Eigenheimzulage, Wohnungsbauförderung und Mieterverein

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Eigenheimzulage, Wohnungsbauförderung und Mieterverein
Brandenburg
16.09.2004
13:35 Uhr
Seite 2
Aus dem Landesverband
Eigenheimzulage, Wohnungsbauförderung und Mieterverein
Brandenburgs Parteien antworteten auf „Wahlprüfsteine“ des Landesmieterbundes
■
Die Landtagswahlen haben stattgefunden. Redaktionsschluss der MieterZeitung
war aber schon am 2. September. Da war noch nicht bekannt,
wie die Wahlen ausgegangen
sind. Kenntnis hatte der Landesverband aber von den Antworten, die ihm die Parteien auf die
ihnen zugesandten „Wahlprüfsteine“ zukommen ließen. Auf
der Internetseite des Landesverbandes – www.mieterbundbrandenburg.de – sind sie dokumentiert. Da nicht jeder über Internet verfügt, geben wir hier,
gekürzt, nach und nach die Antworten der Parteien wieder. Die
erste Frage lautete:
Wird Ihre Partei dafür eintreten, dass
1.1. die Eigenheimzulage gestrichen und die dadurch eingesparten finanziellen Mittel für
den Stadtumbau eingesetzt werden?
1.2. die Mod.-/Inst.-Förderung
des Landes erhöht wird, um die
Sanierung des Bestandes bei bezahlbaren Mieten weiter voranzutreiben?
1.3. die Mietervereine als Interessenverbände der Mieter vor
Ort in die Stadtumbau- und
Stadtentwicklungsprozesse unmittelbar einbezogen werden?
SPD
1.1. Wir unterstützen die von
der Bundesregierung beschlossene Streichung der Eigenheimzulage. Die auf diese Weise eingesparten Mittel – derzeit sind
es 30 Prozent der Eigenheimzulage – kommen bereits zum Teil
dem Stadtumbau zugute, insbesondere der Altschuldenhilfeentlastung. Die ab 2005 eingesparten Mittel sollen in einem
ausgewogenen Verhältnis sowohl für den Stadtumbau als
auch für bildungspolitische
Maßnahmen eingesetzt werden.
1.2. Eine Erhöhung der Modernisierungs- und Instandhaltungsmittel ist nicht notwendig.
Die Nachfrage ist sehr gering.
Das derzeitige Fördervolumen
ist vollkommen ausreichend,
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um ausreichend günstigen
Wohnraum anzubieten, in dem
sich Mieter wohl fühlen können.
1.3. Wir treten seit Beginn des
Stadtumbauprogramms dafür
ein, dass sich alle Beteiligten an
einen Tisch setzen und gemeinsam ein Stadtentwicklungsbzw. wohnungswirtschaftliches
Konzept entwickeln. Von besonderer Bedeutung ist natürlich das Engagement der Mieter,
weil sie unmittelbar von den
Veränderungen betroffen sind.
Deswegen ist Ihre Mitwirkung
für einen erfolgreichen Stadtumbauprozess unverzichtbar.
CDU
1.1. Die bisher für den Stadtumbau Ost eingeplanten Mittel
werden nicht ausreichen, um die
bestehenden Probleme auf dem
ostdeutschen Wohnungsmarkt
zu lösen. ... Die Eigenheimzulage ist ein Förderinstrument, was
in den letzten Jahren - wenn
Einsparungen zu realisieren waren oder Ausgaben in anderen
Bereichen finanziert werden
sollten - als Deckungsquelle genannt wurde. Vergessen werden
darf dabei allerdings nicht, dass
die Eigentumsbildung eine
wichtige Säule der Altersvorsorge ist. ...
1.2. In den vergangenen Jahren
wurde sichergestellt, dass alle
Mittel des Bundes kofinanziert
wurden. Die CDU Brandenburg
setzt sich dafür ein, dass auch in
den kommenden Haushaltsjahren die Kofinanzierung gesichert wird. Die vom Bund vorgenommenen Kürzungen wurden von uns scharf kritisiert und
die Erhöhung der Mittel für die
kommenden Jahre eingefordert.
1.3. Die CDU hat sich immer
dafür eingesetzt, dass in den
Stadtumbau- und Stadtentwicklungsprozess alle Beteiligten und
Betroffenen einbezogen werden. Nur so ist der gewünschte
Erfolg sicherzustellen.
PDS
1.1. Angesichts der Situation,
dass in Brandenburg inzwi-
schen 36 Prozent der Haushalte
im Wohneigentum wohnen und
darüber hinaus 165000 Wohnungen leer stehen, ist das Auslaufen der Eigenheimzulage ...
zu verkraften. ... Der notwendige soziale Stadtumbau in Brandenburg kann nur gelingen,
wenn alle Fördermöglichkeiten
konsequent auf dieses Ziel ausgerichtet werden. Deshalb hatten wir bereits vorgeschlagen,
80 Prozent der eingesparten
Mittel der reduzierten Eigenheimzulage für diesen Zweck
einzusetzen.
1.2. ... Aufgrund (des) hohen
Modernisierungsgrades und des
Wohnungsleerstandes von rund
15 Prozent im Land ist mit weiter wachsenden Modernisierungsinvestitionen und einem
erhöhten Förderbedarf real nicht
mehr zu rechnen. Dennoch sind
wir dafür, die Investitionszulage
für die Modernisierung von
Mietwohnungen über das Jahr
2004 hinaus zu verlängern und
an die Laufzeit des Stadtumbauprogramms anzupassen. ...
1.3. Ja, auf jeden Fall. Der Abriss langjährig bewohnter Wohnungen und ganzer Wohnviertel
ist sowohl für Mieter als auch
für Unternehmen ein finanziell
belastender, schmerzhafter Prozess, der nur mit gegenseitiger
Information, Achtung, Beteiligung und Verständnis konfliktarm zu bewältigen ist. ...
Bündnis 90/Die Grünen
Bündnis 90/Die Grünen setzen
sich bundesweit für die Abschaffung der Eigenheimzulage
und für eine verstärkte Förderung von Stadtumbaumaßnahmen ein. Insbesondere in den
ostdeutschen Ländern, d.h. auch
in Brandenburg, muss die Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik Prioritäten zugunsten der
Leerstandsbeseitigung und der
qualitativen Aufwertung der
Wohnungsbestände setzen. Besondere Beachtung verdienen
dabei unserer Ansicht nach die
Aufwertung und Stärkung der
Altstadtzentren. Dieser Prozess
kann aber nur gelingen, wenn
alle wichtigen Akteure am
Stadtumbauprozess in die Entscheidungsprozesse einbezogen
werden. Dies gilt insbesondere
auch für die Mietervereine. Aus
diesem Grund hat die rot-grüne
Bundesregierung entsprechende Regelungen mit der Novellierung des Baugesetzbuches
festgeschrieben.
FDP
1.1. ... Eigentumsbildung im
Wohnungsbau ist eine der
Schlüsselaufgaben, denn selbstgenutztes Wohneigentum ist die
akzeptierteste, sicherste und effizienteste Form der Altersvorsorge. Wohneigentum prägt
ganz entschieden die Entwicklung von Kindern, daher ist
Wohneigentumsförderung die
beste Investition in die Zukunft
der Kinder. Die Eigenheimzulage ist dabei ein wesentliches
Element. ... Die Wohneigentumsförderung dient in erster
Linie dafür, mehr Familien und
breiteren Bevölkerungsgruppen
zum Wohneigentum zu verhelfen. ...
1.2. Aus der Beratung von Mieterhaushalten ... ist bekannt,
dass der Anteil der Betriebskosten an der Gesamtmiete inzwischen deutlich über dem der
Kaltmiete liegt. Auch der Anteil
der so genannten Warmkosten
(Heizung/Warmwasser) liegt
selbst bei bisher sanierten Gebäuden deutlich zu hoch und
treibt die Gesamtkosten stark in
die Höhe. ... Die Mod.-/Inst.-Förderung, wie viele weitere Subventionen, gehören deshalb auf
den Prüfstand, um Wirksamkeit
und Treffsicherheit zu erhöhen.
1.3. Der Einbezug der jeweils
betroffenen örtlichen Mietervereine ist bei konstruktiver
Mitwirkung immer identitätsstiftend und für den Gesamtprozess fördernd. Nach dem Motto
„wer bestellt, muss auch bezahlen“ gilt dies natürlich auch hier,
so dass der Besteller (und spätere Nutzer) sich am Prozess beteiligen sollte.
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BRANDENBURG
Mieterfreundliche Bestimmungen des BGB
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Einige Hinweise für Mieter und Nutzer in von Versteigerung bedrohten Objekten
■
Die
Zunahme
von
Zwangsversteigerungen
betrachtet der Mieterbund Land
Brandenburg mit großer Sorge.
Ein Blick in das Amtsblatt des
Landes zeigt, dass auch die
Amtsgerichte scheinbar überlastet sind und sich dadurch die
Zeiträume, in denen Immobilien
zwangsverwaltet werden müssen, ständig verlängern.
Durch eine Zwangsverwaltung
sind die Rechte von Mietern,
Nutzern und Pächtern massiv
betroffen. Wird eine Zwangsverwaltung/-versteigerung eingeleitet, ist dringender Handlungsbedarf gegeben, damit sie
ihre Rechte und ihr Geld zuverlässig sichern. Hier deshalb eini-
ge allgemeine Hinweise zum
richtigen Verhalten in einer solchen Situation.
● Zur Schuldbefreiung ist es erforderlich, Miete und Betriebskosten ab Einleitung der
Zwangsverwaltung/-versteigerung nur noch an den Zwangsverwalter zu zahlen.
● Beim Zwangsverwalter sind
der Erhalt der Kaution und deren
Verzinsung sowie die beim Vermieter geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen zu sichern.
● Der Ersteigerer kann aus der
Zwangsversteigerung unmittelbar Eigentumsrechte – und damit Vermieter-/Verpächterrechte – wahrnehmen, obwohl er
noch nicht als Eigentümer in das
Beitrag sparen wegen „Hartz IV“?
Grundbuch eingetragen ist. Das
bedeutet u.a., dass der Ersteigerer – anders als ein „normaler“
Käufer – sofort auch im eigenen
Namen einen bestehenden
Mietvertrag kündigen kann.
● Auch langjährige Mietverträge können, anders als im Normalfall bei Eigentümerwechsel,
mit der kurzen Frist von drei Monaten gekündigt werden. Das
Zwangsverwaltungsrecht hebelt
die mieterfreundlichen längeren
Kündigungsfristen des BGB aus.
● Mieten, Nutzungsentgelt und
Pachten können auf der Grundlage
der gesetzlichen Bestimmungen
sofort erhöht oder bauliche Maßnahmen durchgeführt werden.
● Vorkaufsrechte, über die
Mieter von Wohnungen oder
Pächter von Grundstücken verfügen, sind nicht anwendbar. ■
LANDESVERBANDSTAG
BERIET AM 2. OKTOBER
IN FRANKFURT (ODER)
fentlichen Teil mit der
demographischen Entwicklung in Brandenburg sowie
mit der „Spirale des
Schrumpfens“. Im internen
Teil des Verbandstages erfolgten die Berichterstattung
des bisherigen Vorstandes
und die Wahl des neuen Leitungsgremiums für den
Landesverband. Über die
Ergebnisse des Landesverbandstages berichten
wir in Ausgabe 6/2004 der
MieterZeitung und vorab auf
der Internetseite des Landesverbandes: www.mieterbundbrandenburg.de.
Vor übereilter Entscheidung beraten lassen
■
Auch die Mietervereine
verfolgen die Entwicklung mit Sorge. Was die Regierung mit Hartz IV als unvermeidliche Reform darstellt,
wird oftmals als hemmungslose
Umverteilungspolitik von unten
nach oben empfunden. Bei der
Gesundheitsreform konnten wir
bereits feststellen, dass wegen
der Praxisgebühr, gestiegener
Zuzahlung zu Heil- und Hilfsmitteln und anderem Mitglieder
überlegen, wo sie noch einsparen könnten. Da kommt dann
auch der Mitgliedsbeitrag im
Mieterverein in Frage.
Doch schon in der Vergangenheit
versuchten Brandenburgs Mietervereine auf die Lage ihrer Mitglieder einzugehen. Die Satzungen bzw. Beitrags- und Gebührenordnungen sehen oft bereits Erleichterungen vor: Sozialbeitrag,
halbjährliche oder monatliche
Zahlung, Ratenzahlung in problematischen Fällen usw.
Eine Beispielrechnung des Mietervereins Potsdam zeigt, wie
dem Mitglied geholfen wird:
Liegt das monatliche Netto30
haushaltseinkommen unter 720
Euro, fällt der Jahresbeitrag bereits von 73,60 auf 52 Euro. Bei
halbjährlicher Zahlweise der
Beiträge kommt man dann auf
26 Euro im Halbjahr und 13 im
Quartal. Demgegenüber hilft
der Verein z. B. durch die Prüfung der Betriebskostenabrechnung oft, ein Vielfaches zu sparen. Und führt eine Rechtsberatung wegen Mieterhöhung
„nur“ zu einer Reduzierung je
Quadratmeter von 20 Cent, so
kommen im Jahr bei einer 50Quadratmeter-Wohnung 120
Euro zusammen.
Wir haben in den letzten Jahren
vielen Mitgliedern geholfen,
hohe Beträge einzusparen. Geben Sie Ihre Mitgliedschaft auf,
so dürfen wir Ihnen keine Unterstützung mehr gewähren! Also:
Erst Vorteile und Kosten einer
Mitgliedschaft klug abwägen,
dann rechnen und bei Erfordernis den Mieterverein nach Lösungsmöglichkeiten befragen.
Als Solidargemeinschaft der
Mieter wird er sich Ihrem Anliegen nicht verschließen.
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Foto: O. Saal
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Der Landesverbandstag des
Mieterbundes Land Brandenburg traf sich am 2. Oktober
in Frankfurt (Oder) zu seiner
satzungsgemäßen Beratung.
Unter dem Thema „Städte
zwischen Ab- und Aufbruch –
Chancen für Mieter?“ befassten sich die Delegierten im öf-
Wohnungsgesellschaften feierten
mit Mietern 150 Jahre ihrer Existenz
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Zahlreich kamen die
Mieter, als die in der AG
„Stadtspuren“ Potsdam zusammengeschlossenen Wohnungsgesellschaften am 28. August
zur Geburtstagsfeier eingeladen
hatten. Im Wohngebiet Zentrum
Ost beging der Bauverein Ba-
belsberg den 100. Jahrestag seines Bestehens, und die Wohnungsgenossenschaft
„Karl
Marx“ konnte auf 50 Jahre Existenz zurückblicken. Der Mieterverein Potsdam und Umgebung
war auf dem Fest mit einem
Stand präsent.
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Landesverband Mieterbund Land Brandenburg, Schopenhauerstraße 31, 14467 Potsdam,
Tel. 03 31/9 51 08 90. Verantwortlich für den Inhalt der Seiten 16 – 17: Dr. Rainer Radloff
5/2004 MieterZeitung 17