Eigenheimzulage, Wohnungsbauförderung und Mieterverein
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Eigenheimzulage, Wohnungsbauförderung und Mieterverein
Brandenburg 16.09.2004 13:35 Uhr Seite 2 Aus dem Landesverband Eigenheimzulage, Wohnungsbauförderung und Mieterverein Brandenburgs Parteien antworteten auf „Wahlprüfsteine“ des Landesmieterbundes ■ Die Landtagswahlen haben stattgefunden. Redaktionsschluss der MieterZeitung war aber schon am 2. September. Da war noch nicht bekannt, wie die Wahlen ausgegangen sind. Kenntnis hatte der Landesverband aber von den Antworten, die ihm die Parteien auf die ihnen zugesandten „Wahlprüfsteine“ zukommen ließen. Auf der Internetseite des Landesverbandes – www.mieterbundbrandenburg.de – sind sie dokumentiert. Da nicht jeder über Internet verfügt, geben wir hier, gekürzt, nach und nach die Antworten der Parteien wieder. Die erste Frage lautete: Wird Ihre Partei dafür eintreten, dass 1.1. die Eigenheimzulage gestrichen und die dadurch eingesparten finanziellen Mittel für den Stadtumbau eingesetzt werden? 1.2. die Mod.-/Inst.-Förderung des Landes erhöht wird, um die Sanierung des Bestandes bei bezahlbaren Mieten weiter voranzutreiben? 1.3. die Mietervereine als Interessenverbände der Mieter vor Ort in die Stadtumbau- und Stadtentwicklungsprozesse unmittelbar einbezogen werden? SPD 1.1. Wir unterstützen die von der Bundesregierung beschlossene Streichung der Eigenheimzulage. Die auf diese Weise eingesparten Mittel – derzeit sind es 30 Prozent der Eigenheimzulage – kommen bereits zum Teil dem Stadtumbau zugute, insbesondere der Altschuldenhilfeentlastung. Die ab 2005 eingesparten Mittel sollen in einem ausgewogenen Verhältnis sowohl für den Stadtumbau als auch für bildungspolitische Maßnahmen eingesetzt werden. 1.2. Eine Erhöhung der Modernisierungs- und Instandhaltungsmittel ist nicht notwendig. Die Nachfrage ist sehr gering. Das derzeitige Fördervolumen ist vollkommen ausreichend, 16 MieterZeitung 5/2004 um ausreichend günstigen Wohnraum anzubieten, in dem sich Mieter wohl fühlen können. 1.3. Wir treten seit Beginn des Stadtumbauprogramms dafür ein, dass sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen und gemeinsam ein Stadtentwicklungsbzw. wohnungswirtschaftliches Konzept entwickeln. Von besonderer Bedeutung ist natürlich das Engagement der Mieter, weil sie unmittelbar von den Veränderungen betroffen sind. Deswegen ist Ihre Mitwirkung für einen erfolgreichen Stadtumbauprozess unverzichtbar. CDU 1.1. Die bisher für den Stadtumbau Ost eingeplanten Mittel werden nicht ausreichen, um die bestehenden Probleme auf dem ostdeutschen Wohnungsmarkt zu lösen. ... Die Eigenheimzulage ist ein Förderinstrument, was in den letzten Jahren - wenn Einsparungen zu realisieren waren oder Ausgaben in anderen Bereichen finanziert werden sollten - als Deckungsquelle genannt wurde. Vergessen werden darf dabei allerdings nicht, dass die Eigentumsbildung eine wichtige Säule der Altersvorsorge ist. ... 1.2. In den vergangenen Jahren wurde sichergestellt, dass alle Mittel des Bundes kofinanziert wurden. Die CDU Brandenburg setzt sich dafür ein, dass auch in den kommenden Haushaltsjahren die Kofinanzierung gesichert wird. Die vom Bund vorgenommenen Kürzungen wurden von uns scharf kritisiert und die Erhöhung der Mittel für die kommenden Jahre eingefordert. 1.3. Die CDU hat sich immer dafür eingesetzt, dass in den Stadtumbau- und Stadtentwicklungsprozess alle Beteiligten und Betroffenen einbezogen werden. Nur so ist der gewünschte Erfolg sicherzustellen. PDS 1.1. Angesichts der Situation, dass in Brandenburg inzwi- schen 36 Prozent der Haushalte im Wohneigentum wohnen und darüber hinaus 165000 Wohnungen leer stehen, ist das Auslaufen der Eigenheimzulage ... zu verkraften. ... Der notwendige soziale Stadtumbau in Brandenburg kann nur gelingen, wenn alle Fördermöglichkeiten konsequent auf dieses Ziel ausgerichtet werden. Deshalb hatten wir bereits vorgeschlagen, 80 Prozent der eingesparten Mittel der reduzierten Eigenheimzulage für diesen Zweck einzusetzen. 1.2. ... Aufgrund (des) hohen Modernisierungsgrades und des Wohnungsleerstandes von rund 15 Prozent im Land ist mit weiter wachsenden Modernisierungsinvestitionen und einem erhöhten Förderbedarf real nicht mehr zu rechnen. Dennoch sind wir dafür, die Investitionszulage für die Modernisierung von Mietwohnungen über das Jahr 2004 hinaus zu verlängern und an die Laufzeit des Stadtumbauprogramms anzupassen. ... 1.3. Ja, auf jeden Fall. Der Abriss langjährig bewohnter Wohnungen und ganzer Wohnviertel ist sowohl für Mieter als auch für Unternehmen ein finanziell belastender, schmerzhafter Prozess, der nur mit gegenseitiger Information, Achtung, Beteiligung und Verständnis konfliktarm zu bewältigen ist. ... Bündnis 90/Die Grünen Bündnis 90/Die Grünen setzen sich bundesweit für die Abschaffung der Eigenheimzulage und für eine verstärkte Förderung von Stadtumbaumaßnahmen ein. Insbesondere in den ostdeutschen Ländern, d.h. auch in Brandenburg, muss die Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik Prioritäten zugunsten der Leerstandsbeseitigung und der qualitativen Aufwertung der Wohnungsbestände setzen. Besondere Beachtung verdienen dabei unserer Ansicht nach die Aufwertung und Stärkung der Altstadtzentren. Dieser Prozess kann aber nur gelingen, wenn alle wichtigen Akteure am Stadtumbauprozess in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Dies gilt insbesondere auch für die Mietervereine. Aus diesem Grund hat die rot-grüne Bundesregierung entsprechende Regelungen mit der Novellierung des Baugesetzbuches festgeschrieben. FDP 1.1. ... Eigentumsbildung im Wohnungsbau ist eine der Schlüsselaufgaben, denn selbstgenutztes Wohneigentum ist die akzeptierteste, sicherste und effizienteste Form der Altersvorsorge. Wohneigentum prägt ganz entschieden die Entwicklung von Kindern, daher ist Wohneigentumsförderung die beste Investition in die Zukunft der Kinder. Die Eigenheimzulage ist dabei ein wesentliches Element. ... Die Wohneigentumsförderung dient in erster Linie dafür, mehr Familien und breiteren Bevölkerungsgruppen zum Wohneigentum zu verhelfen. ... 1.2. Aus der Beratung von Mieterhaushalten ... ist bekannt, dass der Anteil der Betriebskosten an der Gesamtmiete inzwischen deutlich über dem der Kaltmiete liegt. Auch der Anteil der so genannten Warmkosten (Heizung/Warmwasser) liegt selbst bei bisher sanierten Gebäuden deutlich zu hoch und treibt die Gesamtkosten stark in die Höhe. ... Die Mod.-/Inst.-Förderung, wie viele weitere Subventionen, gehören deshalb auf den Prüfstand, um Wirksamkeit und Treffsicherheit zu erhöhen. 1.3. Der Einbezug der jeweils betroffenen örtlichen Mietervereine ist bei konstruktiver Mitwirkung immer identitätsstiftend und für den Gesamtprozess fördernd. Nach dem Motto „wer bestellt, muss auch bezahlen“ gilt dies natürlich auch hier, so dass der Besteller (und spätere Nutzer) sich am Prozess beteiligen sollte. ■ 30 ■ be Br Ei La Am tet Ze zw se Du sin Nu be ve ge lu ihr läs ■ lu ru m wi Um na Ge be de Zu m üb re au M Do ve ter gli ge or lei ha Za ble Ei ter de Li 30 Brandenburg 16.09.2004 13:35 Uhr Seite 3 BRANDENBURG Mieterfreundliche Bestimmungen des BGB bei Zwangsverwaltung ohne Chance im der stdie eforägt ckist die nft lahes enter nd pen el- ient, oswider teil ten egt Gend in örubauf keit n. eils erver tsrotto aher, tebe■ 30 Einige Hinweise für Mieter und Nutzer in von Versteigerung bedrohten Objekten ■ Die Zunahme von Zwangsversteigerungen betrachtet der Mieterbund Land Brandenburg mit großer Sorge. Ein Blick in das Amtsblatt des Landes zeigt, dass auch die Amtsgerichte scheinbar überlastet sind und sich dadurch die Zeiträume, in denen Immobilien zwangsverwaltet werden müssen, ständig verlängern. Durch eine Zwangsverwaltung sind die Rechte von Mietern, Nutzern und Pächtern massiv betroffen. Wird eine Zwangsverwaltung/-versteigerung eingeleitet, ist dringender Handlungsbedarf gegeben, damit sie ihre Rechte und ihr Geld zuverlässig sichern. Hier deshalb eini- ge allgemeine Hinweise zum richtigen Verhalten in einer solchen Situation. ● Zur Schuldbefreiung ist es erforderlich, Miete und Betriebskosten ab Einleitung der Zwangsverwaltung/-versteigerung nur noch an den Zwangsverwalter zu zahlen. ● Beim Zwangsverwalter sind der Erhalt der Kaution und deren Verzinsung sowie die beim Vermieter geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen zu sichern. ● Der Ersteigerer kann aus der Zwangsversteigerung unmittelbar Eigentumsrechte – und damit Vermieter-/Verpächterrechte – wahrnehmen, obwohl er noch nicht als Eigentümer in das Beitrag sparen wegen „Hartz IV“? Grundbuch eingetragen ist. Das bedeutet u.a., dass der Ersteigerer – anders als ein „normaler“ Käufer – sofort auch im eigenen Namen einen bestehenden Mietvertrag kündigen kann. ● Auch langjährige Mietverträge können, anders als im Normalfall bei Eigentümerwechsel, mit der kurzen Frist von drei Monaten gekündigt werden. Das Zwangsverwaltungsrecht hebelt die mieterfreundlichen längeren Kündigungsfristen des BGB aus. ● Mieten, Nutzungsentgelt und Pachten können auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen sofort erhöht oder bauliche Maßnahmen durchgeführt werden. ● Vorkaufsrechte, über die Mieter von Wohnungen oder Pächter von Grundstücken verfügen, sind nicht anwendbar. ■ LANDESVERBANDSTAG BERIET AM 2. OKTOBER IN FRANKFURT (ODER) fentlichen Teil mit der demographischen Entwicklung in Brandenburg sowie mit der „Spirale des Schrumpfens“. Im internen Teil des Verbandstages erfolgten die Berichterstattung des bisherigen Vorstandes und die Wahl des neuen Leitungsgremiums für den Landesverband. Über die Ergebnisse des Landesverbandstages berichten wir in Ausgabe 6/2004 der MieterZeitung und vorab auf der Internetseite des Landesverbandes: www.mieterbundbrandenburg.de. Vor übereilter Entscheidung beraten lassen ■ Auch die Mietervereine verfolgen die Entwicklung mit Sorge. Was die Regierung mit Hartz IV als unvermeidliche Reform darstellt, wird oftmals als hemmungslose Umverteilungspolitik von unten nach oben empfunden. Bei der Gesundheitsreform konnten wir bereits feststellen, dass wegen der Praxisgebühr, gestiegener Zuzahlung zu Heil- und Hilfsmitteln und anderem Mitglieder überlegen, wo sie noch einsparen könnten. Da kommt dann auch der Mitgliedsbeitrag im Mieterverein in Frage. Doch schon in der Vergangenheit versuchten Brandenburgs Mietervereine auf die Lage ihrer Mitglieder einzugehen. Die Satzungen bzw. Beitrags- und Gebührenordnungen sehen oft bereits Erleichterungen vor: Sozialbeitrag, halbjährliche oder monatliche Zahlung, Ratenzahlung in problematischen Fällen usw. Eine Beispielrechnung des Mietervereins Potsdam zeigt, wie dem Mitglied geholfen wird: Liegt das monatliche Netto30 haushaltseinkommen unter 720 Euro, fällt der Jahresbeitrag bereits von 73,60 auf 52 Euro. Bei halbjährlicher Zahlweise der Beiträge kommt man dann auf 26 Euro im Halbjahr und 13 im Quartal. Demgegenüber hilft der Verein z. B. durch die Prüfung der Betriebskostenabrechnung oft, ein Vielfaches zu sparen. Und führt eine Rechtsberatung wegen Mieterhöhung „nur“ zu einer Reduzierung je Quadratmeter von 20 Cent, so kommen im Jahr bei einer 50Quadratmeter-Wohnung 120 Euro zusammen. Wir haben in den letzten Jahren vielen Mitgliedern geholfen, hohe Beträge einzusparen. Geben Sie Ihre Mitgliedschaft auf, so dürfen wir Ihnen keine Unterstützung mehr gewähren! Also: Erst Vorteile und Kosten einer Mitgliedschaft klug abwägen, dann rechnen und bei Erfordernis den Mieterverein nach Lösungsmöglichkeiten befragen. Als Solidargemeinschaft der Mieter wird er sich Ihrem Anliegen nicht verschließen. ■ Foto: O. Saal nn am ntgen ere Aus üne enelhes Der Landesverbandstag des Mieterbundes Land Brandenburg traf sich am 2. Oktober in Frankfurt (Oder) zu seiner satzungsgemäßen Beratung. Unter dem Thema „Städte zwischen Ab- und Aufbruch – Chancen für Mieter?“ befassten sich die Delegierten im öf- Wohnungsgesellschaften feierten mit Mietern 150 Jahre ihrer Existenz ■ Zahlreich kamen die Mieter, als die in der AG „Stadtspuren“ Potsdam zusammengeschlossenen Wohnungsgesellschaften am 28. August zur Geburtstagsfeier eingeladen hatten. Im Wohngebiet Zentrum Ost beging der Bauverein Ba- belsberg den 100. Jahrestag seines Bestehens, und die Wohnungsgenossenschaft „Karl Marx“ konnte auf 50 Jahre Existenz zurückblicken. Der Mieterverein Potsdam und Umgebung war auf dem Fest mit einem Stand präsent. ■ Landesverband Mieterbund Land Brandenburg, Schopenhauerstraße 31, 14467 Potsdam, Tel. 03 31/9 51 08 90. Verantwortlich für den Inhalt der Seiten 16 – 17: Dr. Rainer Radloff 5/2004 MieterZeitung 17