mitgliedern vereinbart werden, dies gilt auch für alle
Neumitglieder.
Quelle: www.verein-aktuell.de
Pferdesportvereine
»Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes«
Zu beachtende Neuerungen.
Mit den gesetzlichen Änderungen soll das Ehrenamt weiter gestärkt und die Arbeit in gemeinnützigen Vereinen entlastet werden. Bei der Anwendung der neuen Bestimmungen ist Vorsicht
geboten. Während einige rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft treten, gelten andere Vorschriften
erst ab dem kommenden Jahr. Der folgende Beitrag zeigt auf, worauf Vereine achten sollten.
Was Vereine durch die Neuregelungen
berücksichtigen sollten
Gemeinnützige Organisationen erhalten eine
umfangreiche Steuerbefreiung. Allerdings
müssen sie dafür auch eine Vielzahl von
gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere die Verwendung der Mittel dieser
Organisationen unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Es bestehen darüber hinaus
auch zahlreiche Nachweispflichten, da die
Steuerverwaltung nur so überprüfen kann, ob
die Organisation sich auch tatsächlich an die
gesetzlichen Vorgaben hält und die Steuerbefreiung auch zu Recht besteht.
Durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21. März 2013 (BGBl. I S. 556) wurden im Bereich des Einkommensteuerrechts
und der Abgabenordnung (AO) zahlreiche
Änderungen vorgenommen. Hierbei handelt
es sich beispielsweise um die Regelungen zur
zeitnahen Verwendung der Mittel und über die
Bildung von Rücklagen. Hinsichtlich der rückwirkenden Gesetzesänderungen besteht für die
Vereine unter Umständen Handlungsbedarf.
Sportvereine, die ihren Übungsleiterinnen und Übungsleitern den neuen Freibetrag
in Höhe von 2.400 Euro jährlich auszahlen
möchten, sollten bestehende Verträge anpassen. Bei dem Freibetrag handelt es sich um
einen Jahresbetrag, der beispielsweise auf
zwölf Monate aufgeteilt werden kann. Der
monatliche steuer- und sozialversicherungsfreie Betrag erhöht sich dann von bisher 175
Euro auf 200 Euro. Die Vereine sollten nicht
vergessen, den Differenzbetrag für die zurückliegenden Monate zu berücksichtigen, wenn
sie Übungsleiter über den Freibetrag hinaus
als (450 Euro-)Minijobber vergüten. Gleiches
gilt für die Anhebung der Ehrenamtspauschale
von jährlich 500 Euro auf 720 Euro. Bestehende
Verträge sollten überprüft werden. Der steuerund sozialversicherungsfreie Anteil erhöht sich
bei monatlicher Berücksichtigung von bislang
41,66 Euro auf 60,00 Euro. Auch hier gilt es,
an den bislang nicht ausgeschöpften Anteil
zu denken. Manche Vereine haben in ihrer
Satzung geregelt, dass Vorstandsmitglieder die
sogenannte Ehrenamtspauschale in Höhe von
höchstens 500 Euro jährlich erhalten dürfen.
Ist die Vergütung in der Satzung betragsmäßig
angegeben, sollte in jedem Fall die Satzung
geändert werden, bevor der neue Freibetrag
von 720 Euro ausgezahlt wird.
Die Anhebung der Zweckbetriebsgrenze
von bisher 35.000 Euro auf 45.000 Euro führt
für viele Vereine zu einer Steuervereinfachung.
Vereine, die in der Vergangenheit die Zweckbetriebsgrenze überschritten hatten und zum Verzicht auf die Anwendung dieser Grenze optiert
hatten, bleiben aber nach wie vor im Rahmen
des Fünfjahreszeitraums an diesen Verzicht
gebunden, auch wenn sie die neue Schwelle
von 45.000 Euro im Jahr nicht überschreiten
sollten. Aufgrund der Bindung an die Gemeinnützigkeit hat der Verein seine Mittel zeitnah für
steuerbegünstigte satzungsmäßigen Zwecke zu
verwenden, dass heißt spätestens in dem Jahr,
welches auf den Zufluss folgt. Der Zeitraum,
in dem noch eine zeitnahe Mittelverwendung
angenommen werden kann, wird zukünftig
auf die auf den Zufluss folgenden zwei Kalender- oder Wirtschaftsjahre erweitert. Konnten
bislang die Höchstbeträge für die Bildung freier
Rücklagen in einem Jahr nicht ausgeschöpft
werden, durfte eine Rücklagenbildung nicht
nachgeholt werden. Zukünftig hat der Verein
die Möglichkeit, die unterbliebene Zuführung
in den folgenden zwei Jahren nachzuholen.
Ehrenamtspauschale
auf 720 Euro
erhöht
Freibertrag für
Übungsleiter erhöht
Während die Bestimmung zur zeitnahen
Mittelverwendung bereits für das Jahr 2013
gelten soll, wird die Neuregelung zur Nachholung der Bildung freier Rücklagen erst zum
01.01.2014 wirksam.
Quelle: www.vibss.de
7
Pferdesportvereine
»Schadenfall des Monats«
Folgenreiches Versäumnis.
Ein Riesenschock in den frühen Morgenstunden für den Bauern Harro. Als er seinen Schweinestall betrat, lagen etwa 150 seiner liebevoll gezüchteten Schweine tot auf dem Stallboden. Auch
die restlichen Tiere wirkten krank oder geschwächt.
Was war passiert?
Zur Veranstaltung eines Reitturniers hatte der
RuV Cavalos bei Harro ein Gelände gepachtet.
Der Strom kam von einem Gehöft, das direkt
neben dem Pachtgelände lag. Die Stromleitung
war am Gebäude des Landwirts angebracht.
Harro hatte bei der Absprache ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach Ende eines jeden
Veranstaltungstages unbedingt der Stecker
aus dem Stromkabel herausgezogen werden
müsse, da ansonsten die Stromversorgung zu
seinen Schweinemaststätten und damit zu den
computergesteuerten Lüftungsmechanismen
unterbrochen wäre.
Versäumnis der
Vereinsverantwortlichen
Seitens des Vereins wurden drei Verantwortliche dafür bestimmt. Entgegen der
Abmachung wurde es aber bereits am zweiten
Veranstaltungstag versäumt, das Stromkabel
herauszuziehen. Prompt kam es in der folgenden Nacht durch Feuchtigkeit zu einem Kurzschluss. Die Stromzufuhr wurde unterbrochen,
der Luftaustausch im Schweinestall konnte
nicht mehr stattfinden. 153 Tiere verendeten in
der Nacht, weitere 64 erlitten Folgeschäden.
Der Landwirt bezifferte den ihm entstandenen Schaden mit rd. 25.000 EUR. Derart
weitreichende Folgen einer aus ihrer Sicht
kleinen Pflichtverletzung hatte sich keines der
Vereinsmitglieder vorstellen können.
die Alarmanlage die Stromunterbrechung nicht
hatte anzeigen können.
Die computergesteuerte Belüftung der
Ställe hätte ständig durch einen Fachmann
überprüft werden müssen. Angesichts der
schwerwiegenden Folgen eines Stromausfalls
ist die Pflicht zur eigenen Vorsorge besonders
hoch anzusetzen.
Die ARAG, die als Sportversicherer des RuV
Cavalos auch für die Fehler der Vereinsmitglieder und Helfer einzustehen hat, wurde mit der
Regulierung beauftragt. Sie schaltete einen
Gutachter ein, der das Mitverschulden des
geschädigten Landwirtes prozentual bestimmte. Der Schaden wurde auf dem Vergleichsweg
reguliert.
Harro würde fortan für die regelmäßige
Wartung seiner Anlage sorgen. Auch den
verantwortlichen Vereinsmitgliedern war der
Schreck ordentlich in die Glieder gefahren.
Auch sie würden künftig aufmerksamer und
pflichtbewusster handeln.
Quelle: www.vid.sid.de
Dass die Folgen so schwerwiegend waren,
hatte allerdings einen weiteren Grund: Der
Akku der drei Jahre alten Alarmanlage für die
Stallüberwachung, die eventuelle Stromausfälle sofort akustisch und optisch melden sollte,
war leer und konnte keinen Alarm auslösen.
Landwirt verletzte
Sorgfaltspflicht
8
Daraus ergab sich die rechtliche Problemstellung, dass einerseits der Verein die
Unterbrechung der Stromzufuhr schuldhaft
verursacht hatte, auf der anderen Seite aber
der Landwirt seine Sorgfaltspflicht verletzt
hatte, weil wegen der mangelhaften Wartung
*Namen von der Redaktion geändert
Pferdesportvereine
»Preis für Jugendliche«
Gesucht wird: „Jung, sportlich, fair“
Die Deutsche Olympische Gesellschaft (DOG) fordert 13- bis 18-jährige Sportlerinnen und Sportler sowie Mannschaften zur Teilnahme an der Initiative „Jung, sportlich fair“ auf.
Kinder und Jugendliche sollen frühzeitig lernen, dass faire Gesten und korrektes Verhalten
im Sport wichtiger sind als der eigene Erfolg.
Nach der guten Resonanz im letzten Jahr will
der Förderverein Deutsche Olympische Gesellschaft, der sich für die Verbreitung des Olympischen Gedankens in Sport und Gesellschaft
engagiert, mit der zweiten Edition des Fair Play
Preises „Jung, sportlich, fair“ erneut wieder jugendliche Projekte und faire Gesten im Breitenwie im Leistungssport auszeichnen.
Fair Play spiele im Leistungs- wie im Breitensport eine entscheidende Rolle, denn Fair
Play sei mehr als die Befolgung der Regeln.
Fair Play mache den Geist des Sports aus und
fordere Handeln nach innerer Einstellung,
betont die DOG. Fair Play steht für die An-
erkennung und Einhaltung der Regeln, den
partnerschaftlichen Umgang mit dem Gegner,
die Achtung der gleichen Chancen und Bedingungen und die die Wahrung der Haltung bei
Sieg und Niederlage.
Bis zum 31. August können sich Sportlerinnen und Sportler oder Mannschaften im Alter
von 13 bis 18 Jahren für den Preis „Jung, sportlich, fair“ bewerben bzw. vorschlagen lassen.
Weitere Informationen zu der Ausschreibung
gibt es auf der Website der Deutschen Olympischen Gesellschaft: www.DOG-bewegt.de
Auszeichnung für faire
Gesten im Sport
DOG/hen
»Unser Turnier soll besser werden 2013«
Ideen und Innovationen gesucht.
„Was haben Sie getan, um Ihr Turnier 2013 noch besser zu machen?“ Diese Frage stellt die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) allen Veranstaltern von Reit- und Springturnieren der Grünen
Saison 2013 und belohnt die zehn kreativsten Ideen und Innovationen mit je 500 Euro.
Zunehmende Professionalität, wachsende
Ansprüche an Plätze, Böden und Organisation, Zeitmangel und dadurch bedingter Rückgang an freiwilligen Helfern, schrumpfendes
Zuschauerinteresse – die Ausrichtung eines
Turniers wird nicht einfacher. Mit dem Wettbewerb „Unser Turnier soll besser werden“, kurz
„Turnier 2013“, sucht die FN daher Turnierveranstalter, die neue Wege beschreiten und
frischen Wind in die Turnierlandschaft bringen.
Teilnahmeberechtigt sind nationale LPOsowie LPO/WBO-Freilandturniere in Deutschland, die Prüfungen für alle Reiter anbieten –
vom Einsteiger (E/A) bis zum Könner (M/S). Im
Herbst wertet dann eine Jury alle Bewerbungen nach den Kriterien Ausschreibung, Helfer-
gewinnung, Infrastruktur, Öffentlichkeitsarbeit
& Sponsoring sowie Rahmenprogramm aus.
So kann man mitmachen: Teilnahmebedingungen und Fragebogen aus dem Internet
(www.pferd-aktuell.de/turnier2013) herunterladen und ausfüllen, Ausschreibung und ggf. ein
paar Belege (Fotos, Presseberichte) zufügen
und per Mail an [email protected] oder
per Post an die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN), Stichwort „Turnier 2013“, 48229
Warendorf senden. Einsendeschluss ist der
15. Oktober.
Hb
Veranstalter auf
neuen Wegen gesucht
9
»Saubere Arbeit«
Krankheiten vorbeugen.
Ein guter Hygienestatus trägt dazu bei, Krankheiten und keimbedingten Leistungseinbußen
vorzubeugen. Auch Pferdebetriebe müssen ein Hygienemanagement durchführen, die Verantwortung hierfür liegt beim Betriebsleiter.
Hygiene fängt bei
gutem Stallklima an
EU-Futtermittelhygiene-Verordnung
gilt für Pferdebetriebe
10
Hygiene in einem Pferdebetrieb – ist das nicht
unnatürlich, ja sogar unmöglich? Weder noch,
denn mit Hygiene sind sämtliche Maßnahmen
gemeint, die die Gesundheit der Pferde erhalten und fördern sowie Krankheiten vermeiden
und bekämpfen. Damit ergeben sich in einem
Pferdebetrieb eine Vielzahl von Ansätzen und
Einsatzbereichen für Hygienemaßnahmen. Die
meisten sollten selbstverständlich sein und
entsprechen der „guten fachlichen Praxis”, einige sind jedoch sogar vorgeschrieben. So gilt
für die meisten Pferdebetriebe die EU-Futtermittelhygiene-Verordnung, deren Zielsetzung
sichere Futter- und Lebensmittel sind. Ihre oft
eher allgemein formulierten Vorgaben betonen
das Prinzip, das dem gesamten Hygienemanagement im Pferdebetrieb zugrunde liegt:
Dem Betriebsleiter obliegt die Verantwortung,
die für seinen Hof wichtigen und richtigen
Maßnahmen zu identifizieren und konsequent
umzusetzen. Nicht nur für die amtlichen Kontrolleure der Futtermittelüberwachung, sondern
vor allem seinen Tieren zuliebe und nicht
zuletzt, um seinen Kunden eine gute Dienstleistung bieten zu können. Auf landwirtschaftlichen Betrieben, die Direktzahlungen der EU
erhalten, werden Standards wie der „Standard
Futtermittelsicherheit”, die an die Hygiene
angrenzen, im Rahmen der Cross ComplianceRegelungen überprüft.
Wehret den Anfängen
Hygiene fängt bei so allgemeinen Dingen wie
einem guten Stallklima an. Aufgrund ihrer
großen Lungen sind Pferde auf ausreichende
Frischluftzufuhr angewiesen, um gesund zu
bleiben. Erforderlich sind außerdem eine gute
Luftzirkulation, niedrige Staub-, Keim- und
Schadgasgehalte. Detaillierte Vorgaben hierzu
finden sich in den „Leitlinien zur Beurteilung
von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Und auch das gehört dazu: Die Flächen
und Betriebsräume sollten ordentlich und sauber sein, denn wo alte Futtersäcke und Decken
herumliegen, entstehen Dreck- und Keimnester, und auch Schädlinge und Schadnager sind
dann nicht mehr weit.
Stallflächen und -einrichtung
Mist und Exkremente, Futterreste, Schadnager
und wechselnde Pferdebestände bauen im
Stall einen hohen Keimdruck auf. Hätten unsere Pferde viel Platz, würden sie eklige Ecken
und mit Exkrementen besetzte Stellen instinktiv meiden. Da dies nicht möglich ist, sollte
der Stall regelmäßig gereinigt und desinfiziert
werden. Dadurch wird, ein professionelles Vorgehen vorausgesetzt, die Anzahl der Erreger
(Viren, Bakterien, Pilze) sehr stark reduziert,
der Infektionsdruck auf die Pferde dadurch
Pferdesportvereine
gemindert. Ein keimfreies Milieu kann natürlich
nie erreicht werden, das ist unter normalen
Verhältnissen (Seuchenfreiheit) aber auch gar
nicht das Ziel. Angesagt ist eine Reinigung und
Desinfektion zum Beispiel auch nach ernsthaften Erkrankungen wie Herpesinfektionen.
In einem leeren Stall kann eine komplette
Reinigung und Desinfektion durchgeführt werden. Der Desinfektion sollte eine gründliche
Reinigung vorangehen. Diese läuft nach der
Empfehlung einer Fachfirma so ab: 1. Vorreinigung – Kot, Einstreu und Futterreste werden
mechanisch mit Schaufel, Besen und Wasser
entfernt. 2. Eine Reinigungsmittellösung wird
(zum Beispiel als Schaum) drucklos auf alle
Flächen aufgetragen und wirkt einige Minuten
ein. Das Reinigungsmittel entfernt auch Fette
und Eiweiße, die durch Wasser allein nicht
beseitigt würden. 3. Alle Flächen und Einrichtungen werden unter Druck mit reichlich
Wasser und einem Reinigungsmittel gründlich
gereinigt. 4. Die Flächen, vor allem Betonflächen, müssen vor der Desinfektion abtrocknen,
da sie sich mit Wasser vollsaugen, und so das
Desinfektionsmittel verdünnen würden. Als
nächster Schritt kann nun die Desinfektion
erfolgen. Hierfür wird eine Desinfektionsspritze
zur Schaumapplikation empfohlen, die an einen Wasserschlauch angeschlossen wird. Andere Ausbringungsmöglichkeiten (Rückenspritze, Vernebelung, Dampfstrahler) sind möglich,
ihre Vor- und Nachteile sind jedoch abzuwägen. Zu beachten ist, dass sämtliche Flächen
bearbeitet werden, genügend Wirkstoff in der
richtigen Konzentration aufgebracht wird und
dass die Sicherheitsvorgaben für Mensch und
Tier eingehalten werden. Reinigungs- und Desinfektionsmittel müssen sorgfältig und für den
jeweiligen Zweck ausgewählt werden. Desinfektionsmittel sollten nach der „DVG-Liste für
die Tierhaltung” der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft gewählt werden und
das DLG-Gütezeichen tragen.
In einem (teilweise) belegten Stall ist keine
Komplettmaßnahme, aber eine Zwischendesinfektion möglich. Diese kann sich gegen
Viren, Bakterien, Pilze richten, dann werden
Decken, Wände, Böden, Geräte und Stalleinrichtungen einbezogen. Oder es wird – nach erfolgter Entwurmung der Pferde – eine spezielle
Desinfektion gegen Wurmeier durchgeführt,
dabei liegt der Schwerpunkt auf den Flächen,
die mit Kot belastet sind (ohne Decken, Wände
nur unten). Eine solche Maßnahme ist insofern
sehr wichtig, als die vorbeugende Hygiene und
die Senkung des Infektionsdrucks im heutigen
Entwurmungsmanagement eine große Rolle
spielen sollten.
Futtermittel und Fütterungseinrichtungen
Im Bereich Futtermittel hat die Hygiene
ebenfalls große Bedeutung, denn zum einen
sind Pferde hier gegenüber Mängeln sehr
empfindlich, zum anderen kommt auch die
Thematik der Futter- und Lebensmittelsicherheit ins Spiel. Dass Pferde zu den Lebensmittel
liefernden Tieren zählen können, wurde durch
den „Pferdefleisch-Skandal” gerade wieder ins
Bewusstsein gerufen. Die EU möchte sichere
Futter- und Lebensmittel und hat hierfür unter
anderem die Futtermittelhygiene-Verordnung
erlassen. Laut der Verordnung müssen sich
auch Landwirte, die Futtermittel (Heu, Silage, Getreide) erzeugen und diese im Betrieb
verwenden, als Futtermittelprimärerzeuger
registrieren und diese Futtermittel gemäß den
Anforderungen der Verordnung herstellen.
Das bedeutet unter anderem: Primärerzeugnisse sind gegen Kontamination und Verunreinigung zum Beispiel durch Dünge- oder
Pflanzenschutzmittel, Biozide, Tierarzneimittel
oder Abfall zu schützen. Anlagen und Behälter für Herstellung, Transport, Lagerung etc.
sind zu reinigen und ggf. zu desinfizieren.
Die Kontamination von Futtermitteln durch
Tiere und Schädlinge ist möglichst zu verhindern. Es muss Buch geführt werden über die
Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und
Bioziden sowie die Eingänge und Ausgänge
von Futtermitteln (Rechnungen, Lieferscheine).
Zur Bedeutung des Schlachtstatus von Pferden
im Equidenpass erläutert das Bundeslandwirtschaftsministerium: „Die FuttermittelhygieneVO unterscheidet zwischen Tieren, die zur
Lebensmittelgewinnung bestimmt sind, und
solchen, die nicht zur Lebensmittelgewinnung
bestimmt sind. Soweit ein Betrieb Pferde hält,
die im Equidenpass als „Nicht-Schlachttier”
bestimmt sind, finden die Regelungen der
Futtermittelhygiene-VO auf die Fütterung
solcher Tiere keine Anwendung.“ Wer Futter
zukauft, muss darauf achten, dass alle Futtermittel von Herstellern stammen, die nach der
Futtermittelhygiene-Verordnung (VO) regist-
Gründliche
Reinigung
als Basis der
Desinfektion
Kontamination von
Futtermitteln
ist zu verhindern
11
Schädlingsbekämpfungssystem
ist ein Muß
riert oder zugelassen sind. Bei der Fütterung
von Pferden müssen grundsätzlich die Anforderungen der „Guten Tierfütterungspraxis”
erfüllt werden. Diese geben unter anderem
Folgendes vor: Stall und Fütterungseinrichtungen sind gründlich und regelmäßig zu
reinigen. Ein Schädlingsbekämpfungssystem
muss eingerichtet werden. Gebäude und Fütterungseinrichtungen sind sauber zu halten. Die
Einstreu ist regelmäßig zu wechseln und darf
nicht schimmeln. Futtermittel müssen getrennt
von Chemikalien lagern, Lager und Behälter für
Futtermittel müssen sauber und trocken sein
und regelmäßig gereinigt werden.
Die Tränksysteme sind laut der Verordnung
regelmäßig zu reinigen und das Tränkwasser
muss qualitativ für Pferde geeignet sein.
Meldung an die
Tierseuchenkasse
notwendig
Einstreu, Mist und Fliegen
Auf dem Markt werden – neben Desinfektionsmitteln – zahlreiche Sprays, Pulver oder Zusätze angeboten, die direkt beim Einstreuen oder
nach dem Ausmisten auf Streu oder Mist aufgebracht werden. Ihre Wirkung ist in der Regel
nicht biozid, sondern besteht darin, dass sie
direkt Ammoniak und Feuchtigkeit binden oder
die Ammoniak bildenden Bakterien verdrängen und Fäulnisprozesse unterbinden. Dadurch
werden pathogene Keime zurückgedrängt, die
Schadgasausdünstung und der Fliegenbefall
reduziert, die Stallluft verbessert und der Mist
soll noch dazu besser kompostieren. Fliegen
im Stall können darüber hinaus auch gezielt
mit Insektiziden bekämpft werden. Demgegenüber ist jedoch die erstgenannte Variante, die
darauf setzt, dass Fliegen nicht mehr so viel
„Lieblingssubstrat” vorfinden, deutlich umweltfreundlicher. Wird man eines sehr starken
Befalls nicht mehr Herr, kann in Einzelfällen die
chemische Keule angezeigt sein.
Weidehygiene
Auch die Weide liefert Futter. Daher gilt auch
hier die Futtermittelhygiene-VO, die folgende
Vorgabe macht: Werden Pflanzenschutz- oder
Düngemittel eingesetzt, sind die entsprechenden Wartezeiten einzuhalten, und es ist
auf Giftpflanzen zu achten. Des Weiteren sei
wieder einmal auf die große Bedeutung des
Abmistens von Weiden hingewiesen. Das
heutige Entwurmungsmanagement beim Pferd
verändert sich aufgrund der zunehmenden
12
Resistenzen der Endoparasiten gegenüber den
Wurmkuren. Auf die chemische Keule allein ist
auf lange Sicht nicht mehr unbedingt Verlass,
daher haben vorbeugende Maßnahmen wie
das Abäppeln von Weiden und Paddocks, das
die Wiederansteckung mit Parasiten deutlich
reduziert, stark an Bedeutung gewonnen.
Management
Über die Einzelmaßnahmen hinaus ist das Gesamtmanagement eines Pferdebetriebes ausschlaggebend dafür, wie gut der Hygienestatus
ist. Beispiele sind die räumliche Abtrennung
von Pferdegruppen wie Aufzuchtpferden oder
Zuchtstuten, oder auch, wie mit vierbeinigen
Neuzugängen umgegangen wird: Sieht sich
die zuständige Person den Neuling erst einmal
an, ob er gesund wirkt? Gibt es eine Möglichkeit, verdächtig erkrankte Tiere sofort abzusondern? Erkennt der Pferdehalter Anzeichen einer
anzeigepflichtigen Seuche wie der Infektiösen
Anämie? Wie steht es um das Impf- und Entwurmungsschema auf dem Betrieb?
Es wird Sie hoffentlich nie betreffen, aber
sollten Sie doch einmal in einen Seuchenfall
verwickelt werden, greift eine Maschinerie
an Gesetzen, Verordnungen und Erlassen der
Amtsveterinäre, die genau vorschreiben, wie
zur Eindämmung einer Seuche vorgegangen
werden muss. Die Maßnahmen sind oft drastisch, aber unvermeidbar, um eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Wichtig ist,
dass auch Pferdehalter ihren Bestand Anfang
jeden Jahres der Tierseuchenkasse melden.
Diese kann im Seuchenfall über die Solidargemeinschaft der Tierhalter eine Entschädigung
leisten. Welche vorbeugenden hygienischen
Maßnahmen im Alltag eines Pferdebetriebs
getroffen werden müssen, ist meist relativ allgemein formuliert. Dadurch soll sichergestellt
sein, dass jeder Betrieb die für ihn passenden
und praktikablen Maßnahmen ergreift. Dazu ist
jeder Pferdehalter verpflichtet, dies ist Teil der
vorgeschriebenen Fachkunde.
Jorinde Buck
Informationen für die Betriebs­führung
gibt es 8 x im Jahr mit
Pferdebetrieb – Das Profi Magazin
www.pferde-betrieb.de
Tel.: 08233/381141
Pferdebetriebe
»Online-Rechner hilft«
Ermittlung des Mindestpensionspreises.
Die Aufnahme von Pensionspferden ist das
wichtigste Angebot der Pferdebetriebe und
betriebsführenden Pferdesportvereine in
Deutschland: Rund drei Viertel der Pferdebetriebe und betriebsführenden Pferdesportvereine nimmt fremde Pferde gegen ein Entgelt
als Pensionspferde auf. Dabei ist es dringend
notwendig, den Deckungsbeitrag der angebotenen Leistungen und insbesondere den
Mindestpensionspreis zu kennen. Um diese
Berechnung zu erleichtern, hat das Institut für
Agrarökonomie der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in Zusammenarbeit
mit dem Pferdeberatungsteam Südbayern
am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten Fürstenfeldbruck einen Online-Rechner
zur Ermittlung des Mindestpensionspreises
veröffentlicht.
Die Eingabefelder sind mit bayerischen
Durchschnittswerten vorbesetzt. Diese können
Sie mit betriebseigenen Daten überschreiben.
Mit Hilfe von Schaltflächen können Sie zum
jeweiligen Thema weitere Info ein- bzw. ausblenden.
Den Online-Rechner finden Sie unter:
https://www.stmelf.bayern.de/idb/penspferd.
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»Kooperationen nutzen«
IN Betriebe haben Vorteile.
Kooperationspartner der FN gewähren Ihnen folgende Vergünstigungen:
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programm sowie auf Zubehörteile von
Reit­sporthindernissen der Sattler
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HYUNDAI-Modellpalette
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Deutschland GmbH
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Fachzeitschrift „Pferdebetrieb“
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Betriebsberatung Reitstall
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Reitanlagen und Stallbau FINK
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13
Pferdebetriebe
»Landwirtschaftliche Unfallversicherung«
Einheitlicher Beitragsmaßstab
zukünftig auch für Pferdehalter.
Ab der Beitragsumlage 2014 (für 2013) der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) gilt
auch für Pferdehalter bundesweit ein einheitlicher Beitragsmaßstab. Dies beschloss die Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in
ihrer Sitzung Ende März.
Gleiche Beiträge für
gleiche Unternehmen
Beitragsmaßstab und Beitragshöhe zur LUV
waren bisher für Pferdehaltungen bundesweit
unterschiedlich. Die hierfür seinerzeit zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften wählten jeweils einen sachgerechten
Maßstab und berücksichtigten den jeweiligen
Leistungsaufwand. Seit Jahresbeginn gibt es
die regionalen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften nicht mehr. Sie sind in der
bundesweit zuständigen SVLFG aufgegangen.
Wesentliches Ziel der Neuorganisation sind
bundesweit einheitliche Beitragsmaßstäbe.
Unternehmen gleicher Art und Größe sollen
in Deutschland gleiche Beiträge zahlen. Dies
entspricht einer immer wieder geäußerten
Forderung auch der Pferdehalter.
Die Vertreterversammlung hat nunmehr
bundesweit einheitlich anzuwendende Regelungen zur Beitragsberechnung beschlossen.
Danach zahlen künftig grundsätzlich alle
Stall- und Weidetechnik
Mitglieder einen Grundbeitrag und einen
risiko­orientierten Beitrag. Während der Grundbeitrag im Wesentlichen der Finanzierung der
Präventions- und Verwaltungskosten dient,
werden durch die risikoorientierten Beiträge
die Leistungsaufwendungen in den einzelnen
gebildeten Risikogruppen (wie zum Beispiel
der Pferdehaltung) finanziert.
Grundbeitrag
Der Grundbeitrag wird für alle Unternehmen mindestens 60 Euro und maximal ca.
240 Euro betragen. Mit diesem „fließenden“
Grundbeitrag wird berücksichtigt, dass die
Mitglieds­unternehmen einen unterschiedlichen
– mit der Unternehmensgröße zunehmenden – Präventions- und Verwaltungsaufwand
verursachen. Für Nebenunternehmen des
landwirtschaftlichen Unternehmens – wie z. B.
Pensionspferdehaltung – ist kein (zusätzlicher)
Grundbeitrag zu zahlen.
Pferdeboxen Ÿ Transportgeräte Ÿ Sattelschränke
Stallbedarf Ÿ Tränke-Technik Ÿ Weide- und Elektrozäune
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Pferdebetriebe
Risikoorientierter Beitrag
Der risikoorientierte Beitrag wird sich für
Pferdehaltungen nach einem geschätzten
Arbeitsbedarf für die versicherten Tätigkeiten
– ausgedrückt in Berechnungseinheiten (BER)
pro Hektar Fläche und pro Tier – richten. Bei
der Einstufung der Tiere wird dabei nach vier
Gruppierungen unterschieden:
• Deckhengste ohne Sporteinsatz
(12,8 bis 9,6208 BER)
• Zuchtstuten sowie Aufzucht-, Arbeits- und
Gnadenbrottiere
(8,13 bis 6,1672 BER)
• Sport-, Turnier-, Renn-, Kutsch-, Schul- und
Verleihpferde
(53,09 bis 52,1 BER)
• Pensionstiere sowie Freizeittiere, die nicht
zur Gruppe 3 gehören
(7,59 bis 6,6 BER)
Andere denkbare Gruppierungen wurden
verworfen. Diese Entscheidung basiert auf einer Empfehlung des beauftragten Gutachters.
Weitere Detailinformationen zur
Gruppenzugehörigkeit erhalten sie
in Servicebrief 83
Zwei Regelungen sind hierbei zu beachten:
Es wird die Zahl der durchschnittlich gehaltenen Tiere zugrunde gelegt.
Bis zu 100 Pferde verläuft der BER-Ansatz
pro Pferd im genannten Rahmen degressiv.
vielen Fällen eintretenden Beitragsveränderungen – unabhängig von deren Höhe – bis 2018
in gleichmäßigen Angleichungsstufen umgesetzt werden. Dies gilt für Beitragssenkungen
und -erhöhungen. Außerdem ist eine zusätzliche Härtefallregelung für überproportionale
Beitragssteigerungen vorgesehen.
Härtefallregelung
für überproportionale
Beitragssteigerungen
Erhebungen erforderlich
Eine Zuordnung nach den neuen Gruppierungen wird in vielen Fällen nur mit Hilfe der
Pferdehalter möglich sein. Fragebögen sollen
Mitte Juli 2013 übersandt werden.
Versicherungsrechtliche Regelungen
unverändert
Die Bestimmungen zur Pflichtmitgliedschaft
von Pferdehaltungen in der LUV und zum Umfang des Versicherungsschutzes werden hingegen nicht geändert. Auch Befreiungsmöglichkeiten gibt es danach unverändert nicht.
Beitragszahlung in Teilbeträgen
nur noch bei Lastschrift
Die Zahlung des Beitrages zur Berufsgenossenschaft in drei Teilbeträgen wird ab 2014
ausschließlich davon abhängig sein, ob eine
Teilnahme am Lastschriftverfahren erklärt
wurde. Eine Teilnahme an diesem für alle
Beteiligten vorteilhaften Verfahren wird daher
empfohlen.
Hartmut Fanck
Bereichsleiter Versicherung bei der SVLFG
Alle der LUV zugehörigen Gruppierungen der Pferdehaltung in Deutschland bilden
künftig eine eigenständige Risikogruppe. Sie
finanzieren mit ihren Beiträgen nur den ihnen
zugeordneten Leistungsaufwand (Renten- und
Heilverfahrenskosten aus der Pferdehaltung im
Umlagejahr zuzüglich anteiliger nicht zuzuordnender Aufwendungen). Eine Quersubventionierung durch andere oder von anderen Risikogruppen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der
Leistungsaufwand wird daher ganz wesentlich
den Beitrag 2014 bestimmen.
Beitragshöhe 2014
Aussagen zur Höhe des Beitrages in Euro können voraussichtlich erst Ende 2013 getroffen
werden. Aufgrund gesetzlicher Vorgabe steht
aber bereits fest, dass die wahrscheinlich in
15
FN-News
»Vorreiter Deutschland«
Zwei Drittel kennen die Initiative.
Über zwei Drittel aller Pferdesportvereine und Pferdebetriebe kennen die Initiative Vorreiter
Deutschland (2011: 47 bzw. 52 Prozent). Und jeder zweite Verein und fast jeder zweite Betrieb
findet die Initiative hilfreich für seine Arbeit (2011: 23 bzw. 13 Prozent). Mit diesen Zahlen aus
dem Sportentwicklungsbericht Pferdesport 2013 stellte Thomas Ungruhe, Leiter der FN-Abteilung Breitensport, Vereine, Betriebe, bei der Mitgliederversammlung der Deutschen Reiterlichen
Vereinigung (FN) Anfang Mai in Münster ein Ergebnis für die Initiative Vorreiter Deutschland vor.
Engagement für
Vereine und Betriebe
geht weiter
Informations-Drehund Angelpunkt:
www.vorreiterdeutschland.de
Im Frühjahr 2010 gestartet als Gesamtverbandsinitiative, um die Vereine und Betriebe
zu unterstützen, zeigen die aktuellen Zahlen, dass die Initiative bei den Vereinen und
Betrieben angekommen ist. „Auch wenn das
Projekt Ende des Jahres offiziell endet, unser
Engagement für die Vereine und Betriebe geht
natürlich weiter,“ sagte Thomas Ungruhe.
Schließlich zählt die Förderung des organisierten Sportes und damit der Vereine und
Mitgliedsbetriebe zu den zentralen Aufgaben
des Verbandes. Schon vor der Initiative gab
es seitens FN und Landespferdesportverbände daher zahlreiche Angebote für die Vereine
und Betriebe. Diese wurden dann unter dem
Namen der Initiative gebündelt und erweitert
– immerhin mehr als 90 Maßnahmen. „Damit
ist es uns gelungen, diese Angebote bekannter
zu machen, sie an die Vereine und Betriebe
heranzutragen und ihnen damit konkrete Hilfe
in der Vereins- und Betriebsführung zu geben.
Moderne und gut arbeitende Vereine und
Betriebe sind schließlich die Basis des Pferdesportes,“ sagte Ungruhe weiter. InformationsDreh- und -Angelpunkt der Initiative ist das
Internetportal www.vorreiter-deutschland.de.
Dort finden sich auch praktische Checklisten
und Arbeitshilfen für den ehrenamtlichen und
betrieblichen Alltag. Immerhin jeder zweite
Verein und Betrieb kennt und nutzt das Portal,
auch dies ein Ergebnis des aktuellen SEB (Der
vollständige SEB wird im Herbst 2013 ausgewertet vorliegen. Über 1.600 Vereine und mehr
als 700 Betriebe haben teilgenommen.)
So positiv die Zahlen im Bundesdurchschnitt sind, verstellen sie aber nicht den Blick
auf die Realitäten in den Vereinen und Betrieben. Denn neben den positiven Erfahrungen
vor Ort in den einzelnen Landespferdesportverbänden gibt es auch nachdenklich stimmende
Erlebnisse wie der Bericht von Gerhard Ziegler,
16
Präsident des Pferdesportverbandes BadenWürttemberg, zeigte. Er schilderte die teilweise
fehlende Informationsbereitschaft der Vereine
und Betriebe. So wurde in den Gesprächen mit
den Vereinen und Betrieben deutlich, dass die
Mehrheit der von ihnen gewünschten Angebote und Unterstützungsleistungen bereits
vorhanden ist – nachzulesen in der Landesverbandszeitschrift und auf dem LV-Internetportal.
Dennoch bewertete er die Treffen als außerordentlich hilfreich, um festzustellen, wo es an
der Basis „brennt“. „Wir müssen aufpassen,
nicht den Eindruck des „Besserwissens“ zu
vermitteln, und wir müssen die Nähe zu unseren Mitgliedern verbessern“, resümierte der
LV-Präsident.
Mit positiven Tenor berichtete Brigitte
Hein, Geschäftsführender Vorstand des PSV
Westfalen, von ihren Erfahrungen. Aufgrund
der unterschiedlichen Entwicklung in den
acht Kreisverbänden bot der Landesverband
maßgeschneiderte Kreis-Konferenzen an, in
denen für die regionalen Vereine und Betriebe relevante gesellschaftliche Entwicklungen
und Zukunftsszenarien aufgezeigt wurden.
Dadurch wurde den Vereinen und Betrieben
deutlich, dass und wie sie betroffen sind. Der
Landesverband nutzte die Konferenzen zudem,
um über entsprechende Unterstützungs- und
Beratungsangebote zu informieren. Bo
FN-News
»Top Horse of the Year 2013 by FN«
Suche nach dem schönstem Pferd.
Seit dem 15. März sind Deutschlands Pferdebesitzer, Reitbeteiligungen oder Schulpferdereiter
wieder im THOTY-Fieber. Nach dem großen Erfolg in den vergangenen beiden Jahren geht der
Onlinewettbewerb „Top Horse of the Year by FN“ (THOTY) in die dritte Runde. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) sucht erneut Deutschlands schönstes und ausdrucksvollstes Schul- und
Privatpferd oder -pony. Bis Ende Juni können Setcards angelegt und die Werbetrommeln für die
vierbeinigen Titelanwärter gerührt werden.
Im Rahmen des Finales müssen die Pferde
der Jury präsentiert werden. Den Siegern je
Kategorie winkt ein exklusives Fotoshooting
mit ihren Pferden sowie weitere hochwertige
Preise. Zusätzlich werden Sonderpreise für die
aktivste Pressearbeit und die kreativste Setcard
vergeben. Auch für alle, die sich am OnlineVoting beteiligen, gibt es verschiedene Preise
zu gewinnen.
Siegern winkt
exklusives
Fotoshooting
Hinweis: Insbesondere für Vereine bzw.
Betriebe mit Reitschulbetrieb bietet der Wettbewerb die Möglichkeit, den Schulpferden vor
großem Publikum „Danke“ zu sagen. Noch
dazu ist bereits das Fotografieren der Bilder
für die Setcard, das Anmelden des Schulpferdes und erst recht das Sammeln der Stimmen
für „ihr“ Schulpferd eine tolle Aktion für die
Reitschüler und stärkt nicht zu letzt den Zusammenhalt im Verein oder Betrieb.
Jeder kann mit seinem Pferd oder Pony
teilnehmen – vom süßen Shetlandpony über
den eleganten Hannoveraner bis zum beeindruckenden Shire Horse. Die Anforderungen
sind simpel. Nicht das Können, sondern die
Schönheit und der Ausdruck zählen. Mitmachen ist denkbar einfach. Egal ob Pferdebesitzer, Reitbeteiligung, Schulpferdereiter oder
Reitverein bzw. -betrieb, unter www.top-horseof-the-year.de kann kostenlos eine Setcard für
das Pferd oder Pony angelegen werden, wie
bei „echten“ Models auch. Jeder Besucher der
Website www.tophorseoftheyear.de kann dann
online sein persönliches Top Horse auswählen
und seine Stimme für ein Pferd abgeben. Das
Online-Voting erfolgt in zwei Phasen, wobei
jeweils die Anzahl der abgegebenen Stimmen
entscheidet. Ins Finale kommen jeweils die
fünf Pferde der beiden Kategorien „Schulpferd“ und „Privatpferd“, für die die meisten
Besucher der Internetseite abgestimmt haben.
Die Resonanz auf den im letzten Jahr zum
zweiten Mal ausgelobten Online-Wettbewerb
übertraf bisher alle Erwartungen der FN: bisher
kämpften über 3.500 Pferde- oder Ponybesitzer kämpften um den Titel „Top Horse of the
Year by FN“. Nach den Premierensiegern Balu
(Kategorie Schulpferd) und Tamiro (Kategorie
Privatpferd) hießen die Titelträger der zweiten
Auflage Snigger (Kategorie Schulpferd) und
Stargate (Kategorie Privatpferd). Der FN-Wettbewerb „Top Horse of the Year by FN“ läuft im
Rahmen der Initiative Vorreiter Deutschland.
Unterstützt wird der Wettbewerb erneut durch
die Firmen Effol, HKM, Höveler und uvex sowie
das Magazin Mein Pferd als Medienpartner.
Jeder kann mit
seinem Pferd oder
Pony teilnehmen
Weitere Informationen unter www.tophorseoftheyear.de.
17
FN-News
»Vertrag zwischen FN und „Zartbitter“«
Gemeinsam gegen Missbrauch vorgehen.
Sexueller Missbrauch und sexualisierte Gewalt macht vor keinem gesellschaftlichen Bereich
halt, auch nicht vor dem Sport. Als erster Sportverband unterzeichnete die Deutsche Reiterliche
Vereinigung (FN) im Rahmen ihrer Jahrestagung in Münster einen Kooperationsvertrag mit einer
Opferschutz- und Präventionsorganisation, konkret mit dem Verein Zartbitter (Köln).
APO 2014:
erweitertes
Führungszeugnis
notwendig
Vor zwei Jahren wurde der Kontakt zwischen
der FN und Zartbitter geknüpft. Der Verein hat
als Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen
jahrzehntelange Erfahrung auf diesem Gebiet.
Er veröffentlichte zahlreiche Broschüren, Faltblätter und Plakate zur Prävention von sexuellen Übergriffen, die inzwischen auch Bestandteil des FN-Lehrmittelkoffers sind. Wie ernst
der Dachverband das Thema nimmt, beweist
auch die auf der Mitgliederversammlung verabschiedete neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung 2014 (APO). Jeder neu qualifizierte
Trainer benötigt ab dem kommenden Jahr ein
erweitertes Führungszeugnis.
Konkret wird die Zusammenarbeit so
aussehen, dass Zartbitter eine eigene E-MailAdresse anbietet. Unter [email protected] können sich Kinder, Jugendliche und
deren Eltern, aber ebenso Vereinsvorstände
und Trainer beraten lassen und gegebenenfalls
Hilfe holen. Zudem wird in Kürze eine telefonische Hotline eigens für den Pferdesport eingerichtet. Bei der Vertragsunterzeichnung sagte
FN-Präsidiumsmitglied Heidi van Thiel (Essen):
„Damit setzt der Pferdesport ein deutliches
Zeichen innerhalb der DOSB- Spitzenverbände.
Ich würde mir wünschen, dass weitere Sportarten ebenfalls diesen Schritt gehen und sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
den Kampf ansagen.“
hen
Zartbitter-Vorsitzende Ursula Enders (Köln)
erklärte, dass die FN der einzige Verband sei,
mit dem sie eine solche Zusammenarbeit auch
vertraglich beschließen würde. „Wir lehnen
es eigentlich ab, für Verbände eine Art Alibifunktion einzunehmen, aber bei der FN sind
wir von der Ernsthaftigkeit des Engagements
überzeugt.“
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FN-News
»Betriebsleiter und PM zu Gast bei Fendt«
Von London über Bayern nach Rio.
Zum ersten Mal gastierte die Veranstaltung „Ritte des Jahrhunderts“ in Bayern. Die Firma Fendt
hatte in ihr nagelneues Werk nach Marktoberdorf geladen. Rund 300 Besucher, darunter auch
112 Leiter von Pferdebetrieben, erlebten einen spannenden und informativen Tag.
Umwelt Nürtingen berichtete über „Wirtschaftliche Pferdehaltung – eine Herausforderung“.
Prof. Dr. Engel Hessel von der Universität
Göttingen referierte über die „Ammoniak- und
Staubentwicklung in Pferdeställen“. Anschließend ging es für einen Teil der 280 Besucher
zur Werksbesichtigung. Die anderen Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, Fendt Schlepper
zu testen.
Am Nachmittag konnten sich Betriebsleiter
in zwei hochkarätigen Fachvorträgen über moderne Pferdehaltung informieren. Prof. Dr. Dirk
Winter von der Hochschule für Wirtschaft und
Das Motto der abendlichen Gala „Ritte des
Jahrhunderts“ lautete „Von London nach Rio“
über Marktoberdorf und ließ die hervorragenden Ergebnisse der deutschen Reiter bei den
Olympischen Spielen 2012 in London Revue
passieren – mit einem Ausblick auf die kommenden Spiele in Rio de Janeiro 2016.
»Fortbildung für Vereinsführungskräfte«
Vereinsmanager-C Pferdesport.
Um die Funktionäre und Führungskräfte in den
Pferdesportvereinen gezielt zu unterstützen,
bietet die Deutsche Reiterliche Vereinigung
e.V. (FN) die Ausbildung zum Vereinsmanager
Pferdesport an. Analog der Trainerausbildung
erfolgt die Qualifizierung über die Lizenzstufen
-C und -B.
Der Vereinsmanager-C Pferdesport bildet
die erste Stufe der Ausbildung. Während
dem Lehrgang werden vorrangig Themen wie
Führung, Sportangebot, Finanzierung, Organisation, Marketing, Sponsoring, Finanzen, Steuern und EDV behandelt. Aber auch Bereiche,
wie der Pferdesportverein und sein Umfeld, die
Zusammenarbeit mit externen Institutionen sowie Rechtsfragen zu Pferd und Verein werden
angesprochen. Ausgebildete Vereinsmanager
können Aufgaben in den einzelnen Bereichen
des Vereins selbstständig bearbeiten und zu
deren Lösung gezielt beitragen. Die Ausbildung zum Vereinsmanager wird
zentral bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in Warendorf durchgeführt. Der
Vereinsmanager-C Lehrgang im Jahr 2013
findet an folgenden Terminen statt:
1. Lehrgangsblock:
2. Lehrgangsblock:
3. Lehrgangsblock:
26. - 30. August 2013
26. - 28. September 2013
7. - 9. November 2013
Zur Erlangung der Vereinsmanager - C
Pferdesport Qualifikation müssen die im
Lehrgangsangebot enthaltenen 120 Unterrichtseinheiten absolviert werden. Die Teilnahmegebühr am Lehrgang beträgt 400 EUR. Ihre
Anmeldung richten Sie bitte bis zum 30. Juni
2013 unmittelbar an die Deutsche Reiterliche
Vereinigung e. V. ; Pferdebetriebe/Vereine;
Postfach; 48229 Warendorf; Telefax: 0258163627211; E-Mail: [email protected].
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FN-News
»FN-Bildungskonferenz 26. Juni 2013«
Erfolgreiches Lehren und Lernen.
Die Bildungskonferenz 2013 der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) ist am 26. Juni im
historischen Reithaus der Hessischen Reit- und Fahrschule in Dillenburg zu Gast. Die sechste
Auflage der Veranstaltung steht unter dem Motto „Erfolgreiches Lehren und Lernen im Pferdesport“. Prominenter Gastreferent ist der ehemalige Erste Oberbereiter der Wiener Hofreitschule
Arthur Kottas-Heldenberg. Den wissenschaftlichen Part übernimmt in diesem Jahr die Ulmer
Diplompsychologin Dr. Zrinka Sosic-Vasic. Sie stellt die jüngsten Erkenntnisse der Gehirn­
forschung zum Thema Lernen vor.
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Ausbilder als
Moderator von
Lernprozessen
Impressum
Servicebrief Nr. 82
Mai 2013
www.pferd-aktuell.de
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Dr. Zrinka Sosic-Vasic gehört als Leitende
Klinische Psychologin an der Universitätsklinik
Ulm zum Team des bekannten Gehirnforschers
und Bestsellerautors Professor Dr. Manfred
Spitzer. Ab 2006 leitete sie die Arbeitsgruppe
„Bildungs- und Entwicklungsbegleitung“ am
angegliederten TransferZentrum für Neurowissenschaften und Lernen (ZNL), das es sich zur
Aufgabe gemacht hat, Gehirn- und Bildungsforschung zu verknüpfen. „In ihrem Vortrag
erklärt Dr. Sosic-Varsic, wie Lernen funktioniert, was zum Lernen motiviert und was dazu
beiträgt, dass man das Gelernte dauerhaft behält“, verrät die FN-Referentin und Organisatorin der Bildungskonferenz, Eva Lempa-Röller.
Damit leitet Dr. Sosic-Vasic nahtlos zum
Vortrag von Thies Kaspareit über. Der Leiter
der FN-Abteilung Ausbildung und Wissenschaft stellt das „FN-Bildungskonzept“ vor,
einen Leitfaden für Lehrgangsleiter und Trainer. „Ein Ausbilder muss heute mehr leisten,
als nur Reitanweisungen zu geben, gerade als
Lehrgangsleiter. Er ist ein Moderator von Lernprozessen“, erklärt Kaspareit. „Die Vermittlung
von Werten steht im Mittelpunkt.“ Einen Blick
über den Tellerrand der reinen Reitausbildung
wirft auch der dritte und letzte Vortrag im theoretischen Teil. Unter der Überschrift „Bildung
und Gesundheit“ wird darin die etwas ketzerische Frage in der Raum geworfen, ob diese
Herausgeber:
Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN)
Bundesverband für Pferdesport
und Pferdezucht
Pferdebetriebe/Vereine
Freiherr-von-Langen-Straße 13
48231 Warendorf
Telefon: 02581/6362-0
Fax: 02581/62144
Mail: [email protected]
Themen nur auf dem Sportplatz zählen oder
auch für Trainer im Pferdesport relevant sind?
Das Thema Lehren und Lernen zieht sich
wie ein roter Faden auch durch den anschließenden praktischen Teil der Bildungskonferenz. Unter der Überschrift „Unterrichtserteilung – Lernen mit dem Pferd auf neuem Weg“
präsentieren die hessische Schulsportbeauftragte und Reitpädagogin Anette Reichelt und
der Disziplintrainer Fahren Dieter Lauterbach
Ausschnitte aus ihren täglichen Arbeit. Den
krönenden Abschluss des Programms bildet
der bekannte Richter und Ausbilder Arthur
Kottas-Heldenberg. Nach dem Motto „Der gute
Sitz des Reiters entscheidet über eine effektive
Einwirkung“ erläutert er die Ausbildungsprinzipien an der Wiener Hofreitschule und diskutiert
mit den Experten und Teilnehmern über Veränderungen in der Grundausbildung.
Information und Anmeldung: Deutsche
Reiterliche Vereinigung (FN), Abteilung
Ausbildung und Wissenschaft, Monika Grabowski, E-Mail mgrabowski@fn-dokr,de, Fax
02581/6362-7230, Telefon 02581/6362-230. Es
wird ein Teilnehmerbeitrag von 20 Euro erhoben, Persönliche Mitglieder der FN zahlen 15
Euro.
Hb
Redaktion: Martin Otto, Adelheid Borchardt
Fotos:
R. Hesse S. 2, U. Schmoll S. 3, Fotolia S. 11, A. Mohr S. 19
Gestaltung: Schmoll, Bad Schwalbach
Herstellung: MG Marketing GmbH, Limburg
Erscheinungsweise: alle drei Monate
Bezugspreis im Mitgliedsbeitrag enthalten.