Norm - VDMA

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Norm - VDMA
Norm (-Teil)
EN 12629-4
+A1
Ausgabe
Titel
d: Maschinen und Anlagen für die Herstellung von
2001-01
2010-09
Bauprodukten aus Beton und
Kalksandsteinmassen - Sicherheit - Teil 4: Betonersetzt
Dachsteinmaschinen
EN 12629-4
2001-01
e: Machines for the manufacture of constructional
products from concrete and calcium-silicate Safety - Part 4: Concrete roof tile making
machines
f: Machines pour la fabrication de produits de
constructions en béton et silico-calcaire - Sécurité
- Partie 4: Machines pour la fabrication des tuiles
en béton
Erarbeitet in:
CEN/TC 151 “Bau-und Baustoffmaschinen – Sicherheit”
Zur Spezifizierung der Anforderungen:
– der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinen), gültig ab 29.12.2009
Deutsche Norm
DIN EN 12629-4
Seiten:
Ausgabe
2011-02
18
Diese Typ-C-Norm:
enthält sicherheitstechnische Festlegungen.
Sie beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 151 „Bau- und Baustoffmaschinen — Sicherheit“,
dessen Sekretariat vom DIN (Deutschland) gehalten wird, im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten
EN 12629-4:2001+A1:2010.
Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Arbeitsausschuss NA 060-13-10 AA „Betonsteinmaschinen“ im
Fachbereich Bau- und Baustoffmaschinen des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter
der Hersteller und Anwender von Betonsteinmaschinen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Diese Norm konkretisiert die einschlägigen Anforderungen von Anhang I der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an
erstmals im EWR in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu
erleichtern.
Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer
Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie eingehalten
hat (so genannte Vermutungswirkung).
Dieser Teil von EN 12629, zusammen mit EN 12629-1:2000+A1:2010, gilt für Beton-Dachsteinmaschinen.
EN 12629-1:2000+A1:2010 spezifiziert allgemeine Anforderungen, die für Maschinen für die Herstellung von Bauprodukten aus
Beton und Kalksandsteinmassen gelten.
Dieses Dokument beschreibt die zusätzlichen Anforderungen für und/oder Abweichungen von EN 12629-1:2000+A1:2010, die
spezifisch für die Maschinen sind, die es abdeckt.
Abgrenzung der Maschine:
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Die Dachsteinmaschine beginnt an der Stelle, an der die Formen und/oder der Beton zum feststehenden Teil der Maschine
zugeführt werden und endet dort, wo die Dachsteine nach dem Abschneidevorgang auf ihren Formen dem Förderband
übergeben werden (siehe Anhänge A und B). Formen und Beton können von Hand der Maschine zugeführt und von ihr
abgenommen werden.
Die Herstellung der Betonmischung und der Transport vom Mischer zur Einrichtung sind nicht von dieser Norm abgedeckt.
Die Ausrüstung für den Transport und die Handhabung des geformten Produktes werden nicht durch diese Norm
abgedeckt.
Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, die auf diese Maschinen einschließlich ihrer Schnittstellen
zu anderen Anlagenteilen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter den Bedingungen des Missbrauchs, die
vernünftigerweise vom Hersteller vorhersehbar sind, verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Diese Europäische Norm
spezifiziert die entsprechenden technischen Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung der Risiken, die von den
signifikanten Gefährdungen ausgehen.
Diese Norm legt Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzverfahren fest, die für diese Maschinen gelten."
Diese Norm behandelt Anforderungen an die Benutzerinformationen.
Diese Norm beschreibt:
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in Anhang ZA, dass angenommen werden darf, dass innerhalb der Grenzen des Anwendungsbereichs dieser Norm mit den
normativen Abschnitten dieser Norm die entsprechenden grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG
(Maschinen) erfüllt werden.
Anmerkung:
Gegenüber der Vorgängernorm EN 12629-4:2001 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
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Änderung des Vorworts;
Änderung der Einleitung;
Änderung und Aktualisierung des Anwendungsbereichs (Abschnitt 1);
Aktualisierung der normativen Verweisungen (Abschnitt 2);
Änderung und Aktualisierung des Abschnitts 3 (Definitionen);
Änderung der signifikanten Gefährdungen in Abschnitt 4;
Änderung der Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen in Abschnitt 5 und Aktualisierung der Anforderungen
für die Vorschubmaschine und Schneideinheit und Extrusionseinrichtung, die Presseinrichtung und mit ihr verbundener
Teile und den Steuerstand;
Aktualisierung der Feststellung der Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen in
Abschnitt 6;
Änderung und Aktualisierung der Benutzerinformationen in Abschnitt 7;
Aktualisierung der Warnung in Abschnitt 8;
Aktualisierung der Kennzeichnung in Abschnitt 9;
Aktualisierung des ersten Beispiels einer typischen Beton-Dachsteinherstellungsmaschine in Anhang A;
Aktualisierung des zweiten Beispiels einer typischen Beton-Dachsteinherstellungsmaschine in Anhang B;
Aktualisierung des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden
Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG;
Aktualisierung der Literaturhinweise.
Anwendung:
Für Konstrukteure von Maschinen.