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die Argania Spinosa, existiert
Festkonzert im Cuvilliésseit rund 80 Millionen Jahren
Theater
und wächst nur noch auf rund
So. 22.12.13, 20:00, 85,70–27,40 € 820.000 Hektar im südwestlichen Marokko. Alle Versuche,
Festliche Silvestermatinée
Di. 31.12.13, 11:00, 85,70–27,40 € ihn auch anderswo anzusiedeln,
sind bislang gescheitert. Der Arganbaum-Bestand ist bedroht
Festkonzert im Cuvilliésund steht daher unter strengem
Theater
Schutz. Die UNESCO hat die
Di. 31.12,13, 17:00/20:00,
Dächern getrocknet. Die extrem
harten Schalen müssen von
Hand geknackt werden, dann
gemahlen. Der entstehende Brei
wird ausgepresst, bis das wertvolle goldgelbe Öl herausläuftalles in mühevoller Handarbeit.
Pro Arganbaum können im Jahr
etwa 30 Kilo Früchte geerntet
werden, die gerade einmal einen
Liter Arganöl ergeben- das erklärt auch die hohen Preise.
Die Berber selbst verwenden das
Öl schon immer in der täglichen
Küche und die Frauen pflegen
Haut und Haare damit. Zweifel-
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13
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Der Herbst ist in unmittelbare
Nähe gerückt und damit greifen wir auch in der Küche ger-
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Mittwoch, den 4. September 2013
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Krankheitsrisiko für den gesamten Körper dar. Einer der
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Behandlungsergebnis.
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(Zahnfleischbehandlung) und Implantologie.
In der Praxis von Dr. Risterucci
wird größter Wert auf Beratung,
Aufklärung und auf eine individuell abgestimmte Betreuung
gelegt.
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Naschereien: Süßigkeiten oder
auch Kekse und Kuchen sollte
man nur in geringen Mengen
verzehren. Durch den hohen
Zuckeranteil erhöhen sie den
Säuregrad im Mund, fördern
somit die Ansiedelung von Bakterien und begünstigen die Entstehung von Karies und Zahnfleischentzündungen.
Zuckerhaltige Getränke: Egal
ob Cola, Limonade, Alkohol
oder auch eine zu große Menge
Fruchtsaft – sämtliche zuckerhaltigen Getränke greifen den
Zahnschmelz an. Auch Früchte- oder Kindertee enthält oft
Zucker.
Fast Food: Weißmehlprodukte
wie helle Brötchen, Toastbrot
oder auch weiche Kost, wie
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Zahngesundheit, Schulanfang, Volksfest
oder Weihnachten:
steht eine Nährstoff- und Sauerstoffunterversorgung. Folge:
Die Krankheitsanfälligkeit der
Zähne steigt an. In der Zigarette enthaltenes Teer und Nikotin erzeugen zusätzlich unerwünschte Zahnverfärbungen.
Stress: Beruflicher oder privater
Druck schwächt das Immunsystem und erhöht somit die Gefahr von Parodontitis und Karies. Viele Stressgeplagte beißen
zudem mehrere Stunden täglich
und auch nachts die Zähne
zusammen. Dauerhaftes Knirschen und Pressen verursacht
nicht nur Zahn- und Kieferfehlstellungen, sondern führt auch
dazu, dass der Zahnschmelz
absplittert und sich abreibt.
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Parodontitis
Fürstenfeldbruck – Zahlreiche
Studien und Forschungsprojekte belegen, dass Entzündungen im Körper, wie beispielsweise am Herzen oder
an der Gebärmutter, durch
Bakterien aus der Mundhöhle
beeinflusst werden. Die Bakterien stammen aus Zahnbetterkrankungen, von wo aus sie in
Dr. med. dent. FCD Marseille
beispielsweise Hamburger, reduzieren die Kaufunktionen des
Kiefers. So bildet sich dieser
langfristig zurück und entzieht
dem Zahn nötigen Halt. Zähne
lockern sich und im schlimmsten Fall droht der Verlust. Außerdem vermindert Fast Food
dauerhaft die Speichelproduktion, die schützend gegen Säureattacken wirkt.
Rauchen: Inhaltsstoffe von Zigaretten gelangen direkt beim
Inhalieren in die feinen Blutgefäße des Zahnfleisches sowie
auch nach dem Einatmen über
die Lunge ins Blut. Aufgrund
der gefäßverengenden Eigenschaften von Nikotin wird das
Zahnfleisch nicht mehr ausreichend durchblutet und es ent-
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die Blutbahn gelangen und an
weit entfernten Stellen im Körper eine Entzündung auslösen
können. Untersuchungen deuten darauf hin, dass Patienten,
welche an Parodontitis erkranken, ein erhöhtes Risiko haben,
einen Herzinfarkt zu erleiden.
An den Gefäßen, welche von
Arterienverkalkungen betroffen
waren, konnten Bakterien nachgewiesen werden, welche sonst
ausschließlich in entzündeten
Zahnfleischtaschen
vorkommen. Auch Diabetiker scheinen
von den Wechselwirkungen betroffen zu sein. Jüngste Studien
zeigen, dass erfolgreiche Parodontitisbehandlungen positive
Auswirkungen auf den Blutzuckerspiegel haben. Umgekehrt
ist bei schwangeren Frauen
mit einer unbehandelten Zahnbetterkrankung das Risiko einer
Frühgeburt um das Siebenfache
erhöht.
Als beste Vorbeugung gegen
eine Entzündung des Zahnfleisches gilt noch immer das
regelmäßige und gründliche
Zähneputzen. Außerdem verhindern Hilfsmittel wie Zahnseide, Zwischenraum-Bürsten
und Mundspüllösungen das
Entstehen von Entzündungen.
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eltern. Auch Schwiegerkinder
Die Höhe der Schenkungssteu- und geschiedene Ehepartner
er setzt ein Steuerbescheid zählen zur Steuerklasse II. Die
fest. Die Höhe dieser Steuerab- Steuerklasse III betrifft alle übgabe ist variabel und hängt ab rigen, wie zum Beispiel auch
vom Wert des steuerpflichtigen die eingetragenen LebenspartAnteils und von der Steuerklas- ner. Der Freibetrag für Kinder
se des Beschenkten. Unter die beträgt 400.000 Euro und für
Steuerklasse I fallen leibliche Enkel 200.000 Euro. Ehepartner
bzw. adoptierte Kinder und können einen Freibetrag von
Stiefkinder. Ebenfalls gilt sie für 500.000 Euro für sich in AnEnkelkinder und für Eltern und spruch nehmen. Der Freibetrag
Voreltern, falls die Kinder nicht für die restlichen Personen der
mehr leben sollten. Ehepartner Steuerklasse I beträgt 100.000
pb
gehören ebenfalls zur Steu- Euro.
Die Zahl der „wilden Ehen“
steigt kontinuierlich. Das Problem dabei: Der Gesetzgeber
hat für diese Form des Zusammenlebens weiterhin wenig
übrig, Unterhaltsbestimmungen
oder Ansprüche auf eine gesicherte Altersversorgung bestehen meist nur bei Verheirateten.
Irene von Behr ist Fachanwältin für Familienrecht: „Was man
als Paar ohne Trauschein alles
regeln sollte, ist individuell sehr
verschieden und hängt von der
wirtschaftlichen Situation und
den gegenseitigen wirtschaftlichen Verflechtungen genauso
ab wie von den gemeinsamen
Planungen – etwa ob ein gemeinsames Haus oder Kinder
vorgesehen sind.“
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So gibt es beispielsweise bei gene Abmachungen und Vorsorgemaßnahmen treffen – das gilt ganz
unverheiratet zusammenleben- besonders für den Fall, dass das Paar gemeinsame Kinder hat.
den Paaren keine Möglichkeit
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einer Gütertrennung oder Gütergemeinschaft. „Bei Bedarf kön- als Miteigentümer gemeinsam kaufen. „Falls beide Partner für
nen die Partner aber schriftlich gehören“, so Irene von Behr. Be- die Finanzierung des Hauses
festlegen, dass ihnen einzelne sonders knifflig werde es, wenn unterschiedliche Beiträge leisGegenstände, etwa das Auto, Unverheiratete eine Immobilie ten, sollte man sich wegen
eines Vertrags, der Regelungen
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Unverheiratete Paare sollten
auch für den Fall, dass einer
der Partner stirbt, eigene
Vorsorgeregelungen
treffen,
betont Peter Krückl von den
Ergo Direkt Versicherungen:
„Dies ist besonders dann
wichtig, wenn ein unverheiratetes Paar mit Kindern nach
traditionellem Muster lebt:
Der Mann verdient, die Frau
arbeitet maximal Teilzeit und Zum Wohnungsbau gehört
versorgt ansonsten zu Hause neben neu gebauten Häusern
die Kinder.“ Eine Risikole- auch der Kauf von Bestandsimbensversicherung sollte des- mobilien und deren Modernisiehalb gerade für unverheiratete rung.
be.p./Wiltrud Zweigler
Paare mit Kindern ein Pflichtschutz sein, oft sei sie sogar
der einzige Weg, den Hinterbliebenenschutz preiswert zu
regeln. „Beim Abschluss sollte man auf eine ausreichende Mit 147 Milliarden Euro finanVersicherungssumme achten. zierten Kreditinstitute und LeAls Faustregel geht man von bensversicherer im verganeinem Versorgungsbedarf des genen Jahr den Wohnungsbau
Drei- bis Fünffachen des Jah- in Deutschland. Dazu gehören
resbruttoverdienstes aus“, so der Neubau, der Erwerb von
Krückl.
djd/pt Bestandsimmobilien und deren
Modernisierung. Das meiste Geld – 49,6 Milliarden Euro
– stellten erneut die Sparkassen zur Verfügung. Ihr Marktanteil liegt bei 33,8 Prozent. Den
zweiten Platz belegen weiterhin
die Bausparkassen mit Auszahlungen von 33,4 Milliarden
Euro und einem Marktanteil von
22,8 Prozent. Platz drei nehmen
erstmals die Kreditbanken mit
26,3 Milliarden Euro ein – das
entspricht einem Marktanteil
von 17,9 Prozent. Sie liegen
jetzt knapp vor den Genossenschaftsbanken mit 25,4 Milliarden Euro und einem Marktanteil
von 17,3 Prozent. Diese Angaben machte jetzt der Verband
der Privaten Bausparkassen.
Mit großem Abstand folgen
auf Rang fünf die Lebensversicherer mit geschätzten 5,8
Milliarden Euro. Private Hypothekenbanken und öffentlichrechtliche Grundkreditanstalten
zahlten 5,1 Milliarden Euro aus;
die Landesbanken eine Milliarde
Euro.
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INDUSTRIESTR. 45
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Sonntag, 15. September 2013
Sonntag, 22. September 2013
11–12 Uhr
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die Wärmepumpe
11–12 Uhr
Neues zur BrennstoffzellenHeizung
13–14 Uhr
Mehrgenerationenhäuser:
Ganzheitliche Planung für
Jung und Alt
13–14 Uhr
Außenwände und Dach richtig
wärmedämmen
15–16 Uhr
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Hausinstallation
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• Volksbank Raiffeisenbank,
BLZ 701 633 70, Kto. 822 370
IBAN: DE 15 7016 3370 0000 8223 70
SWIFT-BIC: GENODEF 1 FFB
10.00 Uhr
10.00 Uhr
10.00 Uhr
3
Profil
Mittwoch-Ausgabe
Preisliste Nr. 45 · gültig ab Januar 2014
Ortspreis1)
Grundpreis2)
Ausgabe:
Auflage
je mm/
je mm/
Ost
33.615
1,02
1,20
West
38.615
1,02
1,20
Aufschlag für gewerbliche Bekanntschaftsanzeigen und Telefonkontakte: 100%
Ost+West
72.230
1,68
1,93
Chiffre-Anzeigen:
Chiffre-Gebühr bei Abholung  5,00
Chiffre-Gebühr bei Offertenzusendung  8,00
■ Rubrikanzeigen nur Gesamtausgabe:
Immobilienmarkt
2,00
2,30
Stellenmarkt
2,00
2,30
Vereine, Familienanzeigen
0,95
Kleinanzeigen im Fließsatz:
Gesamtausgabe pro Wort  –,80
Kombination mit weiteren Ausgaben
Aufschlag pro Ausgabe + pro Wort  –,25
Doppelzeiliges Wort Zuschlag  5,50
AE-Vergütung bei Anzeigen
und Beilagen 15%
Sonderpreis PR-Seiten:
Mittwochsausgabe
(halbes Rheinisches Format):
1/1-Seite
 1280,–*)
1/2-Seite
 640,–*)
*) Nur in Verbindung mit beliebigem
Schieberecht durch den Verlag
Mittwoch-Special:
Gastro-Führer
jeden ersten Mittwoch im Monat
4-Zeilen-Eintrag  12,50
(jede weitere Zeile  2,50)
Mindestlaufzeit 6 Monate
GesundheitsPortal
Monatsmitte
4-Zeilen-Eintrag  12,50
(jede weitere Zeile  2,50)
Alle Preise zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer
1) Für Aufträge aus dem Verbreitungsgebiet
2) Für Aufträge über Werbeagenturen
■ Kombinationsmöglichkeiten:
Kombinationsmöglichkeiten für die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Starnberg, Dachau, Freising, Stadt und
Landkreis München, Landsberg, Weilheim, Erding und Ebersberg siehe Preisliste „Die Million – München und die Region“.
■ Rabatte (bei Abnahme innerhalb eines Abschlussjahres):
Mengenstaffel
Malstaffel
5%
24 Anz.
15%
3000 mm
5%
10.000 mm
15%
12 Anz. 10%
48 Anz.
20%
5000 mm
10%
20.000 mm
20%
6 Anz.
Großflächenanzeigen-Preise auf Anfrage.
■ Zuschläge:
ER SCHEINUNGSGEBIE T MI T T WOCH
Platzierungszuschläge:
Titelseite 50%, Teilausgabe 30%, Rückseite 20%,
sonstige Platzierungswünsche 10%
eine Farbe 20%, Vierfarbdruck 30%
Farbzuschläge:
Gewerbliche Bekanntschaftsanzeigen und Telefonkontakte:
100%
Bei Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen, Kollektiven, Veranstaltungsseiten und nach den Vorschriften des
Verlages redaktionell gestalteten Anzeigen ist die Festlegung von Sonderpreisen möglich.
Dachau
■ Technische Angaben
Augsburg
Überacker
Mittelstetten
Oberschweinbach
Althegnenberg
Nannhofen
Haspelmoor
Nassenhausen
Adelshofen
Steinbach
Dünzelbach
Ausgabe
West
Jesenwang
Moorenweis
Olching
Gernlinden
Esting
Emmering
Eichenau
Fürstenfeldbruck
Landsberied
Biburg
Schöngeising
Alling
Landsberg
am Lech
Grafrath
Türkenfeld
Zankenhausen
Lochhausen
• Dateiformat:
PDF- oder EPS-Dateien mit eingebetteten Schriften.
Aus Qualitätsgründen nicht den „PDF-Writer“ verwenden, sondern die Standard-Distiller-Einstellung PDF/X1a oder PDF/X3.
Farbauftrag max. 240%.
Ausgabe
Ost
■ Spaltenbreite
1-spaltig
Kottgeisering
Geltendorf
• Datenträger:
DVD, CD-ROM, USB-Stick
Gröbenzell
Puchheim
Puch
Aich
München
Geiselbullach
Malching
Pfaffenhofen
Grunertshofen
Maisach
Mammendorf
Hattenhofen
Luttenwang
Germerswang
Holzhausen
Mauern
Starnberg
• Digitale Vorlagen
Getrennt von den digitalen Druckunterlagen muss ein schriftlicher
Auftrag an den Verlag erteilt werden. Dieser muss alle für die
Abwicklung erforderlichen Angaben, sowie Ansprechpartner mit
Telefonnummer beinhalten.
43 mm
2-spaltig
89 mm
3-spaltig
135 mm
4-spaltig
181 mm
5-spaltig
227 mm
Grundschrift: 8 Punkt Helvetica
Druckverfahren: Rotations-Offsetdruck
Andrucke und Filme: bis 36er Raster
Format: halbes Rheinisches Format
Satzspiegel: 310 mm hoch, 227 mm breit
Gesamtmillimeter: je Seite 1550 mm
4
Profil
Wochenend-Ausgabe
Preisliste Nr. 45 · gültig ab Januar 2014
Ortspreis1)
Grundpreis2)
Kleinanzeigen im Fließsatz:
Ausgabe:
Auflage
je mm/
je mm/
Gesamtausgabe pro Wort  –,80
Kombination mit weiteren Ausgaben
Ost
33.615
1,02
1,20
Aufschlag pro Ausgabe + pro Wort  –,25
Doppelzeiliges Wort Zuschlag  5,50
West
38.615
1,02
1,20
Germering
15.600
0,65
0,75
Aufschlag für gewerbliche Bekanntschaftsanzeigen und Telefonkontakte: 100%
Ost+Germering
49.215
1,33
1,53
West+Germering
54.215
1,33
1,53
Chiffre-Anzeigen:
Chiffre-Gebühr bei Abholung  5,00
Chiffre-Gebühr bei Offertenzusendung  8,00
Ost+West
72.230
1,68
1,93
Gesamt
87.830
1,85
2,13
AE-Vergütung bei Anzeigen
und Beilagen 15%
■ Rubrikanzeigen nur Gesamtausgabe:
Immobilienmarkt
2,00
2,30
Stellenmarkt
2,00
2,30
Vereine, Familienanzeigen
0,95
Sonderpreis PR-Seiten:
Wochenend-Ausgabe
(halbes Rheinisches Format):
1/1-Seite
 1290,–*)
1/2-Seite
 650,–*)
*) Nur in Verbindung mit beliebigem
Schieberecht durch den Verlag
Wochenend -Special:
Autorisierte Kfz-Betriebe
jeden ersten Samstag im Monat
2 Spalten 30 mm für  65,–
Alle Preise zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer
1) Für Aufträge aus dem Verbreitungsgebiet
2) Für Aufträge über Werbeagenturen
■ Kombinationsmöglichkeiten:
Kombinationsmöglichkeiten für die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Starnberg, Dachau, Freising, Stadt und
Landkreis München, Landsberg, Weilheim, Erding und Ebersberg siehe Preisliste „Die Million – München und die Region“.
■ Rabatte (bei Abnahme innerhalb eines Abschlussjahres):
Malstaffel
6 Anz.
Mengenstaffel
5%
24 Anz.
15%
3000 mm
5%
10.000 mm
15%
12 Anz. 10%
48 Anz.
20%
5000 mm
10%
20.000 mm
20%
Großflächenanzeigen-Preise auf Anfrage.
■ Zuschläge:
ER SCHEINUNGSGEBIE T WOCHENENDE
Platzierungszuschläge:
Titelseite 50%, Teilausgabe 30%, Rückseite 20%,
sonstige Platzierungswünsche 10%
eine Farbe 20%, Vierfarbdruck 30%
Farbzuschläge:
Gewerbliche Bekanntschaftsanzeigen und Telefonkontakte:
100%
Bei Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen, Kollektiven, Veranstaltungsseiten und nach den Vorschriften des
Verlages redaktionell gestalteten Anzeigen ist die Festlegung von Sonderpreisen möglich.
Dachau
■ Technische Angaben
Augsburg
Überacker
Mittelstetten
Oberschweinbach
Althegnenberg
Nannhofen
Haspelmoor
Nassenhausen
Adelshofen
Steinbach
Dünzelbach
Ausgabe
West
Jesenwang
Moorenweis
Esting
Emmering
Eichenau
Biburg
Schöngeising
Landsberg
am Lech
Zankenhausen
■ Spaltenbreite
Germering/
Unterpfaffenhofen
Ausgabe
Germering
Grafrath
Türkenfeld
• Dateiformat:
PDF- oder EPS-Dateien mit eingebetteten Schriften.
Aus Qualitätsgründen nicht den „PDF-Writer“ verwenden, sondern die Standard-Distiller-Einstellung PDF/X1a oder PDF/X3.
Farbauftrag max. 240%.
Ausgabe
Ost
Alling
Kottgeisering
Geltendorf
Lochhausen
Puchheim
Fürstenfeldbruck
Landsberied
• Datenträger:
DVD, CD-ROM, USB-Stick
Gröbenzell
Olching
Gernlinden
Puch
Aich
München
Geiselbullach
Malching
Pfaffenhofen
Grunertshofen
Maisach
Mammendorf
Hattenhofen
Luttenwang
Germerswang
Holzhausen
Mauern
Starnberg
• Digitale Vorlagen
Getrennt von den digitalen Druckunterlagen muss ein schriftlicher
Auftrag an den Verlag erteilt werden. Dieser muss alle für die
Abwicklung erforderlichen Angaben, sowie Ansprechpartner mit
Telefonnummer beinhalten.
1-spaltig
43 mm
2-spaltig
89 mm
3-spaltig
135 mm
4-spaltig
181 mm
5-spaltig
227 mm
Grundschrift: 8 Punkt Helvetica
Druckverfahren: Rotations-Offsetdruck
Andrucke und Filme: bis 36er Raster
Format: halbes Rheinisches Format
Satzspiegel: 310 mm hoch, 227 mm breit
Gesamtmillimeter: je Seite 1550 mm
5
Profil
Wochendoppel
Kleinanzeigen im Fließsatz:
Ausgabe:
Gesamtausgabe pro Wort  1,05
Kombination mit weiteren Ausgaben
Preisliste Nr. 45 · gültig ab Januar 2014
Auflage
Ortspreis1)
Grundpreis2)
je mm/
je mm/
Ost (Mi. + Sa.)
67.230
1,54
1,77
Aufschlag pro Ausgabe + pro Wort  –,25
Doppelzeiliges Wort Zuschlag  5,50
West (Mi. + Sa.)
77.230
1,54
1,77
Ost+West
144.460
2,45
2,82
Aufschlag für gewerbliche Bekanntschaftsanzeigen und Telefonkontakte: 100%
Wochendoppel
160.060
2,82
3,24
Chiffre-Anzeigen:
Chiffre-Gebühr bei Abholung  5,00
Chiffre-Gebühr bei Offertenzusendung  8,00
AE-Vergütung bei Anzeigen
und Beilagen 15%
Sonderpreis PR-Seiten:
Wochendoppel (Mittwoch + Samstag)
(halbes Rheinisches Format):
1/1-Seite
 2100,–*)
1/2-Seite
 1050,–*)
*) Nur in Verbindung mit beliebigem
Schieberecht durch den Verlag
■ Rubrikanzeigen für Wochendoppel (Mi+Sa):
Immobilienmarkt
3,00
3,45
Stellenmarkt
3,00
3,45
Vereine, Familienanzeigen
1,40
1) Für Aufträge aus dem Verbreitungsgebiet
2) Für Aufträge über Werbeagenturen
■ Kombinationsmöglichkeiten:
Kombinationsmöglichkeiten für die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Starnberg, Dachau, Freising, Stadt und
Landkreis München, Landsberg, Weilheim, Erding und Ebersberg siehe Preisliste „Die Million – München und die Region“.
Wochendoppel-Special:
Branchenverzeichnis:
„Rufen Sie uns an“ (inkl. Internet) nur
in der Gesamtausgabe (Mittwoch u.
Wochenende) für mindestens
6 Monate ohne Nachlass belegbar!
Für den zweizeiligen Eintrag pro Woche:
 6,00 jede weitere Zeile:  3,00
Alle Preise zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer
■ Rabatte (bei Abnahme innerhalb eines Abschlussjahres):
Mengenstaffel
Malstaffel
5%
24 Anz.
15%
3000 mm
5%
10.000 mm
15%
12 Anz. 10%
48 Anz.
20%
5000 mm
10%
20.000 mm
20%
6 Anz.
Großflächenanzeigen-Preise auf Anfrage.
■ Zuschläge:
ER SCHEINUNGSGEBIE T WOCHENDOPPEL
Platzierungszuschläge:
Titelseite 50%, Teilausgabe 30%, Rückseite 20%,
sonstige Platzierungswünsche 10%
eine Farbe 20%, Vierfarbdruck 30%
Farbzuschläge:
Gewerbliche Bekanntschaftsanzeigen und Telefonkontakte:
100%
Bei Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen, Kollektiven, Veranstaltungsseiten und nach den Vorschriften des
Verlages redaktionell gestalteten Anzeigen ist die Festlegung von Sonderpreisen möglich.
Dachau
■ Technische Angaben
Augsburg
Überacker
Mittelstetten
Oberschweinbach
Althegnenberg
Nannhofen
Haspelmoor
Nassenhausen
Adelshofen
Steinbach
Dünzelbach
Ausgabe
West
Jesenwang
Moorenweis
Esting
Emmering
Eichenau
Biburg
Schöngeising
Geltendorf
Zankenhausen
■ Spaltenbreite
Germering/
Unterpfaffenhofen
Ausgabe
Germering
Grafrath
Türkenfeld
• Dateiformat:
PDF- oder EPS-Dateien mit eingebetteten Schriften.
Aus Qualitätsgründen nicht den „PDF-Writer“ verwenden, sondern die Standard-Distiller-Einstellung PDF/X1a oder PDF/X3.
Farbauftrag max. 240%.
Ausgabe
Ost
Alling
Kottgeisering
Landsberg
am Lech
Lochhausen
Puchheim
Fürstenfeldbruck
Landsberied
• Datenträger:
DVD, CD-ROM, USB-Stick
Gröbenzell
Olching
Gernlinden
Puch
Aich
München
Geiselbullach
Malching
Pfaffenhofen
Grunertshofen
Maisach
Mammendorf
Hattenhofen
Luttenwang
Germerswang
Holzhausen
Mauern
Starnberg
• Digitale Vorlagen
Getrennt von den digitalen Druckunterlagen muss ein schriftlicher
Auftrag an den Verlag erteilt werden. Dieser muss alle für die
Abwicklung erforderlichen Angaben, sowie Ansprechpartner mit
Telefonnummer beinhalten.
1-spaltig
43 mm
2-spaltig
89 mm
3-spaltig
135 mm
4-spaltig
181 mm
5-spaltig
227 mm
Grundschrift: 8 Punkt Helvetica
Druckverfahren: Rotations-Offsetdruck
Andrucke und Filme: bis 36er Raster
Format: halbes Rheinisches Format
Satzspiegel: 310 mm hoch, 227 mm breit
Gesamtmillimeter: je Seite 1550 mm
6
Formatplan
Preisliste Nr. 45 · gültig ab Januar 2014
■ 1/1 Seite
■ 1/2 Seite
■ Junior Page (4 Spalten)
5 Spalten x 310 mm hoch
(227 x 310 mm)
5 Spalten x 155 mm hoch
(227 x 155 mm)
4 Spalten x 247 mm hoch
(181 x 247 mm)
Mittwoch:
Samstag:
Mi. & Sa.
Mittwoch:
Samstag:
Mi. & Sa.
Mittwoch:
Samstag:
Mi. & Sa.
2.604,- 2
2.867,50 2
4.371,- 2
1.302,- 2
1.433,75 2
2.185,50 2
1.659,84 2
1.827,80 2
2.786,16 2
■ 1/1 Rückseite
■ 1/3 Seite
■ Junior Page (3 Spalten)
5 Spalten x 325 mm hoch
(227 x 325 mm)
5 Spalten x 100 mm hoch
(227 x 100 mm)
3 Spalten x 184 mm hoch
(135 x 184 mm)
Mittwoch:
Samstag:
Mi. & Sa.
Mittwoch:
Samstag:
Mi. & Sa.
3.276,- 2
3.607,50 2
5.499,- 2
840,925,1.410,-
2
2
2
Mittwoch:
Samstag:
Mi. & Sa.
927,36 2
1.021,20 2
1.556,64 2
■ Panoramaseite
■ Tunnelanzeige (6 Spalten)
10 Spalten x 310 mm hoch
(472 x 310 mm)
6 Spalten x 155 mm hoch
(288 x 155 mm)
Mittwoch:
Samstag:
Mi. & Sa.
Mittwoch:
Samstag:
Mi. & Sa.
5.208,5.735,8.742,-
2
2
2
1.562,40 2
1.720,50 2
2.622,60 2
■ 1/2 Panoramaseite
■ Tunnelanzeige (4 Spalten)
10 Spalten x 155 mm hoch
(472 x 155 mm)
4 Spalten x 155 mm hoch
(196 x 155 mm)
Mittwoch:
Samstag:
Mi. & Sa.
Mittwoch:
Samstag:
Mi. & Sa.
2.604,- 2
2.867,50 2
4.371,- 2
*Alle Anzeigenbeispiele beziehen sich auf nicht rubrizierte SW-Anzeigen (Ortspreis) · Alle Preise zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer
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• Papier
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• Erscheinungstermin
Wochenendausgabe
• Sonderformate
Auf Anfrage
Min. 95 mm
Max. 105 mm
Min. 70 mm
7
Max. 148 mm
• Auflage
Teilausgabe Ost:
West:
Germering:
• Verlaufszeit
2-3 Wochen
• Preis
78,- 2 je 1.000 Ortspreis
90,- 2 je 1.000 Grundpreis
33.615
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3
1
■ Technische Spezifikationen
2
• Format
Größe in Pixel
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Preis
14 Tage
1
Skyscraper (Sticky Ad)
160 x 600
200,- 2
2
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125,- 2
3
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195,- 2
• Technische Hinweise
Dateiformat: JPG, PNG, GIF und nach Absprache
Dateigröße: 50 KB
Alle Preise zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer
8
Beilagen, AGB
Preisliste Nr. 45 · gültig ab Januar 2014
Der Amper-Kurier erscheint 2 x wöchentlich:
Mittwoch (72.230 Exemplare) und Samstag (87.830 Exemplare)
und ist mit über 160.000 Exemplaren pro Woche das auflagenstärkste
Anzeigenblatt im Landkreis Fürstenfeldbruck.
■ Beilagen:
Ortspreis
Grundpreis
je 1000 Stück
je 1000 Stück
bis 20 g
 50,–*
 58,–*
bis 30 g
 55,–
 64,–*
*
Zielgruppenbeilage + 30%.
Einzelverteilung von Prospekten und Warenproben möglich – Preis auf Anfrage!
■ Mitverteilungen:
bis 20 g
 55,–
bis 30 g
 60,–*
*
 64,–
 69,–*
■ Beilagenanlieferung:
• Einzelblätter dürfen beim Papiergewicht 120 g /m2 nicht unterschreiten.
• Leichtere Prospekte können nur im gefalzten Zustand verarbeitet werden.
• Letzter Anliefertermin: 3 Tage vor Erscheinen an die Druckerei.
Süddeutsche Societäts-Druckerei GmbH,
Lise-Meitner-Straße 7, 82216 Maisach-Gernlinden
Lieferadresse für Mitverteilungen:
Amper-Kurier GmbH, Hasenheide 11, 82256 Fürstenfeldbruck
*
Alle Preise zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer
*
■ Auflage nach Gebieten
Amper-Kurier West
Amper-Kurier Ost
Adelshofen
Althegnenberg
Biburg
Buchenau
Egenhofen
Emmering
Fürstenfeldbruck
Geltendorf
Gernlinden
Grafrath
515
720
425
2.775
1.135
2.930
10.060
1.190
1.970
2.125
Haspelmoor
Hattenhofen
Jesenwang
Landsberied
Maisach
Mammendorf
Mittelstetten
Moorenweis
Neulindach
Oberschweinbach
Puch + Aich
Schöngeising
Türkenfeld
300
270
445
520
3.480
2.085
515
1.610
2.165
605
565
775
1435
Gesamt
38.615
Alling
Eichenau
Esting-Ort
Geiselbullach
Graßlfing
Gröbenzell
Lochhausen
Neu-Esting
Olching
Puchheim-Bhf.
Puchheim-Ort
Gesamt
875
4.640
750
835
135
7.900
1.750
1.830
7.410
6.700
790
33.615
Amper-Kurier Germering
Germering
Harthaus
Unterpfaffenhofen
Gesamt
8.505
1.285
5.810
15.600
■ Geschäftsbedingungen
1. Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer
Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht
zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste
Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte
Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer
Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten.
Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an
bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor
Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik
abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“
deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der
Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen
Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei
Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der
Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils des Anzeigenblattes
erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für
erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten
Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf
Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der
Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht
auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden
bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige
oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines
Erfüllungsgehilfen.
11. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr
haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die
Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht
werden.
12. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten
Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
13. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde
gelegt.
14. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt.
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen
Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
15. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere
Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen
begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses
das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem
Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
16. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags werden Anzeigenausschnitte,
Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann in solchen Fällen ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
17. Kosten für die Anfertigung reprofähiger Vorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
18. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im
Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnende Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche
Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich
verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter
Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v.H., bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v.H., beträgt. Darüber hinaus
sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber vor dem Absinken der Auflage rechtzeitig Kenntnis
gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
19. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an.
Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier
Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu
verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote im erklärten Interesse
des Auftraggebers zu öffnen. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen
Zusendung vereinbaren. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht von 50 Gramm) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen
und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann hierfür
dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Der Verlag behält
sich vor, bei Stückzahlen ab 10 gewerblicher Zuschriften von einem Absender eine Weiterleitungsgebühr auf der Basis des jeweils gültigen Posttarifs
zu berechnen.
20. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet 1 Monat nach Ablauf
des Auftrages.
21. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlags. Für den Fall, dass
der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie der Fall, dass der Auftraggeber
nach Vertragsschluss einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des
Verlags vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrags verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung,
die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
b. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen.
Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er nicht rechtzeitig
sistiert wurde, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter
beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu.
Der Auftraggeber hält den Vertrag auch von allen Ansprüchen aus Vorstößen gegen das Urheberrecht frei.
c. Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige kann der Verlag die entstandenen Satzkosten berechnen.
d. Bei Kennziffernanzeigen ist der Auftraggeber verpflichtet, die den Angeboten beigegebenen Anlagen zurückzusenden. Angebote von Vermittlern auf
Ziffernanzeigen werden nicht befördert.
e. Fälle höherer Gewalt wie auch Arbeitskampfmaßnahmen entbinden den Verlag von der Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von
Schadensersatz.
f. Anzeigenaufträge von Firmen des im Verbreitungsgebiet ansässigen Einzelhandels und Handwerks, worunter auch selbstständig werbende Filialbetriebe
fallen, werden zum Ortspreis berechnet. Voraussetzung für die Berechnung des Ortspreises ist, dass der Auftrag ohne Einschaltung eines Werbemittlers
oder einer Werbeagentur abgewickelt wird oder ein Abschluss getätigt wurde. Verkaufagenturen, Verkaufsstellen und Zweigniederlassungen von überregionalen Verkaufsorganisationen, deren Insertion zentral verwaltet wird, sind keine ortsgebundenen Einzelhandelsgeschäfte im Sinne der Preisliste. Das
Entscheidungsrecht darüber hat ausschließlich der Verlag.
g. Ein Kollegenrabatt von zehn Prozent auf den Grundpreis wird nur bei Direkt-Anzeigenaufträgen gewährt.
h. Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektiven Sonderpreise festzulegen.
i. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden
an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben
werden.
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