Zeichenerklärung - Schuster Stauden

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Zeichenerklärung - Schuster Stauden
Schutzgebühr € 4.—
Schuster
Staudenkulturen
Am Korstick 19
45239 Essen
Telefon (0201) 404992
Telefax (0201) 401850
[email protected]
Öffnungszeiten
www.schuster-stauden.de
Montag bis Freitag
7.30
bis 16.00 Uhr
Samstag
7.30
bis 11.30 Uhr
Montag bis Freitag
7.30
bis 15.00 Uhr
Samstag
7.30
bis 11.30 Uhr
Schuster Staudenkulturen
November bis Januar
Insbesondere während der Saison sind Abholungen bei
vorheriger Absprache auch nach 16.00 Uhr möglich.
Euphorbia – Staude des Jahres 2013
Preise siehe Innenseite der Klappe
Zeichenerklärung
siehe Innenseite der Klappe
Zeichenerklärung
Inhalt
Standort
䉭 Steingartenstaude
䊊 Sonne
䊎 Lichter Schatten
䊉 Schatten
G Gehölz
GR Gehölz-Rand
Fr Freiflächen mit Wildstaudencharakter
Frb Freiflächen mit Beetstaudencharakter
SH Freiflächen mit Steppen-Heidecharakter
H Freiflächen mit Heidecharakter
St Steinanlagen
FS Fels-Steppen
M Matten (Felsmatten)
SF Stein-Fugen
MK Mauer-Kronen
A Alpinum
B
Beet
WR Wasser-Rand
W Wasserpflanzen
trockener Boden
1
frischer Boden
2
feuchter Boden
3
nasser Boden
4
flaches Wasser
5
Schwimmblattpflanzen, verwurzelt
6
untergetauchte (submerse) Pflanzen
7
Schwimmblattpflanzen, nicht verwurzelt
8
Vorwort
Schuster Staudenkulturen
Ihr persönlicher Service
Schnell und gu?
nstig bei Ihnen
Splittbepflanzung
Die Stauden Fibel
Cottage Garden
Gartenschätze & Collectionen
Angebotsplaner 2013
Verkaufshilfen
StaudenProfi
Konditionen, Bestellung, Verpackung, Lieferung
Stauden
Gräser
Farne
Küchengarten
Wassergarten
Dachgarten
Lebensbereiche der Stauden
Stauden Planer
1 Bauerngarten
2 Bienen- und Schmetterlingsstauden
3 Blumenwiese
4 Bodendecker
5 Dachgarten
6 Dauerblüher
7 Duftstauden
8 Einfassungspflanzen
9 Fugenfüller für Plattenwege, Rasenersatz
10 Giftpflanzen
11 Grabbepflanzung
12 Hangflor- und Löffelstein-Bepflanzung
13 Heidegarten
14 Neophyten
15 Ornamentale Blattstauden
16 Remontierende Stauden
17 Rhododendronbegleiter
18 Rosenkavaliere
19 Schneckenresistente Stauden
20 Schnittstauden
21 Schotter- und Kiesgärten
22 Sonnenhang
23 Spätzünder
24 Straßenbegleitgrün
25 Terrassengarten
26 Trockenheitsverträgliche Schattenstauden
27 Trockenmauern
28 Wassergarten
29 Wildstauden
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Geschäftsbedingungen
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Bewertung
♠
winter-/immergrün
wertvolle Sorte
sehr wertvolle Sorte
vorzügliche Sorte
♥
für den Pflanzenliebhaber
Winterschutz ratsam
✂
wertvolle Schnittstaude
Pflanzabstand
Die Buchstaben nennen Ihnen die Geselligkeit der Staude:
e = einzeln oder in kleinen Tuffs pflanzen
g = in kleinen Gruppen von 3–10 Stück setzen
f = für flächige Pflanzungen
Die anschließende Zahl nennt den Pflanzabstand:
25cm =16/m2 35cm = 8/m2 50cm = 4/m2 70cm = 2/m2
30cm =11/m2 40cm = 6/m2 60cm = 3/m2
TC
P1
®
Meristemvermehrung
unverbindliche Angabe zur Topfgröße
Sortenschutz
Unser Katalog orientiert sich in Nomenklatur und Beschreibungen weitgehend an
der Stauden-CD (Götz/Häussermann/
Sieber), die von Hans Götz stetig weiterentwickelt wird. Die dritte überarbeitete
Stauden-CD mit einer Vielzahl von
Farbabbildungen ist im Ulmer Verlag
erschienen. Für die hervorragende fachliche Begleitung bei der Erarbeitung der
nachfolgenden Sortenbeschreibungen
bedanken wir uns bei Herrn Hans Götz,
Schiltach.
Preisliste
5. Unser Kunde ist berechtigt, an uns abgetretene Forderungen bei seinen Abnehmern einzuziehen. Er ist verpflichtet, insoweit von seinen Kunden empfangene Zahlungen bis zur
Höhe der uns zustehenden Forderungen unverzüglich an uns weiterzuleiten. Zieht der
Kunde bei seinen Abnehmern an uns abgetretene Forderungen ein, ohne diese entsprechend an uns weiterzuleiten, so sind wir berechtigt, die Abtretung hinsichtlich sämtlicher
Forderungen – auch gegen andere Abnehmer – offenzulegen und unmittelbare Zahlung
an uns zu verlangen.
§ 10 Lieferbeschränkungen bzw. -ausschlüsse
1. Unsere Lieferpflicht ruht, solange die richtige und rechtzeitige Lieferung durch unsere
Zulieferer nicht erfolgt ist. Dies gilt nur für den Fall, dass die Terminüberschreitung nicht
von uns oder unserem Zulieferer zu vertreten ist.
2. Rohstoff- oder Energiemangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, behördliche
Verfügungen oder andere öffentlich-rechtliche Beschränkungen, Betriebsstörungen, alle
Fälle höherer Gewalt und sonstige Umstände, die weder von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind und die von uns nicht vorhersehbar waren, befreien uns für
die Dauer ihres Bestehens von unserer Lieferpflicht, soweit diese Umstände unsere Lieferfähigkeit beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere auch für Wetterkatastrophen, Hagel-,
Frost- und Dürreschäden.
3. In den Fällen der Absätze 1 und 2 sind wir berechtigt, ohne Verpflichtung zum Schadenersatz – vorbehaltlich § 14 – vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns die Leistung unmöglich oder unzumutbar geworden oder ein Ende des Leistungshindernisses nicht absehbar
ist. Dies gilt nur, wenn wir oder unser Erfüllungsgehilfe das Leistungshindernis nicht zu vertreten haben und wenn wir den Kunden von den vorgenannten Leistungshindernissen
unverzüglich informiert haben. Im Falle des Rücktritts sind wir verpflichtet, etwaige bereits
erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten.
4. Töpfe und Container sind Bestandteil der Kaufsache.
§ 11 Liefertermine, Untersuchungs- und Rügepflicht
1. Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf die Bereitstellung der Ware zur Übergabe oder
zum Versand in unserem Betrieb.
2. Der Kunden hat die Ware unverzüglich – je nach Umfang der Lieferung ggf. durch Vornahme von Stichproben in ausreichender Anzahl – zu prüfen und zu untersuchen. Wenn
die Lieferung auf Wunsch des Kunden an einen Dritten – etwa den Abnehmer des Kunden
– erfolgt, so hat der Kunde eine unverzügliche Prüfung und Untersuchung sicherzustellen.
3. Etwaige offensichtliche Mängel, Mindermengen oder Falschlieferungen hat der Kunde
unverzüglich uns gegenüber zu rügen; das Transportpersonal ist zur Entgegennahme von
Rügen nicht befugt. Erfolgt die Rüge nicht unverzüglich, kann der Kunde aus den offensichtlichen Mängeln keine Rechte herleiten.
§ 12 Lieferungsmodalitäten
1. Sämtliche Preise verstehen sich – vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen – ab unserem Betrieb. Eine Versendung erfolgt nur auf Verlangen des Kunden. Frachtfreie Lieferungen erfolgen innerhalb von 150 km im Umkreis unseres Betriebes ab € 750,-. Für darunter liegende Warenwerte berechnen wir einen Frachtkostenanteil.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware geht mit der Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über.
3. Europaletten, CC-Container und ähnliche Transportverpackungen müssen bei Lieferung
getauscht werden. Erfolgt der Tausch nicht, werden Nutzungsentgelte berechnet. Pfandkisten und Trays werden in üblicher Höhe berechnet, das Pfand bei unbeschädigter und
sauberer Rückgabe erstattet.
4. Die Anlieferung durch uns erfolgt nur, soweit durch LKW frei befahrbare Straßen vorhanden sind. Das Abladen erfolgt durch den Kunden.
§ 13 Gewährleistungseinschränkung
1. Macht der Kunde berechtigte Gewährleistungsansprüche geltend, so sind wir zunächst nur
zur Nacherfüllung verpflichtet. Verweigern wir die Nacherfüllung oder schlägt diese fehl,
kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis mindern oder
vom Vertrag zurücktreten.
2. Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten. Abweichend hiervon gelten die
gesetzlichen Verjährungsfristen, wenn der Kunde uns berechtigt im Rahmen des Lieferantenregresses in Anspruch nimmt.
3. Verletzt der Kunde seine ihm nach § 11 obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten,
so kann er nach Maßgabe der Regelung in § 11 seine Gewährleistungsrechte verlieren.
Wenn es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt, gilt dies gemäß den Regelungen des § 377 HGB auch für den Fall des Lieferantenregresses.
4. Der Kunde hat nicht offensichtliche Mängel (verdeckte Mängel) unverzüglich nach Entdeckung zu rügen, spätestens jedoch innerhalb eines Jahres nach Lieferung.
5. Zeigt der Kunde Mängel an, so hat er uns Gelegenheit zu geben, diese selbst zu untersuchen und/oder durch von uns beauftragte Dritte untersuchen zu lassen. Beauftragt der
Kunde selbst Dritte – insbesondere Gutachter – mit der Untersuchung der Ware bzw. Feststellung etwaiger Mängel, so sind wir zur Übernahme der dadurch entstehenden Kosten
nur verpflichtet, wenn tatsächlich von uns zu vertretende Mängel festgestellt werden und
wir der Beauftragung vorher schriftlich zugestimmt haben; dies gilt nicht, soweit wegen
der Dringlichkeit der Beweissicherung eine unverzügliche Begutachtung objektiv erforderlich ist.
6. Schadenersatzansprüche des Kunden sind gemäß § 14 begrenzt bzw. ausgeschlossen.
§ 14 Schadenersatzansprüche des Kunden / Transportschäden
1. Soweit dem Kunden Schaden- oder Aufwendungsersatzansprüche wegen Mängeln zustehen, die nicht durch die vorstehenden Vereinbarungen oder § 14 Abs. 2 ausgeschlossen
sind, verjähren diese in 12 Monaten.
2. Alle übrigen Schaden- oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden – mit Ausnahme
der in § 14 Abs. 3 benannten – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus Schuldverhältnissen oder unerlaubten Handlungen sind ausgeschlossen.
3. Schadenersatzansprüche des Kunden sind nicht ausgeschlossen, hinsichtlich
a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
b) Sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
4. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt auch auf Transportschäden zu untersuchen.
Werden Transportschäden festgestellt, so hat der Kunde diese schriftlich festzuhalten und
vom Transporteur unterzeichnen zu lassen und das Schriftstück mit der Schadensmeldung
uns unmittelbar zu übergeben.
5. Für Transportschäden haften wir – vorbehaltlich § 14 Abs. 3 – nicht.
§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus Verträgen zwischen uns und dem Kunden ist der Ort
des Lieferanten.
2. Es gilt – auch bei Verträgen mit Auslandsberührung – ausschließlich deutsches Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und dem Kunden ist der
Gerichtsstand der Ort des Lieferanten vereinbart.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Gestaltung: Wiggenhauser & Woodtli GmbH, Benken ZH, Schweiz
Grün
Rot
Gelb
Blau
Schwarz 1
Schwarz 2
Schwarz 3
Schwarz 4
Schwarz 5
Schwarz 6
Schwarz 7
Schwarz 8
Schwarz 9
Schwarz 10
Schwarz 11
Schwarz 12
Schwarz 13
1,79 €
2,29 €
2,99 €
3,99 €
4,49 €
4,99 €
5,49 €
6,99 €
8,99 €
9,99 €
12,95 €
14,95 €
19,95 €
22,45 €
24,95 €
27,95 €
69,95 €
Schwarz I
2,99 €
Schwarz II
3,99 €
Schwarz III
4,99 €
Schwarz IV
5,99 €
Schwarz V
6,99 €
Preise für Solitärpflanzen auf Anfrage
Bei Bestellungen von 1–5 Pflanzen berechnen wir einen
Mindermengenzuschlag von 0,30 €.