27.02.2002
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27.02.2002
Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen Geschäftsstelle WBGU Reichpietschufer 60–62 8. Etage 10785 Berlin PRESSEERKLÄRUNG Tel: 030 263948 12 Fax: 030 263948 50 Email: [email protected] Internet: www.wbgu.de Nummer 02/01d Gutachten an die Bundesregierung übergeben Globale Nachhaltigkeitspolitik durch neue Nutzungsentgelte stärken Der WBGU plädiert dafür, Entgelte auf die Nutzung globaler Gemeinschaftsgüter, insbesondere den internationalen Luftraum und die Hohe See, zu erheben. Solche Nutzungsentgelte sind zweckgebunden einzusetzen. Sie sollen zum Schutz dieser Güter beitragen und die internationale Nachhaltigkeitspolitik stärken. Als weiteres erwägenswertes Instrument nennt der WBGU Ausgleichszahlungen an Entwicklungsländer, die auf eine schädigende Nutzung bestimmter Umweltressourcen verzichten und dadurch wirtschaftliche Nachteile in Kauf nehmen. Zahlungen wären für den Verzicht auf die Nutzung nationaler Umweltgüter von globalem Wert zu entrichten, wie z. B. Wälder, Böden oder Gewässer. Nutzungsentgelte auf Flugzeugemissionen einführen Der Flugverkehr ist diejenige Quelle von Treibhausgasen, die weltweit am stärksten wächst. Trotz der absehbaren erheblichen Klimawirkungen fallen die Emissionen des internationalen Flugverkehrs nicht unter die Reduktionsverpflichtungen des KiotoProtokolls. Hier besteht eine Regelungslücke, die möglichst bald geschlossen werden sollte. Der WBGU empfiehlt daher, sich auf internationaler Ebene für die schrittweise Einführung eines weltweiten Nutzungsentgelts auf Flugzeugemissionen einzusetzen. Die Höhe des Entgelts sollte auf Basis des Flugzeugtyps, der Flugroute, der Entfernung und des Ladegewichts bestimmt werden. Seite 1 von 2 www.wbgu.de Berlin, den 27. Februar 2002. Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) übergibt heute ein Sondergutachten „Entgelte für die Nutzung globaler Gemeinschaftsgüter“ an Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn, Bundesumweltminister Jürgen Trittin und Staatssekretär Erich Stather (BMZ). Das Gutachten enthält konkrete Empfehlungen für die in Kürze stattfindende UN-Konferenz über Entwicklungsfinanzierung in Monterrey. Die gewonnenen Finanzmittel sollten nach Ansicht des WBGU in den Klimaschutz fließen, insbesondere in die Steigerung der Energieeffizienz und den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien. Darüber hinaus könnten Maßnahmen zur Anpassung an den globalen Klimawandel und zur Bewältigung seiner Folgen finanziert werden. Hinsichtlich der Verwaltung der Mittel empfiehlt der WBGU, den größten Teil des Aufkommens an bestehende internationale Institutionen zu vergeben, etwa die neuen Fonds zum Klimaschutz oder die Globale Umweltfazilität (GEF). Nutzungsentgelte für die Seeschifffahrt erheben Entgelte für Nutzungsverzicht auf Naturschätze prüfen Naturschätze wie Wälder, Gewässer oder Böden werden oft nicht ausreichend geschützt, weil viele Menschen in Entwicklungsländern aus existentiellen Gründen zu umweltschädigendem Verhalten gezwungen sind. Viele dieser Naturschätze sind von globalem Wert. Ausgleichszahlungen an die Staaten, die sich verpflichten, auf eine schädigende Nutzung dieser Ressourcen zu verzichten, können zum Erhalt der Umwelt und gleichzeitig zur Armutsbekämpfung beitragen. Der WBGU empfiehlt, das Konzept der Entgelte für Nutzungsverzichte stärker in die internationale politische Diskussion einzubringen und die Forschung in diesem Bereich zu stärken. Mehr Spielraum für Entwicklungszusammenarbeit Zusätzliche Finanzmittel zum Schutz globaler Gemeinschaftsgüter würden es ermöglichen, die vorhandenen Mittel für Entwicklungszusammenarbeit von dieser Aufgabe zu entlasten und wieder verstärkt für klassische Tätigkeitsfelder – wie direkte Armutsbekämpfung – zu nutzen. Die neu gewonnenen Finanzmittel dürfen keinesfalls zu Kürzungen der Budgets für Entwicklungszusammenarbeit führen. Seite 2 von 2 www.wbgu.de Der Zustand der Meere hat sich in den vergangenen Jahren trotz aller Bemühungen weiterhin verschlechtert. Zwar ist die Seeschifffahrt auf Langstrecken die umweltfreundlichste Transportform, dennoch trägt sie erheblich zur Verschmutzung der Meere, der Luft sowie zum globalen Klimawandel bei. So werden beispielsweise die Treibhausgasemissionen aus dem internationalen Schiffsverkehr nicht durch das Kioto-Protokoll erfasst. Diese Regelungslücke sollte durch die Erhebung eines jährlich zu entrichtenden Entgelts für die Seeschifffahrt geschlossen werden, das die Umweltbelastungen durch Schiffe berücksichtigt. Bezogen auf ein Basisentgelt können Rabatte gewährt werden, deren Höhe unter anderem von einer umweltfreundlichen Reedereipolitik, der Technik der Schiffe und dem Betriebsmanagement abhängt. Das Basisentgelt wäre anhand der Tragfähigkeit der Schiffe, der Leistungskraft der Motoren sowie eines Gebührenfaktors zu bestimmen. Die gewonnenen Finanzmittel sollten für den Meeresschutz verwendet werden, insbesondere für das integrierte Küstenmanagement in Entwicklungs- und Transformationsländern. Zur Verwaltung der Mittel wäre die Globale Umweltfazilität (GEF) geeignet.