27.02.2002

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27.02.2002
Wissenschaftlicher
Beirat der Bundesregierung
Globale
Umweltveränderungen
Geschäftsstelle WBGU
Reichpietschufer 60–62
8. Etage
10785 Berlin
PRESSEERKLÄRUNG
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Nummer 02/01d
Gutachten an die Bundesregierung übergeben
Globale Nachhaltigkeitspolitik durch neue
Nutzungsentgelte stärken
Der WBGU plädiert dafür, Entgelte auf die Nutzung globaler
Gemeinschaftsgüter, insbesondere den internationalen Luftraum und
die Hohe See, zu erheben. Solche Nutzungsentgelte sind zweckgebunden einzusetzen. Sie sollen zum Schutz dieser Güter beitragen
und die internationale Nachhaltigkeitspolitik stärken. Als weiteres
erwägenswertes Instrument nennt der WBGU Ausgleichszahlungen
an Entwicklungsländer, die auf eine schädigende Nutzung
bestimmter Umweltressourcen verzichten und dadurch wirtschaftliche Nachteile in Kauf nehmen. Zahlungen wären für den Verzicht
auf die Nutzung nationaler Umweltgüter von globalem Wert zu
entrichten, wie z. B. Wälder, Böden oder Gewässer.
Nutzungsentgelte auf Flugzeugemissionen einführen
Der Flugverkehr ist diejenige Quelle von Treibhausgasen, die
weltweit am stärksten wächst. Trotz der absehbaren erheblichen
Klimawirkungen fallen die Emissionen des internationalen Flugverkehrs nicht unter die Reduktionsverpflichtungen des KiotoProtokolls. Hier besteht eine Regelungslücke, die möglichst bald
geschlossen werden sollte. Der WBGU empfiehlt daher, sich auf
internationaler Ebene für die schrittweise Einführung eines
weltweiten Nutzungsentgelts auf Flugzeugemissionen einzusetzen.
Die Höhe des Entgelts sollte auf Basis des Flugzeugtyps, der
Flugroute, der Entfernung und des Ladegewichts bestimmt werden.
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Berlin, den 27. Februar 2002. Der Wissenschaftliche Beirat der
Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) übergibt
heute ein Sondergutachten „Entgelte für die Nutzung globaler
Gemeinschaftsgüter“ an Bundesforschungsministerin Edelgard
Bulmahn, Bundesumweltminister Jürgen Trittin und Staatssekretär
Erich Stather (BMZ). Das Gutachten enthält konkrete Empfehlungen
für die in Kürze stattfindende UN-Konferenz über Entwicklungsfinanzierung in Monterrey.
Die gewonnenen Finanzmittel sollten nach Ansicht des WBGU in den
Klimaschutz fließen, insbesondere in die Steigerung der Energieeffizienz und den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien.
Darüber hinaus könnten Maßnahmen zur Anpassung an den
globalen Klimawandel und zur Bewältigung seiner Folgen finanziert
werden. Hinsichtlich der Verwaltung der Mittel empfiehlt der WBGU,
den größten Teil des Aufkommens an bestehende internationale
Institutionen zu vergeben, etwa die neuen Fonds zum Klimaschutz
oder die Globale Umweltfazilität (GEF).
Nutzungsentgelte für die Seeschifffahrt erheben
Entgelte für Nutzungsverzicht auf Naturschätze prüfen
Naturschätze wie Wälder, Gewässer oder Böden werden oft nicht
ausreichend geschützt, weil viele Menschen in Entwicklungsländern
aus existentiellen Gründen zu umweltschädigendem Verhalten
gezwungen sind. Viele dieser Naturschätze sind von globalem Wert.
Ausgleichszahlungen an die Staaten, die sich verpflichten, auf eine
schädigende Nutzung dieser Ressourcen zu verzichten, können zum
Erhalt der Umwelt und gleichzeitig zur Armutsbekämpfung
beitragen. Der WBGU empfiehlt, das Konzept der Entgelte für
Nutzungsverzichte stärker in die internationale politische Diskussion
einzubringen und die Forschung in diesem Bereich zu stärken.
Mehr Spielraum für Entwicklungszusammenarbeit
Zusätzliche Finanzmittel zum Schutz globaler Gemeinschaftsgüter
würden es ermöglichen, die vorhandenen Mittel für Entwicklungszusammenarbeit von dieser Aufgabe zu entlasten und wieder
verstärkt für klassische Tätigkeitsfelder – wie direkte Armutsbekämpfung – zu nutzen. Die neu gewonnenen Finanzmittel dürfen
keinesfalls zu Kürzungen der Budgets für Entwicklungszusammenarbeit führen.
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Der Zustand der Meere hat sich in den vergangenen Jahren trotz
aller Bemühungen weiterhin verschlechtert. Zwar ist die
Seeschifffahrt auf Langstrecken die umweltfreundlichste Transportform, dennoch trägt sie erheblich zur Verschmutzung der Meere, der
Luft sowie zum globalen Klimawandel bei. So werden beispielsweise
die Treibhausgasemissionen aus dem internationalen Schiffsverkehr
nicht durch das Kioto-Protokoll erfasst. Diese Regelungslücke sollte
durch die Erhebung eines jährlich zu entrichtenden Entgelts für die
Seeschifffahrt geschlossen werden, das die Umweltbelastungen
durch Schiffe berücksichtigt. Bezogen auf ein Basisentgelt können
Rabatte gewährt werden, deren Höhe unter anderem von einer
umweltfreundlichen Reedereipolitik, der Technik der Schiffe und
dem Betriebsmanagement abhängt. Das Basisentgelt wäre anhand
der Tragfähigkeit der Schiffe, der Leistungskraft der Motoren sowie
eines Gebührenfaktors zu bestimmen. Die gewonnenen Finanzmittel
sollten für den Meeresschutz verwendet werden, insbesondere für
das integrierte Küstenmanagement in Entwicklungs- und
Transformationsländern. Zur Verwaltung der Mittel wäre die Globale
Umweltfazilität (GEF) geeignet.