Jugendkriminalität

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Jugendkriminalität
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Jugendkriminalität
„In meiner Arbeit habe ich mich mit der Jugendkriminalität beschäftigt, da sie in unserer
Gesellschaft ein alltägliches und immer größer werdendes Problem darstellt.
Im Folgenden möchte ich zunächst einen Überblick über die Entwicklung, den gegenwärtigen
Stand und den Formen der Jugendkriminalität geben, darüber hinaus über den heutigen
Wissensstand von den Ursachen und Zusammenhängen dieses Problems und schließlich
werde ich mich der Bekämpfung von Jugendkriminalität widmen. Dabei möchte ich
gesetzliche Lösungen erwähnen und sowohl präventive als auch repressive Lösungen
vorschlagen.“
Referentin: Anja Schopp
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1. Definition
1.1.
Was versteht man unter dem Begriff „Jugendkriminalität“?
Jugendkriminalität bezeichnet die Kriminalität, die von Jugendlichen begangen wird, wobei
unter Kriminalität dasselbe zu verstehen ist wie bei Erwachsenen, das heißt ein Verstoß gegen
das Strafgesetz. (vgl. „Kriminalität - Ursachen, Folgen und Auswirkungen“ Kapitel 1.1)
1.2.
Wann ist ein Kind oder Jugendlicher strafbar?
1.2.1. Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht ist das Sonderstrafrecht und Sonderstrafprozessrecht für Jugendliche
(14- bis 17-Jährige) und zum Teil auch für Heranwachsende (18- bis 21-Jährige), dass in
wesentlichen Grundsätzen vom allgemeinen Strafrecht abweicht.
1.2.2. Kinder: § 19 StGB 1
„Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch keine vierzehn Jahre alt ist.“
Diese Regelung besagt, dass Kinder unter vierzehn Jahre noch nicht strafrechtlich zur
Verantwortung gezogen werden können. Trotzdem werden die Strafdelikte der Kinder an die
Staatsanwaltschaft weitergeleitet, wobei es aber nicht zu einem gerichtlichen Verfahren
kommt, lediglich zu einem Vermerk in den Akten der Polizei.
Die Polizei oder die Staatsanwaltschaft benachrichtigt zunächst das zuständige Jugendamt,
das wiederum sucht die Erziehungsberechtigten auf und informiert sie über den Vorfall.
Wenn das Kind danach noch häufiger straffällig wird, kann es bestimmten
Erziehungsmaßnahmen, die das Jugendamt regelt, unterworfen werden.
1.2.3. Jugendliche: § 3 JGG 2
„Ein Jugendlicher ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner
sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach
dieser Einsicht zu handeln. Zur Erziehung eines Jugendlichen, der mangels Reife
strafrechtlich nicht verantwortlich ist, kann der Richter dieselben Maßnahmen anordnen wie
der Vormundschaftsrichter.“
Jugendliche sind bedingt strafmündig. Laut JGG ist die Verantwortlichkeit der Täter von
seinem reife Grad und ihrer Einsicht etwas Falsches getan zu haben, abhängig.
Quellen: vgl. http://www.datenschutz-berlin.de;
vgl. Hellmer: Jugendkriminalität in unserer Zeit (April 1966), S11ff;
1
Begriffserklärung: Strafgesetzbuch (StGB);
2
Begriffserklärung: Jugendgerichtsgesetz (JGG)
19
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1.2.4. Heranwachsende: § 105 JGG
„(1) Begeht ein Heranwachsender eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften
mit Strafe bedroht ist, so wendet der Richter die für einen Jugendlichen geltenden
Vorschriften der §§ 4 bis 8, 9 Nr.1, §§ 10, 11 und 13 bis 32 entsprechend an, wenn
1. die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der
Umweltbedingungen ergibt, dass er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen
Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder
2. es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine
Jugendverfehlung handelt.“
Folglich kann ein Heranwachsender je nach Reife- und Entwicklungsgrad nach dem Jugendoder Erwachsenenstrafrecht bestraft werden.
2. Entwicklung der Jugendkriminalität
2.1.
Entwicklung der Jugendkriminalität in Baden-Württemberg im
Zehnjahresvergleich
Abb. 1
80000
60000
40000
20000
0
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004
Das obige Schaubild, erstellt mithilfe der Daten des Landeskriminalamtes, veranschaulicht die
jährliche Gesamtzahl der erfassten Jugendkriminalfälle und lässt bei genauerer Betrachtung
zweierlei Aussagen zu. Erstere ist eine Tendenz. Klar zu erkennen ist die Zunahme, die
während der zehn Jahre stattgefunden hat. Hierzu ein Vergleich: Im Jahre 1995 belief sich
die Zahl der erfassten Jugendkriminalfälle auf 54823, wohingegen es im Jahre 2004 bereits
auf 75967 angestiegen ist. Prozentual gesehen ist dies ein Anstieg von 38,6 %.
Des weiteren ist bei näherer Betrachtung erkennbar, dass eine Diskrepanz zwischen dem
tendenziellen Anstieg und der Abweichung im Jahr 2003 besteht.
Quellen: Abb. 1, erstellt mit Hilfe des Jahresberichts 2004 LKA BW, Gesamtkriminalität in Baden-Württemberg
http://www.datenschutz-berlin.de
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Allerdings ist zu betonen, dass es sich hierbei nur um die erfassten Jugendkriminalfälle
handelt und diese immer Dunkelziffern aufweisen können. Offensichtlich so geschehen im
Jahre 2003.
2.2.
Vergleich der Entwicklung von deutschen und nichtdeutschen
Jugendkriminellen in Baden-Württemberg
Abb. 2
60.000
50.000
40.000
deutsch
30.000
nichtdeutsch
20.000
10.000
0
1995
1997
1999
2001
2003
Der Vergleich in Abbildung 2 zeigt deutliche Unterschiede in der absoluten Entwicklung von
erfassten Jugendkriminalfällen bei Deutschen und Nichtdeutschen. Einzusehen ist der
Rückgang der erfassten Fälle bei Nichtdeutschen, sowie die drastische Zunahme bei
Deutschen. Allerdings muss man diese Statistik relativ zur Gesamtzahl der in BadenWürttemberg lebenden jungen Deutschen und Nichtdeutschen betrachten. Dann wird man
feststellen, dass der Anteil der nichtdeutschen Jugendkriminellen vergleichsweise höher ist als
der prozentuale Anteil bei deutschen Jugendkriminellen.
Quellen: Abb. 3, erstellt mit Hilfe des Jahresberichts 2004 LKA BW, Gesamtkriminalität in Baden-Württemberg
aufgeteilt in deutsch und nichtdeutsch
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2.3.
Eingeschätzte Kriminalitätsbereitschaft von Jugendlichen im Zabergäu
In unserem Fragebogen haben wir die Bevölkerung in Brackenheim und Umgebung unter
anderem nach ihren persönlichen Einschätzungen der Kriminalitätsbereitschaft von
Jugendlichen befragt. Folgendes Diagramm zeigt die Ergebnisse eines Teils der Umfrage:
Abb. 3
Eingeschätzte Kriminalitätsbereitschaft von Jugendlichen
nicht vorhanden
kaum
durchschnittlich
hoch
extrem hoch
Die persönlichen Einschätzungen zeigen, dass die Bevölkerung doch ein sehr klares Bild von
den Jugendlichen aufweist.
Insgesamt sind über 50 % der befragten Bürger der Ansicht, dass die Bereitschaft der
Jugendlichen bezüglich Kriminalität hoch oder sogar extrem hoch ist. Mehr als die Hälfte der
restlichen Befragten sind der Meinung, dass die Kriminalitätsbereitschaft einem Mittelmaß
entspricht. Nur wenige sind der Ansicht, dass diese Bereitschaft kaum bzw. gar nicht
vorhanden ist.
Schlussfolgernd lassen sich die Fakten, die durch Abb. 1 dargestellt sind eindeutig belegen.
Die persönliche Befragung hat gezeigt, dass sich die Bevölkerung sehr wohl ein Bild von den
Jugendlichen macht, das den Tatsachen entspricht.
Quellen: vgl. Ergebnisse aus dem Fragebogen
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3. Formen der Jugendkriminalität
Laut Jahresbericht 2004 des LKA3 Baden-Württemberg sind die häufigsten Straftaten, die
von Jugendlichen begangen werden, Diebstahl, Rauschgiftkriminalität, Körperverletzung,
Sachbeschädigung, Betrug und Gewaltkriminalität.
3.1.
Diebstahl
Nahezu die Hälfte aller Strafdelikte entfallen auf Diebstahl. Dabei unterscheidet man
zwischen einfachem Diebstahl, schwerem Diebstahl und Ladendiebstahl, wobei der größte
Anteil bei den Diebstahldelikten auf den einfachen Diebstahl entfällt, gefolgt vom
Ladendiebstahl und dem schweren Diebstahl.
§ 242 Abs. 1 des StGB definiert ihn so:
„Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in rechtswidriger
Zueignungsabsicht.“
Als einfachen Diebstahl bezeichnet man das Entwenden von Gegenständen und Sachen, ohne
dabei Hindernisse zu überwinden oder dabei Gewalt auszuüben. Typische Beispiele dafür
sind Taschendiebstahl und Fahrraddiebstahl.
„Unter schwerem Diebstahl ist das Entwenden von Gegenständen durch unerlaubtes
Eindringen in ein Gebäude oder einen geschlossenen Raum zu verstehen.“ 4 Ein typisches
Beispiel hierfür ist das unerlaubte Eindringen ins Schulgebäude, um Klassenarbeiten zu
entwenden.
Unter Ladendiebstahl versteht man: „Sobald ein Täter eine Ware in seine Kleidung oder in
eine mitgeführte Tasche gesteckt hat, ist sein Gewahrsam begründet und damit der Diebstahl
vollendet.“ 5 Das Entwenden von Kleidung, Schmuck, Parfüm und anderen Gütern mit
geringem Wert sind Beispiele für Ladendiebstahl. Meistens liegt der Wert der gestohlenen
Waren unter 250 €.
3.2.
Rauschgiftkriminalität
Unter Rauschgiftkriminalität versteht man den Besitz illegaler Drogen für Verkauf,
Verteilung oder andere Nutzung. Lediglich der Besitz geringfügiger Mengen zum
Eigenverbrauch stellt keinen Verstoß gegen das BtmG 6 dar.
Quellen: vgl. Jugendkriminalität und Jugendgefährdung in BW-Jahresbericht 2004 LKA BW, S.16;
vgl. www.wikipedia.de;
3
Begriffserklärung: Landeskriminalamt (LKA);
4
Zitat aus „Das große Bertelsmannlexikon 2002“, © 2001 by Bertelsmann GmbH, schwerer Diebstahl;
5
Zitat von http://www.ladendiebstahl.de/Strafgesetz.htm;
6
Begrifferklärung: Betäubungsmittelgesetz (BtmG)
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3.3.
Körperverletzung
Unter Körperverletzung versteht man die körperliche Misshandlung oder die Schädigung
der Gesundheit einer anderen Person. Bei den jugendlichen Straftätern kommt es meist zu
vorsätzlich leichten, gefährlichen und schweren Körperverletzungen.
Vorsätzliche Körperverletzung ist „jede unangemessene Behandlung, die das körperliche
Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt.“ 7 Hierbei ist es
unerheblich, ob das Opfer Schmerzen erleidet. Selbst das unerlaubte Abschneiden von Haaren
ist eine Körperverletzung.
Unter gefährlicher Körperverletzung versteht man eine Verletzung mittels einer Waffe oder
anderen gefährlichen Werkzeugen, die einer Person schwere Verletzungen zufügen können.
Als gefährliche Werkzeuge dienen den Jugendlichen beispielsweise Baseballschläger,
Schlagstöcke und Flaschen.
Der Tatbestand einer schweren Körperverletzung liegt zum Beispiel bei Verlust eines
wichtigen Körperglieds oder bei Verlust des Sehvermögens vor, sofern die Tat absichtlich
oder wissentlich begangen wurde.
3.4.
Sachbeschädigung
Die Sachbeschädigung ist eine mutwillige Zerstörung oder Beschädigung einer fremden
Sache. Sie ist im Gegensatz zu den anderen Straftaten ein leichtes Strafdelikt, der jedoch sehr
häufig vorkommt, aber nur selten zur Anzeige gebracht wird. Eine besonders schwere Form
der Sachbeschädigung ist der Vandalismus. Der Vandalismus bezeichnet die mutwillige und
sinnlose Sachbeschädigung von in privatem oder öffentlichem Eigentum befindlichen Sachen.
Dazu zählen z.B. die Zerstörung von Autos, Gärten, Parkbänken und Telefonzellen.
3.5.
Betrug
Der Betrug ist ein Vermögensdelikt um sich durch Täuschung eines anderen zu bereichern.
Unter Betrug versteht man das Erschleichen von Leistungen oder von Gegenständen. Ein
Beispiel hierfür ist das Schwarzfahren mit dem Bus/der Bahn oder das Manipulieren eines
Getränkeautomaten.
Quellen: vgl. www.wikipedia.de;
vgl. „Das große Bertelsmannlexikon 2002“;
7
Zitat von http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperverletzung
24
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3.6.
Gewaltkriminalität
Unter Gewaltkriminalität fallen hauptsächlich Raub und rechtsextremistische oder
linksextremistische Gewalt, gewalttätige Übergriffe auf Fußballfans und Ausländer und
halbstarke Krawalle.
4. Ursachen der Jugendkriminalität
4.1.
Meinung der Öffentlichkeit
Laut einer Umfrage sind viele Bürger der Meinung, dass es häufig nicht nur einen Grund
dafür gibt, weshalb Jugendliche kriminell werden, sondern dass bei den Straftätern gleich
mehrere Faktoren vorhanden sein müssen. So sind viele der Ansicht, dass Kriminelle meist
aus sozialschwachen Problemfamilien stammen und sich selbst überlassen sind. Hinzu
kommen dann noch der Misserfolg in der Schule, falsche Freunde und der Hass auf
diejenigen, denen es besser geht. Zudem ist die Öffentlichkeit auch der Auffassung, dass
Jugendkriminalität oft durch Drogen bedingt ist, da z. B. Alkohol die Hemmschwellen vieler
Jugendlicher herabsetzt. Doch trotzdem bleibt immer wieder die Frage, was die tatsächlichen
Ursachen für die steigenden Zahlen der Jugendkriminalität sind.
4.2.
Warum werden Jugendliche kriminell?
Die Ursachen, weshalb Jugendliche kriminell werden (können), sind vielschichtig und daher
schwer zu benennen. Heute ist man aber überwiegend der Ansicht, dass Anlagefaktoren und
Umweltfaktoren bei der Entstehung von Jugendkriminalität eine wichtige Rolle spielen. Diese
Faktoren geben an, welche Bedingungen das kriminell werden hervorgerufen haben und
welche Erscheinungen bekämpft werden müssen, um die Jugendkriminalität weitestgehend
aufzuhalten.
Im Folgenden möchte ich nun den Anlage- und Umweltfaktoren als mögliche Ursache der
Jugendkriminalität nachgehen.
Quellen: vgl. www.wikipedia.de;
vgl. Hellmer: Jugendkriminalität in unserer Zeit (April 1966), S.65ff;
Fragebogen
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4.3.
Anlagefaktoren
4.3.1. Körperliche Besonderheiten
Die Ansichten von Lombroso, dass körperliche Besonderheiten wie z.B. henkelförmige
Ohren, spärlicher Bart oder viereckiges Kinn als kriminogene Faktoren eine Auswirkung auf
das Begehen von Straftaten haben, konnten wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden.
Kretschmer hat in seiner Lehre über Körperbau und Charakter lediglich herausgefunden, dass
leptosome 8 Jugendliche im Gegensatz zu den Pyknikern9 leichter und häufiger kriminell
werden.
4.3.2. Geisteskrankheit
Früher war man der Meinung Kriminelle seien geisteskrank, da man sich nicht vorstellen
konnte, dass gesunde Menschen kriminell werden könnten. Da man aber einen
Zusammenhang zwischen Kriminalität und Geisteskrankheit nicht nachweisen konnte, sprach
man vom „moralischen Irresein“ 10 (Moral Insanity). Die Wissenschaft ist sich heute
allerdings sicher, dass weder die Kriminalität eine Geisteskrankheit ist, noch, dass
Geisteskrankheiten einen Einfluss auf die Kriminalität haben. Probleme zeigen sich hier
jedoch, wenn man feststellen muss, ob tatsächlich eine Geisteskrankheit vorliegt oder nur eine
Abartigkeit, bei der der Täter voll schuldfähig ist. Dabei gibt es oft große
Abgrenzungsschwierigkeiten, welche auch dazu führen können, dass ein Fehlurteil gefällt
wird, z.B. dass ein Krimineller frühzeitig aus der Haftanstalt entlassen wird und anschließend
wieder rückfällig wird.
Anmerkungen:
8
Begriffserklärung: als leptosom bzw. leptomorph werden nach der Lehre von den Konstitutionstypen
Menschen mit schlankem, schmalwüchsigen Körperbau und schmalen, leichtknochigen Gliedmaßen
bezeichnet. Bei diesem Konstitutionstyp ist ein epigastrischer Winkel von weniger als 80 Grad zu
beobachten. Es liegt also eine Schmalbrust vor.
9
Begriffserklärung: mittelgroß, gedrungener Körperbau, Neigung zu Fettansatz, Brustkorb unten breiter
als oben, kurzer Hals und breites Gesicht. Temperament behäbig, gemütlich, gutherzig, gesellig, heiter,
lebhaft bis hitzig oder auch still und weich.
10
Zitat aus Hellmer: Jugendkriminalität in unserer Zeit (April 1966) S. 72;
Quellen: vgl. Hellmer: Jugendkriminalität in unserer Zeit (April 1966), S.69-74;
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4.3.3. Vererbung krimineller Gene
Lombroso war noch der Auffassung es gäbe so genannte „geborene Verbrecher“ 11, das
heißt, ein Kind eines Kriminellen würde auch strafrechtlich in Erscheinung treten, da es die so
genannte „verbrecherischen Gene“ seines Vater erben würde. Nach dem heutigen
Wissensstand sind sich die Wissenschaftler aber einig, dass es keine Vererbung krimineller
Gene gibt.
Dennoch haben Forschungen ergeben, dass es angelegte psychische Konstitutionen gibt, die
den einen näher an Kriminalität heranbringen als einen anderen. Wer z.B. „jähzornig ist, wird
eher eine Straftat begehen als jemand, der zaghaft ist und Vor- und Nachteile von Straftaten
gegeneinander abwägt.“ 12
4.4.
Umweltfaktoren
4.4.1. Schwere Defizite bei der Erziehung
Defizite entstehen, wenn Eltern ihre Kinder vernachlässigen und ihnen keine Aufmerksamkeit
schenken. Hierin besteht eine große Gefahr, dass die Vermittlung sozialer Werte versäumt
wird. Werte wie Geduld, Hilfsbereitschaft, Treue, Einstehen für eine Aufgabe, Gewinnung
eines eigenen Standpunkts und Durchhalten gegen äußere Widerstände, werden nur
unvollständig oder gar nicht vermittelt. Grenzen wie, was darf ich tun, was darf ich nicht tun,
werden unzureichend oder gar nicht aufgezeigt. Verhaltensregeln für das verbale Austragen
von Streitigkeiten werden den Kindern meist auch nicht beigebracht. Hohe Scheidungsraten
und eine zunehmende Zahl von Einzelkindern sind weitere Ursachen und erschweren das
Erlernen sozialer Kompetenzen in der Familie.
4.4.2. Gewaltbereitschaft in Familien
Jugendliche, die in ihrer Kindheit Opfer psychischer oder physischer Gewalt werden bzw.
sexuell misshandelt werden, neigen im Erwachsenenalter eher zu Gewalttaten, wie
Jugendliche die keine dieser Gewalten erfahren mussten. Hier spricht man auch von dem so
genannten „Nachahmungstäter“.
Quellen: vgl. http://www.hh.schule.de ;
vgl. http://www.im.nrw.de;
vgl. http://www.nitzsche-online.de ;
vgl. http://paedpsych.jk.uni-linz.ac.at;
vgl. http://www.planet-wissen.de
11
Zitat aus Hellmer: Jugendkriminalität in unserer Zeit (April 1966) S. 69;
12
Zitat aus Hellmer: Jugendkriminalität in unserer Zeit (April 1966) S. 70
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4.4.3. Armut
Mit der zunehmenden Arbeitslosigkeit in unserer Gesellschaft steigt auch die Kinder- und
Jugendarmut. Diese materiellen Einbußen belasten die Familien schwer. Die Jugendlichen
fühlen sich im Freundeskreis ausgegrenzt, weil sie sich keine Prestigeobjekte (wie
Markenkleidung) oder andere Dinge kaufen können, die für ihre Freunde normal sind.
Durch den zunehmenden Lehrstellenmangel werden diese Tendenzen noch verstärkt. Die
Jugendlichen ohne Lehrstellen fühlen sich als Verlierer und sehen für sich keine
wirtschaftlichen oder sozialen Perspektiven.
4.4.4. Medien
Medien haben heutzutage einen starken Einfluss auf die Jugendlichen und werden deshalb
auch mitverantwortlich für die steigenden Zahlen der Jugendkriminalität gemacht. Der
Konsum von Gewaltfilmen und Gewaltvideos, die die Jugendlichen zu jeder Tageszeit im
Fernsehen/ Internet sehen können, hat einen enormen Einfluss auf das Verhalten der
Jugendlichen. Die Jugendlichen neigen dazu diese Gewaltszenen nachzuahmen und schrecken
dabei vor nichts zurück. Zudem haben elektronische Kommunikationsmittel wie z.B. das
Internet oder elektronische Geräte wie z.B. Play Station einen erheblichen Einfluss, da sie
sich im Internet ohne Schwierigkeiten Gewaltszenen und Verbrechen anschauen können oder
mit der Play Station einen brutalen Verbrecher spielen können, der auf die Straße geht und
Menschen tötet.
4.4.5. Drogenkonsum
Der zunehmende Drogenkonsum, zu dem nicht nur leichte Drogen wie Alkohol sondern auch
harte Drogen wie Haschisch oder Marihuana zählen, ist ein weiterer Auslöser für
Jugendkriminalität. Durch übermäßigen Alkoholgenuss wird zum einen ein aggressiveres
Verhalten verursacht und zum anderen Hemmschwellen z.B. die Hemmschwelle zur
Gewaltbereitschaft, herabgesetzt. Man kann sagen, die Jugendlichen verlieren durch Alkohol
die Kontrolle über sich.
Auf der anderen Seite stehen die illegalen Drogen, für die mehr Geld benötigt, wird als für die
legalen Drogen. Aus diesem Grund werden viele drogenabhängige Jugendliche kriminell, um
sich den Drogenkonsum zu finanzieren.
Quellen: vgl. http://www.hh.schule.de ;
vgl. http://www.im.nrw.de;
vgl. http://www.nitzsche-online.de ;
vgl. http://paedpsych.jk.uni-linz.ac.at;
vgl. http://www.planet-wissen.de
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4.4.6. Gruppenzwang
Insbesondere Jugendliche mit mangelndem Selbstvertrauen bzw. Selbstwertgefühl haben
häufig das Bedürfnis sich an Gruppen anzuschließen. Diese psychisch labilen Menschen
begehen dann Straftaten, um von der „Clique“ anerkannt zu werden oder um sich
Statussymbole (wie Handys, Markenkleidung usw.) leisten zu können.
4.4.7. „Ein Platz in der Gesellschaft“
Eine weitere Ursache ist eine schlechte Integration in unserer Gesellschaft. Junge Menschen
aus gesellschaftlichen Randgruppen und ethnischen Minderheiten integrieren sich nur schwer
in die Gesellschaft, was zu einer gewissen Perspektivlosigkeit führt. Aber auch
„einheimische“ Jugendliche können bedingt durch ihre Erziehung oder ihre Eltern zu sozialen
Außenseitern werden, somit fehlt ihnen das Gefühl integriert zu sein. Deshalb fällt es ihnen
auch oft schwer, die gesellschaftlichen Regeln zu akzeptieren.
4.4.8. Schwächen in der familien- und jugendpolitischen Präventionsarbeit
Lange Zeit hat es die Politik versäumt, sich mit der Jugendkriminalität auseinander zu setzten,
ansonsten wäre die Kriminalitätsrate in Deutschland nicht so stark angestiegen
Jugendbetreuung und Freizeitmöglichkeiten für Jugendliche sind in Brackenheim (und
allgemein in Deutschland) sehr spärlich. Ein flächendeckendes Netz öffentlicher
Beratungsstellen für Familien ist zudem auch nicht vorhanden.
4.5.
Sonstige bedeutsame Faktoren
 Langeweile
 Suchtverhalten
 Weil es „cool“ ist
 Um sich selbst etwas zu beweisen und seine Grenzen kennen zu lernen
 Niedriges Bildungsniveau
Quellen: vgl. http://www.hh.schule.de ;
vgl. http://www.im.nrw.de;
vgl. http://www.nitzsche-online.de ;
vgl. http://paedpsych.jk.uni-linz.ac.at;
vgl. http://www.planet-wissen.de
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5. Der Fall Kevin
Die Situation im Zabergäu möchte ich an einem Fallbeispiel verdeutlichen. Anzumerken
ist, dass die Namen geändert wurden, um die betreffenden Personen nicht zu diskreditieren.
Die folgende Situation ist ein typisches Beispiel und somit maßgeblich für die Betrachtung
von Jugendkriminalität in Brackenheim und Umgebung.
Kevin S. ist 15 Jahre alt und besucht die Hauptschule. Als er acht Jahre alt war, verließ sein
Vater die Familie. Von da an ging es steil bergab mit Kevin. Zudem verkehrte er in den
falschen Kreisen, in denen Gewalt und Diebstahl an der Tagesordnung waren. Mit neun
Jahren trat er das erste Mal durch Ladendiebstahl straffällig in Erscheinung. Daraufhin folgten
weitere drei Ladendiebstähle und eine begangene Körperverletzung. Speziell diesen Fall
möchte ich beleuchten, um daraus anschließend wichtige Schlüsse für unsere Betrachtung zu
ziehen.
Kevin S. versetzte Fabian H. ohne Grund einen brutalen Schlag ins Gesicht, sodass dieser zu
Boden fiel. Das Opfer erlitt durch den Faustschlag einen Nasenbeinbruch und durch den
Aufprall eine leichte Gehirnerschütterung. Fabian H. brachte den Vorfall zur Anzeige und es
kam zur Gerichtsverhandlung.
Der Staatsanwalt erhob Anklage gegen Kevin S. wegen Körperverletzung.
Beim Schlussplädoyer forderte der Staatsanwalt eine harte Strafe von einem Jahr und sechs
Monaten, da Kevin S. schon mehrfach in Erscheinung getreten war. Der Verteidiger plädierte
auf ein milderes Urteil und wies nochmals auf die schwierigen Familienverhältnisse des
Jungen hin.
Der Richter verurteilte Kevin S. zu einem Jahr Jugendgefängnis, diese Strafe wird auf drei
Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem musste Kevin S. auf eigene Kosten an einem AntiGewalt-Training teilnehmen, darüber hinaus trug er die Gerichtskosten und die
Behandlungskosten von Fabian H.. Sollte Kevin S. innerhalb dieser drei Jahre noch einmal
straffällig werden, würde dies vom Bewährungshelfer gemeldet und er müsse für ein Jahr in
das Gefängnis gehen.
Offensichtlich führten die schwierigen Umstände in der Familie, sowie der Freundeskreis von
Kevin S. dazu, dass er verhaltensauffällig und schließlich kriminell wurde. Dies belegt auch
eindeutig, wie größere Unebenheiten in der Familie, so z.B. eine mangelnde
Wertevermittlung, sowie das Fehlen eines männlichen Vorbildes dazu führen können, dass
ein junger Mensch auf die schiefe Bahn gerät, und inwiefern der Freundeskreis die
Gewohnheiten eines jungen Menschen beeinflussen kann.
Quellen: Eigenrecherche – Gespräch mit einem Richter
30
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6. Bekämpfung der Jugendkriminalität
6.1.
Gesetzliche Strafmaßnahmen
Bei einer Verurteilung eines Jugendkriminellen stehen dem Jugendrichter folgende Strafen
zur Verfügung:
1. Erziehungsmaßregeln
Der Richter kann Erziehungsmaßregeln wie Weisungen (Arbeitsstunden, Täter-OpferAusgleich, Anti-Gewalt-Training, Betreuungsweisung11) und Hilfen zur Erziehung
erteilen.
2. Zuchtmittel
Reichen Erziehungsmaßregeln nicht aus kann der Richter Zuchtmittel in Betracht ziehen.
Das heißt, der Richter kann die Jugendkriminellen verwarnen,
Schadenswiedergutmachung fordern oder ihn zu Jugendarrest, in Form von Freizeit-,
Kurz- oder Dauerarrest verurteilen. Die Höchstdauer des Jugendarrests beträgt vier
Wochen.
3. Jugendstrafe
Wenn Zuchtmittel auch nicht ausreichen, kann eine Jugendstrafe (mit und ohne
Bewährung) von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängt werden.
6.2.
Lösungsvorschläge
Es gibt bereits verschiedene Projekte und Konzepte, deren Aufgabe es ist, die ständig weiter
steigende Jugendkriminalität zu bekämpfen. Zunächst möchte ich aber einige Maßnahmen
herausstellen, mit denen man die Jugendkriminalität zu bekämpfen versucht. Man
unterscheidet dabei präventive und repressive Lösungsmöglichkeiten. Die präventiven
Lösungsmöglichkeiten beziehen sich auf Maßnahmen, die eine Tat von vorne herein zu
verhindern versuchen. Die repressiven Lösungswege beziehen sich hingegen vornehmlich auf
Personen, die bereits straffällig geworden sind.
Quellen: vgl. http://www.finanzxl.de;
vgl. http://www.hh.schule.de;
11
Begriffserklärung aus Broschüre „Was nun?“ von dem Innenministerium Baden-Württemberg:
Betreuungsweisung: Weisung im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes sind Gebote und Verbote, welche
die Lebensführung des Jugendlichen regeln und seine Erziehung fördern und sichern sollen. Unter
anderem kann der Jugendliche angewiesen werden, sich der Betreuung und Aufsicht einer bestimmten
Person (Betreuungshelfer) zu unterstellen.
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6.2.1. Präventivmaßnahmen:
Hierbei gibt es diverse Modelle, die bereits in die Praxis umgesetzt worden sind. Zunächst
müssen Eltern, aber auch Lehrer und Politiker, sich mehr für die Jugendlichen engagieren.
Das bedeutet vor allem für die Gemeinden, dass sie mehr finanzielle Mittel für
Freizeiteinrichtungen zur Verfügung stellen müssen, um z.B. Jugendzentren und Sportplätze
zu errichten bzw. auszubauen, um sie für Jugendliche attraktiver zu machen. Den
Jugendlichen wird somit eine Anlaufstelle geschaffen, in der sie ihre Freizeit verbringen
können und in der sie sich auch ehrenamtlich engagieren können.
Die Jugendlichen werden so auch stärker in die Gesellschaft integriert, was dazu führt, dass
ihr Selbstwertgefühl gestärkt wird und sie so dem Gruppenzwang eher widerstehen können.
Ein Zwang, der von vielen Gruppen ausgeht, sind Prestigeobjekte wie z.B. Markenkleidung.
Um diese kaufen zu können brauchen die Jugendliche viel Geld, da dieses aber meist knapp
ist, besteht die erhöhte Möglichkeit der Kriminalität anheim zu fallen. Mit der richtigen
Prävention könnte dies jedoch verhindert werden.
Ein weiterer Aspekt wäre, dass den Jugendlichen bessere Zukunfts- und Berufschancen
geboten werden müssen, das heißt, dass die Schüler besser auf die Berufswahl vorbereitet
werden müssen und Berufsinformationszentren weiterhin attraktiv gestaltet werden müssen.
Nur durch gezielte Beratung kann man den Jugendlichen so bessere Zukunftschancen bieten
und damit bewirken, dass die Arbeitslosigkeit und die damit oft verbundene „Verrohung und
Brutalität“ 12 erst gar nicht zustande kommen kann.
Den wichtigsten Punkt zur Kriminalitätsprävention bildet aber immer noch die Erziehung.
Das heißt, dass Eltern sich zum einen mehr um ihre Kinder kümmern müssten und zum
andern, dass sie bei der Erziehung vor allem auf die Wertevermittlung achten sollten und den
Kindern die Unterschiede und vor allem auch das Bewusstsein zwischen Recht und Unrecht,
also richtig und falsch, beibringen bzw. vermitteln sollen. Dies bedeutet für den Staat, dass er
die Aufgabe besitzt, die Familie wieder zu stärken und gezielt zu unterstützen.
Quellen: vgl. http://www.hh.schule.de;
12
Zitat von http://www.hh.schule.de
32
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6.2.2. Repressivmaßnahmen
Die repressiven Lösungsvorschläge stehen im Gegensatz zu den präventiven
Lösungsvorschlägen, denn ihr Ziel ist nicht die Vorbeugung von Straftaten, sondern die
Resozialisierung von bereits straffällig gewordenen Jugendlichen.
Nach dem heute geltenden Recht sind Jugendliche erst ab 14 Jahren strafmündig. Ein
repressiver Lösungsvorschlag wäre z.B. diese Grenze der Strafmündigkeit auf 12 oder 13
Jahre herabzusetzen. Das hätte zur Folge, dass bereits 12- oder 13-jährige Kinder zu
Freiheitsstrafen verurteilt werden können.
Dieser Vorschlag ist jedoch bei Experten höchst umstritten und wird häufig debattiert.
Um die Jugendlichen Intensivtäter wieder resozialisieren zu können, muss auch eine
intensivere Betreuung durch Psychologen erfolgen. Dazu gehört vor allem, dass die
(psychischen) Probleme der Intensivtäter im Zusammenhang mit ihren Straftaten gesehen
werden müssen. Dort müssen dann auch die Lösungsansätze für die Therapie entstehen, die
eine Aufarbeitung und Lösung der Probleme beinhaltet. Ein anderes Ziel ist jedoch, das
Unrechtsbewusstsein des Täters zu erwecken und so den Jugendlichen dazu bewegen Reue
und Einsicht zu bekunden. Ist dies gelungen, so ist ein wichtiger Schritt der Resozialisierung
geschafft. Der nächste Schritt ist die Reintegration, deren Zielsetzung darin besteht,
Jugendlichen neue Perspektiven zu geben. Diese Perspektiven können in Form von
Ausbildungsplätzen oder dem Nachholen von Schulabschlüssen während der Therapie
vermittelt werden. Dadurch haben die Jugendlichen die Chance nach gelungener Therapie
ihre Fähigkeiten sinnvoll in die Gesellschaft einzubringen und ein geregeltes Leben zu führen.
Quellen: vgl. http://www.hh.schule.de;
vgl. Positionspapier zu aktueller Lage und Reaktionsmöglichkeiten
(Justizministerium Baden-Württemberg)
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6.2.3. Projekt Chance
Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren, die starke kriminelle Tendenzen aufweisen und
zum ersten Mal eine Haftstrafe bekommen haben, sind Zielgruppe dieser Modelleinrichtung
zum Jugendstrafvollzug. Die Zielsetzung ist klar gefasst. Jugendliche sollen lernen
Verantwortung zu übernehmen, soziale Kompetenzen zu entwickeln, Selbsthilfe zu
entwickeln und Leistungsbereitschaft fördern. Im Herbst 2003 sollten im Rahmen dieses
Modellversuchs 10 bis 15 Jugendliche teilnehmen. Schwerpunkte der Erziehungsmethoden in
der Modellanstalt Frauental-Creglingen sind „Tatbearbeitung und Opferausgleich, Bildung
und Arbeit, soziales Training, Erziehung zu ordentlichem Verhalten, strukturierte
Freizeitgestaltung und persönliche Betreuung.“ 13 Träger dieses Projekts ist das Christliche
Jugenddorfwerk Deutschland e.V..
Ebenso war der Verein „Prisma“ im Herbst 2003 bestrebt, mit 15 Jugendlichen ein Projekt zur
Wiedereingliederung in Gang zu setzen.
Hiermit bin ich am Ende meiner Seminararbeit angelangt und hoffe, dass ich Ihnen einen
Eindruck über die Jugendkriminalität geben konnte. Abschließend möchte ich nochmals
erwähnen, dass die Jugendkriminalität ein nicht zu unterschätzendes Problem unserer
Gesellschaft ist.
Quellen: vgl. http://www.hh.schule.de;
vgl. Positionspapier zu aktueller Lage u. Reaktionsmöglichkeiten
(Justizministerium Baden-Württemberg);
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Zitat aus Positionspapier zu aktueller Lage und Reaktionsmöglichkeiten S. 7f
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