Gesamtausgabe

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Gesamtausgabe
BGHW
Die Zeitschrift für Mitgliedsbetriebe
Ausgabe 3 • Juli 2016
aktuell
„Haut Optimal“
Schnelle Hilfe für kranke Haut
8 Im Interview
Berufsdermatologe
Karl-Christian Appl
14 Am Start
Zertifizierung für
Staplerausbilder
18 Zum Schutz
Versicherung
für Minijobs
2 • Editorial
BGHW aktuell 3/16
Marita Klinkert
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Hauterkrankungen sind schleichend. Wenn die Betroffenen zum Hautarzt gehen, ist es oft allerhöchste Zeit. Jedes Jahr erhält die BGHW tausende von
Anzeigen zu möglicherweise beruflich verursachten Hauterkrankungen. Die
BGHW hat mit „Haut Optimal“ ein Fallmanagement eingeführt, das ganz unbescheiden als Erfolgsgeschichte bezeichnet werden kann. „Haut Optimal“ stellt
den Betroffenen schnell und unbürokratisch Hilfe an die Seite und sorgt für
eine stringente Heilbehandlung. Damit wird in mehr als 90 Prozent aller Fälle
verhindert, dass sich die Erkrankung verschlimmert oder gar chronisch wird.
Denn ein solcher Krankheitsverlauf würde für viele Patienten bedeuten, dass
sie im schlimmsten Fall ihren Arbeitsplatz wechseln oder ihren Beruf aufgeben
müssen. Wie „Haut Optimal“ funktioniert, lesen Sie im Schwerpunktthema ab
Seite 6.
Ein weiteres wichtiges Thema in diesem Jahr wird das neue UV-Meldeverfahren sein, das ab 1. Januar 2017 auf Unternehmer und Unternehmerinnen
zukommt. Auf Seite 20 und 21 haben wir erste Informationen für Sie zusammengestellt. In der nächsten Ausgabe der „BGHW aktuell“, die im November
erscheint, werden wir ausführlicher darüber informieren, sodass Sie bestens
auf die bevorstehenden Änderungen vorbereitet sein werden.
Ihre
Impressum
„BGHW aktuell“ ist das amtliche Mitteilungsblatt der Berufsgenossenschaft Handel
und Warenlogistik, Mannheim
Herausgeber
Berufsgenossenschaft
Handel und Warenlogistik
M 5, 7, 68161 Mannheim
www.bghw.de
Verantwortlich für den Inhalt
Dr. Udo Schöpf
Vorsitzender der Geschäftsführung
Redaktion
Siegrid Becker
BGHW Direktion Mannheim
M 5, 7, 68161 Mannheim
Telefon: 0621/183-0
E-Mail: [email protected]
Herstellung und Vertrieb
Krögers Buch- und
Verlagsdruckerei GmbH
Industriestraße 21, 22880 Wedel
Marita Klinkert
Hauptabteilungsleiterin Produktion
Gestaltung: zerwanndesign,
Bad Dürkheim
„BGHW aktuell“ erscheint vierteljährlich.
Bezugskosten sind im Mitgliedsbeitrag
enthalten.
Nachdrucke nur mit schriftlicher
Genehmigung der Redaktion
Gedruckt auf Recycling-Papier aus
100 % Altpapier
Titelfoto: Wolfgang Bellwinkel/OSTKREUZ
Inhalt • 3
BGHW aktuell 3/16
Themen in dieser Ausgabe:
6 Hautschutz:
Versicherte mit einer berufsbedingten Hauterkrankung
müssen nicht zwangsläufig
ihren Job aufgeben. Mit „Haut
Optimal“ bietet die BGHW ein
Verfahren an, das schnell und
nachhaltig hilft.
Schwerpunkt: Das Verfahren „Haut Optimal“
Schnelle Hilfe für kranke Haut
Im Interview:
Berufsdermatologe Dr. Karl-Christian Appl
6
8
Rehabilitation
Mit Prothese zurück in den Beruf
10 Vorbildlich:
Hans Barth arbeitet bei
Schenker Deutschland.
Nach einem schweren Unfall
wird er erfolgreich wieder in
sein Unternehmen eingegliedert – an einem neuen
Arbeitsplatz.
10
Prävention
BGHW-Praxistipp: Hautschutz und Handschuhe
Zertifizierung für Ausbilder startet
Faktor Mensch oft unberechenbar
Aus der Praxis – für die Praxis
Wein sicher schwefeln
Arbeitsmedizin: Nachwuchs fördern
12
14
15
16
17
22
Recht
Minijobber und Haushaltshilfen
18
21 Infos zum Beitrag:
Das neue UV-Meldeverfahren
kommt. „BGHW aktuell“ und
der Newsletter „News direkt“
bringen Sie in dieser und den
nächsten Ausgaben auf den
neuesten Stand.
Beitrag
BGHW-Newsletter:
Aktuelle Infos zum Meldeverfahren
Neues UV-Meldeverfahren ab 1. Januar 2017
20
21
Verkehrssicherheit
Risiko-Check: Wer klug entscheidet, gewinnt
23
4 • Aktuelles
BGHW aktuell 3/16
Info-Portal zum Thema
Flüchtlinge
Kurz notiert
Oberaichen feiert
Im Juni wurde im Schulungszentrum Oberaichen in der Nähe von
Stuttgart die 250.000. Teilnehmerin begrüßt. Während einer Feierstunde wurde der BGHW-Versicherten eine Urkunde überreicht.
Im Trägerverein des Schulungszentrums sind fünf Berufsgenossenschaften vertreten, unter anderem die BGHW.
So viele Menschen wie nie zuvor suchen Schutz in Deutschland, unter
anderem vor Verfolgung und Krieg. In
Kommunen, in Ehrenämtern, in Schulen und Unternehmen stehen viele
Menschen den Geflüchteten zur Seite
und helfen engagiert bei der Integration. Auch Sicherheit und Gesundheit
spielen dabei eine Rolle. Für die wichtigsten Fragen und Antworten hat die
Entschädigung Selbstverwaltung
Mit Wirkung vom 1. Januar 2016
ist die Entschädigungsregelung
der ehrenamtlichen Mitglieder der
Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) vom 12. Mai 2016
rückwirkend in Kraft getreten. Die Regelung wurde am
9. Juni 2016 von der Aufsichtsbehörde, dem Bundesversicherungsamt, genehmigt.
• www.bghw.de,
Webcode 16363305
PSA: Neue Verordnung
Seit April dieses Jahres gilt die
neue PSA-Verordnung der EU.
Sie richtet sich in erster Linie an
die Hersteller von Persönlicher
Schutzausrüstung (PSA). Es gilt
eine Übergangszeit von zwei Jahren. In diesem Zeitraum haben
Hersteller, Behörden und Zertifizierungsstellen Gelegenheit, sich
auf die Änderungen vorzubereiten. Die EU-Kommission hat bereits angekündigt, dass die PSAVerordnung durch einen Leitfaden
ergänzt werden soll.
• www.dguv.de/fb-psa
• www.dguv.de/ifa/psa
kamasigns - Fotolia
• www.bghw.de
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ein Portal eingerichtet.
Es wird zum Beispiel erklärt:
• Welche Anforderungen sind in den
Erstaufnahmeeinrichtungen zu beachten?
• Welche Hinweise zum Infektionsund Brandschutz sind wichtig?
• Was sollten ehrenamtliche Helfer
und Helferinnen über ihren Versicherungsschutz wissen?
• Welche Unterstützung brauchen
Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und
Erzieher im Umgang mit Flüchtlingskindern?
• Welche Hilfen für Unternehmen gibt
es im Bereich Arbeitsschutz bei der
Integration von Flüchtlingen?
www.dguv.de/fluechtlinge
Staplersitze richtig einstellen
Ein richtig eingestellter Sitz ist unerlässlich für Sicherheit und Gesundheit von Gabelstaplerfahrern und
-fahrerinnen. Worauf es dabei ankommt, erklärt der neue Präventionsfilm der BGHW „Richtig eingestellt
– Ergonomie und Sicherheit beim
Fahren von Flurförderzeugen“.
Der fünfminütige Film kann für betriebsinterne Unterweisungen und
Schulungen eingesetzt werden. Er
richtet sich an Fahrer von Gabelstaplern und Bedienpersonal von Flurförderzeugen. „Staplerfahrer lernen bei
der Ausbildung zwar alles über die
Bedienung des Geräts“, erläutert BGHW-Projektleiter
Frank Rokosch. „Das Thema
Ergonomie und richtiges Sitzen kommt aber meistens
zu kurz, obwohl es mindestens genauso wichtig ist.“
Auf der Homepage des Fachbereichs
Handel und Logistik steht der Präventionsfilm der BGHW „Richtig eingestellt – Ergonomie und Sicherheit
beim Fahren von Flurförderzeugen“
zum Download zu Verfügung.
• www.dguv.de/fbhl,
Webcode d1170642
Aktuelles • 5
BGHW aktuell 3/16
kasto - Fotolia
Anmeldung für BGHW-Seminare 2017
Das neue Seminarprogramm der BGHW für 2017 ist in Arbeit und wird ab Anfang Oktober wieder auf den Internetseiten der BGHW, www.bghw.de/Seminare bereit gestellt.
Auch unter dem Suchbegriff „Seminare 2017“ wird es dort
zu finden sein. Zeitlich gestaffelt gibt es
• ab 4. Oktober das Seminarangebot für Grundseminare
der Sicherheitsbeauftragten (SiB-G)
• ab 17. Oktober alle weiteren Seminare.
Die Veranstaltungstermine von häufig nachgefragten Seminaren werden zunächst bis April 2017 freigeschaltet. Es
folgen sukzessive monatlich weitere Termine. Dies soll für
eine bessere Verteilung über das ganze Jahr 2017 sorgen.
Bei Buchungen „auf Warteliste“ besteht die reelle Chance, auch kurzfristig einen Seminarplatz zu erhalten. Bei
Hinweis „ausgebucht“ sind leider keine Seminarplätze an
dem ausgewählten Termin mehr frei. Eine gedruckte Seminarbroschüre wird es 2017 nicht mehr geben.
Eine eintägige Veranstaltung zur Lagerung von Gefahrstoffen findet am 7. September 2016 in der BGHW-Regionaldirektion in Essen statt. Sie richtet sich an: Verantwortliche
im Bereich Gefahrstofflagerung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte. Referent ist Dr. Norbert Müller von der Schenker AG, der durch das Programm
führen wird. Auf der Tagesordnung steht unter anderem
ein Überblick über die Lagervorschriften für Gefahrstoffe
in ortsbeweglichen Behältern sowie wesentliche Inhalte
der TRGS 510. Dauer der Veranstaltung: 9.30 Uhr bis 15.30
Uhr. Fahrt oder Übernachtungskosten werden nicht übernommen.
Anmeldung und weitere Fragen:
• www.bghw.de, Webcode 16291127
industrieblick - Fotolia
„Lagerung von Gefahrstoffen“
im September
6 • Schwerpunkt
BGHW aktuell 3/16
Schnelle Hilfe für kranke Haut
Gerötete, juckende Hände, Ekzeme und Entzündungen: Die Zahl der Hauterkrankungen, die der
BGHW mit Verdacht auf eine berufliche Verursachung gemeldet werden, ist seit Jahren unverändert hoch. Rund 90 Prozent dieser gemeldeten Neu-Fälle betreut die BGHW erfolgreich über das
Verfahren „Haut Optimal“. Der Vorteil: Fast alle Erkrankten können in ihrem bisherigen Job bleiben. Das Erfolgsgeheimnis: Intensive Beratung und Schulung.
Die BGHW erhält pro Jahr rund 4000
Verdachtsmeldungen, wonach eine
Berufskrankheit vorliegen könnte.
Knapp 2000 dieser Meldungen betreffen Hauterkrankungen. Sie werden oft vom behandelnden Hautarzt
oder der Hautärztin an die BGHW gesendet. Aber auch andere Sozialversicherungsträger, vor allem Krankenkassen, und die Versicherten selbst
können eine berufliche Hauterkrankung anzeigen.
Anschließend erfolgt eine meist telefonische Beratung durch erfahrene
Berufsdermatologinnen und -dermatologen. Auch eine hautärztliche Untersuchung wird in bestimmten Fällen
angeboten. In den Gesprächen mit
den Fachärzten wird die Art und Dauer der Heilbehandlung besprochen.
Dabei werden auch die Hautschutzund Hautreinigungsmittel sowie Pflegeprodukte am Arbeitsplatz geprüft.
Danach gibt der Arzt eine auf Tätigkeit und Bedürfnisse abgestimmte
Empfehlung. „Für eine erfolgreiche
Heilbehandlung ist diese Individua-
industrieblick - Fotolia
Beratung und Pflege
„Haut Optimal“ greift schon beim
Anfangsverdacht. Liefert die Meldung
Anhaltspunkte, dass der Betroffene
eine hautgefährdende Arbeit ausübt,
wird zunächst ein vorläufiger Auftrag
zur Heilbehandlung erteilt. Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin aus
der Berufskrankheiten-Abteilung der
BGHW nimmt telefonisch Kontakt
zum Versicherten auf. In einem ausführlichen Gespräch wird ihm „Haut
Optimal“ vorgestellt, und er wird gezielt zu seiner Arbeit und der Krankheitsgeschichte befragt.
Typische Feuchtarbeitsplätze: Gartencenter und Blumenladen
lisierung besonders wichtig“, weiß
Simone Wouterse, Referentin Berufskrankheiten bei der BGHW. „ Im Bereich Floristik werden beispielsweise ganz andere Arbeitshandschuhe
sowie Hautschutz- und Hautreinigungsmittel benötigt als bei reiner
Feuchtarbeit oder Tätigkeiten im
Lagerbereich.“
Sechs Monate testen
Es folgt eine Erprobungsphase: Der
Hauterkrankte testet sechs Monate lang kostenlos die empfohlenen
Produkte und Mittel bei der Arbeit.
Anschließend werden die Verantwortlichen in den Unternehmen gebeten,
den Versicherten diese oder gleich
gut geeignete Produkte zur Verfügung
zu stellen.
Wie lange der Betroffene dann behandelt wird, hängt von der Art und Dauer der Hauterscheinungen ab. Diese
werden anhand von hautärztlichen
Berichten und meist telefonischen
Kontaktaufnahmen mit den Versicherten ermittelt.
Schwerpunkt • 7
BGHW aktuell 3/16
Hautgefährdend können auch bestimmte Arbeitsstoffe sein, auf die
viele Menschen allergisch reagieren.
Häufig vorkommende Allergene finden sich bei Metallen wie Chrom oder
Nickel. Auch viele andere Stoffe gehören dazu, zum Beispiel wassergemischte Kühlschmiermittel und Reinigungslösungen, Desinfektionsmittel,
Mehle, Pflanzenbestandteile, Hölzer
und Tierhaare.
Besonders gefährdete Berufsgruppen sind bei der BGHW Floristen,
Beschäftigte in der Metall- und Kunststoffverarbeitung, bei der Gummiherstellung und im Reinigungsdienst.
Aber auch bei Tätigkeiten im Lebensmitteleinzelhandel können beruflich
verursachte Hauterscheinungen auftreten, zum Beispiel an Frischetheken
oder im Lager.
Rido - Fotolia
Besonders anfällig für Hauterkrankungen sind Berufsgruppen, die regelmäßig Feuchtarbeit verrichten.
Bereits das zweistündige Tragen von
luft- und wasserundurchlässigen Arbeitshandschuhen pro Arbeitsschicht
erfüllt diese Voraussetzung.
Angebot Hautschutzseminar
Durch „Haut Optimal“ bekommen
die Betroffenen in den meisten Fällen
ihre Hautprobleme langfristig in den
Griff. Aber es gibt auch Fälle, in denen
das Verfahren nicht greift. Trotz optimierter Behandlung verschwinden
die Beschwerden nicht oder treten
immer wieder auf. Insbesondere für
diese Fälle bietet die BGHW ein- oder
zweitägige gesundheitspädagogische
Hautschutzseminare an. Bei schwereren Hauterkrankungen besteht für
den Betroffenen sogar die Möglichkeit, an einer stationären Rehabilitationsmaßnahme mit Hautschutz- und
Hautpflegetraining teilzunehmen.
„Diese Fälle sind allerdings seit der
Rötung
Bläschen
Nässen
Knötchen
Einführung von ‚Haut Optimal‘ selten“, so Wouterse. „Die Kombination aus sofortiger Beratung, gezielter
Steuerung des Heilverfahrens und
dem Angebot der Hautschutzseminare hat deutlichen Erfolg gezeigt.“
Auch hier gilt die Devise: Prävention
lohnt sich.
Ein Berufskrankheitenverfahren kann
so meistens abgewendet werden,
ebenso die Konsequenz, dass die
Erkrankten im schlimmsten Fall ihre
bisherige Arbeit aufgeben müssen.
Im Jahr 2014 waren es „nur“ 37 Versicherte, die diesen Schritt gehen
mussten und deren Hauterkrankung
als Berufskrankheit 5101 anerkannt
wurde. Im Berufskrankheiten-Verzeichnis sind unter dieser Nummer
„schwere oder wiederholt rückfällige
Hauterkrankungen“ zusammengefasst. Die Betroffenen sind auch dann
mit ihrer Krankheit nicht allein. Für sie
übernimmt die BGHW eine Reihe von
Leistungen, unter anderem Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
Minderverdienstausgleich, Rentenzahlungen und eine Übernahme der
Heilbehandlungskosten. (sw/be)
Mehr dazu
HautSchuppenbildung
Flächenhafte Einlagerung von
fältelung
Die BGHW bietet eine Reihe von
Medien zum Hautschutz an. Eine
Liste mit Links finden Sie in „News
direkt“, dem aktuellen Newsletter
der BGHW (Seite 20).
Entzündungsflüssigkeit
• www.bghw.de,
Webcode 16739079
8 • Schwerpunkt
BGHW aktuell 3/16
Schädigungen der Haut
werden oft verharmlost
Dr. Karl-Christian Appl leitet das Hautschutzzentrum Berlin. Mit
seinem Team betreut er Menschen, die aus beruflichen Gründen
an einer Hautkrankheit leiden. Der Berufsdermatologe arbeitet seit
vielen Jahren eng mit der BGHW zusammen und war auch an der
Entwicklung von „Haut Optimal“ maßgeblich beteiligt. Er
rät jedem Beschäftigten, achtsam zu sein und bei Beschwerden frühzeitig zum Hautarzt zu gehen.
Berufsdermatologe Karl-Christian Appl
Wie kam die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und der BGHW zustande?
Das war 1998 während eines Erfahrungsaustauschs mit Mitarbeitern der
BGHW in Berlin. Es ging darum, wie
präventive Maßnahmen bei beruflich
Hauterkrankten intensiviert werden
können. Damals wurde generell über
die Entwicklung neuer sekundärpräventiver Programme nachgedacht.
Denn Fachleute beobachteten in dieser Zeit, dass zum Beispiel Friseurinnen oder Floristinnen zunehmend
wegen beruflich bedingter Hauterkrankungen ihre Tätigkeit aufgeben
mussten.
Sie waren an der Entwicklung des Verfahrens „Haut Optimal“ maßgeblich
beteiligt. Wo war Ihre Expertise als
Mediziner und Haut-Experte besonders gefragt?
Das Beratungsverfahren „Haut Optimal“ zeichnet sich durch eine schnelle und unkomplizierte telefonische
Beratung von beruflich Hauterkrankten aus. Dabei wird besprochen, wie
die individuellen Hautschutzmaßnahmen optimiert werden können.
Gruppenberatungen in Hautschutzseminaren und Einzelberatungen von
beruflich Hauterkrankten in Hautschutzzentren erreichen nur einen
geringen Teil der Betroffenen – und
das oft erst nach Monaten. Durch
„Haut Optimal“ kommen mehr als
90 Prozent der Versicherten in den
Genuss einer Beratung, und zwar innerhalb von vier bis sechs Wochen
nach Meldung der Fälle.
hinaus kommen häufig Kombinationen von Abnutzungsekzemen vor,
die vorbestehende Hauterkrankungen oder Hautempfindlichkeiten wie
Neurodermitis und Schuppenflechte
verschlimmern oder erneut auftreten
lassen.
Da es sich um Hauterkrankte handelt
und nicht selten beruflich relevante allergische Reaktionen eine Rolle
spielen, sind in besonderer Weise
qualifizierte Hautärzte und -ärztinnen, sogenannte Berufsdermatologen, gefragt. Diese arbeiten eng mit
dem Präventionsdienst der Berufsgenossenschaften zusammen.
Woran erkennt man erste Anzeichen
einer Hauterkrankung, und warum ist
es so wichtig, frühzeitig in ärztliche
Behandlung zu gehen?
Die klassischen ersten Anzeichen von
beruflich bedingten Hauterkrankungen sind Rötung, Schuppung, Juckreiz, aber auch Bildung von Bläschen
und Einrissen. Meist sind die Hände,
speziell die Fingerzwischenräume
und Handrücken davon betroffen.
Es ist deshalb so wichtig, frühzeitig
in Behandlung zu gehen, weil es ansonsten zur Chronifizierung des Ekzems kommt. Das heißt, es kommt
zu Umbauvorgängen mit Verdickung
der Haut. Außerdem steigt die Bereitschaft der Haut, sich zu entzünden,
und die Hautoberfläche kann tiefgehend geschädigt werden. Diese
Veränderungen haben für die Betroffenen weitreichende Konsequenzen.
Sie sind bei alltäglichen Dingen beeinträchtigt, leiden an Juckreiz und
haben oft auch Schmerzen.
Hauterkrankungen – auch beruflich
verursacht oder verschlimmert – sind
vielfältig: Mit welchen Erkrankungsarten haben Sie es in Ihrer langjährigen
Praxis als Berufsdermatologe besonders häufig zu tun?
Über 70 Prozent der Betroffenen entwickeln zunächst Abnutzungsekzeme
an den Händen. Im weiteren Verlauf
kommen zunehmend beruflich relevante Allergien dazu, zum Beispiel
sind es in der Floristikbranche allergische Reaktionen gegenüber Korbblütlern wie Chrysanthemen, Sonnenblumen, Astern und Margeriten. Darüber
Schwerpunkt • 9
BGHW aktuell 3/16
Hinzu kommt: Eine Hauterkrankung
kann zur sozialen Isolation führen.
Denn sichtbare erkrankte Hautpartien sind vielen Mitmenschen suspekt,
weil sie fürchten, sich anstecken zu
können. Das ist bei den meisten Hauterkrankungen jedoch nicht der Fall.
Erste Anzeichen einer Hauterkrankung
werden häufig unterschätzt: Woran
liegt das, und in welchen Branchen
kommt das Ihrer Erfahrung nach besonders häufig vor?
Insbesondere in handwerklichen
Berufen haben Beschäftigte nicht
selten Hände, deren Haut durch Verschmutzung, mechanische Belastung und Verletzungen gestresst ist.
Diese Schädigungen werden häufig
als „branchenüblich“, als Berufsstigmata verharmlost. Auch in Feuchtberufen – etwa im Tätigkeitsbereich
Floristik und im Verkauf von frischen
Lebensmitteln – wird eine spröde,
rissige und gerötete Haut gegen Ende
des Arbeitstages als normal empfunden. Die Betroffenen nehmen fälschlicherweise an, die Haut erhole sich
über Nacht oder während weniger
arbeitsfreier Tage wieder. Aber das
tut sie langfristig eben nicht, und
schneller als viele denken entwickelt
sich dann beispielsweise ein chronisches Ekzem.
Was raten Sie zum Beispiel einem Floristikbetrieb in Bezug auf die richtigen
Präventionsmaßnahmen?
Beispiele für geeignete Hautschutzmaßnahmen im Blumeneinzelhandel,
aber auch in anderen Branchen, findet er in einigen Medien der BGHW.
Handschuhe oder Cremes werden
Mitgliedsbetrieben bei Betriebsberatungen zur Erprobung zur Verfügung
gestellt. Mein Rat insbesondere an
Führungskräfte: Nutzen Sie diese
Mittel selber regelmäßig, seien Sie
Vorbild. Denn nur so gelingt es, auch
die Belegschaft nachhaltig für Hautschutz zu interessieren und zum Mitmachen zu motivieren.
Das Hautschutzmobil: In ihm können hauterkrankte Versicherte zu Hause oder in der Nähe des
Arbeitsplatzes beraten werden.
Beliebtes Verbraucherthema sind Einmalhandschuhe an Frischetheken. Für
die Hautgesundheit ist es am besten,
keine Handschuhe zu tragen. Und hygienischer ist das meistens auch. Wie
sehen Sie das?
Das gezielte Tragen von Schutzhandschuhen hat unter anderem beim
Umgang mit Gefahrstoffen, aber auch
während Reinigungsarbeiten und
intensivem Kontakt mit Lebensmittelzusätzen wie Salz- oder Fleischlaken erhebliche Vorteile. Allerdings
wird bei längeren Tragezeiten von
Handschuhen die Oberfläche zunehmend mit Keimen kontaminiert. Im
Inneren der Handschuhe sammelt
sich Schweiß. Das ist nachteilig für
die Ware und den Träger der Handschuhe. Insofern wird im Verkauf von
frischer Ware empfohlen, überwiegend auf das Tragen von Schutzhandschuhen zu verzichten und bevorzugt
Greifmittel wie Zangen, Gabeln, Löffel
und Folien zu nutzen. Dies setzt sich
in zunehmendem Maße durch, sodass Hauterkrankungsfälle in diesem
Tätigkeitsbereich seltener geworden
sind. (sw/be)
Hautschutzzentrum Berlin
Das Hautschutzzentrum Berlin wurde im August 2000 von Dr. Karl-Christian Appl gegründet. Ein Schwerpunkt ist die medizinische Betreuung
und Schulung chronisch Hauterkrankter. Mit dem Hautschutzmobil betreut das Zentrum auch überregional beruflich Hauterkrankte und berät
Betriebe vor Ort. Darüber hinaus entwickeln Appl und sein Team Präventionsstrategien und Konzepte im Auftrag verschiedener gesetzlicher
Unfallversicherungsträger.
• www.hautschutzzentrum-berlin.de
10 • Rehabilitation
BGHW aktuell 3/16
Mit Prothese zurück in den Beruf
Bei einem Wegeunfall verliert Hans Barth einen Unterschenkel. Sein Arbeitgeber, die Schenker
Deutschland AG in Frankfurt, unterstützt den Kommissionierer seit dem Unfall mit großem Engagement. Barths erfolgreiche Rückkehr ins Unternehmen zeigt, wie ein erfolgreiches Betriebliches
Eingliederungsmanagement (BEM) funktioniert.
Hans Barth kann nach einem schweren Unfall in seinem alten Arbeitsumfeld bleiben
Als der Unfall im März 2013 passiert,
ist es schon dunkel. Hans Barth hat
gerade seinen Arbeitsplatz verlassen
und läuft die paar Meter zur Bushaltestelle. Da erfasst ihn ein Lkw, er
stürzt: „Ich konnte mich gerade noch
wegdrehen, aber für mein rechtes
Bein war es zu spät“, berichtet Barth.
Es wird vom Reifen des Fahrzeugs
überrollt. Später im Krankenhaus
muss der Unterschenkel amputiert
werden.
„Für uns war von Anfang an klar, dass
wir Herrn Barth ermöglichen wollen,
wieder in seinen Job zurückzukehren“, berichtet sein Chef Manfred
Winstermann. Das Einstehen für den
Mitarbeiter sei eine Sache des Anstands und gehöre zu seiner sozialen
Verantwortung als Vorgesetzter. Zumal Barth bereits damals seit 23 Jah-
ren ein geschätzter Mitarbeiter des
Unternehmens war. Winstermann ist
Manager Warehouse and Transportation Jetcargo/Eurohub am Standort
Frankfurt. Dort werden Sammelladungen für Kunden in ganz Europa
zusammengestellt und weltweit per
Luftfracht versendet. Hier war Barth
vor seinem Unfall als Kommissionierer für einen Großkunden zuständig.
Nach dem Unfall wird Barth zunächst
in der Uniklinik Frankfurt behandelt.
Als der BGHW der Fall gemeldet wird,
wird er in die BG-Unfallklinik Frankfurt verlegt. BGHW-Rehaberater Andreas Heyles betreut ihn von Anfang
an. „Herr Barth benötigte besondere
medizinische sowie pflegerische Behandlung und eine Betreuung aus
einer Hand“, so Heyles. Dieses Verfahren zeichnet die berufsgenossen-
schaftlichen Unfallkliniken aus. Denn
dadurch werden die besten Voraussetzungen geschaffen, um den Patienten wieder in Familie und Beruf
einzugliedern. Heyles war von Anfang
an vom Erfolg überzeugt: „Herr Barth
verarbeitete die Folgen des Unfalls
auffallend gut und arbeitete von Anfang an sehr tatkräftig an seiner Genesung mit.“ Diverse Anpassungen
der Prothese und die Gehschule in
der Rehabilitationsphase habe er
erfolgreich absolviert.
Normalerweise gehört es zur Fallsteuerung durch den BGHW-Rehaberater,
im Laufe der Behandlung mit dem
Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen.
In diesem Fall ist es umgekehrt. Noch
bevor sich Heyles melden konnte,
nimmt DB Schenker schon Kontakt
mit der BGHW auf und bietet die Zu-
Rehabilitation • 11
BGHW aktuell 3/16
sammenarbeit bei der Eingliederung
des Mitarbeiters an. Das Betriebliche
Eingliederungsmanagement, kurz
BEM, sei bei DB Schenker eben tief in
der Unternehmenskultur implementiert, meint Winstermann. „Wir reagieren sehr schnell auf solche Fälle.
Denn je früher man sich als Unternehmen engagiert, desto mehr kann zum
Wohle des Betroffenen erreicht werden.“ Winstermann holt Betriebsrat
und Personalabteilung ins Boot, und
gemeinsam werden die Arbeitsbedingungen geprüft. Hans Barth ist mit
der Eingliederungsmaßnahme einverstanden: „Ich fand das gut. Der Rückhalt und das Interesse haben mir gut
getan“, sagt er rückblickend.
Erfolgreich das BEM gemeistert: Manfred Winstermann, Hans Barth und Andreas Heyles (von links)
Aber kann er wieder an seinen alten
Arbeitsplatz zurückkehren? Das war
die Frage, die damals im Raum stand.
Als Kommissionierer musste Barth
viel laufen, schwere Packstücke heben und tragen. Im ersten Teil der
Eingliederung wird erprobt, ob er das
schafft. Allerdings merkt Barth recht
schnell: „Das Laufen und Stehen,
verbunden mit dem Tragen der Lasten, habe ich nicht mehr geschafft.
Das hat mich körperlich einfach zu
sehr angestrengt.“
Sein Chef Winstermann findet eine
andere Lösung. Er richtet einen neuen Arbeitsplatz für Barth ein, an dem
er auch mit seinen alten Kollegen zusammenarbeiten kann. Doch statt zu
kommissionieren, betreut Barth jetzt
von einem kombinierten Steh- und
Sitzarbeitsplatz aus die anliefernden Lkw. Er kontrolliert die Ausweise,
prüft die Sicherheitsstandards. Er dokumentiert die einzelnen Lieferungen
und begleitet die Lkw-Fahrer auf dem
Betriebsgelände. Insgesamt eine Arbeit, die ohne schweres Heben und
Tragen auskommt und körperlich weit
weniger anstrengend ist. Der 56-Jährige ist mit dieser Arbeit zufrieden:
„Ich hoffe, dass ich hier meine letzten
Arbeitsjahre verbringen kann.“
Auch Winstermann ist zufrieden mit
dem Verlauf des BEM. Es freut ihn,
dass er Hans Barth unterstützen
konnte. Auch in der Belegschaft blieb
sein Engagement nicht unbemerkt:
„Jeder zeigte Interesse an dem Fall
und verfolgte genau, was passierte.“
Das Unternehmen habe sich als fairer, sozialer Arbeitgeber präsentiert:
„Das hat sich positiv auf die Stimmung und Arbeitszufriedenheit aller
Mitarbeiter ausgewirkt.“ (be)
Mehr dazu
Die BGHW unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der Einführung
eines betrieblichen Eingliederungsmanagements.
Zum Einlesen und als Praxishilfe:
Handlungsleitfaden zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
(B102), zum Downloaden auf www.bghw.de, Webcode B102
Beratung zum BEM:
Anfragen per E-Mail an [email protected]
12 • Prävention
BGHW aktuell 3/16
BGHW-Praxistipp
Hautschutz und Handschuhe
Schutzhandschuhe oder Hautschutzmittel als persönliche Schutzmaßnahme sollten nur
dann zum Einsatz kommen, wenn der Ersatz oder die Vermeidung des gefährdenden Stoffes
nicht möglich ist und wenn technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen die ermittelte Gefährdung nicht oder nicht ausreichend beseitigen konnten. Die erforderlichen Maßnahmen zum Hautschutz ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Verwendung von Schutzhandschuhen
Geeignete Schutzhandschuhe zu tragen ist wichtiger
als Hautschutzmittel zu benutzen.
Tipps zur richtigen Anwendung von Schutzhandschuhen:
• Beschäftigte erhalten eigene, passende
Schutzhandschuhe
• Schutzhandschuhe nur auf sauberer,
trockener Haut tragen
• Schutzhandschuhe nur so oft und so lange wie
nötig tragen
• Hautschutzmittel nicht unmittelbar vor dem
Anziehen der Schutzhandschuhe auftragen
• Handschuhe wechseln, wenn sie innen feucht sind.
Eventuell Baumwollunterziehhandschuhe verwenden (ebenfalls rechtzeitig wechseln)
• Zulässige Tragedauer von Chemikalienschutzhandschuhen beachten
• Keine defekten Schutzhandschuhe verwenden
• Handschuhe mit der Öffnung nach oben trocknen
Prävention • 13
BGHW aktuell 3/16
Zuerst Hautschutzmittel auf
die Handrücken auftragen.
Die Handrücken gegeneinander reiben.
Fingerzwischenräume nicht
vergessen.
Auch an Nägel, Nägelhäute
und Handgelenke denken.
Einsatz von Hautschutzmitteln
Hautschutzmittel können Schutzhandschuhe nicht ersetzen. Sie werden in der Praxis als Schutzmaßnahme häufig
überbewertet und sind nur bei Kontakt mit milden, sogenannten Irritantien geeignet, beispielsweise Wasser, Ölen
oder Fetten. Hautschutzmittel schützen dagegen weder vor
dem Einwirken ätzender, giftiger, sensibilisierender und
krebserregender Gefahrstoffe noch vor Gefahrstoffen, die
leicht in die Haut eindringen können.
Schutzhandschuhe dürfen nicht in Verbindung mit Hautschutzmitteln getragen werden, etwa an Maschinen.
Hautschutzmittel in Kombination mit Schutzhandschuhen
werden nicht empfohlen, weil sie Substanzen aus dem
Handschuhmaterial herauslösen sowie die Schutzwirkung
der Handschuhe und den Hautzustand negativ beeinflussen können. Es liegen darüber hinaus keine überzeugenden Nachweise einer Schweißreduzierung beim Einsatz von
Hautschutzmitteln unter Schutzhandschuhen vor.
Der Einsatz von Hautschutzmitteln ist sinnvoll, wenn
Weitere Informationen zum Hautschutz
• sich die Haut dadurch nach der Arbeit leichter und
schonender reinigen lässt oder
• die Haut vor schädigender UV-Strahlung geschützt
werden muss.
Informationen zum Thema Hautschutz gibt es auf der Internetseite der BGHW, www.bghw.de, Webcode 16739079.
Auch im aktuellen Newsletter der BGHW „News direkt“ finden Sie eine Übersicht über wichtige Links (Seite 20).
14 • Prävention
BGHW aktuell 3/16
Zertifizierung für Ausbilder startet
/ - fa h r e ri n n
e
n
ern
Qualifiziert
durch zertifizierten
Ausbilder
v
on
Für die Unternehmen bedeuten nachhaltig geschulte Staplerfahrerinnen
und -fahrer, dass die Unfallgefahr
sinkt und das Sicherheitsbewusstsein steigt. Außerdem werden Ladegut und Lagereinrichtung seltener
beschädigt. Bei der Neueinstellung
eines Mitarbeiters kann die Personalabteilung am Siegel im Staplerführerschein gleich erkennen, ob er von
einem zertifizierten Fachmann ausgebildet wurde.
Das Prüfverfahren gliedert sich in
mehrere Stufen: Nach der Anmeldung wird, wenn die Zugangsvoraussetzungen passen, vor Ort geprüft,
ob die Schulungen nach dem DGUVGrundsatz 308-001 erfolgen. Ist dies
der Fall, wird das Zertifikat erstellt,
und der Ausbilder kann Siegelmarken für „seine“ ausgebildeten Fahrer und Fahrerinnen erwerben. Nach
spätestens 48 Monaten steht eine
Wiederholungsprüfung an. Außerdem
verpflichten sich die Absolventinnen
und Absolventen, innerhalb von 48
HL 123456
a
Flu
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HL 123456
il d e r / - i n n e n
Zertifizierte
Ausbilderin
für Fahrer/-innen von
Flurförderzeugen
sb
Mit der erfolgreichen Zertifizierung
verpflichten sich Ausbilder und Ausbilderinnen, dass sie verbindlich
nach dem DGUV-Grundsatz 308-001
schulen. Das garantiert eine einheitliche, transparente Ausbildung der
zukünftigen Staplerfahrer auf einem
hohen Qualitätsniveau. Dadurch will
sich das neue Label ganz bewusst
von Institutionen abheben, die Staplerschulungen im Schnelldurchlauf
anbieten. „Diese vermitteln nur unzureichende Kenntnisse in Theorie und
Praxis“, so Süßner. Das sei jedoch zu
wenig angesichts der großen Gefährdungen im innerbetrieblichen Verkehr
und der großen Werte, die Stapler
täglich transportieren.
Au
Ursprünglich sollte die Stelle schon
im 1. Quartal 2016 eingerichtet werden (wir berichteten). „Allerdings
dauerte das Genehmigungsverfahren
länger als erwartet“, so Ulrich Süßner, Referatsleiter im Fachbereich
Handel und Logistik. Doch jetzt könne
mit den ersten Zertifizierungen begonnen werden. Bereits auf der Fachmesse Cemat im Juni war das Projekt
einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt worden. „Die Reaktionen waren
sehr positiv“, so Süßner. Viele namhafte Unternehmen haben Interesse
bekundet und ihre Ausbilder bereits
angemeldet.
Monaten an einer Weiterbildung teilzunehmen.
DGUV Test ist die etablierte Prüf- und
Zertifizierungsstelle der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung
(DGUV). Unter ihrem Dach findet die
Zertifizierung statt. Sie ist offen für
jeden Ausbilder, unabhängig von
der BG-Zugehörigkeit. Die Namen
der zertifizierten Ausbilderinnen und
Ausbilder werden auf der Internetseite von DGUV Test veröffentlicht. (be)
Mehr dazu
Informationen über Anmelde- und
Prüfungsgebühren finden sich auf
der Internetseite der DGUV:
• www.dguv.de/webcode/d1011140
Anmeldung und weiter Informationen erteilt bei der BGHW:
• Michael Pfrang,
E-Mail: [email protected]
industrieblick - Fotolia
Die letzten Hürden sind genommen: Die Zertifizierungsstelle
für Ausbilderinnen und Ausbilder von Gabelstaplerfahrern
nimmt Ende Juli ihre Arbeit auf.
Das neue Zertifizierungsprogramm garantiert unter dem
Label DGUV Test eine qualitätsgesicherte Ausbildung von
Staplerfahrern in Unternehmen.
Prävention • 15
BGHW aktuell 3/16
Faktor Mensch oft unberechenbar
Fahrfehler und mangelndes Sicherheitsbewusstsein sind häufige Ursachen für schwere oder tödliche Unfälle mit Gabelstaplern. Im vergangenen Jahr startete die BGHW deshalb eine Beratungsoffensive in den versicherten Unternehmen (wir berichteten), um für das Thema Staplersicherheit
zu sensibilisieren. Fazit nach zwölf Monaten: Was die Qualität der Sicherungssysteme und Ausbildung der Staplerfahrer betrifft, besteht vielerorts Nachholbedarf.
Rund 40 Prozent aller Unfälle, die
jährlich der BGHW gemeldet werden,
sind Unfälle im innerbetrieblichen
Transport, fast 40.000 Fälle absolut.
Davon sind etwa neun Prozent Unfälle mit Flurförderzeugen. 2014 waren
das fast 3700 Unfälle, davon verliefen 490 schwer, sechs tödlich. Während in der allgemeinen Unfallstatistik der BGHW die Zahl der tödlichen
und schweren Unfälle seit Jahren im
Schnitt zurückgeht, bewegt sich bei
den Staplerunfällen die Kurve nicht
nach unten.
industrieblick - Fotolia
Warum ist das so? Dies lässt sich erklären, wenn man die zwei häufigsten
Ursachen für tödliche Unfälle betrachtet. Personen werden angefahren und dabei tödlich verletzt, oder
der Stapler kippt um und begräbt den
nicht gesicherten Fahrer unter sich.
Im Spiel ist meistens menschliches
Versagen: Unachtsamkeit, Leichtsinn und mangelnde Kenntnisse der
Fahrphysik eines Staplers („BGHW
aktuell“ 4/2015). Bei den Beratungsgesprächen vor Ort gingen die Präventionsexperten der BGHW gezielt
auf diese Punkte ein. Unternehmerinnen und Unternehmer erhielten
dadurch ein Feedback, wie gut sie in
Sachen Gabelstaplersicherheit aufgestellt sind und was sie möglicherweise verbessern können.
Bei der Bestandsaufnahme in den
Betrieben kamen immer wieder die
bekannten Mängel zur Sprache: Viele Fahrer nutzen die Rückhalteeinrichtungen nicht, meistens ein Gurt,
oder es ist leider noch immer keine
entsprechende Einrichtung am Stapler vorhanden. Und auch die Befähigung der Fahrer ließ in etlichen Fällen
zu wünschen übrig. Entweder waren
sie nicht ausreichend unterwiesen,
vom Chef nicht beauftragt worden
oder hatten gar keinen Staplerführerschein.
„In den nächsten Jahren werden wir
noch intensiver beraten, was neue
Sicherungssysteme und technische Lösungen für mehr Sicherheit
betrifft“, zieht Dr. Wolfgang Uslar,
stellvertretender Präventionsleiter
der BGHW, Bilanz. „Nur ausgereifte Sicherungssysteme, die von der
Belegschaft akzeptiert werden, können langfristig zu einem Rückgang
der schweren und tödlichen Unfälle
führen.“ Ein weiterer Schwerpunkt
wird daneben zukünftig auch auf der
Verbesserung der Fahrerausbildung
liegen. „Die technischen Voraussetzungen stimmen meist, es ist oft der
Faktor Mensch, der unberechenbar
ist“, so Uslar. Mit der neuen Zertifizierungsstelle für Ausbilder von Staplerfahrern ist ein erster Grundstein
gelegt, um Fahrer und Fahrerinnen
besser zu qualifizieren und gleichzeitig für das Thema Sicherheit zu sensibilisieren (Seite 14). (be)
16 • Prävention
BGHW aktuell 3/16
Aus der Praxis – für die Praxis
Fachkräfte für Arbeitssicherheit stellen ihre Praktikumsarbeiten vor
Branche:
Verkauf, Büro und Werkstatt für Blechblasinstrumente
Betrieb:
Blasinstrumente Gamerdinger, Aalen
Anlass/Problem:
Es werden Blechblasinstrumente gefertigt,
instandgesetzt und aufwendig restauriert.
Gängige Arbeitsverfahren sind Sägen, Bohren, Schleifen, Drehen, Gießen, Löten, Biegen, Reinigen und Polieren. Anlass für die
Praktikumsarbeit waren Verletzungen an den
Händen und ein hauterkrankter Mitarbeiter.
Als Ursachen für die Handverletzungen wurden scharfkantige Metallspäne und Metallgrate an Instrumententeilen ausgemacht. Als
Gefahrquellen für die Haut bewertete Gamerdinger starke Reinigungs- und Poliermittel.
Bei der systematischen Gefährdungsermittlung trat überraschend eine biologische
Gefährdung zu Tage. Denn der Speichel der
Musiker, der sich in den Ventilen und Luftkanälen der Instrumente ablagert, ist ein idealer Nährboden für Krankheitserreger.
Thema der Sifa-Praktikumsarbeit:
Arbeitsschutz bei der Instandsetzung von
Musikinstrumenten in der Werkstatt
Autor:
Walter Gamerdinger, Geschäftsführer und
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Ziel:
Die Gefährdungen der Beschäftigten durch
scharfkantige Metallgrate und Gefahrstoffe sollen minimiert werden; ebenso wie die
biologische Gefährdung durch abgelagerte
Sekrete.
Lösung:
Bei der Metallbearbeitung können scharfkantige Metallteile und Grate nicht vollständig
vermieden werden. Daher wird die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Mitarbeiter
verbessert und ein ausführliches Unterweisungsgespräch geführt. Bei den chemischen Gefährdungen werden Ersatzstoffe
für Reinigungs- und Polierarbeiten geprüft.
Gemeinsam mit dem Betriebsarzt verfasste
Gamerdinger eine kurze Betriebsanweisung
zu den biologischen Gefährdungen. Entsprechend den Empfehlungen des Betriebsarztes
werden geeignete PSA und Desinfektionsmittel bereitgestellt.
In der Praxis:
Die Unterweisungen wurden in die nächste
hauseigene Fortbildung integriert. Zusammen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurden verschiedene PSA-Varianten
getestet.
Fragen und Kontakt:
E-Mail: [email protected]
Prävention • 17
BGHW aktuell 3/16
Wein sicher schwefeln
Bei der Herstellung von Wein kommt Schwefeldioxid zum Einsatz. Das Gas verhindert, dass der Wein
oxidiert und im Handumdrehen zu Essig wird. Wie professionell mit dem Gefahrstoff umgegangen
wird, zeigt das Beispiel der Winzergenossenschaft Bischoffingen-Endingen am Kaiserstuhl.
Schwefeldioxid ist ein stechend riechendes, giftiges Gas, das in höherer
Konzentration erhebliche Schäden in
den Atemwegen verursacht. Tätigkeiten mit Schwefeldioxid unterliegen
deshalb der Gefahrstoff verordnung:
Der Unternehmer hat die damit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen und Schutzmaßnahmen zu
prüfen. Darüber hinaus existiert ein
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW), der
zum Schutz der Beschäftigten eingehalten werden muss. Gerade für kleinere Kellereien ist das eine Herausforderung. Denn die Verlegung eines
stationären Schwefeldioxid-Rohrleitungssystems mit Verteiler an jeden
Tank ist zu aufwändig.
Daher wird dann auf Behelfslösungen zurückgegriffen, zum Beispiel
das Abfüllen von Schwefeldioxid aus
einer mit den Armaturen nach unten
gelagerten Gasflasche. Dabei besteht die Gefahr, dass Schwefeldi-
oxid austritt: Zum Beispiel aus nicht
vollständig entleerten Zuleitungen
oder durch undichte Anschlüsse.
Wird zudem in schlecht durchlüfteten
Räumlichkeiten gearbeitet, stellt sich
rasch der charakteristisch stechende Geruch von Schwefeldioxid ein:
Untrüglicher Hinweis auf eine deutliche Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwerts von 2,5 mg/m3. Durch das
plötzliche Austreten großer Mengen
Schwefeldioxid besteht ferner die
Gefahr schwerer Unfälle.
Wie können Unternehmen die Gefährdungen beim Umgang mit
Schwefeldioxid minimieren und den
Arbeitsplatzgrenzwert mit überschaubarem Aufwand sicherstellen? Die Winzergenossenschaft Bischoffingen-Endingen am Kaiserstuhl
entschied sich für eine professionelle Lösung: Sie schaffte sich eine fahrbare Dosieranlage an. Vorteile dieses
geschlossenen Systems: Die Stahl-
flasche kann sicher gehandhabt,
das Gas zuverlässig entnommen
werden. Die Schwefeldioxid-Flasche
steht aufrecht und verfügt über ein
bis zum Boden reichendes Steigrohr.
Zusätzlich wird sie mit etwa vier Bar
Druck aus einer Kohlendioxid-Flasche beaufschlagt.
Mit dem Kohlendioxid können die
Leitungen nach der Tankbefüllung
gespült werden, dadurch wird ein
Austreten des Schwefeldioxids verhindert. Zudem ermöglicht der konstante Innendruck der Schwefeldioxid-Flasche eine extrem genaue
Dosierung. Ausgeschlossen ist auch,
dass die Armaturen durch Rostpartikel verstopfen, wie es bei auf dem
Kopf stehenden Flaschen möglich ist.
Der Einsatz dieses Systems ist wirtschaftlich: Es spart Zeit, die früher
für das Abdichten von Leckagen aufgewendet werden musste. Außerdem fördert es die Gesundheit der
Beschäftigten. Auch der Messtechnische Dienst Gefahrstoffe der BGHW
hob den Daumen: Der Arbeitsplatzgrenzwert wird mit diesem System
eingehalten. (jd)
Mehr dazu
Sollten Sie Fragen zur Beurteilung
der Gefährdungen bei Tätigkeiten
mit Gefahrstoffen und möglicher
Schutzmaßnahmen haben, beraten Sie Ihre Ansprechpartner der
BGHW-Prävention gerne, auch vor
Ort im Unternehmen.
• www.bghw.de >
Ansprechpartner-Suche
18 • Recht
BGHW aktuell 3/16
Minijobber und Haushaltshilfen
Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) unfallversichert. Unter den Begriff Haushaltshilfen fallen unter
anderem Reinigungskräfte, Babysitter, Küchenhilfen, Gartenhilfen sowie Kinder- und Erwachsenenbetreuer. Die gesetzliche Unfallversicherung ist für die Beschäftigten beitragsfrei, die Kosten
werden vom Arbeitgeber, also dem Haushaltsführenden, getragen. Die Leistungen reichen von
der medizinischen Heilbehandlung bis zur lebenslangen Rente.
Auch für Minijobs in Privathaushalten gilt die 450-Euro-Regel. Seit 2006
übernimmt die Minijob-Zentrale im
Rahmen des sogenannten Haushaltsscheckverfahrens die Anmeldung zur
gesetzlichen Unfallversicherung. Die
Beiträge zur Unfallversicherung werden – zusammen mit den anderen
Abgaben – von der Minijob-Zentrale
eingezogen. Neben dem Unfallversicherungsbeitrag müssen die privaten
Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale
Abgaben für die Kranken- und Rentenversicherung (zehn Prozent des
Entgeltes) sowie die einheitliche
Pauschsteuer (zwei Prozent des
Entgeltes) zahlen.
Hat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, im selben Zeitraum
mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern, sind die
Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zusammenzurechnen (nicht
zu berücksichtigen sind Arbeitsent-
gelte aus kurzfristigen Beschäftigungen). Wird bei Zusammenrechnung
mehrerer 450-Euro-Minijobs die monatliche Grenze von 450 Euro überschritten, handelt es sich nicht mehr
um versicherungsfreie Minijobs. Vielmehr sind die einzelnen Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig.
Marco2811 - Fotolia
Auch Minijobber im gewerblichen
Bereich sind gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
versichert. Dies gilt auch dann, wenn
der Arbeitgeber sie noch nicht zur Unfallversicherung angemeldet hat. Für
sie gelten auf jeden Fall die gleichen
Bestimmungen wie für die „normalen“ Beschäftigten.
Mehr dazu
Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen das monatliche
Bruttogehalt 450 Euro nicht überschreiten darf. Ist die Beschäftigung
im Voraus auf 50 Arbeitstage oder
zwei Monate innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt und wird sie nicht
berufsmäßig ausgeübt, dann handelt
es sich um eine kurzfristige Beschäftigung und damit ebenfalls um einen
Minijob.
Weitere Informationen zu Minijobs im privaten oder gewerblichen Bereich
gibt es bei der Minijob-Zentrale. Das ist deutschlandweit die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen.
• www.minijob-zentrale.de
Jeder Arbeitsunfall einer Haushaltshilfe, bei dem ärztliche Hilfe in Anspruch genommen wurde, muss vom Haushaltsführenden der zuständigen
Unfallkasse gemeldet werden.
Anschriften der zuständigen Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände:
• www.dguv.de, Webcode d1980
AUSSTELLUNG
–
Eine Ausstellung zur Gesundheit
im (Arbeits-) Leben
30.06.16 –12.02.17
www.dasa-dortmund.de www.wiegehts-ausstellung.de
In Kooperation mit
Illustrationen: Laura Laakso, Hamburg
Wie geht‘s?
„Werd
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eit“
20 • Beitrag
BGHW aktuell 3/16
BGHW-Newsletter mit aktuellen
Informationen zum Meldeverfahren
onen und wichtige Internet-Links zur
Verfügung stellen.
alotofpeople - Fotolia
Außerdem halten wir Sie per Newsletter über Präventionsangebote,
Neuerungen im Regelwerk und im Medienangebot der BGHW auf dem Laufenden. Wir informieren Sie über das
aktuelle Seminarangebot und freie
Plätze bei Seminaren und Schulungen. Ein Überblick über wichtige Messen und Veranstaltungen rundet das
Angebot ab.
Der Newsletter richtet sich insbesondere an Präventionsexperten, Unternehmer, Ausbilder und Versicherte.
Außerdem erhalten Sie im Newsletter
zusätzliche Infos über die BGHW und
die gesetzliche Unfallversicherung.
Wichtiges Thema in den nächsten
Ausgaben von „News direkt“ wird auf
jeden Fall das neue UV-Meldeverfahren sein (Seite 21). Hier werden wir Ihnen, begleitend zur Berichterstattung
in „BGHW aktuell“, weitere Informati-
• Anmeldung „News direkt“:
www.bghw.de,
Webcode Newsletter
Nachdem Sie Ihre Anmeldung gesendet haben, erhalten Sie per E-Mail
eine Bestätigung, mit der Sie Ihr kostenloses Newsletter-Abo freischalten
können.
„BGHW aktuell“ im November
Das neue UV-Meldeverfahren wird
eines der Schwerpunktthemen in der
nächsten „BGHW aktuell“ sein. Die
Ausgabe 4/2016 erscheint Ende November. Dort werden das neue Verfahren ausführlich vorgestellt und
alle wichtigen Informationen auf einen Blick zusammengestellt. Auch
Die Zeitschrift für Mitgliedsbetriebe
BGHW
Schnell und aktuell: Der neue Newsletter der BGHW „News direkt“ informiert Sie über alle Themen rund um
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Er erscheint viermal im Jahr,
rund eine Woche vor dem Erscheinungstermin der „BGHW aktuell“.
Exklusiv können Sie dann schon alle
Artikel des neuen Heftes lesen.
Ausgabe 4 • November 2016
aktuell
der Titel des Hefts wird diesem wichtigen Thema gewidmet sein, an dem
im nächsten Jahr kein Unternehmer
vorbei kommt.
Außerdem finden Sie im Heft eine
Übersicht zu wichtigen Links und
weiterführenden Informationen.
Ziel:Digi
Ziel:Digital
g tal
2016: Stammdaten abgleichen
2017 & 2018 Übergangsphase
Ab 2019: Digital melden
8 Im Interview
Berufsdermatologe
Dr. Appl
14 Am Start
Zertifizierung für
Staplerausbilder
18 Zum Schutz
Betriebsfeiern
planen
Beitrag • 21
BGHW aktuell 3/16
Neues UV-Meldeverfahren ab 1. Januar 2017
Der Lohnnachweis ist eine der Grundlagen für die Berechnung des Beitrages, den Sie für den Unfallversicherungsschutz Ihrer Beschäftigten jährlich zahlen. Das bisherige Lohnnachweisverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung soll ab 1. Januar 2019 durch das neue UV-Meldeverfahren
abgelöst werden. Zum 1. Januar 2017 wird im Rahmen einer zweijährigen Übergangsphase das
neue UV-Meldeverfahren parallel neben dem bisherigen Verfahren gestartet.
Zugang zu diesem elektronischen
UV-Meldeverfahren erhalten Sie
erstmalig ab 1. Dezember 2016 mit
dem Vorverfahren zum Abgleich der
Stammdaten Ihres Unternehmens.
Der Stammdatendienst wird bei der
DGUV verwaltet und versorgt zukünftig Ihr systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder die systemgeprüfte Ausfüllhilfe mit den für
das neue UV-Meldeverfahren erforderlichen Daten.
In der „BGHW aktuell“, Ausgabe
4/2016, wird das neue Verfahren ausführlich vorgestellt. Sie erhalten von
uns außerdem alle für Sie wichtigen
Informationen sowie die Zugangsdaten zu dem Verfahren voraussichtlich
Ende November 2016 zusammen mit
dem Vordruck zum Lohnnachweis für
das Beitragsjahr 2016.
ldprod - Fotolia
Der Lohnnachweis für das Beitragsjahr 2016 ist erstmals bis zum 16.
Februar 2017 auf diesem neuen elektronischen Weg zu erstatten. Das
bisherige Papier- beziehungsweise
Extranetverfahren wird für die Beitragsjahre 2016 und 2017 zunächst
noch beibehalten, um das neue UVMeldeverfahren ausreichend erproben zu können. Während der Übergangszeit werden die Beiträge auf
der Grundlage des bisherigen Verfahrens berechnet. Ab dem Beitragsjahr
2018 sollen Unternehmer die gezahlten Lohnsummen ausschließlich über
den elektronischen Meldeweg übermitteln.
Mehr dazu
Über den aktuellen Stand des UV-Meldeverfahrens wird die BGHW regelmäßig im Internet berichten. Informationen finden Sie unter:
• www.bghw.de, Webcode UV-Meldung
In der Broschüre „Beschreibung zum UV-Meldeverfahren“ finden Sie ab
August weitere wichtige Informationen und Hinweise zum elektronischen Lohnnachweis, zum neuen UV-Meldeverfahren sowie zum Stammdatendienst:
• www.dguv.de/uv-meldeverfahren
22 • Prävention
BGHW aktuell 3/16
Präventionskonzepte für Arbeitsmediziner
Abeitsmedizin attraktiver machen und den Nachwuchs fördern: Mit diesem Ziel fördern die BGHW
und weitere Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gemeinsam die Forschung und Weiterbildung in der Arbeitsmedizin am Universitätsklinikum Jena (UKJ). Ein im Juni unterzeichneter Kooperationsvertrag sieht die Einrichtung von zwei Professuren mit den Schwerpunkten Prävention
von Berufskrankheiten und Epidemiologie vor. Außerdem sollen verstärkt Fachärzte für Arbeitsmedizin ausgebildet werden.
Uniklinikum Jena: Die Projektpartner unterzeichnen den Vertrag
Partner sind außerdem die Thüringer
Ministerien für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Arbeit und Gesundheit. Durch die Kooperation und die
Einrichtung der beiden Professuren
sollen individuelle Präventionskonzepte entwickelt werden, mit denen
Betriebsärzte und Arbeitsmediziner
für die Herausforderungen der modernen Arbeitswelt gerüstet sind. Damit
möchten die Initiatoren die Arbeitsmedizin für junge Ärzte attraktiver
machen. Denn es fehlt in Deutschland an Nachwuchs. Das belegt eine
Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Zurzeit sind rund 12.500 anerkannte
Arbeitsmediziner und Betriebsärzte
bundesweit erfasst. 58 Prozent dieser
Mediziner sind über 60 Jahre alt,
40 Prozent über 65. Statt jährlich
rund 200 neue Anerkennungen,
bräuchte es laut BAuA etwa 600 Neuanerkennungen pro Jahr, um dem
steigenden Bedarf gerecht zu werden.
Gerade im ländlichen Raum wird es
für Betriebe immer schwerer, eine betriebsärztliche Betreuung zu erhalten.
Mit Einrichtung der beiden Professuren sollen Studierende der Medizin
für dieses interessante Berufsbild
begeistert werden. Zunächst soll eine
Professur mit Schwerpunkt Prävention besetzt werden, die dann von
einer zweiten zur Epidemiologie der
Arbeitsmedizin ergänzt wird.
Auch Fachdisziplinen wie die Unfallchirurgie oder die Dermatologie
haben große arbeitsmedizinische
Expertise in der Begutachtung von
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten; ihr Know-how wird hier ebenfalls
gefragt sein. Die Vorbeugung und Behandlung arbeitsbedingter muskuloskelettaler oder pneumologischer Erkrankungen sind Dauerthemen in der
Arbeitsmedizin, in jüngerer Zeit spielen aber auch psychosoziale und psychomentale Aspekte der Arbeit eine
wachsende Rolle. Dr. Klaus Schäfer,
Leiter Prävention der BGHW, ergänzt:
„Die Entwicklung der Gesundheitskompetenz der Beschäftigten und
arbeitsmedizinische Aspekte von Inklusion und Diversität der Arbeit sind
weitere Fragestellungen mit großem
Forschungsbedarf.“
Verkehrssicherheit • 23
BGHW aktuell 3/16
Risiko-Check:
Wer klug entscheidet, gewinnt
Das Erkennen und Bewerten von Risiken verläuft von Mensch zu Mensch
unterschiedlich. Nicht jede Gefahrensituation im Straßenverkehr lässt
sich vermeiden – doch jeder Verkehrsteilnehmer hat großen Einfluss
auf die Höhe seines Risikos. Mit der
diesjährigen Schwerpunktaktion
möchten Unfallkassen, Berufsgenossenschaften und der Deutsche
Verkehrssicherheitsrat (DVR) für ein
stärkeres Risikobewusstsein sensibilisieren und Lösungsansätze für das
verantwortungsvolle Bewältigen von
gefährlichen Verkehrssituationen
anbieten. „Risiko-Check“ hinterfragt
dazu typische Verhaltensweisen und
gibt Raum für Entscheidungen.
Drei Broschüren sowie die Internetseite www.risiko-check.info richten
sich an Fahrer von Lkw und Transportern, Pkw und Motorrad sowie
an Radfahrer und Fußgänger. Leser
finden praxisbezogene Tipps, die sie
beim rechtzeitigen Erkennen gefährlicher Situationen und dem Treffen
verantwortungsvoller Entscheidungen unterstützen sollen. Lehrkräfte,
die Seminare, Unterricht in der Sekundarstufe II oder Unterweisungen
in Betrieben durchführen, können
auf eine weitere Broschüre sowie
spezielle Seminarmedien zurückgreifen. Die Medien sind auf einer DVD
und der Kampagnenseite hinterlegt
und enthalten – wie auch die Broschüre – Hintergründe, Zahlen und
Fakten für spannende Fortbildung
und Diskussionen zum Thema. Ebenfalls online wird ein temporeiches
Kampagnenvideo die Aktion unterstreichen. In 90 Sekunden bringt es
auf den Punkt, wie fatal sich unterschiedliche Gefahrenwahrnehmung
und -einschätzung in Freizeit, Beruf
und natürlich Straßenverkehr auswirken können.
mitmachen!
gewinnen!
Mitmachen und gewinnen
Begleitet wird die diesjährige Schwerpunktaktion von zwei Gewinnspielen. Leser der „Risiko-Check“-Printmedien haben die Chance auf eine
sechstägige Kreuzfahrt für zwei Personen und viele weitere Preise. Außerdem gibt es ein zusätzliches Online-Gewinnspiel. Beide Gewinnspiele
laufen bis zum 28. Februar 2017.
• www.risiko-check.info
BGHW aktuell 3/16
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik • 68145 Mannheim
PVSt Deutsche Post AG • Entgelt bezahlt, ZKZ 77367
und zurück.
Zur
Arbeit
So viel ist
und
zurück.
sicher.
So viel ist
sicher.
Unser Versicherungsschutz endet nicht am Werkstor. Wir versichern
alle abhängig Beschäftigten auch auf dem Weg zur Arbeitsstelle und
wieder zurück. Selbst dann, wenn Kollegen oder Kolleginnen abgeholt
oder Kinder zur Schule gebracht werden müssen. Wir machen das. Ihre
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Unser Versicherungsschutz endet nicht am Werkstor. Wir versichern
alle abhängig Beschäftigten auch auf dem Weg zur Arbeitsstelle und
wieder zurück. Selbst dann, wenn Kollegen oder Kolleginnen abgeholt
oder Kinder zur Schule gebracht werden müssen. Wir machen das. Ihre
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
www.dguv.de/wir-machen-das