Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid Aufstellung und öffentliche
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Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid Aufstellung und öffentliche
Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid Aufstellung und öffentliche Auslegung des Erlasses einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB im Bereich Wigginghausen Der Ausschuss für Stadtplanung und Umwelt der Stadt Lüdenscheid hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.06.2015 die Aufstellung sowie die öffentliche Auslegung zum Erlass einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Wigginghausen wie folgt beschlossen: I. Gemäß § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist, soll eine Außenbereichssatzung im Bereich Wigginghausen aufgestellt werden. II. Von einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des Ratsbeschlusses vom 28.04.1980 (Bürgeranhörung) nach § 3 Abs. 1 BauGB kann abgesehen werden, da diese für das Aufstellungsverfahren einer Außenbereichssatzung nicht notwendig ist. III. Der anliegende Entwurf der Außenbereichssatzung ist mit der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Außenbereichssatzung berührt wird, sind von der Auslegung zu benachrichtigen und parallel zur beteiligen. Der geplante Geltungsbereich der Satzung ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen: Die Lebenshilfe Lüdenscheid e. V. plant eine Modernisierung der vorhandenen Wohnstätte, damit die Wohneinrichtung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, die die Wohnbedürfnisse eines Menschen mit einer geistigen Behinderung heutzutage erfordern. Es ist keine Kapazitätserhöhung vorgesehen, die Anzahl der Bewohner (25 Personen) und des damit verbundenen Pflegepersonals ändern sich nicht. Bauplanungsrechtlich ist das Vorhabengrundstück dem Außenbereich zuzuordnen, so dass Modernisierungsmaßnahmen/Bauvorhaben nur genehmigungsfähig sind, wenn sie den Regelungen des § 35 Abs. 2 BauGB (sonstiges Vorhaben) entsprechen und wenn öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt werden. Durch den Erlass einer Außenbereichssatzung kann bestimmt werden, dass zwei der in § 35 Abs. 3 aufgelisteten öffentlichen Belange einem zu Wohnbauzwecken dienendem Vorhaben nicht entgegengehalten werden können. Im Bereich einer Außenbereichssatzung kann Wohnbauzwecken dienenden Vorhaben nicht entgegengehalten werden, dass sie einer Dar- stellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder für Wald widersprechen oder die Entstehung und Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Da die Voraussetzungen für den Erlass einer Außenbereichssatzung vorliegen, möchte die Stadt Lüdenscheid den Fortbestand der Wohneinrichtung Wigginghausen mit der Aufstellung einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB unterstützen. Die Außenbereichssatzung bedarf keiner Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, keines Umweltberichtes im Sinne des § 2a BauGB, keiner zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB und keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Gemäß § 35 Abs. 6 BauGB ist der Öffentlichkeit im Vorfeld des Satzungserlasses Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In Anwendung der betreffenden Bestimmungen des § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB erfolgt dies im Rahmen eines öffentlichen Auslegungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB. Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Wigginghausen“ (bestehend aus der Planzeichnung, dem Satzungstext und der Begründung) hängt in der Zeit vom 16.07.2015 bis einschließlich 21.08.2015 täglich während folgender Zeiten Montag bis Donnerstag 8.00 16.00 Uhr, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr im Rathaus der Stadt Lüdenscheid, Fachdienst Stadtplanung und Verkehr, Rathausplatz 2, in den Glasvitrinen zwischen den Räumen 534 und 537, öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Satzungsentwurf schriftlich eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden. Auf Verlangen kann über die Planung Auskunft erteilt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der vorstehende Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss zum Erlass einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB im Bereich Wigginghausen wird hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Umweltprüfung gem. § 13 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht erforderlich ist. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß des § 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung NordrheinWestfalen und des § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches. Bekanntmachungsanordnung Gem. § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieses Beschlusses nach Ablauf eines Jahres seit seiner Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) b) c) d) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, diese Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat den Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Umwelt vorher beanstandet oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Lüdenscheid, 02.07.2015 Der Bürgermeister Dieter Dzewas Diese öffentliche Bekanntmachung kann auch unter www.luedenscheid.de in der Rubrik „Aktuelles/Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Dieser Entwurf zum Erlass einer Außenbereichssatzung mit Begründung kann auch unter www.luedenscheid.de in der Rubrik „Rathaus + Bürger / Planen und Bauen / Bauleitpläne der Stadt Lüdenscheid / Offenliegende Bebauungsplanentwürfe“ vom 16.07.2015 bis einschließlich 21.08.2015 eingesehen werden.