Schulungshandbuch digital tacho

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Kartenausgabe
Digital Tacho
Wien, 14. Mai 2007
Version 2.0
14.05.2007
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INHALTSVERZEICHNIS
1
Charakteristika zum Projekt ____________________________________________________________ 6
1.1 ________________________________________________________ Projektbeschreibung
_____________________________________________________________________________________ 6
1.1.1
Nutzen ______________________________________________________________________ 6
1.2 ________________________________________________ Rechtliche Rahmenbedingungen
_____________________________________________________________________________________ 7
1.3 ________________________________________________________Kontrollgerätekarten
_____________________________________________________________________________________ 8
1.3.1
Fahrerkarte __________________________________________________________________ 8
1.3.2
Behördenkarte ________________________________________________________________ 9
1.3.3
Unternehmenskarte ___________________________________________________________ 10
1.3.4
Werkstattkarte _______________________________________________________________ 11
1.4 ________________________________________________ Systemüberblick für Österreich
____________________________________________________________________________________ 13
1.5 ______________________________________________________ Fragen und Antworten
____________________________________________________________________________________ 14
2
Standardprozess Kartenregistrierung ____________________________________________________ 13
2.1 _____________________________________________________ Ausstellung Fahrerkarte
____________________________________________________________________________________ 13
2.1.1
Ausstellung Erstkarte _________________________________________________________ 13
2.1.2
Ausstellung Erneuerungskarte (nach Ablauf der Erstkarte) ____________________________ 18
2.1.3
Vorliegen eines Defekts _______________________________________________________ 20
2.1.4
Vorliegen eines Verlusts bzw. Diebstahls __________________________________________ 21
2.2
BehördenkarteBehördenkarteBehördenkarteBehördenkarteBehördenkarteBehördenkarteBehördenkar
teBehördenkarteBehördenkarteBehördenkarteBehördenkarteAusstellung Unternehmenskarte ____ 24
2.2.1
Ausstellung Erstkarte _________________________________________________________ 24
2.2.2
Ausstellung Erneuerungskarte (nach Ablauf der Erstkarte) ____________________________ 26
2.2.3
Vorliegen eines Defekts _______________________________________________________ 26
2.2.4
Vorliegen eines Verlusts bzw. Diebstahls __________________________________________ 27
2.2 ___________________________________________________ Ausstellung Behördenkarte
____________________________________________________________________________________ 28
2.2.5
Ausstellung Erstkarte _________________________________________________________ 28
2.2.6
Ausstellung Erneuerungskarte (nach Ablauf der Erstkarte) ____________________________ 29
2.2.7
Vorliegen eines Defekts _______________________________________________________ 29
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2.2.8
Vorliegen eines Verlusts bzw. Diebstahls __________________________________________ 30
2.3 ___________________________________________________ Ausstellung Werkstattkarte
____________________________________________________________________________________ 31
3
2.3.1
Ausstellung Erstkarte _________________________________________________________ 31
2.4.2
Ausstellung Erneuerungskarte (nach Ablauf der Erstkarte) ____________________________ 33
2.4.3
Vorliegen eines Defekts _______________________________________________________ 33
2.4.4
Vorliegen eines Verlusts bzw. Diebstahls __________________________________________ 34
Zentralapplikation Kartenantragstellung _________________________________________________ 37
3.1 ______________________________________________________ Systemvoraussetzungen
____________________________________________________________________________________ 37
3.2 ______________________________________________________ Aufruf des Programms
____________________________________________________________________________________ 38
3.3 __________________________________________________________ Anwendung ZKR
____________________________________________________________________________________ 39
4
3.3.1
Fahrerkarte _________________________________________________________________ 42
3.3.2
Behördenkarte _______________________________________________________________ 54
3.3.3
Unternehmenskarte ___________________________________________________________ 56
3.3.4
Werkstattkarte _______________________________________________________________ 58
3.3.5
Änderung des Kartenstatus _____________________________________________________ 59
Sonderfälle bei der Kartenregistrierung __________________________________________________ 60
3.1 ___________________________________ Garantieabwicklung im Falle einer defekten Karte
____________________________________________________________________________________ 60
3.2 __________________________________________ Notwendige Unterlagen nicht vollständig
____________________________________________________________________________________ 61
3.3 _____________________________________________________ Widersprüchliche Daten
____________________________________________________________________________________ 61
3.4 _____________________________________ Schlechte Qualität des Fotos, Foto nicht aktuell
____________________________________________________________________________________ 61
3.5 _____________________________________________________ Unleserliche Dokumente
____________________________________________________________________________________ 62
3.6 __________________________________________________________ Karte mangelhaft
____________________________________________________________________________________ 62
3.7 ___________________________________________________________ Kartenrückgabe
____________________________________________________________________________________ 62
3.8 ___________________________________________________ Karte wurde nicht zugestellt
____________________________________________________________________________________ 62
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3.9 _____________________________________________________ Karte ist nicht zustellbar
____________________________________________________________________________________ 63
3.10 ________________________________ Umtausch (Änderung des gewöhnlichen Wohnsitzes)
____________________________________________________________________________________ 63
3.11 ___________________________________________________________ Datenänderung
____________________________________________________________________________________ 63
3.12 _________________________________________________________ Entzug der Karte
____________________________________________________________________________________ 63
4
Adressen und Kontaktdaten ____________________________________________________________ 64
4.1 __________________________________________________________________Hotline
____________________________________________________________________________________ 64
4.2 _______________________________________________________ Betrieb und Wartung
____________________________________________________________________________________ 64
4.2.1
1st level support _____________________________________________________________ 64
4.2.2
2nd & 3rd level support _________________________________________________________ 65
4.3 _______________________________________________Wichtige Nummern und Adressen
____________________________________________________________________________________ 66
4.3.1
Betreiber ___________________________________________________________________ 66
4.3.2
Card Issuing Authorities _______________________________________________________ 67
4.3.3
BMVIT ____________________________________________________________________ 78
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ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: digitales Kontrollgerät......................................................................................................... 6
Abbildung 2: sichtbare Merkmale der Fahrerkarte .................................................................................. 9
Abbildung 3: Sichtbare Merkmale einer Behördenkarte........................................................................ 10
Abbildung 4: sichtbare Merkmale einer Unternehmenskarte ................................................................ 11
Abbildung 5. sichtbare Merkmale einer Werkstattkarte......................................................................... 12
Abbildung 6: Prozess Kartenanforderung ............................................................................................. 13
Abkürzungsverzeichnis
ASFINAG
-
Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft
BAV
-
Bundesanstalt für Verkehr
BMI
-
Bundesministerium für Inneres
BMVIT
-
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
BMWA
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
BRZ
-
Bundesrechenzentrum
CIA
-
Card Issuing Authority
d.h.
-
das heißt
EG
-
Europäische Gemeinschaft
EU
-
Europäische Union
EWG
-
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EWR
-
Europäischer Wirtschaftsraum
KFG
-
Kraftfahrgesetz
MS
-
Mitgliedstaat
MSG
-
Maut Service Gesellschaft
MSCA
-
Member State Certification Authority
-
Nummer
-
Zentrales Kartenregister
Nr.
.
ZKR
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1 Charakteristika zum Projekt
1.1 Projektbeschreibung
Das digitale Kontrollgerät (siehe Abbildung 1) wird sukzessive die derzeit in Betrieb befindlichen
analogen Kontrollgeräte mit Schaublatt ersetzen.
Ab 1. Mai 2006 müssen alle neu zugelassene Fahrzeuge ab einem höchstzulässigen Gesamtgewicht
(hzG) von 3,5 t und Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet
sein. Es ist zu berücksichtigen, dass auch Fahrzeuge mit einem hzG unter 3,5 t mit einem digitalen
Kontrollgerät ausgerüstet werden müssen, sobald diese Fahrzeuge in Kombination mit einem
Anhänger bzw. Auflieger das hzG von 3,5 t übersteigen und gewerblich genutzt werden.
Abbildung 1: digitales Kontrollgerät
Für den ordnungsgemäßen Betrieb dieses digitalen Kontrollgerätes müssen Kontrollgerätekarten
verwendet werden, die unter Punkt 1.2 noch näher erläutert werden. Die Ausgabe von
Kontrollgerätekarten hat bei den kartenausgebenden Stellen in allen EU-Mitgliedstaaten zu erfolgen.
1.1.1 Nutzen
Das digitale Kontrollgerät ermöglicht eine Überprüfung auf einfache Weise ob Fahrer und
Transportbetriebe, die in der EU/EWR gültigen gesetzlichen Bestimmungen für Lenk- und Ruhezeiten
befolgen.
Mit diesem modernen System werden die Verkehrssicherheit erhöht und die Arbeitsbedingungen
verbessert. Im Zuge dieses Projektes wird eine weitgehende Harmonisierung der Arbeits- und
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Ruhezeitregelungen und die Straßen- und Unternehmenskontrollen innerhalb der EU Mitgliedstaaten
angestrebt. Durch dieses Vorgehen wird ein fairer Wettbewerb im internationalen Transportverkehr
geschaffen. Da das digitale Kontrollgerät, die verwendeten Kontrollgerätekarten und das
Behördenkartensystem einem hohen Sicherheitsstandard genügen müssen, wird ein Beitrag zur
Erhöhung der Manipulationssicherheit und Datensicherheit geleistet.
1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen
Neben den EU-Verordnungen und dem nationalen Kraftfahrgesetz mit der Kontrollgeräteverordnung
sind insbesondere für Sicherheit des Kartenausgabesystems die MSA-Policy und das CIA-Practice
Statement für die Antragstellen verbindlich.
Die gesetzliche Grundlage auf europäischer Ebene bilden folgende Verordnungen:
-
Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über die Harmonisierung
bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr
-
Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im
Straßenverkehr
-
Verordnung (EG) Nr. 2135/98 des Rates vom 24. September 1998 zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr und der Richtlinie
88/599/EWG über die Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr.
3821/85
-
Verordnung (EG) Nr. 1360/2002 der Kommission vom 13. Juni 2002 zur siebten Anpassung
der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr an
den technischen Fortschritt
Die gesetzliche Grundlage auf nationaler Ebene bildet:
-
Bundesgesetz über das Kraftfahrwesen 1967 BGBI 1967/267 in der jeweils gültigen Fassung
-
48. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der
Bestimmungen über die Erlangung von Kontrollgerätekarten festgelegt werden
(Kontrollgerätekartenverordnung-KonGeV)
Alle Dokumente stehen auf der Internetseite www.digitaltacho.at zum Download bereit.
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1.3 Kontrollgerätekarten
Alle Kontrollgerätekarten bestehen aus einem Plastikkörper auf dem optische Sicherheitsmerkmale
aufgebracht sind und einem Mikrocontroller, der die Datenspeicherung ermöglicht und die
Zugriffsberechtigung auf die gespeicherten Daten überwacht. Insgesamt kann zwischen 4, in ihrer
Funktion unterschiedlichen Kontrollgerätekarten unterschieden werden:
-
Fahrerkarte
-
Unternehmenskarte
-
Behördenkarte
-
Werkstattkarte
Die Charakteristika der einzelnen Kontrollgerätekartentypen sind in Folge im Detail erläutert.
1.3.1 Fahrerkarte
Für den Betrieb der neuen digitalen Kontrollgeräte muss wie bereits erwähnt eine dem Fahrer
persönlich zugeordnete Chipkarte, die so genannte Fahrerkarte, anstelle der bisher verwendeten
Tachoscheiben, ausgestellt werden. Diese ist mit einem Lichtbild und der Unterschrift des Fahrers zu
versehen. Musste der Fahrer bisher das Tachoblatt jeden Tag wechseln und die Blätter der letzten
Woche mit sich führen, so erfolgen nunmehr alle Aufzeichnungen elektronisch und werden bis zu 28
Tage zurückreichend auf der Fahrerkarte gespeichert. Somit sind sämtliche Fahreraktivitäten (Fahrt-,
Arbeits- und Ruhezeiten, sowie Geschwindigkeit und andere KFZ – relevante Daten) auf der
Fahrerkarte gespeichert.
Der Fahrer darf maximal 14 Tage ohne gültige Fahrerkarte ein Fahrzeug, das mit einem digitalen
Kontrollgerät ausgestattet ist, lenken, und muss während dieser Zeit Ersatzaufzeichnungen führen
(Ausdruck vom Gerät).
1.3.1.1
Wer bekommt eine Fahrerkarte ausgestellt?
Eine Fahrerkarte kann von einem Fahrer, der seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat und im Besitz
eines gültigen Führerscheins (mindestens Klasse B) ist, beantragt werden. Falls der Fahrer seinen
Hauptwohnsitz nicht in Österreich, sondern in einem Nicht-EU/EWR-Staat hat, muss er einen
Nachweis über die rechtmäßige Beschäftigung im Inland erbringen.
1.3.1.2
Charakteristika der Fahrerkarte
Die Fahrerkarte wird persönlich auf den Fahrer ausgestellt und enthält Daten zur Identität des Fahrers
(Name, Vorname, Geburtsdatum, etc.). Auch ein Lichtbild und die Unterschrift des Fahrers wird mittels
Lasergravur auf der Karte aufgebracht. Aus der folgenden Abbildung ist die Fahrerkarte mit all ihren
sichtbaren Merkmalen ersichtlich.
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Sichtbare Merkmale auf der Fahrerkarte sind:
o
der Nachname des Fahrers,
o
der Vorname des Fahrers,
o
das Geburtsdatum,
o
die Gültigkeitsdauer der Karte,
o
der Aussteller der Karte,
o
die Führerscheinnummer,
o
die Kartennummer,
o
der Wohnort des Karteninhabers,
o
ein Lichtbild und die eingescannte Unterschrift des Fahrers.
Abbildung 2: sichtbare Merkmale der Fahrerkarte
Des Weiteren dient die Fahrerkarte als einzige Karte als Speichermedium von fahrerbezogenen
Daten. Es werden die Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten des Fahrers aufgezeichnet. Die
Speicherkapazität reicht für mindestens 28 Tage. Die Fahrerkarte ist für einen Zeitraum von 5 Jahren
gültig.
1.3.2 Behördenkarte
1.3.2.1
Wer bekommt eine Behördenkarte ausgestellt?
Behördenkarten werden an die zuständigen Kontrollstellen ausgestellt. Die Ausstellung der
Behördenkarte erfolgt nicht an eine bestimmte Person.
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1.2.2.2
Charakteristika einer Behördenkarte
Die Behördenkarte weist die Kontrollstelle aus und ermöglicht das Lesen, Ausdrucken und/oder das
Herunterladen aller der im Kontrollgerät oder auf der Fahrerkarte gespeicherten Daten.
Sichtbare Merkmale auf der Behördenkarte sind:
o
der Name der Kontrollstelle,
o
der Aussteller der Karte,
o
die Gültigkeitsdauer der Karte,
o
die Kartennummer und
o
die Anschrift der Kontrollstelle (siehe Abb. 3)
Abbildung 3: Sichtbare Merkmale einer Behördenkarte
1.3.3 Unternehmenskarte
1.3.3.1
Wer bekommt eine Unternehmenskarte ausgestellt?
Unternehmenskarten werden an Eigentümer von Fahrzeugen, in denen das digitale Kontrollgerät
eingebaut ist, ausgestellt.
1.2.3.2
Charakteristika einer Unternehmenskarte
Die Unternehmenskarte weist das Unternehmen aus und ermöglicht die Anzeige, das Herunterladen
und den Ausdruck der für das Unternehmen relevanten Daten, die im Massenspeicher des digitalen
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Kontrollgeräts gespeichert sind. Das Herunterladen und Aufbewahren der Daten ist für die
Unternehmer
zwecks
Unternehmensprüfung
vorgeschrieben.
Sichtbare
Merkmale
auf
der
Unternehmenskarte sind
o
der Name des Unternehmens,
o
die Anschrift des Unternehmens,
o
die Gültigkeitsdauer der Karte,
o
die Kartennummer und der
o
Aussteller der Karte (siehe Abb. 4).
Die Gültigkeitsdauer der Unternehmenskarte beträgt 5 Jahre.
Abbildung 4: sichtbare Merkmale einer Unternehmenskarte
1.3.4 Werkstattkarte
1.2.4.1
Wer bekommt eine Werkstattkarte ausgestellt?
Die Werkstattkarte wird persönlich an die befähigten Personen, die in einer nach §24 KFG
ermächtigten Werkstätte arbeiten, ausgestellt.
1.2.4.2
Charakteristika der Werkstattkarte
Durch die Werkstattkarte wird die Aktivierung, Prüfung und Kalibrierung des digitalen Kontrollgeräts
ermöglicht. Da mit dieser Karte sensible Aktionen am Kontrollgerät durchgeführt werden können, ist
sie zusätzlich mit einem PIN vor unberechtigter Verwendung geschützt.
Auf der Werkstattkarte ist wie aus Abbildung 5 ersichtlich
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o
der Name der Werkstatt,
o
der Nachname des Karteninhabers,
o
der Vorname des Karteninhabers,
o
die Gültigkeitsdauer der Karte,
o
der Aussteller,
o
die Kartennummer und
o
die Anschrift der Werkstätte
sichtbar.
Abbildung 5. sichtbare Merkmale einer Werkstattkarte
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1.4 Systemüberblick für Österreich
Aus der folgenden Abbildung ist der Prozess der Kartenanforderung ersichtlich.
Abbildung 6: Prozess Kartenanforderung
Fahrer, Unternehmen, Werkstätten und auch Kontrollorgane dürfen, sofern für die Ausübung ihrer
Tätigkeit eine Kontrollgerätekarte vorgesehen ist, die entsprechenden Kontrollgerätekarten
beantragen. Fahrer und Unternehmen stellen den Antrag auf Ausstellung einer Fahrer- bzw.
Unternehmenskarte bei den CIAs, Werkstätten und Kontrollorgane beantragen beim Betreiber. Je
nachdem welche Kontrollgerätekarte beantragt wird, müssen vom Kartenantragsteller unterschiedliche
Nachweise erbracht werden.
Die Kartenregistrierung der Kontrollgerätekarten wird von den A-CIAs (Austrian Card Issuing
Authorities) in Kartenregistrierstellen durchgeführt. Die zuständige A-CIA (Dienstanbieter bzw.
Behörden) nimmt den Antrag entgegen, prüft diesen und gibt die Daten in das zentrale Kartenregister
ein bzw. übernimmt diese direkt aus dem entsprechenden Register. Im Zuge der Überprüfung wird
auch abgeklärt, ob bereits eine gültige Karte in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde. Ist
dies der Fall wird der Kartenantrag abgewiesen. Nach Entrichtung des Kostenersatzes für die
beantragte Karte durch den Antragsteller muss der Produktionsauftrag im zentralen Kartenregister von
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der Kartenregistrierstelle freigegeben werden. Eine detailliertere Beschreibung der Vorgehensweise
bei der Kartenantragstelle ist unter Gliederungspunkt 2 zu finden.
Im nächsten Schritt muss die angeforderte Kontrollgerätekarte in physikalischer Form verfügbar
gemacht werden (Datenverwaltung & Kartenpersonalisierung).
Die Bundesrechenzentrum GmbH ist im Bereich der IT Infrastruktur und Datenbank tätig
(Zentralanwendung/Datenbank). Betreffend IT Infrastruktur liegen die Aufgabengebiete des BRZ in
der Bereitstellung von sicheren Schnittstellen zu den Antragsannahmestellen, dem Trust Center, dem
Personalisierer und zu TACHOnet, sowie der Bereitstellung und Betreuung einer zentralen Applikation
zur Dateneingabe, und die Erstellung und Wartung der zentralen Datenbank für die
Kontrollgerätekarten.
Das Trust Center oder MSCA (Member State Certification Authority) beschäftigt sich im
Gesamtsystem mit der Erzeugung und Verwahrung aller für den Gesamtprozess notwendigen
Schlüsseln und Zertifikaten.
Letztendlich hat der Kartenpersonalisierer die Aufgabe alle notwendigen sichtbaren Personendaten
(Lichtbild, Name, Anschrift etc.) mittels Lasergravur und alle elektronischen Daten inklusive der
Verschlüsselung und Zertifizierung auf der Karte anzubringen und die Kontrollgerätekarte an den
Antragsteller zu versenden.
Die Funktion des Betreibers wird von der ASFINAG Maut Service GmbH übernommen, welche
damit den operativen Systembetrieb für die Kontrollgerätekarten übernimmt. Die behördlichen
Aufgaben für die Ausgabe von Kontrollgerätekarten sind bei der Bundesanstalt für Verkehr (BAV)
gemäß der 25. KFG-Novelle vom 31.12.2004 angesiedelt.
1.5 Fragen und Antworten
Die meisten Fragen und die dazugehörigen Antworten werden im Internet unter www.digitaltacho.at
von der ASFINAG Maut Service GmbH aktuell geführt. Falls neue Fragen auftauchen so können diese
an die ASFINAG Maut Service GmbH herangetragen werden.
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2 Standardprozess Kartenregistrierung
Es lässt sich zwischen der Antragstellung für eine Fahrer-, Unternehmens-, Kontroll- und
Werkstattkarte unterscheiden. Für alle 4 Kartenarten kann ein Antrag auf die Ausstellung einer
Erstkarte, Erneuerungskarte oder Ersatzkarte gestellt werden. Eine Erstkarte wird dann beantragt,
wenn vom jeweiligen Kartentyp noch keine Karte beantragt wurde. Eine Erneuerungskarte muss in 2
verschiedenen Fällen beantragt werden. Zum einen, wenn die Gültigkeit der Erstkarte abgelaufen ist
Eine Ersatzkarte wird im Falle eines Defektes, Verlustes oder Diebstahles der Karte beantragt. Nur im
Falle einer Namensänderung z.b. aufgrund einer Heirat ist das Austauschverfahren anzuwenden.
In Folge wird die Vorgehensweise für die Antragstellung der einzelnen Kontrollgerätekarten
beschrieben.
2.1
Ausstellung Fahrerkarte
Zum Erhalt einer Fahrerkarte in Österreich müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
1. gültiger Führerschein mindestens der Klasse B
2. Hauptwohnsitz in Österreich
Personen, die ihren Hauptwohnsitz in einem anderen EU/EWR-Staat haben, müssen den Antrag
auf Ausstellung einer Fahrerkarte in dem jeweiligen EU/EWR-Staat stellen.
Personen, die ihren Hauptwohnsitz in einem Nicht – EU/EWR Staat haben, können einen Antrag
auf Ausstellung einer Fahrerkarte in Österreich stellen, wenn sie ein rechtmäßiges
Beschäftigungsverhältnis in Österreich nachweisen können (vgl. dazu Punkt 2.1.1.1.3).
Die Antragsstelle hat mit der Prüfung der Anträge sicherzustellen dass jede Person nur im Besitz
EINER gültigen Fahrerkarte ist!
2.1.1 Ausstellung Erstkarte
Beantragt jemand zum ersten Mal eine Fahrerkarte, muss er einen Antrag auf Ausstellung einer
Erstkarte stellen.
2.1.1.1 Allgemeine Hinweise:
Die Ausstellung der Karte dauert im Regelfall ca. 14 Tage, dies ist dem Antragsteller mitzuteilen.
Der Gültigkeitsbeginn der Karte kann um 4 Wochen in die Zukunft vordatiert werden, allerdings muss
dies vor dem ersten Abspeichern im ZKR geändert werden.
Folgende Schritte sind durchzuführen:
Die Antragsstelle hat darauf zu achten, dass die Anträge in einem Zug bearbeitet und abgeschlossen
werden. Grund: Datenleichen im ZKR behindern sinnvolle Auswertungen. Daher ist vorab zu prüfen,
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ob alle notwendigen Nachweise, EU-Passbild und der Kostenersatz vom Antragsteller beigebracht
werden können.
Da laut EU-Verordnung eine Ersatzkarte innerhalb von 15 Werktagen ausgestellt werden, muss, ist
darauf zu achten, dass der Antrag zügig innerhalb eines Tages abgeschlossen wird.
2.1.1.2 Prüfung der notwendigen Nachweise
Um eine Fahrerkarte zu erwerben, muss der Antragsteller verschiedene Nachweise erbringen, die auf
ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden müssen. Beispiele für die einzelnen zu
erbringenden Nachweise sind im Anhang abgebildet.
Alle notwendigen Nachweise müssen vom Antragsteller vollständig erbracht werden!
Folgende Nachweise sind vorweisen:
2.1.1.2.1
Führerschein
Jeder Antragsteller muss einen gültigen Führerschein mindestens der Klasse B vorweisen. Ein Antrag
auf eine Fahrerkarte darf auch während eines Entzuges der Lenkerberechtigung gestellt werden. Die
Ausstellungsbehörde, das Ausstellungsdatum, der Ausstellungsstaat, die Führerscheinnummer und
die gültigen Führerscheinklassen des vorgewiesenen Führerscheins müssen im Zuge der ZKR Eingabe eingetragen werden (vgl. dazu Punkt 3.3.1). Die Führerscheinnummer kann im ZKR mit
maximal 16 Stellen angegeben werden. Weist die Führerscheinnummer mehr als 16 Stellen auf,
werden die letzten 16 Stellen der Führerscheinnummer verwendet und eingetragen. Muster für die
einzelnen Führerscheine der EU/EWR Länder sind aus der an den Standorten aufliegenden Kopie des
Buches „Führerscheine der Welt“1 ersichtlich.
2.1.1.2.2
Nachweis des ordentlichen Wohnsitzes
Jede Person, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat, muss darüber einen Nachweis erbringen. Um
nachzuweisen, dass ein Hauptwohnsitz in Österreich besteht, ist ein Meldezettel bzw. eine
Meldebestätigung vom Antragsteller vorzuweisen oder eine ZMR-Abfrage durchzuführen. Eine ZMR Abfrage wird nur durchgeführt, wenn der Antragsteller keinen Meldezettel bzw. keine
Meldebestätigung vorweist und die Durchführung einer ZMR-Abfrage (vgl. dazu Punkt 2.1.1.6.3)
wünscht. Für die Durchführung der ZMR-Abfrage ist ein zusätzliches Entgelt vom Antragsteller
einzuheben.
Weist der Antragsteller einen Meldezettel bzw. eine Meldebestätigung vor, ist die ZMR-Zahl des
Antragstellers im ZKR-Verfahrensdetails im Feld „ZMR-BPK“ einzutragen. Die ZMR-Zahl ist am
Meldezettel bzw. der Meldebestätigung zu finden.
2.1.1.2.3
1
Nachweis über die rechtmäßige Beschäftigung im Inland
Kirchner, Hermann (2002): Führerscheine der Welt-Text- und Musterhandbuch, Hauff Verlag, Kaufering 2002
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Falls der Antragsteller keinen Hauptwohnsitz in Österreich, sondern in einem Nicht- EU/EWR Staat
hat, muss er einen Nachweis über die rechtmäßige Beschäftigung in Österreich erbringen. Als
Nachweis über die rechtmäßíge Beschäftigung in Österreich gilt:
-
eine Fahrerbescheinigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 484/2002 oder
-
eine Beschäftigungsbewilligung oder
-
eine Arbeitserlaubnis oder
-
ein Befreiungsschein oder
-
ein Niederlassungsnachweis oder
-
eine Bestätigung über eine Ausnahme vom AuslBG (gem. §3 Abs. 8 AuslBG)2.
2.1.1.2.4
Nachweis der Identität
Zwecks Prüfung der Identität muss der Antragsteller bei der Antragstellung für eine Erstkarte,
persönlich oder durch einen Notar oder Rechtsanwalt vertreten, erscheinen. Es ist nicht möglich, dass
eine andere Person als die genannten um eine Erstausstellung der Fahrerkarte ansucht. Aus diesem
Grund ist es notwendig die Richtigkeit der Identität des Antragstellers zu überprüfen. Dazu muss
dieser einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.
Als amtlicher Lichtbildausweis gilt:
-
Reisepass oder
-
Führerschein oder
-
Personalausweis.
Im Falle der Antragstellung durch einen Notar oder Rechtsanwalt muss dieser eine entsprechende
Vollmacht beibringen.
2.1.1.3 EU-Passbild vom Antragsteller
Der Antragsteller muss ein EU-konformes Passbild vorweisen, das anhand der vorliegenden
Ausfallsmuster (siehe Anhang) auf Verwendbarkeit zu überprüfen ist. Ein Passbild des Antragstellers
muss innerhalb der zentralen Applikation eingescannt werden (für eine genauere Vorgehensweise
siehe Gliederungspunkt 3.3.1).
2.1.1.4 Ausfüllen des Antragsformulars bzw. mündliche Bekanntgabe der Daten
Der Antragsteller hat 2 Möglichkeiten. Entweder er füllt das aufliegende Antragsformular aus oder er
gibt die notwendigen Daten mündlich bei der Antragstelle bekannt.
2.1.1.4.1
Ausfüllen des Antragsformulars durch den Antragsteller
Vom Antragsteller sind folgende Felder des aufliegenden Antragsformulars auszufüllen:
2
Muster der einzelnen Nachweise für eine rechtmäßige Beschäftigung sind aus dem Anhang zu entnehmen
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-
Vorname des Fahrers
-
Zuname des Fahrers
-
Geburtsdatum
-
Geburtsort
-
Muttersprache/bevorzugte Sprache
-
Geschlecht
-
PLZ und Ort des Hauptwohnsitzes
-
Straße, Hausnummer, Stock, Stiege des Hauptwohnsitzes
-
Ausstellungsstaat des Führerscheins (wenn nicht in Österreich)
Falls die Zustellung der Karte nicht an den Hauptwohnsitz erfolgen soll, muss auch noch die
Zustelladresse gesondert angegeben werden.
Außerdem muss am Antragsformular angekreuzt werden, dass ein Antrag auf Ausstellung einer
Erstkarte erfolgt.
Zu beachten ist, dass die Anzahl der angegebenen Kästchen für die Datenangaben vom Antragsteller
beim Ausfüllen des Antragsformulars nicht überschritten wird.
2.1.1.4.2
Mündliche Bekanntgabe der Daten
Füllt der Antragsteller das Antragsformular nicht aus, muss er die notwendigen Daten mündlich bei der
Antragstelle bekannt geben, welche direkt in das ZKR eingegeben werden (für eine detaillierte
Vorgehensweise siehe Punkt 3.3.1).
2.1.1.5 Unterschrift des Antragstellers am Antragsformular
Der Antragsteller muss in dem am Antragsformular dafür vorgesehenen Feld mit einem blauen oder
schwarzen Stift mittlerer Stärke unterschreiben. Die Unterschrift darf nicht über das dafür vorgesehene
Feld hinausgehen und muss innerhalb der zentralen Applikation eingescannt werden (für eine
detaillierte Vorgehensweise siehe Punkt 3.3.1)
2.1.1.6 Übernahme der Daten in das ZKR
Die bekannt gegebenen Daten, das eingescannte Passbild und die eingescannte Unterschrift des
Antragstellers werden in das ZKR übernommen. Des Weiteren sind alle erbrachten Nachweise des
Antragstellers im ZKR zu vermerken. Eine detaillierte Vorgehensweise dazu ist unter
Gliederungspunkt 3.3.1 zu finden.
2.1.1.7 Durchführung der Abfragen
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Im ZKR müssen nach Prüfung der notwendigen Nachweise und Eingabe der Daten verschiedene
Abfragen durchgeführt werden.
2.1.1.7.1
Tachonet
Es ist zu prüfen, ob bereits eine Karte in einem anderen EU-Mitgliedstaat beantragt bzw. von einem
anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde. Ist dies der Fall, darf keine zusätzliche Fahrerkarte
beantragt werden, da jede Person nur im Besitz einer einzigen Fahrerkarte sein darf!
Um dies zu überprüfen wird im ZKR der Button „Tachonet“ gedrückt. Nach maximal 2 Minuten kommt
eine Rückmeldung aus dem System, aus der ersichtlich ist, ob die Person bereits in einem anderen
EU-Mitgliedstaat einen Antrag gestellt hat bzw. an diese Person bereits eine Fahrerkarte ausgestellt
wurde.
Ist aus dem Abfrageergebnis ersichtlich, dass von der antragstellenden Person in einem anderen EUMitgliedstaat noch keine Karte beantragt bzw. ausgestellt wurde (positive Rückmeldung „not Found“ ),
kann mit der Antragstellung fortgesetzt werden. Ist TachoNet aus technischen Gründen nicht
verfügbar und es kommt nach einem Time Out von maximal 2 Minuten zu keiner Rückmeldung, kann
von einer positiven Rückmeldung ausgegangen werden und es kann ebenfalls mit der Antragstellung
fortgefahren werden.
Ausschließlich wenn das Abfrageergebnis zeigt, dass an die antragstellende Person in einem anderen
EU-Mitgliedstaat bereits eine Karte ausgestellt bzw. von der Person eine Karte beantragt wurde
(negative Rückmeldung „Found“), hat die Antragstelle den die ASFINAG MSG zu informieren. Bei der
MSG erfolgt vor Ort eine erneute Überprüfung. Nach einer erneuten Überprüfung und positiven
Abfrage kann der Antragsprozess durch den MSG abgeschlossen werden. Nach einer erneuten
Überprüfung und wiederum negativen Abfrage wird der Antrag abgewiesen und vom MSG eine
Ablehnung des Antrages in Bescheidform an den Antragsteller ausgestellt.
2.1.1.7.2
Führerscheinregister (FSR)-Abfrage
Im Zuge der FSR-Abfrage wird überprüft, ob der Antragsteller über einen österreichischen
Führerschein mit den entsprechend notwendigen Klassen verfügt. Wie bei der Tachonet Abfrage
kommt es nach maximal 2 Minuten zu einer Rückmeldung.
Verfügt die Person über einen Führerschein mit den notwendigen Klassen, kann mit der
Antragstellung fortgesetzt werden. Verfügt die Person über keinen Führerschein mit den notwendigen
Klassen, muss der Antrag abgelehnt werden.
Laut Bundesrechenzentrum besteht die Möglichkeit das nicht alle Führerscheine im FSR erfasst sind.
Falls der FS nicht gefunden wird, ist die Führerscheinnummer manuell einzutragen. Zusätzlich ist
dieser Umstand in den „Anmerkungen“ zu vermerken.
2.1.1.7.3
Zentrales Melderegister (ZMR)-Abfrage
Wird vom Antragsteller kein Meldezettel bzw. keine Meldebestätigung erbracht, besteht die
Möglichkeit eine ZMR-Abfrage durchzuführen. Dafür ist vom Antragsteller ein zusätzliches Entgelt zu
entrichten. Mittels der ZMR-Abfrage wird überprüft, ob der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in
Österreich hat. Ist aus der ZMR-Abfrage ersichtlich, dass er mit Hauptwohnsitz nicht in Österreich
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gemeldet ist, muss er einen der unter Punkt 2.1.1.1.3 angeführten Nachweise der rechtmäßigen
Beschäftigung vorweisen, um mit der Antragstellung fortsetzen zu können, ansonsten ist der Antrag
abzulehnen. Die ZMR- Zahl wird als Ergebnis der ZMR-Abfrage automatisch im Feld „ZMR-BPK“
eingetragen.
2.1.1.8 Einhebung des Kostenersatzes
Der Kostenersatz für die Fahrerkarte wird durch die einzelnen Stützpunkte der Antragsstellen
eingehoben.
2.1.1.9 Ausdrucken der Niederschrift
Nachdem alle Daten in das ZKR eingegeben, alle Nachweise im ZKR vermerkt, alle Abfragen
durchgeführt und der Kostenersatz eingehoben wurde, wird eine Niederschrift (Muster einer
Niederschrift ist im Anhang abgebildet) ausgedruckt, auf der alle zuvor eingegebenen Daten über den
Antragsteller ersichtlich sind. Der Antragsteller allein ist für die Richtigkeit der Daten verantwortlich,
was ihm klar und deutlich kommuniziert werden muss. Der Antragsteller muss aufgefordert werden
alle Daten auf der Niederschrift auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Letztendlich gibt der Antragsteller
die Richtigkeit der Daten mit seiner Unterschrift auf der Niederschrift zum Ausdruck. Der
Sachbearbeiter, der den Antragstellungsprozess durchgeführt hat, muss ebenfalls auf der
ausgedruckten Niederschrift unterschreiben.
Die unterschriebene Niederschrift ist für die Dauer der Gültigkeit der Fahrerkarte (maximal 5 Jahre) an
den jeweiligen Standorten aufzubewahren.
2.1.1.10
Erteilung des Produktionsauftrages
Nach Eingabe der Daten, Durchführung aller notwendigen Abfragen, Überprüfung der zu
erbringenden Nachweise und Einhebung des Geldes für die Fahrerkarte, muss im ZKR der Button
„Produktionsauftrag“ gedrückt werden. Dadurch wird der Auftrag zur Produktion der entsprechenden
Fahrerkarte erteilt.
2.1.2 Ausstellung Erneuerungskarte (nach Ablauf der Erstkarte)
Läuft die Gültigkeit der Erstkarte (alle 5 Jahre) ab, kann ein Antrag auf Ausstellung einer
Erneuerungskarte gestellt werden.
Die grundsätzlichen Schritte, die bei der Erstantragsstellung erläutert wurden, bleiben gleich. Es wird
deshalb in Folge nur auf die unterschiedlichen Tätigkeiten im Zuge der einzelnen Schritte bei der
Antragstellung hingewiesen.
2.1.2.1
Prüfung der notwendigen Nachweise
Die bereits angelegten Grunddaten des Antragstellers im ZKR sind durch die entsprechenden
Nachweise (siehe Erstantrag Fahrerkarte) zu überprüfen.
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2.1.2.2
Einhebung des Passbildes vom Antragsteller
Ein aktuelles Passbild des Antragstellers ist vorzulegen, wenn sich dessen Äußeres so geändert hat,
dass er auf dem vorliegenden Passbild nicht mehr zweifelsfrei zu erkennen ist. Spätestens jedoch bei
jeder 2. Erneuerung der Fahrerkarte (alle 10 Jahre) ist ein neues Passbild erforderlich und demnach
innerhalb der zentralen Applikation auszutauschen (für eine genauere Vorgehensweise siehe
Gliederungspunkt 3.3.1).
2.1.2.3
Ausfüllen des Antragsformulars bzw. mündliche Bekanntgabe der Daten
Der Antragsteller füllt wie bei der Erstkartenantragstellung die Felder am Antragsformular aus oder
gibt die notwendigen Daten direkt bei der Antragstelle bekannt. Zusätzlich zu den bekannt gegebenen
Daten bei der Erstantragstellung muss der Antragsteller nun auch die Kartennummer seiner
bisherigen Fahrerkarte am Antragsformular vermerken bzw. bekannt geben.
Es muss ein Antrag auf Ausstellung einer Erneuerungskarte gestellt werden.
Zu beachten ist, dass die Anzahl der angegebenen Kästchen für die Datenangaben vom Antragsteller
beim Ausfüllen des Antragsformulars nicht überschritten wird.
2.1.2.4
Unterschrift des Antragstellers am Antragsformular
Der Antragsteller muss bei jeder 2. Erneuerung der Fahrerkarte (alle 10 Jahre) erneut in dem am
Antragsformular dafür vorgesehenen Feld mit einem blauen oder schwarzen Stift mittlerer Stärke
unterschreiben. Die Unterschrift darf nicht über das dafür vorgesehene Feld hinausgehen und muss
innerhalb der zentralen Applikation eingescannt werden (für eine genauere Vorgehensweise siehe
Gliederungspunkt 3.3.1).
2.1.2.5
Übernahme der Daten in das ZKR
Wurde bereits eine Karte beantragt, ist es am sinnvollsten die Kartennummer der Erstkarte in die
Suchfunktion des ZKR einzugeben. Zusätzlich kann auch hier Nachname, Vorname und
Geburtsdatum eingegeben werden. Man findet den im Zuge der Erstkarte angelegten Datensatz des
Antragstellers am Bildschirm. Haben sich die Daten des Antragstellers nicht geändert, können die
bereits in der Datenbank vorhandenen Daten für den Antrag der Erneuerungskarte übernommen
werden. Haben sich Daten des Antragstellers verändert, müssen diese durch entsprechende
Nachweise belegt werden und sind im ZKR zu ändern. Eine genauere Vorgehensweise ist unter
Gliederungspunkt 3 zu finden.
2.1.2.6
Durchführung der Abfragen
Die Vorgangsweise ist gleich wie bei Ausstellung einer Erstkarte.
2.1.2.7
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Einhebung des Kostenersatzes
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Die Vorgangsweise ist gleich wie bei Ausstellung einer Erstkarte.
2.1.2.8
Ausdrucken der Niederschrift
Die Vorgangsweise ist gleich wie bei Ausstellung einer Erstkarte.
2.1.2.9
Erteilung des Produktionsauftrages
Die Vorgangsweise ist gleich wie bei Ausstellung einer Erstkarte.
2.1.3 Vorliegen eines Defekts
Ist die Fahrerkarte defekt, muss ein Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte gestellt werden.
Die grundsätzlichen Schritte, die bei der Antragstellung auf Ausstellung einer Erneuerungskarte
erläutert wurden, bleiben gleich. Es wird deshalb in Folge nur auf die unterschiedlichen Tätigkeiten im
Zuge der einzelnen Schritte bei der Antragstellung hingewiesen.
Nur in Ausnahmefällen ist es möglich eine defekte Fahrerkarte zurückzugeben ohne gleichzeitig eine
Ersatzkarte zu beantragen. In diesem Fall ist der Kunde nachweislich zu informieren, dass die Prüfung
des Defektes ca. einen Monat in Anspruch nimmt. Aufgrund des Ergebnisses der Prüfung kann
entschieden werden ob eine Garantieleistung durch den Betreiber erfolgt.
Da laut EU-Verordnung eine Ersatzkarte innerhalb von 5 Werktagen ausgestellt werden, muss, ist
darauf zu achten, dass der Antrag zügig innerhalb eines Tages abgeschlossen wird.
2.1.3.1
Prüfung der Nachweise
Die bereits angelegten Grunddaten des Antragstellers im ZKR sind durch entsprechende Nachweise
(siehe Erstantrag Fahrerkarte) zu prüfen.
Die defekte Fahrerkarte muss eingehoben werden. Kann die defekte Fahrerkarte vom Antragsteller
nicht zurückgegeben werden, handelt es sich um einen Verlust der Fahrerkarte.
2.1.3.2
Einhebung des Passbildes vom Antragsteller
Im Falle eines Defektes ist kein neues Passbild erforderlich.
2.1.3.3
Ausfüllen des Antragsformulars bzw. mündliche Bekanntgabe der Daten
Der Antragsteller füllt, wie bei der Antragstellung auf Ausstellung einer Erneuerungskarte, die Felder
am Antragsformular aus oder gibt die notwendigen Daten direkt bei der Antragstelle bekannt.
Zusätzlich zu den bekannt gegebenen Daten bei der Antragstellung einer Erneuerungskarte muss der
Antragsteller nun auch die Kartennummer seiner bisherigen Fahrerkarte am Antragsformular
vermerken bzw. bekannt geben. Die Anzahl der verfügbaren Kästchen für die Datenangaben darf vom
Antragsteller beim Ausfüllen des Antragsformulars nicht überschritten werden.
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2.1.3.4
Unterschrift des Antragstellers am Antragsformular
Im Falle eines Defektes ist keine neue Unterschrift erforderlich.
2.1.3.5
Übernahme der Daten in das ZKR
Wurde bereits eine Karte beantragt, ist es am sinnvollsten die Kartennummer der Erst- bzw.
Erneuerungskarte in die Suchfunktion des ZKR einzugeben. Zusätzlich kann Nachname, Vorname
und Geburtsdatum eingegeben werden. Man findet den im Zuge der Erst- bzw. Erneuerungskarte
angelegten Datensatz des Antragstellers am Bildschirm, welcher ausgewählt und für den Antrag der
Ersatzkarte übernommen wird. Eine genauere Vorgehensweise ist unter Gliederungspunkt 3.3.1 zu
finden.
2.1.3.6
Durchführung der Abfragen
Die Vorgangsweise ist gleich wie bei Ausstellung einer Erneuerungskarte.
2.1.3.7
Einhebung des Kostenersatzes
Der Kostenersatz für die Ausstellung der Ersatzkarte ist vom Antragsteller einzuheben. Wird im Zuge
des nachfolgenden Garantieabwicklungsprozesses (siehe Punkt 2.1.3.10) ein tatsächlicher
Kartendefekt festgestellt, der nicht durch den Karteninhaber verschuldet wurde, wird der geleistete
Kostenersatz dem Antragsteller vom Betreiber rücküberwiesen. Die Angabe einer Kontonummer durch
den Antragsteller ist demnach erforderlich und ist im vorgegebenen Formular „Übernahmebestätigung“
einzutragen.
2.1.3.8
Ausdrucken der Niederschrift
Die Vorgangsweise ist gleich wie bei Ausstellung einer Erstkarte.
2.1.3.9
Erteilung des Produktionsauftrages
Die Vorgangsweise ist gleich wie bei Ausstellung einer Erstkarte.
2.1.3.10
Rücksendung der defekten Karte an den Betreiber
Die Übernahmebestätigung ist zusammen mit der defekten Karte an die MSG zu übermitteln.
Die Prüfung und die gegebenenfalls die Rücküberweisung aufgrund eines Garantieanspruches kann
einen Monat in Anspruch nehmen.
2.1.4 Vorliegen eines Verlusts bzw. Diebstahls
Wird die Fahrerkarte gestohlen oder vom Karteninhaber verloren, muss ein Antrag auf Ausstellung
einer Ersatzkarte gestellt werden.
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Die grundsätzlichen Schritte, die bei der Antragstellung auf Erneuerungskarte erläutert wurden,
bleiben gleich. Es wird deshalb in Folge nur auf die unterschiedlichen Tätigkeiten im Zuge der
einzelnen Schritte bei der Antragstellung hingewiesen.
2.1.4.1
Prüfung der notwendigen Nachweise
Die bereits vorhandenen Grunddaten im ZKR sind durch entsprechende Nachweise (siehe Erstantrag
Fahrerkarte) zu prüfen.
Zusätzlich muss im Falle eines Diebstahls vom Antragsteller eine Diebstahlsanzeige, ausgestellt von
einer Polizeidienststelle und im Falle eines Verlustes eine Verlustmeldung, ausgestellt von der
Antragstelle vorgewiesen werden. Die Vorlage für die Verlustmeldung ist im Intranet der Antragsstelle
herunterzuladen, auszufüllen und dem Kunden auszuhändigen.
2.1.4.2
Einhebung des Passbildes vom Antragsteller
Im Falle eines Verlustes bzw. Diebstahls ist kein neues Passbild erforderlich.
2.1.4.3
Ausfüllen des Antragsformulars bzw. mündliche Bekanntgabe der Daten
Der Antragsteller füllt, wie bei der Antragstellung einer Erneuerungskarte nach Ablauf der Gültigkeit,
die Felder am Antragsformular aus oder gibt die notwendigen Daten direkt bei der Antragstelle
bekannt. Zusätzlich zu den bekannt gegebenen Daten bei der Antragstellung auf Ausstellung einer
Erneuerungskarte muss der Antragsteller nun auch die Kartennummer seiner bisherigen Fahrerkarte
am Antragsformular vermerken bzw. bekannt geben.
Es muss ein Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte gestellt werden.
Zu beachten ist, dass die Anzahl der angegebenen Kästchen für die Datenangaben vom Antragsteller
beim Ausfüllen des Antragsformulars nicht überschritten wird.
2.1.4.4
Unterschrift des Antragstellers am Antragsformular
Im Falle eines Verlustes bzw. Diebstahls ist keine neue Unterschrift erforderlich.
2.1.4.5
Übernahme der Daten in das ZKR
Wurde bereits eine Karte beantragt, ist es am sinnvollsten die Kartennummer der Erst- bzw.
Erneuerungskarte in die Suchfunktion des ZKR einzugeben. Zusätzlich kann Nachname, Vorname
und Geburtsdatum eingegeben werden. Man findet den im Zuge der Erst- bzw. Erneuerungskarte
angelegten Datensatz des Antragstellers am Bildschirm, welcher ausgewählt und für den Antrag der
Ersatzkarte übernommen wird. Eine genauere Vorgehensweise ist unter Gliederungspunkt 3.1.1 zu
finden.
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2.1.4.6
Durchführung der Abfragen
Die Vorgangsweise ist gleich wie bei Ausstellung einer Erstkarte.
2.1.4.7
Einhebung des Kostenersatzes
Die Vorgangsweise ist gleich wie bei der Erstkarte.
2.1.4.8
Ausdrucken der Niederschrift
Die Vorgangsweise ist gleich wie bei Ausstellung einer Erstkarte.
2.1.4.9
Erteilung des Produktionsauftrages
Die Vorgangsweise ist gleich wie bei der Erstkarte.
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2.2
BehördenkarteBehördenkarteBehördenkarteBehördenkarteBeh
ördenkarteBehördenkarteBehördenkarteBehördenkarteBehörde
nkarteBehördenkarteBehördenkarteAusstellung
Unternehmenskarte
Grundsätzlich bekommt jeder Eigentümer von Fahrzeugen, in denen das digitale Kontrollgerät
eingebaut ist eine Unternehmenskarte ausgestellt und kann demnach auch eine Unternehmenskarte
beantragen.
2.2.1 Ausstellung Erstkarte
Beantragt jemand zum ersten Mal eine Unternehmenskarte, muss er einen Antrag auf Ausstellung
einer Erstkarte stellen.
Folgende Schritte sind durchzuführen:
2.2.1.1 Prüfung der notwendigen Nachweise
Vom Antragsteller müssen folgende Angaben gemacht und durch eine firmenmäßige Zeichnung
(Stempel und Unterschrift) bestätigt werden:
1.
Angaben zur Identität des Unternehmens, wie Name, Anschrift oder Sitz des
Unternehmens, bei Gewerbetreibenden auch Firmenbuch- oder
Gewerberegisternummer;
2.
Erklärung, dass zumindest ein Fahrzeug eingesetzt wird, das unter den
Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 fällt;
3.
Erklärung, dass zumindest ein Fahrzeug mit inländischem Kennzeichen eingesetzt
wird, das zwar nicht unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr.
3820/85 fällt, aber mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet ist; in diesem Fall ist
die Vorlage des Zulassungsscheines (in Kopie) erforderlich;
4.
Begründung, wenn mehrere Unternehmenskarten beantragt werden.
Ad 1: Eine Gewerbe- und Firmenbuchregisternummer ist ausschließlich von Antragstellern
anzugeben, die ein Gewerbe angemeldet haben.
2.2.1.2 Ausfüllen des Antragsformulars bzw. mündliche Bekanntgabe der Daten
Vom Antragsteller sind folgende Felder am Antragsformular auszufüllen bzw. bei der Antragstelle
bekannt zu geben:
-
Name des Unternehmens
-
PLZ, Ort, Straße und Hausnummer des Unternehmenssitzes
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-
Unternehmenskartennummer (bei Antrag auf Erst- bzw. Erneuerungskartennummer)
Es muss ein Antrag auf Ausstellung einer Erstkarte gestellt werden. Das Antragsformular ist vom
Antragsteller firmenmäßig zu zeichen, womit die Richtigkeit der Daten am Antragsformular bestätigt
werden.
Zu beachten ist, dass die Anzahl der angegebenen Kästchen für die Datenangaben vom Antragsteller
beim Ausfüllen des Antragsformulars nicht überschritten wird.
Füllt der Antragsteller kein Antragsformular aus, muss er die notwendigen Daten mündlich bei der
Antragstelle bekannt geben, welche direkt in das ZKR eingegeben werden.
2.2.1.3 Übernahme der Daten in das ZKR
Die vom Antragsteller bekannt gegebenen Daten müssen nun in das ZKR übernommen werden. Eine
detaillierte Vorgehensweise ist unter Gliederungspunkt 3.3.3 zu finden.
2.1.1.4
Einhebung des Kostenersatzes
Der Kostenersatz für die Unternehmenskarte wird bei den einzelnen Stützpunkten der CIA
eingehoben.
2.1.1.5
Ausdrucken der Niederschrift
Nachdem alle Daten in das ZKR eingegeben wurden, wird eine Niederschrift (ein Muster einer
Niederschrift ist im Anhang abgebildet) ausgedruckt, auf der alle zuvor eingegebenen Daten über den
Antragsteller ersichtlich sind. Der Antragsteller allein ist für die Richtigkeit der Daten verantwortlich,
was ihm klar und deutlich kommuniziert werden muss. Der Antragsteller muss aufgefordert werden
alle Daten auf der Niederschrift auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Letztendlich gibt der Antragsteller
die Richtigkeit der Daten mit seiner Unterschrift auf der Niederschrift zum Ausdruck. Der
Sachbearbeiter, der den Antragstellungsprozess durchgeführt hat, muss ebenfalls auf der
ausgedruckten Niederschrift unterschreiben.
Die Niederschrift ist für die Dauer der Gültigkeit der Unternehmenskarte (maximal 5 Jahre) am
jeweiligen Standort der CIA aufzubewahren.
2.1.1.6
Erteilung des Produktionsauftrages
Nach Eingabe der Daten, Überprüfung der zu erbringenden Nachweise und Einhebung des Geldes für
die Unternehmenskarte, muss im ZKR der Button „Produktionsauftrag“ gedrückt werden. Dadurch wird
der Auftrag zur Produktion der entsprechenden Unternehmenskarte erteilt.
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2.2.2 Ausstellung Erneuerungskarte (nach Ablauf der Erstkarte)
Läuft die Gültigkeit der Erstkarte (alle 5 Jahre) ab, muss ein Antrag auf Ausstellung einer
Erneuerungskarte gestellt werden.
Die grundsätzlichen Schritte, die bei der Erstantragsstellung erläutert wurden, bleiben gleich.
Zusätzlich muss der Antragsteller die Kartennummer seiner bisherigen Unternehmenskarte angeben
und es erfolgt ein Antrag auf Ausstellung einer Erneuerungskarte.
Ein anderer Unterschied findet sich bei der Übernahme der Daten in das ZKR. Der im Zuge der
Erstkarte angelegte Datensatz der antragstellenden Stelle findet sich am Bildschirm und kann für den
Antrag der Erneuerungskarte übernommen werden. Eine detaillierte Vorgehensweise ist unter
Gliederungspunkt 3.3.3 zu finden.
2.2.3 Vorliegen eines Defekts
Ist die Unternehmenskarte defekt, muss ein Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte gestellt
werden.
Die grundsätzlichen Schritte, die bei der Antragstellung auf Erneuerungskarte erläutert wurden,
bleiben gleich.
Da laut EU-Verordnung eine Ersatzkarte innerhalb von 5 Werktagen ausgestellt werden, muss, ist
darauf zu achten, dass der Antrag zügig innerhalb eines Tages abgeschlossen wird.
Ein Unterschied findet sich bei der Übernahme der Daten in das ZKR. Der im Zuge der Erst- bzw.
Erneuerungskarte angelegte Datensatz der antragstellenden Stelle findet sich am Bildschirm und kann
für den Antrag der Ersatzkarte übernommen werden. Zusätzlich muss der Antragsteller die
Kartennummer seiner bisherigen Unternehmenskarte angeben. Eine detaillierte Vorgehensweise ist
unter Gliederungspunkt 3.3.3 zu finden.
Für den Fall der Beantragung einer Ersatzkarte aufgrund eines Defektes muss die defekte Karte
eingehoben werden! Dem Antragsteller ist eine diesbezügliche Bestätigung auszustellen. Kann die
defekte Fahrerkarte vom Antragsteller nicht zurückgegeben werden, handelt es sich um einen Verlust
der Unternehmenskarte.
Der Kostenersatz für die Ausstellung der Ersatzkarte ist vom Antragsteller einzuheben. Wird im Zuge
des nachfolgenden Garantieabwicklungsprozesses (siehe Punkt 2.1.3.10) ein tatsächlicher
Kartendefekt festgestellt, der nicht durch den Karteninhaber verschuldet wurde, wird der geleistete
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Kostenersatz dem Antragsteller vom Betreiber rücküberwiesen. Die Angabe einer Kontonummer durch
den Antragsteller ist demnach erforderlich.
2.2.4 Vorliegen eines Verlusts bzw. Diebstahls
Wird die Unternehmenskarte gestohlen oder vom Karteninhaber verloren, muss ein Antrag auf
Ausstellung einer Ersatzkarte gestellt werden.
Die grundsätzlichen Schritte, die bei der Antragstellung auf Erneuerungskarte erläutert wurden,
bleiben gleich.
Da laut EU-Verordnung eine Ersatzkarte innerhalb von 5 Werktagen ausgestellt werden, muss, ist
darauf zu achten, dass der Antrag zügig innerhalb eines Tages abgeschlossen wird.
Ein Unterschied findet sich bei der Übernahme der Daten in das ZKR. Der im Zuge der Erst- bzw.
Erneuerungskarte angelegte Datensatz der antragstellenden Stelle findet sich am Bildschirm und kann
für den Antrag Ersatzkarte übernommen werden. Zusätzlich muss der Antragsteller die Kartennummer
seiner bisherigen Unternehmenskarte angeben und es erfolgt ein Antrag auf Ausstellung einer
Ersatzkarte.
Eine detaillierte Vorgehensweise ist unter Gliederungspunkt 3.3.3 zu finden.
Im Zuge der Prüfung der Nachweise muss im Falle eines Diebstahls der Karte eine Diebstahlsanzeige
bzw. im Falle eines Verlusts eine Verlustmeldung vom Antragsteller vorgewiesen werden.
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2.2
Ausstellung Behördenkarte
Zuständige Kontrollstellen (Gendarmarieposten, Bundespolizeidirektionen, Arbeitsinspektorat etc.)
können bei Bedarf Behördenkarten beantragen.
2.2.5 Ausstellung Erstkarte
Beantragt eine Kontrollstelle zum ersten Mal eine Behördenkarte, muss ein Antrag auf Ausstellung
einer Erstkarte gestellt werden.
Folgende Schritte sind durchzuführen:
2.2.1.1 Ausfüllen des Antragsformulars
Das Antragsformular kann aus dem Internet heruntergeladen werden. Folgende Daten sind von den
einzelnen Kontrollstellen am Antragsformular anzugeben:
-
Name der Kontrollstelle
-
Anschrift der Kontrollstelle
-
Behördenkartennummer (bei Antrag auf Ersatz- bzw. Erneuerungskarte)
Gültigkeitsdauer der Karte
Außerdem muss am Antragsformular angekreuzt werden, dass ein Antrag auf Ausstellung einer
Erstkarte erfolgt.
Das Antragsformular ist von der antragstellenden Kontrollstelle zu unterschreiben, womit die
Richtigkeit der Daten am Antragsformular bestätigt werden.
Zu beachten ist, dass die Anzahl der angegebenen Kästchen für die Datenangaben vom Antragsteller
beim Ausfüllen des Antragsformulars nicht überschritten wird.
2.2.1.2 Übermittlung des Antragsformulars an die zuständige autorisierte Stelle
Das vollständig ausgefüllte Antragsformular ist von der antragstellenden Kontrollstelle an die jeweils
zuständige autorisierte Stelle zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten.
2.2.1.3 Überprüfung und Weiterleitung an die CIA
Die jeweils autorisierte Stelle überprüft, ob die Antragstellung auf Behördenkarten von der
antragstellenden Kontrollstelle gerechtfertigt ist. Ist die Überprüfung negativ, wird mit der jeweiligen
Kontrollstelle Rücksprache gehalten. Anschließend werden die Anträge an den Betreiber weiter
geleitet.
2.2.1.4 Übernahme der Daten in das ZKR
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Die eingehenden Antragsformulare sind auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Ist
die Prüfung negativ, muss die autorisierte Stelle zur Ergänzung bzw. Korrektur der Daten am
Antragsformular aufgefordert werden. Verläuft die Prüfung positiv können alle notwendigen Daten der
antragstellenden Kontrollstelle in das ZKR eingegeben werden. Eine detaillierte Vorgehensweise ist
unter Gliederungspunkt 3.3.2 zu finden.
2.2.1.5 Einhebung des Kostenersatzes
Der Kostenersatz für die Behördenkarte wird von der Bundesanstalt für Verkehr an die
entsprechenden Stellen in Rechnung gestellt.
2.2.1.6 Erteilung des Produktionsauftrages
Nach Eingabe der Daten und Einhebung des Kostenersatzes muss im ZKR der Button
„Produktionsauftrag“ gedrückt werden. Dadurch wird der Auftrag zur Produktion der entsprechenden
Behördenkarte erteilt.
2.2.1.7 Auftragsbestätigung an die autorisierte Stelle
Nachdem der Produktionsauftrag im ZKR erteilt wurde, erfolgt sofern im Antragsformular gewünscht
eine Auftragsbestätigung an die autorisierte Stelle via Fax bzw. Mail.
2.2.6 Ausstellung Erneuerungskarte (nach Ablauf der Erstkarte)
Läuft die Gültigkeit der Erstkarte ab (alle 5 Jahre), muss ein Antrag auf Ausstellung einer
Erneuerungskarte gestellt werden.
Die grundsätzlichen Schritte, die bei der Erstantragsstellung erläutert wurden, bleiben gleich.
Zusätzlich muss am Antragsformular die Kartennummer der bisherigen Behördenkarte von der
antragstellenden Kontrollstelle angegeben werden.
Im Zuge der Übernahme der Daten in das ZKR, findet sich der im Zuge der Erstkarte angelegte
Datensatz am Bildschirm und kann für den Antrag der Erneuerungskarte übernommen werden. Eine
genauere Vorgehensweise ist unter Gliederungspunkt 3.3.2 zu finden.
2.2.7 Vorliegen eines Defekts
Ist die Behördenkarte defekt, muss ein Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte gestellt werden.
Da laut EU-Verordnung eine Ersatzkarte innerhalb von 5 Werktagen ausgestellt werden, muss, ist
darauf zu achten, dass der Antrag zügig innerhalb eines Tages abgeschlossen wird.
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Die unter Punkt 2.2.2 erläuterten Schritte zur Antragstellung einer Erneuerungskarte sind in gleicher
Form durchzuführen.
Die defekte Fahrerkarte muss eingehoben werden. Dem Antragsteller ist eine diesbezügliche
Bestätigung auszustellen. Kann die defekte Fahrerkarte vom Antragsteller nicht zurückgegeben
werden, handelt es sich um einen Verlust der Behördenkarte.
Ein Unterschied findet sich bei der Übernahme der Daten in das ZKR. Der im Zuge der Erst- bzw.
Erneuerungskarte angelegte Datensatz der antragstellenden Stelle findet sich am Bildschirm und kann
für den Antrag der Ersatzkarte übernommen werden. Eine detaillierte Vorgehensweise ist unter
Gliederungspunkt 3.3.2 zu finden.
Der Kostenersatz für die Ausstellung der Ersatzkarte ist vom Antragsteller einzuheben. Wird im Zuge
des nachfolgenden Garantieabwicklungsprozesses (siehe Punkt 2.1.3.10) ein tatsächlicher
Kartendefekt festgestellt, der nicht durch den Karteninhaber verschuldet wurde, wird der geleistete
Kostenersatz dem Antragsteller vom Betreiber rücküberwiesen. Die Angabe einer Kontonummer durch
den Antragsteller ist demnach erforderlich.
2.2.8 Vorliegen eines Verlusts bzw. Diebstahls
Wird die Behördenkarte gestohlen oder verloren, muss ein Antrag auf Ausstellung einer
Ersatzkarte gestellt werden.
Die unter Punkt 2.2.2 erläuterten Schritte zur Antragstellung einer Erneuerungskarte sind in gleicher
Form durchzuführen.
Zusätzlich muss im Falle eines Verlusts eine Verlustmeldung bzw. im Falle eines Diebstahls eine
Diebstahlsanzeige vorgewiesen und die Erbringung dieser im ZKR vermerkt werden.
Ein anderer Unterschied findet sich bei der Übernahme der Daten in das ZKR. Der im Zuge der Erstbzw. Erneuerungskarte angelegte Datensatz der antragstellenden Stelle findet sich am Bildschirm und
kann für den Antrag der Ersatzkarte übernommen werden. Eine detaillierte Vorgehensweise ist unter
Gliederungspunkt 3.3.2 zu finden.
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2.3 Ausstellung Werkstattkarte
Eine Werkstattkarte muss für befähigte Techniker einer Werkstätte jährlich neu ausgestellt werden.
Grundlage für die Ausstellung einer Werkstattkarte stellt die Werkstattermächtigung gemäß §24KFG
1967 in Bescheidform dar. Im Zuge des Verfahrens der Werkstattermächtigung sind organisatorische
(Erbringung der erforderlichen Nachweise) und technische Anforderungen (erforderliche Ausrüstung in
den Werkstätten vorhanden) von den einzelnen Ämtern der Landesregierung zu überprüfen. Werden
alle Anforderungen zur Erteilung dieser Ermächtigung erfüllt, erfolgt eine Ermächtigung an die
Werkstätte durch das jeweilige Amt der Landesregierung. Die Werkstattermächtigung für das digitale
Kontrollgerät baut auf jener des analogen Kontrollgerätes auf und wird um diese erweitert.
Dementsprechend muss für das Erlangen einer Werkstattermächtigung für das digitale Kontrollgerät
eine gültige Werkstattermächtigung für das analoge Kontrollgerät bestehen.
2.3.1 Ausstellung Erstkarte
Beantragt jemand zum ersten Mal eine Werkstattkarte, muss er einen Antrag auf Ausstellung einer
Erstkarte stellen.
Folgende Schritte sind durchzuführen:
2.3.1.1 Prüfung der Nachweise auf Vollständigkeit
2.3.1.1.1
Vorliegen eines Ermächtigungsbescheides nach §24 KFG
Es ist zu prüfen, ob vom Amt der zuständigen Landesregierung eine Kopie des
Ermächtigungsbescheides gemäß §24 KFG für die beantragende Werkstätte mit den befähigten
Technikern eingegangen ist. Über jede zukünftige Änderung des Status einer Werkstattermächtigung
ist der Betreiber sofort vom jeweiligen Amt der Landesregierung zu informieren.
2.4.1.1.2
Vorliegen eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars
Vom Antragsteller oder dem zuständigen Amt der Landesregierung muss ein vollständig ausgefülltes
Antragsformular zur Ausstellung einer Werkstattkarte eingereicht worden sein. Ein Antragsformular zur
Ausstellung einer Werkstattkarte ist im Internet zum Download, beim Betreiber und den einzelnen
Ämtern der Landesregierung zu finden.
Folgende Daten müssen vom Antragsteller am Antragsformular ausgefüllt worden sein:
Daten der ermächtigten Stelle:
-
Name der ermächtigten Stelle gemäß §24 KFG 1967
-
Anschrift der ermächtigten Stelle gemäß §24 KFG 1967 = Zustelladresse
-
Betriebsstätte der ermächtigten Stelle (Standort)
-
Name der verantwortlichen Person am Standort
-
Plombierungskennzeichen
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Personendaten der geeigneten Person:
-
Personendaten des befähigten Technikers (Familienname, Vorname, Geburtsdatum)
Im dafür definierten Feld am Antragsformular ist die Unterschrift des Antragstellers bzw. eine
firmenmäßige Zeichnung notwendig. Mit der Unterschrift bestätigt der Antragsteller die Richtigkeit der
Daten am Antragsformular.
Die Anzahl der vorgegeben Kästchen für die Datenangaben am Antragsformular darf nicht
überschritten werden.
2.4.1.2 Vergleich der Richtigkeit
Ermächtigungsbescheid
der
Daten
am
Antragsformular
mit
den
Daten
am
Die Daten am Antragsformular werden mit den Daten am jeweiligen Ermächtigungsbescheid auf
Übereinstimmung überprüft. Stimmen die Daten auf den beiden Formulare überein, kann im
Antragsprozess fortgefahren werden. Stimmen die Daten auf den beiden Formularen nicht überein,
wird Rücksprache mit dem zuständigen Amt der Landesregierung bzw. der antragstellenden
Werkstätte gehalten. Kann ein Antrag zur Ausstellung einer Werkstattkarte nicht positiv durchgeführt
werden, wird das jeweilige Amt der Landesregierung informiert. Das Amt der Landesregierung hat
einen entsprechenden Bescheid an den Antragsteller auszustellen.
2.4.1.3 Datenerfassung im ZKR
Die Daten des vollständig ausgefüllten Antragsformulars müssen in das ZKR übernommen werden.
Eine detaillierte Vorgehensweise ist unter Gliederungspunkt 3.3.4 zu finden. Es wird außerdem
überprüft, ob für die antragstellende Person bereits eine Werkstattkarte ausgestellt wurde. Geht aus
dieser Überprüfung hervor, dass für die antragstellende Person bereits eine Werkstattkarte ausgestellt
wurde, darf kein Produktionsauftrag erteilt werden und es erfolgt eine entsprechende Meldung an den
Antragsteller und das zuständige Amt der Landesregierung.
2.4.1.4 Erteilung des Produktionsauftrages
Nach Eingabe der Daten muss im ZKR der Button „Produktionsauftrag“ gedrückt werden. Dadurch
wird der Auftrag zur Produktion der entsprechenden Werkstattkarte erteilt.
2.4.1.5 Auftragsbestätigung
Eine Auftragsbestätigung über den erteilten Produktionsauftrag für die Werkstattkarte ist via Fax oder
Mail an die betreffende Behörde und Werkstätte zu erteilen, sofern dies vom Antragsteller im
Antragsformular gewünscht wurde.
2.4.1.6 Bezahlung des Kostenersatzes
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Informationsgrundlage digital tacho
Der Kostenersatz für die Werkstattkarte wird von der Bundesanstalt für Verkehr der entsprechenden
Stelle in Rechnung gestellt.
2.4.2 Ausstellung Erneuerungskarte (nach Ablauf der Erstkarte)
Läuft die Gültigkeit der Erstkarte ab (nach 1 Jahr), muss ein Antrag auf Ausstellung einer
Erneuerungskarte gestellt werden.
Die grundsätzlichen Schritte, die bei der Erstantragstellung erläutert wurden, bleiben gleich.
Am Antragsformular muss jedoch nun zusätzlich die Kartennummer seiner bisherigen Werkstattkarte
angeben und es muss am Antragsformular angekreuzt werden, dass ein Antrag auf Ausstellung einer
Erneuerungskarte erfolgt.
Ein anderer Unterschied findet sich bei der Übernahme der Daten in das ZKR. Der im Zuge der
Erstkarte bereits angelegte Datensatz des Antragstellers findet sich am Bildschirm und kann für den
Antrag der Erneuerungskarte übernommen werden. Eine detaillierte Vorgehensweise ist unter
Gliederungspunkt 3.3.4 zu finden.
2.4.3 Vorliegen eines Defekts
Ist die Werkstattkarte defekt, muss ein Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte gestellt werden.
Die grundsätzlichen Schritte, die bei der Antragstellung einer Erneuerungskarte erläutert wurden,
bleiben gleich.
Da laut EU-Verordnung eine Ersatzkarte innerhalb von 5 Werktagen ausgestellt werden, muss, ist
darauf zu achten, dass der Antrag zügig innerhalb eines Tages abgeschlossen wird.
Für den Fall der Beantragung einer Ersatzkarte aufgrund eines Defektes muss die defekte Karte
eingehoben werden! Dem Antragsteller ist eine diesbezügliche Bestätigung auszustellen. Kann die
defekte Fahrerkarte vom Antragsteller nicht zurückgegeben werden, handelt es sich um einen Verlust
der Werkstattkarte.
Der Kostenersatz für die Ausstellung der Ersatzkarte ist vom Antragsteller einzuheben. Wird im Zuge
des nachfolgenden Garantieabwicklungsprozesses (siehe Punkt 2.1.3.10) ein tatsächlicher
Kartendefekt festgestellt, der nicht durch den Karteninhaber verschuldet wurde, wird der geleistete
Kostenersatz dem Antragsteller vom Betreiber rücküberwiesen. Die Angabe einer Kontonummer durch
den Antragsteller ist demnach erforderlich.
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2.4.4 Vorliegen eines Verlusts bzw. Diebstahls
Wird die Werkstattkarte gestohlen oder vom Karteninhaber verloren, muss ein Antrag auf
Ausstellung einer Ersatzkarte gestellt werden.
Die grundsätzlichen Schritte, die bei der Antragstellung einer Erneuerungskarte erläutert wurden,
bleiben gleich.
Auch im Falle eines Verlustes bzw. Diebstahls muss der Antragsteller zusätzlich die Kartennummer
seiner bisherigen Werkstattkarte angeben. Außerdem muss er am Antragsformular ankreuzen, dass
ein Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte erfolgt.
Im Zuge der Prüfung der Nachweise muss im Falle eines Diebstahls zusätzlich eine
Diebstahlsanzeige bzw. im Falle eines Verlusts eine Verlustmeldung vom Antragsteller vorgewiesen
werden
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3
Zentralapplikation Kartenantragstellung
Die Anwendung des ZKR wird im Detail im Benutzerhandbuch „digital tacho - Zentrales Register für
Konrollgerätekarte ZKR“ beschrieben. Deswegen wird in Folge nur auf die wichtigsten Punkte bei der
Handhabung des ZKR eingegangen werden.
3.1 Systemvoraussetzungen
Um diese Applikation benutzen zu können benötigen Sie:
dezentraler Arbeitsplatz in den Behörden/Ausgabestellen:
Hardware: Pentium, 600 MHz, 128 MB;
Bildschirmauflösung: 800x600;
MB Grafikkarte (min. 800*600*16);
50 MB freier Festplattenplatz;
Betriebssystem: Windows NT 4.0 (Service-Pack 6), Windows 2000;
Browser am lokalen Arbeitsplatz (MS-Internet Explorer V5.5 aufwärts oder Netscape V6.xx aufwärts);
Der Browser muss die Option ‘JAVA SCRIPT’ und 'COOKIES' eingeschaltet haben und SSL (Secure
Socket Layer) unterstützen;
Acrobat Reader 5.x für den Druck der Niederschrift und verschiedener Auswertungen (Tagesprotokoll,
Statistik, ...);
Scan Client für das Scannen des Fotos und der Unterschrift (steht als Download im Behördenintranet
oder über einen Link auf der Hauptseite zur Verfügung), weitere Voraussetzungen: siehe Scanner;
Programm zum Entpacken von ZIP-Dateien (z.B.: WinZip);
Mime-Types: Definition der Mime-Types für das Scannen der Bilder (Foto und Unterschrift) und den
Direktdruck der Niederschrift und Auswertungen (siehe Installationshandbuch);
zusätzliche Hardware am dezentralen Arbeitsplatz:
Scanner, zum Digitalisieren des Fotos und der Unterschrift;
TWAIN-kompatibler Scanner (min. 300 dpi, 24 Bit), z.B.: HP 74xx oder Epson 1640 SU,
installierte TWAIN-Treiber, Scanner-Software;
Drucker (für Niederschrift und verschiedene Auswertungen (Protokolle, Statistik, ...);
Zugang zum 'Zentralen Register für Kontrollgerätkarten': erfolgt über 'www.portal.at';
über das Portal-Verbund-Protokoll (Voraussetzung: Unterstützung für die geforderten Daten (z.B.:
Behördendaten, ...) vorhanden);
Der Netzwerkzugang und die notwendige Infrastruktur müssen vorhanden sein; Die Bandbreite für den
Netzwerkanschluss muss mindestens 64 kBit/sec bieten (nach oben offen (z.B.: 2 MBit/sec)). Die
angegebenen Antwortzeiten gehen von einem 2 MBit/sec Anschluss aus, wobei die Datenmenge für
die meisten Transaktionen (außer speziellen Auswertungen, umfangreichen Ergebnislisten, Grafiken,
...) im Bereich von 7 bis 30 kB liegen wird;
Nutzung des TCP/IP Protokolls für die Kommunikation;
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3.2 Aufruf des Programms
Der Zugang zum Zentralen Kartenregister erfolgt über das Portal Austria - www.portal.at.
*
*
Abbildung 7: Zugang Portal Austria
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3.3 Anwendung ZKR
Mittels Mausklick (linke Taste) auf den „SignOn“-Button gelangt man in die nachfolgend dargestellte
Anmelde-Maske, wo sich der Benutzer durch Eingabe von Benutzerkennung („ID:“) und Passwort
(„PW:“) identifizieren muss, damit das Portal ermitteln kann, zum Zugriff auf welche konkreten
Anwendungen der Benutzer berechtigt ist, bzw. welche Anwendungen dem Benutzer zur Auswahl
anzubieten sind:
Abbildung 8: Sign On
Das Rücksetzen des Kennwortes kann vom IT-Verantwortlichen der jeweiligen Organisationen ARBÖ,
ÖAMTC, Asfinag selbstständig durchgeführt werden.
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Durch anschließenden Mausklick auf den als Link realisierten Anwendungs-Menüeintrag „Digitaler
Tacho“ gelangt man auf die Homepage der Anwendung Zentrales Kartenregister für den digitalen
Tachograph – ZKR: siehe folgende Abbildung.
Abbildung
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9:
Anwendung
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Digitaler
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Tachograph
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Nach dem Aufruf der Anwendung digital tacho - ZKR findet sich der Benutzer auf der
nachfolgend abgebildeten Initialseite. Die den vier verschiedenen Kartenarten jeweils
individuell zugeordneten Sätze von unterstützten Bearbeitungsabläufen sind durch Mausklick
(linke Taste) auf die entsprechende Registerkarte zugänglich:
Abbildung 10: Aufruf Anwendung ZKR
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3.3.1 Fahrerkarte
Der Einstieg erfolgt immer über eine Suchfunktion (siehe Abbildung 10). Es sollen konkrete Kriterien
für die Suche nach Fahrerkarten eingegeben werden. Der Nachname, Vorname, das Geburtsdatum,
die Kartennummer und die Produktionsauftragsnummer kann als Suchkriterium verwendet werden. Je
mehr Suchkriterien eingegeben werden, desto eindeutiger und kürzer ist die Trefferliste.
Abbildung 11: Einstieg über Suchfunktion
Sobald die gewünschten Suchkriterien eingegeben sind, erscheint auf Betätigung des „Suchen“Buttons per Mausklick (linke Taste) hin die nächste Bildschirm-Maske, nämlich eine Trefferliste zu den
angegebenen Suchkriterien.
Sollte es der Umfang des Such-Ergebnisses erfordern (falls der großen Anzahl wegen nicht alle
Treffer vollständig auf einer Bildschirmseite darstellbar sind), kann mittels entsprechender Buttons der
Gruppe in der Buttenleiste unten rechts („>“ „<“ zum Vor- oder Rückblättern, „>>“ und „<<“ für das
Blättern zum Listen-Ende oder –Anfang) die ganze Liste durchgegangen werden.
Auf Betätigung des „<“ Buttons links unten in der Button-Leiste (dieser wird durch einen anderen
Button ersetzt, um Verwechslungen mit dem fürs „Rückwärtsblättern“ zu vermeiden) erfolgt eine
Rückkehr in die Suchkriterien-Maske.
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Abbildung 12: Trefferliste zu den Suchkriterien
Mittels Mausklick auf einen Einzeleintrag der dargestellten Trefferliste in Abbildung 11 gelangt man in
die entsprechende Detaildarstellung – im konkreten Fall handelt es sich um die Chronologie der
Fahrerkarten zum selektierten Fahrer/Fahrerkarten-Inhaber.
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Abbildung 13: Chronologie der Fahrerkarte zum selektierten Fahrer/Fahrerkarteninhaber
Aus der Bildschirmmaske, in der die Verfahrens-Chronologie zu einer Person (Fahrer) dargestellt wird
(Abbildung 12), kann man sich über Anklicken des Buch Icons für jedes Einzelverfahren das
Verfahrensprotokoll (siehe dazu Abbildung 13) anzeigen lassen:
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Abbildung 14: Verfahrenschronologie
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Im Falle eines Erstantrages sind noch keine Einträge vorzufinden. Mittels Mausklick (linke Maustaste)
auf den Button „Verfahren öffnen“ in der Bildschirmmaske aus Abbildung 11, können die Daten des
Antragstellers angelegt werden.
Abbildung 15: Eröffnung eines Verfahrens – Verfahrensdetails Seite 1 - Fahrerkarte
In der oben abgebildeten Bildschirmmaske ist ersichtlich, welche Daten einzugeben sind. Jene Daten,
die verpflichtend eingegeben werden müssen, sind gekennzeichnet.
Durch einen Mausklick auf den Button „ZMR“ wird das Zentrale Melderegister, auf den Button „FSR“
das Zentrale Führerscheinregister und den Button „Tachonet“ die internationale Datenbank abgefragt.
Man erhält nach Drücken der einzelnen Buttons eine automatische Rückmeldung nach maximal 1
Minute. Waren die einzelnen Abfragen erfolgreich, kann mit der Antragstellung fortgefahren werden.
War eine der Abfragen nicht erfolgreich, muss der Antrag abgelehnt werden! Nähere Details dazu sind
unter dem Gliederungspunkt „Durchführung der Abfragen" zu finden.
Durch Mausklick auf einen der Buttons „Ersatz“, „Folge“ oder „Austausch“ wird festgelegt, welche Art
der Fahrerkarte beantragt wird.
Nach Eingabe aller notwendigen Daten kann durch Mausklick auf den Buttons „Niederschrift“ eine
Niederschrift über das angelegte Verfahren ausgedruckt werden.
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Aus der Bildschirmmaske, in der die Verfahrens-Details zu einer Person (Fahrer) dargestellt werden
(Abbildung 15: Eröffnung eines Verfahrens – Verfahrensdetails Seite 1 - Fahrerkarte), gelangt man
durch Betätigen des Buttons „Adressdaten“ in die nachfolgend abgebildete Bildschirmmaske:
Abbildung 16: Adressdaten
Hier sind unter 2 Rubriken die jeweiligen Adressdaten nachzulesen:
„Kartendaten“: Adressdaten, wie sie auf der Karte dargestellt sind,
„Versandadresse für Karte“: Anschrift-Daten des Briefs, mittels dem die Karte zugestellt wird;
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Weiters gelangt man aus der Bildschirmmaske, in der die Verfahrens-Details zu einer Person (Fahrer)
dargestellt werden (Abbildung 15: Eröffnung eines Verfahrens – Verfahrensdetails Seite 1 Fahrerkarte) durch Betätigen des Buttons „Nachweise“ in die nachfolgend abgebildete
Bildschirmmaske:
Abbildung 17: Nachweise
In dieser BS-Maske sind eigene Einträge für die folgenden Nachweise vorgesehen:
„Gesetzlicher Vertreter“: Nachweis der Identität und der Befugnis einer den eigentlichen Karteninhaber
bei der Antragsstellung vertretenden Person;
„Beschäftigung“: Beschäftigungsnachweis & Arbeitsbewilligung,
„ID“: Identitätsnachweise wie Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, ...;
„Sonstige“: alle eventuell sonst im Zusammenhang mit dem Antrag zu bringenden Nachweise;
Des Weiteren gelangt man aus der ersten BS-Maske, in der die Verfahrens-Details zu einer Person
(Fahrer) dargestellt werden (Abbildung 15: Eröffnung eines Verfahrens – Verfahrensdetails Seite 1 Fahrerkarte) durch Betätigen des Buttons „Bilddaten“ in die nachfolgend abgebildete BS-Maske:
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Abbildung 18: Bildinformation
Die folgenden beiden Arten von Bilddaten können mittels Betätigung des jeweils entsprechend seitlich
positionierten Buttons „Durchsuchen..“ zu den Verfahrensdaten des aktuell in Arbeit befindlichen
Karten-Verfahrens hinzugefügt werden:
das benötigte Foto der Person – „Foto übernehmen“ bedeutet, dass das Foto statt dessen aus dem
Verfahrensdatenblock zu dem der Person zugehörigen Vorgängerverfahren (Foto bereits vorhanden)
übernommen werden soll;
die eingescannte Unterschrift (Alternative: Button „Unterschrift übernehmen“)
Falls der „Durchsuchen..“-Button gedrückt wird, erscheint das nachfolgend dargestellte, vom
Windows-Betriebssystem her bekannte Auswahlfenster für die Suche nach der Datei, die das
gesuchte (eingescannte) Bild enthält:
Abbildung 19: Dateiauswahl
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Nach Doppelklick auf die oder Markierung der gefundenen, gewünschten Datei mit nachfolgendem
Klick auf den „Öffnen“-Button, wird der zugehörige Dateipfad in das entsprechende Feld der
Bildschirmmaske „Person: Verfahrensdetails: Bildinformationen“ übernommen.
Aus der Bildschirmmaske, in der die Verfahrens-Details zu einer Person (Fahrer) dargestellt werden
(Abbildung 15: Eröffnung eines Verfahrens – Verfahrensdetails Seite 1 - Fahrerkarte) gelangt man
durch Betätigen des Buttons „Anmerkungen“ in die nachfolgend abgebildete Bildschirmmaske:
Abbildung 20: Anmerkungen
Das Feld mit dem Titel „Abweisungstext“ ist dabei konkret für die Eingabe von Abweisungsgründen
des aktuell in Bearbeitung befindlichen Antrages vorgesehen. Im Feld „Anmerkungen“ können
allgemeine Anmerkungen eingefügt werden.
Durch Betätigen des Buttons „FS-NR“ (falls der Button aktiv und nicht invertiert angezeigt ist) aus der
Bildschirmmaske, in der die Verfahrens-Details zu einer Person (Fahrer) dargestellt werden
(Abbildung 15: Eröffnung eines Verfahrens – Verfahrensdetails Seite 1 - Fahrerkarte), gelangt man in
die folgende Bildschirmmaske, von der aus die vom kartenbeantragenden Fahrer angegebenen
Führerscheinangaben durch eine entsprechende Suche im FSR verifiziert und die zugehörigen FSDaten gegebenenfalls in der Folge übernommen werden können:
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Abbildung 21: Ergebnisliste Führerschein
Wird hier der OK-Button betätigt, so werden die Führerscheindaten in die Verfahrensdetail-Daten des
aktuell bearbeiteten Verfahrens übernommen.
Innerhalb der Schulung können folgende Daten zur Durchführung der Führerscheinabfrage
herangezogen werden:
Nachname
Antoni
Fischer
Wurm
Zimmermann
Vorname
Carina
Ralf
Roman
Reinhard
Gebrutsdatum
05.07.1984
02.02.1967
07.02.1955
02.08.1966
Straße
Bahnstraße 101/1/5
Georg-Siglg. 5/8
Perwarth 82
Poschgasse 2/2/27
PLZ
2123
1090
3263
1140
Wohnort
Schleinbach
Wien
Randegg
Wien
Führerscheinnummer
2000/2441
BH23485/1986/546444/131213
320-2002/346
BH154865/1987/54KJIUZ/845235
Ausstellende Behörde
BH Mistelbach
BP Wien
BH Scheibs
BP Wien
Aus der Bildschirmmaske, in der die Verfahrens-Details zu einer Person (Fahrer) dargestellt werden
(Abbildung 15: Eröffnung eines Verfahrens – Verfahrensdetails Seite 1 - Fahrerkarte) gelangt man
durch Betätigen des Buttons „ZMR“ (falls der Button aktiv und nicht invertiert angezeigt ist), mittels
dem auf Basis der Personen-Daten Vorname, Nachname und Geburtsdatum (diese müssen bereits
vorhanden sein) zunächst ein Suchlauf im ZMR angestoßen wird, in die nachfolgend abgebildete
Bildschirmmaske, in der das ZMR-Suchergebnis angezeigt wird (Hinweis: es können auch mehrere
Treffer resultieren):
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Abbildung 22: Zentrales Melderegister
Im Fall, dass lediglich eine Verifikation beabsichtigt war, ist der OK-Button zu drücken;
Falls die – enkodierte – ZMR-Zahl in die Verfahrensdetail-Daten des aktuell bearbeiteten Verfahrens
übernommen werden soll, ist statt dessen der Button „Datenübernahme“ zu betätigen.
Nach Eingabe der Daten, Durchführung aller notwendigen Abfragen, Überprüfung der zu
erbringenden Nachweise und Einhebung des Geldes für die Fahrerkarte, muss im ZKR der Button
„Produktionsauftrag“ gedrückt werden.
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Abbildung 233: Kartenvorschau nach Betätigen des Buttons „Produktionsauftra“
Mittels der angezeigten Vorschau der Kontrollgerätekarte können nachmals alle eingegebenen Daten
überprüft werden. Mit dem Button „Zurück“ gelangt man auf die Verfahrensdetailmaske um etwaige
Änderungen vornehmen zu können. Durch Betätigen des Buttons „Auftrag erteilen“ wird der
Produktionsauftrag final bestätigt.
Dadurch wird der Auftrag zur Produktion der entsprechenden Fahrerkarte erteilt und der
Antragstellungsprozess ist abgeschlossen.
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3.3.2 Behördenkarte
Der Einstieg erfolgt über eine Suchfunktion. Es sollen konkrete Kriterien für die Suche nach
Behördenkarten eingegeben werden. Der Name der Kontrollstelle, die Kartennummer und die
Produktionsauftragsnummer kann als Suchkriterium verwendet werden. Je mehr Suchkriterien
eingegeben werden, desto eindeutiger und kürzer ist die Trefferliste.
Abbildung 24: Einstieg über Suchfunktion - Behördenkarte
Sobald die gewünschten Suchkriterien eingegeben sind, erscheint auf Betätigung des „Suchen“Buttons per Mausklick (linke Taste) hin die nächste Bildschirm-Maske, nämlich eine Trefferliste zu den
angegebenen Suchkriterien.
Mittels Mausklick auf einen Einzeleintrag der dargestellten Trefferliste gelangt man in die
entsprechende Detaildarstellung – im konkreten Fall handelt es sich um die Chronologie der
Behördenkarten zur selektierten Kontrollstelle.
Im Falle eines Erstantrages sind noch keine Einträge vorzufinden. Mittels Mausklick (linke Maustaste)
auf den Button „Verfahren öffnen“ können die Daten des Antragstellers angelegt werden.
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Abbildung 25: Verfahrensdetails - Behördenkarte
In der oben abgebildeten Bildschirmmaske ist ersichtlich, welche Daten einzugeben sind. Jene Daten,
die verpflichtend eingegeben werden müssen, sind gekennzeichnet.
Durch Mausklick auf einen der Buttons „Ersatz“, „Folge“ oder „Austausch“ wird festgelegt, welche Art
der Behördenkarte beantragt wird.
Zur Vorgehensweise nach Drücken der Buttons „Adressdaten“, „Nachweise“ und „Anmerkungen“
können die entsprechenden Punkte unter 3.3.1 verglichen werden.
Nach Eingabe aller notwendigen Daten kann durch Mausklick auf den Buttons „Niederschrift“ eine
Niederschrift über das angelegte Verfahren ausgedruckt werden.
Durch Mausklick auf den Button „Produktion“ wird der Produktionsauftrag für die jeweilige
Behördenkarte gegeben.
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3.3.3 Unternehmenskarte
Der Einstieg erfolgt über eine Suchfunktion. Es sollen konkrete Kriterien für die Suche nach
Unternehmenskarten eingegeben werden. Der Name des Unternehmens, die Kartennummer und die
Produktionsauftragsnummer kann als Suchkriterium verwendet werden. Je mehr Suchkriterien
eingegeben werden, desto eindeutiger und kürzer ist die Trefferliste.
Abbildung 26: Einstieg über Suchfunktion - Unternehmenskarte
Sobald die gewünschten Suchkriterien eingegeben sind, erscheint auf Betätigung des „Suchen“Buttons per Mausklick (linke Taste) hin die nächste Bildschirm-Maske, nämlich eine Trefferliste zu den
angegebenen Suchkriterien.
Mittels Mausklick auf einen Einzeleintrag der dargestellten Trefferliste gelangt man in die
entsprechende Detaildarstellung – im konkreten Fall handelt es sich um die Chronologie der
Unternehmenskarten zum selektierten Unternehmen.
Im Falle eines Erstantrages sind noch keine Einträge vorzufinden. Mittels Mausklick (linke Maustaste)
auf den Button „Verfahren öffnen“ können die Daten des Antragstellers angelegt werden.
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Abbildung 27: Verfahrensdetails - Unternehmenskarte
In der oben abgebildeten Bildschirmmaske ist ersichtlich, welche Daten einzugeben sind. Jene Daten,
die verpflichtend eingegeben werden müssen, sind gekennzeichnet.
Durch Mausklick auf einen der Buttons „Ersatz“, „Folge“ oder „Austausch“ wird festgelegt, welche Art
der Unternehmenskarte beantragt wird.
Zur Vorgehensweise nach Drücken der Buttons „Adressdaten“, „Nachweise“ und „Anmerkungen“
können die entsprechenden Punkte unter 3.3.1 verglichen werden.
Nach Eingabe aller notwendigen Daten kann durch Mausklick auf den Buttons „Niederschrift“ eine
Niederschrift über das angelegte Verfahren ausgedruckt werden.
Durch Mausklick auf den Button „Produktion“ wird der Produktionsauftrag für die jeweilige
Unternehmenskarte gegeben.
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3.3.4 Werkstattkarte
Der Einstieg erfolgt über eine Suchfunktion. Es sollen konkrete Kriterien für die Suche nach
Werkstattkarten eingegeben werden. Der Name der Werkstatt, die Kartennummer und die
Produktionsauftragsnummer kann als Suchkriterium verwendet werden. Je mehr Suchkriterien
eingegeben werden, desto eindeutiger und kürzer ist die Trefferliste.
Abbildung 28: Einstieg über Suchfunktion - Werkstattkarte
Sobald die gewünschten Suchkriterien eingegeben sind, erscheint auf Betätigung des „Suchen“Buttons per Mausklick (linke Taste) hin die nächste Bildschirm-Maske, nämlich eine Trefferliste zu den
angegebenen Suchkriterien.
Mittels Mausklick auf einen Einzeleintrag der dargestellten Trefferliste gelangt man in die
entsprechende Detaildarstellung – im konkreten Fall handelt es sich um die Chronologie der
Werkstattkarten zur selektierten Werkstatt.
Im Falle eines Erstantrages sind noch keine Einträge vorzufinden. Mittels Mausklick (linke Maustaste)
auf den Button „Verfahren öffnen“ können die Daten des Antragstellers angelegt werden.
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Abbildung 29: Verfahrensdetails – Werkstattkarte
In der oben abgebildeten Bildschirmmaske ist ersichtlich, welche Daten einzugeben sind. Jene Daten,
die verpflichtend eingegeben werden müssen, sind gekennzeichnet.
Durch Mausklick auf einen der Buttons „Ersatz“, „Folge“ oder „Austausch“ wird festgelegt, welche Art
der Werkstattkarte beantragt wird.
Zur Vorgehensweise nach Drücken der Buttons „Adressdaten“, „Nachweise“ und „Anmerkungen“
können die entsprechenden Punkte unter 3.3.1 verglichen werden.
Nach Eingabe aller notwendigen Daten kann durch Mausklick auf den Buttons „Niederschrift“ eine
Niederschrift über das angelegte Verfahren ausgedruckt werden.
Durch Mausklick auf den Button „Produktion“ wird der Produktionsauftrag für die jeweilige
Werkstattkarte gegeben.
3.3.5 Änderung des Kartenstatus
Eine Änderung des Kartenstatus kann folgende Gründe haben:
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-
Eine defekte Kontrollgerätekarte wird am Stützpunkt abgegeben und eine Ersatzkarte
beantragt
-
Die Gültigkeit einer Kontrollgerätekarte läuft ab und es wird eine Erneuerungskarte beantragt
-
Der Karteninhaber beantragt eine Ersatzkarte aufgrund Diebstahl oder Verlust
-
Der Karteninhaber gibt die Kontrollgerätekarte vor Ablauf der Gültigkeit zurück
-
Falls die Kontrollgerätekarte von der Exekutive dem Karteninhaber entzogen wird
-
Falls der Karteninhaber einen Austausch beantragt (aufgrund von Namensänderung,
Wohnortwechsel oder Änderung der Führerscheinnummer). Dies passiert freiwillig vom
Karteninhaber, da es vom Gesetz nicht vorgeschrieben wird.
Erst nach Betätigen des Buttons „Ändern“ kann der Status in der Statuszeile geändert werden. Zuerst
muss der Kartenstatus, je nach Belangen, von „ausgegeben“ auf „defekt“, „gestohlen“, „verloren“,
„ausgetauscht“, „entzogen“ oder „zurück“ geändert und gespeichert werden. Erst dann werden die
Auswahlfelder für Ersatz-, Erneuerung- oder Austauschkarte aktiv. Nach Auswahl der zu
beantragenden Kartenart erscheint eine neue Verfahrensdetailmaske welche mit allen bereits
vorhanden Information zum Karteninhaber vorab befüllt sind. Nach Kontrolle aller Daten kann das
Verfahren wie bei einem Erstkartenantrag abgeschlossen werden. (siehe 2.3.1).
Bei einer Statusänderung auf „amtswegig gelöscht“ ist eine Begründung in den „Anmerkungen“
einzugeben um eine spätere besser Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
4 Sonderfälle bei der Kartenregistrierung
3.1
Garantieabwicklung im Falle einer defekten Karte
Der Prozess der Garantieabwicklung wird angestoßen, wenn die defekte Karte vom Antragsteller bei
der ANTRAGSSTELLE zurückgegeben wird.
Der Antragsteller wendet sich bei einem Kartendefekt an die ANTRAGSSTELLE. Ist eine Abklärung
bei der ANTRAGSSTELLE vor Ort möglich, folgt ein kurzer Bericht der ANTRAGSSTELLE an den
Betreiber. Ist eine Abklärung bei der ANTRAGSSTELLE vor Ort nicht möglich, wird die defekte Karte
mit einer kurzen Problembeschreibung an den Betreiber weitergeleitet.
Ist eine Abklärung des Defekts durch den Betreiber möglich, wird ein Bericht in der Datenbank
eingetragen. Der Bericht wird außerdem gemeinsam mit der funktionierenden Karte an den
Kartenpersonalisierer weitergeleitet.
Ist eine Abklärung des Defekts durch den Betreiber nicht möglich, wird die defekte Karte mit einer
Problembeschreibung an den Kartenpersonalisierer weitergeleitet. Es erfolgt eine Überprüfung, ob der
Defekt der Karte durch den Karteninhaber verschuldet wurde. Wurde der Defekt der Karte durch den
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© via donau
Version 1.6
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Karteninhaber verschuldet, erfolgt ein Bericht an den Betreiber, die anschließend den Karteninhaber
darüber informiert. Wurde der Defekt der Karte nicht durch den Karteninhaber verschuldet, erfolgt eine
Information an den Antragsteller und der bereits erbrachte Kostenersatz wird ihm durch den Betreiber
rücküberwiesen.
3.2
Notwendige Unterlagen nicht vollständig
Kann der Antragsteller nicht alle notwendigen Unterlagen bzw. Nachweise, die für die Antragstellung
notwendig sind, vorweisen, muss der Antrag abgelehnt werden. Dem Antragsteller ist mitzuteilen,
welche Unterlagen noch fehlen.
Nur wenn vom Antragsteller ALLE notwendigen Nachweise und Unterlagen erbracht werden, darf der
Antrag entgegengenommen werden.
3.3
Widersprüchliche Daten
Weisen vom Antragsteller vorgewiesene Dokumente in sich widersprüchliche Daten auf (z.B.
unterschiedlicher Name, unterschiedliches Geburtsdatum, etc.) oder unterscheiden sich die Daten mit
denen in der Datenbank, muss der Antrag abgelehnt werden. Der Antragsteller muss auf diesen
Sachverhalt hingewiesen werden und kann nach Richtigstellung der Dokumente einen neuen Antrag
stellen. Beharrt der Antragsteller auf die Richtigkeit der vorgewiesenen Daten, wird er zur Abklärung
an den Betreiber verwiesen.
3.4
Schlechte Qualität des Fotos, Foto nicht aktuell
Bei Antragstellung auf eine Fahrerkarte hat der Antragsteller ein EU-konformes und aktuelles Passbild
mitzubringen. Die Verwendbarkeit des Passbilds ist mit Hilfe der Ausfallsmuster (siehe Anhang) zu
kontrollieren. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass der Antragsteller ein aktuelles Passbild
mitbringt. Entspricht die Qualität des Fotos nicht den notwendigen Vorgaben, muss der Antrag
abgelehnt werden. Der Antragsteller muss mit einem anderen, den Anforderungen entsprechenden
Foto, einen neuen Antrag stellen.
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, dass das Passbild des Antragstellers bei der
Antragseinbringung den notwendigen Vorgaben entsprochen hat, und somit eine Fahrerkarte
angefordert wurde. Im Zuge der Personalisierung der Karte kann es jedoch zu einer optisch
schlechten Lesbarkeit des Fotos kommen. Tritt dieser Fall ein, wird die Karte mit einer
entsprechenden Begründung an den Betreiber geschickt. Diese klärt gemeinsam mit den
ANTRAGSSTELLEs das Qualitätsproblem. Der Betreiber informiert den Antragsteller über den
Sachverhalt und fordert ihn auf erneut einen Antrag zu stellen.
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3.5
Unleserliche Dokumente
Weist der Antragsteller Dokumente vor, die nicht leserlich bzw. identifizierbar sind, muss der Antrag
abgelehnt werden. Der Antragsteller muss mit klar identifizierbaren und leserlichen Dokumenten einen
neuen Antrag stellen. Beharrt der Antragsteller auf die Antragstellung mit den vorgelegten
Dokumenten, wird er zur Abklärung an den Betreiber verwiesen.
3.6
Karte mangelhaft
Wurde die Karte an den Antragsteller ausgeliefert und weist einen Mangel auf, spricht man von einer
mangelhaften Karte. Ein solcher Mangel kann z.B. sein, dass der Name auf der Karte falsch
geschrieben ist, das Foto falsch ist, etc.
Tritt ein solcher Fall ein, wendet sich der Karteninhaber an die ANTRAGSSTELLE. Diese zieht die
mangelhafte Karte ein, sendet diese an den Betreiber und stellt dem Antragsteller eine neue Karte
aus. Für diese Karte muss der Karteninhaber vorerst nicht bezahlen. Es wird mit dem
Kartenpersonalisierer abgeklärt, wer den Fehler verschuldet hat.
Der Antragsteller hat eine mangelhafte Karte verschuldet, wenn die Daten auf der Niederschrift den
Daten auf der Karte entsprechen und der Antragsteller die Niederschrift unterschrieben hat. In diesem
Fall muss der Antragsteller für die Kosten der neuen Karte aufkommen.
Der Kartenpersonalisierer hat eine mangelhafte Karte verschuldet, wenn die Daten auf der
Niederschrift mit den Daten auf der Karte nicht übereinstimmen. In diesem Fall muss der
Kartenpersonalisierer für die Kosten der neuen Karte aufkommen.
3.7
Kartenrückgabe
Jeder Inhaber einer Kontrollgerätekarte hat die Möglichkeit diese zurückgegeben. Dazu muss der
Karteninhaber ein formloses Schreiben mit Angabe des Grundes der Kartenrückgabe verfassen und
dieses mit der Karte bei der ANTRAGSSTELLE übergeben bzw. einschicken.
Die ANTRAGSSTELLE wiederum schickt die Karte und die Begründung des Antragstellers an den
Betreiber. Diese kennzeichnet die Karte als „zurückgegeben“ und übermittelt eine Bestätigung über
den Kartenempfang an den Karteninhaber. Schließlich wird die Karte vom Betreiber nachweislich
vernichtet. Dazu werden im wöchentlichen Intervall zurückgegebene Karten funktionsunfähig gemacht
und ein Vernichtungsprotokoll erstellt. Diese Vernichtungsprotokolle werden archiviert.
3.8
Karte wurde nicht zugestellt
Im Regelfall wird sich der Antragsteller bei der ANTRAGSSTELLE melden, wenn die Karte nicht an
ihn zugestellt wurde. Diese verweist den Antragsteller für weiterführende Informationen an den
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richtigen Ansprechpartner beim Betreiber. Der Betreiber stellt Nachforschungen über den Status der
Karte an. Ist die Karte verschwunden, wird ein neuer Produktionsauftrag erteilt. Ist die Karte
auffindbar, leitet der Betreiber diese Information an den Antragsteller weiter und vermerkt dies in der
Datenbank.
3.9
Karte ist nicht zustellbar
Ist eine Karte nicht zustellbar, wird sie an den Betreiber zurückgesendet. Diese gibt eine Information
über die Nicht-Zustellbarkeit der Karte an die ANTRAGSSTELLE und stellt Nachforschungen an. Sind
die Nachforschungen erfolgreich, wird die Karte vom Betreiber an die korrigierte Adresse zugesandt.
Sind die Nachforschungen nicht erfolgreich, wird die Karte vom Betreiber nachweislich vernichtet.
Dazu werden im wöchentlichen Intervall zurückgegebene Karten funktionsunfähig gemacht und ein
Vernichtungsprotokoll erstellt. Diese Vernichtungsprotokolle werden archiviert.
3.10 Umtausch (Änderung des gewöhnlichen Wohnsitzes)
Wechselt ein Karteninhaber seinen gewöhnlichen Wohnsitz innerhalb der EU, hat er das Recht in dem
Staat, in dem er seinen neuen gewöhnlichen Wohnsitz hat, eine neue Karte zu beantragen.
Dazu ist es notwendig, dass der Karteninhaber in Österreich seine in einem anderen MS ausgestellte
Karte zurückgibt. Dieser Kartenumtausch ist im TACHOnet einzutragen! In Folge wird eine neue Karte
beantragt (siehe Ausstellung Erstkarte).
3.11 Datenänderung
Ändern sich die Daten des Karteninhabers (z.B. neuer Name durch Heirat) kann er eine neue Karte
beantragen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung dies zu tun. Entscheidet sich der Karteninhaber für
eine neue Beantragung, muss er die gültige Karte zurückgeben und einen Antrag auf Ausstellung
einer Erneuerungskarte stellen. Die Vorgehensweise ist identisch mit der bei Antragstellung auf
Ausstellung einer Erneuerungskarte.
3.12 Entzug der Karte
Beim Entzug einer Karte wird geprüft, ob eine Manipulation der Karte vorliegt.
Wurde die Karte manipuliert, bekommt die Karte den Status „entzogen“ und wird an den Betreiber
gemeinsam mit einem Begleitschreiben übermittelt. Der Betreiber vernichtet die Karte nachweislich.
Dazu werden im wöchentlichen Intervall zurückgegebene Karten funktionsunfähig gemacht und ein
Vernichtungsprotokoll erstellt. Diese Vernichtungsprotokolle werden archiviert. Danach erfolgt eine
entsprechende Information an den Karteninhaber durch den Betreiber.
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Wurde die Karte nicht manipuliert, wird die Karte an den Betreiber übermittelt. Danach wird die Karte
mit einer entsprechenden Information an den Karteninhaber versendet.
4 Adressen und Kontaktdaten
Treten im Zuge des Antragstellungsprozesses Probleme auf, deren Lösungsvorschlag im
Schulungshandbuch nicht abgedeckt ist, kann durch folgende Hotline eine Ansprechperson beim
Betreiber kontaktiert werden, die bei einer Lösungsfindung behilflich ist.
4.1
Hotline
ASFINAG Maut Service GmbH
Alpenstraße 94
5020 Salzburg
Tel: 00800 20 40 16 00
Fax: +43 (0) 50108-15555
[email protected] oder
[email protected]
www.digitaltacho.at
4.2
Betrieb und Wartung
4.2.1 1st level support
Den 1st Level Support übernimmt der jeweilige IT - Administrator der Antragstellen.
Der 1st Level Support umfasst:
4.1.1.1
Aufrufen der Applikation schlägt fehl
Kann das ZKR von einem Sachbearbeiter in der CIA nicht aufgerufen werden, wendet man sich zuerst
intern an den zuständigen EDV Techniker. Stellt der EDV Techniker fest, dass die Ursache des
Fehlers nicht am internen System liegt, wendet sich der befugte EDV Techniker an die zuständige
Ansprechperson in der Bundesrechenzentrum GmbH. Diese behebt das Problem mit den jeweiligen
Partnern.
4.1.1.2
4.1.1.2.1
Technische Störungen
Eingabe
Kommt es während der Dateneingabe in das ZKR zu einer technischen Störung (Programm stürzt ab,
etc.), d.h. die Eingabe der Daten schlägt fehl, muss der Antragstellungsprozess abgebrochen werden.
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Dem Antragsteller ist diese Gegebenheit in höflicher Form mitzuteilen. Darüber hinaus wird der
Antragsteller höflich ersucht, zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu erscheinen, um den
Antragsprozess fortzusetzen. Kommt es zu Problemen mit der zentralen Applikation, ist intern der
zuständige EDV Techniker einzuschalten. Stellt der EDV Techniker fest, dass die Ursache des
Fehlers nicht am internen System liegt, wendet sich der befugte EDV Techniker an die zuständige
Ansprechperson in der Bundesrechenzentrum GmbH. Diese behebt das Problem mit den jeweiligen
Partnern.
4.1.1.2.2
Scannerprobleme
Kommt es beim Einscannen der Unterschrift bzw. des Passfotos des Antragstellers zu Problemen ist
intern der zuständige EDV Techniker einzuschalten. Der EDV Techniker muss überprüfen, ob die
Ursache des Fehlers beim Scanner oder der zentralen Applikation liegt. Stellt der EDV – Techniker
fest, dass die Ursache des Fehlers nicht am Scanner liegt, wendet er sich an die zuständige
Ansprechperson in der Bundesrechenzentrum GmbH. Diese behebt das Problem mit den jeweiligen
Partnern.
4.1.1.2.3
Druckprobleme
Kommt es beim Drucken zu Problemen ist intern der zuständige EDV Techniker einzuschalten. Der
EDV Techniker muss überprüfen, ob die Ursache des Fehlers beim Drucker oder der zentralen
Applikation liegt. Stellt der EDV – Techniker fest, dass die Ursache des Fehlers nicht am Drucker liegt,
wendet er sich an die zuständige Ansprechperson in der Bundesrechenzentrum GmbH. Diese behebt
das Problem mit den jeweiligen Partnern.
4.1.1.2.4
Niederschrift
Kann die Niederschrift nicht ausgedruckt werden, ist intern der zuständige EDV-Techniker zu
kontaktieren. Stellt der EDV Techniker fest, dass die Ursache des Fehlers nicht am internen System
liegt, wendet sich der befugte EDV Techniker an die zuständige Ansprechperson in der
Bundesrechenzentrum GmbH. Diese behebt das Problem mit den jeweiligen Partnern
4.2.2 2nd & 3rd level support
Der 2nd und 3rd Level Support wird durch das dafür zuständige Team in der Bundesrechenzentrum
GmbH für die Anwendung und die Netzanbindung bereitgestellt.
1. Die Leistung wird vom Service-Center der BRZG erbracht.
Folgende Leistungen werden durch das Service Center übernommen:
· Kundenverantwortung, Problem Ownership
· Erster Kontakt mit dem Kunden (Single Point of Contact)
· Störungsannahme über die Medien Telefon, E-Mail
· Trouble Ticket erstellen, bearbeiten, Problem verifizieren, kategorisieren, priorisieren.
· Problem Eingrenzung, durch Nutzung der zur Verfügung stehenden
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Informationssysteme
· Problem Analyse, durch Nutzung der zur Verfügung stehenden Informationssysteme
Problem Lösung vorschlagen
· Weitergabe an den 2nd Level Support (Betrieb)
· Überwachung der zeitgerechten Problemlösung im 2nd Level Support
· 1. Eskalationsebene durch den Service Center Koordinator
· Schließen des Trouble Ticket und Kundeninformation veranlassen
· Übernahme von neuen Services nach geregeltem Übernahmeprozess
2. Störmeldung des Kunden über Telefon
Der Kunde (Key User) kann über eine eigene Servicenummer unter anrufen. Bei Anruf
eines Key-Users wird dem Agent im 1st Level Support in einer Menüleiste der Anrufer mit
seiner Telefonnummer angezeigt.
Verfügbarkeit des Service-Center: Werktags Montag bis Freitag von 06:00 bis 18:00
Uhr
Telefonnummer: 01 / 71123 / 33332
E-Mail: [email protected]
Berechtigte Key User: Mitarbeiter ÖAMTC Zentralstelle
Mitarbeiter ARBÖ Zentralstelle
Mitarbeiter ASFINAG Verrechnungsstelle „DT“
Mitarbeiter BPA Verrechnungsstelle „DT“
Die berechtigten Key User werden durch die angeführten Stellen rechtzeitig bekannt
gegeben (Organisation, Name, Telefonnummer, E-Mail).
4.3
Wichtige Nummern und Adressen
4.3.1 Betreiber
Bundesanstalt für Verkehr
Trauzlgasse 1
1210 Wien
Telefon: +43 1 278 83 86 0
Fax: +43 1 278 83 86 12
e-Mail: [email protected]
ASFINAG Autobahn- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft
Alpenstraße 94
5020 Salzburg
Telefon: 00800 20 40 16 00
Fax: +43 05 01 08 15520
e-Mail: [email protected]
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4.3.2 Card Issuing Authorities
4.3.2.1
Dienststellen ARBÖ
4.3.2.1.1
Burgenland
ARBÖ Landeszentrum
ARBÖ Prüfzentrum
ARBÖ Prüfzentrum Mattersburg
Eisenstadt
Heiligenkreuz
Bauweltstraße 4
Ruster Straße 126
Poppendorf 300
7210 Mattersburg
7000 Eisenstadt
7561 Heiligenkreuz
Telefon: 02626/623 00
Telefon: 02682/638 83-12
Telefon: 03325/42 30
Fax: 02626/623 00-4
Fax: 02682/638 83-20
Fax: 03325/42 30-4
e-Mail: [email protected]
ARBÖ Prüfzentrum Neusiedl am ARBÖ Prüfzentrum
ARBÖ Prüfzentrum Oberwart
See
Oberpullendorf
Rosengasse 1
Untere Hauptstraße 187
Stoob Süd 12
7400 Oberwart
7100 Neusiedl/See
7350 Oberpullendorf
Telefon: 03352/325 52
Telefon: 02167/23 45
Telefon: 02612/421 21
Fax: 03352/321 51-4
Fax: 02167/23 45-4
Fax: 02612/421 21-4
4.3.2.1.2
Kärnten
ARBÖ Landeszentrum
ARBÖ Prüfzentrum Feldkirchen
ARBÖ Prüfzentrum Kühnsdorf
Klagenfurt
Oktober Straße 31
Kohldorf 74
Rosentaler Straße 194
9560 Feldkirchen
9125 Kühnsdorf
9020 Klagenfurt
Telefon: 04276/74 23
Telefon: 04232/82 40
Telefon: 0463/234 48
Fax: 04276/74 87
Fax: 04232/82 40-4
Fax: 0463/234 48-13
e-mail: [email protected]
ARBÖ Prüfzentrum Radenthein
ARBÖ Prüfzentrum St. Veit/Glan ARBÖ Prüfzentrum
Stadionstraße 19
Villacher Straße 59
Spittelau/Drau
9545 Radenthein
9300 St. Veit/Glan
Villacher Straße 98
Telefon: 04246/22 44
Telefon: 04212/55 60
9800 Spittal/Drau
Fax: 04246/43 26
Fax: 04212/58 24
Telefon: 04762/30 00
Fax: 04762/354 07-425
ARBÖ Prüfzentrum Villach
ARBÖ Prüfzentrum Wolfsberg
Maria-Gailer-Straße 28a
Klagenfurt Straße 13
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9500 Villach
9400 Wolfsberg
Telefon: 04242/323 33
Telefon: 04352/31 10
Fax: 04242/323 33-225
Fax: 04352/31 10-325
4.3.2.1.3
Niederösterreich
ARBÖ Landeszentrum
ARBÖ Prüfzentrum Traiskirchen
ARBÖ Prüfzentrum Altlengbach
Traiskirchen
Karl-Adlitzer-Straße 5
Außerfurth 45
Wiener Straße 64
2514 Traiskirchen
3033 Altlengbach
2514 Traiskirchen
Telefon: 02252/524 00
Telefon: 02774/290 23
Telefon: 02252/531 50
Fax: 02252/524 00
Fax: 02774/290 23-19
ARBÖ Prüfzentrum Amstetten
ARBÖ Prüfzentrum Aspang
ARBÖ Prüfzentrum Berndorf
Wiener Reichsstraße 92
Bundesstraße
Hauptstraße 85
3300 Amstetten
2870 Aspang
2560 Berndorf
Telefon: 07472/620 00
Telefon: 02642/523 91
Telefon: 02672/877 42
Fax: 07472/669 40
Fax: 02642/523 91
Fax: 02672/877 42
Fax: 02252/531 50-22
e-mail: [email protected]
ARBÖ Prüfzentrum Gänserndorf ARBÖ Prüfzentrum Gmünd
ARBÖ Prüfzentrum Groß
Neusiedler Straße 6
Johann-Axmann-Gasse 1
Siegharts
2230 Gänserndorf
3950 Gmünd
Silostraße 6
Telefon: 02282/82 00
Telefon: 02852/528 63
3812 Groß Siegharts
Fax: 02282/81 31
Fax: 02852/528 63
Telefon: 02847/22 62
Fax: 02847/22 62
ARBÖ Prüfzentrum Horn
ARBÖ Prüfzentrum Kienberg-
ARBÖ Prüfzentrum Krems
Prager Straße 73
Gaming
Gewerbeparkstraße 28
3580 Horn
Erlauftalstraße 101
3500 Krems
Telefon: 02982/28 96
3291 Kienberg-Gaming
Telefon: 02732/849 29
Fax: 02982/28 96-4
Telefon: 07485/974 44
Fax: 02732/849 29-20
Fax: 07485/974 44
ARBÖ Prüfzentrum Mistelbach
ARBÖ Prüfzentrum Neunkirchen ARBÖ Prüfzentrum St. Pölten
Lanzendorfer Hauptstraße 6
Am Spitz 7
Mariazeller Bundesstraße 262
2130 Mistelbach
2620 Neunkirchen
3100 St. Pölten
Telefon: 02572/29 70
Telefon: 02635/631 81
Telefon: 02742/88 38 56
Fax: 02572/297 04
Fax: 02635/659 06
Fax: 02742/88 38 56-4
ARBÖ Prüfzentrum Schwadorf
ARBÖ Prüfzentrum Sonntagberg ARBÖ Prüfzentrum Stockerau
Wiener Straße 25
Lueg Straße
Prager Bundesstraße 30
2432 Schwadorf
3333 Sonntagberg
2000 Stockerau
Telefon: 02230/290 87
Telefon: 07442/646 30
Telefon: 02266/620 96
Fax: 02230/290 87-19
Fax: 07442/646 30
Fax: 02266/620 96
ARBÖ Prüfzentrum Traisen
ARBÖ Prüfzentrum Tulln
ARBÖ Prüfzentrum Wiener
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Mariazeller Straße 7
Langenlebarner Straße 94
Neustadt
3160 Traisen
3430 Tulln
Bräunlichgasse 6
Telefon: 02762/625 55
Telefon: 02272/623 24
2700 Wiener Neustadt
Fax: 02762/625 55-20
Fax: 02272/626 24
Telefon: 02622/238 43
Fax: 02622/238 43-4
ARBÖ Prüfzentrum Ybbs
ARBÖ Prüfzentrum Zwettl
Neusarling 115
Kremser Straße 51
3373 Ybbs-Kemmelbach
3910 Zwettl
Telefon:07412/589 40
Telefon: 02822/527 03
Fax: 07412/589 40-4
Fax: 02822/527 03
4.3.2.1.4
Oberösterreich
ARBÖ Landeszentrum Linz
ARBÖ Prüfzentrum Attnang
ARBÖ Prüfzentrum Bad Ischl
Hafenstraße 6
Puchheim
Sulzbach 176
4020 Linz
Vöcklabruckerstraße 10
4820 Bad Ischl
Telefon: 0732/798 11-0
4800 Attnang-Puchheim
Telefon: 06132/265 40
Fax: 0732/78 28 35
Telefon: 07674/627 70
Fax: 06132/258 86
e-mail: [email protected]
Fax: 07674/671 09
ARBÖ Prüfzentrum Braunau-
ARBÖ Prüfzentrum Eferding
ARBÖ Prüfzentrum Freistadt
Ranshofen
Molkereistraße 15
Linzer Straße 21
Wertheimerplatz 7
4070 Eferding
4240 Freistadt
5282 Braunau-Ranshofen
Telefon: 07272/25 50
Telefon: 07942/771 23
Telefon: 07722/629 51
Fax: 07272/25 50
Fax: 07942/771 23-4
Fax: 07722/659 76
ARBÖ Prüfzentrum Gmunden
ARBÖ Prüfzentrum Grieskirchen ARBÖ Prüfzentrum
Neuhofenstraße 35
Gries 5
Kirchdorf/Krems
4810 Gmunden
4710 Grieskirchen
Bader-Moser-Straße 25
Telefon: 07612/712 88
Telefon: 07248/685 45
4563 Micheldorf
Fax: 07612/751 23
Fax: 07248/611 15
Telefon: 07582/636 60
Fax: 07582/636 60-4
ARBÖ Prüfzentrum Perg
ARBÖ Prüfzentrum
ARBÖ Prüfzentrum Schärding
Gewerbestraße 1
Ried/Innkreis
Bahnhofstraße 52
4320 Perg
Gyristraße 11
4780 Schärding
Telefon: 07262/583 28
4910 Ried/Innkreis
Telefon: 07712/32 20
Fax: 07262/525 37
Telefon: 07752/827 27
Fax: 07712/54 41
Fax: 07752/869 00
ARBÖ Prüfzentrum Steyr
ARBÖ Prüfzentrum Wels
Ortskai 14
Schmierndorferstraße
4400 Steyr
4600 Wels-Gartenstadt
Telefon: 07252/714 29
Telefon: 07242/450 05
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Schulungshandbuch digital tacho
Fax: 07252/714 29-4
4.3.2.1.5
Fax: 07242/563 26
Salzburg
ARBÖ Landeszentrum Salzburg
ARBÖ Prüfzentrum Bad Gastein
ARBÖ Prüfzentrum
Münchner Bundesstraße 9
Gasteiner Bundesstraße 6
Bischofshofen
5020 Salzburg
5640 Bad Gastein
Salzburger Straße 90
Telefon: 0662/43 36 01
Telefon: 06434/22 30
5500 Bischofshofen
Fax: 0662/43 36 01-30
Fax: 06434/22 30
Telefon: 06462/28 80
e-mail: [email protected]
Fax: 06462/28 80
Internet: www.arboe-salzburg.at
Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 8.00-18.00
ARBÖ Prüfzentrum Hallein
ARBÖ Prüfzentrum Mondsee
ARBÖ Prüfzentrum Tamsweg
Porscheweg 5
Südtiroler Straße 1
Zinsgasse 549
5400 Hallein
5310 Mondsee
5580 Tamsweg
Telefon: 06245/840 76
Telefon: 06232/61 11
Telefon: 06474/61 97
Fax: 06245/840 76-12
Fax: 06232/61 11
Fax: 06474/61 97
ARBÖ Prüfzentrum Zell/See
Fahrsicherheits-Zentrum
Loferer Bundesstraße
Salzburg-Straßwalchen
5700 Zell/See
5204 Straßwalchen, Salzburger
Telefon: 06542/733 35
Straße 35
Fax: 06542/470 75
Tel.: 050 123 2560
4.3.2.1.6
Steiermark
ARBÖ Landeszentrum Graz
ARBÖ Prüfzentrum
ARBÖ Prüfzentrum Knittelfeld
Kapellenstraße 47
Deutschlandsberg
Gaaler Straße 81
8020 Graz
Radlpass Straße 4
8720 Knittelfeld
Telefon: 0316/27 16 00
8530 Deutschlandsberg
Telefon: 03512/829 90
Fax: 0316/27 16 00-20
Telefon: 03462/20 92
Fax: 03512/829 90-20
e-mail: [email protected]
Fax: 03462/20 92-20
ARBÖ Prüfzentrum Leoben
ARBÖ Prüfzentrum Hartberg
ARBÖ Prüfzentrum Kapfenberg
Waltenbachstraße 8
Weidenstraße 3
Grazer Straße 80
8700 Leoben
8230 Hartberg
8605 Diemlach
Telefon: 03842/818 18
Telefon: 03332/625 08
Telefon: 03862/227 67
Fax: 03842/818 18-20
Fax: 03332/625 08-20
Fax: 03862/227 67-20
ARBÖ Prüfzentrum Eisenerz
ARBÖ Prüfzentrum Köflach
ARBÖ Prüfzentrum Leibnitz
Vordernberger Straße 12
Hanns-Koren-Platz 15
Hauptstraße 55
8790 Eisenerz
8580 Köflach
8430 Leibnitz-Leitring
Telefon: 03848/28 57
Telefon: 03144/33 47
Telefon: 03452/838 28
Fax: 03848/28 57-20
Fax: 03144/33 47-20
Fax: 03452/838 28-20
ARBÖ Prüfzentrum Feldbach
ARBÖ Prüfzentrum Liezen
ARBÖ Prüfzentrum
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Gleichenberger Straße 64
Salzburger Straße 20
Mürzzuschlag-Höngisberg
8330 Feldbach
8940 Liezen
Industriepark 4
Telefon: 03152/36 87
Telefon: 03612/227 70
8682 Mürzzuschlag-Hönigsberg
Fax: 03152/36 87-20
Fax: 03612/227 70-20
Telefon: 03852/33 44
Fax: 03852/33 44-20
ARBÖ Prüfzentrum Neumarkt
ARBÖ Prüfzentrum Schladming
ARBÖ Prüfzentrum Trieben
Kärntner Straße 26
Oberhaus-Lehen 33
Bundesstrasse
8820 Neumarkt
8970 Schladming
8784 Trieben
Telefon: 03584/24 00
Telefon: 03687/231 46
Telefon: 03615/21 66
Fax: 03584/24 00-20
Fax: 03687/231 46-20
Fax: 03615/21 66-20
ARBÖ Prüfzentrum Weiz
Grazer Straße 5
8160 Weiz
Telefon: 03172/27 00
Fax: 03172/27 00-20
4.3.2.1.7
Tirol
ARBÖ Landeszentrum Innsbruck ARBÖ Prüfzentrum Imst
ARBÖ Prüfzentrum Jenbach
Stadlweg 7
Industriezone 37
Am Gießen 9
6020 Innsbruck
6460 Imst
6200 Jenbach
Telefon: 0512/34 51 23-0
Telefon: 05412/622 18
Telefon: 05244/627 39
Fax: 0512/34 51 23-17
Fax: 05412/622 18
Fax: 05244/627 39
ARBÖ Prüfzentrum Kitzbühel
ARBÖ Prüfzentrum Kufstein
ARBÖ Prüfzentrum Landeck
St. Johanner Straße 64
Salurnerstraße 48
Bahnhofstraße 3
6370 Kitzbühel
6330 Kufstein
6500 Landeck
Telefon: 05356/648 41
Telefon: 05372/630 30
Telefon: 05442/638 36
Fax: 05356/662 84
Fax: 05372/630 30
Fax: 05442/638 36
ARBÖ Prüfzentrum Lienz
ARBÖ Prüfzentrum Telfs
ARBÖ Prüfzentrum Wörgl
Pustertaler Straße 1
Sagl 71
Innsbruckerstraße 102 (EKZ)
9900 Lienz
6410 Telfs
6300 Wörgl
Telefon: 04852/623 15
Telefon: 05262/634 19
Telefon: 05332/736 40
Fax: 04852/623 15
Fax: 05262/634 19
Fax: 05332/736 40-4
ARBÖ Landeszentrum Feldkirch
ARBÖ Prüfzentrum Bludenz
ARBÖ Prüfzentrum Bregenz
Reichsstraße 82
Hermann-Sander-Straße 2a
Rheinstraße 86
6800 Feldkirch-Altenstadt
6700 Bludenz
6900 Bregenz
Telefon: 05522/738 00
Telefon: 05552/627 73
Telefon: 05574/781 00
Fax: 05522/738 00-77
Fax: 05552/627 73-3
Fax: 05574/781 00-3
e-mail: [email protected]
4.3.2.1.8
14.05.2007
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Vorarlberg
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e-mail: [email protected]
ARBÖ Prüfzentrum Dornbirn
Schwefel 54
6850 Dornbirn
Telefon: 05572/220 55
Fax: 05572/220 55-77
4.3.2.1.9
Wien
ARBÖ Landesorganisation Wien ARBÖ Prüfzentrum Wien 2-
ARBÖ Prüfzentrum Wien 3
Schlechtastraße 4
Leopoldstadt
Schlechtastraße 4
1030 Wien
Trabrennstraße 126
1030 Wien
Telefon: 01/795 75-0
1020 Wien
Telefon: 01/795 75-0
Fax: 01/795 75-42
Telefon: 01/728 19 99
Fax: 01/795 75-29
e-mail: [email protected]
Fax: 01/728 19 99-15
ARBÖ Prüfzentrum Wien 10-
ARBÖ Prüfzentrum Wien 14-
ARBÖ Prüfzentrum Wien 16-
Wien Süd
Wien West
Ottakring
Triester Straße 149
Hadikgasse/Kefergasse 3
Pfenniggeldgasse/Gablenzgasse
1100 Wien
1140 Wien
1160 Wien
Telefon: 01/616 00 58
Telefon: 01/914 56 83
Telefon: 01/492 05 81
Fax: 01/616 00 58-20
Fax: 01/914 56 83-20
Fax: 01/493 20 34
ARBÖ Prüfzentrum Wien 20-
ARBÖ Prüfzentrum Wien
ARBÖ Prüfzentrum Wien 22-
Brigittenau
21.Wien Nord
Donaustadt
Pasettistraße 58
Brünner Straße 170
Donaustadtstraße 34
1200 Wien
1210 Wien
1220 Wien
Telefon: 01/330 51 11
Telefon: 01/290 02 90
Telefon: 01/203 22 86
Fax: 01/330 51 11-25
Fax: 01/290 02 90-20
Fax: 01/203 22 86-20
ÖAMTC Stützpunkt Eisenstadt
ÖAMTC Stützpunkt Güssing
ÖAMTC Stützpunkt Mattersburg
Mattersburger Str., West 34
Wiener Straße 29
Felixstraße
7000 Eisenstadt
7540 Güssing
7210 Mattersburg
Telefon: (02682) 620 35
Telefon: (03322) 427 39
Telefon: (02626) 624 21
Fax: (02682) 620 35-50
Fax: (03322) 427 39-50
Fax: (02626) 624 21-50
ÖAMTC Stützpunkt
ÖAMTC Stützpunkt
ÖAMTC Stützpunkt Oberwart
Neusiedl/See
Oberpullendorf
Industriestraße
Kurzes Hirschfeld-Spitz
Eisenstädter Str. 26
7400 Oberwart
7100 Neusied/ See
7350 Oberpullendorf
Telefon: (03352) 380 19
Telefon: (02167) 81 81
Telefon: (02612) 426 67
Fax: (03352) 380 19-50
4.3.2.2
Dienststellen ÖAMTC
4.3.2.2.1
14.05.2007
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Burgenland
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Fax: (02167) 81 81-50
4.3.2.2.2
Fax: (02612) 426 67-50
Kärnten
ÖAMTC Stützpunkt Feldkirchen
ÖAMTC Stützpunkt Hermagor
ÖAMTC Stützpunkt Klagenfurt
Flurweg 6
Gailtalstraße 40
Alois-Schader-Str. 4
9560 Feldkirchen
9620 Hermagor
9020 Klagenfurt
Telefon: (04276) 57 35
Telefon: (04282) 27 95
Telefon: (0463) 325 23-0
Fax: (04276) 57 35-4
Fax: (04282) 27 95-4
Fax: (0463) 325 23-14
ÖAMTC Stützpunkt Spittal/Drau
ÖAMTC Stützpunkt St. Veit/Glan ÖAMTC Stützpunkt Villach
St. Sigmund Straße 5
Friesacher Straße 66
Gewerbezeile 1
9800 Spittal/Drau
9300 St. Veit/Glan
9500 Villach
Telefon: (04762) 40 20-0
Telefon: (04212) 25 97
Telefon: (04242) 342 00-0
Fax: (04762) 40 20-4
Fax: (04212) 25 97-4
Fax: (04242) 342 00-15
ÖAMTC Stützpunkt Völkermarkt
ÖAMTC Stützpunkt Wolfsberg
Neubruchstraße 2
Klagenfurter Straße 45
9100 Völkermarkt
9400 Wolfsberg
Telefon: (04232) 23 88
Telefon: (04352) 527 90
Fax: (04232) 23 88-4
Fax: (04352) 527 90-4
4.3.2.2.3
Niederösterreich
ÖAMTC Stützpunkt Amstetten
ÖAMTC Stützpunkt Aspang
ÖAMTC Stützpunkt Baden
Neubruchstraße 2
Feistritz-Grottendorf 1
Wiener Straße 101
9100 Völkermarkt
2870 Aspang
2513 Möllersdorf
Telefon: (04232) 23 88
Telefon: (02642) 522 20
Telefon: (02252) 523 75
Fax: (04232) 23 88-4
Fax: (02642) 522 20-50
Fax: (02252) 523 75-50
ÖAMTC Stützpunkt Berndorf
ÖAMTC Stützpunkt Bruck/Leitha ÖAMTC Stützpunkt
Hainfelder Bundesstr. 50
Altstadt 86a
Brunn/Gebirge
2560 Berndorf
2460 Bruck/Leitha
Joh. Steinböckstr. 9
Telefon: (02672) 829 64
Telefon: (02162) 632 32
2345 Brunn/Gebirge
Fax: (02672) 829 64-50
Fax: (02162) 632 32-50
Telefon: (02236) 326 83
Fax: (02236) 349 51
ÖAMTC Stützpunkt Gloggnitz
ÖAMTC Stützpunkt Gmünd
ÖAMTC Stützpunkt Gänserndorf
Obere Weißenbachstr. 15
Prof. Krejci-Graf Str.1
Neusiedler Str. 2
2640 Gloggnitz
3950 Gmünd
2230 Gänserdorf
Telefon: (02662) 423 28
Telefon: (02852) 524 96
Telefon: (02282) 81 22
Fax: (02662) 423 28-50
Fax: (02852) 524 96-50
Fax: (02282) 81 22-50
ÖAMTC Stützpunkt Hollabrunn
ÖAMTC Stützpunkt Horn
ÖAMTC Stützpunkt
Aspersdorfer Str. 17
Prager Straße 46a
Klosterneuburg
2020 Hollabrunn
3580 Horn
Strandbadstr. 13
Telefon: 02952) 22 34
Telefon: (02982) 25 00
3400 Klosterneuburg
14.05.2007
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Fax: (02952) 22 34-50
Fax: (02982) 25 00-50
Telefon: (02243) 261 61
Fax: (02243) 261 61-25
ÖAMTC Stützpunkt Krems
ÖAMTC Stützpunkt
ÖAMTC Stützpunkt Lilienfeld
Donaulände 19
Langenzersdorf
Mariazellerstr. 3a
3500 Krems/Donau
Wiener Straße 200-208
3180 Lilienfeld
Telefon: (02732) 829 82
2103 Langenzersdorf
Telefon: (02762) 521 50
Fax: (02732) 829 82-50
Telefon: (02244) 299 75
Fax: (02762) 521 50-50
Fax: (02244) 299 75-20
ÖAMTC Stützpunkt Melk
ÖAMTC Stützpunkt Mistelbach
ÖAMTC Stützpunkt Scheibbs
Umfahrungsstraße 17
Mitschastraße 44
Gewerbestraße
3390 Melk
2130 Mistelbach
3270 Scheibbs
Telefon: (02752) 524 25
Telefon: (02572) 26 35
Telefon: (07482) 433 10
Fax: (02752) 524 25-50
Fax: (02572) 26 35-50
Fax: (07482) 433 10-50
ÖAMTC Stützpunkt Schwechat
ÖAMTC Stützpunkt St. Pölten
ÖAMTC Stützpunkt St. Valentin
Mannswörther Str. 26
Schulze-Delitzsch-Str. 3
Rasthausstraße 1
2320 Schwechat
3100 St. Pölten
4300 St. Valentin
Telefon: (01) 707 72 77
Telefon: (02742) 735 68 od. 785
Telefon: (07435) 531 13
Fax: (01) 707 62 20
83
Fax: (07435) 531 13-50
Fax: (02742) 735 68-50
ÖAMTC Stützpunkt Tulln
ÖAMTC Stützpunkt
ÖAMTC Stützpunkt
Josef-Reither-
Waidhofen/Thaya
Waidhofen/Ybbs
Straße/Messegelände
ÖAMTC-Str. 1
Ybbsitzer Str. 130a
3430 Tulln
3830 Waidhofen/Thaya
3340 Waidhofen/Ybbs
Telefon: (02272) 626 37
Telefon: (02842) 524 60
Telefon: (07442) 537 77
Fax: (02272) 626 37-50
Fax: (02842) 524 60-50
Fax: (07442) 537 77-50
ÖAMTC Stützpunkt Wiener
ÖAMTC Stützpunkt Ybbs
ÖAMTC Stützpunkt Zwettl
Neustadt
Autobahnstation Richtung Wien
Industriestraße 11
Neunkirchner Allee 200
3373 Kemmelbach
3910 Zwettl
2700 Wr. Neustadt
Telefon: (07412) 589 50
Telefon: (02822) 527 28
Telefon: (02622) 245 48
Fax: (07412) 589 50-50
Fax: (02822) 527 28-50
ÖAMTC Stützpunkt Bad Ischl
ÖAMTC Stützpunkt Braunau
ÖAMTC Stützpunkt Eferding
Neunkirchner Allee 200
Laabstraße 52
Linzer Straße 12a
2700 Wr. Neustadt
5280 Braunau
4070 Eferding
Telefon: (02622) 245 48
Telefon: (07722) 831 50
Telefon: (07272) 40 30
Fax: (02622) 245 48-50
Fax: (07722) 831 50-4
Fax: (07272) 40 30-4
Fax: (02622) 245 48-50
4.3.2.2.4
14.05.2007
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Oberösterreich
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ÖAMTC Stützpunkt Freistadt
ÖAMTC Stützpunkt Gmunden
ÖAMTC Stützpunkt Grieskirchen
Linzer Straße 85
Neuhofenstraße 42
Johannesstraße 15
4240 Freistadt
4810 Gmunden
4710 Grieskirchen
Telefon: (07942) 771 20
Telefon: (07612) 712 11
Telefon: (07248) 630 55
Fax: (07942) 771 20-4
Fax: (07612) 712 11-4
Fax: (07248) 630 55-4
ÖAMTC Stützpunkt Linz
ÖAMTC StützpunktLinz-Urfahr
ÖAMTC Stützpunkt Mattighofen
Wankmüllerhofstraße 58
Freistädter Str. 399
Salzburger Straße 25a
4021 Linz
4040 Linz-Urfahr
5230 Mattighofen
Telefon: (0732) 33 33-0
Telefon: (0732) 24 42 45-0
Telefon: (07742) 64 44
Fax: (0732) 33 33-268
Fax: (0732) 24 42 45-20
Fax: (07742) 64 44-4
ÖAMTC Stützpunkt Micheldorf
ÖAMTC Stützpunkt Mondsee
ÖAMTC Stützpunkt Perg
R.-Burgholzer-Straße 1
Autobahnstation Loibichl
Naarner Straße 72
4563 Micheldorf
5311 Loibichl
4320 Perg
Telefon: (07582) 610 10
Telefon: (06232) 68 33
Telefon: (07262) 584 95
Fax: (07582) 610 10-4
Fax: (06232) 68 33-4
Fax: (07262) 584 95-4
ÖAMTC Stützpunkt
ÖAMTC Stützpunkt Rohrbach
ÖAMTC Stützpunkt Schärding
Ried/Innkreis
Krankenhausstr. 31
Passauer Str. 18
Schnallla 105
4150 Rohrbach
4780 Schärding
4910 Ried/Innkreis
Telefon: (07289) 87 42
Telefon: (07712) 20 70
Telefon: (07752) 834 43
Fax: (07289) 87 42-4
Fax: (07712) 20 70-4
ÖAMTC Stützpunkt Steyr
ÖAMTC Stützpunkt Vöcklabruck
ÖAMTC Stützpunkt Wels
Gleinker Hauptstr. 1c
Kopernikusstr. 3
Werfelstaße 5
4407 Steyr-Gleink
4840 Vöcklabruck
4600 Wels
Telefon: (07252) 522 88
Telefon: (07672) 245 55
Telefon: (07242) 412 55
Fax: (07252) 522 88-4
Fax: (07672) 245 55-4
Fax: (07242) 412 55-4
ÖAMTC Stützpunkt Eugendorf
ÖAMTC Stützpunkt Hallein
ÖAMTC Stützpunkt Salzburg
Moosstraße 37
Europastrasse 2
Alpenstr. 102-104
5301 Eugendorf
5400 Hallein
5020 Salzburg
Telefon: (06225) 280 99
Telefon: (06245) 850 54
Telefon: (0662) 639 99-0
Fax: (06225) 280 99-50
Fax: (06245) 850 54-4
Fax: (0662) 639 99-45
ÖAMTC Stützpunkt St.
ÖAMTC Stützpunkt Tamsweg
ÖAMTC Stützpunkt Zell/See
Johann/Pongau
Litzelsdorf 219
Loferer Bundesst.40
Bundesstraße 2D
5580 Tamsweg
5700 Zell a. See
5600 St. Johann/ Pongau
Telefon: (06474) 62 00
Telefon: (06542) 741 32
Telefon: (06412) 43 73
Fax: (06474) 62 00-13
Fax: (06542) 741 32-5
Fax: (07752) 834 43-4
4.3.2.2.5
Salzburg
Fax: (06412) 43 73-20
4.3.2.2.6
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Steiermark
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ÖAMTC Stützpunkt Bad Aussee
ÖAMTC Stützpunkt Bruck,
ÖAMTC Stützpunkt
Marktleite 151/Reitern
Kapfenberg
Deutschlandsberg
8990 Bad Aussee
Gärtnereiweg 2
Raiffeisenstr. 4
Telefon: (03622) 544 40
8600 Bruck/Mur
8530 Deutschlandsberg
Fax: (03622) 544 40-13
Telefon: (03862) 535 27
Telefon: (03462) 29 70
Fax: (03862) 535 27-13
Fax: (03462) 29 70-13
ÖAMTC Stützpunkt Feldbach
ÖAMTC Stützpunkt Fürstenfeld
ÖAMTC Stützpunkt Graz-Ost
Dr. Senkowitsch Straße 6
Burgenlandstraße 20a
C.v. Hötzendorf-Straße 127
8330 Feldbach
8280 Fürstenfeld
8010 Graz
Telefon: (03152) 27 10
Telefon: (03382) 541 77
Telefon: (0316) 504-0
Fax: (03152) 27 10-13
Fax: (03382) 541 77-13
Fax: (0316) 504-8451
ÖAMTC Stützpunkt Graz-West
ÖAMTC Stützpunkt Hartberg
ÖAMTC Stützpunkt Leibnitz
Reininghausstraße 80
Ressavarstraße 48
Grazer Straße 188a
8020 Graz
8230 Hartberg
8430 Leibnitz-Kaindorf
Telefon: (0316) 504-0
Telefon: (03332) 629 47
Telefon: (03452) 850 40
Fax: (0316) 504-8251
Fax: (03332) 629 47-13
Fax: (03452) 850 40-13
ÖAMTC Stützpunkt Leoben
ÖAMTC Stützpunkt Liezen
ÖAMTC Stützpunkt Mariazell
Ostererweg 2
Werkstraße 23
Wienerstraße 80
8700 Leoben
8940 Liezen
8630 Mariazell
Telefon: (03842) 481 11
Telefon: (03612) 227 50
Telefon: (03882) 26 40
Fax: (03842) 481 11-13
Fax: (03612) 227 50-13
Fax: (03882) 26 40-13
ÖAMTC Stützpunkt Murau
ÖAMTC Stützpunkt
ÖAMTC Stützpunkt Neumarkt
Märzenkeller 18
Mürzzuschlag
Wiener Straße 14
8850 Murau
Grazer Str. 60a
8820 Neumarkt/Stmk
Telefon: (03532) 33 32
8680 Mürzzuschlag
Telefon: (03584) 32 16
Fax: (03532) 33 32-13
Telefon: (03852) 48 48
Fax: (03584) 32 16-13
Fax: (03852) 48 48-13
ÖAMTC Stützpunkt Radkersberg ÖAMTC Stützpunkt Schladming
ÖAMTC Stützpunkt Voitsberg
Altneudörfl 78
Ramsauer Straße 683
Dr. Niederdorferstr. 22
8490 Radkersburg
8970 Schladming
8572 Bärnbach
Telefon: (03476) 22 09
Telefon: (03687) 222 50
Telefon: (03142) 234 78
Fax: (03476) 22 09-13
Fax: (03687) 222 50-13
Fax: (03142) 234 78-13
ÖAMTC Stützpunkt Weiz
ÖAMTC Stützpunkt Zeltweg
Bundesstraße 2
Bundesstraße 20
8160 Weiz/Preding
8740 Zeltweg
Telefon: (03172) 25 00
Telefon: (03577) 226 59
Fax: (03172) 25 00-13
Fax: (03577) 226 59-13
4.3.2.2.7
Tirol
ÖAMTC Stützpunkt Buch bei
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ÖAMTC Stützpunkt Imst
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Jenbach
Langgasse 87
Andechsstraße 81
St. Margareten 154
6460 Imst
6021 Innsbruck
6200 Buch/Jenbach
Telefon: (05412) 631 67
Telefon: (0512) 33 20 - 0
Telefon: (05244) 644 95
Fax: (05412) 631 67-50
Fax: (0512) 33 20-6400
ÖAMTC Stützpunkt Kitzbühel
ÖAMTC Stützpunkt Kufstein
ÖAMTC Stützpunkt Lienz
St.Johanner-Straße 70
Willy-Graf-Straße 11
Tiroler Straße 19 a
6370 Kitzbühel
6330 Kufstein
9900 Lienz
Telefon: (05356) 658 29
Telefon: (05372) 648 55
Telefon: (04852) 633 22
Fax: (05356) 658 29-50
Fax: (05372) 648 55 - 500
Fax: (04852) 633 22-50
ÖAMTC Stützpunkt Reutte
ÖAMTC Stützpunkt Schwaz
ÖAMTC Stützpunkt St. Johann
Allgäuer Straße 45
Münchner Straße 19b
Salzburgerstraße 12
6600 Reutte
6130 Schwaz
6380 St. Johann
Telefon: (05672) 636 10
Telefon: (05242) 629 46
Telefon: (05352) 653 00
Fax: (05672) 636 10-500
Fax: (05242) 629 46-500
Fax: (05352) 653 00-50
ÖAMTC Stützpunkt Telfs
ÖAMTC Stützpunkt Wattens
ÖAMTC Stützpunkt Wörgl
Untermarktstraße 65
Ritter-Waldauf-Strasse 2
Innsbrucker Straße
6410 Telfs
6112 Wattens
6300 Wörgl
Telefon: (05262) 630 95
Telefon: (05224) 533 13
Telefon: (05332) 722 11
Fax: (05262) 630 95-50
Fax: (05224) 533 13-50
Fax: (05332) 722 11-500
ÖAMTC Stützpunkt
ÖAMTC Stützpunkt Zell/Ziller
Zams/Landeck
Talstrasse 40c
Hauptstraße 10
6280 Zell am Ziller
6511 Zams
Telefon: (05282) 550 74
Telefon: (05442) 632 61
Fax: (05282) 550 74-500
Fax: (05244) 644 95-50
Fax: (05442) 632 61-50
4.3.2.2.8
Vorarlberg
ÖAMTC Stützpunkt Bludenz/Bürs
ÖAMTC Stützpunkt Dornbirn
Bremschlstraße 14
Autobahnanschluss Dornbirn Süd
6700 Bürs
Untere Roßmäder 26511 Zams
Telefon: (05552) 633 32
6850 Dornbirn
Fax: (05552) 307 37
Telefon: (05572) 232 32-0
Fax: (05572) 338 69
ÖAMTC Stützpunkt Hard
ÖAMTC Stützpunkt Rankweil
Rheinstraße 11
Autobahn - Feldkirch Nord, Langgasse 120
6971 Hard
6830 Rankweil
Telefon: (05574) 761 95-0
Telefon: (05522) 724 23
Fax: (05574) 761 95-4
Fax: (05522) 316 75
4.3.2.2.9
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ÖAMTC Stützpunkt Donaustadt
ÖAMTC Stützpunkt Handelskai
ÖAMTC Stützpunkt
Breitenleer-Straße 29
Handelskai 90
Schanzstraße
1220 Wien
1200 Wien
Schanzstraße 44
Telefon: (01) 250 96-0
1150 Wien
Fax: (01) 250 96-1840
Telefon: (01) 981 20-0
Fax: (01) 981 20-2201
ÖAMTC Stützpunkt Schubertring ÖAMTC Stützpunkt Wien-Süd
ÖAMTC Stützpunkt Wienerberg
Schubertring 1-3
Grenzackerstr. 16/Daumeg. 5
Wienerbergstraße 27c
1010 Wien
1100 Wien
1100 Wien
Telefon: (01) 711 99-0
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