Tagesseminare 2016 - DGB

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Tagesseminare 2016 - DGB
wissen und
bewegen 2016:
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Bismarckstraße 77
40210 Düsseldorf
Telefon: 0211 17523-188
Telefax: 0211 17523-261
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Das DGB-Bildungswerk NRW e.V.
ist qualitätszertifiziert nach EFQM:
Recognised for Excellence 4 star
Tagesseminare 2016
mit aktuellen und relevanten Themen
für die gesetzlichen Interessenvertretungen
Gemeinsam weiterbilden
Gemeinsam weiterbilden
Inhaltsverzeichnis | 3
2 | Vorwort
Vorwort
Inhaltsverzeichnis
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
Seminare
Thementag: Arbeitsvertrag
4
Thementag: Arbeitszeugnisse und Beurteilung
5
Thementag: Urlaub
6
Thementag: Mehrarbeit/Überstunden
7
Thementag: Betriebsklima
8
Thementag: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
9
„In der Kürze liegt die Würze“ sagt eine einfache und alte Volksweisheit. Manchmal benötigt eine gesetzliche Interessenvertretung
für die Beurteilung oder Behandlung spezieller Themen erst nur ein
Übersichtswissen. Dafür sind unsere eintägigen kompakten Seminarangebote ideal. Sie vermitteln die wichtigsten gesetzlichen, tariflichen, kommunikativen oder organisatorischen Grundlagen. Daher
sind sie bestens geeignet, sich mit einem Grundgerüst von Fachwissen engagiert der betrieblichen Herausforderungen anzunehmen
und mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe kompetent zu verhandeln.
Auch wer erworbenes Wissen aktualisieren will liegt mit dem Besuch unserer Tagesseminare genau richtig. Wir beraten alle Interessierten konkret und unterstützen auch gerne bei der Auswahl
weitergehender und vertiefender Seminarangebote.
Beratung, Anmeldung und weitere Informationen:
Für die individuelle Seminarberatung stehen wir
selbstverständlich gerne zur Verfügung: Zu den
Tagesseminaren erhalten Sie ausführliche Beratung
von Hildegard Falkenhain, Tel. 0211 17523-305 oder
[email protected]
Zu den Tagesseminaren „Mutterschutz und Elternzeit“,
„Familienpflegezeitgesetz“ und „Wiedereinstieg“ berät
Sie Christian Lorenz unter Tel. 0211 17523-279 oder
[email protected].
Fragen zu Anmeldung, freien Plätzen, Tagungsstätte,
Anreise etc. beantwortet gern Martin Becker,
Tel.: 0211 17523-275,
[email protected].
Thementag: Weisungsrecht
10
Thementag: Datenschutz in Dienststelle und Betrieb
11
Thementag: Kontrolle und Überwachung von Beschäftigten
12
Thementag: Abmahnung und andere betriebliche
Disziplinarmaßnahmen
13
Thementag: Interessenvertretung zwischen
Schweigepflicht und Öffentlichkeitsarbeit
14
Thementag: Fürsorgepflicht
15
Thementag: Kündigung
16
Thementag: Mitarbeiterinnen-/Mitarbeitergespräche
17
Thementag: Gefährdungsbeurteilung nach dem
Arbeitsschutzgesetz
18
Thementag: Mediation und ihre Bedeutung für die
betriebliche Interessenvertretung
19
Thementag: Pflegezeit- und Familienpflegegesetz
20
Thementag: Mutterschutz und Elternzeit
21
Informationen
Allgemeine Infos
22
Anmeldeformular
23
Seminare | 5
4 | Seminare
Thementag: Arbeitsvertrag
Formulararbeitsverträge als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Eher selten werden Arbeitsbedingungen bei Vertragsabschluss
einzeln ausgehandelt, sondern vorformulierte Arbeitsverträge (Formulararbeitsverträge) benutzt. Die Modernisierung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) führte zu einer strengeren Kontrolle
dieser Verträge. Das Bundesarbeitsgericht sowie die Instanzgerichte haben mittlerweile zahlreiche Klauseln als unwirksam verworfen. In dem Seminar werden die Grundlagen sowie Folgen der
Unwirksamkeit von Formularklauseln erläutert, die aktuelle Rechtsprechung dargestellt sowie die Beteiligungsrechte der Interessenvertretung aufgezeigt.
Themen
z Die Vorgaben des Nachweisgesetzes
z Überprüfung von Formulararbeitsverträgen: der Begriff der
„Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“
z Transparenzgebot und Verstoß gegen gesetzliche Grundgedanken
z Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsklauseln und deren Rechtsfolgen
z Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge
z Änderung von Vertragsbedingungen, Versetzungen,
Änderungskündigungen
z Freiwilligkeitsklauseln, Widerrufsvorbehalt und Ausschlussfristen
z Einsichts- und Überwachungsrechte der Interessenvertretung
Thementag: Arbeitszeugnis und Beurteilung
Die Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz erfordert regelmäßig
die Beifügung eines Arbeitszeugnisses. Deshalb sollen Arbeitszeugnisse wohlwollend und wahr sein. Durch verschlüsselte
Codes wird diese Anforderung scheinbar erfüllt. In diesem Seminar werden differenziert die Unterschiede einfacher und qualifizierter Zeugnisse vorgestellt, deren Bedeutung für die Bewerbung
sowie die inzwischen entschlüsselten Codes der Zeugnissprache
unter die Lupe genommen. Zu den Schwerpunkten dieses Thementages gehört, wie weit die gesetzlichen Interessenvertretungen die Betroffenen unterstützen können.
Themen
z Definition Zeugnis/qualifiziertes Zeugnis
z Zwischen Wohlwollen und Wahrheit: Welche Formulierungen
sind angemessen?
z Formalien der Zeugniserteilung
z Geheime Codes erkennen und beurteilen
z Berichtigung und rechtliche Möglichkeiten bei fehlerhaften
Zeugnissen
z Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
z Einsichtnahme, Auswertung und Speicherung von Zeugnissen
10.05.2016
08.11.2016
01.03.2016
27.09.2016
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminar-Nr.: D3-161912-742
Dortmund,
Hotel Esplande
Seminar-Nr.: D3-161913-742
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminar-Nr.: D3-161918-742
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminar-Nr.: D3-161919-742
Seminare | 7
6 | Seminare
Thementag: Urlaub
Thementag: Mehrarbeit/Überstunden
§ 7 Bundesurlaubsgesetz schreibt vor, dass die Urlaubswünsche
der Beschäftigten vorrangig zu berücksichtigen sind. Urlaub ist für
viele die schönste Zeit. Spätestens wenn die Planungen beginnen,
tauchen Fragen auf. Wann kann ich Urlaub nehmen? Welchen Urlaubsanspruch habe ich? Wer darf wann vorrangig seinen Urlaub
nehmen? Darf der Arbeitgeber Urlaub anordnen? Unter welchen
Umständen kann bereits gewährter Urlaub widerrufen werden?
Was ist, wenn ich im Urlaub krank werde? Kann alter Urlaub übertragen werden? Wann kann Urlaub verfallen? Das Seminar informiert über die umfangreichen Beteiligungsrechte der gesetzlichen
Interessenvertretungen im Spannungsfeld zwischen den Individualansprüchen der Beschäftigten und Arbeitgeberforderungen.
Wer differenziert schon zwischen Mehrarbeit und Überstunden?
Bedeutet mehr arbeiten gleich, Überstunden zu leisten? Sind „freiwillige“ Überstunden zuschlagspflichtig? Kann ich Überstunden
oder Mehrarbeit verweigern? Welche Ausgleiche gibt es für was?
Freizeit oder Geld? Dauerthemen der gesetzlichen Interessenvertretungen sind Arbeitszeitfragen, insbesondere Mehrarbeit und
Überstunden. Das Seminar klärt die Begriffe, rechtliche Grundlagen und die umfassenden Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen.
Themen
z Gesetzliche oder tarifliche Urlaubsansprüche
z Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
z Überblick über die Rechtsprechung, z. B. Widerruf der Genehmigung, Anordnung von Zwangsurlaub, Anspruch auf Urlaub
mit der Familie
z Möglichkeiten der Durchsetzung individualrechtlicher Ansprüche
Themen
z
z
z
z
Arbeitszeitgesetz, Arbeitszeitverordnung NRW
Überblick über Rechtsprechungen zu Mehrarbeit und Überstunden
Tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeiten
Initiativmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen
Interessenvertretung
12.04.2016
30.08.2016
25.02.2016
08.09.2016
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminar-Nr.: D3-161906-742
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminar-Nr.: D3-161907-742
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminar-Nr.: D3-161908-742
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminar-Nr.: D3-161909-742
Seminare | 9
8 | Seminare
Thementag: Betriebsklima
Einen Großteil unseres Lebens verbringen wir mit Arbeit. Arbeit
bestimmt wichtige Bereiche unseres Lebens. Entsprechenden
Einfluss hat das Betriebsklima auf das Wohlbefinden – und somit
die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Beschäftigten. Die Interessenvertretung kann auf das Betriebsklima positiven Einfluss
nehmen und Störfaktoren teilweise beheben oder entschärfen.
Wie und durch welche Handlungsschritte dies möglich ist, werden
wir in diesem Seminar aufzeigen.
Themen
z
z
z
z
z
z
Wie kann ich das Betriebsklima messen?
Welche Einflussfelder gibt es?
Wie gehe ich mit Störfaktoren um?
Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
Mitgestaltungsmöglichkeiten der Beschäftigten
Wertschätzende Kommunikation in Betrieb und Dienststelle
fördern
Thementag: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das AGG gebietet eine Gleichbehandlung aller Beschäftigten.
Diskriminierungen – gleich welcher Art – gar nicht erst zuzulassen
gehört zu den allgemeinen Aufgaben betrieblicher Interessenvertretungen. Benachteiligungen z. B. bei Aufstiegschancen oder
Eingruppierungen werden nicht immer sofort erkannt. Im Seminar
werden die Inhalte der Gesetzesgrundlagen sowie die aktuelle
Rechtsprechung insbesondere des EUGH dazu vorgestellt. Die
betrieblichen Interessenvertretungen sensibilisieren sich für die
Problemlage und informieren sich über ihre Handlungsmöglichkeiten. Welche individuellen Möglichkeiten Beschäftigte haben, sich
gegen Benachteiligungen/Diskriminierungen zu wehren, ist Bestandteil des Thementages.
Themen
z
z
z
z
z
z
z
Ziel des Gesetzes, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
Pflichten des Arbeitgebers, Rechte der Beschäftigten
Rechtsschutz
Antidiskriminierungsstelle
Aktuelle Rechtsprechung
Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
29.02.2016
05.09.2016
09.02.2016
01.09.2016
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminar-Nr.: D3-161928-742
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminar-Nr.: D3-161929-742
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminar-Nr.: D3-161900-742
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminar-Nr.: D3-161901-742
Seminare | 11
10 | Seminare
Thementag: Weisungsrecht
Das „Weisungsrecht“ des Arbeitgebers, auch als Direktionsrecht
bekannt, ergibt sich aus § 106 der Gewerbeordnung. Wie weit
geht das Direktionsrecht, wo sind Grenzen gesetzt? Welche gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten? Gibt es zu berücksichtigende betriebliche Vereinbarungen? In der Praxis kann es bei
Grenzüberschreitungen des Weisungsrechts zu Konflikten kommen. Das Seminar informiert über Reichweite und Grenzen des
Weisungsrechtes, die individualrechtlichen Aspekte sowie über
die Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen
im Spannungsfeld zwischen Ansprüchen der Beschäftigten und
Arbeitgeberforderungen.
Themen
z Begriffsbestimmung
z Weisungsrecht/Direktionsrecht gem. § 106 Gewerbeordnung
und anderer Rechtsnormen
z Umfang und Grenzen des Weisungs-/Direktionsrechtes
z Direktionsrecht vs. individuelle Arbeitnehmerrechte in der
Rechtsprechung
z Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der
gesetzlichen Interessenvertretungen
Thementag: Datenschutz in Dienststelle
und Betrieb
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse über die umfangreichen
Möglichkeiten des Bundes- und Landesdatenschutzgesetzes zum
Schutz vor unberechtigtem Umgang mit personenbezogenen
Daten der Beschäftigten. Die Teilnehmenden lernen, wie die gesetzlichen Bestimmungen im „Cloudzeitalter“ und in Zeiten sozialer
Netze rechtssicher umgesetzt und die Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen wahrgenommen werden können.
Themen
z
z
z
z
z
z
Erhebung, Aufbewahrung, Weitergabe von Personalinformationen
Nutzung personenbezogener und personenbeziehbarer Daten
Welche Daten darf der Arbeitgeber nutzen?
Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
Beispiele aus der betrieblichen Praxis
Aufgaben des/der betrieblichen Datenschutzbeauftragten
18.02.2016
06.10.2016
15.03.2016
20.09.2016
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminar-Nr.: D3-161902-742
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminar-Nr.: D3-161903-742
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminar-Nr.: D3-161904-742
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminar-Nr.: D3-161905-742
Seminare | 13
12 | Seminare
Thementag: Kontrolle und Überwachung
von Beschäftigten
Thementag: Abmahnung und andere
betriebliche Disziplinarmaßnahmen
Manche Arbeitgeber werden von ausgeprägten Kontrollbedürfnissen getrieben, anderen ist ein undefinierter Vertrauensvorschuss
für das Erreichen der Betriebsergebnisse wichtiger. Wenn die
„Kontrolleure“ sich durchsetzen wollen, nutzen sie alle technischen Möglichkeiten wie Videoüberwachung, Auswertung von Telefon-, Mail- oder Internetdaten, organisieren den Einsatz von
Privatdetektiven zur Kontrolle von Arbeitsunfähigkeiten oder führen
Taschen- und Türkontrollen durch. Welche umfangreichen Beteiligungsrechte die gesetzlichen Interessenvertretungen bei organisatorischen und technischen Maßnahmen haben, ist ebenso
Seminarinhalt wie die Frage, welche zu beachtenden schutzwürdigen Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten den ebenfalls berechtigten Überprüfungsansprüchen der Arbeitgeber
gegenüberstehen.
Die bekannteste betriebliche Disziplinarmaßnahme ist die Abmahnung. Weil sie eine verhaltensbedingte Kündigung vorbereiten
oder einleiten kann, ist sie so bedeutsam. Arbeitgeber nutzen mitunter auch Ermahnungen und Kritikgespräche als Disziplinierungsinstrumente. Die gesetzlichen Interessenvertretungen benötigen
für ihre Arbeit rechtlichen Sachverstand und müssen die qualitativen Unterschiede der Disziplinierungsmaßnahmen kennen und
handhaben können. Das Seminar informiert über die Individualrechte der Beschäftigten, die aktuelle Rechtsprechung und die differenzierten Beteiligungsrechte der gesetzlichen
Interessenvertretungen.
Themen
z
z
z
z
z
z
Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Risiken bei Nutzung von Telefon und Internet
Rechtliche Grenzen der Überwachung
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen
Betriebs- und Dienstvereinbarungen zum Schutz vor
Leistungs- und Verhaltenskontrolle
Themen
z
z
z
z
z
Rechtsgrundlagen zu Abmahnungen und Ermahnungen
Verschiedene Funktionen der Abmahnung
Veränderte Rechtsprechung zu Abmahnungsgründen
Anlässe und Folgen anderer Disziplinarmaßnahmen
Beteiligung von gesetzlichen Interessenvertretungen an
Sanktionsmaßnahmen
z Regelungsmöglichkeiten in Betriebs- und Dienstvereinbarungen
19.05.2016
25.10.2016
21.04.2016
08.12.2016
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminar-Nr.: D3-161910-742
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminar-Nr.: D3-161911-742
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminar-Nr.: D3-161914-742
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminar-Nr.: D3-161915-742
Seminare | 15
14 | Seminare
Thementag: Interessenvertretung zwischen
Schweigepflicht und Öffentlichkeitsarbeit
Gesetzliche Interessenvertretungen haben zu bestimmten Themen Verschwiegenheitspflichten, zu anderen Informationspflichten. Für eine wirksame Interessenvertretung ist es wichtig, dies
genau unterscheiden zu können. Der Interessenvertretung stellen
sich hinsichtlich dieser Problematik viele Fragen, z. B. sind Informationen über bevorstehende Kündigungen, ökonomische Missstände oder Gesundheitsgefährdungen Betriebsgeheimnisse
oder notwendiges Wissen zum Schutze der Belegschaft/ArbeitnehmerInnen? Das Seminar klärt über Rechtsgrundlagen auf und
sensibilisiert für die zu beachtenden Abgrenzungsfragen zwischen Schweigen oder Reden müssen.
Themen
z Tarifliche oder arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht
als Beschäftigte/r
z Schweige-/Geheimhaltungspflicht als gesetzliche
Interessenvertretung
z Gesetzliche Grundlagen bei kollektiven und individuellen
Angelegenheiten
z Differenzierung von betriebsinterner und -externer
Öffentlichkeitsarbeit
z Folgen kollektivrechtlicher und/oder individualrechtlicher
Verstöße gegen Schweigegebote
z Zusammenarbeit mit Gewerkschaften
Thementag: Fürsorgepflicht
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, mit den Beschäftigten
fürsorglich umzugehen. Dazu gehört, nicht nur die geleistete Arbeit
zu bezahlen, sondern sich in allen Fragen der Arbeitsbedingungen
an Gesetze, Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen
sowie Arbeitsverträge zu halten. In diesem Seminar wird über die
unterschiedlichen Rechtsgrundlagen der Fürsorgepflicht informiert,
und es werden die Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretungen aufgezeigt.
Themen
z Die gegenseitigen Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und
Beschäftigte aus dem Arbeitsvertrag
z Begriffsbestimmung und Rechtsgrundlagen der arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht
z Umfang und verschiedene Formen der Fürsorgepflicht:
Schutz-, Sorgfalts- und Auskunftspflichten
z Formalrechtliche Folgen der Verletzung von Fürsorgepflichten
z Handlungsfelder und Wirkungsmöglichkeiten der betrieblichen
Interessenvertretung
26.04.2016
03.11.2016
10.03.2016
15.09.2016
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminar-Nr.: D3-161916-742
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminar-Nr.: D3-161917-742
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminar-Nr.: D3-161922-742
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminar-Nr.: D3-161923-742
Seminare | 17
16 | Seminare
Thementag: Kündigung
Thementag: MitarbeiterInnengespräche
Eine Kündigung ohne Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung ist unwirksam. Die Zustimmungsverweigerungsgründe
sind aber begrenzt. Für Beschäftigte und gesetzliche Interessenvertretung ist für die Abwehr von Kündigungen entscheidend, ob
beurteilt werden kann, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt
ist.
Das Seminar behandelt praxisnah und verständlich den Kündigungsschutz und stellt die kollektiv- und individualrechtlichen
Handlungsmöglichkeiten vor.
In immer mehr Unternehmen, Dienststellen und Verbänden werden sogenannte Mitarbeitergespräche geführt und teilweise auch
Ziele vereinbart. Die Gespräche sind in diesem Kontext zum einen
ein Instrument der Personalführung, zum anderen ein Instrument
zum Beispiel zur Bemessung leistungsorientierter Bezahlung aufgrund tariflicher Regelungen. Die Arbeitgeber versprechen sich
bessere Arbeitsergebnisse und eine höhere Motivation der Belegschaft. Die gesetzlichen Interessenvertretungen müssen sich mit
einer Vielzahl von zu beachtenden Fragen auseinandersetzen. Dieses Seminar vermittelt die erforderlichen rechtlichen Kenntnisse für
die gesetzlichen Interessenvertretungen, damit diese von der Gesprächseinführung bis zum Abschlussgespräch die Beschäftigten
prozessual begleiten und erfolgreich in die Verhandlungen von Betriebs- und Dienstvereinbarungen einsteigen können.
Themen
z Kündigungsarten/Kündigungsgründe
z Besondere Kündigungsschutzverfahren für besonders
Geschützte wie Schwangere, Schwerbehinderte,
Auszubildende usw.
z Kündigungsschutzklage
z Weiterbeschäftigungsanspruch
z Verfahren beim Arbeitsgericht
z Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
Themen
z Zweck und Ziel von Mitarbeitergesprächen
z Warum Zielvereinbarungen schließen? Hintergründe und
rechtliche Aspekte
z Wie sollten sich die KollegInnen auf das Gespräch vorbereiten?
z Ablauf eines Mitarbeitergesprächs, Gesprächsleitfäden
z Notwendige Qualifizierungen der Führungskräfte
z Welche Ziele können vereinbart werden und wie müssen sie
formuliert sein?
z MitarbeiterIn und Führungskraft können sich nicht einigen –
was ist zu tun?
z Rolle und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
z Tipps für Betriebs- und Dienstvereinbarungen
07.04.2016
10.11.2016
14.04.2016
05.10.2016
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminar-Nr.: D3-161926-742
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminar-Nr.: D3-161925-742
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminar-Nr.: D3-161924-742
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminar-Nr.: D3-161927-742
Seminare | 19
18 | Seminare
Thementag: Gefährdungsbeurteilung nach dem
Arbeitsschutzgesetz
Thementag: Mediation und ihre Bedeutung für
betriebliche Interessenvertretungen
Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung bildet
eine zentrale Grundlage des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. In diesem Seminar erlangen die Mitglieder der gesetzlichen Interessenvertretungen rechtliche Kenntnisse und
lernen anerkannte Konzepte der Gefährdungsbeurteilung kennen.
Die Teilnehmenden erfahren, wie sie den Prozess der systematischen Gefährdungsbeurteilung im Betrieb anstoßen bzw. durchsetzen und wie dadurch die Arbeits- und Gesundheitsbedingungen
spürbar verbessert werden können.
Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur allgemeinen Beilegung von Konflikten und gilt als kostengünstige Alternative zur außergerichtlichen Einigung. Auch die Konfliktbewältigung zwischen
betrieblichen Interessenvertretungen und Arbeitgebern könnte einvernehmlich über Mediation erfolgen. Das Seminar zeigt auf, ob
und unter welchen Umständen das Mediationsgesetz im Streitfall
hilft, die Interessenvertretung in Betrieb/Dienststelle wirksamer
durchsetzen zu können.
Themen
z Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen an die
Gefährdungsbeurteilung
z Beispiele für Konzepte und Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung
z Maßnahmen für gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung
z Beteiligungsrechte und Handlungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
z Überblick Mediationsgesetz
z Mediation in der Abgrenzung zur gesetzlich vorgesehenen
Konfliktbewältigung (Einigungsstellen oder Gerichtsverfahren)
z Beispielhafte Darstellung eines Mediationsverfahrens
z Chancen und Risiken von Mediationsverfahren für
Interessenvertretungen
z Nutzungsmöglichkeiten von Mediation innerhalb der
betrieblichen Interessenvertretung
02.06.2016
22.11.2016
12.05.2016
27.10.2016
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk
Seminar-Nr.: D3-166747-742
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminar-Nr.: D3-161920-742
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminar-Nr.: D3-161921-742
Themen
Köln, Hotel Tryp by Wyndham
Koeln City Centre
Seminar-Nr.: D3-166746-742
Seminare | 21
20 | Seminare
Novellierung Pflegezeitgesetz 2015
Novellierung Pflegezeitgesetz 2015
Thementag: Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz
Thementag: Mutterschutz und Elternzeit
Nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) haben Beschäftigte Anspruch auf völlige Freistellung von der Arbeit oder Arbeitszeitreduzierung für akute Kurzzeitpflege oder längere Pflege naher
Angehöriger in häuslicher Umgebung. Dies wird flankiert von dem
so genannten Familienpflegezeitgesetz (FPfZG), welches Finanzierungsmöglichkeiten für Beschäftigte zur Überbrückung der daraus
entstehenden Gehaltsrisiken bietet. Mit der Gesetzesreform in
2015 haben sich somit die Möglichkeiten für Beschäftigte wesentlich verbessert. Das Seminar vermittelt praxisnah alle Informationen
dazu: Es werden die rechtlichen Grundlagen der Freistellung dargestellt sowie mögliche Probleme für die Beschäftigten erläutert. Darüber hinaus werden die Handlungs- und Gestaltungsoptionen der
betrieblichen Interessenvertretung aufgezeigt.
Themen
z Anspruch und Voraussetzungen auf Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit, Erläuterung der Unterschiede und Gemeinsamkeiten
z Dauer der Freistellung/vollständige oder teilweise Freistellung
z Nachweispflichten und einzuhaltende Fristen
z Entgeltfortzahlung und besonderer Kündigungsschutz
z Sozialrechtliche Folgen: Kranken-, Arbeitslosen- und
Rentenversicherung
z Befristete Verträge für Vertretungspersonen
z Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
z Betriebliche Umsetzungsmöglichkeiten
z Ausgleich von Gehaltseinbußen durch Darlehen
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle (werdenden) Mütter,
die in einem Arbeitsverhältnis stehen; der Anspruch auf Elternzeit
besteht für jeden Elternteil zur Betreuung und Erziehung des eigenen Kindes. In diesem Seminar werden die gesetzlichen (Neu-)Regelungen zu Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld und Elterngeld
Plus seit 2015 umfassend und praxistauglich vermittelt.
Themen
z Neuregelungen und aktuelle Rechtsprechung
z Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus (seit 2015)
z Neue Regelung: Übertragbarkeit eines Teils der Elternzeit auf
einen späteren Zeitpunkt
z Mutterschutz und Fristen
z Kündigungsschutz bei Mutterschutz und Elternzeit
z Elterngeld, Mutterschutzlohn und -geld
z Elternzeit – Anspruch, Dauer, Aufteilung, Partnermonate
z Arbeitsplatz nach Rückkehr aus der Elternzeit
z Beteiligungsrechte und Handlungsoptionen der betrieblichen
Interessenvertretung
18.02.2016
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminar-Nr.: D3-166773-091
16.06.2016
24.11.2016
12.05.2016
06.12.2016
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminar-Nr.: D3-166776-091
Essen,
DGB-Haus
Seminar-Nr.: D3-166777-091
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminar-Nr.: D3-166774-091
Köln, Hotel TRYP by Wyndham
Koeln City Centre
Seminar-Nr.: D3-166775-091
Seminare | 23
22 | Infos
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DER GEWERKSCHAFTEN
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PLZ: ....................... Wohnort: .....................................................................................
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Adresse der Dienststelle
Kosten für Tagesseminare:
216,- Euro Seminarkostenpauschale (USt.-frei)
zzgl. Kosten für Seminarverpflegung
Betrieb: ........................................................................................................................
Straße: ..........................................................................................................................
Die Seminare sind geeignet zur Vermittlung erforderlicher Kenntnisse
für die Tätigkeit der Betriebs- und Personalräte , MAVén und SBVén.
Die entstehenden Seminarkosten sind von der Dienststelle/Betrieb
zu tragen. Für die Teilnahme ist die Beschlussfassung des jeweiligen
Gremiums erforderlich.
PLZ: ............................ Ort: ..........................................................................................
Telefon: ......................................................... Fax: .......................................................
E-Mail: ..........................................................................................................................
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit
jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung
sowie Gleichstellungsbeauftragte
Die Freistellung erfolgt nach (bitte ankreuzen):
o § 37 (6) BetrVG
o § 20 (3) BetrVG
o § 42 (5) LPVG
o § 96 (4) SGB IX
o § 16 (2) LGG
o § 10 (5) BGleichG
o § 46 (6) BPersVG o § 24 (2) BPersVG o § 19 (3) MVG
o § 21 (2) LPVG
o § 16 MAVO
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Seminarabsagen
Das DGB-Bildungswerk e. V. behält sich vor, Seminare aufgrund
zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung der
ReferentInnen – auch kurzfristig – abzusagen.
Datum: ....................................... Unterschrift: ............................................................
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E-Mail: mbecker@@dgb-bildungswerk-nrw.de
Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass
meine Daten zum Zwecke der Seminarorganisation
sowie für Informationen über weitere Seminare und
Veranstaltungen des DGB-Bildungswerk NRW e.V.
elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
Mit der Anmeldung erkenne ich die Teilnahmebedingungen des DGB-Bildungswerk NRW e.V. an.
Siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen:
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