TAXOPOLY - Taxi-Auto

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TAXOPOLY - Taxi-Auto
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JUSTIZIA
Liebe Mitspieler:
Bitte die vorgegebenen Spielregeln beachten.
Wir spielen das „Spiel“ seit 1928!
Ausgabe
06 / 2015
INHALTSVERZEICHNIS
TAZ Nachrichten
Taxopoly Stuttgart
Erneuter Erfolg für Stuttgarter Taxiunternehmer
vor dem Verwaltungsgericht!
Warum ist die Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart nicht
Mitglied im Bundesverband BZP?
Was ist die Visitenkarte der Stadt - Das Taxi
Anpassung der Anzeigenpreise
Kontrollen der Polizei Stuttgart
Taxi-Auto-Zentrale plant für die Zukunft
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Pressemitteilungen
taxi-times vom 17. September 2015
Seite
4
Informationen
Ärztlicher Notdienst
Annahmestellen für Gutscheine
Weitere Adressen
Impressum
Fachkundelehrgänge der SVG
Info zur Taxifahrerschulung
Termine zur Taxifahrerschulung
Gebührenordnung
Öffnungszeiten
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Schon oft hat sich das deutsche Sprichtwort „Wer rastet, der rostet.“
bewahrheitet. Eines der bekanntesten Beispiele ist der frühere
Branchenprimus Nokia, der vor einigen Jahren den Sprung ins digitale Zeitalter der Smartphones verpasst hat und vom dominierenden Mobiltelefonhersteller zum Nischenprodukt geworden ist.
Deshalb haben wir die Dienstleistungen der Taxi-Auto-Zentrale
Stuttgart ständig den aktuellen Entwicklungen angepasst und verfügen schon lange über eine funktionierende App für Smartphones zur
Vermittlung von Taxis. Auch ohne Investoren, die Millionenbeträge
in ein Produkt pumpen, haben wir es geschafft eine solide, funktionierende und an die Richtlinien des Taxigewerbes angepasste App
anzubieten.
Seit einiger Zeit versuchen sich neue Mitbewerber auf dem Markt
der Personenbeförderung zu etablieren, nicht immer mit dem erhofften Erfolg. Viele Millionen wurden beispielsweise bei der gewünschten Markteinführung des Fahrdienstes Uber in Deutschland, Frankreich und anderen Staaten vernichtet, ohne dass ein Mehrwert für
die Firmen generiert wurde. Die Intelligent Apps GmbH (MyTaxi) schrieb im laufenden Geschäftsjahr tiefrote Zahlen trotz der imensen finanziellen Unterstützung durch die Investoren.
Um auch in Zukunft konkurrenzfähig zu sein, möchte sich die Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart entsprechend aufstellen und sucht deshalb
Investoren, die in ein bereits funktionierendes Geschäftsmodell investieren, welches die seit 1928 bestehende Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart eG
seit fast neun Jahrzenten auszeichnet. Dabei wollen wir die individuelle Personenbeförderung mit einem einzigartigen Konzept neu definieren.
Mit 700 Fahrzeugen die wir vermitteln, mehreren Millionen Anrufen, die wir in unserer Funkzentrale entgegen nehmen und den Millionen
Fahrten, welche die Stuttgarter Taxifahrer jährlich durchführen generieren wir einzigartig viele Kundenkontakte und Fahrerlebnisse.
Die Marke „Made in Germany“ ist seit den jüngsten wirtschaftlichen Ereignissen angezählt. Ein möglicher Investor profitiert natürlich beispielsweise von den vielen direkten Kundenkontakten. Sowohl Unternehmen aus der Region als auch Investoren aus dem Ausland sind vorstellbar.
Statt Gelder in Start-Up-Unternehmen zu investieren, investiert man bei der Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart eG in einen funktionierenden traditionellen Betrieb.
Da diese Ausgabe - sofern keine besonderen Ereignisse anstehen - die letzte für das Jahr 2015 ist, möchte ich Ihnen im Namen der gesamten
Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart ein besinnliches Weihnachten und einen guten Start in das Jahr 2016 wünschen.
Mit freundlichen Grüßen
Murat Arslan
Vorstandsvorsitzender, Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart eG
[email protected]
TA X I
TAZ Nachrichten
Taxopoly Stuttgart
„Monopoly“ und „Mensch, ärgere Dich nicht“, zwei Gesellschaftsspiele, die einen in den Wahnsinn treiben können. Taxi-Auto-Zentrale
Stuttgart e.G. im Clinch mit „mytaxi-Intelligent Apps GmbH“
Was mussten wir nicht alles Lesen und hören nachdem wir uns
entschlossen hatten, im Frühjahr dieses Jahres die erste „50%Bonusaktion von „mytaxi“ mit einer einstweiligen Verfügung des
Landgerichts Stuttgart anzugreifen. Voller Häme wurde aus bestimmten Kreisen von „Größenwahn“ und „Unfähigkeit“ gesprochen
und das waren die eher harmlosen Bemerkungen.
Heute wissen wir: Alles richtig gemacht! Wir haben zumindest in
Stuttgart die allgemeine Rabattschlacht, die „mytaxi“ gegen die
Tarifpflicht und die Zentralen führt, insgesamt nunmehr hier am Ort
5 (!) Mal verhindert. Dies ist jedenfalls niemand anderem gelungen,
weder dem BZP als Bundesverband, noch irgendeiner der anderen,
viel größeren Zentralen, die es in Deutschland gibt.
Und darauf sind wir zu Recht stolz und haben einen wesentlichen
Beitrag dafür geleistet, das Geschäft in Stuttgart attraktiv und im
Sinne unserer Mitglieder stabil zu halten. Und wir haben in der
ganzen Republik eine Diskussion darüber angestoßen, wo und in
welchem Rahmen Werbung für ein gar nicht so neues System erlaubt ist und wo die Grenze zur Unlauterkeit liegt. Deshalb werden
aufbauend auf unsere Argumentation sowohl der BZP, als auch Taxi
Deutschland zunächst Hauptsacheverfahren durchführen und es
geht Schlag auf Schlag! Denn bereits in der nächsten Woche wird die
Hauptsache in Frankfurt vor dem dortigen Landgericht verhandelt
und wir werden dies beobachten. Wie wir hier dann weiterverfahren,
wird dann entschieden.
Mag es der ein oder Andere sehen wie er will: Für uns ist das keine
Niederlage, sondern ein Gewinn. Denn wir haben als Erste den Weg
aufgezeigt und den Schutz unserer Mitglieder immerhin 6 Monate
durchgesetzt. Und somit haben wir einen Teil dazu beigetragen,
wenn am Ende ein Verbot dieser Preisdumpingaktionen steht. Dies
war mehr als verantwortungsvoll und hat unseren Mitgliedern gedient. In diesem Sinne haben wir einen Erfolg zu feiern!
Pressemitteilungen
taxi-times vom 17. September 2015
MyTaxi: Niederlage vor Gericht in Österreich, Sieg in Hamburg und Rückzug aus Zürich
Wie ist die Rabattaktion juristisch zu bewerten, mit der sich mytaxi im
Juli Marktanteile von den etablierten Taxizentralen sichern wollte?
Die Gerichte vertreten hier höchst unterschiedliche Auffassungen.
Das Landgericht Stuttgart war der Meinung, dass dies mit den § 39,
Abs. 3 und 51, Abs. 2 nicht zu vereinbaren ist. Taxi Times hat darüber
bereits berichtet. Diese Woche wurde nun bekannt, dass eine einstweilige Verfügung gegen mytaxi vom Landgericht Hamburg abgelehnt wurde. Hier folgten die Richter der Stuttgarter Ansicht also
nicht.
In Österreich dagegen sind Preisermäßigungen von 50 Prozent mit
den dort geltenden Taxitarifen nicht vereinbar. Das Handelsgericht
hatte im August eine von der Wiener Taxizentrale Taxi 40100 eingeklagte Unterlassung bestätigt. Demnach darf mytaxi keine Preise
anbieten, bewerben oder gewähren, die „unter den auf Grundlage
des § 14 Gelegenheitsverkehrsgesetzes 1996 idgF erlassenen Wiener
Taxitarif verordnet sind“ (AZ 57 CG 23/15 f ).
mytaxi hatte in Wien in Zeitungsanzeigen und auf Google mit dem
Slogan „Fahren Sie mytaxi für die Hälfte“ geworben. Kunden, die Ihre
Taxifahrt über das mytaxi-Payment-Verfahren bezahlten, bekamen
während eines bestimmten Aktionszeitraumes die Hälfte der Kosten
erstattet. Mit dem Fahrer bzw. Unternehmer, der diese Fahrt ausführte, rechnete mytaxi den vollen Fahrpreis laut Taxameter ab.
Trotzdem sahen sowohl die Wettbewerbszentrale Taxi 40100 als
auch die Richter in dieser Rabattaktion einen Wettbewerbsverstoß.
Der Wiener Taxitarif habe sowohl eine als Konsumentenschutz
dienende als auch eine dem Wettbewerb der Taxiunternehmer
schützende Funktion. Das Anbieten des Fahrpreises um die Hälfte
des vorgesehenen Taxitarifs bewirke, dass mytaxi dadurch mehr
Aufträge zur Vermittlung von Taxifahrten bekommen werden. Diese
Fahrten entgehen wiederum denjenigen Taxiunternehmen, die
sich an den Wiener Taxitarif halten. Dabei spiele es keine Rolle, dass
die ausführenden Unternehmen den vollen Fahrpreis erhalten. Die
Fahrpreisermäßigung, die von einem Vermittler durchgeführt wird,
sei eine nicht zulässige Umgehung.
Während mytaxi in Österreich nun also andere (legale) Maßnahmen
ergreifen muss, um sich im Wettbewerb gegen die Taxizentralen
Marktanteile zu sichern, haben Sie in Zürich den Kampf bereits aufgegeben. Gegenüber den bisherigen Züricher mytaxi-Fahrern teilte
das Unternehmen mit, dass man sich aus dem Züricher Markt zurückziehen werde. Eine Rabattaktion wie in Österreich oder Deutschland
hatte man dort nicht durchgeführt.
Jürgen Hartmann, taxi-times
TA X I
Erneuter Erfolg für Stuttgarter Taxiunternehmer vor dem
Verwaltungsgericht!
Im Rahmen eines Klageverfahrens vor dem Verwaltungsgericht
Stuttgart stand am 16.10.2015 wieder Verhandlungstermin über die
Ablehnung der Wiedererteilung von Taxikonzessionen an. Die uns
angeschlossene Unternehmerin hat bereits im Dezember 2014 in
einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Ablehnung mit Unterstützung der TaxiAuto-Zentrale Stuttgart erfolgreich geklagt und nunmehr auch im
Hauptsacheverfahren Ihre Konzession wieder erlangt.
Der Streitpunkt im Verfahren: die Feststellung der Unzuverlässigkeit
durch die Stuttgarter Straßenverkehrsbehörde, verbunden mit der
Unterstellung man erziele durch sog. „Schwarzfahrten“ zusätzliche,
nicht steuerlich erklärte Erlöse. Demnach müsse die Unzuverlässigkeit
i.S.v. § 13 Abs.1 i.V.m. § 1 PBZugV festgestellt werden.
Wieder einmal im Blickpunkt hierbei die Tatsache, dass durch die
(nebenberuflich) tätige Unternehmerin keine Schichtzettel für Ihre
beiden Fahrzeuge geführt werden. Darin, so die Stadt Stuttgart in
der Begründung Ihrer Ablehnung, liege ein „schwerer Verstoß gegen
abgabenrechtliche Verpflichtungen“ i.S.v. § 1 Abs.2 PBZugV begründet, so dass der Unternehmer als unzuverlässig einzustufen sei, was
im Übrigen durch die gutachterliche Äußerung des Gutachterbüros
Linne & Krause bestätigt werde.
Die zuständige 8. Kammer des Verwaltungsgerichts sah dies anders: Aufgrund der Tatsache, dass die Unternehmerin zwar gegen die
Einzelaufzeichnungspflicht verstoßen habe, liege zwar ein Verstoß
gegen abgabenrechtliche Pflichten vor, allerdings sei dieser nicht
„schwerwiegend“, mit der Folge, dass die Unzuverlässigkeit des
Unternehmers eben gerade hieraus nicht festgestellt werden könne.
Das Gericht hat hierbei im besonderen Maße auf die Rechtsprechung
des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 18.03.2015-III B 43/14) hingewiesen. Danach gilt:
1. Auch Taxiunternehmer, die ihren Gewinn durch EinnahmenÜberschuss-Rechnung ermitteln, müssen ihre Betriebseinnahmen
und Betriebsausgaben durch Belege nachweisen.
2. Taxiunternehmer haben ihre Bareinnahmen jeweils einzeln aufzuzeichnen.
3. Aufgrund der branchenspezifischen Besonderheiten des
Taxigewerbes erfüllen die sogenannten Schichtzettel in Verbindung
mit den Angaben, die sich auf dem Kilometerzähler und dem
Taxameter des einzelnen Taxis ablesen lassen, nur die sich aus der
Einzelaufzeichnungspflicht ergebenden Mindestanforderungen.
5. Von der Aufbewahrung dieser Einnahmeursprungsaufzeich
nungen kann nur dann abgesehen werden, wenn deren Inhalt
täglich – und nicht nur in größeren Zeitabständen – unmittelbar
nach Auszählung der Tageskasse in das in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen
wird.
6. Verletzt der Taxiunternehmer seine Aufzeichnungspflicht oder seine Aufbewahrungspflicht, ist das Finanzamt dem Grunde nach zu
einer Schätzung gemäß § 162 AO berechtigt.
Es ist daher von besonderer Wichtigkeit, dass Taxiunternehmer,
die keine Schichtzettel führen, jede einzelne Bareinnahme
aufzeichnen und zwar dergestalt, dass die Tageskasse unmittelbar nach Auszählung in das in Form aneinandergereihter
Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen wird,
d.h. täglich.
Bei Verstößen gegen diese Aufzeichnungspflicht ist demzufolge das
Finanzamt zu Schätzungen berechtigt.
Für den Bereich der Landeshauptstadt Stuttgart sind damit die
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung endgültig
geklärt. Diese sind von den Unternehmen verpflichtend einzuhalten,
um dem Vorwurf der Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten seitens
der Behörde und daraus folgend, eine Ablehnung der Zuverlässigkeit
im Genehmigungsverfahren zu vermeiden.
Zwischenzeitlich ist auch bekannt, dass die zuständige
Straßenverkehrsbehörde Mitteilungen nach § 116 AO an das zuständige Finanzamt macht, um somit Betriebsprüfungen einzuleiten, mit
allen sich daraus ergebenden Folgen.
Im konkreten Fall wurde eine vergleichsweise Regelung getroffen,
nach der sich die Unternehmerin verpflichtet hat, die vorgenannten Verpflichtungen im Betrieb umzusetzen und im Gegenzug die
Konzessionen durch die Landeshauptstadt Stuttgart wiedererteilt
werden.
Das Verfahren wurde von dem Steuerrechtsexperten Herrn
Rechtsanwalt Albrecht, Kaiserslautern in Kooperation mit der Ulmer
Consulting UG geführt. Bei Bedarf stehen Ihnen diese gerne zur
Verfügung.
4. Solche Schichtzettel müssen nach den Vorgaben des § 147 Abs. 1
AO aufbewahrt werden.
TA X I
TAZ Nachrichten
Warum ist die Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart nicht Mitglied
im Bundesverband BZP?
Spitzenverband des deutschen Taxi- und Mietwagengewerbesder BZP, der - so sein Selbstverständnis - die Vertretung der
Gesamtinteressen der Personenverkehrsunternehmer mit PKW auf
nationaler, internationaler Ebene gegenüber Ministerien und anderer Behörden, Organisationen und der Öffentlichkeit vertritt. So wird
das Selbstverständnis des Verbandes umschrieben, dessen Mitglied
wir, die TAZ-Stuttgart nicht sind.
Wir, das sind nahezu 540 Taxigenossen in Stuttgart, die sich in einer
der ältesten und traditionsreichsten Taxizentralen zusammengeschlossen haben und seit nunmehr fast 100 Jahren ihre Interessen
selbst in die Hand nehmen. Und zwar gegenüber Ministerien und
Behörden, hier an unserem Stammsitz in Stuttgart. Eine Taxizentrale,
die das Taxigewerbe, seinen Bestand, aber auch seine Zukunft selbst
gestalten will.
Der BZP als Bundesverband demgegenüber ein „zahnloser Tiger“,
verstrickt und verbandelt mit mächtigen Institutionen, die ihn finanzkräftig unterstützen und in Ihrem Sinne versuchen, Einfluss auf
unsere Geschicke, auf die Geschicke der Taxibranche, zu nehmen.
Dies sorgt für Verbindungen und Verbandelungen, die den unabhän-
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91 41
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gigen Blick für die Interessen der Basis, für uns als Taxiunternehmer,
trüben und verstellen.
Als Beispiel zu nennen, die Auseinandersetzung auf Bundesebene
mit dem „Tausendsassa der Taxi-Branche“, der Fa. Intelligent-Apps
GmbH, besser bekannt als „mytaxi“. Diesen Heilsbringer des modernen Taxis, der uns paradiesische Buchungszahlen verspricht, die
Revolution des Taximarktes als Vision ausgibt, allerdings nur das
Ergebnis eines Geldzuflusses eines Großinvestors ist, der jeder wirtschaftlichen Vernunft widerspricht.
Was davon nachhaltig bleibt? Sicher am Ende ein Gewinn für die
(Ver-) Äppler von „mytaxi“, die irgendwann, wenn die letzte Zentrale
ausradiert ist, ihr eigenes Preis-und Provisionsmodell etablieren und
zwar zu Lasten der Taxiunternehmer und Fahrgäste.
Und der BZP? Viel zu spät entscheidet er sich für eine rechtliche
Auseinandersetzung und scheitert kläglich vor dem Landgericht
Hamburg. Prozessbeobachter waren baff, wie dilettantisch dort die
Interessen der Mitglieder verhandelt wurden. Wo genau lag denn
hier die Interessenvertretung oder mussten gar – noch schlimmer!Rücksichten genommen werden?
Anderes Beispiel gefällig? Gerne! Denn in der Diskussion um die
Einführung des Mindestlohns kam man auf die glorreiche Idee,
Tarifverträge abzuschließen. Woher ein entsprechendes Mandant
der Verhandlungspartner kommen sollte, war zwar unklar und damit
war eigentlich jede Bemühung zum Scheitern verurteilt. Dies wusste jeder, nur der Spitzenverband und seine Berater nicht. Ergebnis:
Mindestlohneinführung Januar 2015, Ergebnisse der Verbandsarbeit
für uns Taxiunternehmer, gleich Null.
Und weder an der „UBER-Front“, noch sonstige entscheidende Fragen
für unser Gewerbe wurden und werden dort angepackt. Stattdessen
werden Unsummen an Beiträgen und Provisionszahlungen für
Neuwagenkäufe verwaltet und verwaltet. Und das alles in einem
aufgeblähten Apparat, der weder richtige Vertretung, noch gar
Innovation zeigt, sondern schlicht Protz und Propanz!
Effektive Mitgliederbetreuung dagegen ist unser Credo und unser
Anspruch. Und da bringt uns eine Mitgliedschaft in einer solchen
Vertretung unseres Berufstandes aus zweierlei Gründen wenig. Denn
erstens können wir am Besten beurteilen, was hier vor Ort notwendig
ist und zweitens wollen wir unsere Beiträge effektiv und bestmöglich
für die Belange unserer Mitglieder einsetzen.
Deswegen haben wir hier in der Vergangenheit Kontakt zu den
Behörden und Ministerien aufgebaut und nehmen zu Problemen
für unsere Mitglieder direkt und qualifiziert Stellung. Deswegen haben wir „Giganten“ wie UBER und „mytaxi“ in Stuttgart bislang in die
Schranken gewiesen. Und wir werden dies auch weiter tun, wann
immer wir dies für notwendig erachten und zwar unabhängig, sachgerecht und angemessen. Und damit beantwortet sich die Frage, warum wir kein Mitglied des BZP sein wollen!
TA X I
Stuttgarter
Taxiverband
Was ist die Visitenkarte der Stadt - Das Taxi
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
In schwierigen Zeiten sollte ein Gewerbe zusammenrücken. Es ist von
bedeutender Wichtigkeit, Vergangenes loszulassen, Gruppierungen
zur Seite zu schieben und sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.
Genau diesen Prozess haben wir in den letzten Jahren durchgemacht
um nun mit einer einzigartigen Geschlossenheit, wie eine Wand hinter den Gremien zu stehen, um Sie bei Ihren Entscheidungen zu stärken.
Unter diesem Aspekt hat sich der STV in den letzten Monaten auf die
Taxi-Auto-Zentrale zubewegt und Gespräche mit den Vorständen gesucht. Schon aus den ersten Gesprächen hat sich herauskristallisiert,
dass wir die Zukunft gemeinsam gestalten können und möchten.
In effektiven Gesprächen haben wir Punkte herausgearbeitet die in
kurz- und mittelfristigen Projekten angegangen werden müssen.
Wie Ihr teilweise aus der Presse mitbekommen habt, arbeiten wir daran, der Politik die Problemzonen des Straßenverkehrs in Stuttgart
aufzuweisen, denn keiner ist näher dran, wie wir. Umso verwunderlicher ist es, dass wir in die Gestaltung nicht miteinbezogen werden.
Dass Teile des Gemeinderats anderer Meinung sind, zeigt Ihre politische Kompetenz.
Der Plan, 20% der Autofahrer aufs Fahrrad zu bringen, ist aus unserer
Sicht absolut unrealistisch. Auch wenn versucht wird die AmpelGrünphasen zu verkürzen um weniger Fahrzeuge gleichzeitig in die
City zu lassen.
Ein zweites Projekt, das schon angestoßen wurde und zur Zeit von
Anwälten des STV geprüft wird, sind die neuen Richtlinien die angewendet werden und uns das Leben schwieriger und teurer zu machen bei den Zulassungen von neuen und gebrauchten Taxis.
Stichwort ist hier wohl das Eichamt in Zusammenarbeit mit der Firma
FT in Fellbach.
Auch das Fiskaltaxameter, welches kommt oder auch nicht, ist ein
Thema, dass wir intensiv verfolgen und wo wir versuchen werden das
Beste für unsere Unternehmer zu erreichen.
Ein weiteres Thema was uns in Zukunft beschäftigen wird, ist die
Elektromobilität. Von Land und Bund wird permanent gefordert,
dass das Gewerbe die Fahrzeugflotte in den nächsten Jahren auf
Elektrofahrzeuge umstellt.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist es jedoch so, dass die Automobilindustrie
mit ihrem Angebot an Fahrzeugen nicht annähernd an die Ansprüche
der Reichweite die das Taxigewerbe benötigt hinkommt.
TA X I
Als einzige Alternative sehen wir nur Fahrzeuge der Marke Tesla, die
uns das bieten was wir auch brauchen um vernünftig arbeiten zu
können.
Die Anschaffungskosten sind jedoch so hoch, dass ein
Taxiunternehmen es definitiv nicht alleine stemmen kann.
Sowohl die Fördermittel, die von der Regierung in die Hand genommen werden, als auch die nichtvorhandene Förderung des Stroms, die
nur der SSB vorgehalten wird, sind für uns unakzeptabel. Geschweige
denn, die nicht existierenden Ladesäulen.
Hier muss noch viel Arbeit geleistet werden, um dahin zu kommen
wo wir hin wollen.
Dies sind nur ein Paar der Projekte die wir im Fokus haben.
Trotz all dem müssen wir uns auch an die eigene Nase fassen und
ständig unsere Qualität noch weiter verbessern.
Heute verfügt jeder Kunde über ein Fahrzeug, oder hat einen
Bekannten der ihn fahren könnte. Unsere Aufgabe ist es, unsere
Dienstleistung immer weiter anzuheben, so dass jeder Kunde unseren Service gerne in Anspruch nimmt. Dazu gehört auch, unser Bild
nicht nur während der Fahrt mit dem Kunden im Taxi, sondern auch
wenn wir uns frei bewegen, gut zu präsentieren. Jeder Einzelne von
uns steht permanent im Fokus der Öffentlichkeit und dementsprechend repräsentiert er unser Gewerbe.
Defensive Fahrweise, saubere Fahrzeuge, fair gegenüber Allen,
freundliches und zuvorkommendes Verhalten im Alltag wird auf kurz
oder lang, die Kritiker verstummen lassen.
Wollen wir es gemeinsam angehen?
Danis Georgiadis
b it t e t u m
M it h il f e
Sie kann auch für dich sein die Spende für die Taxistiftung
Stiftungskonten:
BW Bank Stuttgart
BLZ 600 501 01
Konto Nr. 242 7777
Stuttgarter Volksbank AG
BLZ 600 901 00
Konto Nr. 222 122 005
TAZ Nachrichten
TA X I
Anpassung der
Anzeigenpreise
Ab Januar 2016 gelten für Anzeigen in unserem Taximagazin neue Preise. Die Gründe
hierfür sind vielfältig.
Unser Magazin erscheint nun wieder regelmäßig. In 2016 wollen wir mindestens acht
Ausgaben herausbringen.
Des Weiteren wurde die Auflage von anfangs
1.500 Exemplaren inzwischen auf 10.000
Exemplare erhöht. Wir haben einen großen
Verteiler aufgebaut, der permanent wächst.
Neben vielen regionalen, überregionalen
und internationalen Firmen, Kommunal, Landes- und Bundespolitik geht unser
Taximagazin natürlich auch an alle uns angeschlossenen Taxiunternehmer.
D A S TAXI M AG A Z I N
DER
Anzeigenannahme
Murat Arslan
Telefon: 07 11 / 55 3 98 - 0
Fax:
07 11 / 55 23 89
[email protected]
TAXI -A U TO - Z E N T R A L E S T UT TGART E G
Preisliste gültig ab Januar 2016
Technische Daten
Format:
210 x 297 mm (DIN A 4)
Satzspiegel:
186 x 261 mm
Druck:
4-farbig, Euro-Skala
60er Raster
Auflage:
10.000 Exemplare
(inkl. Versand an einen vierstelligen Verteiler)
Termine
DIN A 4 (210 x 297 mm)
4-farbig
U4
5.000,-- EUR
3.000,-- EUR
1/2 Seite hoch
(90 x 260 mm)
4-farbig
1/2 Seite quer
(186 x 130 mm)
1.500,-- EUR
4-farbig
Erscheinungstermine:
geplant 8 Ausgaben
1.500,-- EUR
Zusätzlich stellen wir unser Magazin auf unserer Internetseite digital zum Download bereit. Bei Interesse an einer Anzeigenschaltung
finden Sie untenstehend unsere ab Januar
2016 gültige Preisliste.
Anzeigenschluß:
bitte telefonisch anfragen
Druckunterlagenschluß:
bitte telefonisch anfragen
Druckunterlagen
Datenformate:
pdf, eps oder tif
Für persönliche Anfragen steht Ihnen Herr
Arslan gerne zur Verfügung.
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Rechnungsstellung erfolgt nach Auslieferung des Taximagazins.
Zahlungsbedingungen: Zahlung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto.
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TA X I
TAZ Nachrichten
Kontrollen der
Polizei Stuttgart
Vermehrt kam es zuletzt zu Kontrollen der
Polizei Stuttgart, bei denen die Taxifahrer
aufgefordert wurden eine Taxiordnung aus
dem Jahr 2008 vorzuzeigen.
Konnte das Dokument nicht vorgezeigt
werden, wurde dies notiert und mit einem
Bußgeld abgemahnt.
Die Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart hat diesbezüglich die zuständige Sachbearbeiterin bei
der Stadt Stuttgart, Frau Otto, kontaktiert.
Derzeit gibt es zwei gültige Rechtsverordnungen, die den Taxenverkehr in Stuttgart
regeln:
1/14:
Rechtsverordnung der Landeshauptstadt
Stuttgart über das Taxigewerbe vom 26. Juli
2000.
Allgemein bekannt als „Taxiordnung“ regelt dieses Dokument das Bereithalten von
Taxen, die Ordnung auf den Taxistandplätzen
sowie den Dienstbetrieb. Die Taxiordnung
ist im Fahrzeug mitzuführen.
1/15:
Rechtsverordnung der Landeshauptstadt
Stuttgart
über
Beförderungsentgelte
und
Beförderungsbedingungen
für
den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im
Stadtgebiet Stuttgart, den Gemarkungen
Leinfelden-Echterdingen und Filderstadt
vom 15. Janur 2015.
Allgemein bekannt als Tarifordnung werden darin die Beförderungsentgelte,
Angaben zum Geltungsbereich und
Beförderungsbedingungen geregelt.
Die Rechtsverordnung vom 15. Januar 2015
löst die Verordnung vom 22. September
2008 ab.
Wir haben bereits mit Herrn Haider, Leiter
der Verkehrspolizeidirektion, gesprochen
und ihn auf diese Kontrollen aufmerksam
gemacht.
Für den Fall, dass Sie als Taxifahrer- oder
als Taxiunternehmer davon betroffen sind,
wenden Sie sich bitte an den Vorstand der
Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart.
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TA X I
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In nur wenigen Minuten gelangen Sie in die Stuttgarter Innenstadt, mit
ihrem reichen Shopping- und Kulturangebot.
Nutzen Sie doch einfach die nahe gelegenen S- und Stadtbahnen und
vermeiden Sie so das aufwändige Parkplatzsuchen.
Auch das SI-Zentrum Stuttgart ist für Musical-Liebhabe
Musical-Liebhaber, Kinofans und
Besucher der Spielbank bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.
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unser Restaurant-Team bis 22:00 Uhr zur Verfügung.
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Am Wallgraben 119 11
70565 Stuttgart-Vaihingen
TAZ Nachrichten
Taxi-Auto-Zentrale plant für die Zukunft
Optionale neue Geräte für das bestehende FMS-Vermittlungssystem
Jeder kann, niemand muss! Das neue System
ist eine Option zu dem bestehenden System
mit fest eingebautem FMS-Hub.
Der größte Vorteil ist, dass der teure Einbau
der Geräte entfällt und Sie mit der neuen
mobilen Lösung auch die Möglichkeit haben, das System in einem Ersatzfahrzeug zu
verwenden.
talks
Es gibt zwei Ausstattungsvarianten, die
Details können Sie den abgedruckten
Bildern entnehmen.
Akuell befinden wir uns noch in Preisverhandlungen mit der Firma FMS. Sobald
diese abgeschlossen sind, werden wir
Testgeräte erhalten, die wir an interessierte
Taxiunternehmer ausgeben. Sollten wir zu
viele Interessenten haben, werden wir die
Vergabe der Geräte auslosen.
05-15
Auf der Kölner Taximesse im November
2014 hat die Firma FMS ein neues Modell zur
Fahrtenvermittlung vorgestellt. Nach ausführlichen Praxistests ist das System inzwischen ausgereift und für den Einsatz bereit.
APP
Payment
Wir werden Sie bezüglich der neuen
Ausstattungsvarianten auf dem Laufenden
halten und Sie zeitnah informieren.
Auch ist mit diesem neuen mobilen System
das „Bezahlen mit dem Mobiltelefon“ über
die Taxi Stuttgart und Taxi EU-App möglich.
Details können über folgenden Link abgerufen werden:
www.taxi-auto-zentrale.de/fileadmin/user_
upload/APP%20Payment.pdf
Mobiles Bezahlen per Taxi-App,
die neue Lösung macht es möglich
fms Fahrzeugausstattung für TAZ
Variante ohne PinPad für Zahlungsabwicklung
Schnell, verläßlich &
automotiv
Magnetstreifenleser
 Swing-Out Staubschutz
Smart Technologie







Integriertes GPS
Integriertes 3G Modem
32bit ARM7 Prozessor
Bluetooth Interface
2* Serial Interfaces
Highspeed CAN
4* digitale IOs
Smarte Verbindung





12
3G GSM
Drucker
Taxameter (serial oder CAN)
Alarmknopf
Automotiv CAN CiA447
12 Länder ▪ 145 Zentralen ▪ 62.000 Fahrzeuge 180.000 Fahrer
3.500.000 APP Downloads ▪ 180.000.000 vermittelte Fahrten pro Jahr
TA X I
fms Fahrzeugausstattung für TAZ
Variante mit PinPad für Zahlungsabwicklung
Chip & Pin, NFC und
Magnetkarten
Smart Technologie







Integriertes GPS
Integriertes 3G Modem
32bit ARM7 Prozessor
Bluetooth Interface
3* Serial Interfaces
Highspeed CAN
4* digitale IOs
Smarte Verbindung





3G GSM
Drucker
Taxameter (serial oder CAN)
Alarmknopf
Automotiv CAN
12 Länder ▪ 145 Zentralen ▪ 62.000 Fahrzeuge 180.000 Fahrer
3.500.000 APP Downloads ▪ 180.000.000 vermittelte Fahrten pro Jahr
fms Fahrzeugausstattung für TAZ
Mobiltelefone für FahrerAPP
Konfiguration
Getestete Smartphones
Betriebssystem
FahrerAPP mit smartHUBX
HTC M8
Samsung Galaxy S5
Samsung Galaxy S6
Samsung Note 4
Android 4.4
Android 5.0
Android 5.1
FahrerAPP mit smartHUBX für
Mirrorlink-Verbindung
HTC M8
Samsung Galaxy S5
Samsung Galaxy S6
Android 4.4
Android 5.0
Android 5.1
Hinweise:
 Weitere Mobiltelefone können auf Nachfrage bzw. entsprechend der Marktentwicklung getestet werden
 SIM Karten mit Datenvolumen ab 1GB für Smartphones und BZP SIM Karten für smartHUBX
 GSM Antenne für smartHUBX können optional angeboten werden, sind aber zumeist fahrzeugspezifisch bereits verbaut
12 Länder ▪ 145 Zentralen ▪ 62.000 Fahrzeuge 180.000 Fahrer
3.500.000 APP Downloads ▪ 180.000.000 vermittelte Fahrten pro Jahr
TA X I
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Information
Annahmestellen für
Gutscheine
Ärztlicher Notdienst
Agip Service–Stationen
Notfall- und Bereitschaftsdienst
für Hausbesuche,
sofern der eigene Hausarzt
nicht ereichbar ist
Mo - Fr
19.00 - 7.00 Uhr
Sa - Mo
7.00 - 7.00 Uhr
durchgehend
Telefon (07 11) 2 62 80 12
Jochen Rieger-Friess
Hedelfinger Str. 73 · 70327 Stuttgart
Uwe Schaal
Kriegsbergstr. 55a · 70174 Stuttgart
Waiblinger Str. 67 · 71364 Winnenden
Rommelshauser Str. 30 · 70734 Fellbach
Stuttgarter Str. 144 · 71522 Backnang
Karlstr. 70. · 71394 Kernen-Rommelshausen
Notfallpraxis
für Patienten im Marienhospital
(Liegendkrankenanfahrt)
Mo - Fr
19.00 - 7.00 Uhr
Sa - Mo
7.00 - 7.00 Uhr
durchgehend
ohne telefonische Anmeldung
ARAL-Tankstelle
Tankstelle Sommerrain
Schmidener Str. 255 · 70374 Stuttgart
OMV–Tankstelle
Zahnärztlicher Notdienst
Fr - Mo
19.00 - 7.00 Uhr
durchgehend
Telefon (07 11) 7 87 77 11
Alfred Pucher
Solitudestr. 207 · 70499 Stuttgart
Vino Vero
Tierärztlicher Notdienst
Telefon (07 11) 7 65 74 77
Weine aus aller Welt
Bahnhofstr. 30 · 70372 Bad Cannstatt
Die Welt der Getränke
Karlsbader Str. 40 · 70372 Stuttgart
Impressum
Herausgeber:
TAXI-AUTO-ZENTRALE Stuttgart eG
Karlsbader Straße 42
70372 Stuttgart
Telefon:
(07 11) 55 3 98-0
Telefax:
(07 11) 55 23 89
www.taxi-auto-zentrale.de
V.i.S.d.P.:
Hakan Sandalya
e-mail: [email protected]
Redaktion:
Vorstandsvorsitzender M. Arslan
Telefon: (07 11) 55 3 98-0
e-mail: [email protected]
Anzeigen:
Vorstandsvorsitzender M. Arslan
Telefon: (07 11) 55 3 98-0
e-mail: [email protected]
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Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit ausdrücklicher
schriftlicher Genehmigung der TAXI-AUTO-ZENTRALE Stuttgart eG.
Beiträge, Briefe, Manuskripte:
Einsender von Beiträgen, Briefen, Manuskripten o.ä. erklären sich
mit redaktioneller Bearbeitung einverstanden.
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Vorbereitungs-Lehrgänge
zur Fachkunde-Prüfung
Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagenverkehr
Vollzeitlehrgänge (6½ Tage)
jeweils 8.00 - 16.00 Uhr
letzter Tag
8.00 - 13.00 Uhr
Termine in Stuttgart (Autohof Stuttgart-Wangen)
23.11.2015 - 01.12.2015
Info/Anmeldung:
Telefon
07 11 / 40 19 - 231
E-mail
[email protected]
TA X I
Gebührenordnung
Taxifahrerschulungen
der Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart eG
Teilnehmer
Teilnehmer
Beginn
Uhrzeit
max.
min.
Kurzschulung
8
4
14.30
Schulung
8
4
14.30
Prüfung *
8
4
14.30
Überweisung
Gutscheine zur Überweisung müssen bis zum 10. des Monats
im Hause der TAZ abgegeben sein. Überweisung erfolgt ca. 6
Wochen später.
Gebühr:
2 % Bearbeitung
* Bei mehr als 8 Teilnehmern wird am nächsten Tag um 14.00 Uhr
eine 2. Prüfung durchgeführt
Sofortüberweisung
Gutscheine müssen spätestens am 2. Werktag des jeweiligen
Folgemonats im Hause der TAZ abgegeben sein. Überweisung
erfolgt dann ca. 4-5 Werktage später
Anmeldeschluss:
10 Tage vor Schulungsbeginn.
Mitzubringen sind Ausweis oder Pass,
Quittung über bezahlte Kursgebühr
(Anmeldung gilt erst nach Bezahlung).
Telefonische Informationen erhalten Sie unter:
Gebühr:
14-tägige Sofortüberweisung
Gutscheine müssen spätestens zum 1. des jeweiligen Monats
und zum 16. des jeweiligen Monats im Hause der TAZ sein (gelber Umschlag). Überweisung erfolgt dann immer ca. 4-5 Werktage
später. (Keine Barauszahlung möglich)
Telefon (07 11) 55 3 98 - 0
Bitte beachten!
Unterricht und Prüfungen finden statt im
Erdgeschoss, Karlsbader Str. 42
70372 Stuttgart
Gebühr:
der Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart eG
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
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2
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7
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13
14
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November
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
Schulung
2
3
4
5
6
7
1 8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
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1
2
3
4
5
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Kurzschulung
7
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9
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Öffnungszeiten
in der TAZ-Verwaltung
Dezember
23 30
24
25
26
27
28
29
2 % Bearbeitung & 2 % Sofortüberweisung
Barauszahlung bzw, Barchecks sind nicht mehr möglich.
Schulungskalender 2015
Oktober
2 % Bearbeitung & 2 % Sofortüberweisung
28
29
30
31
Prüfung
Wir bitten darum, diese zu beachten.
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Di - Do
13:00 - 16:00 Uhr
Anmerkung: Sollte die Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht werden oder ein Termin verschoben werden müssen, werden Sie
rechtzeitig telefonisch informiert.
b it t e t u m
M it h il f e
Sie kann auch für dich sein die Spende für die Taxistiftung
Stiftungskonten:
BW Bank Stuttgart
BLZ 600 501 01
Konto Nr. 242 7777
Stuttgarter Volksbank AG
BLZ 600 901 00
Konto Nr. 222 122 005
TA X I
15
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