Bonitätsdaten von PrivatPersonen Wie viel Transparenz darf sein

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Bonitätsdaten von PrivatPersonen Wie viel Transparenz darf sein
forum.ksv Das Medium für
internationalen
Kreditschutz 02/2011
Bonitätsdaten von Privatpersonen
Wie viel Transparenz darf sein?
KSV1870 Präsident feiert Jubiläum
Dr. Heinz Zinner im Interview
P.b.b. Verlagspostamt 1010 Wien Zul.Nr. GZ 02Z030207
forum.ksv
Speed kills?
Sicher nicht im Inkasso
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Inhalt
Inhalt
cover
Bonitätsdaten: Wie viel Transparenz darf sein?
Im Spannungsfeld zwischen Geheimhaltung und Offenlegung. ........ 4
aktuell
Foto: Bildmaschine
Gefragt. Dr. Heinz Zinner feiert
10-jähriges Jubiläum an der Spitze des KSV1870. . ....................... 8
Hohe Spritpreise – und die Alternativen dazu.
Sollten Unternehmen besser „grün fahren“? .................................. 10
Bonitätsdaten: Wie viel Transparenz darf sein? S. 4
Seefestspiele Mörbisch.
„Der Zigeunerbaron“ von Johann Strauss. . .................................. 12
Optimieren und Gas geben. Die Air Liquide Austria
GmbH nutzt die KSV1870 Lösung „InsolvenzOnline“. ............... 14
„InsolvenzOnline“ – alles auf einen Blick. Informationen
zu übergebenen Insolvenzfällen rund um die Uhr. ....................... 15
Interim Management – Einsatzkräfte auf Zeit. Eine innovative
Antwort auf Engpässe in der Führungsriege von Unternehmen. .... 16
Foto: Martin Vukovits
Speed kills? Sicher nicht im Inkasso,
denn hier lautet das Motto „Speed ist Trumpf“. ............................ 18
Marktlückenfüller – Migranten als Unternehmer.
Selbstständig in der Nische. ......................................................... 20
Gefragt. S. 8
KSV1870 NEWS
Eventreihe für KSV1870 Online-Services .............................. 23
3. GSV-Bundeskongress in Bonn. Gläubigerschutzvereinigung
Deutschland e.V. diskutiert über neuen Gesetzesentwurf. .............. 24
Wer zählt die Häupter, nennt die Namen?
KSV1870 Mitarbeiter stellen ihr Know-how zur Verfügung. ........ 25
Foto: 2001 Brand X Pictures
Quergelesen.
Neue Fachbücher, die Praxiswissen vermitteln. ............................ 25
Speed kills? S. 18
Editorial
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KSV1870 Gläubigerschutz
Aktuelles aus Rechtsprechung und richterlicher Praxis. .................. 26
KSV1870 Akademie
Die aktuellen Schulungsangebote. ................................................ 28
KSV1870 Steuertipps
Wichtige Neuigkeiten und Änderungen
im Steuerrecht speziell für Unternehmer. ..................................... 29
KSV1870 Wirtschaftsbarometer
Flops & Tops in der österreichischen Wirtschaft. . .......................... 30
Impressum.................................................................................... 24
SEEFESTSPIELE
MÖRBISCH
INTENDANT
INTENDANT HARALD
HARALD SERAFIN
SERAFIN
Foto: Martin Vukovits
Editorial
Liebe Mitglieder,
ohne Bonitätsprüfung kein Kredit, weder für Unternehmen noch für Privatpersonen. Dieser einfache Sachverhalt birgt hierzulande immer wieder
ausreichend Sprengkraft, um die Gemüter zu erhitzen. Die eigene Bonität
wird vielfach als etwas Persönliches, ja gänzlich Privates betrachtet. Kredite
oder Leasingverträge sollen bei Bedarf aber dennoch gewährt werden. Ein
Widerspruch, für den im heutigen Wirtschaftsleben kein Platz ist und der
in dieser Form in anderen europäischen Ländern weniger stark ausgeprägt
ist. Lesen Sie dazu den Coverartikel von Dr. Christine Kary, die das Thema
Bonitätsprüfung und Datenschutz in Österreich näher beleuchtet und mit
anderen Ländern vergleicht.
Stichwort „andere Länder“: Heiß diskutiert wird in der Alpenrepublik nach
wie vor das Thema Migration. Die häufig negativ geführte Debatte hat uns
dazu bewogen, Unternehmer mit Migrationshintergrund in den Vordergrund zu stellen. Zu selten erfahren wir vom wirtschaftlichen Pioniergeist
zugezogener Entrepreneure, die Österreichs Wirtschaft als Arbeitgeber und
den Staat durch Steuerabgaben unterstützen. Ab Seite 20 finden Sie einige
Beispiele von erfolgreichen Unternehmern mit Migrationshintergrund, die
beschreiben, wie sie es trotz mancher Stolpersteine „geschafft“ haben und
in welchen Schwerpunktbranchen sie besonders erfolgreich unterwegs sind.
Ihre Berichte sind eine weitere Bestätigung dafür, dass den oft gescholtenen
Unternehmern nichts in den Schoß fällt. Der Schritt in die Selbstständigkeit ist mit viel Einsatz, Arbeit, aber auch einer gehörigen Portion Entschlossenheit verbunden.
Wirtschaftlicher Erfolg hängt aber von vielen Faktoren ab, in besonderem
Maße auch von den richtigen Mitarbeitern im Management. Was aber tun,
wenn Spitzenkräfte aus heiterem Himmel ausfallen? Interim Management
ist eine innovative Antwort, um temporäre Engpässe in der Führungsriege
von Unternehmen zu überbrücken. Im Gegensatz zu externen Beratern
werden Interim Manager Teil des Unternehmens und bringen diesem
viele Vorteile. Zwar führte diese Form der Personalbereitstellung in den
vergangenen Dekaden in Österreich ein eher stiefmütterliches Dasein, nun
aber steigt der Bedarf dafür zusehends. Informieren Sie sich und lesen Sie
mehr über diese Thematik ab Seite 16.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen weiterhin viel beruflichen Erfolg und
einen schönen Frühling.
von Johann Strauss
Ihr Heinz Zinner
14. Juli – 28. August 2011
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Seefestspiele Mörbisch. S. 12
22.12.2010 16:49:54
Foto: Bildmaschine
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Cover
Cover
Bonitätsdaten: Wie viel
Transparenz darf sein?
Immer wieder wird hierzulande heiß diskutiert, welche Bonitätsdaten über Privatpersonen wann, wo
und wie gespeichert werden dürfen. Ein Spannungsfeld zwischen Geheimhaltung und Transparenz.
Text: Christine Kary
B
eim Stichwort „Kredit“ denkt man meist an Bankgeschäfte und vielleicht noch an Leasing. Aber
auch Lieferanten, die ihren Kunden ein Zahlungsziel
einräumen, sind letztlich Kreditgeber. Und alle, die sich
in dieser Rolle wiederfinden, haben eines gemeinsam:
Sie benötigen Informationen über die Bonität ihrer Geschäftspartner. Auf welcher Grundlage und in welchem
Ausmaß Kreditauskunfteien solche Daten zur Verfügung
stellen, ist von Land zu Land unterschiedlich. Das österreichische Modell ist vom Prinzip der Gegenseitigkeit
geprägt: Kreditgeber tauschen ihre Zahlungserfahrungen
miteinander aus. „Für die Unternehmen ist das ein Aufwand, sie tun es aber, weil ihnen bewusst ist, dass auch
sie solche Informationen brauchen“, sagt Hans-Georg
Kantner, Leiter Insolvenz beim KSV1870. Um sich vor
schlechten Zahlern zu schützen, üben sogar direkte Konkurrenten Solidarität. Es nicht zu tun – frei nach dem
Motto „Wenn ich schon in die Falle getappt bin, soll es
meinen Mitbewerbern auch nicht besser gehen“ – „wäre
keine gute Idee und auch volkswirtschaftlich schlecht“,
stellt Kantner klar.
Kein Weg führt vorbei Mit der Bereitschaft der Unternehmen, die entsprechenden Informationen weiterzugeben, ist es aber noch nicht getan. Ebenso nötig sind
gesellschaftliche Akzeptanz und rechtliche Rahmenbedingungen, die einen Datenaustausch im nötigen Ausmaß erlauben. Naturgemäß steht das in einem gewissen
Spannungsfeld zum Datenschutz. Wolle man aber jede
Informationsweitergabe unterbinden, sei das „so ähnlich,
wie wenn man alle Fabriken zusperren wollte, damit wir
sauberes Wasser haben“, meint Kantner. Im Umgang
mit Daten brauche es vor allem Transparenz und klare
Regeln – und die Bereitschaft, auch die Interessenlage
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6
Cover
„Wenn man nur schwarze Flecken sehen darf, besteht die Gefahr,
dass man sie überbewertet.“
der anderen Seite zu berücksichtigen. Denn: „Niemand
ist hier nur Betroffener, jeder nützt auch selbst fremde
Daten.“ Aber welche Bonitätsinformationen dürfen nun
tatsächlich verwendet und wie lange dürfen sie gespeichert werden? Zumindest für den Bankenbereich ist das
in Österreich klar geregelt. Rechtsgrundlagen finden sich
in mehreren Gesetzen: Das Datenschutzgesetz normiert,
dass eine Datenverwendung nicht gegen schutzwürdige
Geheimhaltungsinteressen verstößt, wenn „überwiegende berechtigte Interessen“ die Verwendung erfordern.
Das Bankwesengesetz normiert eine Ausnahme vom
Bankgeheimnis für „allgemein gehaltene bankübliche
Auskünfte über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens“, und das Verbraucherkreditgesetz verpflichtet
Kreditgeber, die Bonität von Kreditwerbern zu prüfen
und dabei gegebenenfalls auch Datenbanken zu nützen.
Bescheide regeln Eintragungen Zur sogenannten
„Warnliste“ der Banken und ebenso zur Kleinkreditevidenz gibt es einen Musterbescheid, der festlegt, welche
Daten wie lange gespeichert werden dürfen.
Auf der „Warnliste“ scheinen, wie der Name schon
sagt, nur Negativinformationen auf. Eingetragen werden
können Kunden und Mitverpflichtete, wenn entweder
der Kunde sein Konto durch vertragswidrige Verwendung von Schecks, Bankomat- oder Kreditkarte unerlaubt überzogen hat oder wenn eine bestehende Kontooder Kreditverbindung aufgekündigt, fällig gestellt oder
in die Rechtsverfolgung übergeben wurde. Das allein
reicht aber noch nicht: Es muss sich um einen aushaftenden Betrag von mindestens EUR 1.000 handeln, der
in der im Fälligstellungs- oder Aufkündigungsschreiben
gesetzten Frist nicht vollständig gezahlt wurde und
über den in diesem Zeitraum auch keine andere Zahlungsvereinbarung zustande kam. Und es muss vor der
Fälligstellung oder Aufkündigung eine Mahnung erfolgt
sein. Darüber hinaus muss das Fälligstellungsschreiben
einen ausdrücklichen Hinweis enthalten, dass man in
die „Warnliste“ eingetragen wird. „Vergisst eine Bank
auf diesen Hinweis, kann sie sogar schadenersatzpflichtig
werden“, so Rainer Knyrim, Datenschutzexperte bei
Preslmayr Rechtsanwälte. Wird die Forderung bestritten,
muss auch das in der Liste vermerkt werden. Ebenso ist
ersichtlich zu machen, wenn nach der Eintragung doch
noch eine Zahlungsvereinbarung getroffen wird. Die
vollständige Bezahlung der offenen Forderung ist ebenfalls einzutragen, drei Jahre danach sind die Daten des
Betroffenen zu löschen. Wird die Schuld auf eine andere
Weise getilgt, bleibt der Eintrag sieben Jahre erhalten.
Auch Positives vermerkt Anders als die „Warnliste“
enthält die Kleinkreditevidenz (KKE) auch Positivdaten.
Im Klartext: „Man sieht, ob jemand einen Kredit hat“,
so Knyrim. Eingetragen werden Privatkredite, Überziehungsrahmen oder Leasingverträge über mehr als EUR
300. Ebenso wird vermerkt, wenn ein Kreditantrag
in entsprechender Höhe wegen mangelnder Bonität
abgelehnt wird. Konkret werden Name, Adresse und
Geburtsdatum des Kreditnehmers und allfälliger Mitverpflichteter eingetragen“, so Gerhard Wagner, Prokurist
der KSV1870 Information GmbH. „Außerdem die Art
des Kredites, die Höhe und die Laufzeit.“ Und allfällige
Zahlungsschwierigkeiten, die auch dazu führen, dass die
Daten länger im Verzeichnis bleiben. Wird der Kredit
anstandslos zurückgezahlt, ist der Eintrag 90 Tage später
zu löschen, gab es Probleme, erfolgt die Löschung erst
fünf Jahre nach vollständiger Tilgung. Wird die Schuld
nicht vollständig beglichen, sondern tritt ein anderes
schuldbefreiendes Ereignis ein, bleibt der Vermerk sogar
sieben Jahre lang erhalten. Dagegen findet man einen
Hinweis auf einen abgelehnten Kreditantrag nur sechs
Monate lang.
Information als Verpflichtung Insgesamt seien rund
vier Millionen Kreditverhältnisse in der KKE gespeichert, berichtet Wagner. „Und auch die Möglichkeit
der Selbstauskunft wird eifrig genutzt.“ Dabei können
Verbraucher abfragen, welche Angaben über sie in
Cover
„Die Möglichkeit der Selbstauskunft beim KSV1870 wird
von Privatpersonen eifrig genutzt.“
dem Verzeichnis enthalten sind. Für Bonitätsdateien
im Nicht-Bankenbereich ist es, so Kantner, gesicherter
Rechtsbestand, dass Negativdaten verwendet werden
dürfen – jedenfalls dann, wenn es um qualifizierte Verstöße gegen Vertragspflichten geht. Denn: „Wer einen
Vertrag nicht erfüllt, handelt rechtswidrig. Informiert
ein Gläubiger einen anderen darüber, kann der Schuldner ja kaum argumentieren, dass er ein überwiegendes,
berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat.“ Es müssen
aber im Ergebnis auch Unternehmen, die keine Banken
sind, über die Bonität ihrer Geschäftspartner ausreichende Erkundigungen einziehen - das gebietet schon
die Sorgfaltspflicht des „ordentlichen Geschäftsmannes“
(§ 25 GmbHG) bzw. des „ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters“ (§ 84 AktG). Es nicht zu tun
und trotzdem Kredit zu geben, wäre letztlich fahrlässig.
In den entsprechenden Dateien sind auch bloße Personeninformationen, wie Name, Adresse und Telefonnummer, enthalten. Wer hier nicht aufscheinen will, kann
sich löschen lassen – was allerdings nicht unbedingt bedeutet, dass man dann einfacher Kredit bekommt. Ebenso ist nicht unumstritten, ob es wirklich im Interesse der
Betroffenen liegt, dass nur negative und keine positiven
Informationen über das Zahlungsverhalten gesammelt
werden dürfen. „Wenn man nur schwarze Flecken sehen
darf, besteht die Gefahr, dass man sie überbewertet“,
meint Kantner.
Kein Recht auf Kredit Während hierzulande solche
Fragen die Gemüter erhitzen, ist man in Ländern wie
Großbritannien, Schweden oder Dänemark weniger zurückhaltend mit Informationen – und hat sichtlich eine
andere Einstellung zum Schuldenmachen. „Niemand hat
ein Recht auf Kredit“, schreibt etwa der oberste britische
Datenschützer in einer Broschüre für Kreditwerber. Das
gilt zwar auch in Österreich, wird hier aber selten so klar
ausgedrückt. Beim Umgang mit Daten steht in diesen
Ländern Geheimhaltung nicht so sehr im Vordergrund
wie Transparenz. In Schweden beispielsweise sind Steu-
erdaten öffentlich. Wer will, darf wissen, welches steuerpflichtige Einkommen sein Nachbar hat – allerdings
nicht, bei welchem Arbeitgeber er sein Geld verdient
und wie es veranlagt ist. „Hintergrund ist, dass Behördentätigkeit transparent und für den Bürger überprüfbar
gemacht werden soll“, sagt Rechtsanwältin Katrin Ehrbar. „Zudem werden im Internet die Einkommenshöhen
der Bürger veröffentlicht. Derartiges wäre in Österreich
undenkbar und mit dem österreichischen Datenschutz
nicht vereinbar.“ Ebenso gibt es dort ein öffentlich einsehbares Schuldenregister.
Dänemark: hohe Transparenz Für Dänemark verweist
Katrine Gondolf Trebbien, Datenschutzexpertin in der
Kopenhagener Kanzlei Plesner, auf den „Act on Processing of Personal Data“. Die Tätigkeit der Kreditauskunfteien ist dort in einem eigenen Abschnitt geregelt. Vor
allem geht es dabei um Informationsrechte des Betroffenen: Ihm muss offengelegt werden, welche Daten über
ihn gespeichert werden und welche innerhalb der letzten
sechs Monate weitergegeben wurden. Er darf auch in
Material Einsicht nehmen, das die Auskunftei über ihn
besitzt. Negativdaten, die älter als fünf Jahre sind, dürfen
im Normalfall nicht mehr verwendet werden. Ebenso ist
genau festgelegt, welche Auskünfte nur in Schriftform
und welche auch mündlich gegeben werden dürfen.
Auch die Vorgangsweise, wenn ein Betroffener die Löschung von Daten verlangt oder wenn sich herausstellt,
dass vorhandene Informationen falsch sind, ist geregelt.
Die inhaltlichen Vorgaben sind dagegen weniger streng:
Grundsätzlich wird klargestellt, dass nur Daten verarbeitet werden dürfen, die für die Beurteilung der finanziellen Situation und Kreditwürdigkeit relevant sind.
Summarische Angaben über die Verschuldung einer Person sind nur unter genau definierten Voraussetzungen
erlaubt, und bestimmte sensible Informationen sind
generell tabu. Darunter fallen etwa ethnische Herkunft,
politische Ansichten, Religionsbekenntnis, Gesundheit
oder „rein private Angelegenheiten“.
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Aktuell
Foto: Martin Vukovits
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Gefragt
Dr. Heinz Zinner feiert 2011 seinen 70. Geburtstag und sein 10-jähriges Jubiläum als Präsident des
KSV1870. Wir haben ihn für das forum.ksv zum Interview gebeten.
forum.ksv: Was waren die Meilensteine Ihrer langjährigen
Unternehmerkarriere bzw. worauf sind Sie rückblickend
besonders stolz?
Dr. Zinner: Für meine Chancen im weiteren Leben entscheidend war, dass ich 1948 mit meiner Mutter aus
der damaligen Tschechoslowakei ausgewiesen wurde. Ein
weiterer Knackpunkt war, als ich mein Studium als Diplomkaufmann beendet hatte und mir mein Vater, ein
Tischlermeister, 1963 eine Position beim damaligen Bunzl
& Biach-Konzern vermitteln konnte. Die Papierindustrie
sollte mich nicht wieder loslassen. Im Jahr 1991 entschied
ich mich für eine Beteiligung an der Heinzel AG, das war ein
großes finanzielles Wagnis, letztlich aber goldrichtig. Last,
but not least ist der „Gang nach Russland“ und der Einstieg
bei der Zellstoff- und Papierfabrik Archangelsk zu erwähnen. Seinerzeit ebenfalls keine sichere Sache, die sich aber
mit etwas Glück und viel Arbeit sehr positiv entwickelt hat.
Welche Eigenschaften machen einen erfolgreichen Unternehmer heute aus? Waren früher andere Qualitäten
gefragt?
Das „Handwerkszeug“ hat sich geändert – die Kommunikations- und Reisemöglichkeiten, die Wichtigkeit von
Kostenfaktoren wie Arbeit, Energie, Rohstoffe etc. Die
prinzipielle Unternehmeraufgabe hat sich wenig verändert. Fachliche Qualifikation, eine große Portion Fleiß,
ehrliches Bemühen, die verlangte Leistung ordentlich und
zur Zufriedenheit des Kunden zu erbringen, müssen vorhanden sein. Die fachlichen Anforderungen waren früher
andere, die charakterlichen nicht.
Wenn Sie die politischen Rahmenbedingungen verändern
könnten, was würden Sie tun, damit mehr Österreicher
den Sprung in die Selbstständigkeit wagen?
Die Steuern und Bedingungen halten sicher niemanden
Aktuell
vom Unternehmertum ab. Solange es in Österreich
so viele geschützte Bereiche gibt, in denen man zwar
nicht Millionär wird, aber sehr gut und bequem bis
zur unverdienten Hacklerpension leben kann, wird sich
die Begeisterung für das Unternehmertum weiterhin in
Grenzen halten.
Haben Sie Ratschläge für Unternehmer, die ein Engagement im Ausland planen?
Sich ein genaues Bild des anderen Kultur- und Sprachraumes zu machen ist ein absolutes Muss. Ebenso
wie Realismus über die Chancen des Angebotenen auf
dem Markt, den finanziellen sowie den Personalbedarf,
aber auch hinsichtlich des persönlichen Einsatzes. Eine
„Hoppla, jetzt kommen wir“-Mentalität ist bei der Größe
Österreichs auch nicht wirklich angebracht.
Seit 1993 sind Sie im Präsidium des Kreditschutzverbandes von 1870 aktiv und seit 2001 sind Sie auch
dessen Präsident. Wird in Österreich Ihrer Meinung nach
genug für den Gläubigerschutz getan?
Prinzipiell ja, und ohne Zweifel ist der KSV1870 hier
an vorderster Stelle. Die in Insolvenzen erzielten Quoten
sind relativ hoch. Die Verfahren laufen geordnet, transparent und in vernünftigen Zeitrahmen. Probleme gibt
es bei den abgewiesenen Konkursfällen. Wir vermuten
eine erhebliche Anzahl von Missbrauchsfällen, die bislang
juristisch nicht verfolgbar sind. Seit Jahren versuchen
wir hier eine Änderung herbeizuführen. Wir sind auch
gegen die Bestrebungen zur Aufweichung der Privat-
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konkursordnung. Wer Schulden macht, muss diese auch
zurückzahlen. Die Zahl der „unverschuldet“ in finanzielle
Not geratenen Personen ist nur ein Bruchteil jener, die
zumindest fahrlässig gehandelt haben.
Wir sind natürlich gegen illegalen Datenhandel, lehnen
es aber ab, wenn Informationen über die wirtschaftliche
Position von potenziellen Schuldnern verhindert werden
sollen. Jemand, egal ob Bank, Unternehmen oder Privatperson, der einem anderen Geld borgt oder Ware auf
Kredit liefert, muss das Recht haben, sich über den Status
des potenziellen Schuldners zu informieren. Denn Zahlungsausfälle müssen letztlich immer von den ehrlichen
Zahlern beglichen werden.
Ist die Krise schon vorbei, oder ist der gegenwärtige konjunkturelle Aufschwung nur als Atempause zu verstehen?
Die „Wirtschaftskrise“, ausgelöst durch die Immobilienblase und die Bankenkrise in den USA, ist vorbei.
Was aber dramatisch ist, ist die Staatsschuldenkrise.
Österreichs Staatsschuld stieg durch die Ausgaben für
die Krisenbewältigung um 10 %, die restlichen 90 % (!)
haben damit nichts zu tun. So gut wie alle Staaten haben
massiv über ihre Verhältnisse gelebt und Geld verteilt, das
nicht verdient war. Griechenland, Irland, Österreich etc.
werden ihre Schulden bezahlen müssen oder bankrottgehen. In diesem Fall zahlen dann alle Gläubiger, also
wieder die Steuerzahler. Diese Krise wird uns noch lange
beschäftigen!
Vielen Dank für das Gespräch!
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Aktuell
Fotos: VW. wienenergie, Opel, Nissan, Renault, Toyota
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Hohe Spritpreise –
und die Alternativen dazu
Steigen die Treibstoffpreise, stockt die Wirtschaft – und sinken vielleicht auch die eigenen Umsätze
und Gewinne. Aber gibt es wirklich Alternativen? Text: Christian Jörg
J
apan, Libyen, die Inflation … – als hätten wir nicht
schon Krisen genug, kommen jetzt auch noch stetig
steigende Treibstoffpreise dazu, welche die letzten strategischen Reserven der Firma vielleicht dahinschmelzen
lassen. Nach einer volkswirtschaftlichen Daumenregel
bedeutet schließlich ein Ölpreisanstieg um zehn Dollar
pro Fass immerhin in etwa einen Rückgang des globalen
Wirtschaftswachstums um 0,5 Prozentpunkte. Da kann
man nur hoffen, dass die eigene Firma, das eigene Geschäft
nicht davon betroffen ist. Oder man steuert mit gezielten
Maßnahmen gegen dieses Minuswachstum. In diesem
Zusammenhang ermahnen uns ja auch Grün-Politiker und
Umwelt-Philosophen mit prophetischem Unterton, das
sei doch jetzt das letzte und entscheidende Zeichen, den
Umstieg von fossilen Energieträgern hin zu erneuerbaren
Energiequellen zu wagen.
Endlich ein Paradigmenwechsel? Also weg mit dem
spritfressenden Firmen-Pkw oder -Lkw, her mit einem
Vehikel, das seine Kraft aus der Steckdose saugt. Oder zumindest ein Umstieg auf Erdgas als Energiequelle steht im
Raum. Aber spart man damit wirklich? Hilft’s der Umwelt?
In den meisten Fällen lautet die Antwort (leider): Das wird
einmal – erstens – teuer. Und zweitens geht man damit ein
Aktuell
nicht unbeträchtliches unternehmerisches Zusatzrisiko ein.
Drittens gibt’s aber auch ein nicht unwesentliches Plus: Ein
solch zur Schau getragenes Umweltbewusstsein lässt sich
medial gut vermarkten, ist ein gar nicht so schlechtes Marketinginstrument für das jeweilige Unternehmen. Frei nach
dem Motto „Wir fahren grün!“. forum.ksv versucht, Plus
und Minus abzuwägen und Alternativen aufzuzeigen, an die
Sie vielleicht bis jetzt noch nicht gedacht haben.
Erdgas mit Zukunftspotenzial Bleiben wir zunächst bei
einer fossilen Energiequelle, die aber dennoch – und noch
immer – günstiger als Benzin und Diesel ist. So kostet
beispielsweise Erdgas an den 173 öffentlichen Erdgas-Tankstellen in Österreich derzeit durchschnittlich EUR 0,92 per
Kilogramm, ist also durchaus um rund ein Drittel billiger als
Sprit. Damit nicht genug – auch im Reichweitenvergleich
schneidet Erdgas gut ab: Für EUR 10 kommen Erdgasfahrer
rund 245 Kilometer weit. Dieselfahrer können für EUR 10
159 Kilometer weit fahren, Benzinfahrer nur 115 Kilometer.
Denn mit einem Kilogramm Erdgas kommen Autofahrer
gleich weit wie mit 1,5 Liter Benzin oder 1,3 Liter Diesel –
da Erdgas einen höheren Brennwert hat. Egal ob man nun
als Privatperson sein Familienvehikel gegen ein Erdgasauto
umtauscht oder ob man als Unternehmer auf diese alternative Kraftquelle setzt: Käufer von Erdgasautos profitieren
neben dem günstigeren Treibstoff auch von einem NoVABonus in der Höhe von EUR 500. (Die Normverbrauchsabgabe wird bei der Erstzulassung eines Fahrzeuges fällig.) In
Wien erhalten sie zudem eine Förderung von EUR 1.000.
Auch Taxiunternehmen werden beispielsweise bei einem
Umstieg auf Erdgas unterstützt. Jeweils EUR 3.000 Förderung stehen in Wien für maximal zwei Taxis bereit.
Elektroautos als teure Utopie Eindeutig teurer ist dagegen eine totale Abkehr von Erdöl und Erdgas, also der
unternehmerische oder private Umstieg auf Strom als
Energiequelle. Abgesehen davon, dass auch dieser Strom
aus kalorischen oder vielleicht sogar atomaren Kraftwerken
stammen könnte (auch in Österreich, schließlich importieren wir saisonabhängig einen zweistelligen Prozentanteil
unseres Stromverbrauchs), rechnen sich Elektroautos bis
jetzt nicht einmal theoretisch. Zwar punkten sie bei den
Betriebskosten. Es fallen schließlich viele Wartungskosten
weg, da es weniger Verschleißteile gibt; nicht einmal ein
Ölwechsel ist fällig. Und auch bei Versicherung und Steuer
spart man. Je nach Anbieter, Tarif und Modell des Fahr-
zeugs zahlt man einen jährlichen Betrag zwischen EUR 100
und EUR 350 für die Versicherung. Außerdem entfällt in
Österreich und zahlreichen anderen europäischen Ländern
die motorbezogene Versicherungssteuer. Aber: Aktuell gibt
es erstens kaum Elektroautos, welche sich für mehr als den
kleinwagenüblichen Personentransport eigenen. Und jene
Vehikel, welche uns für die kommenden Monate und Jahre
versprochen worden sind (von Opel Ampera über Nissan
Leaf bis zu einer gesamten Renault-Pkw- und -Nutzfahrzeugpalette), schrecken mit einem praktisch prohibitiven
Neuwagenpreis ab. Deutlich mehr als EUR 30.000 für ein
Modell der unteren Mittelklasse muss man hier mindestens
zahlen. Verantwortlich dafür sind die hohen Batteriekosten.
Als Alternative wollen einige Hersteller deswegen ein Leasingmodell anbieten. Billiger wird’s dennoch nicht. Und
mit einer Batterieladung kommt man leider auch nur etwas
mehr als 100 Kilometer weit. Trotzdem dauert ein solcher
Ladevorgang acht Stunden, will man die Batterie schonen.
Hybridantrieb als mögliche Alternative Bleibt noch als
relativ sinnvolle Alternative zu Benzin, Diesel und Strom
der Hybridantrieb. Allerdings muss man auch hier beachten,
dass solche Fahrzeuge im Regelfall teurer als vergleichbare
konventionelle Autos sind (rund 10 %), sich das Einsparungspotenzial aber oft auch mit „normalen“ Dieselmotoren
erreichen lässt. Was uns dann vor diesem Hintergrund doch
vielleicht beruhigt schlafen gehen lässt: Die OPEC sieht
jedenfalls auch vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen wie Libyen-Krise oder Japan-Katastrophe keinen
Versorgungsengpass mit Rohöl. Die Förderung der zwölf
Mitgliedsstaaten habe im Februar den höchsten Wert seit
September 2008 erreicht, hieß es erst kürzlich in einem Monatsbericht. Zudem verfüge die OPEC über hohe Reservekapazitäten von sechs Millionen Barrel (je 159 Liter) – und
auch die Bestände vor allem in Industrieländern seien hoch.
Die Rohstoffexperten der Erste Bank wollen dagegen einen
dritten Ölschock nicht ausschließen. Im Jahresdurchschnitt
2011 rechnet die Erste Bank mit einem Brent-Preis von 124
Dollar; auch die 200-Dollar-Grenze könnte – falls es beispielsweise zu einer temporären Sperre der für den Öltransport sehr wichtigen Straße von Hormus (Meerenge zwischen
Iran und Oman) kommt – erreicht werden. Dennoch sieht
sie als Resümee einen fairen Ölpreis bei rund 90 Dollar je
Barrel. Hoffen wir, dass Scheichs, Analysten und Ölbarone
Recht behalten. Denn die Alternativen zu Sprit sind leider
noch nicht sehr überzeugend.
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12
Aktuell
Bühnenbild: Rolf Langenfass
„Der Zigeunerbaron“
von Johann Strauss
N
ach langjährigen Kriegswirren kehrt der junge Sándor
Barinkay auf den Gutsbesitz seiner Familie in der
ungarischen Heimat zurück. Die alten Ländereien hat mittlerweile der Schweinezüchter Zsupán in Besitz genommen,
und er weigert sich, diese wieder abzutreten.
Auch die Einheimischen begegnen dem Heimkehrer
sehr misstrauisch. Nur die Zigeunerin Czipra erkennt in
Barinkay den Sohn des ehemaligen Gutsbesitzers, und somit
akzeptieren ihn die Zigeuner als rechtmäßigen Herrn und
küren ihn zu ihrem „Baron“.
Barinkay verliebt sich in das Zigeunermädchen Saffi.
Prof. KS Harald Serafin mit Prof. Dr. h.c. KS Brigitte Fassbaender
Als sich jedoch herausstellt, dass sie von adeliger Herkunft
ist, fühlt er sich ihrer als einfacher „Zigeunerbaron“ nicht
würdig. Er verpflichtet sich nach dem Werben des Grafen
Homonay für die Armee und zieht, ebenso wie Zsupán, in
den Krieg.
Die Truppen kehren nach einigen Jahren erfolgreich
zurück, und Barinkay wird aufgrund seiner Verdienste in
den Adelsstand erhoben. Somit steht seiner Liebe zu Saffi
nichts mehr im Weg.
Für die Inszenierung konnte Prof. Harald Serafin die
Intendantin des Tiroler Landestheaters, Frau Prof. Dr. h.c.
KS Brigitte Fassbaender, gewinnen. Ihre außerordentliche
Karriere führte sie als Mezzosopranistin an alle bedeutenden
Opernhäuser der Welt, von der New Yorker Met über die
Wiener Staatsoper bis zum Sydney Opera House. Als Regisseurin genießt sie seit vielen Jahren einen ausgezeichneten
Ruf, und Intendant Harald Serafin ist sehr glücklich, diese
Künstlerin für die kommende Produktion engagiert zu haben.
Neu im Team der Seefestspiele Mörbisch ist auch der
musikalische Leiter Manfred Mayrhofer, der langjähriger
Opernchef in Linz und Gastdirigent an vielen Opern­
häusern, wie der Wiener Volksoper, war.
Die beiden Tenöre Lucian Krasznec und Steffen Schantz
teilen sich die grandiose Rolle des Zigeunerbarons Sándor
Aktuell
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SEEFESTSPIELE
MÖRBISCH
INTENDANT
INTENDANT HARALD
HARALD SERAFIN
SERAFIN
Fotos: Seefestspiele Mörbisch
von Johann Strauss
14. Juli – 28. August 2011
Barinkay. Das Zigeunermädchen Saffi wird von der jungen Sopranistin Katrin Adel verkörpert.
Prof. Harald Serafin selbst erheitert in der Rolle des sittenstrengen königlichen Kommissärs
­Conte Carnero, und sein Sohn Daniel Serafin singt die Rolle des Grafen Homonay mit dem klassischen Werberlied „Her die Hand, es muss ja sein …“.
Diese Operette zählt zu den größten Bühnenwerken von Johann Strauss, denn sie vereint die
beschwingten Walzermelodien der goldenen Wiener Operettenära mit den feurigen Csárdásklängen
der ungarischen Volksmusik.
Nicht umsonst begann 1957 mit dem „Zigeunerbaron“ die Erfolgsgeschichte der Seefestspiele
Mörbisch. Seither hat sich diese Operette zum „Mörbischer Klassiker“ entwickelt, denn sie bietet eine
Fülle von meisterlichen Melodien, wie „Ja, das alles auf Ehr, das kann ich und noch mehr“, „Ja, das
Schreiben und das Lesen, ist nie mein Fach gewesen“, „Wer uns getraut? Ei sprich: Sag’ Du’s“, „So
elend und so treu“ und nicht zu vergessen die prächtige Ouvertüre.
Die Seebühne in Mörbisch bietet am Neusiedler See die perfekte Kulisse – das Publikum erwartet
2011 pannonisches Flair, heißblütige Liebe und viele bekannte Melodien.
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Kartenbestellung für
„Der Zigeunerbaron“ von Johann Strauss
14. Juli – 28. August 2011
Seefestspiele Mörbisch
Joseph-Haydn-Gasse 40/1
7000 Eisenstadt
Österreich
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Ja, ich interessiere mich für die Seefestspiele Mörbisch. Bitte senden Sie mir Informationsmaterial zu.
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22.12.2010 16:49:54
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Foto: Air Liquide Austria GmbH
14
Optimieren und Gas geben
Bessere Übersicht stand auch in der Buchhaltung von Air Liquide Austria GmbH ganz oben auf der
Wunschliste. Der KSV1870 unterstützt durch die Weblösung „InsolvenzOnline“.
Text: Sandra Kienesberger
„Nachdem wir
Massendaten übermitteln, war der
entscheidende Punkt
für uns die besondere
Übersichtlichkeit der
Lösung.“
Mag. Sabine Kober,
Chief Accountant,
Air Liquide Austria GmbH
D
ie Air Liquide Austria GmbH ist zweifelsfrei gut aufgestellt: Mit rund 35.000 Kunden weist Österreichs
führender Anbieter von technischen und medizinischen
Gasen eine Kundenbasis auf, von der andere Unternehmen
nur träumen können. Doch die Anzahl alleine ist noch kein
Garant für Umsätze. „Wir haben so viele Kunden aus den
verschiedensten Branchen, und das sind sowohl Geschäftsals auch Privatkunden. Da leistet ein automatisiertes Mahnwesen und ein professioneller Umgang mit Ausfallsrisiken
und Insolvenzfällen einen enormen Beitrag zum Unternehmenserfolg“, so Mag. Sabine Kober, Chief Accountant bei
der Air Liquide Austria GmbH, die neben der Zentrale in
Schwechat auch noch mit sieben Vertriebsniederlassungen in
Österreich präsent ist.
Viel Aufwand durch Insolvenzen Ein Rechenbeispiel zur
Verdeutlichung: Bei einer Insolvenzquote von 1,5 % in Österreich müsste das Unternehmen – rein statistisch betrachtet
– im Vorjahr von 600 Insolvenzfällen betroffen gewesen sein.
Doch Sabine Kober gibt Entwarnung: „Durch ein effizientes
Debitorenmanagement und die Services des KSV1870 schlagen wir die Statistik bei weitem. 2010 waren bzw. sind wir
Gläubiger in 110 Insolvenzverfahren, wobei wir die offenen
Forderungen über den KSV1870 angemeldet haben.“ Hinzu
kommt, dass das Unternehmen bei Insolvenzfällen über die
Rückholung der vermieteten Anlagen, Kundentanks bzw.
Leihflaschen entscheiden muss. Ob dies geschieht, hängt
davon ab, ob das Unternehmen weitergeführt oder liquidiert
wird. Der administrative und organisatorische Aufwand,
der in Zusammenhang mit Insolvenzen entsteht, ist neben
finanziellen Verlusten für Unternehmen also nicht gerade
unerheblich.
KSV1870 Lösung unterstützt „Zur administrativen Entlastung haben wir uns daher für das Service ‚InsolvenzOnline‘
des KSV1870 entschieden“, so Kober. Nach dem Login im
gesicherten Webbereich des KSV1870 kann Air Liquide nun
alle Informationen zu den von ihr übergebenen Insolvenzfällen online abrufen. Es können Vertretungsaufträge übergeben werden, Statistiken angefordert, Mitteilungen gesendet
werden und vieles mehr. „Nachdem wir Massendaten übermitteln, war der entscheidende Punkt für uns die besondere
Übersichtlichkeit der Lösung. Der schnelle Zugriff auf die
Fallhistorie (Wann haben wir was übergeben, und was ist in
der Zwischenzeit passiert?) war für uns ebenso wichtig wie
die Tatsache, dass alle Dokumente mit Kundennummern
versehen sind“, begründet Sabine Kober die Entscheidung.
Informationen nonstop abrufbar „Insolvenzverfahren
sind für Unternehmen, die als Gläubiger betroffen sind, eine
große Belastung. Kaum ein Verfahren wird in weniger als
zwei Jahren abgeschlossen, die Quoten sind im Vergleich zu
anderen Ländern zwar hoch, gemessen an der eigentlichen
Forderung aber natürlich nur ein Bruchteil. Zudem ‚tröpfeln‘
die Quotenzahlungen in Raten retour ins Unternehmen.
Für uns Gründe genug, um unsere Kunden durch ein übersichtliches Tool wie ‚InsolvenzOnline‘ administrativ zu entlasten“, so Mag. Norbert Ruhrhofer, Produktmanager beim
KSV1870. „Zudem befreien wir unsere Kunden durch diese
Lösung von einem eigenen Papierarchiv.“
Aktuell
15
„InsolvenzOnline“ –
alles auf einen Blick
Über den innovativen KSV1870 Webservice können Unternehmen alle relevanten Informationen zu übergebenen Insolvenzfällen
abrufen – und das an sieben Tagen der Woche, 24 Stunden am Tag. Text: Norbert Ruhrhofer
M
it der Weblösung „InsolvenzOnline“ bietet der
KSV1870 seinen Kunden und Mitgliedern einen
konkurrenzlosen Service in der Online-Darstellung von zur
Vertretung übergebenen Insolvenzfällen. Für Unternehmen,
die diese Lösung nutzen, ist jede verfahrensrelevante Information zu übergebenen Fällen nach dem Login auf der KSV1870
Website via „InsolvenzOnline“ einsehbar – und das rund um
die Uhr. So können Informationen über Insolvenzfälle bis ins
kleinste Detail einzeln abgerufen werden. Neben der Angabe,
welche Forderungen anerkannt bzw. bestritten wurden, sind
auch Aussonderungsrechte, Quotenzahlungen und nicht zuletzt
empfohlene Wertberichtigungen ersichtlich. In die Lösung integriert wurde auch ein umfangreiches Berichtsarchiv. Zu allen
laufenden Verfahren wurden die Rundschreiben ab dem Jahr
2008 rückwirkend eingespielt.
Im Austausch mit dem Kunden Über den Menüpunkt „Mitteilung an den KSV1870“ können fallspezifische Informationen
an den KSV1870 gesendet werden. Hier ist es unter anderem
möglich, z. B. einem Sanierungsplan zuzustimmen, diesen abzulehnen bzw. sonstige Informationen ganz einfach über ein
Webformular an das zuständige Insolvenzteam zu übermitteln.
Ein wichtiger Zusatzservice für Kunden: Per e-Mail wird sofort
eine automatisierte Bestätigung über die gesendete Information
zugestellt. So können getätigte Schritte auch auf Kundenseite
einfach und transparent nachvollzogen werden.
Abrufen, anfordern, senden Gerade für die Bilanzerstellung
notwendig: Auf Knopfdruck kann nun auch eine Aufstellung
aller offenen, beim KSV1870 befindlichen Forderungen für
den Steuerberater bzw. Wirtschaftstreuhänder angefordert werden. Bisher haben viele Kunden gegen Ende des Kalenderjahres
per e-Mail, Post oder telefonisch um die Zusendung ersucht.
Diese Zeiten sind dank „InsolvenzOnline“ vorbei. Jederzeit
können auch einfach und schnell Statistiken erstellt und versendet werden. Unterschieden wird zwischen einer Gesamtaufstellung aller je übergebenen Insolvenzforderungen und einer
Statistik, die die Überweisungen von Quotenzahlungen an
den Auftraggeber abbildet. Über weitere Menüpunkte können
Kunden ganz einfach einen Vertretungsauftrag online an uns
übergeben, tagaktuelle Insolvenzlisten abfragen, die wöchentlichen Mitteilungen (nur für KSV1870 Mitglieder) abrufen,
Firmen in den „InsolvenzCheck“ einmelden und Produkte
sowie Preislisten durchgehen.
Datenübermittlung via Schnittstelle Mit der Weblösung gibt der KSV1870 seinen Kunden
ein effizientes und übersichtliches Tool in die Hand, das tägliche Abläufe erleichtert und dabei
hilft, Zeit zu sparen. Ein besonderer Service für Großkunden ist die Möglichkeit der Integration
einer Web-Schnittstelle, weil dadurch Insolvenzinformationen via xml-Daten übermittelt werden
können. Ebenso können die Vorteile von „InsolvenzOnline“ via SAP genutzt werden. Unterlagen für Insolvenzvertretungen müssen nicht mehr mühsam ausgedruckt, kopiert, kuvertiert und
versendet werden, sondern können damit automatisch über digitale Medien ausgetauscht werden.
Bleibt zu sagen: Das positive Feedback bei den persönlichen Terminen und Veranstaltungen zum
Thema „InsolvenzOnline“ gibt uns recht. Der neue Weg, den wir eingeschlagen haben, wird von
unseren Mitgliedern und Kunden als äußerst hilfreich wahrgenommen. Der KSV1870 begeistert
durch diesen innovativen Service, und auch die Qualität der Kundenbetreuung wird dadurch
kontinuierlich ausgebaut.
Mag. Norbert Ruhrhofer ist Produktmanager beim KSV1870 und steht jederzeit
unter 050 1870-8786 oder [email protected] für Fragen und Anregungen zur
Verfügung.
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Foto: Image 100 Ltd.
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Interim Management –
Einsatzkräfte auf Zeit
Was tun, wenn Spitzenkräfte aus heiterem Himmel ausfallen? Interim Management ist eine innovative Antwort auf Engpässe in der Führungsriege von Unternehmen. Text: Maria Theresia Bühler
V
iele kennen die Situation: Der Ergebnisdruck in den
Unternehmen steigt, und die Personalressourcen sind
knapp. Der Workload pro Mitarbeiter nimmt zu. Unvorhergesehene Herausforderungen und Projekte können mit den
bestehenden Ressourcen nicht mehr bewältigt werden. Jemand erkrankt ernsthaft, die Rückkehr ins Unternehmen ist
ungewiss. Eine weibliche Führungskraft bekommt ein Baby,
ein leitender Mitarbeiter kündigt unerwartet, eine geschätzte
Führungskraft will ein Sabbatical Year beanspruchen …
Diese Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzen. All diese
Situationen haben aber eines gemeinsam: Sie können durch
den Einsatz von Interim Managern ideal überbrückt werden.
Historischer Abriss
Insbesondere im angloamerikanischen Raum ist Interim Management schon seit langem
weit verbreitet. Die ersten Länder in Kontinentaleuropa, die diese Arbeitsform eingesetzt
haben, waren die Niederlande und die Schweiz in den 1970er-Jahren. In Deutschland
besteht seit etwa 15 Jahren ein Markt dafür, und in Österreich ist Interim Management
seit Mitte des vergangenen Jahrzehnts zunehmend ein Thema.
Zeitarbeit im Management Ein Interim Manager (auch
Manager auf Zeit genannt) ist ein selbstständiger Unternehmer und steht Firmen für Linienfunktionen oder als Projektleiter für eine bestimmte Zeit zur Verfügung. Der Einsatz
eines Interim Managers dauert im Allgemeinen zwischen drei
und neun Monaten. Sobald seine Aufgabe erfüllt ist, verlässt
er das Unternehmen wieder. Interim Management ist eine relativ neue Arbeitsform. Zeitarbeit ist in anderen Funktionen
schon weit verbreitet, auf Management-Niveau allerdings in
Österreich noch relativ unbekannt (siehe Kasten).
Voll und ganz dabei Anders als ein externer Berater wird
der Interim Manager Teil der Organisation sowie in Unternehmen aller Größen eingesetzt und mit allen erforderlichen
Kompetenzen ausgestattet. Die Maßnahmen, die er vorschlägt, setzt er auch um und begleitet die Organisation, bis
das Ziel erreicht ist. Somit ist die Beratung immer auch ein
Teil seiner Leistung – der Interim Manager bringt schließlich sein gesamtes Know-how ein. Zum Einsatz kommen
Aktuell
Interim Manager immer dann, wenn
– besondere Herausforderungen bestehen,
– ein kurzfristiges Besetzungsproblem oder eine unvorhergesehene Vakanz gegeben ist,
– ein bestimmtes Spezial-Know-how gebraucht wird oder
– wenn es um die Abwicklung zeitlich begrenzter Projekte
geht, für die die richtigen Personalressourcen in der Organisation nicht zur Verfügung stehen.
– I nterim Manager sind innerhalb weniger Tage
einsatzbereit.
– Ein Interim Manager bringt den objektiven Blick von
außen mit.
– Ein Interim Manager gilt nicht als zusätzlicher Mitarbeiter, was insbesondere bei den Unternehmen mit
Personaleinstellungsstopp wichtig ist.
– Fixkosten mutieren zu variablen Kosten.
Vielfältige Tätigkeitsfelder Interim Manager kommen in
allen Branchen, für alle Funktionen und Aufgaben zum Einsatz. Einige Beispiele aus der Praxis: Ein mittelständisches
IT-Unternehmen braucht für die Finanzierung durch die
Bank eine Begleitung bei der Erstellung des Businessplans,
der Mittelfristplanung und Unterstützung bei den Verhandlungen mit Banken. Oder: Ein international tätiger Baumaschinenhändler führt ein neues ERP-System ein und benötigt für den Roll-out in den 15 Tochtergesellschaften im
CEE-Raum einen Projektleiter. Der HR-Leiter eines Hightech-Unternehmens fällt infolge eines Burnouts für längere
Zeit aus. Ein Versicherungsunternehmen benötigt für die
Phase des Jahresabschlusses einen Leiter Rechnungswesen,
der den Abschluss nach IFRS und die Konsolidierung zeitgerecht sicherstellt. Ein deutsches Lebensmittelunternehmen
benötigt für die Bearbeitung des österreichischen Marktes
eine Marketingleiterin, die die geplanten Maßnahmen
umsetzt. Ein Unternehmen der Automobilzulieferindustrie
akquiriert ein weiteres Unternehmen in Tschechien. Die
Qualitätssicherungsprozesse müssen mit den anderen Standorten harmonisiert und das Niveau angehoben werden.
Oder: Eine Beteiligungsgesellschaft hat in ihrem Portfolio
ein Produktionsunternehmen von Ultraleichtflugzeugen in
Tschechien, das vor dem Verkauf saniert werden muss.
Vielfältige Experten im Pool Ein Provider oder Bereitsteller von Interim Managern unterhält einen Pool an
Managern, die umfassend ge- und überprüft sind und deren
Persönlichkeit analysiert wurde. Diese strenge Due Diligence der Kandidaten ist für eine Vermittlung von zentraler
Bedeutung. Der Provider bietet Unternehmen innerhalb
weniger Tage mehrere Kandidaten zur Auswahl, die den
Anforderungen entsprechen. Bei dieser Auswahl wird neben
dem fachlichen Hintergrund insbesondere auf die Soft Skills
und die kulturelle Entsprechung geachtet. Während des
Einsatzes begleitet der Provider das Mandat im Sinne der
Qualitätssicherung und bleibt mit dem Auftraggeber und
dem Interim Manager in laufendem Kontakt.
Die Vorteile auf einen Blick Der Einsatz eines Interim
Managers hat viele positive Seiten:
– Punktgenaues Know-how: Interim Manager müssen dieselbe Aufgabe in derselben oder nah verwandten Branche
bereits mehrmals erfolgreich erfüllt haben.
– Die Kosten eines Interim Managers sind genau kalkulierbar. Verrechnet werden nur jene Zeiten, in denen auch
Leistung erbracht wurde. Es fallen keine unvorhergesehenen Nebenkosten an.
– Arbeitsrechtliche Risiken entfallen zur Gänze.
Mag. Maria Theresia Bühler gründete 2006
mit Bühler Management den ersten Provider
von Interim Managern in Österreich. Mit mehr
als 400 Managern aller Funktionsbereiche und
Branchen mit Kompetenzen insbesondere in
der DACH-Region und Südosteuropa ist das
Unternehmen der größte Provider von Interim Managern in
Österreich. Bühler Management ist mit einer Niederlassung in
der Schweiz und einer Repräsentanz in Deutschland vertreten.
Nähere Informationen unter www.buehler-mgmt.com.
Foto: Bühler Management
Die ideale Lösung Die Honorare der Interim Manager
liegen rund 20 % über einem Fixgehalt, berechnet zu
Vollkosten. Anders als bei einer „Executive Search“ (Personalvermittlung für Fixanstellungen) ist die Vorleistung des
Providers für den Auftraggeber unentgeltlich. Bezahlt werden
nur die geleisteten Zeiten. Insgesamt entscheiden sich heute
mehr und mehr Unternehmen im Bedarfsfall für Interim
Manager. Denn angesichts der eingangs beschriebenen Herausforderungen ist der Einsatz von Führungskräften auf Zeit
eine rasche und ideale Problemlösung.
17
Aktuell
Foto: 2001 Brand X Pictures
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Speed kills?
Jedenfalls nicht im Inkasso, denn hier lautet das Motto „Speed ist Trumpf“. Anders ausgedrückt:
Nur junge Forderungen sind auch gute Forderungen. Text: Johannes Eibl
D
ie Reglementierung der Energieversorger schreitet
immer stärker voran. So war auch in den Medien
immer wieder vom ELWOG (Elektrizitätswirtschafts- und
Organisationsgesetz) zu lesen. Stromkonsumenten, egal ob
für den Geschäfts- oder Privatbereich, sind vor allem von den
organisatorischen Maßnahmen betroffen, die eine Trennung
von der Produktion bzw. dem Verkauf des Stroms vom Netzbetrieb vorsehen. Zur Erinnerung: Heute kann der Stromlieferant frei gewählt werden, während in der Vergangenheit bei
jenem Stromproduzenten gekauft werden musste, der auch
das Stromnetz betrieben hat. Liest man im Gesetzestext nach,
wird als Ziel gleich im ersten Absatz des § 3 festgehalten, dass
dieses Gesetz „der österreichischen Bevölkerung und Wirtschaft
kostengünstige Elektrizität in hoher Qualität zur Verfügung
stellen“ soll. Der Strom soll also durch das ELWOG für die
Wirtschaft und Privatpersonen günstiger werden.
Energieversorger im Fokus Dies ist Anlass für uns als Forderungsmanager, einen Blick auf das Zahlungsverhalten von
Stromkunden zu werfen. Der KSV1870 ist seit Jahren mit
dem Inkasso überfälliger Forderungen aus dem Bereich der
Stromanbieter vertraut. Wir haben somit genug Erfahrung
und Daten, um sogenannte „Benchmarks“ (Best-PracticeModelle) in der Branche der Energieversorger aufzuzeigen
und zu analysieren. Für die nachstehend beschriebenen
Ergebnisse wurden vier lokale Energieversorger in Österreich
analysiert. Ermittelt wurde, wie es mit der Einbringlichkeit
von offenen Forderungen aussieht.
Kein Selbstläufer mehr Die Energieerzeuger hatten früher
ein sogenanntes „lokales Monopol“. Damit verbunden war
die Preishoheit über die Ware Strom. Die Konsumenten
waren den Erzeugern sozusagen zugeteilt. Es gab also für den
Konsumenten im Normalfall nur einen lokalen Anbieter,
bei dem der Strom bezogen wurde. Damit wurde auch der
Preis von diesem Anbieter bestimmt. Nun aber müssen sich
auch diese Unternehmen dem Preiswettbewerb stellen und
sind gefordert, hohen Kundenservice zu bieten. Und so ist
auch bei den Stromversorgern Customer Relationship Management (CRM) zum schillernden Zauberwort geworden.
Viele Anbieter haben in den vergangenen Jahren massiv in
CRM-Prozesse investiert und versucht, dadurch Kunden zu
halten bzw. ihnen keinen Anlass zu bieten, auf verlockende
Konkurrenzangebote einzugehen. „Der Kunde ist König“
heißt in vielen Betrieben die Losung.
Die Erfolgsquote entscheidet Es liegt also nahe, dass
versucht wird, den Stromliefervertrag so lange wie möglich
Aktuell
19
„Unabhängig von der Branche gilt immer, dass Forderungshöhe und
Forderungsalter über den Erfolg – also ob eine Forderung einbringlich
zu machen ist oder nicht – entscheiden.“
Jasmin Wimmer, Teamleiterin Energieversorgung, KSV1870 Forderungsmanagement GmbH
aufrechtzuerhalten. Aus Sicht des Kundenservice ist dann
mitunter die Versuchung groß, mit dem Forderungseinzug
länger als notwendig zu warten. Andererseits wissen gerade
wir im Forderungsmanagement, dass Zeit Geld ist. Je länger
mit der Betreibung von offenen Rechnungen gewartet wird,
desto schwieriger wird es, dieses Geld auch einbringlich zu
machen. Aber auch vor diesem Hintergrund gelingt es einzelnen Branchenteilnehmern, gute Ergebnisse zu bringen.
Die Bandbreite der Erfolgsquote von einbringlich gemachten
Geldbeträgen liegt in unserer Untersuchung zwischen 20 %
und 41 %. Der „Klassenbeste“ erzielt also ein doppelt so
gutes Ergebnis wie sein schwächster „Artgenosse“.
Rückfluss Kapital = Erfolgsquote bei offenen Forderungen
in % bzgl. der von uns bearbeiteten Fälle aus 2008 und 2009.
45 %
40 %
40,68 %
35 %
33,47 %
30 %
25 %
20 %
25,49 %
Es geht noch besser! Der zweite relevante Punkt bei jeder
Inkassobetreibung ist das Alter einer Forderung. Denn auch
die 41 % des „Klassenbesten“ sind noch zu „toppen“. Stromlieferanten müssen jedoch den Mut haben, den KSV1870
schnell einzuschalten – und zwar noch vor dem Abbruch der
Kundenbeziehung (Vertragskündigung, Stromabschaltung).
Ein aktives Steuern der Kundenbeziehung ist das Gebot
der Stunde. Wird die nicht eingehende Zahlung noch im
Vertragszustand zur Inkassobetreibung übergeben, werden
deutlich bessere Ergebnisse erzielt. Durch diese aktive Steuerung der offenen Verpflichtungen gelingt es nachgewiesenerweise, auch in der schwierigen Branche der Energieversorger
23,85 % 22,79 %
23,58 %
20,51 % 20,39 %
15 %
10 %
5 %
Energieversorger 1
Forderungshöhe niedrig halten Grund genug, um zu
fragen, was der „Klassenbeste“ eigentlich anders macht. Antwort: Die Forderungshöhe ist entscheidend! Der „Klassenbeste“ schafft es, dass seine durchschnittlich ausstehende Stromrechnung in etwa EUR 300 nicht wesentlich überschreitet.
Der „Klassennachzügler“ in unserer Analyse, also jener, der
die schlechteste Quote erzielt, lässt Strom im Wert von
über EUR 500 pro Kunde liefern, bis er als Konsequenz die
Abschaltung der Stromlieferung veranlasst. Diese Tatsache –
dass die Forderungshöhe relevant für die Einbringlichkeit ist
– stellen wir allerdings unabhängig von der Branche fest. Egal
für welchen Kunden der KSV1870 Forderungen im Inkasso
betreibt, es gilt immer: Je geringer die Forderungshöhe, desto
einfacher wird das Geld inkassiert!
Quote 2008
Quote 2009
Energieversorger 2
ø-Quote 2008: 25,83 %
Energieversorger 3
Energieversorger 4
ø-Quote 2009: 26,86 %
Durchschnittlicher Forderungswert in EUR
der Energieversorger in den Jahren 2008 und 2009.
2008
2009
800
700
600
ø 2008: EUR 492,–
500
ø 2009: EUR 462,–
400
300
200
100
Energieversorger 1
Energieversorger 2
Energieversorger 3
eine Einbringlichkeit von 84 % zu erreichen. Damit kann
auch der Branchenbeste in unserem Beispiel noch deutlich
zulegen, vorausgesetzt, er nennt das Kind – besser die offene
Rechnung – beim Namen.
Gewinner auf vielen Seiten Am Ende hilft die Verbesserung der Einbringlichkeit offener Rechnungen bei Energieversorgern uns allen. Denn je weniger Forderungsausfälle
unsere Stromlieferanten abfedern müssen, umso weniger
Kosten werden auf die anderen Kunden umgelegt. Am Ende
unterstützt ein aktives Forderungsmanagement der Energieversorger auch die Ziele des ELWOG, nämlich den Kunden
möglichst günstigen Strom zur Verfügung zu stellen.
Energieversorger 4
Aktuell
Foto: Maren Beßler/PIXELIO
20
Marktlückenfüller –
Migranten als Unternehmer
Zuwanderer machen sich seltener selbstständig als Einheimische. Wenn sie es aber trotzdem
tun, dringen sie oft in Nischen vor. Text: Beate Lammer
I
nternationalität sei in ihrer Branche ein großer Pluspunkt, stellt Selma Prodanovic fest. Die gebürtige
Bosnierin hat vor fünf Jahren das Unternehmensberatungsunternehmen Brainswork gegründet. Da hatte sie
schon die österreichische Staatsbürgerschaft. Prodanovic, die auch eine Zeitlang in Nordafrika und Spanien
gelebt hat und fünf Sprachen spricht, ist das, was
Wirtschaftskammer-Präsidentin Brigitte Jank als „globale
Unternehmerin“ bezeichnet, ein „neuer Typ von Unternehmensgründer“, der sich durch Weltoffenheit und
Leistungsbereitschaft auszeichnet und seine Produkte und
Dienstleistungen nicht nur der eigenen Ethnie, sondern
allen Kundenschichten anbietet. Auch Prodanovic selbst
fühlt sich als internationale Unternehmerin willkommen:
Menschen mit internationalem Hintergrund seien auf
dem Arbeitsmarkt gefragt, meint sie. Man brauche sie im
„Ethnomarketing“, um neue Zielgruppen zu erreichen.
Und für das internationale Geschäft. Dann räumt sie
aber ein: „Natürlich gibt es 1.000 Dinge, die das Leben
für Migranten nicht einfach machen.“ Die fremde Sprache etwa. Oder das unbekannte System. „Man muss erst
entdecken, wozu die Wirtschaftskammer da ist oder was
Aktuell
21
„Die größte Hürde sind fehlende Informationen.“
es bedeutet, wenn man als Gründer einen Brief
vom Anwalt erhält.“ Solche Probleme kennt sie
von ihren Kunden, bei denen es sich oft auch um
Unternehmensgründer handelt.
pen, die Beratung wollen“, erklärt Izdebska ihr Konzept.
Private wie Businesskunden. „Wir setzen nicht voraus, dass
der Kunde sich mit Computern auskennt. Zu uns kommen
computeraffine Menschen, aber auch die Oma, die den
ersten Computer in ihrem Leben kauft und bisher geglaubt
Beratung als Extra „Wenn sich Migranten
selbstständig machen, füllen sie oft Nischen aus“,
stellt Heinz Fassmann vom Institut für Geografie
und Regionalforschung an der Universität Wien
fest. Auch die Polin Aleksandra Izdebska und ihr
Mann Damian Izdebski sprangen in eine Marktlücke, als sie das EDV-Unternehmen DiTech
gründeten: „DiTech richtet sich an alle Zielgrup-
UNIQUE/Grayling
Alles anders und doch erfolgreich 1,5 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund gibt
es in Österreich. 10 % der Berufstätigen mit
Migrationshintergrund machen sich selbstständig, bei den Berufstätigen „ohne“ sind es 14 %.
Haben Migranten einen Job, so fühlen sie sich
auch zu einem Viertel überqualifiziert dafür, gebürtige Österreicher tun das nur zu 10 %. „Die
Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
als eine Voraussetzung für eine qualifikationsadäquate Anstellung gestaltet sich für Migranten
schwierig“, heißt es im „Statistischen Jahrbuch
zu Migration & Integration 2010“ der Statistik
Austria. Auch die Spitzenköchin Sohyi Kim
verstand anfangs nicht so recht, wozu man eine
Befähigungsprüfung braucht, bei der man Huhn
auf verschiedene Arten zubereiten muss, wenn
man ohnehin nur Fisch kochen will. Die gebürtige Koreanerin schaffte die Prüfung schließlich
doch und ist nun eine der bekanntesten PromiKöchinnen des Landes. Eine ihrer Pioniertaten
war, das Takeaway-Sushi in Wien salonfähig zu
machen. „Ich habe mir gesagt: Warum sollte das
in Österreich nicht funktionieren, was in Asien
gang und gäbe ist?“ Sie behielt Recht. Nach
drei Monaten waren ihre Sushi-Lunchboxen
ein Renner, inzwischen werden sie von vielen
Unternehmern nachgeahmt. Und Kim kocht in
ihren zwei Lokalen für anspruchsvolle Gäste. Für
das Marketing ist die asiatische Herkunft kein
Nachteil.
Für einen Beratungsbesuch des AMS
würden Unternehmer/innen jetzt alles tun.
Nicht nötig. Denn das AMS kommt ohne Aufwand
in Ihr Unternehmen, um Sie zu beraten. Damit Sie
genau das Personal bekommen, das Sie brauchen.
Anruf oder Klick genügt: 0800 500 150 oder
www.ams.at/tour
Sie sind gefragt.
Aktuell
Foto: Brainswork
22
„Man muss erst
entdecken, wozu die
Wirtschaftskammer
da ist oder was es
bedeutet, wenn man
als Gründer einen
Brief vom Anwalt
erhält.“
Selma Prodanovic,
CEO/CNO von
Brainswork GmbH
hat, ein Computer besteht aus Tastatur und Monitor.“
Allerdings würden sich die meisten Kunden auskennen.
Relativ konkurrenzlos sei auch das Hybridkonzept aus
Retail- und Onlinehandel, wobei man für beides die
gleichen Preise verlange. „Viele Kunden wollen online
bestellen, im Fall des Falles dann aber doch im Geschäft
vorbeischauen, oder sie lassen sich Teile reservieren.“
DiTech, das 1999 als Zweipersonenunternehmen startete, beschäftigt heute 280 Mitarbeiter. Viele kommen
etwa aus Deutschland, Polen, Serbien, den Philippinen
oder China. „Für mich spielt das keine Rolle“, sagt Izdebska. Häufig sind es aber doch vor allem Migranten,
die bei Migranten tätig werden – bei Familienunternehmen ergibt sich das zwangsläufig so. Migranten hätten oft
Ressourcen, die einheimische Unternehmer nicht haben,
etwa den Familienverband, stellt Migrationsforscher Fassmann fest: „Wenn die ganze Familie hilft, ist es einfacher,
die langen Öffnungszeiten im Lebensmittelhandel abzudecken.
Gemüsehandel in türkischer Hand Eine typische
Migranten-Nische ist der Bereich der Nahversorgung, das
stellt man auch in der Wirtschaftskammer fest. „Die migrantentypische Branche in dem Sinn gibt es zwar nicht“,
schränkt Brigitte Jank ein. Aber es gebe Schwerpunkte:
„Türkische Unternehmen sind zu einem großen Teil im
Handel und hier vor allem im Lebensmitteleinzelhandel
tätig. Italienische Unternehmer weisen eine starke Präsenz im Bereich Tourismus und Freizeitwirtschaft auf.“
Und bulgarische Wirtschaftstreibende hätten eine starke
Affinität zur Informations- und Consultingbranche. Auch
bei Änderungsschneidern, Schuhmachern und Textilergänzungsgeschäften sei der Migrantenanteil hoch, stellt
Fassmann fest. Sie versorgten häufig die eigene Klientel,
etwa mit speziellen Reisebüros, Telefongeschäften oder
Übersetzungsbüros. Bisweilen seien es aber auch die
geringeren Aufstiegschancen im unselbstständigen Bereich, die die Migranten in die Selbstständigkeit treiben,
etwa durch Beschränkungen im Arbeitsmarkt. Migranten
selbst bezeichnen nicht selten die Sprache als größte
Hürde. „Ich habe kein Wort deutsch gesprochen, als ich
nach Österreich gegangen bin, ich habe aber die Schule
besucht“, erzählt Izdebska. „Gott sei Dank hatte ich so
die Möglichkeit, Deutsch zu lernen, bevor ich ins Berufsleben eingestiegen bin. Diese Möglichkeit hat nicht jeder
Ausländer.“ Die DiTech-Chefin übt auch Kritik: Viele
Migranten würden die Wichtigkeit von guten Deutschkenntnissen unterschätzen, meint sie. „Sie wollen sich
einfach nur verständigen. Das reicht aber oft nicht bei
schwierigeren Themen, wenn man Aufträge entgegennehmen will und etwas nicht nachvollziehen kann.“
Fehlende Bonität erschwert Firmengründung Ein
zweites Problem sei die Bonität. „Wer nicht schon lange
in Österreich angestellt war, hat keine gute Kreditwürdigkeit.“ Die DiTech-Gründer erhielten Geld von einem
Bekannten, für den sie schon vorher Dienstleistungen
erbracht hatten. „Er hat unser Potenzial gesehen, obwohl
wir keine Bonität hatten.“ Sohyi Kim musste dagegen ihre
ganze Kreativität ausspielen, um Kosten zu sparen: „Ich
komme aus der Modebranche, und da habe ich eben auch
für das Lokal eigenhändig Pläne für den Tischler gezeichnet.“ Ihre ersten Lampenschirme für das Lokal hat sie
selbst hergestellt. Ein wenig Geld brauchte sie trotzdem
noch, aber dafür musste sie eben öfter bei der Bank vorsprechen, um den Sachbearbeiter von ihrem Businessplan
zu überzeugen. „Die größte Hürde sind fehlende Informationen“, meint dagegen WK-Wien-Chefin Jank. Das
treffe freilich auch auf einheimische Unternehmer zu, die
häufig nicht die zahlreichen Informationsangebote, etwa
das Gründerservice, in Anspruch nehmen würden. Dass
Migranten häufiger deswegen selbstständig würden, weil
sie keine adäquate Anstellung finden, glaubt sie ebenfalls
nicht. Eine Studie zeige, dass die wichtigsten Motive für
eine Selbstständigkeit das Streben nach Unabhängigkeit
und materielle Aspekte seien. „Für migrantische Unternehmer ist auch noch der Wunsch nach Ansehen von
Bedeutung.“
News
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Eventreihe für KSV1870 Online-Services
Mag. Johannes Eibl, Geschäftsführer KSV1870 Forderungsmanagement GmbH, und der Produktmanager Mag. Norbert Ruhrhofer haben sich am 18.3.2011
auf nach Innsbruck gemacht, um vor einer Reihe von Interessierten die KSV1870 Services Inkasso- und InsolvenzOnline zu präsentieren. Im Hilton Innsbruck
nutzten viele der insgesamt 30 Teilnehmer die Gelegenheit, um Fragen zu den KSV1870 Dienstleistungen zu stellen. Im Anschluss wurde bei einem gemeinsamen Mittagessen über Inkasso- und Gläubigerschutzfragen diskutiert. Das Innsbruck-Event war die Auftaktveranstaltung, es folgten Präsentationen in Graz
(30.3.), Klagenfurt (31.3.) und Salzburg (8.4.).
Foto: Wajand Dietmar
Mag. Regina Thomann-Krasser vom BFI sowie
Reinhard Hilber und Christoph Haller von den Innsbrucker Kommunalbetrieben.
Foto: Wajand Dietmar
Mag. Johannes Eibl, Geschäftsführer KSV1870 Forderungsmanage- Elmar Schneider und Reinhard Mossmann von der
Vorarlberger Kraftwerke Aktiengesellschaft.
ment GmbH, gemeinsam mit dem Produktmanager Mag. Norbert
Ruhrhofer in Innsbruck.
Auf der Veranstaltung in Klagenfurt: KSV1870 Vertriebsmitarbeiter Walter
Müller gemeinsam mit Mag. Susanne Kramer und Prok. Alfred Ostermann
von SPAR Österreichische Warenhandels-AG.
Vertriebsmitarbeiter Walter Müller und KSV1870 Produktmanager
Mag. Norbert Ruhrhofer in Graz.
Online-Services im Praxistest: Mag. Norbert Ruhrhofer, Walter Müller mit KSV1870
Niederlassungsleiterin Klagenfurt Mag. Barbara Wiesler-Hofer, Mag. Susanne Kramer und
Prok. Alfred Ostermann.
Full House bei der Veranstaltung in der Steiermark.
Auch René Jonke, Niederlassungsleiter Graz,
präsentierte Zahlen, Daten und Fakten.
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News
3. GSV-Bundeskongress in Bonn
Die zu Beginn des Jahres formierte GSV-Mannschaft hat sich zur
Aufgabe gestellt, die Gläubigerinteressen in allen Insolvenzverfahren zu bündeln und zu vertreten.
Fotos: GSV
Der aktuelle Gesetzesentwurf in Deutschland zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wird Gläubigern und Gesellschaftern zukünftig größere Chancen
für einen fairen Ausgleich eröffnen. Dies ist das Kernergebnis des 3. Bundeskongresses
der Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e.V. (GSV). Mehr als 300 Teilnehmer
und 16 renommierte Referenten diskutierten am 10. März unter dem Themendach
„Ein Bündnis – ein Ziel. Starke Gläubiger im Insolvenzverfahren“ in Bonn. Der Kongress repräsentierte einen Querschnitt aller relevanten politischen und gesellschaftlichen
Gruppen in Deutschland. Zentrales Ziel aller Beteiligten war das gemeinsame Streben
nach dem bestmöglichen Insolvenz- und Sanierungsrecht. Weitere Informationen finden
Sie unter www.gsv.eu.
Dr. Hans-Georg Kantner, Leiter KSV1870 Insolvenz, beleuchtete in seinem Vortrag die österreichische Situation und sprach speziell über das
Sanierungsrecht in Österreich.
GSV-Vorstand und Schatzmeister
Christoph Hillebrand im Gespräch mit
KSV1870 Vorstand Johannes Nejedlik.
Mag. Johannes Eibl, Geschäftsführer KSV1870 Forderungsmanagement,
gemeinsam mit Klaus Jürgen Noll (Zurich Insurance plc), KSV1870 Vorstand
Karl Jagsch, Udo Thart (Zurich Insurance plc) und Roland Führer, MAS MBA,
Geschäftsführer KSV1870 Information GmbH.
KSV1870 in Kooperation
Fotos: GCT-Beratungszentrum
Am 23. März 2011 fand im Zuge der neuen Kooperation zwischen
KSV1870 und Gneist Consulting Team (GCT) eine Auftaktveranstaltung für Kunden statt. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion informierte Rainer Toifl-Dupin, Senior Produktmanager bei der KSV1870
Information GmbH, zum Thema „Spannungsfeld Bonitätsinformation –
Kreditwürdigkeit, Zahlungsverhalten und Rating“. Anschließend standen Carina Schlögl, Julian Höller und Hans Altenkopf vom KSV1870
Außendienst den rund 120 Teilnehmern für nähere Informationen
rund um den KSV1870 und für Fragen zur Absicherung der eigenen
Liquidität im Speziellen zur Verfügung.
Fotos: GEPA/Sporthilfe
Auftakt 2011:
Erster Sport & Business Circle
KSV1870 Vertriebsmitarbeiterin Silvia
Wiedeck (rechts) beim Get-together.
Mag. Johannes Eibl (Geschäftsführer) und Walter Koch
(Prokurist) von der KSV1870 Forderungsmanagement
GmbH gemeinsam auf der Veranstaltung.
Am 4. April 2011 fand der erste Sport & Business Circle der Österreichischen Sporthilfe im aktuellen Jahr statt. Im thematischen Mittelpunkt
der Veranstaltung stand die Fragestellung: „Muss Österreichs Sportart
Nummer eins um ihre Zukunft bangen?“ Denn Klimawandel, steigende
Verletzungsgefahr und Nachwuchsmangel verheißen nichts Gutes. Unter
der Leitung von Michael Roscher diskutierten Dr. Samo Kobenter, Leiter
der Sektion Sport im Bundesministerium für Landesverteidigung und
Sport, und Dr. Klaus Leistner, Generalsekretär des Österreichischen
Skiverbandes, gemeinsam mit Franz Schenner, Sprecher der „Allianz Zukunft Winter“, Prof. Mag. Peter Zellmann, Leiter Institut für Freizeit- und
Tourismusforschung, und dem ehemaligen Skiläufer und jetzigen Hotelier
Hans Enn im ATH Savoyen Vienna. Mag. Johannes Eibl, Geschäftsführer
der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH, repräsentierte gemeinsam
mit Prokurist Walter Koch den KSV1870, der die Österreichische Sporthilfe als Partner unterstützt.
IMPRESSUM: Medieninhaber: Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7; www.ksv.at; Herausgeber: Johannes Nejedlik; Verlagsort: Wien; Chefredaktion: Karin Stirner;
Redaktion: Birgit Glanz, Mag. Sandra Kienesberger; Autoren dieser Ausgabe: Mag. Maria Theresia Bühler, Mag. Johannes Eibl, Dr. Christian Jörg, Dr. Christine Kary, Mag. Beate Lammer,
Mag. Norbert Ruhrhofer; Layout: Rock+Partner; Lektorat: Johannes Payer
News
25
Wer zählt die Häupter, nennt die Namen …
Auch in den vergangenen Monaten war wieder das Fachwissen der KSV1870 Experten gefragt.
Gerne stellten sie es bei verschiedenen Gelegenheiten zur Verfügung.
➔ Dr. Hans-Georg Kantner1, Leiter
Insolvenz, nahm am 25.3.2011 an der
Vortragsreihe „Wirtschaft und Ethik“
der Wirtschaftsuniversität Wien teil und
referierte vor 40 Studenten in seinem
Vortrag über das „Florianiprinzip in
der Wirtschaft“. Weiters stand er für
die Regionalkonferenz des Vereins für
Credit Management am 31.3.2011 zur
Verfügung und gab den 85 Anwesenden
einen Überblick über die ersten Erfahrungen des neuen Insolvenzrechts in
der Praxis (IRÄG2010 seit 1.7.2010).
beim Netzwerkabend der Gründer des
Unternehmensprogramms des AMS (20
Personen) mit dem Vortrag „Der Kunde
zahlt nicht – was ist zu tun?“ dabei.
➔ René Jonke5, Niederlassungsleiter
Graz, und Carina Schlögl6, Account
Managerin Information, betreuten am
31.3.2011 zum Bank-Austria-Informationstag „Förderungen“ in Graz 20 KMU
und informierten sie über die Dienstleistungen der KSV1870 Gruppe.
KSV1870
Team
1
2
3
4
➔ Erich Grausgruber3, Leiter Niederlassung Salzburg, sprach am 1.3.2011
beim Seminar „Neue Wege in BW“ an
der Pädagogischen Hochschule Salzburg über die Tätigkeiten der KSV1870
5
6
Fotos: Archiv
Zotter2,
1. Dr. Hans-Georg Kantner
2. Mag. Otto Zotter
3. Erich Grausgruber
4. Mag. Barbara Wiesler-Hofer
5. René Jonke
6. Carina Schlögl
Foto: Reinhard Huber
➔ Mag. Otto
Niederlassungsleiter Linz, hielt am 14.2.2011 an der
Tourismusschule in Bad Leonfelden und
am 16.3.2011 an der Pädagogischen
Hochschule Niederösterreich im
Schloss Gumpoldskirchen im Rahmen
von Weiterbildungsveranstaltungen jeweils einen Vortrag über das neue Unternehmensinsolvenzrecht (IRÄG2010).
Die 35 Teilnehmer waren Professorinnen und Professoren betriebswirtschaftlicher Fächer von Tourismusschulen bzw. Handelsakademien.
Gruppe und die ersten Erfahrungen
mit der neuen Insolvenzordnung
(IRÄG2010). Weiters erklärte er im
Detail, wie eine Wirtschaftsauskunft
zustande kommt. Dabei hörten ihm 18
Lehrerinnen und Lehrer der HAK bzw.
HLW gespannt zu. Außerdem besuchte
er am 11.3.2011 die Handelsakademie
Neumarkt am Wallersee, wo er 15
Schülern der Maturaklasse externes
Controlling und alles über die KSV1870
Gruppe erklärte.
➔ Mag. Barbara Wiesler-Hofer4, Niederlassungsleiterin Klagenfurt, war am
25.2.2011 bei der Fachgruppentagung
der Glaser, Dachdecker und Spengler
(35 Mitglieder) und am 24.3.2011
Quergelesen
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26
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Gläubigerschutz
Aktuelles aus Rechtsprechung und richterlicher Praxis
Vorbehaltsverkauf, Aussonderung und
Geltendmachung der Kaufpreisforderung
Ein erfolgreiches Begehren des Vorbehaltsverkäufers
auf Herausgabe der in seinem Eigentum stehenden, in der Konkursmasse des insolventen Käufers
befindlichen Sache setzt den Rücktritt vom Vertrag
voraus (3 Ob 84/05g). Die Rückforderung der Sache
ist „im Zweifel“ als Rücktritt vom Vertrag anzusehen (RIS-Justiz RS0020714). Daraus kann jedoch
nicht der Umkehrschluss gezogen werden, dass in
der Einbringung der Herausgabeklage durch den
Vorbehaltsverkäufer in jedem Fall die Ausübung des
Rücktrittsrechts liegen muss. Dies kann, muss aber
nicht der Fall sein und ist nach den Umständen des
Einzelfalls zu beurteilen.
Obwohl das Begehren auf Zahlung der Restschuld
und das Herausgabe- bzw. Aussonderungsbegehren,
das den Rücktritt vom Vertrag voraussetzt, miteinander im Widerspruch stehen, ist die gleichzeitige
Erhebung der beiden Ansprüche zulässig. Die Anmeldung des Kaufpreisanspruchs als Konkursforderung
stellt keinen Verzicht auf die Aussonderung dar.
Umgekehrt hindert ein Anspruch, der als Aussonderungsanspruch geltend gemacht wird, nicht, gleichzeitig die Kaufpreisforderung als Konkursforderung
anzumelden (8 Ob 184/00t; 1 Ob 535/88).
Erfolgen nebeneinander die Geltendmachung des
Aussonderungsrechts und (nach Bestreitung der
angemeldeten Konkursforderung durch den Masseverwalter) auch der Kaufpreisforderung mit Klage,
ist zu prüfen, ob unter den konkret im Einzelfall
gegebenen Umständen im Begehren auf Herausgabe
der Vorbehaltssache eine schlüssige Rücktrittserklärung liegt. Eine stillschweigende Erklärung liegt vor,
wenn die Handlung eindeutig in eine Richtung zu
verstehen ist. Es darf nach den Umständen des Einzelfalls kein vernünftiger Grund bestehen, daran zu
zweifeln, dass ein ganz bestimmter Rechtsfolgewille
vorliegt (1 Ob 2297/96t; RIS-Justiz RS0013947;
RS0014150), wobei ein strenger Maßstab angelegt
wird (RIS-Justiz RS0014146; RS0014157). Wird (wie
im Anlassfall) die Klage auf Feststellung der Konkursforderung vor der Aussonderungsklage eingebracht, hat sich der Vorbehaltskäufer mit der zweiten Klage nicht eindeutig erklärt, ob er den Vertrag
aufrechterhalten oder von ihm zurücktreten will. >>
ZIK 2011 / 39, 25
KO: §§ 44, 110
ABGB: § 863
OGH 18.2.2010, 8 Ob 94/09w
§
Prozessführung durch Masseverwalter:
Kostenersatz/Haftung
Der Masseverwalter hat Anspruch auf Entlohnung sowie Ersatz seiner Barauslagen. Daneben
gebührt ihm Kostenersatz für den Einsatz besonderer Sachkunde, insbesondere für die von ihm
selbst erbrachten anwaltlichen Leistungen, die
nicht mit der Pauschalentlohnung abgegolten
sind. Wird ein Rechtsanwalt zum Masseverwalter
bestellt, kann er beim Konkursgericht den Ersatz
jener Verfahrenskosten beanspruchen, die ihm
aus der Führung von die Konkursmasse betreffenden Rechtsstreitigkeiten erwachsen sind und
die vom Verfahrensgegner nicht hereingebracht
werden können. Dieser Anspruch umfasst die
Entlohnung nach dem RATG zuzüglich USt und
die aufgewendeten Barauslagen. Werden die
Kosten nicht von dritter Seite bezahlt, bedarf
es eines Kostenbestimmungsbeschlusses des
Konkursgerichtes. Diese Entscheidung kann nur
durch den Masseverwalter und die Mitglieder
des Gläubigerausschusses angefochten werden,
dem einzelnen Konkursgläubiger steht kein Rekursrecht zu. Die konkursgerichtlich bestimmten
Kosten des Masseverwalters stellen eine Masseforderung dar; der Masseverwalter ist daher
berechtigt, diese nach Rechtskraft des Kostenbestimmungsbeschlusses der Konkursmasse zu
entnehmen.
Einzelne Konkursgläubiger können aber geltend
machen, dass es durch sorglose Führung eines
Prozesses zur Schädigung der Masse gekommen
sei. Der Masseverwalter ist allen Beteiligten für
Vermögensnachteile, die er durch pflichtwidrige
Führung seines Amtes verursacht, verantwortlich.
Ihn trifft eine Verschuldenshaftung, wobei der
Sorgfaltsmaßstab der Sachverständigenhaftung
anzuwenden ist. Pflichtverletzungen lösen schadenersatzrechtliche Folgen nach den Grundsätzen
der Vertragshaftung aus.
Der Masseverwalter hat auf jede Anordnung des
Konkursgerichtes, spätestens aber bei Beendigung seiner Tätigkeit, diese Rechnung zu legen
und erforderlichenfalls einen erläuternden Bericht
zu erstatten. Die Rechnung ist zu genehmigen,
wenn nach dem Ergebnis der Prüfung dagegen
keine Bedenken bestehen und Bemängelungen
nicht vorgebracht worden sind oder wenn bei der
Tagsatzung zur Verhandlung über die Rechnung
eine Einigung erzielt worden ist. Andernfalls ent-
§
§
§
scheidet das Konkursgericht nach Vornahme von
Erhebungen unter Ausschluss des Rechtswegs.
Bei der Tagsatzung zur Verhandlung über die
Rechnung oder vorher durch Schriftsatz können
Bemängelungen vorgebracht werden. Hierzu sind
ua alle am Verfahren teilnehmenden Konkursgläubiger legitimiert; ihnen steht auch der Rekurs
gegen die Genehmigung der Rechnungslegung
zu. Die Rechnung ist nicht nur formell und rechnerisch, sondern auch inhaltlich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Auch über
Ansprüche gegen den Masseverwalter wegen
eines durch pflichtwidrige Führung seines Amtes
zugefügten Vermögensnachteils entscheidet während des Konkursverfahrens ausschließlich das
Konkursgericht im Rechnungslegungsverfahren.
Im Verfahren zur Prüfung der Rechnung kann ua
darüber entschieden werden, ob der Masseverwalter durch leichtfertige Prozessführung den
Konkursgläubigern einen Schaden zugefügt hat
(OLG Innsbruck EvBl 1990/10).
Das Klagebegehren auf Feststellung einer im
Konkurs bestrittenen Forderung ist keiner Bewertung durch den Kl zugänglich; der Wert des
Streitgegenstandes entspricht der bestrittenen
Forderung (RIS-Justiz RS0113703). Gleichlautend
OGH 4.11.2010, 8 Ob 114/10p. >>
ZIK 2011 / 42, 26
KO: § 81 Abs 3, § 82,
§§ 110, 121 f, 124 f
OLG Wien 14.7.2010, 28 R 62/10h
Masseverwertung: Zweckmäßigkeit/Verkauf
an familia suspecta/nachträgliche Angebote
Vor der Entscheidung über die Genehmigung der
Veräußerungshandlungen des Masseverwalters
hat das Konkursgericht deren Gesetzmäßigkeit
und Zweckmäßigkeit, nämlich ob sie dem gemeinsamen Interesse der Konkursgläubiger, aber auch
dem Interesse des Gemeinschuldners Rechnung
tragen, zu prüfen. Von der Zweckmäßigkeit ist
auszugehen, wenn der Kaufpreis zumindest nicht
unter dem vom Sachverständigen ermittelten
Schätzwert liegt und eine andere Verwertung für
die Konkursmasse nicht vorteilhafter gewesen
wäre.
Ein Verkauf an die familia suspecta ist noch kein
hinreichender Grund, dem Kaufvertrag die konkursgerichtliche Genehmigung zu versagen (OLG
§
27
Wien 28 R 92/08t). Mit dem Beschluss über die
konkursgerichtliche Genehmigung einer freihändigen Veräußerung wird festgestellt, ob und zu welchem Preis der Kaufvertrag über die feilgebotene
Sache zustande gekommen ist. Danach steht
fest, dass Nachbesserungen nicht mehr erreicht
und Anbote anderer Interessenten nicht mehr
berücksichtigt werden können (8 Ob 271/00;
RIS-Justiz RS0115420).
Angebote nach Fassung des Genehmigungsbeschlusses können im Rekurs nicht als neue Tatsachen geltend gemacht werden.
Ein den Kaufpreis nur geringfügig übersteigendes
Angebot bildet keinen Hinweis darauf, dass
der nach einem korrekten Verkaufsverfahren
genehmigte Vertrag nicht zweckmäßig gewesen
ist. Außerdem ist zu berücksichtigen, ob bei Wiederholung des Verwertungsverfahrens nicht die
anfallenden Kosten, etwa (wie im Anlassfall) für
eine weitere Einlagerung der Konkursmasse, den
gebotenen Aufpreis übersteigen. >>
ZIK 2011 / 44, 27
KO: § 88 Abs 1, § 114 Abs 1,
§§ 117, 176 Abs 2
OLG Wien 6.5.2010, 28 R 296/09v
Zwangsausgleich: Legitimation für den Rekurs
gegen die Bestätigung/Versagungsgründe
Zum Rekurs gegen die Bestätigung des Zwangsausgleichs sind auch Gläubiger nicht angemeldeter Insolvenzforderungen legitimiert, sofern sie
eine Forderung schlüssig behaupten.
Einem Zwangsausgleich ist wegen Missbräuch-
lichkeit nur dann die Bestätigung zu versagen,
wenn aufgrund der konkreten Umstände eindeutig davon auszugehen ist, dass es dem
Schuldner nicht um den erfolgreichen Abschluss
des Zwangsausgleichsverfahrens geht. Dem
gemeinsamen Interesse der Konkursgläubiger
widerspricht ein Zwangsausgleich, wenn die
Verteilungsquote eindeutig höher als die Zwangsausgleichsquote wäre, nicht jedoch, wenn beide
Quoten gleich hoch sind. >>
ZIK 2011 / 47, 29
KO: § 141 Abs 2, §§ 154 f
IO: § 260 Abs 2
OLG Wien 19.10.2010, 28 R 223/10k
Kein Insolvenz-Entgelt
für Abwerbeentschädigung
Das IESG sieht keine Sicherung von Abwerbeentschädigungen vor, etwa (wie im Anlassfall) in
der Form, dass sich ein Arbeitgeber im Fall einer
Abwerbung gegenüber dem Arbeitnehmer zur
Zahlung eines Betrags in der halben Höhe der
gegenüber dem früheren Arbeitgeber zustehenden Abfertigung verpflichtet. Es handelt sich um
keine Anrechnung von Beendigungsansprüchen.
Der Arbeitgeber hat sich vielmehr gegenüber
dem Arbeitnehmer für seine Bereitschaft zur
Auflösung eines alten und zum Abschluss eines
neuen Arbeitsverhältnisses zur Zahlung eines bestimmten Betrages verpflichtet. Geldleistungen,
die im Zusammenhang mit der Anbahnung eines
Arbeitsverhältnisses versprochen werden, sind
nicht durch Insolvenz-Entgelt gesichert (RIS-Justiz
RS0076561). Das spricht mangels einer der
Abfertigung vergleichbaren Verbindung der freiwilligen Abwerbeentschädigung mit dem neuen
Arbeitsverhältnis dafür, diese nicht als durch das
IESG gesichert zu erachten. >>
ZIK 2011 / 51, 33
IESG: § 3 Abs 3
OGH 21.12.2009, 8 ObS 14/09f
§ §
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Analyse der rechtlichen Hintergründe aktueller Insolvenzfälle durch
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e nach ForderungsfestWiederaufnahmsklag
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stellung durch den Einzelrech
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Das IRÄ-BG – Überblick
Stefan Perner/Martin
und ausgewählte Fragen
Spitzer:
tsänderungsDas Darlehens- und Kreditrech
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Wien, Verlagspostamt
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Die vorzeitige Restschuld
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Ausschluss der Einsichtnahm
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KSV1870 Steuertipps Wichtige Neuigkeiten und Änderungen im Steuerrecht
Griechenland: geplante
steuerliche Änderungen
Aufgrund eines derzeit vorliegenden Gesetzesentwurfes soll es in Griechenland zu zahlreichen Änderungen im Bereich des Ertrag- und Umsatzsteuerrechts
kommen. Nachfolgend werden die wesentlichsten
geplanten Änderungen kurz zusammengefasst:
– Absenkung des Körperschaftsteuersatzes
– Änderung der Dividendenbesteuerung auf Ebene des
Gesellschafters
– Ausdehnung der Ausnahme von den „thin cap rules“
auf sogenannte „Portfolio-Investitions­unternehmen“
– Zahlungen an Unternehmen, die in einem Staat
ansässig sind, der auf der Liste der „nicht kooperierenden Staaten“ aufscheint, werden nur unter
bestimmten Voraussetzungen steuerlich anerkannt
– Ausdehnung der Forschungsförderungen
– Umsatzsteuerzahlungen sollen künftig „in Raten“
möglich sein, wenn ein Zuschlag von 1 % geleistet wird
– Einführung einer allgemeinen Missbrauchsbestimmung
– Gesetzliche Definition der „steuerlichen Ansässigkeit“ von natürlichen Personen (183-Tage-Regel als
widerlegbare Vermutung)
– Einführung eines Schiedsverfahrens, wenn die Steuern, die in Streit stehen, EUR 150.000
übersteigen
IASB veröffentlicht Entwurf zur
Saldierung finanzieller Vermögenswerte
und Verbindlichkeiten
Der International Accounting Standards Board (IASB)
hat gemeinsam mit dem US-amerikanischen Financial
Accounting Standards Board (FASB) am 28. Jänner
2011 einen Entwurf zur Aufrechnung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten in der
Bilanz (ED/2011/1 Offsetting Financial Assets and
Financial Liabilities) veröffentlicht. Nach Ansicht der
Boards machen die unterschiedlichen Aufrechnungsvorschriften den größten quantitativen Unterschied in
den Bilanzen nach IFRS und US GAAP aus.
Die Vorschläge erfordern zwingend eine Saldierung
von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen
Verbindlichkeiten, wenn das Recht auf Aufrechnung
jederzeit rechtlich durchsetzbar ist, auch bei Ausfall
und Bankrott, und die Möglichkeit, dieses Recht auszuüben, unbedingt ist, d. h. nicht von einem zukünftigen Ereignis abhängt. Die beteiligten Unternehmen
müssen die Intention haben, die fälligen Beträge durch
eine Netto-Ausgleichszahlung oder einen zeitgleichen
Brutto-Ausgleich zu bezahlen.
ED/2011/1 steht beim Steuertipp auf www.ksv.at
zum Download zur Verfügung. Stellungnahmen ­können
bis zum 28. April 2011 beim IASB ­eingereicht werden.
Arbeitsrecht: Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz: Einkommensbericht und Einkommensangabe in Ausschreibungen
In der Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz (GIBG,
BGBl I 7/2011) sind zwei für Arbeitgeber wesentliche
Neuerungen vorgesehen:
Jeder Arbeitgeber, der dauernd eine gewisse Anzahl an
Arbeitnehmern beschäftigt, ist verpflichtet, alle zwei
Jahre einen Einkommensbericht (Bericht zur Entgeltanalyse) zu erstellen. Dieser Bericht hat Angaben über
–d
ie Anzahl der Frauen und Männer in den jeweiligen
kollektivvertraglichen oder – wenn verfügbar – betrieblichen Verwendungsgruppen,
–d
ie Anzahl der Frauen und Männer in den – wenn
verfügbar – einzelnen Verwendungsgruppenjahren
der anzuwendenden Verwendungsgruppen,
–d
as arbeitszeitbereinigte Durchschnitts- oder Medianarbeitsentgelt von Frauen und Männern im Kalenderjahr in den jeweiligen kollektivvertraglichen oder
– wenn verfügbar – betrieblichen Verwendungsgruppen und Verwendungsgruppenjahren
zu enthalten.
Arbeitgeber, die dauernd weniger als 151 Arbeitnehmer beschäftigten, sind von der Berichtspflicht nicht
erfasst.
Die Pflicht zur Erstellung dieses
Einkommensberichts tritt gestaffelt in Kraft:
Anzahl der Arbeitnehmer erstes BerichtsjahrAbgabe bis
dauernd mehr als 1.000 2010
31.7.2010
dauernd weniger als 1.001, aber mehr als 500
2011 offen
dauernd weniger als 501, aber mehr als 250 2012
offen
dauernd weniger als 251, aber mehr als 150 2013
offen
Seit 1.3.2011 sind Arbeitgeber (oder private Arbeitsvermittler gem den §§ 2 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes oder eine mit der Arbeitsvermittlung
betraute juristische Person öffentlichen Rechts)
verpflichtet, in der Ausschreibung das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche
oder das durch Gesetz oder andere Normen der
kollektiven Rechtsgestaltung geltende Mindestentgelt
anzugeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung
hinzuweisen, wenn eine solche besteht. Bei Verstoß
gegen diese Verpflichtung ist ab 1.1.2012 von der
Bezirksverwaltungsbehörde eine Ermahnung und bei
weiteren Verstößen eine Geldstrafe bis EUR 360 zu
verhängen.
Einkommen- und Körperschaftsteuer:
Besteuerung von Portfoliodividenden
aus Nicht-EU-Staaten
Der EuGH hat am 10. Februar 2011 die Rechtssachen
„Haribo“ und „Salinen“ entschieden (C-436/08 und
C-437/08). Er ist dabei der Auffassung der Generalanwältin Kokott nur teilweise gefolgt:
Zulässigkeit der Anrechnungsmethode
bei Drittstaats-Portfoliodividenden
Bei Portfoliodividenden (Beteiligungshöhe unter 10
%) aus Beteiligungen an in Drittstaaten ansässigen
Gesellschaften ist die in Österreich anzuwendende
Anrechnungsmethode nach Auffassung des EuGH der
Befreiungsmethode gleichwertig und daher gemeinschaftsrechtskonform.
Gemeinschaftsrechtliches Erfordernis eines
KöSt-Anrechnungsvortrages
Liegen bei ausländischen Dividenden die Voraussetzungen für die Anwendung der Anrechnungsmethode
vor (Drittstaatsdividenden und Dividenden im Sinne
von § 10 Abs 4 bis 6 KStG) und erwirtschaftet die
österreichische Muttergesellschaft im Jahr der Dividendenausschüttung einen (steuerlichen) Verlust, so muss
aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen zur Entlastung
von der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung ein Anrechnungsvortrag gewährt werden. Die anzurechnende
ausländische KöSt ist nach Auffassung des EuGH in
Folgejahre vorzutragen und in späteren Gewinnjahren
anzurechnen.
Ausdrücklich hält der EuGH aber fest, dass ein Anrechnungsvortrag für ausländische Quellensteuern gemeinschaftsrechtlich nicht geboten ist. Daher ist mit einer
Änderung der Auffassung der österreichischen Finanzverwaltung nicht zu rechnen; bereits bisher wurde ein
Anrechnungsvortrag für Quellensteuern nicht gewährt.
Portfoliodividenden aus EWR-Staaten ohne Amtsund Vollstreckungshilfe (Island und Liechtenstein)
Nach der geltenden Gesetzeslage sind Ausschüttungen von Gesellschaften aus dem EWR-Raum bei
einer Beteiligungshöhe von unter 10 % in Österreich
nur dann von der KöSt befreit, wenn mit dem EWRStaat eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe
besteht. Dies trifft derzeit nur auf Norwegen zu. Nach
Auffassung des EuGH ist diese Differenzierung nicht
gemeinschaftsrechtskonform, da auch Ausschüttungen aus „EWR-Schachtelbeteiligungen“ (Beteiligungshöhe mindestens 10 %) unabhängig von einer
bestehenden Amts- oder Vollstreckungshilfe nach
Maßgabe des § 10 Abs 1 Z 7 iVm § 10 Abs 2 KStG
steuerfrei sind. Daher ist die Befreiungsmethode auch
auf Portfoliodividenden aus EWR-Staaten ohne Amtsund Vollstreckungshilfe (Island und Liechtenstein)
anzuwenden.
Zur Verfügung gestellt von der
KPMG Alpentreuhand.
30
KSV1870 Wirtschaftsbarometer Flops & Tops in der österreichischen Wirtschaft
Flops
Aus den 10 größten Insolvenzen (wobei R-QUADRAT
als ein Fall gezählt wird) des
Monats März sind fünf Verfahren als Sanierungsverfahren
mit Eigenverwaltung eröffnet
worden. Dieses Verfahren
enthält Elemente des „alten“
Ausgleichs, vor allem die
Möglichkeit der Geschäftsführung, den gewöhnlichen
Unternehmensbetrieb selbst
fortzuführen. Die Zahlen reflektieren größenordnungsmäßig
den Anteil der Ausgleiche an
den Insolvenzverfahren noch
in den 70er- und 80er-Jahren.
­Natürlich können nicht alle
diese Verfahren zu einer
Sanierung innerhalb von 90
Tagen führen, wie das Gesetz
es vorsieht – aber alleine
die Tatsache, dass so viele
Eigenanträge gestellt werden,
ist ein positives Signal für die
Unternehmenssanierung und
beweist letztlich, dass das
Management auch in der Krise
Handlungsfähigkeit besitzt.
Die 10 größten Insolvenzen im März 2011
1. Immobiliengruppe: R-QUADRAT Capital Alpha GmbH; Wien
SV m. EV.
VCH Private Equity Opportunities GmbH; R-QUADRAT Capital Beta GmbH
84,2 Mio.*
2. Reedereikontor „MERIDIAN“ Gesellschaft m.b.H.
Wien
Konkurs
20,0 Mio.*
3. SOLution Solartechnik GmbH
Sattledt
SV m. EV.
7,9 Mio.*
4. Ing. Erich Moller, Tiefbau
Markt Piesting
SV m. EV.
5,9 Mio.*
5. Österreichische Agentur für Bio Getreide GmbHRaabs/Thaya
SV m. EV.
5,8 Mio.*
6. Mender Gesellschaft m.b.H.
Münchendorf
SV. o. EV.
4,7 Mio.*
7. Parzermair RFE – Sondertransport und Logistik GmbH
Schwanenstadt
Konkurs
4,3 Mio.*
8. Mitteramskogler GmbH
Gaflenz
Konkurs
3,2 Mio.*
9. HESTA – Großküchen Einrichtungs-Gesellschaft m.b.H.
Wels + Wien
Konkurs
2,7 Mio.*
10. AURA Schwimmbadsysteme GmbH
Feistritz/Rosental SV m. EV.
SV. o. EV. = Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
SV. m. EV. = Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
2,6 Mio.*
*geschätzte Passiva in Mio. EUR
Gesamtinsolvenzen nach Bundesländern März 2011
März 2010
März 2011
605
618
213
200
175
182
150
125
100
110 104
89 88
75
72
50
25
36 31
12 16
W
NÖ
BGLD
OÖ
26 21
SLBG
83
39
39 34
VLBG
T
STMK
Eröffnete Insolvenzen nach Größenordnung der Verbindlichkeiten März 2011
Insolvenzen bis 1 Mio. EUR
Insolvenzen über 1 Mio. EUR bis 4 Mio. EUR
Insolvenzen über 4 Mio. EUR bis 7 Mio. EUR
Insolvenzen über 7 Mio. EUR bis 40 Mio. EUR
Insolvenzen über 40 Mio. EUR
eröffnete Insolvenzen gesamt
304
25
4
5
0
338
35,1*
42,5*
20,6*
112,1*
0,0*
210,3*
*geschätze Passiva in Mio. EUR
28
KTN
Gesamt
42,5
20,6
35,1
112,1
31
Tops
Fußballspielen, Radfahren,
Campen – die Händler rüsten
bereits mit vielen Angeboten
für die Sommersaison. Dies
zu Recht, denn körperliche
Betätigung ist hierzulande eine
beliebte Freizeitaktivität. Guter
Dinge sind daher auch die
Unternehmen im Einzelhandel:
Selbst in der Krise konnten
passable Ergebnisse eingefahren werden, und auch das
durchschnittliche Ausfallsrisiko
der Branche ist beruhigend
­gering. Gewandert, trainiert
und ­gecampt wird eben immer.
Die Top 10 des Einzelhandels mit Fahrrädern, Sport- und Campingartikeln
1. HERVIS Sport- und Modegesellschaft m.b.H.
Wals
202*
2. Hangl GmbH
Ischgl
204*
3. Schneider Sportartikel Gesellschaft m.b.H.Altenmarkt Pongau 221*
4. Sportler Witting GmbH
Innsbruck
229*
5. SPORT EYBL & SPORTS EXPERTS GmbH
Wels
237*
6. Sports & Emotions GmbH
Kaprun
238*
7. BERGFUCHS Fachgeschäft für den Berg- und Wandersport Ges.m.b.H.
Wien
243*
8. Rösner & Schütz Gesellschaft m.b.H.
Wien
244*
9. Sport Glanzer GmbH & Co KG
Sölden
245*
10. Wintersport Tirol Handels GmbH
Innsbruck
248*
Basis der Auswertung sind Unternehmen ab EUR 3 Mio. Umsatz und/oder mit mehr als 12 Beschäftigten.
*KSV-Rating
Branchenstruktur nach Bundesländern
Bsp.: 11,0 % der Unternehmen sind in Wien ansässig.
in Prozent
35
KSV-Rating Profil
Verteilung auf KSV-Rating-Klassen in
Vergleich zur Wirtschaft Österreich gesamt
Bsp.: 32,0 % der Unternehmen sind in Rating-Klasse 2.
1
0,0 %
0,1 %
2
32,0 %
23,0 %
3
56,0 %
67,5 %
4
10,8 %
8,0 %
5
0,6 %
0,7 %
6
0,6 %
0,7 %
Legende zum KSV-Rating:
100 – 199 kein Risiko, 200 – 299 sehr geringes Risiko,
300 –3 99 geringes Risiko, 400 – 499 erhöhtes Risiko,
500 – 599 hohes Risiko, 600 – 699 sehr hohes Risiko,
700 Insolvenzkennzeichen
30
25
20
10
18,5
17,3
15
11,5
11,0
5
11,2
12,4
8,5
7,3
2,3
W
NÖ
BGLD
OÖ
SLBG
VLBG
T
STMK
60,0 % Einzelunternehmen
Branchenstruktur
nach Rechtsformen
Bsp.: 60,0 % der Unternehmen
dieser Branche sind
Einzelunternehmen.
1,5 % Sonstige
19,6 % Personen­gesellschaften
18,9 % Kapital­gesellschaften
KTN
Die schlechte Nachricht:
Rutschgefahr im Geschäftsleben steigt.
Die gute Nachricht:
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