infoheft_2015_02 - Bauernverband Altmarkkreis Salzwedel e. V.

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infoheft_2015_02 - Bauernverband Altmarkkreis Salzwedel e. V.
Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V.
INFORMATIONSHEFT
Ausgabe 02-2015
Verbandsarbeit
Agrarpolitik / Öffentlichkeitsarbeit
Recht / Verwaltung
Intensive Befassung zur
Novellierung der Düngeverordnung
in den Verbandsgremien
Grüne Woche 2015: Agrarpolitisches
Spitzentreffen und MegaPublikumsevent
Verschmutzte Fahrbahnen
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Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V.
Ausgabe 02-2015
Inhalt
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Grüne Woche 2015: Agrarpolitisches Spitzentreffen
und Mega-Publikumsevent
Mit einer Beteiligung von 1.658 Ausstellern aus 68 Ländern,
über 70 Landwirtschaftsministern aus allen Kontinenten und
einer starken Präsenz von agrar- und wirtschaftspolitischen
Delegationen aus dem In- und Ausland verzeichnete die
weltgrößte Ausstellung für Landwirtschaft, Ernährung und
Gartenbau die stärkste Beteiligung seit 44 Jahren.
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Film vermittelt Einblicke in Nutztierställe
Der Bauernverband Sachsen-Anhalt stellte auf der Grünen
Woche seinen filmischen Beitrag zum Tierschutz erstmals dem
Publikum vor.
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ErlebnisBauernhof der Grünen Woche begeistert
Berlin
6
Ausbildungsbetriebe werben auf der Messe
„CHANCE 2015“ für Grüne Berufe
Nahezu 10.000 Besucher kamen zur Bildungs-, Job- und
Gründermesse „CHANCE 2015“ nach Halle, um sich bei den ca.
250 Ausstellern zu informieren.
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Bauernverband im Fachverband
Bewässerungslandbau
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Interessengemeinschaft Schwein
10 Verschmutzte Fahrbahnen
10 Hinweise zum Umtausch des Sachkundenachweises
Um weiter sachkundig im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes
zu bleiben muss man bis November 2015 einen neuen
Sachkundenachweis – Sachkundechipkarte - besitzen.
11 Sachkunde zur Nottötung von Saugferkeln
11 Weiterbildung Sachkunde im Pflanzenschutz
11 Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur
Erbschaftssteuer
12Dienstleistungsangebot
12 Börsentrends richtig nutzen: Die RegelBasierte
Anlagestrategie von R+V
Eine Anlagestrategie
mit
attraktiven
Chancenund
Risikoverhältnis? Die gibt es - auch in Zeiten niedriger Zinsen.
Beispielsweise die fondsgebundene R+V-Rentenversicherung
mit RegelBasierter Anlagestrategie.
Diskussionsrunden zu Entwicklungsstrategien
unserer Molkereien
Höher, schneller, weiter – Entwicklungsstrategien unserer
Molkereien, war das diesjährige Thema des Fachforums Milch
des DBV im Rahmen der Internationalen Grünen Woche 2015.
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Fachausschuss Erneuerbare Energien fordert
bessere Vergütung für große Gülleanlagen
8
Land plant Gesetz zur Sicherung der Agrarstruktur in
Sachsen-Anhalt
8
Intensive Befassung zur Novellierung der
Düngeverordnung in den Verbandsgremien
Kalkulation zur Nachrüstung von Lagerraum für
Biogasanlagen bei Erweiterung der Lagerdauer von
180 auf 270 Tagen
In der Regel wird die erweiterte Lagerdauer von Gärresten
zu zusätzlichen Investitionen führen. Im Beitrag wird an vier
Beispielen die Auswirkung für einzelne Anlagen kalkuliert.
Wir – diese Menschen hier – machen Euch satt
Unter dem Motto „Wir machen Euch satt“ versammelten sich am
Landwirte und Sympathisanten vor dem Berliner Hauptbahnhof,
um für ein zeitgemäßes Bild der Landwirtschaft zu demonstrieren.
7
9
13 Sozialversicherungsbeiträge in Polen im Jahr 2015
13 Beitragssätze zur rumänischen Sozialversicherung
im Jahr 2015
14 Information über bemerkenswerte Unfälle im Monat
Dezember 2014
14 Übersicht über Rundschreiben des DBV 2014/15
14 Übersicht über Rundschreiben des LBV 2015
15Veranstaltungshinweise
Impressum
Herausgeber:
Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V.
Maxim-Gorki-Straße 13
39108 Magdeburg
PF 320 151
39040 Magdeburg
Tel. 0391 / 7 39 69-0
Fax 0391 / 7 39 69-33
http://www.lbv-sachsenanhalt.de/
[email protected]
Druck:
Redaktion:
Katharina Elwert (Elw.)
[email protected]
Dr. Susanne Brandt (Dr. Br.)
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Dr. Ines Okunowski (Dr. Okun.)
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Birgit Gippner (Gipp.)
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Edgar Grund (Gr.)
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SCHLÜTER Print Pharma Packaging GmbH
Grundweg 77, 39218 Schönebeck
Helgard Wiegand (Wie.)
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erscheint 12-mal im Jahr
Andrea Drößler (Drö.)
[email protected]
Fotos, falls nicht anders gekennzeichnet: App.
Redaktionsschluss: 28.01.2015
Christian Apprecht (App.)
[email protected]
Titelbild
Im von den Vereinten Nationen ausgerufenen Jahr des Bodens wird
sich auch die Verbandsarbeit weiter
auf das wichtigste Produktionsmittel
unserer Mitglieder konzentrieren.
Die Wahrung und Verbesserung
der ökologischen Funktion ist in
der Landwirtschaft selbstverständlich. Deshalb ist unser Engagement
gefordert, Flächenverluste zu minimieren, unseren Mitgliedern faire
Möglichkeiten am Bodenmarkt zu
erstreiten und vorhandene Restriktionen in der nachhaltigen Ausschöpfung des Ertragspotentials
abzubauen beziehungsweise neue
Einschränkungen zu verhindern.
Ausgabe 02-2015
Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V.
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Kommentar
Werte Verbandsmitglieder,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Verpachtung von Acker und Grünland ist an sich schon ein sehr sensibles Thema und die Verfahrensweise bei
großen Flächeneigentümern steht ganz
besonders im öffentlichen Interesse. In
letzter Zeit ist da nicht nur die BVVG
in der Kritik, sondern zunehmend auch
die evangelische Kirche Mitteldeutschlands. Seit 2010 ist aufgrund eines Beschlusses der Landessynode im „Kirchengesetz über Grundstücke in der
Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland“ die Zuständigkeit für Verpachtung
neu geregelt worden. War bisher die
Kirchgemeinde über den Gemeindekirchenrat (GKR) in die Entscheidung
eingebunden und das jeweilige Kreiskirchenamt (KKA) vor allem mit der Umsetzung beauftragt, so entscheidet nun das
KKA im Prinzip selbständig. Bei dem
der Kirchengemeinde gehörenden Kirchenacker wird mit dem GKR lediglich
das Benehmen hergestellt, indem dem
GKR der Pachtinteressent mitgeteilt
wird, der den Zuschlag erhalten soll. Ein
Einvernehmen ist nicht erforderlich und
somit auch kein Mitbestimmungsrecht.
Auch bei dem sogenannten Pfarracker
hat der GKR keinen Einfluss auf die Verpachtung, denn er bekommt von dem
KKA nur die Entscheidung mitgeteilt.
Als Grundlage für die Arbeit jedes KKA
in der Landeskirche wurde hierzu ein
Punktesystem (siehe Kasten) als Bewertungsrahmen erstellt. Nach meinem
Kenntnisstand scheint dies bisher aber
in den Kirchenkreisen unterschiedlich
umgesetzt worden zu sein. Zumindest
im Kirchenkreis Egeln ist festzustellen,
dass öfter Landwirte den Vorrang erhielten, die am kirchlichen Dorfleben
nicht teilnehmen. Und es entstand der
Eindruck, dass nur nach der Höhe des
Pachtpreisangebotes vergeben wurde.
Da ist es nicht verwunderlich, dass die
Kritik von Seiten der Landwirtschaft und
von den Kirchgemeinden kommt. Von
der Geschäftsführerin des Kreisbauernverbandes Salzland und einigen betroffenen Mitgliedern unseres Verbandes
wurde daraufhin am 06.11.2014 ein
Gespräch mit der Leiterin des KKA in
Wanzleben und dem Superintendenten
des Kirchenkreises Egeln durchgeführt.
Dabei wurde von Seiten der Kirche deutlich gemacht, dass man grundsätzlich an
dem Punktesystem festhalten möchte,
da auch die „freihändige“ Vergabe durch
die GKR in Vergangenheit in der Kritik
stand und dass deshalb auch weiterhin ein möglichst objektives Verfahren
angestrebt wird, auch wenn dies derzeit noch nicht befriedigend funktioniert. Schon in Vorbereitung auf dieses
Gespräch zeigte sich, dass von uns
Landwirten ganz viele und zum Teil sehr
verschiedene Gedanken und Forderungen kommen, was bei der Verpachtung
berücksichtigt oder gar entscheidend
sein soll. Dass hierbei oft aus der Sicht
des eigenen Betriebes argumentiert
wird, ist nachvollziehbar, erschwert aber
eine einheitliche Forderung von Seiten
des Berufsstandes. Einig waren wir uns
jedoch sehr schnell, dass das Engagement des Betriebes bzw. der Betriebsleitung / des Betriebsleiters in der Kirchengemeinde und im Ort eine wichtige
Rolle spielen muss, eine nachhaltige
Produktionsweise wichtig ist und dass
die Betriebsform keinen Einfluss haben
darf. Zur Disposition stand dann, ob ein
Vorrang für Betriebe mit einer höheren
Anzahl der Beschäftigten je Hektar, mit
Tierproduktion, mit Lehrlingsausbildung
bzw. mit ökologischem Anbau bestehen
sollte. Recht unterschiedliche Auffassungen bestanden, wie die Ortsansässigkeit besser definiert werden könnte,
weil sich manche Betriebe über mehrere
Ortschaften erstrecken und ob bei dem
Vorzug des bisherigen Pächters auch
der Vorpächter berücksichtigt werden
sollte (da viele bisherige Pächter zuletzt
nicht berücksichtigt worden sind). Ein
ganz heißes Eisen ist die Festlegung
des Pachtpreises. Verständnis müssen
wir dafür aufbringen, dass Pachteinnahmen für die Kirche eine wesentliche
finanzielle Einnahmequelle ist, um die
vielfältigen Aufgaben, denen sich die
Kirche stellt, realisieren zu können. Dies
darf aber nicht dazu führen, dass der
Pachtpreis das entscheidende Kriterium
bei der Vergabe ist! Hier wurde uns von
beiden Kirchenvertretern bei unserem
Gespräch am 6.11. versichert, dass der
Pachtpreis ja nur ein Kriterium ist und
oftmals nicht der Höchstbietende den
Zuschlag bekommt. Schwierig ist aber
auf jeden Fall die Formulierung, dass für
Angebote mit „deutlich“ über 30% über
dem vom KKA festgelegten Mindestpreis
drei Punkte vergeben werden. Dies ist
nicht nur unkonkret, sondern bietet auch
Anlass zu Spekulationen. Es bleibt aber
auch insgesamt fragwürdig, ob ein solches Verfahren mit Ausschreibung und
dem Hoffen auf möglichst hohe Gebote nicht den Wertvorstellungen unseres
christlichen Glaubens entgegensteht!
Ganz abgesehen von der Vorbildwirkung, die die Kirche hier hat. Wenn vom
Verpächter ein maßvolles Pachtangebot
erstellt würde, dass sich an den ortsüblichen Pachtpreis und die wirtschaftlichen
Bedingungen anlehnt, wäre dies anstelle des derzeit praktizierten Ausschreibungsverfahrens eine wünschenswerte
Alternative, die der Kirche insgesamt
sehr gut zu Gesicht stehen würde. Dann
könnten alle anderen Kriterien über den
GKR in die Vergabeentscheidung einfließen. So würde sicher das Verfahren
für die Verwaltung im KKA auch deutlich
vereinfacht werden. Doch nach einer
solchen Änderung sieht es derzeit nicht
aus. Denn nachdem die Kreissynode
des Kirchenkreises Egeln am 8.11.2014
in Oschersleben Änderungsvorschläge
bezüglich der Rückübertragung der Verpachtung in den Verantwortungsbereich
der GKR beschlossen hatte, sind diese
von der Landessynode am 20. November in Erfurt nicht umgesetzt worden. Es
wurde stattdessen entschieden, dass
erst 2016 über eine eventuelle Änderung befunden wird! So bleibt kurzfristig
nur zu hoffen, dass unter Ausnutzung
aller kirchenrechtlichen Spielräume, von
den KKA die neuen Verpachtungen in
enger Abstimmung mit den GKR vorgenommen werden. Entsprechend des Positionspapiers der Kreissynode soll im
Kirchenkreis Egeln jeder GKR zukünftig
je einen Punkt für das Engagement der
Betriebe und den gewünschten Pächter
abgeben können. Es ist einfach wichtig,
dass die am kirchlichen Leben vor Ort
beteiligten Landwirte wieder öfter auch
die Pächter der kirchlichen Flächen sein
werden - also die Kirche im Dorf bleibt.
das.
Ihr Ekkehard Horrmann,
Landwirt in Welsleben, Vorstandsmitglied im Bauernverband Salzland e.V.
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Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V.
Ausgabe 02-2015
Grüne Woche 2015: Agrarpolitisches Spitzentreffen und Mega-Publikumsevent
(App.) Bei ihrer 80. Jubiläumsausgabe hat die Internationale Grüne Woche
Berlin 2015 (IGW) ihren Stellenwert als
Leitmesse und Dialogplattform für das
gesamte Agribusiness unterstrichen.
Mit einer Beteiligung von 1.658 Ausstellern aus 68 Ländern, über 70 Landwirtschaftsministern aus allen Kontinenten
und einer starken Präsenz von agrarund wirtschaftspolitischen Delegationen
aus dem In- und Ausland verzeichnete
die weltgrößte Ausstellung für Landwirtschaft, Ernährung und Gartenbau
die stärkste Beteiligung seit 44 Jahren. Ideelle Träger der Messe sind der
Deutsche Bauernverband (DBV) sowie
die Bundesvereinigung der Deutschen
Ernährungsindustrie.
Die Messe Berlin registrierte mehr als
415.000 Besucher. Die Pro-Kopf-Ausgaben der Verbraucher lagen mit 117
Euro leicht über dem Vorjahresniveau
und bescherten den Ausstellern Umsätze von rund 48 Millionen Euro.
Foto: Spezialitäten vom Roten Harzer Höhenvieh bewarb Brockenbauer Uwe Thielecke.
mehr Realitätssinn. „Zusätzliche nationale Regulierungen und Alleingänge in
der Tierhaltung, im Umweltrecht, in der
Düngeverordnung und beim Mindestlohn drohen für viele Betriebe zu un-
Foto: Verschiedene Sorten Eierlikör stellte der Altenweddinger Geflügelhof den Besuchern vor.
Die Eröffnungsfeier im CityCube Berlin
mit rund 3.500 Ehrengästen, darunter
über 1.000 Delegationsgäste aus 111
Ländern, nutzte der Präsident des DBV,
Joachim Rukwied, für ein deutliches
Statement: „Wir Landwirte wollen und
können unternehmerisch mit den Herausforderungen der Märkte umgehen.
Auf eine veränderte Nachfrage stellen
sich die Bauernfamilien ein, genauso
auf veränderte gesellschaftliche Anforderungen, wenn diese von Handel und
Verbrauchern mitgetragen werden. Wir
sind offen für den Dialog und für Veränderungen. Die Bauernfamilien fordern
aber nachdrücklich ein, dass die politischen und medialen Debatten über
Landwirtschaft und Ernährung mit Fairness, Offenheit und mehr Sinn für die
Realität geführt werden“.
Auch von der Politik forderte Rukwied
tragbaren Belastungen zu werden.“ So
müsse man als „bittere Erkenntnis der
vergangenen Jahre“ festhalten, dass
dies zu Strukturwandel und zum Verlust
von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen
gerade in kleineren Betrieben geführt
habe. „Ich bin besorgt, dass Landwirte
immer weiter in den Schraubstock zwischen den Realitäten der Märkte und
den Vorgaben der Politik geraten. Deshalb müssen wir den notwendigen Freiraum für unternehmerische Entscheidungen und für eine Weiterentwicklung
erhalten.“
Für die Land-und Ernährungswirtschaft
ist die IGW der Branchentreff, das Forum für aktuelle agrar- und verbraucherpolitische Diskussionen und die Perspektiven der Betriebe. „Themen wie die
Weiterentwicklung der Haltungsbedingungen der Nutztiere über die Initiative
Tierwohl, der derzeit desaströse Preisdruck auf den meisten Agrarmärkten verstärkt durch Russland-Embargo wie
durch Mindestlohn - , die positive Bilanz
bei Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz und die gleichzeitig großen Herausforderungen beim Flächenschutz im
Internationalen Jahr der Böden standen
im Mittelpunkt vieler Gespräche und
Konferenzen. Zur Entbürokratisierung
der EU-Agrarpolitik hat der Bauernverband konkrete Vorschläge Kommissar
Hogan unterbreitet“, resümiert Rukwied
zum Abschluss der Messe.
Zum 25. Mal präsentierte sich auch das
Bundesland Sachsen-Anhalt auf der
IGW mit insgesamt 82 Unternehmen
aus der Land- und Ernährungswirtschaft
sowie des Tourismus. Aus den Reihen
des Bauernverbandes warben unter
anderem die Schafmilchkäserei JAARE
aus Lindau, der Altenweddinger Geflügelhof und Brockenbauer Uwe Thielecke aus Tanne für ihre Spezialitäten.
Nachruf
Am 16. Dezember 2014 verstarb unser Ehrenmitglied
Hans-Ulrich v. Trotha
aus Cösitz im Landkreis Anhalt, im
Alter von 85 Jahren.
Mit Hans-Ulrich v. Trotha verliert der
Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V.
ein Mitglied, das den Aufbau und die
Entwicklung der berufsständischen
Vertretung im Land Sachsen-Anhalt
maßgeblich begleitet hat.
Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Frank Zedler
Präsident
Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V.
Ausgabe 02-2015
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Film vermittelt Einblicke in Nutztierställe
(Elw./App.) Der Bauernverband Sachsen-Anhalt stellte am 16. Januar auf
der Grünen Woche seinen filmischen
Beitrag zum Tierschutz erstmals dem
Publikum vor. Zahlreiche Gäste, auch
Landtagsabgeordnete und Vertreter des
Landwirtschaftsministeriums, konnten
sich davon überzeugen, dass Tierhalter
ihrer Verantwortung gerecht werden. In
einem Interview mit Radio Brocken auf
der Bühne konnten wir die Hintergründe
zum Film erläutern.
Als Drehorte stellten sich die Agrargesellschaft Riestedt, der Bio-Geflügelhof
Deersheim und die Agrargesellschaft
Prießnitz zur Verfügung.
Der kindgerecht aufbereitete Film unterstützt die Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes und steht Interessierten zur Verfügung. Downloadlink oder DVD können
in der Landesgeschäftsstelle angefordert werden. Der Film entstand im
Foto: Katharina Elwert, Hauptgeschäftsführerin des Bauernverbandes, stellte den Film gemeinsam mit dem
Regisseur Vincenz Sacher in der Sachsen-Anhalt-Halle den Besuchern vor.
Rahmen eines Projektes mit Unterstützung der Agrarmarketinggesellschaft
und des Landeswirtschaftsministeriums
des Landes Sachsen-Anhalt.
Wir – diese Menschen hier – machen Euch satt
(App.) Unter dem Motto „Wir machen
Euch satt“ versammelten sich am 17.
Januar etwa 1.000 Landwirte und Sympathisanten vor dem Berliner Hauptbahnhof, um als Gegenpol zur „Wirhaben-es-satt“-Demonstration für ein
zeitgemäßes Bild der Landwirtschaft zu
demonstrieren.
Die Organisatoren wollten mit dieser Aktion zum Dialog aufrufen. Denn Konfrontationen, wie sie vom Aktionsbündnis
„Wir haben es satt“ provoziert werden,
lösen keine Probleme, sondern schaffen
nur neue. Deshalb bieten sich die Landwirte offen als Gesprächspartner an,
unter dem Motto: „Reden Sie MIT uns,
nicht ÜBER uns!“
Das ist auch der Kerngedanke einer
Petition, die diese Landwirte-Initiative
„Frag doch mal den Landwirt“ im Vorfeld
der Demonstration ins Netz gestellt hat.
Foto: Katharina Elwert
Bereits über 3.000
Internetnutzer haben diese innerhalb
weniger Tage unterzeichnet.
Foto (DBV): DBV-Präsident Rukwied (re.) setzt ein Zeichen mit der Übergabe einer Kiste mit leckeren Lebensmitteln an den Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt: Wir machen satt, wir machen Genuss!
Nähere Informationen gibt es unter:
http://www.fragdenlandwirt.de/.
Der Bauernverband unterstützte die Aktion im Hintergrund und griff auch das
Thema im Rahmen der Grünen Woche
auf. In den vergangenen Monaten sei
der Ton in Teilen von Politik und Öffentlichkeit gegenüber der Landwirtschaft
schroffer geworden, stellte DBV-Präsident Rukwied fest. Teilweise werde
versucht, kampagnenartig und mit falschen Behauptungen Stimmung gegen
redliche Bauernfamilien zu machen. Die
fortgesetzte öffentliche Anklage mit Begriffen wie „industrielle Landwirtschaft“,
„Doping im Stall“ oder “Massentierhaltung“ stelle eine ganze Berufsgruppe
in das gesellschaftliche Abseits, die
herausragende innovative Arbeit leiste
und die sich auf die Anforderungen von
Märkten und Verbrauchern ausgerichtet
habe.
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Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V.
Ausgabe 02-2015
ErlebnisBauernhof der Grünen Woche begeistert Berlin
(FNL/App.) Der ErlebnisBauernhof 2015
auf der Internationalen Grünen Woche
in Berlin hat nach dem Ende der zehn
Messetage eine sehr positive Bilanz gezogen. „Wir konnten in diesem Jahr wieder mehr als 325.000 Besucher in unser
Halle begrüßen. Wir gehören erneut zu
den beliebtesten Sonderschauen der
Messe. Besonders erfreut uns, dass
die Anzahl der Besuche von hochrangigen Vertretern aus Politik, Wirtschaft
und Gesellschaft noch einmal gesteigert
werden konnte. Das zeigt, unsere Ideen
kommen an, unsere Inhalte laden zum
Dialog ein. Wir haben uns als Kommunikationsplattform der Branche erfolgreich
profiliert und eine enorme Bandbreite
von Themen abgedeckt“, erklärte FNLGeschäftsführer Dr. Anton Kraus.
Die Darstellung der Themenbereiche
„Pflanzenproduktion“ mit dem Themenschwerpunkt Boden und der Themenbereich „Tierproduktion“ mit dem
Rinderstall, dem Kuh Mobil, dem Tiertransporter und dem Schweine Mobil
sorgen für eine gute Kommunikationsbasis mit den Messebesuchern.
Beinahe fünfundsiebzig Prozent der
Foto: Landwirtschaft in die Stadt zu bringen, ist Anliegen des Erlebnisbauernhofes. Das Schweinemobil,
eine vollfunktionsfähige Bucht auf einem Hänger, veranschaulicht moderne Schweinemast.
Messebesucher stellten dem ErlebnisBauernhof in einer repräsentativen
Umfrage der Messe Berlin ein positives
Zeugnis bei der Vermittlung von Wissen
über die moderne Landwirtschaft aus.
Lediglich drei Prozent äußerten sich
diesbezüglich kritisch.
Der ErlebnisBauernhof ist eine gemeinsame Initiative des Deutschen
Bauernverbandes, des Vereins information.medien.agrar und der Fördergemeinschaft Nachhaltige Landwirtschaft, die den ErlebnisBauernhof
federführend koordiniert. Über 60 weitere Partner sind beteiligt. Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt den
ErlebnisBauernhof.
Ausbildungsbetriebe werben auf der Messe „CHANCE 2015“ für Grüne Berufe
(Dr. Okun.) Nahezu 10.000 Besucher
kamen am 16./17. Januar zur Bildungs-,
Job- und Gründermesse „CHANCE
2015“ nach Halle, um sich bei den ca.
250 Ausstellern zu informieren.
Die Möglichkeit, für ihren eigenen Berufsnachwuchs zu werben, nutzten drei
landwirtschaftliche Ausbildungsbetriebe
und stellten während der Messetage
ihre Ausbildungsberufe vor. Auszubildende und junge Fach- und Führungskräfte der Ostrauer Agrar GmbH, der
Agrargenossenschaft Querfurt e.G., der
Landwirtschaft Wallhausen GmbH & Co.
KG und von Stücker Landtechnik, informierten über Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Agrarbereich. Unterstützung erhielten sie von Mitarbeitern
des Bauernverbandes Saaletal e.V. und
von Lehrern aus der Berufsbildenden
Schule II des Landkreises Saalekreis,
Standort „Carl Wentzel“.
Ein landwirtschaftlicher Schlepper war
ein besonderer Anziehungspunkt für die
jugendlichen Besucher am Messestand
der Agrarwirtschaft, den die Stücker
Landtechnik aus Domnitz bereitgestellt
hatte. Viele Jugendliche nutzten die
Foto: Nancy Bothe und Henrike Dobelmann (Landwirtschaft Wallhausen GmbH & Co. KG) im Gespräch
Foto (Dr. Okun.) v.l.: Christian Wolff (Agrargenossenschaft Querfurt e.G.), Dr. Ines Okunowski, (Bauernverband) Marcel Kölzsch (Ostrauer Agrar GmbH), Vanessa Scheurer, Stephan
Hildebrandt (Stücker Landtechnik)
Möglichkeit, sich die modernen Arbeitsbedingungen erläutern zu lassen.
Für Ausbildungsplatzsuchende standen in der „Ausbildungsplatzbörse“ des
Bauernverbandes rund 100 freie Ausbildungsplätze für den Ausbildungsstart
2015 zur Verfügung. Sehr großes Interesse fanden die Informationen zu den
Praktikumsmöglichkeiten in landwirtschaftlichen Unternehmen.
Über die Ausbildungsangebote sowie
Perspektiven ließen sich nach der Eröffnung der „CHANCE 2015“ Dr. Tamara
Zieschang, Staatssekretärin des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft
des Landes Sachsen-Anhalt, und weitere Teilnehmer des Messerundganges, am Stand des Bauernverbandes
informieren.
Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V.
Ausgabe 02-2015
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Diskussionsrunden zu Entwicklungsstrategien unserer Molkereien
(Gipp.) Höher, schneller, weiter – Entwicklungsstrategien unserer Molkereien, war das diesjährige Thema des
Fachforums Milch des DBV im Rahmen der Internationalen Grünen Woche
2015.
Rund 250 Milchmarktinteressierte verfolgten die Interviews zwischen Milchbauern, Fachjournalisten und führenden
Molkereivertretern der Unternehmen
Müller, DMK und frischli, zu den drei
Kernthemen Internationalisierungsstrategien, Kommunikationsstrategien und
Anforderungen an die Milcherzeuger.
Zum Punkt Internationalisierungsstrategien wurde während des Interviews
klargestellt, dass es im Hinblick auf das
Milchquotenende und somit auch das
Ende der staatlichen Mengenregulierung, sowohl für Milcherzeuger als auch
für Molkereien wichtig ist, neue globale
Absatzmärkte für die Milchprodukte zu
finden. Zwar spielt der Lebensmitteleinzelhandel durch die dort ausgehandelten Kontrakte eine wichtige Rolle bei der
Preisfindung, aber auch dieser orientiert
sich am globalen Markt. Dazu benötigen
wir gut aufgestellte Molkereien, die innovativ sind, um zum Einen die unterschiedlichen Verbraucherwünsche zu
befriedigen, darüber hinaus aber auch
den Export realisieren zu können. Die
Politik sollte hier unterstützen und Rahmenbedingungen schaffen, damit der
Drittlandshandel stattfinden kann. So ist
beispielsweise nach Aussagen des Aufsichtsratsvorsitzenden der Theo Müller
Gruppe, Heiner Kamps, die Molkerei
Müller in den USA eine Allianz mit dem
Pepsi-Konzern eingegangen, um einen
bedeutenden Marktanteil zu erringen.
Auch Präsident Rukwied betonte in seinem Grußwort „Deutsche Milchprodukte haben eine hohe Qualität und sind
deshalb weltweit gefragt. Die Milchbauern stellen sich marktorientiert auf. Dies
sollte von der Politik unterstützt werden.
Wenn es der Branche gelingt, sich stetig
weiterzuentwickeln, dürfe die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe nicht durch
immer neue Auflagen im Umwelt- und
Tierschutz gefährdet werden“.
Kommunikation mit der Gesellschaft ist
wichtig. Einig war sich das Fachforum
darin, dass der Öffentlichkeit gezeigt
werden muss, was unter moderner Tierhaltung tatsächlich zu verstehen ist, um
verklärte Bilder der Milchviehhaltung
aus „früheren Tagen“ aus den Köpfen der Verbraucher zu verbannen. Es
kommt zukünftig darauf an, auch den
Fortschritt und die Vorteile moderner
Produktion plausibel zu erklären und dabei über alle aktuellen Medien zu kommunizieren, unterstrich Sönke Voss,
Geschäftsführer des DMK Everswinkel. Dabei muss ein Mehraufwand auch
beim Verbraucher realisiert werden.
Als Ansprüche an die Milcherzeuger
wurden von den Vertretern des Fachforums herausgestellt, dass hinter der
Erfüllung von höheren Ansprüchen
in Bezug auf Nachhaltigkeit auch ein
Mehrwert für die Erzeuger stehen muss.
Darüber hinaus sei es wichtig, dass QMMilch als einheitliches Qualitätsmanagementsystem gefestigt wird und nicht ein
ganzer Strauß von unterschiedlichen
Systemen für Verwirrung und Verunsicherung sorgt. Aus dem Hause Frischli
unterstrich Hans Holtorf, Geschäftsführer, dass die Milcherzeuger dafür in Vorleistung gehen sollten.
Fachausschuss Erneuerbare Energien fordert bessere Vergütung für große Gülleanlagen
In der Sitzung des NaWaRo-Ausschusses am 2. Dezember 2014 wurde einstimmig beschlossen, dem Präsidium
des LBV folgenden Beschlussvorschlag
zu unterbreiten:
Der Bauernverband Sachsen-Anhalt
fordert für die EEG-Novelle 2016, die
Vergütungsregelungen des EEG 2014
für die auf maximal 75 kW elektrische
Leistung begrenzten Biogasanlagen mit
mindestens 80% Gülle auch für größere
Leistungen anzuwenden.
Die Begrenzung auf 75 kW ist für Stallanlagen zwischen 150 bis maximal
400 GV angebracht. Gerade in den
ostdeutschen Bundesländern stehen
aber oft deutlich mehr Tiere an einem
Standort. Die dort anfallenden organischen Dünger können nach dem EEG
2014 nicht mehr genutzt werden: Da
mit 75-KW-Biogasanlagen nicht die
gesamte Gülle vergoren werden kann,
versagen die Genehmigungsbehörden
aus Emissionsgründen den Bau dieser
Anlagen und bei größeren Leistungen
reicht die Vergütung nach dem EEG
2014 nicht für einen kostendeckenden
Betrieb. Vor allem unter Berücksichtigung der Tatsache, dass immer noch
ein Großteil der organischen Dünger in
Sachsen-Anhalt nicht energetisch genutzt wird, ist eine entsprechende Änderung im EEG unverzichtbar.
Im weiteren Verlauf diskutierten die Ausschussmitglieder mit dem neuen Referenten für den Bereich Bioenergie in der
Abteilung 3 des MLU, Hr. Dr. Martin Stötzer, die Ergebnisse der ErneuerbarenEnergien-Studie der Uni Magdeburg. Es
wurde noch einmal darauf verwiesen,
dass gerade der Bioenergiesektor mit
den Heiz- und Kraftstoffen und der Biogaserzeugung dringend eine stärkere
politische Unterstützung in Sachsen-Anhalt benötigt. Allein die Feststellung großer, bislang ungenutzter Potentiale ist
noch keine Garantie für die Umsetzung
entsprechender Projekte in die Praxis.
In der Studie war ein Bioenergiepotenzial von bis zu 650 MW ermittelt wurden
- das wäre ein Zubau von fast 70% zu
der gegenwärtig installierten Leistung
von 390 MW in den nächsten 20 Jahren.
Unterstützung durch das Ministerium
erhielt der Bauernverband hinsichtlich
seiner Forderung, kein weiteres Ackerland für PV-Freiflächen zur Verfügung
zu stellen. Die beständige Kritik an den
Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums zum Ausbau von PV-Anlagen
auf Ackerland scheint mittlerweile auch
Gehör zu finden: In einer Mitteilung vom
Januar 2015 wurde nur noch ein Zubauziel von 10 neuen PV-Anlagen je Jahr
genannt.
Thorsten Breitschuh,
BELANU
8
Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V.
Ausgabe 02-2015
Land plant Gesetz zur Sicherung der Agrarstruktur in Sachsen-Anhalt
(Elw.) Mit einem Rundschreiben vom
28.01.2015 hat der Bauernverband
Sachsen-Anhalt seine Mitglieder über
eine erste Meinungsäußerung des Vorstandes zu den vom Ministerium für
Landwirtschaft und Umwelt (MLU) vorgelegten Eckpunkten eines Gesetzes
zur Sicherung und Verbesserung der
Agrarstruktur in Sachsen-Anhalt – Agrarstruktursicherungsgesetz SachsenAnhalt (ASIG) informiert und dazu
aufgerufen, sowohl die Eckpunkte, als
auch ein mögliches Leitbild der Landwirtschaft und das Arbeitspapier des
Vorstandes selbst in den Kreisen zu
diskutieren.
Ausgangslage
In den vergangenen Jahren sind die
Kauf- und Pachtpreise landwirtschaftlicher Flächen in unserem Land deutlich
gestiegen. Viele Landwirte haben die
Sorge, in einem aufgeheizten Bodenmarkt nicht mehr mithalten zu können
und Flächen für die betriebliche Entwicklung zu verlieren. Der Bauernverband begrüßt deshalb jede Initiative
des MLU, der extremen Preisentwicklung am Bodenmarkt entgegen wirken
zu wollen. Staatliche Eingriffe in den
Bodenmarkt sollten jedoch nur insofern erfolgen, dass Gefahren für eine
bäuerlich-unternehmerisch getragene
Agrarstruktur abzuwenden sind. Eine
unmittelbare staatliche Lenkung bzw.
Mengen- oder Preisregulierung des
Bodenmarktes wird abgelehnt. Die bisherigen Verlautbarungen aus dem MLU
lassen erkennen, dass die Übertragung
von Geschäftsanteilen juristischer Personen im Rahmen der Erbfolge oder
der vorgezogenen Erbfolge bis zu den
Enkelkindern nicht beanstandet werden
darf. Außerdem wird nach bisherigem
Kenntnisstand die Übernahme von Betrieben durch andere Landwirtschaftsbetriebe ebenso wenig einer Versagung
unterliegen.
Flankierende Maßnahmen
Der Bauernverband ist der Auffassung,
dass die Bodenpreispolitik flankierender
Maßnahmen bedarf, um im Sinne einer ausgewogenen Agrarstrukturpolitik
zu wirken. Folgende Schritte im Steuer- und Förderrecht halten wir für eine
Stärkung der Landwirtschaft auf dem
Bodenmarkt für sinnvoll, weitere sind
denkbar:
• Keine doppelte Grunderwerbsteuer
bei Ausübung des Vorkaufsrechtes
nach dem Reichssiedlungsgesetz,
Folgende Eckpunkte werden unter
anderem diskutiert:
• Zusammenfassung
des
Grundstücksverkehrsgesetzes, des Landpachtgesetzes, des Reichssiedlungsgesetzes sowie der bisherigen
landesrechtlichen Ausführungsvorschriften in ein Gesetz
• Förderung der Betriebsübernahme
/ des Anteilserwerbs von landwirtschaftlichen Unternehmen und/oder
von Flächen durch Junglandwirte
sowie bestehende Gesellschafter
oder Geschäftsführer: Begleitende
unterstützende Maßnahmen durch
Bürgschaften und Eigenkapitalhilfe-Darlehen für eine langfristige
Finanzierung,
• Grundsätzliche Genehmigung bei
Verkäufen unter nahen Verwandten
• Erweiterung des Spielraumes der
Landgesellschaft
• Genehmigungsversagung bei überhöhtem Kaufpreis
• Genehmigungsbehörde
• Verfahrenstechnische
Meldungen
Fristen
und
• Anteilsverkäufe
• Leitbild
• Vereinfachte Abfindung ausscheidender Gesellschafter mit Grundbesitz bezüglich steuerlicher Belastung
der Gesellschaft und unter der Voraussetzung, dass die Abfindung mit
Boden nicht dem Geltungsbereich
des Grundstücksverkehrsgesetzes
unterliegt.
Der Bauernverband wird den gesamten
Gesetzgebungsprozess intensiv begleiten und bittet seine Mitglieder um aktive
Mitarbeit.
Intensive Befassung zur Novellierung der Düngeverordnung in den Verbandsgremien
(Dr. Br.) Die EU fordert von Deutschland eine Umsetzung der Nitratrichtlinie
durch Novellierung der Düngeverordnung (DüVO). Deutschland wird auf der
Basis von Gewässerqualitätsbewertungen beschuldigt nach Malta die schlechtesten Gewässerqualitäten in der EU zu
haben. Grundlage bilden dafür Ergebnisse aus dem Belastungsmessnetz.
Diese Herangehensweise der EU ist für
unsere Landwirte unakzeptabel. Lediglich ca. 150 Messstellen, in SachsenAnhalt 7, bilden die Basis dafür. Das hat
der Bauernverband von Beginn der Diskussionen zu diesem Thema kritisiert.
Die Bundesregierung will mit der Novellierung der DüVO einem Anlastungsverfahren entgegenwirken.
Seit einem Jahr befassen sich die Verbandsgremien mit diesem Problem. Ziel
ist es, den Landwirten auch in Zukunft
die Ausbringung von organischen und
mineralischen Düngern auf Grundlage
von fachlichen Kenntnissen zur optimalen Versorgung der Pflanzenbestände
und Sicherung von Nährstoffkreisläufen
zu ermöglichen.
Nach Vorliegen des ersten Entwurfes
zur DüVO im Frühjahr 2014 hat der
Bauernverband Sachsen-Anhalt eine
Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. In dieser und in vielen Fachausschüssen wurden die Vorstellungen der Bundesregierung beraten. Am 19.12.2014 wurde ein
in den Fachministerien des Bundes abgestimmter weiterer Entwurf vorgelegt.
Nur 4 Wochen hatte der Verband Zeit
für eine Stellungnahme. DBV und Landesverbände mobilisierten kurzfristig
ihre Gremien. In Sachsen-Anhalt trafen
sich am 17.01.2015 der Fachausschuss
„Umwelt“ und die AG DüVO, um mit Unterstützung des MLU und der LLFG ihre
Stellungnahme zu erarbeiten. Auf Bundesebene fand bereits am 20.01.2015
eine Verbändeanhörung statt. Die Stellungnahme unseres Verbandes wurde
Minister Aeikens zugeleitet mit der Bitte
und Aufforderung, die Interessen des
Berufsstandes zu unterstützen. Das er
dies tut – davon gehen wir aus.
Schwerpunkte unserer Stellungnahme
sind u.a.:
• Sicherung von Qualitätsrohstoffen
durch ausreichende Nährstoffzufuhr,
• Vorgesehene Einschränkung der
Herbstausbringung von Düngern und
Ausdehnung der Sperrfristen werden
abgelehnt; Herbstdüngung zu Wintergetreide bis 01.10. zulassen,
• Keine zusätzliche Belastung der
Viehhaltung in Sachsen-Anhalt durch
fachlich nicht begründbare Ausbringungsschranken für organische Dünger mit dadurch zusätzlichen Lagerkapazitäten für organische Dünger,
• Befreiung der Betriebe von Auflagen
bei
Weinhaltung
der
N-Bodenkontrollwerte,
• Ablehnung der Kontrollverfahren für
Grünland.
Der Bauernverband wird auf allen Ebenen in den nächsten Monaten dieses
Thema intensiv im Interesse der Mitglieder begleiten. Hinweise aus der
Mitgliedschaft unterstützen die weitere
Verbandsarbeit.
Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V.
Ausgabe 02-2015
9
Kalkulation zur Nachrüstung von Lagerraum für Biogasanlagen
bei Erweiterung der Lagerdauer von 180 auf 270 Tagen
Im Entwurf der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)–Stand 22.7.2013;
§ 23 (Anforderungen an die Kapazität
von Gärrestelagern von Biogasanlagen)
wird eine Lagerdauer für Gärreste aus
Biogasanlagen von 9 Monaten gefordert. Bislang galt hier die Frist aus der
BGA
Betrieb
Düngeverordnung von 6 Monaten.
In der Regel wird diese Anforderung
zu zusätzlichen Investitionen für die
Biogasanlagen führen. Im Folgenden
wird an vier Beispielen die Auswirkung
dieser Forderung für einzelne Anlagen
kalkuliert:
Als
Beispiele
dienen
die
in
landwirtschaftlichen Betrieben typischen
Biogasanlagen mit hohen Anteilen an
Mist und Gülle im Leistungsbereich zwischen 190 und 570 kW. Die Biogasanlagen wurden in allen Fällen zu bestehenden Stallanlagen hinzugebaut.
Gülleanteil Gärrest
am Input
in m³/a
Vorhandene
Lagerdauer
Gärrest
in Tagen
Zubaubedarf
Zubaukosten
in m³
in €
in % der jährlichen Umsätze der BGA
190 kW
Marktfrucht
Schweinmast
36 %
3.700
206 gasdicht
+ 200 offen
0
0
0
190 kW
Marktfrucht/
Futter Milch
61 %
6.300
131 gasdicht
+ 115 offen
500 m³
gasdicht
100.000 €
33 %
570 kW
Marktfrucht/
Futter Milch
76 %
23.000
206 gasdicht
4.000 m³
gasdicht
350.000 €
33 %
570 kW
Futterbau
Milch
88 %
47.000
116 gasdicht
+ 140 offen (Lagune)
2.000 m³
gasdicht
240.000 €
25 %
116 gasdicht
+ 0, wenn Lagune nicht
mehr zulässig ist
20.000 m³
gasdicht
1.750.000 €
200 %
FAZIT:
1) Die Forderung nach einer längeren
Lagerdauer ausschließlich für Gärreste
ist aus landwirtschaftlicher Sicht nicht
nachvollziehbar. Gärreste fallen genauso kontinuierlich an wie Gülle, haben
einen vergleichbaren Nährstoffgehalt
und werden genauso wir Gülle landwirtschaftlich zur Düngung genutzt. Demzufolge muss für beide Stoffe gelten, dass
Betriebe abhängig von der Flächenverfügbarkeit und ihrer Fruchtfolge eigenverantwortlich entscheiden müssen, ob
und wieviel zusätzlicher Lagerraumbedarf über die 6 Monate Mindestlagervolumen hinaus erforderlich ist.
2) Der UBA-Nitratbericht von 2012
belegt, dass gerade die ostdeutschen
Bundesländer bereits heute niedrige NSalden haben und die Nitratbelastung
des Grundwassers eher gering ist. Die
verlängerte Lagerdauer wird demzufolge kaum zu einer weiteren Verbesserung der Werte beitragen.
3) Die o.g. vier Beispiele zeigen, dass
der Investitionsbedarf mit steigenden
Gülleanteilen an den Inputstoffen zunimmt. Da die Einsparungen durch die
neuen Lagerbehälter (leicht verbesserte
N-Effizienz durch günstigere Ausbringung und geringere Ammoniakverluste)
keine Refinanzierung der Investitionen
Bauernverband im Fachverband Bewässerungslandbau
(Dr. Br.) Nach Beschlussempfehlung
des Fachausschusses Pflanzenproduktion hat der Bauernverband SachsenAnhalt einen Antrag auf assoziierte
Mitgliedschaft im Fachverband Bewässerungslandbau Mitteldeutschland e.V.
(FBM) gestellt. Das Thema „Bewässerung“ bewegt in Sachsen-Anhalt und in
der Mitgliedschaft des Bauernverbandes eine Vielzahl von Landwirten. Aufgrund der politischen und verwaltungsrechtlichen Rahmenbedingungen ist es
immer schwieriger Bewässerungsprojekte umzusetzen.
Der FBM unterstützt mit seiner Tätigkeit
im Interesse der Verbandsmitglieder
Bewässerungsprojekte von Landwirten
in fachlicher Hinsicht und in den Verfahren. Er vereint Experten mit Fachkompetenz auf dem Gebiet der Bewässerung mit dem Ziel der Schaffung eines
Netzwerkes für den Bewässerungslandbau. Der FBM arbeitet interdisziplinär
mit wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen zusammen, um vorhandene
und neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum Bewässerungsmanagement
einzubinden.
Vorstandsmitglied im FBM ist unter anderem Dr. Sebastian Ulrich (Quellendorfer Landwirte).
Informationen zur Arbeit des Verbandes sind unter http://www.fbm-ev.de/ zu
finden.
ermöglicht, muss der Behälterzubau
ausschließlich aus den Erträgen der
BGA finanziert werden.
4) Die gravierenden finanziellen Auswirkungen einer eventuellen Nachrüstpflicht von bestehenden Güllelägern
mit Leckerkennungssystemen werden
am Beispiel 4 deutlich. Sollte die Lagune nicht mehr als Gärrestlager nutzbar
sein, würde der finanzielle Aufwand
(1,75 Mio) des Behälterneubaus weder
von der Milchproduktion noch von der
Biogasanlage finanzierbar sein.
Thorsten Breitschuh,
BELANU
Interessengemeinschaft
Schwein
(Gipp.) An 27.01.2015 beriefen
Schweinhalter aus Sachsen- Anhalt
eine Beratung ein, mit dem Ziel einen
von der Wirtschaft getragenen Verein für Schweinehalter zu gründen.
Werner Gutzmer wurde beauftragt,
diesen Verein für Schweinehalter in
Sachsen- Anhalt zur Gründung vorzubereiten. Die Beteiligten waren
sich einig, hier die Interessen aller
Schweinehalter zu bündeln. Geplant
ist, Ende März eine Gründungsveranstaltung durchzuführen.
10
Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V.
Ausgabe 02-2015
Verschmutzte Fahrbahnen
(Gr.) Alle Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, verkehrsgefährdende- oder
behindernde Gegenstände nicht auf die
Fahrbahn zu verbringen und, sollten sie
dennoch dorthin gelangt sein, sie alsbald wieder zu entfernen. Die Pflicht gilt
nicht uneingeschränkt, sondern nur im
Rahmen des Zumutbaren. Die Verpflichtung bezieht sich auf solche Hindernisse, mit denen ein Verkehrsteilnehmer im
Allgemeinen nicht zu rechnen hat. Maßgebend für die Entscheidung ist, wie die
Straße beschaffen ist, welcher Verkehr
sich auf ihr abspielt und welches Ausmaß die Verschmutzung erreicht.
Bei Fernstraßen, selbst wenn sie durch
ländliches Gebiet führen, müssen die
Verkehrsteilnehmer in der Regel nicht
mit groben Verschmutzungen rechnen,
so dass derartige Hindernisse durch das
Aufstellen eines Warndreiecks unverzüglich kenntlich gemacht und alsbald
beseitigt werden müssen.
Anlieger von Wirtschaftswegen, die
keine Verbindungsstraßen sind, sondern nur der Erschließung der Feldmark dienen, sind grundsätzlich nicht
verpflichtet, den Weg von ortsüblichen
Verschmutzungen mit Erde freizuhalten. Hier gilt die Reinigungspflicht nur,
wenn die Verschmutzung ein Ausmaß
erreicht, das auch auf solchen Wegen
nicht zu erwarten wäre.
Verkehrsteilnehmer, die dörfliche Straßen und Wirtschaftswege benutzen,
müssen sich auf die erkennbaren Gegebenheiten einstellen und dem mit
entsprechender Fahrweise Rechnung
tragen. Sobald außergewöhnliche Verschmutzungen auftreten, mit denen ein
umsichtiger Verkehrsteilnehmer nicht
rechnen muss, ist davor zu warnen und
in angemessener Zeit die Beseitigung
vorzunehmen. Die dafür zugestandenen
Fristen sind maßgeblich von der Straßenkategorie abhängig. Auf dörflichen
Straßen reicht das zum Ende eines
Arbeitstages. Ist die Gefährdungslage
bis zum Eintritt der Dunkelheit nicht beseitigt, ist das Warndreieck durch eine
Warnleuchte zu ergänzen.
Soweit zumutbar, muss verhindert werden, dass Gegenstände, durch die der
Verkehr gefährdet werden kann, auf die
Straße gelangen. Das betrifft insbesondere die Ladungssicherung. Die Verkehrspolizei legt an landwirtschaftsrelevante Sachverhalte Maßstäbe an, die
bei gewöhnlicher Betrachtung vom Laien kaum erkannt werden. Schon geringere Mengen an Spreu oder Stroh, die
am Fahrbahnrand zusammengeweht
sind, werden als eine bedrohliche Situation, insbesondere für Motorradfahrer,
angesehen. Gleiches gilt für Getreide.
Silage dürfte nicht anders zu beurteilen
sein.
Die Beseitigungsfrist von Verschmutzungen wird, wie dargestellt, am Maßstab der Zumutbarkeit gemessen. Die
Rechtsprechung befasst sich hier mit
Ackererde, die von Fahrzeugen auf
die Fahrbahn gebracht wird. Diese vor
jeder Auffahrt auf die Straße von den
Fahrzeugen zu entfernen, wird wegen des Aufwandes nicht verlangt. Die
Rechtsprechung äußert sich nicht zu
Verschmutzungen mit Ernteprodukten,
das wegen unterlassener oder unzureichender Ladungssicherung oder Überladung auf die Fahrbahn gelangt. Es ist
zumindest die Frage gerechtfertigt, ob in
diesen Fällen die Zumutbarkeit, z.B. erst
am Ende eines Arbeitstages die Straße
reinigen zu müssen, auch gilt, wenn die
Verschmutzung durch rechtswidrige Ladung verursacht wird, oder ob in diesen
Fällen eine schnellere, wenn nicht sogar
sofortige Reinigung zu erfolgen hat. Die
Folgen können erheblich sein. Solange
der gefahrdrohende Zustand nicht behoben ist, bleibt der Verursacher verantwortlich. Das gilt umso mehr, wenn
er nicht einmal davor warnt, weil z.B.
der Fahrer es nicht bemerkt. Die Verantwortlichkeit kann strafrechtlich bis zur
fahrlässigen Tötung und zivilrechtlich
bis zum vollen Schadenersatz reichen.
Hinweise zum Umtausch des Sachkundenachweises
(Dr. Br.) Jeder Sachkundige, der weiterhin beruflich Pflanzenschutzmittel
anwenden, über den Pflanzenschutz
beraten, Personen im Rahmen eines
Ausbildungsverhältnisses oder einer
einfachen Hilfstätigkeit anleiten oder beaufsichtigen oder Pflanzenschutzmittel
verkaufen will, gilt die Sachkundepflicht
im Pflanzenschutz gemäß § 9 Abs.1
PflSchG.
Um weiter sachkundig im Sinne des Gesetzes zu bleiben muss die Person bis
November 2015 einen neuen Sachkundenachweis – Sachkundechipkarte - besitzen. Ein Antrag auf Ausstellung des
neuen Sachkundeausweises ist bis zum
26. Mai 2015 zu stellen, alte Bescheinigungen sind noch bis zum 26. November 2015 gültig.
Anträge sind unter http://www.pflanzenschutz-skn.de/ online zu stellen. Die
Anlagen (Sachkundebescheinigungen;
Zeugnisse) sind dazu einzuscannen
und dem Antrag online beizufügen. Anträge per Post können nicht mehr entgegengenommen werden.
Weitere Informationen zum Verfahren
sind unter http://www.isip.sachsen-anhalt.de/ zu finden.
Für Nachfragen steht Ihnen im Bauernverband Dr. Susanne Brandt, sbrandt@
lbv-sachsenanhalt.de zur Verfügung.
Ansprechpartner
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Mitte
Sachgebiet Pflanzenschutz
Große Ringstraße 20, 38820 Halberstadt
Frau Müggenburg
Tel.: 03941/671-166
E-Mail:
[email protected]
Frau Röhrig
Tel.: 03941/671-167
E-Mail:
[email protected]
Ausgabe 02-2015
Sachkunde zur Nottötung
von Saugferkeln
(Gipp.) Von Seiten der Mitgliedschaft
wurde die Frage aufgeworfen, ob die
Teilnahmebescheinigung der Informationsveranstaltung zur Nottötung
von Saugferkeln durch den Tierhalter oder das Betreuungspersonal im
Betrieb ausreicht, um einen Befähigungsnachweis zu erhalten bzw.
sachkundig zu sein.
Nach Aussage des MLU vermittelten die im Dezember 2014 durchgeführten Informationsveranstaltungen
in Iden und Bernburg- Strenzfeld
Kenntnisse, die im Einzelfall eine
Nottötung erlauben. Personen, die
berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des
Tötens betäuben oder töten, haben
gegenüber der zuständigen Behörde
einen Sachkundenachweis zum Betäuben und Töten von Nutztieren zu
erbringen (§4 Abs. 1a Tierschutzgesetz). Eine Teilnahmebescheinigung
aus den Dezemberveranstaltungen
reicht dafür nicht aus.
Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
zur Erbschaftssteuer
eher unwahrscheinlich sei. Zudem wurde der besondere ökologische Beitrag
der Land- und Forstwirtschaft durch die
Anwendung der guten fachlichen Praxis
durch das Gericht gewürdigt. Dieser besondere ökologische Beitrag legitimiere schon für sich eine erbschafts- und
schenkungssteuerliche
Verschonung
des Überganges land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.
Der Gesetzgeber ist nunmehr gehalten,
bis Mitte des Jahres 2016 eine Neuregelung zu schaffen. Bis dahin bleibt das
bisherige Gesetz anwendbar.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf
das DBV – Rundschreiben IV/521/2014
verwiesen. Dieses ist im Mitgliederbereich auf der Homepage unseres Verbandes einzusehen.
Das Bundesverfassungsgericht hat
mit seinem Urteil vom 17. Dezember
2014 (Az.: 1 BvL 21/12) die Verschonung betrieblichen Vermögens teilweise für verfassungswidrig erklärt. Die
Richter stellten fest, dass der Gesetzgeber einen großen Ermessensspielraum bei der Begünstigung einzelner
Vemögensarten hat. Gleichzeitig betonten sie die besondere Bedeutung
land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
und erklärten deren generelle Begünstigung gemäß § 13b Abs. 1 Ziffer 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz
für verfassungsgemäß.
Dies wird damit begründet, dass landund forstwirtschaftliche Unternehmen
nach wie vor in hohem Maße als Familienbetriebe (auch Mehrfamilienbetriebe)
geführt werden, bei denen eine Beteiligung allein zum Zweck der Geldanlage
Weiterbildung
Sachkunde im
Pflanzenschutz
Auf der Grundlage des neuen Pflanzenschutzgesetzes müssen Sachkundige im Pflanzenschutz in einem
dreijährigen Turnus an anerkannten
Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen. Dies muss erstmals bis zum
31.12.2015 erfolgen. Der Bauernverband Sachsen-Anhalt hat seitens der
LLFG als zuständige Behörde eine
Zulassung zur Durchführung solcher
Veranstaltungen. 5 Veranstaltungen
wurden bereits durchgeführt, zwei
sind in Vorbereitung (der Termin am
03.03. aber ausgebucht). Auf Grund
des großen Bedarfes ist ein weiterer
Termin für November 2015 in Bernburg vorgesehen. Das ist aus Sicht
des Gesetzes noch rechtzeitig. Ab
sofort werden dafür Voranmeldungen entgegengenommen unter [email protected], bei
Nachfragen steht Sandra Berkholz
(Tel. 03471-6409197) zur Verfügung.
11
Jürgen Zywitzki,
Bauernverband Nordharz e.V.
• Finanz- und Lohnbuchhaltung
• Jahresabschluss nach BMELVAnforderungen
• Bilanzen & Steuererklärungen
(privat & betrieblich)
Steuerberater
Dr. Marcel Gerds
• Optimierung von Erbschaftsund Schenkungssteuer
(Betriebsnachfolge)
• Betriebsvergleich
Steuerberatung mit Agrarexpertise
Freund & Partner GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Niederlassung Wittenberg
Berliner Straße 1
06886 Lutherstadt Wittenberg
Tel: (03491) 4180-0
Fax: (03491) 4180-12
E-Mail: [email protected]
Web: www.marcel-gerds.de
www.facebook.com/fpwittenberg
12
Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V.
Ausgabe 02-2015
Dienstleistungsangebot
ASA Agrardienste Sachsen Anhalt GmbH des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt e.V.
PF 730162, 06045 Halle (Saale) / Str. der Waggonbauer 14b, 06132 Halle (Saale)
Ansprechpartner: Manfred Thiede: Tel. 0345/77561-18; Heike Hutsch: Tel. 0345/77561-17
Fax: 0345/77561-27, E-Mail: [email protected]
Das Dienstleistungsangebot der ASA für Verbandsmitglieder umfasst die Leistungsangebote:
• Erwerb von Fahrzeugen
Verlängerung der Aktion VW-Nutzfahrzeuge:
• umfangreiche Leistungen von 28 Rahmenvertragspartnern
(Elektroenergie, Kraft- und Schmierstoffe, Telekommunikation und vieles andere mehr)
Caddy (ausgewählte Modelle) bis zu 5.870 € Preisvorteil bis
28.02.2015
• Versicherungsleistungen aller marktführenden Versicherer
• Agrartouristik, Urlaub
Über alle aktuellen Rahmenverträge und Vorteile der Leistungsinanspruchnahme informieren Sie sich auf der Homepage des LBV (www.lbv-sachsenanhalt.de) bzw. telefonisch
oder per E-Mail bei der ASA direkt.
Multivan+Transporter (ausgewählte Modelle)bis zu 8.000 €
Preisvorteil bis 31.03.2015
Details erfragen Sie bitte beim Fachhändler bzw. bei der ASA
GmbH.
Achtung! Zum 31.03.2015 läuft der Vertrag mit dem Rahmenvertragspartner „Hallenprofis Stahl- und Metallbau GmbH“
durch Kündigung durch den Vertragspartner aus.
Erwerb von Fahrzeugen - Information über aktuelle Preisnachlässe beim Erwerb von Kfz
(auf unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers):
Toyota
modellabhängig 13-20%
Hyundai
modellabhängig
13-25%
Mazda
modellabhängig 17-22%
Nissan
modellabhängig
Kia
modellabhängig 18,5-19,5%
12-29% (bei Leasingfinanzierung bis 32%)
Citroen
modellabhängig 18-40%
Fiat
17-27,5%
Renault
modellabhängig 14-28%
Suzuki
alle Modelle
modellabhängig
Transporter
(professional)
Opel
modellabhängig 17-32%
alle Modelle
13-14%
Subaru
alle Modelle
15%
Mitsubishi
alle Modelle
15-18%
Peugeot
modellabhängig 18-38%
SsangYong
alle Modelle
15%
Seat
20%
21-31%
Alfa-Romeo modellabhängig
16-21%
Lancia
modellabhängig
20,5-24,5%
Jeep
modellabhängig
17-23%
VW
Modelle
bis 2.500 € Herstellerprämie
„Handwerksfamilie“
Einzelne Modelle sind zeitweise von Preisnachlässen ausgeschlossen
Fragen Sie bei Interesse Herrn Thiede oder Frau Hutsch nach den aktuellen und konkreten Preisnachlässen. Wenn der Kauf
perfekt ist, erhält das Autohaus (bei o.g. Marken betrifft das alle Autohäuser) für Sie den betreffenden Abrufschein über uns
für den Preisnachlass.
Versicherungs-Vermittlungsgesellschaft mbH
des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt e. V. (VVB)
in Verbindung mit der R+V Versicherung
Sicherheit für Ihren Betrieb und Ihre Familie
Wir bieten die Lösung !
Börsentrends richtig nutzen: Die RegelBasierte Anlagestrategie von R+V
Eine Anlagestrategie mit attraktiven
Chancen- und Risikoverhältnis? Die gibt
es - auch in Zeiten niedriger Zinsen. Beispielsweise die fondsgebundene R+VRentenversicherung mit RegelBasierter
Anlagestrategie (RBA). Hört sich kompliziert an? Ist es gar nicht, wenn man das
Prinzip des Trendfolgemodells (siehe
Kasten) einmal verstanden hat. Immerhin haben sich schon mehr als 40.000
Kunden für die RBA entschieden. Wolfgang H. Sander, Geschäftsführer der
R+V Luxembourg Lebensversicherung
S.A., erklärt die Funktionsweise.
Wie funktioniert die RegelBasierte
Anlagestrategie?
Ganz einfach ausgedrückt: Die RBA erkennt langfristige Auf- und Abwärtsbewegungen am weltweiten Aktienmarkt
und schichtet die Kapitalanlage je nach
Trend um. So partizipiert der Fonds entweder von der Börsenentwicklung oder
er ist geldmarktnah investiert. Für den
Kunden heißt das: Er kann von der Entwicklung der Aktienmärkte profitieren,
muss aber gleichzeitig die schlimmsten
Auswirkungen langfristig negativer Entwicklungen der Aktienmärkte auf sein
Kapital nicht fürchten. Denn dank der
RegelBasierten Anlagestrategie ist sein
Vermögen nach einem Trendwechsel
geldmarktnah, also sicher, angelegt.
Der große Vorteil: Die RegelBasierte
Anlagestrategie folgt dabei emotionslos einer glasklaren Logik. Sie handelt
nicht nach Bauchgefühl und konnte in
den vergangenen zwei Jahren ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen.
Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V.
Ausgabe 02-2015
Wie sieht die Jahresrendite aus?
Unsere Tests mit Union Investment
haben gezeigt, dass die RBA über
alle betrachteten historischen 10-Jahres-Zeiträume hinweg immer besser abgeschnitten hat als eine reine
Buy-and-Hold-Strategie („kaufen und
liegenlassen“) am weltweiten Aktienmarkt. Hinzu kommt, dass unsere RBA
seit Markteinführung durchgehend ein
positives Signal aufwies und deswegen
zu 100 Prozent am weltweiten Aktienmarkt investiert war. Das war in den letzten zwei Jahren die richtige Strategie.
So können sich viele Kunden im Jahresbericht über ein zweistelliges Plus im
Policenwert freuen.
Welche weiteren Vorteile bietet die
RBA?
Die RBA ist eingebettet in die fondsgebundene Rentenversicherung mit all ihren Vorteilen: Kunden können zwischen
Und so funktioniert die RegelBasierte Anlagestrategie
Die RBA erkennt langfristige Auf- und Abwärtsbewegungen an der Börse und
schichtet die Kapitalanlage je nach Trend um. Dafür werden auf Basis des MSCI
World Daily Total Return Index (ein Aktienindex, der die Entwicklung von Aktien
in Industrieländern weltweit widerspiegelt) die Durchschnitte der letzten 200 bzw.
38 Tage festgestellt.
Liegt der 38-Tage-Durchschnittswert über dem 200-Tage-Durchschnittswert, partizipieren die Kunden an der Entwicklung der weltweiten Aktienmärkte. Liegt der
38-Tage-Durchschnittswert unter dem 200-Tagedurchschnitt ist der Fonds geldmarktnah investiert. Um Fehlsignale zu vermeiden, wird ein Wechselsignal dann
ausgelöst, wenn die 38-Tage-Linie die 200-Tage-Linie um mehr als ein Prozent
unter- bzw. überschreitet.
13
lebenslanger Rente, Kapitalauszahlung
oder einer Kombination aus beiden
wählen. Sie können eine Beitragsrückgewähr im Todesfall vereinbaren und
jederzeit Kapital zuzahlen. Weiterer
Pluspunkt: Während der gesamten Ansparphase fällt keine Abgeltungs- oder
Einkommenssteuer an. Und auch bei
Kapitalauszahlung profitieren unsere
Kunden von Steuervorteilen: Beträgt die
Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre
und ist die versicherte Person älter als
62 Jahre, dann sind die Hälfte der Erträge steuerfrei. Rentenzahlungen werden
lediglich mit dem niedrigen gleichbleibenden Ertragsanteil besteuert.
Sie möchten gerne mehr über unsere
Angebote erfahren?
Wir beraten Sie ganz individuell. Sprechen Sie den R+V – Berater über ihren
Kreisbauernverband an oder die Versicherungs-Vermittlungsgesellschaft mbH
des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt
Tel. Nr.: 0391 / 53598 – 12 Frau Polley
zur Weiterleitung.
Sozialversicherungsbeiträge in Polen im Jahr 2015
(Wie.) Von der deutschen Botschaft
in Warschau wurde mitgeteilt, dass
die Beitragssätze zur polnischen
Sozialversicherung im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. Die folgende Tabelle enthält die
entsprechenden Prozentsätze für das
Jahr 2015.
Versicherungszweig
Beitragsbemessungsgrundlage (BMG)
Beitragssatz (%)
Arbeitgeberanteil
Arbeitnehmeranteil
Altersrentenversicherung
Bruttogehalt
19,52
9,76
9,76
Erwerbsminderungsrentenversicherung
Bruttogehalt
8,00
6,50
1,50
Krankenversicherung (Geldleistungen)
Bruttogehalt
2,45
-
2,45
Unfallversicherung
Bruttogehalt
1,93
1,93
-
Bruttogehalt abzgl. AN-Anteil
9,00
-
9,002)
Bruttogehalt
2,45
2,45
-
Krankenversicherung (Sachleistungen)
1)
Arbeitsfonds (Leistungen bei Arbeitslosigkeit)3)
Der Beitrag errechnet sich nicht nach dem vollen Bruttogehalt, sondern nach einer eigenen BMG. Diese beträgt ab dem 1.
Januar 2015 86,29 % des Bruttolohns (Bruttolohn abzüglich 13,71 % AN-Anteil).
2)
Der tatsächliche Anteil des AN beträgt 1,25%, 7,75% finanziert der Staat – dieser Betrag ist steuermindernd
3)
Der Beitrag zum Arbeitsfonds wird auf einem gesonderten Abrechnungsbogen ermittelt. Die Jahresbemessungsgrenze in der
polnischen Rentenversicherung wird im Jahr 2015 voraussichtlich 118.770 PLN betragen.
1)
Beitragssätze zur rumänischen Sozialversicherung im Jahr 2015
(Wie.) Die Deutsch-Rumänische Industrie- und Handelskammer hat auf
Nachfrage mitgeteilt, dass sich die Beitragssätze zur rumänischen staatlichen
Sozialversicherung verringert haben.
Alle anderen Beitragssätze einschließlich der für die Unfallversicherung bleiben unverändert. Die folgende Tabelle
enthält alle Beitragssätze für das Jahr
2015.
Rumänien 2015
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Arbeitslosigkeit
0,5 % vom Gehaltsfonds
0,5 % vom Bruttogehalt
Gesundheitsversicherungen
5,2 % vom Gehaltsfonds
5,5 % vom Bruttogehalt
Krankheitsbeiträge und Mutterschaft
0,85 % vom Gehaltsfonds
-
Arbeitsunfälle und Berufs- Krankheiten (siehe 0,15 % -0,85 % vom Gehaltsfonds
DBV-Rundschreiben Nr. 025/15)
-
Staatliche Sozialversicherungen (meist auch als 15,8 % für normale Arbeitsbedingungen
10,5 % vom Bruttogehalt,
Rentenversicherung betitelt)
20,8 % für besondere Arbeitsbedingungen inklusive 4,5% des privat
25,8 % für erschwerte Arbeitsbedingungen verwalteten Rentenfonds
14
Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V.
Ausgabe 02-2015
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Region 8 - zuständig für die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Information über bemerkenswerte Unfälle im Monat Dezember 2014
Schwere Arbeitsunfälle
→→ Bei der Montage einer neuen Laufschiene für ein Schiebetor befand sich ein Versicherter auf einer Anlegeleiter. Bei
der Verschraubung der Schiene rutschte die Leiter weg und der Versicherte fiel aus ca. 3,5 m Höhe auf eine Palette.
(Sachsen-Anhalt)
Ursache:
fehlende Sicherung der Leiter gegen Wegrutschen
Folgen:
offene Schienbeinfraktur, Schädelprellung
→→ Nach dem Fällen einer Buche begann ein Waldarbeiter mit dem Aufarbeiten der Krone. Beim Ansägen eines Astes schnellte
dieser zurück und traf den Waldarbeiter am Knöchel. (Thüringen)
Ursache:
Spannung nicht erkannt/beseitigt
Folge:
Fraktur
→→ Ein Unternehmer trieb zwei Bullen über den Stallgang zum Viehtransporter. Dabei wurde er von einem Bullen frontal angegriffen und mit den Hörnern attackiert. (Sachsen)
Ursache:
fehlende Trennung Mensch/Tier
Folgen:
Prellungen, Schürfwunden
→→ Ein Jagdpächter wollte, auf der Ansitzleiter sitzend, störende Äste mittels Teleskopsäge entfernen. Dabei lehnte er sich gegen die Waffenauflage. Diese gab nach und der Jagdpächter stürzte aus ca. 4,5 m Höhe ab. (Thüringen)
Ursache:
Überlastung der Waffenauflage durch Herauslehnen des Jagdpächters
Folgen:
Trümmerfraktur Fersenbein und Sprunggelenk, Fraktur Lendenwirbel
→→ Eine Versicherte hatte den Auftrag, Mist auf der Mistplatte „hoch zu setzen“. Dazu benutzte sie einen Hoflader mit Schaufel.
Beim Heranfahren hob die Versicherte die Schaufel an und lenkte gleichzeitig ein, dadurch kam der Hoflader ins Kippen. Die
Versicherte sprang ab und der Hoflader landete mit Aufstieg und Rad auf dem Fuß der Versicherten. (Thüringen)
Ursache:
falsche Bedienung, Abspringen, Rückhaltvorrichtung nicht benutzt
Folgen:
schwere Prellungen, Platzwunden, Hämatome
→→ Um einen Rundballen auf dem Oberboden zu verlagern, schlang ein Unternehmer um diesen ein Stahlseil. Das Stahlseil
führte er dann über eine am Dachsparren befestigte Umlenkrolle und befestigte das Ende des Stahlseils am Schlepper.
Beim Anziehen des Seiles drehte sich die Umlenkrolle. Der Sohn des Unternehmers versuchte, die Drehung der Umlenkrolle zu verhindern. Dabei geriet er mit der Hand in den Seileinlauf und die Hand wurde eingezogen. (Thüringen)
Ursache:
fehlende Sicherung des Seileinlaufs, Hantieren im Gefahrbereich
Folgen:
Quetschung und Teilamputation von Fingerkuppen
Tödliche Arbeitsunfälle
→→ Ein Waldarbeiter war mit dem Fällen von Buchen beschäftigt. Eine Buche riss im Fallen den Ast eines daneben stehenden
Baumes ab. Dieser wurde in Richtung des Waldarbeiters geschleudert und traf diesen am Kopf. Trotz Tragens eines Forstschutzhelms erlitt der Waldarbeiter schwere Kopfverletzungen, an deren Folgen er verstarb. (Thüringen)
→→ Um einen „Hänger“ zu Fall zu bringen, fällte ein forstlicher Lohnunternehmer einen weiteren Baum. Als beide Bäume fielen
wurde ein weiterer Lohnunternehmer, der sich im Gefahrbereich befand, von diesen getroffen. (Mecklenburg-Vorpommern)
Übersicht über Rundschreiben des DBV 2014/15
Rundschreiben-Nr.
Betreff
521/2014
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer
008/2015
Sozialversicherungsbeiträge in Polen im Jahr 2015
025/2015
Beitragssätze zur rumänischen Sozialversicherung im Jahr
2015
Übersicht über Rundschreiben des LBV 2015
Rundschreiben-Nr.
Betreff
150112
AMG: Angabe der Behandlungstage bei Arzneimitteln
150126
Tag des offenen Hofes jetzt anmelden
150128
Entwurf zum Agrarstruktursicherungsgesetz liegt noch nicht vor
Dieses und weitere Rundschreiben
sind im Mitgliederbereich der BV-Internetseite unter
http://www.lbv-sachsenanhalt.de/
eingestellt.
Bei Zugangsproblemen wenden Sie
sich unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer beim BV per Email an C.
Apprecht
([email protected])
Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V.
Ausgabe 02-2015
15
Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Sachsen-Anhalt
Info unter:
LLFG, Öffentlichkeitsarbeit, 06406 Bernburg, Strenzfelder Allee 22
Tel. 03471 / 334 140 oder [email protected]
Der vorläufige Terminkalender 2015 der Landesanstalt ist unter http://www.llfg.sachsen-anhalt.de/ abrufbar.
Februar
17.02.-18.02.
25. Bernburger Winterseminar (SALUPLANTA)
Bernburg, Mensa
19.02.
Ökotagung
Bernburg
23.-27.02.
Arbeitssicherheit Baum I
Quedlinburg-Ditfurt
24.02.
Fachseminar Pflanzenschutz im Gemüsebau
Jütrichau
24.02.-26.02.
Kontrollschlosserschulung
Bernburg
28.02.
Tag des Mutterkuhhalters
ZTT Iden
März
2./3.03.
Sachkunde Betäuben und Töten von Nutztieren
ZTT Iden
03.-05.03.
Sachkunde im Pflanzenschutz
Quedlinburg-Ditfurt
06.03.
Sicheres Aufarbeiten von Brennholz
Quedlinburg-Ditfurt
09.03.
Fortbildung öffentlich bestellte Sachverständige
Bernburg
09.-11.03.
Grundlehrgang zum Umgang mit der Motorkettensäge, der Baumfällung und
Quedlinburg-Ditfurt
Holzaufarbeitung
11.03.
Praxisseminar Obstbaumschnitt
Quedlinburg-Ditfurt
14.03.
Tag des Wildhalters
ZTT Iden
17.-19.03.
Sachkunde im Pflanzenschutz
Quedlinburg-Ditfurt
25.03.
19. Ditfurter Straßenbaumtag Teil 1
Quedlinburg-Ditfurt
25.03.
40. Tag des Milchviehhalters
ZTT Iden
26.03.
40. Tag des Milchviehhalters
Bernburg
April
07.04.-09.04.
Motorsägengrundlehrgang
Magdeburgerforth
09.04.
Sicheres Aufarbeiten von Brennholz
Magdeburgerforth
20.04.-24.04.
Arbeitssicherheit Baum I - Motorsägengrundlehrgang
Magdeburgerforth
22.04.
Baumpflegearbeiten richtig durchgeführt?
FBZ Magdeburgerforth
27.04.-29.04.
Gabelstaplerlehrgang
ZGT Quedlinburg-Ditfurt
29.04.
Zaunbau Schafhaltung
ZTT Iden
29.04.
Praxisseminar Streuobstwiese
ZGT Quedlinburg-Ditfurt
Veranstaltungshinweise
17. Februar 2015
23. - 26. April 2015
Landwirtschaftlicher Unternehmertag der Volks- und
Raiffeisenbanken
in Magdeburg
agra - die Landwirtschaftsausstellung in Mitteldeutschland
Messegelände Leipzig,
nähere Informationen: http://www.agra2015.de/
5. März 2015
2. - 3. Juni 2015
26. Landesbauernverbandstag
in Staßfurt, Salzlandcenter
Workshop „Spenderflächenkataster und naturnahe
Begrünungsverfahren“
in Bernburg, Hochschule Anhalt, weitere Informationen:
http://www.spenderflaechenkataster.de/informationssystem/
12. - 13. März 2015
6. Berliner Milchforum: „18 Tage vor Quotenende —
Ankommen im Markt!“
in Berlin, Programm und Anmeldung:
https://www.internationales-milchforum.de/
23. April 2015
Zukunftstag für Mädchen und Jungen
in Stendal, Marktplatz
11. Juli 2015
Workshop „Imkerei und Landwirtschaft“
in Bernburg, Hochschule Anhalt, weitere Informationen:
http://www.imkerverband-sachsen-anhalt.de/