Jugendkriminalität
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Jugendkriminalität
_______________________________________________________________________ Jugendkriminalität „In meiner Arbeit habe ich mich mit der Jugendkriminalität beschäftigt, da sie in unserer Gesellschaft ein alltägliches und immer größer werdendes Problem darstellt. Im Folgenden möchte ich zunächst einen Überblick über die Entwicklung, den gegenwärtigen Stand und den Formen der Jugendkriminalität geben, darüber hinaus über den heutigen Wissensstand von den Ursachen und Zusammenhängen dieses Problems und schließlich werde ich mich der Bekämpfung von Jugendkriminalität widmen. Dabei möchte ich gesetzliche Lösungen erwähnen und sowohl präventive als auch repressive Lösungen vorschlagen.“ Referentin: Anja Schopp 18 _______________________________________________________________________ 1. Definition 1.1. Was versteht man unter dem Begriff „Jugendkriminalität“? Jugendkriminalität bezeichnet die Kriminalität, die von Jugendlichen begangen wird, wobei unter Kriminalität dasselbe zu verstehen ist wie bei Erwachsenen, das heißt ein Verstoß gegen das Strafgesetz. (vgl. „Kriminalität - Ursachen, Folgen und Auswirkungen“ Kapitel 1.1) 1.2. Wann ist ein Kind oder Jugendlicher strafbar? 1.2.1. Jugendstrafrecht Das Jugendstrafrecht ist das Sonderstrafrecht und Sonderstrafprozessrecht für Jugendliche (14- bis 17-Jährige) und zum Teil auch für Heranwachsende (18- bis 21-Jährige), dass in wesentlichen Grundsätzen vom allgemeinen Strafrecht abweicht. 1.2.2. Kinder: § 19 StGB 1 „Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch keine vierzehn Jahre alt ist.“ Diese Regelung besagt, dass Kinder unter vierzehn Jahre noch nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Trotzdem werden die Strafdelikte der Kinder an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, wobei es aber nicht zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, lediglich zu einem Vermerk in den Akten der Polizei. Die Polizei oder die Staatsanwaltschaft benachrichtigt zunächst das zuständige Jugendamt, das wiederum sucht die Erziehungsberechtigten auf und informiert sie über den Vorfall. Wenn das Kind danach noch häufiger straffällig wird, kann es bestimmten Erziehungsmaßnahmen, die das Jugendamt regelt, unterworfen werden. 1.2.3. Jugendliche: § 3 JGG 2 „Ein Jugendlicher ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Zur Erziehung eines Jugendlichen, der mangels Reife strafrechtlich nicht verantwortlich ist, kann der Richter dieselben Maßnahmen anordnen wie der Vormundschaftsrichter.“ Jugendliche sind bedingt strafmündig. Laut JGG ist die Verantwortlichkeit der Täter von seinem reife Grad und ihrer Einsicht etwas Falsches getan zu haben, abhängig. Quellen: vgl. http://www.datenschutz-berlin.de; vgl. Hellmer: Jugendkriminalität in unserer Zeit (April 1966), S11ff; 1 Begriffserklärung: Strafgesetzbuch (StGB); 2 Begriffserklärung: Jugendgerichtsgesetz (JGG) 19 _______________________________________________________________________ 1.2.4. Heranwachsende: § 105 JGG „(1) Begeht ein Heranwachsender eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, so wendet der Richter die für einen Jugendlichen geltenden Vorschriften der §§ 4 bis 8, 9 Nr.1, §§ 10, 11 und 13 bis 32 entsprechend an, wenn 1. die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, dass er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder 2. es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.“ Folglich kann ein Heranwachsender je nach Reife- und Entwicklungsgrad nach dem Jugendoder Erwachsenenstrafrecht bestraft werden. 2. Entwicklung der Jugendkriminalität 2.1. Entwicklung der Jugendkriminalität in Baden-Württemberg im Zehnjahresvergleich Abb. 1 80000 60000 40000 20000 0 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 Das obige Schaubild, erstellt mithilfe der Daten des Landeskriminalamtes, veranschaulicht die jährliche Gesamtzahl der erfassten Jugendkriminalfälle und lässt bei genauerer Betrachtung zweierlei Aussagen zu. Erstere ist eine Tendenz. Klar zu erkennen ist die Zunahme, die während der zehn Jahre stattgefunden hat. Hierzu ein Vergleich: Im Jahre 1995 belief sich die Zahl der erfassten Jugendkriminalfälle auf 54823, wohingegen es im Jahre 2004 bereits auf 75967 angestiegen ist. Prozentual gesehen ist dies ein Anstieg von 38,6 %. Des weiteren ist bei näherer Betrachtung erkennbar, dass eine Diskrepanz zwischen dem tendenziellen Anstieg und der Abweichung im Jahr 2003 besteht. Quellen: Abb. 1, erstellt mit Hilfe des Jahresberichts 2004 LKA BW, Gesamtkriminalität in Baden-Württemberg http://www.datenschutz-berlin.de 20 _______________________________________________________________________ Allerdings ist zu betonen, dass es sich hierbei nur um die erfassten Jugendkriminalfälle handelt und diese immer Dunkelziffern aufweisen können. Offensichtlich so geschehen im Jahre 2003. 2.2. Vergleich der Entwicklung von deutschen und nichtdeutschen Jugendkriminellen in Baden-Württemberg Abb. 2 60.000 50.000 40.000 deutsch 30.000 nichtdeutsch 20.000 10.000 0 1995 1997 1999 2001 2003 Der Vergleich in Abbildung 2 zeigt deutliche Unterschiede in der absoluten Entwicklung von erfassten Jugendkriminalfällen bei Deutschen und Nichtdeutschen. Einzusehen ist der Rückgang der erfassten Fälle bei Nichtdeutschen, sowie die drastische Zunahme bei Deutschen. Allerdings muss man diese Statistik relativ zur Gesamtzahl der in BadenWürttemberg lebenden jungen Deutschen und Nichtdeutschen betrachten. Dann wird man feststellen, dass der Anteil der nichtdeutschen Jugendkriminellen vergleichsweise höher ist als der prozentuale Anteil bei deutschen Jugendkriminellen. Quellen: Abb. 3, erstellt mit Hilfe des Jahresberichts 2004 LKA BW, Gesamtkriminalität in Baden-Württemberg aufgeteilt in deutsch und nichtdeutsch 21 _______________________________________________________________________ 2.3. Eingeschätzte Kriminalitätsbereitschaft von Jugendlichen im Zabergäu In unserem Fragebogen haben wir die Bevölkerung in Brackenheim und Umgebung unter anderem nach ihren persönlichen Einschätzungen der Kriminalitätsbereitschaft von Jugendlichen befragt. Folgendes Diagramm zeigt die Ergebnisse eines Teils der Umfrage: Abb. 3 Eingeschätzte Kriminalitätsbereitschaft von Jugendlichen nicht vorhanden kaum durchschnittlich hoch extrem hoch Die persönlichen Einschätzungen zeigen, dass die Bevölkerung doch ein sehr klares Bild von den Jugendlichen aufweist. Insgesamt sind über 50 % der befragten Bürger der Ansicht, dass die Bereitschaft der Jugendlichen bezüglich Kriminalität hoch oder sogar extrem hoch ist. Mehr als die Hälfte der restlichen Befragten sind der Meinung, dass die Kriminalitätsbereitschaft einem Mittelmaß entspricht. Nur wenige sind der Ansicht, dass diese Bereitschaft kaum bzw. gar nicht vorhanden ist. Schlussfolgernd lassen sich die Fakten, die durch Abb. 1 dargestellt sind eindeutig belegen. Die persönliche Befragung hat gezeigt, dass sich die Bevölkerung sehr wohl ein Bild von den Jugendlichen macht, das den Tatsachen entspricht. Quellen: vgl. Ergebnisse aus dem Fragebogen 22 _______________________________________________________________________ 3. Formen der Jugendkriminalität Laut Jahresbericht 2004 des LKA3 Baden-Württemberg sind die häufigsten Straftaten, die von Jugendlichen begangen werden, Diebstahl, Rauschgiftkriminalität, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Betrug und Gewaltkriminalität. 3.1. Diebstahl Nahezu die Hälfte aller Strafdelikte entfallen auf Diebstahl. Dabei unterscheidet man zwischen einfachem Diebstahl, schwerem Diebstahl und Ladendiebstahl, wobei der größte Anteil bei den Diebstahldelikten auf den einfachen Diebstahl entfällt, gefolgt vom Ladendiebstahl und dem schweren Diebstahl. § 242 Abs. 1 des StGB definiert ihn so: „Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in rechtswidriger Zueignungsabsicht.“ Als einfachen Diebstahl bezeichnet man das Entwenden von Gegenständen und Sachen, ohne dabei Hindernisse zu überwinden oder dabei Gewalt auszuüben. Typische Beispiele dafür sind Taschendiebstahl und Fahrraddiebstahl. „Unter schwerem Diebstahl ist das Entwenden von Gegenständen durch unerlaubtes Eindringen in ein Gebäude oder einen geschlossenen Raum zu verstehen.“ 4 Ein typisches Beispiel hierfür ist das unerlaubte Eindringen ins Schulgebäude, um Klassenarbeiten zu entwenden. Unter Ladendiebstahl versteht man: „Sobald ein Täter eine Ware in seine Kleidung oder in eine mitgeführte Tasche gesteckt hat, ist sein Gewahrsam begründet und damit der Diebstahl vollendet.“ 5 Das Entwenden von Kleidung, Schmuck, Parfüm und anderen Gütern mit geringem Wert sind Beispiele für Ladendiebstahl. Meistens liegt der Wert der gestohlenen Waren unter 250 €. 3.2. Rauschgiftkriminalität Unter Rauschgiftkriminalität versteht man den Besitz illegaler Drogen für Verkauf, Verteilung oder andere Nutzung. Lediglich der Besitz geringfügiger Mengen zum Eigenverbrauch stellt keinen Verstoß gegen das BtmG 6 dar. Quellen: vgl. Jugendkriminalität und Jugendgefährdung in BW-Jahresbericht 2004 LKA BW, S.16; vgl. www.wikipedia.de; 3 Begriffserklärung: Landeskriminalamt (LKA); 4 Zitat aus „Das große Bertelsmannlexikon 2002“, © 2001 by Bertelsmann GmbH, schwerer Diebstahl; 5 Zitat von http://www.ladendiebstahl.de/Strafgesetz.htm; 6 Begrifferklärung: Betäubungsmittelgesetz (BtmG) 23 _______________________________________________________________________ 3.3. Körperverletzung Unter Körperverletzung versteht man die körperliche Misshandlung oder die Schädigung der Gesundheit einer anderen Person. Bei den jugendlichen Straftätern kommt es meist zu vorsätzlich leichten, gefährlichen und schweren Körperverletzungen. Vorsätzliche Körperverletzung ist „jede unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt.“ 7 Hierbei ist es unerheblich, ob das Opfer Schmerzen erleidet. Selbst das unerlaubte Abschneiden von Haaren ist eine Körperverletzung. Unter gefährlicher Körperverletzung versteht man eine Verletzung mittels einer Waffe oder anderen gefährlichen Werkzeugen, die einer Person schwere Verletzungen zufügen können. Als gefährliche Werkzeuge dienen den Jugendlichen beispielsweise Baseballschläger, Schlagstöcke und Flaschen. Der Tatbestand einer schweren Körperverletzung liegt zum Beispiel bei Verlust eines wichtigen Körperglieds oder bei Verlust des Sehvermögens vor, sofern die Tat absichtlich oder wissentlich begangen wurde. 3.4. Sachbeschädigung Die Sachbeschädigung ist eine mutwillige Zerstörung oder Beschädigung einer fremden Sache. Sie ist im Gegensatz zu den anderen Straftaten ein leichtes Strafdelikt, der jedoch sehr häufig vorkommt, aber nur selten zur Anzeige gebracht wird. Eine besonders schwere Form der Sachbeschädigung ist der Vandalismus. Der Vandalismus bezeichnet die mutwillige und sinnlose Sachbeschädigung von in privatem oder öffentlichem Eigentum befindlichen Sachen. Dazu zählen z.B. die Zerstörung von Autos, Gärten, Parkbänken und Telefonzellen. 3.5. Betrug Der Betrug ist ein Vermögensdelikt um sich durch Täuschung eines anderen zu bereichern. Unter Betrug versteht man das Erschleichen von Leistungen oder von Gegenständen. Ein Beispiel hierfür ist das Schwarzfahren mit dem Bus/der Bahn oder das Manipulieren eines Getränkeautomaten. Quellen: vgl. www.wikipedia.de; vgl. „Das große Bertelsmannlexikon 2002“; 7 Zitat von http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperverletzung 24 _______________________________________________________________________ 3.6. Gewaltkriminalität Unter Gewaltkriminalität fallen hauptsächlich Raub und rechtsextremistische oder linksextremistische Gewalt, gewalttätige Übergriffe auf Fußballfans und Ausländer und halbstarke Krawalle. 4. Ursachen der Jugendkriminalität 4.1. Meinung der Öffentlichkeit Laut einer Umfrage sind viele Bürger der Meinung, dass es häufig nicht nur einen Grund dafür gibt, weshalb Jugendliche kriminell werden, sondern dass bei den Straftätern gleich mehrere Faktoren vorhanden sein müssen. So sind viele der Ansicht, dass Kriminelle meist aus sozialschwachen Problemfamilien stammen und sich selbst überlassen sind. Hinzu kommen dann noch der Misserfolg in der Schule, falsche Freunde und der Hass auf diejenigen, denen es besser geht. Zudem ist die Öffentlichkeit auch der Auffassung, dass Jugendkriminalität oft durch Drogen bedingt ist, da z. B. Alkohol die Hemmschwellen vieler Jugendlicher herabsetzt. Doch trotzdem bleibt immer wieder die Frage, was die tatsächlichen Ursachen für die steigenden Zahlen der Jugendkriminalität sind. 4.2. Warum werden Jugendliche kriminell? Die Ursachen, weshalb Jugendliche kriminell werden (können), sind vielschichtig und daher schwer zu benennen. Heute ist man aber überwiegend der Ansicht, dass Anlagefaktoren und Umweltfaktoren bei der Entstehung von Jugendkriminalität eine wichtige Rolle spielen. Diese Faktoren geben an, welche Bedingungen das kriminell werden hervorgerufen haben und welche Erscheinungen bekämpft werden müssen, um die Jugendkriminalität weitestgehend aufzuhalten. Im Folgenden möchte ich nun den Anlage- und Umweltfaktoren als mögliche Ursache der Jugendkriminalität nachgehen. Quellen: vgl. www.wikipedia.de; vgl. Hellmer: Jugendkriminalität in unserer Zeit (April 1966), S.65ff; Fragebogen 25 _______________________________________________________________________ 4.3. Anlagefaktoren 4.3.1. Körperliche Besonderheiten Die Ansichten von Lombroso, dass körperliche Besonderheiten wie z.B. henkelförmige Ohren, spärlicher Bart oder viereckiges Kinn als kriminogene Faktoren eine Auswirkung auf das Begehen von Straftaten haben, konnten wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden. Kretschmer hat in seiner Lehre über Körperbau und Charakter lediglich herausgefunden, dass leptosome 8 Jugendliche im Gegensatz zu den Pyknikern9 leichter und häufiger kriminell werden. 4.3.2. Geisteskrankheit Früher war man der Meinung Kriminelle seien geisteskrank, da man sich nicht vorstellen konnte, dass gesunde Menschen kriminell werden könnten. Da man aber einen Zusammenhang zwischen Kriminalität und Geisteskrankheit nicht nachweisen konnte, sprach man vom „moralischen Irresein“ 10 (Moral Insanity). Die Wissenschaft ist sich heute allerdings sicher, dass weder die Kriminalität eine Geisteskrankheit ist, noch, dass Geisteskrankheiten einen Einfluss auf die Kriminalität haben. Probleme zeigen sich hier jedoch, wenn man feststellen muss, ob tatsächlich eine Geisteskrankheit vorliegt oder nur eine Abartigkeit, bei der der Täter voll schuldfähig ist. Dabei gibt es oft große Abgrenzungsschwierigkeiten, welche auch dazu führen können, dass ein Fehlurteil gefällt wird, z.B. dass ein Krimineller frühzeitig aus der Haftanstalt entlassen wird und anschließend wieder rückfällig wird. Anmerkungen: 8 Begriffserklärung: als leptosom bzw. leptomorph werden nach der Lehre von den Konstitutionstypen Menschen mit schlankem, schmalwüchsigen Körperbau und schmalen, leichtknochigen Gliedmaßen bezeichnet. Bei diesem Konstitutionstyp ist ein epigastrischer Winkel von weniger als 80 Grad zu beobachten. Es liegt also eine Schmalbrust vor. 9 Begriffserklärung: mittelgroß, gedrungener Körperbau, Neigung zu Fettansatz, Brustkorb unten breiter als oben, kurzer Hals und breites Gesicht. Temperament behäbig, gemütlich, gutherzig, gesellig, heiter, lebhaft bis hitzig oder auch still und weich. 10 Zitat aus Hellmer: Jugendkriminalität in unserer Zeit (April 1966) S. 72; Quellen: vgl. Hellmer: Jugendkriminalität in unserer Zeit (April 1966), S.69-74; 26 _______________________________________________________________________ 4.3.3. Vererbung krimineller Gene Lombroso war noch der Auffassung es gäbe so genannte „geborene Verbrecher“ 11, das heißt, ein Kind eines Kriminellen würde auch strafrechtlich in Erscheinung treten, da es die so genannte „verbrecherischen Gene“ seines Vater erben würde. Nach dem heutigen Wissensstand sind sich die Wissenschaftler aber einig, dass es keine Vererbung krimineller Gene gibt. Dennoch haben Forschungen ergeben, dass es angelegte psychische Konstitutionen gibt, die den einen näher an Kriminalität heranbringen als einen anderen. Wer z.B. „jähzornig ist, wird eher eine Straftat begehen als jemand, der zaghaft ist und Vor- und Nachteile von Straftaten gegeneinander abwägt.“ 12 4.4. Umweltfaktoren 4.4.1. Schwere Defizite bei der Erziehung Defizite entstehen, wenn Eltern ihre Kinder vernachlässigen und ihnen keine Aufmerksamkeit schenken. Hierin besteht eine große Gefahr, dass die Vermittlung sozialer Werte versäumt wird. Werte wie Geduld, Hilfsbereitschaft, Treue, Einstehen für eine Aufgabe, Gewinnung eines eigenen Standpunkts und Durchhalten gegen äußere Widerstände, werden nur unvollständig oder gar nicht vermittelt. Grenzen wie, was darf ich tun, was darf ich nicht tun, werden unzureichend oder gar nicht aufgezeigt. Verhaltensregeln für das verbale Austragen von Streitigkeiten werden den Kindern meist auch nicht beigebracht. Hohe Scheidungsraten und eine zunehmende Zahl von Einzelkindern sind weitere Ursachen und erschweren das Erlernen sozialer Kompetenzen in der Familie. 4.4.2. Gewaltbereitschaft in Familien Jugendliche, die in ihrer Kindheit Opfer psychischer oder physischer Gewalt werden bzw. sexuell misshandelt werden, neigen im Erwachsenenalter eher zu Gewalttaten, wie Jugendliche die keine dieser Gewalten erfahren mussten. Hier spricht man auch von dem so genannten „Nachahmungstäter“. Quellen: vgl. http://www.hh.schule.de ; vgl. http://www.im.nrw.de; vgl. http://www.nitzsche-online.de ; vgl. http://paedpsych.jk.uni-linz.ac.at; vgl. http://www.planet-wissen.de 11 Zitat aus Hellmer: Jugendkriminalität in unserer Zeit (April 1966) S. 69; 12 Zitat aus Hellmer: Jugendkriminalität in unserer Zeit (April 1966) S. 70 27 _______________________________________________________________________ 4.4.3. Armut Mit der zunehmenden Arbeitslosigkeit in unserer Gesellschaft steigt auch die Kinder- und Jugendarmut. Diese materiellen Einbußen belasten die Familien schwer. Die Jugendlichen fühlen sich im Freundeskreis ausgegrenzt, weil sie sich keine Prestigeobjekte (wie Markenkleidung) oder andere Dinge kaufen können, die für ihre Freunde normal sind. Durch den zunehmenden Lehrstellenmangel werden diese Tendenzen noch verstärkt. Die Jugendlichen ohne Lehrstellen fühlen sich als Verlierer und sehen für sich keine wirtschaftlichen oder sozialen Perspektiven. 4.4.4. Medien Medien haben heutzutage einen starken Einfluss auf die Jugendlichen und werden deshalb auch mitverantwortlich für die steigenden Zahlen der Jugendkriminalität gemacht. Der Konsum von Gewaltfilmen und Gewaltvideos, die die Jugendlichen zu jeder Tageszeit im Fernsehen/ Internet sehen können, hat einen enormen Einfluss auf das Verhalten der Jugendlichen. Die Jugendlichen neigen dazu diese Gewaltszenen nachzuahmen und schrecken dabei vor nichts zurück. Zudem haben elektronische Kommunikationsmittel wie z.B. das Internet oder elektronische Geräte wie z.B. Play Station einen erheblichen Einfluss, da sie sich im Internet ohne Schwierigkeiten Gewaltszenen und Verbrechen anschauen können oder mit der Play Station einen brutalen Verbrecher spielen können, der auf die Straße geht und Menschen tötet. 4.4.5. Drogenkonsum Der zunehmende Drogenkonsum, zu dem nicht nur leichte Drogen wie Alkohol sondern auch harte Drogen wie Haschisch oder Marihuana zählen, ist ein weiterer Auslöser für Jugendkriminalität. Durch übermäßigen Alkoholgenuss wird zum einen ein aggressiveres Verhalten verursacht und zum anderen Hemmschwellen z.B. die Hemmschwelle zur Gewaltbereitschaft, herabgesetzt. Man kann sagen, die Jugendlichen verlieren durch Alkohol die Kontrolle über sich. Auf der anderen Seite stehen die illegalen Drogen, für die mehr Geld benötigt, wird als für die legalen Drogen. Aus diesem Grund werden viele drogenabhängige Jugendliche kriminell, um sich den Drogenkonsum zu finanzieren. Quellen: vgl. http://www.hh.schule.de ; vgl. http://www.im.nrw.de; vgl. http://www.nitzsche-online.de ; vgl. http://paedpsych.jk.uni-linz.ac.at; vgl. http://www.planet-wissen.de 28 _______________________________________________________________________ 4.4.6. Gruppenzwang Insbesondere Jugendliche mit mangelndem Selbstvertrauen bzw. Selbstwertgefühl haben häufig das Bedürfnis sich an Gruppen anzuschließen. Diese psychisch labilen Menschen begehen dann Straftaten, um von der „Clique“ anerkannt zu werden oder um sich Statussymbole (wie Handys, Markenkleidung usw.) leisten zu können. 4.4.7. „Ein Platz in der Gesellschaft“ Eine weitere Ursache ist eine schlechte Integration in unserer Gesellschaft. Junge Menschen aus gesellschaftlichen Randgruppen und ethnischen Minderheiten integrieren sich nur schwer in die Gesellschaft, was zu einer gewissen Perspektivlosigkeit führt. Aber auch „einheimische“ Jugendliche können bedingt durch ihre Erziehung oder ihre Eltern zu sozialen Außenseitern werden, somit fehlt ihnen das Gefühl integriert zu sein. Deshalb fällt es ihnen auch oft schwer, die gesellschaftlichen Regeln zu akzeptieren. 4.4.8. Schwächen in der familien- und jugendpolitischen Präventionsarbeit Lange Zeit hat es die Politik versäumt, sich mit der Jugendkriminalität auseinander zu setzten, ansonsten wäre die Kriminalitätsrate in Deutschland nicht so stark angestiegen Jugendbetreuung und Freizeitmöglichkeiten für Jugendliche sind in Brackenheim (und allgemein in Deutschland) sehr spärlich. Ein flächendeckendes Netz öffentlicher Beratungsstellen für Familien ist zudem auch nicht vorhanden. 4.5. Sonstige bedeutsame Faktoren Langeweile Suchtverhalten Weil es „cool“ ist Um sich selbst etwas zu beweisen und seine Grenzen kennen zu lernen Niedriges Bildungsniveau Quellen: vgl. http://www.hh.schule.de ; vgl. http://www.im.nrw.de; vgl. http://www.nitzsche-online.de ; vgl. http://paedpsych.jk.uni-linz.ac.at; vgl. http://www.planet-wissen.de 29 _______________________________________________________________________ 5. Der Fall Kevin Die Situation im Zabergäu möchte ich an einem Fallbeispiel verdeutlichen. Anzumerken ist, dass die Namen geändert wurden, um die betreffenden Personen nicht zu diskreditieren. Die folgende Situation ist ein typisches Beispiel und somit maßgeblich für die Betrachtung von Jugendkriminalität in Brackenheim und Umgebung. Kevin S. ist 15 Jahre alt und besucht die Hauptschule. Als er acht Jahre alt war, verließ sein Vater die Familie. Von da an ging es steil bergab mit Kevin. Zudem verkehrte er in den falschen Kreisen, in denen Gewalt und Diebstahl an der Tagesordnung waren. Mit neun Jahren trat er das erste Mal durch Ladendiebstahl straffällig in Erscheinung. Daraufhin folgten weitere drei Ladendiebstähle und eine begangene Körperverletzung. Speziell diesen Fall möchte ich beleuchten, um daraus anschließend wichtige Schlüsse für unsere Betrachtung zu ziehen. Kevin S. versetzte Fabian H. ohne Grund einen brutalen Schlag ins Gesicht, sodass dieser zu Boden fiel. Das Opfer erlitt durch den Faustschlag einen Nasenbeinbruch und durch den Aufprall eine leichte Gehirnerschütterung. Fabian H. brachte den Vorfall zur Anzeige und es kam zur Gerichtsverhandlung. Der Staatsanwalt erhob Anklage gegen Kevin S. wegen Körperverletzung. Beim Schlussplädoyer forderte der Staatsanwalt eine harte Strafe von einem Jahr und sechs Monaten, da Kevin S. schon mehrfach in Erscheinung getreten war. Der Verteidiger plädierte auf ein milderes Urteil und wies nochmals auf die schwierigen Familienverhältnisse des Jungen hin. Der Richter verurteilte Kevin S. zu einem Jahr Jugendgefängnis, diese Strafe wird auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem musste Kevin S. auf eigene Kosten an einem AntiGewalt-Training teilnehmen, darüber hinaus trug er die Gerichtskosten und die Behandlungskosten von Fabian H.. Sollte Kevin S. innerhalb dieser drei Jahre noch einmal straffällig werden, würde dies vom Bewährungshelfer gemeldet und er müsse für ein Jahr in das Gefängnis gehen. Offensichtlich führten die schwierigen Umstände in der Familie, sowie der Freundeskreis von Kevin S. dazu, dass er verhaltensauffällig und schließlich kriminell wurde. Dies belegt auch eindeutig, wie größere Unebenheiten in der Familie, so z.B. eine mangelnde Wertevermittlung, sowie das Fehlen eines männlichen Vorbildes dazu führen können, dass ein junger Mensch auf die schiefe Bahn gerät, und inwiefern der Freundeskreis die Gewohnheiten eines jungen Menschen beeinflussen kann. Quellen: Eigenrecherche – Gespräch mit einem Richter 30 _______________________________________________________________________ 6. Bekämpfung der Jugendkriminalität 6.1. Gesetzliche Strafmaßnahmen Bei einer Verurteilung eines Jugendkriminellen stehen dem Jugendrichter folgende Strafen zur Verfügung: 1. Erziehungsmaßregeln Der Richter kann Erziehungsmaßregeln wie Weisungen (Arbeitsstunden, Täter-OpferAusgleich, Anti-Gewalt-Training, Betreuungsweisung11) und Hilfen zur Erziehung erteilen. 2. Zuchtmittel Reichen Erziehungsmaßregeln nicht aus kann der Richter Zuchtmittel in Betracht ziehen. Das heißt, der Richter kann die Jugendkriminellen verwarnen, Schadenswiedergutmachung fordern oder ihn zu Jugendarrest, in Form von Freizeit-, Kurz- oder Dauerarrest verurteilen. Die Höchstdauer des Jugendarrests beträgt vier Wochen. 3. Jugendstrafe Wenn Zuchtmittel auch nicht ausreichen, kann eine Jugendstrafe (mit und ohne Bewährung) von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängt werden. 6.2. Lösungsvorschläge Es gibt bereits verschiedene Projekte und Konzepte, deren Aufgabe es ist, die ständig weiter steigende Jugendkriminalität zu bekämpfen. Zunächst möchte ich aber einige Maßnahmen herausstellen, mit denen man die Jugendkriminalität zu bekämpfen versucht. Man unterscheidet dabei präventive und repressive Lösungsmöglichkeiten. Die präventiven Lösungsmöglichkeiten beziehen sich auf Maßnahmen, die eine Tat von vorne herein zu verhindern versuchen. Die repressiven Lösungswege beziehen sich hingegen vornehmlich auf Personen, die bereits straffällig geworden sind. Quellen: vgl. http://www.finanzxl.de; vgl. http://www.hh.schule.de; 11 Begriffserklärung aus Broschüre „Was nun?“ von dem Innenministerium Baden-Württemberg: Betreuungsweisung: Weisung im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes sind Gebote und Verbote, welche die Lebensführung des Jugendlichen regeln und seine Erziehung fördern und sichern sollen. Unter anderem kann der Jugendliche angewiesen werden, sich der Betreuung und Aufsicht einer bestimmten Person (Betreuungshelfer) zu unterstellen. 31 _______________________________________________________________________ 6.2.1. Präventivmaßnahmen: Hierbei gibt es diverse Modelle, die bereits in die Praxis umgesetzt worden sind. Zunächst müssen Eltern, aber auch Lehrer und Politiker, sich mehr für die Jugendlichen engagieren. Das bedeutet vor allem für die Gemeinden, dass sie mehr finanzielle Mittel für Freizeiteinrichtungen zur Verfügung stellen müssen, um z.B. Jugendzentren und Sportplätze zu errichten bzw. auszubauen, um sie für Jugendliche attraktiver zu machen. Den Jugendlichen wird somit eine Anlaufstelle geschaffen, in der sie ihre Freizeit verbringen können und in der sie sich auch ehrenamtlich engagieren können. Die Jugendlichen werden so auch stärker in die Gesellschaft integriert, was dazu führt, dass ihr Selbstwertgefühl gestärkt wird und sie so dem Gruppenzwang eher widerstehen können. Ein Zwang, der von vielen Gruppen ausgeht, sind Prestigeobjekte wie z.B. Markenkleidung. Um diese kaufen zu können brauchen die Jugendliche viel Geld, da dieses aber meist knapp ist, besteht die erhöhte Möglichkeit der Kriminalität anheim zu fallen. Mit der richtigen Prävention könnte dies jedoch verhindert werden. Ein weiterer Aspekt wäre, dass den Jugendlichen bessere Zukunfts- und Berufschancen geboten werden müssen, das heißt, dass die Schüler besser auf die Berufswahl vorbereitet werden müssen und Berufsinformationszentren weiterhin attraktiv gestaltet werden müssen. Nur durch gezielte Beratung kann man den Jugendlichen so bessere Zukunftschancen bieten und damit bewirken, dass die Arbeitslosigkeit und die damit oft verbundene „Verrohung und Brutalität“ 12 erst gar nicht zustande kommen kann. Den wichtigsten Punkt zur Kriminalitätsprävention bildet aber immer noch die Erziehung. Das heißt, dass Eltern sich zum einen mehr um ihre Kinder kümmern müssten und zum andern, dass sie bei der Erziehung vor allem auf die Wertevermittlung achten sollten und den Kindern die Unterschiede und vor allem auch das Bewusstsein zwischen Recht und Unrecht, also richtig und falsch, beibringen bzw. vermitteln sollen. Dies bedeutet für den Staat, dass er die Aufgabe besitzt, die Familie wieder zu stärken und gezielt zu unterstützen. Quellen: vgl. http://www.hh.schule.de; 12 Zitat von http://www.hh.schule.de 32 _______________________________________________________________________ 6.2.2. Repressivmaßnahmen Die repressiven Lösungsvorschläge stehen im Gegensatz zu den präventiven Lösungsvorschlägen, denn ihr Ziel ist nicht die Vorbeugung von Straftaten, sondern die Resozialisierung von bereits straffällig gewordenen Jugendlichen. Nach dem heute geltenden Recht sind Jugendliche erst ab 14 Jahren strafmündig. Ein repressiver Lösungsvorschlag wäre z.B. diese Grenze der Strafmündigkeit auf 12 oder 13 Jahre herabzusetzen. Das hätte zur Folge, dass bereits 12- oder 13-jährige Kinder zu Freiheitsstrafen verurteilt werden können. Dieser Vorschlag ist jedoch bei Experten höchst umstritten und wird häufig debattiert. Um die Jugendlichen Intensivtäter wieder resozialisieren zu können, muss auch eine intensivere Betreuung durch Psychologen erfolgen. Dazu gehört vor allem, dass die (psychischen) Probleme der Intensivtäter im Zusammenhang mit ihren Straftaten gesehen werden müssen. Dort müssen dann auch die Lösungsansätze für die Therapie entstehen, die eine Aufarbeitung und Lösung der Probleme beinhaltet. Ein anderes Ziel ist jedoch, das Unrechtsbewusstsein des Täters zu erwecken und so den Jugendlichen dazu bewegen Reue und Einsicht zu bekunden. Ist dies gelungen, so ist ein wichtiger Schritt der Resozialisierung geschafft. Der nächste Schritt ist die Reintegration, deren Zielsetzung darin besteht, Jugendlichen neue Perspektiven zu geben. Diese Perspektiven können in Form von Ausbildungsplätzen oder dem Nachholen von Schulabschlüssen während der Therapie vermittelt werden. Dadurch haben die Jugendlichen die Chance nach gelungener Therapie ihre Fähigkeiten sinnvoll in die Gesellschaft einzubringen und ein geregeltes Leben zu führen. Quellen: vgl. http://www.hh.schule.de; vgl. Positionspapier zu aktueller Lage und Reaktionsmöglichkeiten (Justizministerium Baden-Württemberg) 33 _______________________________________________________________________ 6.2.3. Projekt Chance Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren, die starke kriminelle Tendenzen aufweisen und zum ersten Mal eine Haftstrafe bekommen haben, sind Zielgruppe dieser Modelleinrichtung zum Jugendstrafvollzug. Die Zielsetzung ist klar gefasst. Jugendliche sollen lernen Verantwortung zu übernehmen, soziale Kompetenzen zu entwickeln, Selbsthilfe zu entwickeln und Leistungsbereitschaft fördern. Im Herbst 2003 sollten im Rahmen dieses Modellversuchs 10 bis 15 Jugendliche teilnehmen. Schwerpunkte der Erziehungsmethoden in der Modellanstalt Frauental-Creglingen sind „Tatbearbeitung und Opferausgleich, Bildung und Arbeit, soziales Training, Erziehung zu ordentlichem Verhalten, strukturierte Freizeitgestaltung und persönliche Betreuung.“ 13 Träger dieses Projekts ist das Christliche Jugenddorfwerk Deutschland e.V.. Ebenso war der Verein „Prisma“ im Herbst 2003 bestrebt, mit 15 Jugendlichen ein Projekt zur Wiedereingliederung in Gang zu setzen. Hiermit bin ich am Ende meiner Seminararbeit angelangt und hoffe, dass ich Ihnen einen Eindruck über die Jugendkriminalität geben konnte. Abschließend möchte ich nochmals erwähnen, dass die Jugendkriminalität ein nicht zu unterschätzendes Problem unserer Gesellschaft ist. Quellen: vgl. http://www.hh.schule.de; vgl. Positionspapier zu aktueller Lage u. Reaktionsmöglichkeiten (Justizministerium Baden-Württemberg); 13 Zitat aus Positionspapier zu aktueller Lage und Reaktionsmöglichkeiten S. 7f 34