Hausordnung für das Clubhaus

Transcription

Hausordnung für das Clubhaus
Hausordnung für das Clubhaus
Zur Gewährleistung eines harmonischen und geordneten Vereinsheimbetriebes, müssen
einige Regeln aufgestellt werden. Diese sind für Mitglieder und Gastlieger verbindlich.
1. Definitionen und Grundlegendes:
1.1.
Unter Mitglieder werden entsprechend § 4 der Satzung alle ordentlichen
Mitglieder, deren (Ehe-) Partner und minderjährigen Kinder verstanden.
1.2.
Unter Gastlieger werden alle Personen verstanden, die einen Gastliegevertrag
abgeschlossen haben sowie deren (Ehe-) Partner und minderjährigen Kinder.
1.3.
Das Clubhaus, die Terrasse und das angrenzende Gelände wird ausschließlich für
Clubveranstaltungen, Aktivitäten des Segelclubs, Lagerraum für Clubinventar und
von den Mitgliedern/ Gastliegern während der Segelsaison als Aufenthaltsraum
genutzt.
1.4.
Eine Private Nutzung des Clubhauses für Feierlichkeiten o. ä. muss in allen Fällen
durch den Vorstand genehmigt werden.
1.5.
Jedes Mitglied und jeder Gastlieger ist für die Ordnung im Haus und auf dem
Vereinsgelände mitverantwortlich.
1.6.
Für Schäden am Eigentum des S.C.M.S. ist der Verursacher haftbar. Der S.C.M.S.
übernimmt seinen Mitgliedern und Gastliegern gegenüber keine Haftung.
1.7.
Der Vorstand und eine weitere von Vorstand benannte Person nehmen das
Hausrecht war.
2. Ordnung und Raumnutzung:
2.1.
Die Innenräume des Clubhauses (Clubraum, Küche, sanitäre Einrichtung) sowie die
dazugehörige Terrasse sind grundsätzlich allen Mitgliedern und Gastliegern zur
Nutzung zugänglich.
Der Lagerraum ist nur dem Vorstand und den, vom Vorstand bestimmten
Personen zugänglich.
2.2.
Gäste in Begleitung der Mitglieder oder der Gastlieger sind jederzeit gerne
willkommen. Es wird aber erwartet, dass diese die, in dieser Hausordnung
aufgestellten Regelungen beachten und sich in die Gemeinschaft des S.C.M.S.
einordnen. Fremde, die nicht in Begleitung der Mitglieder oder Gastlieger sind,
haben keinen Zugang zum Clubhaus.
2.3.
Die Räume des Clubhauses sind ausnahmslos Nichtraucherzone!
2.4.
Das Übernachten im Clubhaus ist nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet
der Vorstand.
2.5.
Das Vereinseigentum muss pfleglich und sachgemäß behandelt werden. Jeder ist
verpflichtet, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sauberkeit im Clubhaus und
zur Erhaltung des Vereinseigentums nach besten Kräften beizutragen.
2.6.
Das Clubhaus ist sauber zu halten. Verschmutzungen sind unverzüglich zu
beseitigen. Es gilt das Verursacherprinzip! Anfallender Müll ist entsprechend der
aufgestellten Müllbehälter zu trennen.
2.7.
Die Clubräume dürfen nicht in nassen Segelanzügen oder nasser Badebekleidung
betreten werden.
2.8.
Hunde sind im Clubhaus (wie auch auf dem Campingplatz) nicht gestattet.
2.9.
Nach der Nutzung von Einrichtungsgegenständen (Kochfeld, Spüle, Küchengeräte
etc.) ist alles so herzurichten, dass den nächsten Nutzer keine Aufräum- und
Reinigungsarbeiten zugemutet werden. Geräte, Werkzeuge usw. sind nach
Gebrauch, gegebenenfalls gereinigt, an die dafür vorgesehenen Plätze zu bringen.
2.10. Alle Räume des Clubhauses und die Terrasse sind freizuhalten von persönlichen
Gegenständen. Die Einrichtung und Ausstattung sowie die Dekoration des
Clubhauses erfolgt durch den Vorstand bzw. in Abstimmung mit dem Vorstand.
Nicht abgestimmte Maßnahmen werden wieder rückgängig gemacht. Sofern
Einrichtungsgegenstände ohne Abstimmung eingebracht werden, erfolgt eine
Entsorgung dieser.
2.11. Im Interesse des Nachbarschaftsfriedens und mit Rücksicht auf die
Campingplatzgäste ist, insbesondere nach 22:00 Uhr auf den Geräuschpegel zu
achten.
3. Sicherheit des Clubhauses:
3.1.
Es ist Aufgabe und Verantwortung eines jeden Mitglieds/ Gastliegers, dafür Sorge
zu tragen, dass im Clubhaus alle Türen und Fenster abgeschlossen sind und das
Licht sowie alle weiteren elektrischen Geräte (Herd, Mikrowelle) ausgeschaltet
sind, soweit sich keine weiteren Personen mehr im Clubhaus aufhalten.
3.2.
Das Lagern von feuergefährlichen Stoffen und brennbaren Flüssigkeiten ist im
Clubhaus nicht gestattet.
3.3.
Das Aufladen der Akkus oder Batterien für die Elektromotoren ist aus
Sicherheitsgründen am Stromnetz des Clubhauses ebenfalls nicht gestattet.
4. Schlüssel:
4.1. Jedes ordentliche Mitglied und jeder Gastlieger erhält auf Wunsch gegen
Unterschrift und damit Anerkenntnis der Hausordnung sowie Hinterlegung von
20 € einen Schlüssel für das Clubhaus.
4.2. Die Weitergabe des Schlüssels an Dritte ist nicht gestattet. Bei Verlust des
Schlüssels ist dies umgehend dem Hafenmeister/ Platzwart oder dem Vorstand zu
melden.
5. Küchennutzung:
5.1. Die Küche kann grundsätzlich von allen Mitgliedern und Gastliegern genutzt
werden.
5.2. Bei einer Nutzung der Küche muss anschließend das benutzte Geschirr gespült und
wieder in die, dafür vorgesehenen Schränke zurück geräumt werden.
5.3. Ebenso müssen die benutzten Haushaltsgeräte (Kaffeemaschine, Mikrowelle etc.)
sowie der Kühlschrank und die Spüle gereinigt werden.
5.4. Müll ist durch einen Jeden selbst zu entsorgen.
5.5. Die Entnahme von Getränken ist ausschließlich den Mitgliedern oder den
Gastliegern vorbehalten. Der Kauf ist auf der Strichliste einzutragen und der zu
zahlende Betrag auf Aufforderung des Schatzmeisters zu begleichen.
5.6. Privates Kühlgut muss im Kühlschrank namentlich gekennzeichnet sein, in
geeigneten Behältnissen platzsparend und nicht länger als notwendig gelagert
werden.
5.7. Im Leerzustand sind die Kühlgeräte auszuschalten und die Türen offenzuhalten.
6. Reinigung und Pflege:
6.1. Mitglieder und Gastlieger beteiligen sich entsprechend eines zu Beginn der Saison
festgelegten Terminplans oder nach Terminaufruf durch den Vorstand an
folgenden Arbeiten:
Reinigung des Clubhauses,
Pflege und Wartung der Außenanlagen,
Hecken-, Rasen- und Baumschnitt.
Möhnesee, März 2016
Der Vorstand des S.C.M.S.