Was ein Bankenkonkurs für den Kunden bedeutet

Transcription

Was ein Bankenkonkurs für den Kunden bedeutet

Was
ein
Bankenkonkurs
für
den
Kunden
bedeutet
Verrechnungsausschlussklausel
aufheben
lassen
Die
Verschärfung
der
globalen
Finanzkrise
mit
spektakulären
Bankenzusammenbrüchen
in
den
USA
hat
Befürchtungen
aufkommen
lassen,
dass
auch
Schweizer
Banken
die
Insolvenz
treffen
könnte.
Zwei
Ablegern
ausländischer
Banken
(Kaupthing
Bank,
Lehmann
Brothers)
ist
das
schon
widerfahren.
Das
verunsichert
die
Bankkunden.
Wenn
eine
Bank
mit
Sitz
in
der
Schweiz
insolvent
wird,
so
kann
das
gravierende
Auswirkungen
haben.
Zu
unterscheiden
sind
verschiedene
Bankbeziehungen:
•
•
Unproblematisch
ist
die
Situation
der
Bankkunden
in
Bezug
auf
ihre
Depotwerte.
Diese
werden
dem
Kunden
auch
im
Konkurs
der
Bank
herausgegeben.
Das
gilt
etwa
für
Aktien
oder
Obligationen,
Fondsanteile,
Edelmetalle
sowie
Treuhandanlagen
bei
anderen
Banken
(nicht
aber
für
Anlagen
bei
der
insolventen
Bank
selber).
Für
Kundenguthaben
(Kontoguthaben,
Festgeld,
Kassenobligationen)
verhält
es
sich
anders.
Für
diese
besteht
nur
eine
beschränkte
Sicherung.
Sie
geniessen
ein
Konkursprivileg
2.
Klasse
im
Umfang
von
Fr.
100‘000
je
Bankkunde.
Für
den
übersteigenden
Betrag
besteht
in
der
Regel
nur
eine
Drittklassforderung,
auf
die
in
der
Regel
nur
eine
Konkursdividende
ausgerichtet
wird.
•
Für
Guthaben
in
der
Säule
3a
besteht
unabhängig
von
den
übrigen
Einlagen
eine
Konkursprivilegierung.
Ebenfalls
separat
privilegiert
werden
Einlagen
von
Freizügigkeitsstiftungen.
•
Für
Kreditnehmer
(Hypothekar‐,
Kontokorrent‐
oder
Lombardkredit)
stellt
sich
die
Frage,
ob
ein
gewährter
Kredit
aufgrund
der
Insolvenz
der
Bank
vorzeitig
zurückbezahlen
muss.
Diesbezüglich
kommt
es
vor
allem
auf
die
vertraglichen
Abmachungen
an.
Die
Verträge
sehen
häufig
eine
ausserordentliche
Kündigungsmöglichkeit
seitens
der
Bank
vor.
Ist
eine
solche
Kündigungsmöglichkeit
nicht
vorgesehen,
tritt
keine
vorzeitige
Beendigung
der
Kreditverträge
ein.
Hat
ein
Kunde
sowohl
Guthaben
(z.B.
Kontoguthaben)
als
auch
Schulden
(z.B.
Hypothek)
beim
selben
insolventen
Finanzinstitut,
so
stellt
sich
die
Frage,
ob
er
sie
miteinander
verrechnen
kann.
Kann
er
das
nicht,
so
läuft
er
Gefahr,
selbst
voll
leisten
zu
müssen
(z.B.
Hypothekarschuld),
selbst
aber
nur
eine
Konkursdividende
zu
erhalten
(soweit
sein
Guthaben
den
privilegierten
Betrag
von
Fr.
100‘000
übersteigt).
Die
Verrechnung
tritt
erst
ein,
wenn
der
Kunde
diese
ausdrücklich
erklärt.
In
diesem
Zusammenhang
ist
zu
berücksichtigen,
dass
gewisse
Banken
(wie
etwa
auch
die
UBS)
in
ihren
Kreditverträgen
bzw.
in
den
allgemeinen
Geschäftsbedingungen
vorsehen,
dass
der
Kunde
nicht
verrechnen
kann
(Verrechnungs‐
ausschluss).
Eine
Rechtsprechung
des
Bundesgerichts
zur
Frage,
ob
dieser
Ausschluss
überhaupt
zulässig
ist,
fehlt
bis
heute
noch.
Kunden
mit
Guthaben
und
Schulden
bei
derselben
Bank
ist
deshalb
zu
empfehlen,
ihre
Bank
aufzufordern,
auf
den
Verrechnungsausschluss
im
Nachhinein
zu
verzichten.
Uns
ist
bekannt,
dass
einige
Banken
einem
solchen
Begehren
von
Kunden
ohne
weiteres
nachkommen.