DS 289-10 für STR 16.12.10
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DS 289-10 für STR 16.12.10
einreichendes Amt/Sachgebiet: TA VWFA Stadtrat Beschluss-Nr. Beschluss-Nr. Beschluss-Nr. Ordnungs- und Gewerbeamt Bearbeiter: Frau Wojcik Drucksache-Nr. Anzeige-/ Genehmigungsbehörde: 289-10 Gesetzliche Grundlage der Anzeige-/Genehmigungspflicht: Beschlussvorlage Ausschuss Datum Ö SKS TA VWFA Stadtrat 2.12.10 16.12.10 x NÖ genehmigt genehmigt mit Änderung abgelehnt x Die Übereinstimmung der Satzung mit der EUDienstleistungsrichtlinie wird bestätigt: Unterschrift Amtsleiter Beteiligte Ämter und Sachgebiete (Ordnungs-Nr. und Sichtvermerk) Amt/SG Nr. 32 Amt/SG Nr. Amt/SG Nr. Amt/SG Nr. Rechtsamt Hr. Rockmann Bürgermeister Hr. Schöne Kämmerer Hr. Schmiech Ortschaft Änderung der Vorlage für die überplanmäßige Ausgabe für den Kostenersatz zur Hilfeleistung anderer Gemeinden und Privater anlässlich des Brandes bei der Kreiswerke Delitzsch GmbH Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle: 1.1310.6050.00-000 (Brandfälle, Einsätze) in Höhe von 44.000,00 € Als Deckungsquelle dienen die Haushaltsstellen: 1.8100.2200 (TWD, Konzessionsabgabe) in Höhe von 25.000,00 € 1.1120.1000 (Verwaltungsgebühren) in Höhe von 9.000,00 € 1.0500.1000 (Verwaltungsgebühren) in Höhe von 5.000,00 € 1.8105.2200 (Versorgung Döbernitz, Konzessionsabgabe) in Höhe von 5.000,00 € Fortsetzung: Seite 2 Dr. Wilde Oberbürgermeister Be r at u n g s e rg eb n i s Beschlussgremium: Stadtrat Einstimmig Stimmenmehrheit Ja Sitzung am: 16.12.2010 Nein Enthaltungen Befangenheit abweichender Beschluss (Rückseite) Le g en d e SKS TA VWFA Schule, Kultur, Soziales Technischer Ausschuss Verwaltungs- und Finanzausschuss Fortsetzungsblatt zur Drucksache DS 28 9- 10 Seite 2 Begründung: Am 7. April 2010 wurde die Feuerwehr Delitzsch über die Leitstelle Nordsachsen zur Löschung eines Brandes auf dem Gelände der Kreiswerke Delitzsch GmbH alarmiert. Gemeinden und private Firmen, welche am Löscheinsatz bei der Kreiswerke Delitzsch GmbH beteiligt waren, haben der Stadt Delitzsch die Kosten des Einsatzes auf der Grundlage des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in Rechnung gestellt. Für Brandeinsätze sind im Haushaltsjahr 2010 Haushaltsmittel in Höhe von 8.000,00 € eingestellt worden. In der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 14.10.2010 (Drucksache - Nr. 231-10) wurden 40.000,00 € zur Begleichung der vorliegenden Rechnungen als überplanmäßige Ausgaben genehmigt. Die vorhandenen Mittel in Höhe von insgesamt 48.000,00 € sind bereits für die Überweisungen der bis zum 14. 10.2010 vorliegenden Rechnungen zum Großteil verbraucht. Am 4. November 2010 hat die Gemeinde Löbnitz bei der Großen Kreisstadt Delitzsch den Antrag auf Kostenerstattung in Höhe von 24.437,50 € gestellt, welche 2010 fällig sind. Am 26. November 2010 hat die Stadtverwaltung Delitzsch von der Großen Kreisstadt Eilenburg drei Gebührenbescheide für Leistungen der Feuerwehr mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 18.996,50 € erhalten. Aus diesem Grund macht sich die Änderung der Vorlage auf überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 25.000,00 € auf 44.000,00 € erforderlich. Dr. Wilde Oberbürgermeister