Ausgabe Nr. 42 vom 13. Oktober 2014

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Ausgabe Nr. 42 vom 13. Oktober 2014
H 1290
Bezirksregierung Detmold
Leopoldstraße 15 · 32756 Detmold
Postvertriebsstück Entgelt bezahlt
Deutsche Post AG
199. Jahrg.
Amtsblatt
für den Regierungsbezirk Detmold
Ausgegeben in Detmold am 13. Oktober 2014
Nr. 42
Inhalt
B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung
251 Kommunalaufsicht; Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bestellung
eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten, S. 233/234
C. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden
und Dienststellen
252 Nahverkehrsverbund Paderborn / Höxter; Sitzung der Verbandsversammlung, S. 234
253 Zweckverband VerkehrsVerbund Ostwestfalen-Lippe; 88. Sitzung der Verbandsversammlung, S. 234/235
254 Aufgebot einer Sparkassenurkunde, S. 235
255 Kraftloserklärung einer Sparkassenurkunde, S. 235
256 desgl., S. 235
B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen
der Bezirksregierung
251
Kommunalaufsicht;
hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die
Bestellung eines gemeinsamen behördlichen
Datenschutzbeauftragten
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
über die Bestellung eines gemeinsamen
behördlichen Datenschutzbeauftragten
zwischen der Stadt Borgholzhausen, der
Stadt Halle (Westf.), der Gemeinde Langenberg, der
Stadt Schloss Holte-Stukenbrock, der
Gemeinde Steinhagen, der Stadt Versmold
– zweckverbandsangehörige Städte und Gemeinden –
und dem Zweckverband INFOKOM Gütersloh
wird gemäß §§ 1, 23 und 24 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 1. Oktober 1979 (SGV. NRW
202) in der zurzeit geltenden Fassung und § 32 a des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten in der Fassung
der Bekanntmachung vom 9. Juni 2000 (SGV. NRW 20061) in
der zurzeit geltenden Fassung folgende öffentlich-rechtliche
Vereinbarung geschlossen:
§1
Der Zweckverband Infokom verpflichtet sich gemäß
§ 32 a Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen –
DSG NRW –) aus den Reihen seiner Beamten die Aufgaben
des behördlichen Datenschutzbeauftragten und eines Vertreters für sich selbst und die oben aufgeführten Städte und Gemeinden durchzuführen. Der gemeinsame behördliche Datenschutzbeauftragte nimmt die Aufgabe mandatierend (§ 23
Abs. 1 Alternative 2, Abs. 2, Satz 2 GkG NRW) wahr. Die Aufgabe wird 100% der Arbeitszeit des Datenschutzbeauftragten ausmachen, d.h., es werden daneben keine anderen Aufgaben für den Zweckverband ausgeführt.
Der von den oben aufgeführten Städten und Gemeinden
nach § 32 a Abs. 1 Satz 1 DSG NRW zu bestellende behördliche Datenschutzbeauftragte und ein Stellvertreter werden
durch einen zentralen örtlichen Ansprechpartner in der Ver-
waltung der zweckverbandsangehörigen Stadt oder Gemeinde unterstützt.
§2
Die Rechte und Pflichten des behördlichen Datenschutzbeauftragten und seines Stellvertreters ergeben sich aus § 32 a
DSG NRW. Nähere Einzelheiten werden in einer gesonderten
und gemeinsam abgestimmten Dienstanweisung mit den
oben aufgeführten Städten und Gemeinden festgelegt.
§3
Die oben aufgeführten Städte und Gemeinden erstatten
dem Zweckverband Infokom Gütersloh die Kosten für die
Wahrnehmung der Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten im Rahmen einer festgelegten Umlage. Die Umlage besteht aus einem Sockelbetrag und einem nach der
Einwohnerzahl bemessenen Betrag.
Mit dem Anteil an der festgelegten Umlage sind die Personalkosten, die Arbeitsplatzkosten und die Verwaltungsgemeinkosten abgegolten. Eine gesonderte Abrechnung erfolgt nicht.
§4
Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt
werden, erstmals jedoch nach zwei Jahren.
§5
Diese Vereinbarung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold in
Kraft.
Borgholzhausen, den 18. September 2014
Stadt Borgholzhausen
Strob
allgem. Vertreter
234
AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD
Halle (Westf.), den 18. September 2014
Gütersloh, den 18. September 2014
Zweckverband INFOKOM Gütersloh
Stadt Halle (Westf.)
Adenauer
Verbandsvorsteher
Loest
Bevollmächtigter
Langenberg, den 18. September 2014
Gemeinde Langenberg
Vogt
allgem. Vertreter
Schloss Holte-Stukenbrock, den 1. Oktober 2014
Stadt Schloss Holte-Stukenbrock
Erichlandwehr
Bürgermeister
Steinhagen, den 18. September 2014
Gemeinde Steinhagen
Besser
Bürgermeister
Lohmann
stv. Verbandsvorsteher
Genehmigung und Bekanntmachung
Die vorstehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 1.
Oktober 2014 über die Bestellung eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten zwischen der Stadt
Borgholzhausen, der Stadt Halle (Westf.), der Gemeinde Langenberg, der Stadt Schloss Holte-Stukenbrock, der Gemeinde Steinhagen, der Stadt Versmold und dem Zweckverband INFOKOM habe ich gem. § 24 Abs. 2 des Gesetzes
über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) vom 1. Oktober
1979 (GV. NRW S. 621), zuletzt geändert durch Art. 3 Fünftes
Änderungsgesetz vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW S. 474),
mit Verfügung vom heutigen Tage genehmigt.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung und die Genehmigung werden hiermit gemäß § 24 Abs. 3 GkG bekannt gemacht.
Detmold, den 7. Oktober 2014
31.13 04 (2)
Versmold, den 18. September 2014
Bezirksregierung Detmold
Im Auftrag
Steinhörster
Stadt Versmold
Meyer-Hermann
Bürgermeister
ABl. Reg. Dt. 2014, S. 233/234
C. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer
Behörden und Dienststellen
252
Nahverkehrsverbund Paderborn / Höxter;
hier: Sitzung der Verbandsversammlung
Tagesordnung für die Sitzung 1 / V der Verbandsversammlung am
29. Oktober 2014, 18.00 Uhr
Brakel.
Öffentlicher Teil I
1. Neuwahlen
1.1 Wahl eines neuen Schriftführers
1.2 Wahl des/der Vorsitzenden der Verbandsversammlung
1.3 Wahl des/der stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung
1.4 Wahl des/der Verbandsvorstehers/in
1.5 Wahl des/der stellvertretenden Verbandsvorstehers/
-in
1.6 Wahl der nph-Vertreter für die Verbandsversammlung
des NWL
1.7 Wahl des Lenkungskreises Nahverkehrsplan
2. Korruptionsbekämpfungsgesetz
3. Befangenheit bei Vergabeentscheidungen
4. Aufwandsentschädigung
5. Einbringung des Haushaltes 2015
6. Sennebahn-Baustellenverzögerung
7. Festlegung des Marktvergleichspreises für Busbestellungen 2015
8. Interner Bereich auf der Homepage des nph
9. Ergebnisse der ÖPNV-Wettbewerbsverfahren 2014
(mündl. Bericht)
10. Projektstart „DFI-Anzeiger im Hochstift“
11. Terminplanung NWL-Verbandsversammlung 2015
12. Verschiedenes
– Rail- and Fly Flughafen PAD
– Sachstand Neubau Hauptbahnhof Paderborn
– Sachstand Mobilitätszentrale Paderborn
Nichtöffentlicher Teil
13. Vergabeentscheidung Teuto-Netz
14. Sachstand Umsetzung Westfalen-Tarif
15. Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen im NWL
16. Personalangelegenheiten (mündl. Bericht)
Paderborn, den 6. Oktober 2014
Matthias Goeken
Vorsitzender der Verbandsversammlung
ABl. Reg. Dt. 2014, S. 234
253
Zweckverband
VerkehrsVerbund Ostwestfalen-Lippe;
hier: 88. Sitzung der Verbandsversammlung
Die 88. Sitzung der Verbandsversammlung findet am
Donnerstag, dem 23. Oktober 2014 um 15.00 Uhr
im Raum 2.00 (2. Ebene), Kreishaus Herford, Amtshaustraße
3, 32051 Herford, statt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Bestellung des/der Schriftführers/in und des/der stellv.
Schriftführers/in
AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
Wahl des/der Verbandsversammlungsvorsitzenden
Wahl des/der stellv. Verbandsversammlungsvorsitzenden
Wahl des/der Verbandsvorstehers/in
Wahl des/der stellv. Verbandsvorstehers/in
Wahl der 10 Vertreterinnen bzw. Vertreter des VVOWL im
NWL
Benennung der Mitglieder des Beirates
Bericht aus der Arbeit des Nahverkehrs Westfalen-Lippe
Bericht des Verbandsvorstehers/der Geschäftsführung
Anfragen und Bekanntgaben
Nicht-öffentlicher Teil
11. Vergabeentscheidung Teutoburger-Wald-Netz
12. Rhein-Ruhr-Express (RRX)
13. Bericht aus der Arbeit des Nahverkehrs Westfalen-Lippe
14. Bericht des Verbandsvorstehers/der Geschäftsführung
15. Anfragen und Bekanntgaben
Wird die Sparkassenurkunde nicht vorgelegt, wird sie für
kraftlos erklärt.
Herford, den 30. September 2014
Sparkasse im Kreis Herford
Der Vorstand
ABl. Reg. Dt. 2014, S. 235
255
Kraftloserklärung einer Sparkassenurkunde
Da die Sparkassenurkunde Nr. 3 180 111 621, ausgestellt
von der Sparkasse Herford als Rechtsnachfolger der
ehemaligen Kreissparkasse Herford und Stadtsparkasse
Herford, aufgrund unseres Aufgebots vom 16. Juni 2014
nicht vorgelegt wurde, wird sie für kraftlos erklärt.
Herford, den 30. September 2014
Bielefeld, den 6. Oktober 2014
Sparkasse im Kreis Herford
Der Vorstand
Kurt Kalkreuter
Verbandsversammlungsvorsitzender
ABl. Reg. Dt. 2014, S. 235
ABl. Reg. Dt. 2014, S. 234/235
256
254
235
Aufgebot
einer Sparkassenurkunde
Die Sparkassenurkunde Nr. 3 224 052 906, ausgestellt von
der Sparkasse Herford als Rechtsnachfolger der ehemaligen
Kreissparkasse Herford und Stadtsparkasse Herford, ist abhanden gekommen.
Der Inhaber der Sparkassenurkunde wird aufgefordert,
seine Rechte binnen drei Monaten unter Vorlage der Sparkassenurkunde anzumelden.
Kraftloserklärung einer Sparkassenurkunde
Da die Sparkassenurkunde Nr. 3 212 052 959, ausgestellt
von der Sparkasse Herford als Rechtsnachfolger der
ehemaligen Kreissparkasse Herford und Stadtsparkasse
Herford, aufgrund unseres Aufgebots vom 17. Juni 2014
nicht vorgelegt wurde, wird sie für kraftlos erklärt.
Herford, den 30. September 2014
Sparkasse im Kreis Herford
Der Vorstand
ABl. Reg. Dt. 2014, S. 235
236
AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD
Ständige Beilage: Öffentlicher Anzeiger · Einzelpreis dieser Nummer 0,51 €
Gebühren für die zweigespaltene Zeile oder deren Raum 2,50 € – Bezugsgebühren: jährlich 20,45 €
Einzelpreis des Öffentlichen Anzeigers 0,51 € – Bezug und Lieferung des Amtsblattes durch Merkur Druck GmbH + Co.
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Redaktionsschluss: Dienstag 17.00 Uhr
Herausgeber: Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold – Druck: Merkur Druck, Detmold
ISSN 0003-2298