ESF-Durchführungsbericht 2009 - Ministerium für Arbeit, Integration

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ESF-Durchführungsbericht 2009 - Ministerium für Arbeit, Integration
Durchführungsbericht 2009
zum ESF-Programm
Nordrhein-Westfalen 2007 – 2013
- 26.10.2010 -
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Berichtslegung:
Josef Muth
G.I.B. – Gesellschaft für innovative
Beschäftigungsförderung mbH
Im Blankenfeld 4
D-46238 Bottrop
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Inhalt
1.
Kenndaten .........................................................................................................5
2.
Übersicht über die Durchführung des Operationellen Programms...................5
2.1 Ergebnisse und Fortschrittsanalyse ........................................................................ 6
2.1.1 Angaben über den Stand der materiellen Abwicklung des Programms ............... 6
2.1.2 Finanzielle Angaben ....................................................................................... 6
2.1.3 Angaben über die Verwendung der Fondsmittel ............................................... 9
2.1.4 Unterstützung, aufgeschlüsselt nach Zielgruppen ............................................11
2.1.5 Zurückgezahlte oder wieder verwendete Unterstützung ...................................14
2.1.6 Qualitative Analyse........................................................................................15
2.1.6.1 Beitrag der Interventionen zum Lissabon Prozess und zur
Europäischen Beschäftigungsstrategie ............................................................15
2.1.6.2 Chancengleichheit und soziale Eingliederung .................................................18
2.1.6.3 Innovative Projekte und transnationale bzw. interregionale
Aktivitäten ....................................................................................................19
2.1.6.4 Partnerschaftsvereinbarungen.......................................................................23
2.2 Angaben zur Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht ........................................24
2.3 Wesentliche aufgetretene Probleme und getroffene Abhilfemaßnahmen ..................25
2.4 Änderungen der Durchführungsbedingungen des operationellen
Programms..........................................................................................................25
2.4.1 Makroökonomischer Kontext, Gebiet und Bevölkerung.....................................26
2.4.2 Beschäftigungssystem ...................................................................................26
2.4.3 Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Beschäftigten .......................27
2.4.4 Humankapitalentwicklung ..............................................................................27
2.4.5 Arbeitslosigkeit .............................................................................................30
2.4.6 Soziale Eingliederung ....................................................................................32
2.5 Wesentliche Änderung gemäß Art. 57 der Verordnung (EG) 1083/2006...................32
2.6 Komplementarität mit anderen Instrumenten ........................................................33
2.7 Begleitung und Bewertung ...................................................................................33
2.7.1 Begleitgremien..............................................................................................33
2.7.2 Programmcontrolling und -bewertung ............................................................33
3.
Durchführung nach Prioritätsachsen ..............................................................35
3.1 Prioritätsachse A ..................................................................................................35
3.1.1 Ergebnisse und Fortschrittsanalysen...............................................................35
3.1.2 Wesentliche aufgetretene Probleme ...............................................................39
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3.2 Prioritätsachse B ..................................................................................................39
3.2.1 Ergebnisse und Fortschrittsanalysen...............................................................39
3.2.2 Wesentliche aufgetretene Probleme und getroffene
Abhilfemaßnahmen .......................................................................................43
3.3 Prioritätsachse C ..................................................................................................43
3.3.1 Ergebnisse und Fortschrittsanalysen...............................................................43
3.3.2 Wesentliche aufgetretene Probleme und getroffene
Abhilfemaßnahmen .......................................................................................47
4.
Kohärenz und Konzentration...........................................................................47
5.
EFRE- und Kohäsionsfonds-Programme: Großprojekte..................................48
6.
Technische Hilfe ..............................................................................................48
7.
Information und Öffentlichkeitsarbeit ............................................................49
Anhang ...................................................................................................................56
Anhang 1: Angaben über die Finanzmittel (ESF) in den Kategorien der
Durchführungsverordnung....................................................................................57
Anhang 2: Angaben zu den Teilnehmenden an ESF-Projekten gemäß Anhang
XXIII VO (EG) 1828/2006.....................................................................................59
Anhang 3: Das Begleitsystem zum ESF-Programm ........................................................60
Anhang 4: Überblick über die Programmumsetzung gemäß der output- und
Ergebnisindikatoren des ESF-Programms...............................................................74
Anhang 5: Angaben zu den Teilnehmenden an ESF-Projekten der
Prioritätsachse A gemäß Anhang XXIII VO (EG) 1828/2006 ....................................77
Anhang 6: Angaben zu den Teilnehmenden an ESF-Projekten der
Prioritätsachse B gemäß Anhang XXIII VO (EG) 1828/2006 ....................................78
Anhang 7: Angaben zu den Teilnehmenden an ESF-Projekten der
Prioritätsachse C gemäß Anhang XXIII VO (EG) 1828/2006 ....................................79
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1. Kenndaten
Tabelle 1
Operationelles
Programm
Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung
(Ziel 2)
Nordrhein-Westfalen
Referenznummer des Programms:
CCI 2007DE052PO008
Bezeichnung: Operationelles Programm zur Umsetzung des
ESF in NRW in der Förderphase 2007 – 2013
Jährlicher Durchführungsbericht
2009
Datum der Genehmigung des Berichts durch den Programmbegleitausschuss: 29.06.2010
2. Übersicht über die Durchführung des Operationellen Programms
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Struktur des nordrhein-westfälischen ESF-Programms der Phase
2007 – 2013 nach Prioritätsachsen, spezifischen Zielen und Förderprogrammen bzw. -instrumenten.
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Übersicht 1
Prioritätsachse
A: Steigerung der
Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit
von Beschäftigten und Unternehmen
Spezifisches Ziel
Förderprogramm bzw. -instrument
Steigerung der Weiterbildungsund Innovationsaktivität von Beschäftigten und Unternehmen
Verbreitung innovativer und
produktiverer Formen der Arbeitsorganisation
Unterstützung betrieblicher Restrukturierungsmaßnahmen und
des Personaltransfers
Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Ausbildungsqualität
Arbeitszeitberatung
Innovative Projekte Prioritätsachse A
Potentialberatung
Transfergesellschaften
3. Weg in der Berufsausbildung
Betriebliche Ausbildung im Verbund
Eintopf
Fortführung Sonderprogramm Ausbildung 2006
Kooperative Ausbildung in DSK-Regionen
B: Verbesserung
des Humankapitals
Verbesserung der
Ausbildungsreife
Verbesserung der beruflichen
Integration von langzeitarbeitsC: Verbesserung losen Jugendlichen
Verbesserung der beruflichen
des Zugangs zu
Integration von behinderten und
Beschäftigung
(schwer-) behinderten Mensowie der sozialen Eingliederung schen
von benachteiligWeiterentwicklung der zielgrupten Personen
penorientierten Arbeitsmarktpolitik
2.1
Bildungsscheck
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
Verbesserung des Zugangs zur
Ausbildung
D: Technische
Hilfe
Beratung von Unternehmen in der Krise
Sonderprogramme Ausbildung
Starthelfer
Teilzeitberufsausbildung (TEP)
Betrieb und Schule (BUS)
Grundbildung (MSW)
Innovative Projekte Prioritätsachse B
Programmbegleitung (MSW)
Qualifizierung für pädagogische Einrichtungen (MSW)
Startklar
Weiterbildung geht zur Schule (MSW)
Werkstattjahr
Jugend in Arbeit
Stützlehrerinnen und Stützlehrer
Ausbildung für behinderte Jugendliche
Projekte für behinderte Menschen
Innovative Projekte Prioritätsachse C
Projektentwicklung Kombilohn/JobPerspektive
Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Kontrolle
Evaluierung und Studien, Information und Kommunikation
Ergebnisse und Fortschrittsanalyse
Der vorliegende Bericht basiert auf einer Auswertung der Monitoringdaten mit Stand vom 5. März
2010.
2.1.1 Angaben über den Stand der materiellen Abwicklung des Programms
Für das ESF-Programm 2007-13 für NRW wurden keine „Kernindikatoren“ im Sinne des Anhang XVIII
der VO (EG) 1828/2006 definiert.
2.1.2 Finanzielle Angaben
In der Gesamtbetrachtung des Zeitraums 2007 bis 2009 zeigt sich, dass das ESF-Programm in Nordrhein-Westfalen mit einem Bewilligungsvolumen Ende des Jahres 2009 von rund 308 Mio. Euro inzwi-
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schen gut umgesetzt wird (vgl. Tabelle 2) und der verzögerte Anlauf der Programms infolge der Nutzung der Mittel der Förderphase 2000-06 in den Jahren 2007 und 2008 weitgehend aufgeholt wurde.
Tabelle 2:
Bewilligungen nach Prioritätsachsen und spezifischen Zielen
Bewilligte Fördermittel
(ESF- und Landesmittel)
Summe
Anteil
Spezifisches Ziel
Prioritätsachse A
Prioritätsachse B
Steigerung der Weiterbildungs- und Innovationsaktivität
von Beschäftigten und Unternehmen
Verbreitung innovativer und produktiverer Formen der
Arbeitsorganisation
Unterstützung betrieblicher Restrukturierungsmaßnahmen und des Personaltransfers
Gesamt
Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Ausbildungsqualität
Verbesserung des Zugangs zur Ausbildung
Verbesserung der Ausbildungsreife
Prioritätsachse C
Prioritätsachse D
40.048.170,36 €
13,0%
11.875.954,53 €
3,9%
4.150.270,03 €
1,3%
56.074.394,92 €
18,2%
35.361.763,04 €
11,5%
72.948.853,62 €
23,7%
83.450.989,21 €
27,1%
Gesamt
Verbesserung der beruflichen Integration von langzeitarbeitslosen Jugendlichen
Verbesserung der beruflichen Integration von behinderten und (schwer-) behinderten Menschen
Weiterentwicklung der zielgruppenorientierten Arbeitsmarktpolitik
Gesamt
191.761.605,87 €
62,3%
15.120.768,11 €
4,9%
13.576.417,16 €
4,4%
12.986.509,02 €
4,2%
41.683.694,29 €
13,5%
Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Kontrolle
Evaluierung und Studien, Information und
Kommunikation
Gesamt
12.078.589,03 €
3,9%
6.443.735,05 €
2,1%
Gesamt
18.522.324,08 €
6,0%
308.042.019,16 €
100,0%
Der Großteil der bewilligten Fördermittel entfällt mit 62,3 % auf die Prioritätsachse B „Verbesserung
des Humankapitals“, die gemäß der Programmplanung den Schwerpunkt des nordrhein-westfälischen
ESF-Programms darstellt. Annähernd jeweils ein Viertel der gesamten finanziellen Mittelbindungen
entfallen hier allein auf die spezifischen Ziele „Verbesserung des Zugangs zur Ausbildung“ sowie „Verbesserung der Ausbildungsreife“. Eine herausragende Bedeutung hat dabei das Förderprogramm
„Werkstattjahr“ mit einem Bewilligungsvolumen von allein 56,1 Mio. Euro. Mit diesem Förderprogramm wird die Zielgruppe der Jugendlichen mit besonderen Problemen auf dem Ausbildungsmarkt
angesprochen. Das Werkstattjahr zielt auf die Herstellung bzw. Verbesserung der Ausbildungs- und
Beschäftigungsfähigkeit von Jugendlichen in den Klassen für Schülerinnen und Schüler ohne Ausbildungsverhältnis an den Berufskollegs. Die Jugendlichen sollen die für eine Ausbildung wichtigen
Schlüsselkompetenzen auf- und ausbauen, ihre praktischen Fähigkeiten verbessern und bei der weiteren beruflichen Orientierung unterstützt werden, womit letztlich der Einstieg in die Berufswelt erleichtert werden soll.
Auf die Prioritätsachse A „Steigerung der Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen“ entfallen 18,2 % bzw. rund 56 Mio. Euro der Mittelbindungen. Innerhalb der
Prioritätsachse A wurden rund 40 Mio. Euro für das Förderprogramm Bildungsscheck im spezifischen
Ziel „Steigerung der Weiterbildungs- und Innovationsaktivität von Beschäftigten und Unternehmen“
bewilligt, das hier den Kern der Förderaktivitäten darstellt.
13,5 % der bewilligten Fördermittel wurden innerhalb der Prioritätsachse C „Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen“ gebunden.
Die Bewilligungen sind in etwa gleich stark auf die drei spezifischen Ziele „Verbesserung der berufli-
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chen Integration von langzeitarbeitslosen Jugendlichen“, „Verbesserung der beruflichen Integration
von behinderten und (schwer-) behinderten Menschen“ sowie „Weiterentwicklung der zielgruppenorientierten Arbeitsmarktpolitik“ verteilt. Anteilsmäßig haben hier die Förderprogramme „Jugend in Arbeit
plus“ mit rund 12,5 Mio. Euro sowie die „Projekte für behinderte Menschen“ mit rund 9,2 Mio. Euro
bewilligter Fördermittel die größte Bedeutung.
Die in den Jahren 2007 bis 2009 tatsächlich verausgabten finanziellen Mittel belaufen sich insgesamt
auf rund 341 Mio. Euro. Seitens der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen wurden in diesem Zeitraum rund 218 Mio. Euro an die Träger der Projekte ausgezahlt. Nordrhein-Westfalen hat bis Ende
2009 einen Vorschuss zum ESF-Programm in Höhe von 51.299.728 Euro und Ausgabeerstattungen in
Höhe von 42.103.012 Euro erhalten.
Prioritätsachse
Tabelle 3 Verausgabungen und Erstattungen nach Prioritätsachsen
(In NRW bestehen weder Regionen mit Übergangsunterstützung, noch wurde im OP ein
„Cross-Financing“ vorgesehen)
A
B
Spezifisches Ziel
Steigerung der Weiterbildungs- und
Innovationsaktivität von Beschäftigten
und Unternehmen
Verbreitung innovativer und produktiverer Formen der Arbeitsorganisation
Unterstützung betrieblicher Restrukturierungsmaßnahmen und des Personaltransfers
Gesamt
Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Ausbildungsqualität
Verbesserung des Zugangs zur Ausbildung
D
84.114.992
34.127.501
49.987.491
35.605.201
39.811.263
16.967.325
8.232.734
8.734.591
9.386.696
8.281.276
13.919.286
115.001.603
3.717.268
46.077.503
10.202.018
68.924.100
2.875.433
47.867.330
676.250
48.768.789
81.034.014
41.343.322
39.690.692
20.615.949
9.440.253
Von der Kommission insgesamt getätigte
Zahlungen***
50.417.998
35.469.425
14.948.573
50.780.556
11.942.669
51.236.700
6.421.985
62.922.708
14.798.284
Gesamt
Verbesserung der beruflichen Integration von langzeitarbeitslosen Jugendlichen
Verbesserung der beruflichen Integration von behinderten und (schwer-)
behinderten Menschen
Weiterentwicklung der zielgruppenorientierten Arbeitsmarktpolitik
189.110.697
128.049.447
61.061.251
134.319.213
36.181.205
8.642.338
6.959.042
1.683.296
9.315.413
2.190.817
11.211.354
9.862.083
1.349.272
9.829.805
2.311.793
12.219.063
10.367.518
1.851.544
9.158.655
2.153.950
Gesamt
Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Kontrolle
Evaluierung und Studien, Information
und Kommunikation
32.072.755
27.188.643
4.884.112
28.303.873
6.656.559
2.443.034
2.239.064
203.970
4.352.879
1.023.718
2.749.574
2.185.024
564.550
3.284.557
772.468
Gesamt
5.192.608
4.424.088
768.520
7.637.436
1.796.187
341.377.664
205.739.681
135.637.983
218.127.851
93.402.740
Gesamt
*
**
***
Entsprechende
öffentliche
Beteiligung**
Private
Ausgaben
Ausgaben, die
von der mit den
Zahlungen an
die Begünstigten beauftragte
Stelle getätigt
wurden
57.658.686
Verbesserung der Ausbildungsreife
C
Ausgaben der Begünstigten, die in
den an die Verwaltungsbehörde übermittelten Zahlungsanträgen enthalten
sind*
gesamte förderfähige Kosten
gesamte öffentliche Finanzierung, einschließlich ESF-Mittel
einschließlich Vorschuss (Der Vorschuss wurde proportional gemäß Auszahlungen aufgeteilt)
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2.1.3 Angaben über die Verwendung der Fondsmittel1
Dimension 1
Tabelle 4:
Angaben über die Finanzmittel (ESF) in den Kategorien der Durchführungsverordnung
Code
Vorrangiges Thema
Steigerung der Weiterbildungs- und Innovationsaktivität von Beschäftigten und
Unternehmen
Verbreitung innovativer und produktiverer Formen der Arbeitsorganisation
Unterstützung betrieblicher Restrukturierungsmaßnahmen und des Personaltransfers
62
63
64
33.482.559,68 €
8.038.520,55 €
1.828.711,79 €
71
Verbesserung der beruflichen Integration von benachteiligten Personen
14.197.359,19 €
72
Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Ausbildungsqualität
13.608.492,85 €
73
Verbesserung des Zugangs zu Aus- und Weiterbildung und Verbesserung der
Ausbildungsreife
65.640.834,00 €
85
Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Kontrolle
1.713.647,56 €
86
Evaluierung und Studien, Information und Kommunikation
1.309.014,64 €
Gesamt
139.819.140,26 €
* Bisher vorliegende Verausgabungsmeldungen
Dimension 2, Finanzierungsform
Es wird ausschließlich „nicht rückzahlbare Unterstützung“ gewährt.
Dimension 3, Art des Gebiets
Im ESF-Programm Nordrhein-Westfalen nicht spezifiziert.
1
ESF-Betrag*
S. auch Anhang 1.
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Dimension 4, Wirtschaftszweig (s. Tabellen 5 und 6).
Tabelle 5:
EU-Code 62 nach Wirtschaftsabschnitten und ESF-Mittelanteilen
Code 62
Wirtschaftsabschnitt
Anteil in %
ESF-Mittel
Land- und Forstwirtschaft
0,4
146.268,08 €
Fischerei und Fischzucht
0,0
6.834,96 €
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
0,2
56.046,65 €
21,1
6.945.683,34 €
Energie- und Wasserversorgung
0,7
243.324,47 €
Baugewerbe
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz und
Gebrauchsgütern
Gastgewerbe
5,9
1.932.925,84 €
6,1
2.009.477,37 €
0,9
280.233,23 €
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
0,7
232.388,54 €
Kredit- und Versicherungsgewerbe
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher
Sachen, sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung
0,6
202.314,73 €
15,7
5.159.025,56 €
0,0
15.036,90 €
Verarbeitendes Gewerbe
Erziehung und Unterricht
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen
Dienstleistungen
Private Haushalte und Hauspersonal
Exterritoriale Organisationen und Körperschaften
Gesamt
Tabelle 6:
4,8
1.563.838,17 €
23,6
7.767.245,17 €
19,2
6.326.436,23 €
0,0
16.403,90 €
0,0
10.935,93 €
100,0
32.914.419,08 €
EU-Code 63 nach Wirtschaftsabschnitten und ESF-Mittelanteilen
Code 63
Wirtschaftsabschnitt
Anteil in %
ESF-Mittel
Land- und Forstwirtschaft
1,3
91.706,29 €
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
0,0
2.958,27 €
Verarbeitendes Gewerbe
34,7
2.520.443,98 €
Energie- und Wasserversorgung
0,1
8.874,80 €
Baugewerbe
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz und Gebrauchsgütern
Gastgewerbe
9,6
698.151,15 €
14,3
1.041.310,19 €
2,8
204.120,46 €
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
2,3
165.662,98 €
Kredit- und Versicherungsgewerbe
0,4
26.624,41 €
14,7
1.064.976,33 €
Immobilien, Vermietung, sonstige wirtsch. Dienstleistungen
Erziehung und Unterricht
1,6
118.330,70 €
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen
Exterritoriale Organisationen und Körperschaften
9,9
718.859,02 €
8,3
603.486,59 €
0,0
2.958,27 €
100,0
7.268.463,44 €
Gesamt
Dimension 5, Gebiet
Die Projekte werden in Nordrhein-Westfalen durchgeführt
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2.1.4 Unterstützung, aufgeschlüsselt nach Zielgruppen2
In den Jahren 2007 bis 2009 sind insgesamt rund 276 Tsd. Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die
verschiedenen Maßnahmen des ESF-Programms in Nordrhein-Westfalen eingetreten (vgl. Tabelle 7).
Analog zur Verteilung der bewilligten Fördermittel erfolgten auch die meisten Eintritte in die Förderprogramme der Prioritätsachse B „Verbesserung des Humankapitals“; ihr Anteil an den Eintritten insgesamt beträgt 61,5 %. Der Frauenanteil an den gesamten Teilnehmenden beträgt 40,2 %. In hohem
Maße, mit einem Anteil von 59,9 % wurden Frauen in der Prioritätsachse A erreicht, wofür maßgeblich
das Förderprogramm „Bildungsscheck“ verantwortlich ist, das Frauen insbesondere über den so genannten individuellen Zugang berufliche Weiterbildungsoptionen eröffnet, die auch unabhängig von
der Unterstützung ihres Arbeitgebers genutzt werden können. Des Weiteren bleibt auch die Erkenntnis
der vorangegangenen Jahre bestehen, dass mit einem nachfrageorientierten Förderinstrument wie
dem Bildungsscheck eine breite Mobilisierung von Beschäftigten in Hinblick auf ihre berufliche Weiterbildung möglich ist.
Tabelle 7:
Prioritätsachse
A
B
C
Gesamt
Teilnehmende nach Geschlecht und Alter
Teilnehmende
Davon
Gesamt
Frauen
Anzahl
Anteil
93.393
59,9%
169.409
29,5%
12.649
38,1%
275.451
40,2%
Davon 15 bis 24 Jahre
Davon
Gesamt
Frauen
Anzahl
Anteil
7.318
64,1%
160.162
28,1%
10.163
38,1%
177.643
30,2%
Davon 55 bis 64 Jahre
Davon
Gesamt
Frauen
Anzahl
Anteil
4.774
55,0%
890
86,6%
118
23,7%
5.782
59,2%
Der unterschiedlichen Betroffenheit von Frauen und Männern hinsichtlich der Ausbildungsreife und einem erschwerten Übergang in Ausbildung entsprechend, richten sich die Maßnahmen der Prioritätsachse B in stärkerem Maße an junge Männer. Der geringere Frauenanteil von 29,5% in Prioritätsachse
B ist insofern Ausdruck der Tatsache, dass die schulisch durchschnittlich besser qualifizierten jungen
Frauen das breit aufgestellte schulische Ausbildungs- und Qualifizierungssystem in höherem Maße nutzen können als die jungen Männer (siehe die unmittelbar daran anknüpfenden Programme „Betrieb
und Schule“: 35,8%, „Werkstattjahr“: 34,7%). Darüber hinaus unterstützt das teilnehmerstarke Förderprogramm „Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung“ schwerpunktmäßig Ausbildungsbetriebe des
Handwerks, in dem der Frauenanteil an den Auszubildenden traditionell recht gering ist – im Jahre
2009 betrug dieser nach Angaben des Westdeutschen Handwerkskammertages lediglich 23,3 %.
Jugendliche im Alter von 15 bis unter 25 Jahren haben nahezu einen Anteil von zwei Drittel (64,5 %)
an allen Teilnehmenden, die in Maßnahmen des nordrhein-westfälischen ESF-Programms eingetreten
sind. Erwartungsgemäß ist ihr Anteil innerhalb der Prioritätsachse A mit 7,8 % eher gering, weil Jungendliche zu Beginn ihres Erwerbslebens nicht zur zentralen Gruppen von beruflichen Weiterbildungsteilnehmenden zählen. Der Anteil an jüngeren Teilnehmenden ist innerhalb der Prioritätsachse C mit
mehr als vier Fünfteln (80,4 %) sehr hoch, weil hier von der Anzahl der Teilnehmenden das Förderprogramm „Jugend in Arbeit plus“ dominiert, mit dem langzeitarbeitslose Jugendliche in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen.
2
Eine Gesamtdarstellung zu den Teilnehmenden gemäß Anhang XXIII der VO (EG) 1828/2006 findet sich in
Anhang 2
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Ältere Teilnehmende im Alter von 55 bis 64 Jahre zählen nicht zu einer der zentralen Zielgruppen des
nordrhein-westfälischen ESF-Programms. Dementsprechend ist ihr Anteil an den Teilnehmenden insgesamt mit 2,1 % niedrig. In absoluter Betrachtung finden sich ältere Personen vor allem beim Förderinstrument Bildungsscheck mit einer Anzahl von etwa 4.800 Teilnehmenden.
Prioritätsachse
Tabelle 8:
A
B
C
Ges.
TN
Gesamt
Anzahl
93.393
169.409
12.649
275.451
Teilnehmende nach Erwerbsstatus und Geschlecht
Davon
Erwerbstätig
Davon
Gesamt
Frauen
Anzahl
92.228
6.575
119
98.922
Davon nicht erwerbstätig
Arbeitslos
Gesamt
Davon
Frauen
Anzahl
Anteil
Anteil
59,7%
71,9%
36,1%
60,5%
0
5.732
10.533
16.265
-/40,2%
39,4%
39,6%
Sonstige Nichterwerbstätigkeit
Davon
langzeitarbeitslos
Gesamt
Anzahl
0
3.480
3.063
6.543
Davon
Frauen
Anteil
-/41,6%
38,8%
40,3%
Gesamt
Davon
Frauen
Anzahl
Anteil
900
157.098
1.980
159.978
98,9%
27,3%
31,4%
27,7%
Davon in
Ausbildung
Gesamt
Anzahl
0
154.934
1.481
156.415
Entsprechend der Schwerpunktsetzung im nordrhein-westfälischen ESF-Programm im Bereich der Verbesserung des Humankapitals bzw. Jugend und Beruf werden mit den verschiedenen Förderinstrumenten überwiegend nicht erwerbstätige Personen – insbesondere Schülerinnen und Schüler sowie
Auszubildende – erreicht; ihr Anteil an den Teilnehmenden insgesamt beträgt 56,8 %. Erwerbstätige
Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden insbesondere in den Förderprogrammen „Bildungsscheck“
sowie „Beschäftigtentransfer“ in der Prioritätsachse A „Steigerung der Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen“ aufgenommen.
Der Anteil der Erwerbstätigen an den Teilnehmenden (bezogen auf die eingelösten Bildungsschecks)
insgesamt beträgt 35,9 %. Der Anteil an weiblichen Erwerbstätigen ist sowohl in Prioritätsachse A als
auch Prioritätsachse B sehr hoch (59,7 % bzw. 71,9 %). Dies resultiert zum einen, wie bereits oben
berichtet, aus dem hohen Frauenanteil beim Förderinstrument „Bildungsscheck“ in Prioritätsachse A
als auch zum anderen aus dem hohen Frauenanteil (86,6 %) beim Förderprogramm „Qualifizierung
von Beschäftigten der Tageseinrichtungen für Kinder, Schulen und Weiterbildungseinrichtungen“ in
Prioritätsachse B, das in Zuständigkeit des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes
Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird und zur qualitativen Verbesserung von Aktivitäten der Berufsvorbereitung beitragen soll. Mit den entsprechenden Maßnahmen werden Personen mit einem Tätigkeitsbezug zu einer Tageseinrichtung für Kinder, Schule oder Weiterbildungseinrichtung angesprochen.
Neben Personen, die zum Träger der Einrichtung in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, gehören dazu zum Beispiel auch Honorarkräfte, neben- und ehrenamtlich Tätige, Tagesmütter und Tagesväter, Berufsrückkehrer/-innen, geringfügig Beschäftigte sowie Personen,
die eine Mehraufwandsentschädigung erhalten oder unentgeltlich tätig sind. Da der Frauenanteil in
diesen Berufsfeldern überproportional hoch ist, spiegelt sich dies auch in der Struktur der Teilnehmenden wider.
12//79
Davon
Frauen
Anteil
-/27,1%
30,9%
27,1%
Tabelle 9:
Teilnehmende nach Bildungsstand und Geschlecht
Prioritätsachse
Teilnehmende
gesamt
Anzahl
A
B
C
Gesamt
93.393
169.409
12.649
275.451
An- und Ungelernte,
max. Realschulabschluss
(ISCED 1+2)
Davon
Gesamt
Frauen
Anzahl
Anteil
1.487
59,4%
163.373
27,6%
6.741
34,9%
171.601
28,2%
Mit betrieblicher oder
schulischer Ausbildung (ISCED 3)
Gesamt
Anzahl
52.302
5.993
5.561
63.856
Davon
Frauen
Anteil
66,8%
78,5%
41,4%
65,7%
Mit Fachschulausbildung
(ISCED 4)
Gesamt
Anzahl
12.244
0
102
12.346
Davon
Frauen
Anteil
33,4%
-/50,0%
33,5%
Mit (Fach-) Hochschulausbildung,
Promotion
(ISCED 5 +6)
Davon
Gesamt
Frauen
Anzahl
Anteil
27.095
57,7%
36
50,0%
245
47,3%
27.376
57,6%
Die programmatische Schwerpunktsetzung des nordrhein-westfälischen ESF-Programms wirkt sich ebenfalls auf die Struktur der Teilnehmenden in Bezug auf den Bildungsstand aus. Da es bei den meisten Förderprogrammen der Prioritätsachse B darum geht, Jugendliche bzw. junge Erwachsene bei ihrem Übergang von der allgemeinbildenden Schule in das Ausbildungssystem zu unterstützen, handelt
es sich bei der Mehrheit der Teilnehmenden des ESF-Programms insgesamt (62,3 %) um An- und Ungelernte, die maximal einen Realschulabschluss erworben haben; innerhalb der Prioritätsachse B beträgt ihr Anteil 96,4 %.
Personen mit Fachhochschul- oder Hochschulausbildung finden sich zu einem größeren Anteil (29,9
%) als Teilnehmende der Prioritätsachse A beim Förderinstrument „Bildungsscheck“. Da der Bildungsscheck in Nordrhein-Westfalen auf eine breite Weiterbildungsmobilisierung von Erwerbstätigen zielt
und daher als nachfrageorientiertes Instrument gestaltet worden ist, spiegelt sich insofern im Bildungsscheck die unterschiedliche Nähe und Bereitschaft zur beruflichen Weiterbildung der verschiedenen Bildungsgruppen.
Tabelle 10
Teilnehmende nach arbeitsmarktpolitischen Zielgruppen und Geschlecht
TN Gesamt
Prioritätsachse
Anzahl
A
B
C
Gesamt
93.393
169.409
12.649
275.451
Migrantinnen und
Migranten
Davon
Gesamt
Frauen
Anzahl
Anzahl
4.451
57,6%
24.224
36,7%
3.068
35,7%
31.743
39,5%
Menschen mit
(Schwer-) Behinderung
Davon
Gesamt
Frauen
Anzahl
Anzahl
20,5%
210
35,9%
131
37,4%
1.543
-----
Zu den am Arbeitsmarkt benachteiligten Bevölkerungsgruppen zählen Migrantinnen und Migranten
sowie Menschen mit (Schwer-) Behinderung. Migrantinnen und Migranten wurden mit dem nordrheinwestfälischen ESF-Programm insgesamt mit einem Anteil von 11,5 % erreicht.3 In der Prioritätsachse
3
Während das Merkmal Migration den eigenen als auch den elterlichen Geburtsort außerhalb Deutschlands
mit einbezieht, wurden im Rahmen des nordrhein-westfälischen ESF-Monitorings mit dem Stammblattverfahren bis Ende des Jahres 2009 lediglich die Merkmale Nationalität und Spätaussiedlung abgefragt. Dies
führt dazu, dass die hier ausgewiesenen Anteile das tatsächliche Erreichen von Teilnehmenden mit Migrationshintergrund unterschätzten dürften. Seit Beginn des Jahres 2010 wird in Nordrhein-Westfalen für För-
13//79
A ist ihr Anteil mit 4,8 % deutlich geringer, was zum größten Teil auf die überproportionale Vertretung
einfacherer Bildungsgruppen unter den Migrantinnen und Migranten und deren spezifischem Weiterbildungsverhalten (Bildungsscheck) zurückzuführen sein dürfte.
Deutlich überproportional wurden Menschen mit Migrationshintergrund mit den Förderprogrammen
der Prioritätsachse C erreicht; ihr Anteil beträgt hier nahezu ein Viertel aller Teilnehmenden (24,3 %).
Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die Förderinstrumente „Stützlehrerinnen und Stützlehrer“ sowie „Innovative Projekte“. Mit den „Stützlehrerinnen und Stützlehrern“ erfolgt die Förderung
berufsbezogener Allgemeinbildung für Teilnehmende in Jugendwerkstätten. Die Zielgruppe dieser
Maßnahmen sind junge Menschen, die Schwierigkeiten beim Übergang von der Schule zum Beruf haben und ohne Hilfestellung und Förderung absehbar und auf Dauer keine geeignete Ausbildung bzw.
Arbeit finden werden. Die Jugendwerkstätten bieten sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten Jugendlichen Hilfestellung beim Übergang von der Schule zum Beruf sowie bei der Entwicklung
einer für sie realistischen Lebensplanung. Ziele dabei sind die Stabilisierung der Persönlichkeit, das Erlernen von Schlüsselqualifikationen (Pünktlichkeit, Lernbereitschaft, Problemlösungsstrategien), das
Erkennen der eigenen Kompetenzen, Lebensweltorientierung sowie Berufs- und Arbeitsmarktorientierung.4
(Schwer-) behinderte Menschen wurden vor allem in der Prioritätsachse C mit den beiden Förderprogrammen „100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene“ sowie „Integration (schwer-) behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt“ erreicht. Gegenüber dem Anteil
der arbeitslosen schwer behinderten Menschen an den Arbeitslosen von 5,1% (Bund, Oktober 2009)
beträgt ihr Anteil in Prioritätsachse C 12,1%. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in Prioritätsachse C
auch das teilnehmerstarke Förderprogramm „Jugend in Arbeit plus“ umgesetzt wird, mit dem langzeitarbeitslose Jugendliche in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Altersgemäß weisen nur wenige
dieser Teilnehmenden das Merkmal (Schwer-) Behinderung auf (der Anteil der schwer behinderten
Menschen steigt in den Alterskohorten von 15 bis 30 Jahren von 1,4% auf 2% an).
Letzteres gilt auch für die Prioritätsachse B, die sich nahezu ausschließlich an Jugendliche richtet. Zu
Prioritätsachse A können keine belastbaren Aussagen zum Anteil der schwer behinderten Menschen
getroffen werden, weil für das teilnehmerstarke Programm „Bildungsscheck“ das Merkmal grundsätzlich nicht erhoben wird. Der Anteil der Menschen mit Schwerbehinderungen im ESF-Programm wird
daher systematisch unterschätzt. Generell gilt zu beachten, dass auch dort, wo das Merkmal „Schwerbehinderung“ erhoben wird, die Angaben angesichts unterschiedlicher Schweregrade der Behinderung
und Auskunftsbereitschaft der Betroffenen mit großer Vorsicht zu interpretieren sind. Aus diesen
Gründen wird auf die Angabe einer Gesamtzahl teilnehmender (schwer) behinderter Menschen verzichtet.5
2.1.5 Zurückgezahlte oder wieder verwendete Unterstützung
Im Jahr 2009 wurden keine Streichungen von Fördermitteln vorgenommen.
derprogramme mit Individualdatenerhebung der tatsächliche Migrationshintergrund der Teilnehmenden
abgefragt, sodass zu diesen Förderprogrammen entsprechende Informationen in Zukunft verfügbar sein
werden.
4
Vgl. hierzu Landschaftsverband Westfalen-Lippe & Landschaftsverband Rheinland (2001): Rahmenkonzeption für den Unterricht in Jugendwerkstätten gemäß Landesjugendplan NRW Pos. VIII
5
Aus dem gleichen Grund: fehlende Möglichkeit einer verlässlichen Erhebung, erfolgen hier keine Ausführungen zu den Kategorien „Minderheiten“ und „sonstige benachteiligte Menschen“.
14//79
Das Volumen der Wiedereinziehungen betrug gemäß dem Bericht der Bescheinigungsbehörde vom
31.03.2010 gemäß Art.20 Abs.2 der Verordnung (EG) 1828/2006 1.386,66 €. Dies betraf 3.372,32 €
Gesamtausgaben.
Die Berichtigungen erfolgten jeweils projektbezogen. Die berichtigten Beträge wurden nicht wieder in
den jeweils betroffenen Projekten eingesetzt, sondern für andere Projekte des ESF-Programms.
2.1.6 Qualitative Analyse
2.1.6.1 Beitrag der Interventionen zum Lissabon Prozess und zur Europäischen
Beschäftigungsstrategie
Die gesamte Umsetzung des ESF-Programms (mit Ausnahme der Technischen Hilfe) trägt zu den festgelegten EU-Prioritäten gemäß der Ausgabekategorien zu Art. 9, Abs. 3 der VO 1083/2006 bei (s. Tabelle 4).
Im Hinblick auf das in der Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS) vereinbarte Ziel der „Vollbeschäftigung“ mit einer Beschäftigungsquote6 von 70 % im Jahre 2010, wurde in Nordrhein-Westfalen
im Jahre 2008 eine Quote von 68,8 % erreicht. Die Beschäftigungsquote in Nordrhein-Westfalen nähert sich damit in den letzten vier Jahren kontinuierlich dem gesetzten Zielwert. Die Beschäftigungsquote von Frauen hat sich im Jahre 2008 ebenfalls positiv, auf einen Wert von 61,6 % verbessert und
damit den Zielwert von 60 % bereits überschritten. Noch deutlicher – um 2,2 Prozentpunkte gegenüber dem Jahre 2007 - ist die Beschäftigungsquote älterer Erwerbsfähiger (55 bis 64 Jahre) gestiegen,
die im Jahre 2008 einen Wert von 51,6 % erreichte (2007: 49,4 %) und damit ebenfalls den Zielwert
(50 %) überschritten hat. Vor dem Hintergrund der kritischen wirtschaftlichen Entwicklung in den letzten Monaten stellt sich für die nächsten Jahre die Herausforderung, dieses Niveau zu halten.
6
Die Beschäftigungsquote ist der Anteil der erwerbstätigen Personen im Alter zwischen 15 und 64 Jahren
an der Gesamtbevölkerung derselben Altersklasse.
15//79
Abbildung 1: Allgemeine und geschlechtsspezifische Beschäftigungsquoten in NordrheinWestfalen
80%
Beschäftigungsquote
60%
40%
20%
0%
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
Beschäftigungsquote insgesamt
63,2%
64,0%
63,5%
62,8%
62,2%
64,4%
65,9%
67,5%
68,8%
Männer
72,5%
72,7%
71,7%
70,3%
69,4%
71,3%
72,6%
74,2%
75,9%
Frauen
53,8%
55,2%
55,3%
55,3%
54,9%
57,5%
59,1%
60,7%
61,6%
Quelle: IT.NRW; Quotenbildung: Anteil der Erwerbstätigen an der
Bevölkerung im Alter von 15 bis 65 Jahren (Basis: Mikrozensus)
Im Folgenden wird der Beitrag des nordrhein-westfälischen ESF-Programms 2007 – 2013 zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Union dargestellt. Die untenstehende Übersicht
zeigt den jeweiligen Bezug der einzelnen Prioritätsachsen zu den verschiedenen Leitlinien. Die Ergebnisse wurden für den Zeitraum 2007 bis 2009 zusammengefasst.
Übersicht 2: Beitrag des nordrhein-westfälischen ESF-Programms zu den Beschäftigungspolitischen Leitlinien nach Prioritätsachsen
17
18
19
21
23
24
Beschäftigungspolitische Leitlinien
Vollbeschäftigung, Steigerung der Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität und Stärkung des sozialen und territorialen Zusammenhalts
Förderung eines lebenszyklusorientierten Ansatzes in der Beschäftigung mit den Schwerpunkten Ausbildungs- und Berufsperspektiven
für Jugendliche, Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Arbeitssuchende und benachteiligte Menschen besser in den Arbeitsmarkt integrieren durch Erschließung zusätzlicher Beschäftigungspotenziale
Flexibilität und Beschäftigungssicherheit in ein ausgewogenes Verhältnis bringen und die Segmentierung der Arbeitsmärkte verringern
mit den Schwerpunkten Erschließung vorhandener Wettbewerbs- und
Beschäftigungspotenziale in Unternehmen – Förderung innovativer
Arbeitsorganisation, Arbeitsplatzqualität und -produktivität, Gesundheit bei der Arbeit, betriebliche Weiterbildung
Investitionen in Humankapital steigern und optimieren
Die Aus- und Weiterbildungssysteme auf neue Qualifikationsanforderungen ausrichten
PA A
PA B
X
X
X
X
X
X
X
X
(X)
Quelle: Operationelles Programm zur Umsetzung in Nordrhein-Westfalen in der Förderphase 2007 – 2013
16//79
PA C
X
Leitlinie 17: Vollbeschäftigung, Steigerung der Arbeitsplatzqualität und Produktivität und
Stärkung des sozialen und territorialen Zusammenhalts
Im spezifischen Ziel „Steigerung der Weiterbildungs- und Innovationsaktivität von Beschäftigten und
Unternehmen“ wurden mit dem Förderinstrument „Bildungsscheck“ rund 90.000 Beschäftigte erreicht,
die ihre berufliche Qualifikation weiter entwickeln konnten. Insgesamt haben vom „Bildungsscheck“
rund 15.600 kleine und mittelständische Unternehmen profitiert, die zur Qualifizierung ihrer Beschäftigten beraten wurden und Zuschüsse zur Finanzierung der beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten haben. Im spezifischen Ziel „Verbreitung innovativer und produktiverer
Formen der Arbeitsorganisation“ wurden im Rahmen der Förderprogramme „Potentialberatung“ und
„Arbeitszeitberatung“ rund 1.700 Beratungen realisiert; insgesamt konnten in den mit Potentialberatung unterstützten Unternehmen rund 860 Arbeitsplätze geschaffen werden (vgl. Nr. 3.1.1); in nahezu
allen beratenen Unternehmen (91,3 %) wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation
eingeleitet. Im spezifischen Ziel „Stärkung betrieblicher Strukturmaßnahmen und des Personaltransfers“ wurden rund 3.100 Beschäftigte aus Unternehmen in wirtschaftlichen Krisen mittels der Flankierung von „Transfermaßnahmen“ beraten. Im spezifischen Ziel „Verbesserung der beruflichen Integration von langzeitarbeitslosen Jugendlichen“ wurden mit dem Förderprogramm „Jugend in Arbeit plus“
rund 8.200 Jugendliche erreicht. Im spezifischen Ziel „Verbesserung der beruflichen Integration von
behinderten und (schwer-) behinderten Menschen konnten mit den Förderprogrammen „100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene“ sowie „Projekte für behinderte Menschen“ rund 1.400 Personen erreicht werden.
Leitlinie 18: Förderung eines lebenszyklusorientierten Ansatzes in der Beschäftigung mit
den Schwerpunkten Ausbildungs- und Berufsperspektiven für Jugendliche, Vereinbarkeit
von Familie und Beruf
Im spezifischen Ziel “Verbesserung des Zugangs zur Ausbildung“ wurden durch die Umsetzung verschiedener Förderprogramme, wie die „Fortführung des Sonderprogramms Ausbildung“, „3. Weg in
der Berufsausbildung“ und „Betriebliche Ausbildung im Verbund“ insgesamt rund 6.900 Teilnehmende
erreicht. Im spezifischen Ziel „Verbesserung der Ausbildungsreife“ wurden mit den Förderprogrammen
„Betrieb und Schule“ (BUS) sowie „Werkstattjahr“ insgesamt rund 28.900 Teilnehmende erreicht. Wie
bereits oben zur Leitlinie 17 berichtet, wurden im spezifischen Ziel „Verbesserung der beruflichen Integration von langzeitarbeitslosen Jugendlichen“ mit dem Förderprogramm „Jugend in Arbeit plus“
rund 8.200 Jugendliche erreicht.
Leitlinie 19: Arbeitssuchende und benachteiligte Menschen besser in den Arbeitsmarkt integrieren durch Erschließung zusätzlicher Beschäftigungspotenziale
Wie schon oben zu den Leitlinien 17 und 18 dargestellt, wurden im spezifischen Ziel „Verbesserung
der beruflichen Integration von langzeitarbeitslosen Jugendlichen“ mit dem Förderprogramm „Jugend
in Arbeit plus“ rund 8.200 Jugendliche erreicht. Im spezifischen Ziel „Verbesserung der beruflichen Integration von behinderten und (schwer-) behinderten Menschen konnten mit den Förderprogrammen
„100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene“ sowie „Projekte
für behinderte Menschen“ zusammen rund 1.400 Personen (davon rund 530 Frauen) erreicht werden
Leitlinie 21: Erschließung vorhandener Wettbewerbs- und Beschäftigungspotenziale in
Unternehmen – Förderung innovativer Arbeitsorganisation, Arbeitsplatzqualität und –
produktivität, Gesundheit bei der Arbeit, betriebliche Weiterbildung
Im spezifischen Ziel „Verbreitung innovativer und produktiverer Formen der Arbeitsorganisation“ wurden im Rahmen des Förderprogramms Potential- und Arbeitszeitberatung rund 1.700 Beratungen realisiert; insgesamt konnten in den Unternehmen, die eine Potentialberatung genutzt hatten, rund 860
Arbeitsplätze geschaffen werden.
17//79
Leitlinie 23: Investitionen in Humankapital steigern und optimieren
Im spezifischen Ziel „Steigerung der Weiterbildungs- und Innovationsaktivität von Beschäftigten und
Unternehmen wurden mit dem Förderinstrument Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen rund 90.000
Beschäftigte erreicht, die Maßnahmen zur Verbesserung ihrer beruflichen Qualifikation ergriffen haben. Insgesamt haben von diesem Förderinstrument etwa 15.600 kleine und mittelständische Unternehmen profitiert, die in diesem Zusammenhang zur Qualifizierung ihrer Beschäftigten beraten wurden und Zuschüsse zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen erhalten haben. Im spezifischen
Ziel „Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Ausbildungsqualität“ wurden
mit dem Förderprogramm „Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung“ rund 20.500 Lehrgänge gefördert,
womit die Ausbildungsaktivitäten von rund 44.000 Unternehmen unterstützt wurden. Im spezifischen
Ziel „Verbesserung des Zugangs zur Ausbildung“ wurden durch die Umsetzung verschiedener Förderprogramme, wie die Fortführung des „Sonderprogramms Ausbildung“, „3. Weg in der Berufsausbildung“ und „Betriebliche Ausbildung im Verbund“ insgesamt rund 6.900 Teilnehmende erreicht. Im
spezifischen Ziel „Verbesserung der Ausbildungsreife“ wurden mit den Förderprogrammen „Betrieb
und Schule“ (BUS) sowie „Werkstattjahr“ insgesamt rund 28.900 Teilnehmende erreicht.
2.1.6.2 Chancengleichheit und soziale Eingliederung
In Bezug auf den für die Förderphase 2007 – 2013 erweiterten Chancengleichheitsbegriffs sind die in
den Prioritätsachsen B und C geförderten Programme im Wesentlichen insgesamt auf die Unterstützung Benachteiligter ausgerichtet und unterstützen damit die Chancengleichheit am Ausbildungs- und
Arbeitsmarkt. Darüber hinaus werden insbesondere im Rahmen innovativer Projekte auch Ansätze zur
Förderung Benachteiligter umgesetzt.
Hinsichtlich der geschlechterbezogenen Chancengleichheit ist festzustellen, dass mit dem ESFProgramm insgesamt 40,2 % Frauen erreicht werden. Dieser Durchschnittswert ist unterschiedlich zu
interpretieren: während in Prioritätsachse A der Benachteiligung von Frauen in Bezug auf die berufliche Weiterbildung durch den hohen Frauenanteil am Bildungsscheck erfolgreich entgegengewirkt
wird, entspricht der niedrigere Frauenanteil in Prioritätsachse B, „Jugend und Beruf“ der Problemanalyse im Feld „Übergang in Ausbildung und Beruf“, die in diesem Bereich eine stärkere Fokussierung
auf junge Männer erfordert.
Des Weiteren enthalten die allgemeinen Bewertungskriterien zur Auswahl innovativer Projekte differenzierte Kriterien zur Anwendung des Gender Mainstreaming. Ebenso werden frauenspezifische Ansätze, wie etwa besondere Projekte zur Umsetzung des Gender Mainstreaming, gefördert.
In Bezug auf die Förderung der Berufsausbildung von Alleinerziehenden ist das Förderprogramm „Teilzeiberufsausbildung“ (TEP) hervorzuheben, mit dem junge Mütter (und Väter) bei der Suche nach einem betrieblichen Ausbildungsplatz in Teilzeitform unterstützt werden. Im Rahmen des Programms
wird ihnen Hilfestellung gegeben, um Familie und Ausbildung miteinander zu vereinbaren. Die Teilnehmenden werden gecoacht, qualifiziert und beruflich vorbereitet und während der ersten Ausbildungsmonate individuell begleitet. Ebenso werden die ausbildenden Betrieben darin beraten, eine
Ausbildung in Teilzeit zu vereinbaren und umzusetzen. Die Unterstützung im Rahmen von TEP war in
eine Vorbereitungsphase von maximal fünf Monaten und eine anschließende siebenmonatige Begleitphase gegliedert. Seit April 2009 konnten 199 Eintritte verzeichnet werden (davon vier Männer); die
Teilnehmenden waren durchschnittlich 24 Jahre alt und rund 30 % hatten einen Migrationshintergrund. Bei fast zwei Drittel der Teilnehmenden (63,5 %) handelt es sich um Alleinerziehende; nahezu die Hälfte der Teilnehmenden (47,9 %) waren vor Beginn der Maßnahme arbeitslos. Die
Verbleibszahlen nach Austritt aus der Vorbereitungsphase zeigen, dass rund zwei Fünftel der Teilnehmenden (38,0 %) eine Berufsausbildung beginnen konnte; insgesamt hatten etwa 76 % der Teilnehmenden eine berufliche Anschlussperspektive (einschließlich Beschäftigung und sonstiger Qualifizierung) gefunden.
18//79
Migranten sind insbesondere Zielgruppe in innovativen Projekten (s. Abschnitt 2.1.7). Von diesen Projekten werden Hinweise erwartet, mit welchen Ansätzen und Methoden die Zielgruppe breitenwirksam
hinsichtlich der Teilnahme am Erwerbsleben gefördert werden kann. In diesem Zusammenhang wurde
weiter oben bereits darauf hingewiesen, dass die hier in Abschnitt 2.1.4 ausgewiesenen Ergebnisse für
das Erreichen von Migrantinnen und Migranten unterschätzt sind, weil im Rahmen der Datenerhebung
bislang ausschließlich die Merkmale Nationalität und Spätaussiedlung, nicht jedoch der tatsächliche
familiäre Migrationshintergrund der Teilnehmenden erfasst wird.
Zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen wird das Programm „100 zusätzliche
Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene in Nordrhein-Westfalen“
2009/2010 fortgesetzt. Darüber hinaus wurden 54 Projekte bewilligt, die explizit auf die Zielgruppe der
behinderten Menschen ausgerichtet sind. Auch ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass das Begleitsystem zur ESF-Programmumsetzung ausschließlich eine etwaige Schwerbehinderung der Teilnehmenden erfasst, nicht jedoch eine Behinderung, die unterhalb dieser Definitionsschwelle liegt. Der tatsächliche Anteil der mit dem ESF-Programm erreichten behinderten Teilnehmerinnen und Teilnehmer
dürfte demnach deutlich höher sein, als oben dargestellt (s. Abschnitt 2.1.4).
2.1.6.3 Innovative Projekte und transnationale bzw. interregionale Aktivitäten
Innovative Projekte
Mit Mitteln der Förderphase 2007 – 2013 wurden bis Ende 2009 30 verschiedene innovative und Einzel-Projekte im Rahmen des nordrhein-westfälischen ESF-Programms bewilligt. Die Schwerpunkte
der Aktivitäten liegen in Prioritätsachse A mit 13 Projekten sowie in Prioritätsachse C mit 15 Projekten.
Zur Förderung der Umsetzung von innovativen Projekten wurde im Ministerium für Arbeit, Gesundheit
und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen eine AG Innovation gegründet, die vom Leiter der Abteilung Arbeit geführt wird. Mitglieder der AG Innovation sind u. a. die Gruppenleiterinnen bzw. Gruppenleiter und Referatsleiterinnen bzw. Referatsleiter der Förderreferate, der Geschäftsführer und die
Abteilungsleiterin bzw. Abteilungsleiter der G.I.B. mbH, sowie der Leiter der ESF-Verwaltungsbehörde
und LIGA. Zur Beurteilung von innovativen Projektvorhaben wurden im Rahmen der AG Innovation
„operationalisierte Bewertungskriterien“ entwickelt, die sich sowohl auf übergeordnete Aspekte, wie
Innovationsgehalt, Nachhaltigkeit, regionaler Bedarf und Gender Mainstreaming beziehen, als auch
auf allgemeine Bewertungskriterien, wie Plausibilität von Zielen und Realisierungschancen, Kompetenz des Trägers, Beteiligung relevanter Akteure, Betriebsnähe und Beteiligungsorientierung.
Die AG Innovation hat am 9. Oktober 2009 ein Konzept zur fachlichen Begleitung verabschiedet, in
dem die Zielsetzungen der fachlichen Begleitung von innovativen Projekten sowie der Verfahrensablauf geregelt sind. Die fachliche Begleitung innovativer Vorhaben erfolgt in Zusammenarbeit zwischen
dem zuständigen Fachreferat im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, den Regionalagenturen und der G.I.B. bzw. dem Landesinstitut für Gesundheit und
Arbeit (LIGA.NRW)7. Die Zielsetzung der fachlichen Begleitung besteht darin, auf der Basis eines regelmäßigen Dialogs mit den Projektverantwortlichen den Verlauf und den Fortschritt der Projekte verbindlich nachzuhalten, bei Problemanzeigen frühzeitige Unterstützung anzubieten sowie Ergebnisse
und Produkte für einen landesweiten Transfer zu sichern. Die fachliche Begleitung erfolgt im Kern anhand der drei Schritte (1.) Startgespräch nach Bewilligung, (2.) Umsetzungsbegleitung durch Statusgespräche sowie (3.) Abschlussgespräch. Die Ergebnisse dieser Gespräche werden auf dem BSCWServer der G.I.B. auf der Basis einheitlicher Vorlagen dokumentiert; eine Vorgehensweise, die allen
Beteiligten einen zeitnahen Überblick über die Eckdaten des Projektvorhabens und deren Umsetzung
7
LIGA.NRW berät und unterstützt die Landesregierung, die Behörden und Einrichtungen sowie die Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen in Fragen der Gesundheit, der Gesundheitspolitik sowie der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in der Arbeitswelt (vgl. www.liga.nrw.de).
19//79
ermöglicht. Nach Abschluss der Projekte werden die Ergebnisse sowie die Verwertungs- und Transferempfehlungen durch die G.I.B. bzw. LIGA und in Abstimmung mit der Regionalagenturen für die
Fachreferate des MAGS NRW zusammengefasst und aufbereitet. Nachfolgend werden drei innovative
Projekte beispielhaft vorgestellt:
Prioritätsachse A: PIA – Pflege-Innovation in der Gesundheitsregion Aachen
Das Projekt hat eine Laufzeit vom 1. Mai. 2009 bis zum 30. April 2011. Der Träger des Projekts ist die
MA&T Sell & Partner GmbH, eine Beratungsgesellschaft mit Sitz in Würselen. Bei dem Projekt PIA geht
es darum, Innovationen im Bereich der Pflege und unter Beteiligung von Pflegekräften in der Region
Aachen zu unterstützen. Dabei sind Modelleinrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulante Pflegedienste beteiligt. Wesentliche Arbeitsfelder des Projekts PIA sind einrichtungsinterne Analyse-, Konzeptions- und Umsetzungsprojekte, überbetriebliche Analysen, Erfahrungsaustausch und Arbeitskreise, einrichtungsspezifische und einrichtungsübergreifende Weiterbildung, Öffentlichkeitsarbeit
und die Vorbereitung einer regionalen und landesweiten Nachhaltigkeit.
Der Innovationsgehalt des Projekts PIA ergibt sich aus der aktiven Einbeziehung des Modernisierungspotenzials der Beschäftigten als eine zentrale Dimension „guter Arbeit“, die aktiv für die Unternehmensentwicklung nutzbar gemacht werden soll. Ein wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang liegt
in der systemischen Verknüpfung pflegebezogener Bedarfe und betrieblicher Modernisierungsstrategien mit der Steigerung individueller Innovations- und Beschäftigungsfähigkeit. Im Ergebnis soll das
Projekt eine neue „Qualität der Arbeit“ durch die Überwindung „reaktiver Innovationsorientierung“ zugunsten einer Stärkung „prospektiver Innovationsorientierung“ im Arbeitsprozess zeigen.
Als Ergebnis werden Strategien zur Beförderung beteiligungsorientierter Modernisierungsansätze in
der Gesundheitswirtschaft und passgenaue Instrumente der Innovationsbegleitung für die beteiligten
Einrichtungen und Unternehmen erwartet, die auch in spezifischen Weiterbildungsansätzen einfließen
sollen. Des Weiteren sollen Innovationsbiographien der Einrichtungen als Beispiele guter Praxis dokumentiert werden.
Prioritätsachse B: Förderung der beruflichen Integration von türkischen Hauptschülerinnen und Hauptschülern durch Verbesserung der Berufswahlorientierung und Schaffung
von Ausbildungsplätzen
Das Projekt wurde am 23. November 2009 bewilligt und hat zunächst eine Laufzeit vom 1. Dezember
2009 bis 15. Dezember 2010; bei erfolgreichem Abschluss der ersten Projektphase können die Laufzeit verlängert und die Aktivitäten auf weitere Regionen ausgedehnt werden. Der Träger des Projekts
ist das ESTA-Bildungswerk, das bereits seit mehr als 25 Jahre existiert und im Jahre 1982 die Anerkennung des Kultusministers als staatlicher Bildungsträger nach dem nordrhein-westfälischen Weiterbildungsgesetz erhalten hat.
Die Zielgruppe des Projektes sind Jugendliche mit türkischem Migrationshintergrund in den Abschlussklassen der Haupt-, Gesamt- und Förderschulen, Jugendliche ohne Berufsausbildung. Mit dem Projekt
werden vier zentrale Zielsetzungen verfolgt: Erstens geht es darum, dass die zur Zielgruppe zählenden
Jugendlichen und ihre Eltern über Ausbildungsmöglichkeiten beraten werden, so dass zunächst bestehende Informationsdefizite abgebaut werden. Zweitens sollen zusätzlich 200 Praktika und 100 Ausbildungsplätze für die Jugendlichen geschaffen werden. Drittens sollen auch türkische Eltern, Familien
und Verbände nachhaltig in die Aktivitäten des Projekts zur Verbesserung der Ausbildungssituation
von türkischen Jugendlichen eingebunden werden und schließlich sollen viertens auch die türkischen
Gemeinden mit in die Umsetzung des Projektes einbezogen werden, so dass ihr Einfluss genutzt werden kann.
Aufgrund der erst kurzen Laufzeit können für dieses Projekt noch keine Ergebnisse präsentiert werden. Die erste Durchführungsphase von Januar bis April 2010 beinhaltete Aktivierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sowie verschiedene Beratungen. Erwartet wird, dass in den Durchführungsorten
20//79
Bielefeld, Duisburg und Essen ein Informations- und Beratungsdienst für türkische Jugendliche und
deren Eltern eingerichtet und nachhaltig etabliert wird, in deren Rahmen die oben beschriebenen Zielsetzungen verfolgt werden.
Prioritätsachse C: Förderung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaften durch familienintegrative Qualifizierungs- und Betreuungsansätze in Lünen,
Selm und Hamm
Das Projekt wurde am 15. Oktober 2008 bewilligt, ist inzwischen abgeschlossen, hatte eine Laufzeit
vom 27. Oktober 2008 bis 26. Oktober 2009 und wurde sowohl in Hamm als auch in Lünen/Selm
durchgeführt. Der Träger des Projekts ist die Umwelt Werkstatt gGmbH Lünen und Selm, eine gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft.
Die Zielgruppe des Projekts waren marginalisierte Familien und andere Lebensgemeinschaften mit
mehrfachen arbeitsmarktbezogenen Vermittlungshemmnissen im SGB II-Bezug. Die Zielsetzung des
Projektes besteht darin, eine dauerhafte gesellschaftliche Ausgrenzung der Betroffenen zu verhindern.
Die erwachsenen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften sollten dazu befähigt werden, ihren Lebensunterhalt auch ohne staatliche Transferleistungen zu sichern. Kinder und Jugendliche ab 15 Jahren aus
den Bedarfsgemeinschaften wurden beim Übergang von der Schule in den Beruf unterstützt.
Der besondere innovative Gehalt des Projektes bestand darin, dass das Problem des generationenübergreifenden Verbleibs im SGB II erstmalig im Rahmen eines umfassenden familiensystemischen Ansatzes bearbeitet wurde. Durch die verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit der Elterngeneration
war die Arbeitsmarktintegration der jungen Erwachsenen häufig bereits beim Übergang von der Schule in den Beruf be- oder gar verhindert. Die isolierte Arbeit mit nur einzelnen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft ist erfahrungsgemäß wenig erfolgversprechend, da sich resignative Verhaltensmuster der beteiligten Generationen oft gegenseitig verstärken. Vor diesem Hintergrund sollte der familiensystemische Ansatz des Projektes greifen, der sowohl an den individuellen Verläufen der erwachsenen Hilfebedürftigen und der über 15 Jahre alten Kinder ansetzte, wie auch an dem „Verstrickungsmuster“ untereinander. Dabei wurden bekannte Instrumente und Arbeitsweisen, wie Assessment, Profiling, Berufswegeplanung, passgenaues Matching, Praktika oder auch Qualifizierung, die in einer Region vorhanden sind, erstmalig mit Methoden der systemischen Familienberatung kombiniert. Die eingesetzten Familiencoaches verfügten über beide Kompetenzen und verbanden somit arbeitsmarktpolitische Integration, begleitende Hilfen und individuelle Problemlösungen miteinander.
Die Durchführung des Projektes war in drei Phasen gegliedert: In Phase I erfolgte die Auswahl der
Familien und die Erarbeitung eines familienintegrativen Entwicklungsplans gemeinsam mit den Fallmanagerinnen bzw. Fallmanagern und den persönlichen Ansprechpartnern der SGB II-Träger. In Phase II wurde ein Micro-Assessment mit allen erwachsenen Hilfebedürftigen durchgeführt und ein Integrationsplan erstellt. In Phase III, der Hauptphase mit einem Umfang von mehr als 10 Monaten, erfolgte das systemische Familien- und Job-Coaching. Neben der Arbeit mit den einzelnen Mitgliedern (z. B.
Vermittlung in Qualifizierung oder Beschäftigung und einer intensive Begleitung während dieser Phase,
individuelle Beratungsgesprächen, Eingliederung der Jugendlichen über berufsvorbereitende Instrumente,) wurden Beratungsgespräche mit der gesamten Bedarfsgemeinschaft sowie Gruppenangebote
(z. B. zu den Themen Gesundheit, Selbstmanagement oder Mobilität) durchgeführt. Darüber hinaus
wurde eine Kinderbetreuung organisiert. Es erfolgte schließlich ein Austausch mit allen relevanten Institutionen, wie Schule, psychosoziale Dienste oder Schuldnerberatung.
Das Projekt wurde von der Sozialforschungsstelle Dortmund, einem Institut der Technischen Universität Dortmund, wissenschaftlich begleitet; der Abschlussbericht liegt bereits vor. Die Gutachterinnen
kommen in diesem Bericht zu folgendem Schluss: „Mit Blick auf das formulierte vorrangige Ziel des
Projektes, die teilnehmenden Familien 'in Arbeit und Ausbildung zu integrieren, an Fortbildungen/
Qualifizierung heranzuführen und in der Entwicklung ihrer persönlich-sozialen Kompetenzen nachhaltig
zu fördern', war das Projekt erfolgreich. Die avisierten Vermittlungs- resp. Erfolgsquoten (40% neh-
21//79
men eine Arbeit auf, beteiligen sich an Qualifizierung) sind erreicht worden. Fast alle Beteiligten haben
sich auf den Weg gemacht: Als Erfolge können neben der erreichten Vermittlung in Arbeit oder Qualifizierung auch – manchmal zunächst kleine – Entwicklungsschritte, ein Mehr an persönlicher, sozialer
und beruflicher Kompetenz beschrieben werden, die neue (berufliche) Perspektiven eröffnet haben –
für den/die Einzelne/n, wie auch für die gesamte Familie. Die Unabhängigkeit von Transferleistungen
ist eine andere Sache. Ein großer Teil der Familien bleibt abhängig von Leistungen, weil eine Integration in Arbeit (noch) nicht gelungen ist oder aber die aufgenommene Arbeit den Lebensunterhalt nicht
deckt (Aufstocker)“.8
Transnationale und interregionale Aktivitäten
Das ESF-Programm für NRW hat kein Budget für transnationale Maßnahmen festgelegt. Die Förderung
transnationaler Aktivitäten in NRW erfolgt kontinuierlich im Zuge der Programmumsetzung. Im Rahmen des Projekts „Transnationale Aktivitäten“ der technischen Hilfe bei der G.I.B. wurden durch Einsatz einer halben Vollzeitstelle durch Recherchen, Information, Veröffentlichungen und Beratung die
Voraussetzungen für das transnationale Engagement der nordrhein-westfälischen Akteure der Arbeitspolitik verbessert. Unterhalb der Ebene einzelner geförderter Projekte wurden vielfältige Aktivitäten
unterstützt, wobei besondere Schwerpunkte in den Feldern Innovation, Lebenslanges Lernen, betriebliche Weiterbildung Jugend und Beruf, benachteiligte Zielgruppen, Behinderte und Kompetenzbilanzierung und Kompetenzanerkennung lagen. Im Rahmen des Operationellen Programms zur Umsetzung
des ESF wird darüber hinaus das Querschnittsziel verfolgt, Innovationen in der Arbeitsmarktpolitik mit
Hilfe von transnationalen Kooperationen zu stärken. Z.B. wird in einer transnationalen Projektkooperation mit drei beteiligten Projektpartnern die aktive Teilnahme am Joint Call des ERA-NET Projektes
WORK-IN-NET unterstützt. Dies beinhaltet das Lernen an Beispielen guter Praxis im Themenfeld "Förderung der Beschäftigungsfähigkeit", Teilnahme an der Netzwerkarbeit, ggf. Aufbau neuer Netzwerke,
bilaterale Kooperationstreffen mit europäischen Partnern auch außerhalb der zentral - innerhalb von
WORK-IN-NET - organisierten Projektveranstaltungen sowie den Transfer der dabei gewonnenen Erkenntnisse und der daraus abzuleitenden Empfehlungen an das Arbeitsministerium. Die Ergebnisse
sind ein Beitrag zur Weiterentwicklung arbeitspolitischer Förderangebote für die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere die Förderung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von
Unternehmen. Das Arbeitsministerium unterstützt i.W. den multilateralen Erfahrungsaustausch.
Im Rahmen der innovativen Modellprojekte ist ein Vorhaben im Themenschwerpunkt Beschäftigungsfähigkeit bewilligt worden, das transnationale Aktivitäten zum Kern hat. Hierbei handelt es sich um
das Projekt INTERKOMP - Betriebliches Fachkräftemanagement im transnationalen Austausch mit europäischen Partnern, das im ESF-Durchführungsbericht 2008 bereits näher dargestellt wurde. Diese
Projekt wurde initiiert, um gute Beispiele betrieblicher Praxis des Personalmanagements in Skandinavien zu identifizieren und in Unternehmen in NRW zu transferieren. Umfangreiche Erfahrungen konnten auf diese Weise in den Themenfeldern Innovationsstrategien, Managementmodelle für KMU, Personalrekrutierung und -entwicklung, Betriebliche Weiterbildung, Diversity Management, Unternehmenskultur sowie soziale Kohäsion gesammelt und ausgetauscht werden.
Mit dem Projekt „FutureFood.NRW - Employability und Innovationen in Unternehmen der Ernährungsindustrie“ werden derzeit konkrete Erfahrungen im Bereich Innovation und Beschäftigungsfähigkeit
gesammelt. Projektziel von FutureFood.Nrw ist die Entwicklung, Erprobung und Verbreitung neuartiger
Beratungs-, Entwicklungs- und Qualifizierungsprozesse für ein beteiligungsorientiertes Innovationsma-
8
Klein, Birgit; Kühnlein, Gertrud: Innovationsprojekt "Förderung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaften durch familienintegrative Qualifizierungs- und Betreuungsansätze in Lünen, Selm und
Hamm". Sozialforschungsstelle Dortmund, Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung
22//79
nagement der Ernährungsindustrie in NRW. Kernpunkt ist die Verbesserung der Innovationsfähigkeit
durch Verbesserung der Kompetenzen der Mitarbeiter. Mit Hilfe der am Projekt beteiligten KMU werden konkrete Umsetzungsmodelle sowie konkrete Handlungshilfen für viele KMU der Branche in NRW
entwickelt. Auf der Ebene der Beschäftigten geht es darum, mittels Qualifizierungen, aktivem Einbringen in die Arbeits- und Organisationsgestaltung und einem möglichst ausgewogenem Verhältnis von
Arbeit und Privatleben (Work-Life-Balance) die individuelle Beschäftigungs- und Innovationsfähigkeit
zu verbessern. Die Aktivierung von Beschäftigten, ihre bessere Positionierung im Unternehmen und für
den Arbeitsmarkt sowie Interessenausgleich zwischen Beschäftigten einerseits und Betrieb andererseits ist zentraler Gegenstand des im Projekt verwendeten Employability Konzeptes.
Mit dem Projekt Integration der Arbeitsfähigkeit für KMU in bestehenden Beratungsstrukturen („intakt!“), soll versucht werden erstmalig in Deutschland ein Beratungsangebot zu schaffen, das

die Vielfalt der einzelnen Beratertätigkeiten und –schwerpunkte bündelt und damit einen
ganzheitlichen Zugang zur Arbeitsfähigkeit gewährleistet, der neben der individuellen Gesundheit auch die Arbeitsinhalte, die Arbeitsorganisation und Führungsfragen sowie die individuelle
Kompetenzentwicklung miteinbezieht;

das integrative Konzept der Arbeitsfähigkeit sowie der neuen Arbeitsfähigkeitsberatung sowie
Unternehmensberatern in NRW vorstellt und im Denken und Handeln der Akteure verankert.
In zwei Beratungswellen wird ein solches neues ganzheitliches Beratungsangebot in ca. 30 KMU in
NRW vom Projektpartner gemeinsam mit Gesundheits- und Potenzialberatern erarbeitet, erprobt
und in ein Qualifizierungskonzept für Berater erprobt. Im Mittelpunkt steht dabei die Gestaltung
von „Tandemberatungen“, in denen Gesundheits- und Potenzialberater gemeinsam einen Beratungsprozess in einem Pilotunternehmen durchführen. Über diese intensive Zusammenarbeit sollen die unterschiedlichen Kompetenzen beider Berater zusammengebracht und für ein neues
ganzheitliches Konzept zur Arbeitsfähigkeitsberatung genutzt werden. Dieser Prozess wird dabei
durch einen intensiven Erfahrungsaustausch zwischen den beteiligten Betratern sowie vielfältige
Maßnahmen zur Multiplikation und Transfer der Ergebnisse begleitet. Eine nachhaltige Integration
des neuen Ansatzes in bestehende Strukturen soll damit ermöglicht und gestärkt werden. Neben
der Dokumentation des Beratungskonzepts in einem Beratungshandbuch, der Aufbereitung des
wirtschaftlichen Nutzens einer solchen Beratung über Fallstudien sowie Vorträgen und Veröffentlichungen in der Fachöffentlichkeit, stellt die Teilnahme am Jonit Call im Rahmen von WORKIn_NET einen wichtigen Aspekt der Transfer- und Multiplikationsaktivitäten dar. Auf diese Weise
werden die Projekterfahrungen in eine transnationale europäische Kooperation eingebracht und
die Erfahrungen verwandter Projekte anderer EU-Staaten auf arbeitspolitische Förderangebote im
Themenfeld „Beschäftigungsfähigkeit“ in NRW transferiert.
2.1.6.4 Partnerschaftsvereinbarungen
Nordrhein-Westfalen weist als Flächenland regional unterschiedlich verteilte Problemlagen auf, die für
einen optimierten Einsatz der Fördermittel entsprechender Schwerpunktsetzungen bedürfen. In diesem Sinne wird in Nordrhein-Westfalen die Vertiefung des partnerschaftlichen Ansatzes auf die regionale Ebene fortgesetzt, der so unter Einbezug der Wirtschafts- und Sozialpartner und Nichtregierungsorganisationen die Kompetenzen und Kenntnisse vor Ort bei der Umsetzung arbeitspolitischer Programme in möglichst großem Umfang einbindet und damit eine an den regionalen Problemlagen
bestmöglich ausgerichtete Nutzung des Förderangebots gewährleistet. Daraus ergibt sich für Nordrhein-Westfalen, dass der partnerschaftliche Ansatz zur Umsetzung des ESF auf zwei Ebenen verfolgt
wird:
-
An der Steuerung des Gesamtprogramms wirken die Wirtschafts- und Sozialpartner und Nichtregierungsorganisationen durch ihre Beteiligung im Begleitausschuss gemäß Artikel 11 der allgemeinen Strukturfondsverordnung VO (EG) 1083/2006 mit.
23//79
-
An der regionalen Steuerung, der konkreten Projektauswahl und Umsetzung wirken die Wirtschafts- und Sozialpartner und Nichtregierungsorganisationen durch ihre Beteiligung in den regionalen Gremien, den Lenkungskreisen und Facharbeitskreisen mit.
Seit 2008 gibt es in NRW zweimal jährlich so genannte Kooperationsgespräche in den Regionen. Ziel
der Gespräche ist es, mit den regionalen Gremien die Umsetzung der Ziele und Instrumente der ESFkofinanzierten Landesarbeitspolitik zu erörtern. Themen der Gespräche sind Schwerpunkte und Besonderheiten der regionalen Arbeitsmarktentwicklung sowie die Umsetzung der Förderprogramme der
(Landes-) Arbeitspolitik in der Region. Dabei geht es auch darum, die bereitgestellten Finanzmittel
sinnvoll einzusetzen und Lösungen für spezifische regionale Problemlagen zu erarbeiten. So können
arbeitspolitische Maßnahmen in ein Gesamtkonzept regionaler Entwicklung eingebettet werden. Die
Regionalagenturen sind dabei Partner und Mittler des Landes in der Region.
Die Kooperationsgespräche zwischen MAGS, Regionalagenturen und arbeitspolitischen Akteuren in der
Region dienen der Förderung einer lebendigen Kooperationskultur. Gesprächspartner sind diejenigen,
die die Arbeitspolitik vor Ort koordinieren und umsetzen. Dazu gehören neben den Trägern der Regionalagenturen, die Vorsitzenden der Lenkungskreise bzw. der für die Arbeitspolitik des Landes relevanten Gremien und die Leitungen der Regionalagenturen. Darüber hinaus sind Sozialpartner, Kammern
Arbeitsagenturen und Grundsicherungsträger eingeladen.
Die Kooperationsgespräche bieten auch die Gelegenheit, zukünftige Handlungsfelder und –
schwerpunkte zu besprechen. Als Gesprächsgrundlage dienen die Regionalberichte der GIB und die
Arbeitsplanungen der Regionalagenturen.
2.2
Angaben zur Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht
Die Durchführung der Förderung im Jahre 2009 war mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar.
Entsprechend Artikel 9 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates müssen die aus dem
ESF finanzierten Vorhaben den Bestimmungen des EG-Vertrags und den aufgrund des Vertrags erlassenen Rechtsakten entsprechen. Insbesondere muss die Umsetzung der ESF-Mittel vereinbar sein
mit den Regelungen zur Beihilfenkontrolle in den Artikeln 87 bis 89 EG-Vertrag, dem Umweltrecht,
dem Vergaberecht- sowie der Gleichstellungs- und Chancengleichheit und zum wirtschaftlichen und
sozialen Zusammenhalt in den Artikel 158 und 159 EG-Vertrag.
Nach dem Prinzip der geteilten Verwaltung für den Bereich des Europäischen Sozialfonds fällt die
Auswahl und Überwachung der ESF-geförderten Interventionen in den Zuständigkeitsbereich der
ESF-Verwaltungsbehörde des Landes NRW. Um eine effiziente und ordnungsgemäße Durchführung
der ESF-Interventionen zu gewährleisten, hat sich das Land NRW Verwaltungs- und Kontrollsysteme
eingerichtet, um Ausgaben zu dokumentieren sowie Unregelmäßigkeiten zu verhüten, aufzudecken
und zu korrigieren.
Maßgeblich Verordnungen für die Umsetzung des ESF sind über die vorgenannten Bestimmungen
hinaus:
24//79
Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8. Dezember 2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen
über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates
über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.
Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über
den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/ 1999.
Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über
den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1784/1999.
2.3
Wesentliche aufgetretene Probleme und getroffene Abhilfemaßnahmen
Im Jahr 2009 sind keine wesentlichen Probleme bei der Durchführung des operationellen Programms
aufgetreten
2.4
Änderungen der Durchführungsbedingungen des operationellen Programms
Gemessen an den verfügbaren zentralen sozioökonomischen Indikatoren hat sich die Lage im Bundesland Nordrhein-Westfalen im Jahre 2009 gegenüber dem Jahre 2008 nicht grundlegend verändert.
Gleichwohl hat sich die Wirtschaftskrise bemerkbar gemacht und die bis dahin andauernde dreijährige
Konjunktur beendet. Hervorzuheben ist jedoch, dass sich die Krise bislang nicht in dem Maße auf den
Arbeitsmarkt negativ ausgewirkt hat, wie es zum Teil erwartet wurde: „Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise war trotz der vergleichsweise starken Exportausrichtung der nordrhein-westfälischen
Wirtschaft am Arbeitsmarkt bislang kaum zu spüren. Weder ist die Arbeitslosigkeit dramatisch angestiegen, noch ist das Beschäftigungsniveau nennenswert eingebrochen. Vielen Betrieben ist es gelungen, ihr Personal trotz spürbarer Umsatzeinbrüche zu halten. Zahlreiche Betriebe haben auch in der
Krise neue Arbeitsplätze geschaffen. Als vergleichsweise krisensicher hat sich vor allem der Bereich
personennaher Dienstleistungen wie z. B. das Gesundheits- und Sozialwesen erwiesen… Dass der Arbeitsmarkt bislang verhaltener auf die Krise reagierte als prognostiziert, dürfte auch in der Nutzung
von Kurzarbeit liegen. Wenngleich nur von einer Minderheit genutzt, war dieses Instrument nicht ohne
Bedeutung für das stark exportabhängige verarbeitende Gewerbe. Zusammen mit dem Abbau von
Überstunden und dem Abschmelzen angesammelter Plusstunden auf Arbeitszeitkonten hat sie vermutlich wesentlich dazu beigetragen, dass befürchtete Personalanpassungsprozesse in größerem Umfang
bislang verhindert oder zumindest hinausgezögert werden konnten.“9
Gegenwärtig gibt es Hinweise, wie etwa die Frühindikatoren Auftragseingänge oder ifoGeschäftsklimaindex zeigen, dass sich die deutsche Wirtschaft von der Krise erholt und wieder stabilisiert. Zu betonen ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass das Produktionsniveau des Jahres 2008
nach wie vor erheblich unterschritten wird: „Dies und die Tatsache, dass Ende September 2009 etwa
eine Viertelmillion Arbeitnehmer in Kurzarbeit sind, zeigen die Risiken, mit denen der NRW-
9
IAB-Betriebspanel – Beschäftigung in der Krise. Ausgewählte Ergebnisse der nordrhein-westfälischen
Stichprobe der Arbeitgeberbefragung 2009, hrsg. vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des
Landes Nordrhein-Westfalen, April 2010, S. 16f.
25//79
Arbeitsmarkt in das zweite Jahr der Krise startet.“10 So haben viele Unternehmen in der Krise
Gebrauch von flexiblen Arbeitszeiten – wie etwa den Abbau von Überstunden – gemacht, die häufig
Personalentlassungen verhindert haben. Die technischen und personellen Kapazitäten sind in den Unternehmen derzeit jedoch so stark unterausgelastet, dass Forschungsinstitute für das Jahr 2011 trotz
eines moderaten Wirtschaftswachstums von einem „jobless growth“ ausgehen, einem schwachen
Wachstum, das nicht zu mehr Beschäftigung führt.11
2.4.1 Makroökonomischer Kontext, Gebiet und Bevölkerung
Auf der Bundesebene war ein Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von 2008 auf 2009 um minus 5,0
% zu verzeichnen; Nordrhein-Westfalen war von dieser Entwicklung mit einem Wert von minus 5,8 %
überproportional stark betroffen. Lediglich in Baden-Württemberg sowie im Saarland hatte die Wirtschaftskrise eine noch negativere Auswirkung gehabt.
Abbildung 2: Veränderung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland insgesamt sowie in
den Bundesländern 2009 gegenüber 2009
BW
BY
BE
BB
HB
HH
HE
MV
NI
NW
RP
SL
SN
ST
SH
TH
D
0
-0,7
-1
-2
-1,9
-2,1
Veränderung 2009 gegenüber 2008
-2,3
-3
-3,4
-3,2
-4
-3,8
-4,3
-4,3
-4,7
-5
-4,7
-5,0
-5,0
-6
-5,0
-5,8
-7
-7,4
-8
-7,9
-9
Quelle: Arbeitskreis VGR, Bruttoinlandsprodukt – preisbereinigt, verkettet
Berechnungsstand: August 2009/Februar 2010
2.4.2 Beschäftigungssystem
Von 2005 bis 2008 war in Nordrhein-Westfalen – gemessen an der Zahl der Erwerbstätigen –eine positive Beschäftigungsentwicklung zu verzeichnen. In 2009 ist es aufgrund der Wirtschaftskrise zu einer
Kehrtwende gekommen, indem erstmalig wieder eine (wenngleich bislang nur leichte) Abnahme der
10
Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Düsseldorf (2010): Der Arbeitsmarkt in NordrheinWestfalen – Ein Jahr Krise. Januar 2010
11
Vgl. Fuchs u. a. (2010): Entwicklung des Arbeitsmarktes 2010 – Die Spuren der Krise sind noch länger
sichtbar. In: IAB-Kurzbericht 3/2010
26//79
Erwerbstätigkeit um 0,6 % festgestellt werden musste.12 Dass dieser Rückgang nicht noch stärker
ausgefallen ist, liegt insbesondere daran, dass viele Unternehmen – wie oben bereits angesprochen –
von den Möglichkeiten der Kurzarbeit und anderen personalpolitischen Flexibilisierungsinstrumenten
Gebrauch gemacht haben.
Die Wirtschaftskrise hat sich ebenfalls auf das Angebot an offenen Stellen auf dem Arbeitsmarkt ausgewirkt. Die Zahl der jahresdurchschnittlich gemeldeten offenen Stellen ist in Nordrhein-Westfalen von
2008 auf 2009 um rund 16.000 bzw. minus 13,8 % zurückgegangen und betrug zuletzt 101.148, womit sich der negative Trend aus dem Vorjahr (minus 5,9 % gegenüber 2007) verstärkt fortgesetzt hat.
2.4.3 Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Beschäftigten
In Hinblick auf das lebenslange Lernen ist die Beteiligung von Erwerbspersonen an Maßnahmen der
beruflichen Aus- und Weiterbildung von zentraler Relevanz. Aktuell liegen keine neuen Referenzzahlen
für das Land Nordrhein-Westfalen vor, auf die im vorliegenden Bericht Bezug genommen werden
könnte.
Nach wie vor wird in Nordrhein-Westfalen das Förderinstrument Bildungsscheck von den Beschäftigten
und den Unternehmen gut angenommen. Einschließlich der Fördermittel der Phase 2000 – 2006 wurden seit Januar 2007 rund 225 Tsd. Bildungsschecks bewilligt. Um das zur Verfügung stehende Fördermittelbudget nicht zu überziehen, wurden im Herbst 2008 Anpassungen an den Richtlinien vollzogen, die in einem Rückgang der Bewilligungen zum Ausdruck kommen. Trotz der Einführung des
„Prämiengutscheins“ auf Bundesebene wird das Land Nordhrein-Westfalen auch weiterhin am Bildungsscheck festhalten. Ein zentraler Grund hierfür ist, dass über den betrieblichen Zugang des Bildungsschecks in Nordrhein-Westfalen auch Unternehmen hinsichtlich ihrer Weiterbildungsaktivitäten
beraten werden können.
2.4.4 Humankapitalentwicklung
Die Situation im System der Allgemeinbildung hat sich in den letzten Jahren in Nordrhein-Westfalen
sowie in Westdeutschland verbessert. Waren zu Beginn des Jahrzehnts die Anteile der Absolventen
mit Hochschulreife zum Teil noch rückläufig und die Anteile an Absolventen ohne Abschluss ansteigend, so hat sich diese Entwicklung seit dem Jahre 2003 umgekehrt. Zuletzt, d. h. im Jahre 2008 betrug der Anteil der Schulabgänger mit Hochschulreife in Nordrhein-Westfalen 29,2 % – was einer Steigerung um 1,9 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr entspricht – und der Anteil der Schulabgänger
ohne Hauptschulabschluss 6,4 % – was einen Rückgang um 0,1 Prozentpunkte bedeutet. Allerdings
bleibt festzustellen, dass in Bezug auf den Anteil der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss der
Rückgang in Nordrhein-Westfalen deutlich geringer war, als im früheren Bundesgebiet insgesamt mit
einem Wert von nur minus 0,5 Prozentpunkten. Allerdings ging die Entwicklung hier von einem höhern
Niveau als in Nordrhein-Westfalen aus (7,0 vers. 6,5 %).
12
Es ist davon auszugehen, dass sich die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung analog zur Erwerbstätigkeit entwickelt hat; Zahlen für das Jahr 2009 lagen hierzu zum Zeitpunkt der Berichtslegung jedoch
noch nicht vor.
27//79
Tabelle 11
Abiturientenquoten sowie Abbrecherquoten 2003 bis 2006
Nordrhein-Westfalen
Jahr
Westdeutschland
Mit
Hochschulreife
Ohne
Hauptschulabschluss
Mit
Hochschulreife
Ohne
Hauptschulabschluss
2003
25,7
6,9
22,8
8,4
2004
25,8
6,9
21,9
7,9
2005
25,9
6,9
23,1
7,8
2006
27,2
6,6
24,1
7,4
2007
27,3
6,5
24,8
7,0
2008
29,2
6,4
26,2
6,5
Quelle: Statistisches Bundesamt, Allgemeinbildende Schulen, Schuljahr 2008/09, Fachserie 11, Reihe 1
Für die Jahre 2006 und 2007 konnte noch eine deutliche Belebung auf dem Ausbildungsstellenmarkt
festgestellt werden. Nach dem starken Einbruch der Zahl von abgeschlossenen Ausbildungsverträgen
im Jahre 2005 wurden in Nordrhein-Westfalen im Jahre 2006 4,0 % und im Jahre 2007 sogar 14,1 %
mehr Ausbildungsverträge als im jeweiligen Vorjahr abgeschlossen. Der Zuwachs von 2006 auf 2007
war dabei in Nordrhein-Westfalen so stark wie in keinem anderen westlichen Bundesland. Zu dieser
Entwicklung hat das mit Fördermitteln des ESF unterstützte „Sonderprogramm Ausbildung“ einen
wichtigen Beitrag geleistet. Im Ausbildungsjahr 2006/2007 wurden in Nordrhein-Westfalen auf diesem
Wege 3.000 zusätzliche Ausbildungsplätze mit Fördermitteln der Phasen 2000 – 2006 sowie 2007 –
2013 zusätzlich eingerichtet.
Abbildung 3: Abgeschlossene Ausbildungsverträge in Nordrhein-Westfalen
135.000
130.000
132.032
131.902
2007
2008
128.640
126.069
125.000
120.000
115.987
115.513
115.671
115.000
111.190
111.046
110.000
105.000
100.000
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
Berichtsjahr
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Trotz der Wirtschaftskrise haben Unternehmen und Betriebe auch im Ausbildungsjahr 2008/2009 mit
131.902 abgeschlossenen Ausbildungsverträgen fortgesetzt in hohem Umfang ausgebildet; der Rück-
28//79
gang gegenüber dem Vorjahr beträgt lediglich minus 0,1 %. So ist auch die Anzahl der Jugendlichen,
die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben – so genannte unversorgte Bewerberinnen und Bewerber
– gegenüber dem Vorberichtsjahr von 4.459 auf 2.937 gesunken, was einem Rückgang um 34,1 %
entspricht. Zu berücksichtigen ist hierbei jedoch auch, dass aufgrund des demografischen Wandels die
Anzahl der gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber ebenfalls deutlich, um 7,0 % zurückgegangen
ist.
Abbildung 4: Entwicklung der Angebots-Nachfrage-Relation auf dem Ausbildungsstellenmarkt in Deutschland sowie in Nordrhein-Westfalen
102
Angebots-Nachfrage-Relation in %
100
98
96
94
92
90
88
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
NRW
99,9
99,9
99,0
97,1
95,1
94,7
93,6
96,3
99,2
2009
99,5
Deutschland
100,3
100,6
99,1
96,6
95,0
95,3
94,6
97,8
100,8
101,3
Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung, Erhebung zum 30. September
Ein zentraler Indikator zur Beurteilung der Verfassung auf dem Ausbildungsstellenmarkt ist die Relation von Angebot und Nachfrage, wobei ein Wert von 100 % den rein rechnerischen Ausgleich zwischen
Angebot und Nachfrage darstellt.13 Der Abbildung ist zu entnehmen, dass sich die Situation auf dem
Ausbildungsstellenmarkt nach dem Tiefpunkt in 2006 in den letzten Jahren sukzessive verbessert hat.
Gleichwohl lag der Wert für Nordrhein-Westfalen stets deutlich unter dem vom Bundesgebiet insgesamt und konnte auch in den letzten beiden Jahren die 100 %-Marke nicht überspringen.
13
Aufgrund von regionalen Disparitäten in Bezug auf Angebot und Nachfrage bedeutet dieser rechnerische
Ausgleich jedoch nicht, dass sich die Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt „entspannt“ darstellt.
29//79
Abbildung 5: Entwicklung der Anzahl von unversorgten Bewerberinnen und Bewerbern
für einen Ausbildungsplatz in Nordrhein-Westfalen
35.000
31.007
30.000
26.712
25.000
24.041
20.000
Unversorgte Bewerber ohne Alternative
15.000
Noch zu vermittelnde Bewerber insgesamt
10.532
9.456
10.000
9.135
8.092
7.057
5.230
5.000
4.548
4.938
4.459
2.936
0
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
Quellen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Erhebung zum 30. September; Bundesagentur
für Arbeit (Ausbildungsmarktstatistik) ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger
Seit dem Jahre 2007 weist die Bundesanstalt für Arbeit die Angebots-Nachfrage-Relation nun auch
nach einer erweiterten Definition aus, bei der die noch zu vermittelnden Bewerber insgesamt, d. h.
auch diejenigen mit einer Alternative14, berücksichtigt werden. Nach dieser erweiterten Definition betrug die Angebots-Nachfrage-Relation im Jahre 2009 in Nordrhein-Westfalen 85,0 % und im gesamten
Bundesgebiet 89,9 %. Bezogen auf die Anzahl der unversorgten Bewerberinnen und Bewerber für einen Ausbildungsplatz stellt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) nach dieser Definition im Jahre
2009 rund 24.000 Unversorgte in Nordrhein-Westfalen fest. Diese Zahlen zeigen, dass die Situation
auf dem Ausbildungsstellenmarkt gegenwärtig immer noch als angespannt zu bewerten ist. Auch unter dem Druck der wirtschaftlichen Krise sind hier weiterhin besondere Anstrengungen notwendig, um
Jugendliche an der ersten Schwelle des Arbeitsmarktes zu unterstützen.
2.4.5 Arbeitslosigkeit
Parallel zum Rückgang der Erwerbstätigkeit ist in 2009 auch die Arbeitslosigkeit in NordrheinWestfalen wieder angestiegen. Im Jahre 2009 waren rund 802 Tsd. Personen bei der Bundesagentur
für Arbeit arbeitslos gemeldet, was einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr um 5,6 % entspricht. Die
Wirtschaftskrise hat sich in Nordrhein-Westfalen damit stärker auf die Entwicklung der Arbeitslosigkeit
ausgewirkt als im Bundesgebiet insgesamt, wo von 2008 auf 2009 eine Zunahme der absoluten Arbeitslosigkeit um 4,8 % zu verzeichnen war.
14
Zu diesen Alternativen zählen z. B. Schulbildung, Berufsgrundschuljahr, Berufsvorbereitungsjahr, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Einstiegsqualifizierung oder Wehr- bzw. Zivildienst (vgl. Bundesagentur für Arbeit (2010): Arbeitsmarkt in Zahlen – Statistik zum Ausbildungsstellenmarkt, „Nationaler Ausbildungspakt“, Januar 2010). Für diese Jugendlichen mit Alternative laufen die Bemühungen der Berufsberatung zur Vermittlung in eine Berufsausbildung weiter.
30//79
Abbildung 6: Entwicklung der Arbeitslosigkeit in Nordrhein-Westfalen
1.200.000
1.057.642
1.012.773
1.000.000
Anzahl der gemeldeten Arbeitslosen
879.964
898.807
855.504
812.464
800.000
777.746
766.351
2000
2001
802.421
759.564
600.000
400.000
200.000
0
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Erstmalig seit 2005 sind nun auch wieder die Arbeitslosenquoten – gemessen am Anteil der Arbeitslosen an den abhängig zivilen Erwerbspersonen – gestiegen, in Nordhrein-Westfalen von 9,4 % im Jahre 2008 auf 9,9 % im Jahre 2009. In der Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer stieg die Arbeitslosenquote von 2008 auf 2009 um 0,9 Prozentpunkte auf einen Wert von 23,4 % und in der Gruppe
der Jugendlichen im Alter von 15 bis unter 25 Jahre um 1,2 Prozentpunkte auf einen Wert von 8,7 %.
Dass Jugendliche von der Wirtschaftskrise stärker betroffen sind als die Beschäftigten insgesamt, dürfte sich daraus erklären, dass sie zu Beginn ihres Berufslebens häufiger befristet beschäftigt sind oder
sich am Übergang von der Berufsausbildung in den Arbeitsmarkt befinden. Durch Verzicht auf Übernahmen nach der Ausbildung oder durch die Nichtverlängerung von befristeten Arbeitsverträgen können Arbeitgeber Personalanpassungen vornehmen, ohne Kündigungen aussprechen zu müssen.
31//79
Abbildung 7: Entwicklung der Arbeitslosenquoten insgesamt sowie die für jüngere Personen im Alter von 15 bis unter 25 Jahre und Ausländerinnen bzw. Ausländer
35
29,0
30
27,8
24,3
25
22,7
23,4
23,0
22,5
Arbeitslosenquote in %
21,4
19,7
19,9
20
15
13,2
10,9
10,1
9,6
12,6
11,2
10,6
10,1
9,9
9,4
11,9
10
11,1
9,0
9,3
9,2
8,5
9,1
8,7
8,5
Arbeitslosenquote insgesamt
7,5
5
Ausländer/-innen
15 bis unter 25 Jahre
0
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosigkeit im Zeitverlauf,
Datenstand: Dezember 2009 (DZ/AM),
Arbeitslosenquote bezogen auf abhängige zivile Erwerbspersonen
Wirtschaftskrisen wirken sich in der Regel erst nach einer gewissen Zeit auf das Ausmaß der Langzeitarbeitslosigkeit aus, da die unmittelbar betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst nach
einem Jahr Verbleib in den Status der Langzeitarbeitslosigkeit überwechseln. Der Rückgang des Anteils der Langzeitarbeitslosen an den Arbeitslosen in Nordrhein-Westfalen insgesamt von 2008 auf
2009 um 5,9 Prozentpunkte auf den Wert von 33,1 % ist insofern auch als statistischer Effekt (Anstieg
der Arbeitslosenzahl) zu interpretieren. Mit zunehmender Dauer der Wirtschaftskrise werden jedoch
negative Veränderungen im Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit zu erwarten sein.
2.4.6 Soziale Eingliederung
Im Dezember 2009 waren nach Information der Bundesagentur für Arbeit in Nordrhein-Westfalen
831.369 Bedarfsgemeinschaften mit 1.643.239 Personen registriert. Gegenüber dem Vorjahresmonat
bedeutet dies eine Zunahme um 5,2 %. Der Anteil Nordrhein-Westfalens an den Bedarfsgemeinschaften im westlichen Bundesgebiet ist dabei leicht gestiegen, und zwar von 35,3 % im Dezember 2008
auf 35,4 % im Dezember 2009.
Jugendliche und junge Erwachsene bis unter 25 Jahren sind in erheblichem Ausmaß von den Nachteilen, die sich aus der Hilfebedürftigkeit ergeben, betroffen. Im Dezember 2009 betrug ihr Anteil an den
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach SGB II 19,5 %; gegenüber dem Vorjahresmonat ist dieser Wert
konstant geblieben. Die Bildungspolitik in Nordrhein-Westfalen steht hier also nach wie vor vor der
großen Herausforderung, die Benachteiligungen, die sich für die Jugendlichen durch einen starken Zusammenhang von sozialer Herkunft, Kompetenzerwerb und Arbeitsmarktchancen ergeben, zu kompensieren.
2.5
Wesentliche Änderung gemäß Art. 57 der Verordnung (EG) 1083/2006
Die Bestimmungen des Artikel 57 der VO (EG) 1083/2006 treffen auf die im Rahmen des ESFProgramms Nordrhein-Westfalen geförderten Maßnahmen nicht zu.
32//79
2.6
Komplementarität mit anderen Instrumenten
Die Umsetzung des ESF-Programms Nordrhein-Westfalen wird kontinuierlich mit den Verantwortlichen
für das ESF-Bundesprogramm und für das EFRE-Ziel2-Programm Nordrhein-Westfalen abgestimmt
und zwar:
-
mindestens halbjährliche Bund-Länder-Besprechungen hinsichtlich der ESF-Umsetzung in Deutschland sowie
-
wechselseitige Mitgliedschaft in den Begleitausschüssen des EFRE, des ELER und des ESF der jeweiligen fondsverwaltenden Ressorts.
Bei gegebenem Anlass erfolgen darüber hinaus bilaterale Gespräche mit den jeweiligen Verantwortlichen; so wurde die Einführung der Flexibilitätsregelung für das EFRE-Programm (Nutzung von EFREMitteln im Interventionsraum des ESF) intensiv zwischen MAGS und EFRE-Verwaltungsbehörde abgestimmt. Im Ergebnis wurde zwischen dem Wirtschafts- und dem Arbeitsministerium in allen Fällen arbeitspolitischer Förderinhalte bei EFRE-Vorhaben eine enge Abstimmung vereinbart. Bei Wettbewerbsvorhaben mit Qualifizierungsinhalten gibt das Arbeitsministerium vor den Jury-Entscheidungen eine
Stellungnahme ab, die der Jury zur Kenntnis gegeben wird und somit in die Jury-Entscheidung einfließt. Bei allen anderen Vorhaben außerhalb von Wettbewerbsverfahren ist die fachliche Stellungsnahme des Arbeitsministeriums Bestandteil der Förderentscheidung. Dabei besteht grundsätzlich Vorrang der bestehenden Regelinstrumente insb. nach dem SGB II und III, sowie der ESFFörderangebote für die berufliche Qualifizierung. Damit ist sichergestellt, dass keine Doppelförderung
zwischen EFRE und ESF erfolgt.
Anlassbezogen erfolgen Abstimmungen mit dem ELER und dem Fischereifonds. Aus den Tabellen 5
und 6 ist erkennbar, dass im Rahmen der ESF-Umsetzung in NRW die Wirtschaftszweige „Land- und
Forstwirtschaft“ sowie „Fischerei und Fischzucht“ praktisch nicht beteiligt sind und daher bereits auf
dieser sehr allgemeinen Ebene relevante Risiken ausgeschlossen werden können.
2.7
Begleitung und Bewertung
2.7.1 Begleitgremien
Im Jahr 2009 wurden zwei Sitzungen des Begleitausschusses durchgeführt. Hinsichtlich der Programmbegleitung wurden in der Sitzung am 03.06. der Entwurf zum Durchführungsbericht 2008 diskutiert, sowie ein Projekt des Förderprogramms „Potentialberatung“ und eine Beratungsstelle im Rahmen des Förderprogramms „Bildungsscheck“ präsentiert.
In der Sitzung vom 26.11. wurde der Halbjahresbericht 2009 zur Programmumsetzung vorgelegt, sowie erste Ergebnisse aus der Evaluation der G.I.B. zum Förderprogramm „Potentialberatung“ präsentiert. Darüber hinaus wurde der Begleitausschuss über den Stand der Ausschreibung der externen
Evaluation des ESF-Programms informiert.
Die 2008 eingeführten Kooperationsgespräche mit den Regionen wurden 2009 fortgesetzt (s.2.1.6.4).
2.7.2 Programmcontrolling und -bewertung
Für das Programmcontrolling wird weiterhin das im ESF-Programm Nordrhein-Westfalen 2007 – 2013
beschriebene Begleitsystem eingesetzt (s. Anhang 3). 2009 wurde mit der Umstellung der Potentialberatung auf ein Scheckverfahren ein dem Verfahren beim Bildungsscheck ähnliches Online-Verfahren
implementiert, über das auch relevante Begleitdaten gewonnen werden. Ebenso wurde die Befragung
der Unternehmen nach Ende der Potentialberatung auf ein Online-Verfahren umgestellt.
Im Januar 2009 wurde eine AG Evaluation im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales unter
Leitung des Referats II 1 mit der Zielsetzung eingerichtet, die Umsetzung des ESF-Evaluationsplans zu
koordinieren. Mitglieder der AG Evaluation sind Vertreterinnen bzw. Vertreter der Fachreferate sowie
33//79
des Arbeitsbereichs Monitoring und Evaluation der G.I.B. Arbeitsschwerpunkte der AG 2009 waren die
Vergabe des Auftrags zu einer externen Evaluierung des ESF-Programms (Meta-Evaluation), sowie die
Steuerung der begleitenden Evaluierung durch die G.I.B. zu Prioritätsachse A.
Mit der externen Programmevaluation wurde Ende 2009 die ISG – Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH beauftragt. Die Gutachter haben ihre Arbeit im Januar 2010 aufgenommen
und konzentrieren sich im Jahre 2010 auf die Untersuchung der Prioritätsachse A. Planmäßig wird im
Jahre 2011 die Begutachtung der Prioritätsachse B folgen. Zur Begutachtung der Prioritätsachse C
wird zu einem späteren Zeitpunkt ein gesonderter Auftrag ausgeschrieben.
Im Rahmen der begleitenden Evaluierung einzelner Förderprogramme durch die G.I.B. führte diese im
Auftrag der AG Evaluation eine Befragung der Unternehmen durch, welche die Potentialberatung genutzt haben. Erste Ergebnisse dieser Untersuchung wurden auf der Sitzung des ESFBegleitausschusses am 26. November 2009 vorgestellt, ein Bericht ist für Mitte 2010 geplant.
Darüber hinaus wurden neben dem Regel-Begleitsystem durch die G.I.B. zusätzliche Bewertungsaktivitäten durchgeführt zu den Förderprogrammen
-
„Jugend in Arbeit“, Berichte zum Stand der landesweiten Umsetzung
-
„100 zusätzliche Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche“, Berichte unter
http://www.gib.nrw.de/service/monitoring/programmmonitoring/arbeitsmarktintegration?darstellungsart=themen. Die zentralen Ergebnisse wurden im
ESF-Begleitausschuss am 27.05.10 präsentiert.
-
„TEP“ (Teilzeitausbildung), Auswertung vertiefter Begleitdaten
-
„BuS“: noch laufende Studie zur betrieblichen Perspektive auf die Lernortkooperationen zwischen
Schulen, Bildungsträgern und Betrieben.
34//79
3. Durchführung nach Prioritätsachsen
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die erreichten Ergebnisse sowie auf die realisierten Outputwerte gemäß der Vereinbarung im Operationellen Programm des Landes NordrheinWestfalen. Um die Umsetzung des Programms überschaubar darstellen zu können, wurden die Zahlen
für die Jahre 2007 und 2008 zusammengefasst und die Output-Zielwerte dementsprechend umgerechnet. Eine Gesamtdarstellung mit Einzeldaten zu den Jahren 2007 und 2008 findet sich in Anhang
4.
3.1
Prioritätsachse A
Die Prioritätsachse A umfasst Förderprogramme bzw. Förderinstrumente, die auf die Steigerung der
Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen abzielen.
3.1.1 Ergebnisse und Fortschrittsanalysen
Mit dem Förderinstrument Bildungsscheck wurden insgesamt rund 90 Tsd. Teilnehmende (rund 55
Tsd. Frauen) erreicht (bezogen auf die eingelösten Bildungsschecks), die an mehr als 101 Tsd. Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben. Die operativen Zielvorgaben des ESFProgramms wurden damit deutlich übertroffen. Bezogen auf den Ausgangswert von 960 Tsd. Teilnehmenden an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung landesweit, der seinerzeit bei der Formulierung des ESF-Programms zu Grunde gelegt wurde, wurde der Ergebnis-Zielwert von 3,0 % mit 3,1%
p.a. leicht übertroffen.
Die Output-Ziele in Bezug auf die Anzahl von durchzuführenden „Potential- und Arbeitszeitberatungen“15 im spezifischen Ziel „Verbreitung innovativer und produktiverer Formen der Arbeitsorganisation“ wurden bis Ende 2009 scheinbar unterschritten. Tatsächlich wurden 2007-09 weiterhin etwa 1.600
Beratungen jährlich umgesetzt. Die hier dargestellten Bewilligungsdaten der Phase 2007-13 geben
dies nicht wieder, weil 1. Potentialberatungen erst seit der zweiten Hälfte 2008 aus der Phase 2007–
13 finanziert wurden und 2. die Umstellung auf ein Scheckverfahren 2009 bedeutet, dass eine für die
materielle Umsetzung irrelevante mehrmonatige Bewilligungslücke entstand. Analog hierzu erreicht
auch die Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze im Rahmen des Programms „Potentialberatung“ noch
nicht die Zielplanungen, wobei zusätzlich zu beachten ist, dass das Jahr 2009 erheblich durch die
Wirtschaftskrise geprägt war. Sehr positiv ist festzustellen, dass in mehr als 90 % der im Rahmen von
„Potentialberatung“ beratenen Unternehmen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation
ergriffen und damit die Zielsetzungen deutlich eingelöst wurden.
Mit dem Förderinstrument „Beschäftigtentransfer“ wurden bis Ende 2009 rund 3.100 Beschäftigte
(rund 1.200 Frauen) beraten, um sie im Rahmen von betrieblichen Personalanpassungen auf den externen Arbeitsmarkt zu orientieren. Das Output-Ziel von 5.360 Beratungen wurde damit unterschritten, was sich ebenfalls aus dem zeitversetzten Einsatz der Fördermittel der laufenden Phase ableiten
lässt. Im Jahre 2009 lag bereits die Anzahl der realisierten Beratungen über dem jährlichen OutputZiel. Insgesamt ist es im Jahre 2009 in Nordrhein-Westfalen aufgrund der wirtschaftlichen Krise zu einer starken Zunahme von Transferaktivitäten gekommen, wie regelmäßige Befragungen der Träger
von Maßnahmen zum Beschäftigtentransfer durch die G.I.B. zeigen. Insofern ist für das kommende
Jahr eine starke Zunahme an Beratungen zu erwarten. Der Zielwert von 50 % Übergängen in neue
Beschäftigung konnte mit 58,6 % im Zeitraum 2007/2008 erreicht bzw. überschritten werden; in 2009
wechselten etwas mehr als ein Viertel der Teilnehmenden (26,2 %) im Anschluss an eine Transferbe-
15
Anzumerken ist, dass das früher eigenständige Förderprogramm „Arbeitszeitberatung“ inzwischen thematisch in die „Potentialberatung“ integriert wurde.
35//79
ratung in neue Beschäftigung über. Der Grund für den starken Rückgang der Integrationsquote dürfte
dabei in den schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu finden sein.16
16
Für eine Darstellung der Umsetzung in Prioritätsachse A hinsichtlich der Merkmale der Teilnehmenden gemäß Anhang XXIII der VO (EG) 1828/2006 s. Anhang 5
36//79
Tabelle 12
Ergebnisse zur Prioritätsachse A
Spezifisches Ziel
Indikatoren
2007 bis 2008
Ergebnisse
Steigerung der Weiterbildungs- und
Innovationsaktivität von Beschäftigten und Unternehmen
Verbreitung innovativer und produktiverer Formen der
Arbeitsorganisation
Förderprogramme
Potentialberatung
und Arbeitszeitberatung
Erreichter Output
Beteiligung von
KMU-Beschäftigten
an organisierter beruflicher Weiterbildung
Förderprogramm
Bildungsscheck
Anzahl geschaffener Arbeitsplätze in
beratenen Unternehmen; Anteil der
Beratungen, in deren Anschluss Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation
ergriffen wurden
Zielwert: Steigerung der
Beteiligung von KMUBeschäftigten an organisierter betrieblicher
Ausbildung um 3 %
Zielvorgabe
Output
2007-2013
42.000 Unternehmen,
210.000
Teilnehmende, davon
110.000
Frauen
Ausgangswert
960.000 Teilnehmende
Ergebnisse
Zielvorgabe
Output
2007-2013
Ausgangswert
Jährliche
Zielvorgabe
Output
Zielwert: 4.500 geschaffene Arbeitsplätze in beratenen Unternehmen
Zielwert: 90 % Beratungen, in deren Anschluss
Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation ergriffen wurden
Erreichter Output
8.000 Beratungen
Jährliche
Zielvorgabe
0
37//79
2009
1,7 % p.a.
2007 bis 2009
6,15 %
3,1 % p.a.
38.366 Teilnahmen
(rund
32.000 Teilnehmende,
rund 19.000
Frauen)
Rund 8.200
betriebliche
Beratungen
(rund 4.700
Unternehmen)
62.658 Teilnahmen
(rund
59.000 Teilnehmende,
rund 36.000
Frauen)
Rund 16.000
betr. Beratungen
(rund
12.200 Unternehmen)
101.024
Teilnahmen
(rund
90.000 Teilnehmende,
rund 55.000
Frauen)
Rund 24.200
betriebliche
Beratungen
(rund
15.600 Unternehmen)
60.000 Teilnehmende,
ca. 31.400
Frauen
12.000 Unternehmen
30.000 Teilnehmende,
ca. 15.400
Frauen
6.000 Unternehmen
90.000 Teilnehmende,
ca. 47.000
Frauen
Rund 18.000
Unternehmen
207
649
856
92,5 %
90,4 %
91,3 %
823 Beratungen
858 Beratungen
1.681 Beratungen
ca. 2.300 Beratungen
ca. 1.150 Beratungen
Ca. 3.400 Beratungen
Spezifisches Ziel
Indikatoren
Ergebnisse
Förderaktivität: Innovative Vorhaben
zur Weiterentwicklung der Arbeitsmarktpolitik
Unterstützung betrieblicher Restrukturierungsmaßnahmen und des
Personaltransfers
Förderprogramm
Beschäftigtentransfer
-/-
Zielvorgabe
Output
2007-2013
Ausgangswert
Ergebnisse
Anteil des Übergangs in neue Beschäftigung
Spezifische Bewertung
entsprechend der jeweiligen Maßnahmeinhalte
Erreichter Output
150 innovative Projekte
Jährliche
Zielvorgabe
2007 bis 2008
2009
2007 bis 2009
-/-
-/-
-/-
6 Projekte
6 Projekte
12 Projekte
ca. 43 Projekte
ca. 21 Projekte
ca. 64 Projekte
0
Zielwert: 50 % Übergänge in neue Beschäftigung*
Erreichter Output
Zielvorgabe
Output
2007-2013
12.500 Beratene, 5.000
Frauen
Ausgangswert
47 %
Jährliche
Zielvorgabe
58,6 %
26,2 %
43,7 %
824 Beratene
Rund 580
Frauen
2.304 Beratene
Rund 470
Frauen
3.128 Beratene
Rund 1.150
Frauen
Rund 3.600
Beratene
Rund 1.400
Frauen
Rund 1.800
Beratene
Rund 700
Frauen
Rund 5.400
Beratene
Rund 2.100
Frauen
* Berechnet auf Basis der regulär sowie vorzeitig ausgetretenen Beratenen. Übergänge in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt (einschließlich Minijobs, betriebliche Ausbildung, Selbstständigkeit sowie Qualifizierungsmaßnahmen einschließlich außerbetrieblicher Ausbildung.
38//79
3.1.2 Wesentliche aufgetretene Probleme
Im Jahr 2009 sind keine wesentlichen Probleme bei der Umsetzung der Prioritätsachse A aufgetreten.
3.2
Prioritätsachse B
Die Prioritätsachse B umfasst Förderprogramme bzw. Förderinstrumente, die auf die Verbesserung
des Humankapitals ausgerichtet sind.
3.2.1 Ergebnisse und Fortschrittsanalysen
Der Indikator „Erhalt eines konstanten Angebots an betrieblichen Ausbildungsplätzen im Handwerk“
bezieht sich auf das Förderprogramm „Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung“ (ÜLU). Bis Ende 2009
wurden mit ÜLU rund 20.000 Ausbildungslehrgänge in rund 44 Tsd. Unternehmen unterstützt. Die Ergebnisse liegen hier in Bezug auf die Anzahl der Lehrgänge noch deutlich unter Plan, was im Wesentlichen daraus resultieren dürfte, dass in 2007 noch keine Förderung mit Mitteln der Phase 2007 –
2013 stattgefunden hat. Dies gilt auch für die Zahl der erreichten Unternehmen, die sich 2009 allerdings dem Zielwert deutlich angenähert hat (34.000 zu 42.000). Als Ergebnis-Zielwert wurde ferner
eine Anzahl von 92.000 Ausbildungsplätzen im nordrhein-westfälischen Handwerk festgelegt. Diese
Zahl wurde nach Auskunft des Westdeutschen Handwerkkammertages in den Jahren von 2007 bis
2009 deutlich überschritten.
Der Indikator „Verringerung der Zahl unvermittelter Lehrstellenbewerberinnen und -bewerber“ bezieht
sich auf die Förderprogramme „3. Weg in der Berufsausbildung“, „Betriebliche Ausbildung im Verbund“, „Sonderprogramme Ausbildung“, „Kooperative Ausbildung im Verbund“ sowie „Teilzeitberufsausbildung“ (TEP). Mit diesen Programmen wurden bis Ende 2009 6.870 Teilnehmende, davon
rund 2.200 Frauen erreicht, womit die Output-Zielmarke von 9.600 Teilnehmenden gemäß Operationellem Programm noch unterschritten ist. Auch hier erklärt sich dies daraus, dass im Jahre 2007 nur in
sehr geringem Umfang Projekte mit Mitteln der neuen Förderphase unterstützt wurden. Allein auf das
Jahr 2009 bezogen, wurde die Output-Zielvorgabe bereits überschritten. Der Ergebnis-Zielwert ist bei
diesem Indikator identisch mit dem Output-Zielwert.
Für Programme zur Verbesserung der Ausbildungsreife, “, bei denen die praxisorientierte Verknüpfung
von Allgemeinbildung und beruflicher Praxis für Schülerinnen und Schüler im Vordergrund steht, wurde dort, wo entsprechende Erhebungen möglich sind („Betrieb und Schule“ (BUS), „Grundbildung mit
Erwerbswelterfahrung“) der Indikator „Übergänge in Ausbildung oder Beschäftigung definiert. Die
Output-Ziele wurden für den Indikator „Übergänge in Ausbildung und Beschäftigung“ Ende 2009 mit
mehr als 28 Tsd. Teilnehmenden (davon rund 11 Tsd. Frauen) bereits weit überschritten17. In Bezug
auf die Übergänge in Ausbildung oder Beschäftigung bzw. auf den erreichten Schulabschluss lagen
zum Zeitpunkt der Berichtslegung noch keine Ergebnisse vor.
Der Indikator „Übergänge in Ausbildung oder Beschäftigung“ wurde ferner auch für das Förderprogramm „Werkstattjahr“ (dualisierten Berufsvorbereitung für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz) festgelegt. Das Werkstattjahr zielt auf die Herstellung bzw. Verbesserung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit von Jugendlichen in den Klassen für Schülerinnen und Schüler ohne Ausbildungsverhältnis an den Berufskollegs. Die Output-Ziele wurden bis Ende 2009 mit rund 12.700 Teilnehmenden
(davon rund 4.400 Frauen) nahezu erreicht. Der Ergebnis-Zielwert mit einem Anteil von 35,0 % Über-
17
Die Angaben zu diesen Projekten basieren noch zu weiten Teilen auf Planzahlen, die ggf. im weiteren Verlauf der Programmumsetzung auf der Basis der realen Umsetzungszahlen noch anzupassen sind.
39//79
gängen in Ausbildung oder Beschäftigung wurde 2009 mit einem Wert von 31,9 % fast erreicht18.
Perspektivisch ist anzumerken, dass im Zusammenhang mit einer ab dem Durchgang 2008/2009 vorgenommenen Zielgruppenschärfung im Programm Werkstattjahr stärker auf Jugendliche mit noch
schwierigeren Ausgangsbedingungen (Förderschüler/innen, Jugendliche ohne Schulabschluss) abgestellt wird. Diese Jugendlichen benötigen vielfach insgesamt einen längeren Zeitraum – auch über die
Maßnahmezeit Werkstattjahr hinausgehend - um Ausbildungsreife zu erlangen. Der Indikator „Übergang in Ausbildung oder Beschäftigung“ ist insofern sehr restriktiv, weil für diese Zielgruppe auch der
Übergang in eine anschließende weitergehende Berufsvorbereitung nach dem Werkstattjahr als positiver Anschluss zu werten ist. So betrachtet gelingt es durch das Werkstattjahr, für etwa die Hälfte der
Teilnehmenden berufliche Anschlussperspektiven zu eröffnen.
Des Weiteren trägt zur Verbesserung der Ausbildungsreife z.B. das Programm „Startklar“, das 2009
eingeführt wurde, bei. „Startklar“ ist ein Angebot für Haupt- Gesamt- und Förderschulen in NordrheinWestfalen und zielt insgesamt auf die systematische Stärkung der Lernkompetenz und damit auf die
Ausbildungs- und Berufswahlreife von Jugendlichen in den Jahrgangsstufen 8, 9 und 10 der allgemeinbildenden Schulen ab. Zur Zielgruppe zählen insbesondere Schülerinnen und Schüler, die den direkten Übergang in eine Ausbildung anstreben und zusätzlichen – auch sonderpädagogischen – Unterstützungsbedarf haben. Die vertiefte Berufsorientierung umfasst Lerneinheiten in der Schule und an
außerschulischen Lernorten. Im Rahmen des nordrhein-westfälischen ESF-Programms werden hiervon
Trägerpraktika für Schülerinnen und Schüler in den Klassen 8 an Haupt-, Gesamt- und Förderschulen
mit dem Ziel der Einweisung und Information über allgemeine Inhalte auf dem Stand der Technik in
mindestens drei Berufen über einen Zeitraum von mindestens 80 Zeitstunden sowie flankierende
Maßnahmen zur Umsetzung der Trägerpraktika unterstützt. 19
18
Der Wert von 19,1% für 2007/08 ist dazu nicht direkt vergleichbar, weil er zeitlich bedingt in hohem Maße
durch Teilnahmeabbrüche bestimmt ist.
19
Für eine Darstellung der Umsetzung in Prioritätsachse B hinsichtlich der Merkmale der Teilnehmenden gemäß Anhang XXIII der VO (EG) 1828/2006 s. Anhang 6
40//79
Tabelle 13
Ergebnisse zur Prioritätsachse B
Spezifisches Ziel
Indikatoren
2007 bis 2008
Ergebnisse
Weiterentwicklung
der Ausbildungssysteme und Verbesserung der Ausbildungsqualität
Förderprogramm Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
Verbesserung des Zugangs zur Ausbildung*
Erreichter Output
Erhalt eines konstanten Angebots an betrieblichen Ausbildungsplätzen im
Handwerk
Verringerung der Zahl
unvermittelter Lehrstellenbewerber/innen
Zielvorgabe
Output
2007-2013
100.000
Lehrgänge,
42.000 beteiligte Unternehmen
p.a.
Ausgangswert
91.400 p.a. (Jahr 2005)
Ergebnisse
Zielwerte: Jeweils Reduzierung um 3.200 p.
a.
Zielvorgabe
Output
2007-2013
Ergebnisse
Förderprogramme Betrieb und Schule
(BUS), Grundbildung
und Startklar
Übergänge in Ausbildung oder Beschäftigung (Praxisorientierte Verknüpfung von
Allgemeinbildung und
beruflicher Praxis für
Schüler)
Jährliche
Zielvorgabe
Output
Erreichter Output
Ausgangswert
Verbesserung der
Ausbildungsreife
Zielwert: 92.000
22.400 TeilJährliche
nehmende,
Zielvorgabe
davon 6.700
Output
Frauen
Jeweilige jährliche Zahl unversorgter Lehrstellenbewerber zum 30.09.
Zielwerte: 35 % Übergänge in Ausbildung
oder Beschäftigung; 45
% erreichter Schulabschluss
Erreichter Output
Zielvorgabe
Output
2007-2013
30.000 Teilnehmende,
davon
10.000
Frauen
Ausgangswert
30 % bzw. 40 %
Jährliche
Zielvorgabe
Output
41//79
4.014 Lehrgänge
Rund
28.600
Lehrgänge
98.714
(2008)
9.077 Unternehmen
84.000 Unternehmen
2009
2007 bis 2009
97.250
16.462
Lehrgänge
34.507 Unternehmen
Rund
14.300
Lehrgänge
42.000 Unternehmen
97.716
(Durchschnittswert)
20.476
43.584 UnLehrgänge
ternehmen
Rund
42.900
Lehrgänge
106.000 Unternehmen
2.290 Teilnehmende
p.a.
2.748 Teilnehmende
4.122 Teilnehmende
2.748 Teilnehmende
Davon rund
690 Frauen
4.122 Teilnehmende
Davon rund
1.600 Frauen
6.870 Teilnehmende
Davon rund
2.300 Frauen
Rund 6.400
Teilnehmende
Davon rund
2.000 Frauen
Rund 3.200
Teilnehmende
Davon rund
1.000 Frauen
9.600 Teilnehmende
Davon rund
2.900 Frauen
19,8% in betriebliche Ausbildung oder Beschäftigung
51,6% erreichen Hauptschulabschluss
Rund
11.000 Teilnehmende
Davon rund
4.200 Frauen
Rund
17.000 Teilnehmende
Davon rund
6.800 Frauen
Rund
28.000 Teilnehmende
Davon rund
11.000
Frauen
Ca. 8.600
Teilnehmende
Davon ca.
2.900 Frauen
Ca. 4.300
Teilnehmende
Davon ca.
1.400 Frauen
Rund
12.900 Teilnehmende
Davon ca.
4.300 Frauen
Spezifisches Ziel
Indikatoren
2007 bis 2008
Ergebnisse
Verbesserung der
Ausbildungsreife
Förderprogramm
Werkstattjahr
Übergänge in Ausbildung oder Beschäftigung (dualisierte Berufsvorbereitung für
Jugendliche ohne
Ausbildungsplatz)
Zielwert: 35 % Übergänge in Ausbildung
oder Beschäftigung
Erreichter Output
Zielvorgabe
Output
2007-2013
32.000 Teilnehmende,
davon
11.000
Frauen
Ausgangswert
27 %
Jährliche
Zielvorgabe
Output
2009
19,1 %
2007 bis 2009
31,9 %
29,9 %
6.046 Teilnehmende
Davon rund
2.200 Frauen
6.016 Teilnehmende
Davon rund
2.200 Frauen
12.062 Teilnehmende
Davon rund
4.400 Frauen
Rund 9.100
Teilnehmende
Rund 3.100
Frauen
Rund 4.600
Teilnehmende
Rund 1.600
Frauen
Rund
13.700 Teilnehmende
Rund 4.700
Frauen
* Förderprogramme „3. Weg in der Berufsausbildung“, „Betriebliche Ausbildung im Verbund“, „Sonderprogramme Ausbildung“, „Kooperative Ausbildung im Verbund“ sowie „Teilzeitberufsausbildung“ (TEP)
42//79
3.2.2 Wesentliche aufgetretene Probleme und getroffene Abhilfemaßnahmen
Im Jahr 2009 sind keine wesentlichen Probleme bei der Umsetzung der Prioritätsachse B aufgetreten.
3.3
Prioritätsachse C
Die Prioritätsachse C umfasst Förderprogramme bzw. Förderinstrumente, die auf die Verbesserung
des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung von benachteiligten Gruppen ausgerichtet sind.
3.3.1 Ergebnisse und Fortschrittsanalysen
Der Indikator „Verbesserung der beruflichen Integration von langzeitarbeitslosen Jugendlichen“ wird
mit dem Förderprogramm „Jugend in Arbeit plus“ abgedeckt, das seit mehr als 10 Jahren umgesetzt
wird. Mit „Jugend in Arbeit plus“ wird das Ziel verfolgt, langzeitarbeitslose Jugendliche in ein sozialversicherungspflichtiges, tariflich bzw. ortüblich entlohntes Arbeitsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt
zu vermitteln. Seit dem 01.01.2008 wird die Initiative als flankierendes Instrument zu Lohnkostenzuschüssen des Bundes eingesetzt, d.h. der ESF-geförderte Lohnkostenzuschuss lief bis zum 30.06.08
aus. In der Folge ergab sich in Prioritätsachse C eine verminderte Mittelbindung. die im Zurückbleiben
hinter dem Bindungssoll der Finanzplanung erkennbar ist.
Die Teilnahme an der Initiative erfolgt über eine Zuweisung durch die Arbeitsagenturen sowie den
Trägern der sozialen Grundsicherung. Voraussetzung für die Jugendlichen ist, dass sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ein Vermittlungshemmnis aufweisen oder sechs Monate arbeitslos
sind und zum Zeitpunkt der Zuweisung an keiner geförderten arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnehmen. Nach der Zuweisung in die Initiative werden die Jugendlichen in einen auf die Höchstdauer
von neun Monaten begrenzten Begleitprozess durch Beraterinnen und Berater vor Ort aufgenommen.
Parallel hierzu akquirieren Fachkräfte der Industrie- und Handelkammer sowie der Handwerkskammern geeignete Stellen auf dem Arbeitsmarkt. Der Umsetzungsstand (output) bis Ende 2009 mit
8.244 Teilnehmenden (davon rund 3.300 Frauen, 1.800 Migrantinnen und Migranten) ist nicht mehr
direkt mit den angegebenen output-Zielen vergleichbar (s. 3.3.2).
Der Indikator „Verbesserung der beruflichen Integration von (schwer-) behinderten Menschen bezieht
sich auf die beiden Förderprogramme „ 100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche
und junge Erwachsene“ sowie „Projekte zur Integration von (schwer-) behinderten Menschen in den
Arbeitsmarkt“. Die Output-Ziele wurden mit rund 1.427 Teilnehmenden (davon rund 530 Frauen) noch
nicht ganz erreicht. Lediglich die Anzahl von 420 Jugendlichen liegt bei diesem Indikator über dem
Soll. Daten zur Ermittlung des Ergebnisses, gemessen an der Integration in Ausbildung oder Beschäftigung, sechs Monate nach Maßnahmeende, lagen für die beiden Programme noch nicht vor.
Im Bereich innovativer Vorhaben zur Weiterentwicklung der zielgruppenorientierten Arbeitsmarktpolitik mit den Schwerpunkten Berufsrückkehrende und Arbeitslose mit Migrationshintergrund wurden bis
Ende 2009 14 Projekte begonnen, womit der Output noch deutlich unter dem gesetzten Ziel von 80
Projekten liegt. Die Bewertung innovativer Projekte erfolgt spezifisch, entsprechend der jeweiligen
Projektkonzeption. Ausführungen zum Verfahren der Initiierung, Begleitung und Bewertung innovati-
43//79
ver Projekte im Rahmen des nordrhein-westfälischen ESF-Programms sowie ausgewählte Fallstudien
zu den drei Prioritätsachsen finden sich in Abschnitt 2.1.7. 20
20
Für eine Darstellung der Umsetzung in Prioritätsachse C hinsichtlich der Merkmale der Teilnehmenden gemäß Anhang XXIII der VO (EG) 1828/2006 s. Anhang 7
44//79
Tabelle 14
Ergebnisse zur Prioritätsachse C
Spezifisches Ziel
Indikatoren
2007 bis 2008
Ergebnisse
Verbesserung der beruflichen Integration
von langzeitarbeitslosen Jugendlichen
Erreichter Output
Verbesserung der beruflichen Integration
von behinderten und
(schwer-) behinderten
Menschen
Zielvorgabe
Output
2007-2013
9.000 Jugendliche,
davon
3.000 Frauen, 1.800
Migrant/innen
Ausgangswert
70 %
Ergebnisse
Zielwert: 35 % Integration in Ausbildung
oder Beschäftigung
sechs Monate nach
Maßnahmeende
Jährliche
Zielvorgabe
Erreichter Output
s. links
Zielvorgabe
Output
2007-2013
4.200 behinderte
Teilnehmende, davon 1.400
Frauen, 600
Jugendliche
Jährliche
Zielvorgabe
Ausgangswert
45//79
2009
2007 bis 2009
34,5% mit Lohnkostenzuschuss SGB II bzw. SGB III in Arbeit vermittelt
3.568 Jugendliche
Davon rund
1.600 Frauen, 820
Migrant/innen
Ca. 2.600
Jugendliche
Davon ca.
900 Frauen,
ca. 500
Migrant/innen
s. links
Förderprogramm Jugend in Arbeit plus
Förderprogramm „100
zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche“
sowie Projekte für behinderte Menschen
Zielwert: 75 % Integration in Ausbildung
oder Beschäftigung
sechs Monate nach
Maßnahmeende
4.676 Jugendliche
Davon rund
1.800 Frauen, 1.000
Migrant/innen
Ca. 1.300
Jugendliche
Davon ca.
450 Frauen,
ca. 250
Migrant/innen
8.244 Jugendliche
Davon rund
3.312 Frauen, 1.800
Migrant/innen
Rund 3.900
Jugendliche
Davon ca.
1.300 Frauen, ca. 750
Migrant/innen
Ergebnisse liegen noch nicht vor
597 behinderte Teilnehmende
Davon rund
210 Frauen,
160 Jugendliche
830 behinderte Teilnehmende
Davon rund
320 Frauen,
260 Jugendliche
1.427 behinderte
Teilnehmende
Davon rund
530 Frauen,
420 Jugendliche
1.200 behinderte
Teilnehmende
Davon rund
400 Frauen,
ca. 200 Jugendliche
600 behinderte Teilnehmende
Davon rund
200 Frauen,
ca. 100 Jugendliche
1.800 behinderte
Teilnehmende
Davon 600
Frauen, ca.
250 Jugendliche
Spezifisches Ziel
Indikatoren
Ergebnisse
Weiterentwicklung der zielgruppenorientierten
Arbeitsmarktpolitik
2009
2007 bis 2009
-/-
-/-
-/-
Spezifische Bewertung
entsprechend der jeweiligen Maßnahmeinhalte
Erreichter Output
Zielvorgabe
Output
2007-2013
Ausgangswert
2007 bis 2008
180 Projekte
Jährliche
Zielvorgabe
0
46//79
9 Projekte
5 Projekte
14 Projekte
Ca. 50 Projekte
Ca. 25 Projekte
Ca. 75 Projekte
3.3.2 Wesentliche aufgetretene Probleme und getroffene Abhilfemaßnahmen
Im Jahr 2009 sind keine wesentlichen Probleme bei der Umsetzung der Prioritätsachse C aufgetreten.
Die unter 3.3.1 beschriebene Veränderung in der Umsetzung des Programms „Jugend in Arbeit plus“
(Wegfall der ESF-Förderung des Lohnkostenzuschusses) führt zu einem verminderten Mittelbedarf in
Prioritätsachse C, der unter der Perspektive der Programmstrategie in den nächsten Monaten verstärkte Beobachtung erfordert. Wesentlich wird dabei sein, wie die Umsetzung des SGB II zukünftig gestaltet wird und welcher Rahmen damit für die strategische Aufstellung des ESF-Programms unter Berücksichtigung eines grundsätzlichen Vorrangs der Förderung durch vorhandene Regelsysteme gesetzt
wird.
Ein weiteres Ergebnis der veränderten Umsetzung des Förderprogramms „Jugend in Arbeit plus“ ist,
dass die in Tabelle 14 aufgeführten Indikatoren zum Ziel „Verbesserung der beruflichen Integration
von langzeitarbeitslosen Jugendlichen“ nicht mehr anwendbar sind, weil sich diese auf die Förderung
des Lohnkostenzuschusses bezogen haben. Bis zur Aktualisierung der Indikatoren wird wie folgt berichtet:
-
output: statt ‚Teilnehmende mit Lohnkostenzuschuss’ werden ‚Teilnehmende im Beratungs- und
Vermittlungsprozess’ angegeben
-
Ergebnisse: statt ‚Verbleib nach Ende der geförderten Beschäftigung’ wird der Anteil der Teilnehmenden angegeben, der nach Ende des Vermittlungsprozesses in ein gemäß SGB II bzw. SGB III
gefördertes Beschäftigungsverhältnis vermittelt wurde.
Die neuen Werte weichen notwendig von den Zielwerten ab, die sich auf den ESF-geförderten Lohnkostenzuschuss bezogen haben.
4. Kohärenz und Konzentration
Grundsätzlich gilt, dass die Einbindung des ESF-Programms Nordrhein-Westfalen in den Nationalen
Strategischen Rahmenplan Deutschlands strukturell dadurch sichergestellt ist, dass die Struktur des
ESF-Programms Nordrhein-Westfalen aus der Struktur des Nationalen Strategischen Rahmenplans
(NSRP) abgeleitet ist. Der Nationale Strategische Rahmenplan dokumentiert gemäß Art.27, Abs. 1 der
VO (EG 1083/2006 die Kohärenz zwischen dem Nationalen Reformprogramm, NRP, den Strategischen
Kohäsionsleitlinien und den Integrierten Leitlinien für Wachstumund Beschäftigung. Entsprechend wird
die Kohärenz der Fördermaßnahmen untereinander, zwischen den Fonds, mit dem Europäischen
Fonds für ländliche Entwicklung und dem Fischereifonds, mit der nationalen Wirtschafts- und Sozialpolitik sowie den Gemeinschaftspolitiken dargelegt.
Hinsichtlich des „Nationalen Reformprogramms Deutschlands 2008 – 2010“ tragen die Maßnahmen
des ESF-Programms Nordrhein-Westfalen zu den folgenden Prioritäten bei:
II. Wissensgesellschaft und Innovation voranbringen
-
Steigerung des Qualifikationsniveaus durch Unterstützungsmaßnahmen, die sowohl beim Übergang von der Schule in Ausbildung oder Beruf ansetzen als auch i.S. des lebenslangen Lernens die
Teilhabe an beruflicher Weiterbildung insgesamt verbessern sollen.
VII. Arbeitsmarkt auf neue Herausforderungen ausrichten – demografischen Veränderungen begegnen
-
Präventive Maßnahmen für Unternehmen und Beschäftigte zur Erhaltung von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit durch Unterstützung der beruflichen Weiterbildung und Beratungsangebote für Unternehmen, die Mitarbeiter- und beschäftigungsorientiert die Ausschöpfung
der betrieblichen Potentiale erleichtern sollen. Dies betrifft unter dem Stichwort „gute Arbeit“ insb.
47//79
auch Fragen der Arbeitsorganisation, der Personalentwicklung und gesundheitsverträglicher Arbeitsbedingungen.
-
Mit Prioritätsachse B setzt das ESF-Programm für NRW einen Schwerpunkt bei der Integration von
jungen Menschen in Ausbildung und Beruf. Dies betrifft Maßnahmen zur Abwendung des Schulabbruchs („BuS“), zum Nachholen des Hauptschulabschlusses („Grundbildung mit Erwerbswelterfahrung) wie allgemein zur Steigerung der Ausbildungsreife („Werkstattjahr“). Darüber hinaus zielen
verschiedene Förderprogramme auch die direkte Integration junger Menschen in Ausbildung
(„Verbundausbildung“, „3. Weg der Berufsausbildung“, „Sonderprogramm Ausbildung“), auch unter Berücksichtigung spezifischer Lebenslagen („TEP“ - Teilzeit-Berufsausbildung für junge Menschen mit Familienverantwortung). Zu diesem Ziel trägt auch das Programm „100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene“ aus Prioritätsachse C bei.
-
Beschäftigungschancen für Schwerbehinderte Menschen werden neben dem vorgenannten Programm zur Ausbildungsförderung durch Einzelprojekte zur Integration schwerbehinderter Menschen in Arbeit erhöht
-
Hinsichtlich der beruflichen Weiterbildung ermöglicht die Gestaltung des Förderprogramms „Bildungsscheck“ mit einem betrieblichen und einem individiuellen Ansatz eine weit überproportionale
Förderung beschäftigter Frauen, sodass durch dieses Förderprogramm ein relevanter Beitrag für
die Steigerung der Beschäftigungschancen von Frauen erfolgt. Ebenso zeigt sich empirisch, dass
durch das Förderprogramm „TEP“ (Teilzeit-Berufsausbildung für junge Menschen mit Familienverantwortung) v.a. alleinerziehende junger Frauen unterstützt werden können.
-
Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch das Förderprogramm „TEP“ (TeilzeitBerufsausbildung für junge Menschen mit Familienverantwortung)
Aufgrund der primär arbeitsmarktpolitischen Ausrichtung des ESF trägt das ESF-Programm NordrheinWestfalen zur Verbesserung der sozialen Eingliederung im Sinne der in den Prioritätsachsen B und C
verfolgten Unterstützung der Integration in Ausbildung bzw. Erwerbsarbeit bei.
Der Beitrag der Programmumsetzung zur Europäischen Beschäftigungsstrategie wurde in Abschnitt
2.1.5 dargestellt.
5. EFRE- und Kohäsionsfonds-Programme: Großprojekte
Unzutreffend.
6. Technische Hilfe
Zum Stand 31.12. 2009 wurden 10,8 Mio.€ an ESF-Mitteln für Projekte der Technischen Hilfe bewilligt;
dies entspricht 4,4 % des ESF-Bewilligungsvolumens.
Schwerpunkte des Einsatzes der Technischen Hilfe waren wie bisher
-
die Strukturen zur partnerschaftlichen Umsetzung in den Regionen (Personal- und Sachkostenförderung für die 16 Regionalagenturen),
-
die fachliche Begleitung und Evaluation der Umsetzung der Prioritätsachsen A bis C insb. durch die
G.I.B, sowie flankierende Leistungen der G.I.B. (regionale Koordinierung, ESFÖffentlichkeitsarbeit) einschließlich der Unterstützung des ESF-Programmcontrollings.
-
die Weiterentwicklung und Pflege der ESF-Datenbank BISAM, der Trägersoftware ABBA und spezifischer EDV-Lösungen wie z. B. „Bildungsscheck online“ als Grundlagen der administrativen ESFProgrammumsetzung sowie Berichterstattung und Abrechnung gegenüber der Europäischen
Kommission,
48//79
-
die Finanzierung von ESF-Personalstellen in der Verwaltungsbehörde, der Bescheinigungsbehörde
und der Prüfbehörde,
-
die ESF-Öffentlichkeitsarbeit des MAGS und der Regionalagenturen
7. Information und Öffentlichkeitsarbeit
Der von der Europäischen Kommission genehmigte ESF-Kommunikationsplan des Landes NordrheinWestfalen bildete die Grundlage der Öffentlichkeitsarbeit, mit der im Jahre 2009 Transparenz über die
Fördermöglichkeiten und über die Antrags- und Verfahrenswege sowie über die mit Mitteln des ESF
erreichten arbeitsmarktpolitischen Erfolge hergestellt wurde. Das Operationelle Programm, das „Verzeichnis der Begünstigen“, die EU-Verordnungen und alle weiteren relevanten Dokumente wurden
veröffentlicht. Der ESF-Begleitausschuss wurde über die Ziele und eingesetzten Medien umfassend informiert.
Die ESF-kofinanzierte Öffentlichkeitsarbeit wurde 2009 jedoch nicht nur der kontinuierlichen Information der Arbeitsmarktakteure in Nordrhein-Westfalen über die Förderangebote der laufenden Förderphase gewidmet. Auch die sogenannte „breite Öffentlichkeit“ wurde über den Europäischen Sozialfonds informiert. Das Landesfest „NRW-Tag“ wurde im Juni 2009 dazu genutzt, den vielen tausend
Besucherinnen und Besuchern einen Eindruck zu vermitteln, wie der Europäische Sozialfonds „in Menschen investiert“. Der große und weithin sichtbare ESF-Stand mit seinen vielen Attraktionen war an
beiden Tagen von dichten Besuchertrauben umringt. Herr Minister Laumann ließ es sich nicht nehmen, den ganzen Tag über Rede und Antwort über die ESF-kofinanzierte Landesarbeitsmarktpolitik zu
stehen.
Alle wichtigen Themen und Informationen der ESF-kofinanzierten Arbeitsmarktpolitik des
Landes Nordrhein-Westfalen sind ab dem 09.09.2009 leichter und übersichtlicher verfügbar –
die zuvor auf mehreren Internetseiten verteilten Informationen sind zu einem kompakten
Angebot unter der Adresse www.arbeit.nrw.de zusammengefasst worden. Die neue Internetseite
des Arbeitsministeriums bündelt alles Wissenswerte zu den Bereichen Beschäftigung und Ausbildung
unter einem Dach und enthält Hinweise zur Unterstützung der Landesarbeitspolitik durch den Europäischen Sozialfonds (ESF).
Veranstaltungen
Im Jahre 2009 wurde eine Vielzahl unterschiedlicher Veranstaltungen durchgeführt. Im Mittelpunkt
stand eine großangelegte Aktion zur Bekanntmachung des Europäischen Sozialfonds für die „breite Öffentlichkeit“ (zugleich „jährliche größere Publizitätsaktion“ gemäß Publizitätsverordnung), mit der das
Land Nordrhein-Westfalen den Europäischen Sozialfonds und seine große Bedeutung für die Menschen
in Nordrhein-Westfalen vorstellte. Darüber hinaus gab es Transferveranstaltungen, Workshops und
Seminare zu den Themen der ESF-kofinanzierten Arbeitspolitik:
49//79
Übersicht 3: Veranstaltungen
Thema/Projekt
Der Europäische Sozialfonds in NordrheinWestfalen
Der Europäische Sozialfonds und die regionalisierte Arbeitsmarktpolitik in NRW
JobPerspektive in NRW – Arbeit mit Perspektive
MAGS-Veranstaltungsreihe „Moderne Arbeit –
Wettbewerbsfähige Betriebe“
Brücken bauen in den Beruf – Berufsrückkehr für
Frauen mit Handicap
Brücken bauen in den Beruf – Berufsrückkehr von
Alleinerziehenden fördern
G.I.B.-Informationsveranstaltungen für Arbeitsmarktakteure in Nordrhein-Westfalen
Know-how-Transferveranstaltungen des Zeitbüros
Regionale Aktivitäten
Aktivität
Große Präsentation des ESF im Rahmen des
Landesfestes „NRW-Tag“ in Hamm
Mehrteilige Veranstaltungsreihe zum 20jährigen Jubiläum der regionalisierten Arbeitsmarktpolitik unter Beteiligung von Herrn
Minister Laumann
MAGS-Fachtagung für Arbeitsmarktakteure
Fortsetzung der Veranstaltungsreihe mit zwei
Veranstaltungen in den Regionen, unter Beteiligung von Herrn Minister Laumann
MAGS/G.I.B.-Tagung für Arbeitsmarktakteure
MAGS/G.I.B.-Tagung für Arbeitsmarktakteure
111 Veranstaltungen/ Fortbildungen/
Workshops zu Förderangeboten der ESFkofinanzierten Landesarbeitsmarktpolitik
Sieben Veranstaltungen zum Bereich Potentialberatung und Arbeitszeitgestaltung
Diverse Informationsveranstaltungen und
Workshops der Regionalagenturen zur ESFkofinanzierten Landesarbeitsmarktpolitik
Medienarbeit
Die Medienarbeit zur ESF-Förderung wurde durch Pressemitteilungen und -konferenzen unterstützt,
welche die laufenden Projekte begleiten und neue Projekte und Initiativen des Landes vorstellen.
Übersicht 4: Medienarbeit
Thema/Projekt
MAGS-Pressemitteilungen
Pressemitteilungen der Regionalagenturen
Medienarbeit der Regionalagenturen
Medienarbeit des Zeitbüros
Aktivität
14 Pressemitteilungen des MAGS zur ESFkofinanzierten Landesarbeitsmarktpolitk
Diverse Pressemitteilungen aus der Arbeit der
Regionalagenturen
u.a. Anzeigen in regionalen Tageszeitungen,
Radiointerviews, Werbung im ÖPNV
(Bus/Bahn) bzw. in U-Bahnhöfen
Verschiedene Interviews in TV und Radio
Informationsmaterialien
Mit einer Reihe von neuen und bewährten Informationsmaterialien wurden Arbeitsmarktakteure, potenzielle Antragsteller und ausgewählte Zielgruppen (sog. Letztbegünstigte) über die Angebote, Verfahrenswege und Ergebnisse der ESF-kofinanzierten Landesarbeitsmarktpolitik informiert.
Übersicht 5: Informationsmaterialien
Thema/Projekt
Europäischer Sozialfonds. Operationelles Pro-
Aktivität
Veröffentlichung des Operationellen Pro-
50//79
gramm zur Umsetzung in Nordrhein-Westfalen in
der Förderphase 2007 – 2013
Durchführungsbericht 2008 zum ESF-Programm
Nordrhein-Westfalen
Verzeichnis der Begünstigten
Europäischer Sozialfonds in NRW
Potentialberatung
Arbeitszeitgestaltung
Beschäftigtentransfer
BildungsScheck
JobPerspektive
Jugend in Arbeit plus
Jugend und Berufsausbildung
Plakatserie „Jugend und Beruf“
Informationsmaterialien der Regionalagenturen
Informationen zur ESF-kofinanzierten Landesarbeitsmarktpolitik für Arbeitsmarktakteure in Nordrhein-Westfalen
gramm
Veröffentlichung
Veröffentlichung
Handreichung zur Öffentlichkeitsarbeit für Zuwendungsempfänger
- Flyer Potentialberatung
- G.I.B.-Arbeitspapiere 18 „Potentialberatung“
- G.I.B.-Arbeitspapiere 29 „Potentialberatung – Leitfaden für Beratungsstellen“
- Flyer Arbeitszeitberatung (bis März 2009)
- Zeitbüro Nordrhein-Westfalen: TemporaJournal für moderne Arbeitszeiten
- Broschüre „Flexible Arbeitszeiten – Informationsbroschüre für Unternehmen in
Nordrhein-Westfalen“
- Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben
- G.I.B.-Arbeitspapiere 14 „Beschäftigtentransfer“
- G.I.B.-Flyer mit Erstinformationen
- Flyer „Bildungsscheck“ in deutscher, türkischer und russischer Sprache sowie für
Berufsrückkehrerinnen.
- Plakate zum Bildungsscheckprogramm
- Bildungsscheck Bilanzbroschüre
Flyer in deutscher und türkischer Sprache
- Flyer für Jugendliche
- Broschüre für Unternehmer
- Halbjahresberichte der G.I.B. zu „Jugend
in Arbeit plus“
- Flyer Verbundausbildung
- Infoblatt „Unterstützte Ausbildung“ – Informationen zu „ 100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche
und junge Erwachsene in NordrheinWestfalen“
- BUS – Betrieb und Schule – neue Chancen
für Ausbildung und Beschäftigung
- Werkstattjahr: Mach dich fit. Mach mit.
- Job-Cards „Zweijährige Berufe“
- G.I.B.-Arbeitspapiere 28 und 31 „Förderaktion 100 zusätzliche Ausbildungsplätze
für Jugendliche mit Behinderung“
Plakate zu den Förderangeboten Werkstattjahr, 3. Weg und „Betrieb und Schule“
u.a. Jahresberichte, Informationsblätter, Flyer,
Plakate, Banner, Rollup
Quartalszeitschrift G.I.B.-Info
51//79
Internetauftritte
Die bestehenden Internetauftritte wurden intensiv genutzt und weiterentwickelt.
Übersicht 6: Internetauftritte
Thema/Projekt
www.arbeit.nrw.de
Aktivität
Kontinuierliche Information über den Einsatz des
Europäischen Sozialfonds in NRW; E-Mail Newsletter
Jugendportal
Kurze Informationen zum ESF in NRW mit Links
auf arbeit.nrw.de
16 Homepages mit Informationen zur Umsetzung
des ESF in Nordrhein-Westfalen
Umfangreiche Informationen zur Umsetzung des
ESF in Nordrhein-Westfalen
www.jaau.nrw.de
www.mags.nrw.de
Internetauftritte der Regionalagenturen
Internetauftritt der Gesellschaft für innovative
Beschäftigungsförderung (G.I.B.)
Sonstige Öffentlichkeitsarbeit
Schwerpunkte in 2009 bildete die Intensivierung der regionalen Öffentlichkeitsarbeit durch die Regionalagenturen.
Übersicht 7: Sonstige Öffentlichkeitsarbeit
Thema/Projekt
Betriebsurkunden bzw. Dankschreiben für Unternehmen
Öffentlichkeitsarbeit in den Regionen
-
Aktivität
Werkstattjahr
3. Weg
Betrieb und Schule
Workshops zur Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit der Regionalagenturen
Das Verzeichnis der Begünstigten ist unter
http://www.arbeit.nrw.de/pdf/esf/operationelles_programm_beguenstigtenverzeichnis_barr.pdf
auf der Website für die Arbeitspolitik des Landes NRW eingestellt.
Indikatoren für Öffentlichkeitsarbeit und Erreichung der Zielwerte
Im Kommunikationsplan sind die Indikatoren für die Erreichung der Zielwerte aufgelistet. So werden
Produkte und Teilnehmerzahlen erhoben und ausgewertet. Im Folgenden soll dies am Beispiel der Internetseite www.arbeit.nrw.de, die am 9.9.2009 online gegangen ist, näher erläutert werden.
Die monatlichen Zugriffe und Downloads werden von IT NRW (statisches Landesamt NRW) erhoben
und von einer Redaktionsgruppe entsprechend ausgewertet. Da es sich bei der Seite
www.arbeit.nrw.de um eine Unterseite der Ministeriumsseite handelt, setzen wir die Zugriffszahlen in
Beziehung zu den MAGS-Zahlen. Anbei ein Beispiel für die Zugriffszahlen im September/Oktober 2009:
52//79
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anfragen
angeschauter
(„klicks“)
Seiten
pro Tag
pro Tag
pro Tag
Monat
September
32.061
5.003
1.746
38.415
Oktober
26.808
4.993
1.622
50.309
September
116.429
41.695
3.229
96.879
Oktober
100.967
37.265
3.002
93.072
Besuchende
Anzahl
Besuchende
Arbeit
MAGS
Da www.arbeit.nrw.de am 9.9. online gegangen ist, spiegeln die Septemberzahlen den Monat nur anteilig. Die insgesamt niedrigeren Zugriffszahlen im Oktober erklären sich durch die Herbstferien.
Im Vergleich zu den Zahlen der MAGS-Seite erscheint die Anzahl der Besuchenden relativ hoch, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das MAGS vier Fachabteilungen hat.
Pro Tag gab es im Oktober 1.622 Besuchende auf der Seite. Die Nutzer besuchten ca. 3 unterschiedliche Seiten, die des MAGS hingegen ca 12 Seiten. Das lässt darauf schließen, dass unsere Nutzer relativ genau wissen, was sie suchen und gezielt diese Seiten anklicken. MAGS-Besucher surfen eher
durch die Seiten und schauen nach unterschiedlichen Themen. Ähnlich verhält es sich mit den Anfragen oder sog. Klicks. Hier klicken arbeit.nrw.de-Seiten-Leser ca. 16 mal, MAGS-Besuchende hingen
doppelt soviel (ca. 33 klicks pro Besucher).
53//79
Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der Anfragen für die beliebtesten Seiten:
Top 10 von 1246 URLs - September 2009
Anfragen
URL
15.860
/arbeit/erfolgreich_arbeiten/angebote_nutzen/bildungsscheck/
10.687
/arbeit/erfolgreich_arbeiten/themen_anpacken/arbeitsgestaltung/
3.760
/arbeit/erfolgreich_arbeiten/
2.968
/arbeit/wege_in_arbeit_finden/beschaeftigtentransfer/
1.678
/pdf/service/instrumentenreform.pdf
1.505
/arbeit/wege_in_arbeit_finden/beschaeftigtentransfer/transferdienstleister/liste/
1.484
/pdf/arbeit/potentialberatung_leitfaden.pdf
1.418
/pdf/esf/esf_programm_nrw_2007_2013.pdf
1.418
/pdf/esf/operationelles_programm_beguenstigtenverzeichnis_barr.pdf
1.417
/arbeit/wege_in_arbeit_finden/jobperspektive/
Die Zugriffszahlen verteilen sich folgendermaßen auf die Wochentage:
bzw. Uhrzeiten:
54//79
Daraus ziehen wir die Schlussfolgerung, dass es sich bei unseren Nutzern um gezielt Suchende handelt. Es sind vor allem Arbeitsmarktakteure, Zuwendungsempfänger, Antragstellende, Beratungsstellen für den Bildungsscheck und die Potentialberatungen usw. Neben den präsentierten Zahlen zeigen
das auch unser Adressverteiler des newsletter.
Es gibt daneben zwei weitere große Gruppen:
•
Nutzer des Bidungsschecks
•
Besuchende der Seiten „arbeitsgestaltung“. Das ist die alte Seite „Arbeitszeiten“ und hier gibt
es Personalverantwortliche aus Unternehmen (bundesweit) und Betriebsräte. Auch das lässt
sich aus den newsletter-Adressen ableiten
Die Ergebnisse für die Internetseiten und die vom MAGS vertriebenen Broschüren, Flyer etc. werden
in einer Redaktionsgruppe ausgewertet und diskutiert. Die Gruppe setzt sich zusammen aus Vertretungen der Fachreferate, des Vertreters für die Öffentlichkeitsarbeit des Hauses, der GIB und der Publizitätsbeauftragten. Anhand der vorliegenden Zahlen und Daten, aber auch der Erfahrungen des Pressereferates, der Fachreferate und der GIB werden neue Produkte, Vertriebswege usw. erarbeitet.
Die Produkte der Öffentlichkeitsarbeit der Regionalagenturen sind von den Agenturen in den BSCWServer einzustellen. Eine Auswertung erfolgt jährlich durch die GIB. Die Ergebnisse sind 2009 im Rahmen eines Workshops zur Öffentlichkeitsarbeit diskutiert worden. Inhaltlich bildete in 2009 die Auswertung der Internetseiten der Regionalagenturen einen Schwerpunkt.
Zudem gab es eine Absprache zur qualitativen Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit der Regionalagenturen. Abgeleitet aus den Handlungsfeldern und angepasst an regionale Gegebenheiten sollen
von den Regionalagenturen im Rahmen der Arbeitsplanung Zielsetzungen erarbeitet werden. Bei der
Umsetzung der Arbeitsplanung stellt sich die Frage nach dem einzusetzenden Instrumentarium. Die
Antworten darauf sind oftmals Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit. Verabredet wurde daher, dass die
Öffentlichkeitsarbeit ab 2010 Bestandteil der Arbeitsplanung werden muss.
55//79
Anhang
56//79
Anhang 1: Angaben über die Finanzmittel (ESF) in den Kategorien der
Durchführungsverordnung
Ziel
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
Vorrangiges
Thema
62
62
62
62
62
62
62
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62
62
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63
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63
63
Finanzierungsform
01
01
01
01
01
01
01
01
01
01
01
01
01
01
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01
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01
Gebiet
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00
00
00
00
00
00
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00
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00
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00
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Wirtschaftszweig
00
01
02
03
04
05
06
07
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09
10
11
12
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14
15
16
17
18
19
20
21
22
00
01
02
03
04
05
06
07
08
09
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
Gebiet
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
Zugewiesene Gemei
schaftsbeteiligung
568140,
146268,
6834,
0,
0,
0,
6945683,
56046,
243324,
0,
0,
232388,
1932925,
2009477,
280233,
202314,
5159025,
15036,
1563838,
7767245,
0,
0,
6353776,
770057,
91706,
0,
0,
0,
0,
2520443,
2958,
8874,
0,
0,
165662,
698151,
1041310,
204120,
26624,
1064976,
0,
118330,
718859,
0,
0,
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
RCE
63
64
72
73
71
85
86
01
01
01
01
01
01
01
00
00
00
00
00
00
00
58//79
22
00
00
00
00
00
00
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
DEA
606444,
1828711,
13608492,
65640834,
14197359,
1713647,
1309014,
Anhang 2: Angaben zu den Teilnehmenden an ESF-Projekten gemäß Anhang XXIII VO (EG) 1828/2006
2007
Eingang Personen
Indikator
Gesamtzahl der Teilnehmer
Angestellt
davon selbständig
Arbeitslos
Davon Langzeitarbeitslose
Nicht erwerbstätig
davon in Ausbildung/Weiterbildung
Junge Menschen (15-24
Jahre)
Ältere Menschen (55-64
Jahre+B2078)
Migranten
Minderheiten
Menschen mit Behinderungen
Sonstige benachteiligte
Menschen
Grundbildung und Sekundarbildung Unterstufe
(ISDEC 1 and 2)
Sekundarbildung Oberstufe (ISCED 3)
Zweitausbildung nicht
tertiäre Stufe (ISCED 4)
Tertiäre Bildung (ISCED
5 und 6)
insg.
2008
Ausgang
Personen
dav.
insg.
Frauen
Übertrag
Personen
Eingang Personen
dav.
dav.
insg.
Frauen
Frauen
insg.
2009
Ausgang Personen
dav.
Frauen
insg.
dav.
Frauen
Übertrag Personen
insg.
dav.
Frauen
Eingang Personen
Kumulierte Werte seit
Ausgang Personen
Übertrag Personen
dav.
Frauen
insg.
5.629 182.141
2.819
65.504
0
0
1.834
5.648
77.718
40.976
0
2.209
169.395
60.799
0
5.323
71.555 27.046
37.824
9.664
0
0
2.165
4.801
insg.
dav.
Frauen
insg.
dav.
Frauen
Eingang Personen
Ausg
s
dav.
Frauen
insg.
insg.
1.572
90
0
620
536
32
0
175
693
45
0
217
252
16
0
71
879
45
0
403
284 91.738
16 33.590
0
0
104 10.011
32.599 78.317
18.980 28.676
0
0
4.076
5.938
156
862
58
329
78
431
29
165
78
431
29
4.908
164 48.137
2.042
3.307
9.543 43.703
1.378
8.731
1.679
4.865
693
1.483
976 110.989
538
34.533
1.900
103.273
774
1.262
31.566 12.581
457
6.547
3.943 159.988
2.638
5.28
44.405 147.40
0
0
0
0
0
0 46.784
8.899 42.095
8.004
4.689
895 109.637
33.547
102.260
30.749 12.065
3.693 156.421
42.446 144.35
1.277
479
639
240
638
240 60.637
15.907 52.292
13.290
8.983
2.856 115.729
37.183
108.070
34.449 16.642
5.591 177.643
53.569 161.00
0
244
0
0
91
0
0
122
0
0
46
0
0
122
0
0
1.704
45 12.297
0
0
896
1.404
5.288 10.272
0
0
750
4.414
0
300
2.147
0
146
919
0
4.078
19.202
0
2.529
7.170
0
3.772
17.823
0
2.326
6.813
0
606
3.526
0
349
1.276
0
5.782
31.743
0
3.425
12.549
0
5.17
28.21
13
5
6
3
7
3
466
148
203
60
271
91
3.321
907
2.220
529
1.372
469
3.800
1.060
2.42
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1.356
466
585
217
771
249 50.504
8.129 45.636
7.370
5.639
1.008 119.741
39.732
109.064
216
67
108
34
108
33 27.254
17.645 20.967
14.156
6.395
3.522
36.386
24.233
0
0
0
0
0
0
4.414
1.378
3.701
1.145
713
233
7.932
0
0
0
0
0
0
9.564
5.193
8.012
4.364
1.552
829
17.812
59//79
27.255 14.300
16.177
4.959
0
0
2.346
4.476
11.792 275.451 110.853 248.40
5.970
99.184
59.988
89.52
0
0
0
1.878
16.279
6.460
11.47
35.187 16.316
5.553 171.601
48.327 155.28
36.026
23.616
6.755
4.139
63.856
41.945
57.10
2.762
7.435
2.570
1.210
425
12.346
4.140
11.13
10.575
16.640
9.788
2.724
1.616
27.376
15.768
24.65
Anhang 3: Das Begleitsystem zum ESF-Programm
7.3
Das System für die Begleitung und Bewertung
7.3.1 Grundkonzept der Programmbegleitung und -bewertung
Die Anforderung der Programmbegleitung gemäß VO (EG) 1083/2006, Art.66 und Art.67 ergibt sich folgerichtig aus dem Prinzip einer ergebnisorientierten strategischen Programmplanung und dem Ziel einer effektiven und effizienten Programmumsetzung. Über die Darstellung der finanziellen Umsetzung hinaus obliegt es daher der Programmbegleitung, inhaltliche
Daten zum Mitteleinsatz bereitzustellen, anhand derer der bisherige Verlauf der Umsetzung
und deren Ergebnisse dargestellt und bewertet werden können. Während die unmittelbaren
Umsetzungsdaten (Teilnehmerzahlen u. Ä.) für die direkte Programmsteuerung bezogen auf
die Programmplanung (Controlling) genutzt werden, bilden die Ergebnisdaten die Grundlage
für die strategische Diskussion und Bewertung der Programmumsetzung in den betreffenden
Begleitgremien und die mittelfristige Programmsteuerung.
Dieser Verwendungszusammenhang erfordert, dass neben der fachwissenschaftlichen Fundierung der Informationen und deren inhaltlicher Relevanz die Aktualität der verfügbaren Informationen als Voraussetzung ihrer Steuerungsrelevanz mitberücksichtigt werden muss.
NRW setzt vor diesem Hintergrund für das Konzept zur Programmbegleitung und
–bewertung seinen Schwerpunkt bei einem anspruchsvollen Programm-Controlling, das hinreichend leistungsfähig ist, um über zentrale Ergebnisse der Programmumsetzung berichten
zu können und damit bereits in den Bereich der Evaluation hineinreicht. Dabei werden die Informationsbedarfe der fachlichen Steuerung einzelner Förderinstrumente weitestgehend mit
einbezogen. Der Einsatz der darüber hinaus gehenden begleitenden Evaluierung wird somit
auf jene Bereiche konzentriert, wo steuerungsrelevante Informationen im Rahmen des Regel-Begleitsystems nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand gewonnen werden können. Themenfelder können z.B. sein:
- vertiefende Analysen zum Teilnahmeerfolg, die über Ergebnisindikatoren des Regelsystems wie erreichte Abschlüsse und Verbleibsergebnisse hinausgehen – insb. dort, wo z.B.
wie im Zielgruppenbereich deren Aussagefähigkeit eingeschränkt ist
- Vergleich des Maßnahmeerfolgs unterschiedlicher Teilnehmergruppen in einem Förderprogramm
- übergreifende Vergleiche des Erfolgs ähnlicher Förderprogramme
- vertiefende qualitative Studien z.B. zu innovativen Projektansätzen
- branchenspezifische Analysen zur Nutzung und zum Erfolg von Förderprogrammen
- Wirkungen von Förderprogrammen auf der Makroebene, wo hinreichende Abdeckungsquoten wie z.B. beim Bildungsscheck gegeben sind.
Solche speziellen Informationsbedarfe, die nicht oder nur eingeschränkt im Rahmen des Regel-Begleitsystems erfüllt werden können, lassen sich nur bedingt vorab festlegen und sollten auf konkrete Probleme der Programmumsetzung bezogen werden. Die entsprechenden
Evaluierungsvorhaben werden daher im Zuge der Programmumsetzung definiert werden. Sie
werden gemäß Art. 47, Abs. 3 der VO (EG) 1083/2006 zum einen durch einzelne Evaluie-
60//79
rungsprojekte der G.I.B. und zum anderen durch externe Evaluatoren realisiert. Letzteres gilt
insbesondere für vertiefende Untersuchungen zu relevanten Programmen.
Der Begleitausschuss wird zur Erfüllung seiner Funktion bei der Begleitung und Bewertung
des OP regelmässig über die Umsetzungsstände und wesentliche Ergebnisse des Monitorings informiert. Er erhält Auskunft über laufende Evaluationsvorhaben und deren Ergebnisse
und kann Fragestellungen für Evaluationen vorschlagen.
Die dargestellte Programmbegleitung im Sinne eines weit reichenden ProgrammControllings, erfordert neben entsprechenden personellen Ressourcen und den zugehörigen
organisatorischen Strukturen ein operativ-inhaltliches Konzept zur Erhebung und Nutzung
definierter Daten sowie eine technische Infrastruktur, in deren Rahmen die Erhebung, Speicherung und Auswertung der benötigten Daten zuverlässig möglich ist.
In organisatorischer Hinsicht trägt die ESF-Verwaltungsbehörde die Gesamtverantwortung
für das ESF-Begleitsystem, legt dessen Grundkonzept fest, definiert die zu erhebenden Daten und die Erhebungsverfahren einschließlich der entsprechenden EDV-Strukturen und koordiniert die Gesamtumsetzung. Für diese Aufgaben sind in der ESF-Verwaltungsbehörde
personelle Ressourcen im Umfang von etwa 3 Stellen vorgesehen. Die ESFVerwaltungsbehörde wird dabei unterstützt
-
durch einen externen IT-Dienstleister (Entwicklung, Einrichtung und Pflege der ITSysteme, Auswertungen)
-
durch die landeseigene Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH
(Mitwirkung an der Konzeption des Begleitsystems, Datenpflege, Datenauswertungen
und Berichtlegung, begleitende Evaluation).
-
durch die Bewilligungsbehörden (Mitwirkung bei der Gestaltung des Begleitsystems,
operative Umsetzung des Begleitssystems, Erstprüfung der Datenplausibiltät)
Aufgrund des Gesamtkonzepts zur Programmbegleitung basiert die Datenerhebung für das
ESF-Monitoring und –Controlling zentral auf Daten, die im Verlauf der Projektbewilligung
(Antragsdaten) und -umsetzung (Datenlieferung der Zuwendungsempfänger, i. d. R. über
ABBA, s. u.) gewonnen werden – die Zuwendungsempfänger wirken somit in erheblichem
Umfang am ESF-Monitoring mit. Insbesondere die Abfrage individueller Teilnehmerdaten
ermöglicht weitgehende Prüfungen der Plausibilität der Trägerangaben, die in Verbindung
mit entsprechenden Rückkopplungsprozessen im Verlauf der Förderphase 2000-06 zu einer
höheren Datenqualität geführt haben. Die Erfahrungen der Förderphase 2000-06 zeigen,
dass auf der Grundlage von Individualdaten selbst in Bezug auf den Teilnahmeerfolg Datenerhebungen über Projektträger zu vergleichbaren Ergebnissen wie Erhebungen externer Evaluationen führen – bei höherem Datenrücklauf und erheblich schnellerer Datenverfügbarkeit.
In inhaltlicher Hinsicht ergibt sich das Begleitsystem aus dem dargestellten Konzept eines
leistungsstarken Programm-Controllings. Es basiert auf dem für NRW angepassten und erweiterten Stammblattverfahren der Förderphase 2000-06 und wurde hinsichtlich der Anforderungen für die Förderphase 2007-13 - insbesondere auch der Anhänge III, X und XXIII der
VO (EG) 1828/2006 – überarbeitet.
Dabei hat sich die Strukturierung der Förderdaten in:
61//79

Projektstammblatt,

Unternehmensstammblatt und

Teilnehmerstammblatt21
bewährt. Dies gilt insbesondere für die im Rahmen des Teilnehmerstammblatts zusammengefassten Individualdaten, die insgesamt entscheidend zu einer Verbesserung der Qualität
und der Nutzungsmöglichkeiten der erhobenen Daten beigetragen haben.
Ebenso soll gemäß dem Verhältnismäßigkeitsprinzip der allgemeinen Strukturfondsverordnung, VO (EG) 1083/2006, Art.13, die Differenzierung der Intensität der Datenerhebung entsprechend dem jeweiligen Projektinhalt und dem betreffenden Finanzvolumen beibehalten
werden. Weiterhin wird daher v. a. ein Bagatellstammblatt vorgesehen, das auf die Erhebung
von Individualdaten verzichtet und dann eingesetzt werden kann, wenn den Teilnehmenden
eines Projektes weniger als 60h an Qualifizierung, Coaching o. Ä. angeboten werden. Zentrale Informationen zu den Teilnehmenden werden in diesen Fällen in aggregierter Form im
Projektstammblatt erfasst. Unter 6.3.2 wird das Konzept für die zu erhebenden Daten und
Indikatoren näher erläutert.
Das beschriebene Monitoring-System ist nur auf der Grundlage eines leistungsfähigen EDVSystems umsetzbar. NRW wird dazu in der Förderphase 2007-13 weiterhin die Datenbank
BISAM als zentrale Förderdatenbank nutzen, die für die Umsetzungsdaten durch die Software ABBA für die Zuwendungsempfänger ergänzt wird. Je nach Förderinstrument werden
darüber hinaus spezifische EDV-Lösungen eingesetzt werden, um die ESF-Programme und
das ESF-Monitoring zuverlässig und effizient umzusetzen. Die EDV-Struktur zur Abwicklung
des ESF-Programms wird unter 6.4 beschrieben.
7.3.2 Indikatorensystem
Ausgangspunkt für die Erhebung der relevanten Daten für die Begleitung und Bewertung bildet die Festlegung von Indikatoren, anhand derer der finanzielle und der materielle Verlauf
der ESF-Interventionen sowie deren Ergebnisse und Wirkungen dargestellt werden können.
Ähnlich wie in der vergangenen Förderphase werden hierfür sechs Gruppen von Indikatoren
bzw. Daten unterschieden (vgl. Tabelle 19). Sie werden von der amtlichen Statistik, durch
das ESF-Monitoring oder im Rahmen ergänzender Erhebungen erfasst und mit unterschiedlichen Methoden ermittelt.
Die Ausprägungen der Kontextindikatoren werden aus der amtlichen Statistik gewonnen,
während die Informationen zu Plan- und Zielwerten den Plandokumenten für den Einsatz des
ESF in NRW, also vor allem dem operationellen Programm, entnommen werden. Die Ausprägungen von Input-, Finanz-, Output- und Ergebnisindikatoren werden durch die Erfassung
von Finanz-, Projekt-, Unternehmens- und Teilnehmerdaten mittels ABBA und durch ergänzende Erhebungen gewonnen. Wirkungsindikatoren ergeben sich nur aus der statistischen
Weiterverarbeitung von Rohdaten, die darüber hinaus häufig nur im Rahmen ergänzenden
Erhebungen ermittelt werden können.
21
Die
Inhalte
dargestellt.
der
verschiedenen
Stammblätter
62//79
werden
in
Kapitel
4.5.2
ausführlich
Tabelle 19: Indikatorensystem für die Begleitung und Bewertung
Art der Indikatoren
Erhebungsebene
Quelle/Datengewinnung
1. Kontextindikatoren
Sozioökonomische Makrodaten
Amtliche Statistik
2. Plan- und Zielwerte
Prioritätsachsen
Plandokumente
Handlungsfelder
3. Finanzindikatoren
Projekt
Erfassung durch das Begleit- und Berichtssystem ABBA
Projekt
Erfassung durch das Begleit- und Berichtssystem ABBA und durch Erhebungen
(Input)
4. Outputindikatoren
Teilnehmer
5. Ergebnisindikatoren
Projekt
Erfassung durch das Begleit- und Berichtssystem ABBA und durch Erhebungen
Teilnehmer
6. Wirkungsindikatoren
Je nach Ansatz:
- Projekt / Teilnehmer
Erfassung durch Erhebungen und durch statistische Analysen
- Makrodaten
Über die Festlegung der Erhebungsverfahren hinaus wurden für die Begleitung und Bewertung des ESF in der Förderperiode 2007-2013 für jede Indikatorengruppe spezifische Größen, Differenzierungen und Datenquellen bestimmt, die im Folgenden näher erläutert werden. Alle Daten des ESF-Begleitsystems in NRW (ohne Kontextindikatoren) werden nach
Prioritätsachse, Handlungsfeld (Code gemäß Durchführungsverordnung) und Aktion (Förderprogramm) differenziert ermittelt.
7.3.2.1 Kontextindikatoren
Anhand von Kontextindikatoren können die zentralen Rahmenbedingungen beschrieben
werden, innerhalb derer die Umsetzung des ESF-Programms erfolgt. Sie liegen entsprechend auch der im Kapitel 1 vorgenommenen sozioökonomischen Analyse und der daran
anschließenden SWOT zugrunde. Kontextindikatoren werden in absoluten Größen und als
Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ausgewiesen und beruhen im Wesentlichen auf Angaben der amtlichen Statistik, die den in Tabelle 20 genannten Quellen entnommen werden
können. Die Überprüfung der Entwicklung der Kontextindikatoren soll in der Programmperiode 2007-2013 jährlich erfolgen.
Tabelle 20: Kontextindikatoren
Indikator
Bevölkerung
Differenzierung
Geschlecht, Alter
63//79
Datenquellen
Mikrozensus
Indikator
Differenzierung
Datenquellen
Veränderungsrate gegenüber dem
Vorjahr, BIP pro Einwohner, BIP pro
Erwerbstätigen
Volkswirtschaftliche Gesamtrechung des Bundes und der
Länder
Produktivität
Veränderungsrate gegenüber dem
Vorjahr
Volkswirtschaftliche Gesamtrechung des Bundes und der
Länder
Bruttowertschöpfung (BWS)
Wirtschaftssektoren
Volkswirtschaftliche Gesamtrechung des Bundes und der
Länder
Erwerbstätige
Geschlecht, Alter, Wirtschaftsektoren
Mikrozensus; Volkswirtschaftliche Gesamtrechung des Bundes und der Länder
Erwerbstätigenquote
Geschlecht, Alter
Mikrozensus
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
Geschlecht, Alter, Ausländer, Berufsausbildung,
Bundesagentur für Arbeit
Bruttoinlandsprodukt
preisbereinigt)
(BIP;
Teilzeitbeschäftigte
Selbständige und Selbständigenquoten
Geschlecht
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW
Geringfügig Beschäftigte
Geschlecht, Art der geringfügigen
Entlohnung (ausschließlich oder im
Nebenjob)
Bundesagentur für Arbeit
Arbeitszeit
Geschlecht, Qualifikation
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW
Arbeitsvolumen
Geschlecht
Volkswirtschaftliche Gesamtrechung des Bundes und der
Länder
Arbeitslose
Geschlecht, Alter, Ausländer, Aussiedler, Gesundheitlich Beeinträchtigte/ Schwerbehinderte, Berufsausbildung
Bundesagentur für Arbeit
Arbeitslosenquote
Geschlecht, Alter, Ausländer
Bundesagentur für Arbeit
Langzeitarbeitslose
Geschlecht, Alter
Bundesagentur für Arbeit
Anteil der Erwachsenen, die
am lebensbegleitenden Lernen teilnehmen
Weiterbildungsquoten
Beschäftigten
der
Eurostat
Geschlecht, Alter, berufliche Stellung, Erwerbstätigenstatus
Berichtssystem Weiterbildung
Weiterbildungsaktivitäten der
Unternehmen
Wirtschaftszweige, Betriebsgröße
IAB Betriebspanel
Innovationsaktivitäten
Unternehmen
Wirtschaftszweige¸ Betriebsgröße
IAB Betriebspanel; Statistisches
Bundesamt; Deutsches und europäisches Patentamt
der
64//79
Indikator
Differenzierung
Datenquellen
Schulabgänger und Abbrecherquoten
Geschlecht
Statistisches Bundesamt, Kultusministerkonferenz
Ausbildungsplätze
Nachfrage, Angebot, AngebotsNachfragerelation, Geschlecht (nur
für Nachfrage)
Bundesagentur für Arbeit, Bundesinstitut für Berufsbildung
Unversorgte
werber
Geschlecht
Bundesagentur für Arbeit, Bundesinstitut für Berufsbildung
Lehrstellenbe-
Neu
geschlossene
Ausbildungsverträge
Geschlecht;
außerbetrieblich
betrieblich/
Bundesagentur für Arbeit, Bundesinstitut für Berufsbildung
Ausbildende Unternehmen
Wirtschaftszweige, Betriebsgröße
IAB Betriebspanel
SGB II-Quote
Geschlecht, Alter, allein erziehend/
nicht allein erziehend; erwerbsfähig/
nicht erwerbsfähig
Bundesagentur für Arbeit
Da die Kontextindikatoren das sozioökonomische Umfeld beschreiben, das in den meisten
Fällen aufgrund des geringen quantitativen Gewichts der ESF-Interventionen nicht oder nicht
direkt beeinflusst werden kann, ist der kausale Zusammenhang zwischen dem Einsatz der
ESF-Mittel und Veränderungen der Ausprägung von Kontextindikatoren kaum herstellbar. Insofern sind die Kontextindikatoren auch nur in Ausnahmefällen geeignet, um den Beitrag der
Programmumsetzung zur Europäischen Beschäftigungsstrategie oder den Lissabon-Zielen
abzubilden.
7.3.2.2 Plan- und Zielwerte
Plan- und Zielwerte sind nicht Indikatoren im engeren Sinne, jedoch als Bezugsgrößen zur
Orientierung im Hinblick auf den Stand der Programmumsetzung bzw. einzelner Handlungsfelder (Soll-Ist-Vergleich, Controlling) unverzichtbar. Zu unterscheiden sind finanzielle (geplante Mittelverteilung auf die Prioritätsachsen) von inhaltlichen (z. B. angestrebte Teilnehmerzahl) Werten.
Die Plan- und Zielwerte für die ESF-Umsetzung in NRW in der Förderphase 2007-2013 nach
Prioritätsachsen werden im vorliegenden operationellen Programm in den Kapiteln 5.1 bis
5.3 und 7.1 beschrieben. Darüber hinaus werden in ergänzenden, verwaltungsinternen Programmplanungsdokumenten Planwerte für einzelne Förderprogramme (Aktionen) festgelegt,
die im Rahmen des verwaltungsinternen Programmcontrolling regelmäßig überprüft werden.
Tabelle 21: Plan- und Zielwerte
Indikator
Geplante Finanzmittel
Differenzierung

Art der Mittel (ESF-Mittel, Landesmittel, sonstige öffentliche
und private Kofinanzierungsmittel)
Geplante Teilnehmerzahl
65//79
Datenquelle
Plandokumente
7.3.2.3 Input- bzw. Finanzindikatoren
Im Kontext des ESF-Berichtswesens kommt ein vereinfachtes Input-Output-Modell zum Einsatz, bei dem die Produktionsfaktoren (Lehrpersonal, Sachmittel, Gemeinkosten, Humankapital der Teilnehmer etc.), die zur Erzeugung bestimmter Ergebnisse (z. B. zusätzliches Humankapital, operationalisiert z. B. als Zahl der erreichten Zertifikate) eingesetzt werden, anhand der eingesetzten Finanzmittel (Verausgabungen) und der eingetretenen Teilnehmer
bzw. der beteiligten Unternehmen dargestellt werden.
Darüber hinaus dienen Finanzindikatoren auch dazu, den finanziellen Verlauf der Umsetzung
des Programms insgesamt zu überwachen und werden daher regelmäßig im Rahmen des
verwaltungsinternen Programmcontrollings durch Soll-Ist-Vergleiche überprüft. Datenquelle
sind die Bewilligungsdaten und die Angaben aus dem Begleit- und Berichtssystems ABBA.
66//79
Tabelle 22: Input- und Finanzindikatoren
Indikator
Differenzierung
Datenquelle
Zahl der eingetretenen Teilnehmer
s. Teilnehmerstammblatt im Anhang
Teilnehmerstammblatt,
Begleit- und Berichtssystem ABBA
Zahl der beteiligten Unternehmen
s. Unternehmensstammblatt im Anhang
Unternehmensstammblatt,
ABBA

Bewilligte Mittel

Ausgezahlte Mittel

Verausgabte Mittel

Erstattete ESF-Mittel
Art der Mittel (ESF-Mittel,
Landesmittel, sonstige öffentliche und private Kofinanzierungsmittel)
Art der Mittel (ESF-Mittel, Landesmittel)
Art der Mittel (ESF-Mittel,
Landesmittel, sonstige öffentliche und private Kofinanzierungsmittel)
Prioritätsachsen
Förderdatenbank BISAM
Förderdatenbank BISAM
Finanzdatenblatt in ABBA,
Formular
zur
Mitteleinsatzbestätigung
Erstattungsmeldung
KOM
der
7.3.2.4 Outputindikatoren
Outputindikatoren spiegeln den materiellen Verlauf der ESF-Umsetzung in NRW wider (vgl.
Tabelle 23). Sie werden vom Monitoring auf Grundlage der unterschiedlichen Stammblätter
über das Begleit- und Berichtssystems ABBA erhoben und ermöglichen Soll-Ist-Vergleiche
mit den angestrebten Zielwerten im Förderzeitraum. Der Teilnehmerinput spaltet sich dabei
im Output in jene Teilnehmer auf, welche an einer Maßnahme vollständig teilgenommen haben und jene, welche eine Teilnahme vorzeitig abgebrochen haben (Abbruchsindikator).
Tabelle 23: Outputindikatoren
Indikator
Anzahl begünstigter Personen
Anzahl der Abbrecher
Anzahl begünstigter Unternehmen
Differenzierung
Datenquelle
s. Teilnehmerstammblatt im Anhang
Zeitpunkt des vorzeitigen Maßnahmeaustritts; Austrittsgründe
s. Unternehmensstammblatt
Anhang
im
Projektstammblatt
bzw.
Teilnehmerstammblatt,
ABBA
Teilnehmerstammblatt,
ABBA
Unternehmensstammblatt,
ABBA
Anzahl umgesetzter Projekte
Je nach fachlicher Fragestellung
Projektstammblatt, ABBA
Anzahl entwickelter Konzepte
Je nach fachlicher Fragestellung
Projektstammblatt, ABBA
67//79
7.3.2.5 Ergebnisindikatoren
Ergebnisindikatoren messen die unmittelbaren Effekte, die durch eine Aktion bei den Begünstigten ausgelöst werden. Sie werden bereits seit der vergangenen Förderperiode vom
Programm-Monitoring einzelfallbezogen für die begünstigen Personen und Unternehmen erfasst. Dabei werden für personenbezogene Aktionen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit
zum einen Indikatoren erhoben, die sich auf die individuellen Ergebnisse im Maßnahmeverlauf beziehen, zum anderen werden Indikatoren erfasst, mit denen die individuellen Ergebnisse gemessen werden, die im Anschluss an die Durchführung der Maßnahme auftreten
(vgl. Tabelle 24).
Individuelle Ergebnisse im Maßnahmeverlauf werden mit dem Erfolgsindikator gemessen.
Der Erfolgsindikator gibt Aufschluss darüber, wie viele Teilnehmer die Maßnahme erfolgreich
absolviert haben, z. B. indem sie einen Schul- oder Berufsabschluss erreicht bzw. eine Prüfung bestanden haben. Zudem wird erfasst, um welche Art des erreichten Abschlusses es
sich handelt.
Tabelle 24: Ergebnisindikatoren für personenbezogene Aktionen
Indikator
Ergebniszeitraum
Erhobene Informationen
Datenquelle
Erfolgsindikator
Im Maßnahmeverlauf
Art des erreichten Abschlusses/ der bestandenen Prüfung
Teilnehmerstammblatt,
ABBA
Übergangsindikator
Bis vier Wochen nach
Maßnahmeende
Status des Verbleibs
differenziert nach vorzeitigen und regulären
Austritten
Teilnehmerstammblatt,
ABBA
Verbleibsindikator
Sechs Monate nach
Maßnahmeende
Status des Verbleibs
differenziert nach vorzeitigen und regulären
Austritten
Teilnehmerstammblatt,
ABBA
Individuelle Ergebnisse im Anschluss an die Durchführung personenbezogener Aktionen
werden durch den Übergangs- und den Verbleibsindikator ermittelt. Sie erheben die Beschäftigungssituation bzw. den Verbleib der Teilnehmer im Anschluss an die Maßnahme zu
den Zeitpunkten bis vier Wochen und sechs Monate nach Maßnahmeende. Sie werden in
der Förderperiode 2007-2013 differenziert für Personen, die vorzeitig die Maßnahme verlassen haben und für Personen, die bis zum Ende eine Maßnahme teilgenommen haben (regulärer Austritt), erfasst.
Die Ergebnisse der Beratungsmaßnahmen für Unternehmen werden im Begleit- und Berichtssystem ABBA durch den Indikator der Beschäftigungsveränderung ermittelt. Hierzu wird
die Anzahl der Beschäftigten, differenziert nach Geschlecht, zu Beginn und zum Zeitpunkt
bis vier Wochen nach Maßnahmeende erhoben.
68//79
Ggf. werden im Verlauf der Programmumsetzung Anpassungen, Verfeinerungen oder fallweise Ergänzungen des Indikatorensystems erfolgen, um die Darstellung der Programmumsetzung und die Möglichkeiten ihrer Bewertung zu verbessern.
7.3.2.6 Wirkungsindikatoren
Wirkungsindikatoren beschreiben die Auswirkungen, die durch die ESF-Förderung über die
unmittelbaren Effekte hinaus erzielt werden. Sie können auf drei Ebenen erhoben werden:

auf der Ebene der geförderten Teilnehmer und beteiligten Unternehmen (Mikroebene),

auf der Ebene der Prioritätsachsen und Querschnittsziele (Meso-Ebene) und

auf der Kontextebene (Makroebene).
Die Feststellung von Wirkungen ist nicht Aufgabe des ESF-Berichtswesens, sondern der
Programmevaluation. Dabei bieten die Daten des ESF-Berichtswesens eine Grundlage, die
ggf. durch spezifische Datenerhebungen ergänzt wird.
In NRW besteht eine langjährige Erfahrung mit begleitenden Untersuchungen, die problembezogen und damit nachfrageorientiert die Ergebnisse aus dem ESF-Berichtswesen ergänzen und vertiefen. Diese Praxis begleitender Evaluation soll v. a. hinsichtlich operationeller
Fragen der Programmumsetzung fortgeführt werden und die Bedeutung der Handlungsfelder
im Rahmen des Operationellen Programms angemessen berücksichtigen. Die entsprechenden Wirkungsindikatoren werden je nach Anlass und Fragestellung definiert.
7.3.3 Inhalte der Stammblätter
Wie unter 7.3.1 und 7.3.2 beschrieben, werden die Input, Finanz-, Output und Ergebnisindikatoren nahezu vollständig über das ESF-Monitoring auf der Grundlage des Stammblattverfahrens erhoben. Dabei wird die Grundstruktur der Stammblätter aus der Förderphase 200006 beibehalten.
Tabelle 25: Inhalte der Stammblätter
Projektstammblatt
Angaben zum Projektträger, -inhalt, -zielgruppen und finanzieller Abwicklung
Angaben zum Projekt gemäß Durchführungs-VO, Annex II und III
Planwerte zur Projektumsetzung
Angaben zur Zahl beteiligter Unternehmen
Sofern keine Einzeldaten erhoben werden:
Angaben zu den Teilnehmenden
Unternehmensstammblatt
Angaben zu den beteiligten Unternehmen, neben Adressdaten insb.
Beschäftigtenzahl, Beschäftigungsentwicklung, Branchenzuordnung
Teilnehmerstammblatt
Individualdaten auf Grundlage des Annex XXIII der Durchführungs-VO
und zu Teilnahmeergebnissen (Abschlüsse, erwerbsbezogener Verbleib
nach Maßnahmeende)
69//79
7.4
EDV-System und Datenaustausch mit der Europäischen Kommission
7.4.1 EDV-Systeme für die Programmabwicklung und -begleitung
Sowohl die formal-administrative Abwicklung der ESF-Programme wie auch ihre inhaltliche
Begleitung erfordern leistungsfähige und flexible EDV-Systeme. Dies betrifft zum einen die
verwaltungsinternen Abläufe (Projektabwicklung von der Antragsannahme bis zur Verwendungsnachweisprüfung, Ergebnisse der Finanzkontrollen, Routineauswertungen etc.) wie
auch die Anforderungen an Verwaltungsexterne, insb. die Zuwendungsempfänger.
Verwaltungsseitig hat NRW schon 1997 die Förderdatenbank „BISAM“ (BasisInformationsSystem für die ArbeitsMarktpolitik) eingeführt. In der Förderphase 2000-06 wurde diese Förderdatenbank kontinuierlich angepasst, inhaltlich und funktionell erweitert und hinsichtlich ihrer internen Prüfmechanismen verbessert.
In Richtung der externen Partner wurde die Software „ABBA“ (Automatisiertes Berichts- und
Begleitsystem für die Arbeitsmarktpolitik) entwickelt, mit Hilfe derer Projektträger Daten zur
Projektumsetzung erfassen und an die Bewilligungsbehörden übermitteln können.
Die Förderdatenbank BISAM
Mit BISAM lässt sich der Gesamtprozess der Projektabwicklung von der Antragsannahme/erfassung bis hin zum Verwendungsnachweis abbilden, indem das System den Benutzern in
den Bewilligungsbehörden die Erfassung sämtlicher Projektdaten ermöglicht, d. h. der vollständigen Antragsdaten eines Förderfalles, der Bescheiddaten einschließlich haushaltsmäßiger Zuordnung durch Titelfestlegung und Verwaltung der Auszahlungen durch eine elektronische Haushaltsüberwachungsliste, der materiellen und finanziellen Verlaufsdaten und
der abschließenden Verwendungsnachweise. Dabei werden Datenqualität und Datenaktualität durch prozessgebundene Plausibilitätsprüfungen sichergestellt.
Mit der permanenten Aktualisierung der Datenbank ist fortlaufend ein aktueller Überblick zum
Stand der einzelnen Projekte wie bestimmter Förderbereiche bzw. der Umsetzung ganzer
ESF-Programme gewährleistet.
Darüber hinaus wurde BISAM neben den zentralen Modulen Antragsbearbeitung und –
Abwicklung um weitere Module wie Adressverwaltung, Finanzkontrolle und Budgetverwaltung ergänzt:

Die Adressverwaltung ermöglicht durch kontinuierliche Aktualisierung einen landesweiten Überblick über die Zuwendungsempfänger arbeitspolitischer Förderung in
NRW. Die Adressdatenbank enthält neben den Adressdaten auch weitergehende Informationen (z. B. Ansprechpartner) die bei der Projektabwicklung unterstützen.

Das Finanzkontrollmodul wurde speziell für die Abwicklung und Bearbeitung der
Prüfberichte im Rahmen der „5%-Prüfung“ entwickelt. Neben der Erfassung der Beanstandungsarten werden u. a. Informationen zum Eingang, Verlauf (Termine), Abschluss der Beanstandung und eventuelle finanzielle Auswirkungen erfasst.
70//79

Die Budgetverwaltung wurde für das MAGS zur Erfassung und Verwaltung der
durch den Haushaltsplan gesetzten Budgets entworfen. Ein Einsatz ist auch in der
Bezirksregierung Münster geplant, so dass zukünftig eine elektronische Übertragung
der Mittelzuweisungen an die Bezirksregierung realisiert werden kann.
Technisch handelt es sich bei BISAM um ein verteiltes Datenbanksystem auf der Grundlage
eines Client-/Server-Datenbankmanagementsystems (ORACLE V 8.1.7) bei der beliebig viele Nutzer mit einem Client (PC) arbeiten und mit einem oder mehreren Servern kommunizieren.
Die Datenbanken verteilen sich räumlich auf die einzelnen Bewilligungsbehörden, das Landesversorgungsamt Münster als Mittelbehörde sowie das MAGS. An jedem dieser Standorte
steht ein Oracle Enterprise Server zur Verfügung.
Abbildung 16: Schematische Darstellung der derzeitigen Systemarchitektur
Wie der obigen Abbildung beispielhaft zu entnehmen ist, wird derzeit für jede Bewilligungsbehörde eine komplette Kopie des BISAM-Systems angelegt. Die in den Bewilligungsbehörden lokal gespeicherten Daten werden wöchentlich auf die Datenbanken der Mittelbehörde
und des MAGS übertragen.
71//79
Vor dem Hintergrund einer möglichen Veränderung der Organisationsstruktur der Bewilligungsbehörden ist eine zentrale Datenbanklösung (Oracle-Application-Server) geplant. Damit wird die Systembetreuung deutlich effizienter, weil die benötigten Softwaresysteme nur
noch zentral, statt an vielen Einzelplätzen einzurichten und zu pflegen sind.
Die Erfassungssoftware ABBA
Mit Hilfe der Software ABBA können Zuwendungsempfänger alle finanziellen und inhaltlichen
Angaben zum Projektverlauf elektronisch erfassen und an die Bewilligungsbehörde übermitteln. Dabei werden bei Projektbewilligung schon in BISAM vorhandene zentrale Daten in die
projektspezifische‚ ABBA-Datei für den Zuwendungsempfänger übernommen und die Datenanforderungen für das jeweilige Projekt in ABBA durch eine Initialdatei spezifiziert.
Die Datenerfassungssoftware ABBA steht den Zuwendungsempfängern auf der ESFWebsite in NRW frei zum Herunterladen zur Verfügung. Durch eine bei der Projektbewilligung erzeugte Initialdatei, die der Zuwendungsempfänger unter seiner Kennung ebenfalls
herunterladen kann, erhält er eine auf das jeweilige Projekt angepasste ABBA-Oberfläche, in
die zentrale Informationen aus BISAM schon übernommen und für das konkrete Projekt unzutreffende Erfassungsfelder ausgeblendet wurden.
Beim erstmaligen Speichern der Projektdaten wird die Projektdatei erzeugt. Diese Projektdatei ist während der gesamten Laufzeit der Maßnahme fortzuschreiben, d. h. für die Datenübermittlung zu den festgelegten Stichtagen ist die Datei zu öffnen und die gewünschten Daten sind hinzuzufügen. Die Projektdatei wird lokal auf dem Arbeitsplatzrechner des Projektträgers abgespeichert. Zur Übersendung an die Bewilligungsbehörde wird ein spezieller Server verwendet (governikus), mit dem die Datensicherheit während der Übermittlung gewährleistet werden kann.
Die folgende Grafik veranschaulicht den Datenaustausch zwischen Endempfänger und Endbegünstigtem.
72//79
Berichte und Auswertungen
Grundgedanke von BISAM ist die Entwicklung und Einführung eines integrierten Fördermittelmanagementsystems, das ausnahmslos alle Aktivitäten im Kontext der Fördermittelvergabe unterstützt und alle an diesem Prozess beteiligten Akteure wie Träger, nachgeordnete
Behörden und externe Partner z. B. Evaluatoren einbindet.
Ein weiteres Ziel ist es, neben der Unterstützung der operativen (Bearbeiter-)Ebene bei allen
Aufgaben des Tagesgeschäftes auch die Leitungsebenen und insbesondere die dort für
Haushalt/Mittelsteuerung und Projekt- und Förderprogrammcontrolling Verantwortlichen
softwaretechnisch einzubinden, um sie bei ihren Aufgaben zu unterstützen. Zu diesem
Zweck wurde neben dem Bearbeitungssystem auch ein intranetbasiertes Informationssystem
auf der Basis von BusinessObjects (BO-BISAM Portal) aufgebaut, mit dem alle Beteiligten
von der Fach- und Führungsebene bis zur Sachbearbeiterebene Informationen in dem der
Aufgabe entsprechendem Detaillierungsgrad abrufen können. Insbesondere werden Standardberichte aus BO eingesetzt zur Erstellung der Zahlungsanträge und der Standardtabellen für die Durchführungsberichte.
73//79
Anhang 4: Überblick über die Programmumsetzung gemäß der output- und
Ergebnisindikatoren des ESF-Programms
Ergebnis für
das
Geschlecht Jahr 2007
Indikator
A11 - Unternehmen berufliche
Weiterbildung
Ergebnis
Ergebnis für
das
Jahr 2008
0
4700
Ergebnis für
das
Jahr 2009
Insgesamt
12200
Ziel
15600
42000
Ausgangswert
A12 - Teilnehmer berufl Weiterbildung
Ergebnis
M
0
13000
23000
Ziel
35000
100000
Ausgangswert
A12 - Teilnehmer berufl Weiterbildung
Ergebnis
W
0
19000
36000
Ziel
55000
110000
Ausgangswert
A21 - beratene Unternehmen
Ergebnis
0
823
858
Ziel
1681
8000
Ausgangswert
A22 - Innovative Projekte
Ergebnis
0
6
6
Ziel
12
150
Ausgangswert
A31 - Beratene
Ergebnis
M
0
244
1834
Ziel
2078
7500
Ausgangswert
A31 - Beratene
Ergebnis
W
0
580
470
Ziel
1050
5000
Ausgangswert
B11 - Lehrgänge
Ergebnis
0
4014
16462
Ziel
20476
100000
Ausgangswert
B12 - beteiligte Unternehmen
Ergebnis
Ziel
0
9077
34507
42000
42000
42000
554
1504
2522
43584
Ausgangswert
B21 - Teilnehmer in Ausbildung
Ergebnis
M
Ziel
4580
15700
Ausgangswert
B21 - Teilnehmer in Ausbildung
Ergebnis
W
200
490
1600
Ziel
2290
6700
Ausgangswert
B31 - Schüler in Ausbildungsreife
Ergebnis
M
0
6800
10200
Ziel
17000
20000
Ausgangswert
B31 - Schüler in Ausbildungsreife
Ergebnis
W
0
Ziel
4200
6800
11000
10000
Ausgangswert
74//79
B34 - unvermittelte Jugendliche in Ausbildungsreife
Ergebnis
M
262
3584
3816
Ziel
7662
21000
Ausgangswert
B34 - unvermittelte Jugendliche in Ausbildungsreife
Ergebnis
W
157
2043
2200
Ziel
4400
11000
Ausgangswert
C11 - Teilnehmer Integration
Jugendliche
Ergebnis
M
0
1968
2876
Ziel
4844
6000
Ausgangswert
C11 - Teilnehmer Integration
Jugendliche
Ergebnis
W
0
1600
1800
Ziel
3400
3000
Ausgangswert
C21 - Teilnehmer Integration
Behinderte
Ergebnis
M
0
387
510
Ziel
897
2800
Ausgangswert
C21 - Teilnehmer Integration
Behinderte
Ergebnis
W
0
210
320
Ziel
530
1400
Ausgangswert
C31 - innovative Projekte
Ergebnis
0
9
5
Ziel
14
180
Ausgangswert
A13 - Beteiligung berufl. Weiterbildung
Ergebnis
0
32000
59000
Ziel
27%
Ausgangswert
A23 - Umsetzung Beratungen
24%
Ergebnis
0
761
773
Ziel
80%
Ergebnis
0
483
423
Ziel
B22 - Reduzierung unvermittelter Ausbildungsuchender
906
50%
Ausgangswert
B13 - betriebliche Ausbildungsplätze im Handwerk
1534
90%
Ausgangswert
A32 - Übergang in Arbeit
90000
47%
Ergebnis
98526
98714
97250
Ziel
92000
92000
92000
Ausgangswert
91400
887
2748
4122
3200
3200
3200
0
2178
2197
Ergebnis
Ziel
Ausgangswert
B32 - Quote Übergang in
Ausbildung oder Beschäftigung
Ergebnis
Ziel
35%
Ausgangswert
B33 - Quote Schulabschluss
4375
30%
Ergebnis
0
Ziel
5676
5464
11140
45%
Ausgangswert
40%
75//79
B35 - Übergang in Ausbildung oder Beschäftigung
Ergebnis
0
1105
1987
Ziel
35%
Ausgangswert
C12 - Übergang in Beschäftigung
27%
Ergebnis
0
1231
1248
Ziel
2479
75%
Ausgangswert
C22 - Übergang in Beschäftigung
3092
70%
Ergebnis
0
Ziel
0
0
35%
Ausgangswert
76//79
Anhang 5: Angaben zu den Teilnehmenden an ESF-Projekten der Prioritätsachse A gemäß Anhang XXIII VO (EG) 1828/2006
2007
Eingang Personen
2008
Ausgang Personen
Übertrag Personen
Ausgang Personen
Übertrag Personen
Eingang Personen
dav.
Frauen
insg.
dav.
Frauen
insg.
dav.
Frauen
0 32.095
18.501
27.281
15.726
4.814
2.775
61.298
0 32.002
18.415
27.202
15.653
4.800
2.762
60.488
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Ausgang Personen
Übertrag Personen
insg.
dav.
Frauen
37.609 56.917
34.743
9.195
36.802 56.215
34.044
9.073
0
0
0
0
Ausgang Personen
dav.
Frauen
insg.
dav.
Frauen
insg.
Gesamtzahl der
Teilnehmer
0
0
0
0
0
Angestellt
0
0
0
0
0
davon selbständig
0
0
0
0
0
0
Arbeitslos
Davon Langzeitarbeitslose
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Nicht erwerbstätig
0
0
0
0
0
0
93
86
79
73
14
13
810
807
702
699
122
121
903
893
781
davon in Ausbildung/Weiterbildung
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2.999
1.495
2.549
1.271
450
224
4.319
3.196
4.121
2.941
648
479
7.318
4.691
6.670
4.21
insg.
dav.
Frauen
Eingang Personen
insg.
insg.
dav.
Frauen
Kumulierte Werte seit Beginn
Indikator
Junge Menschen
(15-24 Jahre)
Ältere Menschen
(55-64 Jahre+B2078)
dav.
Frauen
Eingang Personen
2009
insg.
insg.
dav.
Frauen
insg.
dav.
Fraue
5.641
93.393
56.110
84.198
50.46
5.520
92.490
55.217
83.417
49.69
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
77
0
0
0
0
0
0
1.641
880
1.395
748
246
132
3.133
1.746
2.909
1.616
470
262
4.774
2.626
4.304
2.36
Migranten
0
0
0
0
0
0
1.578
1.045
1.341
888
237
157
2.873
1.519
2.679
1.448
431
228
4.451
2.564
4.020
2.33
Minderheiten
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Menschen mit Behinderungen
0
0
0
0
0
0
53
5
45
4
8
1
2.073
431
1.770
367
311
65
2.126
436
1.815
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
587
396
499
337
88
59
900
487
853
473
135
73
1.487
883
1.352
81
0
0
0
0
0
0 17.769
11.425
15.104
9.711
2.665
1.714
34.533
23.513 32.018
21.700
5.180
3.527
52.302
34.938
47.122
31.41
0
0
0
0
0
0
4.341
1.341
3.690
1.140
651
201
7.903
7.369
2.537
1.185
412
12.244
4.089
11.059
3.67
0
0
0
0
0
0
9.396
5.121
7.987
4.353
1.409
768
17.699
10.513 16.453
9.704
2.655
1.577
27.095
15.634
24.440
14.05
Sonstige benachteiligte Menschen
Grundbildung und
Sekundarbildung
Unterstufe (ISDEC 1
and 2)
Sekundarbildung
Oberstufe (ISCED 3)
Zweitausbildung
nicht tertiäre Stufe
(ISCED 4)
Tertiäre Bildung
(ISCED 5 und 6)
77//79
2.748
37
Anhang 6: Angaben zu den Teilnehmenden an ESF-Projekten der Prioritätsachse B gemäß Anhang XXIII VO (EG) 1828/2006
2007
Eingang Personen
2008
Ausgang
Personen
dav.
insg.
Frauen
Übertrag
Personen
Eingang Personen
dav.
dav.
insg.
Frauen
Frauen
Ausgang Personen
dav.
Frauen
dav.
Frauen
dav.
Frauen
107.334
4.131
4.566
3.774
490
0
0
0
0
218
0
0
538
139
0
0
332
943 108.258
33.127
102.230
889 108.168
33.096
102.028
1.282 104.939
31.703
99.840
653
245
653
32
45
16
45
16
1.588
565
1.474
525
159
57
4.897
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Arbeitslos
Davon Langzeitarbeitslose
354
129
177
64
177
65
5.378
2.175
5.017
2.022
538
156
58
78
29
78
29
3.324
1.390
3.070
1.280
332
Nicht erwerbstätig
862
329
431
165
431
164 47.982
9.433 43.615
8.654 4.798
0
0
0
0
0
0 46.770
8.892 42.093
8.003 4.677
1.277
479
639
240
638
240 53.946
12.824 49.189
11.781 5.395
davon in Ausbildung/Weiterbildung
Junge Menschen (15-24
Jahre)
Ältere Menschen (55-64
Jahre+B2078)
Migranten
Sekundarbildung Oberstufe (ISCED 3)
1.218 113.155
dav.
Frauen
insg.
dav.
Frauen
insg.
3.726
169.409
49.921
158.093
413
6.575
4.728
6.085
0
0
0
0
0
218
0
0
5.732
2.304
5.732
139
0
0
3.480
1.448
3.480
30.757 10.826
3.313
157.102
42.889
146.276
30.676 10.817
3.310
154.938
41.988
144.121
29.815 10.494
3.170
160.162
45.006
149.668
insg.
34.749 11.316
dav.
Frauen
Ausgan
son
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
890
771
801
694
89
77
890
771
801
91
122
46
122
45
9.601
3.792
8.763
3.458
960
379
14.379
5.007
13.901
4.885
1.438
501
24.224
8.890
22.786
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
6
3
7
3
118
42
113
40
12
4
0
0
12
4
0
0
131
47
131
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
37.172
106.718
34.205 11.311
3.717
163.373
45.091
152.062
13
5
Sonstige benachteiligte
Menschen
Grundbildung und Sekundarbildung Unterstufe
(ISDEC 1 and 2)
insg.
Eingang Personen
244
Minderheiten
Menschen mit Behinderungen
Übertrag Personen
37.258
490
90
davon selbständig
Ausgang Personen
insg.
1.306
11.201 5.495
Kumulierte Werte seit B
dav.
Frauen
Gesamtzahl der Teilnehmer
12.173 50.106
insg.
Eingang Personen
insg.
245 54.948
insg.
Übertrag
Personen
Indikator
Angestellt
insg.
2009
1.090
420
545
210
545
210 49.171
7.499 44.799
6.959 4.917
750 113.112
216
67
108
34
108
33
5.777
4.638
5.307
4.207
578
464
0
0
578
464
0
0
5.993
4.705
5.993
Zweitausbildung nicht
tertiäre Stufe (ISCED 4)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Tertiäre Bildung (ISCED
5 und 6)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
36
18
32
16
4
2
36
18
32
78//79
Anhang 7: Angaben zu den Teilnehmenden an ESF-Projekten der Prioritätsachse C gemäß Anhang XXIII VO (EG) 1828/2006
2007
Eingang Personen
Indikator
Gesamtzahl der Teilnehmer
insg.
2008
Ausgang
Personen
dav.
insg.
Frauen
Übertrag
Personen
Eingang Personen
dav.
dav.
insg.
Frauen
Frauen
insg.
2009
Ausgang Personen
dav.
Frauen
insg.
dav.
Frauen
Übertrag
Personen
Eingang Personen
insg.
dav.
Frauen
328 3.991
dav.
Frauen
insg.
Kumulierte Werte seit B
Ausgang Personen
Übertrag Personen
dav.
Frauen
insg.
insg.
dav.
Frauen
Eingang Personen
dav.
Frauen
insg.
Ausgan
son
insg.
266
46
40
7
226
39
4.695
1.925
930
1.636
7.688
2.851
5.144
2.063
6.535
2.424
12.649
4.822
6.114
Angestellt
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
119
43
18
6
101
37
119
43
18
davon selbständig
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
266
46
40
7
226
39
4.633
1.901
921
324 3.938
1.616
5.648
2.209
4.785
1.947
4.801
1.878
10.547
4.156
5.746
98 1.346
Arbeitslos
Davon Langzeitarbeitslose
0
0
0
0
0
0
1.584
652
238
554
1.483
538
1.568
635
1.261
457
3.067
1.190
1.806
Nicht erwerbstätig
0
0
0
0
0
0
62
24
9
4
53
20
1.921
599
341
110
1.633
509
1.983
623
350
davon in Ausbildung/Weiterbildung
0
0
0
0
0
0
14
7
2
1
12
6
1.469
451
232
74
1.249
383
1.483
458
234
Junge Menschen (15-24
Jahre)
0
0
0
0
0
0
3.692
1.588
554
238 3.138
1.350
6.471
2.284
4.109
1.693
5.500
1.941
10.163
3.872
4.663
Ältere Menschen (55-64
Jahre+B2078)
0
0
0
0
0
0
63
16
9
2
54
14
55
12
62
16
47
10
118
28
71
Migranten
0
0
0
0
0
0
1.118
451
168
68
950
383
1.950
644
1.243
480
1.658
547
3.068
1.095
1.411
Minderheiten
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Menschen mit Behinderungen
0
0
0
0
0
0
295
101
44
15
251
86
1.248
476
438
157
1.061
405
1.543
577
482
Sonstige benachteiligte
Menschen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
74
634
199
5.729
2.073
1.493
509
4.870
1.763
6.741
2.353
1.871
237 3.152
1.345
1.853
720
3.430
1.453
1.575
612
5.561
2.302
3.986
Grundbildung und Sekundarbildung Unterstufe
(ISDEC 1 and 2)
266
46
40
7
226
39
746
234
338
Sekundarbildung Oberstufe (ISCED 3)
0
0
0
0
0
0
3.708
1.582
556
Zweitausbildung nicht
tertiäre Stufe (ISCED 4)
0
0
0
0
0
0
73
37
11
6
62
31
29
14
66
33
25
12
102
51
77
Tertiäre Bildung (ISCED
5 und 6)
0
0
0
0
0
0
168
72
25
11
143
61
77
44
155
68
65
37
245
116
180
79//79