Rückgabe Personenausweis

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Rückgabe Personenausweis
Andreas Große
Andreas Große-Schulstraße 22-16227 Eberswalde
Tel.: 0172/ 3970523
Fax: 03334/2595005
Stadt Eberswalde
D.U.N.S Nr.: 331287917
Bürgermeister
Breite Straße 41-44
16225 Eberswalde
Datum: 18.10.2015
(Kriegsgefangenenpost)
Untätigkeit Ihrer „Behörde“-Pass-und Meldewesen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
mit diesem Schreiben erinnere ich Sie, noch höflich, wie es mir meine Eltern beibrachten, an
mein Schreiben vom 25.07.2015 an die „Behörde“ Pass-und Meldewesen.
In diesem Schreiben teile ich Ihnen mit, dass es sich bei den Personalausweisen die in der
BRiD ausgegeben werden, Fälschungen sind.
In einem Staatsangehörigkeitsausweis steht „Familienname“, in einem Personalausweis
jedoch „Name“. Warum das so ist, möchte ich wissen.
Meine Recherchen ergaben, natürliche Person = beseelter Mensch, juristische Person =
Sache. Was ist eine natürliche Person, was ist eine juristische Person, was schreibt das
Gesetz vor?
Im PAuswG § 5 Ausweismuster; gespeicherte Daten, steht;
(1)
Ausweise sind nach einheitlichen Mustern auszustellen.
(2) Der Personalausweis enthält neben der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der
Ausstellung, dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer, der Zugangsnummer und den in Absatz 4
Satz 2 genannten Daten ausschließlich folgende sichtbar aufgebrachte Angaben über den
Ausweisinhaber:
1. Familienname und Geburtsname,
2. Vornamen,
3. …
Weiter steht in der PAuswV § 28 Antrag
(1) Um das Vorliegen der Voraussetzungen des § 28 Absatz 2 Satz 1 des
Personalausweisgesetzes überprüfen zu können, muss ein Antrag nach § 28 Absatz 1 Satz 1
des Personalausweisgesetzes enthalten:
1. Angaben zur Identitätsfeststellung von juristischen und natürlichen Personen; bei
natürlichen Personen sind dies insbesondere der Familienname, die Vornamen, der Tag und
der Ort der Geburt sowie die Anschrift der Hauptwohnung;
bei juristischen Personen sind diese insbesondere der Name, die Anschrift des Sitzes, die
Rechtsform und die Bevollmächtigten; außerdem ist in diesem Fall eine Kopie des
Handelsregisterauszugs oder der Errichtungsurkunde beizulegen;
2. …
Mein Personalausweis ist(war)somit ungültig, denn mein Ausweis ließ eine einwandfreie
Identität des Ausweisinhabers nicht zu. Darin steht „NAME“ und nicht „Familienname“.
PAuswG § 28 Ungültigkeit
(1) Ein Ausweis ist ungültig, wenn
1. er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Ausweisinhabers nicht zulässt oder
verändert worden ist,
2. Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder – mit Ausnahme der Angaben über die
Anschrift oder Größe – unzutreffend sind oder
3. die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist.
(2) Eine Personalausweisbehörde hat einen Ausweis für ungültig zu erklären, wenn die
Voraussetzungen für seine Erteilung nicht vorgelegen haben oder nachträglich weggefallen
sind.
Zusammengefasst steht in der
PAuswV § 28 Antrag, Die Identität der natürlichen Person wird mit Familienname angegeben.
PAuswG § 28 Ungültigkeit. Ein Ausweis ist ungültig, wenn er eine einwandfreie Feststellung
der Identität des Ausweisinhabers (Familienname) nicht zulässt oder – unzutreffend ist.
Die Eintragung „Familienname“ fehlt und wurde unzutreffend durch „Name“ ersetzt und lässt
nur den Schluss zu, ich habe mich, ohne es zu wissen, mit meinem Antrag auf einen
Personalausweis, unwissentlich zu einer juristische Person = Sache gemacht, die ich aber
nicht sein kann, da ich Andreas aus der Familie Große bin, eine natürliche Person und kein
„Name“ = juristische Person = Sache und ich niemals dieser Metamorphose zugestimmt
habe.
Warum steht nicht im Personalausweis die Bezeichnung Familienname, wie es das Gesetz
vorsieht?
Weisen wir uns mit diesem Ausweis nur als Personal des Wirtschaftskonstrukt
Bundesrepublik aus, als Sache? Wenn das so ist, warum?
Nach PAuswG § 27 bin ich zu dieser Vorlage verpflichtet , wenn eine Eintragung unrichtig ist
und nach PAuswG § 7 Sachliche Zuständigkeit, ihre Dienststelle die sachliche Zuständigkeit
für Ausweisangelegenheiten innehat. Sie sollten meine Anfrage bearbeiten und mir meine
eventuelle Fehlansicht zeigen oder meine Angaben bestätigen.
Bin ich nun Deutscher im Sinne einer gültigen Verfassung oder nicht? Ist Hitlers Verordnung,
trotz Verbot der Alliierten, nun doch gültig in Verbindung mit dem Grundgesetz, § 1 V v.
5.2.1934 102-2, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1? Warum bin ich zur juristischen Person gemacht
worden, entgegen der Gesetzeslage?
Nun zum Thema „Staatsangehörigkeit“
Die Deutsche Staatsangehörigkeit der BRD wird bestimmt im StAG,
Staatsangehörigkeitsgesetz, welches bis zum 1. 1. 2000 noch Reichs- und
Staatsangehörigkeitsgesetz hieß…
Auf der Internetseite hier unter http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html
stand vor einigen Jahren noch diese Erklärung:
“Die Bedeutung der Begriffe “Reichs- und Staatsangehörigkeit” im Sinne dieses G[esetzes] hat
sich geändert. An die Stelle der “Reichsangehörigkeit” ist gem. § 1 V v. 5.2.1934 102-2, Art. 116
Abs. [Absatz] 1 GG [Grundgesetz] 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit
getreten.”[Anmerkungen in geschweiften Klammern von mir].
Die BRiD beruft sich also auf eine Gesetzesänderung des Dritten Reiches von Adolf Hitler. Er
hob damals die Einzelstaaten, deren Länder einen Bund im Reich geschlossen hatten, indem er
sich selbst, ohne Volkszustimmung oder Erlaubnis des Volkes, zu dieser Tat ermächtigte, auf.
Somit fiel die Deutsche Reichsangehörigkeit weg, es gab seitdem die Deutsche
Staatsangehörigkeit.
Hat die BRiD es wirklich nötig, sich auf die diktatorische Staatsangehörigkeit Hitlers zu
beziehen? Warum hat sie keine “bundesdeutsche Staatsangehörigkeit” oder Bundesrepublik
Deutschland”, da sie ein Staat zu sein vorgibt?
Nach meinen Erkenntnissen (Gespräche vom 12. April 2012) gibt es seit 1934 die
Staatsangehörigkeiten “Deutsches Reich”, “Deutscher” und “Deutsch”, selbst wenn es
sprachlich feinsinnigen Menschen die Nackenhaare sträubt… Sie wurden ab 1934 benutzt. Ab
1949 benutze die BRD nur noch die Staatsangehörigkeit “Deutsch”.
Übrigens ist die Vorenthaltung der wahren Staatsangehörigkeit, und die Vergabe der
Staatsangehörigkeit “Deutsch” ein klarer Verstoß gegen Artikel 16 Grundgesetz und gegen
Artikel 15 AEMR – Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Jeder hat das Recht auf eine
Staatsangehörigkeit, oder sogar diese zu wechseln!
Was die BRD aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz gemacht hat, sieht man hier:
§ 1 (galt bis zum 15.07.1999:)
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die
unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.
§ 1 (ab 14.03.2005)
Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Vorher stand noch, was die deutsche Staats – oder Reichs- und Staatsangehörigkeit ist, jetzt
nicht mehr.
Merke: Auch ein Deutscher Richter (der BRD) muss die Deutsche Staatsangehörigkeit nach § 9
des Deutschen Richtergesetzes (DRIG) besitzen. Somit berufen sich die Richter und deren
Vorgesetzte und Gesetzesgeber durch Anwendung oder Bezug auf diese Gesetze auch auf die
(weiter verwendete) Staatsangehörigkeit des Nationalsozialismus, und nach Artikel 139
Grundgesetz müssten diese entnazifiziert werden.
Quellenhinweis
http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html
Allg. Erklärung der Menschenrechte – Artikel 15, AEMR, Recht auf Staatsangehörigkeit
http://www.humanrights.ch/de/Instrumente/AEMR/Text/idart_516-content.html
Verfassungen.de mit einem Vergleich des Reichs – und Staatsangehörigkeitsgesetzes:
http://www.verfassungen.de/de/de67-18/rustag13.htm
Der Runde Tisch Berlin zur Staatsangehörigkeit:
http://www.der-runde-tisch-berlin.info/staatsangehoerigkeit.htm
Voraussetzung zur Ausübung des Deutschen Richteramtes:
http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__9.html
Bayerisches Staatsminsterium des Inneren: Nachweis der Staatsangehörigkeit
http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/
Landkreis Demmin: Wir haben keine Bundesdeutsche Staatsangehörigkeit! (PDF)
https://deinerechte.files.wordpress.com/2012/02/stag_-_staatsangehc3b6rigkeitsgesetz-bmj.pdf
Grundgesetz Artikel 139: Entnazifizierungs-Regeln
http://dejure.org/gesetze/GG/139.html
Ist die BRD ein handelsrechtliches Unternehmen?
Oder Nicht?
Ich sehe jetzt endlich ein, dass die Alliierten Deutschland bzw. sämtliches Vermögen des
Deutschen Reichs etc. tatsächlich beschlagnahmt haben. Bisher habe ich immer nur Befehl Nr.
1 von 1945 als angeblichen Beleg dafür genannt bekommen und der gibt das nach meinem
Verständnis einfach nicht her. Wenn man sich aber SHAEF-Gesetz Nr. 52 von 1944 anschaut,
dann ist die Beschlagnahme damit ziemlich unbestreitbar belegt.
Und da ist auch schön von public corporations die Rede. Daher hat dieser Briefabschnitt nicht
das Thema “Beschlagnahme des Deutschen Reichs”, sondern “Unternehmen oder nicht
Unternehmen”.
Public Corporation ist genau das, was die Amis und Briten nach dem damals bereits bewährten
US-Modell (“Washington D.C.”) dann auch im Deutschen Reich durchgezogen haben: Sie
haben statt einer legitim vom Souverän gewählten staatlichen Regierung eine auf ihren Befehl
hin und mit ihrer Genehmigung per Gesetz geschaffene öffentlich-rechtliche Körperschaft
Namens Bundesrepublik Deutschland (kein privatrechtliches Handelsunternehmen!) mit
hoheitlichen Vollmachten ausgestattet, welche die ursprüngliche Staatlichkeit mit echter
Verfassung geschickt “überlagerte”.
Merke: Privatrechtliche Körperschaften, egal ob handelsrechtlich oder nicht, werden prinzipiell
freiwillig per Vertrag gegründet, öffentlich-rechtliche Körperschaften dagegen zwangsweise per
Hoheitsakt des Souveräns, also durch denjenigen, der die höchste Macht (=Hoheit) im Land
innehat und gewaltsam ausübt.
Wenn also irgendein rechtliches Gebilde, das Rechtspersonen mit besonderen Rechten und
Pflichten erschafft, per Gesetz (=Hoheitsakt) gegründet wird statt per Vertrag
(=Willensbekundung) zwischen privat handelnden Leuten, dann kann es logischerweise kein
privates Unternehmen sein! Handelsrecht ist immer Privatrecht, ein spezielles Privatrecht für
Kaufleute. Allein die Tatsache, dass die BRD per Gesetz zu existieren begann und auf Grund
dieses fortgeltenden Gesetzes immer noch existiert, macht es also schon unmöglich, dass es
sich bei ihr um ein handelsrechtliches Unternehmen …, nun ja, handelt.
Körperschaften des öffentlichen Rechts sind gewissermaßen Hybriden. Sie können sowohl
privatrechtliche Verträge eingehen als auch hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Sie sind die
äußerst praktische Zwischenform zwischen echten staatlichen und echten privaten
Körperschaften.
Sie können beides sein und sind doch keines von beiden. Um ein echt privates Unternehmen zu
sein, dürften sie keine staatlichen Aufgaben erfüllen. Um ein echt staatliches Unternehmen zu
sein, dürften sie niemals privatrechtlich tätig sein.
Ich vermute, die “Notwendigkeit”, echt staatliche Strukturen mit diesen Weder-Fisch-nochFleisch-Körperschaften zu ersetzen, ergab sich irgendwie aus einer Unfähigkeit des privaten
Wirtschaftssektors, neue Kredite aufzunehmen, um die Zinsen für bestehende Kredite zu
bezahlen.
Also musste der „Staat“ ran. Um den Staat zur Zinsgenerierung nutzen zu können, musste er
handelsrechtlich tätig werden können, was er als echter Staat nicht konnte.
Als echter Staat stand er über solchen Dingen. Den Staat zu beliefern, war ein
prestigeträchtiges Privileg, das er gewährte, kein handelsrechtliches Vertragsverhältnis.
Der Staat zahlte selbstverständlich keine Steuern – das wäre ja auch albern. Die Gesetze des
Königs (Staates) gelten nun mal nur für alle anderen, nicht aber für ihn selbst. Der König (Staat)
kann machen, was er will, solange er nicht diejenigen allzu sehr ärgert, die ihm das Königsein
(Regieren) ermöglichen. Für das Verhältnis der staatlichen zur privaten Ebene gibt es ein
gesondertes Recht, nämlich das öffentliche Recht. Das Recht der Öffentlichkeit, wo Staat und
Privat aufeinanderstoßen.
Weder haben Private im Staatsapparat irgendwas zu melden noch hat der Staat sich ins
Privatleben einzumischen. Der echte Staat dient nur dazu, die Regeln, die die Privaten sich
für ihr Leben miteinander ausgesucht haben, durchzusetzen und die Privaten auf
internationaler Ebene zu vertreten.
Die öffentlich-rechtliche Körperschaft bringt diese klar getrennten Kompetenzbereiche nun
durcheinander, indem sie mit je einem Fuß in beiden Bereichen steht.
Das war vielleicht mal als vermittelnde Schaltstelle zwischen den beiden strikt getrennten
Ebenen gedacht. Der ultimative Geniestreich bestand dann aber darin, alles Private zu
entprivatisieren, indem alle Privaten zu Zwangsmitgliedern einer oder mehrerer öffentlichrechtlicher Körperschaften gemacht wurden. So kommt es, dass von der Geburt bis zum Tod
stets und ständig mindestens eine öffentlich-rechtliche Körperschaft für einen zuständig ist,
denn aus der Zwangsmitgliedschaft in der Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R., gibt es kein
Entkommen. Es gibt kein Leben außerhalb der Körperschaft mehr, weil mit der echten
staatlichen Ebene auch die echte private Ebene abgeschafft wurde (bzw. in die hinterste Ecke
der dunkelsten Besenkammer der geschichtlichen Erinnerung verbannt), nämlich der Status der
natürlichen Person mit ihrer uneingeschränkten Rechtsfähigkeit, die laut Palandt-Kommentar
zum BGB §1 “dem Staate vorgegeben ist”. Sie existiert außerhalb des Staates, und ist
unvereinbar mit der eingeschränkten Rechtsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen
Zwangsmitglieds, das sich aus seiner Mitgliedschaft nicht aus eigener Kraft und gegen den
Willen der betreffenden K.d.ö.R. befreien kann – außer durch Aufgabe der Heimat, d.h.
Auswandern.
Die K.d.ö.R. setzt staatliche Hoheitsmittel zur Verfolgung handelsrechtlicher Interessen
bei der Menschenverwaltung ein. Der Mensch ist dadurch kein Mensch mehr, sondern
bewirtschaftetes Humankapital einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, die keinen echten Staat
mehr über sich hat, da sie sich für ihn ausgibt.
Sie ist nur noch ihren Gläubigern rechenschaftspflichtig, welche ihre sich daraus ergebende
Kontrolle zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil ausüben.
Ich bin mir nicht sicher, welche Kräfte in Deutschland die allumfassende Etablierung dieses
handelsrechtlich potenten Staatshybriden Namens “Körperschaft des öffentlichen Rechts” ab
1945 vorantrieben.
Kräfte in Deutschland müssen es jedenfalls auch gewesen sein. Naheliegende Vermutung:
Banken und Großindustrie. Und ihre gewissenlosen Steigbügelhalter, die Justiz. Das öffentlichrechtliche Leben in Deutschland wurde jedenfalls so gestaltet, dass die Deutschen dem
Vorgehen der öffentlich-rechtlichen Körperschaft Bundesrepublik Deutschland schutzlos
ausgeliefert waren.
Gegen Machtmissbrauch der diversen öffentlich-rechtlichen Körperschaften hatten sie seit
Gründung der BRD keinen definierten Rechtsweg zur Verfügung. Er wurde im Grundgesetz
zwar zugesichert, aber strukturell nie umgesetzt, also nicht zur Verfügung gestellt.
Niemand hatte somit eine Möglichkeit, diese von den Alliierten beaufsichtigte Staatshybride
effektiv zur Rechenschaft zu ziehen. Denn das Justizsystem ist das hybridinterne. Es gibt seit
1949 kein anderes mehr, das auf deutschem Boden Recht sprechen und vollstrecken kann. Die
deutsche Justiz hat die Deutschen an die Bundesrepublik Deutschland verkauft, indem
sie sich eilfertig in den bundesdeutschen Dienst stellte.
Kein übergeordnetes staatliches Gericht ist mehr da, das über die Stränge schlagende
Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Räson bringen könnte. Immer hält die
Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R., Gericht in eigener Sache, in jeder einzelnen Instanz vom
Amtsgericht hoch zum (Körperschafts-)Verfassungsgericht, wenn es um öffentlich-rechtliche
Streitigkeiten (körperschafts-)verfassungsrechtlicher Art geht.
Deswegen kann die Bundesrepublik die Deutschen über keine echte staatliche Verfassung
abstimmen lassen. Warum sollte sie denn ihre eigene juristische Allmacht den Deutschen
gegenüber abschaffen?
Öffentlich-rechtliche Körperschaften werden – theoretisch – von einer übergeordneten Macht
kontrolliert, nämlich von jener, der sie ihre Existenz verdankt. Das waren im Fall BRD bis 1990
die Alliierten. Sie sind es immer noch, nur dass sich die Puppenspieler nun hinter die Kulissen
zurückgezogen haben und es von vorn so aussieht, als tanzten die Marionetten wirklich ganz
allein und völlig unkontrolliert auf der Bühne.
Wenn dem Publikum das Spiel nicht gefällt, kann es ja gehen, sagen die Puppenspieler.
Aber das Publikum sitzt behäbig und verwöhnt im fernsehbequemen Sessel, wenn auch mit
zunehmend ungutem Gefühl bei dem, was sie da auf der Bühne sehen und hören und nicht
verstehen. Wenn das ungute Gefühl zu bedrückend wird, winken sie ab und gucken halt nicht
hin. “Die machen doch sowieso, wat se wolln.” oder “Die solln doch machen, wat se wolln!” Und
genau das passiert auch.
Als "Beamte", von nicht legitimierten Politis bezeichnete und verliehene Berufsbezeichnung
haben Sie dennoch
die vorherrschenden Gesetze zu kennen und sich an die vorherrschenden Gesetzesgrundlagen
- oder sind das in der firmierten BRD nicht doch eher AGB´s?!-zu halten.
Wie immer, so behalte ich mir auch dieses Mal vor, Ihre sträfliche Unkenntnis, Ihr betriebener
Amtsmissbrauch, Ihre Täuschung im Rechtsgeschäft und Ihre betriebene Willkür mit
Namensnennung zu veröffentlichen.
Mit der Ihnen zustehenden Achtung
Andreas Große, natürliche Person
(Mensch) nach BGB!!!
Andreas Große
Andreas Große-Schulstraße 22-16227 Eberswalde
Tel.: 0172/ 3970523
Fax: 03334/2595005
Stadt Eberswalde
D.U.N.S 331287917
Pass-und Meldewesen
Breite Straße 41-44
16225 Eberswalde
Datum: 25.07.2015
Rückgabe „Personalausweis“ und Vernichtung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin Andreas Große und habe im Jahr 2005 einen Personalausweis beantragt § 9(1)
Personalausweisgesetz – PAuswG
PAuswG § 5 (2) lautet: Der Personalausweis enthält neben der Angabe der ausstellenden
Behörde, dem Tag der Ausstellung, dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer, der Zugangsnummer
und den in Absatz 4 Satz 2 genannten Daten ausschließlich folgende sichtbar aufgebrachte
Angaben über den Ausweisinhaber:
1.Familienname und Geburtsname,
In dem empfangenen Personalausweis ist der Familienname nicht enthalten, damit ist dieser
nicht konform dem Personalausweisgesetz. Unter Bezug auf BGB § 119,120, 121 erhalten
sie diesen Personalausweis zurück. Ich verzichte damit auch auf die Staatszugehörigkeit zur
Bundesrepublik Deutschland und kündige den Vertrag aus wichtigem Grund. Weiterhin fordere
ich die Vernichtung des zurückgesendeten Personalausweises und die schriftliche Bestätigung
des Erhalts und der Vernichtung.
Weitere Konsequenzen wegen des Verdachts der Täuschung im Rechtsverkehr behalte ich mir
vor.
Desweiteren bitte ich Sie mir einen Reisepass i.S.d RuStAG vom 22.07.1913 auszustellen, der
besagt, dass ich urkundlich „Deutscher Staatsangehöriger“ bin.
Aufgrund der Fälschung des „Personalausweises“, gehe ich ja wohl berechtigter Weise davon
aus, dass Ihre „sogenannte Behörde“ diese Kosten dafür übernimmt.
Mit freundlichem Gruß
Andreas Große
Anlagen:
–
UPIK-Eintrag, der besagt, dass die „Stadt Eberswalde“ eine Firma ist
–
2 Lichtbilder
–
Bescheinigung der Verwaltungsgemeinschaft Steingaden, dass dieses so ist