Sparkonto - Attijariwafa bank Europe

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Sparkonto - Attijariwafa bank Europe
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
SPARKONTO
1. KONTOERÖFFNUNGSBEDINGUNGEN
1. Die Eröffnung eines Sparkontos ist jeder natürlichen Person, d.h. auch Minderjährigen, unter Vormundschaft stehenden Volljährigen und
Nichtinländern möglich.
2. Es besteht die Möglichkeit, mehrere Banksparkonten für die gleiche Person zu unterhalten.
3. Das Sparkonto kann als «Und-Konto» bzw. «Oder-Konto» (zwischen Ehegatten oder anderen Personen) eröffnet werden.
2. MERKMALE UND FUNKTIONSWEISE
Verzinsung
Für Guthaben auf dem Sparkonto werden jährlich (zum 01. Februar 2012) 1,00 % Zinsen brutto* gezahlt.
* Zinsen sind steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Laufzeit
Es existiert keine vertragliche Laufzeit.
Ersteinzahlung
Der bei der Eröffnung einzuzahlende Mindestbetrag beträgt 15 €.
Folgeeinzahlungen
Diese sind in ihrer Höhe frei bzw. erfolgen automatisch, mit einem Mindestbetrag von 15 € je Vorgang.
Transfers
Es besteht die Möglichkeit, Transfers von diesem Sparkonto auf ein eigenes Konto in Marokko zu tätigen.
Abhebungen
Die Abhebungen sind in ihrer Höhe frei, sie sind jedoch auf einen Mindestbetrag von 15 € je Vorgang begrenzt. Das Konto muss stets einen Mindestsaldo
von 15 € aufweisen. Sie können Abhebungen in sämtlichen Filialen der Attijariwafa bank Europe vornehmen.
Sparhöchstbetrag
Für das Sparkonto ist kein Höchstbetrag festgesetzt.
Wertstellungsdatum
Für Einzahlungen ist dieses Datum auf den ersten Tag der Vierzehntagesfrist festgesetzt, die auf das Datum der Einzahlung folgt (d.h. der 16. des
gleichen Monats oder der 1. des folgenden Monats). Für Abhebungen ist es auf den letzten Tag des Vierzehntageszeitraums festgesetzt, der dem
Datum der Abhebung vorausgeht. Damit Sie keinen Zinszahlungstag verlieren, wird Ihnen daher geraten, Ihre Einzahlungen am 15. und 30. jedes
Monats und Ihre Abhebungen am 16. und 1. zu tätigen.
3. STEUERLICHE BESTIMMUNGEN
Unter «Zinsabschlagsteuer» (Abk. ZASt) wird diejenige Kapitalertragsteuer verstanden, die auf Zinszahlungen anfällt. Die Zinsabschlagssteuer, die 25 %
beträgt, ist auf Zinserträge aus Spareinlagen und Kontoguthaben zu leisten. ( § 43a EStG). Auf die Zinsabschlagssteuer ist zusätzlich der
Solidaritätszuschlag von 5,5 % zu leisten.
Mit dem Freistellungsauftrag kann ein Bankkunde seine Bank anweisen, für Zinseinkünfte bis zu einer bestimmten Höhe keine Zinsabschlagssteuer an
das Finanzamt abzuführen.
Seit 2007 kann der Freistellungsauftrag in Höhe von 801,- Euro pro Person in Anspruch genommen werden. Bei Verheirateten können 1.602,- Euro in
Anspruch genommen werden. Hat ein Sparer mehrere Konten, muss der Freistellungsauftrag aufgeteilt und bei jeder Bank gesondert gestellt werden. Die
Summe aller Freistellungsaufträge darf dabei die gesetzlich geregelte Höhe von derzeit 801,- Euro bzw. 1.602,- Euro nicht überschreiten.
4. KONTOLÖSCHUNG
Löschung
Das Sparkonto kann jederzeit schriftlich gelöscht werden.
Erbschaften
Das Kapital und die aufgelaufenen Zinsen kommen zur Erbmasse hinzu und sind daher steuerpflichtig.
Schenkung
Eine Schenkung unter Lebenden ist ausgeschlossen.
Attijariwafa bank Europe S.A. (Aktiengesellschaft nach französischem Recht) - Kaiserstrasse 47. 60329 Frankfurt/Main. Tel : 069 23 46 54 . Fax : 069 25 06 77.
Amtsgericht Frankfurt/Main. HRB 79727 - USt-IdNr : DE2632887