Reglement 2016 - ADAC Motorsport

Transcription

Reglement 2016 - ADAC Motorsport
Motorsport
ADAC Enduro Cup
Reglement 2016
Grundausschreibung Motorrad Enduro
und Motorrad Cross Country
Inhalt
■ Reglement ������������������������������������������������������������������������������������� 4
■ Termine������������������������������������������������������������������������������������������� 7
■ Grundausschreibung ����������������������������������������������������������������� 10
Motocross
Termine 2016
23./24.04.
21./22.05.
11./12.06.
02./03.07.
16./17.07.
20./21.08.
17./18.09.
Fürstlich Drehna
Möggers
Aichwald
Bielstein*
Tensfeld
Gaildorf
Holzgerlingen
www.msc-fuerstlich-drehna.de
www.mcc-moeggers.at
www.motocross-aichwald.de
www.mxmasters-bielstein.de
www.adac.de/sh
www.msc-gaildorf.de
www.kfv-kalteneck.de
*ohne ADAC MX Junior Cup
Weitere Informationen unter: www.adac.de/mx-masters
Laudert GmbH + Co. KG, Bilder: Kawasaki, Suzuki
■ Adressen der ADAC Sportabteilungen������������������������������������� 22
Unsere Partner:
3
Reglement
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1.Der ADAC e.V., Ressort Motorsport, Hansastraße 19, 80686 München,
schreibt für das Jahr 2016 den
ADAC Enduro Cup 2016 (AEC 2016)
aus.
1.2. Die Federführung liegt bei der Abteilung Jugend- & Motor-Sport des
ADAC Ostwestfalen-Lippe e.V.
Telefon: (05 21) 10 81 152
Fax:
(05 21) 10 81 250
E-Mail:[email protected]
Internet:www.enduro-cup.de
Eckendorfer Straße 36
33609 Bielefeld
1.3. Die Auslegung dieser Ausschreibung und evtl. Ausführungsbestimmungen
bei den einzelnen Wertungsläufen in Bezug auf die vorliegenden CupBedingungen obliegt in letztendlicher Instanz dem Schiedsgericht (s. Art.
17.1, 17.2 und 18 Grundausschreibung für Motorrad Enduro und Motorrad
Cross Country 2016).
1.4. Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer) nehmen auf eigene Gefahr an der
Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten
Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.
Bewerber, Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den
­Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der
Veranstaltung entstehen, und zwar gegen
–die FIM, die UEM (FIM Europe), den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des
DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre,
–die ADAC Gaue, den Promoter/Serienorganisator,
–den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden,
Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
–Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der
Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden
und
–die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und
Stellen,
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
­Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung –
auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetz­
lichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personen­
kreises – beruhen;
gegen
–
die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer), deren Helfer, die
­Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,
–den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Beifahrer (anders lautende
besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Beifahrer/n gehen
vor!) und eigene Helfer
verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang
mit dem Wettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, warm-up, Rennen,
Lauf, Wertungsprüfung) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des
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Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen
des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe des Nennformulares/der OnlineNennung an den ADAC oder den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber
­wirksam.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch aus außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Mit der Abgabe der Nennung nimmt der Bewerber/Halter/Fahrer davon
Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung
(Kfz-Haftpflicht, Kasko-Versicherung) für Schäden bei der Veranstaltung nicht
gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten.
Der Ersatz und Teilersatz finanzieller Aufwendungen bei Absage des Cups oder
eines Cuplaufes ist ausgeschlossen.
1.5. Die Wertungsläufe (siehe Pkt. 4) werden nach der Grundausschreibung für
Enduro und Cross Country 2016 und dem Motorrad-Sport-Gesetz des DMSB
durchgeführt, sofern in dieser Ausschreibung keine anderweitige Regelung getroffen worden ist.
Bei notwendigen Geschwindigkeits-/Geräuschmessungen entsprechend behördlicher Auflagen werden die Ergebnisse der Veranstaltermessung als Sachrichterentscheidung anerkannt. Ein Protest dagegen ist unzulässig.
1.6. Unerlaubte Werbung insbesondere am Fahrzeug, Startnummern, Fahrerausrüstung, Truck und bei den Veranstaltungen zum ADAC Enduro Cup.
Es ist grundsätzlich nicht erlaubt Unternehmen, Produkte, Marken, Namen
oder Ähnliches aus den Bereichen und Branchen von Sponsoren auf jeglichen Flächen des ADAC Enduro Cup einschließlich deren Veranstaltungen zu
präsentieren:
–Tabak und Tabakprodukte
–Alkohol (mit Ausnahme von Bier)
–Pornographie
–Politik
–Religion
–soziale oder beleidigende Werbung
–private Wett- und Glücksspielanbieter ohne Erlaubnis
in der Bundesrepublik Deutschland
2.Teilnehmer/Nennungen
2.1. Gewertet werden DMSB-Lizenzinhaber mit persönlicher ADAC Mitgliedschaft
entsprechend nachfolgender Klasseneinteilung, die sich für den Cup unter
www.enduro-cup.de eingeschrieben haben.
Die DMSB C-Lizenz ist nach Möglichkeit rechtzeitig vor der Veranstaltung beim
DMSB anzufordern, kann aber auch bei der Veranstaltung beantragt werden.
2.2. Eine Einschreibung zum ADAC Enduro Cup 2016 ist erforderlich. Eine Tageswertung bleibt jedoch hiervon unberührt.
Die Einschreibung erfolgt über das Internet (www.enduro-cup.de) oder
durch Papierform an den ADAC Ostwestfalen-Lippe e.V. Nach Einzahlung der
Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 wird der Teilnehmer im Internet veröffentlicht und erhält eine Dauerstartnummer (für die Zuteilung der Start­
5
nummer bei Veranstaltungen parallel zu DMSB Prädikaten kann keine Gewährleistung übernommen werden).
2.3. Die Nennung erfolgt über das Internetportal www.easy-race.de oder über
www.enduro-cup.de. Das Nennformular wird hierbei am Veranstaltungstag
vom Veranstalter vorgelegt und vom Teilnehmer unterschrieben. Der Veranstalter kann ausnahmsweise Papiernennungen auch am Veranstaltungstag zu­
lassen. Mit Abgabe der Nennung wird die Zahlung des Nenngeldes fällig.
Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 kann durch den Veranstalter
bei nicht fristgerechtem Eingang der Nennung (nach Nennschluss) bei eingeschriebenen Teilnehmern erhoben werden.
2.4. Die Höhe des Nenngeldes beträgt € 40,00 pro Veranstaltung.
2.5. Für Veranstaltungen, bei denen die Zeitmessung über eine Transponderanlage
durchgeführt wird, ist ein Transponder der Marke mylaps Typ MX erforderlich.
Dieser kann beim Veranstalter gegen eine Leihgebühr in Höhe von € 10,00
pro Veranstaltungstag geliehen werden. Relevante Veranstaltungen werden auf
der Veranstaltungsseite unter www.enduro-cup.de entsprechend markiert (T).
3.Klasseneinteilung
(Farbe der Startnummernschilder)
Klasse EC 1:Enduro-Motorräder, ohne Hubraumbeschränkung
offen für DMSB Inter/B/C Lizenz
(schwarzer Grund/weiße Ziffern; roter Grund/weiße Ziffern;
gelber Grund/schwarze Ziffern; weißer Grund/schwarze Ziffern)
Klasse EC 2:Enduro-Motorräder, ohne Hubraumbeschränkung
offen für DMSB B/C Lizenz
(weißer Grund/schwarze Ziffern)
Klasse EC 3:Enduro-Motorräder, ohne Hubraumbeschränkung
offen für DMSB C Lizenz
(weißer Grund/schwarze Ziffern)
Klasse EC 4:Enduro-Motorräder
offen für DMSB Inter/B/C Lizenz
Damen
(lila Grund/weiße Ziffern)
Klasse EC 5:Enduro-Motorräder Baujahr 1990 oder älter
offen für DMSB Inter/B/C Lizenz
(blauer Grund/weiße Ziffern)
Klasse EC 6:Enduro-Motorräder ohne Hubraumbeschränkung
offen für DMSB Inter/B/C Lizenz
Geburtsjahr 1975 oder älter
(grüner Grund/weiße Ziffern)
Klasse EC 7:Enduro-Motorräder ohne Hubraumbeschränkung
offen für DMSB Inter/B/C Lizenz
Geburtsjahr 1965 oder älter
(grüner Grund/weiße Ziffern)
Klasse EC 9:Enduro-Motorräder ohne Hubraumbeschränkung
offen für DMSB Inter/B/C Lizenz
Alter 16 bis 22 Jahre (es gilt das tatsächliche Alter)
(blauer Grund/weiße Ziffern)
Eine Klasse, die nicht mindestens 2 Fahrer aufweist, muss, sofern möglich,
mit der nächst höheren Klasse zusammengelegt werden.
Klassenverpflichtung, Aufstiegspflicht gem. besonderen Bestimmungen
­(Veröffentlichung unter www.enduro-cup.de).
Gastfahrer werden den jeweiligen Klassen zugeordnet.
6
3.2. Die Ausschreibung weiterer Klassen bleibt dem Veranstalter unter Beachtung
der Grundausschreibung freigestellt. Diese Klassen werden jedoch nicht für
die Serie gewertet. Hierzu sollen nach Maßgabe der Veranstalter die Klassen
EC 8, EC 10 und EC 11 gehören.
Klasse EC 8:Quad/ATV
offen für DMSB Inter/B/C Lizenz
(gelber Grund/schwarze Ziffern)
Klasse EC 10: Enduro-Motorräder ohne Hubraumbeschränkung
offen für DMSB C Lizenz
Einsteigerklasse
Klasse EC 11: Enduro-Gespanne ohne Hubraumbeschränkung
offen für DMSB Inter/B/C Lizenz
(gelber Grund/schwarze Ziffern)
Nur bei Veranstaltungen mit der Durchführungsart „Mehrstundenenduro“ auf
abgesperrten Rundkursen.
Klasse EC 12: MX Motorräder (EC 12a) ohne Hubraumbeschränkung,
Quad, ATV (EC 12b)
offen für DMSB Inter/B/C Lizenz
Mindestalter der Teilnehmer 16 Jahre
Es gelten die technischen Bestimmungen gem. GA Cross Country.
Schülerklassen (gem. GA Enduro Art. 3.1 und 5.):
Schülerklasse A
6 – 9 Jahre bis 50 ccm – Automatik
Schülerklasse B 8 – 12 Jahre bis 65 ccm – Automatik/Schaltgetriebe
Schülerklasse C 10 – 15 Jahre bis 85 ccm – 2T
Schülerklasse D 14 – 15 Jahre bis 125 ccm – 2T
(es gilt das tatsächliche Alter zum 1.1. des jeweiligen Jahres)
4. Wertungsläufe 2016
Terminänderungen vorbehalten – es gilt die Auflistung unter
www.enduro-cup.de
21.02.2016
ADAC Geländefahrt
Onkel Tom’s Hütte
klassisch (T)
MSC Kaltenkirchen e.V. im ADAC
AEC/NGM
05.03.2016 1. ADAC Enduro-Cup Hoope Park
Klassisch (T)
MSC Lippe-West
AEC/NGM
06.03.2016 2. ADAC Enduro-Cup Hoope Park
Klassisch (T)
MSC Lippe-West
AEC/NGM
02.04.2016
5. Vellahner ADAC Enduro
Heidepokal
Mehrstunden (T)
MC Vellahn e.V. im ADAC
AEC/NGM
21.05.2016 Enduro Fürstenwalde
Klassisch (T)
MC Fürstenwalde e.V. im ADAC
AEC/NGM
19.06.2016
17. ADAC Enduro Senne
Mehrstunden (T) Q
MSC Senne e.V. im ADAC
AEC/NGM
06.08.2016
24. ADAC Enduro Münsterland
Mehrstunden (T) Q
AC Oelde e.V. im ADAC
AEC
13./14.08.2016 23. Int. ADAC Geländefahrt Burg
klassisch (T)
ADAC Niedersachsen/S.-Anhalt e.V. AEC/NGM
Doppelveranstaltung !
21.08.2016
64. ADAC-Motorradgeländefahrt
„Rund um Rehna“
MC Rehna e.V. im ADAC
klassisch (T)
AEC/NGM
7
11.09.2016
27. ADAC Enduro Bielefeld
Mehrstunden (T) Q
ADAC Ostwestfalen-Lippe e.V.
AEC/NGM
18.09.2016
47. Tucheimer ADAC-Geländefahrt
„Rund um den Fiener“
klassisch (T)
MC „Fiener“ Tucheim e.V. im ADAC
AEC/NGM
08.10.2016
18. ADAC Enduro
„Auf nach Melsungen“
Mehrstunden (T) Q
ASC Melsungen e.V. im ADAC
AEC
16.10.2016
64. Mittelrheinische
ADAC Geländefahrt Kempenich
Klassisch (T)
MSC Kempenich e.V. im ADAC
AEC
06.11.2016 Novemberpokal (noch nicht bestätigt)Klassisch (T)
MC Woltersdorf
AEC/NGM
12.11.2016
9. ADAC Niedergrafschafter
2-Stunden-Enduro
Mehrstunden (T) Q
MSC Niedergrafschaft e.V. im ADAC AEC/NGM
– inkl. Siegerehrung –
(T)Transponderzeitmessung
(Q)Ausschreibung der Klasse Quad/ATV (unter Vorbehalt)
5.2. Die Ermittlung der Punkte für die einzelne Veranstaltung erfolgt nach der im
Innenteil dieser Ausschreibung abgedruckten Wertungstabelle/Formel. Aus
dieser geht die für jeden Teilnehmer - unter Berücksichtigung seiner Platzierung und der Starterzahl in seiner Klasse - anzurechnende Punktzahl hervor.
5.3. Für das Serienergebnis werden 70 % der Läufe gewertet. (Beispiel: 16 Läufe x
0,7 = 11,2 Läufe – es werden 11 Läufe gewertet).
5.4. Es werden nur die Teilnehmer gewertet, die bei mindestens 30 % der durch­
geführten Wertungsläufe gestartet sind.
5.5. Ein Lizenzfahrer, gegen den im Jahr 2016 eine Sportstrafe durch das DMSBSport- bzw. Berufungsgericht ausgesprochen wurde, können vom federführenden ADAC Regionalclub in Abstimmung mit dem ADAC e.V., Ressort Motorsport, von der Wertung ausgeschlossen werden.
5.6. Fahrer, gegen die bei einer Veranstaltung zum ADAC Enduro Cup durch das
Schiedsgericht eine Strafe ausgesprochen wurde, können vom feder­führenden
ADAC Regionalclub in Abstimmung mit dem ADAC e.V., Ressort Motorsport,
von der Wertung ausgeschlossen werden.
5.7. Sollten am 15.11.2016 die Ergebnisse eines Prädikatslaufes wegen einer
schwebenden Berufung noch nicht vorliegen, entscheidet der federführende
ADAC Regionalclub in Abstimmung mit dem ADAC e.V., Ressort Motorsport,
über die anzuwendende Wertung zum ADAC Enduro Cup 2016.
6.Pokal-Wertung/Ehrenpreise
WERTUNGSTABELLE
Starter in der Klasse (= N)
1 2 3 4 5 6 7 8 910111213141516171819202122232425
1 390700725740750757763767770773775777779780781782783784785786786787788788788
2360650680700714725733740745750754757760763765767768770771773774775776777
3345620650671688700710718725731736740744747750753755757759761763764765
4336600629650667680691700708714720725729733737740743745748750752754
5330586613633650664675685693700706712717721725729732735738740742
6326575600620636650662671680688694700705710714718722725728731
7323567590609625638650660669676683689695700705709713716719
8320560582600615629640650659667674680686691696700704708
9318555575592607620631641650658665671677683688692696
10316550569586600613624633642650657664670675680685
11315546564580594606617626635643650657663668673
12314543560575588600611620629636643650656662
13313540556571583595605614623630638644650
14312323553567579590600609617625632638
15
311
321
550
563
575
586
595
604
613
620
627
16
311
320
547
560
571
582
591
600
608
615
Die Punkte wurden errechnet nach:
17
310
319
545
557
568
578
588
596
604
18
309
318
543
555
565
575
584
592
Platz x 30
19
309
317
541
552
563
572
581
Punkte
= 80- __________
x 10
N+1
20
309
316
539
550
560
569
21
308
316
538
548
558
Ausnahme: Bis zu 10% (gerundet)
22
308
315
536
546
der
letzten
Fahrer
der
Klasse
erhalten
23
308
314
321
60% der gerechneten Punkte.
24
307
314
25
307
Platz
6.1. Gewinner des ADAC Enduro Cups 2016 der jeweiligen Klassen ist der
­Fahrer/die Fahrerin mit der höchsten Punktzahl, die in den Klassen 1 bis 7
und 9 errungen wurden. Die weiteren Platzierungen ergeben sich aus den
­weiteren Punktzahlen.
6.2. Gewinner des ADAC Enduro Quad Cups 2016 ist der Fahrer/die Fah­rerin mit
der höchsten Punktzahl, die in der Klasse 8 errungen wurden. Die weiteren
Platzierungen ergeben sich aus den weiteren Punktzahlen.
6.3. Gewinner des ADAC Enduro Mannschafts Cup 2016 ist die Mannschaft mit
der höchsten Punktzahl (Klassen 1 bis 9). Die weiteren Platzierungen ergeben
sich aus den weiteren Punktzahlen. Die Wertung ergibt sich aus der jeweiligen
Gesamtwertung des Laufes.
6.4. Bei Punktgleichheit entscheidet die größere Zahl von Klassensiegen, danach
die größere Zahl der 2. Plätze, der 3. Plätze usw. in den für den Teilnehmer
gewerteten Wertungsläufen.
6.5. Pokale/Ehrenpreise werden für die Plätze 1 bis 3 in der jeweiligen Klasse
ausgegeben.
6.6. Die Aushändigung der Ehrenpreise erfolgt anlässlich der Siegerehrung nach
dem letzten Lauf.
6.7. Die Teilnahme an der Siegerehrung ist für den Preisträger verbindlich. Ehrenpreise werden nur in begründeten Ausnahmefällen nachgereicht.
5.Wertung
5.1. Es erfolgt eine Klassen-Wertung nach den offiziellen Klassen-Ergebnislisten
der einzelnen Veranstaltungen in den vom ADAC ausgeschriebenen Klassen.
Die Auswertung wird vom federführenden ADAC Regional-Club automatisch
durchgeführt und erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Einsprüche sind
spätestens 10 Werktage nach Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet
(www.enduro-cup.de) schriftlich dem federführenden ADAC Regionalclub
mitzuteilen. In Zweifelsfällen entscheidet dieser in Abstimmung mit dem
­
ADAC e.V., Ressort Motorsport. Danach ist die Wertung endgültig.
8
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V.
– Ressort Motorsport –
München, im Januar 2016
9
Grundausschreibung für
Motorrad Enduro und
Motorrad Cross Country 2016
Stand: 01.12.2015
1. Allgemeines
Eine Motorrad-Enduro ist eine Zuverlässigkeitsfahrt mit Wertungsprüfungen auf
Schotterwegen, Motocross sowie Enduro-Sonderprüfungsstrecken und wird durch
Etappen mit vorgeschriebenen Sollzeiten ergänzt. Je nach Veranstaltung kann die
Enduro auch als Mehrstundenenduro auf Rundkursen mit endurotypischer Charakteristik durchgeführt werden.
Cross Country (kurz: CC) ist ein Wettbewerb für Geländesportmotorräder, Quads und
ATV’s als Mehrstunden-Zuverlässigkeitsfahrt auf abgesperrten Rundkursen mit
endurotypischer Charakteristik.
Jeder Motorradfahrer kann mit einem käuflichen Enduro-Motorrad ohne besondere
Vorbereitungen daran teilnehmen, wenn er eine Nennung für die jeweilige Veranstaltung abgibt und vom Veranstalter akzeptiert wird.
Die Veranstaltung ist ein Clubsport-Wettbewerb und wird nach den Bestimmungen
der StVO (entfällt bei CC), der DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsportwettbewerbe, der vorliegenden Grundausschreibung, den DMSB-Bestimmungen für das
Rettungswesen für Motorsport, der vom Veranstalter veröffentlichten Veranstaltungsausschreibung und den evtl. – insbesondere auf Grund besonderer Ereignisse (z. B.
höhere Gewalt) – noch zu erlassenden Ausführungsbestimmungen organisiert und
durchgeführt.
Bei Veranstaltungen, an denen ausschließlich Fahrer mit Quads/ATVs teilnehmen,
kann der Veranstalter insbesondere zu den Punkten 4. bis 10. dieser Grundausschreibung anders lautende Bestimmungen und Erläuterungen festlegen.
In diesem Fall darf eine Genehmigung der Veranstaltung durch die zuständige
Sportabteilung nur dann erteilt werden, wenn sich aus der Veranstalterausschreibung ein geordneter und gesicherter Veranstaltungsablauf entsprechend der
­Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe ergibt.
Der Classic Endurosport, außerhalb von DMSB Prädikaten, gehört nicht in den
­lizenzpflichtigen Clubsport. Der Classic Endurosport dient in erster Linie den Erhalt
und der Pflege des technischen Kulturgutes und ist dem lizenzfreien Breitensport
zuzuordnen.
2. Veranstaltung/Veranstalter
In der jeweiligen Ausschreibung der Veranstaltung ist der Veranstaltungstitel, das
Datum der Veranstaltung, der Name des Veranstalters und seine Erreichbarkeit aufzuführen.
Die jeweilige Ausschreibung wird von der, für den Veranstalter zuständigen DMSB
Mitgliedsorganisation/ADAC Sportabteilung genehmigt.
Fahrtleiter, Sportkommissar und Technischer Kommissar sollten gemäß ihren Auf­
gaben in Besitz einer gültigen DMSB Sportwartlizenz (Enduro) sein. Der Sport­
kommissar ist Mitglied des Schiedsgerichtes. Die exakte Handhabe hinsichtlich des
Einsatzes von DMSB lizenzierten Sportwarten obliegt der genehmigenden Sport­
abteilung.
Zu verbindlichen Auskünften über die Veranstaltung ist ausschließlich der Fahrtleiter
berechtigt. Die Auslegung der Ausschreibung obliegt jedoch allein dem Sport­
kommissar.
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3. Teilnehmer/Fahrer/Mannschaften
Jeder Fahrer muss im Besitz einer für sein eingesetztes Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sein (entfällt bei CC). Zugelassen sind alle Teilnehmer mit gültiger DMSBFahrerlizenz (mindestens C-Lizenz). Zudem können auch nicht lizenzierte auslän­
dische Fahrer mit gültigem Veranstaltungsausweis teilnehmen.
Fahrer/Beifahrer können bis zur Dokumentenabnahme mit Zustimmung des Fahrtleiters ausgetauscht werden. Der Haftungsverzicht ist von dem getauschten Fahrer/
Beifahrer zu unterschreiben. Hierfür ist Fahrer/Beifahrer selbst verantwortlich.
Eine Mannschaft besteht aus 3 Fahrern. Die Mannschaft wird nur gewertet, wenn
alle 3 Teilnehmer in Wertung ins Ziel kommen. Es dürfen nicht mehr als 5 unterschiedliche Fahrer pro Jahr für eine Mannschaft fahren. Zur Mannschaftswertung
werden nur Veranstaltungen herangezogen, bei denen alle Klassen der jeweiligen
Mannschaftswertung ausgeschrieben werden.
3.1 Teilnehmer zur Nachwuchsgewinnung
Zur Heranführung des Nachwuchses an den Endurosport können Schülerklassen
ausgeschrieben werden. Das Alter wird von 6 Jahren bis 15 Jahren festgeschrieben
(es gilt das tatsächliche Alter zum 1.1. des jeweiligen Jahres). Zugelassen sind alle
Teilnehmer mit gültiger DMSB-Fahrerlizenz (mindestens C-Lizenz). Der Hubraum
wird mit max. 125 ccm begrenzt, eine gültige Fahrerlaubnis wird nicht benötigt und
die Wettbewerbe begrenzen sich auf einen abgegrenzten Veranstaltungsbereich. Die
Streckenführung (kein öffentlicher Verkehrsbereich) muss dem Alter der Teilnehmer
angepasst sein, es gilt das technische Reglement für den Motocross Sport. Diese
Regelung (3.1) gilt zunächst nur für das Jahr 2016.
4. Nennungen, Nenngeld, Nennungsschluss
4.1 Nennungen
Nennungen sind unter Benutzung des offiziellen Nennformulars des Veranstalters
abzugeben. Dieses kann auch gem. den Serienbestimmungen über das Internet
erfolgen. Mit Abgabe der Nennung unterwerfen sich die Teilnehmer sowie bei
­
­minderjährigen Teilnehmern auch deren Erziehungsberechtigten den Bedingungen
dieser Ausschreibung sowie allen von der Fahrtleitung oder dem Schiedsgericht
ggf. noch zu erlassenden Ausführungsbestimmungen.
4.2 Nenngeld
Die Höhe des Nenngeldes wird über die Serien- oder Veranstaltungsausschreibung
geregelt und soll € 40,00 nicht überschreiten.
4.3 Nennungsschluss
Für alle Veranstaltungen ist ein einheitlicher Nennungsschluss von 7 Tagen (14 Tage
bei Parallelveranstaltungen zu einem DMSB Prädikat) vor der Veranstaltung (maßgebend ist das Vorliegen der Nennung beim Veranstalter) festgelegt. Dem Veranstalter ist es jedoch freigestellt auch noch Nachnennungen anzunehmen, wenn diese
ohne organisatorische Probleme berücksichtigt werden können.
Der Veranstalter ist berechtigt, ggf. die Teilnehmerzahl zu begrenzen bzw. Nennungen
ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Falle der Ablehnung einer Nennung ist
ein ggf. eingezahltes Nenngeld zurückzubezahlen.
Die genannten Fahrer werden in der Regel nach Eingang der Nenngebühr im Internet veröffentlicht. Hierdurch entfällt dann die Nennungsbestätigung.
11
5. Klasseneinteilung
Gruppen- und Klasseneinteilungen werden in den jeweiligen Ausschreibungen genau definiert. Weitere Details können unter Beachtung der Punkte 3 und 6 gemäß
Serienausschreibungen erfolgen.
Sofern Schülerklassen entspr. Nr. 3.1 ausgeschrieben werden, sind diese wie folgt
festgesetzt:
Schülerklasse A: 6 – 9 Jahre bis 50 ccm – Automatik
Schülerklasse B: 8 – 12 Jahre bis 65 ccm – Automatik/Schaltgetriebe
Schülerklasse C: 10 – 15 Jahre bis 85 ccm – 2T
Schülerklasse D: 14 – 15 Jahre
bis 125 ccm – 2T
(es gilt das tatsächliche Alter zum 1.1. des jeweiligen Jahres)
6. Technische Bestimmungen/Persönliche Schutzausrüstung
6.1 Technische Bestimmungen
Alle eingesetzten Motorräder müssen während des gesamten Verlaufes der Veranstaltung der StVZO entsprechen. Es gelten die technischen Bestimmungen des
DMSB für Enduro. Abweichend hiervon kann der Veranstalter den Fahrern für die
Dauer der Wertungsprüfung die Demontage des Rückspiegels und des Nummernschildes gestatten.
Eine Überprüfung der Motorräder bzgl. der Einhaltung der technischen Bestimmungen des DMSB bleibt jederzeit vorbehalten. Bei Missachtung erfolgt keine Zu­lassung zum Start bzw. Wertungsausschluss.
Bezüglich der Reifen gelten die technischen Bestimmungen des DMSB für Enduro.
Die Profilwahl bei Mehrstundenenduro ist freigestellt.
Bei CC Veranstaltungen gelten die technischen Bestimmungen des DMSB für
­Motocross.
Zulässig ist nur unverbleiter Tankstellen-Kraftstoff gemäß DIN/EN 228 ohne jegliche
Zusätze, ausgenommen handelsübliche Schmierstoffe.
6.2 Persönliche Schutzausrüstung
Die Fahrer müssen zweckmäßige Schutzkleidung aus Stoff oder Leder tragen, dazu
Stiefel und Enduro- bzw. Motocross-Handschuhe. Das Tragen eines Schutzhelmes
ist für die Fahrer während des gesamten Wettbewerbs Pflicht. Es dürfen nur Schutzhelme benutzt werden, die der DMSB-Schutzhelm-Bestimmung entsprechen sowie
bei der technischen Abnahme vorgeführt und markiert worden sind. Fahrer/Beifahrer sind für das Vorhandensein der Markierung selbst verantwortlich. Es wird
­empfohlen einen Nierengurt, Brust-, Rücken- und Nackenschutz zu tragen.
7. Dokumenten- und Technische Abnahme
Der Abnahmeort und die Abnahmezeit wird vom Veranstalter mitgeteilt. Zur Ab­
nahme sind vorzulegen:
1. Führerschein
2. Kraftfahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1
3. DMSB-Fahrer-Lizenz entsprechend der Klasseneinteilung (s. Pkt. 5)
4. Schutzhelm
Eine Zulassung zum Start erfolgt nur bei Erfüllung dieser Bedingungen. Der
­Haftungsverzicht ist bei der Dokumentenabnahme zu unterzeichnen.
Bei der Technischen Abnahme erfolgt eine Überprüfung der Motorräder sowie der
Schutzhelme. Motorräder, die nicht den im Punkt 6 dieser Ausschreibung genannten technischen Bestimmungen entsprechen, werden zum Start nicht zugelassen.
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Sind, aus welchen Gründen auch immer, nach erfolgter Technischer Abnahme und
vor dem Einbringen des Fahrzeuges in den Parc Fermé/Vorstart noch Arbeiten,
gleich welcher Art, am Fahrzeug erforderlich oder muss dieses ausgetauscht werden, so ist eine Neuabnahme erforderlich. Nach Einbringen des Fahrzeuges in den
Parc Fermé ist der Austausch des Fahrzeuges nicht mehr erlaubt. Nach der abschließenden Technischen Abnahme vorgenommene absichtliche Veränderungen
führen zum Wertungsausschluss.
Die Punkte 1. und 2. entfallen bei CC Veranstaltungen.
8. Durchführung
Eine Motorrad Enduro führt über eine in der Veranstaltungsausschreibung angegebene Streckenlänge und ist in einzelne Fahrtabschnitte, jeweils von einer Zeitkontrolle (ZK) bzw. Durchfahrtskontrolle (DK) zur nächsten, unterteilt. Die Einhaltung der
Fahrtstrecke wird anhand von Kontrollkarten überwacht.
Bei der Durchführung einer Mehrstunden-Enduro/CC wird ausschließlich auf einem
Rundkurs gefahren. Hier entfallen die o. a. Kontrollen und damit die Kontrollkarten.
8.1 Kennzeichnung der Teilnehmer
Die Fahrer müssen ihre Fahrzeuge durch entsprechende Start-Nr.-Schilder kenntlich
machen. Auf den Kontrast zwischen Startnummer und Hintergrund wird ausdrücklich hingewiesen und liegt in der Verantwortung des Fahrers. Die jeweilige Serienausschreibung kann die Farben der Hintergründe und der Startnummern in
­Anlehnung an die Regularien des DMSB festlegen.
8.2 Fahrdisziplin
Die Vorschriften der StVO müssen – außer auf den Sonderprüfungen – während der
ganzen Fahrt eingehalten werden. Im gesamten Verlauf der Veranstaltung muss mit
Abblend- bzw. Fernlicht gefahren werden. Bei einem Defekt der Lichtanlage im Verlauf der Veranstaltung muss dieser spätestens am Rundenziel vor Einfahrt in die
nächste Runde behoben werden.
Bei einem Defekt der Auspuffanlage bzw. des Schalldämpfers im Verlauf der Veranstaltung ist dieser bis zur Registrierung an der nächst folgenden ZK zu beheben.
Bei Verstößen gegen diese Vorschriften erfolgt Wertungsausschluss.
Mit Abgabe der Nennung erklären sich die Teilnehmer einverstanden, dass die Polizei Verstöße gegen die StVO dem Veranstalter zur Wahrnehmung der vorgesehenen
Maßnahmen mitteilt. Bei Unfällen, in die Teilnehmer verwickelt sind, oder wenn
Menschenleben in Gefahr sind, muss Hilfe geleistet werden. Für eine glaubhafte
Bestätigung des Zeitverlustes bei Hilfestellung muss selbst Sorge getragen werden.
Die Teilnehmer müssen sich mit Ausnahme auf den Sonderprüfungen auf Gegen­
verkehr einrichten.
Jedes Anhalten innerhalb oder unmittelbar vor und nach einer Kurve, ganz gleich
aus welchem Grund, ist strengstens untersagt. Fahrer, die aus zwingendem Grund
anhalten, müssen Ihr Motorrad möglichst abseits der Strecke abstellen. Bei
­Sperrung der Strecke durch Unfall ist die Strecke freizuhalten, um Rettungs- und
Sicherungs-Fahrzeugen eine ungehinderte Durchfahrt zu ermöglichen. Es ist den
Teilnehmern strikt untersagt entgegen der markierten Streckenführung zu fahren.
Bei Zuwiderhandlung erfolgt Wertungsausschluss. Vom Veranstalter durch Trassenbänder, Pfeile, Punkte, Seile usw. beidseitig gekennzeichnete Streckenteile sind
Fahrtstrecke und dürfen nicht umfahren werden. Ebenso dürfen Randstreifen von
als Strecke gekennzeichneten befestigten Straßen oder Wegen nur benutzt oder
überfahren werden, wenn dies entsprechend der Streckenmarkierung ausdrücklich
vorgeschrieben wird.
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Bei Verlassen oder Abkürzen der vorgeschriebenen Strecke – auch in den Sonderprüfungen – erfolgt eine angemessene Zeitstrafe bis hin zum Wertungsausschluss
für den betreffenden Fahrer, es sei denn, er kehrt an dem Punkt, an dem er die
Strecke verlassen hat, wieder auf sie zurück.
Fahrer und das Motorrad bilden eine Einheit, die während der Dauerprüfung und
der Sonderprüfung – ausgenommen während einem freiwilligen oder unfreiwilligen
Stopps – bestehen muss. Andernfalls erfolgt Ausschluss oder Wertungsverlust.
­Außerhalb des Wettbewerbs ist das Befahren von nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Streckenteilen und/oder das Trainieren auf Sonderprüfungsstrecken untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt keine Zulassung zum Start bzw.
Wertungsausschluss.
8.3 Kontrollkarten
Bei der Dokumentenabnahme erhält jeder Teilnehmer die Kontrollkarte(n), auf der
die Fahrzeiten zwischen den Zeitkontrollen angegeben sind. Jeder Fahrer ist für
­seine Kontrollkarte selbst verantwortlich. Die Kontrollkarte muss sich während der
Veranstaltung beim Fahrer befinden und an der Kontrollstelle vom Fahrer persönlich
vorgelegt werden, um mit dem entsprechenden Stempel/Eintrag versehen zu werden. Änderungen in der Kontrollkarte führen zum Wertungsausschluss, es sei denn,
eine solche wurde von dem zuständigen Offiziellen vorgenommen und bestätigt.
Das Fehlen einer Kontrolleintragung oder das Nichtaushändigen der Kontrollkarte
an einer Kontrolle (Zeit-, Durchfahrts- oder Sammelkontrolle) oder am Ziel, führt
zum Wertungsverlust.
Eventuelle Kontrollblätter oder Kontrollstreifen für die Wertungsprüfungen sind integrierter Bestandteil der Kontrollkarte. Für diese gelten die gleichen oben angeführten Bestimmungen.
Die Teilnehmer sind für das Vorweisen der Kontrollkarten an den verschiedenen
Kontrollen und für die Richtigkeit der Eintragungen allein verantwortlich. Es ist Aufgabe des Teilnehmers, seine Kontrollkarte zur richtigen Zeit den Offiziellen vorzu­
legen und zu kontrollieren, ob die Eintragung der Zeit korrekt erfolgte. Der an der
Kontrollstelle eingesetzte Offizielle ist berechtigt, die Zeiten auf der Kontrollkarte
entweder per Hand oder Drucker einzutragen. Einsprüche müssen an Ort und Stelle
vorgebracht werden.
Für die Auswertung ist die Kontrollkarte maßgebend. In Zweifelsfällen können die
von den Kontrollstellenleitern geführten Durchgangslisten zur Klärung herangezogen
werden. Eintragungen/Stempel der Kontrollstellen sind nur dann gültig, wenn sie
auf der für die jeweilige Etappe vorgesehenen Kontrollkarte angebracht sind.
Fahrer, die ihre Kontrollkarte verlieren, müssen sich vom Obmann der nächsten Zeitoder Durchfahrtskontrolle eine neue Karte aushändigen lassen. Die Ersatzkarte
muss dann an dieser sowie an allen folgenden Kontrollstellen verwendet werden.
Für den Verlust einer Kontrollkarte wird der Fahrer mit einer Strafzeit von 30 Sekunden belegt. Beim Einsatz von aktiven Transpondern an der Durchfahrts- oder Zeitkontrolle gelten die Wettbewerbsbestimmungen des DMSB für Enduro.
8.4 Besichtigungsrunde
Aus Sicherheitsgründen kann die erste Runde nach Zeitplan als Besichtungsrunde
gefahren werden und ist somit Bestandteil der Veranstaltung.
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8.5 Parc Fermé (bei Mehrstunden Enduro/CC: Vorstart)
Der Parc Fermé ist ein abgesperrtes und von entsprechend gekennzeichneten Offiziellen überwachtes Gelände. Ein- und Ausgang des Parc Fermé sind deutlich markiert. Der Zugang zum Parc Fermé ist nur dem Fahrtleiter, dem Schiedsgericht, den
Technischen Kommissaren, bestimmten, vom Fahrtleiter autorisierten Offiziellen und
den Fahren zum Hinein- und Hinausschieben ihrer Motorräder, gestattet.
Die Fahrer müssen ihr Fahrzeug mindestens 30 Minuten vor ihrer jeweiligen Startzeit
sowie unmittelbar nach Beendigung des Wettbewerbes mit abgestelltem Motor in
den Parc Fermé schieben. Dort bleiben Sie bis kurz vor dem Start bzw. bis zum
­Ablauf der Einspruchsfrist (30 Minuten nach Zielankunft des letzten Teilnehmers
der betreffenden Klasse). Der Parc Fermé muss mindestens 2 Stunden vor dem
Start des 1. Teilnehmers geöffnet sein.
Bei Mehrstunden-Enduro/CC wird der Vorstart mindestens 30 Minuten vor dem
Start geöffnet und 10 Minuten vor dem Start geschlossen.
Im Parc Fermé ist es den Fahrern bei Bestrafung durch Wertungsausschluss ver­
boten:
– das Motorrad eines anderen Fahrers zu berühren;
– das eigene Motorrad zu berühren, außer zum Hinein- und Herausschieben;
– den Motor anzulassen;
– zu rauchen;
– zu tanken oder Reparaturen am Motorrad durchzuführen.
Die Motorräder müssen im Parc Fermé ohne irgendeine Schutzabdeckung abgestellt sein.
8.6 Start
Die Fahrer erhalten 10 Minuten vor ihrer Startzeit Zutritt zum Parc Fermé, zum alleinigen Zweck, ihre Motorräder vom Parc Fermé zum Start zu schieben. Es dürfen
keinerlei Arbeiten an den Motorrädern vorgenommen werden. Zuwiderhandlungen
werden mit Wertungsausschluss bestraft.
Die Teilnehmer werden in Abständen von einer Minute, dem Zeitplan der Veranstaltung entsprechend, gestartet. Den Umständen entsprechend kann der Abstand von
1 Minute verlängert werden, wobei diese Verlängerung für alle Teilnehmer gleich
sein muss. Die genaue Startzeit jedes Teilnehmers ist aus seiner Kontrollkarte/offizieller Aushang ersichtlich.
Die Teilnehmer einer Mehrstunden-Enduro/CC starten klassenweise zeitgleich. Je
nach Starterfeld der einzelnen Klassen können auch mehrere Klassen zusammengelegt werden.
Verspätet am Start eintreffende Fahrer erhalten eine neue Startzeit. Die Ver­
spätungsminuten werden auf die Karenzzeit (s. Pkt. 8.8) angerechnet. Fahrer mit
mehr als 15 Minuten Verspätung gegenüber ihrer Soll-Startzeit werden zum Start
nicht mehr zugelassen.
Verspätet am Start/Vorstart eintreffende Fahrer einer Mehrstunden-Enduro/CC
­verlieren ihren Startplatz und starten nach Weisung des Fahrtleiters am Ende des
Feldes.
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8.7 Zuverlässigkeitsfahrt
Für die verschiedenen Abschnitte der Zuverlässigkeitsfahrt sind die Soll-Fahrtzeiten
vom Veranstalter vorgegeben und auf den Kontrollkarten der Teilnehmer vermerkt.
Für Verspätungen räumt der Veranstalter den Teilnehmern eine Karenzzeit von
30 Minuten (Fahrtstrecke von einer Zeitkontrolle zur nächsten Zeitkontrolle) ein. Bei
Überschreitung erfolgt Wertungsausschluss.
Über- und Unterschreitung der jeweiligen Soll-Fahrzeit werden pro angefangener
­Minute mit einer Strafzeit von 60 Sekunden belegt. Anträge auf zusätzliche Karenzzeit können vom Schiedsgericht nur dann berücksichtigt werden, wenn die Ver­
spätung auf außerordentliche Umstände, die außerhalb der Kontrolle der betreffenden Teilnehmer lagen – z. B. „Erste Hilfe“ bei Unfällen – verursacht wurden. Die
Nachweispflicht liegt beim Antragsteller. Der Vorwand durch andere Teilnehmer
­behindert worden zu sein, kann nicht als Begründung anerkannt werden.
Stunden und Minuten werden immer folgendermaßen angegeben: 00.01 – 24.00
Uhr: Nur die abgelaufenen Minuten werden gewertet. Die während der gesamten
Veranstaltung geltende offizielle Zeit wird vom Veranstalter vor dem Start bekannt
gegeben.
Die registrierte Zeit ist immer neue Startzeit.
Der Veranstalter ist angehalten, die Soll-Fahrzeiten an den Clubsportcharakter anzupassen.
8.8 Wertungsprüfungen
Wertungsprüfungen sind Geschwindigkeitsprüfungen auf eigens für die Veranstaltung gesperrten Strecken.
Die Wertungsprüfungen sind auf den Charakter der Enduro-Motorräder abgestimmt,
indem sie überwiegend auf unbefestigten Wegen stattfinden. Aus Sicherheits­
gründen ist vom Veranstalter darauf zu achten, dass durch eine entsprechende
Streckenführung die erzielbare Höchstgeschwindigkeit eingeschränkt wird. Es ist
den Fahrern unter Strafe des Ausschlusses verboten, entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu fahren.
Starts an den Wertungsprüfungen werden folgendermaßen durchgeführt:
An der Wertungsprüfung muss das Motorrad unverzüglich zum Start vorgezogen
­werden. Der Starter zählt laut: „10 Sekunden“ und die letzten 5 Sekunden einzeln.
Sobald die letzten 5 Sekunden abgelaufen sind, wird das Startsignal gegeben,
­worauf der Teilnehmer starten muss.
Jeder Fahrer, der sich weigert am Start einer Wertungsprüfung zu der Zeit und in
der Reihenfolge, die ihm vorgeschrieben war, zu starten oder den Start verzögert,
wird beim ersten Verstoß verwarnt, bei weiteren Verstößen mit einer Zeitstrafe von
10 Sekunden, 60 Sekunden und nach dem 4. Verstoß mit dem Wertungsausschluss
belegt. Der Start einer Wertungsprüfung kann nur im Falle höherer Gewalt verschoben werden. Ein Frühstart, d. h. Start vor Erteilen des Signals durch den Starter, wird
mit einer Zeitstrafe von 60 Sekunden geahndet und kann im Wiederholungsfall
auch zum Wertungsausschluss durch den Fahrtleiter führen.
Bei Wertungsprüfungen ist das Ziel fliegend zu durchfahren, ein Anhalten zwischen
dem Ziel und dem Stopp ist unter Androhung einer Bestrafung (s. Pkt. 10) verboten.
Die Zeitnahme erfolgt an der Ziellinie mit automatischen Geräten, vorzugsweise
durch Transponderzeitnahme. Die von den Teilnehmern in jeder Wertungsprüfung
gefahrenen Zeiten, angegeben in Stunden, Minuten und Sekunden, werden zusammen mit evtl. Zeitstrafen addiert. Es werden 1/10 Sekunden gewertet.
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Bei Rundkursen erfolgt der Start stehend. Die Einhaltung der vorgeschriebenen
Rundenzahl wird von der Zeitnahme festgestellt. Wird eine Runde zu wenig gefahren,
wird eine Maximalzeit für diese WP gewertet. Das Befahren einer Wertungsprüfung
ist während der Dauer des Wettbewerbes nur einmal gestattet. Bei mehrfachem
Befahren der gleichen WP gemäß Fahrtanweisung des Veranstalters gilt diese Bestimmung analog für jeden Durchgang. Nochmaliger Start bzw. Wiederholung erfolgt
nur auf ausdrückliche Anweisung des Fahrtleiters oder des WP-Leiters in Abstimmung mit dem Fahrtleiter. Zuwiderhandlungen können mit Wertungsausschluss
­bestraft werden. Bei festgestellten Verstößen kann der Fahrtleiter – je nach Lage des
einzelnen Falles – Strafen bis zum Wertungsausschluss verhängen.
Bewusstes ­
Blockieren der Strecke einer Wertungsprüfung führt zum Wertungs­
ausschluss des blockierenden Teilnehmers.
Auslassen oder Nichtbeenden einer Wertungsprüfung führt zum Wertungsverlust.
8.9 Kontrollen
a) Allgemeine Bestimmungen
Die Dauer des Aufenthaltes in jeder Kontrollzone darf nicht die für die Kontrolle
notwendige Zeit überschreiten. Unter Androhung des Wertungsausschlusses ist
streng verboten:
(a)in die Kontrollzone aus einer anderen als der für die Veranstaltung vorge­
sehen Richtung einzufahren;
(b)nach Eintrag des Kontrollvermerkes die Kontrollzone nochmals zu durch­
queren bzw. in sie wieder einzufahren;
(c)entgegen der Fahrtrichtung auszufahren.
Die Kontrollstellen werden 30 Minuten vor der theoretischen Ankunftszeit des
ersten Teilnehmers geöffnet. Wenn der Fahrtleiter keine andere Anweisung gibt,
werden sie 30 Minuten nach der theoretischen Durchfahrtszeit des letzten Teilnehmers geschlossen.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, an allen Kontrollenstellen den Anweisungen der
jeweiligen verantwortlichen Sportwarte Folge zu leisten. Missachtung kann nach
Ermessen des Fahrtleiters zu Strafen bis zum Wertungsausschluss führen.
b) Durchfahrtskontrollen (DK)
Die Durchfahrtskontrollen sind durch blaue Flaggen gekennzeichnet, die sich
200 m vor der Kontrollstelle auf beiden Streckenseiten befinden.
An den Durchfahrtskontrollen wird den Teilnehmern von dem verantwortlichen
Offiziellen die Durchfahrt auf ihrer Kontrollkarte bzw. ihrem DK-Streifen bestätigt.
Die Eintragung erfolgt nach Aushändigung der Kontrollkarte bzw. des DK-Streifens. Eine Registrierung der Durchfahrtszeit an diesen Kontrollen unterbleibt.
Nach der Bestätigung der Durchfahrt auf der Kontrollkarte wird die Startnummer
der Teilnehmer auch in die Kontrollliste eingetragen. Beim Einsatz von aktiven
Transpondern an der Durchfahrtskontrolle gelten die Wettbewerbsbestimmungen
des DMSB für Enduro.
c) Zeitkontrollen (ZK)
Die Zeitkontrollen werden durch zwei weiße Flaggen 200 m und zwei gelbe
­Flaggen 5 m vor der Zeitregistrierung angekündigt.
An den Zeitkontrollen wird den Teilnehmern von dem verantwortlichen Offiziellen
die Durchfahrtszeit auf ihrer Kontrollkarte bestätigt. Die Eintragung erfolgt mit
dem Zeitdrucker oder per Hand zu dem Zeitpunkt, wenn der Fahrer die gelbe
Flagge passiert hat. Durch den Einsatz mittels Transpondererfassung kann die
Eintragung auch auf einem anderen Weg erfolgen. Gleichzeitig werden die Startnummer des Teilnehmers und seine Durchfahrtszeit auch in die Kontrollliste eingetragen.
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Soll-Ankunftszeit ist die Zeit, die sich aus der an der vorhergehenden Zeitkontrolle registrierten Zeit plus der vorgegebenen Fahrzeit für den zuletzt absolvierten Fahrtabschnitt ergibt.
Stempelzeit ist immer neue Startzeit. Verspätungen bzw. Verfrühungen können
nicht ausgeglichen werden.
Die Zeitkontrolle gilt als Parc Fermé Bereich.
Beim Einsatz von aktiven Transpondern an der Durchfahrtskontrolle gelten die
Wettbewerbsbestimmungen des DMSB für Enduro.
8.10 Mehrstunden-Enduro/Cross Country
Der Wettbewerb wird nur auf einer Wertungsprüfung durchgeführt. Wertungsprüfungen sind Geschwindigkeitsprüfungen auf eigens für die Veranstaltung gesperrten
Strecken. Die Wertungsprüfungen sind auf den Charakter der Motorräder abgestimmt. Aus Sicherheitsgründen ist vom Veranstalter darauf zu achten, dass durch
eine entsprechende Streckenführung die erzielbare Höchstgeschwindigkeit eingeschränkt wird. Es ist den Fahrern unter Strafe des Ausschlusses verboten, entgegen
der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu fahren.
Nach dem Start wird der Rundkurs von allen gestarteten Teilnehmern befahren.
Nach Ablauf der vorgeschriebenen Zeit wird der Führende an der Kontrollstelle (Ziel)
abgewunken, die nachfolgenden Fahrer anschließend nach Zieldurchfahrt. Nur
­diese Teilnehmer werden für den Lauf gewertet.
Aufgabe der Teilnehmer ist es, möglichst viele Runden innerhalb der Zeitvorgabe zu
absolvieren. Bei Rundengleichheit zählt die Reihenfolge der Zieldurchfahrt.
Der Start an der Wertungsprüfung wird folgendermaßen durchgeführt: Die Fahrer
schieben die Motorräder aus dem Vorstart an die vorgegebene Startlinie. Hier werden die Fahrzeuge abgestellt, eine Unterstützung durch einen Helfer ist aus­
geschlossen. Die Reihenfolge wird durch den Veranstalter gem. dem aktuellen
­Serienergebnis festgelegt bzw. bei der ersten Veranstaltung ausgelost. Bei Unklarheiten entscheidet das Schiedsgericht. Die Fahrer stehen ca. 20 m von ihren
­Fahrzeugen entfernt und starten gemeinsam. (Eine andere Startprozedur kann
durch den Veranstaltungsleiter festgelegt werden.)
8.11 Tanken und Reparaturen
Für das Tanken, das während der Fahrzeit an öffentlichen Tankstellen oder vom Veranstalter vorgesehenen Plätzen zu erfolgen hat, wird keine zusätzliche Zeit gewährt.
Reparaturen dürfen während der Veranstaltung nur vom Fahrer durchgeführt­
werden.
Insbesondere wird hier im Hinblick auf den Boden- und Umweltschutz auf die
­Beachtung der DMSB-Umweltrichtlinien hingewiesen.
Bei der Mehrstunden-Enduro/CC ist das Tanken und evtl. Reparaturarbeiten ausschließlich innerhalb der „Helferzone“ zulässig.
8.12 Fremde Hilfe, Kontaktaufnahme, Begleitung
Während des ganzen Wettbewerbs darf ein Motorrad nur durch seine Motorkraft, die
Muskelkraft des Fahrers oder durch andere natürliche Kräfte fortbewegt werden. Ein
Verstoß dagegen gilt als „Fremde Hilfe“. Inanspruchnahme „Fremder Hilfe“ wird mit
Wertungsausschluss bestraft.
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8.13 Schlussabnahme
Unmittelbar nach Ankunft des Teilnehmers am Ziel muss er sein Motorrad in den
Parc Fermé bringen. Hier kann eine kurze Überprüfung erfolgen.
Bei der Schlussabnahme oder innerhalb von 30 Minuten danach können Motor­
räder, die die Veranstaltung beendet haben, überprüft werden. Wird festgestellt,
dass das Motorrad nicht den Bestimmungen der Klasse entspricht für die es
­genannt wurde, wird der betreffende Fahrer ausgeschlossen.
Die Startnummer der Fahrer, deren Motorräder einer von dem Schiedsgericht bzw.
vom Veranstalter angeordneten Schlussabnahme unterzogen werden sollen, werden
durch Aushang am Ziel bzw. bei der Einfahrt zum Parc Fermé bekannt gegeben.
­Teilnehmer, die sich dieser für sie angeordneten Prüfung entziehen, werden von der
Wertung ausgeschlossen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, für die zu überprüfenden Motorräder die
Bestimmungen des Parc Fermé zu verlängern und die Motorräder bei Abwesenheit
der Teilnehmer nach deren vorheriger Zustimmung zu überprüfen.
9. Wertung
1.Gesamtsieger wird der Teilnehmer mit der geringsten Gesamtfahrzeit, die sich aus
der Addition der effektiven Fahrzeiten der verschiedenen Wertungsprüfungen
­unter Hinzurechnung evtl. Strafzeiten ergibt. Die weiteren Platzierungen ergeben
sich aus den ansteigenden Gesamtfahrzeiten. Auf gleicher Basis werden die
Klassensieger und das Mannschaftsergebnis ermittelt.
2.Bei Zeitgleichheit werden die besseren Fahrzeiten der Wertungsprüfungen in der
Reihenfolge WP 1, WP 2, WP 3 usw. zur Wertung herangezogen.
3.Ort und Zeitpunkt des offiziellen Aushangs der Ergebnisse sind aus dem Zeitplan
(s. Veranstaltungsausschreibung) ersichtlich.
4.Bei Mehrstunden-Enduro/CC siehe Punkt 8.11
10. Wertungsstrafen
Bei Missachtung der wettbewerbsspezifischen Bestimmungen können vom Ver­
anstalter oder dem Schiedsgericht folgende Strafen verhängt werden (Es gelten die
Punkte 1 bis 9):
Nichtzulassung
–Nichteinhaltung der Technischen Bestimmungen (s. Punkt 6)
–Nicht ordnungsgemäße Fahrerausrüstung (s. Punkt 8.2)
–Fehlende Fahrzeug- und/oder Teilnehmerpapiere (s. Punkt 7)
–Verspätung von mehr als 15 Minuten am Start (s. Punkt 8.7)
10.1 Zeitstrafen
–Verlust der Kontrollkarte (s. Punkt 8.4) = 30 Sek.
–Zeitunterschreitung und Zeitüberschreitung (zu frühes/spätes Stempeln
an einer ZK) pro angefangene Minute = 60 Sek.
–Nichtbefolgung der Anordnung der Offiziellen beim Start zur WP
(s. Punkt 8.9) = 300 Sek.
–Frühstart bei einer WP (s. Punkt 8.9 8) = 60 Sek.
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10.2 Wertungsverlust
–Fehlen eines Kontrollstempels oder Kontrolleintragung (s. Punkt 8.4)
–Nichtaushändigung der Kontrollkarte an einer Kontrolle oder am Ziel
(s. Punkt 8.4)
–Überschreitung der Gesamtkarenz von 60 Minuten (s. Punkt 8.8)
–Überschreitung der ZK-Karenz von 30 Minuten (s. Punkt 8.8)
–Auslassen oder Nichtbeenden einer WP (s. Punkt 8.9)
15. Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung,
Absage der Veranstaltung
10.3 Wertungsausschluss
–Motorradtausch nach der Technischen Abnahme (s. Punkt 7)
–Absichtliche technische Veränderungen nach der Technischen Abnahme
(s. Punkt 7)
–Grobe Verstöße gegen die StVO bzw. die Reparaturvorschriften
(s. Punkt 7, 8.3 und 8.12)
–Eintragungen für Verkehrsübertretung (s. Punkt 8.3)
–Unterlassen von „Erster Hilfe“ (s. Punkt 8.3)
–Vorlage einer geänderten Kontrollkarte (s. Punkt 8.4)
–Verstoß gegen die Parc Fermé-Bestimmungen (s. Punkt 8.6)
–Befahren der Strecke quer oder entgegen der Fahrtrichtung (s. Punkt 8.9)
–Absichtliches Blockieren der Strecke (s. Punkt 8.9)
–Unberechtigtes Befahren der WP (s. Punkt 8.9)
–Wiederholter Frühstart bei einer WP (s. Punkt 8.8)
–Inanspruchnahme „Fremder Hilfe“ (s. Punkt 8.13)
–Festgestellter Verstoß gegen die Technischen Bestimmungen (s. Punkt 8.14)
–Verweigerung der Technischen Überprüfung (s. Punkt 8.14)
–Missachtung der Umweltschutzbestimmungen (s. Punkt 8.12,
Wertungsausschluss vorbehalten)
–Neben den vorstehenden Strafen können auch wegen anderer Verstöße
Disziplinarmaßnahmen ergriffen werden.
17. Sachrichter/Sportwarte/Schiedsgericht/Strafen
11. Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung
19.1 Umweltbestimmungen
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
12. Versicherungen
Der Veranstalter hat für die Veranstaltung folgende Versicherungen in ausreichendem Umfang abzuschließen:
1.Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung
2.Teilnehmer-Haftpflicht-Versicherung
3.Zuschauer-Unfall-Versicherung
4.Sportwarte-Unfall-Versicherung
5. Fahrerhelfer-Unfall- und Haftpflicht-Versicherung
gemäß DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
16. Preise/Siegerehrung
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
17.1 Sachrichter/Sportwarte
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe
17.2 Schiedsgericht
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
17.3 Strafen
Siehe DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe
18. Einsprüche
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
Einsprüche gegen das Verhalten anderer Teilnehmer sind spätestens 30 Minuten
nach Zielankunft der jeweiligen Klasse schriftlich an den Veranstaltungsleiter zu
stellen.
Die Höhe der Einspruchsgebühr beträgt € 100,–
19. Besondere Bestimmungen
19.2 Anti-Doping
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
Mit der Federführung beauftragt:
ADAC Ostwestfalen-Lippe e.V.
13. Haftungsausschluss
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
14. Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
20
21
2016
Adressen der ADAC Sportabteilungen
Informationen zu den regionalen ADAC Meisterschaften und
Motorsport­aktivitäten erhalten Sie unter folgenden Anschriften.
ADAC Berlin-Brandenburg e.V.
ADAC Pfalz e.V.
ADAC Hansa e.V.
ADAC Saarland e.V.
ADAC Hessen-Thüringen e.V.
ADAC Sachsen e.V.
Bundesallee 29–30
10717 Berlin
Tel. 0 30/86 86-0
Fax 0 30/86 86-289
Amsinckstr. 41
20097 Hamburg
Tel. 0 40/2 39 19-19
Fax 0 40/2 39 19-290
Lyoner Str. 22
60528 Frankfurt/Main
Tel. 0 69/66 07-70
Fax 0 69/66 07-8649
ADAC Mittelrhein e.V.
Viktoriastr. 15
56068 Koblenz
Tel. 02 61/13 03-0
Fax 02 61/13 03-75
ADAC Niedersach./S.-Anhalt e.V.
Lübecker Str. 17
30880 Laatzen
Tel. 0 51 02/90-0
Fax 0 51 02/90-11 69
ADAC Nordbaden e.V.
Steinhäuser Str. 22
76135 Karlsruhe
Tel. 07 21/81 04-0
Fax 07 21/81 04-170
ADAC Nordbayern e.V.
Äußere Sulzbacher Str. 98
90491 Nürnberg
Tel. 09 11/95 95-0
Fax 09 11/95 95-282
Europastr. 1
67433 Neustadt
Tel. 0 63 21/89 05-0
Fax 0 63 21/89 05-58
Untertürkheimer Str. 39–41
66117 Saarbrücken
Tel. 06 81/6 87 00-0
Fax 06 81/6 87 00-30
Striesener Str. 37
01307 Dresden
Tel. 03 51/44 33-0
Fax 03 51/44 33-390
ADAC Schleswig-Holstein e.V.
Saarbrückenstr. 54
24114 Kiel
Tel. 04 31/66 02-0
Fax 04 31/66 02-150
ADAC Südbaden e.V.
Am Predigertor 1
79098 Freiburg i. Brg.
Tel. 07 61/36 88-0
Fax 0761/36 88-244
ADAC Südbayern e.V.
Ridlerstr. 35
80339 München
Tel. 0 89/51 95-0
Fax 0 89/50 81 48
ADAC Weser-Ems e.V.
Benningsenstr. 2–6
28207 Bremen
Tel. 04 21/49 94-0
Fax 04 21/49 94-124
ADAC Nordrhein e.V.
ADAC Westfalen e.V.
ADAC Ostwestfalen-Lippe e.V.
ADAC Württemberg e.V.
Luxemburger Str. 169
50963 Köln
Tel. 02 21/47 27-47
Fax 02 21/44 74 33
Eckendorfer Str. 36
33609 Bielefeld
Tel. 05 21/10 81-0
Fax 05 21/10 81-250
22
batt für
35,– Euro Rliaeder
ADAC Mitg
Freie-Vogel-Str. 393
44269 Dortmund
Tel. 02 31/54 99-0
Fax 02 31/54 99-237
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