Rad-Gutachten ALCAR DEUTSCHLAND GMBH

Transcription

Rad-Gutachten ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
Rad-Gutachten
ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
ABE RAD-GUTACHTEN NR.
KBA
STAND
DESIGN
GRÖSSE
ZU RAD-ARTIKEL-NR.
EHP935
45717
NG17 10/2012
H
7J x 16H2 LK 5x120 ET 35
EHP935
BITTE BEACHTEN
Zur Reinigung der Räder verwenden Sie keinesfalls scheuernde,
säurehaltige Mittel oder Hochdruckreiniger. Pflegen Sie die Räder
am besten mit einem weichen Schwamm und mit milder Seifenlauge.
ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
Stand: 10/2012
WICHTIGE HINWEISE BITTE BEACHTEN!
1. VOR MONTAGE DER REIFEN
1.1
1.2
1.3
1.4
Fahrzeugtyp und KW-Zahl aus FZ-Schein und FZ-ABE-Nr. aus FZ-Brief oder vom Typenschild
Motorenraum, mit Daten im vorliegenden Gutachten vergleichen.
Nur Ventile verwenden, die in den Gutachten zugelassen sind. In der Regel sind Gummiventile
nach DIN freigegeben.
Radnaben des Fahrzeuges von Rost und Schmutz befreien, da die Paßgenauigkeit der Mittenlöcher
sehr hoch ist (max. 2/10 mm größer als die Fahrzeug-Radnabe).
Nur zulässige Reifengrößen verwenden. Tragfähigkeitskennzahlen und Geschwindigkeitsklassen
beachten.
2. NACH MONTAGE DER REIFEN
2.1
2.2
2.3
Räder auf Montagebeschädigungen überprüfen.
Nur die zugelassenen Auswuchtgewichte (Klebe- oder Klammer-) jeweils an den im Gutachten
beschriebenen Stellen verwenden.
Nur die AEZ Befestigungsteile (Schrauben oder Muttern) verwenden. Nur mit Drehmomentschlüssel
anziehen (siehe Hinweise des Fahrzeug-Herstellers). Maximales Drehmoment für LM-Räder: Siehe
Verwendungs-Gutachten 1.Seite. NIEMALS BEFESTIGUNGSTEILE ÖLEN !!
3. VOR FAHRTBEGINN BITTE PRÜFEN
3.1
3.2
3.3
3.4
Paßt das Bordwerkzeug bezüglich Schlüsselweite und Schlüsselform?
Wird ein Satz Serienbefestigungsteile für das Serienersatzrad (Pannenfall) und - für Räder mit
Deckel - der Spezialschlüssel für die Deckelbefestigung im Fahrzeug mitgeführt ?
Bitte Radbefestigungsteile bei Erstmontage nach ca. 500km nachziehen (Hinweisschild im
Fahrzeug empfohlen).
Bitte während der ersten 500km nicht unnötig scharf bremsen oder Reifen beim Anfahren
durchdrehen lassen!
4. PFLEGE DER LEICHTMETALLRÄDER
4.1
4.2
4.3
Bitte pflegen Sie Ihre Räder wie Ihr Auto. Bremsstaub regelmäßig mit mildem Reinigungsmittel
entfernen.
Bei automatischer Reinigung in der Waschanlage, anschließend Räder auf Beschädigungen prüfen.
Spitzwinklige Bordsteinfahrten vermeiden (Gefahr der Felgenhorn-Beschädigung).
5. MEHRTEILIGE LEICHTMETALLRÄDER
5.1
5.2
Verbindungsschrauben der Räder dürfen nicht entfernt bzw. nachgezogen werden.
Die Demontage des Radsterns darf nur vom Radhersteller vorgenommen werden.

Wir weisen darauf hin, daß Beschädigungen der Räder bei der
Montage, der Pflege oder im Gebrauch, von uns weder als
Reklamationsfall bearbeitet noch anerkannt werden können.
ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
Stand: 10/2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE:
45717*17
Gerät:
Sonderräder für Personenkraftwagen
7 J x 16 H2
Typ:
EHP
Inhaber der ABE
und Hersteller:
AEZ Leichtmetallräder GmbH
DE-53721 Siegburg
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 45717*17
Die ABE-Nr. 45717 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 16 H2 , Typ EHP, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0128-04-WIRD/N17 vom 04.10.2012
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 69 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 04.10.2012 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 19.11.2012
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0128-04-WIRD/N17, zur Genehmigung vorgelegt am:
25.10.2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 45717*17
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
Räder- und Reifenprüfung
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
12-TAAP-1378
Seite: 1 von 6
GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 45 717
366-0128-04-WIRD/N17
Antragsteller:
AEZ Leichtmetallräder GmbH
396843/0000
53721 Siegburg
Art:
Sonderrad 7 J X 16 H2
Typ:
EHP
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.
Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
EHP8666
EHP8571
EHP8651
EHP935726
PCZEHP8571
EHP9726
I.
Übersicht
Ausführung
EHP2581
EHP2541
EHP2561
EHP2566
EHP2571
EHP2591
EHP2601
EHP6581
EHP64254
EHP6541
EHP64256
EHP64256
EHP64256
EHP6561
EHP6561
EHP64257
EHP6571
EHP6571
EHP8B651
EHP8651
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
Kennzeichnung
Zentrierring
LK100 ET38
LK100 ET38
LK100 ET38
LK100 ET38
LK100 ET38
LK100 ET38
LK100 ET38
LK100 ET35
LK100 ET42
LK100 ET35
LK100 ET42
LK100 ET42
LK100 ET42
LK100 ET35
LK100 ET35
LK100 ET42
LK100 ET35
LK100 ET35
LK112 ET35
LK112 ET35
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
ohne
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø58.1
Ø54.1
Ø56.1
Ø56.6
Ø57.1
Ø59.1
Ø58.1
Ø54.1
Ø54.1
Ø56.1
Ø56.1
Ø56.1
Ø56.1
Ø56.1
Ø57.1
Ø57.1
Ø57.1
Ø65.1
Ø65.1
Lochkreis
(mm) /
-zahl
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
112/5
112/5
Mitten Einloch
preß(mm) tiefe
(mm)
58,1
54,1
56,1
56,6
57,1
59,1
60,1
58,1
54,1
54,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,1
57,1
57,1
57,1
65,1
65,1
38
38
38
38
38
38
38
35
42
35
42
42
42
35
35
42
35
35
35
35
zul.
Radlast
(kg)
615
615
615
615
615
615
615
565
555
555
530
555
565
530
555
565
548
565
615
615
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
zul.
Abroll
umf.
(mm)
gültig
ab
Fertig.
Datum
1990
1990
1990
1990
1990
1990
1990
1930
1960
1960
2060
1960
1930
2060
1960
1930
1990
1930
1995
1995
11/03
11/03
11/03
11/03
11/03
11/03
11/03
11/03
11/03
11/03
11/03
11/03
11/03
11/03
11/03
11/03
11/03
11/03
01/12
11/03
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 6
EHP8B571
EHP84857
EHP8571
EHP8571
PCZEHP8B571
PCZEHP8571
EHP8B666
EHP84866
EHP8666
EHP0566
EHP0601
EHP0601
EHP0601
EHP0641
EHP0641
EHP0661
EHP0671
EHP0671
EHP9B671
EHP935B671
EHP935671
EHP9671
EHP9B726
EHP935B726
EHP935726
EHP9726
EHP920741
I.1.
LK112 ET35
LK112 ET48
LK112 ET35
LK112 ET35
LK112 ET35
LK112 ET35
LK112 ET35
LK112 ET48
LK112 ET35
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK114.3 ET40
LK120 ET42
LK120 ET35
LK120 ET35
LK120 ET42
LK120 ET42
LK120 ET35
LK120 ET35
LK120 ET42
LK120 ET20
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
ohne
ohne
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
Ø72.6
Ø72.6
Ø72.6
Ø72.6
ohne
ohne
ohne
ohne
ohne
Ø57.1
Ø57.1
Ø57.1
Ø57.1
Ø66.6
Ø66.6
Ø66.6
Ø56.6
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø64.1
Ø64.1
Ø66.1
Ø67.1
Ø67.1
Ø67.1
Ø67.1
Ø67.1
Ø67.1
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
120/5
120/5
120/5
120/5
120/5
120/5
120/5
120/5
120/5
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
57,1
66,6
66,6
66,6
56,6
60,1
60,1
60,1
64,1
64,1
66,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
67,1
72,6
72,6
72,6
72,6
74,1
35
48
35
35
35
35
35
48
35
40
40
40
40
40
40
40
40
40
42
35
35
42
42
35
35
42
20
615
620
585
615
615
615
615
615
615
615
570
608
615
595
615
590
590
615
600
605
605
600
635
625
625
635
650
1995
1965
2098
1995
1995
1995
1995
1995
1995
1995
2160
2025
1995
2060
1995
2090
2090
1995
2062
2062
2062
2062
1930
1995
1995
1930
1995
Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller
:AEZ Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Hersteller
: AEZ Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Handelsmarke
: Enzo H
Art der Sonderräder
: LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz
: Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades
: ca. 8,8 kg
I.2.
Radanschluß
siehe Anlage
I.3.
Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung EHP8B651:
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
01/12
11/03
11/03
11/03
01/12
08/04
01/12
11/03
11/03
11/03
11/03
11/03
11/03
11/03
11/03
11/03
11/03
11/03
01/12
01/12
07/05
07/05
01/12
01/12
07/05
11/03
11/03
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 6
: Außenseite
: Innenseite
Handelsmarke
: --
: Enzo H
Radtyp
: --
: EHP
Radausführung
: --
: LK112 ET35
Radgröße
: --
: 7 J X 16 H2
Typzeichen
: KBA 45717
: --
Einpreßtiefe
: --
: ET35
Herstellungsdatum
: --
: Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 01.12
Herkunftsmerkmal
: --
: Made in Germany ww. MIC
Gießereikennzeichnung
: --
: HS ww. BD
Japan. Prüfwertzeichen
: --
: JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.
Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.
Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1.
Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2.
Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.
Festigkeitsprüfung:
Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV Pfalz mit der Gutachten-Nr. 40240057 vom 09.02.2005 und vom TÜV
NORD mit Nr. RP-003293-A0-144 vom 26.07.2005 und mit Nr. RE-001553-IP-B0-144 vom 01.09.2008 und vom
TÜV NORD mit Nr. RP-004327-A1-144 vom 21.02.2012 liegt vor.
Eine erneute Dauerfestigkeitsprüfung war nicht erforderlich.
III.
Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.
Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.
Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 6
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.
Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.
Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.
Unterlagen und Anlagen:
V.1.
Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl
age
1
5
3
2
6
4
7
12
13
14
9
11
10
8
Hersteller
Ausführung
ET
erstellt am
FIAT
DAIHATSU
HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv
Sanayi
KIA
MAZDA
SUZUKI
TOYOTA
BMW AG
DAIHATSU
HONDA
KIA
MITSUBISHI
NETHERLAND
ROVER
EHP2581
EHP2541
EHP2541
38
38
38
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
Allg.
Hinweise
liegt bei
liegt bei
liegt bei
EHP2541
EHP2541
EHP2541
EHP2541
EHP2561
EHP2561
EHP2561
EHP2561
EHP2561
EHP2561
EHP2561
38
38
38
38
38
38
38
38
38
38
38
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 6
16 DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A.,
DAEWOO MOTOR CO. LTD,
DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM
DAEWOO (ROK)
15 FIAT
17 OPEL, OPEL / VAUXHALL
18 SEAT
19 VOLKSWAGEN
20 NISSAN
21 AUTOMOBILES DACIA S.A.
22 RENAULT
23 FIAT
24 TOYOTA
25 TOYOTA
27 FUJI HEAVY IND.(J)
26 ROVER
28 FUJI HEAVY IND.(J)
29 ROVER
34
37
33
32
38
30
36
31
35
41
40
39
43
AUDI
AUDI
CHRYSLER (USA)
SEAT
SEAT
SKODA
SKODA
VOLKSWAGEN
VOLKSWAGEN
FIAT
OPEL, OPEL / VAUXHALL
SAAB
AUDI
47 AUDI
46 SEAT
42 SEAT
48 SKODA
44 SKODA
49 VOLKSWAGEN
45 VOLKSWAGEN
50 AUDI
53 SEAT
EHP2566
38
04.10.2012
liegt bei
EHP2566
EHP2566
EHP2571
EHP2571
EHP2591
EHP2601
EHP2601
EHP6581
EHP6541
EHP64254
EHP6561; EHP6561
EHP6561; EHP6561
EHP64256; EHP64256;
EHP64256
EHP64256; EHP64256;
EHP64256
EHP6571; EHP6571
EHP64257
EHP6571; EHP6571
EHP6571; EHP6571
EHP64257
EHP6571; EHP6571
EHP64257
EHP6571; EHP6571
EHP64257
EHP8B651; EHP8651
EHP8B651; EHP8651
EHP8B651; EHP8651
EHP8B571; EHP8571;
EHP8571
PCZEHP8B571;
PCZEHP8571
PCZEHP8B571;
PCZEHP8571
EHP8B571; EHP8571;
EHP8571
PCZEHP8B571;
PCZEHP8571
EHP8B571; EHP8571;
EHP8571
PCZEHP8B571;
PCZEHP8571
EHP8B571; EHP8571;
EHP8571
EHP84857
EHP84857
38
38
38
38
38
38
38
35
35
42
35
35
42
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
42
04.10.2012
liegt bei
35
42
35
35
42
35
42
35
42
35
35
35
35
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
35
04.10.2012
liegt bei
35
04.10.2012
liegt bei
35
04.10.2012
liegt bei
35
04.10.2012
liegt bei
35
04.10.2012
liegt bei
35
04.10.2012
liegt bei
35
04.10.2012
liegt bei
48
48
04.10.2012
04.10.2012
liegt bei
liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 04.10.2012
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51
52
54
55
SKODA
VOLKSWAGEN
AUDI
DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
MERCEDES-BENZ
56 MERCEDES-BENZ
57 DAEWOO MOTOR CO. LTD,
DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o.
58 TOYOTA
59
60
61
62
65
63
64
67
66
68
69
V.2.
HONDA
ROVER
NISSAN
FORD, FORD MOTOR
HYUNDAI
MAZDA
MITSUBISHI
OPEL
OPEL
BMW AG
BMW AG
EHP84857
EHP84857
EHP8B666; EHP8666
EHP8B666; EHP8666
48
48
35
35
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
EHP84866
EHP0566
48
40
04.10.2012
04.10.2012
liegt bei
liegt bei
EHP0601; EHP0601;
EHP0601
EHP0641; EHP0641
EHP0641; EHP0641
EHP0661
EHP0671; EHP0671
EHP0671; EHP0671
EHP0671; EHP0671
EHP0671; EHP0671
EHP9B671; EHP9671
EHP935B671; EHP935671
EHP935B726; EHP935726
EHP9B726; EHP9726
40
04.10.2012
liegt bei
40
40
40
40
40
40
40
42
35
35
42
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
04.10.2012
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
liegt bei
Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.
Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Abel
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 04.10.2012
KUB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: Technische Unterlagen
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 04.10.2012
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Seite: 1 von 1
Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung
Nabenkappe
Radanschlusszeichnung
Radbeschreibung
Radmutter
Radschraube
Radzeichnung
Radzeichnung Bl.1v2
Radzeichnung Bl.1v3
Radzeichnung Bl.2v2
Radzeichnung Bl.2v3
Radzeichnung Bl.3v3
Technischer Bericht
Technischer Bericht
Technischer Bericht
Technischer Bericht
Zentrierring 72,6
Zentrierringe
Zentrierringe
Zentrierringe
Zentrierringtabelle
Unterlagen
ZA1327
Baody
11. Ausfertigung
AEZ M01
AEZ S01-01
Baody
wfv9437
wfv9548
wfv9437
wfv9548
wfv9548
RP-004327-A1-144
40240057
RP-003293-A0-144
RE-001553-IP-B0-144
J02-325-1186-1
Ringe 60
Ringe 71,6 und diverse
Ringe 70
---
Datum / Änderung / Datum
08.06.1998
07.11.2011
06.12.2011
22.11.1994 18.09.2003
31.10.1999 01.09.2002
07.11.2011
15.11.2003 29.08.2007
02.10.2003 29.08.2007
15.11.2003 29.08.2007
02.10.2003 29.08.2007
02.10.2003 29.08.2007
21.02.2012
09.02.2005
26.07.2005
01.09.2008
23.03.2006
09.08.2002 28.08.2006
09.08.2002 28.08.2006
09.08.2002 28.08.2006
28.08.2006
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: Allgemeine Hinweise
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 04.10.2012
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Seite: 1 von 1
Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 04.10.2012
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Seite: 1 von 1
Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: Radabdeckung
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 04.10.2012
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Seite: 1 von 1
Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte
Zu Auflage 241 bzw. 245
Bereich 50 Grad hinter der Radmitte
Zu Auflage 242 bzw. 246
Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Bereich 50 Grad hinter der Radmitte
Zu Auflage 244 bzw. 248
Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte
Zu Auflage 243 bzw. 247
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad
Typ: EHP
des Herstellers / Importeurs: AEZ Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Datum: 04.10.2012
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller:
,
Fahrzeugtyp:
,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:
Ort u. Datum der Abnahme:
Unterschrift u. Name
a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
B
-
2.1
-
18
-
19
-
20
-
G
-
12
-
13
-
Q
-
V.7
-
F.1
-
F.2
-
7.1
-
7.2
-
7.3
-
-
8.1
-
8.2
-
8.3
-
-
U.1
-
U.2
-
U.3
-
D.3
-
O.1
-
O.2
-
2
-
15.1
-
15.2
-
15.3
-
R
-
K
-
6
-
21
-
4
E
D.1
D.2
3
-
-
5
V.9
-
14
P.3
-
10
-
22
-
14.1
P.1
-
9
P.2
P.4
L
J
2.2
-
/-
T
S.1
-
S.2
11
17
-
16
-
-
-
-
Zusatzinformation
Radtyp
Hersteller
Stand
:EHP
:AEZ Leichtmetallräder GmbH
:04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 3
Zu Auflage 21B:
Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Zu Auflage 21P:
Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 22B:
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Zu Auflage 22I:
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 26B:
Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Zu Auflage 26J:
Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
Zu Auflage 26N:
Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 26P:
Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
Zusatzinformation
Radtyp
Hersteller
Stand
:EHP
:AEZ Leichtmetallräder GmbH
:04.10.2012
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Seite: 2 von 3
genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 27B:
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Zu Auflage 27F:
Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
Zu Auflage 27H:
Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 27I:
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Zu Auflage 685:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Vorderachse:
Hinterachse:
Hersteller:
BRIDGESTONE
CONTINENTAL
DUNLOP
FULDA
GOODYEAR
MICHELIN
PIRELLI
SEMPERIT
TOYO
UNIROYAL
YOKOHAMA
Reifengröße:
205/50R16
225/45R16
Typ:
S-01,S-02, S-03
ContiSportContact (nicht ASR), ContiSportContact 2
SP Sport 8000, SP Sport 9000
Carat Extremo
EAGLE F1, EAGLE Ventura
MXX 3, SX-GT
P7000
Direction Grip
Proxes T1-S
RainSport 1
A520, A539
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zusatzinformation
Radtyp
Hersteller
Stand
:EHP
:AEZ Leichtmetallräder GmbH
:04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 3
Zu Auflage 68D:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Vorderachse:
Hinterachse:
Hersteller:
DUNLOP
PIRELLI
TOYO
YOKOHAMA
Reifengröße:
205/45R16
225/40R16
Typ:
SP Sport 8000
P7000
Proxes T1-S
A520
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage MCC:
Die Freigängigkeit und die Radabdeckung sind bei folgenden Reifenhfabrikaten ausreichend:
Hersteller:
Typ:
BRIDGESTONE
S-01
CONTINENTAL
ContiSportContact
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 66 OPEL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 04.10.2012
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Seite: 1 von 2
Fahrzeughersteller
: OPEL
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 120/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
LK120 ET35
LK120 ET35
EHP935B671
EHP935671
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø72.6 Ø67.1
Ø72.6 Ø67.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
67,1
67,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
605
Kunststoff
605
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: OPEL
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJO4
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 150 Nm
INSIGNIA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0475*.., 81 - 132 205/60R16
0G-A
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2062
2062
gültig
ab
Fertig
datum
01/12
07/05
Auflagen zu Reifen
51G; 52J
Auflagen
Stufenheck;
51G; 52J
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76U;
4GK
Kombi; Frontantrieb;
e1*2007/46*0374*..
215/55R16 93
215/60R16 95
225/55R16 95
225/60R16 98
0G-A
e1*2001/116*0475*.., 85 - 103 205/60R16
e1*2007/46*0374*..
215/55R16 93
215/60R16 95
225/55R16 95
225/60R16 98
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 75I;
76U; 4GK
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 66 OPEL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 04.10.2012
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gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
4GK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 13 34 83 93 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I)
Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 68 BMW AG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller
: BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 7 J X 16 H2
Einpreßtiefe (mm)
: 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 120/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
LK120 ET35
LK120 ET35
EHP935B726
EHP935726
Kennzeichnung
Zentrierring
ohne
ohne
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
72,6
72,6
zul.
Radlast
(kg)
625
625
zul.
Abroll
umf.
(mm)
1995
1995
gültig
ab
Fertig
datum
01/12
07/05
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: BMW AG
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 390L; 3 C; 3L; 3 B; 392C; 3/B; 3/C; 346R; 346X; 3K; 182;
R/C; Z85; 346C; 390X; 1K2; 3C; 3K-N1; 3/CG; 1K4; 346K; 346L; 187;
1C
Zubehör
: ZJB1 ww. OE-Schrauben
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : UKL-N1; UKL/X
Zubehör
: AEZ Artikel-Nr. ZJBC
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K4
Zubehör
: ZJB7 ww. OE-Schraube=27mm
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 3L
Zubehör
: ZJB7 ww. OE-Schraube=28mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 100 Nm für Typ : 1C; 182; 187; 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
110 Nm für Typ : R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
120 Nm für Typ : Z85; 1K2; 1K4; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X;
392C
140 Nm für Typ : UKL-N1; UKL/X; 1K4; 3L
BMW Z3
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*93/81*0029*..
R/C
85 - 103 205/55R16-88
225/45R16-89
225/50R16-92
R/C
e1*93/81*0029*..,
e1*98/14*0029*..
85 - 170 205/55R16
225/50R16
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B; 24J; 24M
11A; 21B; 22B; 24J; 24M
11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
57T
Auflagen
nur bis
e1*93/81*0029*07;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72X;
721; 73C; 74C; 76U
11A; 24J; 24M; 51G
ab e1*93/81*0029*08;
11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51G
12A; 51A; 71K; 72X;
721; 73C; 74C; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 68 BMW AG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 04.10.2012
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BMW Z3
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*93/81*0029*..
R/C
110 - 142 205/55R16
225/50R16
BMW 3ER REIHE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
F920
3B
75 - 110 205/55R16-88
225/45R16-89
225/50R16-92
141
3C
F547
3C
F547
3/B
e1*93/81*0016*..
3/C
e1*93/81*0015*..
3/C
e1*93/81*0015*..
3C
e1*2007/46*0316*..
205/55R16
225/45R16
225/50R16
73 - 110 205/55R16-88
225/45R16-89
225/50R16-92
141
205/55R16
225/45R16
225/50R16
75
205/55R16-88
225/45R16-89
225/50R16-92
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M; 51G
11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
51G
Auflagen
nur bis
e1*93/81*0029*07;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72X;
721; 73C; 74C; 76U
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B
11A; 24J; 24M
11A; 21B; 21L; 22B; 24J;
24M; 362; 57T
11A; 21B; 22B; 631
11A; 24J; 24M; 631
11A; 21B; 21L; 22B; 24J;
24M; 362; 57T; 631
11A; 21B; 22B
11A; 24J; 24M
11A; 21B; 21L; 22B; 24J;
24M; 362; 57T
11A; 21B; 22B; 631
11A; 24J; 24M; 631
11A; 21B; 21L; 22B; 24J;
24M; 362; 57T; 631
11A; 21B; 22B
11A; 22B; 24J; 24M
11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
362; 57T
Auflagen
Pkw geschlossen;
Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72X;
721; 73C; 74C
Stufenheck; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72X;
721; 73C; 74C
Schrägheck 2-türig;
Compact;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72X;
721; 73C; 74C
75 - 142 205/55R16 91 11A; 21B; 22B
Pkw geschlossen;
225/45R16 89W 11A; 24J; 24M
Cabrio;
225/50R16
11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 51G; 57T
12A; 51A; 71K; 72X;
225/50R16 92 11A; 21B; 21L; 22B; 362; 721; 73C; 74C
57T
66 - 110 225/45R16-89 11A; 24J; 24M
Limousine;
66 - 142 205/55R16 91 11A; 21B; 22B
Stufenheck;
225/50R16-92 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 362; 57T
12A; 51A; 71K; 72X;
110 - 142 225/45R16 89W 11A; 24J; 24M
721; 73C; 74C
66 - 110 225/45R16-89 11A; 24J; 24M
Touring;
66 - 142 205/55R16 91 11A; 21B; 22B
10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 72X;
362; 57T
721; 73C; 74C
110 - 142 225/45R16 89W 11A; 24J; 24M
120 - 135 205/55R16
12T; 51G; 52J
Coupe;
225/50R16
12T; 51G; 52J
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74C; 76U; 76Z
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 68 BMW AG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 04.10.2012
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BMW 3ER REIHE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*93/81*0017*..,
3/CG
66 - 125 205/55R16-88
e1*98/14*0017*..
225/45R16-89
225/50R16-92
346C
346K
346L
346R
346L
e1*2001/116*0112*.., 77 - 142 205/55R16
e1*98/14*0112*..
e1*2001/116*0167*..,
225/50R16-92
e1*98/14*0167*..
e1*97/27*0097*..,
e1*98/14*0097*..
e1*2001/116*0146*..,
e1*98/14*0146*..
e1*97/27*0097*..,
e1*98/14*0097*..
85 - 142 205/55R16
225/50R16-92
346X
e1*2001/116*0144*.., 141
e1*98/14*0144*..
205/55R16
Auflagen zu Reifen
11A; 21B; 22B
11A; 22B; 24J; 24M
11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
362; 57T
11A; 21B; 22B; 51G
Auflagen
Compact;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72X;
721; 73C; 74C
Kompakt; Cabrio;
11A; 21B; 22B; 24J; 24M; Coupe; Limousine;
57T
Stufenheck 4-türig;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
72X; 721; 73C; 74C;
744; 76U; 4MM
11A; 21B; 22B; 22L; 24J; Touring;
51G
10B; 10S; 11B; 11G;
11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 11H; 12A; 51A; 71K;
24J; 24M; 57T
72X; 721; 73C; 74C;
744; 76U
51G
10B; 11G; 11H; 12A;
3K-N1
390L
e24*2007/46*0022*..
e1*2001/116*0308*..
85 - 160 205/55R16
225/50R16
235/50R16 95
12T; 51G
12T; 51G; 57T
12A
3L
390L
e1*2007/46*0314*..
e1*2001/116*0308*..
85 - 160 205/55R16
225/50R16
235/50R16 95
12T; 51G
12T; 51G; 57T
12A
390L
e1*2001/116*0308*..
85 - 160 205/55R16
225/50R16
12T; 51G
12T; 51G
51A; 71K; 72X; 721;
73C; 74C; 76U; 4KG
Nur bis
e1*2007/46*0315*05;
Facelift ab
September 2008; Ab
e1*2001/116*0308*09;
Touring;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72X; 721;
73C; 74C; 75I; 76U
Nur bis
e1*2007/46*0314*04;
Facelift ab
September 2008; Ab
e1*2001/116*0308*09;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72X; 721;
73C; 74C; 76U
Nur bis
e1*2001/116*0308*08;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72X; 721;
73C; 74C; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 68 BMW AG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 04.10.2012
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BMW 3ER REIHE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0308*.. 89 - 160 205/55R16
390L
225/50R16
Auflagen zu Reifen
12T; 51G
12T; 51G
390X
e1*2001/116*0344*..
160
205/55R16
225/50R16
12T; 51G
12T; 51G
390X
e1*2001/116*0344*..
120 - 160 205/55R16
225/50R16
12T; 51G
12T; 51G
3L
390X
e1*2007/46*0314*..
e1*2001/116*0344*..
120 - 160 205/55R16
225/50R16
12T; 51G
12T; 51G
3C
392C
e1*2007/46*0316*..
e1*2001/116*0346*..
105
205/55R16
225/50R16
115 - 140 205/55R16
225/50R16
12T; 51G
12T; 51G
12T; 51G; 52J
12T; 51G; 52J
3C
392C
e1*2007/46*0316*..
e1*2001/116*0346*..
90 - 140 205/55R16
225/50R16
105
205/55R16
225/50R16
12T; 51G; 52J
12T; 51G; 52J
12T; 51G
12T; 51G
BMW 3ER REIHE (F30)
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0314*..
3L
85 - 147 205/60R16 92
215/55R16 93
225/55R16 95
Auflagen zu Reifen
12T
12A
12A
Auflagen
Nur bis
e1*2001/116*0308*08;
Touring;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72X; 721;
73C; 74C; 75I; 76U
Nur bis
e1*2001/116*0344*05;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72X; 721;
73C; 74C; 75I; 76U
Ab
e1*2001/116*0344*06;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72X; 721;
73C; 74C; 75I; 76U
Nur bis
e1*2007/46*0314*04;
Nur bis
e1*2007/46*0315*05;
Ab
e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72X; 721;
73C; 74C; 75I; 76U
Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 52J; 71K; 721;
73C; 74C; 75I; 76U;
76Z
Coupe; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74C; 76U; 76Z
Auflagen
BMW 3er (F30) ab
2012; Ab
e1*2007/46*0314*05;
Limousine;
Stufenheck;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74C; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 68 BMW AG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 04.10.2012
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MINI (COUNTRYMAN)
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e24*2007/46*0023*.. 66 - 90
UKL-N1
205/55R16 91
e1*2007/46*0496*..
UKL/X
205/60R16
215/55R16 93
215/60R16 95
225/50R16 92
225/55R16 95
66 - 135 195/60R16
Z4/Z REIHE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2001/116*0219*.. 110 - 130
Z85
110 - 160
110 - 170
Reifen
205/55R16
225/50R16
205/55R16
1ER REIHE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0283*..
1K4
70 - 125 195/55R16
70 - 147 195/55R16
205/55R16 91
215/55R16 93
225/50R16 92
70 - 160 205/55R16
1C
182
e1*2007/46*0277*..
e1*2001/116*0352*..
100 - 130 205/55R16 91
225/50R16 92
100 - 160 195/55R16
205/55R16
187
e1*2001/116*0287*..
85 - 130 195/55R16
205/55R16 91
225/50R16 92
Auflagen zu Reifen
Frontantrieb; 11A; 242;
244; 245
11A; 242; 244; 245; 270;
51G
Frontantrieb; 11A; 24C;
244; 270
Frontantrieb; 11A; 24C;
244; 271
Frontantrieb; 11A; 24C;
244; 247; 270
Frontantrieb; 11A; 21P;
24C; 244; 247; 271
11A; 24J; 244; 51G; 52J
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76U
Auflagen zu Reifen
51G
11A; 24J; 51G
51G; 52J
Auflagen
Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72X;
721; 73C; 74C; 76U
Auflagen zu Reifen
11A; 12Q; 26P; 51G
11A; 12Q; 26P; 51G; 52J
11A; 12A; 245; 248; 26P
11A; 12A; 245; 248; 26B;
26N; 27H
11A; 12A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27H; 57T
11A; 12A; 245; 248; 26P;
51G; 52J
11A; 24J; 24M
11A; 21P; 22I; 24C; 24M;
57T
11A; 24J; 51G
11A; 24J; 24M; 51G; 52J
Auflagen
BMW 1er neu (F20
2011); Ab
e1*2007/46*0283*04;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74C; 76U
Cabrio; Coupe;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72X;
721; 73C; 74C; 744;
76R; 76U
11A; 24J; 51G
Nur bis
11A; 24J; 24M
e1*2001/116*0287*09;
11A; 21P; 22I; 24C; 24M; 4-türig;
57T
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72X;
721; 73C; 74C; 744;
76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 68 BMW AG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 04.10.2012
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1ER REIHE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2007/46*0273*..
1K2
66 - 130
e1*2007/46*0283*..
1K4
e1*2001/116*0287*..
187
Reifen
195/55R16
205/55R16 91
225/50R16 92
3ER REIHE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0315*..
3K
120 - 160 205/55R16
225/50R16
3K
e1*2007/46*0315*..
85 - 160 205/55R16
225/50R16
235/50R16 95
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 51G
11A; 24J; 24M
11A; 21P; 22I; 24C; 24M;
57T
Auflagen
Nur bis
e1*2007/46*0283*03;
Nur bis
e1*2007/46*0273*03;
Ab
e1*2001/116*0287*10;
Schrägheck 2-türig;
Schrägheck 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 72X;
721; 73C; 74C; 744;
76U
Auflagen zu Reifen
12T; 51G
12T; 51G
Auflagen
Nur bis
e1*2007/46*0314*04;
Nur bis
e1*2007/46*0315*05;
Ab
e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72X; 721;
73C; 74C; 75I; 76U
Nur bis
e1*2007/46*0315*05;
Facelift ab
September 2008; Ab
e1*2001/116*0308*09;
Touring;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 72X; 721;
73C; 74C; 75I; 76U
12T; 51G
12T; 51G; 57T
12A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 68 BMW AG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 04.10.2012
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bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)
Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 68 BMW AG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 04.10.2012
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244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 68 BMW AG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 04.10.2012
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26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4KG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 11 8 378 682 ( nur e1*2001/116*0144*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4MM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 11 8 378 682 ( nur e1*2001/116*0112*..,e1*2001/116*0146*..,e1*2001/116*0167*..) ist zulässig.
Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/55R16
Hinterachse:
225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 68 BMW AG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 04.10.2012
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631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
72X) Wenn bei Fahrzeugen die Funktionsfähigkeit des elektronischen Reifendruck-Kontrollsystem der Firma
BERU erhalten bleiben soll, so ist das Ventil Beru, Bezeichnung RDV 002 (Beru Artikel-Nr. 0535 007 002
bzw. Alligator Artikel-Nr. 590 307), Länge 48mm, Farbkennzeichnung grün, zu verwenden. Es sind die
Hinweise und Montageanleitung des Fahrzeugherstellers bzw. Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
75I)
Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0128-04-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45717
ANLAGE: 68 BMW AG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: EHP
Stand: 04.10.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller:
Fahrzeugtyp:
Genehm.Nr.:
Handelsbez.:
BMW AG
1K4
e1*2007/46*0283*..
1ER REIHE
Variante(n):
Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26B
26P
27B
27I
Nacharbeit im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 190
y = 220
x = 140
y = 170
x = 220
y = 270
x = 170
y = 240
Achse
VA
VA
HA
HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen
26N
27F
27H
26J
Im Bereich
von [mm]
bis [mm]
x = 190
y = 220
x = 220
y = 270
x = 220
y = 270
x = 190
y = 220
Aufweiten
um [mm]
8
30
8
25
Achse
VA
HA
HA
VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.