Ärzteblatt Baden-Württemberg 06-2014

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Ärzteblatt Baden-Württemberg 06-2014
www.ärzteblatt-bw.de
Ä
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zteblatt
Baden-Württemberg
Foto: © Art of Surgery, Prof. Dr. Thomas W. Kraus, Krankenhaus Nordwest Frankfurt a. M.
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 69. Jahrgang | Gentner Verlag
06 | 2014
Liquidität | Beruf & Praxis | Absichern | Vorsorge | Immobilie | Vermögen | Private Banking
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www.ärzteblatt-bw.de
Ä
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zteblatt
Baden-Württemberg
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften
Editorial
Stumpfer Retraktor
Exposition und Überblick sind sehr wichtig,
nicht nur in der Medizin und Chirurgie – aber
hier ganz besonders. Retraktoren erlauben
bei operativen Eingriffen das Offenhalten des
Zugangs zum Operationsfeld beziehungsweise sie ermöglichen den Zugang in vielen
Fällen überhaupt erst. Es gilt das Prinzip der
Triangulation bei der Exposition.
240
Mehr Informationen zum Angebot für Heilberufler oder zu Beratungsspezialisten in
Ihrer Nähe erhalten Sie im Internet unter
www.bw-bank.de/heilberufe oder telefonisch unter 07 11 / 1 24-4 90 95.
Medizinhistorik
256
Kehrers Kaiserschnitt
Kammern und KV
241
241
242
Neben Wundhaken kommen auch verschiedene andere Instrumente zum Beiseitehalten
empfindlicher Gewebe und Organe zum
Einsatz. Wundretraktoren gehören zu den
ältesten medizin-technischen Instrumenten
in der Chirurgie.
Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite faszinierende Einblicke in die Chirurgie. Die
BW-Bank verdeutlicht damit ihre enge Beziehung zur Ärzteschaft in Baden-Württemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe seit vielen Jahren
kompetente Unterstützung und Beratung in
allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern
bieten. Die BW-Bank ist mit knapp 200 Filialen
in allen Landesteilen vor Ort. Beispielsweise
in Eberbach berät Sie Ihr VermögensManager Heilberufe Bernd Weber
(Tel. 0 62 71 / 92 00-16, bernd.weber@
bw-bank.de) kompetent und umfassend.
Jeder Behandlungsfehler ist einer
zu viel
Ärztetag Baden-Württemberg:
„Arzt 2.0“
150 Jahre ärztliche Selbstverwaltung in Deutschland
Mehr Frauen und Nachwuchs
in ärztliche Gremien (12)
Wirtschaft
257
Neues aus der Finanzwelt
Vermischtes
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250
Im Ärzte-Fokus
Kammerwahlen (4)
Sponsoring von Fortbildung:
Positionen
Fobi@pp:
„Check-in“
bei Fortbildungen
Vertreterversammlung
der KVBW
Neuer Weiterbildungsverbund
Evaluation der Weiterbildung
2014
Leitfaden „Hygiene
in der Arztpraxis“
117. Deutscher Ärztetag
258
259
260
260
Versicherungssteuer
für Haftpflicht senken
Hausärzte bewerten Reha positiv
Junge Ärzte wollen im
Krankenhaus bleiben
Namen & Nachrichten
50 Jahre DKFZ
Einladungsverfahren für Stuhltest
und Koloskopie
Veranstaltungsübersicht
261
Bekanntmachungen
263
Dieser Ausgabe liegen Prospekte der Baden-Württembergischen Bank, Stuttgart, und der KMK Karlsruher
Messe- und Kongress GmbH, Karlsruhe, bei.
06 | 2014
Präsidenten-Hotline
Impressum
278
ÄBW 06 t 2014
239
Editorial
Fragwürdige und veraltete Zahlen verunsichern Patienten und Ärzteschaft
Jeder Behandlungsfehler ist einer zu viel
K
Dr. Manfred Eissler
eine Frage: Jeder Behandlungsfehler, der einem Patienten
schadet, ist einer zu viel. Und
allein die Vorstellung, dass man im
Krankenhaus durch ein vermeidbares,
unerwünschtes Ereignis (VUE) zu Tode kommt, ist schrecklich. Genauso
furchtbar wie die Zahl von 18 800
Toten durch solche Ereignisse, die der
AOK-Bundesverband in seinem neuesten Krankenhausreport 2014 hochrechnet.
Für mich ist diese Bezifferung allerdings in keiner Weise nachvollziehbar, obwohl ich mich seit vielen Jahren bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg eingehend mit
den Behandlungsfehlerfällen der
Gutachterkommission beschäftige.
Wie kommt die AOK auf diese Zahl?
– Eigentlich ganz einfach: Sie geht
von 0,1 Prozent Mortalität durch VUEs
bei Krankenhausbehandlungen aus.
Bei 18,8 Millionen Behandlungsfällen
im Jahr 2011 ergibt sich dann besagte
Todesrate.
Die Angabe von 0,1 Prozent
stammt aus dem Gutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung
der Entwicklung im Gesundheitswesen aus dem Jahr 2007. Schon damals
Ablauf der Fortbildungsnachweisfrist am 30. Juni
Noch ist es zu schaffen!
Für rund 12 000 Vertragsärzte läuft zum 30. Juni die Fortbildungsnachweispflicht für den zweiten Nachweiszeitraum ab. Alle betroffenen Ärztinnen und Ärzte wurden
bereits von der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg (KVBW) angeschrieben. Um den Ärzten
entgegenzukommen, hat die KVBW die Landesärztekammer (LÄK) gebeten, als Postannahmestelle der KVBW für
Nachweise zur Erfüllung der Fortbildungsnachweispflicht
gemäß § 95d Sozialgesetzbuch zu fungieren. Dieser Bitte
ist die Landesärztekammer gerne nachgekommen. Für
die Ärzte bedeutet dies, dass, obwohl der Nachweis gegenüber der KVBW erbracht werden muss, ein Eingang
des Zertifikatsantrages mit den vollständigen Unterlagen
bei der Landesärztekammer bis zum 30. Juni 2014, also
dem letzten Tag der Frist, noch als fristgerecht eingegangen gewertet wird.
240
ÄBW 06 t 2014
hat der Rat damit die Häufigkeit von
Todesfällen berechnet. Bei 17 Millionen Krankenhausfällen in 2007 ergab
das 17 000 Todesfälle. Bei dieser Systematik errechnen sich automatisch
mehr Todesfälle, je größer die Zahl der
Behandlungsfälle ist. Ob dieser Automatismus so richtig ist, muss stark
bezweifelt werden.
Aber wie kam der Rat auf die 0,1
Prozent Mortalität? Er bezog sich auf
die „Agenda Patientensicherheit
2007“ des Aktionsbündnisses Patientensicherheit. Darin wurde anhand
einer Metaanalyse die Mortalität
durch VUEs bei Krankenhausbehandlung abgeschätzt. In diese Metaanalyse gingen 51 Studien (48 Veröffentlichungen) ein, davon 18 aus den USA
und zwei aus Deutschland. Der Rest
aus teilweise sehr unterschiedlichen
Ländern bezüglich ihrer medizinischen und stationären Versorgung.
Die Veröffentlichungen stammten aus der Zeit von 1995 bis 2005;
die untersuchte und ausgewertete
Periode liegt also zwischen 10 und 30
Jahren zurück. In dieser Zeit hat sich
gerade in Deutschland in Bezug auf
Qualitätssicherung und Fehlerkultur
enorm viel getan, was die Angabe
einer Mortalität von 0,1 Prozent gar
nicht abbilden kann!
Leider gibt es nach wie vor Todesfälle durch VUEs. Bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen in Deutschland werden jährlich
rund 80 bis 100 Fälle ausgewiesen.
Wie lässt sich eine Abschätzung für
die Kliniken vornehmen? – Nehmen
wir zunächst einmal an, dass zwei
Drittel dieser Ereignisse bei Krankenhausbehandlungen stattfinden. Mutmaßen wir ferner, dass genauso
viele Fälle vor Gerichten verhandelt
und ebenso viele durch die Haftpflichtversicherer direkt geregelt
werden. Basierend auf diesen Annahmen schätzen wir etwa 250
Todesfälle pro Jahr. Sicherlich ist jedoch von einer nicht unerheblichen
Dunkelziffer auszugehen, sodass wir
in unserem Denkmodell den Faktor
10 einsetzen. Somit ergeben sich
rechnerisch 2500 Todesfälle durch
VEUs in deutschen Krankenhäusern
pro Jahr. Immer noch eine erschreckend hohe Zahl, aber weit weg von
der Schätzung der AOK, dafür aber
deutlich realistischer. – Zum gleichen
Schluss kam übrigens erst Anfang
April ein gemeinsames Symposium
der Landesärztekammern BadenWürttemberg und Bayern, das sich
mit Behandlungsfehlern und ihren
Folgen für Patienten und Ärzte auseinandersetzte (Bericht siehe letzte
Ausgabe).
Wünschenswert wäre, dass der
AOK-Bundesverband gemeinsam mit
anderen Organisationen ein Forschungsprojekt initiiert und finanziert, das verlässliche Zahlen für die
Häufigkeit von VUEs liefert. Es darf
nicht sein, dass mit fragwürdigen und
veralteten Statistiken die Patienten
verunsichert sowie die Ärztinnen und
Ärzte diskreditiert werden.
Man darf bei diesen Überlegungen auch nicht vergessen, dass
wir in Deutschland im internationalen
Vergleich einen hohen Qualitätsstandard bei Krankenhausbehandlungen
haben. Diesen noch weiter zu verbessern und damit auch die VUEs zu reduzieren muss unbedingtes Ziel sein.
– Aber je höher bereits der Standard,
desto mehr kostet jede weitere Verbesserung. Das muss allen Beteiligten
klar sein!
Dr. Manfred Eissler
Vizepräsident,
Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Kammern und KV
Baden-Württembergischer Ärztetag am 26. Juli in Freiburg
Arzt 2.0 – Die neue Berufung
D
Journalist Michael Spreng halten. Er
befasst sich dabei unter anderem
mit der Frage, warum sich die Ärzteschaft mit der Kommunikation ihrer
eigenen Interessen häufig schwer
tut. In seiner Zeit als politischer Korrespondent und als Chefredakteur
von „Bild am Sonntag“ baute Herr
Spreng zu vielen namhaften Politikern Deutschlands ein Vertrauensverhältnis auf. Seit Juli 2001 ist er Kommunikations- und Medienberater und
häufiger Gast in TV-Talkshows von
Markus Lanz, Maybrit Illner oder
Frank Plasberg.
Laura Herrmann ist cand. med.
aus Freiburg und beim Bundesverband der Medizinstudenten aktiv, wo
sie unter anderem die Aufklärungskampagne „Mit Sicherheit verliebt“
ins Leben gerufen hat. Beim Ärztetag
referiert sie authentisch darüber, wie
junge Ärztinnen und Ärzte Leben und
Arbeit in Einklang bringen wollen und
wie die „Generation Y“ ihren künftigen
Beruf sieht und gestaltet.
An der Podiumsdiskussion zu
Zukunftsfragen des Arztberufs beteiligt sich unter anderem der Internist
und Psychiater Prof. Dr. med.
Joachim Bauer. Der Oberarzt an der
Klinik für Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie am Uniklinikum
Freiburg wird unter anderem auf Fragen nach Empathie sowie Sozial- und
Kommunikationskompetenz
rund
ums moderne Arztsein eingehen.
Moderator der Podiumsdiskussion ist Dr. rer. pol. Wolfgang
Klitzsch, ehemaliger Geschäftsführer
der Ärztekammer Nordrhein. Der Soziologe ist Experte für Gesundheitsund Krankenhauspolitik. Er wirft einen unkonventionellen Blick auf die
Rolle der Ärzteschaft in der Öffentlichkeit und ihre Nachwuchspflege.
Der
Baden-Württembergische
Ärztetag findet statt am 26. Juli 2014
um 10.00 im Konzerthaus Freiburg.
Der Eintritt ist frei; um Voranmeldung per E-Mail oder Telefon (07 11)
7 69 89 99 wird gebeten.
Weitere Informationen:
www.ärztekammer-bw.de
(WebCode: 9000)
Michael Spreng
Dr. Wolfgang Klitzsch
C
Foto: Wikipedia
ie kommende Ärztegeneration
verspürt eine andere Berufung
als noch ihre Vorgänger. Ein
neues Berufsethos, eine veränderte
Work-Life-Balance und ein modifiziertes ärztliches Selbstverständnis
prägen jüngere Ärztinnen und Ärzte.
Gesellschaftliche Entwicklungen und
neue Rollenbilder, aber beispielsweise auch der inzwischen ubiquitär
vorherrschende Ärztemangel tragen
zu diesen Veränderungen bei.
Die bereits länger berufstätige
Ärzteschaft sieht sich ebenfalls mit
neuen Herausforderungen konfrontiert. Anstatt für den eigenen Berufsstand Lobby zu machen, stehen immer häufiger die Patienten im Mittelpunkt ärztlicher Interessenvertretung. Zudem etablieren sich
zunehmend unkonventionelle Modelle ärztlicher Berufsausübung.
Der Arztberuf unterliegt seit jeher
einem Wandel, doch selten zuvor
haben sich alle Facetten des Arztseins
so verändert wie derzeit. Diese Entwicklungen greift der diesjährige
Ärztetag Baden-Württemberg der
Landesärztekammer auf und sucht
nach Antworten auf die Frage, unter
welchen Vorzeichen der „Arzt 2.0“ und
die „Ärztin 2.0“ ihren Beruf künftig
ausüben werden.
Das Impulsreferat „PatientenLobby statt Ärzte-Lobby“ wird der
D
ie ärztliche Selbstverwaltung
in Deutschland wird am 7.
Oktober 2014 ihren 150. Geburtstag feiern können: Durch Großherzoglich Badische Verordnung vom
7. Oktober 1864 wurde in Form des
„Ärzteausschusses“ die erste Standesvertretung der Ärzteschaft in Deutschland eingerichtet.
150
Die Landesärztekammer BadenWürttemberg wird das anstehende
Jubiläum gemeinsam mit der Bezirksärztekammer Nordbaden in Form eines
Festaktes am 22. November 2014 an
historischer Stätte in Karlsruhe begehen. Zwei Festvorträge werden die
geschichtliche Entwicklung nachzeichnen und die Zukunftsperspektiven der
Verans
taltungs
ort der
Jubiläu
msfeier
Musikhochschule Karlsruhe im Gottesauer Schloss
Kohler
150 Jahre ärztliche Selbstverwaltung in Deutschland
150 Jahre
svertretung
Ärztliche Stande
in Deutschland
Foto: Tom
Festakt am 22. November an historischer Stätte in Karlsruhe
ärztlichen Selbstverwaltung in
einem vereinten Europa aufzeigen.
Die Veranstaltung richtet sich grundsätzlich an alle interessierten Ärztinnen
und Ärzte. Wer sich frühzeitig anmeldet, kann gerne mit dabei sein.
Weitere Informationen:
www.ärztekammer-bw.de
(WebCode: 150)
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ÄBW 06 t 2014
mit Wo
241
Kammern und KV
Beispielhafte Porträts engagierter Ärztinnen und Ärzte (12)
Mehr Frauen und Nachwuchs in ärztliche Gremien
Die Landesärztekammer BadenWürttemberg möchte mehr Ärztinnen für die Mitarbeit in den
Gremien der Selbstverwaltung interessieren. Das ÄBW begleitet die
Initiative und veröffentlicht in loser
Folge beispielhafte Porträts, die
beweisen, dass das Engagement
für die Interessen der Ärzteschaft
Freude bereitet und sich neben
einem fordernden Klinik- oder Praxisalltag organisieren lässt.
Dr. Susanne Blessing
Hier schreibt der Kammerpräsident
Im ÄrzteFokus
Schon in den 70ern gab es in Westdeutschland jährlich rund 9.000
neue Medizinstudenten. Durch die Wiedervereinigung kamen
acht Medizinische Fakultäten hinzu und die Zahl stieg auf etwa
12.000. Inzwischen sind wir wieder bei knapp 10.000 Studienanfängern. Hier liegt einer der Gründe für den Ärztemangel.
Der Spitzenverband der Krankenkassen tönt seit Jahren, dass
es genügend Ärzte gebe, die nur falsch verteilt seien. Er würde
die Ärzte wohl am liebsten planwirtschaftlich dort einsetzen,
wo er sie am ärgsten braucht und auch bestimmen, wie lange
diese dann „auf dem Land“ bleiben müssen. Die stete Verweigerung der wahren Gründe für den Ärztemangel bürdet
dem Spitzenverband der Krankenkassen eine Verantwortung
für die derzeitige Misere mit all ihren Folgen auf.
Es reicht aber nicht, auf den Spitzenverband – zu Recht – zu
schimpfen. Die Medizinischen Fakultäten der Hochschulen
sollten in die Lage versetzt werden, die Bewerber-Auswahl
nach Sozialkompetenz vorzunehmen. Die Hochschulangehörigen, die das tun, sind aber die gleichen, die Vorlesungen und
Kurse abhalten, Hausarbeiten prüfen und Examen abnehmen.
Das alles hat Grenzen, auch finanzielle.
Die Verantwortung für eine alternde Gesellschaft, die versorgt,
gepflegt und ärztlich betreut sein will, fängt früh an. Hier liegt
die Verantwortung jener, die meinen, sie könnten die Ärzte
dirigistisch herumschicken und den wenigen motivierten
Hochschullehrern diese Bürde alleine auferlegen.
Dr. Ulrich Clever
Präsident der Landesärztekammer
Baden-Würtemberg
242
ÄBW 06 t 2014
Seit über zwanzig Jahren bin ich
Allgemeinärztin in einer Einzelpraxis
in Tübingen. Mein Vater war lange
und intensiv in der Berufspolitik
engagiert, sodass mir die damit
verbundenen Verpflichtungen gut
bekannt sind und ich mich deshalb
zunächst voll auf meine hausärztliche Tätigkeit konzentrierte. Als aber
seit gut zehn Jahren die „Ökonomisierung“ und Fremdbestimmung
meines geliebten Berufes durch
fachfremde „Experten“ und durch
die Einführung des ICD-10 als Hauptwährung immer weiter um sich
griffen, wuchsen meine Unzufriedenheit und mein Wille zum Widerstand. Ich beteiligte mich 2006/07
an den zahlreichen Protesten und
Demos und schloss mich aufgrund
meiner Ablehnung der elektronischen Gesundheitskarte dem unabhängigen Berufsverband Freie
Ärzteschaft e. V. an.
Zu viele Kollegen haben leider zu
schnell resigniert aufgegeben, weil
unsere Proteste keine rasche Wirkung
zeigten. Diese inzwischen leider weitverbreitete
Politikverdrossenheit
halte ich für bedenklich und wurde
daher selbst aktiver. Möglichkeiten
dazu ergaben sich für mich vor
Ort in der Kreisärzteschaft, im
Dialog mit Politik und Medien sowie
als Delegierte bei KV, Ärztekammer
und dem Deutschen Ärztetag. Es
ist mühsam und zeitraubend, mitunter auch frustrierend. So ist es mir
beispielsweise nicht gelungen, für
die Bereitschaftsdienstreform regional flexiblere und weniger teure
Lösungen zu ermöglichen. Auch bei
Kammer und KV geht es eben „hinter
den Kulissen“ zu wie in der „großen
Politik“.
Wenn das Wort „alternativlos“ aber
überhaupt eine Daseinsberechtigung
hat, gilt dies für die Beteiligung eines
möglichst großen Kollegenkreises,
breit gefächert und sich wirklich
„selbstverwaltend“. Nur so können
schädliche Einflüsse von Politik oder
Versicherungen bis hin zu den diversen
Interessenverbänden abgewehrt werden. Ich appelliere daher vor allem an
alle jüngeren Kolleg(inn)en, sich für die
bevorstehenden Wahlen zu den Bezirksärztekammern aufstellen zu lassen. Auch eine hohe passive Wahlbeteiligung sollte „alternativlos“ werden.
Es geht um nicht weniger als die
Gestaltung unseres Berufs, fremdbestimmt oder eigenverantwortlich!
Wollen wir eine digitale kosten- und
softwaregesteuerte Fließbandabfertigung oder eine individuelle persönliche und von Empathie geprägte Betreuung unserer Patienten, mit so viel
Technik wie nötig? Die Jüngeren können so Einfluss auf ihren Arbeitsalltag
nehmen, die Älteren auf ihre eigene
medizinische Versorgung. Mitgestalten! Deshalb engagiere ich mich
in der Berufspolitik – und werbe gerne
für eine hohe Wahlbeteiligung.
Wer sich über Möglichkeiten
zum Engagement in den badenwürttembergischen
Ärztekammern informieren will, nutzt einfach das Kontaktformular zur
AG Frauenförderung auf der
Website der Landesärztekammer
(WebCode 9210).
ärztenews
Der E-Mail-Newsletter wird kostenlos an Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg verschickt. Er enthält aktuelle Informationen zur Berufsund Gesundheitspolitik, zur
Arbeit der Ärztekammern im Lande und zu weiteren wichtigen
Themen. Wer den Dienst abonnieren will, trägt seine Daten einfach und bequem in das OnlineFormular auf der Kammerwebsite
ein: www.ärztekammer-bw.de
ÄrztekammerWahlen 2014
Kammern und KV
Kammerwahlen: Was Ärztinnen und Ärzte bedenken sollten (4)
D
ie Ärztekammer-Wahlen finden nach
vier Jahren turnusgemäß wieder im
November 2014 in den vier Bezirksärztekammern statt. Das Ärzteblatt BadenWürttemberg veröffentlicht deshalb Beiträge,
die die Ärztinnen und Ärzte veranlassen und
überzeugen mögen, ihr Stimmrecht wahrzunehmen, um die Erfüllung der vielfältigen
staatlichen und standesrechtlichen Aufgaben
der Landesärztekammer Baden-Württemberg sowie der vier Bezirksärztekammern zu
ermöglichen und zu fördern.
Erläuterungen zum Wahlverfahren
Nachstehend erhalten Sie einen Einblick
in die seit Anfang des Jahres verstärkt laufenden Vorbereitungen für die ÄrztekammerWahl 2014. Grundlage des Wahlverfahrens
ist die für die Landesärztekammer BadenWürttemberg seit Januar 2014 gültige Neufassung der Wahlordnung (WO). Sie wurde
im ÄBW 12/2013 bekannt gemacht und kann
auch online eingesehen werden (www.ärztekammer-bw.de/wahl). Sie gilt nicht nur für
die Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer (Landesvertreter) und der Mitglieder der Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern
(Bezirksvertreter), sondern auch für die Wahl
der Delegierten zum Deutschen Ärztetag.
Was bisher geschah
Bereits Ende letzten Jahres bestellten die
jeweiligen Vertreterversammlungen einen
Landeswahlausschuss für die Landesärztekammer bzw. in jedem Wahlbezirk einen
Bezirkswahlausschuss. Die Vorsitzenden und
deren Stellvertreter müssen die Befähigung
zum Richteramt oder höheren Verwaltungsdienst haben.
Die Vertreterversammlung hat in § 2 Absatz 4 WO vorgeschrieben, dass künftig für die
Wahlen mit Zustimmung des Landeswahlausschusses die automatische Datenverarbeitung
einschließlich maschinenlesbarer Stimmzettel
eingesetzt werden soll. Die jeweiligen Wahlausschüsse haben einvernehmlich erklärt, dass
bereits in diesem Jahr maschinenlesbare
Stimmzettel verwendet werden sollen, um den
eigentlichen, bisher größtenteils durch manuelle Übertragung in Computer durchgeführten
Wahlvorgang spürbar zu beschleunigen.
Eine Consulting-Firma ist beauftragt, die
automatische Datenverarbeitung maschinenlesbarer Stimmzettel, die im Muster be-
In diesem Heft finden Sie bei den Bekanntmachungen (Seiten 264, 267, 270
und 274) die Zahlen der in die Bezirksvertreterversammlungen zu wählenden
Kreis- und Bezirksvertreter. Wir bitten
um Beachtung. – Um die Erstellung
von Wahlvorschlägen zu vereinfachen,
stehen zudem Vordrucke online bereit
(www.ärztekammer-bw.de/wahl).
reits begutachtet wurden, vorzubereiten, zu
testen und schließlich durchführen zu lassen.
Die technische Auswertung von Wahlunterlagen wurde bereits in einer ähnlichen Form
vor allem bei IHK- und Betriebsratswahlen
durchgeführt. Somit ist die Technik bereits
erprobt.
Die derzeitigen Planungen sehen zwei
Tests vor, wobei eine Simulation bereits die
originalen Wahlzettel-Broschüren berücksichtigt und mit originalem Equipment
durchgeführt wird. Der Abschlusstest wird
voraussichtlich Ende Juni, Anfang Juli stattfinden. Danach wird die elektronische Erfassung und Zählung begutachtet und bei Erfolg beschlossen.
Die jeweiligen Wahlausschüsse achten
sehr genau darauf, dass neben den Datenschutzbestimmungen beim Einsatz des
elektronischen Wahlgeräts die wesentlichen
Schritte der Ergebnisermittlung zuverlässig
und einfach überprüft werden können.
Was jetzt geschieht
Nachdem die Bezirkswahlausschüsse im
April 2014 die Zahl der Bezirksvertreter im
Bezirk und in den Wahlkreisen verbindlich
festgestellt haben (siehe Kasten), hat der
Bezirkswahlleiter zum 31. Mai 2014 die Listen
der im Mitgliederverzeichnis seines Bezirks
erfassten Wahlberechtigten aufstellen und
vom 2. bis 11. Juni 2014 auslegen lassen
(s. ÄBW 4/2014). Danach werden von jedem
Bezirkswahlausschuss die Wählerlisten abgeschlossen und vom Bezirkswahlleiter beurkundet (§ 14 WO). Dann können Wahlvorschläge beim Bezirkswahlleiter bis zum
2. Oktober 2014 eingereicht werden. Hierzu
folgen im Ärzteblatt und online weitere
Erläuterungen.
Wir bitten Sie: Nehmen Sie an der
Kammer-Wahl 2014 teil. Unterstützen
Sie mit der Abgabe ihrer Stimmen, dass
das ärztliche Selbstbestimmungsrecht
ohne staatliche Einflussnahme künftig
bestehen bleibt.
Schritt 2:
Informieren
Sie sich über
Ihre Wahl!
Reinhold Buhr
Bezirkswahlleiter Nordbaden
Anzeige
Das Wahlverfahren
www.ärztekammer-bw.de/wahl
Kammern und KV
Interessenkonflikte müssen offengelegt werden
Sponsoring von Fortbildung – Positionen
A
m 1. Januar 2014 ist die neue
Fortbildungsordnung
der
Landesärztekammer BadenWürttemberg in Kraft getreten. Darin
wurde die Bestimmung, nach der
„die zu vermittelnden Inhalte (…)
frei von wirtschaftlichen Interessen“
sein müssen, ergänzt um die Bestimmung, dass „Interessenkonflikte
des Veranstalters, der Referenten und
der wissenschaftlichen Leitung (…)
offengelegt werden“ müssen.
Der Veranstalter und die wissenschaftliche Leitung haben seither
Interessenskonflikte beim Antrag auf
Anerkennung der Fortbildung auf
den Erwerb des Fortbildungszertifikates anzugeben, was dann gegebenenfalls zu einem Hinweis im
Fortbildungskalender der Landesärztekammer führt. Für die Referenten hält die Landesärztekammer
für die Veranstalter ein Meldeformular bereit.
Bis zum 30. Mai 2014 wurde bei
449 von 18416 angemeldeten Fortbildungen (2,44 %) mindestens ein
Interessenskonflikt angegeben. Mit
der nachfolgenden Gegenüberstellung wird jeweils einem Vertreter der Seite der Sponsoren
und der Fortbildungsteilnehmer
Gelegenheit gegeben, ihre Sicht
auf die Problematik „Sponsoring
und Interessenskonflikt“ darzustellen.
Dr. iur. Holger Diener
Dr. med. Robin T. Maitra
Geschäftsführer
der Freiwilligen Selbstkontrolle
für die Arzneimittelindustrie e. V.
(FSA)
Niedergelassener Facharzt
für Innere Medizin,
Mitglied der Vertreterversammlung
der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Gibt es ein Interessenkonflikt-freies Sponsoring von ärztlicher Fortbildung?
Interessenkonflikte lassen sich in einer Zusammenarbeit
bei keinem Beteiligten ausschließen. Wichtig ist daher,
dass sie transparent werden und klare Spielregeln bei allen
Kooperationspartnern bestehen, wie mit solchen Konflikten
umzugehen ist. Hierzu gibt der FSA-Kodex klare Regeln vor.
Wissenschaftlich fundierte Fortbildung ist unerlässlicher Teil der
ärztlichen Tätigkeit, Sponsoring durch die Industrie gängige Praxis.
Als unabhängige Ärzte sind wir zuerst dem Wohl unserer Patienten
verpflichtet. Das Interesse gewinnorientierter Unternehmen liegt
hingegen in der Bewerbung und dem Verkauf von Produkten
und Medikamenten. Veranstalter und Referenten können in ihrer
Objektivität beeinträchtigt werden, wenn Unternehmen mit
eigenen Interessen ärztliche Fortbildungen finanzieren.
Soll Sponsoring generell „verboten“ sein bzw. welche Regelungen sind zu beachten?
Im Sinne einer bestmöglichen Behandlung des Patienten
unterstützt die Industrie die ärztliche Fortbildung.
Mit dem FSA-Kodex gelten hierzu eindeutige Regelungen:
t %FSXJTTFOTDIBGUMJDIF$IBSBLUFSNVTTJN7PSEFSHSVOETUFIFO
d. h. auch: keine Finanzierung von Unterhaltungsprogrammen.
t D
ie Unternehmen müssen darauf hinwirken, dass die Höhe des Sponsorings und die relevanten Gegenleistungen offengelegt werden.
t ÃCFSOBINFWPO3FJTFVOEÃCFSOBDIUVOHTLPTUFO
sowie Teilnahmegebühren nur im angemessenen Rahmen
Es wäre wünschenswert, ärztliche Fortbildung frei von Interessenskonflikten zu organisieren. Das Sponsoring sollte dennoch erlaubt
sein. Wichtig ist aber bereits bei der Ankündigung der Veranstaltung
die Darstellung von Interessenskonflikten (und finanziellen
Verbindungen) des Veranstalters wie auch der einzelnen Referenten,
wie es auch in unserer Berufsordnung vorgesehen ist. Jeder Arzt
kann dann frei entscheiden, ob er gesponserte Fortbildungen
besucht oder nicht.
Soll die Angabe eines Interessenkonfliktes grundsätzlich zum Versagen der Anerkennung der Fortbildung
auf den Erwerb des Fortbildungszertifikates führen bzw. welche Regeln sind zu beachten?
Die Regelungen des FSA-Kodex stellen sicher, dass die Fortbildung
allein der fachlichen und berufsbezogenen Wissensvermittlung für
den Arzt dient. Wer sich an die Spielregeln hält, schafft Vertrauen
in der Zusammenarbeit. Mit dem Transparenzkodex gehen die
FSA-Mitglieder im Übrigen künftig noch einen Schritt weiter und
legen unter anderem ihr Sponsoring von Ärzten zur Teilnahme
an Fortbildungsveranstaltungen offen, um schon dem Verdacht
eines Interessenkonfliktes den Riegel vorzuschieben.
244
ÄBW 06 t 2014
Während in den meisten wissenschaftlichen Publikationen Interessenskonflikte benannt werden, gilt dies nur selten für Leitlinien und
Fortbildungsveranstaltungen. Die Angabe von Interessenskonflikten
darf deshalb gerade nicht zur Verweigerung der Anerkennung
einer Fortbildung führen, sofern sie nicht nur dem Marketing dient.
Gefordert ist nicht die Einführung eines Malus-Systems, sondern
eine Kultur der selbstverständlichen Darstellung gegebener
Interessenskonflikte zur Wahrung neutraler Fortbildungen.
Einfache Registrierung und Teilnehmermeldungen mit dem Smartphone
D
… für Ärzte als Teilnehmer einer Fortbildung
An den Flughäfen ist es längst Routine, das
Einchecken mit dem Smartphone. Das ist jetzt auch
bei ärztlichen Fortbildungen möglich. Die sogenannte Fobi@pp, ein kleines Programm, das Sie auf
Ihr Smartphone herunterladen können, wandelt
Ihre persönliche Einheitliche Fortbildungsnummer
(EFN) in einen zweidimensionalen Barcode um. Mit
diesem zweidimensionalen Barcode können Sie sich
bei Fortbildungen registrieren lassen – gleichsam
„einchecken“. Das geht überall, wo der neue Code
bereits zur Verfügung steht.
… für Ärzte als Fortbildungsveranstalter
(bspw. Leiter von Qualitätszirkeln)
Eine weitere wichtige Funktion ist die Meldung
von Teilnehmern einer Fortbildung an den Elektronischen Informationsverteiler (EIV) bei der Bundesärztekammer. Dieser bucht die Fortbildungspunkte
dann direkt auf die persönlichen Fortbildungskonten der Teilnehmer.
Mit dem Smartphone können Sie die zweidimensionalen Barcodes der Fortbildungsteilnehmer
scannen, also einlesen, und an den EIV übermitteln.
Ultraschall ist
Vertrauenssache.
Ihr Patient vertraut darauf,
dass Sie sehen, was Sie
sehen müssen.
Sie vertrauen darauf, dass
Sie nichts übersehen.
„Check-in“ bei Fortbildungen
ie Landesärztekammer Baden-Württemberg
bietet ihren Mitgliedern ab sofort einen
neuen Service…
Anzeige
Kammern und KV
Dies bietet eine neue, einfache und elegante Möglichkeit der Datenübermittlung, insbesondere für
Fortbildungen mit wenigen Teilnehmern, wie beispielsweise Qualitätszirkel oder Balintgruppen. Das
bisher notwendige Mitbringen von Computer und
Handscanner entfällt damit. Die notwendigen Daten der Fortbildung selbst werden Ihnen wie bisher
übermittelt, jetzt ergänzt durch den zweidimensionalen Barcode.
Geben Sie sich nicht mit
weniger zufrieden!
Strichcodes bleiben vorerst gültig
Die bisher verwendeten eindimensionalen Barcodes (Strichcodes) auf Klebeetiketten, Fortbildungs- und Plastikarztausweisen werden zunächst
durch den neuen zweidimensionalen Barcode ergänzt und langfristig ersetzt.
Hier bekommen Sie die Fobi@pp
Die Fobi@pp können Sie kostenlos auf Ihr Smartphone herunterladen. Entweder über den AppStore
von Apple oder bei Android Systemen bei Google Play.
Die Fobi@pp wird von allen 17 Landesärztekammern unterstützt. Die Ideen und Entwicklung kommt
von der Landesärztekammer Hessen. Sie finden dort
weitere Informationen und Anleitungen für die
Praxis.
Weitere Infos:
handbuch.laekh.de
C
KOMPETENZ
IM ULTRASCHALL
AUSWAHL ERSATZGERÄT
FORTBILDUNG VERKAUF
APPLIKATION SERVICE
ISO FINANZIERUNG
WARTUNG BERATUNG
GÜNSTIGER PREIS
QUALITÄT GARANTIE
Die neue FoBi@pp
im Überblick
Für Teilnehmer
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und zweidimensionalen Barcode
darstellen, zum „immer Dabeihaben“ im Smartphone
t 4VDINÚHMJDILFJUJOOFSIBMCBMMFS
von deutschen Ärztekammern
„zertifizierten“ Veranstaltungen
t 7FSCFTTFSUF%FUBJMBVTLVOGU[V
ausgewählten Fortbildungsveranstaltungen (wird noch nicht von
allen Ärztekammern unterstützt).
SONOTHEK:
70771 Leinfelden-Echterdingen
Meisenweg 37
Tel. (0711) 75 85 97 00
Fax (0711) 75 85 97 01
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sogenannter Veranstaltungsnummer) Teilnahmen an den
EIV senden
t ÃCFSNJUUMVOHEFS3FGFSFOUFOpunkte wird aktuell vom EIV
nicht unterstützt
ÄBW 06 t 2014
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Fotos: OE
Kammern und KV
Perspektiven vertragsärztlicher Versorgung und Erfolgsbilanz des Vorstands
Vertreterversammlung der KVBW
W
Prof. Dr. Eberhard Wille
Dr. Norbert Metke
Dr. Johannes Fechner
elche Perspektiven hat die
vertragsärztliche
Versorgung vor dem Hintergrund
der demografischen Entwicklung in
der Bundesrepublik Deutschland?
Mit dieser Frage befasste sich die
Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Mitte Mai in
Stuttgart. Antworten gab Prof. Dr.
Eberhard Wille, stellvertretender Vorsitzender des Sachverständigenrates
zur Begutachtung der Entwicklung im
Gesundheitswesen.
Im internationalen Vergleich, so
der Experte, stehe die gesundheitliche Versorgung in Deutschland
heute zwar gut da, aber es könne
keine Rede vom „besten Gesundheitswesen der Welt“ sein. Dies vorausschickend hob Prof. Wille auf die
Schwachstellen des geltenden Finanzierungssystems ab, vor allem auf
dessen Konjunkturanfälligkeit sowie
die wachstumsschwache und demografieabhängige Basis.
Obwohl die Bevölkerung abnimmt, bleibt die Zahl Arzt-PatientenKontakte alters- und arztgruppenspezifisch weiterhin gleich, so Prof. Wille.
Der zunehmende Alterungsprozess
kompensiert also den Bevölkerungsrückgang. Oder anders ausgedrückt:
Die Nachfrage nach ärztlicher Leistung wird wegen zunehmender
Morbidität im Alter weiter steigen, in
Baden-Württemberg besonders bei
Urologen, Fachinternisten, Augenärzten, Hausärzten und Orthopäden.
Im Gegensatz zu beispielsweise
Bayern werden Versorgungsprobleme
in strukturschwachen Regionen jedoch seltener auftreten.
Der Mannheimer Volkswirt betonte, dass sich in der Vergangenheit
vor allem Regresse und die schlechte
Organisation des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes negativ auf die Niederlassungsbereitschaft von ärztlichem Nachwuchs ausgewirkt hätten. Nach Prof. Willes Meinung müsste
es daher Anreize zur Niederlassung
in wirtschaftlich strukturschwachen
Regionen geben. Die hausärztliche
Tätigkeit sollte stärker in Ausund Weiterbildung einbezogen und
die Bedarfsplanung stärker an der
Morbiditätsstruktur der Bevölkerung
orientiert werden.
EBM-Reform 2014/15
KVBW-Vorstand Dr. Norbert
Merke berichtete den Delegierten
von einer auf Bundesebene geplanten neuerlichen EBM-Reform, die
im Wesentlichen eine Umverteilung
zum Ziel habe. „Wovon sollen wir in
Baden-Württemberg denn umverteilen?“, polterte der KV-Chef daraufhin.
Schließlich fehlten für eine Umverteilung schlicht die Mittel. Zudem lehne
der KVBW-Vorstand eine Verteilung
des Mangels ab. Dr. Metke prophezeite, dass die Gesellschaft mittelfristig
für den derzeitigen Arztlohn die gewohnte medizinische Versorgung in
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246
ÄBW 06 t 2014
Struktur, Qualität und Menge nicht
mehr bekommen werde. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte seien nach
zwölfjähriger Ausbildung und Arbeitszeiten von mehr als 50 Stunden
pro Woche hierzu nicht mehr bereit.
Ganz zu Schweigen davon, dass durch
die Budgetierung des Honorars beispielsweise in Baden-Württemberg
rund 18 Prozent aller durch Fachärzte
und circa 6 Prozent aller durch Hausärzte erbrachten Leistungen faktisch
nicht vergütet würden.
Der KVBW-Chef informierte die
Vertreterversammlung über die DreiJahres-Bilanz seines Hauses im Hinblick auf die Entwicklung des Gesamthonorars und der sogenannten
Facharzt-Töpfe: Demnach haben
zahlreiche Arztgruppen, darunter
Neurologen, Hautärzte, fachärztliche
Internisten, Kinderärzte und Orthopäden, zwischen 8 und 18 Prozent
mehr Honorar pro Arzt und zwischen
6 und 43 Prozent mehr Vergütungssumme in den „Töpfen“. Die konservativ tätigen Augenärzte können sogar über 15 Prozent mehr Honorar
und ein Plus von 12 Prozent im „Topf“
verbuchen. Die übrigen Arztgruppen,
wie beispielsweise Urologen, Radiologen oder Chirurgen, hätten hingegen Nachholbedarf beim Honorar.
Teile der fachärztlichen Internisten
und Haus-/Kinderärzte seien inzwischen wegen der Selektivvertragsbereinigung nicht mehr systematisch
vergleichbar.
Darüber hinaus konnte die KVBW
– trotz EBM-Reform – eine Honorarverwerfung wie 2008/09 verhindern
und bei 76 Prozent der Hausärzte
Gewinne zwischen 1 und 25 Prozent
realisieren. „Das ist KVBW!“, verkündete Dr. Metke der applaudierenden
Vertreterversammlung stolz. Er betonte ferner, dass er und sein Vize
Dr. Johannes Fechner gemeinsam
mit der Geschäftsführung für einen
prospektiven Honoraranstieg 2011
bis 2014 von knapp 15 Prozent
verantwortlich seien. Zudem habe
man inzwischen einen Ausbudgetierungsgrad von 30 Prozent erreicht,
und die Krankenkassen würden sich
endlich substanziell am Notfalldienst
beteiligen.
management akademie
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg schließt Lücke
Neuer Weiterbildungsverbund
M
Häusern in Deutschland auch anthroposophische Behandlungsoptionen.
Ärztinnen und Ärzte können daher
ein umfangreiches Curriculum in
Diagnostik und Therapieverfahren
im anthroposophischen Verständnis
wahrnehmen.
Durch die gemeinsame Unterschrift von Ärztekammer, Arztpraxis
und Krankenhaus unter den Weiterbildungsvertrag wird den Assistenten
eine geregelte Weiterbildung mit
kurzen Wegen und zahlreichen Verbund-Vorteilen zugesichert. Vor dem
Hintergrund des Ärztemangels hoffen
die Vertragspartner zudem, dass die
Weiterzubildenden am Ende vielleicht sogar in die beteiligten Praxen
einsteigen oder sie zu gegebener Zeit
fortführen. An der besonderen Attraktivität von hausärztlicher Tätigkeit
könne es schließlich keine Zweifel
geben.
Foto: OE
it der Gründung eines neuen
Weiterbildungsverbundes
im Süden Stuttgarts schloss
die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Ende April eine Lücke: Sieben
hausärztliche Praxen arbeiten seither
noch enger mit der Filderklinik zusammen, die über 60 Assistenzärzte
beschäftigt.
Nach den Worten von Kammerpräsident Dr. Klaus Baier bringt die
neue Kooperation für alle Beteiligten
nur Vorteile: Neben der Förderung
des ärztlichen Nachwuchses wird die
Versorgung der Bevölkerung weiter
verbessert und der Ärztemangel wirksam bekämpft. Gleichzeitig werden
ambulanter und stationärer Sektor
stärker miteinander verzahnt.
Die Klinik in Filderstadt bietet
neben Weiterbildungsstellen in Innerer Medizin, Chirurgie, Pädiatrie und
Gynäkologie als eines von wenigen
Veranstaltungshinweis
Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen
Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung
vfür Mediziner ein.
Veranstaltungstitel:
Die erfolgreiche Praxisabgabe
Ziele:
Sie denken kurz- oder mittelfristig an eine Übergabe Ihrer Praxis?
Dann steht jetzt eine wichtige Planungszeit an, damit die
Weichen für eine reibungslose Praxisnachfolge richtig gestellt
werden. Vom optimalen Abgabezeitpunkt über die Wahl
des Nachfolgers bis hin zur Gestaltung der Praxisübertragung
gibt es viel zu regeln. In diesem Seminar verdeutlichen wir,
wie zukünftige Praxisabgeber ihre berechtigten Interessen als
Unternehmer wahren können. Wir zeigen auf, was sie beachten
müssen, um zulassungs- und privatrechtlich ein reibungsloses
Übergabeverfahren abwickeln zu können.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie
im Internet unter www.mak-bw.de.
Referenten:
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KV Baden-Württemberg
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KV Baden-Württemberg
Termine und Veranstaltungsorte:
t +VMJ6ISCJTDB6IS
KVBW Reutlingen, Haldenhaustraße 11, 72770 Reutlingen
t +VMJ6ISCJTDB6IS
KVBW Freiburg, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg
Information und Anmeldung:
t .BOBHFNFOU"LBEFNJFEFS,7#BEFO8àSUUFNCFSH
Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88,
E-Mail: [email protected]
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Teilnahmegebühr:
45,– Euro (inklusive Unterlagen, Verpflegung, Getränke)
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Dr. W. Miller (Vorstand BÄK NW),
Dr. K. Baier (Präsident BÄK NW),
Dr. E.-M. Ganzhorn (niedergelassene
Ärztin), V. Ernst (kfm. Geschäftsführer
Filderklinik), Dr. B. Voggenreiter
(med. Geschäftsführer Filderklinik)
Elektronische Befragung von 11 000 baden-württembergischen Ärztinnen und Ärzten
Evaluation der Weiterbildung 2014
A
m 28. April 2014 ging die Befragung der Weiterbildungsassistenten in Baden-Württemberg an den Start. Es wurden mehr
als 11 000 baden-württembergische Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung angeschrieben und zur Teilnahme an der Befragung eingeladen. Sie wird dieses Mal ausschließlich elektronisch durchgeführt.
Dieses Projekt führt die Landesärztekammer Baden-Württemberg gemeinsam mit den Ärztekammern Hamburg, MecklenburgVorpommern und Nordrhein durch. Mit der Evaluation der Weiterbildung wollen die Ärztekammern Stärken und Schwächen des ärztlichen Weiterbildungssystems in Deutschland ausloten.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie Arzt oder Ärztin in Weiterbildung
sein und bislang kein Schreiben der Landesärztekammer BadenWürttemberg zur Evaluation Weiterbildung 2014 erhalten haben, kann
dies daran liegen, dass Ihre Meldedaten bei der örtlich zuständigen
Bezirksärztekammer nicht aktuell sind und Ihnen das Schreiben daher
nicht zugestellt werden konnte.
Wir würden uns freuen, wenn Sie dennoch an der Befragung teilnehmen. Bitte melden Sie sich telefonisch unter (07 11) 7 69 89-428!
Wir können Ihnen auch jetzt noch eine Teilnahme ermöglichen.
Die Befragung läuft bis zum 12. Juli 2014.
ÄBW 06 t 2014
247
Kammern und KV
Kassenärztliche Vereinigungen wollen Patienten und Personal vor Infektionen schützen
Leitfaden „Hygiene in der Arztpraxis“
I
mmer häufiger erschüttern Infektionen durch multiresistente
Keime die diagnostisch und therapeutisch hoch entwickelte Medizin
in ihren Grundfesten. Nicht nur
in der stationären, auch in der
ambulanten medizinischen Versorgung ist Hygiene mehr denn je
ein Muss. Anhand des vom Kompetenzzentrum (CoC) Hygiene und
Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und KBV
neu herausgegebenen Leitfadens
können sich ambulante Praxen überprüfen, Hygienepläne erstellen oder
vorhandene aktualisieren und verbessern. Wer den Leitfaden beachtet,
schützt Patienten und Personal
optimal vor Infektionen und ist jederzeit für amtliche Praxisbegehungen
gerüstet.
Zum fünften Jahr seines Bestehens hat sich das CoC mit der
Veröffentlichung des umfassenden
Handbuchs selber beschenkt. Zahlreiche Einzelartikel und Publikationen
wurden hierfür zusammengeführt
und aktualisiert. „Alles sauber oder
was?“, die Hygienebroschüre der ehemaligen KV Nord-Württemberg, bildete die Basis. Herausgekommen ist
dabei eine vollständig überarbeitete,
150 Seiten starke Hygienefibel.
Federführend beigetragen haben
neben dem bei der KVBW angesiedelten CoC, die KVen Baden-Württemberg und Bayerns sowie die Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg.
Krankenhaushygieniker Prof. Dr. Peter
Heeg aus Tübingen und Dr. Günter
Maurer aus Filderstadt leisteten fachliche Unterstützung.
Der Leitfaden gliedert sich in
fünf Kapitel: Rechtliche Rahmenbedingungen, Arbeitsschutz und
Arbeitssicherheit in der Arztpraxis,
Hygienemanagement in der Arztpraxis, Medizinprodukte, Anforderungen an die Hygiene bei
der Aufbereitung von Medizinprodukten. Ein durchdachter Aufbau ermöglicht sowohl die systematische Herangehensweise als auch
die selektive über ein Stichwortverzeichnis.
Über die Kassenärztlichen Vereinigungen wird der Leitfaden an die
Praxen verteilt. Ansprechpartner sind
die regionalen Hygieneberater, die im
gemeinsamen Internetauftritt abrufbar sind.
Weitere Infos:
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117. Deutscher Ärztetag
Düsseldorf war in der letzten Mai-Woche das Zentrum deutscher
Gesundheitspolitik: 250 Ärztinnen und Ärzte aus ganz Deutschland –
31 Delegierte davon aus allen Teilen Baden-Württembergs – kamen zum
117. Deutschen Ärztetag in Nordrhein-Westfalens Landeshauptstadt zusammen, um aktuelle und wichtige berufspolitische Themen zu beraten.
Der Deutsche Ärztetag ist die Hauptversammlung der Bundesärztekammer, das „Parlament der Ärzteschaft“, und findet einmal jährlich an
wechselnden Orten statt. Präsident des Deutschen Ärztetages und damit
Sitzungsleiter ist seit 2011 Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, zugleich
Präsident der Bundesärztekammer.
Die Plenardebatten widmeten sich in diesem Jahr neben der Gesundheits-, Sozial- und ärztlichen Berufspolitik unter anderem auch der Prävention, den Herausforderungen im Öffentlichen Gesundheitsdienst, der
schmerzmedizinischen Versorgung sowie der Novellierung der (Muster-)
Weiterbildungsordnung.
Auf den folgenden Seiten berichten wir über wichtige Beschlüsse.
Weitergehende Beratungsergebnisse und Informationen einschließlich
Beschlussprotokoll sind im Internet bei der Bundesärztekammer
(www.aerztetag.de) verfügbar.
in Düsseldorf
Texte und Fotos:
Dr. Oliver Erens
Die baden-württembergische Ärztetags-Delegation.
117. Deutscher Ärztetag
Feierliche Eröffnung
D
ie Tonhalle Düsseldorf (Foto im
Hintergrund) bot einen würdigen Rahmen für die feierliche
Eröffnung des 117. Deutschen Ärztetags. Rudolf Henke, Präsident der
gastgebenden Ärztekammer Nordrhein, hatte durch Verpflichtung einer
japanischer Trommeltruppe für Gesprächsstoff gesorgt: Nach der Veranstaltung war in der Presse zu lesen,
die Ärzteschaft habe „auf die Pauke
gehauen“.
Henke zitierte in seiner Begrüßung ein landwirtschaftliches Sprichwort und bezog es auf die aktuell viel
diskutierte Messung von Qualität im
Gesundheitswesen: „Vom Wiegen allein wird die Sau nicht fetter.“ Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) nahm
den Ball auf und bezeichnete die
Qualitätsmessung in Pflege und medizinischer Versorgung als „offene
Baustelle“.
„Wir brauchen keine Behörde, die
Qualität verwaltet. Wir wollen Unterstützung dabei, Qualität zu produzieren und zu verbessern. Wir erzeugen
Qualität bei der Behandlung von Patienten. Behörden und Krankenkassen verwalten sie nur.“ Das sagte Prof.
Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK)
in seiner Grundsatzrede. Er forderte
Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. F. U. Montgomery und
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
252
ÄBW 06 t 2014
eine Verankerung des ärztlichen Sachverstands in dem von der Bundesregierung geplanten Qualitätsinstitut
für das Gesundheitswesen.
Hingegen begrüßte der Ärztechef
die Pläne der Großen Koalition, die
Qualität zu einer Determinante der
Krankenhausplanung zu machen. Er
erinnerte die Länder daran, dass das
aus dem Grundgesetz abgeleitete
Recht auf Krankenhausplanung auch
die Pflicht zu ausreichender Investitionsfinanzierung nach sich ziehe. In
den letzten Jahren sei der Investitionsanteil der Länder an den Gesamtbudgets der Krankenhausversorgung
kontinuierlich von etwa zehn Prozent
auf drei Prozent gesunken. „Das ist
schändlich. So kann man auf Dauer
kein qualitätsorientiertes Krankenhauswesen aufrechterhalten“, kritisierte er unter dem Beifall des Auditoriums.
Erstmals seit seinem Amtsantritt
besuchte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe den Deutschen
Ärztetag. Er vermied dabei kritische
Töne, lobte die Arbeit der Ärzteschaft
und versicherte sie seiner Wertschätzung. Gleichzeitig mahnte er, dass die
künftigen Herausforderungen im Gesundheitswesen eine gewisse Veränderungsbereitschaft bei den Ärztinnen und Ärzten voraussetzten.
Für die zweite Jahreshälfte kündigte der Minister einen „Masterplan
Medizinstudium“ an, der unter anderem die Ausbildung in Allgemeinmedizin stärker fördern soll. Hart blieb er
jedoch beim Thema „Terminservicestellen“, die er bei den Kassenärztlichen Vereinigungen einrichten will.
Wenn sich dadurch die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ärztegruppen verbessere, so hätten die
Servicestellen wenig zu tun, prophezeite Gröhe.
Zuvor hatte Prof. Montgomery
vehement darauf hingewiesen, dass
Wartezeiten da bestehen könnten, wo
Patienten selbst einen Termin bei
einem Facharzt ihrer Wahl suchten.
Die dabei anfallenden Wartezeiten
seien jedoch kein Beleg für eine Zwei-
Klassen-Medizin, sondern Resultat
des besseren Leistungsversprechens
der Privaten Krankenversicherungen.
„Wenn die Funktionäre der Gesetzlichen Krankenversicherung das beklagen, weiß ich eine schnell wirksame und effiziente Therapie dagegen: Vergüten, leisten und regeln Sie
wie die PKV.“
Dringend notwendig sei hingegen eine gesetzliche Regelung bei
dem Problem der steigenden Haftpflichtprämien in der Geburtshilfe.
Dies betreffe nicht nur die freiberuflichen Hebammen, sondern auch die
Geburtskliniken und alle in der Geburtshilfe tätigen Ärztinnen und
Ärzte. Die neue Spruchpraxis der Gerichte führe zu viel höheren Schadenssummen als früher. Diese seien
in Anbetracht des lebenslangen Leids
der Betroffenen gerechtfertigt, machten aber eine Absicherung der Geburtshilfe im heutigen System unbezahlbar. Als Lösung schlug Prof.
Montgomery ein Staatshaftungsmodell mit Regressverbot vor. Er bekräftigte außerdem den Vorschlag der
Ärzteschaft, die Steuern auf Haftpflichtversicherungen von 19 Prozent
auf elf Prozent zu senken oder ganz
abzuschaffen.
117. Deutscher Ärztetag
GOÄ-Novelle
Ambulante Weiterbildung
er Ärztetag hat die Politik von Bund und Ländern aufgefordert,
die längst überfällige Novellierung der Gebührenordnung für
Ärzte (GOÄ) schnellstmöglich umzusetzen. Die entsprechenden
Voraussetzungen für ein Gesetzgebungs- bzw. Versordnungsverfahren
seien mit der Ende letzten Jahres geschlossenen „Rahmenvereinbarung
zur Novellierung der GOÄ“ von Bundesärztekammer und Verband der
Privaten Krankenversicherung (PKV) geschaffen worden. Der Medizinische Fortschritt müsse in die GOÄ eingearbeitet und bei der Bewertung
von Leistungen der Inflationsausgleich berücksichtigt werden. Der Steigerungsfaktor zur Darstellung und Berechnung von besonderen Aufwandssteigerungen im Individualfall sei beizubehalten. „In Zukunft soll
die GOÄ in ihrer Bewertung regelmäßig und zeitnah angepasst werden.
Eine Angleichung an die EBM-Systematik ist unter allen Umständen zu
vermeiden“, forderten die Delegierten.
er Ärztetag hat sich für eine Stärkung der ambulanten Weiterbildung ausgesprochen. Die Delegierten forderten die Politik auf,
einen angemessenen Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung zur Finanzierung der ambulanten Weiterbildung gesetzlich zu regeln. Die entsprechenden Mittel sollten aus dem Gesundheitsfonds zur
Verfügung gestellt werden und eine Finanzierung aller ambulanten
fachärztlichen Weiterbildungsabschnitte sichern. Die Höhe der Vergütung sollte sich an der Vergütung der Ärzte in Weiterbildung in Krankenhäusern orientieren.
D
Gewerkschaftsvielfalt
D
er Ärztetag appellierte an die Bundesregierung, die gewachsene
Gewerkschaftsvielfalt zu akzeptieren. Es dürfe kein Gesetz geben,
das die freie gewerkschaftliche Betätigung von angestellten Ärztinnen und Ärzten im Marburger Bund sowie von hunderttausenden
Arbeitnehmern in anderen Berufsgewerkschaften behindert oder sogar
aushebelt.
Arzt-Patienten-Kommunikation
D
Normung in der Medizin
D
er Düsseldorfer Ärztetag hat die Europäische Kommission aufgefordert, die geplante EU-Normungsverordnung nicht auf Gesundheitsdienstleistungen anzuwenden. Das Normen medizinischer
Prozesse und Qualifikationen auf EU-Ebene sei nicht nur kontraproduktiv
für die betroffenen Berufsgruppen, sondern auch schädlich für die Patientinnen und Patienten. Grundlegende Inhalte ärztlicher Tätigkeit seien
europaweit über Aus-, Weiter- und Fortbildung und entsprechende
Anerkennungsverfahren geregelt. Die Ausübung des Arztberufs erfordere eine sehr hohe fachliche Qualifikation sowie die Beachtung des allgemein anerkannten Standes der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft. Normen könnten diese Anforderungen nicht abbilden. „Patientinnen und Patienten sind nicht normierbar“, stellte das Ärzteparlament
klar.
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S
ieben Forderungen zur Stärkung der Kommunikation zwischen
Patienten und Ärzten wurden verabschiedet. Die Delegierten stellten klar, dass eine funktionierende Arzt-Patienten-Kommunikation
von entscheidender Bedeutung für Sicherheit und Erfolg der Behandlung
ist. Der Ärztetag sah jedoch mit Sorge, dass sich die Rahmenbedingungen
für die Arzt-Patienten-Kommunikation in Deutschland immer weiter
verschlechtern. Ökonomisierung, Bürokratisierung und Schematisierung
der Medizin drohten die zuwendende Begegnung von Arzt und Patient
in den Hintergrund zu drängen. Der Ärztetag forderte daher, die Kommunikationskompetenz in der ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung
zu stärken. Mit Verweis auf die zunehmende Zahl ausländischer Ärztinnen und Ärzte sprach sich das Ärzteparlament für eine Stärkung der
sprachlichen und interkulturellen Kompetenz aus. Die Überprüfung der
fachsprachlichen Kompetenz soll bundesweit ausschließlich in die Zuständigkeit der Landesärztekammern gelegt werden. Die Delegierten
wiesen darauf hin, dass neben der sprachlichen Kompetenz auch die
interkulturelle Sensibilität eine wichtige Rolle für eine gelingende Kommunikation spiele. Zudem kritisierte das Ärzteparlament, dass Ärztinnen
und Ärzte, die sich Zeit für das Gespräch mit ihren Patienten nehmen,
finanziell benachteiligt werden. Die Vergütungssysteme in Klinik und
Praxis müssten entsprechend hinterfragt werden.
DIE BEDEUTUNG DER SEKTORENÜBERGREIFENDEN „AMBULANTEN SPEZIALFACHÄRZTLICHEN VERSORGUNG“
für das Land Baden-Württemberg – heute und in Zukunft
AKADEMIEGESPRÄCH AM 10. OKTOBER 2014
Wann: Einlass 17.00 Uhr | Beginn 17.30 Uhr
Wo: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart
Mit Fachvorträgen von:
› Dr. med. Regina Klakow-Franck
„ASV – Start in einen neuen Versorgungsbereich“
Delegierte aus
dem Südwesten
in einer der
Plenarsitzungen
› Dr. med. Bernhard Rochell
„Die Zukunft der Finanzierung der ASV“
› Dr. Martin Albrecht
„Die ASV im Kontext der Bemühungen um sektorenübergreifende Versorgung“
Weitere Informationen unter 0711/633900-92 oder www.pvs-akademie.de
117. Deutscher Ärztetag
Arzt als Präventionslotse
Schwerstkranke / Sterbende
ie Bundesregierung wurde aufgefordert, die Stellung des Arztes
in der Prävention zu stärken. Prävention sei ein integraler Bestandteil der ärztlichen Tätigkeit. Neben der Förderung der Verhaltensprävention und einer besseren Verzahnung der Präventionsmaßnahmen
sprach sich die Ärzteschaft für den Ausbau der Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aus. Außerdem
solle eine ärztliche Beratung im Hinblick auf Risiko- und Belastungsfaktoren zum festen Bestandteil der Untersuchungen werden. Zu einer
solchen Beratung gehörten auch Informationen über frühe Hilfen und
die Vermittlung in Unterstützungsangebote.
er Ärztetag begrüßte das vom Bundesgesundheitsminister angekündigte Verbot der organisierten, geschäfts- und gewerbsmäßigen
Sterbehilfe. Darüber hinaus sei die Bereitstellung der notwendigen
finanziellen Mittel für eine bessere Betreuung von schwerstkranken und
sterbenden Menschen, der flächendeckende Ausbau der Palliativversorgung sowie die Stärkung der Suizidprävention notwendig. Es müsse ein
gesellschaftliches Klima der Unterstützung, des sozialen Miteinanders und
der geteilten Verantwortung geschaffen werden.
D
Schmerzmedizin
D
er Ärztetag hat eine Verbesserung der schmerzmedizinischen
Versorgung in Deutschland gefordert. Dazu forderten die Delegierten einen niedrigschwelligen, vom Hausarzt koordinierten
Zugang zu allen schmerzmedizinischen Versorgungsebenen. Von zentraler Bedeutung sei eine strukturierte Patientenführung mit enger
Verzahnung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Es
müssten flächendeckende regionale Netzwerke gebildet und integrierte
Versorgungsprogramme umgesetzt werden. Um die Erreichbarkeit der
schmerztherapeutischen Einrichtungen sicherzustellen, seien diese in
der vertragsärztlichen Bedarfsplanung zu berücksichtigen.
Ausländische Ärzte
D
ie Landesregierungen wurden aufgefordert, die Zuständigkeit für
Sprachprüfungen ausländischer Ärztinnen und Ärzte an die (Landes-)Ärztekammern zu übertragen. Ferner sprachen sich die Delegierten für eine Stärkung der sprachlichen und interkulturellen Kompetenz in der ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung aus. Die ärztliche
Berufstätigkeit setze neben der allgemeinen auch eine fachsprachliche
Kompetenz voraus. Nur eine verständliche und fachlich eindeutige Kommunikation sowohl unter Kollegen als auch im Patientengespräch biete
Sicherheit für Patienten.
D
Studienplatzvergabe
D
er von der Bundesregierung geplante „Masterplan Medizinstudium 2020“ wurde begrüßt. Er soll für eine zielgerichtete Auswahl
der Studienplatzbewerber zur Förderung der Praxisnähe sowie
zur Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium entwickelt werden. In
einem standardisierten und transparenten Verfahren sollten neben der
Abiturnote auch psychosoziale Kompetenzen, ein erfolgtes soziales Engagement, einschlägige Berufserfahrung, das Persönlichkeitsprofil sowie
weitere Parameter, die mit einer langfristigen Berufszufriedenheit einhergehen, für das Auswahlverfahren bei der Studienplatzvergabe in der
Medizin zugrunde gelegt werden.
Qualitätssicherung
D
er hohe Stellenwert, den die Bundesregierung der Qualität der
gesundheitlichen Versorgung in ihrem Koalitionsvertrag einräumt, wurde von den Delegierten begrüßt. Die von Schwarz-Rot
angekündigte Qualitätsoffensive könne aber nicht ohne die Ärzteschaft
erfolgen, stellte das Ärzteparlament klar. Die Delegierten forderten den
Gesetzgeber daher auf, die Expertise der Ärzteschaft in die Arbeit des
geplanten Qualitätsinstituts konsequent einzubinden. Neben der angestrebten Qualitätsoffensive sei auch eine Personaloffensive im Gesundheitswesen notwendig. Das Ärzteparlament verwies auf den wissenschaftlich belegten Zusammenhang zwischen personeller Unterbesetzung und Zunahme der Fehlerhäufigkeit.
Die nebenstehenden Fotos
zeigen baden-württembergische Delegierte während
ihrer Diskussionsbeiträge vor
dem Ärzteparlament
Dr. Werner Baumgärtner
254
ÄBW 06 t 2014
Dr. Ingrid Rothe-Kirchberger
Dr. Christoph von Ascheraden
117. Deutscher Ärztetag
Arbeitsbedingungen
D
er Ärztetag warnte vor der Aufweichung bestehender arbeitszeitrechtlicher Regelungen. Die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft geforderte Novellierung der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie und des deutschen Arbeitszeitgesetzes lehnte das Ärzteparlament ab. Es fordert, die gesamte Bereitschaftsdienstzeit weiterhin als
Arbeitszeit zu werten. Darüber hinaus forderte das Ärzteparlament die
Arbeitgeber im Gesundheitswesen auf, mehr Führungspositionen auch
mit flexiblen Arbeitszeitmodellen auszuschreiben.
Telematikinfrastruktur
D
er Ärztetag drängte auf die Einführung sinnvoller medizinischer
Anwendungen für die elektronische Gesundheitskarte. Das geplante Versichertenstammdatenmanagement bringe keinerlei
Verbesserung für die Versorgung der Patienten mit sich, kritisierten die
Delegierten. Die Verbesserung der medizinischen Versorgung müsse bei
der Entwicklung der Telematikinfrastruktur prägend sein. Die Anwendungen müssten sich in die Abläufe in Praxis und Klinik einfügen und
dürften nicht zu mehr Bürokratie führen.
Südwest-Delegierte stimmen ab
Dr. Anne Gräfin Vitzthum
Dr. Ulrich Clever
Terminservicestellen und ambulante Weiterbildung
KBV-Vertreterversammlung
D
ie geplanten Terminservicestellen haben auch
die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) beschäftigt.
„Wir verweigern uns der
Diskussion nicht, aber
was wir nicht möchten,
ist eine rigide Vorgabe,
nach der bundesweit
einheitlich verfahren
werden muss. Vielmehr wollen wir den Regionen weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten einräumen“, erklärte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen.
Gleichzeitig rief er zur Einigkeit der ärztlichen und psychotherapeutischen Selbstverwaltung auf. „Wir müssen uns entscheiden, ob wir uns
gemeinsam um einen fairen Interessenausgleich aller durch das KVSystem vertretenen Gruppen bemühen wollen, oder ob es darum geht,
das körperschaftliche System zu demontieren“, sagte Dr. Gassen. Er kritisierte ferner den Koalitionsvertrag der Großen Koalition, in dem eine
paritätische Verteilung der Haus- und Fachärzte in den Vertreterversammlungen von KBV und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gefordert wird. Zudem soll jede Gruppe über ihre eigenen Belange entscheiden.
Gassens Stellvertreterin, Dipl.-med. Regina Feldmann, hat sich in
Düsseldorf für mehr ambulante Abschnitte in der ärztlichen Weiterbildung ausgesprochen. Die Finanzierung dürfe aber nicht zulasten der
heute tätigen Ärztegeneration gehen. „Wesentliche Bestandteile der
Weiterbildung kommen in der Durchlaufmaschinerie Krankenhaus mit
wechselndem Personal offensichtlich zu kurz. Eine Praxis bietet da ganz
andere Bedingungen“, betonte Feldmann. Um die Finanzierung, aber
auch die Qualität und Koordination der Weiterbildung zu sichern, schlug
sie den Aufbau einer Stiftung vor, in die die gesetzliche und private
Krankenversicherung einzahlen sollen. Mitglieder der Stiftung sollen
neben der KBV auch die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft sein.
Dr. Susanne Blessing
Dr. Detlef Lorenzen
ÄBW 06 t 2014
255
Medizinhistorik
A
Quelle: Universität Heidelberg
m 16. Juni jährt sich der
100. Todestag von Professor
Ferdinand Adolf Kehrer. Der
Heidelberger Gynäkologe hat mit
seiner bahnbrechenden Kaiserschnittmethode weltweit die Geburtshilfe revolutioniert.
Kehrer kam am 16. Februar 1937
in Guntersblum zur Welt, sein Vater
war Landarzt und seine Mutter die
Tochter eines Apothekers. Der junge
Ferdinand studierte in Gießen, München und Wien Medizin und promovierte 1860 mit dem Thema „Die Geburten in Schädellage mit rückwärts
gerichtetem Hinterhaupte“. Bereits
vier Jahre später habilitierte sich Kehrer mit seiner Arbeit „Über die Zusammenziehung des weiblichen Genitalkanals“ und wurde 1868 zum außerordentlichen Professor ernannt.
Ferdinand Adolf Kehrer
Berufungen nach Zürich, Würzburg und Erlangen lehnte Kehrer ab
und wurde stattdessen 1872 Ordinarius für Geburtshilfe in Gießen. Neun
Jahre später erhielt er den Ruf auf
einen Lehrstuhl für Frauenheilkunde
an der Universität Heidelberg. Er verband seine Zusage übrigens mit der
Bedingung, dass alsbald eine neue
Klinik errichtet wird, die dann 1884
fertiggestellt wurde.
Dank seiner fundamentierten anatomischen und physiologischen Kenntnisse wurde Kehrer zum Begründer
physiologisch-experimenteller sowie
vergleichend anatomischer Arbeitsrichtungen in der Geburtshilfe. Während seines Wirkens markierte sich
zunehmend die Abtrennung der operativen Gynäkologie von der allgemeinen Chirurgie und deren Zusammen-
256
ÄBW 06 t 2014
führung mit der
Geburtshilfe zum
Fachgebiet Frauenheilkunde.
Ferdinand
Adolf Kehrers
wohl größte Leistung war die
Entwicklung
eines neuartigen
Verfahrens für
die abdominelle
Schnittentbin- Das Haus in Meckesheim, in dem Kehrer 1881
dung, bei der die den ersten Kaiserschnitt durchgeführt hat.
Gebärmutter
nicht wie bis dahin üblich von
oben nach unten,
sondern
quer
aufgeschnitten und
nach der Entbindung durch Naht
von Muskulatur
und Bauchfellüberzug wieder
verschlossen
wird. Diese „kon- Straßenschild der Prof.-F.A.-Kehrer-Straße in Guntersblum.
servativ
klassischer Kaiserschnitt“ genannte Ope- Chirurgie“ geschrieben: „Der Kaiserrationsmethode wandte Kehrer erst- schnitt ist eine höchstgefährliche
mals am 25. September 1881 unter Operation. Die Zahl der durch ihn Geprimitivsten Bedingungen bei Ker- retteten ist sehr gering gegen die dazenlicht in einem Bauernhaus im nach Verstorbenen.“ Tatsächlich hatte
Odenwalddorf Meckesheim bei der die mütterliche Sterblichkeit 1855
28-jährigen Emelie Schlusser an, die noch 60 Prozent betragen. In Wien gar
zuvor schon drei Kinder auf natür- hatte bis 1877 keine einzige Frau die
lichem Wege zur Welt gebracht hatte, Schnittentbindung überlebt. Eine Zudie jedoch alle binnen Jahresfrist sammenstellung der Kaiserschnitte für
verstorben waren. Assistiert von zwei Württemberg, Kurhessen und Nassau
Chirurgen, einem praktischen Arzt kam in jener Zeit auf eine Mortalität
und einer Hebamme führte Kehrer die von 84 Prozent. Kehrers Technik veretwa einstündige Operation durch. breitete sich glücklicherweise rasch,
Mutter und Kind waren nach der und die mütterliche Sterblichkeit ging
Operation wohlauf und erreichten damit auf weniger als 1 Prozent zurück.
Ferdinand Adolf Kehrer hat eine
beide ein hohes Alter.
In einem Aufsatz im „Archiv für Revolution in der Frauenheilkunde
Gynäkologie“ (Band 26, 1882, Seite eingeleitet, deren Folgen bis heute
182 ff.) beschreibt Kehrer die näheren nachwirken. Die nach ihm benannte
Einzelheiten, die Operationstechnik Straße in seiner Geburtsstadt und
und den glücklichen Ausgang eines in eine Inschrift am Haus der ersten
die Zukunft weisenden neuartigen erfolgreichen Geburtsoperation in
Kaiserschnittverfahrens. Bis zu diesem Meckesheim erinnern bis heute an
Zeitpunkt war der Kaiserschnitt eine die großartige Pionierleistung des
nicht nur für die Mutter lebensbedroh- Heidelberger Frauenarztes.
liche Operation. Noch 1823 hatte M. F.
OE
Chelius in seinem „Handbuch der
Quelle: Wikipedia
Kehrers Kaiserschnitt
Quelle: Wikipedia
Heidelberger Gynäkologe revolutionierte die Geburtshilfe
Wirtschaft
Informationen der Baden-Württembergischen Bank
Neues aus der Finanzwelt
Platin und Palladium:
Nischeninvestments
im Edelmetallbereich
Ob Schatzsucher oder Anleger:
Gold und Silber sind beliebt. Etwas
anders sieht es bei den Edelmetallen
in der zweiten Reihe aus, unter denen
Platin und Palladium die wichtigsten
Vertreter sind. Die beiden hellgrau
schimmernden Rohstoffe nehmen
in der Schmuckherstellung einen
Nischenplatz ein. Nur wenige Goldschmiede sind für die hohen erforderlichen Schmelztemperaturen
von Platin und Palladium gerüstet.
Die geringere Verbreitung spiegelt
sich auch in der Vermögensanlage
wider. So zog der Goldboom der
letzten Jahre fast vollständig an den
beiden Metallen vorbei. Das überrascht, denn auch sie verbinden die
Chance auf mögliche Wertsteigerungen mit dem Charakter eines
Sachwerts.
Der größte Abnehmer von Platin
und Palladium ist die Automobilindustrie. Dort werden beide Edelmetalle
als Ausgangsmaterial für Abgaskatalysatoren eingesetzt. Diese wandeln
giftiges Kohlenstoffmonoxid in weniger gefährliches Kohlenstoffdioxid
um. Die Motorisierungswelle und
verschärfte Umweltvorschriften in
den aufstrebenden Schwellenländern führten in der letzten Dekade zu
einem jährlichen Anstieg der Palladiumnachfrage in der Fahrzeugbranche um mehr als sieben Prozent.
Während 2002 lediglich 95 Tonnen
des Edelmetalls eingesetzt wurden,
dürfte der Bedarf 2014 mehr als 220
Tonnen ausmachen. Auch angesichts
des starken Wachstums in den USA
sowie den weiterhin hohen Zulassungszahlen in den Schwellenländern ist eine höhere Nachfrage
wahrscheinlich.
Etwas anders sieht die Entwicklung bei der Platinnachfrage aus. Die
Verwendung von Platin wurde aufgrund des höheren Preises immer
mehr zurückgedrängt. Heute wird es
vorwiegend in Abgasumwandlern für
Dieselmotoren eingesetzt, deren Absatz sich auf das bislang rezessionsgeplagte Europa konzentriert. Entspre-
Platin und Palladiumnachfrage der KfzIndustrie in Tonnen
chend erholte sich die Platinnachfrage aus der Kraftfahrzeug-Branche
nach dem Wirtschaftsabschwung
2008/09 nur mäßig. Sie pendelte zuletzt um die Marke von 100 Tonnen
pro Jahr. Das könnte sich ändern. Der
zarte Aufschwung in den südlichen
Euro-Staaten und die weiterhin robuste Konjunktur in Deutschland
dürften in den kommenden Monaten
zu höheren Platinkäufen der Fahrzeugwirtschaft führen.
Auch die Angebotsseite spricht
bei beiden Edelmetallen für höhere
Notierungen. Die Platinförderung
konzentriert sich zu mehr als 70 Prozent auf Südafrika. Hier legten
verschiedene Probleme die Minenindustrie immer wieder lahm. Spektakuläre Beispiele aus der jüngeren
Vergangenheit waren Stromrationierungen für die Minen zum Jahresanfang 2008 sowie ein großer
Streik der Minenarbeiter im Sommer
2012. Beides führte innerhalb kurzer
Zeit zu markanten Preisanstiegen
– 2008 von mehr als 40 Prozent,
2012 von mehr als 20 Prozent.
Palladium wird dagegen zu einem
Großteil als Nebenerzeugnis der
russischen Nickelförderung gewonnen. Ein abnehmender Palladiumgehalt der Nickelerze sowie das
Ende staatlicher russischer Palladiumverkäufe dürften künftig das
Angebot verknappen. Auch die noch
aus Sowjetzeiten stammenden Vorräte sind allmählich aufgebraucht.
Hinzu kommen politische Unsicherheiten aufgrund der Krise rund um
die Ukraine.
In der Summe haben damit beide
Rohstoffe Potenzial für Preissteige-
rungen. Im direkten
Vergleich schneidet
Palladium
etwas
besser ab, denn der
Platinmarkt bleibt
auch künftig stark
von der Nachfrage
nach Dieselfahrzeugen abhängig. Grundsätzlich sollten
sich Anleger darüber im Klaren sein,
wie sensibel beide Metalle auf konjunkturelle Bewegungen reagieren.
Wer einen „sicheren Hafen“ für seine
Investitionen sucht, sollte deshalb
Gold den Vorzug geben. Ansonsten
lassen sich Platin und Palladium
ebenso wie das gelbe Edelmetall in
Form von Barren und Münzen erwerben. Allerdings fallen beim physischen Kauf 19 Prozent Mehrwertsteuer an. Allein schon unter Renditeaspekten empfehlen sich deshalb
eher Zertifikate, die das Auf und Ab
der Metalle nachbilden. Unerlässlich
ist es hierbei, auf eine gute Bonität
des jeweiligen Emittenten zu achten.
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ÄBW 06 t 2014
257
Vermischtes
Bundesärztekammer fordert Erleichterungen für Ärztinnen und Ärzte
Versicherungssteuer für Haftpflicht senken
D
er Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich
Montgomery, hat die von
Bundesgesundheitsminister
Hermann Gröhe vorgesehenen Entlastungen für Hebammen bei den
Haftpflichtprämien begrüßt. Ebenso
wichtig sei es jedoch, auch für Gynäkologen und geburtsmedizinische
Abteilungen der Krankenhäuser dau-
erhafte Lösungen zu finden, betonte
Prof. Montgomery. Schließlich sei es
auch für sie deutlich schwieriger geworden, eine Haftpflichtversicherung
abzuschließen, denn die Prämien
hätten sich in den vergangenen drei
Jahren zum Teil mehr als verdoppelt.
Prof. Montgomery forderte daher, die
Versicherungssteuer für die ärztliche
Haftpflicht von 19 auf 11 Prozent zu
senken. Dies würde zu einer jährlichen Entlastung von rund 80 Millionen Euro führen. „Das sollte uns eine
flächendeckende
geburtsmedizinische Versorgung wert sein. Schließlich fördert die Bundesregierung auch
den Abschluss von Feuerversicherungen mit einem vergünstigten
Steuersatz“, sagte der Bundesärztekammer-Chef.
Erfolgreiches Heilverfahren bringt Beitragszahler in Sozialversicherung zurück
Foto: Thinkstock – Jupiterimages – Creatas
Hausärzte bewerten Reha positiv
H
ausärzte bewerten den Rehabilitationsprozess ihrer Patienten in über zwei Dritteln aller
Fälle mit „gut“ oder besser, so beispielsweise auch beim chronischen
Rückenschmerz. Das ist das Ergebnis
eines Modellprojektes, mit dem die
Deutsche Rentenversicherung BadenWürttemberg gemeinsam mit dem
hiesigen Hausärzteverband eine intensivierte Einbindung der Hausärzte
in dem Rehabilitationsprozess, insbesondere in die Nachsorge, erprobte.
Die wissenschaftliche Begleitung er-
folgte durch das Institut für Rehabilitationsmedizinische Forschung an der
Universität Ulm. Erste Ergebnisse der
Studie wurden im Frühjahr beim Deutschen Kongress für Rehabilitationsforschung in Karlsruhe vorgestellt.
Die Hausärzte führten mit ihren
Patienten nach Abschluss der Rehabilitationsmaßnahme ein Rückkehrgespräch sowie zwölf Monate später ein
Katamnesegespräch. Zur Auswertung
lagen 580 Datensätze vor (anonymisierte Hausärztefragebögen und Beitragszahlungsdaten der Rentenversi-
cherung). Bemerkenswert war, dass
jene Patienten, bei denen der Hausarzt die Rehabilitation als erfolgreich
bewertete, häufig als Beitragszahler
ins Sozialversicherungs-System zurückkehrten. Im nächsten Schritt soll
nun geprüft werden, ob sich dieser
Zusammenhang auch im multivariaten Modell bestätigt. Zudem soll die
Nachbeobachtungsdauer des Erwerbsstatus auf zwei und mehr Jahre
ausgedehnt werden, um fundierte
Aussagen zu mittel- und langfristigen
Ergebnissen zu erhalten.
MB-Monitor ermittelt berufliche Präferenzen von Jungmedizinern
Junge Ärzte wollen im Krankenhaus bleiben
J
unge Ärzte wollen nach ihrer
Facharztprüfung mehrheitlich im
Krankenhaus bleiben, allerdings
sind Ärztinnen eher geneigt, im ambulanten Bereich tätig zu werden.
Dies ist eines der zentralen Ergebnisse
der jüngsten repräsentativen Mitgliederbefragung des Marburger Bundes
(MB-Monitor 2014), in der junge
Ärztinnen und Ärzte Auskunft über
ihre Weiterbildung zum Facharzt und
ihre beruflichen Präferenzen gegeben
haben.
Insgesamt erklärte mehr als die
Hälfte aller Befragten (52 %), dass sie
258
ÄBW 06 t 2014
nach ihrer Facharztprüfung im stationären Bereich (ohne Reha) arbeiten
möchten. Unter den männlichen Befragten wollen sogar 59 Prozent ihre
berufliche Karriere im Krankenhaus
fortsetzen, bei den Ärztinnen sind es
46 Prozent. Gleichwohl sieht ein großer Anteil unter den jungen Ärztinnen
(39 %) den ambulanten Versorgungsbereich als zukünftige Wirkungsstätte, unter den männlichen Befragten
können sich nur 27 Prozent vorstellen,
nach Abschluss der Facharzt-Weiterbildung in ambulante Einrichtungen
zu gehen.
Dem MB-Monitor 2014 zufolge hat
die große Mehrheit der jungen Ärztinnen und Ärzte (82 %) einen zeitlich
befristeten Arbeitsvertrag. In den
meisten Fällen (53 %) läuft die Befristung bis zur Facharztprüfung, bei 47
Prozent endet sie aber bereits davor.
Ein Viertel strebt einen Facharzt im
Gebiet Innere Medizin an, 15 Prozent
wollen nach ihrer Facharztprüfung im
Gebiet der Chirurgie oder Orthopädie
tätig sein, 14 Prozent der Befragten
werden im Fachgebiet Anästhesiologie weitergebildet und 7 Prozent in der
Kinder- und Jugendmedizin.
Vermischtes
Neue Ämter und wichtige Auszeichnungen
Namen & Nachrichten
Hohe Auszeichnung für Prof. Blobel
Der frühere Chefarzt am Diakonie-Klinikum Schwäbisch
Hall, Professor Dr. Reiner Blobel, ist mit dem Bundesverdienstkreuz 1. Klasse ausgezeichnet worden. Gisela Erler,
Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung,
nahm die Auszeichnung vor und lobte nicht nur sein Engagement im Berufs- und Arbeitsleben, sondern auch
seine vielfältigen ehrenamtlichen Anstrengungen für das
Gemeinwesen. So hatte der Gynäkologe für an Krebs Erkrankte und deren Angehörige einen Verein gegründet
und einen Gesprächskreis „Brustoperierter Frauen“ ins
Leben gerufen. Ferner engagierte er sich im Arbeitskreis
„Cumulus“ für Kulturangebote im Krankenhaus. Als langjähriger Vorsitzender des Kunstvereins Schwäbisch Hall hat
er auch außerhalb des Krankenhauses die Kunst nach
Kräften gefördert.
Hohes Amt für Dr. Joggerst
Neue Vorsitzende des „Ärzteverbandes öffentlicher
Gesundheitsdienst Baden-Württemberg“ ist Dr. Brigitte
Joggerst, die im Gesundheitsamt Karlsruhe tätig ist. Sie
folgt auf Dr. Klaus Walter, der nach längjähriger Amtszeit
als Landes- und Bundesvorsitzender nicht mehr kandidiert hatte. Der Verband vertritt die beruflichen und
fachlichen Interessen der Ärzte und Wissenschaftler aus
dem öffentlichen Gesundheitsdienst Baden-Württemberg. Wichtige fachliche Anliegen sind der Infektionsschutz, die Hygiene im öffentlichen Bereich, kinder- und
jugendgesundheitliche Fragen, die Bündelung präventiver gesundheitlicher Maßnahmen verschiedenster Akteure in den Gesundheitskonferenzen sowie die Verankerung sozialmedizinischer Ideen und Initativen in verschiedenen Politikfeldern wie beispielsweise den Ressorts
Stadtplanung und Verkehr.
Dr. Brigitte Joggerst
VA-Führung bestätigt
Ende Mai fand die konstituierende Sitzung der neu
gewählten Vertreterversammlung der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt (VA) für Ärzte, Zahnärzte und
Tierärzte statt. Als Vorsitzender der Vertreterversammlung
wurde Dr. med. Manfred Frenzel (Oberstenfeld) wiedergewählt. Im Amt bestätigt wurde ebenso sein Stellvertreter
Dr. med. dent. Eberhard Montigel (Heilbronn). Zur Vorsitzenden des Verwaltungsrats und damit zur Präsidentin der
Versorgungsanstalt wurde zum zweiten Mal Dr. med. dent.
Eva Hemberger (Heidelberg) gewählt, und ihr Stellvertreter
ist erneut Dr. med. Matthias Fabian (Ostfildern).
Weitere Informationen:
www.bwva.de
C
Dr. E. Hemberger und
Dr. M. Fabian
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Vermischtes
Flaggschiff der deutschen Krebsforschung
Prof. Dr. Harald zur Hausen,
ehemaliger DKFZVorstandsvorsitzender
und Nobelpreisträger
für Medizin
D
as Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg
feiert in diesem Jahr seinen
fünfzigsten Geburtstag. Es ist das
„Flaggschiff der deutschen Krebsforschung“ und leistet einen entscheidenden Beitrag, neue Ansätze
der Prävention, der Diagnose und
der Behandlung von Krebs zu entwickeln.
Die 1964 gegründete nationale
Forschungsinstitution hat in den 50
Jahren ihres Bestehens einen erstaunlichen Wandel erlebt und sich zu
einem international renommierten
Zentrum der Spitzenforschung entwickelt. Das ursprünglich ohne klinische
Anbindung konzipierte Zentrum hatte
von Anfang an einen doppelten Auftrag: die biologischen Grundlagen von
Krebs zu erforschen und diese Ergebnisse in verbesserte Vorbeugung, Diagnostik und Behandlung von Krebserkrankungen umzusetzen.
Stand in den ersten Jahren die
Grundlagenforschung im Vordergrund, so kann das DKFZ inzwischen
erstaunliche Erfolge bei der Translation seiner Ergebnisse in klinische Anwendungen verzeichnen. Dafür war
auch die Gründung des Nationalen
Centrums für Tumorerkrankungen
(NCT) in Zusammenarbeit mit dem
Foto: Tobias Schwerdt
Foto: Tobias Schwerdt
50 Jahre DKFZ
Hauptgebäude
des Deutschen
Krebsforschungszentrums
Universitätsklinikum Heidelberg und
der Deutschen Krebshilfe ausschlaggebend: Damit hat das DKFZ einen
„angewandten Arm“ hinzugewonnen
und eine stabile Brücke zur klinischen
Krebsmedizin gebaut. Ganz besonders intensiv engagiert sich das DKFZ
seit einigen Jahren auch in der „personalisierten Onkologie“. Ziel ist es,
die für den einzelnen Patienten individuellen Abweichungen in seinen
Krebszellen zu entdecken und darauf
die zielgerichtete personalisierte Therapie auszurichten.
Die Grundvoraussetzung dafür,
die Forschung auf internationalem
Spitzenniveau zu halten, ist, dass
weiterhin die besten Talente aus aller
Welt ans DKFZ rekrutiert werden
können. Dazu bietet das DKFZ jungen
Wissenschaftlern eine hochkarätige
Aus- und Weiterbildung über alle
Phasen der wissenschaftlichen Karriere hinweg. Außerdem finden Forscher am gerade generalsanierten
DKFZ modernste technische Infrastruktur vor; heute sind hier rund
2500 Menschen tätig.
DKFZ-Forscher haben in den
1980er Jahren dazu beigetragen,
krebserregende Substanzen aus Nahrung und Umwelt zu verbannen und
haben damit viele Menschen vor
einer Krebserkrankung geschützt.
Auch das langjährige konsequente
Engagement des DKFZ gegen das
Rauchen hat allein in Deutschland
Tausende von Krebsfällen verhindert.
Viele Innovationen, die heute weltweit in Klinken eingesetzt werden,
um Tumoren wirkungsvoller und
für den Patienten schonender zu
bestrahlen, stammen aus dem
DKFZ, ebenso Diagnoseverfahren,
die das Ursprungsgewebe von
Tumoren verraten.
Besonders stolz ist das DKFZ auf
die Erfolge von Prof. Dr. Harald zur
Hausen: Seine Entdeckung, dass Gebärmutterhalskrebs durch Papillomviren verursacht wird, war die Basis
für die Entwicklung einer Impfung,
die Frauen vor dieser schweren
Krankheit schützen kann. Diese Forschung wurde 2008 mit dem Nobelpreis gekrönt.
Darmkrebs soll in Deutschland zu einer seltenen Erkrankung werden
Einladungsverfahren für Stuhltest und Koloskopie
D
Foto: Thinkstock – Eraxion – iStock
as „Braunschweiger Manifest“
der Stiftung Lebensblicke will
den Darmkrebs in Deutschland in nur zwanzig Jahren zu einer
„seltenen Krebserkrankung“ machen.
Derzeit erkranken jährlich etwa 63
000 Menschen neu und rund 26 000
versterben daran. Dabei ist keine andere Krebserkrankung wegen wirksamer Möglichkeiten zur Vorsorge
und Früherkennung so gut vermeidund heilbar. Wenn alle Bürger ab 55
Jahren beispielsweise eine Vorsorgekoloskopie durchführen lassen würden, könnten etwa 80 bis 90 Prozent
260
ÄBW 06 t 2014
der Todesfälle an Darmkrebs verhindert werden, so die Manifest-Autoren.
Schon heute wird neben dem
Stuhltest auf okkultes Blut die Vorsorgekoloskopie als Screening angeboten. Es haben aber bislang nur etwa
22 Prozent der Berechtigten davon
Gebrauch gemacht. Dabei spricht die
Statistik für sich: 42 263 Karzinome
und 291 200 fortgeschrittene Adenome konnten gefunden, behandelt
bzw. entfernt werden. Dadurch ist die
Zahl der Neuerkrankungen an Darmkrebs langsam aber kontinuierlich
rückläufig.
Die Vision der Manifest-Verfasser
ist, dass die große Mehrheit der Deutschen die effektiven Vorsorge- und
Früherkennungsangebote wahrnimmt.
Ein großer Schritt auf diesem Weg wäre
nach Überzeugung der Autoren die
Einführung des bundesweit organisierten Einladungsverfahrens, bei dem
(analog zum Brustkrebs-Screening für
Frauen) alle anspruchsberechtigten
Personen von ihren Krankenversicherungen informiert und zu einer Vorsorge- bzw. Früherkennungsmaßnahme
wie dem Stuhltest oder der Koloskopie
gebeten werden.
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Das ÄBW erscheint
zum 15. eines
Monats, Anzeigenschluss am Ende
des Vormonats.
Zum Gedenken
Dr. med. Wolfgang Herrmann,
Ravensburg
Prof. Dr. med. Volker Friedberg,
Überlingen
Dr. med. Renate Kaeser,
Heidelberg
Dr. med. Harald Schneller,
Heidelberg
Dr. med. Josef Schicker,
Bitz
Dr. med. Rudolf Schmelzle,
Freudenstadt
Dr. med. Martin Tradowsky,
Freudenstadt
Dr. med. Friedrich Werz,
Wolfegg
Prof. Dr. med. Klaus Retiene,
Biberach
Dr. med. Max Podewils,
Esslingen
Dr. med. Hubertus Ey,
Horben
Dr. med. Ruth Poppen-Strobel,
Mannheim
Dr. med. Siegrun Andrae,
Calw
Prof. Dr. med. Friedrich Nobbe,
Ulm
Dr. med. Carl-Pius Waggershauser,
Überlingen
Dr. med. Marion Bastian,
Tübingen
Dr. med. Kurt Schwämmle,
Pliezhausen
Dr. med. Bernd Ebert,
Freiburg
Bekanntmachungen
Wir trauern um
unsere Kolleginnen
und Kollegen
* 06. 01. 1920
† 06. 02. 2014
* 05. 07. 1921
† 02. 03. 2014
* 30. 10. 1937
† 02. 03. 2014
* 31. 07. 1920
† 05. 03. 2014
* 19. 03. 1949
† 21. 03. 2014
* 14. 06. 1923
† 22. 03. 2014
* 01. 04. 1956
† 06. 04. 2014
* 18. 01. 1920
† 09. 04. 2014
* 17. 10. 1932
† 10. 04. 2014
* 07. 03. 1961
† 14. 04. 2014
* 11. 11. 1939
† 19. 04. 2014
* 12. 12. 1926
† 19. 04. 2014
* 13. 12. 1929
† 21. 04. 2014
* 13. 07. 1933
† 23. 04. 2014
* 13. 09. 1928
† 24. 04. 2014
* 21. 06. 1957
† 25. 04. 2014
* 01. 07. 1947
† 26 04. 2014
* 01. 09. 1929
† 28. 04. 2014
Landesausschuss
Ärzte/Krankenkassen
Geschäftsstelle:
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart (Möhringen)
Telefon (07 11) 78 75-33 92
Fax (07 11) 78 75-32 74
Geschäftsstelle:
Jahnstraße 40
70597 Stuttgart (Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 89-0
Fax (07 11) 7 69 89-50
Beschlüsse des Landesausschusses
Die Kassenärztliche Vereinigung
Baden-Württemberg hat nach
Maßgabe der vom gemeinsamen
Bundesausschuss erlassenen Bedarfsplanungsrichtlinie im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den
Ersatzkassen den Bedarfsplan über
den Stand der vertragsärztlichen
Versorgung aufgestellt.
Der Landesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen für BadenWürttemberg nach § 90 SGB V
(Landesausschuss) beschließt auf
der Grundlage des Bedarfsplans
über den Stand der vertragsärztlichen Versorgung. Er ordnet unter
anderem Zulassungsbeschränkungen an oder hebt diese auf.
Die Beschlüsse der Sitzung des
Landesausschusses vom 17. Juni
2014 werden nach der Nichtbeanstandung des Sozialministeriums
umgehend auf der Homepage
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg amtlich bekannt gegeben unter www.
kvbawue.de/vertraege_recht/
bekanntmachungen.
Im Rahmen einer Berichterstattung
werden Sie diese zudem voraussichtlich im Juliheft des Ärzteblatts
Baden-Württemberg finden.
Präsidenten-Hotline
Foto: Photos.com (Jupiterimages)
W
o drückt Sie der Schuh
und wie kann sich die
Ärztekammer
noch
mehr für Sie stark machen? Haben Sie Anregungen, Ideen oder
vielleicht auch Kritik? – Die
„Telefonsprechstunde“ von Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever
ermöglicht den Mitgliedern die
direkte Kontaktaufnahme. Am
17. Juni wird der Präsident der
Landesärztekammer
BadenWürttemberg wieder von 12.00
bis 14.00 Uhr direkt an der
Präsidenten-Hotline (07 11)
7 69 89-4 23 erreichbar sein.
Rufen Sie an!
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Weitere Infos unter www.läk-bw.de
Landesberufsgericht
für Ärzte in Stuttgart
Durch Verfügung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und
Senioren Baden-Württemberg
vom 07. 05. 2014
– Az. 34-5415.2-002/21 –
wurden im Einvernehmen mit
dem Justizministerium BadenWürttemberg gemäß § 21 Abs. 4
i. V. m. § 8 Abs. 2 des HeilberufeKammergesetzes i. d. F. vom
16. März 1995 (GBl. S. 314),
zuletzt geändert durch Artikel 2
des Gesetzes vom 15. Juni 2010
(GBl. S. 427, 431) für die Dauer
von fünf Jahren
mit Wirkung vom 15. 07. 2014
Herr Dr. med. Bernd Goette
Mattenweg 7
79856 Hinterzarten
zum 2. ärztlichen Beisitzer
des Landesberufsgerichts
für Ärzte in Stuttgart
und
mit Wirkung vom 15. 07. 2014
Herr Prof. Dr. med. Rainer Bähr
Ludwig-Marum-Str. 18
76185 Karlsruhe
zum stellvertretenden
2. ärztlichen Beisitzer
des Landesberufsgerichts
für Ärzte in Stuttgart
Wir weisen allerdings darauf hin,
dass es sich bei der Veröffentlichung im Ärzteblatt BadenWürttemberg ausschließlich um
eine Berichterstattung handelt,
weshalb es vorkommen kann,
dass die Bewerbungsfristen kurze
bestellt.
Zeit nach Erscheinen des Ärzteblatts ablaufen. Wir verweisen
daher auf unsere oben genannte
Homepage, wo die amtliche Bekanntmachung der Beschlüsse
des Landesausschusses umgehend
nach der Nichtbeanstandung des
Sozialministeriums erfolgt.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die Fristen aus der Bekanntmachung auf unserer Homepage
maßgeblich sind.
ÄBW 06 t 2014
263
Bekanntmachungen
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Geschäftsstelle:
Jahnstraße 5
70597 Stuttgart (Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 81-0
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
Bekanntmachung
des Bezirkswahlleiters
für den Bereich der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
zur Kammerwahl 2014
Nach § 10 Absatz 1 Satz 1 der
Wahlordnung (WO) wird für je
170 im Bezirk Wahlberechtigte
ein Vertreter gewählt. Die Zahl
der Wahlberechtigten im Bezirk
beträgt 18 080 (Stichtag: 1. April
2014). Damit sind 106 Bezirksvertreter zu wählen.
Nach § 10 Absatz 1 Satz 2 WO
werden davon ein Drittel über
Bezirkslisten und zwei Drittel
über Kreislisten gewählt. Daher
sind 36 Bezirksvertreter über
Bezirkslistenvorschläge und
70 Bezirksvertreter über Kreislistenvorschläge zu wählen.
Nach § 10 Absatz 1 Sätze 4 – 9
WO wird die Zahl der über Kreislisten zu wählenden Bezirksvertreter in der Weise bestimmt,
dass der prozentuale Anteil
der Wahlberechtigten in jedem
Wahlkreis an der Gesamtzahl
aller Wahlberechtigten im
Bereich jeder Bezirksärztekammer ermittelt wird.
Wahlvorschläge für die in den
Wahlkreisen und im Wahlbezirk
zu wählenden Bezirksvertreter
sind beim Bezirkswahlleiter
der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5,
70597 Stuttgart, bis spätestens
Donnerstag, 2. Oktober 2014
einzureichen. Wahlvorschläge,
die nicht bis zum Ablauf dieses
Tages (24.00 Uhr) beim Bezirkswahlleiter eingehen, müssen
als verspätet zurückgewiesen
werden. Inhalt und Form der
Wahlvorschläge ergeben sich
aus § 15 der Wahlordnung.
Unvollständige oder unrichtige
Wahlvorschläge können nach
§ 16 der Wahlordnung zurückgewiesen werden.
Gerhard Harriehausen
Bezirkswahlleiter
Die Bezirksvertreter werden demnach in den Wahlkreisen
wie folgt gewählt:
Wahlkreis Ärzteschaft Aalen
2 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Backnang
1 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Bad Mergentheim
2 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Böblingen
4 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Crailsheim
1 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Esslingen
5 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Göppingen
4 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Heidenheim
2 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Heilbronn
7 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Künzelsau
1 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Leonberg
2 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Ludwigsburg
7 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Nürtingen
3 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Öhringen
1 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Schwäbisch Gmünd
2 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Schwäbisch Hall
2 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Stuttgart
19 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Tauberbischofsheim
1 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Waiblingen
4 Bezirksvertreter
Curriculum Medizinethik
Seit der Reform der Approbationsordnung 2002 ist der Querschnittsbereich „Geschichte,
Theorie und Ethik der Medizin“
(GTE) für alle Medizinstudenten
obligat. Der Kurs Medizinethik
der Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg, der angelehnt
an das Curriculum Medizinethik
der Bayerischen Landesärztekammer konzipiert wurde, bietet
nun auch bereits länger approbierten Ärztinnen und Ärzten
aller Fachrichtungen den Einstieg
in komplexe und in der Öffentlichkeit oft kontrovers diskutierte
Themen.
Ziel dieses Kurses ist es,
die medizinethische Urteilskompetenz von Ärztinnen
und Ärzten und den mit ihnen
kooperierenden Berufsgruppen zu stärken.
Curricular vermittelte Inhalte
sind:
t &UIJTDIF(SVOEQSJO[JQJFO
ärztlichen Handelns sicherer
anwenden können.
t 1BUJFOUFOBVUPOPNJFJO
der Arzt-Patienten-Beziehung
besser respektieren können.
t #F
)BOEMVOHTPQUJPOFOBN
Lebensanfang und am Lebensende unter ethischen und
rechtlichen Gesichtspunkten
abwägen können.
t &JOF,VMUVSEFS'FIMCBSLFJU
entwickeln und vermitteln
können.
t ­S[UMJDIFT)BOEFMOJN)JOCMJDL
auf die gerechte Verteilung
knapper Ressourcen
reflektieren können.
t ;VS&UBCMJFSVOHVOE%VSDIGàIrung klinischer Ethikberatung
beitragen können.
Themenschwerpunkte
im Juni:
Medizinrechtliche Reflexionen
am Lebensende/Verteilungsgerechtigkeit und Prioritäten im
Gesundheitswesen/Perspektiven
der Medizinethik in der Seelsorge
Themenschwerpunkte
im November:
Theologische Aspekte/
Kasuistiken zu Arzt-PatientenBeziehungen mit Reflexion/
Medizinethische Fragen im interkulturellen Kontext/Ethische
Fragen am Lebensanfang
Neben Expertenvorträgen
erwarten Sie Workshops,
Gruppenphasen und fallbasierte
Reflexionen zum Thema.
Der Kurs ist so organisiert,
dass ein intensiver Austausch
zwischen den Teilnehmern stattfinden kann. Es unterrichtet ein
multiprofessionelles Referententeam.
Detaillierte Kursunterlagen
erhalten Sie nach Anmeldung.
Termine:
Freitag, 27. Juni 2014
15.00–20.00 Uhr
Samstag, 28. Juni 2014
9.00–17.00 Uhr
Freitag, 7. November 2014
15.00–20.00 Uhr
Samstag, 8. November 2014
9.00–17.00 Uhr
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Udo Schuss,
Dr. phil. Susanne Hoffmann
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen,
Angehörige von Gesundheitsfachberufen, Seelsorger
Teilnehmerbeitrag: 300,– Euro
(inkl. Verpflegung
und Seminarunterlagen)
Fortbildungspunkte: 32 Punkte
Sie erhalten nach erfolgreicher
Teilnahme an allen vier Tagen
eine Bescheinigung über die
Fortbildung in Anlehnung an
das Curriculum Medizinethik der
Bayerischen Landesärztekammer.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl auf 30 begrenzt ist.
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-562,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail [email protected]
Bekanntmachungen
Offene Rechnungen in der Arztpraxis – wie gehe ich damit um?
Das Seminar soll den praktischen
Umgang mit offenen Rechnungen in einer Arztpraxis
aufzeigen und optimieren.
Gemeinsam werden sinnvolle
Mahnläufe, verschiedene Formulierungsmöglichkeiten des Mahnschreibens sowie zwingende
Rechnungsinhalte besprochen.
Auch wird aufgezeigt, wie Praxismitarbeiter/innen in diversen
Situationen mit Patienten im
Zusammenhang mit offenen
Rechnungen umgehen sollten.
Hier wird insbesondere die Vereinbarung von Ratenzahlungen
vertieft.
Führt dies alles nicht zum
gewünschten Erfolg, ist an den
gerichtlichen Mahnbescheid zu
denken. Gemeinsam wird in
einem Workshop ein gerichtlicher
Mahnbescheid erstellt. Hierbei
werden einzelne Problemstellungen sowie Verfahrensabläufe
besprochen. Des Weiteren
werden die wichtigsten Vollstreckungsmöglichkeiten mit
diversen Beispielen und Mustertexten erarbeitet.
Auch wird auf die Kosten und
Risiken eingegangen, wenn Sie
beabsichtigen, offene Rechnungen an einen Dienstleister
(z. B. Rechtsanwalt, Inkassounternehmen) abzugeben.
Termin:
Samstag, 11. Oktober 2014
10.00–16.15 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Medizinische Fachangestellte, Abrechnungspersonal
Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro
Fortbildungspunkte: 7 Punkte
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-562,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail: [email protected]
Grundlagen der Notfallversorgung
Die strukturierte Vorgehensweise
in Notfallsituationen ist ein wichtiger Schlüssel für die Versorgung
von Notfallpatienten.
Da die Versorgung von Notfällen
zum Glück ja selten ist, liegt der
Fokus auf einfachen Abläufen
und Handlungsschritten.
Was sind die wichtigsten Untersuchungen beim Notfallpatienten? Welche Ausrüstung macht in
meiner Praxis Sinn? Wie versorge
ich die allergische Reaktion?
Welche Schmerzmittel sind für
diesen Notfallpatienten geeignet? Fragen wie diese werden
beantwortet.
Ebenso werden die aktuellen
Reanimationsleitlinien vorgestellt
und die Reanimation mit einfachen Hilfsmitteln geübt.
Schwerpunkte dieses Seminars
sind:
– Basisuntersuchungen
von Notfallpatienten
– Ärztliche Basismaßnahmen
– Der praktische Umgang
mit der Notfallausstattung
– Reanimation mit Larynxtubus
und automatisiertem externen
Defibrillator
Dieses Seminar ist Voraussetzung
für die Teilnahme am Seminar
„Praktisches Notfalltraining mit
simulierten Notfallsituationen“.
Termine:
Freitag, 26. September 2014
18.00–22.00 Uhr
Samstag, 15. November 2014
9.00–13.00 Uhr
Baustein Psychotherapie
(Tiefenpsychologie) im Facharzt
für Psychiatrie und Psychotherapie,
Kinder- und Jugendpsychiatrie
und Psychotherapie,
Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie, Psychotherapie
Zusatzweiterbildung – Kurs 1
Für die Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie,
Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie sowie zu Erlangung der Zusatzbezeichnung
Psychotherapie sind nach den
Richtlinien der Landesärztekammer Baden-Württemberg
theoretische und praktische
Bausteine erforderlich.
Dabei werden von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
und der Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg drei Blockkurse angeboten, welche – thematisch aufeinander aufbauend
– jeweils im Abstand von einem
Jahr durchgeführt werden.
In Zusammenarbeit mit dem
Klinikum Stuttgart und dem
Universitätsklinikum Tübingen
veranstaltet die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg den
Kurs 1 Psychotherapie (Tiefenpsychologie). Die Theoriekurse
werden in Blockform durchgeführt. Angeboten werden außerhalb der Blöcke außerdem
Selbsterfahrung, Fallsupervision
und eine Balintgruppe. Damit
deckt das Weiterbildungsangebot
alle wichtigen Inhalte entsprechend den Anforderungen der
Richtlinien der Landesärztekammer Baden-Württemberg ab.
Block 2 und 3 werden am
selben Ort 2015 und 2016
von der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg angeboten.
Termin:
12.–17. Oktober 2014
ganztags
Veranstaltungsort: Waldhotel
Zollernblick, Am Zollernblick 1,
72250 Freudenstadt-Lauterbad
Zielgruppe:
Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie,
Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie sowie in Zusatzweiterbildung Psychotherapie
Kursleitung:
Prof. Dr. med. Michael Günter
Weitere Informationen:
www.weiterbildungpsychodynamische
psychotherapie.de
Teilnehmerbeitrag: 600,– Euro
inkl. Seminarunterlagen zzgl.
Verpflegung und Übernachtung
(falls gewünscht)
Fortbildungspunkte: 55 Punkte
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro
Fortbildungspunkte: 7 Punkte
Anmeldung:
Herr Windisch,
Telefon (07 11) 7 69 81-603,
E-Mail: [email protected],
Frau Kotzur,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
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Bekanntmachungen
7. Nordwürttemberger Impftag
Nach wie vor gehören Impfungen zu den wirksamsten
und wichtigsten präventiven
Maßnahmen.
Das eigentliche Ziel von Impfungen ist es, den Geimpften vor
einer bestimmten ansteckenden
Krankheit zu schützen. Bei einer
konsequenten Impfpolitik aller
Ärzte können hohe Impfquoten
erreicht werden. Durch das
Erreichen hoher Quoten können
Erreger regional eliminiert werden. Erklärtes Ziel der internationalen Gesundheitspolitik ist es
letztlich, solche Erreger weltweit
auszurotten.
Aufgabe des Arztes ist es, für
einen ausreichenden Impfschutz
bei seinen Patienten zu sorgen.
Regelmäßige Kontrollen
des Impfausweises sind somit
unabdingbar.
Trotzdem gibt es immer noch
gelegentlich Vorbehalte, die nach
dem Streit um die HPV-Impfung,
in der unseligen Diskussion über
die Pandemie-Impfung ihren
Höhepunkt erreichten.
Die generell rückläufigen Impfraten mit den entsprechenden
Folgen für die Gesundheit der
Bevölkerung resultieren sicherlich
auch aus diesen Debatten.
Der 7. Nordwürttemberger
Impftag soll dazu beitragen,
den aktuellen Stand der Impfempfehlungen zu verdeutlichen
und die Diskussion über eventuelle Vorbehalte zu versachlichen.
Termin:
Samstag, 12. Juli 2014
9.00–14.00 Uhr
Programm:
9.00–9.15 Uhr
Begrüßung durch
die Vorsitzenden
Dr. Klaus Baier
Dr. Martin Kimmig
Dr. Martin Priwitzer
9.15–9.55 Uhr
Impfungen
bei Lungenerkrankungen
Dr. Frank Heimann
9.55–10.35 Uhr
Impfungen
bei Immunsupressionen
Dr. Wolf-Kristian Siegel
266
10.35–11.15 Uhr
Impfungen
bei chronischen Erkrankungen,
in der Schwangerschaft/
Stillzeit, bei Risikopatienten
Dr. Clemens Roll
11.15–12.00 Uhr
Kaffeepause
12.00–12.40 Uhr
Aktuelle Empfehlungen
aus der STIKO
Prof. Ulrich Heininger
12.40–13.20 Uhr
Vektorübertragbare
Krankheiten
Dr. Johannes Schäfer
13.20–14.00 Uhr
Labordiagnostik und
Impfprävention sexuell
übertragbarer Erkrankungen
Dr. Friedemann Tewald
Änderungen bleiben vorbehalten.
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Teilnehmerbeitrag: kostenfrei
Fortbildungspunkte: 5 Punkte
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-562,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail: [email protected]
Anmeldung zwingend erforderlich – bitte unter Angabe der
Adresse, des Geburtsdatums und
der beruflichen Tätigkeit.
Kinderbetreuung in der
Bezirksärztekammer:
In der Zeit der Veranstaltung
wird eine Kinderbetreuung für
Kinder zwischen 3 und 10 Jahren
angeboten. Für Spaß und Spielmöglichkeiten sowie Essen und
Trinken ist gesorgt. Die Kinderbetreuung kostet 20,– Euro pro
Kind. Um Voranmeldung wird
gebeten.
Kontakt: Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-562,
E-Mail [email protected]
ÄBW 06 t 2014
Psychosomatischer Tag
In der heutigen Medizin hat die
Psychosomatik einen wichtigen,
nicht mehr wegzudenkenden
Stellenwert eingenommen.
Körperliche Einschränkungen,
chronische Erkrankungen
und Schmerzen beeinflussen
die Stimmung und das Wohlbefinden. Ebenso können Sorgen
und psychische Erkrankungen
wie Depressionen körperliche
Beschwerden hervorrufen.
Oft liegen Mischbilder vor.
Die moderne Medizin ist selten
die alleinige Therapie eines
symptomatischen Organs, sondern überwiegend eine ganzheitliche Medizin, in der der ganze
Patient in seinem sozialen Umfeld gesehen und entsprechend
behandelt wird.
In der Weiterbildungsordnung,
die die Weiterbildung des Arztes
zum Facharzt mit seinen Schwerpunkten sowie die Weiterbildung
in den Zusatzbezeichnungen
regelt, ist der Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in psychosomatischen
Grundlagen mittlerweile in allen
Gebieten und Bereichen Pflicht.
Aufgrund des hohen Stellenwertes der Psychosomatik in der
heutigen Medizin und der gezielten Auswahl von aktuellen
und spannenden Themen ist
der Psychosomatische Tag
der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg seit Jahren sehr
gefragt und entsprechend gut
besucht.
Das Thema des diesjährigen
Psychosomatischen Tages
lautet: „Posttraumatische
Erkrankungen“
Die Teilnahme am Psychosomatischen Tag kann auf die Weiterbildung Psychosomatische
Grundversorgung angerechnet
werden.
Termin:
11.Oktober 2014
9.00–15.30 Uhr
Programm:
9.00–9.15 Uhr
Begrüßung und Einführung
Prof. Dr. med. Annegret
Eckhardt-Henn, Stuttgart
Dr. med. Annette
Berthold-Brecht, Ditzingen
9.15–10.00 Uhr
„Diagnostik von Traumafolgestörungen und Aufgaben
der OEG-Traumaambulanz“
Dr. med. Björn Nolting, Esslingen
10.00–10.15 Uhr
Diskussion
10.15–10.30 Uhr
Kaffeepause
10.30–11.15 Uhr
„Der Traumapatient
in der Primärversorgung –
Beziehungsgestaltung
und Behandlung“
Dr. med. Monika Enderle, Aalen
11.15–11.30 Uhr
Diskussion
11.30–12.30 Uhr
Arbeit in Kleingruppen
Leitung:
Dr. med. Ulrich Barthelmes,
Dr. med. Götz Basse,
Dr. med. Annette Berthold-Brecht,
Prof. Dr. med. Annegret EckhardtHenn, Dr. med. Ekkehard Gaus
12.30–13.15 Uhr
Mittagspause –
gemeinsames Mittagessen
13.15–14.00 Uhr
„Hat denn der gar nicht
an mich gedacht?
Verzweiflung und Hoffnung
bei traumatisierten Kindern
und Jugendlichen“
Psych. Soz. Päd. Margarete Leibig,
Ammerbuch
14.00–14.15 Uhr
Diskussion
14.15–14.30 Uhr
Kaffeepause
14.30–15.15 Uhr
Arbeit in Kleingruppen
Leitung:
Dr. med. Ulrich Barthelmes,
Dr. med. Götz Basse,
Dr. med. Annette Berthold-Brecht,
Prof. Dr. med. Annegret EckhardtHenn, Dr. med. Ekkehard Gaus
15.15–15.30 Uhr
Abschlussplenum
Ausgabe der Teilnahmebescheinigungen
Änderungen und Ergänzungen des
Programms bleiben vorbehalten.
Bekanntmachungen
Fortbildungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: 61,– Euro
(inklusive Tagesverpflegung)
Fortbildungspunkte: 7 Punkte
Anmeldung:
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail: [email protected]
Diese Veranstaltung ist
anrechenbar auf das 80-stündige
Curriculum zum Erwerb der
Qualifikation zur Durchführung
der psychosomatischen Grundversorgung und zur Vermittlung
von psychosomatischen Grundkenntnissen in der Facharztweiterbildung.
Bezirksärztekammer
Nordbaden
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Die zur Nachbesetzung ausgeschriebenen Vertragsarztsitze
aller Gebiete in BadenWürttemberg mit Zulassungsbeschränkungen finden Sie ab
sofort nur noch auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
www.kvbawü.de
Die Übersicht der ausgeschriebenen Vertragsarztsitze kann
man dort bequem über einen
Button direkt auf der Website
anklicken.
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sich gut an!
Gutes bewirken über das Leben
hinaus. Mit einem Testament
zugunsten der SOS-Kinderdörfer
geben Sie Not leidenden Kindern
Familie und Zukunft.
Nach einer zum 1. Januar
2013 neu in Kraft getretenen
Rechtslage muss der Antrag
zur Nachbesetzung eines
Vertragsarztsitzes beim
Zulassungsausschuss gestellt
werden. Dieser entscheidet,
ob der Vertragsarztsitz
in einem Planungsbereich,
für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind,
weitergeführt werden soll.
Ist dies der Fall, hat die KV
den Vertragsarztsitz unverzüglich auszuschreiben.
Die bisherige Rechtslage,
nach der der Vertragsarzt
seinen Antrag bei der KV
stellen musste, endete zum
31. 12. 2012.
Wir informieren Sie gerne!
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Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0
Fax (07 21) 59 61-11 40
Bekanntmachung
des Bezirkswahlleiters
für den Bereich der Bezirksärztekammer Nordbaden
zur Kammerwahl 2014
Der Bezirkswahlausschuss hat in
seiner Sitzung vom 7. April 2014
beschlossen:
Nach § 10 Absatz 1 Satz 1 der
Wahlordnung 2013 (WO) wird für
je 170 im Bezirk Wahlberechtigte
ein Vertreter gewählt. Die Zahl
der Wahlberechtigten im Bezirk
betrug am 1. April 2014: 16 637.
Also sind 97 Bezirksvertreter
zu wählen.
Nach § 10 Absatz 1 Satz 2 WO
werden davon ein Drittel über
Bezirkslisten und zwei Drittel
über Kreislisten gewählt.
Danach sind 33 Bezirksvertreter
über Bezirkslistenvorschläge
und 64 Bezirksvertreter über
Kreislistenvorschläge zu wählen.
Nach § 10 Absatz 1 Sätze 4 ff.
WO wird die Zahl der über Kreislisten zu wählenden Bezirksvertreter in der Weise bestimmt,
dass der prozentuale Anteil
der Wahlberechtigten in jedem
Wahlkreis an der Gesamtzahl
aller Wahlberechtigten im
Bereich jeder Bezirksärztekammer ermittelt wird.
Es werden in den Wahlkreisen Bezirksvertreter
wie folgt gewählt:
Wahlkreis Ärzteschaft Baden-Baden
2 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Calw
3 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Freudenstadt
2 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Heidelberg
19 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Karlsruhe
15 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Mannheim
14 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Neckar-Odenwald
2 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Pforzheim/Enzkreis
5 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Rastatt
2 Bezirksvertreter
Wahlvorschläge für die in den
Wahlkreisen und im Wahlbezirk
zu wählenden Bezirksvertreter
sind beim Bezirkswahlleiter der
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Keßlerstr. 1 in 76185 Karlsruhe,
bis spätestens Donnerstag,
2. Oktober 2014, 24 Uhr,
einzureichen. Wahlvorschläge,
die nicht bis zum Ablauf dieses
Tages (24.00 Uhr) beim Bezirks-
wahlleiter eingehen, müssen
als verspätet zurückgewiesen
werden. Inhalt und Form der
Wahlvorschläge ergeben sich
aus § 15 WO. Unvollständige
oder unrichtige Wahlvorschläge
können nach § 16 WO zurückgewiesen werden.
Buhr
Bezirkswahlleiter
Ärztekammer-Informationsmarkt in Heidelberg – Die Kammer, Ihre(r) Wahl
Mittwoch, 25.Juni 2014, ab 19.30 Uhr
Gästehaus Max Planck Institut, Gerhard-Hauptmann-Str. 36, Heidelberg
Bistrotische mit Schirmen und ein Büffet zur Stärkung bilden das Ambiente, in
dem die Bezirksärztekammer ihre Mitglieder empfängt, um über ihre Tätigkeit, die
anstehende Kammerwahl und Möglichkeiten der Mitgestaltung zu informieren.
An Marktständen, im Saal verteilt, stehen Repräsentanten der Bezirksärztekammer,
einschließlich des Präsidenten und der Geschäftsführung, um Rede und Antwort
zu stehen zu Fragen zur Fort- und Weiterbildung, GOÄ, Verwendung
der Kammerbeiträge, zur anstehenden Kammerwahl, Vereinbarkeit von
Beruf und Familie, Wiedereinsteigeseminare, z. B. nach der Familienpause,
Ärztegesundheit u. v. a. m.
2014: 150 Jahre verfasste Ärzteschaft in Baden! sollte ebenfalls ein Anlass sein,
die Kammer im engen Kontakt zu erleben, individuell, von Person zu Person,
ohne einseitigen Frontalvortrag.
Die Bezirksärztekammer Nordbaden und die Ärzteschaft Heidelberg freuen sich
auf Ihr Kommen.
Verbindliche Anmeldung erbeten unter [email protected].
Bekanntmachungen
Fortbildung
„Geriatrische Grundversorgung“ –
60-stündiges Basiscurriculum
der Bundesärztekammer
Die demografische Entwicklung
in Deutschland in den nächsten
Jahrzehnten wird es mit sich
bringen, dass Ärztinnen und
Ärzte der meisten Fachrichtungen zunehmend ältere Menschen unter Ihren Patientinnen
und Patienten haben werden.
In den Weiterbildungsgängen
vieler Fachgebiete sind geriatrische Themen und die besonderen Probleme des älteren und
multimorbiden Patienten nicht
sehr ausführlich berücksichtigt.
An der Geriatrie interessierte
Ärztinnen und Ärzte können seit
geraumer Zeit die Zusatzweiterbildung „Geriatrie“ nach der
Weiterbildungsordnung der
Landesärztekammer BadenWürttemberg erwerben. Sie sieht
aber eine Weiterbildungszeit
von 18 Monaten bei einem zur
Weiterbildung befugten Facharzt
vor und ist inhaltlich so umfangreich, dass sie fast nur von den
Fachärztinnen und Fachärzten für
Allgemeinmedizin und Innere
Medizin gewählt wird.
Die Bundesärztekammer hat jetzt
ein 60-stündiges Basiscurriculum
„Geriatrische Grundversorgung“
entwickelt. Dieses richtet sich an
die Ärztinnen und Ärzte aller
Fachgebiete, die die Zusatzbezeichnung Geriatrie nicht
erwerben wollen, Ihre Kenntnisse
über wesentliche Aspekte bei der
Behandlung älterer Menschen
aber vertiefen möchten. Das
Curriculum ist in neun Module
gegliedert, die in drei Abschnitte
(jeweils ein Wochenende)
eingeteilt wurden.
Termine:
(bereits stattgefunden:
9.–11. Mai 2014)
27.–29. Juni 2014
18.–20. Juli 2014
jeweils Freitag bis Sonntag
Veranstaltungsort:
Diakonissenkrankenhaus
Karlsruhe-Rüppurr,
Diakonissenstraße 28,
76199 Karlsruhe
268
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Brigitte R. Metz,
Chefärztin Geriatrisches Zentrum
Karlsruhe und Klinik
für Rehabilitative Geriatrie
Fachärztin für Innere Medizin;
Klinische Geriatrie; Palliativmedizin; Physikalische Therapie,
Ernährungsmedizin DGEM,
Osteologie DVO
Programm:
– Besonderheiten
des alten Patienten
– Geriatrische Syndrome
und Altersspezifika
ausgewählter Erkrankungen
(in mehreren Teilen)
– Geriatrisches Basis-Assessment
– Arzneimitteltherapie
und nicht-medikamentöse
Therapiemaßnahmen
– Rechtliche und
ethische Grundlagen
– Einrichtungen
geriatrischer Versorgung
– Fallbeispiele
Gebühr: 635,– Euro
Teilnahmebedingungen:
Eine Stornierung der Anmeldung
ist bis spätestens 14 Tage vor
Veranstaltungsbeginn kostenfrei
möglich. Sie hat in schriftlicher
Form per Post, Telefax oder
E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist bei selbstverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr zu
entrichten. Bei einer Abmeldung
aus unverschuldeten Gründen ist
der Grund der Abmeldung glaubhaft nachzuweisen. Über die
Zahlungsverpflichtung wird dann
nach Prüfung des Sachverhaltes
nach billigem Ermessen entschieden. Die Akademie behält
sich vor, die Veranstaltung bei
Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl spätestens 14 Tage
vor Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte: 60 Punkte
Kontakt:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax: -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
ÄBW 06 t 2014
Fortbildungsseminar:
„Wiedereinstieg in den Arztberuf“
2014 veranstaltet der Ausschuss
Ärztinnen der Bezirksärztekammer Nordbaden in Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft
Heidelberg und der Akademie für
Ärztliche Fortbildung bereits zum
achten Mal ein vierwöchiges
Fortbildungsseminar zum
Wiedereinstieg in den Arztberuf.
Ziel der Veranstaltung ist es,
Ärztinnen und Ärzte bei ihrer
Rückkehr in den Beruf fachlich
zu unterstützen.
Die Fortbildung gliedert sich in
zwei jeweils zweiwöchige Kurse.
Der erste Teil hat bereits im
Februar 2014 stattgefunden.
Der zweite Teil kann aber unabhängig gebucht werden. Neben
den beiden theoretischen Teilen
wird eine Hospitation empfohlen,
um den Arztberuf wieder praxisnah zu erleben.
In den Theorieblöcken sollen die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
durch ein breit gefächertes fachliches Angebot befähigt und ermutigt werden, ihre Ausbildung
und Erfahrungen wieder im Beruf
einzusetzen.
Um die entstandenen Wissenslücken zu schließen, befassen
sich die Fachreferentinnen/
Fachreferenten sowohl mit den
medizinischen Neuerungen der
letzten zehn Jahre als auch mit
aktuellen Themen.
Als Referentinnen und Referenten stehen ausgewählte
Experten zur Verfügung.
Termin:
Teil 2: 30. Juni–11. Juli 2014
Montag bis Freitag,
i. d. R. 9.00–15.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Max-Planck-Haus
(Konferenzzentrum),
Gerhard-Hauptmann-Straße 36,
69120 Heidelberg
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Bärbel Kuhnert-Frey,
Ausschuss Ärztinnen der Bezirksärztekammer Nordbaden
Gebühr: 550,– Euro
Teilnahmebedingungen:
Eine Stornierung der Anmeldung
ist bis spätestens 14 Tage vor
Veranstaltungsbeginn kostenfrei
möglich. Sie hat in schriftlicher
Form per Post, Telefax oder
E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist bei selbst verschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr zu
entrichten. Bei einer Abmeldung
aus unverschuldeten Gründen ist
der Grund der Abmeldung glaubhaft nachzuweisen. Über die
Zahlungsverpflichtung wird dann
nach Prüfung des Sachverhaltes
nach billigem Ermessen entschieden. Die Akademie behält
sich vor, die Veranstaltung bei
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage
vor Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte: 60 Punkte
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax: -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Bekanntmachungen
Fortbildung:
„Gesundheitssystem und Krankenhauskultur in Deutschland – eine
Übersicht für ausländische Ärzte“
Aufgrund der positiven Rückmeldungen zum ersten Kurs
veranstaltet die Akademie
für Ärztliche Fortbildung der
Bezirksärztekammer Nordbaden
in Kooperation mit der Freiburg
International Academy des
Universitätsklinikums Freiburg
erneut einen Kurs speziell für
ausländische Ärzte.
Ziel der Fortbildung ist es, zum
Verständnis deutscher Strukturen
und Gepflogenheiten und
somit zur optimalen Integration
ausländischer Mitarbeiter im
ärztlichen Betrieb beizutragen.
So soll ein Überblick über die
Besonderheiten des deutschen
Gesundheitssystems geschaffen
werden. Neben dem strukturellen
Aufbau des Gesundheitssystems
und dessen aktueller Entwicklung werden zum Beispiel auch
die ärztliche Selbstverwaltung
und berufspolitische Strukturen
dargestellt. Außerdem erhalten
die Teilnehmer wichtige Informationen und Hilfestellungen für
ihre Arbeit in der Klinik. Hierzu
zählen Organisation und Abläufe,
aber auch rechtliche Rahmenbedingungen der Patientenversorgung, interkulturelle Aspekte
der Kommunikation und nicht
zuletzt Kenntnisse über die
Hierarchien und Zuständigkeiten.
Referent Dr. med. Nabeel Farhan
kam vor über 18 Jahren aus
Mekka nach Deutschland und
kennt sowohl die sprachlichen
als auch die kulturellen Hürden
aus eigenem Erleben. Durch
seine langjährige Erfahrung als
Arzt an einer deutschen Klinik
und durch Kurse für ausländische
Ärzte ist es ihm möglich,
zielgenau zu unterstützen.
Termin:
Samstag, 19. Juli 2014
9.00–ca. 16.30 Uhr
Wissenschaftliche Leitung
und Referent:
Dr. med. Nabeel Farhan,
Freiburg International Academy,
Universitätsklinikum Freiburg
Veranstaltungsort:
Ärztehaus Karlsruhe,
Keßlerstr. 1, 76185 Karlsruhe,
Karl-Wilhelm-Maurer-Saal
Gebühr: 30,– Euro
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
schriftlicher Form per Post,
Telefax oder E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist auch bei unverschuldeter
Nichtteilnahme die volle Gebühr
fällig. Die Akademie behält sich
vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor
Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte: 8 Punkte
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax: -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Fortbildungsreihe:
„Notfall“
Auch dieses Jahr veranstaltet
die Akademie für Ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer
Nordbaden wieder eine Fortbildungsreihe zum Thema „Notfall“.
2014 werden insgesamt acht
verschiedene Themen behandelt.
Die Fortbildungsreihe soll sowohl
auf mögliche Notfälle in der
eigenen Praxis vorbereiten, als
auch den im Bereitschaftsdienst
tätigen Ärztinnen und Ärzten
als Auffrischung dienen. Die Veranstaltungstermine sind einzeln
buchbar.
Im Notfall werden Ärztinnen und
Ärzte mit verschiedensten Krankheitsbildern konfrontiert. Gezielte
Diagnostik und schnelles medizinisches Handeln sind gefragt.
Die Konzeption der Fortbildungsreihe orientiert sich an häufig
auftretenden Krankheitssymptomen, welche zu Themenkomplexen und Leitsymptomen
summiert wurden.
Im Herbst folgt der zweite Block
der Fortbildungsreihe mit vier
weiteren Themen.
Für die Vortragsreihe konnten
wieder hochfachqualifizierte
Referenten gewonnen werden.
Das Referententeam besteht
i. d. R. aus einem Krankenhausarzt und einem niedergelassenen
Arzt, sodass die Möglichkeiten
und Grenzen ambulanter Versorgung ausgelotet werden können.
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Ernst-Rainer Sexauer,
2. Vorsitzender der Ärzteschaft
Karlsruhe
Veranstaltungsort:
Ärztehaus Karlsruhe,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Karl-Wilhelm-Maurer-Saal (1. OG)
Gebühr: 20,– Euro/Veranstaltung
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
schriftlicher Form per Post,
Telefax oder E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist auch bei unverschuldeter
Nichtteilnahme die volle Gebühr
fällig. Die Akademie behält sich
vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor
Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte:
3 Punkte/Veranstaltung
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax: -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Termine Block I:
jeweils 19.30–ca. 22.00 Uhr
Dienstag, 24. Juni 2014
Neurologische Notfälle
Referenten:
Prof. Dr. med. Georg Gahn,
FA für Neurologie
Dr. med. Klaus-Matthias Hasert,
FA für Neurologie
Donnerstag, 24. Juli 2014
Psychiatrische Notfälle
Referenten:
Dr. med. Christian Harter,
FA für Psychiatrie und
Psychotherapie
Dr. med. Andrea Groß,
FA für Psychiatrie
ÄBW 06 t 2014
269
Bekanntmachungen
Fortbildung:
Ärzte-Seminare Karlsruhe
Die Bezirksärztekammer Nordbaden freut sich, auch dieses
Jahr wieder die Ärzte-Seminare
Karlsruhe mitzugestalten.
Die Ärzte-Seminare Karlsruhe der
Karlsruher Messe- und Kongress
GmbH und des Städtischen Klinikums Karlsruhe finden 2014 als
fest etablierte und renommierte
Fortbildungsveranstaltung in der
Region Nordbaden bereits zum
20. Mal statt. Die Bezirksärztekammer Nordbaden beteiligt
sich mit einem zweitägigen
Intensivkurs rund um das Thema
„Haut“ für Hausärzte.
Die Seminare wenden sich an
Ärztinnen und Ärzte, die sich
praxisnah auf einen aktuellen
Wissensstand bringen wollen.
Dabei verfolgen die Vorträge
immer die Intention, aktuelles
Wissen – wissenschaftlich
fundiert und begründet –
dem konkreten Alltagsbedarf
entsprechend aufzubereiten
und zu vermitteln.
Diesen Winter finden parallel
2-Tages-Intensivkurse statt,
zu den Themen
t /FVSPMPHJF
t (ZOÊLPMPHJF(FCVSUTIJMGF
t )BVTBS[U4QF[JBMo
Fokus Haut
Termin:
5.–6. Dezember 2014 (Fr–Sa)
Bezirksärztekammer
Südbaden
Geschäftsstelle:
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 6 00 47-0
Fax (07 61) 89 28 68
Kammerwahlen 2014
Bekanntmachung des Bezirkswahlleiters für den Bereich der
Bezirksärztekammer Südbaden
Der Bezirkswahlausschuss hat in
seiner Sitzung am 9. April 2014
die Zahl der zu wählenden
Bezirksvertreter in den einzelnen
Wahlkreisen und im Wahlbezirk
gemäß § 10 der Wahlordnung
(WO) festgestellt. Nach § 10
Abs. 1 Satz 1 WO wird für je 170
im Wahlbezirk Wahlberechtigte
ein Vertreter gewählt. Nach § 10
Abs. 1 Satz 2 WO wird ein Drittel
der Vertreter über Bezirkslisten
und zwei Drittel der Vertreter
über Kreislisten gewählt.
Bei 13 094 wahlberechtigten
Ärztinnen und Ärzten (Stichtag:
01. 04. 2014) sind von den
insgesamt 77 Bezirksvertretern
51 Bezirksvertreter in den
zehn Wahlkreisen zu wählen.
Ihre Zahl verteilt sich auf
die Wahlkreise wie folgt:
Veranstaltungsort:
Messe Karlsruhe, Messeallee 1,
76287 Rheinstetten
Fortbildungspunkte:
2-tägige Kurse: „Hausarzt Spezial
– Fokus Haut“ und „Neurologie“
14 Punkte; „Gynäkologie &
Geburtshilfe“ 15 Punkte
Kontakt:
congress & more | Klaus Link
GmbH; Frau Silvia Scholz-Amend;
E-Mail: scholz-amend@
congressandmore.de;
www.aerzte-seminare-karlsruhe.de
Detailliertere Informationen zum
Programm und zur Anmeldung
können Sie dem im Ärzteblatt
beiliegenden Informationsflyer
entnehmen.
270
ÄBW 06 t 2014
Wahlkreise
Wahlberechtigte
Breisgau-Hochschwarzwald
1512
Emmendingen
739
Freiburg
3568
Konstanz
1671
Lörrach
932
Ortenaukreis
2003
Rottweil
481
Schwarzwald-Baar-Kreis
1173
Tuttlingen
392
Waldshut
623
51 Bezirksvertreter
6
3
14
6
4
8
2
5
1
2
Wahlbezirk Südbaden Wahlberechtigte
13 094
Bezirksvertreter
26
Für die Wahlvorschläge ergibt sich gemäß § 15 Abs. 5
der Wahlordnung für die Anzahl der Bewerber daraus Folgendes:
Wahlkreise
Breisgau-Hochschwarzwald
Emmendingen
Freiburg
Konstanz
Lörrach
Ortenaukreis
Rottweil
Schwarzwald-Baar-Kreis
Tuttlingen
Waldshut
Anzahl der Bewerber
7–12
4–6
15–28
7–12
5–8
9–16
3–4
6–10
2
3–4
Wahlbezirk Südbaden
Anzahl der Bewerber
27–52
Wahlvorschläge für die Wahl der
Bezirksvertreter in den Wahlkreisen und im Wahlbezirk müssen
dem Bezirkswahlleiter im Original, als Telefax (07 61) 89 28 68,
als Fotokopie oder als E-Mail:
[email protected] bis
zum Ablauf des vorletzten Werktages der 40. Kalenderwoche,
somit bis spätestens Donnerstag, den 2. Oktober 2014,
24.00 Uhr, vorgelegt werden.
Die Wahlvorschläge für die
Wahlkreise und den Wahlbezirk
sind beim Bezirkswahlleiter,
Dr. jur. Ungewitter,
Sundgauallee 27, 79114 Freiburg,
einzureichen. Wahlvorschläge,
die erst danach eingehen, können nicht mehr berücksichtigt
werden.
Inhalt und Form der Wahlvorschläge ergeben sich aus § 15
WO. Den Wahlvorschlägen
müssen Erklärungen
der Bewerber im Original,
als Telefax (07 61) 89 28 68,
als Fotokopie oder als E-Mail:
[email protected]
beigefügt sein, dass sie der
Aufnahme in den Wahlvorschlag
zustimmen.
Ein Wahlvorschlag ist zuzulassen,
wenn er bis zum Ablauf der
Einreichungsfrist den Anforderungen dieser Wahlordnung
entspricht (§ 16 WO).
Die Wahl der Bezirksvertreter
findet ab dem Tag der Versendung der Wahlunterlagen im
November 2014 statt. Die Wahlfrist ist gewahrt, wenn der
Stimmbrief spätestens am letzten
Tag der Frist zur Ausübung
des Wahlrechts am Freitag,
den 28. November 2014,
24.00 Uhr, dem Bezirkswahlleiter
zugegangen ist.
Die Wahlunterlagen werden
jedem Wahlberechtigten
zugesandt.
Dr. jur. Ungewitter
Bezirkswahlleiter
Bekanntmachungen
Akademie für ärztliche Fort- und
Weiterbildung Südbaden
Ausführliche Informationen/
Anmeldeformulare finden Sie
auf unserer Homepage
www.baek-sb.de/akademie
Alle Veranstaltungen sind
von der Landesärztekammer
Baden-Württemberg anerkannt
und auf das Fortbildungszertifikat anrechenbar.
Achtsamkeitsbasierte
Stressbewältigung für Ärztinnen
und Ärzte – Tagesworkshop
Leitung: Dr. med. Hendrikje Posch,
Freiburg, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, MBSR/
MBCT-Lehrerin; Dipl.-Ing. (BA)
Anke Wunderlich, Freiburg,
Bewegungs- und Ausdruckstherapeutin, MBSR/MBCT-Lehrerin
Berufstätige im Gesundheitswesen stehen heute vor besonderen
Herausforderungen: zunehmende
Beschleunigung in den Arbeitsabläufen, Zeitdruck und emotionale Belastungen. Um Überforderung nachhaltig vorzubeugen
und auch in stressigen Zeiten
innere Ruhe und Stabilität zu
bewahren, ist es sinnvoll, Achtsamkeit zu praktizieren. Achtsamkeit bedeutet, die erlebten Erfahrungen im gegenwärtigen
Augenblick bewusst und nicht
wertend wahrzunehmen. Wir
lernen innezuhalten, unbewusste
oder automatische Verhaltensweisen zu erkennen und gelassener und kreativer mit dem
Berufsalltag umzugehen.
Methoden sind:
– Achtsamkeitsmeditationen
im Liegen, Sitzen, Stehen
und Gehen
– sanfte Yogaübungen
– Impulsreferate und Reflexionen
– Achtsamkeitsübungen
für den Berufsalltag
Achtsamkeit unterstützt Sie
dabei:
Konstruktiv Stress zu bewältigen,
Burn-out vorzubeugen, den Blick
für das Wesentliche zu öffnen
und Prioritäten zu klären, Selbstfürsorge und Selbstakzeptanz
im beruflichen Alltag zu leben.
Termin:
Freitag, 4. Juli 2014 –
Vertiefungstag
Freitag, 10. Oktober 2014
Zeit: 10.00 s.t.–16.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: jeweils 100,– Euro
Hygienebeauftragter Arzt –
Onlinekurs
Leitung: Dipl.-Volkswirt Dr. med.
Wolfgang Gärtner, Deutsches
Beratungszentrum für Hygiene
(BZH GmbH), Freiburg
Zum Hygienebeauftragten Arzt
kann nur bestellt werden, wer
über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt
und spezielle Kenntnisse auf
dem Gebiet der Hygiene und
der medizinischen Mikrobiologie
erworben hat.
Die Mindestanforderung beinhaltet den Besuch eines vierzigstündigen Kurses nach dem Curriculum der Bundesärztekammer.
Regelmäßig bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Deutschen
Beratungszentrum für Hygiene
(BZH) die curriculäre Fortbildung
„Hygienebeauftragter Arzt“ als
Blended-Learning-Kurs mit einer
verkürzen Anzahl von Präsenztagen in Kombination mit E-Learning an. Die internetbasierten
20 Kurseinheiten stehen ab
15. Juli 2014 zur Verfügung.
Die verbleibenden 20 Lerneinheiten werden in einem 2-TagesKurs vorgestellt. Die Teilnahme
an der Präsenzveranstaltung ist
nur möglich, wenn zuvor die
E-Learning-Einheiten absolviert
wurden. Die Präsenzveranstaltung findet am 23./24. Oktober
2014 im Haus der Ärzte
in Freiburg statt.
Termin:
Online-Phase
ab 15. Juli 2014
Präsenztage
23. und 24. Oktober 2014
Online-Phase
ab 01. November 2014
Präsenztage
26. und 27. Februar 2015
Zeit: Donnerstag,
9.00 s.t.–ca. 18.00 Uhr und
Freitag, 8.00 s.t.–ca. 18.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: jeweils 600,– Euro
Medizinische Hypnose für Ärzte
Leitung: PD Dr. Uwe H. Ross,
Freiburg
Einführungskurs
In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis
aktueller neurophysiologischer
Erkenntnisse wirkungsvolle
Ad-hoc-Interventionen der
modernen Hypnose bei akuten
und chronischen Schmerzen,
somatoformen Störungen, Schlafstörungen, Spannungszuständen,
nichtorganischen Schwindelbeschwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. In der
täglichen Praxis angewendet,
können die Beschwerden für den
Patienten durch Hypnose-Techniken unmittelbar erlebbar reduziert werden. Wesentlicher Vorteil
hypnotherapeutischer Ansätze
in der Behandlung dieser Störungen ist zudem, dass sie –
konsequent ressourcen- und
lösungsorientiert eingesetzt –
vermehrt die unwillkürliche,
unbewusste Erlebnisebene des
Patienten einbeziehen und unter
anderem bei Schmerz objektivierbare psychobiologische
Wirkungen entfalten.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
erwerben methodische Fertigkeiten in der Anwendung spezieller Hypnose-Techniken zur
Beschwerdeminderung und zur
Aktivierung innerer Ressourcen
bei psychosomatischen Störungen sowie bei Spannungszuständen, zum Beispiel vor
medizinischen Eingriffen.
Termin:
Samstag, 26. Juli 2014
(Warteliste)
Samstag, 25. Oktober 2014
Zeit: 9.00 s.t.–16.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: jeweils 100,– Euro
Notarztseminar zum Erwerb
der Zusatzbezeichnung
„Notfallmedizin“ gemäß Curriculum
der Bundesärztekammer
Leitung: Dr. med. Frank Koberne,
St. Josefskrankenhaus Freiburg
Die Teilnehmer erhalten eine
qualitativ hochwertige Ausbildung im Bereich der Notfallmedizin auf Grundlage aktueller
internationaler Richtlinien wie
ERC und ATLS Algorithmen.
Sichergestellt wird ein hoher
Anteil an praktischen Übungen
und Simulationen in Kleingruppen. Einbezogen werden
zudem alle an der Notfallversorgung beteiligten Organisationen
wie Feuerwehr und Polizei.
Termin:
24. November–
2. Dezember 2014
Zeit: Montag bis Dienstag
(ohne Sonntag),
8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr
Ort: Freiburg
Entgelt: 850,– Euro
Notfalltraining für Ärzte
Leitung: Dr. Stefan Leisinger,
Emmendingen
Grundkurs
Der plötzliche Herztod ist eine
der häufigsten Todesursachen in
der Bundesrepublik Deutschland.
Die sofortige effiziente und gut
strukturierte erweiterte Reanimation mithilfe eines guten Atemwegsmanagements unterstützt
durch Defibrillation und Notfallmedikation, ist dann der Überlebensfaktor Nr. 1 für diese
Patienten.
Neben einer Einführung in die
medizinischen Grundlagen erhalten Sie in diesem Seminar auch
die Möglichkeit eines Intensivtrainings zur erweiterten cardiopulmonalen Reanimation gemäß
den gültigen Standards des
European Resuscitation Council
und der Bundesärztekammer.
Programm:
Medizinische Grundlagen –
Basistherapie – CPR –
Venenzugänge – Beatmung –
Elektrotherapie
Termin:
Samstag, 11. Oktober 2014
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
Kardiozirkulatorische Notfälle
Herzrhythmusstörungen gehören
neben den Krebserkrankungen
zu den häufigsten Todesursachen. In Deutschland sterben
nach Schätzungen jährlich zwischen 70 000 und 80 000 Menschen den rhythmogen bedingten plötzlichen Herztod.
ÄBW 06 t 2014
271
Bekanntmachungen
Nur wenige Patienten überleben
dank rechtzeitig eingeleiteter
Reanimationsmaßnahmen.
Dieses Seminar vermittelt den
teilnehmenden Ärztinnen und
Ärzten die sichere Fähigkeit,
lebensbedrohliche Rhythmusstörungen rasch zu erkennen
und geeignete Sofortmaßnahmen einzuleiten.
Programm:
Rhythmusstörungen –
Elektrotherapie – Notfallmedikamente – EKG-Simulation
– Fallbesprechung Kreislauf –
Mega-Code-Traing Erw. gemäß
ERC – Airway-Management
(Larynxmaske; Combitube etc.)
Termin:
Samstag, 25. Oktober 2014
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Zeit: 9.00 s.t. – 17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
Traumatologische Notfälle
Erleiden Personen akute Gewalteinwirkungen, zum Beispiel aufgrund von Verkehrsunfällen oder
im Rahmen einer Schlägerei,
werden häufig Verletzungsmuster
zu spät erkannt. Es verstreicht
wertvolle Zeit, in welcher der
Patient nicht die benötigte
Behandlung erhält.
Dieses Seminar soll teilnehmende Ärztinnen und Ärzte
in die Lage versetzen, akute
Lebensgefahr bei durch Trauma
verletzten Notfallpatienten abzuwenden sowie die Vitalfunktionen zu sichern. Durch rasches
Erfassen der traumatischen
Gesamtbelastung und geeignete
therapeutische Maßnahmen
ist es möglich, den Patienten
zu stabilisieren.
Programm:
Unfallmechanismen – Primary/
Secondary Survey – SchädelHirn-Trauma – Wirbelsäulentrauma – Extremitätentrauma –
Thoraxtrauma – Abdominaltrauma – Bodycheck – Immobilisation – Fallbesprechung Trauma
– Primary & Secondary survey –
Mega-Code-Training Erw.
gemäß ERC
Termin:
Samstag, 15. November 2014
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
272
Pädiatrische Notfälle
Basiskurs Palliativmedizin
Notfälle mit Kindern stellen hohe
Anforderungen an die beteiligten
Helfer. Sie erfordern spezielle
Kenntnisse und bedeuten eine
hohe emotionale Belastung. Unsicherheiten resultieren häufig
aus lückenhaften pädiatrischen
Kenntnissen und Fertigkeiten.
Dieses Seminar vermittelt allen in
diesem Bereich Tätigen die nötige Routine und das entsprechende Hintergrundwissen, um
in Zukunft in solchen Situationen
richtig reagieren zu können.
Programm:
Anatomische und physiologische
Besonderheiten – Pädiatrische
Notfallsituationen/Anamneseerhebung, Intubation, Airwaymanagement – Intraossäre Infusion/
Dehydration – Reanimation
(PALS), nach ILCOR 2000
Termin:
Samstag, 26. Juli 2014
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
Leitung: Dr. Tobias Reiber,
Freiburg
Seit 2003 treffen sich im Rahmen
der vom Arbeitskreis Palliativmedizin Freiburg durchgeführten
und von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der
Bezirksärztekammer Südbaden
getragenen palliativmedizinischen Basiskurse Ärztinnen und
Ärzte aus den unterschiedlichsten Fachgruppen, aus Praxis und
Klinik, zur gemeinsamen Fortbildung. Schwerpunkte des Seminars sind die von der Deutschen
Gesellschaft für Palliativmedizin
gegliederten Inhalte, nämlich
Schmerztherapie und Symptomkontrolle, Kommunikation und
Ethik in gut ausgewogenen Verhältnissen. Ob der Basiskurs als
Ausgangspunkt einer intensivierten Ausbildung zum Palliativmediziner, einer Orientierung
oder einer Rekapitulation bereits
gekannter Fakten dient, ist dabei
nebensächlich – der Kurs soll
allen Interessierten eine Hilfe
im beruflichen (und vielleicht
auch persönlichen) Alltag sein.
Termine:
24./25. Oktober 2014
28./29. November 2014
9./10. Januar 2015
Zeit: freitags, 14.00 s.t.–18.30
Uhr, samstags, 9.00 s.t.–18.30 Uhr
Ort: Caritas Tagungszentrum,
Freiburg
Entgelt: 550,– Euro
Notfalltraining für Arzt und Praxisteam
Immer wieder kommt es in Arztpraxen zu Notfallsituationen. Das
Praxisteam wird dann vor eine
sehr schwierige Aufgabe gestellt.
Unser Seminar vermittelt allen in
diesem Bereich Tätigen die erforderliche Routine und das nötige
Hintergrundwissen, um in Zukunft in solchen Situationen richtig reagieren zu können.
Programm:
Vermittlung gültiger Standards
der Herz-Lungen-Wiederbelebung/Algorithmen der Patientenversorgung, Übung invasiver
Maßnahmen
Termin:
Mittwoch, 29. Oktober 2014
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr
Entgelt: 75,– Euro pro Person
ÄBW 06 t 2014
Basiskurs Palliativmedizin –
Onlinekurs
Leitung:
Prof. Dr. med. Dipl.-Theol.
Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker
Msc Palliative Care (King’s College
London), Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitätsklinikum
Freiburg
Seit Mitte 2013 wird in der Weiterbildung ein neues Kursformat
„Blended Learning“ angeboten,
das es ermöglicht, die Dauer
der Präsenzveranstaltung zu
verkürzen und trotzdem die
40-stündige Weiterbildung
sicherzustellen. Blended Learning
ist eine Kombination aus
Präsenztagen und E-LearningModulen.
Der Kurs beginnt mit zwei
Präsenztagen. Dazu ergänzend
werden weitere 20 Lerneinheiten
als E-Learning Module online
bereitgestellt, die Sie flexibel und
bei freier Zeiteinteilung abrufen
können.
Ergänzt werden die E-Learning
Module durch 3 interaktive
Online-Meetings, in denen Sie
die Möglichkeit haben, live
Fragen und eigene Fälle einzubringen und mit einer Fachexpertin zu diskutieren.
Der Kurs schließt mit einem
kurzen E-Test zur Selbstkontrolle
ab – so können Sie ihren Lernerfolg selbstständig überprüfen.
Alle Online-Inhalte sind zu jeder
Zeit und von überall per Internet
abrufbar.
Präsenztermin:
13./14. Februar 2015
Zeit: 9.00 Uhr s.t.–18.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Online-Phase:
15. Februar bis 30. April 2015
(20 Unterrichtseinheiten)
Entgelt: 550,– Euro
Palliativmedizin Fallseminar
Leitung:
Prof. Dr. med. Dipl.-Theol.
Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker
Msc Palliative Care (King’s College
London), Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitätsklinikum
Freiburg
Das Kursangebot wendet sich an
Ärztinnen und Ärzte in Klinik und
Praxis, die bereits den Basiskurs
Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert
haben und sich in der Betreuung
Schwerkranker und Sterbender
besonders engagieren möchten.
Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die
Empfehlungen der Deutschen
Gesellschaft für Palliativmedizin
e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit
anderen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet wurden.
Weiterhin werden Kursinhalte
des German Programm in
Palliative Care Education genutzt
(Verbundprojekt der durch die
Deutsche Krebshilfe geförderten
Akademien für Palliativmedizin in
Zusammenarbeit mit der Harvard
Bekanntmachungen
Medical School, Center for
Palliative Care, Boston, USA und
der Christopherus Akademie,
Interdisziplinäres Zentrum für
Palliativmedizin der Universität
München).
Das Fallseminar besteht aus
drei Modulen à 40 Kurseinheiten,
die sich über jeweils fünf Tage
erstrecken.
Modul 1
Der schwerkranke, sterbende
Patient, sein soziales Umfeld
und das behandelnde Team
Modul 2
Der individuelle Prozess
des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext
Modul 3
Professionelles Handeln
in der Palliativmedizin
Termine:
Modul 1: 16.–20. März 2015
Modul 2: 22.–26. Juni 2015
Modul 3: 7.–11. Dezember
2015
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 550,– pro Modul
Psychosomatische Grundversorgung
Die aktuelle Weiterbildungsordnung schreibt für nahezu alle
Fachgebiete den Erwerb von
Kenntnissen in psychosomatischer Grundversorgung vor.
Diese Qualifikation kann durch
Teilnahme an den Kursen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der WBO erworben werden.
Die Vorgaben beinhalten beispielsweise für KollegInnen in
5-jähriger Weiterbildung zum
Facharzt für Allgemeinmedizin
Kenntnisse über 80 Stunden
Psychosomatik: 20 Stunden
Theorie, 30 Stunden verbale
Intervention sowie 30 Stunden
Balint-Gruppenarbeit. Diese
werden durch den Besuch von
10 Samstagsterminen à 8 Stunden nach eigener Wahl nachgewiesen. Alternativ können
auch 5 Samstagsveranstaltungen
mit dem Wochenkurs PGV kombiniert werden. Dieser findet
dreimal pro Jahr in der RehaKlinik Glotterbad bei Freiburg
statt.
Die Leistungen nach den EBMZiffern 35100/35110 (Theorieseminare, Reflexion der ArztPatient-Beziehung, verbale Interventionstechniken) dürfen nur
von Ärzten erbracht werden,
die eine Qualifikation durch Teilnahme an einem 80-stündigen
Seminar erworben haben (z. B.
10 Samstagstermine des vorliegenden Curriculums, bei Kombination mit dem Blockkurs sind
die Vorgaben der Psychotherapievereinbarung bez. der balintoder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen zu beachten).
Im Rahmen der Verträge zur
hausarztzentrierten Versorgung
(HZV) ist das Seminar PGV für
die Qualifikation Psychosomatik
anrechenbar.
Samstagsveranstaltungen
(8 Stunden)
28. Juni 2014
Sexuelle Störungen
des Mannes und der Frau
27. September 2014
Alkoholerkrankungen
18. Oktober 2014
Schlafstörungen
6. Dezember 2014
Männerspezifische Aspekte
bei psychischen Störungen
Zeit: jeweils 9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 90,– Euro pro Samstag
Wochenkurs (40 Stunden)
Termin:
30. Juni–4. Juli 2014
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Rehaklinik Glotterbad,
Glottertal
Entgelt: 450,– Euro
Reisemedizin – Aufbauseminar
Flugreisemedizin/
Tauchsportmedizin (14 Std.)
Termin:
27./28. Juni 2014
Zeit: Freitag und Samstag,
ganztägig
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 200,– Euro
Mindestteilnehmerzahl
erforderlich!
Kursweiterbildung Suchtmedizin
zur Erlangung der Zusatzbezeichnung gemäß WBO 2006
Leitung:
Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg und
Dr. Friedemann Hagenbuch,
Zentrum für Psychiatrie
Emmendingen
Suchttherapie geht alle an!
Abhängigkeitserkrankungen
begegnen beinahe täglich jeder
Ärztin, jedem Arzt, ob in der
Praxis oder im Krankenhaus tätig.
Besonders der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin,
stimulierenden Substanzen und
auch Medikamenten bei Jugendlichen stellt eine unübersehbare
Herausforderung für die Ärzteschaft insgesamt dar.
Suchtmedizin ist deshalb eine
Querschnittsaufgabe für alle
Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf den relativ kleinen
Kreis der Drogenabhängigen
beschränkt. Die Fähigkeit zum
Erkennen einer möglichen
Abhängigkeitserkrankung bzw.
Gefährdung – sei es nun durch
Alkohol, Medikamente oder Drogen – gehört zum notwendigen
Rüstzeug aller Ärztinnen und
Ärzte.
In der aktuellen Weiterbildungsordnung 2006 ist die Suchtmedizin als Zusatzweiterbildung
geführt und beinhaltet eine
50-stündige Kursweiterbildung
und abschließender Prüfung.
Ab 2013 wird das Seminar
als Wochenkurs angeboten.
Die Module (Bausteine I bis V,
Grundlagen I und II, Alkohol/
Tabak/Medikamente, Illegale
Drogen, Wahlthemen und
Motivierende Gesprächsführung)
können gesondert gebucht
werden.
Termin:
geplant für Anfang 2015
Zeit: Montag–Freitag,
9.00–18.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 550,– Euro
Suchtmedizin – Update 2014
Leitung:
Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg /
Dr. Friedemann Hagenbuch,
Zentrum für Psychiatrie
Emmendingen
Abhängigkeitserkrankungen, oft
verbunden mit Substanzmissbrauch von Nikotin, Alkohol und
Medikamenten sowie illegalen
Drogen, gehören zu den größten
sozialmedizinischen Problemen
in Deutschland. Dem hat die
aktuelle WBO Rechnung getragen und die Zusatzweiterbildung
Suchtmedizin etabliert. Um alle
Inhaber dieses Zusatztitels sowie
besonders am Thema Suchtmedizin interessierte Kolleginnen
und Kollegen stets über aktuelle
Entwicklungen auf diesem Fachgebiet zu informieren, bietet
die Akademie wieder ein SuchtUpdate an. In prägnanten Kurzreferaten werden suchtmedizinische Themen mit viel Raum
für Diskussion und Austausch
dargestellt. Die Referenten arbeiten größtenteils in „badischen“
Einrichtungen, sodass auch
Fragen der lokalen Kooperation
thematisiert werden können.
Zielgruppe der Veranstaltung
sind neben Ärztinnen und Ärzten
alle anderen Berufsgruppen, die
sich im stationären oder ambulanten Behandlungskontext mit
Suchtfragen beschäftigen.
Termin:
Mittwoch, 8. Oktober 2014
Zeit: 15.00 s.t.–18.15 Uhr
Ort: Haus der Ärzte, Freiburg
Entgelt: kostenfrei –
Anmeldung erforderlich!
Schmerztherapie –
Kompaktseminar
Die Zusatzweiterbildung
„Spezielle Schmerztherapie“
umfasst in Ergänzung zu einer
Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung chronisch
schmerzkranker Patienten, bei
denen der Schmerz seine Leitund Warnfunktion verloren und
einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat.
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ist neben der Absolvierung
einer Weiterbildungszeit von
12 Monaten bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5
Abs. 1 der Besuch eines 80-stündigen Weiterbildungskurses
erforderlich.
ÄBW 06 t 2014
273
Bekanntmachungen
Seminarinhalte:
Block A
Grundwissen über Pathogenese,
Diagnostik und Therapie
von chronischen Schmerzen,
Psychische Störungen mit Leitsymptom Schmerz und psychosomatische Wechselwirkungen
bei chronischen Schmerzzuständen
Block B
Medikamentöse Schmerztherapie/
Neuropathische Schmerzen,
Interventionelle und andere
nicht-medikamentöse Verfahren
in der Schmerztherapie –
Kopfschmerz
Block C
Schmerzen bei vaskulären
und viszeralen Erkrankungen,
Schmerzen im Alter und
bei Kindern und Jugendlichen,
Tumorschmerz und Palliativmedizin
Block D
Muskuloskelettale Schmerzen,
Rückenschmerz, SchulterNackenschmerz, Muskelschmerz,
weit verbreitete Schmerzen
(widespread pain), Fibromyalgie,
Gelenkerkrankungen
Der Besuch des Kurses wird auch
solchen Kolleginnen und Kollegen empfohlen, die sich einen
umfassenden Überblick über
die aktuelle Entwicklung in der
Schmerztherapie aneignen
möchten.
2 Wochenkurse à 40 Std.
Termine: (geplant)
Teil 1: 24.–28. November 2014
Teil 2: 19.–23. Januar 2015
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 800,– Euro
Bitte Programme und
Anmeldeformulare anfordern!
Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden,
Sundgauallee 27, 79114 Freiburg,
Telefon (07 61) 6 00-47 36/
47 37/47 38/47 39/47 51,
Fax (07 61) 6 00-47 44,
E-Mail: [email protected];
www.baek-sb.de/akademie
274
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Geschäftsstelle:
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16
Fax (0 71 21) 9 17-24 00
Neuwahl der Mitglieder
der Vertreterversammlung
der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg 2014
Der Bezirkswahlausschuss hat in
seiner Sitzung am 3. April 2014
die Zahl der zu wählenden
Mitglieder und Ersatzpersonen
in den einzelnen Wahlkreisen
und im Wahlbezirk festgestellt.
Bei 11 076 wahlberechtigten
Ärztinnen und Ärzten
(Stichtag: 01. 04. 2014) sind
von den insgesamt 65 Vertretern
43 Mitglieder über die neun
Kreislisten zu wählen. Ihre Zahl
verteilt sich auf die Wahlkreise
wie folgt:
Wahlkreis
Stadtkreis/
Landkreis
Alb-Donau
Biberach
Bodensee
Ravensburg
Reutlingen
Sigmaringen
Tübingen
Ulm
Zollernalb
wahlberechtigt
Ärztinnen/
Ärzte
545
779
1091
1680
1183
534
2522
2171
571
Über die Bezirksliste sind
22 Mitglieder zu wählen.
Die Wahlen werden aufgrund von
Wahlvorschlägen durchgeführt.
Ein Wahlvorschlag muss mehr
Bewerber enthalten, als Bezirksvertreter im jeweiligen Wahlkreis
bzw. im Wahlbezirk zu wählen
sind. Die Zahl der Bewerber
darf das Doppelte der jeweils zu
Wählenden nicht überschreiten.
Die Kreiswahlvorschläge dürfen
nur Bewerber enthalten, die in
dem betreffenden Wahlkreis
wählbar sind. Dasselbe gilt entsprechend für die Bezirkswahl-
ÄBW 06 t 2014
vorschläge. Ein Bewerber darf
jeweils nur auf einem Kreiswahlvorschlag und nur auf einem Bezirkswahlvorschlag benannt sein.
Ein Wahlvorschlag soll ein Kennwort erhalten und ihm müssen Erklärungen der Bewerber beigefügt
sein, dass sie der Aufnahme in
diesen Wahlvorschlag zustimmen.
Wahlvorschläge müssen dem
Bezirkswahlleiter bis zum Ablauf
des vorletzten Werktages der
40. Kalenderwoche vorgelegt
werden. Endtermin für die Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Wahlkreise und den
Wahlbezirk ist Donnerstag,
der 2. Oktober 2014.
Bis spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen sämtliche Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlkreisen und im Wahlbezirk beim
Bezirkswahlleiter, Herrn Dr. iur.
Foth, Haldenhaustraße 11,
72770 Reutlingen, eingereicht
sein. Wahlvorschläge, die erst am
Freitag, dem 3. Oktober 2014,
oder später eingehen, können
nicht mehr berücksichtigt werden!
Dr. iur. Foth
Bezirkswahlleiter
Vertreter
2
3
4
7
5
2
10
8
2
Kurse der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“
Ärztinnen und Ärzte dürfen
frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CMEPunkte sammeln möchten.
Mithilfe der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können
10 Fortbildungspunkte erworben
werden.
Der Preis pro CD-ROM beträgt
39,– Euro.
Fortbildungs-Doppel-DVD
„Internet- und PC-Spielsucht –
Risiko ohne Altersbeschränkung?“
Am 29. 09. 2010 hat die Bezirksärztekammer Südwürttemberg
in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und
Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fortbildungsveranstaltung mit dem
Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt.
In den Beiträgen wurden ein
Spiel exemplarisch beschrieben,
die Spielsucht aus der Sicht
betroffener Eltern und des
Kinder- und Jugendpsychiaters
dargestellt, Aspekte von PC-Spiel
und Gewalt aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht erläutert und die Möglichkeiten der Suchtprävention
benannt.
Diese Veranstaltung wurde in
Bild und Ton aufgezeichnet und
in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger
Beantwortung von 70 Prozent
der beiliegenden Fragen, die
sich auf die Beiträge beziehen,
können vier Fortbildungspunkte
erworben werden.
Der Preis pro Doppel-DVD
beträgt 34,50 Euro.
Bekanntmachungen
Verdacht auf Kindeswohlgefährdung – Bezugspersonen –
heikle Gespräche
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in
seiner Sitzung am 7. August 2013
beschlossen, eine Fortbildungsveranstaltung zu dem Themenbereich um das neue Bundeskinderschutzgesetz anzubieten.
Dabei sollte es zunächst nicht
vorrangig um Institutionen oder
Projekte gehen, die den Ärzten
als mögliche Ansprechpartner
bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zur Verfügung stehen,
sondern um die heikle Situation
des Erstgespräches, wenn es
einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gibt und der Arzt in
das Spannungsfeld zwischen
Schweigepflicht und Fürsorge
für das Kind gerät. In diesem
Erstgespräch kommt es sehr
darauf an, „den richtigen Ton zu
treffen“, damit es gelingt, mit den
Betroffenen einen Kontakt herzustellen, sodass sie bereit sind,
Hilfe anzunehmen und sich nicht
verärgert oder erschrocken zurückziehen. Deshalb liegt der
Schwerpunkt dieser Fortbildungsveranstaltung darauf, die
Methoden der motivierenden
Gesprächsführung in einem
theoretischen Teil vorzustellen
und anschließend in einem
praktischen Teil einzuüben.
Termin:
Samstag, 28. Juni 2014
9.00–17.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 29/2014)
Programm:
9.00–9.15 Uhr
Begrüßung
9.15–10.00 Uhr
Das Bundeskinderschutzgesetz: Der Arzt zwischen
Schweigepflicht und
Kindeswohlgefährdung
Referent: Kammeranwalt Buhr,
BÄK Nordbaden
10.00–10.45 Uhr
Verdachtsmomente
und wie weiter?
Referent: Dr. Suder, niedergelassener Kinderarzt, Tübingen
10.45–11.00 Uhr
Kaffeepause
11.00–11.45 Uhr
Erster Ansprechpartner
bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung: Das Jugendamt
Referentin: Frau Dipl.-Sozialpäd.
Utecht, Landratsamt Tübingen,
Jugend- und Familienberatung
11.45–13.15 Uhr
Die Technik der motivierenden
Gesprächsführung mit Kind
u./o. Angehörigen
Referentin: Frau Dr. Wernz,
Oberärztin, Universitätsklinik für
Psychiatrie und Psychotherapie,
Tübingen
13.15–13.45 Uhr
Mittagspause
13.45–15.15 Uhr
Rollenspiele zur motivierenden Gesprächsführung
an Fallbeispielen zu
Misshandlung und
sexuellem Missbrauch
Referenten: Frau Dr. Wernz
und Mitarbeiter
15.15–15.30 Uhr
Kaffeepause
15.30–17.00 Uhr
Rollenspiele zur motivierenden Gesprächsführung
an Fallbeispielen
zu Vernachlässigung und
Schulverweigerung
Referenten: Frau Dr. Wernz
und Mitarbeiter
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 50,– Euro
Punkte: 10
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
als Blended-Learning-Maßnahme
Die Veranstaltung zur „Qualifikation Tabakentwöhnung“ in der
neuen Lernform des „Blended
Learning“ verbindet elektronisches Lernen und einen
Präsenzteil und vereint damit
die Vorteile beider Fortbildungsmethoden. Das Curriculum
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
wurde von der Bundesärztekammer eigens für diese Lernform entwickelt. Es besteht aus
20 Unterrichtseinheiten. Vier
Stunden entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung,
ein 8-Stunden-Block auf ein
online gestütztes Selbststudium
in einem Zeitraum von circa
sechs Wochen und weitere acht
Stunden auf eine ganztägige
abschließende Präsenzveranstaltung.
Ziel dieser Qualifikationsmaßnahme zur Tabakentwöhnung
ist es, Ärzten detaillierte Informationen zu den gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen und den
gesundheitlichen Aspekten des
Tabakkonsums zu vermitteln, ihre
Kenntnisse für eine erfolgreiche
Ansprache, Motivierung und
Therapie ihrer rauchenden
Patienten zu vertiefen und praktische Hilfestellung bei der Einführung von Raucherberatungen
und Entwöhnungsbehandlungen
in der ärztlichen Praxis oder
Klinik zu bieten.
Die Teilnahme an diesem Kurs
befähigt zur Einzeltherapie.
Die Präsenzteile werden
im Ärztehaus Reutlingen
durchgeführt.
Termine:
Mittwoch, 23. Juli 2014
14.00–17.30 Uhr
Einführung
Samstag, 8. November 2014
9.00–16.00 Uhr
Abschlussveranstaltung
(Anmeldungs-Nr. 25/2014)
Leitung: Prof. Dr. med. Batra,
stellv. Ärztlicher Direktor,
Universitätsklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 25
Gebühr: 190,– Euro
Punkte: 20
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Tabakentwöhnung
mit strukturiertem Therapieprogramm nach dem Curriculum
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
der Bundesärztekammer
In diesem Aufbaumodul werden
Kenntnisse über verhaltenstherapeutische Techniken
im Gruppensetting vermittelt.
Durch Absolvieren dieses Kurses
erfüllen teilnehmende Ärzte die
Anforderungen zum Anbieten
von Tabakentwöhnungskursen
nach § 20 SGB V.
Voraussetzung für die Teilnahme
an diesem Aufbaumodul ist
die erfolgreiche Teilnahme am
20-stündigen Curriculum
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
der Bundesärztekammer.
Termin:
Samstag, 6. Dezember 2014
9.00–16.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 26/2014)
Leitung:
Frau Dipl.-Psych. Martina Schröter,
Arbeitskreis
Raucherentwöhnung,
Herrenberger Str. 23,
72070 Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 15
Gebühr: 90,– Euro
Punkte: 8
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
ÄBW 06 t 2014
275
Bekanntmachungen
Stressbewältigung
durch Achtsamkeit
Die zunehmende berufliche
Belastung und die unverändert
schwierigen Arbeitsbedingungen
für Ärztinnen und Ärzte in
Deutschland sind unbestritten.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat
entschieden, seinen Mitgliedern
eine Fortbildungsveranstaltung
über eine Therapiemethode zur
Stressbewältigung anzubieten,
welche wissenschaftlich erforscht
und durch Studien untersucht
wird. Damit haben die Teilnehmer nicht nur für sich selbst
einen Benefit, sondern sie lernen
ein Behandlungskonzept kennen,
welches auch für Patienten
infrage kommt. Das Programm
dieser Fortbildung besteht aus
Vorträgen und praktischen
Übungen.
Termin:
Samstag, 26. Juli 2014
9.00–16.45 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 35/2014)
Leitung: Markus Zeh,
Diplom-Pädagoge und
MBSR-Lehrer, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 200,– Euro inkl. Verpflegung, Skript und Yoga-Matte
Punkte: 10
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Impfseminar
gemäß dem Curriculum
der Bundesärztekammer
Seminar zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
Das Impfen gehört ohne Zweifel
zu den wichtigsten prophylaktischen Errungenschaften
der modernen Medizin. Die Ausrottung der Pocken und Rückdrängung der Kinderlähmung
in Europa sind ausgewiesene
Beispiele erfolgreicher Impfprophylaxe. Es gibt in Deutschland
276
aber auch Impfdefizite! Unzureichende Impfraten haben zum
Beispiel Masern-Epidemien zur
Folge sowie jedes Jahr vermeidbare Todesfälle durch Influenza.
Aus diesem Grund hat der Vorstand der Landesärztekammer
schon 1999 entschieden,
dass Ärzte über die jeweiligen
Gebietsgrenzen hinaus impfen
dürfen. Der Besuch eines anerkannten Kurses über richtiges
Impfen wird empfohlen, ist aber
nicht verpflichtend.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg bietet
deshalb seinen Kammermitgliedern einen Kurs an, der sich
inhaltlich und zeitlich an dem
Impf-Curriculum der Bundesärztekammer ausrichtet.
Die Teilnehmer erhalten Gelegenheit, ihre Impfkenntnisse aufzufrischen, sich über den neuesten
Stand der Grundlagen, Impfempfehlungen und Durchführung von Impfungen sowie
über die Abrechnung von Impfleistungen und rechtliche
Aspekte zu informieren.
Es soll auch genügend Raum
zum fachlichen Austausch und
zur Beantwortung von Fragen
durch die Referenten geben.
Termin:
Samstag, 13. September 2014
9.00–17.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 31/2014)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: Wir bitten um einen
Unkostenbeitrag von 20,– Euro
pro Teilnehmer. Die Gebühr ist
am Tag der Veranstaltung bar bei
der Registrierung zu entrichten.
Punkte: 8
Seit einigen Jahren ist die
Entwicklung der hausärztlichen
Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten auf bekannte
Weise besorgniserregend. Um
wieder mehr Ärztinnen und Ärzte
zu motivieren, sich in der Weiterbildung für das Fach Allgemeinmedizin zu entscheiden, wurde
bereits im Dezember 2009 zwi-
ÄBW 06 t 2014
schen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem
Spitzenverband Bund der Krankenkassen, im Einvernehmen mit
dem Verband der Privaten Krankenversicherung und im Benehmen mit der Bundesärztekammer
eine Vereinbarung zur Förderung
der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten
und stationären Versorgung
geschlossen.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat
in diesem Zusammenhang beschlossen, Ärztinnen und Ärzten
in der Weiterbildung Allgemeinmedizin ein begleitendes Schulungsprogramm anzubieten,
welches in 12 Themenblöcke gegliedert ist und an vier bis fünf
Fortbildungstagen pro Jahr
durchgeführt wird (ca. eine Fortbildung pro Quartal). Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist auch Wiedereinsteigern, Refreshern und Kammermitgliedern in Vorbereitung
auf den Kassenärztlichen
Notdienst möglich.
Termine und Themen 2014:
Samstag, 13. September 2014
Endokrinologie/
Rheumatischer Formenkreis
9.00–16.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 28/2014)
Samstag, 22. November 2014
Palliativmedizin/Rehabilitation
9.00–17.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 23/2014)
Leitung:
Dr. med. Hans-Otto Bürger,
niedergelassener Facharzt
für Allgemeinmedizin und Innere
Medizin, Zusatzbezeichnung
Notfallmedizin, Vogt
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: Wir bitten um einen
Unkostenbeitrag von 20,– Euro
pro Teilnehmer. Die Gebühr ist
am Tag der Veranstaltung bar bei
der Registrierung zu entrichten.
Punkte: 8/9
Seminar zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
Auf Beschluss des Vorstandes
der Bezirksärztekammer Südwürttemberg vom 06. 07. 2011
führt die Akademie für ärztliche
Fortbildung seit Februar 2012 ein
in 13 Thementage gegliedertes
Seminar mit circa vier bis fünf
Veranstaltungsterminen pro Jahr
für Ärztinnen und Ärzte in
Weiterbildung Allgemeinmedizin
durch.
Da die Förderung der Weiterbildung Allgemeinmedizin sich
nicht nur auf die Ärztinnen und
Ärzte in Weiterbildung zur Allgemeinmedizin beschränken soll,
hat der Vorstand entschieden,
auch die Weiterbildungsbefugten
mit einem Fortbildungstag jährlich zu unterstützen. Dabei sollen
Themen im Mittelpunkt stehen,
wie sie sich typischerweise in
der Weiterbildung ergeben
und welche ebenso wie die
medizinischen Inhalte vermittelt
werden sollten.
Der erste Referent wird die Kommunikation zwischen Arzt und
Patient bzw. Angehörigen und
Team in allgemeinen und besonders schwierigen Situationen darstellen. Danach geht es um die
Rolle des Arztes als Ausbilder
und Arbeitgeber einschließlich
der Beschäftigung von Vertretern
sowie um die Pflichten eines
Weiterbildungsbefugten, die Ausstellung von Arbeitszeugnissen
und die MFA-Ausbildung. Im Anschluss werden Lernmethoden,
Struktur von Fall- und Befundbesprechungen, Lerntypen,
E-Learning, Literaturrecherche
und die Bedeutung von Rollenspielen, Feedback und Evaluation
erläutert. Zum Abschluss stehen
noch der WB-Plan, das Programm
WBmed und das Logbuch etc.
im Mittelpunkt.
Termin:
Samstag, 20. September 2014
Train the trainer
9.00–16.45 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 34/2014)
Leitung: Dr. med. Dipl.-Phys.
Manfred Eissler, Vizepräsident
der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: Wir bitten um einen
Unkostenbeitrag von 20,– Euro
pro Teilnehmer. Die Gebühr ist
am Tag der Veranstaltung bar bei
der Registrierung zu entrichten.
Punkte: 9
Bekanntmachungen
Power Point Seminar
Termin:
Samstag, 20. September 2014
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 19/2014)
Leitung: Dr. med. Peter Benk,
Leiter Medizincontrolling und
Abrechnung der Oberschwabenklinik Ravensburg
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 99,– Euro
Punkte: 10
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Homepage für Ärzte – Grundkurs
Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und
Ärzte ihre eigene Homepage
selbst erstellen sowie pflegen
und aktualisieren können.
Grundkenntnisse in Windows XP
oder Windows Vista sind Voraussetzung.
Termin:
Samstag, 4. Oktober 2014
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 20/2014)
Leitung: Dr. Oleg Subkov,
Dipl.-Volkswirt, Schwerpunkt
Informationstechnologie,
Dettenhausen
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 99,– Euro
Punkte: 10
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Baustein Psychotherapie
(Verhaltenstherapie) im Facharzt
für Psychiatrie und Psychotherapie
– Kurs 2
Für die Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie sind
nach den Richtlinien der Landesärztekammern theoretische und
praktische Bausteine erforderlich.
Dabei werden drei Blockkurse
mit je 50 Stunden angeboten,
welche – thematisch aufeinander
aufbauend – im Abstand von
einem Jahr durchgeführt werden.
Die Kurse werden jedes Jahr an
drei verschiedenen Standorten
durchgeführt, sodass in jedem
Jahr alle Kursteile entweder
in Hornberg (Schwarzwald),
Bamberg oder Borkum
angeboten werden.
Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den
Erwerb des Facharztes für
Psychiatrie und Psychotherapie
sowie für die Zusatzbezeichnung
Psychotherapie durch.
Die Weiterbildungsangebote
umfassen Theoriekurse, Entspannungsverfahren, Selbsterfahrung
und Fallsupervision und decken
damit wichtige Inhalte entsprechend den Anforderungen
der Richtlinien der Landesärztekammer Baden-Württemberg ab.
Termin:
28. September–4. Oktober
2014 (So–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 14/2014)
Leitung: Prof. Dr. med. Batra,
stellv. Ärztlicher Direktor,
Universitätsklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie, Tübingen
Ort: Hotel Schloss Hornberg,
Auf dem Schlossberg 1,
78132 Hornberg
Gebühr: 600,– Euro
(Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind in der Kursgebühr
nicht enthalten)
Punkte: 63
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 3
Fallseminare „Palliativmedizin“
Seit 1. Februar 2010 ist das
Gendiagnostikgesetz (GenDG)
in Kraft. Demnach dürfen
ab 1. Februar 2012 genetische
Beratungen im Zusammenhang
mit genetischen Untersuchungen
nur noch durch speziell qualifizierte Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden.
Das GenDG ist Bundesrecht, und
eine von der GendiagnostikKommission erarbeitete Richtlinie
lässt leider offen, wer Träger der
dort geregelten Qualifikationsmaßnahme sein soll. Es war für
die Ärztekammern und für die
Länderministerien ein schwieriger Prozess, den Forderungen
des Bundesgesetzes einerseits zu
genügen, andererseits aber auch
den Ärztinnen und Ärzten eine
hieb- und stichfeste Regelung zu
bieten. In zahleichen Gesprächen
auf Landesebene in BadenWürttemberg wurde daher ein
Kompromiss gefunden, nach
dem die Landesministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie,
Frauen und Senioren die Landesärztekammer bittet, sie möge
nach den Vorgaben der Richtlinie
der Gendiagnostik-Kommission
für ihre Mitglieder Qualifikationsmaßnahmen zur gendiagnostischen Beratung anbieten.
Vorgeschrieben ist eine theoretische Qualifikation über 72 bzw.
8 Stunden, Letzteres bei Beratung
im Kontext der vorgeburtlichen
Risikoabklärung. Alternativ kann
als Übergangslösung für die
Dauer von fünf Jahren die Qualifikation durch eine bestandene
Wissenskontrolle nachgewiesen
werden. Die Landesärztekammer
und die vier Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg
bieten diese Wissenskontrollen
an. Zur Vorbereitung auf die
Wissenskontrollen bieten die
Kammern als Hilfestellung einen
sechsstündigen freiwilligen
Refresherkurs an. Die Kammern
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter
anderem der Nachweis einer
12-monatigen Tätigkeit bei
einem Weiterbildungsbefugten
erforderlich oder 120 Stunden
Fallseminare einschließlich
Supervision.
Für diejenigen Ärztinnen und
Ärzte, die diese Möglichkeit
in Betracht ziehen, werden
Fallseminare, Module I bis III,
angeboten.
Termine:
Modul I: 18.–21. Oktober 2014
(Sa–Di)
Modul II: 22.–25. Oktober 2014
(Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 10/2014)
Gebühr Module I und II:
890,– Euro
Modul III: 21.–24. Januar 2015
(Anmeldungs-Nr. 1/2015)
Gebühr Modul III: 440,– Euro
Teilnehmerzahl: 20 Personen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Punkte: jeweils 40
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Demenz aktuell 2014
Termin:
Mittwoch, 3. Dezember 2014
19.30–22.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 36/2014)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Auffrischungskurs
„Fachgebundene genetische
Beratung (inkl. Wissenskontrolle)
gem. GenDG
ÄBW 06 t 2014
277
Bekanntmachungen
verstehen dieses Angebot als
Hilfe und Service für ihre ärztlichen Mitglieder.
Termin:
Samstag, 13. Dezember 2014
9.00–16.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 38/2014)
Fachgruppe: FA für Innere
Medizin und Hämatologie
und Onkologie, FA für Innere
Medizin und Kardiologie und
FA für Urologie
Leitung: Frau Dr. med. Dr. rer. nat.
Saskia Biskup, Praxis für Humangenetik, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 48,– Euro
Punkte: beantragt
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
40-Stunden-Grundkurs
zum Erwerb der Qualifikation
„Hygienebeauftragter Arzt“ nach
dem Curriculum der Bundesärztekammer „Krankenhaushygiene“ –
Modul I
Das Sozialministerium BadenWürttemberg hat am 20. Juli
2012 eine Verordnung über die
Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) erlassen, die
am 31. 07. 2012 in Kraft getreten
ist und die unter anderem vorsieht, dass zur Sicherstellung der
organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die
Einhaltung der anerkannten
Regeln der Hygiene und Durchführung notwendiger hygienischer Maßnahmen, die Leiter
von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine,
den Krankenhäusern vergleichbare, medizinische Versorgung
erfolgt, Dialyseeinrichtungen
sowie Tageskliniken verpflichtet
sind, hygienebeauftragte Ärz-
278
tinnen und Ärzte zu bestellen.
Für die Qualifikation ist eine
mindestens zweijährige Berufserfahrung sowie der erfolgreiche
Besuch eines 40-stündigen
Grundkurses erforderlich,
den die Bezirksärztekammer
Südwürttemberg im Ärztehaus
Reutlingen besonders für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
an zwei Wochenenden anbietet:
Termine:
9.–11. Januar 2015 (Fr–So) und
30. Januar–1. Februar 2015
(Fr–So)
Leitung:
PD Dr. med. Klaus Schröppel,
Institut für Medizinhygiene,
Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 30
Gebühr: 600,– Euro
Punkte: 40
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Psychoonkologie 2015
Termin:
Samstag, 17. Januar 2015
9.00–14.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 9/2015)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 50,– Euro
Wird bei der KV BW zur Anerkennung als Pflichtfortbildung
auf das DMP Mamma-Carcinom
angemeldet.
Punkte: 6
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
ÄBW 06 t 2014
Impressum
Notfallmanagement –
Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
– individuell
– nach Absprache
Dr. med. Karl-Otto Walz,
Neue Str. 72, 89073 Ulm
Notfallmanagement –
Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
(Ravensburg, Friedrichshafen)
– individuell
– nach Absprache
Dr. med. Christian Milz,
Ottmannshofer Str. 44,
88299 Leutkirch
Notfallmedizinischer Kurs
für Medizinische Fachangestellte
Teil I: Notfälle in der Arztpraxis,
Lagerungsarten
Teil II: Basismaßnahmen
der Reanimation (Grundlagen)
Termine:
jeweils Mittwoch,
14.30–18.00 Uhr
Teil I: 2. Juli 2014
Teil II: 9. Juli 2014
(Anmeldungs-Nrn. AH15/2014
und AH16/2014)
Leitung: Dr. med. Walz, Ulm
Ort: Haus der Fortbildungsakademie, 89077 Ulm,
Einsteinstr. 59, 5. Stock
Mindestteilnehmerzahl: 6
Gebühr: 40,– Euro pro Kurstag
pro Person inkl. Skript
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Auskunft/Anmeldung:
Akademie für Ärztliche
Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen,
Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder
-24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00,
E-Mail: [email protected]
Hinweis:
Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist
bitte ausschließlich an die zuständige Bezirksärztekammer
zu melden.
Herausgeber:
Landesärztekammer und
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Herausgebergremium:
Dr. med. Norbert Metke (Vorsitzender), Dr. med. Ulrich Clever
(stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer),
Dr. med. Christoph von Ascheraden, PD Dr. med. Christian
Benninger, Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes
Fechner, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum
Verantwortlicher Chefredakteur:
Dr. med. Oliver Erens (OE)
Anschrift Redaktion:
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Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart
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Telefon +49 (0) 711 / 6 367 2-8 27
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Rudolf Beck
Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 61
Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60
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Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 57 vom 1. 1. 2014 gültig.
Layout und Gestaltung:
GreenTomato GmbH, Stuttgart
Druck:
Vogel Druck und Medienservice GmbH & Co. KG, Höchberg
Internet:
www.ärzteblatt-bw.de
Bezugspreise:
Inland: jährlich 112,80 € zzgl. Versand kosten 19,80 €
(inkl. der jeweils gül tigen MwSt.).
EU-Länder- Empfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland:
jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 27,60 €
EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 112,80 €
zzgl. Versandkosten 27,60 € zzgl. MwSt.
(Export- oder Importland).
Einzelheft: 15,00 € zzgl. Versandkosten.
Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestelleingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag
ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer
Baden-Württemberg abgegolten.
Bezugsbedingungen:
Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonnements verlängern sich
um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei
Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt
werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung
gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den
Kreditinstituten abgebucht.
Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der
15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und Signum des
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Erscheinungsweise:
12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte
ISSN 0720-3489
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7/2014 ist der 1. Juli 2014
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