Vortrag von Prof. Dr. Ch. Stock

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Vortrag von Prof. Dr. Ch. Stock
DIE ANERKENNUNG
AUSLÄNDISCHER
BERUFSQUALIFIKATIONEN
VON PROF. DR. CHRISTOF STOCK
Vortrag auf dem Pflegeforum
06.07.2013
PROF. DR. CHRISTOF STOCK
seit 1989 Rechtsanwalt
seit 2006 Fachanwalt
für Medizinrecht
seit 2009 Professor an
der Katholischen
Hochschule NRW Abt.
Aachen
ZUR PERSON
www.RdGS.de
GLIEDERUNG
1.
Die aktuelle Entwicklung
2.
PflegePflege-Fachkräftemangel in EUREGIO MaasMaas-Rhein
3.
Ärzte und Pflegekräfte aus der Europäischen Union
4.
Ärzte und Pflegekräfte aus Drittstaaten
5.
Probleme
Stock, Berufsanerkennung
© 2013 Christof Stock
Berufsanerkennung
Folie 3 von 55
DIE AKTUELLE ENTWICKLUNG
1 Die aktuelle Entwicklung, Folie 4 von 55
ERWERBSTÄTIGKEIT IN BILDERN
ERWERBSTÄTIGKEIT IN ZAHLEN
THESE: Der Rückgang der Erwerbsbevölkerung wird
begleitet durch eine zunehmende Alterung!
Heute leben in Deutschland etwa 50 Mio. Menschen im erwerbsfähigen
Alter; 2030 werden es voraussichtlich nur noch 42 Mio. sein
8 Mio. weniger Erwerbstätige in den nächsten 17 Jahren! Zum
Vergleich: In Bayern gab es 2010 ca. 6,7 Mio. Erwerbstätige!
Gleichzeitig werden im Jahr 2030 40 % der Bevölkerung mind. 55 Jahre
alt sein – 2010 waren es nur knapp über 30 %.
FAZIT: Deutschland muss stärker als attraktiver ArbeitsArbeitsund Lebensstandort wahrgenommen werden und seine
Bemühungen um eine Willkommenskultur verstärken!
PFLEGEHEIM RATING REPORT 2013
Boomender Markt: 371.000
stationäre Pflegeplätze werden
bis 2030 zusätzlich benötigt
Steigender Personalbedarf: Bis
zu 331.000 zusätzliche Stellen
müssen in der ambulanten und
stationären Pflege bis 2030
geschaffen werden
Vom Krankenhaus ins
Pflegeheim: 60 Prozent aller
Neuzugänge kamen 2011 direkt
aus dem Krankenhaus, fast drei
Mal so viel wie noch 2003
Investitionsstau: Zwischen 54
und 73 Milliarden Euro werden
zur Finanzierung der
zusätzlichen Pflegeplätze bis
2030 benötigt
AKTUELLE ZUWANDERUNG IN GRAFIKEN
DER OECD-BERICHT
ZUWANDERUNG AUSLÄNDISCHER
ARBEITSKRÄFTE: DEUTSCHLAND
1 Die aktuelle Entwicklung, Folie 9 von 55
OECD-BERICHT
FEBRUAR 2013
Nach den jüngeren Reformen des
Zuwanderungsrechts ist Deutschland
mittlerweile eines der OECD-Länder mit
den geringsten Beschränkungen für die
Zuwanderung hochqualifizierter
Fachkräfte
Selbst Arbeitgeber, die Engpässe
melden, greifen bislang auf
internationale Personalbeschaffung
zurück. Gründe:
Zu viele versch. Akteure beteiligt
Personalgewinnung im Ausland sei
komplex und unzuverlässig
Es fehle an Transparenz für
Antragsteller und Arbeitgeber
DIE FÖRDERPROGRAMME
„MOBIPRO-EU“ UND
„MAKE-IT-IN-GERMANY“
1 Die aktuelle Entwicklung, Folie 11 von 55
„MOBIPRO-EU“
Sonderprogramm der Bundesregierung (Start Januar 2013)
„Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten
Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa“
Zielgruppe: Junge Menschen im Alter von 18 bis 35
Ziel: Das Programm eröffnet interessierten Jugendlichen aus
Mitgliedstaaten der EU eine berufliche Perspektive in
Deutschland
Auszubildende:
Auszubildende betriebliche Berufsausbildung in einem Engpassbzw. Mangelberuf
Ausgebildete:
Ausgebildete Verfahren zur Anerkennung der Ausbildung
Sprachprogramme im Herkunftsland und in der BRD
Zuständig: ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der BA)
„MAKE-IT-IN-GERMANY“
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie,
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesagentur für Arbeit
Mehrsprachiges Willkommensportal, das sich an internationale
Fachkräfte richtet.
Es bündelt Informationen zu Karriere und Leben in Deutschland.
www.make-it-in-germany.com
FACHKRÄFTEMANGEL „PFLEGE“
IN DER EUREGIO
2 Pflege- Fachkräftemangel, Folie 14 von 55
PFLEGEKRÄFTEMANGEL
IN DER EUREGIO MAAS RHEIN?
Care Sector
ZiudLimburg
VlaamsBrabant
BelgischLimburg
DG
Regio
Aachen
Liège
Number of
residential
care centres
aantal woonzorgcentra
17
123
183
8
198
188
Number of
residential
care centres
for
handicaped
people
aantal woonzorgcentra
voor
personen met
een handicap
137
?
?
38
?
47
Recognised
number of
beds in
resthomes
aantal
woongelegen
heden in
woon- en
zorgcentra
7515
10714
6058
742
26169
14165
Quelle: Future Proof for Cure and Care – Aktion 1: Nullmessung
PFLEGE
KRÄFTEMANGEL IN
DER EUREGIO?
FACHKRÄFTEMANGEL IN DER REGIO AC?
Quelle: DIP 2012 – Ausgangsanalyse gendermed
FACHKRÄFTEMANGEL - PFLEGE
Quelle: DIP 2012 – Ausgangsanalyse gendermed
FACHKRÄFTEMANGEL - PFLEGE
In Aachen sind 10 bis 20 arbeitslose Pflegekräfte
gemeldet.
37,2 % der Krankenhäuser in NRW haben
Probleme, offene Stellen im Pflegedienst zu
besetzen
Damit hat sich der Bedarf an Pflege(fach)kräften seit 2009 verdoppelt
Das betrifft v.a. große Krankenhäusern ab 600 Betten
In NRW gibt es 6.390 offene Stellen für
Pflegekräfte
FACHKRÄFTEMANGEL - PFLEGE
Quelle: DIP 2012 – Ausgangsanalyse gendermed
FACHKRÄFTEMANGEL - PFLEGE
Wie viele Pflegekräfte werden 2030 zusätzlich benötigt?
NRW
Aachen
Starkes
Engagement der
Angehörigen
199.000
2.700
Schwaches
Engagement der
Angehörigen
266.000
3.100
RAHMENBEDINGUNGEN
Familie, Freunde,
Gesellschaft
Aufenthaltsrecht
Kulturelle
Identität
wahren
Berufserlaubnis
Wohnen
Bildung
Arbeitsplatz
RAHMENBEDINGUNGEN
http://www.regioaachen.de/index.php?id=3
Grenzinfopunkt Aachen
im Bürgerservice - Verwaltungsgebäude am Katschhof
Johannes-Paul-II.-Str. 1
52062 Aachen
Telefon: +49 (0)241 5686155
Grenzinfopunkt Aachen-Eurode
Eurode Business Center
Eurode Park 1
52134 Herzogenrath
Tel. +49 (0)2406 9879292 (D)
Tel. +31 (0)45 5456178 (NL)
1. FALLGRUPPE:
PFLEGEKRÄFTE AUS DER EU
MIT AUSNAHME VON
RUMÄNIEN, BULGARIEN, KROATIEN
3 Pflegekräfte aus der EU , Folie 24 von 55
RAHMENBEDINGUNGEN FÜR „PRIVILEGIERTE“
Nicht erforderlich
1. Visum für die Einreise
Familie, Freunde,
Gesellschaft
2. Titel für den Aufenthalt
3. Beschäftigungserlaubnis
Kulturelle
Identität
wahren
Aufenthaltsrecht
Berufserlaubnis
Berufsrechtliche Anerkennung
1. Automatisch bei Krankenpflege aus EU
Wohnen
2. Automatisch bei Arzt aus der EU
Bildung
3. Einzelfallprüfung bei Nachweis außerhalb
EU
Arbeitsplatz
4. Einzelfallprüfung bei Fachweiterbildung
5. Einzelfallprüfung bei Kinderkrankenpflege
6. Einzelfallprüfung bei Altenpflege
7. Einzelfallprüfung bei Assistenzberufen
DAS FORSCHUNGSPROJEKT
FUTURE PROOF FOR CURE AND CARE
3 Pflegekräfte aus der EU , Folie 26 von 55
FUTURE PROOF FOR CURE AND CARE
„Euregionaler Arbeitsmarkt und Kompetenz-Campus für
Pflegeberufe“
Ziel: Fachkräftemangel der EUREGIO MAAS RHEIN in der
Gesundheitsbranche entgegenwirken!
27 Projektpartner aus Deutschland, Belgien und den
Niederlanden
Auf deutscher Seite
1.
2.
3.
4.
5.
Stadt Aachen: Amt für Wirtschaftsförderung
Städteregion Aachen: Amt für Altenarbeit
KatHO NRW, Abt. Aachen
RWTH: Universitätsklinikum Aachen,
Luisenhospital: Bildungsakademie Aachen
FUTURE PROOF FOR CURE AND CARE
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Aktion 1: Ausgangslage in der Euregio Maas Rhein
Aktion 2: Euregionales Monitoring Pflege
Aktion 3: Euregionale Zusammenarbeit der Bildungsträger
Aktion 4: Erhöhung des Anteils qualifizierter Pflegekräfte
Aktion 5: Master-Classes in der Euregio Maas Rhein
Aktion 6: Marketing und Imagebildung für die Pflegeberufe
Aktion 7: Sensibilisierung in Bildungseinrichtungen
Aktion 8: Projektintervision
Aktion 9: Projektmanagement, und -koordination
Aktion 10: Kommunikation
Belgien – Deutschsprachige
Gemeinschaft
Belgie - Vlaamse Gemeenschap
Belgique – Région Wallonie
Deutschland
5.1.1 Content of Directive 2005/36/EU / Contenu de la Dircective 2005/36 /Translation necessary / Inhalt der Richtlinie EU 2005/36
5.1.2
a)
Krankenpfleger(-in)
a)
Verpleegassistent(e)
a)
Bachelier en soins
Gesundheits- und
Professional b)
Krankenpfleger(-in)
b)
Ziekenhuisverpleeger(infirmiers
Krankenpfleger
Name
Brevet
verploegster)
b)
Infirmier breveté
5.1.3
Diplom eines Graduierten Diploma gegradueerde
Diplôme de bachelier Zeugnis über die
Krankenpflegers / einer
verpleger/verpleegster
en soins infirmier
staatliche Prüfung
Proof of
graduierten
Diploma in de
Brevet
in der
Training
Krankenpflegerin
ziekenhuisverpleegkunde
d’infirmier(ère)
Krankenpflege
Brevet eines
Brevet van
hospitalier (-ère)
Krankenpflegers / einer
verpleegsassistent(e)
Brevet d‘hospitalier (Krankenpflegerin
ère) Brevet d’aideBrevet einer
infirmier (-ière)
Pflegeassistentin
Nederland
Verpleegkundige
-
-
-
-
-
5.1.4
The training
certificate
issuing
authority
-
Die anerkannten
Ausbildungsanstalten
Der zuständige
Prüfungsausschuss der
Deutschsprachigen
Gemeinschaft
-
De erkennende
opleidingsinstituten
De bevoegte
Examencommissie van de
Vlaamse Gemeenschap
-
-
Les établissements
d’enseignement
reconnus
Le Jury compétent
d’enseignement de la
Communauté
française
Staatlicher
Prüfungsausschuss
Diploma´s
verpleeger A,
verpleegster A,
verpleegkundige
A
Diploma
verpleegkundige
MBOV
(Middelbare
Beroepspleiding
Verpleegkundige
Diploma
verpleegkundige
HBOV (Hogere
Beroepspleiding
Verpleegkundige
Diploma
beroepsonderwij
s
verpleegkundige
–
Kwalificatienniv
eau 4
Diploma hogere
Beroepsopleidin
g
verpleegkundige
Kwalificatienniv
eau 5
AUTOMATISIERTE ANERKENNUNG
Zuständigkeit
Antragsunterlagen
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 24
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und
Pharmazie
Postfach 800365
40408 Düsseldorf
Formular:
http://www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/landespruefu
ngsamt/pdf/AntragBerufsanerkennung2012.pdf
Dem Antrag füge ich folgende Unterlagen bei:
Nachweise über die Berufsqualifikation mit deutschen Übersetzungen
Abschlusszeugnis der allgemeinen Schulbildung mit deutscher Übersetzung
Nachweise über die Berufstätigkeit im Ausland mit deutschen Übersetzungen
Unterlagen über frühere Berufsanerkennungsverfahren
Nachweis über die Staatsangehörigkeit (Personalausweis / Reisepass)
Tabellarischer Lebenslauf
Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
Heiratsurkunde
Praktikumszeugnisse von Tätigkeiten im erlernten Beruf in Deutschland
NICHT AUTOMATISCHE ANERKENNUNGEN
Beruf
Behörde
Gesetz
Fachweiterbildungen Intensiv- Bezirksregierung
/Anästhesie-/, OP-Assistenz
Düsseldorf
Dezernat 24
Landesprüfungsamt
Gesundheits- und
für Medizin,
Kinderkrankenpflege
Psychotherapie und
Pharmazie
Gesundheits- und
Krankenpflegeassistenz
§ 16 AnerkennungsG
NRW
Altenpflegefachkraft
§ 2 AltPflG-Bund,
§ 1 AltPflG-NRW
Altenpflegehelfer
Bezirksregierung
(Köln)
§ 2 KrPflG
§ 1, 6 AltPflG-NRW
EINZELFALLPRÜFUNG
(NICHT AUTOMATISCHE ANERKENNUNGEN)
Kriterien für die (fehlende) Gleichwertigkeit
1. Die im Ausland erworbene Ausbildung war mindestens 1 Jahr
kürzer als die deutsche Ausbildung
2. in der Ausbildung fehlen Fächer, die für die Ausübung des
Berufs in Deutschland wesentlich sind
3. Der in Deutschland erstrebte Beruf enthält reglementierte
Tätigkeiten, die im Herkunftsstaat nicht Bestandteil der
Ausbildung oder des Berufes sind
und:
die Defizite werden nicht durch Berufserfahrung kompensiert.
Konsequenzen bei fehlender Gleichwertigkeit:
1. Eignungsprüfung (=Defizitprüfung), Kenntnisstandprüfung oder
2. Anpassungslehrgang
2. FALLGRUPPE:
ÄRZTE UND PFLEGEKRÄFTE
AUS DRITTSTAATEN
EINSCHLIEßLICH
RUMÄNIEN, BULGARIEN, KROATIEN
4 Pflegekräfte aus Drittstaaten, Folie 33 von 55
FACHKRÄFTEMANGEL - MEDIZIN
Quelle: DIP 2012 – Ausgangsanalyse gendermed
FACHKRÄFTEMANGEL - MEDIZIN
AMBULANTE
MEDIZINISCHE
VERSORGUNG
Auf 100.000 Einwohner
kommen …. Ärzte
•
•
•
•
•
•
Aachen Stadt: 243
Aachen Kreis: 138
Heinsberg: 135
Düren: 137
Euskirchen: 134
Köln: 243
FACHKRÄFTEMANGEL - GENDERASPEKT
FACHKRÄFTEMANGEL - GENDERASPEKT
AUSLÄNDISCHE ÄRZTE IN DER MEDIZIN
24.595
25.000
21.650
19.841
20.000
18.105
16.080
14.173
15.000
14.781
15.062
2004
2005
16.881
13.180
11.084
11.413
1997
1999
12.170
10.000
5.000
2001
2002
2003
Quelle: Statistik der BÄK
2006
2007
2008
2009
2010
2011
RAHMENBEDINGUNGEN FÜR „DRITTSTAATSANGEHÖRIGE“
Erforderlich
1. Visum für die Einreise
Familie, Freunde,
Gesellschaft
2. Titel für den Aufenthalt
3. Beschäftigungserlaubnis
Kulturelle
Identität
wahren
Aufenthaltsrecht
Berufserlaubnis
Berufsrechtliche Anerkennung
Wohnen
1. Automatisch bei Nachweis aus der EU
Bildung
2. Einzelfallprüfung bei Nachweis außerhalb EU
Arbeitsplatz
3. Einzelfallprüfung bei Fachweiterbildung
4. Einzelfallprüfung bei Kinderkrankenpflege
5. Einzelfallprüfung bei Altenpflege
6. Einzelfallprüfung bei Assistenzberufen
AUFENTHALTSRECHT:
PERSONENGRUPPEN
UND AUFENTHALTSZWECKE
4 Pflegekräfte aus Drittstaaten, Folie 41 von 55
AUFENTHALTSRECHT – STAATSANGEHÖRIGKEIT
Staatsangehörige der
EU sowie Norwegen,
Schweiz, Island,
Liechtenstein
Türkei
Israel, Kanada, USA
u.a.
Staatsangehörige aus
Bulgarien, Rumänien,
Kroatien
Drittstaatsangehörige
Kein Visum für die Einreise
Kein Aufenthaltstitel
keine Genehmigung zur
Beschäftigung
Visum für die Einreise
Deutschkenntnisse vor
der Einreise
Aufenthaltstitel notwendig
Grundsatz:
Vorrangprüfung:
Beschäftigung von EUBürgern möglich?
AUFENTHALTSZWECKE
Kurz- oder „Besuchsaufenthalte“
(Besuchsvisum)
Familiäre Gründe
Humanitäre Gründe
Ausbildung
Erwerbstätigkeit
AUFENTHALTSTITEL
ZUR ERWERBSTÄTIGKEIT
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Blue Card EU (Ärzte)
Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer
Beschäftigung (Pflegekräfte)
Studium
Betriebliche Weiterbildung
(Facharztausbildung)
Schengen-Visum
Forscher, Selbständige
„BLUE CARD“
Voraussetzungen:
1. Deutscher oder anerkannter ausländischer Hochschulabschluss
oder 5-jährige Berufserfahrung mit einer vergleichbaren Qualifikation
2. Zustimmungsfreie Beschäftigung oder Zustimmung der
Bundesagentur für Arbeit
3. Arbeitsplatzangebot mit der Qualifikation entsprechende
Beschäftigung und Bezahlung.
Folgen:
a.
Die Blue Card wird für max. 4 Jahre oder entsprechend
Vertragsbefristung + 3 Monate erteilt
b.
Verfestigungsmöglichkeiten bereits nach 21 Monaten
c.
Arbeitsmarktzugang für Familienangehörige, § 29 Abs. 5 Nr. 2
AufenthG
„BLUE CARD“ - KONKRET FÜR ÄRZTE
Voraussetzungen:
1. Deutscher oder anerkannter ausländischer
Hochschulabschluss oder 5-jährige
Berufserfahrung mit einer vergleichbaren
Qualifikation
2. Arzt ist Mangelberuf gem. § 2 Abs. 2 BeschV 2013
> Ausreichend ist ein Jahresgehalt von 36.192 €
brutto p.a.
3. Zustimmungserfordernis (ZAV prüft gleiche
Arbeitsbedingungen wie für Inländer), aber > keine
Vorrangprüfung.
„BLUE CARD“ FÜR ÄRZTE
– ANTRAGSTELLUNG VOM AUSLAND AUS
1. Antragstellung bei der Deutschen
Botschaft des Herkunftslandes
2. Bundesverwaltungsamt Bonn prüft
Antragstellerdaten
3. (Vorab-)Zustimmung der örtlichen
Ausländerbehörde
4. Zustimmung der Bundesagentur für
Arbeit (Zentrale Auslands- und
Fachvermittlung, ZAV): Prüfung des
Mindestgehalts, keine Vorrangprüfung.
5. Erteilung oder Zusage der Approbation:
Prüfung der Gleichwertigkeit
Auswärtige
Botschaft
ZAB
Zentralstelle für die
Anerkennung
ausländischer
Bildungsabschlüsse
Bundesverwaltungs
amt Bonn
Kuddelmuddel?
Bezirksregierung
prüft
Approbation
Örtliches
Ausländeramt
Zentrale
Auslands- und
Fachvermittlung
AUFENTHALTSERLAUBNIS
FÜR PFLEGEKRÄFTE
Voraussetzungen:
1.
Mindestens 2-jährige Ausbildung führt zu qualifiziertem Abschluss;
nicht: Altenpflegehilfe
nicht: Krankenpflegeassistenz
Arbeitsplatzangebot mit der Qualifikation entsprechender
Beschäftigung und Bezahlung
3.
Gleichwertigkeit der Berufsausbildung führt zu Berufserlaubnis
4.
Vermittlung über die ZAV (derzeit) notwendig.
Folgen:
a.
Die Aufenthaltserlaubnis wird i.d.R. für 2 Jahre befristet und auf
das konkrete Beschäftigungsverhältnis beschränkt.
b.
Verfestigungsmöglichkeit: Niederlassungserlaubnis: i.d.R. nach 5
Jahren
c.
Eingeschränkter Familiennachzug mit beschränkter
Beschäftigungsmöglichkeit: § 29 AufenthG
2.
AUFENTHALTSERLAUBNIS
FÜR PFLEGEKRÄFTE
1. Antragstellung bei der Deutschen Botschaft des
Herkunftslandes
2. Bundesverwaltungsamt Bonn prüft Antragstellerdaten
3. (Vorab-)Zustimmung der örtlichen Ausländerbehörde
4. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (Zentrale
Auslands- und Fachvermittlung, ZAV), wenn:
a. Gleichwertige Berufsqualifikation
(Anerkennungsverfahren der zuständigen Stelle)
b. Vermittlungsabsprache zwischen Arbeitsagentur
und Herkunftsland(wie bisher)
c. Keine Vorrangprüfung
Auswärtige
Botschaft
Bezirksregierung prüft
Berufserlaubnis
Bundesverwaltungsamt
Bonn
Kuddelmuddel?
Zentrale Auslandsund
Fachvermittlung
Örtliches
Ausländeramt
PROBLEME
DER ARBEITSMIGRATION UND
BERUFSANERKENNUNG IN DER EMR
5 Probleme, Folie 52 von 55
PROBLEM 1: DIE SPRACHE
„Für die Erteilung einer Blauen Karte EU sind keine deutschen
Sprachkenntnisse nachzuweisen.“
1.
2.
3.
„Die Antragsteller müssen sich spontan und weitgehend
fließend insbesondere mit Patientinnen und Patienten
angemessen verständigen können sowie komplexe Texte und
Fachdiskussionen zu medizinischen Themen verstehen und
wiedergeben können“
Allgemeines Sprachniveau: Stufe B2 des Europäischen
Referenzrahmens
Fachsprachentest
a.
Text: 500 Wörter nach 20 Minuten Vorbereitung
widergeben
b.
20-minütiges Patientengespräch
PROBLEM 2:
DIE KOMPLEXITÄT
DER VORSCHRIFTEN UND VERFAHREN
1.
2.
3.
4.
Zuständigkeiten
Intransparenz
Inkompetenz
Dauer
PROBLEM 3:
MUT UND WILLE IN DER EUREGIO
1.
2.
Ist Migration in der EUREGIO Maas Rhein
wirklich erwünscht?
Ist ausreichend Mut und Wille vorhanden
3.
die sprachlichen Unterschiede zu überwinden?
die unterschiedlichen Systeme und
Ausbildungsgänge der Euregio Maas Rhein
kennenzulernen?
die Defizite zu benennen und festzustellen?
Schließlich: „Tear down this wall?“
Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!
Stock, Berufsanerkennung
© 2013 Christof Stock
Finito, Folie 56 von 55
ANKÜNDIGUNG
QUELLENANGABEN
Blum et al. (2011): Krankenhaus Barometer. Umfrage 2011, Düsseldorf
EMR 2020: Eine Zukunftsstrategie für die Euregio Maas-Rhein (2013)
Isfort, Michael (2012): Landesberichterstattung Gesundheitsberufe NRW.
Pflegepersonalmonitoring NRW, Vortrag am 07.03.2012 in Münster
Pohl, Carsten (2011): Der zukünftige Bedarf an Pflegearbeitskräften in
Nordrhein-Westfalen: Modellrechnungen auf Kreisebene bis zum Jahr
2030, Nürnberg
Ponds / van Woerkens / Marlet (2013) : Chancenaltlas für Süd-Limburg,
Tongeren, Lüttich und Aachen
Rahne, Friderike / Oberhäuser, Thomas (2013): Arbeitsrecht / Ausländerund Asylrecht / Verwaltungsrecht. Sicherung der Zukunft durch
Arbeitsmigration – anwaltliche Aufgabe der nächsten Dekaden, Vortrag
auf dem 64. Deutschen Anwaltstag am 06.-08.06.2013 in Düsseldorf
KONTAKTDATEN
Prof. Dr. Christof Stock
Delheid Soiron Hammer
Rechtsanwälte
Friedrichstrasse 17-19
52072 Aachen
Tel. 0241/946680
Fax 0241/9466899
[email protected]