Gegenanträge Dachverband

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Köln, 05.04.2016
Gegenantrag des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre zur
Hauptversammlung der RWE AG am 20. April 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage erhalten Sie Gegenanträge des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und
Aktionäre zur Hauptversammlung 2016 der RWE AG sowie eine aktuelle Depotaufstellung als
Nachweis der Aktionärseigenschaft.
Ich bitte um baldige Bestätigung des fristgerechten Eingangs dieses Schreibens unter der
Email-Adresse [email protected] und um Veröffentlichung des
Gegenantrags auf der Internetseite der RWE AG.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Dufner
Geschäftsführer des Dachverbands
der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre
Anlage: Gegenantrag
Nachweis Aktionärseigenschaft
Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre e.V. gegründet 1986 | als gemeinnützig anerkannt
vom Finanzamt Köln-Nord | Steuer-Nr. 217/5952/1551 | Vereinsregister Köln Nr. 9529
Vorstand Barbara Happe, Paul Russmann, Christian Russau, Stefan O.J. Klein |
Geschäftsführung Markus Dufner
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Gegenantrag zu Tagesordnungpunkt 3,
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Die Mitglieder des Vorstands der RWE AG werden nicht entlastet.
Begründung:
Aufspaltung in alte und neue RWE - keine Änderung des Geschäftsmodells
Der RWE-Vorstand erweckt den Anschein, der zunehmenden Bedeutung von Erneuerbaren
Energien mit der Aufspaltung in zwei Unternehmen Rechnung zu tragen. In der Praxis jedoch
ist RWE weit davon entfernt, sich von seinem überkommenen Energiemodell mit Fokus auf
Kohle- und Atomstrom zu verabschieden. Sowohl das alte RWE-Geschäft mit konventioneller
Stromerzeugung und Energiehandel als auch die neue Gesellschaft "RWE International SE"
mit Erneuerbaren Energien, Netzen und Vertrieb verbleiben unter dem Dach der RWE AG.
Die „alte“ RWE behält somit weiter die Kontrolle über die neue Gesellschaft.
Tatsächlich dient die Aufspaltung vor allem der Geldbeschaffung, denn nach der ersten
Kapitalerhöhung der RWE International SE von 10% visiert RWE an, weitere Anteile der
neuen Gesellschaft zu veräußern, um die konventionelle Unternehmensgruppe finanziell zu
stärken. Mindestens 51 Prozent und damit die Kontrolle soll jedoch bei der RWE AG
verbleiben.
Die Zeichen der Zeit hat RWE nur insofern verstanden, als dem Vorstand klar ist, dass mit
dem konventionellen Geschäftsbereich Kohle und Atom keine Gelder am Kapitalmarkt mehr
zu holen sind. Die RWE International SE ist deshalb die einzige Hoffnung, dem Unternehmen
neues Geld einzubringen. Die Aufspaltung stellt weniger eine strategische Neuausrichtung
als vielmehr eine konventionelle Wette auf die Zukunft dar, da sich der Konzern nach einer
erwarteten Marktbereinigung im Strommarkt sowie der Abschaltung der letzten
Atomkraftwerke 2022 höhere Börsenstrompreise verspricht. Dann – so das Kalkül – kann mit
billigem Kohlestrom wieder Geld verdient werden.
Management hat keine Erfahrung mit Erneuerbaren Energien
Wie sehr die RWE AG nach wie vor dem alten Geschäftsmodell verhaftet bleibt, zeigt sich
auch an der Konzernspitze. Mit Peter Terium und Bernhard Günther an der Spitze
übernehmen zwei Fachleute der klassischen Energieerzeugung die RWE International SE, die
wenig bis keine Erfahrung in Erneuerbaren Energien mitbringen. Das alte Management ist
bislang außerdem auch den Beweis schuldig geblieben, inwiefern es in der Lage ist, sich im
umkämpften Geschäftsfeld „Vertrieb“ gegen wendigere und innovativere Unternehmen
etwa aus dem IT-Bereich durchsetzen zu können. So kann der Start der neuen Gesellschaft
nicht gelingen.
Mountaintop Removal
Das Verharren im alten Geschäftsmodell zeigt auch die Beteiligung der RWE mit 10 Prozent
an dem amerikanischen Unternehmen Blackhawk Mining LLC. Blackhawk betreibt in großem
Stil das zerstörerische Mountaintop Removal (MTR), bei dem zur Kohleförderung ganze
Bergspitzen weggesprengt, Ökosysteme zerstört und Täler und Flüsse mit Abraum verseucht
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werden. Obwohl RWE seit Jahren mit den Auswirkungen des MTR-Bergbau konfrontiert
wird, hält sie über eine Konzerntochter seit 2012 bedeutende Beteiligungen an Blackhawk.
Transparenz und Unternehmensverantwortung
Auch beim Thema Transparenz und Unternehmensverantwortung ist wenig Fortschritt zu
spüren. Nach wie vor ist RWE nicht bereit, Kohleimporte aus Kolumbien von den
Unternehmen Drummond und Prodeco/Glencore auszuschließen, obwohl diese
Unternehmen laut diverser, vereidigter Zeugenaussagen in schwerwiegende
Menschenrechtsverletzungen rund um ihre Kohleminen verstrickt sind.
Rheinische Braunkohletagebaue
Die Einschätzung des Vorstands, dass die Braunkohletagebaue Garzweiler und Hambach bis
2045 so betrieben werden können wie bisher geplant, ist zu bezweifeln. Das Festhalten an
der Zerstörung von Landschaften und die Zwangsumsiedlung ganzer Dörfer, sowie die
gravierenden Eingriffe in den Wasserhaushalt und die Zerstörung der fruchtbaren Böden ist
im Zeitalter der Energiewende weder notwendig noch akzeptabel.
Feinstaubemissionen gefährden Kindergesundheit
Die von Tagebauen und Kraftwerken ausgehenden Feinstäube sind für Kinder noch
gefährlicher als für Erwachsene. Nicht nur die kleineren Atemwege, sondern unreife
Abwehrsysteme sowie die hormonellen und krebserregenden Wirkungen von Feinstäuben
sind in der Kindheit besonders bedrohlich. Seit 2014 ist bekannt, dass Schwangere, die
Feinstaub ausgesetzt sind, vermehrt geschädigte Neugeborene entbinden. Es kommt zu
mehr Mangelgeburten unter 2.500 Gramm Geburtsgewicht, zu Störungen der
Lungenentwicklung und zu psychomotorischen Entwicklungsverzögerungen. RWE hat durch
die Emission giftiger Feinstäube erhebliche gesundheitliche Risiken für die körperliche
Unversehrtheit der Kinder (Grundgesetz §2 Abs. 2) zu verantworten.
BoAplus verstößt gegen Pariser Klimaschutzabkommen
Zur Doppelstrategie von RWE passt auch, dass weiter der Bau eines neuen
Braunkohlekraftwerkes in Niederaußem unter dem Namen BoAplus geplant ist (Leistung
1.100 MW). Mit dem Bau von BoAplus würde RWE gegen das Klimaschutzabkommen von
Paris aus dem Jahr 2015 verstoßen. Das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Vertrags ist nötig, damit
nicht Millionen Menschen zu Klimaflüchtlingen werden.
Gegenantrag zu Tagesordnungpunkt 4,
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der RWE AG werden nicht entlastet.
Begründung:
Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben die strategische Fehlentscheidung von RWE bezüglich
der Stromerzeugung durch Atom- und Kohlekraftwerke mitgetragen.
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Die kommunalen Vertreter im Aufsichtsrat haben das wirtschaftliche Fiasko für ihre Städteund Gemeindehaushalte in Kauf genommen.
Bereits vor zehn Jahren war bekannt, dass die Atomkraft ein hochgefährliches
Auslaufgeschäft ist, und dass der Abbau und die Verbrennung von Braunkohle extrem klima-,
umwelt- und gesundheitsschädlich sind. Es war also zumindest fahrlässig, nicht auf
Alternativen zu setzen.
Insbesondere zu kritisieren sind die kommunalen Vertreter im Aufsichtsrat ,
Oberbürgermeisterin a.D. Dagmar Mühlenfeld (Mülheim/Ruhr), Oberbürgermeister Ulrich
Sierau (Dortmund), Landrat a.D. Frithjof Kühn (Rhein-Sieg-Kreis) und Landrat a.D. Roger
Graef (Eifelkreises Bitburg-Prüm), weil sie als gewählte Volksvertreter die besondere
Fürsorgepflicht für die Gesundheit der Einwohnerinnen der Städte und Landkreise nicht
wahrgenommen haben.
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