Alles zum Kongress

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Alles zum Kongress
INTERNATIONALE TRANSPORTARBEITER-FÖDERATION
INTERNATIONALE TRANSPORTARBEITER-FÖDERATION
Alles zum
Kongress
INTERNATIONALE TRANSPORTARBEITER-FÖDERATION
INTERNATIONALE TRANSPORTARBEITER-FÖDERATION
www.itfglobal.org
In dieser Broschüre sind praktische Informationen rund um den
42. ITF-Kongress zu finden, die euch während der Veranstaltung
als Wegweiser dienen können.
Inhalt
TEIL 1: Kongressprogramm auf einen Blick
2
Vorläufige Tagesordnung
2
Zeitplan
3
TEIL 2: Kongressablauf
4
Leitlinien für die Vorlage von Entschließungsanträgen (Entwurf)
7
TEIL 3: Informationen zur Teilnahme
9
Einreiseformalitäten – Pass- und Visabestimmungen
9
Zuschüsse zu den Teilnahmekosten der Kongressdelegierten
11
Anzahl der Delegierten
12
TEIL 4: “Viva Mexico!” – Näheres zum Gastgeberland
13
Von der ITF empfohlene Hotels
19
ITF-Kongresse 1898 – 2010
22
TEIL 1:
Kongressprogramm auf
einen Blick
2
Vorläufige Tagesordnung
1. Feierliche Eröffnung
2. Ansprachen der Ehrengäste und der Vertreter/innen der gastgebenden
Organisationen
3. Ansprache des Präsidenten
4. Wahl der Stimmenzähler/innen und Wahlprüfer/innen
5. Genehmigung der Geschäftsordnung für den Kongress
6. Wahl des
a) Mandatsprüfungsausschusses
b) Entschließungsausschusses
7. Tätigkeitsbericht 2006-2009/Global organisieren
8. Starke Gewerkschaften – Nachhaltiger Verkehr
9. Entschließungsanträge und Änderungsanträge zu den ITF-Satzungen
10. Finanzberichte und Berichte der Rechnungsprüfer (2006-2009)
11. Mitgliedsbeiträge
12. Wahl der leitenden Gremien, der Revisor/innen, der Generalsekretärin/
des Generalsekretärs, der Präsidentin/des Präsidenten und der Vizepräsident/innen
13. Sitz des Sekretariats
14. Berichte von der Frauenkonferenz und den Sektionskonferenzen
Zeitplan
Datum
Uhrzeit
Sitzung/Veranstaltung
Dienstag,
3. August
08.30-10.30 Uhr
09.00-17.00 Uhr
11.00-19.00 Uhr
Anmeldung (Vorstand & Jugendkonferenz)
Vorstand
Konferenz für junge Verkehrsbeschäftigte
Mittwoch,
4. August
08.00-09.30 Uhr Anmeldung (Klimawandelkonferenz)
09.30-17.00 Uhr Konferenz “Klimawandel und Verkehr”
15.00-19.00 Uhr Anmeldung der Kongressdelegierten
Donnerstag,
5. August
08.00-10.00 Uhr
10.00-17.30 Uhr
12.30-13.00 Uhr
12.30-13.00 Uhr
13.00-15.00 Uhr
17.00-18.00 Uhr
19.30-23.59 Uhr
Freitag,
6. August
09.00-17.00 Uhr Sektionskonferenz Straßentransport
09.00-17.00 Uhr Sektionskonferenz Zivilluftfahrt
09.00-17.00 Uhr Sektionskonferenz der Seeleute
Samstag,
7. August
09.00-13.30 Uhr
09.30-17.30 Uhr
09.30-17.30 Uhr
14.30-18.00 Uhr
Sonntag,
8. August
09.30-17.30 Uhr Sitzung Öffentlicher Personennahverkehr
09.30-17.30 Uhr Gemeinsame Konferenz (Seeleute/Häfen)
09.30-12.30 Uhr Sektionskonferenz Fremdenverkehrsdienste
Montag,
9. August
09.30-17.30 Uhr Konferenz für Arbeitnehmerinnen in der
Dienstag,
10. August
09.00-17.00 Uhr Plenum
17.00-18.00 Uhr Wahlgruppen
18.00-19.00 Uhr Entschließungsausschuss
Mittwoch,
11. August
09.00-17.00 Uhr Plenum
17.00-18.00 Uhr Wahlgruppen
Donnerstag,
12. August
09.00-13.00 Uhr Plenum und Abschluss
11.30-12.30 Uhr konstituierende Sitzung des neu gewählten
TEIL 1:
Kongressprogramm auf
einen Blick
Anmeldung der Kongressdelegierten
Eröffnung und Plenum
Mandatsprüfungsausschuss
Entschließungsausschuss
Pressekonferenz
Entschließungsausschuss
Kongress-Eröffnungsparty
Sektionskonferenz Binnenschifffahrt
Sektionskonferenz Häfen
Sektionskonferenz Eisenbahn
Sektionskonferenz Fischereiwirtschaft
Verkehrswirtschaft
Vorstands
13.00-14.00 Uhr Pressekonferenz
3
TEIL 2:
Kongressablauf
Die Kongressmappe enthält eine Liste mit Dokumenten, die bei der Anmeldung ausgehändigt werden. Weitere Unterlagen werden während des Kongresses verteilt.
Welche Befugnisse hat der Kongress?
Der Kongress ist das oberste Entscheidungsgremium der ITF. Er wählt die Präsidentin/den Präsidenten, die Vizepräsident/innen, die Generalsekretärin/den Generalsekretär und den Vorstand, bestimmt den Sitz des ITF-Sekretariats und stellt
die politischen Weichen für die Tätigkeit der Föderation.
Wer nimmt am Kongress teil?
Delegierte beitragszahlender Mitgliedsgewerkschaften, die in Begleitung nicht
stimmberechtigter Berater/innen erscheinen dürfen; Beobachter/innen nicht angeschlossener Organisationen, einschließlich anderer Globaler Gewerkschaftsverbände und des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB); Ehrengäste; Mitarbeiter/innen des ITF-Sekretariats und der gastgebenden Gewerkschaften. An den
Plenarsitzungen können Pressevertreter/innen und die Öffentlichkeit teilnehmen,
die Sektionskonferenzen jedoch finden hinter verschlossenen Türen statt.
Anmeldung
Alle Teilnehmer/innen – Delegierte, Beobachter, Besucher und Gäste (einschließlich Begleitpersonen, die Zutritt zum Tagungsort erhalten oder an den Empfängen
teilnehmen möchten) – müssen sich vor dem Kongress beim ITF-Sekretariat anmelden.
Die Anmeldung findet am 3. August von 08.30 bis 10.30 Uhr, am 4. August von
08.00 bis 09.30 Uhr und von 15.00 bis 19.00 Uhr, sowie am 5. August von 08.00
bis 10.00 Uhr im Convention Centre statt. Falls ihr in letzter Minute für jemand anderen eingesprungen seid, müsst ihr dies angeben. Alle Teilnehmer/innen erhalten einen offiziellen Ausweis, den sie während der gesamten Dauer des Kongresses mit sich führen sollten.
Wie ist der Kongress organisiert?
Der Kongressverlauf wird von der Geschäftsordnung bestimmt, die zu Beginn des
Kongresses verabschiedet wird. An die Eröffnungssitzung schließen sich die Plenarsitzungen und die Sektionskonferenzen an, die jeweils eine/n Berichterstatter/in ernennen.
Warum gibt es eine Debatte über den Tätigkeitsbericht?
Im Rahmen dieser Debatte können sich die Delegierten zu den Aktivitäten der ITF
äußern. Bei der Beratung über das Schwerpunktthema "Starke Gewerkschaften –
Nachhaltiger Verkehr" geht es um die Fortsetzung des Arbeitsprogramms, das sich
auf den Auf- und Ausbau gewerkschaftlicher Mitgliedschaft und Stärke in einer
zunehmend globalisierten Wirtschaft konzentriert.
Wer führt den Vorsitz bei den Kongresssitzungen?
Den Vorsitz führen bei den Plenarsitzungen der ITF-Präsident und bei den Sektionskonferenzen und Ausschusssitzungen die jeweiligen gewählten Vorsitzenden.
Wer darf bei den Debatten mitreden?
Delegierte und Berater/innen (mit Genehmigung ihrer Delegationsleiter).
Was müssen die Redner/innen beachten?
Zunächst muss eine Redeantragskarte ausgefüllt werden; die Karten sind in der
Nähe des Podiums ausgelegt. Sie werden an den Präsidenten oder ein Mitglied
4
des ITF-Sekretariats weitergegeben. Der Name wird auf die Rednerliste gesetzt.
Wenn sie aufgerufen werden, begeben sich die Teilnehmer/innen an der Debatte
zum Rednerpult im vorderen Bereich des Saals, um von dort aus ihren Beitrag
vorzutragen.
Alle Redebeiträge werden simultan in andere Sprachen gedolmetscht. Sie müssen
deshalb in einer der offiziellen Kongresssprachen vorgetragen werden, falls nicht
mit dem Sekretariat im Voraus eine andere Sprache vereinbart wurde.
TEIL 2:
Kongressablauf
Wer sich an die folgenden einfachen Regeln hält, erleichtert den Dolmetscher/innen die Arbeit und sorgt gleichzeitig dafür, dass die Rede von allen gut verstanden wird:
• Langsam und mit genügend Pausen sprechen, sodass die Dolmetscher/innen
dem Redefluss folgen können.
• Jargon auf jeden Fall vermeiden. Organisationen usw. sollten stets mit ihrem
vollen Namen genannt werden. Oft werden in anderen Sprachen andere Abkürzungen verwendet.
• Falls die Rede vom Blatt verlesen wird, sollte man dem ITF-Sekretariat eine Kopie
davon überlassen, selbst wenn sie handschriftlich verfasst ist. Diese kann den
Dolmetscher/innen dann zur Verfügung gestellt werden.
• Bitte kurz fassen. Der Präsident hat das Recht, die Redezeit zu beschränken.
Angesichts der vollen Tagesordnung müssen Beiträge zu den Beratungen im
Plenum voraussichtlich auf fünf Minuten begrenzt werden. Wer dieses Zeitlimit
überschreitet, wird unterbrochen.
Mandatsprüfungsausschuss
Der Mandatsprüfungsausschuss stellt den Status und die Stimmrechte der Delegationen und Delegierten fest, indem er Einsicht in die ITF-Unterlagen nimmt und
die Stimmzahl der einzelnen Delegation überprüft. Die Zahl der Stimmen einer
Gewerkschaft hängt von der Höhe der für 2010 gezahlten Mitgliedsbeiträge ab.
Ihr solltet deshalb vor der Abreise nachprüfen, wie viele beitragszahlende Mitglieder eure Gewerkschaft bei der ITF anmeldet. Fragen dazu beantwortet das ITFSekretariat. Wenn eure Gewerkschaft die fälligen Mitgliedsbeiträge (vergl. Artikel
XVI, Abs. (4) der ITF-Satzungen) nicht gezahlt hat, darf sie keine Delegation zum
Kongress entsenden und ist auch nicht stimmberechtigt.
Wie läuft eine Abstimmung ab?
Über Entschließungsanträge, Änderungsanträge zu den ITF-Satzungen und Berichte wird in der Regel zunächst durch Hochhalten der Delegiertenkarten abgestimmt. Nur zugelassene Delegierte sind stimmberechtigt. Ergibt sich bei dieser
Abstimmung keine eindeutige Mehrheit, kann der Präsident eine Abstimmung
nach Mitgliedschaft durchführen lassen. Die Stimmenzahl richtet sich dabei nach
der Mitgliederstärke der teilnehmenden Organisation (gemäß Artikel IV, Absatz 9
der ITF-Satzungen).
Eine Abstimmung nach Mitgliedschaft muss ferner durchgeführt werden, wenn
dies von mindestens drei Ländern beantragt wird. Die Delegationsleiter bekommen
Stimmzettel für Abstimmungen nach Mitgliedschaft ausgehändigt, sobald der Bericht des Mandatsprüfungsausschusses in der Plenarsitzung am Donnerstag, den
5. August nachmittags verabschiedet wurde. Wenn es zu einer Abstimmung nach
Mitgliedschaft kommt, werdet ihr noch genauer über das Verfahren informiert.
5
TEIL 2:
Kongressablauf
Wie werden die Entschließungen verabschiedet?
Die angeschlossenen Gewerkschaften können bis vier Monate vor dem Kongress
Entschließungsanträge und bis vier Wochen vorher Änderungsanträge zu den Entschließungsanträgen einreichen. Entschließungsanträge, sowie Dringlichkeitsanträge, werden auf dem Kongress zur Diskussion gestellt. Nähere Einzelheiten zur
Vorlage von Entschließungsanträgen sind auf Seite 7 dieser Broschüre zu finden.
Zu Beginn des Kongresses wird ein Entschließungsausschuss gewählt. Er empfiehlt,
ob Anträge in der Plenarsitzung behandelt oder an eine oder mehrere Sektionskonferenzen weitergeleitet werden sollen. Der Entschließungsausschuss kann ferner Vorschläge für die Neufassung von Anträgen unterbreiten und empfiehlt gegebenenfalls die Zurückverweisung eines Antrags an den Vorstand zur neuerlichen
Prüfung. Dringlichkeitsanträge werden dem Geschäftsführenden Ausschuss vorgelegt, der als Geschäftsordnungsausschuss fungiert und sie nur dann zur Beratung
durch den Kongress zulässt, wenn sie sich auf wichtige Entwicklungen beziehen,
die erst nach Ablauf der Eingabefrist für reguläre Anträge aktuell geworden sind.
Wie wird die ITF-Führungsspitze gewählt?
Der Vorstand wird vom Kongress auf der Grundlage von Vorschlägen der verschiedenen Wahlgruppen gewählt. Präsident/in, Vizepräsident/innen und Generalsekretär/in werden auf Vorschlag des neugewählten Vorstands vom Kongress gewählt.
Wer kann an den Sektionskonferenzen teilnehmen?
An den Sektionskonferenzen können alle Delegierten und Berater/innen teilnehmen.
Bei Abstimmungen haben jedoch nur die Delegierten ein Stimmrecht, deren Gewerkschaft bei der jährlichen Erhebung Mitglieder in der entsprechenden Sektion angegeben hat. Kommt es während einer Sektionskonferenz zu einer Abstimmung nach
Mitgliedschaft, wird die Zahl der Stimmen nach der in der betreffenden Sektion
angemeldeten Mitgliederzahl berechnet.
Wie läuft die Konferenz für Arbeitnehmerinnen in der Verkehrswirtschaft ab?
Im Rahmen des Kongresses findet eine Konferenz für weibliche Verkehrsbeschäftigte statt, und auch wenn weiblichen Delegierten und Beraterinnen im Hinblick
auf Redebeiträge von der Leiterin der Konferenz (der Vorsitzenden des ITF-Frauenausschusses) ein Vorrecht eingeräumt wird, steht die Teilnahme an der Konferenz
allen Kongressdelegierten und Berater/innen offen. Kommt es zu einer Abstimmung nach Mitgliedschaft, wird die Zahl der Stimmen nach der in der betreffenden Gewerkschaft angemeldeten Mitgliederzahl berechnet.
Welches sind die Hauptaufgaben der Sektionskonferenzen und der Konferenz
für Arbeitnehmerinnen in der Verkehrswirtschaft?
• die Wahl der/des Vorsitzenden, der/des stellvertretenden Vorsitzenden der Sektion, des Sektionsausschusses, Frauenausschusses und anderer Ausschüsse.
• die Prüfung des Tätigkeitsberichts.
• die Beratung von Aspekten rund um "Global organisieren".
• die Prüfung der Vorlage zum Schwerpunktthema des Kongresses.
• die Genehmigung eines "Arbeitsprogramms der Sektion" für die nächsten vier
Jahre.
• die Erörterung von Anträgen, die der Entschließungsausschuss an die Sektionskonferenz weitergeleitet hat.
Darüber hinaus wird die Konferenz gegebenenfalls auf eigenen Wunsch weitere
Punkte behandeln. Jede Sektionskonferenz ernennt eine/n Berichterstatter/in
(eventuell die/den Sektionsvorsitzende/n), die/der den Konferenzbericht später
im Plenum des Kongresses einbringt.
6
1. Entschließungsanträge sind schriftlich unterbreitete Vorschläge an den ITFKongress, die gewerkschaftliche und politische Aspekte thematisieren. Sobald sie
vom Kongress verabschiedet werden, erhalten sie den Status von Entschließungen.
2. In Einklang mit den ITF-Satzungen, sollte die Tagesordnung eines jeden ordentlichen Kongresses den Punkt "Entschließungsanträge" enthalten.
3. Kongressentschließungen bestimmen und lenken die Tätigkeit der ITF in der Zeit
zwischen zwei Kongressen. Für die Überprüfung und Kontrolle der praktischen Umsetzung der in Entschließungen geforderten Arbeit ist der ITF-Vorstand zuständig.
Leitlinien für
die Vorlage von
Entschließungsanträgen
(Entwurf)
4. In den ITF-Satzungen ist Folgendes festgeschrieben:
“Anträge, die an einem ordentlichen Kongress behandelt werden sollen, müssen
der Generalsekretärin/dem Generalsekretär mindestens vier Monate vor Beginn
des Kongresses unterbreitet werden. Die angeschlossenen Organisationen sollen
von der endgültigen Tagesordnung eines ordentlichen Kongresses mindestens
zwei Monate vor dessen Beginn in Kenntnis gesetzt werden. Dringlichkeitsanträge
können einem ordentlichen Kongress unterbreitet werden, gelangen jedoch nur
zur Behandlung, wenn der Geschäftsordnungsausschuss ihre Dringlichkeit anerkennt und feststellt, dass sie nicht vor Ablauf der oben erwähnten Frist eingereicht
werden konnten.”
“Änderungsanträge zu Anträgen, die auf der Tagesordnung eines ordentlichen Kongresses stehen, sollen der Generalsekretärin/dem Generalsekretär mindestens vier
Wochen vor Beginn des Kongresses vorgelegt werden.”
Änderungsanträge zu den ITF-Satzungen werden auf dem Kongress genauso wie
Entschließungsanträge behandelt – der einzige Unterschied besteht darin, dass
über sie nach Mitgliedschaft abgestimmt wird. Für die Verabschiedung eines Änderungsantrags zu den ITF-Satzungen ist mindestens eine Zweidrittelmehrheit der
abgegebenen, gültigen Stimmen erforderlich.
Für den am 5. August 2010 beginnenden ITF-Kongress ist die Abgabefrist für Entschließungsanträge an den Kongress der 5. April, für Änderungsanträge zu Entschließungsanträgen der 8. Juli 2010.
6. Die Unterbreitung von Entschließungsanträgen an den Kongress bedeutet einen
hohen Arbeitsaufwand für das Sekretariat, einschließlich der Übersetzungsarbeit
innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums, um zu gewährleisten, dass die Anträge
deutlich, praktisch und leicht verständlich formuliert sind. Aus diesem Grunde
möchten wir die angeschlossenen Gewerkschaften ausdrücklich bitten, uns eventuelle Entschließungsanträge möglichst bald – und nicht kurz vor Ablauf der Abgabefrist – zu unterbreiten.
7. Der ITF-Vorstand hat die folgenden zusätzlichen Orientierungshilfen für die Vorlage von Entschließungsanträgen vereinbart:
Format und Sprache
8. Die angeschlossenen Gewerkschaften sind gebeten, bei der Vorlage von Entschließungsanträgen Folgendes zu beachten:
a) Kein Entschließungsantrag sollte mehr als zwei DIN-A4-Seiten umfassen.
b) Jeder Entschließungsantrag sollte sich nur auf ein Thema und eventuell eng damit zusammenhängende Themen beziehen. Für zwei unterschiedliche Themen sind
zwei getrennte Entschließungsanträge erforderlich.
7
Leitlinien für
die Vorlage von
Entschließungsanträgen
(Entwurf)
c) Jede Mitgliedsgewerkschaft sollte sich nach Möglichkeit auf maximal drei Entschließungsanträge beschränken.
d) Entschließungsanträge können dem Sekretariat in unterschiedlichen Sprachen
vorgelegt werden; als Grundlage für eine mögliche Auslegung des Wortlauts wird
allerdings die englische Fassung hergenommen.
e) Es erleichtert die Arbeit des Sekretariats, wenn Entschließungsanträge, wo
immer möglich, in einer der offiziellen ITF-Arbeitssprachen unterbreitet werden.
Inhalt
f ) Entschließungsanträge sollten generell wichtige Aspekte thematisieren, die in
Bezug zum Verkehrssektor stehen – im Gegensatz zu beispielsweise enger gefassten fachlichen Themen, die in anderen Foren, u. a. Sektionssitzungen, behandelt
werden können.
g) Mit Entschließungsanträgen wird die ITF oder ein Bereich der ITF (z. B. Sektion
oder Region) im Allgemeinen zu Aktionen oder Reaktionen aufgefordert (z. B. Kampagnen- und Lobbyarbeit, öffentliche Verurteilung von Missständen usw.).
h) Die in Entschließungsanträgen erbetenen Maßnahmen sollten umsetzbar bzw.
darin aufgeführte Zielsetzungen nach Möglichkeit innerhalb eines Zeitraums von
vier Jahren zu erreichen sein.
i) Entschließungsanträge, die nationale Arbeitskonflikte thematisieren, sollten nur
dann unterbreitet werden, wenn die Entwicklungen Konsequenzen für grundlegende gewerkschaftliche Strategien oder Arbeitnehmer/innenrechte haben.
Was geschieht nach der Vorlage eines Entschließungsantrag?
Entschließungsanträge, die der ITF bis 5. April 2010 vorliegen, werden an die vom
ITF-Vorstand eingerichtete Arbeitsgruppe für Entschließungsanträge verwiesen.
Die Arbeitsgruppe wird alle Anträge einer Prüfung unterziehen und entsprechende Empfehlungen an die Vorstandssitzung im April 2010 aussprechen.
Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, einen in sich schlüssigen Satz Entschließungsanträge zur Behandlung auf dem 42. ITF-Kongress zusammenzustellen. Falls der
Wortlaut eines Antrags überarbeitet werden sollte, werden die Autoren davon in
Kenntnis gesetzt. Dabei kann es sich z. B. um Folgendes handeln: redaktionelle Änderungen, Klärung von Verständnisfragen in Rücksprache mit den Antragstellern,
Verschmelzung von von verschiedenen Gewerkschaften zum gleichen Thema unterbreiteten Entschließungsanträgen. Der Bericht der Arbeitsgruppe, der eventuell Vorschläge im Hinblick auf die Überarbeitung des Wortlauts von Entschließungsanträgen beinhalten könnte, sollte vom Vorstand auf seiner Sitzung im April 2010 diskutiert und darauf folgend an alle ITF-Mitgliedsorganisationen ausgesandt werden.
Allen angeschlossenen Gewerkschaften sollten die Entschließungsanträge zur Information in ihrer Originalfassung zugehen (ca. Anfang Mai 2010), allerdings mit
der Bitte, die von der Arbeitsgruppe überarbeitete Fassung von Entschließungsanträgen als Grundlage für Änderungsanträge herzunehmen. Darauf folgend wird
ein zusätzliches Papier, in dem alle bis zum 8. Juli 2010 unterbreiteten Änderungsanträge zusammengefasst sind, zur Vorlage auf dem Kongress erarbeitet.
Der Entschließungsausschuss wird, wie üblich, im Rahmen der Eröffnungssitzung
des Kongresses gewählt (die Mitgliedschaft steht nur akkreditierten Delegierten
offen); er wird sich bei seiner Tätigkeit auf den Bericht der Arbeitsgruppe sowie
die Vorlage mit den Änderungsanträgen stützen.
Im Rahmen der Plenarsitzung unterbreitet der Entschließungsausschuss dann seine Empfehlungen an den Kongress.
8
Einreiseformalitäten – Pass- und Visabestimmungen
Die unten aufgeführten Informationen entsprechen dem neuesten Kenntnisstand
der ITF; wir würden den Gewerkschaften jedoch nahe legen, sich vor Beginn ihrer
Reisevorbereitungen noch einmal bei der Vertretung Mexikos in ihrem eigenen Land
zu erkundigen.
TEIL 3:
Informationen
zur Teilnahme
Alle Teilnehmer/innen sollten darauf achten, dass ihr Reisepass nach dem Termin
ihrer Abreise aus Mexiko noch mindestens sechs Monate lang gültig ist.
Wir weisen darauf hin, dass Zoll- und Einreiseformalitäten bei der ersten Einreise
nach Mexiko zu erledigen sind. Die ITF wird vom 1. bis 5. August am Flughafen
Mexico City mit einem Info-Stand vertreten sein, um euch gegebenenfalls bei Gepäckverspätung oder der Organisierung des Transfers zum Hotel behilflich zu sein.
Für den Transfer könnt ihr entweder im Voraus per Kreditkarte über ein Onlineformular, oder direkt nach eurer Ankunft in Mexico City beim von der ITF für den
Transfer beauftragten Unternehmen IVI bezahlen.
Für Urlaubs- und Geschäftsreisen benötigen Staatsbürger/innen der folgenden
Länder kein Einreisevisum, es sei denn, der betreffenden Person wurde ausdrücklich mitgeteilt, dass eine Visabefreiung für sie nicht gilt:
Andorra
Argentinien
Aruba (*)
Australien
Bahamas
Barbados
Belgien
Bulgarien
Chile
Costa Rica
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Hongkong (**)
Irland
Island
Israel
Italien
Japan
Kanada
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Macau (**)
Malta
Monaco
Neuseeland
Niederlande
Norwegen
Österreich
Panama
Paraguay
Polen
Portugal
Rumänien
San Marino
Schweden
Schweiz
Singapur
Slowakei
Slowenien
Spanien
Südkorea
Tschechische Republik
Ungarn
Uruguay
USA
Venezuela (***)
Zypern
(*) Niederländisches Gebiet
(**) Sonderverwaltungszone
(***) für maximal 30 Tage
9
TEIL 3:
Informationen
zur Teilnahme
10
Staatsbürger/innen aus folgenden Ländern benötigen ein Visum für die Einreise
nach Mexiko.
Anmerkung: Wir empfehlen euch, eure Visaanträge so bald wie möglich zu stellen,
damit ausreichend Zeit für deren Bearbeitung zur Verfügung steht. Falls es keine
Vertretung Mexikos in eurem Land gibt, richtet eure Visaanträge bitte an das mexikanische Konsulat in dem in Klammern stehenden Land.
Ägypten
Äquatorialguinea
Äthiopien
Afghanistan (Iran)
Albanien (Italien)
Algerien
Angola
Antigua & Barbuda (St. Lucia)
Armenien (Russland)
Aserbaidschan (Türkei)
Bahrain (Saudi-Arabien)
Bangladesch (Indien)
Belize
Benin
Bhutan
Bolivien
Bosnien & Herzegowina (Serbien)
Botswana (Südafrika)
Brasilien
Brunei Darussalam (Singapur)
Bulgarien (Ungarn)
Burkina Faso
Burma (Singapur)
Burundi (Kenia)
China
Demokratische Republik Kongo
Dominica (St. Lucia)
Dominikanische Republik
Dschibuti (Äthiopien)
Ecuador
Elfenbeinküste (Marokko)
El Salvador
Eritrea (Kenia)
Fidschi (Australien)
Gabun (Marokko)
Gambia
Georgien (Türkei)
Ghana
Grenada (St. Lucia)
Guatemala
Guinea (Nigeria)
Guinea-Bissau
Guyana
Haiti
Honduras
Indien
Indonesien
Irak
Iran
Jamaika
Jemen (Saudi-Arabien)
Jordanien (Ägypten)
Kambodscha (Thailand)
Kamerun (Nigeria)
Kap Verde (Angola)
Kasachstan (Türkei)
Katar (Libanon)
Kenia
Kirgisistan (Pakistan)
Kiribati
Kolumbien
Komoren
Kongo (Angola)
Kroatien (Ungarn)
Kuba
Kuwait (Saudi-Arabien)
Laos (Thailand)
Lesotho (Südafrika)
Libanon
Liberia (Nigeria)
Libyen (Algerien)
Madagaskar (Südafrika)
Malawi (Angola)
Malediven (Indien)
Mali (Marokko)
Malaysia
Marshallinseln (Philippinen)
Mauretanien (Algerien)
Mauritius (Südafrika)
Mazedonien (Serbien)
Mikronesien (Philippinen)
Moldawien (Griechenland)
Mongolei (Südkorea)
Namibia (Südafrika)
Nauru
Nepal (Indien)
Nicaragua
Niger
Nigeria
Oman (Saudi-Arabien)
Osttimor (Indonesien)
Pakistan
Palästina
Palau (Philippinen)
Papua-Neuguinea (Australien)
Peru
Philippinen
Ruanda (Kenia)
Russland
Salomoninseln
Sambia (Angola)
St. Kitts & Nevis (St. Lucia)
St. Lucia
St. Vincent & Grenadinen (St. Lucia)
São Tomé & Príncipe
Saudi-Arabien
Senegal (Marokko)
Serbien
Seychellen (Kenia)
Sierra Leone (Nigeria)
Simbabwe (Südafrika)
Somalia
Sri Lanka (Indien)
Sudan (Ägypten)
Südafrika
Suriname (Trinidad & Tobago)
Swasiland (Südafrika)
Syrien (Ägypten)
Tadschikistan (Pakistan)
Taiwan
Tansania (Kenia)
Thailand
Togo
Tonga
Trinidad & Tobago
Tschad
Tunesien (Algerien)
Türkei
Turkmenistan (Türkei)
Tuvalu
Uganda (Kenia)
Ukraine
Usbekistan (Pakistan)
Vanuatu
Vereinigte Arabische Emirate (Libanon)
Vietnam
Weißrussland (Russland)
Westsamoa
Zentralafrikanische Republik
TEIL 3:
Informationen
zur Teilnahme
Zuschüsse zu den Teilnahmekosten der Kongressdelegierten
Gemäß den ITF-Satzungen leistet die ITF keine Beiträge zu den Teilnahmekosten einer Kongressdelegation, es sei denn, der Vorstand beschließt in Sonderfällen abweichend. Der Kongress ist das wichtigste demokratische Gremium
der ITF und das einzige, bei dem für alle beitragszahlenden Mitglieder ein
Recht auf Teilnahme besteht. Viele der ITF angeschlossenen Mitglieder verfügen allerdings nicht über die erforderlichen Mittel, sodass die ITF traditionell
einen Teil des Kongressetats für die Unterstützung von Delegierten zurückstellt.
Laut Vorstandsbeschluss hängt die Bewilligung von Unterstützungsanträgen
von folgenden Kriterien ab:
1) Die betreffende Gewerkschaft darf mit der Zahlung ihrer Mitgliedsbeiträge nicht im Rückstand sein.
2) Die Gewerkschaften sollten möglichst einen Teil der anfallenden Kosten
selbst tragen.
3) Die Anträge von Gewerkschaften, die andernfalls überhaupt keine/n Delegierte/n entsenden könnten, werden vorrangig behandelt.
4) Wenn aus einem Land mehr als eine Gewerkschaft Unterstützung beantragt, sollten die Gewerkschaften dieses Landes zunächst die Möglichkeit
prüfen, ihre eigenen Ressourcen zusammenzulegen und einer/einem Delegierten die Vollmacht zur Vertretung aller beteiligten Organisationen zu
erteilen (siehe Artikel IV, Abs. (7) der ITF-Satzungen).
5) Wenn in diesem Fall 4) ein klares Bemühen zur Zusammenarbeit erkennbar
ist, sollten landesbezogene Zuschüsse gewährt werden.
6) 20 Prozent des Etats zur Unterstützung der Kongressteilnahme sollte für
weibliche Delegierte zurückgestellt werden.
7) Es kann einer Modifizierung der Kriterien 1) bis 4) zugestimmt werden,
wenn dies der Beteiligung von jungen Arbeitnehmer/innen, Frauen oder
Delegierten aus der gastgebenden Region, die andernfalls nicht am Kongress teilnehmen könnten, zugute kommt.
11
TEIL 3:
Informationen
zur Teilnahme
Angeschlossene Gewerkschaften, die finanzielle Unterstützung beantragen
möchten, sollten bis spätestens 4. Januar 2010 einen schriftlichen Antrag an
den Generalsekretär richten.
Anzahl der Kongressdelegierten
Die Zahl der Kongressdelegierten, auf die eine angeschlossene Organisation
Anspruch hat, stellt sich laut ITF-Satzungen wie folgt dar:
Beitragszahlende
Mitgliedschaft
bis zu 5.000
5.001 bis 10.000
10.001 bis 20.000
20.001 bis 30.000
30.001 bis 40.000
40.001 bis 50.000
50.001 bis 75.000
75.001 bis 100.000
100.001 bis 125.000
125.001 bis 150.000
150.001 bis 175.000
175.001 bis 200.000
Delegierte
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Beitragszahlende
Mitgliedschaft
Delegierte
200.001 bis 250.000
250.001 bis 300.000
300.001 bis 350.000
350.001 bis 400.000
400.001 bis 450.000
450.001 bis 500.000
500.001 bis 600.000
600.001 bis 700.000
700.001 bis 800.000
800.001 bis 900.000
900.001 und darüber
13
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Die angeschlossenen Gewerkschaften sind bemüht zu gewährleisten, dass die
Anzahl der weiblichen Delegierten mindestens ihrem proportionalen Anteil
an der Gesamtmitgliederzahl der Gewerkschaft entspricht. Dessen ungeachtet
sollte jeder Delegation, die aus mehr als drei Personen besteht, mindestens
ein weibliches Mitglied angehören.
Vorausgesetzt, dass die Generalsekretärin/der Generalsekretär davon, wenn
möglich mindestens vier Wochen vor Beginn des Kongresses, in Kenntnis gesetzt worden ist, kann eine angeschlossene Organisation die Delegation einer
anderen Organisation beauftragen, sie auf dem Kongress zu vertreten; keine
Delegation darf jedoch außer ihrer eigenen Organisation mehr als drei weitere Organisationen vertreten.
Eine angeschlossene Organisation kann ihrer Delegation eine angemessene
Anzahl von Berater/innen beigeben, vorausgesetzt, dass diese Berater/innen
Mitglieder der betreffenden Organisation sind oder ihr nahe stehen.
12
Mexiko wird oft als Gateway-Land betrachtet, was in der letzten Zeit auch in seiner
Kunst und Literatur sowie im Filmwesen häufig zum Ausdruck kommt. Dabei ist
Mexiko viel mehr als nur ein Grenzland. Mit seinen fast zwei Millionen Quadratkilometern und 109 Millionen Einwohner/innen hat es die elftgrößte Bevölkerungszahl unter allen Staaten der Erde. Als elftstärkste Wirtschaftsmacht hält es als einziges lateinamerikanische Land einen Sitz in der OECD.
Südlich von Mexiko liegen Guatemala und Belize, nördlich davon die USA und Kanada. In den vergangenen Jahren hatte das nordamerikanische Freihandelsabkommen (NAFTA) zwischen Mexiko und den beiden letzteren Ländern einen enormen
Einfluss auf die Wirtschaft, wenngleich das oft bestritten wird. Dieses Jahr wird
für die mexikanische Wirtschaft ein Rückgang um 7 Prozent erwartet. Damit gehört Mexiko zu den Ländern, die von der weltweiten Bankenkrise am härtesten getroffen wurden. Die Folgen für die Beschäftigten und ihre Familien sind eine große
Herausforderung für die Gewerkschaften.
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Verkehrswirtschaft
Mexikos geographische Lage und Landesnatur haben die Entwicklung der Verkehrswirtschaft zwangsläufig geprägt. Das vom Meer umgebene Land mit dem Pazifik
im Süden und Westen, dem Golf von Mexiko im Osten und der Karibik im Südosten verfügt über eine Schifffahrtsindustrie von eminenter Bedeutung. Von den insgesamt 76 Seehäfen schlagen vier der größten – Altamira und Veracruz im Golf
von Mexiko sowie Manzanillo und Lázaro Cárdenas am Pazifik – insgesamt 60 Prozent der gesamten mexikanischen Ladung um. Im Landesinneren wird Mexiko von
zwei großen Bergketten durchzogen, der Sierra Madre Oriental und der Sierra Madre Occidental. Daher ist der Straßenbau eine mühselige und teure Angelegenheit.
Für die meisten Autobahnen wird eine Mautgebühr erhoben.
Die Bahnen wurden 1997 privatisiert. Sie werden nach wie vor überwiegend für den
Güterverkehr genutzt. Den Inlandspersonenverkehr des Landes wickeln in erster
Linie regionale privatisierte Busunternehmen ab. Wer von einer Stadt zur anderen
reisen will, benutzt öffentliche Verkehrsmittel. Die Hauptstadt Mexico City hat ein
eigenes U-Bahn-Netz, eine Hochbahn und eine S-Bahn. Auch Guadalajara verfügt
über eine Pendlerbahn, während Monterrey eine U-Bahn und eine Hochbahn hat.
Der internationale Flughafen von Mexico City ist der größte in ganz Lateinamerika
und hat ein jährliches Aufkommen von 21 Millionen Passagieren. Insgesamt gibt
es mehr als 1.000 Flughäfen im Land, doch nur rund 200 verfügen über eine befestigte Start- bzw. Landebahn.
Neuere Geschichte
1821 erlangte Mexiko seine Unabhängigkeit von Spanien, aber wie in vielen anderen Ländern nach der Kolonialzeit blieb der Reichtum weiter in den Händen von
Ausländern, die das Verkehrssystem und viele der Fabriken und Minen besaßen.
Eine kleine indigene Elite besaß das meiste Land, während die Mehrheit der Bevölkerung in tiefer Armut lebte. Unter der Führung von General Porfirio Diaz wurde
die Kluft noch größer und als Francisco I. Madero die Arbeiter im ganzen Land gegen unfaire Löhne und Arbeitsbedingungen streiken ließ, musste der Diktator Wahlen abhalten. Weil Madero sehr viele Stimmen bekam, ließ ihn Diaz inhaftieren.
Dennoch waren die Folgen der von Madero eingeleiteten Mobilisierung im ganzen
Land zu spüren und riefen zwei der größten Volkshelden des Landes auf den Plan:
Pancho Villa im Norden und Emiliano Zapata im Süden. Sie führten Aufstände ge-
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gen die Armee an und erlangten die Kontrolle über ihre jeweiligen Regionen. Diaz
trat 1911 zurück und floh nach Frankreich. Madero übernahm die Kontrolle über
das Land, wurde aber von Zapata bekämpft, dem das Reformprogramm nicht weit
genug ging. Das Land versank im Bürgerkrieg, in dessen Verlauf viele große Haciendas und Ranchos zerstört wurden. 1917 wurde Venustiano Carranza Präsident. Die
Revolutionsführer erarbeiteten eine sehr gewerkschaftsfreundliche Verfassung mit
Landreformen als zentralem Punkt, die von Carranza angenommen wurde. Sie gilt
bis heute. Derzeit wird fast die Hälfte des mexikanischen Ackerlands von Genossenschaften bewirtschaftet, die im Zuge der Landneuverteilung während der Revolution entstanden.
Die Revolutionsära dauerte bis 1940. 1934 wurde Cárdenas gewählt. Er setzte das
Landumverteilungsprogramm um und verstaatlichte die mexikanische Ölindustrie.
Nach 1970 stiegen die Ölpreise und die Schuldenlast des Staates. In den 1980er
Jahren litt das Land unter der Inflation. Durch die rasant steigenden Preise für Gas,
Nahrungsmittel und Elektrizität wurde das Leben für die Arbeitnehmer/innen immer schwerer. 1985 ereignete sich ein schweres Erdbeben in Mexico City, bei dem
8.000 Menschen starben und Schäden in Milliardenhöhe entstanden. In etwa zur
selben Zeit begann das undokumentierte Abwandern von Beschäftigten in die Vereinigten Staaten – mit nachhaltigen Folgen für die mexikanische Wirtschaft.
Gewerkschaftsrechte
Der Kampf zwischen unternehmensgesteuerten ("gelben") und unabhängigen Gewerkschaften war in Mexiko besonders hart. Die der ITF angeschlossenen Gewerkschaften übernahmen jedoch die Führung bei der Erneuerung der mexikanischen
Gewerkschaftsbewegung.
Die entschlossenen Gewerkschaften setzten sich nirgendwo mit mehr Nachdruck
für Beschäftigtenrechte ein als in den sogenannten "Maquiladoras", in denen eine
Million Mexikaner/innen arbeiten. Diese NAFTA-gesteuerten Fabriken importieren
zollfreie Waren und Ausrüstung, fertigen Güter und exportieren sie wieder (der Begriff "Maquiladora" bezieht sich auf die Gepflogenheit von Müllern, eine "Maquila"
für das Mahlen von Getreide zu verlangen). Die meisten Maquiladoras stehen entlang der Grenze zu den USA, sind jedoch überwiegend in ausländischer Hand.
Trotzdem gingen noch 2006 45 Prozent der mexikanischen Exporte auf ihr Konto.
Die meisten Beschäftigten in den Maquiladoras sind Frauen.
Edo Fimmen
Edo Fimmen war von 1919 bis zu seinem Tod 1942 in Mexiko Generalsekretär der
ITF und eine der großen Persönlichkeiten in der Geschichte der ITF. Er hatte in
zweierlei Hinsicht großen Einfluss auf die internationale Gewerkschaftsbewegung
im Allgemeinen und die ITF im Besonderen. Als einer der Ersten erkannte er, dass
die zunehmend internationalisierte Wirtschaft auch international agierende Gewerkschaften erforderte; zudem hielt er die Gewerkschaften an, entschlossen und
kampfstark zu reagieren. Unter seiner Führung entwickelte sich die ITF von einer
europäischen zu einer weltweiten Organisation.
In den Jahren zwischen den Kriegen baute Fimmen regionale Organisationen auf
anderen Kontinenten auf. Damit reagierte er auf das Thema Kolonialismus und Unterentwicklung. In den 1930er Jahren stattete er zunächst Nordafrika und später
China und Japan einen Besuch ab, um ein ITF-Sekretariat im Fernen Osten einzu-
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richten. Im Zweiten Weltkrieg setzte er sich mit der ITF für antifaschistische Widerstandsbewegungen ein. Dazu gehörte z. B. die Einrichtung eines illegalen Widerstandsnetzes von Verkehrs- und vor allem Bahngewerkschaften im nationalsozialistischen Deutschland und die Unterstützung republikanischer Kräfte im spanischen Bürgerkrieg. 1938 aber brach Fimmen nach dem ITF-Kongress in Luxemburg
zusammen. Er erholte sich wieder so weit, dass er den Umzug der ITF von Amsterdam (Niederlande) nach London (Großbritannien) im Zweiten Weltkrieg organisieren konnte; ging jedoch schließlich für eine Genesungszeit nach Mexiko. Im Dezember 1942 starb er in Cuernavaca.
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Umweltschutz
Wie überall auf der Welt ist der Umweltschutz auch in Mexiko und speziell in der
für seine verschmutzte Luft berüchtigten Hauptstadt ein immer akuteres Thema.
Deshalb arbeitet die Alianza de Tranviarios de México (ATM), eine der ITF angeschlossene Gewerkschaft, an der Umsetzung eines radikalen neuen Programms
für den öffentlichen Verkehr, um den Kohlendioxidausstoß in Mexico City zu senken.
Der "Nullemissionskorridor" ist eine Idee von ATM-Generalsekretär Benito Bahena
Lomé, dem Bürgermeister Marcelo Ebrard und dem städtischen Verkehrsminister
Armando Quintero. Auf einer 35,6 km langen Hauptverkehrsader in Mexico City
sollen elektrische Oberleitungsbusse verkehren, die jeden Tag mehrere Tausend
Menschen befördern. Die Organisatoren argumentieren, dass dieses sichere, leise
und saubere Verkehrsmittel den Schadstoffgehalt in der Luft senkt und nicht nur
den Treibhauseffekt reduziert, sondern auch gut für die Gesundheit der Einwohner/innen und Beschäftigten in der Stadt ist.
Die Teilnehmer erhoffen sich vom "Korridor" eine Sogwirkung, die weitere umweltfreundliche Maßnahmen nach sich zieht, das Umweltbewusstsein fördert und anderen Ländern als Modell dient. "Der Nullemissionskorridor ist ein Schritt hin zu
einer grüneren, gesünderen und sichereren Stadt," erklärte Bahena Lomé. "Die
Gewerkschaften müssen die Einrichtung weiterer ökologischer Korridore fördern.
Wir müssen jetzt handeln – sonst setzen wir die Zukunft der nächsten Generation
aufs Spiel."
Praktische Informationen
• Stromnetz: 110 Volt, Wechselstrom 60 Hz. Stecker mit zwei flachen Stiften sind
Standard.
• Internationale Vorwahl: +52. Bei Anrufen ins Ausland von Mexiko aus wird die
00 gewählt, gefolgt von der jeweiligen Ländervorwahl (z. B. 001 für Nordamerika).
• Notrufnummern: 060 und 080.
• Zeitzone: Die Ortszeit ist die mittlere Greenwich-Zeit minus 6 Stunden (zwischen
dem ersten Sonntag im April und dem vorletzten Samstag im Oktober gilt die
Sommerzeit).
• Sprache: Spanisch ist Landessprache. In den Großstädten und Touristenzentren
wird oft Englisch gesprochen.
Klima
Das Klima in Mexiko ist von der Höhenlage abhängig. In den niedrig gelegenen
Küstenregionen herrscht tropisches, heißes Klima mit hoher Luftfeuchtigkeit vor.
Wesentlich milder ist es in Mexico City, welche auf einer Höhe von 2.300 Meter
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über dem Meer liegt. Mexico City hat angenehme Sommer und milde Winter; das
Jahresmittel beträgt 18°C. Die saisonalen Temperaturschwankungen sind gering,
wärmster Monat des Jahres aber ist der Mai, kältester der Januar. Mexico City hat
eine hohe jährliche Niederschlagsmenge. Am meisten regnet es im Sommer; nassester Monat ist der Juli, trockenster der Februar.
Banken
Die Banken sind in der Regel Montag bis Freitag von 09.00 bis 16.00 Uhr geöffnet.
Im Kongresszentrum gibt es einen Bankschalter und einen Geldautomaten.
Währung
Landeswährung ist der Peso (MXN), 1 Peso = 100 Centavos. Kreditkarten werden
fast überall angenommen, vor allem Visa, MasterCard und American Express. Auch
Reiseschecks werden in der Regel akzeptiert, können jedoch sonntags nicht eingelöst werden. In den meisten Städten gibt es Geldautomaten – mit ihnen lässt
sich am bequemsten Geld abheben. Aus Sicherheitsgründen sollte man sie jedoch
nur während der Geschäftszeiten nutzen. Fremdwährung kann in einer der vielen
Casas de Cambio (Wechselstuben) umgetauscht werden, die länger geöffnet sind
und einen schnelleren Service als die Banken haben.
Gesundheitsaspekte
Wer aus einem gelbfiebergefährdeten Gebiet nach Mexiko reist, braucht ein entsprechendes Gesundheitszeugnis. Für Besucher/innen gibt es in Mexiko keine
speziellen Impfvorschriften, doch sollten Touristen sich gut informieren, wenn sie
außerhalb der großen Fremdenverkehrszentren reisen. In manchen Gegenden ist
ein geringes Malariarisiko vorhanden, nicht aber an der Pazifk- oder Golfküste.
Die Zahl der Denguefiebererkrankungen im Sommer steigt. Es gibt strenge Verhaltensregeln hinsichtlich Essen und Wasser. Touristen sollten keine Speisen an Straßenimbiss-Ständen kaufen und nur in Flaschen abgefülltes Wasser trinken. Der
Hinweis "Agua No Potable" bedeutet "kein Trinkwasser". Eine Reisekrankenversicherung ist für die Dauer des Besuchs auf jeden Fall zu empfehlen.
Trinkgeld
In Restaurants und Cafés sollte etwa 10 bis 15 Prozent Trinkgeld gegeben werden,
falls Service noch nicht in der Rechnung inbegriffen ist.
Persönliche Sicherheit
Wie die Teilnehmer/innen vielleicht wissen, gibt es in Mexico City, wie in vielen
anderen Großstädten, Bezirke, in denen die persönliche Sicherheit nicht immer
gewährleistet werden kann. Wir raten euch daher, jederzeit aufmerksam und wachsam zu sein, sowie z. B. offizielle Taxidienste zu benutzen.
An-/Abreise
Mexicana Airlines (MX) fungiert als offizielle Fluggesellschaft für den 42. ITF-Kongress.
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Flüge sind über das Reisebüro Dovetail Foks in London, das im Auftrag der ITF tätig
ist, zu buchen. Bitte wendet euch dort an Jane Wilson, Tel.: (+4420) 7025 1515/
Fax: (+4420) 7025 1519/Email: [email protected]. Um in den Genuss des von
der ITF mit MX ausgehandelten Sonderflugtarifes zu gelangen, muss der Flug über
das offizielle Reisebüro der ITF gebucht werden. Wir würden euch außerdem nahe
legen, eure Flüge möglichst frühzeitig zu buchen, um eure Reisekosten möglichst
gering zu halten.
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Ausflüge/Exkursionen
Als örtlichen Veranstalter für Ausflüge und Exkursionen hat die ITF IVI engagiert,
mit dem sie auch Sonderpreise für die Kongressteilnehmer/innen ausgehandelt
hat. IVI bietet verschiedene Stadtrundfahrten und Reisen innerhalb Mexikos wie
auch in die Nachbarländer an. Ein Überblick über das Angebot ist über einen Link
auf der ITF-Kongresswebseite im Internet zu finden bzw. kann direkt bei IVI erfragt
werden.
Für die Dauer des Kongresses wird IVI mit einem Informationstisch im Hilton
Mexico City Reforma vertreten sein. Solltet ihr im Voraus eine Reise buchen
wollen, könnt ihr dies über den Link auf der ITF-Kongresswebseite tun bzw. euch
an Lilia Peñaloza unter der Tel.-Nr. (+5255) 5605 3003/Fax-Nr.: (+5255)
4566/Email: [email protected] und [email protected]
wenden.
Kinderbetreuung
Für die Dauer des Kongresses werden Kinderbetreuungsdienste zur Verfügung
stehen. Nähere Informationen gibt es zu einem späteren Zeitpunkt. Falls ihr Interesse an dem Kinderbetreuungsservice habt, bitte in der entsprechenden Spalte
auf dem Anmeldeformular für die Kongressdelegierten ankreuzen und die erbetenen Angaben über das Kind/die Kinder machen.
Flughafentransfer
Die ITF hat mit IVI ermäßigte Transfertarife ausgehandelt. Der Transfer nach der
Ankunft kann vorab über die Links auf der ITF-Kongresswebseite gebucht werden.
Es gibt aber auch einen Empfangstisch am Flughafen von Mexico City. Er wird in
der Nähe des Ausgangs der Zollkontrolle stehen. Der Transfer vom Flughafen zu
den von der ITF benannten Hotels kostet 32 US-Dollar.
Speisen und Getränke
Mittagessen, Snacks und Getränke werden im Kongresszentrums zum Verkauf angeboten. Das Angebot ist breit gefächert, und alle Speisen sind garantiert ohne
Schweinefleisch und Alkohol zubereitet. Auch wenn es in der Umgebung des Kongresszentrums einige Gastronomiebetriebe gibt, empfiehlt die ITF den Kongressteilnehmer/innen, das qualitativ gute und preislich durchaus angemessene Angebot im Kongresszentrum zu nutzen. Für Restaurants werden generell Reservierungen empfohlen.
Steuern
Auf die meisten Artikel wird eine Mehrwertsteuer erhoben (VAT oder IVA). Touristen, die über den Luft- oder Seeweg anreisen, können die 15-prozentige Steuer
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TEIL 4:
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Gastgeberland
für Waren mit einem Verkaufswert von mehr als 1.200 Pesos (umgerechnet rund
80 Euro) beim Verlassen des Landes zurückfordern. Eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer im grenzüberschreitenden Landverkehr ist nicht möglich.
Waren müssen mit Kredit- oder Scheckkarten erworben worden sein, die außerhalb
des Landes ausgestellt wurden. Zudem muss beim Kauf der Reisepass vorgelegt
und eine Quittung sowie ein MwSt-Rückerstattungsformular vom Händler verlangt
werden.
Wer Anrecht auf eine Mehrwertsteuerrückerstattung hat, bekommt die Hälfte des
Betrags sofort in Pesos bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Pesos (650 Euro) zurückbezahlt. Der Rest wird innerhalb von 40 Tagen auf die Kreditkarte gutgeschrieben.
Zollbestimmungen
Ausländische Besucher/innen dürfen zollfreie Produkte und Waren bis zu einem
Wert von 300 US-Dollar gebührenfrei ausführen. Nicht erlaubt ist die Ausfuhr frischer Nahrungsmittelprodukte und der Import von Lebensmitteln in Dosen. Die
Ausfuhr archäologischer Artefakte ist streng verboten.
Gegenseitiger Respekt
Die ITF hat es sich zum Ziel gesetzt, ein Arbeitsumfeld zu schaffen und zu erhalten,
dessen Grundlage Würde und gegenseitiger Respekt sind. Alle Organisationen
sollten jedoch unaufhörlich darüber wachen, dass alle Betroffenen stets in einer
für sie angenehmen und sicheren Atmosphäre arbeiten können. Dies gilt für Sitzungen, gesellige Anlässe und alle Veranstaltungen im Umfeld der ITF-Tätigkeit.
Die ITF hat im Interesse aller Teilnehmer/innen an ihren Sitzungen eine politische
Grundsatzerklärung zum gegenseitigen Respekt verabschiedet. Der Wortlaut dieser
Erklärung kann auf der ITF-Webseite im Internet unter der Adresse www.itfglobal.org/
about-us/respect.cfm heruntergeladen werden. Falls euch Verhaltensweisen auffallen, die im Widerspruch zu diesen politischen Grundsätzen stehen, solltet ihr
dies zunächst dem stellvertretenden Generalsekretär Stuart Howard zur Kenntnis
bringen.
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Bitte eure Zimmer nicht direkt bei einem der Hotels reservieren.
Die im Folgenden aufgeführten Hotels wurden von der ITF ausgewählt, wobei ein
besonderes Augenmerk auf den Komfort der Delegierten und die Nähe der Hotels
zum Tagungsort gerichtet wurde. Alle Hotels zeichnen sich durch ihre Servicequalität und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis aus.
Von der ITF
empfohlene
Hotels
Die Übernachtungspreise sind in US-Dollar angegeben und verstehen sich – falls
nicht anders angegeben – ausschließlich Trinkgelder für Zimmerservice und Portierdienste sowie Steuern. Wir möchten darauf hinweisen, dass die erwähnten
Trinkgelder im Kollektivvertrag der Beschäftigten festgeschrieben sind und einen
großen Anteil ihrer Gehälter darstellen. Falls sich die Serviceleistungen nicht als
völlig unzufriedenstellend erweisen, möchten wir die Delegierten bitten, Trinkgelder als festen Bestandteil ihrer Hotelkosten zu betrachten.
Zimmer können entweder als Teil der Online-Anmeldung auf der ITF-Kongresswebseite (http://www.itfglobal.org/congress2010) oder anhand des Zimmerreservierungsformulars, das mit dem Einladungsrundschreiben ausgeschickt wird, reserviert werden. Alle Reservierungen werden vom ITF-Team für Reise- und Veranstaltungsvorbereitungen abgewickelt.
Teilnehmer/innen am ITF-Kongress, deren Wohnsitz nicht in Mexiko ist, sind von
der Zahlung von 15 % MwSt. auf bestimmte Posten ihrer Hotelrechnung (d. h. Übernachtung mit Frühstück inklusive) ausgenommen, falls sie ihre Rechnung mit einer
international anerkannten Kreditkarte bezahlen oder die Hotelkosten im Voraus
per Banküberweisung aus ihrem jeweiligen Herkunftsland begleichen. Um diese
Mehrwertsteuerbefreiung in Anspruch nehmen zu können, müssen Delegierte ferner dem Hotel eine Kopie ihres Reisepasses und der bei ihrer Einreise abgestempelten Einreisebescheinigung vorlegen. Wir möchten darauf hinweisen, dass der
Nachlass nur denjenigen gewährt wird, die ihre Hotelzimmer über das ITF-Team
für Reise- und Veranstaltungsvorbereitungen buchen.
Hilton Mexico City Reforma Hotel (ehemaliger Name: Sheraton Centro Histórico)
Adresse: Avenida Juárez 70, Colonia Centro, Mexico City 06010
Tel.: (+5255) 5130 5300
Fax: (+5255) 5130 5285
Web: www.mexicocityreforma.hilton.com
Das Hilton Mexico City Reforma liegt am Alameda Park, direkt im historischen
Zentrum von Mexico City. In der näheren Umgebung sind zudem kulturelle
Einrichtungen sowie das Finanz- und Geschäftsviertel zu finden. Das Hotel verfügt
über ein Tagungszentrum, WLAN/High-Speed Internetanschluss, ein Fitnesscenter,
einen Innenpool, Restaurants und eine Bar in der Lobby.
Übernachtungskosten
Zimmerpreis (einschl. Trinkgelder für Zimmerservice und Portierdienste, Internetzugang und Benutzung des Fitnesscenters) zzgl. 2 % Übernachtungssteuer und
15 % MwSt.
Einzel-/Doppelzimmer
Zimmer mit Standardausstattung: 169,00 US-Dollar/ 170,00 US-Dollar
Luxuszimmer/Suiten: 265,00 US-Dollar/ 265,00 US-Dollar
Anmerkung: Bei Stornierung im Zeitraum von weniger als vier Wochen vor der Anreise oder einer Verkürzung des Aufenthalts muss bei diesem Hotel mit hohen Gebühren gerechnet werden. Jeder Gast, der vorzeitig abreist, muss für die ursprünglich gebuchte Anzahl der Übernachtungen bezahlen.
19
Von der ITF
empfohlene
Hotels
Fiesta Americana Reforma – 5*
Adresse: Avenida Paseo de la Reforma 80, 06600 Mexico DF
Tel.: (+5255) 5140 4100
Fax: (+5255) 5140 4140
Web: www.fiestaamericana.com
Das Fiesta Americana Reforma liegt zentral an der Avenida Paseo de la Reforma
im historischen Stadtzentrum, und der historische Stadtkern, die traditionelle "Zona Rosa und die "Bellas Artes" sind leicht zu Fuß zu erreichen. Das Hotel verfügt
über Folgendes: zwei Restaurants (Fonda de Santa Clara und Café Reforma), zwei
Bars (mit Live-Musik), 24-Stunden-Zimmerservice, Spa (kein Pool) und Fitnessraum.
Die geräumigen Zimmer sind mit Klimaanlage und Internetanschluss ausgestattet.
Übernachtungskosten
Zimmerpreis (einschl. Trinkgelder für Zimmerservice und Portierdienste), zzgl. 2 %
Übernachtungssteuer und 15 % MwSt.
Zimmer mit Standardausstattung: 77,00 US-Dollar (Einzel-/Doppelbelegung)
Übernachtungskosten für Luxuszimmer/Suiten sind auf Anfrage erhältlich.
Sevilla Palace Hotel – 5*
Adresse: Avenida Paseo de la Reforma 105, Colonia Tabacalera, C.P. 06030,
Mexico DF
Tel.: (+5255) 5705 2800
Fax: (+5255) 5703 1521
Web: www.sevillapalace.com.mx
Das Sevilla Palace ist ein Hotel mit klimatisierten Zimmern und Suiten, die über
moderne Ausstattung und Komfort verfügen (Schreibtische, WLAN-Internet, Bügeleisen, Fernseher mit Kabelanschluss, Mini-Bar, Safe). Es gibt zwei Restaurants,
24-Stunden-Zimmerservice, ein Tagungszentrum mit Sekretariatsservice, einen
Pool auf dem Hoteldach und einen Fitnessclub.
Übernachtungskosten
Zimmerpreis (einschl. Frühstück), zzgl. 2 % Übernachtungssteuer und 15 % MwSt.
Weitere Gebühren: 2 US-Dollar pro Person für Portierdienste und 2 US-Dollar pro
Tag/Zimmer für Zimmerservice.
Einzelzimmer: 85,00 US-Dollar
Doppelzimmer: 90,00 US-Dollar
Junior-Suite: 110,00 US-Dollar
Casa Blanca Ciudad de Mexico – 4*
Adresse: Lafragua 7, Colonia Tabacalera, 06030 Mexico DF
Tel.: (+5255) 5096 4500
Fax: (+5255) 5096 4520
Web: www.hotel-casablanca.com.mx
Das Hotel Casa Blanca Ciudad de Mexico ist wenige Schritte von der Avenida Paseo de la Reforma und dem Revolutions-Denkmal entfernt, und liegt inmitten des
Finanz- und Kulturzentrums von Mexico City. Dieses Hotel in traditionellem Stil bietet hohe Servicequalität und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.
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Übernachtungskosten
Zimmerpreis, zzgl. 2 % Übernachtungssteuer und 15 % MwSt.
Weitere Gebühren: 2 US-Dollar pro Person für Portierdienste und 1,50 US-Dollar
pro Tag/Zimmer für Zimmerservice.
Einzelzimmer: 62,50 US-Dollar
Doppelzimmer: 76,00 US-Dollar
Doppelzimmer (Luxusausstattung): 87,00 US-Dollar
Von der ITF
empfohlene
Hotels
21
ITF-Kongresse
1898 -2010
22
ITF-Kongresse 1898 – 2010
London
1898
Paris
1900
Stockholm
1902
Amsterdam
1904
Mailand
1906
Wien
1908
Kopenhagen
1910
London
1913
Amsterdam
1919
Kristiania (Oslo)
1920
Genf
1921
Wien
1922
Hamburg
1924
Paris
1926
Stockholm
1928
London
1930
Prag
1932
Kopenhagen
1935
Luxemburg
1938
Zürich
1946
Oslo
1948
Stuttgart
1950
Stockholm
1952
London
1954
Wien
1956
Amsterdam
1958
Bern
1960
Helsinki
1962
Kopenhagen
1965
Wiesbaden
1968
Wien
1971
Stockholm
1974
Dublin
1977
Miami
1980
Madrid
1983
Luxemburg
1986
Florenz
1990
Genf
1994
London (Jubliäumskongress) 1996
Neu-Delhi
1998
Vancouver
2002
Durban
2006
Mexico City
2010
Notizen
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49-60 Borough Road, London SE1 1DR, Großbritannien
Tel.: (+4420) 7403 2733
Fax: (+4420) 7357 7871
www.itfglobal.org
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