100304-AIG-Antrag-Mobilfunk

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100304-AIG-Antrag-Mobilfunk
AIG
AnliegerInitiative Gartengemeinde
Hans Furbach, Dipl.Ing. TU
Fraktionsvorsitzender der AIG
Hubert-Reißner-Str. 1
82166 Gräfelfing
AIG
Hans Furbach, Hubert-Reißner-Str.1, 82166 Gräfelfing
Christoph Göbel
1. Bürgermeister
Ruffiniallee 2
Tel 089 - 85 24 30
Internet: www.furbach.com
Gräfelfing, den 04.03.2010
82166 Gräfelfing
Dieser Antrag ersetzt unseren Antrag vom 15.01.2010 zu Mobilfunk
DRINGLICHKEITSANTRAG
Mobilfunkstandorte an die Außenränder unserer Gemeinde
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,
Der Gemeinderat möge wie folgt beschließen:
1. Die Standorte 10 und 11 (Nähe TSV-Sportplatz/Nähe Neunerberg) des gegenwärtig
noch diskutierten Mobilfunkkonzeptes sollen dahingehend überprüft werden, dass ein
Ersatz gefunden wird. Bei der Standortfindung sollen insbesondere die Empfehlungen
des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom Januar 2009
i. "Daten + Fakten + Ziele - Mobilfunk in der Kommune Standorte finden - Strahlung von Mobilfunk und Handys
minimieren"
Berücksichtigung finden. Es soll dabei eine Abwägung aller in Betracht kommenden
Gesichtspunkte für die jeweils benachbarten und damit betroffenen Bürger stattfinden.
Insbesondere zu berücksichtigen ist die Sozialverträglichkeit, d.h.
•
Beeinträchtigungen durch Strahlung;
•
Verminderung der Grundstückswerte;
•
die Nähe bzw. Entfernung zu reinen Wohngebieten, Schulen und Kindergärten;
•
letztlich städtebauliche Aspekte, d.h. die Verunstaltung des Gemeindegebiets durch
zwei 40 m bzw. 45 m hohe Gittermasten.
2. Ein von den bisherigen Instituten unabhängiges weiteres Institut soll den Istzustand der
el. Feldstärken, bzw. Leistungsflussdichten im Gemeindegebiet feststellen und den
Durchschnittswert feststellen. Es soll nicht mit Planungen zur Minimierung oder
Standortwahl beauftragt werden.
3. Ein Drittinstitut soll beauftragt werden, die Sendebereiche des beabsichtigten Standortes
10 (TSV-Sportplatz) und 11 (Neunerberg) durch eine andere Positionierung der
Standorte im ausreichenden Abstand von ca. 400-500 m von der Wohnbebauung vom
westlichen Ortsrand entfernt im Wald gelegen, zu überprüfen. Auch ein dadurch
zusätzlich
erforderlicher
Standort
im
Osten
Gräfelfings,
mit
dem
gleichen
Abstandskriterium, soll dabei nicht ausgeschlossen sein.
4. Ein weiteres unabhängiges Institut soll das Mobilfunkkonzept insgesamt dahingehend
überprüfen, ob das bestehende Konzept der Gemeinde und die Standorte nicht
sinnvollerweise bei entsprechender Minimierung der Strahlung durch kleinzellige
Micronetze o.ä. ersetzt werden können..
5. Bei der Überprüfung ist auch das Wechselspiel zwischen Strahlung der Sendemasten
einerseits und der Handys andererseits zu berücksichtigen.
Begründung
Die beabsichtigten Mobilfunksendemasten nördlich des TSV (Lochham) und an der Ortsgrenze
Planegg/Gräfelfing zwischen Fußballfeld und Feldern macht sehr vielen der umliegenden
Bewohnern Angst. Es wird eine Beeinträchtigung durch Strahlung insbesondere des Areals von
KHG/Grund- und Hauptschule Lochham/Kindergarten sowie die deutliche Minderung der
Wohnqualität und damit einhergehend der Grundstückswerte befürchtet. Die oben genannten
Abwägungsgesichtspunkte sind beim vorliegenden Mobilfunkkonzept völlig außer Acht
gelassen.
Derzeit ist eine gute Versorgung im Umfeld der beiden geplanten Standorte gewährleistet.
Masten in der Größenordnung von 40 m und 45 m, die künftig sämtliche funktechnischen
Installationen auf sich ziehen werden, machen eine Beeinträchtigung der jeweils um ihren
Standort befindlichen umgebenden Wohngebiete in eklatanter Weise sichtbar und zerstören das
Erscheinungsbild einer "Gartenstadt".
Die Strahlungskeulen treffen aus nicht allzu großer Entfernung auf Wohn-, Schul- und
Kindergartengebäude (Luftlinie zwischen Standort 10 und der Südwestecke des KHG: ca. 240
m). Die Überprüfung des Mobilfunkkonzeptes insgesamt und eine Verlagerung der Großmasten
außerhalb
des
faktischen
Wohngebietes
in
ausreichendem
Abstand
zur
westlichen
Wohnbebauung bis hin zur A 96 erscheint aus diesem Grunde Erfolg versprechend.
"Bei einem sozialverträglichen Standort hat man meist eine Mischung aus
Emissionsminimierung und optischer Verträglichkeit."
Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit a.a.O., Seite 9
Eine Trennung der Aufträge auf verschiedene Institute gewährleistet erst die
Unabhängigkeit von Messungen, Grundsatzentscheidungen und Standortplanungen.