Umfrageergebnisse - Technische Hochschule Wildau

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Umfrageergebnisse - Technische Hochschule Wildau
Ergebnisse der
Online-Umfrage zur Arbeitszeitgestaltung
der akademischen Mitarbeiter/innen
an der TH Wildau [FH]
Im Dezember 2011 wurde an der Technischen Hochschule Wildau [FH] eine OnlineUmfrage zur Arbeitszeitgestaltung der akademischen Mitarbeiter/innen1 durchgeführt. Die
Initiierung ging vom Personalrat der akademischen Mitarbeiter/innen aus, der die Umfrage auch ausführte.2 Das Ziel der Umfrage war die Gewinnung von Erkenntnissen über die
derzeit praktizierte sowie künftig gewünschte Arbeitszeitgestaltung der akademischen
Mitarbeiter/innen. Sie beinhaltete Fragen zur Arbeitszeiterfassung, zur Gleitarbeitszeitregelung, zum Arbeitszeitausgleich und zu den persönlichen Präferenzen der Arbeitszeitgestaltung. An der Umfrage beteiligten sich 74 von insgesamt 126 akademischen Mitarbeiter/innen.3 Sozialstrukturelle Merkmale wie Geschlecht, Alter oder Lebensform („Familienstand“) wurden nicht erhoben. Der Online-Fragebogen enthielt 26 Fragen, die in sieben thematische Blöcke unterteilt waren.4 Die Fragen waren geschlossen, jedoch wurde
bei jedem Themenblock um einen persönlichen Kommentar gebeten. Nachfolgend werden
die Ergebnisse der Umfrage dargestellt. Sie basieren auf 74 vollständig oder teilweise
ausgefüllten Online-Fragebögen von akademischen Mitarbeiter/innen. Die Ausführungen
orientieren sich am thematischen Aufbau des Fragebogens. Zur Illustration der Ergebnisse wird auf ausgewählte Kommentare der Umfrageteilnehmenden zurückgegriffen.5
1. Dauer, Beginn und Ende sowie Ort der Arbeitszeit
Die Arbeitszeit der akademischen Mitarbeiter/innen kennzeichnet sich durch eine hohe
Variabilität in Hinblick auf ihre Dauer sowie ihr Beginn und Ende. Rund zwei Drittel der
befragten Mitarbeiter/innen gaben an, dass ihre tägliche Arbeitzeit häufig von unterschiedlicher Dauer ist sowie unterschiedlich beginnt und endet. Demgegenüber ist die
räumliche Variabilität der Arbeitszeit weniger stark ausgeprägt: Gut ein Viertel der akademischen Mitarbeiter/innen erbringt aufgrund externer Arbeitstermine die Arbeitszeit
häufiger auch außerhalb der TH Wildau (im Schnitt etwa 3,5 Tage pro Monat).
1
Der Begriff „Akademische/r Mitarbeiter/in“ ist eine Personalkategorie des BrbHG und bezeichnet zusammenfassend wissenschaftliche Mitarbeiter/innen und Lehrkräfte für besondere Aufgaben.
2
Die Mitglieder des Gremiums sind Birgit Achterberg, Maika Büschenfeldt, Michael Frey, John O’Donoghue und
Hans-Günther Stieler.
3
Mit Stand von November 2011.
4
Die Themenblöcke behandelten im Einzelnen die Gestaltung der täglichen Arbeitszeit, die Arbeitszeiterfassung,
die Kernarbeitszeit, die Gleitarbeitszeitregelung, den Arbeitszeitausgleich, den Arbeitsort und die Vereinbarkeit
von Beruf und Familie resp. Arbeit und Leben.
5
Der vorliegende Ergebnisbericht wurde von Michael Frey verfasst. Birgit Achterberg hat die Grafiken erstellt
und eingefügt. Hans-Günther Stieler hat wertvolle Formulierungen beigesteuert. John O’Donoghue und Maika
Büschenfeldt haben kritisch Korrektur gelesen.
1
2. Erfassung der Arbeitszeit
Die überwiegende Mehrzahl von knapp 80% der akademischen Mitarbeiter/innen ist mit
den derzeit gültigen Regelungen zur Arbeitszeiterfassung vertraut.6 Gleichwohl erfassen
nur ca. 44% der akademischen Mitarbeiter/innen ihre tägliche Arbeitszeit in der vorgeschrieben Weise per manueller Selbstaufschreibung (vgl. Abb. 1). Gut 26% der akademischen Mitarbeiter/innen erfassen ihre tägliche Arbeitszeit demgegenüber elektronisch per
Chipkarte (Mitarbeiter/innenausweis). Gut 30% der akademischen Mitarbeiter/innen
nehmen gar keine Erfassung ihrer täglichen Arbeitszeit vor.
Abb. 1: Erfassung der Arbeitszeit
Zufrieden mit ihrer jeweils praktizierten Art der Arbeitszeiterfassung (manuell, elektronisch oder gar keine) sind über 84% der akademischen Mitarbeiter/innen (vgl. Abb. 2).
Lediglich 15% der akademischen Mitarbeiter/innen sind unzufrieden mit der derzeitigen
Regelung zur Arbeitszeiterfassung. Die Gründe für Zufriedenheit oder Unzufriedenheit
wurden nicht erfragt und können deshalb unterschiedlicher Natur sein.
Abb. 2: Zufriedenheit mit der Arbeitszeiterfassung nach angewendeter Erfassungsmethode
(angegeben ist die nummerische Anzahl der Mitarbeiter/innen)7
6
Diese Regelungen sind in der „Dienstvereinbarung über die Gestaltung der Arbeitszeit für wissenschaftliche
Mitarbeiter an der TFH Wildau“ vom 10.08.2004 (Amtl. Mitteilungen Nr. 14/2004) festgehalten. Sie sehen die
Selbstaufschreibung der täglichen Arbeitszeit auf eigens dafür zur Verfügung gestellten Zeiterfassungsbögen
vor. Die ausgefüllten Bögen sind nach Monatsende dem oder der Vorgesetzten zur Anzeichnung vorzulegen und
an das Sachgebiet Personal und Organisation weiterzuleiten.
7
„Leer“ bezeichnet die Befragten, die die Frage nach der Arbeitszeiterfassung bzw. der Zufriedenheit nicht
beantwortet haben.
2
Bei der Frage nach der persönlich präferierten Variante der Arbeitszeiterfassung zeigt die
Umfrage kein eindeutiges Ergebnis (vgl. Abb. 3). Ganz im Gegenteil votieren die befragten akademischen Mitarbeiter/innen zu jeweils einem Drittel gleichstark für alle drei Varianten (manuelle, elektronische, keine Erfassung). Als typisch für diese Einstellung kann
folgender Kommentar aus der Online-Umfrage gelten:
„Jede/r soll seine Zeit so erfassen, wie er/sie möchte“
Abb. 3: Beste bzw. praktischste Variante der Zeiterfassung nach angewendeter Erfassungsmethode
(angegeben ist die nummerische Anzahl der Mitarbeiter/innen)8
Damit korrespondiert, dass etwa zwei Drittel der akademischen Mitarbeiter/innen eine in
Zukunft für alle verbindliche Arbeitszeiterfassung ablehnt. Die hierzu formulierten Kommentare geben dafür als inhaltliche Begründung, dass die Arbeitsergebnisse und nicht die
Anwesenheit das entscheidende Kriterium bei wissenschaftlicher Arbeit sei. Ein starres
Arbeitszeiterfassungssystem entspreche – so ein Kommentar – nicht dem „flexiblen, akademischen Arbeiten“ und als wiss. Mitarbeiter/in müsse „man oft forschend und schöpferisch tätig sein – was meist nicht nur zwischen 8 und 16 Uhr möglich“ sei.
3. Regelung der Kernarbeitzeit
Der mehrheitlichen Ablehnung einer einheitlichen und verbindlichen Arbeitszeiterfassung
durch die befragten akademischen Mitarbeiter/innen entspricht, dass mit 57% auch der
überwiegende Teil von ihnen unzufrieden ist mit der gegenwärtigen Regelung der Kernarbeitszeit. Diese ist von Montag bis Donnerstag auf 9:00-15:00 Uhr festgesetzt. Am
Freitag geht die Kernarbeitszeit von 8:30-12:00 Uhr. In der Kernarbeitzeit gilt eine verpflichtende Arbeitszeit. Die Unzufriedenheit bezieht sich für 20 der befragten akademischen Mitarbeiter/innen auf die Dauer der Kernarbeitszeit. Sie empfinden sie mit sechs
Stunden als zu lang und plädieren für eine deutlich kürzere Kernarbeitszeit (z.B. vier
8
„Leer“ bezeichnet die Befragten, die die Frage nach der Arbeitszeiterfassung bzw. nach der besten Variante
nicht beantwortet haben.
3
Stunden). Ein kleiner Teil der akademischen Mitarbeiter/innen ist mit der gegenwärtigen
Lage der Kernarbeitszeit unzufrieden. Jeweils 2Mitarbeiter/innen von ihnen sprechen sich
hier entweder für einen früheren oder einen späteren Beginn der Kernarbeitszeit aus.
Demgegenüber spricht sich mit 31 der größte Teil der akademischen Mitarbeiter/innen,
die Veränderungswünsche hinsichtlich der Kernarbeitszeit haben, dafür aus, dass künftig
gar keine Kernarbeitszeit mehr festgelegt ist. Begründet wird diese Position in den Kommentaren mit der häufig über 8 Std. hinausreichenden täglichen Arbeitszeit, die sich inhaltlich stark nach externen Vorgaben (z.B. Abgabefristen oder Außentermine) richtet.
Das dadurch aufgebaute Arbeitszeitguthaben könne mit der gegenwärtigen Kernarbeitszeitregelung kaum ausgeglichen werden.
„Tatsächlich arbeite ich an machen Tagen bis zu 13 Stunden, mit einem entsprechenden
Anfall an Überstunden. Möchte ich Arbeitsstunden reduzieren, ist dies nur mit Gleittagen
möglich. Eine verkürzte (oder keine) Kernarbeitszeit böte mir mehr Flexibilität.“
Eine Situation von hoher Arbeitsbelastung kann zudem entstehen, wenn Dienstreisen
absolviert werden, die sich aufgrund langer Reisestrecken bis in die späten Abendstunden
hineinstrecken.
„Es kommt vor, dass ich sehr spät von Dienstreisen nach Hause komme (nach 24 Uhr).
Da kann es sein, dass um 9 Uhr im Büro zu sein eine echte Herausforderung ist.“
Die beiden angesprochenen Aspekte wissenschaftlicher Arbeit – der starke fachliche Arbeitsbezug und die damit zusammenhängenden „indirekten“ Tätigkeiten wie z.B. Tagungsreisen – lassen sich aus Sicht der befragten akademischen Mitarbeiter/innen in folgendem Kommentar aus der Umfrage zusammenfassen:
„Projekte arbeiten nicht von 9 bis 15 Uhr...“.
4. Regelung der Gleitarbeitszeit
Die Gleitarbeitszeit ist derjenige Zeitraum, in dem die Mitarbeiter/innen (außerhalb der
verpflichtenden Kernarbeitszeit) ihren Dienst individuell beginnen resp. beenden können.
Er ist gegenwärtig für die akademischen Mitarbeiter/innen festgesetzt auf 6:30 Uhr bis
20:00 Uhr (Mo-Do) bzw. 19:00 Uhr (Fr). Außerhalb dieses Zeitrahmens (d.h. zwischen
20:00 bzw. 19:00 Uhr und 6:30 Uhr) darf nicht gearbeitet werden.
Die Zufriedenheit der befragten akademischen Mitarbeiter/innen mit der derzeitigen Regelung der Gleitarbeitszeit ist – im Unterschied zur Regelung der Kernarbeitszeit – mit
73% recht hoch. Allerdings gibt es mit knapp 60% auch ein deutliches Votum für eine
Veränderung der Gleitarbeitszeitspanne. Dies bezieht sich zum einen auf eine Reduzierung der täglichen Kernarbeitszeit und zum anderen auf eine Ausweitung der täglichen
Rahmenarbeitszeit. Einige in der Umfrage getätigte Kommentare geben Hinweise darauf,
wie die derzeitige Gleitarbeitszeitregelung den Spezifika einer größtenteils projektförmig
organisierten wissenschaftlichen Tätigkeit Grenzen setzt:
4
„In besonderen Phasen, z.B. bei Projektanträgen, ist man auch mal länger im Büro (nach
20 Uhr). Unklar ist, wie sich bei der Gleitarbeitszeitregelung der Versicherungsschutz
verhält.“
„Die Gleitarbeitszeit ist mir relativ egal, da bei Projektarbeiten Arbeitszeiten egal sind.
Wenn etwas fertig gemacht werden muss, dann kann ich auch bis 22 Uhr im Haus sein.“
5. Regelung zum Arbeitszeitausgleich
Die derzeit bestehende Regelung zum Ausgleich von Arbeitszeitguthaben sieht vor, dass
ein Unter- und Überschreiten der regelmäßig vorgesehenen Arbeitszeit innerhalb des betreffenden Kalendermonats vorzunehmen ist. Dabei soll das Arbeitszeitguthaben außerhalb der Kernarbeitszeit abgebaut werden. Nur in Ausnahmefällen kann mit Zustimmung
des oder der Vorgesetzten ein ganzer Arbeitstag im Monat als Ausgleichtag genommen
werden. Ist in begründeten Ausnahmefällen ein voller Ausgleich des Arbeitszeitguthabens
im Kalendermonat nicht möglich, so dürfen bis zu 16 Plusstunden in den nächsten Kalendermonat übertragen werden. Arbeitszeitguthaben, die innerhalb von zwei Kalendermonaten nicht abgebaut werden, verfallen.
Im Unterschied zu den anderen Regelungen der Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitgestaltung fällt auf, dass nur rund 56% der befragten akademischen Mitarbeiter/innen
die Regelung zum Arbeitszeitausgleich kennen.9 Zugleich sind 82% der akademischen
Mitarbeiter/innen mit der gegenwärtigen Regelung unzufrieden. Die Unzufriedenheit bezieht sich zum einen auf den festgesetzten Ausgleichzeitraum für Arbeitszeitguthaben
(ein Kalendermonat). Dementsprechend votieren 65% der akademischen Mitarbeiter/innen für eine Ausweitung des Ausgleichzeitraums. Zum anderen sind die befragten
Mitarbeiter/innen unzufrieden mit der Beschränkung eines möglichen Arbeitszeitguthabens auf acht bzw. in Ausnahmefällen auf 16 Plusstunden. Hier sprechen sich 55% der
befragten akademischen Mitarbeiter/innen für eine Ausweitung des möglichen Arbeitszeitguthabens aus. Lediglich 12% der Befragten haben keine Veränderungswünsche in
Hinblick auf die gegenwärtigen Möglichkeiten zum Arbeitszeitausgleich. Ausgewählte Erfahrungen mit den derzeitigen Begrenzungen von Ausgleichzeitraum und Arbeitszeitgutachten geben folgende Kommentare aus der Umfrage wieder:
„Entspricht überhaupt nicht dem zyklischen Arbeiten (vorlesungsfreie Zeit oder nicht) an
einer Hochschule! Zeiten intensiven Arbeitsaufwands kann nur entsprochen werden,
wenn diese Zeit vergütet werden kann, ansonsten sinkt auch die Motivation.“
„Durch unterschiedliche Belastungsverteilung über ein Semester (z.B. Projekttermine,
Praktikumshäufung wegen hoher Studentenzahlen, Absicherung der Arbeitsfähigkeit bei
defekten Geräten ...) ist ein Monats“[-zeitraum zu gering zum Ausgleich; sinngemäße Ergänzung d. Verf.]
9
Die Regelung zur Erfassung der Arbeitszeit kannten 78,5% der befragten akademischen Mitarbeiter/innen. Bei
der Regelung der Kernarbeitszeit waren dies 88%, und die Regelung der Gleitarbeitszeit kannten 78% der akademischen Mitarbeiter/innen. Die Frage zur Kenntnis der Regelung des Arbeitszeitausgleichs enthielt zugleich
eine kurze Beschreibung dieser Regelung.
5
„Meine Arbeit erfordert in manchen Monaten übermäßig viel Arbeit, in anderen Monaten
eher weniger. Eine flexiblere Handhabung der Überstunden über das Jahr gesehen, wäre
für mich daher von Vorteil.“
6. Verhältnis von Arbeitsaufgaben und Arbeitsort
Wissenschaftliche Arbeit zeichnet sich bis zu einem gewissen Grad durch eine Ortsungebundenheit aus, z.B. wenn es darum geht, Forschungsergebnisse zu publizieren. In der
Umfrage wurden die akademischen Mitarbeiter/innen deshalb dazu befragt, inwieweit
ihre Arbeitsaufgaben an einen spezifischen Ort gebunden sind. Gut 14% der akademischen Mitarbeiter/innen beantworten diese Frage dahingehend, dass sie ihre Arbeitsaufgaben nur an der Hochschule erfüllen können (vgl. Abb. 4). Demgegenüber geben 59%
der Mitarbeiter/innen an, dass sie ihre Arbeitsaufgaben zwar überwiegend an der Hochschule, teil aber auch Zuhause erfüllen können. Für über 21% der Mitarbeiter/innen gilt,
dass sie ihre Arbeitsaufgaben ebenso gut Zuhause wie an der Hochschule erfüllen können. Gut 5% der akademischen Mitarbeiter/innen sind der Meinung, dass sie ihre Arbeitsaufgaben besser Zuhause als an der Hochschule erfüllen können.
Abb. 4: Günstigster Arbeitsort für die Erfüllung der Arbeitsaufgaben
Befragt nach den Veränderungswünschen bei der Gestaltung des Arbeitsortes, wünschen
sich insgesamt 84% der Befragten mehr Flexibilität bzw. die Möglichkeit zu Heimarbeit,
dabei sprechen sich über 22% der akademischen Mitarbeiter/innen für mehr räumliche
Flexibilität, und über 28% für die Möglichkeit einer anlassbezogenen PC-Heimarbeit (z.B.
bei Krankheit des Kindes oder zur Ermöglichung störungsfreien Arbeitens) aus. Alternierende PC-Heimarbeit wünschen sich knapp 33% der akademischen Mitarbeiter/innen
(vgl. Abb. 5).
6
Abb. 5: Veränderungswünsche für den Arbeitsort
7. Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Arbeit und Leben
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist gerade im Wissenschaftsbereich nicht immer
einfach. Die akademischen Mitarbeiter/innen wurden deshalb abschließend befragt, ob
die bestehenden Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung unterstützend bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wirken. Knapp 31% der akademischen Mitarbeiter/innen
beantworteten diese Frage mit einem eindeutigen „Ja“. Die Mehrheit (61,2%) der befragten akademischen Mitarbeiter/innen war bei dieser Frage allerdings unentschlossen und
antwortete mit einem „teils-teils“. Nur gut 8% der akademischen Mitarbeiter/innen gaben
ein klares „Nein“ zu dieser Frage. Gleichwohl sahen knapp 68% der akademischen Mitarbeiter/innen Verbesserungsbedarfe bei der Arbeitszeitgestaltung in Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die hierzu in den Kommentaren geäußerten Verbesserungswünsche zielten zum einen auf größere Spielräume beim Ansammeln und Abbauen
von Arbeitszeitguthaben (kein Verfall von Plusstunden; größerer Zeitraum für Arbeitszeitausgleich). Zum anderen gingen in die Verbesserungsvorschläge in Richtung einer
höheren Flexibilität beim Arbeitsort. Ein großer Teil der Kommentare sprach sich hierzu
für die Möglichkeit der PC-Heimarbeit aus.
„Die Möglichkeit von PC-Heimarbeit bei Krankheit des Kindes oder bei Handwerkern zu
Hause sowie im Falle eines S-Bahn Streiks wäre sehr vorteilhaft.“
„Möglichkeiten zur Nutzung der Heimarbeit sollten explizit in der Dienstvereinbarung benannt werden.“
8. Fazit
Die Online-Umfrage zur Arbeitszeitgestaltung der akademischen Mitarbeiter/innen an der
TH Wildau [FH] zeigt zum einen eine hohe Zufriedenheit mit dem jeweils praktizierten
Modus der Arbeitszeiterfassung (manuell, elektronisch, keine), deren Vereinheitlichung
überwiegend abgelehnt wird. Zum anderen macht die Umfrage aber auch deutlich, dass
aus Sicht der akademischen Mitarbeiter/innen ein erheblicher Verbesserungsbedarf bei
7
den gegenwärtigen Regelungen zur Arbeitszeitgestaltung besteht. Dies betrifft vor allem
die zeitlichen Spielräume des Arbeitszeitausgleichs, die Regelungen zur Kern- und Gleitarbeitszeit sowie die Möglichkeit der Arbeitsortflexibilisierung. Der Personalrat der akademischen Mitarbeiter/innen wird die durch die Umfrage deutlich gewordenen Verbesserungshinweise in die ab März 2012 geplante Diskussion einer neuen Dienstvereinbarung
zur Arbeitszeitgestaltung einfließen lassen.
8