HJS City-Filter®

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HJS City-Filter®
Umweltzonen Deutschland
Fit für die
Umweltzonen
(Stand: 01.04.2016 | Irrtümer und Änderungen vorbehalten.)
BREMEN
MSTERDAM
BERLIN
UTRECHT
OSNABRÜCK
derlande
K ARNHEM
MÜNSTER
RTOGEN- DINSLAKEN
CH
RUHRGEBIET
MÖNCHENGLADBACH
NEUSS
KÖLN
BONN
AACHEN
Wer trotzdem ohne grüne Plakette in den
Umweltzonen fährt oder parkt, riskiert ein
Bußgeld in Höhe von 80 Euro plus Bearbeitungsgebühr.
HAGEN
WUPPERTAL
REMSCHEID
DÜSSELDORF
LANGENFELD
SIEGEN
Deutschland
MARBURG
für PKW, Transporter
und Wohnmobile
ERFURT
PRAG
FRANKFURT
AM MAIN
burg
HJS City-Filter®
HALLE (SAALE)
LEIPZIG
Tschech
WIESBADEN
OFFENBACH
MAINZ
DARMSTADT
MANNHEIM
MÜHLACKER
HEIDELBERG
HEILBRONN
PFINZTAL
ILSFELD
KARLSRUHE
URBACH
LUDWIGSBURG
PFORZHEIM
SCHWÄBISCH GMÜND
LEONBERG
REGENSBURG
HEIDENHEIM
HERRENBERG
WENDLINGEN
OBERSCHRAMBERG
AUGSBURG
ÖSTERREICH
TÜBINGEN
REUTLINGEN ULM NEU ULM
FREIBURG
MÜNCHEN
i. BREISGAU
STUTTGART
Dieselweg 12
D-58706 Menden/Sauerland
Telefon +49 2373 987-0
Telefax +49 2373 987-199
Stand 01.08.2016
HJS Emission Technology
GmbH & Co. KG
Schweiz
Liechtenst i
© HJS 2016
© HJS 2016
Stand 26.04.2016
Österreich
AUTOBAHN A12
E-Mail [email protected]
Internet www.hjs.com
HJS Emission Technology GmbH & Co. KG
Dieselweg 12 . 58706 Menden/Sauerland
Telefon: +49 2373 987-0 . Telefax: +49 2373 987-199
E-mail: [email protected] . Internet: www.hjs.com
STEIE
DPF®, SMF® und City-Filter® - eingetragene Marken der HJS Emission Technology
NDHOVEN
KREFELD
HT
MAGDEBURG
G
26 03 6072
Auch die größte Umweltzone in Deutschland, das Ruhrgebiet, ist seit dem
01.07.2014 nur noch für Fahrzeuge mit
grüner Plakette befahrbar – für Fahrzeuge
ohne oder mit roter bzw. gelber Plakette
ist die Einfahrt verboten.
HANNOVER
26 04 9415 Ende September
Bundesweit gibt es weit über 70
Umweltzonen, stetig kommen weitere
Städte und Regionen hinzu. Fahrzeuge
dürfen in diesen Umweltzonen ohne grüne
Plakette nicht mehr fahren oder parken.
Daher sollten Fahrer eines Dieselfahrzeugs ohne grüne Plakette nun schnell
handeln und sich ihre Förderung für die
Nachrüstung sofort sichern!
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260 €
Aktive Umweltzone (Stufe 3)
Aktive Umweltzone (Stufe 2)
Geplante Umweltzone
www.hjs.com
Achtung! Am 30.09.2016
endet die staatliche Förderung!
So kommen Sie an Ihr Geld
Die staatliche Förderung der Rußfilter-Nachrüstung für Diesel-PKW,
Wohnmobile (Erstzulassung bis 31. Dezember 2006) und leichte
Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen (Erstzulassung bis 16. Dezember
2009) wurde zum 01. Januar 2016 wieder aufgenommen. Im Rahmen des Förderprogramms wird die Nachrüstung mit einem Partikelfilter noch bis zum 30.09.2016 mit 260€Euro direkt bezuschusst.
Auch parkende Fahrzeuge dürfen auf die Gültigkeit der Umweltzonenplakette kontrolliert und verwarnt werden. Parkt also ein Fahrzeug in der Umweltzone ohne entsprechende Plakette oder ohne
Ausnahmegenehmigung, bedeutet das für den Fahrzeughalter ein
Bußgeld von 80 Euro und im Wiederholungsfall sogar Fahrverbot.
Autofahrer
Werkstatt
Autofahrer erhält
die Einbaubescheinigung von der
Werkstatt
Zulassungsstelle
®
Profitieren Sie vom Einbau eines City-Filters
Eintrag City-Filter® bei
Zulassungsstelle (Zulassungsbescheinigung Teil 1) Fahrzeug
erhält neue Umweltplakette
4 Staatlicher Bargeld-Zuschuss 260 Euro
Für PKW, Transporter und Wohnmobile (bis 3,5t).
BAFA
Made in Germany
4 Steigerung des Wiederverkaufswerts
Mit dem
City-Filter® wird
die „gelbe“ Plakette „grün“.
www.bafa.de
Auszahlung der
Förderung erfolgt
durch das BAFA
Laut Schwacke ø 600 Euro höher für Fahrzeuge
mit Filter.
4 Freie Fahrt in deutschen Umweltzonen
Auszahlung der Förderung erfolgt
durch das BAFA auf das Konto des
Fahrzeughalters per Banküberweisung
Bußgeld für Parken in
deutschen Umweltzonen!
BAFA-Antragsformular online ausfüllen
und einschließlich Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unterschrieben per
Post an BAFA senden1
Nachrüsten und letztmalig
staatlichen Zuschuss sichern
Das Produkt für die freie Fahrt:
4 Wartungsfrei und hält ein Fahrzeugleben lang
4 keine Elektronik, kein Additiv und kein Dieselmehrverbrauch
4 Geprüft von TÜV und DEKRA
4 Alle Systeme besitzen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
4 Problemloser schneller Einbau
4 3 Jahre Garantie / 80.000 km
1 Bei Fahrzeugen, die abweichend vom Verkehrsrecht nach dem Kraftfahrzeugsteuerrecht als PKW
besteuert werden (beispielsweise bestimmte schwere Geländewagen und Pick-Ups, Büro- und Konferenzmobile sowie kleinere Wohnmobile) ist zusätzlich eine Kopie des letzten Kfz-Steuerbescheids
beizufügen. Bei Unternehmen ist zusätzlich noch die „De-minimis“-Erklärung (Vordrucke siehe www.
bafa.de) einzureichen.
Förderrichtlinien Auszug: Bundesanzeiger Nr. BAnz AT 02.01.2015 B5
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Gefördert werden im Verkehr befindliche Pkw mit Selbstzündungsmotor (Diesel), die
bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden. Förderfähig ist
die Nachrüstung von Partikelminderungssystemen in Pkw mit Selbstzündungsmotor
ab 1. Januar 2016 bis einschließlich 30. September 2016.
·
Gefördert werden im Verkehr befindliche leichte Nutzfahrzeuge mit Selbstzündungsmotor (Diesel), die bis einschließlich 16. Dezember 2009 erstmals zugelassen
wurden. Förderfähig ist die Nachrüstung von Partikelminderungssystemen in leichten Nutzfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor ab 1. Januar 2016 bis einschließlich
30. September 2016.