Infoblätter Sonnenhügel - Stadt Neuburg an der Donau

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Infoblätter Sonnenhügel - Stadt Neuburg an der Donau
Informationen rund um unseren Kindergarten
Trägerschaft
Der Träger ist die Stadt Neuburg an der Donau (Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg an der Donau)
und unterhält fünf städtische Kindergärten:
Aufnahmebedingungen
Die Verteilung der Kindergartenplätze wird von der Stadtverwaltung
(Fr. Gomez: Harmoniegebäude, Zi.Nr. 118, Telefon 55-328) übernommen.
Bei der Auswahl werden folgende Kriterien mit einbezogen:
Kinder,
Kinder,
Kinder,
Kinder,
die in der Stadt Neuburg wohnen.
deren Mutter bzw. Vater alleinerziehend ist.
deren Familien sich in einer besonderen Notlage befinden.
die dem Beginn der Schulpflicht am nächsten sind.
Das Personal stellt sich vor
Kindergartenleitung
Cosima Singer
Erzieherinnen
Ursula Salzbrenner
Irene Wolf
Regina Martin
Daniela Lacher-Blasel
Zusätzl. pädag. Fachkraft
(Sprachförderung)
Ingrid Beran
Kinderpflegerinnen
Hedwig Kessler
Ingrid Feigl
Sevda Ciritci
Christa Hanisch
Gabriele Euringer
Buchungszeiten und Kosten
Buchungszeit
Kosten
Kernzeit
Gruppenzeit
Vormittagsgruppe
3-4 Stunden
4-5 Stunden
60 EUR
65 EUR
8.30 bis 11.30 Uhr
8.30 bis 11.30 Uhr
8:00 bis 12:30 Uhr
Verlängerte Gruppe
5-6 Stunden
6-7 Stunden
70 EUR
75 EUR
8.30 bis 12.30 Uhr
8.30 bis 12.30 Uhr
8:00 bis 14:00 Uhr
80 EUR
85 EUR
90 EUR
8.30 bis 12.30 Uhr
8.30 bis 12.30 Uhr
8.30 bis 12.30 Uhr
8:00 bis 17:00 Uhr
Ganztagsgruppe
7-8 Stunden
8-9 Stunden
9-10 Stunden
Kernzeit = unbedingte Anwesenheitszeit, um alle moderierten Lernangebote in Anspruch nehmen zu können.
Die Buchungszeiten sind unbedingt einzuhalten. Eine Änderung der Buchungszeit innerhalb der Gruppe ist
einmal jährlich (Januar eines Jahres) möglich.
Für die Mittagsverpflegungskosten wird monatlich ein Pauschalbetrag in Höhe von 51 EUR erhoben. Eine
Ermäßigung ist nach Antragstellung bei längerer Abwesenheit (zusammenhängend zwei Wochen bzw. ein
Monat) des Kindes möglich.
Als weitere Gebühr wird monatlich pro Kind ein Spielgeld in Höhe von 4,00 € erhoben.
Die Gebühren werden für 12 Monate entrichtet.
Wenn eine Betreuung im August in Anspruch genommen wird, fällt eine anteilsmäßige Gebühr an.
Besuchen mehrere Kinder einer Familie den städtischen Kindergarten, so werden die Gebühren für das zweite
Kind um die Hälfte ermäßigt, davon ausgenommen ist der Verpflegungskostenanteil. Das dritte Kind einer
Familie wird kostenlos aufgenommen.
Was ihr Kind braucht
Brotzeittasche mit gesunder, abwechslungsreicher Zwischenmahlzeit (d.h. keine Süßigkeiten)
in umweltfreundlichen Behältern verpackt
Hausschuhe (geschlossen, rutschsicher, nicht zum Binden)
Turnbeutel mit T-Shirt, Turnhose und evtl. Noppensocken (barfuß turnen möglich - Fußbodenheizung)
Ersatzkleidung (Unterwäsche, Strumpfhose oder Socken, Hose, T-Shirt oder Pulli)
Sommer- und Wintergummistiefel, Matschkleidung für den Garten
witterungsmäßige Kleidung
(wir bitten Sie, an Jacken, Anoraks und an anderen Kleidungsstücken Kordeln zu entfernen große Unfallgefahr)
Sammelmappe DIN A3 für Zeichnungen der Kinder während der Kindergartenzeit
1 Trinkbecher oder Tasse (kein Glas)
3 Fotos von ihrem Kind
Das U-Untersuchungsheft zur Einsicht und Beratung
Bitte kennzeichnen Sie alle Sachen mit dem Vor- und Nachnamen ihres
Kindes und bringen Sie diese am 1. Kindergartentag mit.
Ferienzeiten und Schließtage
Unser Kindergarten ist fast ganzjährig geöffnet.
Weihnachtsferien sind vom 23. Dezember bis 6. Januar.
In dieser Zeit sind alle Kindergärten geschlossen.
In den Faschings-, Oster-, Pfingst- und Herbstferien bieten wir einen Feriendienst in unserem Kindergarten an.
Während der Sommerferien im August ist unser Kindergarten geschlossen.
Der Brändström-Kindergarten, Untere Schanze C 278 oder der Kindergarten Sonnenhügel, Breslauer Str. 112
übernimmt 14 Tage im August einen Notdienst für alle städt. Kindergärten.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist dafür erforderlich (Anträge sind in der Gruppe erhältlich,
letzter Abgabetermin 30. April).
Zusätzliche Schließtage können sein: - Fortbildungstage, - Vorschulausflug, - Betriebsausflug. Genaue
Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Versicherungsschutz
Die Kinder sind nach § 539 Abs. 14 RVO bei Unfällen versichert.
Während des Aufenthaltes im Kindergarten
Sowie während Veranstaltungen des Kindergartens außerhalb seines Grundstückes
(Ausflüge, Feste)
Alle Unfälle, die auf dem Weg zum und vom Kindergarten geschehen, auch wenn keine ärztliche Behandlung
erfolgt, sind der Kindergartenleitung unverzüglich zu melden.
Wir übernehmen keine Haftung für verlorengegangene oder beschädigte Dinge (z.B. Kleidung,
Spielsachen ...). Die Kinder dürfen Spielzeug von zu Hause nur an den ausgeschriebenen
Spielzeugtagen mit in den Kindergarten bringen.
Das Abschließen einer Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
Kündigung
Die Kündigung des Kindergartenplatzes muss schriftlich erfolgen. Das entsprechende Formular ist im
Kinderarten erhältlich.
Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen zum Monatsende.
Vor Ablauf des Kindergartenjahres ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten.
Kinder, die eingeschult werden, gelten automatisch als abgemeldet.
REGELUNGEN UND HINWEISE
1. Fotos/Filme im Kindergarten
Wir sind damit einverstanden, dass Fotos/Filme von meinem Kind im Rahmen der Kindergartenarbeit zum
Zweck der Dokumentation und für Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden.
2. Regelung bei Krankheitsfällen
Bei Erkrankung ist das Kind umgehend im Kindergarten zu entschuldigen. Aus rechtlichen Gründen dürfen nur
in Ausnahmefällen, mit Rücksprache des Personals, Medikamente verabreicht werden. Ansteckende
Krankheiten des Kindes, seiner Eltern oder Geschwister sind ebenso in der Einrichtung zu melden. Bitte
beachten Sie, dass bei manchen Krankheiten ein Gesundheitsattest erforderlich ist:
Ein ärztliches Attest ist erforderlich:
Kein ärztliches Attest ist erforderlich:
Kopflausbefall (bei wiederholtem Befall erforderlich)
Cholera
Diptherie
Enteritis durch enterohämorrhagische
E.coli (EHEC)
Virusbedingte hämorrhagische
Fieber (VHF)
Ansteckungsfähige Lungentuberkolose
Paratyphus - Typhus abdominalis
Pest
Poliomyelitis
Scabies (Krätze)
Shigellose
Typhus abdominalis
Infektiöse Gastronenteritis
Keuchhusten
Masern
Meningokokken-Infektionen
Mumps
Scharlach oder sonstige Streptococcus
pyogenes-Infektionen (Streptokokken-Angina)
Virusenteritiden
Virushepatitis A oder E
Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
Windpocken
Bakterielle Enteritiden z.B. durch Salmonellen,
Campylobacter, Yersinia enterocolitica
3. Aufsicht bei Kindergartenfesten
Die Eltern übernehmen bei gemeinsamen Festen, ob im Kindergartengelände oder außerhalb,
die Aufsichtspflicht für ihr(e) Kind(er) während des gesamten Ablaufs!
4. Bringen und Abholen der Kinder
Die Aufsichtspflicht des Kindergartenpersonals beginnt mit der Begrüßung per Handschlag und endet mit der
persönlichen Verabschiedung. Wenn Ihr Kind von einer uns nicht bekannten Person abgeholt wird, muss es
dem Personal mitgeteilt werden. Minderjährige dürfen nur mit einer schriftlichen Bestätigung von einer
erziehungsberechtigten Person das Kindergartenkind abholen.
Hiermit erklären wir ausdrücklich, dass wir bei Nichtbeachtung des oben genannten Hinweises
die Verantwortung für unser Kind selbst übernehmen. Hiermit befreien wir sowohl das
Kindergartenpersonal als auch die Stadt Neuburg von einer etwaigen straf- und zivilrechtlichen
Haftung.
5. Austausch von Telefonnummer
Wir sind damit einverstanden, dass unsere Telefonnummern ausschließlich für Kindergarten interne Zwecke
weitergegeben werden.
REGELUNGEN UND HINWEISE
6. Austausch mit andern Institutionen
Aufgabe der Kindertageseinrichtung ist es, die Kinder langfristig und angemessen auf die Schule
vorzubereiten. Diese Aufgabe beginnt am Tag der Aufnahme; in den ersten Jahren steht sie jedoch nicht im
Vordergrund. Eine intensivere Schulvorbereitung mit allen angehenden Schulkindern erfolgt regelmäßig im
letzten Jahr - auch im Rahmen gemeinsamer Angebote mit der Schule. An einem „Vorkurs Deutsch lernen vor
Schulbeginn" nehmen jene Kinder teil, deren Eltern beide nichtdeutscher Herkunft sind und die einer
Verbesserung ihrer Deutschkenntnisse bedürfen. Die Kursteilnahme verbessert Startchancen der Kinder in der
Schule. Der Vorkurs, dem eine Erhebung des Sprachstandes des Kindes im vorletzten Kindergartenjahr
(Februar/März) vorausgeht, findet während des gesamten letzten Kindergartenjahres statt. Er beträgt 280
Stunden, die Kindergarten und Grundschule je zur Hälfte erbringen. Im letzten Jahr setzt zugleich die
Begleitung des Kindes, aber auch der Eltern beim Übergang in die Schule ein, die bis zum Ende des l.
Schuljahres fortgeführt wird.
Für eine gelingende Schulvorbereitung und Übergangsbewältigung ist eine partnerschaftliche
Zusammenarbeit von Eltern, Kindertageseinrichtung und Grundschule erforderlich. Die Kooperation von
Kindertageseinrichtung und Grundschule besteht zu einem wesentlichen Teil aus gegenseitigen Besuchen, bei
denen Erzieherinnen, Lehrkräfte und Kinder miteinander in Kontakt kommen. Die Kindertageseinrichtung
arbeitet insbesondere mit jener(n) Grundschule(n) zusammen, die sich in der näheren Umgebung
befindet(n). Nicht auszuschließen ist, dass einzelne Kinder später in eine andere Schule kommen. Typische
Besuchssituationen sind:
•
Lehrkräfte der Grundschule besuchen die Kindertageseinrichtung, um die Partnerinstitution
Kindertageseinrichtung näher kennen zu lernen oder in Abstimmung mit der Kindertageseinrichtung den
einzuschulenden Kindern Bildungsangebote zu machen oder einen Vorkurs durchzuführen. Die Lehrkräfte
kommen hierbei zwangsläufig mit allen Kindern in der Einrichtung in Kontakt.
• Die Kinder besuchen die Grundschule in Begleitung mit ihren Erzieherinnen. Alle Kinder sind daran beteiligt,
wenn z.B, mit Schulklassen gemeinsame Projekte durchgeführt werden. Für Kinder, deren Einschulung
ansteht, sind Schulbesuche wichtig, um den neuen Lebensraum Schule und die neuen Bezugspersonen
frühzeitig kennen zu lernen. In Absprache mit der Schule besteht die Möglichkeit, dass Lehrkräfte speziell für
diese Kinder in der Schule spielerisch gestaltete Unterrichtseinheiten anbieten oder einen Vorkurs
durchführen oder Erzieherinnen die Kinder bei Aktionen im Rahmen der Schuleinschreibung begleiten (z.B.
Einschreibungstag, Schnuppertag, Schul- bzw. Un-terrichtsspiel).
• Erzieherinnen besuchen die Grundschule, um die Partnerinstitution Grundschule näher kennen zu lernen
bzw. am Schulunterricht zu hospitieren. Im Rahmen der Unterrichtshospitation können sie zugleich ihre
„ehemaligen" Kinder erleben und sehen, wie es ihnen in der Schule ergeht. Diese Eindrücke geben eine
wichtige Rückmeldung an das pädagogische Personal.
Fachgespräche, in denen sich Kindertageseinrichtung und Grundschule über einzelne Kinder namentlich und
vertieft austauschen, finden in der Regel erst im letzten Jahr vor der Einschulung statt. Zu dessen Beginn
werden alle Eltern auf dem Einschulungselternabend und im Einzelgespräch um ihre Einwilligung ersucht,
solche Fachgespräche bei Bedarf und in Absprache mit den Eltern führen zu dürfen. Bei Kindern, die an einem
Vorkurs teilnehmen, erfolgt das Einwilligungsverfahren in der Regel bereits im Jahr davor.
Hier finden Sie Unterstützung
Logopädische Praxis E. Schanze
Bahnhofstraße B 107, 86633 Neuburg an der Donau, Telefon: 08431- 644711
Logopädische Praxis Angela Pommersheim
Bahnhofstraße 103 B, 86633 Neuburg an der Donau, Telefon: 08431- 5387863
Logopädische Praxis Eva Hartmann
Längenmühlweg 24, 86633 Neuburg an der Donau, Telefon: 08431- 640136
Ergotherapie, Michael Fessler, Ulrike Leiner
Rosenstraße C 111, 86633 Neuburg an der Donau, Telefon: 08431- 40435
Ergotherapie, Sara Schröck
Ingolstädter Straße 42, 86633 Neuburg an der Donau, Telefon: 08431- 2222
Physiotherapie & Psychomotorik - Praxis, Jutta und Gerhard Rosskopf
Monheimer Straße 13, 86633 Neuburg, Telefon: 08431- 38133
Frühförderstation
Adlerstraße 205, 86633 Neuburg an der Donau, Telefon: 08431- 7084
Sonderpädagogische Förderzentrum Neuburg
Monheimer Str.60, 86633 Neuburg an der Donau, Telefon: 08431- 475 33
Heilpädagogische Tagesstätte (HPT)
Donauwörtherstr. B 85, 86633 Neuburg an der Donau, Telefon:0172 -8270216
Verein Frühförderung e.V. Integrationskindergarten, Schulkindergarten
Fünfzehnerstraße 3, 86633 Neuburg an der Donau, Telefon: 08431- 38143
Kinderkrippe Verein Frühförderung
Bürgermeister-Sing-Str. 142, 86633 Neuburg an der Donau, Telefon: 08431 5387838
Intensivgruppe Neuland
Nördliche Grünauer Str.47 ½ , 86633 Neuburg a.d. Donau, Telefon: 08431- 6482648
Integrationshort, Verein Frühförderung e.V.
Oskar-Wittmann-Straße 22, 86633 Neuburg an der Donau, Telefon: 08431 -38286
Kinderhort im Studienseminar
Wolfgang-Willhelm-Platz B 90, Telefon: 08431 500-113
Entwicklungsverzögerungen, Dipl. Sozialpädagogin (FH)
Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg an der Donau, Telefon: 08431 57-279
Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Dr. Peter Titze, Geriatriezentrum
Bahnhofsstraße 107, 86633 Neuburg an der Donau, Telefon: 08431- 1024
Praxis für Kinder- und Jugendpsychotherapie, Harald Indrich
am Kreuzberg 10 1/3, 86633 Neuburg an der Donau - Ried, Telefon: 08431- 46656
Auf Wunsch können wir Sie auch über andere Beratungsstellen informieren.
Hier finden Sie Unterstützung
Kliniken St. Elisabeth, Kinder- und Jugendpsychologie
Müller-Gnadenegg-Weg 4, 86633 Neuburg an der Donau,
Telefon: 08431 544000, Tagklinik (Kindergarten/Schule) Telefon: 08431- 544300
Beratungsstellen für Kinder, Jugendlichen, Eltern und Familien und Fachberatung gegen
sexuelle Gewalt
Rosenstr. C 111, 86633 Neuburg an der Donau, Telefon: 08431- 1020 / 2981
Via Vitae
Kinderzentrum Ingolstadt Gmbh & Co. KG
Leveringstr.7, 85049 Ingolstadt, Telefon: 0841-47752
Giftnotruf München
Ismaninger Str. 22, 81675 München, Telefon: 089- 19240
Ehe-, Familien- und Lebensberatung (d. Diöz. Augsburg)
Spitalplatz C 193 (Caritas), Telefon: 6488-120
Suchtberatung Neuburg (Fr. Landers)
Theresienstraße 198 (Caritas), 86633 Neuburg, Telefon: 08431 6488666
Frauenhaus
Zufluchtstätte für Frauen in der Not des Diakonischen Netzes Telefon: 08431 60288
Schwangerschaftsberatung Neuburg
Luitpoldstraße C 65, 86633 Neuburg an der Donau, Telefon: 08431 3708303
Ernährungsberatung, Sabine Hillebrand
Schulstraße 14, Neuburg - Heinrichsheim, Telefon: 08431 640628
Männerberatung (Herr Gerber)
Högenauer Weg 5, 86529 Schrobenhausen, Telefon: 08252 907460
Vermittlung von Tagesmüttern:
Kreisjungendamt
Kreisjugendamt, Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg, Telefon: 08431 57-278 oder 57-353
KOKI Netzwerk frühe Kindheit (Fachstelle Frühe Hilfe)
Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg, Telefon: 08431 57-431 (Fr. Fülling)
08431 57-264 (Hr. Ehm)
Mobile Familie e.V. Ingolstadt
Moshammer Str. 1, Ingolstadt, Telefon: 0841 99398290
Auf Wunsch können wir Sie auch über andere Beratungsstellen informieren.
BITTE IN DER GRUPPE ABGEBEN!
WICHTIGE ANGABEN:
Bitte füllen Sie dieses Formular aus und teilen Sie uns VERÄNDERUNGEN UMGEHEND mit!
Name des Kindes:
Adresse:
Telefon privat:
Arbeitsstelle der Mutter:
Adresse:
Telefon:
Arbeitszeit:
Arbeitsstelle des Vaters:
Adresse:
Telefon:
Arbeitszeit:
Weitere Personen, die benachrichtigt werden dürfen:
Name:
Anschrift:
Telefon:
Name:
Anschrift:
Telefon:
Mein Kind darf nicht abgeholt werden von:
Hat Ihr Kind eine Allergie (z.B. Nahrungsmittel, Bienenstiche etc.)?
Ja
Nein
Welche:
Wir erklären uns mit folgenden Punkten (Details unter Regelungen und Hinweise) einverstanden
1. Fotos/Filme im Kindergarten gemacht werden
2. Wir uns um die Regelung bei Krankheitsfällen kümmern
3. Aufsichtspflicht bei Kindergartenfesten bei uns liegt
4. Bringen und Abholen des Kindes
5. Telefonnummern weitergeben
6. Austausch mit anderen Institutionen
7. Bei Läusebefall darf das Kiga-Personal mein Kind kontrollieren
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Ort, Datum
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Nein
Nein
Nein
Nein
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Unterschrift der Erziehungsberechtigten