Deutschland und Frankreich vereinbaren eine Zusatzklausel zu dem

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Deutschland und Frankreich vereinbaren eine Zusatzklausel zu dem
Deutschland und Frankreich vereinbaren eine Zusatzklausel zu dem
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen ihren beiden Ländern
Deutschland und Frankreich vereinbaren eine Zusatzklausel zu dem
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen ihren beiden Ländern
Das am 31. März 2015 unterschriebene deutsch-französische Zusatzabkommen soll die
Besteuerungssituation für Rentner, die Bezüge aus dem jeweils anderen Land erhalten, ab 2016
vereinfachen.
Künftig sollen Renten, die aus Deutschland an Rentner mit französischem Wohnsitz gezahlt werden, nur noch
in Frankreich versteuert werden, und umgekehrt soll die Versteuerung von Renten, die aus Frankreich an
Rentner mit deutschem Wohnsitz gezahlt werden, nur noch in Deutschland erfolgen. Die aus der Neuregelung
jeweils
resultierenden
Steuermindereinnahmen
eines
Staates
werden
durch
entsprechende
Ausgleichszahlungen kompensiert.
Auch die Steuersituation der vielen Grenzgänger soll vereinfacht werden. Das Zusatzabkommen sieht einen
Fiskalausgleich in Bezug auf die Grenzgängerregelung des Doppelbesteuerungsabkommens vor. Im Jahr 2012
passierten ungefähr 41.000 französische Arbeitnehmer regelmäßig die Grenze, um in Deutschland zu arbeiten.
Im Gegenzug arbeiteten in jenem Jahr nur ca. 4.000 deutsche Arbeitnehmer als Grenzgänger in Frankreich.
Frankreich soll aus den daraus resultierenden Mehreinahmen einen Fiskalausgleich an Deutschland abführen.
Das Zusatzabkommen wird, unter Voraussetzung der beiderseitigen Ratifikation (innerstaatliche Genehmigung
des Abkommens nach den jeweiligen nationalen Vorschriften), ab 2016 in Kraft treten.