flächennutzungsplan stadt fehmarn

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flächennutzungsplan stadt fehmarn
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
STADT FEHMARN
PROKOM / FIRU
13.12.2012/18.06.2013
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
STADT FEHMARN
BEGRÜNDUNG
Verfasser:
PROKOM, Elisabeth-Haseloff-Str. 1, 23564 Lübeck
 0451 / 6102026
FIRU, Chausseestraße 29, 10115 Berlin
 030 / 288775-0
13.12.2012
I
PROKOM
Inhalt:
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Seite:
1 1.1 1.2 Einleitung ......................................................................................................... 1 Anlass und Aufgabenstellung ............................................................................ 1 Rechtsgrundlagen ............................................................................................. 2 2 2.1 2.2 2.3 2.4 Rahmenbedingungen des FNP ...................................................................... 3 Landesentwicklungsplan (LEP), 2010 ............................................................... 3 Regionalplan 2004 für den Planungsraum II ..................................................... 8 Lage im Raum, Nutzungen .............................................................................. 10 Historische Siedlungsentwicklung ................................................................... 12 3 3.1 3.2 3.3 3.4 Leitlinien des FNP ......................................................................................... 14 Planungsgrundlagen ....................................................................................... 14 Planungs- und Entscheidungsgrundsätze ....................................................... 14 Räumliches Konzept ....................................................................................... 15 Vorhandene und mögliche Planungskonflikte ................................................. 18 4 4.1 4.1.1 4.1.2 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.3 4.3.1 4.3.2 4.3.3 4.3.4 4.3.5 4.4 4.4.1 4.4.2 4.4.3 4.4.3.1 4.4.3.2 4.4.3.3 4.4.3.4 4.4.3.5 4.4.3.6 Begründung der dargestellten Nutzungen.................................................. 19 Bevölkerung .................................................................................................... 19 Bevölkerungsentwicklung ................................................................................ 19 Bevölkerungsprognose .................................................................................... 24 Wohnungsbestand und Wohnungsbedarf ....................................................... 28 Darstellung der Wohnbauflächen .................................................................... 32 Darstellung der gemischten Bauflächen .......................................................... 39 Emissionen ...................................................................................................... 40 Wirtschaft, Gewerbe ........................................................................................ 43 heutige Situation .............................................................................................. 43 Entwicklung für den örtlichen Bedarf ............................................................... 47 Entwicklung überörtlicher Bedarf ..................................................................... 47 Darstellung der gewerblichen Bauflächen ....................................................... 48 Sonderbauflächen/Sondergebiete Einzelhandel etc. ...................................... 49 Tourismus ........................................................................................................ 50 heutige Situation .............................................................................................. 50 Entwicklung / Bedarf ........................................................................................ 52 Darstellungen der Sondergebiete für touristische Nutzungen ......................... 58 Campingplätze ................................................................................................ 60 Flügger Strand ................................................................................................. 62 Wulfener Hals .................................................................................................. 63 Tourismusprojekt „DE HOBEN“ ....................................................................... 63 Reisemobilplatz Burg ...................................................................................... 64 Zukunftspark Fehmarn .................................................................................... 64 II
PROKOM
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
4.4.3.7 4.5 4.5.1 4.5.2 4.5.3 4.5.4 4.5.4.1 4.5.4.2 4.5.4.3 4.5.4.4 4.6 4.6.1 4.6.2 4.7 4.7.1 4.7.2 4.7.3 4.8 Hafen Burgstaaken .......................................................................................... 64 Landwirtschaft und Fischerei ........................................................................... 66 heutige Situation .............................................................................................. 66 Entwicklung und Bedarf ................................................................................... 69 Darstellung der Flächen für die Landwirtschaft und Wald ............................... 69 regenerative Energien ..................................................................................... 70 Windenergieanlagen ....................................................................................... 70 Solarenergie .................................................................................................... 70 Biogasanlagen ................................................................................................. 70 Hafen Burgstaaken .......................................................................................... 71 Gemeinbedarfsflächen/soziale Infrastruktur .................................................... 71 heutige Situation/Bedarf .................................................................................. 71 Darstellungen der Gemeinbedarfsflächen / sozialer Infrastruktur ................... 76 Grünflächen ..................................................................................................... 77 heutige Situation .............................................................................................. 77 Entwicklung und Bedarf ................................................................................... 77 Darstellung von Grünflächen ........................................................................... 77 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Boden, Natur und Landschaft ................................................................... 78 4.8.1 heutige Situation, Bedarf ................................................................................. 78 4.8.2 Darstellung der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ............................................... 79 4.9 Wasserflächen, Strand .................................................................................... 79 4.10 Flächen für den überörtlichen Verkehr, örtliche Hauptverkehrszüge,
Parkplätze ....................................................................................................... 81 4.10.1 heutige Situation, Bedarf ................................................................................. 81 4.10.2 Darstellungen der Flächen für den überörtlichen Verkehr, örtliche
Hauptverkehrszüge, Parkplätze ...................................................................... 82 4.11 Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen, Ver- und
Entsorgungsleitungen ...................................................................................... 83 4.12 Altlasten ........................................................................................................... 84 5 5.1 5.1.1 5.1.2 5.2 5.2.1 5.2.1.1 5.2.1.2 5.2.1.3 5.2.1.4 Umweltbericht ................................................................................................ 85 Einleitung ......................................................................................................... 85 Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Flächennutzungsplanes sowie
Art und Umfang der geplanten Vorhaben ........................................................ 86 Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und –planungen,
ihre Bedeutung für den F-Plan und ihre Umsetzung bei der Aufstellung
des Planes ....................................................................................................... 90 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ................................ 93 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands .................... 93 Landschaftsstruktur ......................................................................................... 94 Schutzgut Mensch, Gesundheit des Menschen .............................................. 95 Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt ............................................ 95 Schutzgüter Klima/Luft .................................................................................... 97 III
PROKOM
5.2.1.5 5.2.1.6 5.2.1.7 5.2.2 Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
5.2.5.3 5.2.5.4 Schutzgüter Boden und Wasser ...................................................................... 97 Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild ............................................................ 98 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................ 99 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung
und bei Nichtdurchführung der Planung ........................................................ 100 Schutzgut Mensch/Gesundheit des Menschen ............................................. 100 Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt .......................................... 100 Schutzgüter Klima/Luft .................................................................................. 102 Schutzgüter Boden und Wasser .................................................................... 102 Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild .......................................................... 102 Kulturgüter und sonstige Sachgüter .............................................................. 103 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ........................................... 103 geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich
nachteiliger Auswirkungen ............................................................................ 105 geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung nachteiliger
Auswirkungen ................................................................................................ 105 Maßnahmen zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen ............................... 106 anderweitige Planungsmöglichkeiten ............................................................ 107 zusätzliche Angaben ..................................................................................... 108 umweltbezogene Informationen .................................................................... 108 verwendete technische Verfahren (Methodik) und Schwierigkeiten bei
der Zusammenstellung der Unterlagen ......................................................... 109 Maßnahmen zur Umweltüberwachung (Monitoring)...................................... 110 allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichtes ............... 110 6 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 Nachrichtliche Übernahmen ....................................................................... 112 Denkmale ...................................................................................................... 112 Schutzgebiete des Naturschutzes ................................................................. 112 Waldschutzstreifen ........................................................................................ 112 Deiche ........................................................................................................... 113 Bahnanlagen ................................................................................................. 114 Anbauverbotszonen, Schutzbereiche, Richtfunkstrecken ............................. 114 7 Vermerke ...................................................................................................... 116 8 Sonstige Nutzungen .................................................................................... 118 9 Beschluss .................................................................................................... 118 5.2.2.1 5.2.2.2 5.2.2.3 5.2.2.4 5.2.2.5 5.2.2.6 5.2.2.7 5.2.3 5.2.3.1 5.2.3.2 5.2.4 5.2.5 5.2.5.1 5.2.5.2 Exkurs
Nr. 1: neue Flächen für Windenergieanlagen ......................................................... 119 Nr. 2: Entwicklungskonzept feste Beltquerung ........................................................ 122 Nr. 3: Tourismusprojekt „DE HOBEN“ ..................................................................... 128 IV
PROKOM
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Analogiebetrachtung der Einwohnerentwicklung der Stadt
Fehmarn für 2010, 2015, 2020 und 2025 auf Basis der aktuellen
Bevölkerungsprognose für den Kreis Ostholstein ........................................... 24 Tab. 2: Bevölkerungsprognose Stadt Fehmarn bis 2025 ............................................ 25 Tab. 3: Vorhersage zur Altersstruktur der Stadt Fehmarn 2015 und 2025
auf Basis der aktuellen Bevölkerungsprognose für den Kreis
Ostholstein ...................................................................................................... 27 Tab. 4: Wohnungsbestand auf Fehmarn 1995 bis 2006 ............................................. 28 Tab. 5: Haushaltsstruktur der Privathaushalte 2007 – für Fehmarn
relevante Gemeindegrößenklasse in Schleswig-Holstein ............................... 30 Tab. 6: Annahme zur Entwicklung der Haushalte der Stadt Fehmarn, 2007
bis 2025 ........................................................................................................... 31 Tab. 7: Verdichtungspotenziale im Innenbereich (§ 34 BauGB) ................................. 32 Tab. 8: Wohnbauland – Reserven in B-Plänen ........................................................... 34 Tab. 9: Wohnungsbedarf ............................................................................................. 35 Tab. 10: Bauflächenpotenzial gemäß Darstellungen des F-Planes für W,
M, Stand 14.06.2012 ....................................................................................... 37 Tab. 11: Wohnbauflächenpotenzial ............................................................................... 38 Tab. 12: Gegenüberstellung Prognose Wohnbauflächenbedarf und
Darstellungen im F-Plan .................................................................................. 39 Tab. 13: Bauflächenpotenzial gemäß Darstellungen des F-Planes für
Gewerbe (vgl. Tabelle 10) ............................................................................... 48 Tab. 14: Ausweisung von Camping-/Wochenendplätzen (aus Konzept für
die Ausweisung von Wochenendplätzen, S. 14/15) ........................................ 54 Tab. 15: Größere Campingplätze, Ferien-/Wochenendhausgebiete auf
Fehmarn .......................................................................................................... 59 Tab. 16: soziale Infrastruktur, Stand 12/2009 ................................................................ 72 Tab. 17: Einschülerzahlen 1987 – 2015 ........................................................................ 75 Tab. 18: zusätzliche Grünflächen-Darstellungen ........................................................... 78 Tab. 19: zusätzliche Darstellungen örtlicher Hauptverkehrszüge, Parkplätze .............. 82 Tab. 20: Ausgleichserfordernis .................................................................................... 106 Tab. 21: geprüfte Umweltaspekte und –kriterien ......................................................... 109 V
PROKOM
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Abbildungsverzeichnis:
Abb. 1: Ausschnitt LEP 2010 ......................................................................................... 5 Abb. 2: Flächennutzungen auf der Insel Fehmarn (ha/%) ........................................... 12 Abb. 3: Räumliches Konzept ....................................................................................... 16 Abb. 4: Einwohnerentwicklung auf Fehmarn 1980 bis 2007 ........................................ 19 Abb. 5: Einwohnerentwicklung in den Altgemeinden 1989 bis 2002 sowie
2002 bis Februar 2008 .................................................................................... 20 Abb. 6: Salden der natürlichen Bevölkerungsentwicklung und der
Wanderung der Stadt Fehmarn, 2004 bis 2008 .............................................. 21 Abb. 7: Altersstruktur der Stadt Fehmarn sowie des Kreises Ostholstein
1999 und 2006 ................................................................................................ 22 Abb. 8 Altersstruktur der Gemeinden Bannesdorf, Burg, Landkirchen und
Westfehmarn 2002 .......................................................................................... 23 Abb. 9: Bevölkerungsentwicklung 1980 bis 2007 sowie
Bevölkerungsvorausberechnung für die Stadt ................................................ 26 Abb. 10: Annahmen zur aktuellen Nutzung des Wohnungsbestands in der
Stadt Fehmarn ................................................................................................. 29 Abb. 11: Immissionsschutzkreise Tierhaltungsbetriebe (100%) .................................... 42 Abb. 12: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort Fehmarn
nach Wirtschaftsabschnitten am 30.6.2008 .................................................... 45 Abb. 13: Pendlerbeziehungen zwischen Fehmarn und dem Kreis
Ostholstein ...................................................................................................... 46 Abb. 14: Bestand Campingplätze, Ferienhausgebiete,
Wochenendhausgebiete, Ferienlager ............................................................. 51 Abb. 15: Verteilung der landwirtschaftlichen Nutzflächen .............................................. 67 Abb. 16: Darstellung der Maßnahmenflächen ............................................................... 80 Abb. 17: Räumliches Konzept ....................................................................................... 89 Abb. 18: Schutzgebiete .................................................................................................. 96 Abb. 19: Landschaftsbildtypen, Landschaftsräume (aus L-Plan, Seite 131) ................. 99 Abb. 20: Reduzierung/Neuausweisungen von Flächen für
Windenergieanlagen ..................................................................................... 121 Abb. 21: Hansebelt, ..................................................................................................... 122 Abb. 22: Forderungen der Stadt Fehmarn zur festen Beltquerung .............................. 127 Abb. 23: Tourismusprojekt DE HOBEN; zukünftig geplante Darstellung im
F-Plan ............................................................................................................ 129 VI
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Anlagen:
Nr. 1: geplante Bauflächen, Grünflächen, verkehrliche Anlagen
Nr. 2: Verzeichnis Baudenkmale
Nr. 3: tabellarische Darstellung der Umweltprüfung für geplante Bauflächen etc.
Nr. 4: Konzept für die Ausweisung von Wochenendplätzen
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PROKOM
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Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Einleitung
1.1 Anlass und Aufgabenstellung
Das Hoheitsgebiet der Stadt Fehmarn besteht aus den ehemaligen
Gemeinden Westfehmarn, Landkirchen, Bannesdorf und der Stadt
Burg, die im Januar 2003 zu einer Kommune vereint wurden.
Seit der Zusammenlegung der Kommunen werden die Geschicke
der Stadt von einer Stadtvertretung gelenkt, die bei bauleitplanerischen Entscheidungen auf teilweise sehr alte F-Pläne der ehemaligen Kommunen zurückgreifen muss. Erschwert wird die Situation
durch die vielen F-Plan-Änderungen. Zurzeit befindet sich die
88. F-Plan-Änderung der Stadt Fehmarn im Verfahren.
Mit dem Aufstellungsbeschluss vom 22.05.2008 hat sich die Stadt
Fehmarn entschlossen, einen neuen Flächennutzungsplan für die
Insel aufzustellen. Dieses geschah auch mit dem Hintergrund, dass
Ende 2007 der Landschaftsplan festgestellt wurde und damit eine
wesentliche Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Entwicklung der Stadt vorhanden ist.
Aufstellungsbeschluss
Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sollen für einen
Zeithorizont von 15 - 20 Jahren Eckpunkte für die Entwicklung der
Insel formuliert werden. Hierbei sind insbesondere folgende Faktoren zu berücksichtigen:
- die demografische Entwicklung in der Wohnbevölkerung sowie
das Wanderungsverhalten,
Faktoren und Absichten
- die Entwicklung des Tourismus,
- die Entwicklung der Landwirtschaft einschließlich der Flächennutzungen für Windenergieanlagen,
- der Erhalt und die Bereitstellung von Arbeitsplätzen im Handel
und im handwerklich-gewerblichen Bereich,
- die Bereitstellung von Einrichtungen der Bildung, Kultur, Gesundheit, des Sports,
- der Schutz der Natur- und Kulturlandschaft als Basis für alle
flächenhaften Nutzungen,
- die Auswirkungen der von der Bundesregierung beschlossenen
Beltquerung.
Bei der Zusammenstellung der unterschiedlichen Nutzungsansprüche treten Konflikte untereinander und zu den vorhandenen Nutzungen auf, die im Rahmen der gemeindlichen Abwägung gemäß
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Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
§ 1 Abs. 7 BauGB gerecht beurteilt werden müssen.
1.2 Rechtsgrundlagen
Die Bauleitplanung hat die Aufgabe, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten
(§ 1 Abs. 1 BauGB).
Die Rechtsgrundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB). Dieses bestimmt Grundsätze, Inhalte und Verfahren der städtebaulichen Planung und überträgt diese den Städten und Gemeinden als hoheitliche Aufgabe.
Planungshoheit der
Kommune
Weitere Rechtsgrundlagen für die Bauleitplanung sind:
- das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes (09.12.2006) und
das Landesplanungsgesetz Schleswig-Holstein (15.12.2005),
Landesplanung
- der Landesentwicklungsplan (2010) und der Regionalplan für
den Planungsraum II (2004) für die Anpassung an die Ziele der
Raumordnung und Landesplanung;
- die Baunutzungsverordnung (BauNVO 1993) und
- die
Planzeichenverordnung
(PlanzV
1990,
30.07.2011) für Inhalte und Darstellungen im FNP;
geändert
- die bundes- und landesgesetzlichen Regelungen zu z.B.
- Eisenbahn-, Straßenfern- und Luftverkehr,
- Wasserhaushalt und Abfallwirtschaft,
- Immissionsschutz und Umweltschutz,
- Naturschutz, Wald und Landwirtschaft,
- Altlasten und Bergbau,
- Denkmalschutz.
Der Flächennutzungsplan enthält Vorstellungen der Gemeinde über
die Nutzung bebauter und unbebauter Flächen sowie auch künftig
von einer Bebauung freizuhaltenden Flächen.
Er dokumentiert als vorbereitende Bauleitplanung Planungsabsichten, ist behördenverbindlich und begründet keine Planungs- und
Baurechte für den einzelnen Bürger. Dieses erfolgt in der verbindlichen Bauleitplanung.
Bedeutung des FNP
Eine unmittelbare rechtliche Wirkung besteht somit
- gegenüber der Gemeinde selbst durch das Entwicklungsgebot
gemäß § 8 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, und
- gegenüber den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Be2
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Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
lange durch die Anpassungspflicht gemäß § 7 BauGB, wonach
die beteiligten Ämter und Stellen, die Träger öffentlicher Belange
sind, ihre Planungen dem Flächennutzungsplan anzupassen haben, wenn sie dem Plan im Aufstellungsverfahren nicht widersprochen haben.
- Gegenüber dem Bürger besteht keine unmittelbare rechtliche
Wirkung.
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan. Er besteht aus einem Plan, der von der Stadtvertretung zu beschließen
und vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zu genehmigen ist, und einer Begründung einschließlich Umweltbericht,
die beizufügen ist.
rechtliche Wirkung
Genehmigung durch
Innenministerium
Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage für
- die weiterführenden verbindlichen Bauleitplanungen,
- die Anpassung der Planungen anderer öffentlicher Planungsträger,
- die Beurteilung genehmigungspflichtiger Rechtsvorgänge,
- die weitere Integration von Fachplanungen.
Für den Umfang und die Detaillierung der Darstellungen ist maßgeblich, dass diese die Grundzüge der Entwicklung hinreichend verdeutlichen und begründen. Der Planungsmaßstab – 1:10.000 – begrenzt
und bestimmt Dichte und Detaillierung der Aussagen. Auf Grund der
ländlichen Struktur des Plangebietes ist er ausreichend groß gehalten.
2
Planungsmaßstab
M 1 : 10.000
Rahmenbedingungen des FNP
2.1 Landesentwicklungsplan (LEP), 2010
Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 des Landesplanungsgesetzes
Schleswig-Holstein wurde im November 2007 das Verfahren zur
Aufstellung des Landesentwicklungsplanes (LEP) eingeleitet. Seit
Oktober 2010 liegt der LEP 2010 vor. Er ersetzt den Landesraumordnungsplan 1998/2005. Die Finanz- und Fachplanungen aller Planungsträger der öffentlichen Verwaltung sind an die Ziele der
Raumordnung gebunden.
Neben den Zielen der Raumordnung setzt der LEP auch die sonstigen raumordnerischen Grundsätze für das Land Schleswig-Holstein
fest. Die Ziele des LEP sind landesplanerische Letztentscheidungen, die von allen Trägern der öffentlichen Verwaltung verwirklicht
werden müssen. Die kommunale Bauleitplanung muss die Ziele der
Beachtung des LEP
Ziele des LEP sind
Letztentscheidungen des
Landes
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Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Landesplanung berücksichtigen.
Definition Ziele und Grundsätze1
Ziele
sind verbindliche Vorgaben der Landesplanung. Sie sind keiner Abwägung zugänglich und bei allen raumbedeutsamen Planungen umzusetzen.
Ziele und
Grundsätze der
Landesplanung
Grundsätze
sind allgemeine Aussagen zur Entwicklung des Raumes oder Vorgaben für nachfolgende Entscheidungen. Sie sind als Vorgaben für
öffentliche Planungsträger im Rahmen von Abwägungen zu beachten.
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LEP 2010; Tabelle 1: Definition der Ziele und Grundsätze der Raumordnung.
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PROKOM
Abb. 1:
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Ausschnitt LEP 2010
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Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Für die Insel Fehmarn sind für den FNP folgende Ziele und Grundsätze unmittelbar relevant:
a) Die Landesentwicklungsachse von Hamburg über Lübeck und
Fehmarn nach Kopenhagen und Malmö soll
Ziel: Landesentwicklungsachse
- eine leistungsfähige, überregional bedeutsame Verkehrsanbindung gewährleisten,
- Orientierungspunkte für gewerbliche Standorte von überregionaler Bedeutung aufnehmen,
- wirtschaftlich bedeutsame Zentren vernetzen und zusätzliche
Standortvorteile entlang der Achse auslösen,
- Verflechtungen des Landes zu benachbarten Metropolräumen
(Kopenhagen/Malmö) stärken.
b) Das Unterzentrum Burg stellt für die umgebende Bevölkerung die
Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des Grundbedarfs
sicher. Diese Funktion ist zu stärken und weiter zu entwickeln. Es
ist umgeben von einem strukturschwachen ländlichen Raum.
c) Jede Gemeinde kann entsprechend ihrer Funktion einen Beitrag
zur zukünftigen Deckung des Wohnbedarfs leisten. Die demografischen Veränderungen sind zu berücksichtigen.
Ziel:
Unterzentrum Burg
Grundsatz:
Deckung Wohnbedarf
d) Das Unterzentrum Burg ist Schwerpunkt für den Wohnungsbau.
Es hat eine besondere Bedeutung für die Deckung des regionalen Wohnungsbedarfes, eine Entwicklung über den örtlichen Bedarf hinaus ist möglich.
Ziel: Burg = Schwerpunkt
Wohnungsbau
e) Im umgebenden ländlichen Raum soll in den Ortslagen der örtliche Bedarf gedeckt werden. Im Zeitraum 2010 bis 2025 können
maximal 10% neue Wohnungen gebaut werden, bezogen auf den
Bestand 31.12.2009.
Ziel: max. 10% neue
Wohnungen im
ländlichen Raum
f) Die Stadt Fehmarn wird zu einem großen Teil von einem
Schwerpunktraum für Tourismus und Erholung eingenommen, es
gibt verhältnismäßig viele Ferien- und Freizeitwohnungen. Der
wohnbauliche Bedarf ist auf das Dauerwohnen zu beziehen, touristisch genutzte Wohnungen werden somit nicht berücksichtigt.
g) In den Stadt- und Umlandbereichen der ländlichen Räume soll
die wohnbauliche Entwicklung zwischen dem Zentrum und dem
Umland abgestimmt werden.
Grundsatz: Entwicklung
über örtlichen Bedarf ist
möglich
Ziel:
Wohnbaulicher Bedarf
bezieht sich auf das Dauerwohnen
Grundsatz:
Abstimmung Wohnbauliche Entwicklung
Die Prognose über die Entwicklung des Wohnbaulandes einschließlich der Verteilung zwischen dem Unterzentrum Burg und
dem Umland ist im Kapitel 4.2 dargestellt.
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Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
h) In allen Gemeinden sind Flächen für Gewerbe und Dienstleitungen zur Deckung des örtlichen Bedarfs zulässig.
Ziel:
Ausweisung von
Größere Gewerbeflächen mit überörtlicher Bedeutung sind in den
zentralen Orten (Unterzentrum Burg) auszuweisen. Darüber hinaus können an der Landesentwicklungsachse (Vogelfluglinie)
punktuell zusätzliche Gewerbeflächen ausgewiesen werden, die
über den örtlichen Bedarf hinausgehen. Hier ist der Einzelhandel
auszuschließen.
Gewerbeflächen in Burg
i) Großflächiger Einzelhandel und Dienstleitungszentren sind nur im
Unterzentrum Burg zulässig. Art und Umfang müssen der zentralörtlichen Bedeutung entsprechen (Zentralitätsgebot).
Ziel:
j) Wegen der verstärkten Zusammenarbeit im Ostseeraum hat der
Fährhafen Puttgarden eine besondere Rolle. Eine Bestanderhaltung und Bedarfsanpassung wird angestrebt.
großflächiger
Einzelhandel in Burg
Grundsatz:
überregional
bedeutsamer Hafen
Puttgarden
k) Eignungsgebiete für Windenergienutzung werden in den neu aufzustellenden Regionalplänen dargestellt. Im Flächennutzungsplan können somit lediglich maximal die im derzeit gültigen Regionalplan festgelegten Eignungsgebiete dargestellt werden.
l) Die Insel Fehmarn wird bis auf das Inselinnere von einem
Schwerpunktraum für Tourismus und Erholung überlagert. Somit
sind Schwerpunkte für die touristische Entwicklung zu formulieren
und darzustellen (siehe Kapitel 3.3). In den Vorbehaltsflächen für
Natur und Landschaft ist für die Errichtung oder Erweiterung tourismusbezogener Vorhaben eine raumordnerische Abstimmung
erforderlich.
Die Innenfläche der Insel ist als Entwicklungsraum für Tourismus
und Erholung ausgewiesen. Hier soll die landschaftsbezogene
Erholung gestärkt werden.
Für Ferienhausgebiete muss ein Nutzer- und Betreiberkonzept
vorliegen, das ein Dauerwohnen ausschließt. Sie sind möglichst
an vorhandene/geplante Bauflächen anzuschließen.
Erweiterungen bestehender Campingplätze dürfen sich nicht
bandartig an der Küste entwickeln, sondern sind in die Tiefe zu
staffeln und einzugrünen.
Ziel:
Eignungsgebiete
Windenergienutzung in
Regionalplänen
Ziel:
Schwerpunktraum für
Tourismus und Erholung
Grundsatz:
Entwicklungsraum für
Tourismus und Erholung
Ziel:
Nutzer- und Betreiberkonzept
Ziel:
keine bandartige
Entwicklung
Da die Insel Fehmarn in den Randzonen von einem Schwerpunktraum für Tourismus und Erholung eingenommen wird, dürfen dort keine Wochenendhausgebiete ausgewiesen oder erweitert werden.
Ziel:
keine Wochenendhausgebiete im
Schwerpunktraum für
Tourismus und Erholung
m) Der Küstensaum – ausgenommen Hafen Puttgarden und Umge-
Ziel:
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bung – und ein küstennaher Bereich im Norden und Westen der
Insel Fehmarn sind Vorbehaltsräume für Natur und Landschaft.
Hier sollen ökologisch bedeutsame Lebensräume gesichert und
entwickelt werden. Bauliche Maßnahmen/Planungen sollen den
Naturhaushalt und das Landschaftsbild nicht grundlegend belasten und zu keiner endgültigen Veränderung der Landschaftsstruktur führen.
n) Bei Planungen und Maßnahmen im Küstenbereich sind die Belange des Küstenschutzes zu beachten. Küstenschutzeinrichtungen haben in Abwägungen stets Vorrang.
Vorbehaltsräume für
Natur und Landschaft
Ziel:
Küstenschutz
2.2 Regionalplan 2004 für den Planungsraum II
Der Regionalplan konkretisiert die landesplanerischen Ziele und
Grundsätze. Hierbei ist zu beachten, dass mit der Aufstellung des
LEP 2010 Inhalte des Regionalplanes neu formuliert werden müssen. Der Zeitpunkt für die Neuaufstellung des Regionalplanes ist
noch nicht bekannt.
Neuaufstellung
Die rechtliche Verbindlichkeit des Regionalplanes und die Wirkung
der formulierten Ziele und Grundsätze auf die Kommunen und auf
den einzelnen Bürger ist wie die des LEPs (siehe Kap. 2.1, Stichwort
„Ziele des LEP“).
rechtliche Verbindlichkeit
Regionalplan
Im Folgenden werden die unmittelbar relevanten Ziele und Grundsätze genannt, die über die Aussagen des LEPs hinausgehen und
die ihm nicht widersprechen.
a) Die Vorranggebiete für den Naturschutz befinden sich überwiegend im Küstenbereich im Norden und Südwesten Fehmarns. In
diesen Gebieten haben Arten- und Biotopschutz Vorrang vor anderen Nutzungsansprüchen.
b) Der Bereich zwischen Vitzdorf und Meeschendorf ist als Gebiet
mit besonderer Bedeutung für den Tourismus ausgewiesen. Hier
ist bei allen Maßnahmen auf die Erhaltung und Pflege der Landschaft und der Ortsbilder zu achten.
c) Die Eignungsgebiete für die Windenergienutzung werden zurzeit
landesweit neu festgesetzt. Inwieweit Erweiterungen der im Regionalplan dargestellten Gebiete möglich sind, kann dem Plan nicht
entnommen werden.
Die Feinsteuerung für den Bau von Windenergieanlagen kann
über Bauleitplan-Verfahren gesteuert werden. Eine flächenmäßige Einschränkung ist zu begründen.
Ziel:
Vorranggebiete Naturschutz
Grundsatz:
Gebiet mit besonderer
Bedeutung für den
Tourismus
Ziel:
Eignungsgebiete für
Windenergienutzung
Ziel:
Feinsteuerung durch
Bauleitplanung
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Außerhalb der Eignungsgebiete dürfen keine Windenergieanlagen im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB errichtet werden,
auch keine Einzelanlagen. Ausnahme: 500 m breite Erweiterung
des östlichen Randes des Eignungsgebietes Westfehmarn unter
bestimmten Bedingungen.
d) Überwiegend im Nordwesten, Westen, Südwesten und im Südosten der Insel sind in den Küstenzonen regionale Grünzüge dargestellt, in denen möglichst nicht gesiedelt werden sollte, um die
ökologische Situation und die Erholungsfunktion zu sichern.
e) Das Unterzentrum Burg einschließlich Burgstaaken, aber ausschließlich Neue Tiefe, ist Schwerpunkt der Siedlungsentwicklung. Ortsteile, die in einem baulichen Zusammenhang mit Burg
stehen, sollen an der Entwicklung des zentralen Ortes teilnehmen.
f) Die wirtschaftliche Basis der Stadt Fehmarn sind die Landwirtschaft und der Tourismus. Schwerpunkte für den Tourismus sind
Burg, Burgtiefe/Südstrand, Orth und Lemkenhafen. Es besteht
ein hoher Investitionsbedarf für die Aufwertung der vorhandenen
touristischen Infrastruktur. Die Häfen in Burgstaaken, Orth, Lemkenhafen und Fehmarnsund sind insbesondere für den Tourismus zu entwickeln.
g) Für den Fährhafen Puttgarden ist ein Nutzungskonzept zu entwickeln. Die Auswirkungen von Einrichtungen wie dem Portcenter
auf die Versorgungsstruktur der Insel und Attraktivitätssteigerungen des Hafens sind zu betrachten.
h) Bei einer Entscheidung für die feste Belt-Querung sind frühzeitig
Konzepte für die Insel Fehmarn zu entwickeln.
Ziel:
Ausschluss von Windenergieanlagen
Ziel:
regionale Grünzüge
Ziel:
Burg = Siedlungsschwerpunkt
Grundsatz:
touristische Schwerpunkte
Grundsatz:
Attraktivitätssteigerung
Hafen Puttgarden
Grundsatz:
Konzept wegen
Auswirkungen
feste Belt-Querung
i) Petersdorf und Landkirchen übernehmen Funktionen der Grundversorgung sowie landwirtschaftliche Dienstleistungen. Diese
Funktionen sollen angemessen gefördert werden.
j) Gewerbeflächen sollen vorrangig in Burg ausgewiesen werden. In
den übrigen Orten sind ortsangemessene Ansiedlungen und Erweiterungen möglich.
k) Der Ausbau der Vogelfluglinie nach Skandinavien hat eine hohe
Bedeutung. Hierzu gehört auch die geplante Belt-Querung.
Grundsatz:
Förderung Petersdorf und
Landkirchen
Grundsatz:
Gewerbeflächen in Burg
Grundsatz:
Ausbau Vogelfluglinie
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2.3 Lage im Raum, Nutzungen
Die Insel Fehmarn befindet sich im äußersten Nordosten des Kreises Ostholstein und ist über die Fehmarnsund-Brücke, die 1963 in
Betrieb genommen wurde, mit dem Festland verbunden. Der Fährhafen Puttgarden im Norden der Insel ist der Endpunkt der Europastraße 47 auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Von dort
ist der Ort Rödbyhavn auf Lolland/Dänemark mit einer Fähre in
ca. 1 Stunde zu erreichen.
Insel Fehmarn
Mit einer Größe von 185 km² ist Fehmarn nach Rügen die zweitgrößte Insel der Bundesrepublik. Die Küstenlänge beträgt ca. 70 km.
185 km²
Das Hoheitsgebiet der Stadt Fehmarn wird folgendermaßen begrenzt:
auf der Insel überwiegend durch die mittlere Hochwasserlinie
der Ostsee an den Stränden/Ufern,
auf der Südseite des Burger Binnensees durch die Gerade zwischen dem westlichen Nehrungshaken und dem im Westen befindlichen Strand der Halbinsel Burgtiefe,
auf dem im Süden befindlichen Festland der Halbinsel Wagrien
durch die im Plan dargestellte Grenze zur Gemeinde Großenbrode,
im Fehmarnsund durch die im Plan dargestellten Grenzen
rechts und links der Sundbrücke.
Hoheitsgebiet
Die Topografie der Insel wird von den flachen Grundmoränen geprägt, die die letzte Eiszeit hinterlassen hat. Der Geschiebemergel
der Grundmoränen bildet einen fruchtbaren Mergel-Gleye-Boden,
der sehr ertragreich ist und den Landwirten gute Erträge bringt.
sehr fruchtbare Böden
Ca. 82% der Inselfläche wird von der Landwirtschaft genutzt, hauptsächlich für den Ackerbau. Größere Grünlandflächen gibt es auf den
grundwassernahen Standorten im Küstensaum, hauptsächlich im
Nordwesten und Südwesten der Insel.
Die Weite der Landschaft wird durch die Ortschaften, einige Alleen
und kleine Waldflächen und Gehölzsäume, aber insbesondere durch
die Windenergieanlagen geprägt. Neben der Ortschaft Burg gibt es
ca. 40 Dörfer, die verhältnismäßig gleichmäßig über die Insel verstreut sind. Der Nordwesten und Westen ist jedoch dünner besiedelt
als der übrige Teil.
Die zweispurig ausgebaute Vogelfluglinie bildet für den Ost-WestVerkehr auf der Insel eine Barriere, die nur an drei Auf-/Abfahrten
und vier Querungen überwunden werden kann. Mit dem Ausbau der
E4 soll die Barrierewirkung verringert werden.
Burg und
ca. 40 Dörfern
Vogelfluglinie
10
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Wirtschaftlicher und kultureller Schwerpunkt der Insel ist Burg mit
den Ortsteilen Burgstaaken und Burgtiefe. Hier gibt es u.a. alle allgemeinbildenden Schulen, Sportanlagen, Banken, Kaufhäuser,
großflächigen Einzelhandel, Gewerbegebiete und sonstige Einrichtungen für die Grundversorgung. Hinzu treten die touristischen Zentren Altstadt Burg, das Ferienzentrum Burgtiefe mit dem Yachthafen
sowie Burgstaaken mit dem kommunalen Hafen und dem Yachthafen, der umfangreich erweitert und aufgewertet werden soll.
zentraler Ort Burg
Neben Burg erfüllen Petersdorf und Landkirchen eine ergänzende
Funktion in der Grundversorgung der Bevölkerung und der Touristen. Zusätzlich ist Petersdorf wegen seines historisch bedeutsamen
Ortskernes ein Anziehungspunkt für Touristen.
Der überwiegende Teil der touristischen Schwerpunkte befinden
sich an der Küste im Süden, Westen und Nordwesten der Insel.
Hierzu gehören die Orte Orth und Lemkenhafen mit ihren Yachthäfen sowie ca. 15 größere Campingplätze und Ferienhaus-/ Wochenendhausgebiete. Hinzu treten die Campingplätze Klausdorf und Ostsee-Katharinenhof im Osten der Insel.
Die ca. 40 Dörfer der Insel werden noch überwiegend von tätigen
landwirtschaftlichen Betrieben geprägt. Vielfach ist eine Umnutzung
von Gebäuden zu Ferienwohnungen, das Angebot „Ferien auf dem
Bauernhof“ etc. zu sehen, die die Attraktivität auch des Inneren der
Insel für Touristen verdeutlicht und den Landwirten eine zusätzliche
Einnahmequelle sichert.
Touristische
Schwerpunkte
Tourismus und
Landwirtschaft
11
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Flächennutzungen
Quelle:
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, 2005:
Bodenflächen in Schleswig-Holstein 2005
Abb. 2:
Flächennutzungen auf der Insel Fehmarn (ha/%)
2.4 Historische Siedlungsentwicklung2
Um 3000 v.Chr. war Fehmarn von Germanen besiedelt, die die Insel
ca. 300 n.Chr. wieder verließen. Die Slawen wanderten aus dem
Osten im 8. Jahrhundert ein und errichteten die „Mark Wagrien“ mit
dem Oldenburger Land und Fehmarn. Mit dem Ackerbau und der
Viehhaltung wurden bereits im frühen Mittelalter größere Rodungen
auf Fehmarn durchgeführt.
Die Stadt Burg ist im 13. Jahrhundert entstanden, Lemkenhafen
besaß bis 1510 Stadtrechte. Die Siedlung Burg wurde erstmals im
„Waldemarschen Erdbuch“, einer Urkunde aus der Zeit zwischen
1200 und 1231, urkundlich erwähnt. Die Lage zum seeschifftiefen
Binnensee und zu den umgebenden Bauerndörfern verschafften der
Stadt eine relativ gesicherte Existenz durch Schifffahrt, Handel und
Gewerbe. Graupen, Gerste und Wollprodukte waren im Mittelalter,
Ausfuhrprodukte die von Burgstaaken mit flachgehenden Booten zu
den im Binnensee auf Reede liegenden seegehenden Schiffen gestaakt wurden.
Siedlung Burg
13. Jahrhundert
Schifffahrt und Handel
Der dänische König Erich der Pommer verwüstete 1420 die Insel,
sein Heer tötete einen großen Teil der Bevölkerung. In den folgen2
Zusammenfassend aus: Landschaftsplan Stadt Fehmarn, 2007
12
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den Jahren wanderten zahlreiche Siedler aus Holstein, Ditmarschen,
Friesland und Westfalen ein. Seit dieser Zeit ist die Bevölkerung
ausschließlich deutsch. Nach der Verwüstung wurden die Dörfer
nach einem einheitlichen Prinzip wieder aufgebaut: Die Gehöfte
gruppieren sich um einen großen, länglichen Dorfanger mit Eichen
und Eschen. Den Mittelpunkt bilden der Dorfteich und die „Thingstätte“. Diese Form ist noch heute in einigen Orten ablesbar.
typischer Dorfanger
In den Zeiten der Hanse wurde Fehmarn zeitweise an Lübeck verpfändet. Die Wirtschaft blühte auf.
Im Zuge des 30jährigen Krieges wurde die Insel mehrfach verwüstet. Die Burg Glambeck in Burgtiefe wurde durch den Feldherrn Tilly
fast vollständig zerstört. Die 1908 freigegrabenen Reste der Burg
sind heute zu besichtigen.
Seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts kam die Bevölkerung
zu wachsendem Wohlstand. Der Adel konnte sich auf der Insel nur
schwach etablieren, da es ihnen seit 1617 untersagt war, auf
Fehmarn Eigentum zu erwerben. Leibeigenschaft hat es auf der
Insel nicht gegeben. Es entwickelte sich eine starke Selbstverwaltung, die „Nachbarschaft“, eine Versammlung von Haus- und Landbesitzern, regelten die Angelegenheiten in den Dörfern.
Verwüstungen im
30 jährigen Krieg
keine Leibeigenschaft,
kein Adel
1867 kam Fehmarn zu Preußen und wurde dem Kreis Oldenburg
angegliedert, die bis dahin vorhandene Eigenständigkeit wurde stark
eingeschränkt.
Mit der Eröffnung der Inselbahn 1905 setzte auch eine zunächst
bescheidene Fremdenverkehrsentwicklung in Burgtiefe neben der
Burgruine ein.
Beginn des Fremdenverkehrs
Nach dem zweiten Weltkrieg rückte die „Vogelfluglinie“ gen Dänemark in den Blickpunkt, die Verkehrsachse wurde ausgebaut. Die
Einwohnerzahl Burgs erhöhte sich erheblich durch Flüchtlinge, besonders durch die Danziger Fischer in Burgstaaken, die eine neue
Heimat finden mussten.
Bau der Vogelfluglinie
Mit der Eröffnung der Fehmarnsundbrücke 1963 und der Zonenrandförderung wurden die Voraussetzungen für große Tourismusprojekte geschaffen. Es entstanden u.a. die Hochhäuser und die
umgebenden Geschosswohnungsbauten in Burgtiefe.
Fehmarnsundbrücke 1963
Seit 1970 gehört die Insel zum Kreis Ostholstein, der aus den Kreisen Oldenburg und Eutin gebildet wurde.
Mit der Gebietsreform 2003 wurden die drei Landgemeinden Westfehmarn, Landkirchen, Bannesdorf und die Stadt Burg zur Stadt
Fehmarn.
Stadt Fehmarn 2003
13
PROKOM
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Leitlinien des FNP
3.1 Planungsgrundlagen
Neben den landesplanerischen Zielen und Grundsätzen ist der 2007
festgestellte Landschaftsplan der Stadt Fehmarn eine wesentliche
Grundlage für Neuausweisungen, da dort nicht nur Aspekte von Natur und Landschaft, sondern auch konkrete Aussagen für die Siedlungsentwicklung und den Tourismus getroffen worden sind.
Grundlage
Landschaftsplan 2007
Zusätzlich sind im Wesentlichen folgende Ausarbeitungen in den FPlan eingeflossen (Auswahl):
-
Tourismuskonzept Fehmarn (Juli 2007),
Rahmenplan DE HOBEN (Juni 2008),
Begründung zur 55. F-Plan-Änderung DE HOBEN
(November 2008),
Stellungnahme Stadt Fehmarn zum LEP 2009
(September 2008),
Konzept für die Ausweisung von Wochenendplätzen
(29.05.2012).
3.2 Planungs- und Entscheidungsgrundsätze
Für die politischen Entscheidungsträger der Stadt Fehmarn gelten
folgende Grundsätze:
-
Durch den FNP dürfen keine Verschlechterungen für die heimische Bevölkerung eintreten, es sind möglichst Verbesserungen
zu erreichen.
-
Da der Tourismus und die Windenergieanlagen erheblichen
Anteil am Steueraufkommen der Kommune haben, müssen diese Wirtschaftsfaktoren besonders gefördert werden.
-
Der Inselcharakter und die besondere Eigenart der InselLandschaft sind bei allen Entscheidungen zu erhalten und zu
fördern.
-
Die historischen Dorfstrukturen und die Altstadt von Burg sind
zu erhalten und zu fördern.
-
Die Landwirtschaft als Hauptnutzer der Bodenflächen schuf,
erhält und pflegt die Kulturlandschaft der Insel. Sie ist zu fördern.
-
Die hohe Windhöffigkeit ist die Grundlage für die Gewinnung
von Windenergie. Diese ist zu fördern.
-
Die geplante Beltquerung soll als Entwicklungschance für die
planerische Grundsätze
für politische
Entscheidungen
14
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Insel genutzt werden.
3.3 Räumliches Konzept
Die zukünftige Entwicklung der Stadt Fehmarn soll in folgenden
Schwerpunkträumen geschehen:
Schwerpunkträume
-
Das Unterzentrum Burg ist und bleibt der Schwerpunkt für Dauerwohnen, Gewerbe, Dienstleistungen, Einzelhandel, öffentliche
Verwaltung, Schulen, Gesundheitswesen und Tourismus in all
seinen unterschiedlichen Facetten.
-
Es wird ergänzt von den Orten Landkirchen und Petersdorf, die
die Versorgung des inneren und des westlichen Teils der Insel
mit übernehmen.
Landkirchen, Petersdorf
-
Die hohe, durch die Landschaft geprägte Erlebnisqualität an der
Küstenlinie führte zur Ansiedlung von Ferienzentren, Campingplätzen, einem Golfplatz und Ferienhausgebieten. Ehemalige
kleine Fischerhäfen wurden zu attraktiven Yachthäfen ausgebaut. Diese besondere Qualität des „Tourismus am Wasser der
Ostsee“ soll auch zukünftig als Standortfaktor genutzt werden.
Tourismus an der
Küstenlinie
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Abb. 3: Räumliches Konzept
16
PROKOM
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-
Außerhalb des Küstensaumes und der Orte wird die Insel durch
den Ackerbau geprägt. Im nördlichen Teil treten die großflächigen Windparks hinzu, in der die Windenergieanlagen rasterförmig strukturiert aufgestellt sind und der Landschaft ein technisches, zukunftweisendes Gepräge geben. Die Windenergieanlagen sind wichtige Einkommensquellen der einheimischen Bevölkerung und damit auch der Stadt Fehmarn. Sie sollen weiter
gefördert werden.
-
Die Niederungsgebiete im Norden und Westen und der hochgelegene Südosten der Insel weisen schon heute großflächig geschützte und schützenwerte Biotope auf. Diese Flächen sollen
weiter für den Naturschutz entwickelt werden, um Ausgleich zu
schaffen für die intensiven touristischen Nutzungen im Küstenraum und die dadurch geplanten Veränderungen des Landschaftsbildes durch bauliche Anlagen. Die vorhandenen touristischen Nutzungen in diesen Gebieten sollen behutsam weiterentwickelt werden, ohne die Zielsetzungen des Naturschutzes,
die u.a. in der LSG-Vorordnung formuliert sind, erheblich zu beeinträchtigen. Dazu gehören auch die Einrichtung von saisonalen Behelfsparkplätzen an den Zufahrtsstraßen zu Campingplätzen im Nordwesten der Insel und die Aufstellung von Campinghütten auf vorhandenen Campingplätzen.
Flächen für den
Naturschutz
-
Der überwiegende Teil der küstennahen Zone von ca. 1 km, die
im Südwesten angrenzenden Flächen bis Landkirchen und Petersdorf sowie der südöstliche Teil der Insel sind im Räumlichen
Konzept als Tabuzone für Wind- und Solarenergieanlagen sowie ortsuntypische gewerbliche Ansiedlungen ausgewiesen.
Hier soll die Landwirtschaft, der Tourismus und der Naturschutz
Vorrang vor anderen, insbesondere technischen Großprojekten
und großflächigem Gewerbe, haben.
Tabuzone
-
Der Ausbau der Vogelfluglinie und die Beltquerung bedeuten
einen wesentlichen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der
Stadt Fehmarn, in das Landschaftsbild, in die Lebensqualität
der in der Nähe befindlichen Ortschaften und in den Status der
„Insel“. Trotz der Ängste einiger Bevölkerungsteile vor unkalkulierbaren Risiken der Beltquerung hat sich die Stadt Fehmarn
entschlossen, die Chancen der Fernverbindung zwischen den
„Kraftzentren“ Hamburg und Malmö-Kopenhagen zu nutzen.
Chancen
der Beltquerung nutzen
Zukunftstechnologie
Windenergieanlagen
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PROKOM
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3.4 Vorhandene und mögliche Planungskonflikte
Unter Berücksichtigung der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung,
die landesweit rückläufig ist und immer älter wird, sind die im Landschaftsplan dargestellten Entwicklungsflächen und die im Planungsverfahren befindlichen Wohnbauflächen mit den Zielen und Grundsätzen der Landesplanung abzugleichen. In der Regel engen die
Vorgaben des Landes die Wünsche der ländlich geprägten Kommunen ein.
Umfang
Wohnbaulandentwicklung
Die Entwicklungschancen für die Campingplätze im Norden, Osten
und Westen der Insel sind vielfach durch Vorgaben des Naturschutzes eingeschränkt.
Konflikt Campingplätze
– Naturschutz
Die Beltquerung ist in Teilen der Bevölkerung der Stadt Fehmarn
umstritten, da die positiven und negativen Folgen dieser großen
Infrastruktur-Maßnahme nicht exakt absehbar sind.
Beltquerung
Zurzeit werden vom Innenministerium des Landes SchleswigHolstein landesweit Eignungsgebiete für Windenergieanlagen auf
der Ebene der Regionalpläne festgelegt. Im Beteiligungsverfahren
hat die Stadt Fehmarn eigene Abgrenzungsvorschläge formuliert,
die Entscheidung obliegt jedoch dem Land Schleswig-Holstein. Da
die Windenergie ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor auf der Insel ist,
wünscht sich die Stadt Fehmarn, die Eignungsgebiete im F-Plan
innerhalb der Planungshoheit selbst festlegen zu können. Dieses ist
jedoch nach den geltenden Gesetzen nicht möglich.
Windkraft
Da sich die geplante feste Beltquerung und die Ausweisung von
Eignungsgebieten für Windenergieanlagen der Planungshoheit der
Stadt Fehmarn entziehen, können hierzu keine Darstellungen im FPlan getroffen werden. Da jedoch beide Themen erheblichen Einfluss auf die zukünftige Entwicklung der Insel haben werden, ist der
Begründung ein „Exkurs“ angefügt, in dem die Wünsche und Anregungen der Stadt Fehmarn formuliert sind.
Exkurs
Windkraft und
feste Beltquerung
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PROKOM
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Begründung der dargestellten Nutzungen
4.1 Bevölkerung
4.1.1
Bevölkerungsentwicklung
Bevölkerungsentwicklung 1980 bis 2007
Die nachfolgende Graphik gibt einen Überblick über die Entwicklung
der Einwohnerzahlen3 in den Gemeinden Burg, Landkirchen, Bannesdorf und Westfehmarn von 1980 bis 2002 als Summe und in der
Stadt Fehmarn nach der Fusion von 2003 bis 2007.
Einwohnerzahlen
Quelle: Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein für 1980-2003, Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein für 2004-2007
Abb. 4:
Einwohnerentwicklung auf Fehmarn 1980 bis 2007
Die Einwohnerzahlen sind im Zeitraum von 1980 bis 1988 zunächst
gesunken und von 1989 bis heute kontinuierlich gestiegen. Die jährlichen Zuwächse seit 1989 schwanken leicht zwischen zumeist 0,2
und 1 %. Im Durchschnitt bewegen sich die jährlichen Zuwachsraten
bei 0,5 %, was in absoluten Zahlen einem Zuwachs von etwa 60
Personen entspricht.
3
leichter Zuwachs
Die ausgewiesenen Daten beziehen sich ausschließlich auf Einwohner
mit Hauptwohnsitz.
19
PROKOM
Gemeinde /
Altgemeinde
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Einwohner
1989
Einwohner
2002
Veränderung
02 zu 89
Veränderung
02 zu 89 in %
Einwohner
02/2008
Veränderung Veränderung
02/08 zu 02 02/08 zu 02 in %
Burg
5.639
6.451
812
14,4
6.650
199
3,1
Landkirchen
2.147
2.252
105
4,9
2.484
232
10,3
Bannesdorf
2.218
2.151
-67
-3,0
2.169
18
0,8
Westfehmarn
1.773
1.802
29
1,6
1.781
-21
-1,2
Abb. 5:
Einwohnerentwicklung in den Altgemeinden 1989 bis
2002 sowie 2002 bis Februar 2008
Im Jahrzehnt vor der Jahrtausendwende hat Burg mit deutlichem
Abstand die sowohl prozentual als auch absolut größten Einwohnergewinne verzeichnet. Landkirchen konnte seine Einwohnerzahl im
Zeitraum 1989 bis 2002 um fast 5 % steigern. Westfehmarn hatte
nur leichte Zugewinne, während Bannesdorf im Osten der Insel Einwohner verloren hat.
Im kürzeren Zeitabschnitt von Ende 2002 bis Februar 2008 hat sich
der Trend bezogen auf die Altgemeinden Burg und Landkirchen
deutlich verändert.4 Während Burg etwa 3 % Einwohner hinzugewinnen konnte, hat die Altgemeinde Landkirchen ihre Einwohnerzahl
um über 10 % vergrößert. Auch die beiden Altgemeinden Westfehmarn und Bannesdorf haben die Rangplätze getauscht. In den
letzten Jahren hat Westfehmarn eine rückgängige Einwohnerzahl,
während Bannesdorf geringfügige Gewinne aufweist.
Alles in allem kann man auf der Insel beobachten, dass der zentrale
Ort Burg und die in direkter Nachbarschaft im Inselzentrum liegende
Altgemeinde Landkirchen deutliche Einwohnergewinne aufweisen,
während die im Westen und im Osten der Insel gelegenen ländlich
geprägten Altgemeinden Westfehmarn und Bannesdorf durch Stagnationstendenzen charakterisiert sind.
4
Zuwachs in Burg und
Landkirchen
Um Aussagen für die Entwicklung in den Altgemeinden ab 2003 treffen
zu können, muss auf die Daten der Meldestelle zurückgegriffen werden.
Diese Daten sind in der Summe nicht deckungsgleich mit den amtlichen
Daten des statistischen Landesamtes. Trotz dieser statistischen Unschärfe ist so eine Aussage zum generellen Trend möglich und rechtfertigt dieses Vorgehen.
20
PROKOM
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Natürliche Bevölkerungsbewegung und Wanderung
225
200
174
175
150
116
125
91
100
90
80
66
75
50
35
44
25
17
0
-25
-19
-50
-36
-75
-73
-83
-100
-81
-85
-125
2004
Saldo der Geburten / Sterbefälle
2005
2006
Saldo der Zuzüge / Wegzüge
2007
2008
Gesamtsaldo
Quelle: Meldestelle der Stadt Fehmarn, März 2009
Abb. 6:
Salden der natürlichen Bevölkerungsentwicklung und der Wanderung der
Stadt Fehmarn, 2004 bis 2008
Die Geburtenzahlen5 bewegten sich im Zeitraum 2004 bis 2008 pro
Jahr zwischen 100 und 89 mit sinkender Tendenz. Die Sterbefälle
zwischen 136 und 176 pro Jahr lagen stabil höher als die Geburten,
wodurch sich ein negatives natürliches Saldo ergibt. Dieses negative
Saldo der natürlichen Bevölkerungsbewegung beträgt im Durchschnitt – 65 pro Jahr, hat sich aber zuletzt bei – 80 Personen pro
Jahr eingepegelt.
Die Wegzüge von der Insel erreichen pro Jahr ein Niveau von etwa
600. Dieser Verlust kann jedoch durch Zuzüge deutlich wettgemacht
werden, die in der Größenordnung von annähernd 700 liegen.
Dadurch ergibt sich ein durchgängig positives Wanderungssaldo,
das in den letzten Jahren zwischen 66 und 174 schwankt; im Durchschnitt kann man von 95 Personen ausgehen.
Im Ergebnis aus natürlicher Bevölkerungsbewegung und Wanderung ergibt sich im Zeitraum 2004 bis 2008 ein zumeist positives
jährliches Gesamtsaldo (-19 in 2008 bis +91 in 2005) mit einem
5
sinkende
Geburtenzahlen /
hohe Sterbefallzahlen
positives
Wanderungssaldo
durchschnittlicher
Zuwachs pro Jahr bei
30 Personen
Es handelt sich um Daten des kommunalen Melderegisters, die gegenüber den amtlichen Statistiken leichte Abweichungen aufweisen. Da die
amtlichen Daten auf gemeindlicher Ebene nicht so weit gegliedert und
spezifiziert werden, wurde auf die kommunalen Daten zurückgegriffen.
21
PROKOM
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Durchschnitt von 30 Personen.
Altersstruktur
Einen Schwerpunkt des demographischen Wandels stellen Veränderungen in der Altersstruktur dar.
Quelle:
Statistikamt Nord, Bevölkerungsstatistik 111 / Fr. Kiemstedt, Kreis OH sowie eigene
Berechnungen zum Durchschnittsalter
Abb. 7:
Altersstruktur der Stadt Fehmarn sowie des Kreises Ostholstein 1999 und
2006
In dem 7-jährigen Zeitraum von 1999 bis 2006 können deutliche
Veränderungen in der Altersstruktur der Stadt festgestellt werden.
Am deutlichsten wird der Trend der Alterung der Bewohnerschaft
anhand des Durchschnittsalters6. Im Jahr 1999 war ein Inselbewohner im Durchschnitt 43,6 Jahre alt – 2006 dagegen schon 46,9 Jahre. Zum Vergleich das Durchschnittsalter für den Kreis Ostholstein:
1999 mit 42,6 Jahren – 2006 mit 46,4 Jahren.
ältere Bevölkerung
In der Stadt Fehmarn haben vor allem die Altersgruppen älter als
65 Jahre ihren Bevölkerungsanteil erhöht, während die Altersgruppe
der jungen Erwachsenen (21 bis unter 40 J. – das Familiengründungsalter) schrumpft. Weniger deutlich, aber dennoch spürbar,
verringert sich auch der Anteil der Altersgruppen der Kinder und
Jugendlichen.
6
Da die Daten der einzelnen Alterskohorten nicht vorlagen, konnte das
Durchschnittsalter nur überschlägig auf Grundlage der Altersgruppen
ermittelt werden.
22
PROKOM
Quelle:
Abb. 8
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Statistikamt des Kreises Ostholstein / unter www.kreis-oh.de sowie eigene Berechnungen zum Durchschnittsalter
Altersstruktur der Gemeinden Bannesdorf, Burg, Landkirchen und Westfehmarn 2002
Differenzen bezüglich der Altersstruktur bestehen auch zwischen
den Altgemeinden der Stadt Fehmarn.7 Westfehmarn (46,7 Jahre)
und Bannesdorf (46,0 Jahre) weisen das höchste Durchschnittsalter
auf. Landkirchen hat die jüngste Bewohnerschaft auf der Insel. Bemerkenswert ist zudem der hohe Anteil der Hochbetagten in Burg,
was auf die attraktive Infrastrukturausstattung und die beiden Pflegeheime und Seniorenwohnungen (in 2009 ca. 220 Personen) zurückzuführen ist.
viele Hochbetagte in Burg
Fazit:
Die Einwohnerentwicklung im Langfristzeitraum 1989 bis 2007 weist
einen durchschnittlichen jährlichen Einwohnergewinn von 60 Personen auf. Bei der Betrachtung der vergangenen 5 Jahre ergibt sich
insbesondere durch das negative Ergebnis des Jahres 2008 ein
durchschnittliches Wachstum von nur noch ca. 30 Personen. Die
Zuwächse ergeben sich durch Wanderungsgewinne, wodurch der
Gestorbenenüberschuss mehr als kompensiert wird. Die Zuwächse
finden vor allem in den Altgemeinden Burg und Landkirchen statt,
während die Altgemeinden Westfehmarn und Bannesdorf in ihren
Einwohnerzahlen stagnieren. Die Bewohnerschaft der Insel ist überaltert; mit deutlichem Abstand gegenüber dem Landesdurchschnitt,
in geringerem Maße aber auch im Vergleich mit dem Kreis Osthol7
Wanderungsgewinn
kompensiert
Geburtendefizit
Inselbevölkerung
Altersstrukturdaten der Altgemeinden liegen letztmalig für das Jahr 2002
vor.
23
PROKOM
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
stein. Der Trend der Alterung hält an. Die beiden stark ländlich geprägten Altgemeinden Westfehmarn und Bannesdorf haben die ungünstigste Altersstruktur, während Landkirchen die jüngste Bewohnerschaft der Insel aufweist.
4.1.2
ist überaltert
Bevölkerungsprognose
Für die Bevölkerungsprognose wurde der vom Statistischen Amt für
Hamburg und Schleswig-Holstein am 22.11.2007 veröffentlichte
Statistische Bericht „Bevölkerungsentwicklung in den Kreisen und
Kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins bis 2025“ herangezogen.
Diese Prognose orientiert sich an der unteren Variante der Länderrechnungen der 11. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung
des Bundes und der Länder und setzt allerdings auf den aktuelleren
Daten des Basiszeitpunktes 31.12.2006 auf. Für den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2009 (Entwurf) wurde diese Bevölkerungsprognose ebenfalls zu Grunde gelegt.
11. koordinierte
Bevölkerungsvorausberechnung
als Basis
Eine Bevölkerungsprognose für die Stadt Fehmarn im eigentlichen
Sinne des Wortes ist nicht möglich. Die Kommune mit ihren ca.
13.000 Einwohnern ist zu klein, um statistisch abgesicherte Vorhersagen treffen zu können. Nachfolgend werden die Ergebnisse der
o.g. Bevölkerungsprognose mit ihren Aussagen zum Kreis Ostholstein verwendet, durch stadtspezifische Annahmen ergänzt und so
eine Vorhersage möglich.
Erster Schritt:
Tab. 1:
Analogiebetrachtung zur Entwicklung im
Kreis Ostholstein
Analogiebetrachtung der Einwohnerentwicklung der
Stadt Fehmarn für 2010, 2015, 2020 und 2025 auf Basis
der aktuellen Bevölkerungsprognose für den Kreis
Ostholstein
Jahr
Kreis Ostholstein
Stadt Fehmarn
Annahmen in Analogie
Einwohner abs.
Veränderung zu
Einwohner abs.
2006
Veränderung
zu 2006
Basis 2006
205.952
2010
206.300
- 0,2 %
12.904
- 0,2 %
2015
204.900
- 0,5 %
12.866
- 0,5 %
2020
201.500
- 2,2 %
12.646
- 2,2 %
2025
196.800
- 4,4 %
12.361
- 4,4 %
Quelle:
12.930
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein: Statistischer Bericht vom
22.11.2007 „Bevölkerungsentwicklung in den Kreisen und Kreisfreien Städten
Schleswig-Holsteins bis 2025“ sowie eigene Berechnungen
24
PROKOM
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Zweiter Schritt: Stadtspezifische Annahmen
Im Gegensatz zum Kreis Ostholstein, der bereits im Jahr 2005 den
Scheitelpunkt der Einwohnerentwicklung erreicht hat und seitdem
stagniert bzw. leichte Verluste aufweist, kann die Stadt Fehmarn bis
einschließlich des Jahres 2007 kontinuierlich mit Zuwächsen aufwarten. Eine Stagnation bzw. leichte Verluste sind allerdings auch auf
der Insel, jedoch zeitversetzt zum Kreis zu erwarten.
Einwohnerentwicklung
Fehmarns – zeitversetzt
zum Kreis
Als wichtigste Gründe für die tendenziell günstigere Entwicklung der
Stadt Fehmarn im Vergleich zum Kreis Ostholstein sind zu nennen:
 höhere Wanderungsgewinne im Vergleich zum Kreis wegen der
attraktiven Insellage (u.a. als Altersruhesitz),
 Erwerbsquelle Tourismus ist relativ stabil mit positiver Wirkung
auf den Arbeitsstättenstandort Fehmarn,
 Schaffung neuer Erwerbsquellen im Zuge der festen Beltquerung
mit der Folge steigender Arbeitsplatzzahlen.
Vor diesem Hintergrund wird für die Bevölkerungsprognose der
Stadt Fehmarn bis zum Jahr 2025 von folgenden Annahmen ausgegangen:
Tab. 2:
Bevölkerungsprognose Stadt Fehmarn bis 2025
Einwohner
Veränderung gegenüber 2006
2007
12.981
0,4 %
2010
13.000
0,5 %
2015
12.950
0,1 %
2020
12.880
- 0,4 %
2025
12.800
- 1,0 %
Quelle: Annahmen der FIRU auf Basis Kreisprognose
25
PROKOM
Quelle:
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein sowie eigene Berechnungen
bzw. Annahmen
Abb. 9:
Bevölkerungsentwicklung 1980 bis 2007 sowie Bevölkerungsvorausberechnung für die Stadt
Die amtlichen Einwohnerdaten des Statistikamtes Nord für die Jahre
2009 und 2010 sowie das Ergebnis für den Stichtag 30.09.2011
(12.996 Einwohner) bestätigen die dargestellte, angepasste Prognose für die Stadt Fehmarn.
Altersstruktur
Unabhängig von der Veränderung der Gesamteinwohnerzahl im
Zeitverlauf vollziehen sich innerhalb der Bewohnerschaft starke
strukturelle Verschiebungen in der Alterszusammensetzung. Für die
nachfolgende Analogiebetrachtung wird erneut von der aktuellen
Bevölkerungsprognose des Statistischen Amtes für den Kreis Ostholstein ausgegangen und die für den Kreis vorausgesagten veränderten Anteile der Altersgruppen werden auf die Stadt Fehmarn
übertragen.8
8
Altersstruktur
Im Hinblick auf die Entwicklung der Einwohnerzahlen insgesamt wird
davon ausgegangen, dass sich die Stadt Fehmarn vom Trend der Entwicklung des Kreises absetzen kann. Bezüglich der Veränderungen in
der Alterstruktur sind die Unterschiede zwischen Fehmarn und Kreis voraussichtlich marginal. Die Ansätze für den Kreis werden ohne Korrekturfaktor auch für die Stadt angenommen.
26
PROKOM
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Tab. 3:
Vorhersage zur Altersstruktur der Stadt Fehmarn 2015
und 2025 auf Basis der aktuellen Bevölkerungsprognose für den Kreis Ostholstein
Altersgruppen
in
Jahren
Kreis Ostholstein
Stadt Fehmarn
2006/
%
2015/
%
2025/
%
2006/
%
2006/
2015/
abs.
2015/
%
2025/
abs.
2025/
%
unter 3
2,1
1,8
1,75
2,2
284
1,8
233
1,75
224
3 bis unter 6
2,4
1,9
1,85
2,2
285
1,9
246
1,85
237
6 bis u. 10
3,7
2,9
2,6
3,8
491
2,9
376
2,6
333
10 bis u. 15
5,1
4,3
3,5
5,1
665
4,3
557
3,5
448
15 bis u. 21
6,5
6,0
4,8
6,2
802
6,0
777
4,8
614
21 bis u. 60
49,9
48,2
43,1
48,9
6317
48,2
6.242
43,1
5.517
60 bis u. 65
6,4
7,2
9,2
6,6
852
7,2
932
9,2
1.178
65 und älter
23,7
27,7
33,2
25,0
3234
27,7
3.587
33,2
4.250
99,8
100
100
100
12.930
100
12.950
99,9
12.801
Gesamt
Basisgröße
Quelle:
12.950
abs.
12.800
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein: Statistischer Bericht vom
22.11.2007 „Bevölkerungsentwicklung in den Kreisen und kreisfreien Städten
Schleswig-Holsteins bis 2025“ sowie eigene Berechnungen
Die Zahl der Kleinkinder wird weiter zurückgehen. Es ist davon auszugehen, dass auf Fehmarn im Jahr 2025 jährlich nur noch
ca. 75 Kinder geboren werden. Einen deutlichen Rückgang wird die
Zahl der Kinder im Grundschulalter erfahren: von 491 auf etwa 330
im Jahr 2025. Auch die Zahl der Menschen im Alter der Erwerbstätigkeit (21 bis unter 60 J.) wird von 2006 bis 2025 um etwa 800 zurückgehen. Die Altersgruppe der 60- bis unter 65-Jährigen vergrößert sich und wird voraussichtlich zu einem hohen Anteil weiterhin
im Berufsleben stehen und das Defizit bei den jüngeren Erwerbspersonen zum Teil ausgleichen. Die Zahl der Menschen ab 65 Jahren wird sehr deutlich um etwa 1.000 Personen zunehmen; die Altersgruppe wird ihren Anteil von einem Viertel der Bewohnerschaft
auf ein Drittel erhöhen.
Geburtenrückgang
mehr alte Menschen
Fazit:
Für den Zeithorizont des FNP – das Jahr 2025 – wird von einer
Einwohnerzahl von 12.800 Einwohnern ausgegangen. Die Verschiebungen in der Altersstruktur zuungunsten der Kinder und Ju-
Prognose: in 2025
12.800 Einwohner
27
PROKOM
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
gendlichen sowie der jungen Erwachsenen hin zu den Altersgruppen
oberhalb von 60 Jahren werden zu geänderten Bedarfssituationen
im Hinblick auf das Wohnen und die sozialen und sonstigen kommunalen Infrastrukturen führen.
4.2 Wohnungsbestand und Wohnungsbedarf
Aktueller Wohnungsbestand
Tab. 4:
Wohnungsbestand auf Fehmarn 1995 bis 2006
Anzahl der
Wohnungen
in
Einfamilienhäusern
Zweifamilienhäusern
Mehrfamilienhäusern
Nichtwohngebäuden
Insgesamt
31.12.1995
3.613
762
2.335
122
6.832
31.12.2000
3.786
856
2.747
179
7.568
31.12.2005
3.939
912
2.865
186
7.902
31.12.2006
3.962
932
2.915
186
7.995
Quelle: Gebäude- und Wohnungsbestandsstatistik 1995 bis 2006, Stadt Fehmarn
In einem Zeitraum von nur 11 Jahren hat sich die Zahl der Wohnungen um 1.163 bzw. um 17 % erhöht. Der Zuwachs hat sich weniger
im Einfamilienhausbereich (nur ca. 10 % Zuwachs) als vielmehr bei
den Zwei- und Mehrfamilienhäusern (jeweils größer 20 %) abgespielt. Nach wie vor dominiert das Wohnen im Einfamilienhaus mit
einem Anteil von knapp 51 % den Wohnungsbestand; Wohnungen
in Zweifamilienhäusern erreichen knapp 12 % und Wohnungen in
Mehrfamilienhäusern über 37 %.
hohe Zuwächse
Die nahezu 8.000 Wohnungen auf der Insel werden nur zu einem
Teil von den Bewohnern mit Hauptwohnsitz auf Fehmarn genutzt.
Etwa ein Viertel der Wohnungen werden anderweitig genutzt, wobei
die Übergänge von der Nebenwohnung im engeren Sinne (für Ausbildung, für berufliche Zwecke) hin zur eindeutig touristisch genutzten Ferienwohnung mit wechselnder Bewohnerschaft fließend sind.
28
PROKOM
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
7.995 Wohneinheiten gesamt (2006)
5.851 WE für
HWS-Einwohner
(bei Hh-Größe 2,21)
5.851 WE
2.144 WE
Quelle:
2.144 WE als Neben- und Ferienwohnungen
statistisch nicht nachweisbar:
- gemeldete Bewohner in Nebenwohnungen 04/2009: 1.612
bei 1,3 Personen / Hh wären das 1.240 WE
- gezahlte Zweitwohnsitzsteuer 02/2009:
für 1.442 Wohnungen
Gebäude- und Wohnungsbestandsstatistik 2006 sowie Angaben der Stadt Fehmarn
zu Einwohnern in Nebenwohnungen sowie zur Zweitwohnsitzsteuer 2009
Abb. 10: Annahmen zur aktuellen Nutzung des Wohnungsbestands in der
Stadt Fehmarn
Auf Grund der schlechten Datenbasis kann nur angenommen werden, dass auf Fehmarn in einer Größenordnung von 2.000 bis 2.200
Wohneinheiten bestehen, die in der Wohnbestandsstatistik aufgeführt, aber vorwiegend für touristische Zwecke genutzt werden.
touristisch genutzte
Wohnungen
Ein nennenswerter Leerstand von Wohnungen, die für das Dauerwohnen bestehen, ist nicht vorhanden.
kein Leerstand von
Dauerwohnungen
Status quo der Wohnnutzung
Der Wohnungsbedarf kann nicht unmittelbar aus der Entwicklung
der Einwohnerzahlen hergeleitet werden. Der konkrete Wohnungsbedarf entsteht durch Haushalte, die gemeinsam eine Wohnung
nutzen.
Für das Jahresende 2007 wird für Fehmarn auf der Basis von Daten
des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein9 folgende Haushaltsstruktur und durchschnittliche Haushaltsgröße angenommen:
9
Statistische Angaben zu den Haushalten liegen auf kommunaler Ebene
nicht vor. Deshalb muss mit Annahmen gearbeitet werden, die von Daten
des Kreises und des Landes abgeleitet werden; hier: Privathaushalte in
Schleswig-Holstein nach Gemeindegrößenklassen. Herangezogen werden Daten für die Gemeindegrößenklasse 5.000 bis 10.000 Einwohner.
Die fusionierte Kommune mit 13.000 Einwohnern würde formal in eine
andere Größenklasse einzuordnen sein mit deutlich städtischeren, kleineren Haushalten. Dies „verschleiert“ aber den eindeutig ländlicheren
Charakter von Fehmarn.
29
PROKOM
Tab. 5:
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Haushaltsstruktur der Privathaushalte 2007 – für
Fehmarn relevante Gemeindegrößenklasse in Schleswig-Holstein
Eine
Person
Zwei
Pers.
Drei
Pers.
Vier +
mehr
Pers.
Alle
Haushalte
Ø Haushaltsgröße
30,5 %
40,0 %
13,2 %
16,3 %
100 %
2,21
1.792
2.350
775
957
5.874
2,21
Quelle:
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein: Statistischer Bericht vom
13.11.2008 „Bevölkerung und Erwerbstätigkeit in Hamburg und Schleswig-Holstein
2007 – 1% Mikrozensuserhebung“ nach Gemeindegrößenklassen, Anteile gemittelt
Die durchschnittliche Größe der Haushalte mit Hauptwohnsitz auf
Fehmarn wird für 2007 mit 2,21 Personen je Haushalt angenommen.
Dies wird abgeleitet aus Daten des Landes Schleswig-Holstein für
Regionen mit einer für die Insel charakteristischen Siedlungsstruktur. Bezogen auf die Einwohner der Stadt Fehmarn zum Jahresende
2007 (12.981 Einwohner) ergibt sich eine angenommene Haushaltsstruktur auf der Insel, wonach von den 5.874 Haushalten deutlich
über 4.000 Haushalte nur aus einer oder zwei Personen bestehen.
Haushaltsgröße
Prognose des Wohnungsbedarfs
Sowohl die Größe als auch die Struktur der Haushalte hat sich in
den letzten Jahren verändert und wird sich auch zukünftig verändern. Generell gilt, dass die Haushalte bundesweit tendenziell immer
kleiner werden; der Anteil der Einpersonenhaushalte nimmt deutlich
zu, jener der Zweipersonenhaushalte steigt ebenso an – auf der
anderen Seite sinkt der Anteil der Haushalte mit drei und mehr Personen beständig. Gründe sind der Rückgang der Geburtenhäufigkeit, die Zunahme der Lebenserwartung und ein Trend zu SingleHaushalten bzw. Zweipersonen-Haushalten auch im Altersabschnitt
der klassischen Familienphase.
Haushalte werden immer
kleiner
30
PROKOM
Tab. 6:
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Annahme zur Entwicklung der Haushalte der Stadt
Fehmarn, 2007 bis 2025
Einwohner HausHaushalte
haltsgröße
Veränderung Zahl der
Haushalte zu 2007
absolut
relativ
2007
12.981
2,21
5.874
/
/
2010
13.000
2,18
5.963
+ 89
+ 1,5 %
2015
12.950
2,13
6.080
+ 206
+ 3,5 %
2020
12.880
2,08
6.192
+ 318
+ 5,5 %
2025
12.800
2,04
6.275
+ 401
+ 6,8 %
Quelle:
Eigene Berechnungen auf Basis der Daten des Berichts „Demografischer Wandel in
Deutschland – Heft 1: Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung im Bund und in den
Ländern“, Ausgabe 2007, Statistische Ämter des Bundes und der Länder
Ausgehend von der vorhergesagten Einwohnerzahl für die Stadt
Fehmarn in den Zeitschritten bis 2025 und unter Zugrundelegung
einer sich stetig verkleinernden Haushaltsgröße ergibt sich zwischen
2007 und 2025 ein Anstieg der Haushaltszahl um 401. Dies entspricht einem Zuwachs um 6,8 % und bewegt sich im Rahmen des
Korridors, der von Seiten der Statistischen Ämter des Bundes und
der Länder für das Land Schleswig-Holstein vorausgesagt wird: von
2005 bis 2020 wird im Durchschnitt ein Zuwachs um 5 % erwartet.
Anstieg der Haushalte bis
2025 um ca. 400
Fazit
Aus der Einwohnerentwicklung und der Entwicklung der Haushalte
mit Hauptwohnsitz auf Fehmarn kann gegenüber dem Jahr 2007 für
2025 ein zusätzlicher Wohnungsbedarf von etwa 400 Wohneinheiten geschlussfolgert werden. Dieser Mehrbedarf muss mit weiteren Einflussgrößen wie der Wohnbestandsentwicklung, den vorhandenen Verdichtungspotenzialen im Innenbereich und den bauleitplanerisch bereits gesicherten Reserven abgeglichen werden.
Bedarf bis 2025:
400 Wohneinheiten
31
PROKOM
4.2.1
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Darstellung der Wohnbauflächen
Die Darstellung der Flächen, die vorrangig dem Wohnen dienen
sollen, erfolgt vorzugsweise als Wohnbaufläche. Darüber hinaus
können in diesen Flächen nach § 4 BauNVO nicht störende Handwerksbetriebe, Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche
Zwecke zugelassen werden. Nichtstörende andere Nutzungen, die
der Versorgung des Gebietes dienen, sind in den Flächen enthalten.
Verdichtungspotenziale und Reserven für das Wohnen
In den Ortsteilen der Stadt Fehmarn bestehen einerseits Verdichtungspotenziale in den Innenbereichen und andererseits Reserven
in den für das Wohnen vorgesehenen Baugebieten von rechtsgültigen Bebauungsplänen.
Potenziale für Wohnen in
den Ortsteilen
Im Verfahren wurde von der Planungsabteilung des Kreises Ostholstein gefordert, in einigen Orten die in den alten F-Plänen dargestellten und zum großen Teil übernommenen Bauflächen, die noch nicht
bebaut sind, zu reduzieren. Nach diversen Gesprächen wurden sowohl Flächen zurückgenommen als auch beibehalten, die Tabelle 7
wurde entsprechend angepasst. Insgesamt führen die Flächen, bei
denen keine Einigung erzielt werden konnte, zu einer Erhöhung des
Verdichtungspotenzials um 11 Wohneinheiten, dieses ist im Verhältnis zum Gesamtbedarf bzw. zum Gesamtangebot nicht erheblich.
Tab. 7:
Verdichtungspotenziale im Innenbereich (§ 34 BauGB)
Altgemeinde / Ortsteil
Anzahl
Ortsteil
Baugrundstücke
Anzahl
Baugrundstücke
Westfehmarn
Petersdorf
10
Püttsee
1
Bojendorf
6
Sulsdorf
3
Schlagsdorf
6
Orth
2
Dänschendorf
16
Gollendorf
7
Lemkendorf
5
Lemkenhafen
2
Westermarkelsdorf
5
Wenkendorf
-
Summe Westfehmarn
61
32
PROKOM
Altgemeinde / Ortsteil
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Anzahl
Ortsteil
Baugrundstücke
Anzahl
Baugrundstücke
Landkirchen
Gammendorf
10
Wulfen
8
Vadersdorf
8
Albertsdorf
2
Bisdorf
3
Westerbergen
-
Hinrichsdorf
3
Strukkamp
4
Neujellingsdorf
3
Blieschendorf
3
Landkirchen
8
Avendorf
7
Teschendorf
5
Fehmarnsund
-
Summe Landkirchen
64
Bannesdorf
Todendorf
6
Gahlendorf
3
Puttgarden
8
Vitzdorf
9
Marienleuchte
9
Katharinenhof
3
Presen
5
Meeschendorf
7
Klausdorf
8
Staberdorf
10
Bannesdorf
15
Sahrensdorf
5
Niendorf
10
Ostermarkelsdorf
2
Summe Bannesdorf
Summe Burg und Burgstaaken
Summe aller Ortsteile
Quelle:
100
26
251
Bestandsaufnahme im April 2009
Diese 251 potenziellen Baugrundstücke können im FNP-Zeitraum
bis 2025 jedoch nur zu einem gewissen Anteil als realistische Größe
angesetzt werden, weil
potenziell
251 Baugrundstücke
 die Bereitschaft der Eigentümer zum Verkauf fehlt,
 Binnenpotenziale in einem Teil der ländlichen Ortsteile vom Markt
nicht akzeptiert werden.
33
PROKOM
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Deshalb wird eine Quote von ca. 40% angesetzt.
Quote ca. 40%
Nach Beurteilung der Kriterien „Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer“ und „Marktakzeptanz“ ist für den FNP-Zeitraum von einem
Verdichtungspotenzial im Innenbereich in Höhe von 100 Baugrundstücken auszugehen.
= 100 Baugrundstücke
Reserven in rechtsgültigen Bebauungsplänen
In einigen rechtsgültigen Bebauungsplänen gibt es noch freie Baugrundstücke.
Tab. 8:
Wohnbauland – Reserven in B-Plänen
Ortsteil / Bezeichnung
Baugebiete für geBaugebiete für
mischte Nutzungen
das Wohnen
mit Wohnanteil
Bauplätze
B-Plan Nr. 68 Reiterkoppel Burg
v. 7.8.07
B-Plan Nr. 15 Ortszentrum
Landkirchen
Bauplätze
20
1
v.27.8.98
B-Plan Nr. 83 Petersdorf Meiereikoppel
30
B-Plan Nr. 84 Dänschendorf
v. April 09
Summe
12
63 Bauplätze
in B-Plänen
63
Bedarf für Wohnbauflächenentwicklung
Die nachfolgende Tabelle beziffert die einzelnen Einflussgrößen, die
bei der Wohnungsbedarfsschätzung eine Rolle spielen:
34
PROKOM
Tab. 9:
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Wohnungsbedarf
Wohnungen
Veränderung Anzahl (Einwohner) - Haushalte
Zuwachs
Abnahme
400
Ersatzbedarf für Zweitwohnungen
(Verdrängung durch Zunahme der Zweitwohnsitze zu
Lasten des Kernwohnungsbestands; saldiertes Er-
50
gebnis)
Ersatzbedarf für Abriss, Zusammenlegung10
260
(für EFH-/ZFH-Bestand jährlich 0,1 %; für MFH jährlich 0,3 %)
Aufbau einer Mobilitätsreserve11
80
(in Höhe von 1 % des Wohnungsbestands)
Reserven in Bestandsgebäuden
0
(sofern in Nebengebäuden vorhanden, dann ausschließlich Nutzung für Ferienwohnungen)
Innenbereichspotenziale § 34
100
(realistisch für FNP-Zeitraum; bei Wahrung des siedlungsstrukturellen Charakters)
Reserven in B-Plänen
63
(rechtskräftig; Erschließung und Bebaubarkeit gesichert)
Saldo des angenommenen Wohnungsbedarfs
627
10
Gemäß Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010; 2.5.1 Wohnungsbedarf G (2)
11
Gemäß Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010; 2.5.1 Wohnungsbedarf G (2)
35
PROKOM
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Verteilung der geplanten Wohnbauflächen
Unter Berücksichtigung der landesplanerischen Ziele für das Unterzentrum Burg, den „ergänzenden“ Orten Landkirchen und Petersdorf sowie den Vorgaben für den ländlichen Raum wird zunächst
die folgende Flächenverteilung als Ziel formuliert:
 Anteil von ca. 50 % der Wohneinheiten (= 314 WE) im zentralen
Ort Burg. Dieses entspricht bei einer Dichte von 14 WE/ha
ca. 22,5 ha.
 Anteil von etwa 25 % in den beiden Ortsteilen Landkirchen und
Petersdorf. Dieses entspricht bei einer Dichte von 12 WE/ha
ca. 13 ha.
 Anteil von etwa 25 % für die ca. 40 Dörfer. Dieses entspricht
ca. 13 ha.
Verteilung
Wohnbauland
Struktur und Stufenplanung des zu schaffenden neuen Wohnungsbestands
Der Wohnungsbestand muss den sich ändernden Haushalts- und
Altersstrukturen angepasst werden. Die Nachfrage nach Ein- und
Zweifamilienhäusern für die klassische Familie mit Kindern wird
zurückgehen. Wohnangebote für die ältere Generation werden
stärker nachgefragt. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand kann von
folgenden Veränderungen in der Struktur ausgegangen werden:
 EFH/ ZFH für Familien mit Kindern bis 2025 - Abnahme des
Bedarfs
 Altersgerechter Wohnraum mit Serviceangeboten und guter Infrastrukturausstattung bis 2025 – Zunahme des Bedarfs
 Ausbau der Serviceangebote für Ältere ermöglicht das Wohnen
im eigenen Einfamilienhaus bis ins hohe Alter
 Generationsübergreifende Angebote als Pilotprojekte schaffen
und als Maßnahme zur Akquisition neuer Bewohner gezielt ausbauen (z.B. Pilotprojekt Blieschendorfer Weg)
Durch eine zweigeteilte Stufenplanung soll im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung gewährleistet werden, dass der Rahmen neu
zu entwickelnder Wohnbauflächen in Höhe von 48,5 ha nicht bereits zu Beginn des FNP-Planungszeitraums ausgeschöpft wird. Ein
schrittweises Vorgehen veranlasst die Kommune zudem, den Blick
nicht ausschließlich auf die Neubauflächen zu richten, sondern sich
ganz gezielt auch der Entwicklung der Potenziale der Innenentwicklung zu widmen. Vor diesem Hintergrund sollen über neue Bebauungspläne
 in einem 1. Schritt: bis Ende 2015 lediglich Baurechte für max.
30 ha Wohnbauflächen geschaffen werden,
Struktur der
Wohnformen
2 Zeitstufen
GesamtWohnbaufläche
48,5 ha
30 ha bis 2015
36
PROKOM
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
 in einem 2. Schritt, beginnend ab 2014, Baurechte für die weiteren Wohnbauflächen vorbereitet werden.
Nachfolgend werden sowohl die neuen Wohnbauflächen als auch
neue gemischte Bauflächen aufgelistet, die auch dem Wohnen
dienen können.
Tab. 10: Bauflächenpotenzial gemäß Darstellungen des
F-Planes für W, M, Stand 14.06.201212
Nr.
Ort
1
Burg-Nordost
2
3
W in ha
M in ha
1,50
0,57
Burg-Süd mit Burgstaaken
26,34
10,01
Zwischensumme
27,84
10,58
Petersdorf
1,67
2,18
Landkirchen
5,24
4,66
Zwischensumme
6,91
6,84
potenzial
weitere Orte
Vadersdorf
1,20
Dänschendorf
2,28
Bisdorf
0,86
Lemkendorf
1,13
Bannesdorf
1,62
0,58
Puttgarden
1,32
1,26
Lemkenhafen
0,70
Strukkamp
Wulfen
0,36
0,74
Meeschendorf
0,89
Niendorf
0,54
Zwischensumme
9,19
4,29
44,94
21,71
Gesamtsumme
12
Bauflächen-
Die Lage der Bauflächen sind der Anlage 1 zu entnehmen.
37
PROKOM
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Es wird davon ausgegangen, dass
- im zentralen Ort Burg 35% der geplanten M-Flächen zum Wohnen genutzt werden,
- in den anderen Ortslagen 50% für Wohnungen in Anspruch genommen werden.
Es wird eine reduzierte Wohnnutzung in den M-Flächen der Stadt
Burg angenommen, da sich die 3 Mischgebiete in Burgstaaken nahe
des Hafens befinden und sich in den Mischgebieten auch yachthafenaffines, nicht störendes Gewerbe ansiedeln soll/wird.
Somit ergibt sich folgendes Wohnbauflächenpotenzial:
Tab. 11: Wohnbauflächenpotenzial
Orte
Burg
Flächengröße,
Darstellung
27,84 ha W
10,58 ha M
Faktor
1,00
0,35
Gesamtfläche
27,84 ha
3,70 ha
31,54 ha
Petersdorf/
Landkirchen
6,91 ha W
6,84 ha M
1,0
0,5
6,91 ha
3,42 ha
10,33 ha
Dörfer der Insel
9,19 ha W
4,29 ha M
1,0
0,5
9,19 ha
2,15 ha
11,34 ha
Gesamtsumme
Verteilung der Wohnbauflächen
53,21 ha
Gegenüber der Prognose für den Wohnungsbedarf und dem formulierten Ziel für die Verteilung der Neuausweisung von Wohnbauflächen auf der Insel ergeben sich zu den Darstellungen im F-Plan
folgende Abweichungen:
Abweichungen
Ziel - Darstellungen
38
PROKOM
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Tab. 12: Gegenüberstellung Prognose Wohnbauflächenbedarf
und Darstellungen im F-Plan
Orte
Ziel
Darstellungen im
F-Plan
Burg
46%
22,5 ha
59%
31,54 ha
Petersdorf,
Landkirchen
27%
13 ha
20%
10,33 ha
Dörfer
27%
13 ha
21%
11,34 ha
100%
53,21 ha
Summen
100%
48,5 ha
Dem Unterzentrum Burg wurde gegenüber dem formulierten Ziel
prozentual ein größerer Anteil der Flächen für Wohnnutzungen zugewiesen als den umliegenden Orten. Die Erhöhung der Wohnflächen in Burg von 22,5 ha auf 31,54 ha erfolgte unter dem Gesichtspunkt der Stärkung der Zentralität, aber auch unter der Zielsetzung,
mit einem erhöhten Angebot an Wohnbauflächen die Attraktivität der
Stadt in der Region – einschließlich des südlichen Teiles von Dänemark – zu erhöhen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass gemäß LEP
2010 in den zentralen Orten eine Entwicklung über den örtlichen
Bedarf hinaus möglich ist.
Der seit einiger Zeit zu beobachtende Vermietung von „Ferienwohnungen“ in Wohngebieten wird die Stadt Fehmarn entschieden entgegentreten. Sie wird auch weiterhin die in den B-Plänen
festgesetzten Nutzungen durchsetzen. Bei der Aufstellung neuer
Bebauungspläne wird das Problem der unzulässigen Ferienwohnungen in Wohngebieten besonders beachtet und werden restriktive
Festsetzungen und Hinweise formuliert. Touristische Wohnnutzungen sollen sich möglichst ausschließlich auf die dafür geplanten
Sondergebiete beschränken. Nur so ist es u.a. möglich, das Projekt
DE HOBEN zu stärken und eine verlässliche Ortsplanung zu installieren.
4.2.2
Stärkung des zentralen
Ortes Burg
Ferienwohnungen in
Wohngebieten
Darstellung der gemischten Bauflächen
Gemischte Bauflächen dienen dem Wohnen, der Unterbringung von
nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben und landwirtschaftlichen Betrieben. Sie treten überwiegend in den Dörfern und im Zentrum der Ortslage Burg auf.
gemischte Bauflächen
39
PROKOM
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Mit der anhaltenden Umstrukturierung in der Landwirtschaft werden
sich die ehemals von den landwirtschaftlichen Betrieben geprägten
Dörfer weiter verändern. Die Darstellung als gemischte Baufläche
lässt eine Umnutzung der nicht mehr in Betrieb befindlichen Höfe zu
Wohn- und/oder Gewerbezwecken zu.
Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ist es späterhin
möglich, bei Bedarf den landwirtschaftlichen Betrieben mit der Ausweisung eines Dorfgebietes (MD) einen Vorrang gegenüber anderen
Nutzungen einzuräumen.
Die Gesamtfläche der neu ausgewiesenen gemischten Bauflächen
betragen 21,71 ha, für Nicht-Wohnnutzungen stehen ca. 12,45 ha
zusätzlich zur Verfügung (vgl. Tab. 10 und 11).
Das Planungsamt des Kreises sieht die dargestellte Wohnbaufläche
südlich der Ortslage Lemkendorf als Splittersiedlung an und akzeptiert lediglich die vorhandene nördliche Bebauung als im Flächennutzungsplan auszuweisende Baufläche. Aus ortsplanerischer Sicht
ist dieses zunächst nachvollziehbar.
Aus Sicht der Stadt Fehmarn ist es unbedingt erforderlich, die westlich der Straße „Middeldor“ gelegene Fläche in einer Bautiefe im
Flächennutzungsplan zu belassen, um auch den Kindern der Einwohner Lemkendorfs eine Baumöglichkeit im Ort zu bieten. Dieses
gilt umso mehr, als mit der Darstellung von privaten Grünflächen
innerhalb der Ortslage eine mögliche Bebauung im Bestand reduziert wir.
4.2.3
Emissionen
Auf der Grundlage der von der Landwirtschaftskammer SchleswigHolstein zur Verfügung gestellten Daten wurde überprüft, bei welchen geplanten Wohnbauflächen und geplanten gemischten Bauflächen ein Konflikt mit Tierhaltungsbetrieben entstehen könnte.
Konflikt Wohnnutzung
mit Tierhaltungsbetrieben
In folgenden Ortslagen gibt es Betriebe mit Schweinehaltungen in
der Nähe von geplanten Bauflächen o.g. Kategorie:
- Vadersdorf,
- Puttgarden,
- Bannesdorf,
- Dänschendorf.
Lediglich in Vadersdorf überstreichen zwei volle Immissionsschutzkreise die geplanten Bauflächen im Norden. In Puttgarden, Bannesdorf und Dänschendorf reichen die vollen Kreise nicht an die Bauflächen heran bzw. enden kurz davor.
Bei der Aufstellung von B-Plänen ist jeweils konkret zu prüfen, ob
40
PROKOM
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
eine Betroffenheit der dann auszuweisenden Baugebiete gegeben
ist. Sollte dieses, wie bei Vadersdorf, gegeben sein, ist zu entscheiden, ob eine Festsetzung als Dorfgebiet (MD) vorgenommen wird,
um die 50%-Regelung in Anspruch nehmen zu können. Dieses bedeutet dann die Einbeziehung des Tierhaltungsbetriebes in den BPlan und die Bevorzugung der Landwirtschaft im Verhältnis zur störungsempfindlicheren Wohnnutzung im Plangebiet.
50%-Regelung
Die Immissionsschutzkreise in den betroffenen Ortslagen sind in der
Anlage 1 zur Begründung und in der folgenden Abbildung dargestellt.
41
PROKOM
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Abb. 11: Immissionsschutzkreise Tierhaltungsbetriebe (100%)
42
PROKOM
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Nördlich der geplanten Wohnbaufläche in Bisdorf befindet sich eine
Schießanlage. Nach telefonischer Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Vereins im Oktober 2011 weist das Gebäude des Schießstandes einen ca. 63 m langen, oberirdischen Tunnel auf, der den
Austrittskanal dämmt. Draußen ist am Ende der insgesamt
ca. 100 m langen Schießbahn nur ein leichtes „Plopp“ zu hören,
wenn die Kugel in den Sandwall eintritt. Eine Lärmbelästigung der
angrenzenden Bewohner ist somit ausgeschlossen. Eine nähere
Überprüfung erfolgt im B-Plan-Verfahren.
Schießanlage Bisdorf
Im Nahbereich von Freileitungen soll bei der Errichtung von Wohngebäuden, Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen zum Aufenthalt von Menschen ein seitlicher Mindestabstand von
-
5 m bei einer Spannung von weniger als 110 kV,
10 m bei einer Spannung von 110 kV,
15 m bei einer Spannung von 220 kV,
20 m bei einer Spannung von 380 kV
Mindestabstand
zu Freileitungen
zu den äußeren Leitern nicht unterschritten werden oder die Einhaltung der Grenzwerte für die elektrische Feldstärke und die magnetische Flussdichte nach den §§ 3 und 4 der 26. Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung
über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) vor einer entsprechenden Bebauung nachgewiesen werden.
4.3 Wirtschaft, Gewerbe
4.3.1
heutige Situation
Branchen- und Erwerbsstruktur
Die wirtschaftliche Basis der Insel sind der Tourismus und die
Landwirtschaft. Weitere wichtige Säulen sind der Fährhafen, die
Stromproduktion durch Windenergieanlagen und die Kutterfischerei
in Burg.
Wirtschaftliche Basis
Durch den Wegfall der Duty-free-Regelung am Fährbahnhof kam es
zu einer Reduktion des Arbeitsplatzangebots auf der Insel. Allerdings ist der sogenannte Grenzhandel für die skandinavische Kundschaft mit über 10.000 m² Verkaufsfläche auch ein wichtiges Standbein Fehmarns für den Arbeitsmarkt.
Die Inselklinik Fehmarn der Sana Kliniken Ostholstein GmbH ist
aktuell geschlossen, wird aber am westlichen Siedlungsrand von
Burg neu entstehen und damit auch eine wichtige Erwerbsquelle
43
PROKOM
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
darstellen.
Arbeitsmarkt
Von den Mitte des Jahres 2008 knapp 13.000 Einwohnern sind
3.861 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dies entspricht einem Anteil von knapp 30 %. Der Anteil der Erwerbspersonen ist höher, da auch weitere Erwerbstätigkeiten ohne Sozialversicherungspflicht existieren. Am Arbeitsort Fehmarn bestehen Mitte 2008 3.910 Arbeitsplätze für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.
44
PROKOM
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik-Service Nordost
Abb. 12: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort Fehmarn nach Wirtschaftsabschnitten am 30.6.2008
Der Arbeitsmarkt der Insel Fehmarn wird vom Wirtschaftsabschnitt
„Handel, Gastgewerbe und Verkehr“ dominiert. In diesem Bereich
gehen 55 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, das entspricht 2.073 Personen, ihrer Arbeit nach. Auch der sonstige Dienstleistungsbereich hat mit 27 % einen hohen Anteil.
Arbeitsmarkt
45
PROKOM
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Das produzierende Gewerbe ist mit fast 600 Beschäftigten (entspricht 15 %) auf der Insel vertreten. Die Land- und Fischwirtschaft
macht trotz ihrer Präsenz in der Landschaft und in den Ortslagen nur
einen geringen Anteil von 3 % an den sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigten der Kommune aus.
Pendler
Quelle: Informationsangebot der Statistikstelle der Bundesagentur für Arbeit für 11/ 2005
Abb. 13: Pendlerbeziehungen zwischen Fehmarn und dem Kreis Ostholstein
Fehmarn weist einen leichten Einpendlerüberschuss auf. Dies zeigt
sich sowohl im Verhältnis mit den anderen Kommunen des Kreises
Ostholstein als auch bei der Betrachtung der Pendler, die über die
Kreisgrenze pendeln. Zusätzlich zu den über 600 Ein- bzw. Auspendlern innerhalb des Kreises sind überschlägig weitere 400 Personen, die über die Kreisgrenzen hinweg sowohl ein- als auch auspendeln (Mitte 2008: 1.080 Einpendler insgesamt; 1.031 Auspendler
insgesamt).
leichter Einpendlerüberschuss
Vorhandene Gewerbestandorte/-flächen
Die größten Gewerbeflächen gibt es im Unterzentrum Burg/
Burgstaaken mit einer Fläche von ca. 32,27 ha. Weitere kleinere
Flächen finden sich in Lemkenhafen (1,21 ha) und Bannesdorf (2,85
ha).
Gewerbeflächen
im Bestand
Die Gewerbeflächen in Burg/Burgstaaken versorgen eindeutig die
46
PROKOM
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
gesamte Insel, die anderen Flächen sind überwiegend aus der jeweils örtlichen Situation entstanden, wenn ein ortsansässiger Betrieb sich vergrößern und/oder Bewohner des Ortes einen neuen
Betrieb im Ort gründen wollte.
In den oben genannten Gewerbegebieten gibt es keinerlei Reserveflächen für gewerbliche Ansiedlungen.
4.3.2
Keine Reserven
im Bestand
Entwicklung für den örtlichen Bedarf
Es ist grundsätzlich zwischen einem übergeordneten Bedarf, der
sich nach der fundamental neuen Position Fehmarns im europäischen Verkehrsnetz nach Erstellung der festen Beltquerung einstellen wird, und dem lokalen Bedarf zu unterscheiden.
Der örtliche Bedarf für die gewerbliche Entwicklung ortsansässiger
Betriebe ist vor allem im Ortsteil Burg gegeben. Folgende Nachfragen für Gewerbeflächen in der Stadt Fehmarn wurden im ersten
Halbjahr 2009 gestellt und es konnten keine entsprechenden Flächen angeboten werden:
Nachfragen
ortsansässiger Betriebe
 Interessent für Lagerhallennutzung – 5.000 m²
 Interessent für Lagerhallennutzung – 5.300 m²
 Interessent für Wohnmobile / Spezialanfertigungen – 9.000 m²
Für den lokalen Bedarf sollten für den FNP-Zeitraum ca. 5 ha vorgehalten werden.
4.3.3
5 ha für örtlichen Bedarf
Entwicklung überörtlicher Bedarf
Gemäß des LEP 2010 können entlang der Landesentwicklungsachse Hamburg – Puttgarden bzw. Kopenhagen / Malmö Gewerbegebiete von überregionaler Bedeutung dargestellt werden. Auf
Fehmarn bieten sich hierfür die Standorte Burg-West und Puttgarden an. Da sich die o.g. Achse mit der Beltquerung noch in der Diskussion befindet und sich die wirtschaftlichen Auswirkungen für die
Stadt Fehmarn noch nicht konkretisieren lassen, stellen die neuen
gewerblichen Bauflächen im Nordwesten von Burg und in Burgstaaken eine Angebotsplanung in einer Größenordnung von ca. 25 ha
dar, die das Ziel der Vernetzung mit dem skandinavischen Raum
unterstützt. Die Standorte sollten ganz gezielt ein eigenes Profil
entwickeln. Diese Profilentwicklung („Branding“) kann auf der FNPEbene nicht geleistet werden.
Landesentwicklungsachse
überörtlicher Bedarf
Gewerbegebiete von übergeordneter Bedeutung sind in den Regionalplänen festzulegen. Durch den neuen Landesentwicklungsplan
ergibt sich die Notwendigkeit zur Anpassung des Regionalplans.
Für den FNP-Zeitraum sollten für den überörtlichen Bedarf gewerbliche Bauflächen in einer Größenordnung von bis zu 50 ha planerisch
47
PROKOM
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
vorbereitet werden. Dazu ist die Möglichkeit der Umnutzung von
Teilflächen des Fährhafens Puttgarden zu prüfen.
Weitere, die Beltquerung unterstützende Ziele und Planungen sind
im „Exkurs“ der Begründung formuliert.
4.3.4
Darstellung der gewerblichen Bauflächen
Gewerbliche Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB können
Gewerbegebiete oder Industriegebiete aufnehmen. Bisher sind Gewerbegebiete angedacht, eine endgültige Festlegung erfolgt jedoch
in den verbindlichen Bauleitplanverfahren.
Gewerbliche Ansiedlungen sind ebenfalls in gemischten Bauflächen
möglich.
Im F-Plan sind folgende Neuausweisungen dargestellt:
Tab. 13: Bauflächenpotenzial gemäß Darstellungen des FPlanes für Gewerbe (vgl. Tabelle 10)
Nr.
1
2
3
Ort
Burg
Burg-Nord
Burg-Nordost
Burg-Nordwest
Burg-Süd mit Burgstaaken
Zwischensumme
Petersdorf
Landkirchen
Zwischensumme
weitere Orte
Dänschendorf
Vadersdorf
Bannesdorf
Puttgarden
Strukkamp
Meeschendorf
Zwischensumme
Gesamtsumme
13
14
G in ha
M in ha
1,05
0,3713
gewerbliche
Bauflächen
24,06
6,5113
31,99
1,0914
2,3314
0,70
3,30
7,42
0,7514
0,6014
0,2914
0,6314
0,1814
0,4414
0,85
3,74
43,15
65% der Gesamtflächen M
50% der Gesamtflächen M
48
PROKOM
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Aus der Tabelle ist deutlich ablesbar, dass der weitaus überwiegende Teil der Neuausweisungen (74%) im zentralen Ort Burg /
Burgstaaken erfolgt, um das wirtschaftliche Zentrum der Insel weiter
zu stärken. Die Flächen in Petersdorf, Landkirchen etc. dienen dem
örtlichen Bedarf und ergänzen vorhandene gewerblich genutzte Flächen. In den Dörfern besteht zusätzlich die Möglichkeit, auf den vorhandenen Hoflagen Gewerbe anzusiedeln. Hierdurch erhöht sich
das Potenzial.
4.3.5
überwiegend
Neuausweisungen in
Burg
Sonderbauflächen/Sondergebiete Einzelhandel etc.
Entsprechend des 2009 erstellten Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt Fehmarn sollen großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten künftig
nur noch im Hauptgeschäftsbereich der Burger Innenstadt zugelassen werden. Dieser Grundsatz gilt auch für kleinere Betriebsgrößen,
wenn sie zentrenrelevante Sortimente anbieten. Für eine funktionierende Nahversorgung sind ergänzend die Nahversorgungsstandorte
Landkirchen und Petersdorf mit ihrer jeweiligen Ortsmitte vorgesehen.
Konzentration auf Burger
Innenstadt
Nahversorgung auch in
Landkirchen und Petersdorf
Lediglich
Einzelhandelsbetriebe
mit
nicht-zentrenrelevanten
Hauptsortimenten können außerhalb der genannten InnenbereichsStandorte angesiedelt werden. Hierfür ist der Sonderstandort Landkirchener Weg in Burg vorgesehen.
Der Grenzhandel auf Fehmarn ist per Definition als eine Sonderform
des Einzelhandels anzusehen. Das Sortiment dient nicht der Deckung des qualifizierten Grundbedarfs der Einwohner. Die Märkte an
den Standorten Landkirchener Weg und Puttgarden („schwimmender Markt“) sind in ihren Verkaufsflächen begrenzt und bezüglich
des Sortiments auf grenzhandelstypische Warengruppen eingeschränkt. Dadurch wird einer Schädigung der Burger Innenstadt
vorgebeugt.
Im Zusammenhang mit dem Bau der festen Beltquerung muss der
Aspekt des Cross-Border-Shopping erneut diskutiert werden, da
gerade in diesem Bereich Chancen Fehmarns zur Partizipation an
den wirtschaftlichen Effekten der festen Beltquerung liegen.
49
PROKOM
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
4.4 Tourismus
4.4.1
heutige Situation
Beherbergung / Übernachtung – Stand und Trends
Tourismus ist der dominante wirtschaftliche Faktor auf Fehmarn.
Der Bruttoumsatz wurde im Jahr 2007 auf über 330 Millionen Euro
geschätzt.15 Anfänge der touristischen Entwicklungen gehen bis zum
Anfang des 20. Jahrhunderts zurück. Einen Entwicklungsschub erfuhr der Tourismus Ende der 60er / Anfang der 70er Jahre nach
dem Bau der Brücke über den Fehmarnsund und mit dem Ausbau
der massentouristischen Angebote im Bereich Burgtiefe. Auch heute
noch sind Burg, Burgtiefe / Südstrand, aber auch Orth und Lemkenhafen die Schwerpunktstandorte des Tourismus.
Tourismus = dominanter
Wirtschaftsfaktor
Die Zahl der touristischen Übernachtungen liegt bei ca. 3,2 Millionen
pro Jahr; hinzu kommen etwa 6,5 Millionen Fahrgäste auf den Fährschiffen. Die Zahl der Betten in Beherbergungsbetrieben mit mehr
als 8 Betten liegt stabil über 10.000 (in 2007 10.162). Campingplätze
und Ferienwohnungen ergänzen das Angebot, wobei letztere über
das gesamte Inselgebiet streuen. Die Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe erfolgte in 2008 unter anderem auf Basis von 14.519
Betten. Hierin enthalten sind auch die Kleinvermieter mit 8 bzw. weniger Betten.
Differenzierung nach Sektoren
Auf Fehmarn gab es 2007 235 Hotels bzw. Beherbergungsbetriebe
mit mehr als 8 Betten. Die Zahl der Betriebe ist leicht rückläufig. Die
Zahl der Ankünfte ist in den vergangenen Jahren leicht gestiegen
und hat 2007 eine Zahl von 286.000 erreicht. Gleichzeitig ist jedoch
die Aufenthaltsdauer der Gäste von durchschnittlich fast 7 Tagen auf
etwa 6 Tage zurückgegangen. Als Effekt ist die Zahl der Übernachtungen leicht gesunken.
Camping-Stellplätze sind eine feste Größe im Tourismusgeschäft
und Teil des Images „Fehmarn – Sonneninsel in der Ostsee“. Neben
18 großen Campingplatzanlagen gibt es eine Vielzahl von kleinen
Standorten. In der Summe bestehen zu Jahresbeginn 2009 auf der
Insel Fehmarn über 7.000 Camping-Standplätze an insgesamt 43
Standorten. Daneben gibt es einige Ferienhausgebiete, ein Wochenendhausgebiet sowie ein Ferienlager.
15
Beherbergungsbetriebe
Campingplätze
Tourismuskonzept Fehmarn, N.I.T. Kiel, 2007
50
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Abb. 14: Bestand Campingplätze, Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete, Ferienlager
51
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Alle Anlagen befinden sich im küstennahen Bereich und sind bis auf
den Campingplatz Fehmarnbelt im F-Plan dargestellt. Angaben zu
Flächengrößen etc. sind der Tabelle 15 zu entnehmen.
Gute Erfolge sind im Bereich „Ferien auf dem Bauernhof“ festzustellen. Hiervon profitieren nicht nur die klassischen Ferienorte an der
Südküste, sondern auch die stark landwirtschaftlich geprägten Dörfer im Inneren der Insel.
4.4.2
Ferien auf dem
Bauernhof
Entwicklung / Bedarf
Strategie des Landes und des Kreises
Durch das Wirtschaftsministerium des Landes Schleswig-Holstein
wurde ein Handlungskonzept für die Tourismusentwicklung vorgelegt mit dem Ziel, den Tourismus Schleswig-Holsteins auf Wachstumskurs auszurichten. Wesentliche Kernaussagen des Konzepts
sind eine stärkere Ausrichtung auf bestimmte Zielgruppen und die
zeitliche Ausweitung der Tourismussaison. Zielgruppen, die stärker
in den Fokus treten sollen, sind:16

Familien mit Kindern unter 14 Jahren mit mittlerem und hohem
Einkommen. Für Fehmarn bedeutet dies, auch Familien mit
größerem Geldbeutel anzusprechen.

Anspruchsvolle Genießer – Singles von 39 bis 55 Jahren sowie
Paare bis 55 Jahre mit erwachsenen Kindern und Haushaltsnettoeinkommen oberhalb 2.500 Euro. Dieser Markt müsste auf
Fehmarn erst aufgebaut werden.

Best Ager – Personen zwischen 56 und 75 Jahren. Diese Zielgruppe ist bereits vorhanden, aber eher auf preisgünstige Angebote ausgerichtet.
Zielgruppen Tourismus
Generell geht es auch darum, die Potenziale für bestimmte Touristengruppen besser auszuschöpfen, insbesondere bei Radfahrern,
Reitern, Surfern, bei Gesundheitstouristen und Campern.
Die intensiven touristischen Nutzungen befinden sich allesamt im
Küstenstreifen, wie er im Regionalplan 2004 für den Planungsraum
II dargestellt ist. Dieses ergibt sich aus den natürlichen Gegebenheiten. Die Uferlinie der Ostsee, die Ostsee selbst und der angrenzende Küstensaum sind für Touristen das Hauptmotiv, die Insel
Fehmarn zu besuchen. Hinzu treten das flache, weit überschaubare
Innere der Insel mit seiner Ruhe, den vielen Radfahrstraßen, der
Rapsblüte im Frühjahr und den zum Teil von der Landwirtschaft geprägten Dörfern.
16
aus Tourismuskonzeption Fehmarn, Beschlussvorlage Juli 2007, N.I.T. Kiel
52
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Die Zonierung zwischen dem für den Tourismus intensiver genutzten Küstenstreifen und dem extensiv touristisch genutzten Inneren
der Insel soll und wird auch zukünftig bestehen bleiben, weil sie dem
primären Wunsch der Touristen geschuldet ist und im Inneren Raum
bleiben muss für die Landwirtschaft einschließlich der Möglichkeiten
für die Windenergieanlagen.
Bedarfsorientierte Entwicklungsschwerpunkte
Die inhaltliche Ausrichtung zur Verbesserung der touristischen Attraktivität auf Fehmarn geht – das gilt auch unabhängig von der festen Beltquerung – von folgenden Prämissen aus:

Schaffung eines zusätzlichen, hochqualitativen Hotelangebots
am Standort Burg / Burgstaaken,

Stärkung der frequenzgenerierenden touristischen Attraktionen
wie Schmetterlingspark, Adventuregolf, Golfplatz; jedoch nicht
an den Standorten der Campingplätze,

Aufwertung bzw. Ausbau der Promenade auf der Halbinsel
Burgtiefe und der Flächen am Yachthafen Burgtiefe,

Verbreiterung des Beherbergungsangebots, z.B. durch Jugendhotel,

Qualitätsverbesserung im Bereich der Ferienwohnungen, wobei
die Standortkonzentration im Bereich Burg / Burgtiefe aufrecht
zu erhalten ist,

in Dörfern möglichst keine Ferienwohnungen, um das Dorfbild
nicht zu beeinträchtigen; hier sollen Chancen für „Ferien auf
dem Bauernhof“ genutzt werden,

Beibehaltung und gezielter Ausbau der teils exzellenten Qualität
der Campingplätze (4 der besten 15 Plätze deutschlandweit);
hierbei auch Ausbau von Straßen und Wegen zu den Campingplätzen,

Angebot von Campinghäuser mit einer Nutzfläche von max.
40 m², um den Bedürfnissen der Wochenend- und Urlaubstouristen nach kostengünstigen festen Unterkünften in Strandnähe
Rechnung zu tragen,

Erschließung neuer Angebotsformen im Zusammenhang mit
Wassersport: eigener Steg am Urlaubsquartier für Sportbootbegeisterte (Burgstaaken), Hausboote,

Ausbau des Wegesystems auch im Inselinnern, z.B. für Radfahrer (Pausen-Stationen mit Schutzhütten und Anpflanzungen, Info-Tafeln, Beschilderung).
Entwicklungsschwerpunkte
53
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Die Campingplätze sind ein charakteristisches Standbein des Tourismus auf Fehmarn. Einige der Campingplätze haben einen hohen
Qualitätsstandard erreicht. Gleichwohl muss den veränderten Bedürfnissen der Touristen Rechnung getragen werden. So sollen beispielsweise verstärkt auch für Fahrradtouristen Angebote gemacht
werden. Das heißt, dass auch Campinghäuser bis 40 m² Nutzfläche
geschaffen werden.
Neue Ansprüche der
Campingplatznutzer
Aus dem anliegenden Konzept für die Ausweisung von Wochenendplätzen geht hervor, dass insbesondere von der jungen Generation
Campingplätze mit Mietobjekten aufgesucht werden. Somit müssen
sich auch die Eigentümer und Betreiber der Campingplätze auf
Fehmarn dieser Nachfrage stellen und entsprechende Möglichkeiten
anbieten. Hierfür schafft der F-Plan eine rechtliche Voraussetzung,
indem eine Darstellung von Camping-/Wochenendplätzen erfolgt.
Konkrete Festsetzungen erfolgen in anschließenden B-PlanVerfahren und Betriebsgenehmigungen.
Konzept
Wochenendplätze
Nach Vorgaben des Innenministeriums und des Kreises Ostholstein
sind für die Ebene des F-Planes Regeln/Kriterien für die Errichtung
von Campinghäusern festgelegt worden. Sie orientieren sich am
Konfliktpotenzial zum Naturschutz und zum Küstenschutz. Die Umsetzung erfolgt in verbindlichen Bauleitplanungen und in Baugenehmigungsverfahren. Eine Abstimmung mit dem Kreis Ostholstein
ist vorab erfolgt.
Tab. 14: Ausweisung von Camping-/Wochenendplätzen (aus
Konzept für die Ausweisung von Wochenendplätzen, S.
14/15)
Nr. Name Lage
1. Puttgarden
2. Am Niobe
3. Am Deich
17
18
Darstellung
im F-Plan17
CW
CW
C
Planung
Campinghäuser
15
25
-
18
Küstenschutz
Naturschutz
hinterm Deich
hinterm Deich
im LSG gelegen, von
Natura 2000-Gebiet umgeben, nördlich an geplantes NSG angrenzend
hinterm Deich
im LSG gelegen, von
Natura 2000-Gebiet umgeben, nördlich an geplantes NSG angrenzend
C = Campingplatz, CW = Camping- und Wochenendplatz
geplante Campinghäuser im LSG, bzw. evtl. im LSG (Flüggerteich)
54
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Nr. Name Lage
4. Teichhof
5. Am Belt
6. Fehmarnbelt
7. Wallnau
8. Flügger Strand
Darstellung
im F-Plan17
C
CW
Planung
Campinghäuser
-
10
Küstenschutz
Naturschutz
hinterm Deich
im LSG gelegen, von
NATURA 2000-Gebiet
umgeben, an geplantes
NSG nördlich angrenzend
hinterm Deich
im LSG gelegen, von
NATURA 2000-Gebiet
umgeben, nördlich an
geplantes NSG angrenzend
-
-
vorm Deich
im LSG gelegen, von
NATURA 2000-Gebiet
umgeben, nördlich an
geplantes NSG angrenzend
CW
40
hinterm Deich
am Rand von LSG und
NATURA 2000-Gebiet
gelegen
Weißfläche
-
vorm Deich
am Rand von LSG gelegen , von NATURA 2000Gebiet umgeben
hinterm Deich
am Rande vom LSG und
Natura 2000-Gebiet gelegen, Erweiterung ins
LSG
hinterm Deich
am Rand von NATURA
2000-Gebiet gelegen
9. Flüggerteich
CW
10. Strukkamphuk
CW
52
11. Miramar
CW
40
am Rand von NATURA
2000-Gebiet gelegen
12. Wulfener Hals
CW
-
am Rand von NATURA
2000-Gebiet gelegen
13. Südstrand
CW
35
am Rand von NATURA
2000-Gebiet gelegen
14. Europa
CW
15
am Rand von NATURA
2000-Gebiet gelegen
15. Insel-Camp
CW
30
am Rand von NATURA
2000-Gebiet gelegen
16. Ostsee
Katharinenhof
CW
35
19
20
19
Steilküste
am Rand vom LSG und
NATURA 2000-Gebiet
gelegen
geplante Campinghäuser im LSG, bzw. evtl. im LSG (Flüggerteich)
55
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Darstellung
im F-Plan17
Planung
Campinghäuser
Küstenschutz
Naturschutz
17. Klausdorf
CW
35
Steilküste
am Rand vom LSG und
NATURA 2000-Gebiet
gelegen
18. Johannisberg
CW
10
Binnenland
Nr. Name Lage
Gesamtzahl
Campinghäuser
362
Auf dem Camping-/Wochenendplätzen der Insel Fehmarn sollen
maximal ca. 5,4% der vorhandenen Standplätze, somit 362 Campinghäuser, entstehen. Die Verteilung auf den Plätzen soll sich an
den Zahlen der Tabelle 14 orientieren, diese sind als Richtzahlen zu
verstehen, die je nach Ausgang der verbindlichen Bauleitplanungen
unter-, aber auch überschritten werden können.
Anzahl der Campinghäuser
Die in der Tabelle angegebenen Zahlung für die Camping-/ Wochenendplätze „Am Niobe“ und „Flüggerteich“ können in Abhängigkeit von der im B-Plan-Verfahren durchzuführenden Umweltprüfung
reduziert bzw. ggf. auch gegen Null tendieren. Nur unter dieser Bedingung ist die UNB des Kreises Ostholstein bereit, eine Befreiung
von den Verboten der LSG-Verordnung bzw. eine Erlaubnis für den
Bau von Campinghäusern auf der Ebene des F-Planes in Aussicht
zu stellen.
Für die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung sollen für die Errichtung von Campinghäusern folgende Kriterien gelten:
- Die Campinghäuser sollen in der Regel nicht zusätzlich zu den
vorhandenen Standplätzen errichtet, sondern einhergehend mit
einer Qualitätsverbesserung durch Umgestaltung der vorhandenen Standplätze realisiert werden.
Kriterien für
B-Plan-Verfahren
- Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird in Form eines
städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Fehmarn und dem
jeweiligen Betreiber anhand eines Nutzungs- und Betreiberkonzeptes sichergestellt, dass die Campinghäuser für einen wechselnden Personenkreis zu touristischen Zwecken vorgehalten
werden.
- Die Wochenendplätze/Campinghäuser werden zusammengefasst
an einer Stelle des Campingplatzes errichtet.
- Auf eine einheitliche Gestaltung der Campinghäuser ist zu achten. Ein Zusammenhang mit anderen baulichen Einrichtungen ist
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Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
anzustreben.
- Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind zu vermeiden.
Die Wochenendplätze werden landschaftsgerecht eingegrünt.
- Sofern die Campingplätze in einem Regionalen Grünzug liegen
ist nachzuweisen, dass Beeinträchtigungen des Regionalen
Grünzugs nicht gegeben sind.
- Die vorstehenden Ausführungen sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung projektbezogen unter Berücksichtigung der
konkreten örtlichen Situation umzusetzen. Hierbei ist detailliert
insbesondere auf die Einfügung der Campinghäuser in die Landschaft einzugehen. Der Artenschutz (§ 44 Abs. 5 BNatSchG) ist
zu berücksichtigen.
- Für geplante Campinghäuser innerhalb des Landschaftsschutzgebietes ist eine Verträglichkeit der geplanten Häuser mit den naturschutzfachlichen Belangen zu gewährleisten. Die Verträglichkeit wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung abgeprüft.
Das Ergebnis kann auch zu einer Reduzierung der Campinghaus-Anzahl führen.
- Die Anzahl der Campinghäuser hat, bezogen auf die Anzahl der
Stellplätze, untergeordnet zu sein.
- Bei den geplanten Camping- und Wochenendplätzen, die im
Landschaftsschutzgebiet und/oder in/an einem Natura 2000Gebiet liegen, ist eine naturschutzfachliche Erlaubnis der unteren
Naturschutzbehörde einzuholen.
- Die Campingplätze im Landschaftsschutzgebiet verfügen bereits
heute über einen nicht geringen Anteil an versiegelter Fläche. Eine Errichtung der geplanten Campinghäuser ist direkt an bebaute
und versiegelte Flächen anzugrenzen.
- Die Anzahl der Hütten ist so festzulegen, dass eine bandartige
Entwicklung entlang der Küste vermieden wird.
- Die Belange des Hochwasserschutzes sind zu beachten.
Die Umstrukturierung der Campingplätze im Zusammenhang mit
einem wachsenden Platzbedarf sollte möglichst einhergehen mit der
Verlagerung von Standplätzen aus den unmittelbaren Küsten- und
Uferzonen.
Entwicklungschancen durch die feste Beltquerung
Chancen und Risiken der festen Beltquerung können bislang nur
ansatzweise eingeschätzt werden. Für den touristischen Bereich
ergeben sich folgende Ansatzpunkte:
Ansatzpunkte für
touristische Angebote
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Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013

Einrichtung eines Besucher- und Informationszentrums bei
Puttgarden für den Zeitraum der Bautätigkeiten,

Weiterführung desselben als Welcome-Center für Fehmarn und
Schleswig-Holstein für skandinavische Touristen; ggf. Ergänzung mit musealen Angeboten; Cross-Border-Shopping,

Ausrichtung von Angeboten auf Kurz- bzw. Stop-over-Touristen
aus Skandinavien,

Einrichtung einer kombinierten Rast-, Tank- und Service-Anlage
für Lkw.

besondere Angebote für Skandinavier, wie z.B. UrlaubsShopping, Hinweise auf und Broschüren für Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen auf der Insel auf Dänisch, Schwedisch,
Norwegisch und Finnisch.
4.4.3
Darstellungen der Sondergebiete für touristische Nutzungen
Alle zusätzlich zum Bestand geplanten Sondergebiete wurden ausgewiesen, um den Qualitätsstandard der touristischen Einrichtungen
auf der Insel weiterhin zu stärken und hierdurch die Konkurrenzfähigkeit gegenüber den Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern
und in Dänemark/Schweden zu erhöhen. Mit dem Bau neuer, hochwertiger Hotels und Ferienwohnungen wird auch der Konkurrenzdruck auf die vorhandenen Einrichtungen steigen. Qualitätsverbesserungen in den vorhandenen Hotels und sonstigen touristischen
Angeboten werden die Folgen sein. Somit dienen Kapazitätserweiterungen auch den Struktur- und Qualitätsverbesserungen der vorhandenen Angebotspaletten.
Erhöhung
des Qualitätsstandards
Bei der Bezeichnung der Sondergebiete wird für die Campingplätze
die neue Camping- und Wochenendplatzverordnung des Landes
Schleswig-Holstein, Stand 07.2010, zu Grunde gelegt. Zum Verständnis werden im Folgenden die für den F-Plan wichtigsten Definitionen aufgeführt:
- Campingplatz: zum saisonalen Aufstellen für jederzeit mobile
Zelte und Wohnwagen / Wohnmobile;
- Wochenendplatz: zum dauerhaften Aufstellen von Campinghäuser bis zu einer Grundfläche von 40 m² und einer Höhe von
3,50 m. Nicht jederzeit mobile Wohnwagen und Wohnmobile (und
Mobilheime) gelten als Campinghäuser.
Für die Qualitätsverbesserung auf den Campingplätzen ist es unerlässlich, die Möglichkeiten für die Aufstellung von Campinghäuser zu
nutzen. Deshalb ist für fast alle Campingplätze eine Darstellung als
Campingplatz
Wochenendplatz
Campinghäuser
bis 40 m²
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„SO-Camping-/Wochenendplatz“ erfolgt.
Neben der Aufstellung von Campinghäusern sind z.B. folgende Qualitätsverbesserungen möglich:
-
Vergrößerung der Standplätze,
stärkere Durch-/Eingrünung der Plätze,
Einrichten von Wohnmobil-Standplätzen „vor der Schranke“,
Verbesserung der sanitären Einrichtungen,
Angebot von Aufenthalts-/Computerräumen, Sauna, Gemeinschaftsküchen etc.
Es sind lediglich Campingplatz-Erweiterungen dargestellt, die sich
fast alle ins Landesinnere orientieren, so dass die unerwünschte
küstenparallele Entwicklung nicht vorgenommen wurde. Neue Campingplätze sind nicht geplant.
Es wurde lediglich eine Erhöhung der vorhandenen CampingplatzFlächen um ca. 16% vorgenommen. Dieser Ansatz unterstützt das
Ziel, den vorhandenen Qualitätsstandard auf den Plätzen zu verbessern und berücksichtigt die Stärkung des Unterzentrums Burg auch
im Bereich des Tourismus bzw. der dort vorhandenen und geplanten
touristischen Einrichtungen.
keine neuen
Campingplätze
16% Erweiterungsflächen
Tab. 15: Größere Campingplätze, Ferien-/Wochenendhausgebiete auf Fehmarn
Bestand
Name
Ort
1 Campingplätze
Puttgarden-Vogelfluglinie
Am Niobe
Am Deich
Teichhof
Am Belt
Fehmarnbelt
Strand-Camping Wallnau
Flügger Strand
Flügger Teich
Strukkamphuk
Miramar
Wulfener Hals
Südstrand
20
Fläche
ha
2,80
7,92
3,99
2,49
5,57
7,55
15,00
8,54
2,17
14,81
9,39
18,24
12,92
Planung20
gepl. Erweiterung (E)
Neuausweisung (N)
ha
2,34(E)
Weißfläche
1,04(E)
6,75(E)
2,31(E)
1,55(E)
Die Anzahl von Campinghäusern wird auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, u.a. nach
Prüfung der naturschutzfachlichen Belange und des Hochwasserschutzes, festgelegt.
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Bestand
Name
Ort
Europa Camping Meeschendorf
Insel-Camp Fehmarn
Ostsee Katharinenhof
Klausdorf
Johannisberg
Zwischensumme
Campingplätze
Fläche
ha
1,83
8,03
9,69
10,32
0,92
142,18
Planung20
gepl. Erweiterung (E)
Neuausweisung (N)
ha
1,62(E)
4,00(E)
3,00(E)
22,61
2 Ferienhausgebiete, Hotel, Appartements auf/an Campingplätzen
Flügger Strand
0,67
Weißfläche
Staberdorf
6,81
Katharinenhof
1,13
Marienleuchte
2,45
Wulfener Hals
4,43(N) 21
Zwischensumme
11,06
Ferienhausgebiete, Hotel,
4,43
Appartements
3 Wochenendhausgebiet
Westerbergen
4 Ferienlager
Rothenburg
Summe
4,45
1,15
158,84
27,04
4.4.3.1 Campingplätze22
Die Campingplätze im Nordwesten der Insel (Fehmarnbelt, Am Belt,
Teichhof, Am Deich, Am Niobe) befinden sich in einem naturschutzrechtlich wertvollen Gebiet und verfügen deshalb über kein Entwicklungspotenzial in der Fläche. Es sind lediglich Qualitätsverbesserungen auf den Plätzen möglich.
keine Erweiterungen im
Nordwesten
Der Campingplatz „Fehmarnbelt“ befindet sich außerhalb der Deichschutzlinie, ist überflutungsgefährdet und liegt in einem besonders
schützenswerten Landschaftsteil. Aus diesen Gründen wird der
Campingplatz als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, er genießt weiterhin Bestandsschutz. Falls der Campingplatz mit seinen
ca. 400 Standplätzen aufgegeben wird, sollen an anderer Stelle auf
der Insel Fehmarn diese Standplätze ersetzt werden (Neuausweisung/Erweiterungen).
Fehmarnbelt
21
22
Hotel, Appartements, Ferienhäuser auf vorhandenem Campingplatz
bezüglich Aufstellung von Campinghäusern siehe Ziffer 4.4.2 der Begründung
60
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Für alle weiteren, oben genannten Plätze wurde bis auf die Plätze
„Teichhof“ und „Am Deich“ die Darstellung „SO Camping/Wochenendplatz“ gewählt, um auch die Aufstellung von max. 40 m²
großen Campinghäusern zu ermöglichen. Da sich die Plätze im LSG
und/oder in/an einem Natura 2000-Gebiet befinden und zusätzlich
bei hohen Sturmfluten eine Überflutungsgefahr besteht, muss in
folgenden verbindlichen Bauleitplanungen geprüft und nachgewiesen werden, dass die Schutzziele des LSG’s nicht erheblich beeinträchtigt, die Belange des Artenschutzes ausreichend berücksichtigt
werden und eine Gefährdung von Menschen bei Sturmfluten/hohen
Wasserständen ausgeschlossen ist.
Der Campingplatz „Wallnau“ befindet sich ebenfalls vor der Deichlinie, jedoch auf einem höheren Geländeniveau und in einer nicht so
exponierten Lage. Eine ehemals geplante Erweiterung des Camping- und Wochenendplatzes nach Süden wurde verworfen, da sich
die angedachte Fläche jenseits der Zufahrtsstraße nach Wallnau,
innerhalb eines LSG’s, eines FFH-Gebietes und auf einem geschützten Feuchtgrünland befindet. Nunmehr ist eine Erweiterung
des Platzes hinter dem Deich vorgesehen (ca. 2,3 ha) die bis an den
Ortsrand von Bojendorf heranreicht. Die Erweiterungsfläche muss
allseitig eingegrünt werden, zwischen der Ortslage Bojendorf und
dem Wochenendplatz muss ein ausreichend großer Abstand mit
Gehölzen begrünt werden, die die unterschiedliche Nutzung verdeutlicht.
Wallnau
Der Campingplatz „Puttgarden“ bleibt in der alten Darstellung erhalten, da noch Erweiterungskapazitäten vorhanden sind.
Puttgarden
Für den Campingplatz „Klausdorf“ ist eine Erweiterung ins Inselinnere in einer Größe von ca. 3,0 ha vorgesehen.
Klausdorf
Auf Grund nicht verhandelbarer Eigentumsverhältnisse im Süden
und Westen des Campingplatzes „Katharinenhof“ ist eine Erweiterung von ca. 4 ha nur nach Norden in das vorhandene LSG möglich.
Die vorhandenen Grabhügel werden ausgespart. Zur Einbindung in
das Landschaftsbild ist am Nordrand die Anlage eines „Schutzgrüns“
vorgesehen, der im Westen vorhandene Knick muss dauerhaft erhalten bleiben.
Katharinenhof
Die Grabhügel sind als archäologische Denkmale eingetragen und
somit besonders geschützt. Die Denkmale dürfen durch angrenzende Nutzungen, Bepflanzungen etc. nicht beeinträchtigt werden
(Umgebungsschutz). Die zuständigen Behörden sind in der verbindlichen Bauleitplanung zu beteiligen. Es ist eine denkmalrechtliche
Genehmigung erforderlich, sie wird durch die Untere Denkmalschutzbehörde des Kreises Ostholstein erteilt. Das Archäologische
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Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Landesamt ist beratend tätig.
Das LSG wird in Richtung Norden um ca. 7,8 ha verkleinert. Als
Ausgleich wird ein zusätzliches LSG südlich von Stabersdorf parallel
zur Küstenlinie eingerichtet, die Größe beträgt ca. 37,8 ha. Der
Kreistag des Kreises Ostholstein hat die Ausweisung des LSG’s
bereits beschlossen.
Die Campingplätze „Europacamping“, „Insel-Camp“ und “Südstrand”
ziehen ein ca. 700 m langes Band parallel zur Küste. Auch hier sind
die Erweiterungen (ca. 3,2 ha) zum Inselinneren außerhalb des
300 m breiten Küstenstreifens vorgesehen.
Insel-Camp Südstrand
Auch beim Campingplatz „Miramar“ (ca. 2,3 ha) wurde die Erweiterung außerhalb des 300 m Küstenstreifens vorgenommen, um die
Küste zu schonen.
Miramar
Die Erweiterungsfläche des Campingplatzes „Flügger Teich“ befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet. Eine Erweiterung des
verhältnismäßig kleinen Campingplatzes ist nur in das LSG hinein
möglich. Um dem kleinen Campingplatz, der als Familienbetrieb
geführt wird, auf Dauer eine Überlebenschance zu sichern, wurde
nach Gesprächen mit der UNB eine Erweiterungsfläche dargestellt.
Die UNB stellt für die verbindliche Bauleitplanung eine Zustimmung
zur Erweiterung in Aussicht.
Flügger Teich
Der Campingplatz Johannisberg ist in erster Linie für Wohnmobile
eingerichtet, es sind zusätzlich einige Wochenendhäuser geplant.
Deswegen erfolgt eine Darstellung als Camping- und Wochenendplatz.
Johannisberg
Auf dem Campingplatz „Wulfener Hals“ sollen ebenfalls Campinghäuser zulässig sein, um den touristischen Schwerpunkt dauerhaft
zu stärken (siehe Ziffer 4.4.3.3).
Wulfener Hals
4.4.3.2 Flügger Strand
Da sich der Campingplatz Flügger Strand in einem aus naturschutzrechtlicher Sicht sensiblen Bereich befindet, gibt es von Seiten der
Naturschutzbehörden des Kreises und des Landes seit langem das
Bestreben, den Campingplatz zu verlagern. Im Jahre 2000 wurden
vom Büro PROKOM aus Lübeck verschiedene Alternativen untersucht. Als beste planerische Möglichkeit verblieb die Verlagerung
auf die südlich angrenzende Geestinsel. Der B-Plan Nr. 86 „Campingplatz Flügger Strand“ befindet sich zurzeit im Verfahren. Da es
zwischen den Betreibern, der Stadt Fehmarn und den Kreis- und
Landesbehörden noch sehr unterschiedliche Positionen zur Konfliktlösung touristische Nutzung, Natur- und Artenschutz gibt und eine
Einigung zurzeit nicht absehbar ist, hat sich die Stadt Fehmarn ent-
62
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
schlossen, den Planungsbereich als sogenannte „Weißfläche“ auszusparen, damit für den übrigen Teil des F-Planes das Verfahren
weiter durchgeführt werden kann. Die „Weißfläche“ wird ergänzt,
sobald eine Einigung über die Planungen in dem Gebiet erzielt wurde.
4.4.3.3 Wulfener Hals
Der touristische Standort „Wulfener Hals“ mit seinem erstklassigen
Campingplatz, seinen Surf- und Bademöglichkeiten und seinem gut
frequentierten Golfplatz ist ein wichtiger Faktor in der Tourismuslandschaft der Insel Fehmarn. Er soll gestärkt und ausgebaut werden.
Stärkung Wulfener Hals
Die Betreiber des Camping- und Golfplatzes planen eine Qualitätsverbesserung der Übernachtungs- und Urlaubsmöglichkeiten in ein
höheres Angebots-/Preissegment: Es sollen ein Hotel, ca. 60
Apartments und ca. 50 Ferienwohnungen in Ferienhäusern entstehen. Hierfür werden ca. 4,5 ha Fläche benötigt, die heute als Campingplatz genutzt werden. Ergänzt wird dieses wichtige Projekt
durch die Anlage eines neuen, ca. 27 ha großen Golfplatzes, der
sich im Norden an den vorhandenen Golfplatz anschließt.
Hotels, Appartements,
Auf Grund der Größe, der vorhandenen Ausstattung, der intensiven
Nutzung des touristischen Zentrums „Wulfener Hals“ und dem Ansatz, lediglich Nutzungsänderungen in Richtung einer weiteren Verfestigung auf vorhandenen Standplätzen zuzulassen, wird davon
ausgegangen, dass hierdurch quasi eine „städtebaulich integrierte
Lage“ genutzt wird. Das Golf-Hotel und die Appartementhäuser befinden sich an der Zufahrtsstraße zum Campingplatz neben dem
schon vorhandenen Gebäude des Golfplatzes, die Ferienhäuser
werden am Rand des Golfplatzes auf vorhandenen CampingStandplätzen errichtet. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung muss darauf geachtet werden, dass sich die geplanten Gebäude in die Landschaft einfügen. Um diesem Ziel möglichst nahe
zu kommen, sind vorhabenbezogene B-Pläne sinnvoll, in der die
Bebauung schon möglichst weitgehend konkretisiert und auch ein
Realisierungszeitraum fixiert wird.
Nutzungsänderungen
Ferienhäuser
neuer Golfplatz
auf vorhandenem
Campingplatz
Der geplante Golfplatz befindet sich überwiegend auf Ackerflächen
und auf intensiv genutztem Grünland, östlich angrenzend wurde ein
breiter „Pufferstreifen“ zum Burger Binnensee belassen, der zu großen Teilen von geschützten Biotopen eingenommen wird und der
mit Ausgleichsmaßnahmen weiter aufgewertet werden kann.
4.4.3.4 Tourismusprojekt „DE HOBEN“
Das Sondergebiet Tourismus westlich des Ortes Neue Tiefe zwi-
siehe „Exkurs“
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Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
schen der geplanten Entlastungsstraße und dem Burger Binnensee
wird im F-Plan nicht mehr dargestellt, da das Konzept für die Entwicklung des Gebietes noch nicht weit genug vorangeschritten ist.
Die Stadt Fehmarn möchte das Projekt jedoch weiter verfolgen,
deshalb wird es unter der Rubrik „Exkurs“ am Schluss der Begründung unter der Nr. 3 aufgeführt.
4.4.3.5 Reisemobilplatz Burg
Mit der weiteren touristischen Aufwertung des Standortes Burgtiefe
benötigt der Südosten der Ortslage Burg zusätzliche Kapazitäten für
das Abstellen von Reisemobilen und Pkws, schon heute gibt es in
der Hauptsaison Probleme mit der Parkplatzversorgung. Der vorgesehene Standort kann nach dem Bau der Entlastungsstraße schnell
angefahren werden und bildet den östlichen Ortsrand nördlich der
Ortslage Neue Tiefe. Der Übergang zur freien Landschaft erfolgt
durch breite Eingrünungen im Osten und Süden, im Norden bietet
ein kleiner Landschaftspark Möglichkeiten für die Naherholung und
für die nördliche Eingrünung des Platzes.
zusätzliches Angebot
Park-/Stellplätze
4.4.3.6 Zukunftspark Fehmarn
Der mit der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes geplante
Freizeitpark am westlichen Ortseingang von Burg ist noch nicht realisiert worden. Auf der ca. 14 ha großen Ackerfläche sollen diverse
Gebäude und Freianlagen entstehen, in denen die heimische Geschichte und die zukünftige Entwicklung von Mensch und Umwelt,
Natur und Technik spielerisch anschaulich und reizvoll dargestellt
werden.
Freizeitpark
Umwelt, Natur und
Technik
Das geplante Vorhaben bereichert das touristische Angebot der Insel und wird Anziehungspunkt für die Bewohner des norddeutschen
Raumes, für die Touristen der ostholsteinischen Küsten und für
Transitreisende. Der Standort ist verkehrlich sehr gut angebunden.
Die Fläche bietet Raum für eine abschnittsweise Realisierung und
großzügige Freiraumgestaltungen.
4.4.3.7 Hafen Burgstaaken
Das heutige Hafengelände soll gen Westen, in den Burger Binnensee hinein, erweitert werden. Zusätzlich sind eine gemischte Baufläche und ein Sondergebiet für Boots-Winterlagerung/maritimes Gewerbe nördlich des Deiches vorgesehen.
Erweiterung gen Westen
Mit der Erweiterung des Hafens sind Einrichtungen für den wassergebundenen Tourismus und für das maritime Gewerbe geplant. Im
Bebauungsplan Nr. 72 der Stadt Fehmarn, der sich zurzeit in der
Aufstellung befindet, werden nähere Einzelheiten geregelt.
B-Plan Nr. 72
im Verfahren
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Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Mit den geplanten Maßnahmen wird das Ziel verfolgt, die vorhandenen Qualitäten des Gewerbe- und Yachthafens zu stärken, um touristisches Wohnen und bootsgebundene Nutzungen zu ergänzen.
Die ortsgestalterischen und funktionalen Qualitäten sollen verbessert, die Angebote für Touristen erhöht und die Saison verlängert
werden.
Mit den oben genannten Darstellungen wird der Hafen Burgstaaken
entscheidend gestärkt. Geplant ist eine erhebliche Ausweitung der
schon heute vorhandenen Yacht-Liegeplätze, hinzu treten Ferienwohnungen mit z.T. eigenen Bootsliegeplätzen, großzügige Promenaden mit attraktiven Plätzen sowie Grünflächen mit Strand. Im ergänzenden maritimen Gewerbe finden die Bootseigner Fachfirmen
für die Wartung und Pflege ihrer Boote sowie für die Winterlagerung
der Yachten.
Maritimer Tourismus
und Gewerbe
Die Darstellung des Sondergebietes "Hafen/Tourismus" beinhaltet
einen grundsätzlichen Konflikt zwischen den üblicherweise in einem
Hafen zulässigen Nutzungen (Fischerei, Gewerbe, Yachthafen, gewerblicher Hafen usw.) und den geplanten touristischen Nutzungen
(Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Beherbergungsstätten). Für die
Nutzungen "Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Betriebswohnungen,
Beherbergungsstätten" sind die Anforderungen an gesunde Wohnund Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten.
Erhöhte Lärmwerte, die durch windinduzierte Geräusche in Takelagen entstehen, können aufgrund des besonderen Nutzungskonzeptes akzeptiert werden.
Folgende Aspekte sind maßgebend:
• Aufstellen einer Sportboothafen-Benutzungsverordnung, die das
Abbinden von Fallen und Leinen in der Takelage der Segelboote
vorschreibt.
• Die erhöhten Werte gelten für eine Windgeschwindigkeit von
mind. 9 m/s, Pegelminderungen ergeben sich bei geringeren
Windgeschwindigkeiten, es handelt sich um nicht ständig einwirkende Geräusche.
• Die Wasserfläche wird üblicherweise nicht vollständig als Liegefläche ausschl. für Segelboote genutzt, sondern auch für Motorboote ohne Takelage; dadurch ergeben sich niedrigere Geräuschemissionen und –immissionen.
• Die Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Beherbergungsstätten
werden von wechselnden Personenkreisen mit Aufenthaltsdauern
von 1-4 Wochen genutzt.
65
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
• Es handelt sich um ein besonderes städtebauliches YachthafenKonzept, das als mitprägende Bestandteile Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Beherbergungsstätten und als funktionale Bestandteile Betriebswohnungen mit engem Zusammenhang zwischen Nutzung und Lärmverursachung beinhaltet. Hiermit sollen
Feriengäste angesprochen werden, die zielgerichtet am Yachthafen wohnen wollen mit einhergehender, zu erwartender Akzeptanz, ortsüblicher Adäquanz und Ausschluss des Schutzanspruchs aufgrund fehlender Nachbarschaftssituation.
• Laut Lärmimmissionsuntersuchung vom 20.09.2010 liegen innerhalb des Sportboothafens die berechneten Beurteilungspegel bei
59 bis 63 dB(A). Die Ergebnisse der Prognoseberechnungen sind
als grober Anhalt zu sehen, da sie von verschiedenen und veränderlichen Einflussfaktoren abhängig sind. Überschreitungen der
Tag-Werte liegen im Bereich der Abwägungsfähigkeit.
• Reduzierungen der nächtlichen Lärmbelastungen in den Schlafräumen können durch Schalldämmungen der Außenbauteile erfolgen. Unter Berücksichtigung der maximal entstehenden Lärmwerte durch den Bootsverkehr und den Geräuschen aus den Takelagen können Maßnahmen für die Lärmpegelbereiche III und
IV, je nach Lage zu den Liegeplätzen, erforderlich werden. Konkrete Entscheidungen hierüber werden im Bauantragsverfahren
auf der Grundlage eines neuen Schallgutachtens getroffen.
Zum Schutz der geplanten Wohnnutzungen im Sportboothafen gegen Verlärmung, sollen die nordwestlich gelegenen Windenergieanlagen verlagert werden. Hierfür wurden Ersatzstandorte westlich der
E47 vorgesehen, ein Aufstellungsbeschluss für die Bauleitplanungen
wurde im Jahre 2012 gefasst.
Die Erweiterung des Hafens Burgstaaken wird in Verbindung mit der
kontinuierlichen Aufwertung des Fremdenverkehrsstandortes Burgtiefe und dem Bau der südlichen Entlastungsstraße Burg zu einer
wesentlichen Verbesserung der touristischen Infrastruktur in der
Stadt Fehmarn führen und die Stellung Fehmarns im Ranking der
Yachthäfen an der mittleren Ostsee deutlich verbessern.
Aufwertung
Tourismusstandort
Fehmarn
4.5 Landwirtschaft und Fischerei
4.5.1
heutige Situation
Die Böden der Insel Fehmarn sind sehr fruchtbar, die Bodenzahlen
schwanken überwiegend zwischen 70 und 80, stellenweise auch
darüber. Böden geringerer Bonität gibt es vor allem im Südosten der
fruchtbare Böden
66
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Insel.
Gemäß den Daten zur Agrarstruktur 1999 (Statistisches Landesamt
2001) wirtschafteten zu jener Zeit 190 landwirtschaftliche Betriebe
auf der Insel Fehmarn, die landwirtschaftlich genutzte Fläche betrug
ca. 14.750 ha. Ca. 95% wurden ackerbaulich genutzt23.
Im statistischen Bericht April 2009 des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein „Agrarstruktur in Schleswig-Holstein
2005“ sind Fehmarn und Nordoldenburg zu einer Region zusammengefasst.
Agrarstruktur
Die gesamte landwirtschaftliche Fläche beträgt ca. 30.000 ha, davon
nimmt Fehmarn ca. 50% ein. Die landwirtschaftlichen Strukturen
werden in Nordoldenburg und Fehmarn als sehr ähnlich eingeschätzt.
Die landwirtschaftlichen Nutzungen verteilen sich wie folgt:
Quelle:
Statistisches Amt Hamburg und Schleswig-Holstein: „Agrarstruktur in SchleswigHolstein 2005“, April 2009
Abb. 15: Verteilung der landwirtschaftlichen Nutzflächen
Die Windenergieanlagen sind eine wichtige Einnahmequelle der
Landwirte und tragen zur Erhaltung der „gesunden“ wirtschaftlichen
Betriebsstrukturen bei.
Windenergieanlagen
Heute gibt es auf der Insel 5 Windparks mit einer Gesamtfläche von
ca. 550 ha, die sich alle auf Ackerflächen befinden. Der Anteil der
Windparks
23
aus: Landschaftsplan der Stadt Fehmarn, 2008.
67
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Windparks an den landwirtschaftlichen Flächen beträgt ca. 3,7%.
Die Zusammenführung vieler einzelner Windkraftanlagen in Windparks und das Repowering von Anlagen ist auf der Insel fast abgeschlossen. Hierdurch wurde eine Beruhigung der Landschaft und
damit eine Aufwertung für den Tourismus erreicht.
Repowering fast
abgeschlossen
Großflächige Solaranlagen und nicht zu landwirtschaftlichen Betrieben gehörende Biogasanlagen gibt es auf der Insel nicht. In Klausdorf, Puttgarden Vadersdorf und Avendorf befinden sich je eine gemäß § 35 Abs.1 BauGB privilegierte Biogasanlage, Solaranlagen
gibt es auf Dächern von privaten und gewerblichen Gebäuden.
Solar-/ Biogasanlagen
Die hauptgewerbliche Fischerei hat ihren Stützpunkt in Burgstaaken.
16 Schleppnetz-Kutter fangen vorwiegend Dorsch, aber auch Hering
und Butt.
Fischerei
In den letzten Jahren wurden folgende Mengen angelandet24:
2004
ca. 1.584 t
2005
ca. 1.360 t
2006
ca. 1.315 t
2007
ca. 1.333 t
2008
ca.
Fangmengen
888 t
Der deutliche Rückgang der Fangmengen hat seine Ursachen in der
Reduzierung der Fangquoten, aber auch in der Überfischung der
Fanggründe, die lt. Aussage der Fischer u.a. durch polnische Kutter,
deren Eigner sich nicht an die Vorgaben der EU halten, verstärken
wird.
Überfischung
Durch die Reduzierung der Fangquoten und durch das geringe
Fischaufkommen sind hauptgewerbliche Existenzen in der Fischerei
gefährdet.
Die Fischgenossenschaft vermarktet ihren Fisch überwiegend in
Hamburg, aber z.T. auch bis in die Niederlande.
Einige Fischer versuchen, die zurückgehenden Einkommen durch
Angelfahrten mit Touristen und mit weiteren touristischen Angeboten
aufzubessern.
touristische Angebote
Eine Haupteinnahmequelle des gewerblichen Hafens, der sich im
Eigentum der Stadt Fehmarn befindet, ist das Verladen von Getreide
auf Massengutfrachter. In den letzten Jahren wurden jeweils
Stadthafen
24
Getreidetransport
Auskunft Hafenmeister Burgstaaken, 1/2009
68
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
50.000 t bis 60.000 t Getreide auf 50 – 70 Frachter verladen.
4.5.2
Entwicklung und Bedarf
Auf Grund der guten Ackerböden, der verhältnismäßig gesunden
Betriebsgrößenstruktur und der Möglichkeiten, Zusatzeinnahmen
über Windenergieanlagen und den Tourismus zu erzielen, wird sich
der Trend zur Verringerung der Betriebsanzahl, wie er in SchleswigHolstein immer noch anhält, auf der Insel Fehmarn nicht stärker
durchsetzen.
zusätzliche Einnahmen
Zum Erhalt einer dauerhaft konkurrenzfähigen Landwirtschaft ist es
erforderlich:
- die zusätzlichen Einkommensquellen Windenergieanlagen und
Tourismus in den Dörfern (Urlaub auf dem Bauernhof etc.) zu sichern und zu fördern,
Windenergie
- möglichst nur Grenzertragsstandorte für den Naturschutz zur Verfügung zu stellen (überwiegend grundwassernahes Grünland),
Grenzertragsstandorte
- den ländlichen Wegebau zu fördern, weil er sowohl der Landwirtschaft als auch den Touristen dient und somit einen entscheidenden Einfluss auf das Image der Urlaubsinsel Fehmarn ausübt.
ländlicher Wegebau
Der gewerbliche Hafen in Burgstaaken muss als Standort für die
Fischkutter und für die Getreideverladung erhalten und in der technischen Ausstattung permanent verbessert werden, um die Wirtschaftlichkeit des Hafenbetriebes auf Dauer zu sichern.
4.5.3
Hafen Burgstaaken
Darstellung der Flächen für die Landwirtschaft und Wald
Gemäß § 1a Abs. 2 BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und
schonend umgegangen werden. Mit dieser Vorgabe wird die durch
die überwiegend intensive Landwirtschaft geprägte Kulturlandschaft
der Insel geschützt. Eine Verringerung der landwirtschaftlich genutzten Flächen ist nur dort vorgesehen, wo ein Baubedarf mittelfristig
begründet werden kann.
Schutz der
Kulturlandschaft
Einige landwirtschaftlich genutzte Flächen, insbesondere im Südwesten und Nordosten der Insel, werden von geplanten Maßnahmen
des Naturschutzes überlagert. Diese Flächen sind zum Teil schon
heute als Biotope geschützt oder befinden sich in Randzonen von
geschützten Biotopen. Geplant ist der Aufbau von größeren, zusammenhängenden Flächen, in denen der Landwirt mit einer extensiven Nutzung die Pflege nach Zielen des Naturschutzes übernimmt.
Die Umsetzung solcher Maßnahmen ist nur mit Zustimmung der
Grundstückseigentümer möglich.
Landwirtschaft und
Auf Grund der geringen Waldfläche auf Fehmarn spielt die Forstwirtschaft nur eine untergeordnete Rolle. Eine größere Aufforstung
Waldflächen
Naturschutz
69
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
ist nördlich des Campingplatzes Strukkamphuk ausgeführt worden
(Ausgleichsmaßnahme).
4.5.4
regenerative Energien
4.5.4.1 Windenergieanlagen
Die Nutzung der Windenergie ist schon heute ein wichtiger Wirtschaftsfaktor auf der Insel Fehmarn und soll auch weiterhin unterstützt und erweitert werden.
Eignungsgebiete für
Windenergieanlagen
Im F-Plan sind die zum Zeitpunkt des abschließenden Beschlusses
(21.06.2012) möglichen Windenergieflächen auf der Grundlage des
Regionalplanes 2004 dargestellt. Das Land Schleswig-Holstein hat
am 17.12.2012 neue Eignungsgebiete festgelegt, die für die Stadt
Fehmarn eine zusätzliche Fläche im Nordwesten der Insel ermöglicht, die auch realisiert werden soll.
Im Teil 1 des „Exkurses“ sind die von der Stadt Fehmarn gewünschten Eignungsgebiete für Windenergieanlagen aufgeführt. Hierzu
gehört auch die von der F-Plan-Genehmigung ausgenommene Fläche nordwestlich von Dänschendorf.
Die Ergebnisse einer gutachterlichen Ausarbeitung zur Benennung
von Eignungsgebieten aus der Sicht der Stadt Fehmarn sind im „Exkurs“ erläutert.
4.5.4.2 Solarenergie
Großflächige, in der freien Landschaft aufgestellte Solarenergieanlagen greifen in das Landschaftsbild ein und führen zu einer weiteren „Technisierung“ der Landschaft. Dieses gilt umso mehr, da
Fehmarn überwiegend von einer weiten, verhältnismäßig strukturarmen Ackerlandschaft geprägt ist.
keine großflächigen Solarenergieanlagen
Im Konfliktfeld Tourismus - Schutz der Eigenart der Landschaft Solaranlagen wird dem Tourismus ein Vorrang eingeräumt, großflächige Solaranlagen sind im Flächennutzungsplan nicht dargestellt.
4.5.4.3 Biogasanlagen
Zurzeit gibt es auf Fehmarn vier privilegierte Biogasanlagen. Flächen für nicht privilegierte Anlagen sind nicht dargestellt, da dieses
zu einer weiteren Technisierung der Landschaft führen und damit im
Konflikt zu den Zielen des Tourismus stehen würde. Viel gravierender erscheint jedoch der Eingriff in die Erholungseignung der Landschaft durch die großflächigen Maisanbauflächen, die von den Radwanderwegen/Straßen auf Grund der Höhe der Maispflanzen weite
Ausblicke auf die Ostsee etc. verhindern. Außerdem gibt es während der Erntezeit durch die Maistransporte Lärmbelastungen in den
keine
Biogasanlagen
70
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Ortschaften.
Unter Berücksichtigung dieser Negativfaktoren haben sich die politischen Vertreter der Stadt Fehmarn entschlossen, von Darstellungen
für Biogasanlagen im F-Plan abzusehen.
4.5.4.4 Hafen Burgstaaken
Der Hafen ist einziger Stützpunkt für die hauptgewerbliche Fischereiflotte der Insel Fehmarn, dient überwiegend der Verladung von
Getreide auf Massengutfrachter und ist ein wichtiger Yachthafen,
der erweitert werden soll (vgl. Ziffer 4.4.3.5). Durch das Nebeneinander von Fischerei, Gewerbe und Yachthafen bietet der Hafen
eine besondere Qualität für den Tourismus auf der Insel, die auch
weiterhin gefördert werden muss.
Nebeneinander
von Fischerei,
Getreideverladung
und Yachthafen
4.6 Gemeinbedarfsflächen/soziale Infrastruktur
4.6.1
heutige Situation/Bedarf
Die Ausstattung mit sozialer Infrastruktur ist weitgehend zufriedenstellend. Das Hauptangebot befindet sich im Unterzentrum Burg,
ergänzt durch Angebote in Landkirchen, Petersdorf und Puttgarden.
weitgehend zufriedenstellende Versorgung
71
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Tab. 16: soziale Infrastruktur, Stand 12/2009
1
Schulen
2
Kindergärten
3
Alten- und
Pflegeheime
4
Kulturelle
Einrichtungen
25
Burg
Landkirchen
- Grundschule
- Grundschule Burg
Landkirchen
(226)25
(93)
- KGS Burg (20)
- Inselschule (1005),
Klasse 5 - 13
1 Kindergarten
4 Kindergärten,
- 80 Regelplätze
- 160 Regelplätze
- 20 Nachmittags
plätze
- 10 Krippenplätze
- Alten- u. Pflegeheim
Tabea
- Seniorenwohnanlage
betreutes Wohnen
- Peter-Wiepert-Museum
- Stadtbücherei
- Volkshochschule
- Senator-ThomsenHaus
- Veranstaltungsgebäude
TSF
Petersdorf
- Außenstelle
Petersdorf (54)
Puttgarden
- Außenstelle
Puttgarden (73)
1 Kindergarten
- 20 Regelplätze
- 10 Tagespflegeplätze
1 Kindergarten
- 35 Regelplätze
- 10 Tagespflegeplätze
Sonstige Orte
Dieter Tetzel Pflegeheim (Dänschendorf)
- Mühlenmuseum
Jachen Flünk,
Lemkenhafen
- Museum Katharinenhof
Zahl = Schüleranzahl Schuljahr 08/09, Angabe Stadtverwaltung Fehmarn 12/09
72
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
5
Sportanlagen
6
Verwaltung, öffentliche Dienste
7
Kirchen
8
Feuerwehren
9
Jugendherberge
10
Gesundheitseinrichtungen
11
Ver- und Entsorgung
Burg
- 1 Anlage an der Inselschule
- FehMare-Erlebnisbad
- Stadtverwaltung Burg
- Polizeistation Burg
Landkirchen
- Sportplatz
Petersdorf
- Sportplatz
- St. Nikolai
- St. Jürgen-Kapelle
- St. FranziskusXaverius-Kirche
- FF Burg a.F.
- Petrikirche Landkirchen
Johanniskirche
Petersdorf
- FF Landkirchen
FF Petersdorf
Puttgarden
- Sportplatz
Sonstige Orte
- Sportplatz Dänschendorf
- Polizeistation
Puttgarden
(zeitweise besetzt)
- Wasserschutzpolizei
- Johanniskirche
Bannesdorf
FF PuttgardenTodendorf
- diverse FF
- Jugendherberge Burg
a.F.
- Südstrand Klinik
Burgtiefe
- Hof Bellevue
Klinik bei Lemkendorf
- Therapeutikum
Westfehmarn
- Stadtwerke Fehmarn
73
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Burg
Landkirchen
Petersdorf
Puttgarden
Sonstige Orte
Planungen:
12
Kurklinik
13
Krankenhaus
- Klinikgebundene
Kureinrichtungen/
Altenwohnungen
ca. 4,20 ha
- Rettungs- und Gesundheitszentrum, ca.
1,41 ha
74
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012
Grundschule
Burg
51
67
55
45
42
58
64
41
55
59
66
64
77
69
67
69
60
74
61
69
80
66
57
69
59
45
69
73
73
26
Außenstelle
Petersdorf
11
12
17
16
15
13
10
12
13
15
16
16
19
20
18
17
14
15
16
16
18
13
22
12
15
18
14
11
17
Außenstelle
Puttgarden
6
6
6
7
12
13
10
16
20
20
13
14
15
16
9
14
14
15
13
31
22
26
25
22
20
23
12
20
11
Einschülerzahlen
Grundschule Landkirchen
16
15
19
21
24
24
19
23
20
21
24
31
22
24
23
19
25
34
32
32
28
23
20
16
27
27
35
22
37
Gesamt
84
100
97
89
93
108
103
92
108
115
119
125
133
129
117
119
113
138
122
148
148
128
124
119
121
113
130
126
138
Gesamt
Grundschüler
370
379
387
393
396
411
418
434
467
492
506
504
498
478
487
492
521
556
546
548
519
492
477
483
490
507
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
1993
1992
1991
1990
1889
1988
1987
Prognose
Tab. 17: Einschülerzahlen 1987 – 201526
Auskunft Stadtverwaltung Fehmarn, 12/2009
75
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Die Einschülerzahlen zeigen einen Rückgang sei 1995/96 mit einer
leichten Erholung zwischen 2002 und 2004. Dieses deckt sich nicht
mit der Bevölkerungsentwicklung (vgl. Abb.9), die bis zum Jahre
2010 gestiegen ist bzw. noch steigen wird. Dieses ist ein Hinweis
auf den weiter steigenden Anteil älterer Menschen und kinderloser
Paare, die die Insel Fehmarn zu ihrem Wohnort gewählt haben bzw.
noch auswählen werden.
Hinweis auf steigenden
Anteil älterer Menschen
Mit der Erweiterung der Inselschule als Gemeinschaftsschule in
Burg, die die Kinder von der Klasse 5 bis zum Abitur führt, ist die
Schullandschaft der Stadt Fehmarn gut aufgestellt.
Nach Aussage der Schulverwaltung Stadt Fehmarn fehlen gemäß
der bundes- und landespolitischen Vorgaben fünf bis sechs weitere
Krippengruppen. Die Umsetzung gestaltet sich auf Grund der finanziellen Situation schwierig.
fehlende
Krippengruppen
Das ehemalige Kreiskrankenhaus im Norden der Ortslage Burg
wurde im Jahre 2008 geschlossen. Die ärztliche Notfallversorgung
erfolgt heute über die niedergelassenen Ärzte. Es besteht ein Ersatzbedarf für das geschlossene Kreiskrankenhaus.
Ersatzbedarf
Krankenhaus
4.6.2
Darstellungen der Gemeinbedarfsflächen / sozialer Infrastruktur
Die dargestellten Gemeinbedarfsflächen sind vorhanden. Nutzungsergänzungen auf Grund von Bedarfssteigerungen, wie z.B. bei der
Inselschule in Burg, finden auf vorhandenen Flächen statt.
Kindergärten, Alten- und Pflegeheime, Museen etc. sind in gemischten, teilweise auch in Wohnbauflächen angesiedelt und erfüllen dort
ihre Gemeinbedarfsfunktionen.
Der Ersatzbedarf für das geschlossene Kreiskrankenhaus soll südlich des westlichen Gewerbegebietes in Burg umgesetzt werden.
Hier ist ein Sondergebiet „Rettungs- und Gesundheitszentrum“ dargestellt, das von einem privaten Investor erbaut und betrieben werden soll.
neues Rettungs- und
Gesundheitszentrum
In Petersdorf ist eine Sonderbaufläche „Kurklinik/Altenwohnungen“
dargestellt, die als Angebotsplanung für potenzielle Investoren oder
als Erweiterungsfläche für das Therapeutikum Westfehmarn zur
Verfügung steht. Durch das vorhandene Reizklima ist die Insel
Fehmarn als Standort für die Behandlung von Umwelterkrankungen
besonders geeignet. Die Kurklinik soll insbesondere Müttern mit
ihren Kindern, aber auch anderen Patienten dienen, die Rehabilitations- oder andere Gesundheitsvorsorgemaßnahmen in Anspruch
nehmen wollen.
Kurklinik/Altenwohnungen
in Petersdorf
76
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
4.7 Grünflächen
4.7.1
heutige Situation
Die dargestellten Grünflächen wurden überwiegend aus vorhandenen F-Plänen und Bebauungsplänen übernommen. Sie haben folgende Funktionen:
-
Aufnahme von Sport-, Spiel- und Reitanlagen sowie von Parks
und Kleingärten,
-
Sicherung der Bestattungskultur (Friedhöfe),
-
Eingrünung von Ortsrändern,
-
Sicherung der Erholungsfunktion für Touristen und Bewohner
(Badestrände, Golfplatz, Jimi-Hendrix-Veranstaltungsfläche).
Die Ausstattung der Dörfer und der Ortslage Burg mit Grünflächen
kann als ausreichend angesehen werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Insel Fehmarn eine ländliche Struktur aufweist und
zusätzlich durch die vielen touristischen Einrichtungen eine Infrastruktur hat, die eine Nachfrage der Bevölkerung nach zusätzlichen
öffentlichen Grünflächen bisher verhindert. Weiterhin gibt es verhältnismäßig wenige Wohngebiete mit geringem Anteil an privaten
Grünflächen, die üblicherweise einen besonderen Bedarf nach öffentlichen Grünflächen verursachen.
4.7.2
ausreichende Versorgung
Entwicklung und Bedarf
Ein besonderer Bedarf nach der Darstellung von Grünflächen ergibt
sich aus folgenden Zielen:
-
Schutz der in einigen Dörfern vorhandenen Angerstrukturen,
-
Anlage eines weiteren Golfplatzes bei Wulfen,
-
Anlage eines kleinen Landschaftsparks als Teil des Reisemobilplatzes Burg,
-
Eingrünung von Campingplätzen, Bauflächen etc.
4.7.3
Schutz der dörflichen
Anger
Golfplatz
Landschaftspark
Eingrünung
Darstellung von Grünflächen
Zusätzliche Grünflächen-Darstellungen gibt es auf folgenden Flächen:
77
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Tab. 18: zusätzliche Grünflächen-Darstellungen
Ort
Ziel
Westermarkelsdorf
Dänschendorf
Sulsdorf
Lemkendorf
Bisdorf
Albertsdorf
Erhaltung der Anger-Situation im Dorfinneren
nördlicher und nordöstlicher Ortsrand Landkirchens
Ränder Reisemobil Parkplatz Burg
Randflächen Campingplätze Katharinenhof, Klausdorf, Südstrand,
Insel-Camp, Miramar etc.
Eingrünung der Nutzflächen zum Schutz
des Landschaftsbildes
4.8 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
4.8.1
heutige Situation, Bedarf
Die schon heute naturschutzfachlich wertvollen Flächen sind durch
Schutzgebietsausweisungen und Biotopstatus nach anderen Gesetzen geschützt. Die Flächen befinden sich überwiegend im Norden
der Insel sowie bei Albertsdorf, Fehmarnsund und westlich/östlich
von Burg.
Mit der Darstellung von Maßnahmenflächen nimmt die Stadt
Fehmarn ihre Verantwortung für den Naturschutz wahr. Auf den
heute überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen sollen u.a.
Kompensationsmaßnahmen stattfinden, die aus Eingriffen durch
Baumaßnahmen auf der Insel Fehmarn notwendig werden. Zusätzlich können die Flächen für anderweitige Naturschutzmaßnahmen in
Anspruch genommen werden.
Bereitstellung für
Kompensationsmaßnahmen
Die Maßnahmen für den Naturschutz können nur im Einvernehmen
mit den Grundeigentümern durchgeführt werden. Die Darstellungen
sind somit als „Angebotspool“ aus naturschutzfachlicher Sicht zu
verstehen. Die konkrete Umsetzung erfolgt in späteren Planungs-/
Genehmigungsverfahren.
Einvernehmen mit
Grundstückseigentümern
78
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
4.8.2
Darstellung der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Die Flächen befinden sich auf und überwiegend angrenzend an
schon heute wertvollen Biotopen, zusätzlich sollen der Landgraben,
die Kopendorfer Au und der Wiesengraben bei Burg aufgewertet
werden. Die Darstellungen orientieren sich an den Aussagen des
Landschaftsplanes der Stadt Fehmarn aus dem Jahre 2008.
Ergänzung vorhandener
wertvoller Flächen
Der Entwicklungsschwerpunkt befindet sich im Nordwesten der Insel
im Bereich der Niederungen der Binnenseen. Hier unterstützen die
dargestellten Flächen den schon heute großflächigen, wertvollen
Biotopverbund, der für Fauna und Flora einzigartige Lebensgrundlagen bietet.
Schwerpunkt im
Nordwesten
4.9 Wasserflächen, Strand
Zum Hoheitsgebiet der Stadt Fehmarn gehören die Binnenseen einschließlich Burger Binnensee, der im Süden durch eine Gerade zwischen dem westlichen Nehrungshaken und dem im Westen befindlichen Strand der Halbinsel Burgtiefe begrenzt wird, eine ca. 537 ha
große Wasserfläche zwischen dem Festland und der Insel rechts
und links der Fehmarnsundbrücke, eine kleine Landfläche an der
Nordspitze der Halbinsel Wagrien sowie die Landflächen, die am
Ufer zur Ostsee enden. Die Ostsee außerhalb des Hoheitsgebietes
Fehmarn gehört zum Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Für die im F-Plan dargestellten Nutzungen auf/in der Ostsee
sind Genehmigungen bei den jeweils zuständigen Eigentümern und
Behörden einzuholen bzw. vorhanden.
Hoheitsgebiet
Insbesondere in der Nähe der Leuchttürme ist Folgendes zu beachten:
Sicherheit der Schifffahrt
- Anlagen und ortsfeste Einrichtungen aller Art dürfen gemäß § 34
Abs. 4 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) weder
durch ihre Ausgestaltung noch durch ihren Betrieb zu Verwechslungen mit Schifffahrtszeichen Anlass geben, deren Wirkung beeinträchtigen, deren Betrieb behindern oder die Schiffsführer
durch Blendwirkungen, Spiegelungen oder anders irreführen oder
behindern,
- Wirtschaftswerbung in Verbindung mit Schifffahrtszeichen ist unzulässig. Von der Wasserstraße aus sollen ferner weder rote,
gelbe, grüne, blaue noch mit Natriumdampf-Niederdrucklampen
direkt leuchtende oder indirekt beleuchtete Flächen sichtbar sein,
- Anträge zur Errichtung von Leuchtreklamen usw. sind dem WSA
79
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Lübeck zur fachlichen Stellungnahme vorzulegen.
Abb. 16: Darstellung der Maßnahmenflächen
Bis auf den Burger Binnensee unterliegen alle anderen Seen keiner
bzw. sehr extensiver Nutzungen (Mahd von Reet, etc.). Der Burger
Binnensee wird für Hafennutzungen (gewerbliche und Yachhäfen),
Fischerei, für den Wassersport und für den Naturschutz genutzt.
Burger Binnensee
Die dargestellten Strände sind sowohl für den Naturschutz als auch
für den Tourismus relevant. Sie gehören bis zur Mittelwasserlinie
zum Hoheitsgebiet der Stadt Fehmarn, darunter zum Hoheitsgebiet
der Bundesrepublik Deutschland. Einige Strandabschnitte werden
80
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
als Badestrand, Anlegestellen für Surfer etc. genutzt. Zurzeit wird
eine Satzung für die Sondernutzungen erarbeitet, die vorhandene
Genehmigungen, Konzessionen etc. zusammenfasst.
Im F-Plan sind die schon heute vorhandenen Nutzungen dargestellt.
Dieses gilt auch für die Surfnutzungen und für das Wellenreiten auf
dem Wasser der Ostsee außerhalb des Hoheitsgebietes der Stadt
Fehmarn, um die besondere Bedeutung für den Tourismus, aber
auch das z.T. hohe Konfliktpotenzial mit dem Naturschutz bzw. dem
Arten- und Biotopschutz hervorzuheben.
4.10 Flächen für den überörtlichen Verkehr, örtliche Hauptverkehrszüge, Parkplätze
4.10.1 heutige Situation, Bedarf
Die übergeordnete Hauptverkehrsader für Kraftfahrzeuge und Bahn
ist die Vogelfluglinie (E47), die das Festland über die Insel Fehmarn
mit Dänemark verbindet. Sie trennt Fehmarn in einen West- und
einen Ostteil, die über drei Haupt- und drei Nebenübergänge miteinander verbunden sind.
Vogelfluglinie
Als überörtliche Hauptverkehrszüge sind die Bundes-, Landes- und
Kreisstraßen zwischen den einzelnen Ortslagen dargestellt.
Der überwiegende Anteil der dargestellten Parkplätze ist schon heute vorhanden. Sie dienen in erster Linie als Sammelparkplätze für
Touristen und für die Strandversorgung, eine Nutzung erfolgt somit
überwiegend in der Hauptsaison.
Parkplätze
Unter Strandversorgung wird ein kleines Gebäude verstanden, das
nach Geschlechtern getrennte Toiletten und einen Kiosk aufnimmt,
in dem die Strandnutzer Eis, kalte und warme Getränke, Würste mit
Pommes frites, Süßigkeiten etc. erwerben können. Eine Baugenehmigung soll in der Regel ohne B-Plan möglich sein.
Strandversorgung =
Kiosk und Toiletten
Die verkehrliche Infrastruktur ist im Großen und Ganzen ausreichend. Defizite gibt es insbesondere
-
in der Ortslage Burg (Überlastung der Hauptstraße),
-
in Landkirchen (Überlastung der Ortsdurchfahrt),
-
im Ausbaustandard einiger Gemeindestraßen, die zu Campingplätzen oder anderen touristischen Zentren an der Küste führen,
-
an einigen Zufahrtsstraßen zu Campingplätzen und Stränden,
hier sind Parkplätze für die Touristen erforderlich, um das „wilde
Parken“ zu unterbinden.
notwendige Ergänzungen
81
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Eine Besonderheit bildet der geplante Ausbau der Vogelfluglinie im
Rahmen der festen Beltquerung, der als Vermerk aufgenommen
wurde.
4.10.2 Darstellungen der Flächen für den überörtlichen Verkehr,
örtliche Hauptverkehrszüge, Parkplätze
Der überwiegende Anteil der dargestellten Flächen wird schon heute
genutzt. Es sind folgende Ergänzungen vorgenommen worden:
Tab. 19: zusätzliche Darstellungen örtlicher Hauptverkehrszüge,
Parkplätze
Ort
Südumgehung Burg vom nordwestlichen
Ortseingang
über
Burgstaaken zur Straße nach
Burgtiefe, von dort gen Nordosten
an die Straße Burg-Sahrensdorf
(K44)
Nordumgehung Landkirchen
Parkplätze südlich Gollendorf,
westlich Marienleuchte und Katharinenhof als Neuausbau. Westlich
Westermarkelsdorf, Strandzugang
südlich Meeschendorf als Erweiterung, Bedarfsparkplätze für die
Hochsaison auf landwirtschaftlich
genutzten Flächen an den Zufahrten zu den Campingplätzen Am
Belt, Teichhof, Am Niobe
Ziel
Entlastung des Burger Zentrums vom Durchgangsverkehr nach Burgstaaken, Burgtiefe und den östlich von
Burg gelegenen Ortslagen und touristischen Zentren
Entlastung des Zentrums von Landkirchen
Schaffung von Touristen-Parkplätzen zur Lenkung/Aufnahme der Besucherverkehre, teilweise mit
Strandversorgung
Vorhandene Parkplätze und einige neue Parkplätze an Strandzugängen wurden mit der Zusatznutzung „Strandversorgung“ versehen, um den Touristen ein Mindestmaß an Versorgung in der Form
eines Kiosks mit Toiletten anbieten zu können.
Die vom Betriebsbahnhof Burg West über ein Gleisdreieck an die
DB-Strecke 1100 Lübeck – Puttgarden anknüpfende Bahnstrecke
zum ehemaligen Bahnhof Burg (Fehmarn) wurde aus vorhandenen
Flächennutzungsplänen übernommen. Sie wurde in der Vergangenheit größtenteils in einem Infrastruktursicherungsvertrag des Landes
vor der Entwidmung geschützt, um die seit 1997 vom Land verfolgte
Reaktivierungsoption aufrecht zu erhalten.
82
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Obwohl die Bürger Fehmarns sich mit einem Bürgerentscheid gegen
die finanzielle Beteiligung der Stadt Fehmarn am Ausbau des Bahnhofsvorplatzes ausgesprochen haben, wurde von der AKN aus Kaltenkirchen die Durchführung einer Planfeststellung für den Bau des
Bahnhofes und der Strecke bis zum Hauptgleis der Vogelfluglinie
beantragt.
Bahnhof Fehmarn
Der Planfeststellungsbeschluss liegt vor, der Bahnhof wurde im
Sommer 2010 in Betrieb genommen.
Hierdurch erfolgt eine verbesserte Anbindung der Insel Fehmarn
durch saisonale Verkehrsangebote (IC-Verbindungen FehmarnBurg-Köln-Passau, IC Frankfurt-Köln-Fehmarn-Burg und zurück,
RE-Direktverbindungen von/nach Hamburg an Wochenenden und
an Feiertagen).
Zusätzlich gibt es eine Verknüpfung am Bahnhof Fehmarn-Burg mit
den Buslinien, die im Sinne eines „Umweltverbundes“ ausgebaut
werden müssen.
Die Versorgung der Insel mit ÖPNV-Bussen erfolgt über die Autokraft, die ganzjährig die Orte Burg a.F., Wulfen, Avendorf,
Fehmarnsund, Strukkamp, Albertsdorf, Blieschendorf, Niendorf a.F.,
Klausdorf a.F., Presen, Gahlendorf, Vitzdorf, Katharinenhof,
Meeschendorf, Staberdorf, Sahrensdorf, Landkirchen, Bisdorf,
Vadersdorf, Gammendorf, Seelust, Krummensiek, Johannisberg,
Sartjendorf, Neujellingsdorf, Altjellingsdorf, Lemkenhafen, Bellevue,
Lemkendorf, Petersdorf, Schlagsdorf, Dänschendorf, Wenkendorf,
Altenteil, Wenkendorf, Westermarkelsdorf, Bojendorf, Kopendorf,
Sulsdorf, Orth anfährt. Diese Touren sind überwiegend für Jedermann nutzbare Schulbusfahrten.
Busverbindungen
Die ebenfalls von der Autokraft versorgte Strecke Puttgarden-BurgOldenburg-Kiel wird stündlich befahren. Zusätzlich gibt es einen
Bürgerbus, der von ehrenamtlichen Bürgern organisiert und betrieben wird. Der Bürgerbus versorgt die Orte auf der Insel in der Hochsaison bis zu den touristisch geprägten Zielen, im Frühling und
Herbst gibt es einen eingeschränkten Fahrplan. Im Winter sind Buchungen als „Anrufbus“ möglich.
4.11 Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen, Ver- und
Entsorgungsleitungen
Die dargestellten Flächen und Leitungen sind bis auf die Erweiterungsfläche für das Klärwerk in Burgstaaken alle vorhanden. Die
geplanten Bauflächen in Burg werden an die Abwassereinrichtungen
Gewässerschutz
83
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
der Stadtwerke Fehmarn angeschlossen.
Aus Sicht des Gewässerschutzes wäre es wünschenswert, alle Bauflächen außerhalb der Ortslage Burg an die zentrale Entwässerung
des ZVO anzuschließen.
Von den Stadtwerken Fehmarn und vom ZVO wird angestrebt, Abwasserbeseitigungskonzepte aufzustellen, um ein langfristiges Konzept für die Entsorgung der vorhandenen und der geplanten Bauflächen zu haben.
Fast alle Vorfluter auf der Insel Fehmarn müssen geschöpft werden,
Rückhaltungen und ggf. auch Reinigungsanlagen sind vorzusehen.
Dieses gilt insbesondere für Burg und Burgstaaken. Die zusätzliche
Entwässerung nach Rückhaltung sollte den Abfluss von 1,2 l/sec x
ha nicht überschreiten.
Westlich des Klärwerkes soll eine Pflanzenbeetanlage entstehen.
Zusätzlich sollen dort möglicherweise eine Gewässerverlegung, der
Bau eines Mahlbusens und eines neuen Schöpfwerkes erfolgen.
Nähere Einzelheiten werden in späteren Genehmigungen festgelegt.
Die Campingplätze im Nordwesten der Insel sollten vordringlich an
die zentrale Schmutzwasserentsorgung angeschlossen werden.
4.12 Altlasten
Gemäß der Hinweise der Bodenschutzbehörde des Kreises sind im
F-Plan Altablagerungen gekennzeichnet, die ggf. Auswirkungen auf
Planungen haben können.
Neben den bekannten Altablagerungen liegen für 345 Grundstücke
erste Hinweise auf altlastenrelevante Nutzungen vor. Deshalb sollte
bei jedem B-Plan-Verfahren und jedem flächenverbrauchenden Genehmigungsverfahren die Bodenschutzbehörde des Kreises beteiligt
werden. Auf den Grundsatz, dass bei jedem Verdacht für das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast die unter
Bodenschutzbehörde zu beteiligen ist, wird hingewiesen. Ein Verdacht liegt insbesondere bei stillgelegten Gewerbeflächen vor.
84
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
5
Umweltbericht
5.1 Einleitung
Zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes gemäß § 1
Abs. 1 Nr. 7 und § 1a BauGB wird eine Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Umfang und der Detaillierungsgrad
der Umweltprüfung wurde nach der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1
BauGB, die vom 30.03.2010 bis zum 07.05.2010 durchgeführt wurde, unter Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen festgelegt.
Umweltprüfung
Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen sind insbesondere zu
betrachten:
- Auswirkungen der geplanten Bauflächen auf die biotischen und
abiotischen Schutzfaktoren,
- Schutz der Landschaftsfaktoren in den LSG’s, insbesondere
durch die geplanten Nutzungsintensivierungen auf und an den
Campingplätzen,
Beurteilung
von Auswirkungen
- Schutz der freien Landschaft vor vermeidbaren Zersiedelungen,
- Erhalt der Kulturlandschaft unter besonderer Berücksichtigung
des für die Erholungsnutzung wichtigen Küstenstreifens,
- Erhalt und Förderung der verhältnismäßig geringen naturnahen
Elemente auf der Insel (Niederungen im Nordwesten und Westen
sowie Steilküsten im Osten, kleinere Niederungsflächen im Küstenbereich, alle Küstensäume).
Für die Beurteilung der Auswirkungen ist zu beachten, dass auf der
Ebene des Flächennutzungsplanes (lediglich) die Standorte für die
vorhandenen und zusätzlich geplanten Nutzungen dargestellt werden und somit nur eine grobe Beurteilung der voraussichtlichen
Auswirkungen vorgenommen werden kann und muss. Detaillierte
Betrachtungen erfolgen anschließend auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung bzw. in den jeweiligen Planfeststellungs-/ Genehmigungsverfahren.
Hinzuweisen ist auf den im Jahre 2007 festgestellten Landschaftsplan der Stadt Fehmarn, in dem ausführliche Darstellungen der vorhandenen Naturausstattung enthalten sind und der schon umfangreiche Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der abiotischen und biotischen Faktoren sowie zum Landschaftsbild/zur Erholungsnutzung aufzeigt. Außerdem wurden schon bei der Ausarbeitung des Landschaftsplanes geplante Wohnbau-, Gewerbe- und
Sonderbauflächen diskutiert und festgelegt. Diese Grundlagen sind
grobe Beurteilung
auf F-Plan-Ebene
Berücksichtigung
Landschaftsplan
85
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
in den F-Plan eingeflossen.
5.1.1
Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Flächennutzungsplanes sowie Art und Umfang der geplanten Vorhaben
Mit dem Aufstellungsbeschluss vom 22.05.2008 hat sich die Stadt
Fehmarn entschlossen, einen neuen Flächennutzungsplan für die
Insel aufzustellen. Dieses geschah auch mit dem Hintergrund, dass
Ende 2007 der Landschaftsplan festgestellt wurde und damit eine
wesentliche Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Entwicklung
der Stadt vorhanden ist.
Aufstellungsbeschluss
Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sollen für einen
Zeithorizont von 15 - 20 Jahren Eckpunkte für die Entwicklung der
Insel formuliert werden. Hierbei sind insbesondere folgende Faktoren zu berücksichtigen:
- die demografische Entwicklung in der Wohnbevölkerung sowie
das Wanderungsverhalten,
Faktoren und Absichten
- die Entwicklung des Tourismus,
- die Entwicklung der Landwirtschaft einschließlich der Flächennutzungen für Windenergieanlagen,
- der Erhalt und die Bereitstellung von Arbeitsplätzen im Handel
und im handwerklich-gewerblichen Bereich,
- die Bereitstellung von Einrichtungen der Bildung, Kultur, Gesundheit, des Sports,
- der Schutz der Natur- und Kulturlandschaft als Basis für alle flächenhaften Nutzungen,
- die Auswirkungen der von der Bundesregierung beschlossenen
festen Beltquerung.
Bei der Zusammenstellung der unterschiedlichen Nutzungsansprüche treten Konflikte untereinander und zu den vorhandenen Nutzungen auf, die im Rahmen der gemeindlichen Abwägung gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB gerecht beurteilt werden müssen. Dabei hat der
Schutz der Natur- und Kulturlandschaft für die landschaftsbezogene
Erholungsnutzung auf der Insel Fehmarn einen besonders hohen
Stellenwert.
Bei der Aufstellung des F-Planes wurden und werden von den politischen Entscheidungsträgern folgende Grundsätze beachtet:
-
planerische Grundsätze
für politische
Entscheidungen
Durch den FNP dürfen keine Verschlechterungen für die heimische Bevölkerung eintreten, es sind möglichst Verbesserungen
zu erreichen.
86
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
-
Da der Tourismus und die Windenergieanlagen erheblichen
Anteil am Steueraufkommen der Kommune haben, müssen diese Wirtschaftsfaktoren besonders gefördert werden.
-
Der Inselcharakter und die besondere Eigenart der InselLandschaft sind bei allen Entscheidungen zu erhalten und zu
fördern.
-
Die historischen Dorfstrukturen und die Altstadt von Burg sind
zu erhalten und zu fördern.
-
Die Landwirtschaft als Hauptnutzer der Bodenflächen schuf,
erhält und pflegt die Kulturlandschaft der Insel. Sie ist zu fördern.
-
Die geplante feste Beltquerung soll als Entwicklungschance für
die Insel genutzt werden.
Die zukünftige Entwicklung der Stadt Fehmarn soll in folgenden
Schwerpunkträumen geschehen:
Schwerpunkträume
-
Das Unterzentrum Burg ist und bleibt der Schwerpunkt für Dauerwohnen, Gewerbe, Dienstleistungen, Einzelhandel, öffentliche
Verwaltung, Schulen, Gesundheitswesen und Tourismus in all
seinen unterschiedlichen Facetten.
Unterzentrum Burg
-
Es wird ergänzt von den Orten Landkirchen und Petersdorf, die
die Versorgung des inneren und des westlichen Teils der Insel
mit übernehmen.
Landkirchen, Petersdorf
-
Die hohe, durch die Landschaft geprägte Erlebnisqualität an der
Küstenlinie führte zur Ansiedlung von Ferienzentren, Campingplätzen, einem Golfplatz und Ferienhausgebieten. Ehemalige
kleine Fischerhäfen wurden zu attraktiven Yachthäfen ausgebaut. Diese besondere Qualität des „Tourismus am Wasser der
Ostsee“ soll auch zukünftig als Standortfaktor genutzt werden.
Tourismus an der
Küstenlinie
-
Außerhalb des Küstensaumes und der Orte wird die Insel durch
den Ackerbau geprägt. Im nördlichen Teil treten die großflächigen Windparks hinzu, in der die Windenergieanlagen rasterförmig strukturiert aufgestellt sind und der Landschaft ein technisches, zukunftweisendes Gepräge geben. Die Windenergieanlagen sind wichtige Einkommensquellen der einheimischen Bevölkerung und damit auch der Stadt Fehmarn. Sie sollen weiter
gefördert werden.
-
Die Niederungsgebiete im Norden und Westen und der hochgelegene Südosten der Insel weisen schon heute großflächig geschützte und schützenwerte Biotope auf. Diese Flächen sollen
weiter für den Naturschutz entwickelt werden, um Ausgleich zu
schaffen für die intensiven touristischen Nutzungen im Küstenraum und die dadurch geplanten Veränderungen des Land-
Zukunftstechnologie
Windenergieanlagen
Flächen für den
Naturschutz
87
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
schaftsbildes durch bauliche Anlagen. Die vorhandenen touristischen Nutzungen in diesen Gebieten sollen behutsam weiterentwickelt werden, ohne die Zielsetzungen des Naturschutzes,
die u.a. in der LSG-Vorordnung formuliert sind, erheblich zu beeinträchtigen. Dazu gehören auch die Einrichtung von saisonalen Behelfsparkplätzen an den Zufahrtsstraßen zu Campingplätzen im Nordwesten der Insel und die Aufstellung von Campinghäusern auf vorhandenen Campingplätzen.
-
Der überwiegende Teil der küstennahen Zone von ca. 1 km, die
im Südwesten angrenzenden Flächen bis Landkirchen und Petersdorf sowie der südöstliche Teil der Insel sind im Räumlichen
Konzept als Tabuzone für Wind- und großflächige Solarenergieanlagen sowie ortsuntypische gewerbliche Ansiedlungen
ausgewiesen. Hier soll die Landwirtschaft, der Tourismus und
der Naturschutz Vorrang vor anderen, insbesondere technischen Großprojekten und großflächigem Gewerbe, haben.
Tabuzone
-
Der Ausbau der Vogelfluglinie und die feste Beltquerung bedeuten einen wesentlichen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht
der Stadt Fehmarn, in das Landschaftsbild, in die Lebensqualität der in der Nähe befindlichen Ortschaften und in den Status
der „Insel“. Trotz der Ängste einiger Bevölkerungsteile vor unkalkulierbaren Risiken der Beltquerung hat sich die Stadt
Fehmarn entschlossen, die Chancen der Fernverbindung zwischen den „Kraftzentren“ Hamburg und Malmö-Kopenhagen zu
nutzen.
Chancen
der Beltquerung nutzen
Da sich die geplante feste Beltquerung und die geplante Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen der Planungshoheit der Stadt Fehmarn entziehen, können hierzu keine Darstellungen im F-Plan getroffen werden. Da jedoch beide Themen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der Insel haben werden, ist der
Begründung ein „Exkurs“ angefügt, in dem die Wünsche und Anregungen der Stadt Fehmarn formuliert sind. Dieses gilt auch für das
Projekt DE HOBEN, das nicht mehr im F-Plan dargestellt ist.
Exkurs
Windkraft,
feste Beltquerung
und DE HOBEN
88
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Abb. 17:
Räumliches Konzept
89
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Im Flächennutzungsplan sind im Wesentlichen folgende neuen Bauflächen dargestellt27:
- Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen
 in Burg,
ca. 38,42 ha
 in Petersdorf und Landkirchen,
ca. 14,76 ha
 in den Dörfern der Insel
ca. 14,97 ha
neue Bauflächen
181,02 ha
ca. 68,15 ha
- gewerbliche Bauflächen
 in Burg,
ca. 25,11 ha
 in Petersdorf und Landkirchen,
ca.
4,00 ha
 in Bannesdorf und Puttgarden
ca.
0,85 ha
ca. 29,96 ha
- Erweiterung Camping-/Wochenendplätze
ca. 22,61 ha
- Sondergebiete für touristische Bauflächen,
Kurklinik/Altenwohnungen etc.
ca. 45,61 ha28
- Erweiterung Kläranlage Burg
ca.
- Parkplätze, Entlastungsstraße Burg,
Umgebung Landkirchen
ca. 12,27 ha
2,42 ha
ca. 181,02 ha
Die Gesamtfläche der Stadt Fehmarn beträgt ca. 18.500 ha, die geplanten Bauflächen nehmen somit ca. 0,98% der Stadtfläche ein.
Der Anteil der versiegelten Bauflächen (Gebäude- und Freiflächen,
Betriebsflächen, Verkehrsflächen, Erholungsflächen, Flächen anderer Nutzungen)29 erhöht sich von ca. 11,18% auf ca. 12,16%. Hinzu
kommt die Erweiterung des Golfplatzes Wulfener Hals mit ca.
26,87 ha, die jedoch im Vergleich zu den o.g. Bauflächen zu wesentlich geringeren Eingriffen führt.
5.1.2
= 0,98%
der Stadtfläche
Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und
–planungen, ihre Bedeutung für den F-Plan und ihre Umsetzung bei der Aufstellung des Planes
Für den Flächennutzungsplan bzw. die Umweltprüfung sind insbesondere das Baugesetzbuch, das Bundesnaturschutzgesetz und
das Landesnaturschutzgesetz Schl.-H. von Belang.
27
28
29
siehe auch Anlage 1 der Begründung
davon ca. 4,5 ha schon heute Campingplatz Wulfener Hals
vgl. Abb. 2 der Begründung
90
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Nach § 1 Abs. 5 sowie § 1a BauGB sollen Bauleitpläne dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Bei der
Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere die Belange des
Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß § 1a BauGB zu berücksichtigen.
Baugesetzbuch
Gemäß § 18 BNatSchG ist über die Vermeidung, den Ausgleich und
den Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu entscheiden, wenn auf Grund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung
oder Aufhebung von Bauleitplänen Eingriffe in Natur und Landschaft
zu erwarten sind. Dementsprechend sind gemäß § 1a Abs. 3
BauGB die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in der Abwägung
zu berücksichtigen. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, sofern die
Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder
zulässig waren.
Bundesnaturschutzgesetz
Nach § 21 BNatSchG dienen NSG’s, Natura 2000-Gebiete, gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des § 30, Teile von LSG’s etc. dem
Biotopverbund, soweit sie Populationen wild lebender Tiere und
Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften dauerhaft sichern. Der Biotopverbund ist dauerhaft zu
gewährleisten. Oberirdische Gewässer, Uferzonen und Auen als
Lebensstätten und Biotope für natürlich vorkommende Tier- und
Pflanzenarten sind zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Weiterhin sind zu beachten:
§ 1 BBodSchG: Die Funktionen des Bodens sind nachhaltig zu sichern. Hierzu sind u.a. schädliche Bodenveränderungen abzuwehren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu
treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen
seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der
Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden.
Bundesbodenschutzgesetz
§ 1 WHG: Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts
und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Jedermann
ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein
Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Verunreinigung des Wassers
oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu
verhüten, um eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene
sparsame Verwendung des Wassers zu erzielen um die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und um eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.
Wasserhaushaltsgesetz
91
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
§ 1 BImSchG: Zweck des Immissionsschutzes ist es, Menschen,
Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie
Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
Bundesimmissionsschutzgesetz
§ 50 BImSchG: Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen
sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die
ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete
sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete, insbesondere öffentlich genutzte Gebiete, wichtige Verkehrswege, Freizeitgebiete und
unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvolle
oder besonders empfindliche Gebiete und öffentlich genutzte Gebietes, so weit wie möglich vermieden werden.
Im Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II sind für die
Insel Fehmarn im Wesentlichen folgende Inhalte dargestellt:
Landschaftsrahmenplan
 Schutzgebiete gemäß Bundes- und Landesnaturschutzgesetz
Schl.-H. sowie der internationalen Schutzgebiete,
 überschwemmungsgefährdete Gebiete,
 Gebiete mit besonderer Erholungseignung (küstennaher Raum),
 Gebiete mit besonderer Eignung für den Biotopverbund.
Alle Inhalte sind in den Landschaftsplan der Stadt Fehmarn eingegangen.
Im Landschaftsplan der Stadt Fehmarn sind detaillierte Aussagen
zu Schutzgebieten, zu den vorhandenen Nutzungen und Biotoptypen, zur Erholungs-Infrastruktur, zum Landschaftsbild getroffen worden. Ausgehend von der Naturausstattung werden Entwicklungsmaßnahmen für den Arten- und Biotopschutz, aber auch für Bauflächen, für Grünflächen etc. dargestellt.
Landschaftsplan
Die vorgenannten, aus Fachgesetzen und –planungen resultierenden Ziele wurden bei der Erarbeitung des F-Planes folgendermaßen
berücksichtigt und umgesetzt:
Berücksichtigung
der Ziele
- Das Prinzip der Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in
den Naturhaushalt und in das Landschaftsbild kommt den Forderungen zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlage nach. Angewendet wurde es zum Beispiel mit den Nachweisen/Prognosen
zum Bedarf nach Wohnbauland, gemischten und gewerblichen
Bauflächen und der Anordnung der Bauflächen an/in Ortslagen
oder an bestehende Einrichtungen, z.B. bei Erweiterungen von
Campingplätzen. Die freie Landschaft wird weitgehend geschont.
Vermeidung
und
Minimierung
92
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
- Notwendige Ausgleichsmaßnahmen für nicht vermeidbare Eingriffe werden in Gebiete mit einem hohen Entwicklungspotenzial für
den Arten- und Biotopschutz gelenkt, z.B. in die Niederungen im
Nordwesten der Insel.
Ausgleichsmaßnahmen
- Bei der Ausweisung von gemischten Bauflächen in den Dorflagen
wurden die Immissionsschutzkreise der dort wirtschaftenden
Schweinezuchtbetriebe berücksichtigt.
Immissionsschutz
- Die im Landschaftsrahmenplan und im Landschaftsplan dargestellten Inhalte wurden soweit wie möglich berücksichtigt, z.B. bei
der Ausweisung von Bauflächen möglichst an Ortsrändern auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen und außerhalb von
Schutzgebieten/Biotopverbundflächen.
Entsprechend der Aufgabenstellung wurden nur Ziele berücksichtigt,
die im Wirkungszusammenhang mit den Aussagen des Flächennutzungsplanes stehen und durch diesen auch beeinflussbar sind. Die
nähere Ausformulierung erfolgt auf den anschließenden Planungsebenen.
5.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 Nr. 2 und § 2a BauGB müssen
folgende Aussagen getroffen werden:
- Aussagen zum Bestand und zu den Umweltfaktoren, die durch
die geplanten Veränderungen voraussichtlich betroffen sind,
Standards
zur Beschreibung der
Umweltauswirkungen
- Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung,
- geplante Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen,
- anderweitige Planungsmöglichkeiten.
Die geforderten Aussagen werden für die geplanten Flächennutzungen, die in der Anlage 1 zusammengestellt sind, getroffen. In der
Anlage 3 sind der Bestand, die Prognose etc. detailliert tabellarisch
dargestellt, so dass im Folgenden nur Hinweise gegeben und übergeordnete Aspekte zur Umweltprüfung dargestellt werden.
5.2.1
Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands
Die umweltfachliche Darstellung und Bewertung der vorhandenen
Naturausstattung ist bereits im Landschaftsplan ausführlich enthalten, so dass hier nur auf Aspekte eingegangen wird, die für die Auf-
93
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
stellung des F-Planes relevant sind.
5.2.1.1 Landschaftsstruktur
Die Insel Fehmarn wird in erster Linie von der Landwirtschaft, speziell von den Ackerflächen, geprägt. Es gibt strukturarme Bereiche,
wie z.B. entlang der Vogelfluglinie, und strukturreichere Zonen, wie
z.B. in der Umgebung von Wenkendorf, Bisdorf und um den Hinrichsberg (vgl. L-Plan Seite 130). Diese zum Teil gut für den Radverkehr erschlossenen Landschaften haben einen mittleren bis hohen Wert für die landschaftsbezogene Erholung und auf Grund der
sehr guten Ackerböden einen sehr hohen Wert für die Landschaft.
strukturarme
Bereiche
Wesentlich kleinflächiger sind die Niederungsbereiche entlang der
Küstenlinie. Die größten sind die nördliche Seenniederung, die Niederung Wallnau bis Flügger Teich und die Sulsdorfer Wiek. Auf
Grund des hohen Natürlichkeitsgrades und der Lage an der Küstenlinie sind sie sowohl für die Erholungsnutzung als auch für den Arten- und Biotopschutz sehr hochwertig, die Landwirtschaft tritt hier
wegen des hohen Grundwasserstandes zurück (überwiegend Grünland-/Reetnutzung). Die vorhandenen Campingplätze in der nördlichen Seenniederung und im Bereich Flügger Strand beinhalten ein
verhältnismäßig hohes Konfliktpotenzial zum Naturschutz.
Niederungsbereiche
Deutlich prägend ist die ca. 85 km lange Uferlinie der Insel Fehmarn
mit der vorgelagerten Ostsee. Zusammen mit den vielen JahresSonnentagen ist sie ein Hauptanreiz für Touristen, die „Sonneninsel
Fehmarn“ zu besuchen. Deutlich wird dies durch die hohe Anzahl
von Campingplätzen, Ferienhausgebieten, Yachthäfen und Hotelanlagen, die sich fast alle im Küstensaum befinden. Wegen der in der
Regel intensiven touristischen Nutzung gibt es vielfach ein hohes
Konfliktpotenzial zu den Ansprüchen einer landschaftsbezogenen
Erholung und zum Naturschutz.
Sonneninsel Fehmarn
Die Ortslagen Burg und Petersdorf besitzen attraktive „Altstadt“Bereiche mit einem hohen touristischen Wert. Aber auch die anderen Ortschaften/Dorflagen bieten einzeln und in der Gesamtheit
überwiegend ein unverwechselbares Ambiente, das erhalten und
gepflegt werden muss. Die Ausweisung neuer Bauflächen hat diesem Aspekt Rechnung getragen, indem etwa über 50% der geplanten Bauflächen in/an der Ortslage Burg ausgewiesen werden.
„Altstadt“-Bereiche in
Burg und Petersdorf,
Dorflagen
Prägend sind ebenfalls die in größeren Feldern zusammengefassten
Windenergieanlagen, die die Insel teilende E4/Vogelfluglinie und die
Fehmarnsundbrücke.
Windenergieanlagen,
Sundbrücke
Von besonderer Bedeutung bei der Ausweisung von Bauflächen ist
Hochwasserschutz
94
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
der Hochwasserschutz bzw. die Berücksichtigung überschwemmungsgefährdeter Gebiete (potenzielle Hochwasserrisikogebiete),
die zurzeit durch die + 3 mNN-Linie abgegrenzt werden. Für Wohnnutzungen sollte ein „Klimazuschlag“ von 0,50 m eingehalten werden. Die Darstellung neuer Bauflächen unterhalb dieser Linie führt
bei fehlendem Deich zu erhöhten Ansprüchen an den baulichen
Hochwasserschutz an Gebäuden.
5.2.1.2 Schutzgut Mensch, Gesundheit des Menschen
Das Reizklima der von der Ostsee umgebenden Insel hat vielfältige
positive Auswirkungen auf den Organismus der Menschen. Nicht
zuletzt aus diesem Grunde verbringen viele Touristen ihren Urlaub
auf Fehmarn.
Reizklima Ostsee
Zur Vermeidung negativer Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen wurden folgende Aspekte berücksichtigt:
- Verminderung von Staub- und Lärmimmissionen von innerörtlichen Straßen/Kfz-Verkehr in Burg und Landkirchen → Planung
Umgehungsstraßen,
- Darstellung neuer Bauflächen in den Dorflagen möglichst außerhalb der Immissionsschutzkreise von Tierzuchtanlagen,
Immissionen
- keine neue Ausweisung von Wohnbauflächen/gemischten Bauflächen im unmittelbaren Wirkbereich der Vogelfluglinie (Lärm-/
Staubimmissionen).
5.2.1.3 Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
Die für diese Schutzgüter wertvollen Flächen sind in erster Linie
Niederungen (nördliche Seenniederung, Bereich Wallnau/Flügge
Sulsdorfer Wiek), aber auch höher gelegene Flächen/Steilufer im
Südosten der Insel. Alle größeren Flächen sind durch Naturschutzgebiete, FFH- oder Vogelschutz-Gebiete oder durch das LSG „Insel
Fehmarn“ geschützt. Schutzziele sind in erster Linie die Erhaltung
und Entwicklung von flachgründigen Teichen mit umgebenden Wiesen, Sträuchern und Dünen, Salzwiesen, Trockenrasen, Hochstauden- und Seggenriedern und Röhrichtbeständen sowie des Landschaftsbildes. Die Natur ist in der Gesamtheit zu erhalten und zu
entwickeln.
Niederungen, Steilufer
Landschaftsbild
95
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Abb. 18:
Schutzgebiete
96
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Gemäß L-Plan, Seite 96ff gibt es einen Rückgang der Vorkommen
gefährdeter Pflanzenarten, insbesondere im Bereich der Küstenbiotope (u.a. Strandwälle, Dünen) sowie der Feuchtgrünländer und
Deichvegetation. Hieraus folgt, dass insbesondere die Küstenlebensräume Fehmarns auf Grund ihrer besonderen Standortbedingungen einen hohen Wert für gefährdete Pflanzenarten haben und
somit besonders schutzwürdig sind. Hier ist das Konfliktpotenzial
zwischen den Ansprüchen der Erholungsnutzung und dem Biotopschutz besonders hoch.
wertvolle
Küstenlebensräume
Dieser besondere Wert wird unterstrichen durch die Bedeutung der
Avifauna. Hochwertige Lebensräume befinden sich in den Naturschutz- und Vogelschutzgebieten, aber auch außerhalb dieser Gebiete im Bereich der Strände, Strand- und Binnenseen sowie der
Fischteiche (L-Plan S. 123). Die Bedeutung der Insel Fehmarn für
Brutvögel wird in den meisten Gebieten von der Bedeutung für Zugvögel überlagert. Eine herausragende Bedeutung haben der Burger
Binnensee, der Grüne Brink und die Wallnau.
Avifauna
Zugvögel
5.2.1.4 Schutzgüter Klima/Luft
Es herrschen Westwetterlagen mit relativ kalten Sommern und warmen Wintern vor. Typisch sind für Fehmarn auf Grund der Lage in
der westlichen Ostsee ein mildes Gesamtklima sowie geringe jährliche Niederschläge. Die durchschnittlichen Temperaturen betragen
im Januar 0,3°C und im Juli 16,6°C, die Mittelwerte der Niederschläge liegen bei 550 mm im Jahr, sind also verhältnismäßig gering.
Dieses korrespondiert mit der hohen Sonnenscheindauer von
1.800 Std. pro Jahr, von Mai bis September werden allein 1.000
Sonnenstunden erreicht.
Das Reizklima der See und die hohe Sonnenscheindauer besitzen
einen hohen Wert für die Attraktivität der Insel für Touristen.
mildes Gesamtklima
geringe Niederschläge
hohe
Sonnenscheindauer
5.2.1.5 Schutzgüter Boden und Wasser
Fehmarn hat überwiegend tiefgründige Braun- und Parabraunerden
bzw. Pseudogleye mit einem verhältnismäßig hohen Grundwasserstand (überwiegend 0,80 m – 1,30 m unter Flur), die Entkalkung ist
lediglich bis zu einer Tiefe von 1 m fortgeschritten. Zusammen mit
dem hohen Humusgehalt führt dies zu Ackerzahlen von 60 bis 85
Bodenpunkten, auf sandigeren Böden, wie z.B. auf dem Wulfener
Berg, treten 46 – 70 Bodenpunkte auf. Insgesamt verfügt die Insel
Fehmarn über sehr ertragreiche Ackerböden, die die Grundlage für
die erfolgreiche Landwirtschaft bieten (L-Plan S. 52).
ertragreiche
Ackerböden
Die stärker grundwasserbeeinflussten Böden (Anmoor- und Flachmoorböden in den Niederungen) werden überwiegend als Grünland
97
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
genutzt bzw. sind von Röhrichten eingenommen.
Fast alle Flächen auf Fehmarn sind dräniert, der Grundwasserspiegel wird durch Gräben und Schöpfwerke auf einen gleichmäßigen
Stand gehalten.
belastete
Fließgewässer
Die Fließgewässer sind gemäß Saprobienindex stark bis sehr stark
verschmutzt, diese Werte werden in erster Linie von der intensiven
landwirtschaftlichen Nutzung im Einzugsgebiet der Gewässer hervorgerufen.
5.2.1.6 Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild
Die Landschaft Fehmarns ist überwiegend eine intensiv landwirtschaftlich genutzte Kulturlandschaft, die auf Grund der Insellage, der
langen Küstenlinie, der vielen Sonnentage, der vielen landschaftstypischen Ortslagen sowie der vorhandenen touristischen Infrastruktur
von Erholungssuchenden in großer Zahl aufgesucht wird. Trotz der
zum Teil geringen Strukturvielfalt der Landschaftsbilder hat die Insel
auf Grund des typischen Erscheinungsbildes einen hohen Wiedererkennungswert und besitzt eine hohe Attraktivität. Diese Besonderheit muss erhalten und entwickelt werden.
attraktive
Landschaft
98
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Abb. 19: Landschaftsbildtypen, Landschaftsräume (aus L-Plan, Seite 131)
5.2.1.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Auf der Insel Fehmarn befinden sich eine Vielzahl von Bau- und
Kulturdenkmalen, die Auflistung ist der Begründung als Anlage 2
beigefügt ist. Hinzu kommen archäologische Denkmale, die im FPlan nachrichtlich übernommen wurden.
Bau- und
Kulturdenkmale
Denkmale dokumentieren die historische Entwicklung einer Region
und sind einschließlich der Umgebung zu schützen.
Als besonders zu berücksichtigende Sachgüter können die Landesschutz- und die Regionaldeiche angegeben werden, da sie die Menschen auf der Insel vor Sturmfluten schützen.
Deiche
99
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
5.2.2
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung
Anschließend werden zusammenfassend die wichtigsten Auswirkungen der neu geplanten Flächennutzungen beschrieben. Nähere
Einzelheiten sind in den Tabellen der Anlage 3 enthalten. Die Aussagetiefe bezieht sich auf die Planungsebene des Flächennutzungsplanes.
5.2.2.1 Schutzgut Mensch/Gesundheit des Menschen
Die in den Ortschaften Vadersdorf, Dänschendorf, Bannesdorf,
Puttgarden geplanten gemischten Bauflächen befinden sich in der
Nähe oder z.T. innerhalb der Immissionsschutzkreise von Tierhaltungsbetrieben. In der Anlage 1 sind die vollen Mindestabstände
eingetragen, so dass bei einigen Flächen, z.B. in Vadersdorf, auf der
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die Umsetzung der FPlanung ggf. nur über die Festsetzung eines Dorfgebietes möglich
sein wird.
Immissionsschutzkreise
Durch die geplanten Umgehungsstraßen südlich Burg und nördlich
Landkirchen werden die heutigen Ortsdurchfahrten wesentlich entlastet, hierdurch reduzieren sich in den zentralen Ortslagen die
Lärm- und Staubbelastungen mit entsprechenden positiven Auswirkungen auf die angrenzenden Wohnnutzungen.
Umgehungsstraßen
Bei der Darstellung zusätzlicher Wohnbauflächen und gemischter
Bauflächen wurde darauf geachtet, sie möglichst nicht in Richtung
von Windenergieanlagen-Feldern und zur E4/Vogelfluglinie auszuweisen, um die Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub, Schattenwurf etc. zu vermeiden.
Für die geplanten Nutzungen auf den Campingplätzen, die sich innerhalb eines überschwemmungsgefährdeten Gebietes befinden, für
das Vorhaben im Hafen Burgstaaken besteht die Gefahr, dass insbesondere schlafende Menschen von Sturmfluten überrascht werden. Hier müssen auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung
Festsetzungen getroffen werden, die Leib und Leben der Menschen
schützen.
Schutz vor
Sturmfluten
Bei Nichtdurchführung der geplanten Umgehungsstraßen werden
die Belastungen der Anwohner der Ortsdurchfahrten bestehen bleiben.
5.2.2.2 Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
Je näher intensive (Um-)Nutzungen an naturnahe Strukturen angrenzen, desto höher ist das Konfliktpotenzial. Gemäß dieser Prämisse müssen insbesondere in den verbindlichen Bauleitplanungen
der Campingplätze in der nördlichen See-Niederung Lösungen gefunden werden, die den berechtigten Ansprüchen der Betreiber nach
Konfliktpotenzial
Wochenendplätze
100
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Umwandlung der Campingplätze in Camping- und Wochenendplätze
nachkommen, ohne den Zielen des Naturschutzes erheblich zu widersprechen. Dieses gilt auch für die übrigen Campingplätze, die
aber ein deutlich geringeres Konfliktpotenzial aufweisen, da sie nicht
an allen Seiten von wertvollen Biotopen umgeben sind.
In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises
Ostholstein wurden Richtwerte für die Aufstellung von Campinghäusern auf den einzelnen Campingplätzen festgelegt (siehe Kapitel
4.4.2 und 4.4.3 der Begründung). Eine konkrete Festlegung von
Vermeidungs-, Minimierung- und Kompensationsmaßnahmen erfolgt
auf der B-Plan-Ebene.
Campinghäuser
Es ist nicht auszuschließen, dass trotz aller Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen erhebliche Eingriffe in den Naturhaushalt,
wie z.B. eine zusätzliche Versiegelung von Flächen, auftreten.
Bei Nichtdurchführung der Planung würden sich die – voraussichtlich geringen – negativen Auswirkungen nicht einstellen.
Die Norderweiterung des Golfplatzes Wulfen grenzt an geschützte
Bereiche entlang des Burger Binnensees. Hier kann es eventuell zu
Beunruhigungen der Tierwelt kommen, gleichzeitig wird die intensive
landwirtschaftliche Nutzung eingestellt. Einzelheuten sind in den
folgenden Planungsverfahren zu prüfen.
Erweiterung
Golfplatz in Wulfen
Bei Nichtdurchführung der Planung würden die voraussichtlich geringen Störungen der Tierwelt ausbleiben, die intensive Landwirtschaft beibehalten werden. Die Aufwertung des Areals für die Pflanzen und Tierwelt durch die Anlage des Golfplatzes würde nicht eintreten.
Die Planung neuer Yachthafenanlagen mit Ferienhäusern in
Burgstaaken greift in ein Vogelschutzgebiet ein, ist jedoch gemäß
den vorhandenen Unterlagen zum B-Plan-Verfahren mit den
Schutzzielen vereinbar. Die Eingriffe in die Lebensräume von Wasserpflanzen und -tieren werden ausgeglichen.
Yachthafen
Burgstaaken
Bei Nichtdurchführung der Planung würden die Eingriffe nicht stattfinden, die heutigen Belastungen durch die Hafennutzungen würden
bestehen bleiben.
Alle anderen geplanten Bauflächen etc. weisen ein verhältnismäßig
geringes Konfliktpotenzial zu den o.g. Schutzgütern auf, da sie sich
überwiegend auf Ackerflächen oder auf schon intensiv genutzten
Flächen befinden (Westrand Campingplatz Wulfener Hals).
Besonders hinzuweisen ist auf die Sondernutzungen Wellenreiten,
Kitesurfen, Windsurfen, die auf der Ostsee außerhalb des Hoheitsgebietes der Stadt Fehmarn stattfinden. Konflikte mit der Pflanzenund Tierwelt treten insbesondere in Flachwasserzonen und im Ufer-
Nutzungen
auf der Ostsee
101
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
bereich zu den Landzugängen auf. Es muss bei den Sondernutzungsverträgen besonders darauf geachtet werden, dass die negativen Auswirkungen auf Fauna und Flora so gering wie möglich gehalten werden.
5.2.2.3 Schutzgüter Klima/Luft
Es wird davon ausgegangen, dass alle Planungen keine zu berücksichtigenden Auswirkungen auf die o.g. Schutzfaktoren haben, da
das Planungsgebiet ländlich geprägt ist, keine klimarelevanten großflächigen Versiegelungen vorgenommen werden und sich entstehende Wärme- und Staubentwicklungen auf Grund der hohen Windhöffigkeiten nicht planungsrelevant auswirken.
keine
planungsrelevanten
Auswirkungen
5.2.2.4 Schutzgüter Boden und Wasser
Auf den geplanten Flächen finden Versiegelungen, Teilversiegelungen und Bodenverdichtungen statt, die als Eingriffe in den Boden zu
werten sind und ausgeglichen werden müssen. Gleichzeitig wird das
Regenwasser von den versiegelten Flächen in der Regel in Leitungen zu Rückhaltebecken/Sickerbecken und über Vorfluter zur Ostsee geführt. Je nach Nutzungsintensität werden Schmutzfrachten
mitgeführt, die je nach Art des Baugebietes durch entsprechende
technische Anlagen behandelt werden müssen.
auszugleichende
Eingriffe
Auf Grund der verhältnismäßig kleinen Versiegelungsflächen werden sich die Grundwasserstände auf der Insel Fehmarn durch die
geplanten Bauflächen nicht erheblich verändern.
Bei Nichtdurchführung der Planung werden die hauptsächlich vorhandenen ackerbaulichen Nutzungen bestehen bleiben mit ihren
z.T. negativen Auswirkungen auf die Wasserqualität (Nitrateintrag
etc.).
5.2.2.5 Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild
Besonders empfindliche Bereiche befinden sich in der küstennahen
Zone, die z.T. naturnah (z.B. nördliche Seen-Landschaft, Wallnau,
Flügger Strand), überwiegend aber landwirtschaftlich geprägt ist. Im
gesamten Küstenbereich gibt es das besondere Bild des Überganges vom Land auf die Ostsee, das es zu erhalten und landschaftsgerecht zu gestalten gilt.
Wegen dieser Besonderheit greifen alle geplanten Bauflächen zunächst einmal in das Landschaftsbild ein. Hierzu gehören in erster
Linie die erweiterten Nutzungen und die Erweiterungen der Campingplätze, aber auch die Yachthafenerweiterung in Burgstaaken.
Über Eingrünungsmaßnahmen, eine ansprechende Gestaltung und
eine angemessene Entwicklung in der Gebäudehöhe lassen sich die
Vorhaben landschafts-/ortsbildgerecht in die Umgebung integrieren.
Eingliederung in das
Landschafts-/Ortsbild
102
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Festsetzungen sind in den anschließenden B-Plänen zu treffen.
Die geplanten Bauflächen in/an den Ortslagen außerhalb Burg befinden sich fast alle außerhalb der küstennahen Zone und weisen
somit ein geringeres Konfliktpotenzial auf. Die Flächen sind verhältnismäßig klein und lassen sich durch Gehölzpflanzungen und eine
angemessene Gebäudegestaltung gut in die Landschaft einpassen.
geringeres
Konfliktpotenzial
in Orten außerhalb Burg
Der Schwerpunkt der baulichen Entwicklung ist in Burg vorgesehen.
Die neuen Bauflächen im Nordwesten und Südosten der heutigen
Ortslage müssen sich durch innere Durchgrünungen, äußere Eingrünungen, durch eine angemessene Verdichtung und Gestaltung in
die Landschaft einfügen, wobei der durch den Tourismus geprägte,
kleinstädtische Charakter im Verhältnis zu den anderen Ortslagen
zur Geltung kommen kann.
Schwerpunkt Burg
Bei Nichtdurchführung der Planung würden die zusätzlichen Eingriffe in das Landschaftsbild entfallen, die heute vorhandenen Vorbelastungen durch die Campingplätze, durch zum Teil nicht eingegrünte
Ortsränder etc. bestehen bleiben.
5.2.2.6 Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Die Bau- und Kulturdenkmale sind nach jetzigem Wissenstand von
den Ausweisungen nicht betroffen. Die neuen Bauflächen befinden
sich überwiegend an Ortsrändern, während sich die Baudenkmale
hauptsächlich in den Ortszentren befinden.
Bau- und
Kulturdenkmale
Archäologische Denkmale sind nach jetzigem Stand ebenfalls nicht
direkt betroffen, eine Ausnahme bildet ggf. die nördliche Erweiterung
des Campingplatzes Katharinenhof. Dort befinden sich Großsteingräber am südwestlichen Rand der geplanten Erweiterungsfläche.
Sie sind als Grünfläche dargestellt, direkte Auswirkungen sind nicht
zu befürchten. Maßnahmen zur Besucherlenkung und zur Einbindung in das Landschaftsbild müssen auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung festgelegt werden.
Archäologische
Denkmale
Bei Nichtdurchführung der Planung würden die Grabhügel weiterhin
durch die umgebenden Ackernutzung und den südlich angrenzenden Campingplatz betroffen sein.
Auswirkungen auf das Sachgut Deiche sind durch die geplanten
Darstellungen nicht erkennbar.
Deiche
5.2.2.7 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
In den vorangegangenen Kapiteln wurden die Auswirkungen der
Vorhaben auf die einzelnen Schutzgüter dargestellt. Dabei wurde
deutlich, dass durch die geplanten Vorhaben viele betroffen werden.
Die wesentlichen Wechselwirkungen des Vorhabens werden nach-
103
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
folgend beschrieben:
Schutzgut Mensch
Der Mensch steht sowohl als Teil seiner Lebensumwelt als auch
durch seine Nutzungsansprüche in einem besonderen Verhältnis
zum Naturhaushalt und damit zu den Schutzgütern. Die vom Menschen ausgelösten Veränderungen und Beeinträchtigungen der
Schutzgüter haben immer auch Rückwirkungen auf den Menschen
und die für ihn relevanten Nutzungen. Im Folgenden sind die wichtigsten Nutzungen und Funktionen der einzelnen Schutzgüter für
den Menschen beispielhaft aufgezeigt:
Mensch und Natur
Boden




Lebensraum für Pflanzen und Tiere,
Standort für Bau- und Verkehrsflächen,
Speicherraum für Niederschlagswasser,
Filter-/Pufferfunktion gegenüber Schadstoffen.
Wasser
 Trinkwasservorrat,
 Lebensraum für Pflanzen und Tiere,
 Bedeutung als Strukturelement für die Landschaft.
Klima/Luft
 Wohlbefinden/Gesundheit.
Pflanzen/Tiere
 Sicherung einer Artenvielfalt,
 Naturerlebnis.
Landschaft, Landschaftsbild
 Erholung,
 Wohnen, Arbeiten.
Schutzgut Tiere
Die wesentlichen Wechselwirkungen werden im nachfolgenden Abschnitt im Zusammenhang mit dem Schutzgut Pflanzen genannt. Für
die Fauna stellt der Verlust von Vegetationsflächen eine Beseitigung
von Lebensraum dar.
Tiere, Pflanzen
Viele Pflanzen dienen der Fauna als Nahrungsgrundlage etc. Dadurch
wirkt eine Beeinträchtigung der Vegetation auch auf die Fauna. So
können z.B. Schwermetallablagerungen über die Nahrungskette toxisch (Cadmium) oder schädigend (Kupfer, Chrom, Blei etc.) wirken.
Schutzgut Pflanzen
Die Pflanzen wirken als „Luftfilter“, indem sie der Luft O2 zuführen, CO2
entziehen sowie Stäube und Luftschadstoffe binden. Hierdurch kommt
Luftfilter
104
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
es zu deren Anreicherung im Boden und Veränderungen der Standortbedingungen.
Da die Bestäubung und Verbreitung zahlreicher Pflanzenarten auch
von Tieren abhängig ist, wirkt eine Beeinträchtigung der Fauna auch
auf die Vegetation und umgekehrt.
Bestäubung
Staub- und Schadstoffimmissionen können zu Stoffwechselstörungen
sowie Vitalitätsverlusten von Pflanzen führen, was wiederum die Nahrungsgrundlage für Tiere einschränkt.
Schutzgut Boden
Durch Flächeninanspruchnahme wie Versiegelungen kommt es zu
einer Beeinflussung der Standortbedingungen des Bodens und seiner
Funktionen. Diese können sich über verschiedene Wirkungswege wie
Boden -> Wasser -> Mensch oder Boden -> Pflanze -> Tier /Mensch
auswirken.
Wirkungswege
Boden
Schutzgut Wasser
Eine Beeinflussung des Wasserhaushalts, z.B. oberflächennahes
Grundwasser, wirkt sich auch auf den Boden, die Bodenentwicklung
und die Stoffverlagerung im Boden aus. Die Verunreinigung des Wassers durch Schad- und Nährstoffe kann direkt über die Nahrungskette
auf Tiere und Menschen wirken.
Schad- und Nährstoffe
Schutzgut Klima / Luft
Auf Grund des geringen Umfangs und der Art der Bauvorhaben sind
die Schutzgüter Klima und Luft bezüglich der Wechselwirkungen zu
vernachlässigen.
Schutzgut Landschaft
Da sich die Landschaft aus den einzelnen Schutzgütern: Boden,
Wasser, Klima/ Luft, Pflanzen und Tiere sowie der gesamtästhetischen
Wirkung des betrachteten Raumes zusammensetzt, gelten für die
Landschaft die in den vorangegangenen Kapiteln dargestellten Auswirkungen der Vorhaben auf die einzelnen Schutzgüter und ihre Wechselwirkungen.
5.2.3
geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und
zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen
5.2.3.1 geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung
nachteiliger Auswirkungen
Die wichtigsten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind
die Begrenzung der neuen Bauflächen auf ein notwendiges Maß, die
Reduzierung des Versiegelungsgrades auf ein Minimum und die
Anordnung der Bauflächen in/an vorhandenen Ortslagen auf intensiv
genutzten Flächen. Diese Vorgaben wurden bei fast allen Flächen
Begrenzung
Bauflächen
105
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
eingehalten, wobei es Unterschiede in der verbleibenden Konfliktintensität gibt, die im Kapital „Auswirkungen“ und in den Tabellen zu
den einzelnen Flächen (Anlage 3) beschrieben sind. Insbesondere
zum Wohnungsbedarf wurde eine ausführliche Prognose erarbeitet,
die sowohl den Gesamtbedarf an Wohneinheiten als auch die Verteilung auf der Insel begründet. Der Versiegelungsgrad kann erst auf
der B-Plan-Ebene festgesetzt werden.
Reduzierung
Versiegelung
Eine weitere wichtige Vermeidungsmaßnahme ist die Anordnung
von neuen gemischten Bauflächen möglichst außerhalb der Immissionsschutzkreise der Tierhaltungsbetriebe. Hierdurch wird der Konflikt zwischen der Wohnnutzung und den Geruchsbelastungen reduziert. Diese Vorgabe wird weitgehend erfüllt.
Immissionsschutzkreise
Weitere Vermeidungsmaßnahmen sind in den Tabellen der Anlage 3
aufgeführt, wie z.B. die Erhaltung von Knicks, der Schutz von Fließgewässern, die Anlage von Gehölzstreifen als Eingrünung von Bauflächen, die Berücksichtigung des Hochwasserschutzes in der Gebäudeplanung.
Detaillierte Festsetzungen müssen auf der Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung erfolgen.
5.2.3.2 Maßnahmen zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen
In der folgenden Tabelle wird eine erste grobe Übersicht über die
voraussichtlichen Eingriffe und die daraus resultierenden Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Eine Konkretisierung erfolgt in den
anschließenden Planungsverfahren.
Übersicht
Eingriff-Ausgleich
Tab. 20: Ausgleichserfordernis
geplante
Baufläche in
ha
1
30
31
Versiegelungsfaktor
Versiegelungsfläche
/ha
Ausgleichsfaktor30
Ausgleichsfläche
/ha
Bauflächen
- Wohnbauflächen
43,94
0,45
19,77
0,50
9,89
- gemischte Bauflächen
21,71
0,60
13,03
0,50
6,51
- gewerbliche Bauflächen
29,96
0,80
23,97
0,50
11,99
18,09
0,25
4,52
2
Camping-/Wochenendplätze
3
4
31
22,61
0,80
Flächen für Ver- und Entsorgung
2,42
0,80
1,94
0,50
0,97
Flächen für Sondergebiete außer Camping-/Wochenendplätze
und Golfplatz
45,61
0,70
31,93
0,50
15,97
vgl. Runderlass des Innenministeriums u.a. Schleswig-Holstein: Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht, 03.07.1998
Teil-/Vollversiegelung, Bodenverdichtung etc.
106
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
geplante
Baufläche in
ha
Golfplatz
6
Parkplätze
etc.
„Strandversorgung“
7
Umgehungsstraßen Burg und
Landkirchen
Zwischensumme
Versiegelungsfaktor
Versiegelungsfläche
/ha
Ausgleichsfaktor30
Ausgleichsfläche
/ha
26,87
0,5032
13,44
0,20
2,69
6,25
0,8033
5,00
0,25
1,25
6,02
0,90
5,42
0,65
3,52
205,39
132,59
57,31
+ Zuschlag für zurzeit nicht absehbare, anderweitige Ausgleichsverpflichtungen (10%)
5,73
+ Ansatz für Aufstellung von Campinghäusern auf vorhandenen Campingplätzen pauschal
1,50
Gesamtfläche
64,54
Es wird davon ausgegangen, dass die Versiegelungen überwiegend
auf Acker bzw. auf nicht wertvollen Vegetations-/Biotopstrukturen
ausgeführt werden.
Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen außerhalb der Eingriffsflächen
sollen bevorzugt in den im Plan dargestellten Maßnahmenflächen
für den Naturschutz umgesetzt werden. Insbesondere in der nördlichen Seenniederung, aber auch bei Albertsdorf und östlich/westlich
der Ortslage Burg auf den intensiv genutzten landwirtschaftlichen
Flächen gibt es ein hohes Entwicklungspotenzial. Die Flächen befinden sich überwiegend im Eigentum von Landwirten oder der Stadt
Fehmarn und müssen für Ausgleichsmaßnahmen gekauft oder langfristig gepachtet werden.
5.2.4
Ausgleich in
Maßnahmenflächen
anderweitige Planungsmöglichkeiten
Die über den heutigen Bestand hinausgehenden Darstellungen sind
das Ergebnis langjähriger Diskussionen in der Bevölkerung und in
den politischen Gremien, insbesondere bei der Aufstellung des
Landschaftsplanes und - selbstverständlich - in den vergangenen
drei Jahren mit der Erarbeitung des Flächennutzungsplans.
Die meisten Bauflächen wurden schon bei der Landschaftsplanerarbeitung unter dem Gesichtspunkt der Konfliktreduzierung ausgewählt, die Verfeinerung bei der F-Plan-Aufstellung erfolgte vorwiegend unter dem Gesichtspunkt des Bedarfs und der daraus resultierenden Abgrenzungen. Hinzugetreten sind in erster Linie die Nut32
33
Landschaftsplan
zusätzliche
befestigte Flächen, Greens, Bahnen, Abschläge etc.
Teil-/Vollversiegelung, Bodenverdichtung etc.
107
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
zung der Campingplätze auch als Wochenendplatz, der Golfplatz,
die Ferienhäuser in Wulfen, die Erweiterung von Campingplätzen
und die Anlage von Parkplätzen.
Zusammenfassend werden keine ernsthaft zu diskutierenden Alternativplanungen gesehen, die unter der Voraussetzung, dass die im
jetzigen Plan enthaltenen Bedarfe befriedigt werden sollen, zu erheblichen Verringerungen der Eingriffe in die Schutzgüter führen
würden. Die jetzt dargestellten Nutzungen sind aus Sicht der Stadt
Fehmarn ein tragbarer Kompromiss für alle geäußerten Nutzungsansprüche, übergeordneter Vorgaben und Schutzansprüche.
5.2.5
Nutzungen
tragbarer
Kompromiss
zusätzliche Angaben
5.2.5.1 umweltbezogene Informationen
Zur Umweltprüfung wurden hauptsächlich folgende Unterlagen herangezogen:
- Trüper Gondesen Partner, Landschaftsarchitekten BDLA (2008):
Landschaftsplan Stadt Fehmarn
verwendete
Unterlagen
- BBS Büro Greuner-Pönicke (2010): FFH-Verträglichkeitsprüfung
Bebauungsplan Nr. 92 für den Campingplatz „Am Belt“, Stadt
Fehmarn
- Brandes, E. (2010): Kreis Ostholstein/Stadt Fehmarn: Umweltverträglichkeitsstudie zur Erweiterung des Yachthafens in Burgstaaken
- Geologisches Landesamt Schleswig-Holstein (Hrsg.) (1958): Geologische Landesaufnahme von Schleswig-Holstein. Karten und
Erläuterungen zum Bodenkundlichen Bestand und zur Hydrogeologie
- Lutz, K. (2010): FFH-Verträglichkeitsstudie für das EGVogelschutzgebiet DE-1633-491 „Ostsee östlich Wagrien“ für die
Erweiterung eines Sportboothafens in Burgstaaken
- Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
(2010/2011): Landschafts- und Umweltatlas Schleswig-Holstein
(http://www.umweltdaten.landsh./atlas/scipt/indis.php)
- Planungsbüro Ostholstein (2008): Entwicklungsgebiet „DE HOBEN“, Rahmenplan zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Planungsbüro Ostholstein (2008: Begründung zur 55. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Fehmarn für ein Gebiet westlich
der „Strandallee“, südlich des „Grünen Weges“ und östlich der
Straße „Burgstaaken“ („DE HOBEN“)
- Planung Blanck (2010): Bebauungsplan Nr. 72 der Stadt
108
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Fehmarn für das Gebiet im südlichen Teil von Burgstaaken, südlich des Menzelweges und westlich der Straße Burgstaaken, einschließlich des alten Hafenbeckens im Bereich des Burger Binnensees
- Planungsbüro Ostholstein (2010): Begründung zum Bebauungsplan Nr. 92 der Stadt Fehmarn für ein Gebiet an der Nordwestküste der Insel Fehmarn für den Campingplatz „Am Belt“, nördlich
von Altenteil
5.2.5.2 verwendete technische Verfahren (Methodik) und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen
Die Umweltprüfung konzentrierte sich auf die für die Flächennutzungsplanung wesentlichen Umweltaspekte für die einzelnen
Schutzgüter, bezogen auf die über den jetzigen Bestand hinausgehenden Planungen. Die Ergebnisse sind in der Anlage 3 dargestellt.
Tab. 21: geprüfte Umweltaspekte und –kriterien
Nr.
Schutzgüter
1
Tiere, Pflanzen, biologische - FFH-/Vogelschutzgebiete,
Vielfalt, Schutzgebiete
- NSG’s, LSG’s, geschützte
Landschaftsbestandteile,
- geschützte Biotope,
- Biotopverbund,
- derzeitige Nutzung (Biotoptyp)
Landschaft/Landschaftsbild
- Erholungswert der Landschaft,
- typische Landschaftsbilder
Boden/Wasser
- Grundwasser,
- Oberflächenwasser
Mensch, Gesundheit des - Immissionen TierzuchtanlaMenschen
gen,
- Verkehrslärm,
- Sportlärm,
- Seeklima/Sonnentage (Bioklima),
- Hochwasserschutz
Kulturgüter, sonstige Sach- - Bau- und Kulturdenkmale,
güter
- Archäologische Denkmale,
- Deiche/Hochwasserschutz
2
3
4
5
Aspekte/Kriterien
Beschränkung auf
wesentliche
Umweltaspekte
Das Schutzgut Klima/Luft wurde für die einzelnen Planungsflächen
nicht betrachtet, da insgesamt keine planungsrelevanten Auswirkungen zu erwarten sind.
109
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Umweltauswirkungen sind
nicht aufgetreten. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Flächennutzungsplan die geplante Nutzung lediglich vorbereitet, die
konkreten Auswirkungen der Nutzung sind noch nicht bekannt. Eine
nähere Beurteilung kann erst auf der Ebene des Bebauungsplanes
bzw. in späteren Genehmigungs-/Planfeststellungsverfahren erfolgen. Für die Umweltprüfung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes kann somit nur um eine grobe Abschätzung der Auswirkungen gehen.
grobe Abschätzung
der Auswirkungen
5.2.5.3 Maßnahmen zur Umweltüberwachung (Monitoring)
Die Überwachung der Umweltauswirkungen kann frühestens in der
verbindlichen Bauleitplanung festgelegt werden, da erst dann das
Projekt konkreter definiert wird. Denkbar wären z.B. Kartierungen
der Fauna und Flora, Bodenanalysen zum Nachweis des Nährstoffentzuges oder Untersuchungen der Wasserqualität in Fließgewässern bei Nutzungsaufgaben in den Randzonen.
Überwachung später
5.2.5.4 allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichtes
Am 22.05.2008 hat die Stadt Fehmarn die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Aus der Bedarfsanalyse und unter Berücksichtigung der im Landschaftsplan vorgeschlagenen Bauflächen ergaben sich ca. 208 ha prüfrelevante neue Bauflächen einschließlich Umgehungsstraßen, Golfplatz und zusätzlich zu betrachtende, erweiterte Nutzungen von Campingplätzen, deren Auswirkungen in der Anlage 3 detailliert dargestellt sind.
Verhältnismäßig konfliktreich sind die Planungen im Nordwesten
und Westen der Insel (Camping-/Bedarfsparkplätze), während die
zusätzlichen Bauflächen in den Dörfern der Insel relativ konfliktarm
sind. Die großflächigen neuen Bauflächen im Nordwesten und Süden der Ortslage Burg weisen auch ein erhebliches Konfliktpotenzial
auf, die Darstellungen unterstützen jedoch das Ziel, die dörfliche
Struktur der Insel zu schonen und das Unterzentrum Burg als
Schwerpunkt für Wohnen, Gewerbe und Tourismus weiter zu entwickeln.
Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sollen möglichst in und
am Rande der schon heute geschützten und schutzwürdigen Flächen umgesetzt werden, überschlägig ist hierfür eine Fläche von
ca. 65,5 ha erforderlich.
Zusammenfassend stellen die gegenüber dem Bestand zusätzlich
dargestellten Nutzungen einen tragbaren Kompromiss für alle geäußerten Nutzungsansprüche – einschließlich die des Naturschutzes –
dar. Die Abwägung zwischen dem Für und Wider einer Bauflächen-
110
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
darstellung erfolgte immer unter der Prämisse, die typische KulturLandschaft der Insel Fehmarn insbesondere für den Tourismus,
aber auch für die Landwirtschaft zu schützen unter besonderer Berücksichtigung der für den Arten- und Biotopschutz wichtigen Flächen, die sich in erster Linie im Küstenstreifen befinden.
111
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
6
Nachrichtliche Übernahmen
Als nachrichtliche Übernahmen sind Planungen und sonstige Nutzungsregelungen aufgenommen worden, die nach anderen als die
im Baugesetzbuch der Baunutzungsverordnung formulierten gesetzlichen Vorschriften zu beachten sind, soweit sie für die Planungsebene des Flächennutzungsplanes relevant sind. Dieses gilt auch
für denkmalgeschützte Anlagen und Objekte.
6.1 Denkmale
Auf der Insel gibt es viele Bau- und archäologische Denkmale.
Die archäologischen Denkmale wurden aus vorhandenen F-Plänen
übernommen. Hierzu gehören auch die neuen, im Denkmalbuch
eingetragenen Denkmale, die in der Anlage 2 aufgeführt sind.
Auf Grund der Vielzahl der Denkmale in den Ortslagen wurde auf
eine Darstellung im Plan verzichtet, um die Lesbarkeit des Planes zu
gewährleisten.
Die in der Anlage 2 aufgenommenen Listen mit den Baudenkmalen
und Archäologischen Denkmalen werden von den zuständigen Behörden fortlaufend ergänzt.
Bei der Erweiterung des Campingplatzes Katharinenhof sind die
Belange des Archäologischen Dankmalschutzes besonders zu beachten (siehe Ziffer 4.4.3.1).
6.2 Schutzgebiete des Naturschutzes
Die nach Bundes- und Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein
ausgewiesenen
-
FFH-Gebiete,
-
Vogelschutzgebiete,
-
Naturschutzgebiete,
-
Landschaftsschutzgebiete,
sowie der Gewässerschutzstreifen und die Flächen der geschützten
Biotope wurden aus dem Landschaftsplan der Stadt Fehmarn übernommen.
6.3 Waldschutzstreifen
Die dargestellten Wälder in Richtung einer potenziell möglichen Be-
112
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
bauung mit baulichen Anlagen sind mit dem lt. Waldgesetz Schleswig-Holstein 30 m breiten Schutzstreifen versehen worden, um potenzielle Konflikte zu verdeutlichen.
6.4 Deiche
Die vorhandenen Landesschutz- und Regionaldeiche wurden dem
Landschaftsplan der Stadt Fehmarn bzw. aus der Abbildung 15 des
Landesentwicklungsplanes, Entwurf 2009, entnommen.
Deiche
Gemäß § 70 Abs. 1 Landeswassergesetzt (LWG) ist jede Benutzung
des Deiches, die seine Wehrfähigkeit beeinträchtigen kann, unzulässig. Insbesondere ist es u.a. verboten, auf und in dem Deich mit
Fahrzeugen aller Art außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Deichverteidigungswegen und der Überfahrten zu fahren
oder zu parken, Material, Geräte oder Boote zu lagern, Anlagen zu
errichten oder wesentlich zu ändern sowie Gegenstände aller Art,
insbesondere Badekabinen, Strandkörbe, Bänke, Buden oder Stände aufzustellen, zu lagern oder abzulagern, Zäune, Brücken oder
Deichtreppen zu errichten, Rohre oder Kabel zu verlegen und Bäume und Sträucher zu pflanzen.
Gemäß § 65 Abs. 1 LWG bestehen Deiche aus dem Deichkörper
und dem Deichzubehör. Zum Deichkörper gehören insbesondere
Schleusen, Siele, Stöpen, Mauern, Rampen und Deichverteidigungswege. Zum Deichzubehör gehören die Schutzstreifen beiderseits des Deichkörpers sowie Sicherungsanlagen, die unmittelbar
der Erhaltung des Deichkörpers und der Schutzstreifen dienen. Bei
Landesschutzdeichen ist der äußere Schutzstreifen 10 m, der innere
5 m breit. Die Schutzstreifen bemessen sich jeweils von Deichböschungsfuß. Der Deichschutzstreifen muss in seinen Breiten entsprechend angepasst werden, wenn sich dort Deichzubehör, z.B.
Deichverteidigungswege oder Treibselabfuhrwege, befindet.
Bauliche Anlagen dürfen gemäß § 80 Abs. 1 LWG in einer Entfernung bis zu 50 m landwärts vom Fußpunkt der Innenböschung von
Landesschutzdeichen und im Deichvorland nicht errichtet oder wesentlich geändert werden.
Ausnahmen von dem Verbot des § 80 Abs. 1 LWG sind zulässig,
wenn sie mit den Belangen des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes vereinbar sind und wenn das Verbot im Einzelfall zu
einer besonderen Härte führen würde oder ein dringendes öffentliches Interesse vorliegt.
Gemäß § 78 LWG besteht an der Küste grundsätzlich ein Nutzungsverbot. Demnach bedürfen u.a. die wesentliche Veränderung oder
Beseitigung von schützenden Bewuchs, die Entnahme von Sand,
113
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Kies, Geröll, Steinen oder Grassoden, die Vornahme von Abgrabungen, Aufschüttungen, Auf- und Abspülungen oder Bohrungen sowie
die Errichtung, Aufstellung oder wesentliche Änderung von Anlagen
jeder Art auf Küstenschutzanlagen, in den Dünen, auf den Strandwällen sowie an Steilufern und innerhalb eines Bereiches von 50 m
landwärts der oberen Böschungskante einer Ausnahmegenehmigung der unteren Küstenschutzbehörde.
6.5 Bahnanlagen
Die planfestgestellten Bahnanlagen wurden aus den vorhandenen
F-Plänen übernommen.
In unmittelbarer Nähe der elektrifizierten Bahnstrecke der DB ist in
Zukunft mit der Beeinflussung von Monitoren, medizinischen Untersuchungsgeräten und anderen auf magnetische Felder empfindlichen Geräten zu rechnen. Mieter auf genehmigten Baulichkeiten
sind auf die Beeinflussungsgefahr vor Nutzungsbeginn in geeigneter
Weise hinzuweisen. Es obliegt den Eigentümern, für Schutzvorkehrungen zu sorgen.
Wegen der von der Bahnanlage einwirkenden Immissionen (Lärm
und Erschütterungen) sind von Bauherrn Schutzanlagen in dem Umfang herzustellen, dass die Einhaltung der in den jeweils geltenden
Bestimmungen vorgesehenen Grenzwerte sichergestellt ist.
6.6 Anbauverbotszonen, Schutzbereiche, Richtfunkstrecken
Die Darstellung der Anbauverbotszonen an den Bundes-, Landesund Kreisstraßen und die Begrenzungen der Ortsdurchfahrten wurden vom Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr gefordert. Direkte Zufahrten und Zugänge zu den freien Strecken dürfen grundsätzlich nicht bzw. nur in Absprache mit dem LBV Schl.-H.,
Niederlassung Lübeck, geplant und angelegt werden.
Anbauverbotszonen
Die Schutzbereiche um den Funkempfangsturm in Marienleuchte
wurden gemäß der Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung
Nord, Außenstelle Kiel, vom 26.05.2010 aufgenommen, um auf
mögliche Konflikte bei geplanten Baumaßnahmen in diesem Bereich
hinzuweisen. Dieses gilt auch für die geplanten Richtfunkstrecken
des Wasser- und Schifffahrtsamtes.
Schutzbereiche
Turm Marienleuchte
Bei Planungen im Umfeld des Funkempfangsturmes ist zu beachten:
- Im Abstand bis 500 m um den Funkempfangsturm darf keine Anlage oder Einrichtung eine Ebene überragen, die 12 m (22,70 m
über NN) über dem Fußpunkt des Fernmeldeturmes liegt.
114
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
- Im Abstand bis 1.500 m um den Funkempfangsturm
 ist die Errichtung spezieller Bauten und Anlagen, sowie deren
Änderung und Beseitigung gemäß § 3 Abs. (1) Schutzbereichsgesetz genehmigungspflichtig,
 ist die Errichtung von Bauten und Anlagen jeder Art, die eine
Höhe von 30 m über Grund überschreitet, sowie das Beseitigen von Bauten und Anlagen gemäß § 3 Abs. 1 Schutzbereichsgesetzt genehmigungspflichtig,
 ist die Errichtung von Freileitungen ab 110 kV und der Betrieb
elektrischer Bahnen nicht zulässig.
- Zusätzlich zu dem festgelegten Schutzbereichsradius besteht ein
sogenannter Wirkungsbereich mit einem Radius von 20 km (ausgehend vom Fußpunkt des Fernmeldeturmes), in dem, abhängig
vom Einzelfall, die militärischen Belange gemäß § 2 Raumordnungsgesetz und Baugesetzbuch im Planungsprozess und bei
Baumaßnahmen zu berücksichtigen sind.
- In einem Umkreis von 100 m ab Fußpunkt der Sende- und Empfangsantenne
 bedarf die Errichtung, Änderung und Beseitigung baulicher
oder anderer Anlagen/Vorrichtungen über oder unter der Erdoberfläche der Genehmigung durch die Schutzbereichsbehörde,
 können zu errichtende Bauwerke genehmigt werden, wenn ihre Bauhöhe 3 m unter einer Horizontalen in Höhe des Antennenfußpunktes bleibt.
- Als Beschränkungen gegen Störungen, die von Freileitungen ab
1 kV und elektrischen Bahnen ausgehen können, werden Mindestabstände vom Antennenfußpunkt gefordert.
- Wasserseitig ist das Ankern, Fischen und Angeln sowie die
Sand- und Steinentnahme verboten.
- Die luftfahrtrechtliche Prüfung wurde durchgeführt, ausgehend
von Luftfahrthindernissen mit einer Bauhöhe von maximal 150 m
über Grund, und hat ergeben, dass Bauwerke, wie z.B. Windenergieanlagen, mit einer Bauhöhe von mehr als 100 m über
Grund – sofern geprüft und für zulässig befunden – gemäß der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (Nachrichten für Luftfahrer – Teil I Nr. 143/07
vom 24.05.2007) kennzeichnungspflichtig sind. Hierzu ist auch
die Beteiligung der zivilen Luftfahrtbehörde des Landes Schleswig-Holstein im
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
(Zivile Luftfahrtbehörde)
Mercatorstraße 9
24106 Kiel
erforderlich.
115
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
- Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Windkraftanlagen als
Luftfahrthindernisse in den militärischen Tiefflugkarten zu veröffentlichen sind. Dabei sind Angaben über die Höhe (Rotordurchmesser, Nabenhöhe) und die Standortkoordinaten der jeweiligen
Windkraftanlage beizufügen. An dem nachfolgenden Verfahren
ist die
Wehrbereichsverwaltung Nord
- Militärische Luftfahrtbehörde –
Hans-Böckler-Allee 16
30173 Hannover
zu beteiligen.
Als Schutzbereich um die Verteidigungsanlage Staberhuk (174 SH)
wurde die äußere 5 km-Begrenzung aufgenommen. Bei Baumaßnahmen in diesem Bereich ist die Außenstelle Kiel der Wehrbereichsverwaltung Nord zu beteiligen.
Außerdem sind Richtfunktrassen privater Anbieter aufgenommen
worden, die zu beteiligen sind, wenn höhere bauliche Anlagen errichtet werden. Die Trassen befinden sich in ca. 17 m bis 52 m über
vorhandener Geländehöhe. Genauere Angaben sind der Stellungnahme der Telefonica O2 Germany vom 13.07.2011 zu entnehmen.
7
Vermerke
Gemäß § 5 Abs. 4 BauGB sollen Planungen und sonstige Nutzungsregelungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften geplant
sind, im F-Plan vermerkt werden. Dieses gilt lt. § 5 Abs. 4a BauGB
auch für überschwemmungsgefährdete Gebiete.
Die Begrenzung der überschwemmungsgefährdeten Gebiete, der
geplanten Landesschutzdeiches im Nordwesten der Insel und das
geplante NSG wurden aus dem Landschaftsplan 2008 übernommen, um potenzielle Gefährdungen dazustellen bzw. vorsorgend auf
den geplanten Deichbau und auf das NSG hinzuweisen.
überschwemmungsgefährdete Gebiete
Teile des Plangebietes liegen im hochwassergefährdeten Bereich
unterhalb der Höhenlinie von NN + 3,50 (Bemessungswasserstand
ohne Wellenauflauf für Landesschutzdeiche an der Ostsee). Der
Wasserstand der Ostsee kann unter Berücksichtigung des säkularen
Meerwasseranstieges auch höher eintreten.
Bemessungswasserstand
Für bauliche Anlagen in hochwassergefährdeten Gebieten oder in
nicht ausreichend geschützten Gebieten an der Ostsee sollten folgende Grundsätze eingehalten werden:
- Räume mit Wohnnutzung auf mind. NN + 3,50m,
- Räume mit gewerblicher Nutzung auf mind. NN + 3,00 M,
116
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
- Lagerung wassergefährdender Stoffe auf mind. NN + 3,50 m,
- erosionssichere Gründung gegen Unterspülung,
- Vorkehrungen zur Sicherung gegen Auftrieb bei Lagergehältern,
Bauwerken etc.
Darüber hinaus sollte jederzeit die rechtzeitige zentrale Alarmierung
und Evakuierung der gefährdeten Menschen durch organisatorische
und technische Vorsorgemaßnahmen seitens der Stadt Fehmarn
und Dritter sichergestellt werden. Die Verfügbarkeit und der Einsatz
von Geräten zur Räumung von Gefahrenzonen und gefährlichen
und gefährdeten Gütern sollte entsprechende Berücksichtigungen
finden.
Da die Planungen zur festen Beltquerung gerade erst beginnen,
wurden die geplanten straßenbaulichen Veränderungen an der Vogelfluglinie (Landesbetrieb Verkehr NL Lübeck, Stand7/2009) und
der Untersuchungsraum für die Trassenauswahl der Beltquerung
(Fehmarn Bælt A/S, Stand 12/2009) als Vermerk übernommen, um
mögliche Konflikte zu den dargestellten Planungen der Stadt
Fehmarn aufzuzeigen.
Untersuchungsraum zur
festen Beltquerung
Die Umgehungsstraßen Burg und Landkirchen sind von der Stadt
Fehmarn geplant, die endgültige Festlegung der Trassen erfolgt in
den Planfeststellungs-/Genehmigungsverfahren.
Umgebungsstraßen
Die beiden Richtungsstrecken der Wehrbereichsverwaltung Nord
werden schon betrieben, befinden sich aber noch im Anordnungsverfahren und sind deshalb als Vermerk aufgenommen worden.
Richtfunkstrecken
Die geplanten Richtfunkstrecken, das geplante Naturschutzgebiet
und die geplanten Deiche wurden im F-Plan-Verfahren von den zuständigen Behörden benannt.
Das geplante LSG im Süden von Staberdorf und die Verschiebung
der LSG-Grenze gen Norden nördlich des Campingplatzes Katharinenhof ist eine Folge der Vergrößerung des o.g. Campingplatzes.
Die notwendigen Verfahren zur Festlegung der Grenzen ist von der
UNB des Kreises Ostholstein eingeleitet worden.
117
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
8
Sonstige Nutzungen
Diese Nutzungen (Kitesurfen, Wellenreiten, Windsurfen) befinden
sich auf der Ostsee außerhalb des Hoheitsgebietes der Stadt
Fehmarn und sind lediglich der Vollständigkeit halber aufgenommen
worden. Hierfür sind Sondererlaubnisse vom Land SchleswigHolstein/von der Bundesrepublik Deutschland notwendig.
9
Beschluss
Diese Begründung wurde in der Sitzung der Stadtvertretung am 13.12.2012 gebilligt.
Stadt Fehmarn, den 29.07.2013
gez. Schmiedt
Bürgermeister Otto-Uwe Schmiedt
118
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
EXKURS
Im Exkurs sind die Wünsche und Anregungen der Stadt Fehmarn
aufgeführt, die der Planungshoheit der Stadt Fehmarn entzogen sind
bzw. deren Darstellung im F-Plan auf Grund derzeit noch nicht erkennbarer Realisierbarkeit nicht möglich ist. Sie haben keine planungsrechtliche Verbindlichkeit und dienen lediglich der Information
von Planungsträgern, Investoren und anderen Planungsbeteiligten.
Nr. 1:
neue Flächen für Windenergieanlagen
Die Stadt Fehmarn hat zur Teilfortschreibung des Regionalplanes
(Eignungsgebiete für Windenergieanlagen) eine Stellungnahme an
den Kreis Ostholstein gesendet34. Hierin sind gegenüber dem derzeit gültigen Regionalplan zusätzliche Flächen für Windenergieanlagen aufgeführt:
- Rückbau von 9 Anlagen westlich von Burgstaaken und von 4 Anlagen bei Presen, Ersatzfläche westlich der B207 (ca. 210 ha).
neue Flächen für
Windenergieanlagen
- Vergrößerung der Windparks südlich Westermarkelsdorf (Bürgerwindpark, Windpark Nordwest, ca. 71 ha).
- Arrondierung Windpark Fehmarn-Mitte (ca. 32 ha).
- Arrondierung Windpark Presen (ca. 22 ha).
- Arrondierung Windpark Klingenberg (ca. 21 ha).
Die Abgrenzungen der zusätzlich geplanten Flächen für Windenergieanlagen berücksichtigen die Bedeutung der Insel für den Tourismus und für die Avifauna.
Sollten im Bereich nördlich Westermarkelsdorf zusätzliche Windenergieanlagen geplant werden, so ist dieses der Bundesnetzagentur, Außenstelle Hamburg, anzuzeigen.
Die Denkmalschutzbehörden und das Archäologische Landesamt
sind im Genehmigungsverfahren zu beteiligen.
Windenergieanlagen nordwestlich Dänschendorf
Laut Bescheid des Innenministeriums vom 02.11.2012 ist eine Teilfläche des Windparks Fehmarn-Nordwest von der Genehmigung
ausgeschlossen, da sie den aktuell geltenden Abstand zur Siedlung
von 800 m nicht einhält und die Fläche sich somit außerhalb einer
Eignungsfläche befindet. Die vorhandenen WKA’s sind dort als
Repowering-Anlagen entstanden, die auch außerhalb von Eignungsgebieten möglich sind. Sie genießen somit nach Aussage des
Innenministeriums (lediglich) Bestandsschutz.
34
siehe: Gebietsmeldung der Stadt Fehmarn, Stand 27.10.2011
119
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Die Stadt Fehmarn wird auch weiterhin versuchen, die von der Genehmigung ausgenommene und weitere Flächen für Windkraftanlagen durchzusetzen.
120
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Abb. 20:
Reduzierung/Neuausweisungen von Flächen für Windenergieanlagen
121
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Nr. 2:
Entwicklungskonzept feste Beltquerung
Im Juni 2009 wurde von der Bundesrepublik Deutschland der
Staatsvertrag zwischen Dänemark und Deutschland über den Bau
der festen Fehmarnbeltquerung beschlossen. Damit ist die Stadt
Fehmarn aufgefordert, ihre Vorstellungen zur Beltquerung zu formulieren.
Staatsvertrag
Die im Folgenden aufgeführten Ziele und Maßnahmen stehen am
Beginn einer Planungsphase, die im Wesentlichen durch übergeordnete Planungsinstitutionen gelenkt wird. Die Stadt Fehmarn hat
sich entschlossen, ihre Interessen schon frühzeitig im Rahmen der
Neuaufstellung des F-Planes darzulegen.
Ziel der Beltquerung ist es, eine „Brücke“ zu schlagen zwischen den
Metropolregionen Hamburg und Kopenhagen/Malmö – und darüber
hinaus. Entlang dieser Logistik-Achse sollen Zukunftsbranchen wie
Medizintechnik, Gesundheits- und Ernährungswirtschaft, Tourismus
und wissensintensive Zukunftstechnologien gestärkt und neu angesiedelt werden.
Verbindung
HamburgMalmö / Kopenhagen
Abb. 21: Hansebelt,
leicht verändert aus: IHK Lübeck; Handeln für die Zukunft unserer Region. Juni 2009
Erste Untersuchungen zu den Auswirkungen der Beltquerung liegen
vor, die Unterlagen für die Linienbestimmungen, Planfeststellungen
etc. werden zurzeit erarbeitet. Darüber hinaus sind Gutachten zu
den Entwicklungschancen entlang der Achse Hamburg – Puttgarden
erarbeitet worden. Es wird davon ausgegangen, dass sich das größte Potenzial zwischen den Zentren Hamburg und Lübeck befindet.
122
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
In Kenntnis der Situation vor Ort und unter Berücksichtigung der
heute vorhandenen Informationen zur festen Beltquerung werden
von der heimischen Bevölkerung und den kommunalen Politikern
folgende negative Auswirkungen gesehen:
1.
Der überwiegende Teil der im Erwerbsleben stehenden Bevölkerung ist vom Tourismus abhängig. Die Insel Fehmarn mit seinen langen, überwiegend naturnahen Uferlinien, netten, ruhigen
Orten und dem für Fahrradfahrer attraktiven Binnenland ist jedes Jahr mit über 3 Millionen Übernachtungen ein attraktives
Urlaubsziel. Während der Bauzeit von etwa 8 – 10 Jahren wird
diese Attraktivität bei einem großen Anteil der Urlauber Einbußen erleiden, viele werden sich wahrscheinlich ruhigere Erholungsziele auf dem Festland suchen. Dieses wird auch durch
die „Schauleute“ vor/an der Baustelle nicht aufgewogen.
negative Auswirkungen:
auf Tourismus
2.
Der Transitcharakter der Vogelfluglinie wird durch die feste
Beltquerung weiter verstärkt, der Tourist wird „durchgeleitet“.
3.
Durch die Reduzierung des Fährverkehrs werden Arbeitsplätze
im jetzigen Hafen Puttgarden und in den vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen verloren gehen.
auf Arbeitsplätze
4.
Die Auswirkungen der Beltquerung auf die Umwelt sind zurzeit
nicht abschließend absehbar. Dieses gilt auch für die Sicherheit
der Schifffahrt. Bei einer Havarie können die für den Tourismus
wichtigen Küsten gravierend geschädigt werden.
auf die Umwelt
Die verantwortlichen Politiker der Stadt Fehmarn haben sich trotzdem entschlossen, die Chancen der festen Beltquerung zu nutzen,
soweit dies auf der Ebene des Flächennutzungsplanes möglich ist.
Den vorher benannten und befürchteten negativen Auswirkungen
werden Planungsansätze und Forderungen an das Land SchleswigHolstein und an die Bundesrepublik Deutschland gegenübergestellt,
die dazu dienen sollen, die negativen Auswirkungen zu minimieren
und die touristische Attraktivität der Insel Fehmarn mittelfristig weiter
zu erhöhen.
Chancen nutzen
2.1 Planungsansätze und Maßnahmen
Zur Vermeidung und Reduzierung der negativen Auswirkungen sind
umfangreiche Investitionen erforderlich, die von der Stadt Fehmarn
nicht aufgebracht werden können. Die erforderlichen Maßnahmen
müssen von der Bundesrepublik Deutschland und dem Land
Schleswig-Holstein finanziert werden, um dem für Nordeuropa wichtigen Projekt zum Durchbruch zu verhelfen und keine „Verlierer“ stehen zu lassen. Die Inanspruchnahme von EU-Geldern durch den
Keine Verlierer!
123
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Bund und das Land wird ebenfalls erwartet.
Im Folgenden werden die Planungsansätze und Maßnahmen nach
thematischen Schwerpunkten aufgeführt:
Forderungen
2.1.1 Tourismus

Einrichtung eines touristisch attraktiven „View-Point“ am Beginn
der Belt-Querung bzw. an der Baustelle auf Kosten der Investoren der Belt-Querung. Nachnutzung / Ergänzung durch ein
Fehmarn-/Likedeeler-, Fischereimuseum etc.
View-Point

Bau einer Raststätte mit Blick auf die Einfahrt in den Tunnel und
einer Raststätte östlich Landkirchen.
Autobahn-Raststätte

Einrichtung eines Finanzierungsfonds durch den Bund/das Land
für die Unterstützung von touristisch wirksamen Maßnahmen
auf Fehmarn, z.B. für den Ausbau des Radwege-/ Straßennetzes, Sanierung von historischen Gebäuden und Straßen in den
Dörfern sowie für die Erarbeitung eines Marketingkonzeptes zur
Neupositionierung des Tourismus auf Fehmarn.
Finanzierungsfond
Tourismus

Schutz der Küsten vor Schadstoff-Einträgen und Sedimenten
während des Tunnelbaus und der Betriebsphase.
Schutz vor Schadstoffen

Verhinderung von Schiffkollisionen zur Vermeidung von Wasser-/Strandverschmutzungen in der Bauphase, Vorhalten von
Notschleppern im Hafen Puttgarden.
Schiffskollisionen

Möglichst Umsetzung aller naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen auf der Insel Fehmarn, um das für den Ausgleich
erforderliche Kapital vor Ort einzusetzen und hierdurch Einkommensverbesserungen bei der heimischen Bevölkerung zu
sichern. Gleichzeitig wird die Attraktivität der Landschaft für den
Tourismus verbessert.
Ausgleichsmaßnahmen

Schutz der an der Trasse befindlichen Dörfer vor Lärmeinwirkungen mit Maßnahmen, die dem Lärmschutz eines reinen
Wohngebietes entsprechen.
Lärmschutz
2.1.2 Arbeitsplätze, Gewerbe

Erhalt und Förderung des Hafens Puttgarden auch nach Fertigstellung der Beltquerung, um Teile der vorhandenen Arbeitsplätze zu sichern.
Hafen Puttgarden

Teilweise Umnutzung der heute vorhandenen Bahn- / Hafenflächen zu Gewerbeflächen. Zwischennutzung als Lager-/ Montierflächen für den Tunnelbau.
Umwidmung
Hafen-/Bahnflächen

Errichtung eines überregional bedeutsamen Gewerbegebietes
für Logistikbetriebe etc. im Umgebungsbereich der Abfahrten
Überregional bedeutsamen Gewerbegebiet
124
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Puttgarden und Burg mit maximaler Förderung der Grundstückserwerbs- und Erschließungskosten durch Bund und Land.

Errichtung eines besonderen Gewerbegebietes für skandinavienbezogenen Einzelhandel etc. am Ortseingang von Burg. Finanzielle Unterstützung von Bund und Land.
Skandinavien-Shops

Erarbeitung einer wissenschaftlichen Untersuchung zu den
Entwicklungschancen auf Fehmarn zur Schaffung qualifizierter
Dauerarbeits- und Ausbildungsplätze, Finanzierung durch
Bund/Land.
Arbeitsmarktkonzept

Schaffung von Einrichtungen auf Fehmarn zur Kompensation
der wegfallenden Arbeitsplätze, z. B. Forschungseinrichtungen
bezüglich der Meeresökologie hinsichtlich der sich verändernden Strömungsverhältnisse und Salzgehalte der Ostsee.
Forschung

Umschulungen, Weiterbildung der heimischen Arbeitnehmer auf
die Anforderungen der Wirtschaft der benachbarten skandinavischen Länder.
Weiterbildung
2.1.3 Verkehr

Weitgehende Belieferung der Baustelle über den Seeweg und
ggf. über die Schiene zum Schutz des Tourismus auf Fehmarn.

Fertigstellung des Ausbaus der Vogelfluglinie einschl.
Fehmarnsundbrücke zu einer vierspurigen Bundesstraße vor
Beginn der Bauarbeiten für die Beltquerung, um Belastungen
durch Baustellenverkehr zu verringern.

Fertigstellung des Ausbaus von Umleitungsstrecken durch Ausbau der K43 (Blieschendorfer Allee) mit Anbindung nach Norden über „Amalienhof“ zur „Niendorfer Straße“ und südlich und
östlich um Burg mit Kreuzung der K44 und Anbindung an die
K49 und zusätzlich die Strecke westlich der Vogelfluglinie über
Landkirchen, Bisdorf, Gammendorf zur geplanten Anschlussstelle Puttgarden als Ausweichstrecke für die Vogelfluglinie.
Diese Umgehungsstraßen sind ebenfalls vor Beginn der Bauarbeiten für die Querung über den Fehmarnbelt fertig zu stellen,
um Ausweichstrecken unter Umgehung der Ortschaft Burg auf
Fehmarn zu gewährleisten.

Frühzeitige Realisierung der Anschlussinfrastruktur vor Beginn
der Bauarbeiten zur Errichtung der festen FehmarnbeltQuerung, um negative Effekte durch das bauinduzierte Verkehrsaufkommen zu reduzieren.

Erhalt des bestehenden Haltepunktes auf Fehmarn für den
Schienenpersonenverkehr mit ICE-Anbindung bzw. Neubau ei-
Umleitungsstrecke
Haltepunkt ICE
125
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
nes entsprechenden Haltepunktes direkt an der auszubauenden
Strecke der Vogelfluglinie zwischen Burg und Puttgarden.

Gewährleistung eines parallelen Betriebs von Nah-, Fern- und
Güterverkehr auf der Schiene sowie des Fährverkehrs auf der
Ostsee.

Verkehrsgerechten und zukunftsorientierten Ausbau der zu verlängernden Ausfahrten bei Avendorf, Burg und Puttgarden. Dazu gehört bei der Ausfahrt Avendorf der zeitgerechte Ausbau
der K43 (nordöstlich der Ortschaft) mit Radweg. Die Ausfahrt
bei Puttgarden muss eine angemessene Straßenverbindung
zum Hafengelände berücksichtigen, um eine Um-/Nachnutzung
des Hafens zu ermöglichen.
Ausfahrten

Berücksichtigung und Verwirklichung ergänzender Infrastrukturmaßnahmen, z.B. Ausweich-/ Auffangparkplätze für sturmbedingte Schließungen der Fehmarnsundbrücke, Umgehungsstraßen mit Radwegen, Raststätte.
Parkplätze

Für die Stadt Fehmarn kostenneutralen Aus-/ Umbau von
Bahnübergängen, Kreuzungen und Brücken (keine Anwendung
von §13 EkrG, der eine Kostendrittelung zwischen Bahn, Land
und Straßenbaulastträger vorsieht).
Bahnübergänge, Brücken
2.1.4 Sonstiges

Differenzierte Preisgestaltung für die Maut unter Berücksichtigung von Pendlern und spezieller Regionaltarife zur Stärkung
der Integration in der grenzübergreifenden Fehmarnbelt-Region.
Brückenmaut

Übernahme späterer Folgekosten des Projektes durch die Investoren bzw. Bund/Land, z.B. bei Havariefällen im Fehmarnbelt, veränderten Strömungsverhältnissen mit Uferabbrüchen/Beschädigungen an Küstenbauwerken.
Folgekosten
126
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Abb. 22: Forderungen der Stadt Fehmarn zur festen Beltquerung
127
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
Nr. 3:
Tourismusprojekt „DE HOBEN“35
Das Sondergebiet Tourismus westlich des Ortes Neue Tiefe zwischen der geplanten Entlastungsstraße und dem Burger Binnensee
ist eine Angebotsplanung zur Stärkung des Tourismus in Burg für
die gesamte Insel Fehmarn.
Gemäß dem Tourismuskonzept für die Insel Fehmarn (2007) gibt es
auf der Insel überwiegend Übernachtungsmöglichkeiten im niedrigeren Preissegment. Hochwertige Ferienanlagen und Hotels sind
kaum anzutreffen.
Mit dem geplanten Bau des Hotels am Südstrand (B-Plan 54a) ist
der Start in ein höherwertiges touristisches Angebot vorgesehen.
Das Angebot soll im Gebiet DE HOBEN auf ca. 34 ha Gesamtfläche
durch großzügig in die Fläche eingebettete Ferienhäuser und Hotels
ergänzt werden.
Flächen 34 ha
Da laut dem Rahmenplan gliedernde Grünflächen vorgesehen sind
und der 50 m breite Schutzstreifen am Burger Binnensee eine Bebauung bis an das Ufer verhindert (Konzept 4 des Rahmenplanes),
geht die Stadt Fehmarn zurzeit von einer Bebauung mit
ca. 120 Ferienhäusern und einem oder zwei Hotels aus36. Dieses
entspricht etwa der Planung in Lübeck-Travemünde auf dem Priwall.
Mit der Realisierung des Projektes DE HOBEN wird gegenüber von
Burgtiefe ein weiteres touristisch geprägtes Gebiet geschaffen, das
aber in seiner Ausnutzung wesentlich geringer ausfallen soll. Burgtiefe, DE HOBEN und Burgstaaken bilden den südlichen Abschluss
des Unterzentrums Burg und bieten den Touristen am östlichen
Burger Binnsee vielfältige Angebote im mittleren und im höheren
Preissegment. Mit der Realisierung von Projekten im Gebiet DE
HOBEN werden sich auch in Burgtiefe Qualitätsverbesserungen
einstellen, da sich die Konkurrenzsituation verstärkt. Diese Strukturund Qualitätsverbesserung ist Ziel der Landesplanung.
Am Nordostufer des Burger Binnensees soll eine Grünverbindung
entstehen, die Teil des Sondergebietes ist. Sie übernimmt eine
West-Ost-Verbindungsfunktion für Radfahrer und Fußgänger, aber
auch für die Pflanzen- und Tierwelt. Es wird davon ausgegangen,
dass die im oben genannten Rahmenplan 6/2008 formulierten Ab35
36
Qualitätsverbesserung
West-Ost
Grünverbindung
Grundlagen: Rahmen plan (23.06.2008) und Begründung (18.11.2009)
zur 55. F-Plan-Änderung der Stadt Fehmarn. Verfasser: Planungsbüro
Ostholstein/Stadt Fehmarn.
- Flächenbedarf pro Ferienhaus ca. 1.000 m² (800 m² in Sierksdorf:
Resort am Hansa-Park),
- Ein Hotel bis 200 Betten und max. zwei Geschossen benötigt
ca. 7.000 m² zzgl. Außenanlagen und Infrastruktureinrichtungen.
128
Flächennutzungsplan Stadt Fehmarn, 13.12.2012/18.06.2013
sichten für die Durchgrünung auch für eine ausreichende Nord-SüdVernetzung sorgen werden. Die planungsrechtliche Umsetzung erfolgt in der verbindlichen Bauleitplanung.
Große Flächen des SO-Gebietes Tourismus befinden sich in einem
überschwemmungsgefährdeten Gebiet. Zur Vermeidung von Überschwemmungsschäden müssen auf der B-Plan-Ebene Festsetzungen zu Geländehöhen (Aufschüttungen etc.), zu Erdgeschoßhöhen,
zu besonderen baulichen Schutzmaßnahmen etc. getroffen werden.
überschwemmungsgefährdetes Gebiet
Es wird angestrebt, die nördlich des DE HOBEN-Gebietes geplante
Entlastungsstraße vor Beginn der Bautätigkeiten im Sondergebiet
fertig zu stellen, um die Verkehrsbelastung im Ortskern so gering
wie möglich zu halten.
Entlastungsstraße
Abb. 23: Tourismusprojekt DE HOBEN; zukünftig geplante Darstellung im F-Plan
129