Rundschreiben vom 15.11.2015

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Rundschreiben vom 15.11.2015
Hopfenring/ER Information 15. Seite 1 von 6
[[Ne uerBrief]]
Hopfenring e. V.
Für Qualität und Nachhaltigkeit im Hopfenbau
Hopfenring e. V.
Kellerstr. 1
85283 Wolnzach
Telefon 08442 / 957300
Telefax 08442 / 957333
E-Mail: [email protected]
home: www.hopfenring.de
Bankverbindung:
IBAN E98721516500000047217
BIC BYLADEM1PAF
USt-ID DE128601421
Steuer Nr. 124/109/10355
Hopfenring e. V., Kellerstr. 1, 85283 Wolnzach
5650
Hans Schmid
Laimnau
Ritterstr. 17
88069 Tettnang
Hopfenring-Information vom 05.11.2015
Veranstaltungen und Hinweise
Fortbildungsveranstaltungen der LfL
• BiLa-Seminar „Hopfenbau“
Im Rahmen des Bildungsprogramms Landwirt (BiLa) bietet das Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten Abensberg für
die ganze Hallertau ein Schwerpunktseminar
zum Thema Hopfenbau an. Zielgruppe sind
Hofnachfolger und/oder Ehepartner mit außerlandwirtschaftlicher Ausbildung bzw. Hopfenpflanzer, die ihr Grundlagenwissen an 4
Abenden auffrischen wollen.
Unkostenbeitrag:
35 €
Termine: 05.11./ 12.11./ 19.11./ 26.11.15,
jeweils 19.00 – 22.15 Uhr
Ort:
Landwirtschaftsschule Abt. HW
Jahnstr. 2, 93326 Abensberg
Anmeldung am AELF Abensberg bei Fr.
Oberhofer unter Tel.: 09443/704-152 oder
Hr. Schneeweis-Müller, Tel.: 09443/704-120
Referent und Infos J. Portner, LfL-Hopfenberatung Wolnzach, Tel.: 08442/957-400
• Grundlagensemin.r „Hopfentrocknung“
In dem Seminar werden von Herrn J. Münsterer die physikalischen Grundlagen und
Zusammenhänge der Trocknung erklärt.
Ferner wird aufgezeigt, wie eine Optimierung der Hopfentrocknung mittels graphischer Aufbereitung wichtiger Messwerte erreicht werden kann.
Termin: 01. Dezember 2015,
9.00 – 12.00 Uhr
Ort:
Hopfenforschungsinstitut
Hüll,
„Holzhaus“ Seminarraum)
Anmeldung unter Tel.: 08442/957-400
LfL
• Grundlagenseminar „Konditionierung
von Hopfen“
Wechselnde Witterungsverhältnisse beeinflussen den Feuchtigkeitsausgleich und erschweren die Einstellung des optimalen Wassergehalts des Hopfens.
Herr J. Münsterer zeigt in diesem Seminar auf,
welche Grundsätze und Zusammenhänge bei
der Einstellung und Steuerung von Belüftungsanlagen beachtet werden sollten, damit
der gewünschte Wassergehalt des Hopfens
bei jeder Witterung erreicht werden kann.
Termin: 08. Dezember 2015,
9.00 – 12.00 Uhr
Ort:
Hopfenforschungsinstitut Hüll,
„Holzhaus“ (Seminarraum)
• Seminar „Einsatz alternativer Energiequellen bei der Hopfentrocknung“
In vielen Hopfenbaubetrieben ist bereits eine
Biomasseheizung vorhanden oder in Planung.
Herr Gerd Obernöder, Energieberater bei
LandschafftEnergie am AELF Ingolstadt und
Herr J. Münsterer zeigen Fördermöglichkeiten
und Voraussetzungen für einen effektiven Einsatz alternativer Energiequellen bei der Hopfentrocknung auf.
Termin: 10. Dezember 2015,
9.00 – 12.00 Uhr
Ort:
Hopfenforschungsinstitut Hüll,
„Holzhaus“ (Seminarraum)
Hopfenring Information vom 05.11.2015
• Workshop „Hopfentrocknung“
In diesem Workshop tauschen Hopfenpflanzer, die mindestens 1 Saison oder länger
Messgeräte zur Anzeige, Aufzeichnung
und/oder Regelung von Temperatur und
Luftfeuchte in Hopfentrocknungs- und Konditionierungsanlagen eingesetzt haben, ihre
Erfahrungen aus und lösen unter Anleitung
von Hr. J. Münsterer aufgetretene Fragen
und Probleme.
Die Gruppeneinteilung erfolgt in Abhängigkeit von der verwendeten Technik.
Termin:
17. Januar 2016,
9.00 – 12.00 Uhr
Ort:
Hopfenforschungsinstitut Hüll,
„Holzhaus“ (Seminarraum)
Voraussetzung: Der Teilnehmer berichtet
über sein betriebliches System und stellt es
zur Diskussion.
Eine Anmeldung bei der Hopfenberatung
unter Tel.: 08442/957-400 ist erforderlich.
• Workshop „Bewässerung“
(für Betriebe mit Bewässerungserfahrung)
In diesem Workshop tauschen Hopfenpflanzer, die mindestens 1 Saison oder länger
eigene Hopfenflächen bewässert haben, ihre
Erfahrungen aus und lösen unter Anleitung
von Hr. J. Münsterer und Hr. S. Fuß aufgetretene Fragen und Probleme.
Termin: 16. Februar 2016,
9.00 – 12.00 Uhr
Ort:
Hopfenforschungsinstitut Hüll,
„Holzhaus“ (Seminarraum)
Voraussetzung: Der Teilnehmer berichtet
über sein betriebliches Bewässerungssystem
und stellt es zur Diskussion.
Eine Anmeldung bei der Hopfenberatung
unter Tel.: 08442/957-400 ist erforderlich.
• Hopfenbauversammlungen
der LfL mit den Ämtern für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten finden in der Zeit
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vom 25. Januar bis 05. Februar 2016 statt. Die
genauen Termine und Orte werden in der Hopfenrundschau, über Ringfax und im Internet
bekannt gegeben.
KULAP-Antragstellung 2016 – Mulchsaat bzw. Winterbegrünung im Hopfen
Derzeit kann noch keine verbindliche Auskunft
über die Möglichkeit einer Antragstellung und
ggfs. deren Umfang gegeben werden, da erst
gegen Ende des Jahres die für eine Antragstellung notwendigen Finanzmittel feststehen. Sofern eine Neuantragstellung möglich ist, wird
diese voraussichtlich ab 01.02.2016 erfolgen
und vermutlich die Maßnahmen zum Gewässerschutz (z.B. Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten; Mulchsaatverfahren bei Reihenkulturen, Gewässer- und Erosionsschutzstreifen)
umfassen.
Flächenzu- und -abgänge melden
Meldungen von Flächenzu- bzw. -abgängen
sind ab Mitte November möglich und sollten mit
Hilfe der bekannten Formblätter dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten bis spätestens 29. Januar 2016 mitgeteilt werden. Eine telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter des
jeweiligen Amtes für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten ist grundsätzlich sinnvoll. Gehen
ausschließlich ganze Feldstücke zu oder ab,
sollte die Meldung grundsätzlich online erfolgen.
Unabhängig von der Meldungsart ist jedoch die
zeitnahe d. h. umgehende Meldung von vollzogenen Flächenänderungen (z. B. wegen Zubzw. Verpachtung, Kauf, Verkauf) eine wichtige
Voraussetzung, damit die Vorteile der elektronischen Antragstellung auch 2016 genutzt
werden können.
Ringinfo & Ringservice
HR
Nährstoffvergleich erledigen
Bei Fragen nutzen Sie unser Beratungstelefon 0800-957 3000
Alle Betriebe über 10 ha LF oder 1 ha Hopfen müssen für N und P bis 31. März des
Folgejahres einen Nährstoffvergleich erstellen (EDV Programme bzw. Ringwart).
Den gelben Erfassungsbogen zur Erstellung
des Nährstoffvergleichs erhalten Sie durch
Ihren Ringwart oder in der HR-Geschäftsstelle.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt seit 2006
mindestens 7 Jahre.
Sie können den Erhebungsbogen auch unter
www.hopfenring.de Rubrik „ich brauch“ ausdrucken.
Bei CC-Kontrollen gibt der Nährstoffvergleich
nicht selten Grund für Beanstandungen.
Hopfenring Information vom 05.11.2015
Der Boden - Ihr Kapital!
Die regelmäßig durchgeführte Bodenuntersuchung auf Nährstoffe und Stickstoff ist ein
wichtiger Bestandteil in der Produktionstechnik. Mit der Bodenuntersuchung erhalten Sie
- einen Überblick über die Nährstoffversorgung, die Bodenart und die Kalkversorgung Ihrer Schläge,
- eine bedarfsgerechte Düngungsempfehlung für Ihre angegebenen Kulturen,
- die Grundlage für Ihre betriebliche Düngeplanung unter Berücksichtigung evtl.
vorhandener organsicher Dünger
Bei Bedarf können Sie eine professionelle
Düngeplanung und Beratung durch einen
Fachberater des HR beauftragen.
Für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen
ab einer Größe von 1 Hektar ist mindestens
alle 6 Jahre eine Bodenuntersuchung vorgeschrieben. Als Stichtag gilt das Datum der
letzten Befunderstellung, d. h. spätestens 6
Jahre nach diesem Stichtag muss das neue
Bodenuntersuchungsergebnis
vorliegen,
auch für Pacht- und Tauschflächen.
Neben pH-Wert, Phosphat und Kali können
insbesondere in viehlosen Ackerbaubetrieben zusätzliche Untersuchungen auf Magnesium und die Spurennährstoffe Bor, Kupfer,
Mangan und Zink wertvolle Hinweise auf
mögliche Mangelsituationen geben.
Im Hopfenbau wird bei Verdacht auf Spurenelemente-Mangel die zusätzliche Untersuchung auf Magnesium, Bor und Zink empfohlen. Besonders bei den heuer gut sichtbaren
„Problemstellen“ lohnt es sich, gesonderte
Proben zu ziehen und über das StandardPaket hinaus auf Spurenelemente untersuchen zu lassen.
Für KVA-Betriebe gilt ein 4-jähriger Untersuchungsturnus wobei die Untersuchung auf
Magnesium Pflicht ist.
Die Probenahmetiefe für die Standard-BU
beträgt bei Grünland 10 cm, bei Ackerland
und Hopfen 15 - 20 cm. In Hopfengärten soll
die Probenahme, nach Anleitung der LfL, nur
auf den Bifängen erfolgen.
Die Untersuchung erfolgt in anerkannten
Laboren auf der Basis bewährter Untersuchungsmethoden
Von Labor-Probeneingang 01.08.2015 bis
31.07.2016 gelten folgende Untersuchungspreise (netto):
Betriebspauschale
10,00 €
Standarduntersuchung je Probe
5,70 €
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Als Zusatz zur Standarduntersuchung:
Magnesium (Pflicht im KVA)
3,25 €
Bor, Natrium, Mangan, Kupfer,
Zink, Eisen (je Element)
5,00 €
Spurennährstoffe im Paket
9,55 €
Für Ackerland: Bor, Kupfer, Mangan, Zink
Für Grünland: Kupfer, Mangan, Natrium, Zink
Organische Substanz
Gesamt-N
Kalifixierung
9,45 €
9,85 €
11,45 €
Aktuelle BU-Preise können Sie im Internet
unter www.hopfenring.de => Aktuell =>
Preisliste einsehen.
Anmeldung bei Ihrem Ringwart! Adresse und
Telefonnummer siehe Ringwarteverzeichnis
im „Grünen Heft“ auf Seite 29.
Änderungen bei den Ringwarten:
Lkr. PAF: Seit 01.10.2015 ist Herr Christian
Ostler neuer Ringwart und löste damit Herrn
Matthias Amberger ab. Herr Ostler ist unter
folgenden Kontaktdaten für Sie erreichbar:
Kysostr. 30, Geisenhausen, 85301 Schweitenkirchen. Tel. 08441 / 87 14 17, Fax 08441
/ 87 14 16, Mobil 0160 / 97 50 76 04,
E-Mail: [email protected]
Lkr. FS: Zum 30.11.2015 wird Herr Anton
Krimmer seine Tätigkeit als Ringwart beenden. An seiner Stelle wird zum 01.12.2015
Herr Josef Burger diese Funktion übernehmen. Herr Burger ist unter folgenden Kontaktdaten für Sie erreichbar:
Berghaselbach 25, 85395 Wolfersdorf.
Tel. 08168 / 15 31, Fax 08168 / 22 96 12,
Mobil 0151 / 55 47 88 44
E-Mail: [email protected].
Wir bitten Sie, den beiden neuen Ringwarten
das gleich hohe Vertrauen zu schenken wie
ihren Vorgängern.
Herrn Amberger und Herrn Krimmer danken
wir an dieser Stelle herzlich für ihre langjährige zuverlässige und sehr engagierte Tätigkeit im Rahmen der Bodenuntersuchung und
Erstellung der Nährstoffvergleiche für unsere
Mitglieder und wünschen Ihnen Gesundheit
und Erfolg.
HOPFEN-BETRIEBSKALENDER 2016
Der HOPFEN-BETRIEBSKALENDER erscheint in 2016 bereits zum fünften Mal.
Den Kalender erhalten Sie kostenlos in der
HR – Geschäftsstelle und bei den kommenden Veranstaltungen des Hopfenrings ab
Dezember 2015.
Hopfenring Information vom 05.11.2015
Pflanzenschutzdokumentation
Werden Pflanzenschutzmittel angewendet,
besteht eine Aufzeichnungspflicht zur Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen,
welche auch im Rahmen der CC-Kontrollen
überprüft werden.
Aufzuzeichnen sind (Schlag):
Anwendungsdatum; Anwendungsgebiet (Kultur); jeweilige Anwendungsfläche (Schlag,
Feldstück oder Bewirtschaftungseinheit, Teilfläche); verwendete Pflanzenschutzmittel
(vollständiger Name); Aufwandmenge (in kg
oder l); Name des Anwenders.
Die Aufzeichnungen sind bis spätestens
31.12. des Jahres abzuschließen und 3 Kalenderjahre aufzubewahren.
Unsere Ringfachberater können Sie bei Bedarf unterstützen.
Beratungstelefon 0800 / 957 3000
Feldmäuse
Durch die trockene Witterung des Sommers
und dem hohem Anfangsbefall von Nagern
konnten sich die Populationen mit Feld- und
Schermäusen zum Teil sehr stark vermehren. Vor allem Hopfengärten mit starkem
Zwischenfruchtbewuchs sind besonders gefährdet.
Da eine chemische Bekämpfung derzeit
nicht zugelassen ist, sind nur vorbeugende
Bekämpfungsmaßnahmen möglich. Um die
Population zu dezimieren, sollte im Herbst
darauf geachtet werden, alle Rückzugsmöglichkeiten zu reduzieren. Zudem werden die
Gänge im Bifangbereich nur durch Anrainen
freigelegt.
Eine stark entwickelte Zwischenfrucht ist
abzumulchen oder flach einzuarbeiten.
Eine Bodenbearbeitung ist jedoch nur
zulässig, wenn die Fläche nicht als KULAP-Winterbegrünung (A32 oder B35)
dem jeweiligen AELF gemeldet wird.
Bei KULAP-Mulchsaatverfahren (A33 oder
B37) besteht keine Möglichkeit zur Bodenbearbeitung!
Jedoch darf ein üppiger Bestand im Bedarfsfall bei beiden KULAP-Programmen handhoch abgemulcht werden.
Nachhaltigkeit im dt. Hopfenbau
Um auch nächstes Jahr wieder als nachhaltig wirtschaftender Betrieb registriert zu gelten, muss der NH-Selbstcheck bis spätestens zum 15. Mai 2016 über die Internetplatt-
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form ausgefüllt werden. Dies gilt auch für
Betriebe, die sich bereits heuer dem Nachhaltigkeitssystem angeschlossen haben.
Sie können bereits jetzt ihren Hopfenbaubetrieb für das Erntejahr 2016 als nachhaltig
wirtschaftend registrieren.
Unter www.hopfenring.de, Rubrik Nachhaltigkeit, finden Sie weitere Informationen zum
Thema Nachhaltigkeit, sowie den Zugang
zum NH-Selbstcheck.
Staplerführerschein
Der Gabelstapler kommt in immer mehr Betrieben zum Einsatz. Für alle Personen die
mit dem Gabelstapler fahren, sowohl Betriebsleiter, Familienangehörige wie auch
Saisonarbeiter, sind nachfolgende Termine
gedacht. Damit die Kosten nicht zu groß
werden, können wir Ihnen folgendes anbieten:
Kosten für den Erstgeschulten in einem Betrieb: 125,- Euro (netto, + 23,75 Euro MwSt =
148,75 Euro) wie bisher. Für jeden weiteren
Teilnehmer aus dem gleichen Betrieb betragen die Kosten nur noch 80,- Euro (netto, +
15,20 Euro MwSt = 95,20 Euro). Zwei Termine können wir noch zur Auswahl anbieten:
1. Kurs für Frauen: Sa. 14. November
2. Kurs allgemein:
Sa. 28. November
Jeweils von 09.00 Uhr bis 16:00 Uhr
Der Kurs findet jeweils im Hopfenbetrieb
Johann Brenner, Eja 1 in 85276 Pfaffenhofen/Ilm statt.
Kursinhalte u.a.: Basiswissen Stapler, Arbeitsbühne, Anhänger-Verziehen, Anbaugeräte. Der Fahrausweis wird unmittelbar nach
Bestehen der Prüfung ausgestellt.
Hinweis: Eine theoretische Prüfung ist für
Polen und Serbokroaten auch in der eigenen
Sprache möglich.
Bei Interesse melden Sie sich bitte in der
Geschäftsstelle des Hopfenrings an.
Hopfen-Qualitätsmanagementsystem
nach ISO 9001:2008 nutzen
Sie wollen Ihren Betrieb besser strukturieren
oder spezialisieren und zu einer nachhaltigeren Hopfenerzeugung führen. Dann sollten
Sie in Ihrem Betrieb das Hopfen-Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO
9001:2008 einführen und nutzen. Bei erfolgreicher Teilnahme erreicht Ihr Betrieb bis zur
Hopfenernte 2016 die Zertifizierung.
Hopfenring Information vom 05.11.2015
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Ihre Vorteile:
- Investitionsförderung (EIF) für Gerüstanlagen incl. Pflanzmaterial mit bis zu 15%
der Nettoinvestitionssumme.
- Rechtssicherheit durch aktuelle Information (CrossCompliance, Nachhaltigkeit)
- Effiziente Betriebsplanung und Betriebskostensenkung
- Qualitätsverbesserung im Anbauprozess
(„Energie Pass Hopfen“)
- Fachseminare, Lehrgänge, Vorträge zu
hopfenbaulichen Themen
- Verbesserung durch individuelle Betriebsberatung
Die „ISO-Hopfen“ gibt es nun seit 16 Jahren.
Derzeit sind 156 deutsche Erzeugerbetriebe
ISO - zertifiziert. Wenn Sie an der „ISOHopfen“ interessiert sind, dann laden wir Sie
herzlich zu unserer Infoveranstaltung am
16.11.2015 um 10:00 Uhr ins Haus des
Hopfens / Magnum ein.
liche und nicht landwirtschaftliche Abnahmestellen in allen Anbauregionen.
HR – Beratung: neutral & kompetent
Gebietsversammlungen 2016
Zum Jahresbeginn 2016 informieren wir Sie
wieder im Rahmen unserer Gebietsversammlungen über aktuelle Themen.
12.01. Koppenwall, GH Zieglmeier, 19 Uhr
13.01. Marching, GH Paulus, 19 Uhr
14.01. Uttenhofen, GH Neumeir, 19 Uhr
18.01. Biburg, GH Wurmdobler, 13:30 Uhr
19.01. Aiglsbach, GH Hillerbrand, 19 Uhr
20.01. Osseltshausen, GH Siebler, 19 Uhr
21.01. Lilling, GH Pingold, 14 Uhr
21.01. Spalt, GH Wittelsbacher Hof, 19 Uhr
Auch in den Wintermonaten bietet Ihnen die
Fachberatung des Hopfenrings ein breites
Beratungsangebot an:
Planung Dünger & Pflanzenschutz
Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Betriebsbezogene CC-Beratung
Prüfung von Aufzeichnungen und Unterlagen für mögl. Betriebskontrollen
Technikberatung zur Ernte- und
Trocknungstechnik mit folgenden
Schwerpunkten:
o Dimensionierung
o Leistungssteigerung
o Energieeinsaprung
o Gesamtkonzept von der Befüllung bis zur Konditionierung
für Alt- und Neubauten.
Unter der kostenfreien Service-Rufnummer
0800-957 3000 erhalten Sie zu den üblichen
Bürozeiten von den Ringfachberatern Auskünfte zu hopfenbaulichen Fragen.
Strompreis ermitteln und vergleichen!
Haben Sie schon mal ihren Strompreis je
kWh ermittelt? Gesamtbruttopreis = Rechnungsbetrag
dividiert
durch
GesamtKilowattstunden (kWh). Sie werden erstaunt
sein was da zusammenkommt.
Mit dem günstigen Stromangebot von
e.optimum, speziell für die Mitglieder des
Hopfenrings, haben Sie eine klare Alternative. Diese steht allen HR Mitgliedern offen,
mit oder ohne Hopfenbau, für landwirtschaft-
Von unseren 1500 Mitgliedern (mit und ohne
Hopfenanbau) haben bereits 930 Mitglieder,
eoptimum zu ihrem Stromlieferanten gewählt
und profitieren von einem fairen und transparenten Strompreis (keinen Grundpreis, keine
versteckten Kosten).
Machen Sie einen Angebotsvergleich, bevor
Sie sich längerfristig binden. Einfacher können Sie nicht sparen.
Wechseln ist einfach: Ein Anruf bei Gebietsleiter Herrn Degenbeck, Tel. 0160/4438934,
genügt, er beantwortet Ihre Fragen, macht
Ihnen eine Vergleichsrechnung und erledigt
die Formalitäten für den Anbieterwechsel.
Auskünfte erhalten Sie auch in der HRGeschäftsstelle, Telefon 08442/957 300 oder
im Internet unter www.eoptimum.de.
Veranstaltungen des Hopfenrings
Mitgliederversammlung 2016
Termin:
01.03.2016, Beginn 19:00 Uhr
Ort:
GH Hillerbrand, Aiglsbach
Einhebung der Siegelgebühr
Die Siegelgebühr für das amtliche Bescheinigungsverfahren (Hopfenzertifizierung) wird
am 01.12.2015 durch das LKP Ihrem Konto
belastet.
Durch die rationelle Arbeitsweise beim Hopfenring konnte die Gebühr bei 1,30 ct netto
pro kg/brutto Hopfen gehalten werden.
Bei manueller Erfassung der Waagscheindaten durch den HR bleibt die Gebühr ebenfalls
unverändert bei 1,88 ct/kg/brutto.
Für die elektronische Herkunftsausstellung
werden zusätzlich für Rechnung des Hopfenpflanzerverbandes mit separater Lastschrift 0,12 ct/kg (netto) abgebucht.
Hopfenring Information vom 05.11.2015
Förderantrag für das kostenfreie Beratungstelefon Hopfen einsenden
Mit Schreiben vom 13.07.2015 haben wir
unseren Mitgliedern mit Hopfenanbau in
Bayern einen Förderantrag zugeschickt mit
der Bitte, uns diesen unterschrieben per Fax
oder Post zurück zu senden. Über den Anlass und den finanziellen Vorteil haben wir
Sie dabei ebenfalls informiert. Der Rücklauf
liegt derzeit bei über 60 %.
Wir bitten hiermit alle potentiellen Beratungsanrufer um baldige Zusendung der
noch ausstehenden Förderanträge. Durch
die Förderanträge wird die Telefonberatung
des HR unter der Beratungsnummer
0800/957 3000 mit Fördermitteln für Sie weiterhin kostenfrei sichergestellt.
Sollten Sie Ihren Förderantrag verlegt haben,
können Sie sich diesen downloaden unter
www.hopfenring.de/Aktuell/Rundschreiben.
Technikberatung – Weitergabe von
erprobtem Fachwissen
Während der diesjährigen Ernte konnte in
großem Maße Praxiserfahrung bezüglich der
Technik zur Verbesserung von Luft- und
Wärmeverteilung in Darren gesammelt werden.
Eindeutig zeigte sich, dass die Einbauvorschläge unserer Technikberatung eine herausragende Gleichmäßigkeit im Hinblick auf
die Luft- und Wärmeverteilung bewirkten.
Dies funktionierte herstellerunabhängig, sowohl bei liegenden als auch bei stehenden
Warmlufterzeugern.
Dieses erprobte Fachwissen können wir jetzt
an weitere Beratungskunden zur Verbesserung ihrer Luft- und Wärmeverteilungen bei
der Trocknung weitergeben.
Abgeleitet aus den Erkenntnissen der Kleintrocknungsversuche der letzten Jahre, wurde
eine neue Regelstrategie praxiserprobt, bei
der Hopfen rein temperaturgesteuert die einzelnen Trocknungsabschnitte durchläuft.
Unabhängig von ihrer Leistungscharakteristik, werden die Gebläse neuerdings nach der
Leistungsvorgabe geregelt und nicht, wie
bislang üblich, über die Luftgeschwindigkeit.
Daraus resultiert eine optimale Ausnutzung
der installierten Gebläseleistung unabhängig
vom verbauten Gebläsetyp.
Zusammen mit der vom HR empfohlenen
Einhaltung einer Mindestablufttemperatur
von ca. 28-30 °C nach dem Befüllen der Darre sowie einer Richttemperatur für den Kipp-
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zeitpunkt von ca. 35 °C, ergibt dies ein
schlüssiges, einfach umzusetzendes und
insbesondere betriebssicheres Trocknungskonzept.
In dieser genialen Einfachheit konnte dieses
mit Unterstützung des HR jetzt zum ersten
Mal verwirklicht werden.
Für den Pflanzer resultiert hieraus ein stark
vereinfachter Trocknungszyklus, welcher
sich immer im optimalen Temperaturbereich
abspielt. Falsche Kippzeitpunkte und ungünstige Entleerzeitpunkte während der kritischen Phase nach dem Befüllen der Darre
gehören damit der Vergangenheit an.
Das Endprodukt trägt den Namen BasicLine+
und ist in ausgereifter und bereits erprobter
Form ab sofort für alle Landwirte herstellerneutral im Fachhandel erhältlich.
Eine Erläuterung der Funktionsweise sowie
Informationen bezüglich technischer Fragen
und der Verfügbarkeit des Produkts erhalten
Sie durch unseren Technikberater.
Zur Erhaltung der Hopfenqualität und für
zügige Durchlaufzeiten ist der Einsatz von
Befeuchtungsmodulen bei der Konditionierung unabdingbar geworden.
Erstmals wurde von uns eine Mischvorrichtung zur Konditionierung von Hopfen vorgestellt, die mit einem auswaschbaren und hygienischen Kunststoff-Befeuchtungsmodul,
einem Tropfenabscheider sowie einem wasserdichten glasfaserverstärkten Gehäuse
ausgestattet ist.
Geregelt wird die Mischvorrichtung mittels
eines kostengünstigen und zuverlässigen
Industriereglers, der mit zwei Jalousieklappen und entsprechender Motorisierung eine
exakte Regelung der Gleichgewichtsfeuchte
nach dem bereits erprobten und standardisierten Sorptionsprinzip ermöglicht.
Aufgrund der ausgezeichneten Erfahrungswerte und der einfachen sowie kostengünstigen Nachrüstbarkeit wird der Hopfenring für
seine Mitglieder eine entsprechende Sammelbestellung organisieren.
Wir werden deshalb alle Interessenten, die
sich bereits gemeldet haben, in den nächsten Wochen kontaktieren.
Falls auch Sie Interesse an einer einfachen
und kostengünstigen Lösung zur Bereitstellung der optimalen Luftverhältnisse zur Konditionierung haben, kontaktieren Sie unsere
Technikberatung unter der kostenfreien Beratungs-Hotline 0800-957 3000.
Hopfenring Information vom 05.11.2015
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Sachkundefortbildungen des Hopfenrings: Termine Herbst 2015
Sachkunde - Scheckkarte:
Bis einschließlich 26.11.2015 können sachkundige Anwender von Pflanzenschutzmitteln Ihre
Sachkunde – Scheckkarte am zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragen. Bei Versäumnis des Termins gilt die Person als nicht sachkundig. Somit dürfen keine
PSM gekauft bzw. angewendet werden, bis die Scheckkarte erteilt wird.
Sachkunde – Fortbildung: (Erster Zeitraum endet am 31.12.2015)
Wer bisher noch keine Fortbildungsveranstaltung besucht hat, kann sich nachfolgend für die letzten Termine im Herbst 2015 anmelden.
Teilnahmeerklärung bitte per Fax oder Post an den HR faxen/einsenden. Auch eine Anmeldung
unter www.agrarberatung-bayern.de ist möglich.
Die Teilnahmegebühr beträgt 28,00 € zzgl. 19% MwSt., inkl. Schulungsunterlagen und Teilnahmebestätigung
Die vom Hopfenring angebotenen Sachkundefortbildungen sind für die Bereiche der Landwirtschaft, des Gartenbaus, der Forstwirtschaft sowie für alle weiteren Berufsgruppen die Pflanzschutzmaßnahmen durchführen, zum PS beraten oder PSM gewerbsmäßig abgeben, gültig!
Hiermit melde ich mich verbindlich zur nachfolgend angekreuzten Weiterbildungsmaßnahme zur
Sachkunde im Pflanzenschutz an. Diese Schulung (Dauer 4 Stunden) entspricht der Pflanzenschutzsachkundeverordnung in Verbindung mit § 9 Abs. 4 Pflanzenschutzgesetz.
Eine Teilnahme ist auch für Nichtmitglieder bzw. Mitglieder anderer Erzeugerringe zu den
gleichen Konditionen möglich!
□
□
Datum
Beginn
Veranstaltungsort
Veranstalter
17.11.2015
13:00 Uhr
GH Reich, Niederlauterbach
Hopfenring e.V.
24.11.2015
08:00 Uhr
GH Hillerbrand, Aiglsbach
Hopfenring e.V.
Rückantwort per Fax (08442 / 957 333) oder Post an Hopfenring e. V., Kellerstr. 1, 85283 Wolnzach
Teilnehmende Person/en:
1. Person:
Name: ________________________________
Vorname: __________________________________
Geburtsdatum: _________________________ Telefon-Nr.: ___________________________________
Straße, HS-Nr.:____________________________ PLZ, Ort: ___________________________________
2. Person:
Name: ________________________________
Vorname: __________________________________
Geburtsdatum: _________________________ Telefon-Nr.: ___________________________________
Straße, HS-Nr.:____________________________ PLZ, Ort: ___________________________________
Mit der Verrechnung der Teilnahmegebühr in Höhe von 28,- € (zzgl. 19 % MwSt.) je Teilnehmer bin ich einverstanden.
Ort, Datum ______________________________ Unterschrift ____________________________
Hopfenring Information vom 05.11.2015
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Anbaufläche und Ernteerträge 2015, Hallertau, SB Spalt und SB Kinding – Stand 02.11.2015
Sorte
HA
HE
PE
SE
HT
SR
OL
SD
NB
NU
HM
TU
MR
HS
ZU/SO
Hallert. Gesamt
Vorjahr
SB Spalt SB Kinding -
Altfläche
ha
Jung- Gesamtfläche fläche
ha
ha
555
1
907
43
2795
73
428
15
2680
110
356
32
62
66
28
5
149
1
136
1
1668
3
440
1
22
0
3411
425
333
164
13.970
940
13.418 1.048
Gesamtabwaage
t
Ertrag *
Ø
t/ha
Alphamenge Ertrag 2014
je Sorte/SB Gesamtfläche
t
t/ha
557
950
2868
443
2790
387
127
33
150
137
1671
440
22
3836
499
14.910
14.467
618,58
1353,03
3909,96
625,14
3876,58
541,54
96,23
39,58
180,23
247,22
2886,77
684,31
30,26
8033,83
681,25
23.804,51
33.173,09
1,11
1,42
1,36
1,41
1,39
1,40
0,76
1,19
1,20
1,80
1,73
1,55
1,36
2,09
1,37
1,60
2,29
16,7
31,1
176,0
20,0
182,2
13,5
5,6
2,1
9,7
22,7
363,7
88,3
3,2
1213,1
55,8
2.203,8
3.635,6
1,65
2,07
2,14
2,20
2,05
2,04
0,94
2,12
2,02
2,58
2,08
2,22
2,12
3,08
1,53
2,29
219
135
221,53
155,09
1,01
1,15
7,88
7,37
1,71
2,44
-
* Berechnungsformel Ertrag = Abwaagemenge (02.11.2015) : Gesamtfläche
Ergebnisse der NQF Hopfen, Ernte 2015 im Vergleich zu 2014 – Hallertau und Spalt
Anbaugebiet
Parameter /Jahr: Stand 02.11.15
Anzahl Proben
Wassergehalt
Blatt & Stängelanteil
Hopfenabfall
lose Doldenblätter
Partien mit Dolden Note 1
Partien mit Dolden Note 2
Partien mit Dolden Note 3
Partien mit Dolden Note 4
Partien mit Dolden Note 5
Ø Note bei Dolden
Gewicht. Saldo Qualtabelle 2003
Angekreuzte Merkmale:
Peronospora
Mehltau
Botrytis
Blattlaus
Rote Spinnmilbe
Minderschädlinge
Farbe
Geruch
Samen
Hallertau
2015
2014
7.707
9.657
9,2 %
9,3 %
0,8 %
0,5 %
1,0 %
0,6 %
19,3 %
21,5 %
15,0 %
9,3 %
60,7 %
48,0 %
18,7 %
28,6 %
3,2 %
8,1 %
2,3 %
6,0 %
2,2
2,5
0,56..
0,62..
2015
211
9,3 %
0,8 %
1,1 %
21,8 %
26,5 %
58,8 %
12,8 %
1,4 %
0,5 %
1,9
- 0,27..
2014
251
10,0 %
0,7 %
0,5 %
19,0 %
10,8 %
60,1 %
23,1 %
3,2 %
2,8 %
2,3
0,64..
0,2 %
25,2 %
2,2 %
0,0 %
8,8 %
0,0 %
66,9 %
0,1 %
0,5 %
0,0 %
9,5 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
45,5 %
1,4 %
0,0 %
4,0 %
25,5 %
3,2 %
1,6 %
0,0 %
0,0 %
73,3 %
2,4 %
13,9 %
3,6 %
37,3 %
13,3 %
5,1 %
0,2 %
0,0 %
83,3 %
0,1 %
6,0 %
Spalt
Hopfenring e. V., Kellerstr. 1, 85283 Wolnzach,
08442/ 957-300, 08442/957-333, GF L. Hörmansperger
LfL Arbeitsgruppe Hopfenbau/Produktionstechnik, Kellerstr. 1, 85283 Wolnzach,
08442/957-400, LD J. Portner